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DRUCKSACHE UA-11/006 I N F O R M A T I O N S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum II/Umweltschutzamt Herr Dr. Wörner 6100 04.03.2011 Betreff: Energieeffiziente Stadt Freiburg h i e r : Sachstandsbericht und Studie „Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in der Stadt Freiburg“ Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss UA 14.03.2011 X Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: ja - abgestimmt mit badenova Ergebnis: Der Umweltausschuss nimmt den Sachstand zur Kraft-Wärme-Kopplung ge- mäß Drucksache UA 11/006 zur Kenntnis.

Energieeffiziente Stadt Freiburg: Sachstandsbericht und Studie „Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in der Stadt Freiburg“

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DRUCKSACHE UA-11/006

I N F O R M A T I O N S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum II/Umweltschutzamt Herr Dr. Wörner 6100 04.03.2011

Betreff: Energieeffiziente Stadt Freiburg h i e r : Sachstandsbericht und Studie „Ausbau der Kraft-Wärm e-Kopplung in der Stadt Freiburg“ Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss UA 14.03.2011 X

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: ja - abgestimmt mit badenova

Ergebnis:

Der Umweltausschuss nimmt den Sachstand zur Kraft-Wä rme-Kopplung ge-mäß Drucksache UA 11/006 zur Kenntnis.

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Anlagen: 1. Hauptergebnisse der Studie Ausbau der KWK (Die komplette Studie wurde den Fraktionen direkt zugesandt) 2. Maßnahmenvorschläge, Bewertung und Umsetzung 1. Ausgangslage

Der Gemeinderat hat 2007 ein CO2-Reduktionsziel von -40 % bis 2030 auf Basis des Gutachtens „Klimaschutzstrategie der Stadt Freiburg“ vom Öko-Institut beschlossen (Drucksache G-07/102). Die in dem Gutachten beschrie-benen zusätzlichen Maßnahmen fordern auch einen forcierten Ausbau der Energieeffizienz - und damit die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Freiburg. Dazu hat der Gemeinderat im Februar 2010 die Verwaltung mit der Erarbei-tung des Konzeptes „Masterplan Energieeffiziente Stadt“ (Drucksache G-09/244) beauftragt. Im Rahmen der Beratung der Drucksache hat der Ge-meinderat die Verwaltung und städtische Gesellschaften beauftragt, weitere Aspekte im Rahmen der Umsetzung zu bearbeiten. Der Sachstand wird in Kap. 2.1. berichtet. Der Masterplan „Energieeffiziente Stadt“ soll ermöglichen, ein stadtweites, nachhaltiges Gesamt-Energiekonzept zu erarbeiten, unter Berücksichtigung diverser Energieeinsparmöglichkeiten, Nutzung vorhandener erneuerbarer Energiequellen und Effizienzpotentialen und möglichst vieler Synergieeffekte. Er umfasst drei wesentliche Bausteine: - Wärmekataster als Datengrundlage (vorgestellt am 16.02.2011 im Umwelt-

ausschuss) - Ausbau-Strategie - Kommunikation und Umsetzung. Die vertragliche Projektbearbeitung erfolgt durch die Gutachterfirma Fichtner IT Consulting AG in Stuttgart. Das weitere Vorgehen hierzu wird in Kap. 4 be-schrieben. Ein besonderes Augenmerk liegt darüber hinaus auf dem Ausbau der dezen-tralen Kraft-Wärme-Kopplung, hier den Blockheizkraftwerken (BHKW). Hierzu hat die Fa. Solares Bauen in Zusammenarbeit mit dem Klimabündnis Freiburg eine Studie durchgeführt und die Hemmnisse für BHKWs analysiert sowie Handlungsvorschläge erarbeitet. Die Ergebnisse werden in Kapitel 3 vorge-stellt und bewertet.

2. Masterplan Energieeffiziente Stadt Freiburg 2.1 Vollzugsbeschlüsse Drucksache G-09/244

Der Gemeinderat hat mit Drucksache G-09/244 weitere Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung gefasst. Der Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse wird im folgenden dargestellt. Dabei sind die Beschlusspunkte themenspezifisch zusammengefasst und die für die Textbausteine verantwortlichen Ämter bzw. Gesellschaften entsprechend benannt.

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2.1.1 Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

- Beschluss I.1.2: Umsetzung Masterplan u. Sachstandsbericht Umweltschutzamt (UWSA): Die Vorstellung des Wärmekatasters ist im Umweltausschuss am 16.02.2011 durch den Gutachter Fichtner IT AG er-folgt.

- Beschluss I.1.3: KWK in B-Plänen (Energiekonzepte) Stadtplanungsamt (StPlA): In den baulandpolitischen Grundsätzen ist fest-gelegt, dass bei Bebauungsplänen frühzeitig Energiekonzepte erstellt wer-den und jeweils die umweltfreundlichste Versorgungsvariante umgesetzt wird, sofern sie nicht mehr als 10 % teurer ist als die Basisvariante. Die Er-stellung wird vom StPlA veranlasst, in enger Abstimmung mit dem UWSA, das die fachliche Prüfung übernimmt. In Sanierungsverfahren werden im Einzelfall Ansätze geprüft unter Mitwirkung der Eigentümer. Die FSB ist hier sehr kooperativ. Das sind Beispiele für verwaltungsorganisatorische Maß-nahmen, mit denen sichergestellt wird, dass frühzeitig Energieversorgungs-konzepte erstellt und umgesetzt werden.

- Beschluss I.1.4 und I.3.6: KWK in der Stadtteilentwicklung Stadtplanungsamt: Bei der Erstellung von teilräumlichen Planungen der Stadtentwicklung, insbesondere den ab 2011 anstehenden Stadtteilleit-linien, wird das Thema Klimaschutz und Energieversorgung aufgegriffen. Umweltschutzamt: Das UWSA setzt gemeinsam mit dem StPlA die Klima-schutz-Instrumente in der Bauleitplanung (Energiekonzepte, Beratung bei Einzelprojekten) um.

- Beschluss I.1.5: Vorstoß des Oberbürgermeisters bei badenova wegen

KWK-Offensive Oberbürgermeister Dr. Salomon hat den Vorstand der badenova Anfang

2010 um eine Information für den Aufsichtsrat zur BHKW-Strategie gebe-ten. Dieses Thema wurde in der AR-Sitzung der badenova AG & Co. KG am 23.04.2010 vorgestellt und diskutiert. In der AR-Sitzung am 26.11.2010 wurden weitere BHKW-Projekte der badenova vorgestellt und über das E-nergiekonzept der Bundesregierung mit der Laufzeitverlängerung für Atom-kraftwerke berichtet. Die Konsequenzen hieraus werden derzeit aufbereitet und sollen in der Sitzung des Kommunalbeirates am 11.03.2011 vorgestellt werden. Alle AR-Mitglieder werden als Gäste zu der Sitzung des Kommu-nalbeirates eingeladen. Über das Ergebnis der Beratung werden die Mit-glieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung in einer der nächsten Sitzungen informiert.

- Beschluss I.1.7: Appell an Bundesregierung gegen Einstellung der KWK-

Förderung Im Rahmen der Drucksache G-10/216 (Resolution an die Bundesregierung wegen AKW Laufzeitverlängerung) ist ein entsprechender Appell erfolgt.

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- Beschluss I.3.4: Neue Gutachtenvorgaben für Energie- und Wirtschaftlich-keitsberechnungen Stadtplanungsamt / Umweltschutzamt: Über den unter Ziffer I.1.3 genann-ten Beschluss hinaus sollen weitergehende Vorgaben für Energiekonzepte erarbeitet werden (Einbeziehung Primärenergieeinsatz, Stromverbrauch, regionale Verfügbarkeit). Hierzu gibt es noch keinen neuen Sachstand.

Gebäudemanagement Freiburg (GMF): In den Gebäuden des GMF hat sich der Einsatz von Nahwärme auf der Basis von KWK von 1990 bis heute ver-doppelt. Weitere Projekte sind in Vorbereitung. Das GMF prüft bei jeder Heizanlagensanierung die Anschlussmöglichkeit an die Fernwärme. In der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung werden zudem verschiedene Alternativ-Varianten nach den Vorgaben des Gemeinderates (vgl. Drucksa-che G-03/088.1) bewertet, wie z. B. bei der Hauptfeuerwache und den Wentzinger Schulen. Die Kriterien der Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen auf der Grundlage der einschlägigen VDI 2067 unter Berücksichtigung eines Öko-Bonus von 50,00 € je Tonne CO2-Einsparung. Im Gegensatz zu dem Ansatz der Wirt-schaftlichkeit in der Studie von Solares Bauen muss eine Preissteigerung von 5% und die Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. In den vergangenen zehn Jahren wurden alle Liegenschaften des GMF auf ihre Eignung für ein Contracting hin geprüft. Lohnende Objekte wurden zu Contracting-Pools zusammengefasst. Von den Contractoren wurden zahlreiche Heizanlagen saniert und BHKW´s eingebaut (vgl. Energiebericht 2009/2010 des GMF). Hierbei ist festzustellen, dass z. T. auch in größeren Liegenschaften kein BHKW eingebaut wurde, weil sich dies offensichtlich selbst für marktorien-tierte Anbieter nicht immer wirtschaftlich darstellt. Wärmepumpenanlagen werden bislang weder von den Contractoren noch in eigen betriebenen Heizanlagen beim GMF eingesetzt. Das GMF ist der Ansicht, dass die städ-tischen Gebäude mit fast 20 % Fernwärmeanschlüssen auf der Basis KWK (BHKW) und zusätzlichen elf installierten BHKW’s (Contracting und Eigen-betrieb) eine gute Entwicklung vollzogen haben. Trotzdem befürwortet das GMF den Einsatz von BHKW´s; so wird das neue Kunstdepot (hoher Strombedarf, auch im Sommer) hiermit ausgestattet. Hier widerspricht das GMF den Aussagen der Gutachter.

- Beschluss I.3.5: Denkmalgeschützte und Gründerzeitgebäude in BHKW-

Studie miteinbeziehen Umweltschutzamt: Im April wird eine Bauherrenbroschüre „Energetische Sanierung von Gründerzeitgebäuden“ erscheinen. Darin wird u. a. die mög-liche Versorgung durch BHKWs ausführlich behandelt und auch ein prak-tisch umgesetztes Beispiel in Freiburg dazu dokumentiert. Die Broschüre wird in verschiedenen Veranstaltungsreihen den Bürgern in den besonders betroffenen Stadtteilen vorgestellt.

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Darüber hinaus sind Gebäudetypologie und Baualtersklasse als Charakte-ristikum im Wärmekataster und bei der Szenarienberechnung berücksich-tigt. Damit werden im Rahmen der weiteren Umsetzung Energieverbräuche gebäude- und baualtersklassenspezifisch erfasst, bewertet und die Strate-gieentwicklung auch dementsprechend ausgerichtet. Die Idee des Klimabündnis „1000 BHKW in der Wiehre“ wird im Rahmen der Auswertung des Wärmekatasters und der Studie BHKW in die Strate-gie Energieeffiziente Stadt einbezogen bzw. integriert.

2.1.2 Uni-Heizkraftwerk

Beschluss I.1.6 und I.2.6: Sachstandsbericht zu Verhandlungen mit dem Uni-HKW wegen Kohleausstieg und Wärmeverbund.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Drucksache waren die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

2.1.3 Klimaschutzkonzept und Masterplan Energieeffiziente Stadt

Beschluss I.2.3 und I.2.5: Fahrplan 40 % bis 2030 mit Masterplan kombinieren Die Stadt hat den Landeswettbewerb „Klimaneutrale Kommune“ gewonnen und berücksichtigt im Rahmen der Konzeptausarbeitung durch das Ökoinstitut sowohl das Klimaschutzziel 40 % als auch die Projektarbeiten zum Masterplan Energieeffiziente Stadt und nutzt Synergieeffekte, z. B. bei der Datenerhe-bung. Eine Abstimmung zwischen dem Ökoinstitut und der Fichtner IT AG er-folgt im Rahmen der beiden Projekte. Darüber hinaus werden im Projekt kli-maneutrale Kommune auch die finanziellen Aspekte von Maßnahmen ermit-telt.

2.1.4 Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung durch badenova

Beschluss I.3.1: badenova BHKW-Analyse badenova wird in den nächsten Jahren die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere den Einsatz von Bioerdgas, in den eigenen Anlagen intensivie-ren, soweit das sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist. Weitere Klimaschutz-maßnahmen wie der Zubau von KWK-Anlagen, die Verdichtung von Wärme-netzen, die Entwicklung von Energiekonzepten und die Modernisierung beste-hender Anlagen stehen im Fokus von badenova Wärmeplus.

Beschluss I.3.2 und I.3.3: badenova Förderprogramm Mini-BHKW´s und BHKW Stromtarife badenova wird an ihren derzeitigen Aktivitäten grundsätzlich auch nach der Verlängerung der Atomkraftwerks-Laufzeiten festhalten. Es werden z. B. seit 2010 Mikro-BHKW-Geräte als Paketlösung mit Speicher und Installation vertrieben. Besondere Förderungen der badenova über die bestehenden hinaus sind für die KWK derzeit in Freiburg nicht vorgesehen, da durch das KWK-G und die KfW-Förderungen bereits Mittel bereitstehen und erst die wirtschaftlichen Auswirkungen des Energieprogramms der Bundesre-

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gierung abgewartet werden müssen. Vor dem Hintergrund anstehender Novel-len zum Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) werden derzeit über Fördersachverhalte und Fördergeldhöhe zwischen Verbänden, Interessengruppen und dem Gesetzgeber erhebliche Differenzen sichtbar, denen allerdings wesentliche Diskussionsgrundlagen (insb. Monitoringberichte und Gesetzesentwürfe) fehlen, da sie trotz Ankündi-gung noch nicht vorliegen.

2.1.5 Weitere Themen

Beschluss I.2.4: Maßnahmenkonzept zur verstärkten CO2-Bindung, z. B. durch Einsatz von Holz beim Bauen entwickeln Forstamt (FA): Im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft wird die nachhaltig nachwachsende Menge des CO2-neutralen Rohstoffs Holz im Stadtkreis ein-geschlagen. Zur Werbung für die Holzverwendung ist 2011 in Kooperation mit der Forstdirektion eine weitere Freiburger Holzbautagung geplant. Im Rahmen der Tagung sollen in Workshops auch städtische Bedienstete in Fragestellun-gen der Holzverwendung beim Bauen fortgebildet werden. Außerdem besteht eine Beschaffungsrichtlinie zur Förderung der Verwendung heimischen Holzes aus verantwortlicher, nachhaltiger Waldwirtschaft, die die Verwendung von zertifiziertem Tropenholz ausschließt. Im Zusammenhang mit dem „Internatio-nalen Jahr der Wälder“ soll der Wald und sein Produkt Holz im Rahmen diver-ser Veranstaltungen zusätzlich ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden. Gebäudemanagement Freiburg (GMF): Der Kindergarten Urachstraße wird als Plus-Energie-Haus (bis auf die Bodenplatte und brandschutzbedingte Bautei-le) vollständig in Holzbauweise (Fassade, Dach, Innenausbau, Holz-Alu-Fenster) im Jahr 2011 realisiert, mit dem in diesem Projekt wichtigen Ziel, für den Neubau auch den aufzuwendenden Energieeinsatz möglichst niedrig zu halten. Um das Ziel Plus-Energie-Haus zu erreichen, kommt zudem eine Pel-let-Heizanlage mit solarer Warmwasserbereitung zum Einsatz. Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW): Aus Umweltschutzgrün-den verzichtet das ALW auf den Einbau von Holz-Aluminium-Fenstern, da der Abbau von Bauxit und damit die Herstellung von Aluminium im drittgrößten Produktionsland Brasilien mit der Abholzung der Tropenwälder einhergeht. Das ALW hat den Wohnungsbestand unter dem Gesichtspunkt energetischer Sanierung in Gänze erfasst. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haus-haltsmittel werden energetische Sanierungsmaßnahmen vorgenommen (z. B. Wohngebäude Habsburgerstraße 1 und 3). Sofern Wohnhäuser im Eigentum der Stadt Freiburg nicht mehr sanierungsfä-hig sind und abgerissen und ersetzt werden müssen, werden die Ersatzobjek-te i. d. R. durch die FSB in Passivhausbauweise neu erstellt (Beispiel Berliner Allee). Städtische Wohnbaugrundstücke werden künftig generell mit der Ver-pflichtung zum Freiburger Effizienzhaus 60 veräußert. Im Sanierungsfall wer-den mit Dämmmaßnahmen und dem Einbau von optimierten Heizanlagen die höchsten CO2-Ersparnisse erreicht.

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Referat für Stadtentwicklung und Bauen (RSB): In der Stadtentwicklung kann lediglich durch eine Erhöhung des Grünflächenanteils zur CO2-Bindung beige-tragen werden. Bei der Bestandssanierung hat das Thema eine eher geringe Bedeutung, allenfalls bei einer Gebäudeaufstockung. Auch hier ist der Einzel-fall zu betrachten und mit dem Bauherren eine Lösung zu prüfen. Im Ergebnis wird man keine messbaren Verbesserungen erreichen können.

3. Masterplan Energieeffiziente Stadt Freiburg - Tei lprojekt „Strategiepapier KWK in Freiburg" durch Fa. Solares Bauen und Klimab ündnis

3.1 Hintergrund und generelles Ergebnis

Mit Drucksache G-09/244 hat der Gemeinderat die Verwaltung auch beauftra-gt, zu prüfen, in welchem Umfang die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung mit BHKW in Freiburg weiter ausgebaut werden kann. Dazu hat die Verwaltung eine Studie an Solares Bauen/Klimabündnis Freiburg vergeben (die Studie wurde den Gemeinderatsfraktionen mit Versand der Drucksache zur Verfü-gung gestellt). Ziel war es, bestehende Hemmnisse des BHKW-Ausbaus zu identifizieren, die ökonomischen und ökologischen Kenndaten der im Ver-gleich zu anderen Energieversorgungssystemen weiterzuentwickeln und kon-krete Maßnahmenvorschläge für eine BHKW-Ausbaustrategie vorzulegen. Im Rahmen der Erstellung des Gutachtens wurden gezielt Interviews mit Ent-scheidungsträgern (Wohnungsbau, Energieversorger, Ingenieure) durchge-führt, um die Erfahrungen der „Praktiker“ einzubeziehen. Die wichtigsten Er-gebnisse der Studie sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Studie stützt die Bedeutung der KWK und ist, wie vom Sachverständigen-beirat für Umweltfragen der Bundesregierung dargestellt, die Brückentechno-logie zur 100 % Erneuerbaren Stromversorgung. Dabei haben die unter-schiedlichen Formen der KWK von der Groß-KWK mit Wärmenetzen bis hin zum Micro-BHKW ihre spezifischen Einsatzbereiche. Die Strategie „Energieef-fiziente Stadt“ mit der Auswertung des Wärmekatasters wird versuchen, diese auch räumlich zuzuordnen.

3.2 Maßnahmenvorschläge Insgesamt werden von den Autoren der Studie 16 Maßnahmen zum Ausbau der KWK vorgeschlagen. Diese können in drei Bereiche unterteilt werden (sie-he Anlage 3): 1. Festlegung von Grundlagen für die Berechnung und Bewertung von BHKW-

Projekten (u. a. für Energiekonzepte) 2. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Internetauftritt) und 3. Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit (u. a. Intracting-

Fonds)

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In Anlage 3 sind die Maßnahmenvorschläge kurz beschrieben, bewertet und die weiteren Umsetzungsschritte dargestellt. Im Wesentlichen werden seitens der Verwaltung folgende Aspekte weiterverfolgt: - Vereinheitlichung der Parameter für Energiekonzepte zur Unterstützung der

KWK - Ausarbeitung der spezifischen Öffentlichkeitsarbeit für die KWK - Die Art und Weise der weiteren Umsetzung ist abhängig von den Haus-

haltsmitteln, die für 2011/2012 zur Verfügung stehen werden.

4. Weitere Umsetzung Energieeffiziente Stadt

Die Entwicklung Freiburgs von einer energieeffizienten hin zu einer CO2-neutralen Stadt bedarf einer ganzheitlichen Sichtweise auf die Stadt. Die pro-jektübergreifende Vernetzung der Arbeiten zum „Masterplan Energieeffiziente Stadt“ und den Arbeiten des Ökoinstituts für die Studie „Klimaneutrale Kom-mune“ ist daher ein logischer Schluss. Im Rahmen der Umsetzung des Masterplanes „Energieeffiziente Stadt“ wer-den auf Basis des Wärmekatasters im nächsten Schritt Szenarien zur Ener-gieversorgung in der Zukunft berechnet. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Projekt „Klimaneutrale Stadt“. Insbesondere soll die zukünftige Wärme-bedarfsentwicklung in Einklang mit verschiedenen Entwicklungen (demografi-sche, ökonomische, energietechnische etc.) abgeschätzt werden. Darauf aufbauend werden Strategien zur stadtteilbezogenen Energieversor-gung entwickelt und eine Priorisierung der konkreten Maßnahmen (Was, Wo?) erarbeitet. Diese werden nach Abschluss der zweiten Projektphase dem Ge-meinderat vorgestellt.

Ansprechpartner sind Herr Kraft und Herr Voggesberger, Umweltschutzamt, Tel.: 0761/201-6144 und 201-6142.

- Bürgermeisteramt -

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Anlage 1 zur Drucksache UA-11/006

Die Hauptaussagen der Studie von Solares Bauen/Klimabündnis Freiburg in der Zusammenfassung • Zu den wichtigsten Hemmnissen gehören nach Auffassung der Autoren gene-

rell fehlende einheitliche Grundlagen der ökologischen und ökonomischen Be-wertung, z.B. kein brauchbares Verfahren für die Kalkulation der Emissionen von KWK Anlagen im Vergleich zu anderen Versorgungsvarianten. Die Emissi-onsbetrachtungen fallen daher oft zugunsten anderer Techniken aus. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechung wirken sich bereits geringe Unterschiede bei z.B. den angenommenen Preissteigerungen erheblich aus. Es wird daher vorge-schlagen, im Rahmen einer sich jährlich einmal treffenden Expertenrunde, die Parameter für die Bewertung von KWK-Anlagen festzulegen, um zumindest in Freiburg eine Umsetzung zu ermöglichen, die den Vorteilen der KWK Rech-nung trägt.

• Die Gutachter schließen aufgrund vorliegender Informationen, dass bei den

Gebäuden der Stadt Freiburg (trotz prinzipieller Eignung) KWK-Anlagen selten sind (siehe DS UA-11/006, Kap. 2.1.1 Beschluss I.3.4). Die Autoren schlagen vor, mit gutem Beispiel voranzugehen und z.B. für das GMF ein eigenes Budget (Fonds) einzurichten, um wirtschaftlich zu betreibende Anlagen zeitnah fi-nanzieren und umsetzen zu können.

• Eine unbürokratische und langfristig gesicherte (verlässliche) Einspeisever-

gütung (analog der EEG-Förderung) ist die beste Lösung, um der KWK zum Durchbruch zu verhelfen. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt.

• Die Stadt Freiburg soll politisch aktiv werden um eine verlässliche Einspeisever-

gütung abhängig vom Gaspreis und der spezifischen elektrischen Leistung ein-zurichten. Solange diese politischen Anträge zu keinem Ergebnis führen, sollte die Stadt Freiburg selbst mit gutem Beispiel vorangehen und badenova auffor-dern, eine Einspeisevergütung für die ersten 50 kWel. zu bezahlen. Mit einer verlässlichen und ausreichenden Einspeisevergütung würde auch eines der größten Hemmnisse (z.B. für Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentü-mergemeinschaften), aufgrund der bestehenden Gesetzgebung wegfallen. Die Wohnungsunternehmen nehmen daher oft genug aus bürokratischen Gründen (eine Volleinspeisung ist in vielen Fällen unwirtschaftlich) bisher vom Bau von BHKW Abstand.

• Bei zunehmend niedrigerem Wärmebedarf der Gebäude ist nach Ansicht der

Autoren davon auszugehen, dass kleinere BHKWs mit Brennwerttechnik und einer Auslegung auf z.B. 90 % des Wärmebedarfs aus ökologischer und wirt-schaftlicher Sicht vergleichbar effizient wie die Versorgung aus Fernwärmenet-zen betrieben werden können. Ein „Warten“ auf die Erschließung durch ein Fern- oder Nahwärmenetz ist nicht sinnvoll. Sollte in den kommenden 3 bis 5 Jahren kein Netzausbau zu erwarten sein, ist der Ausbau von dezentraler, ge-bäudeintegrierter KWK bzw. kleiner Nahwärmeinseln zu favorisieren. Da Frei-

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burg über ein weit verzweigtes und ausgebautes Gasnetz verfügt, gehen die Autoren davon aus, dass sich die zukünftigen Potenziale an KWK in Freiburg auch durch kleinere Anlagen in der Größenordnung von 5 kWel. bis 100 kWel. erschließen lassen. Damit eignen sich vor allem auch Mehrfamilienhäuser und zusammenhängende Gebäudekomplexe für den Ausbau der KWK.

• Eine Recherche im Rahmen des Auftrages ergab darüber hinaus, das die vor-

handenen Informationsplattformen für KWK im Internet nicht ausreichend be-nutzerfreundlich aufgearbeitet sind. Keine der Angebote bietet zielgruppenspe-zifische Informationen. Neben der Erstellung einer Internetplattform zu KWK in Freiburg schlagen die befragten Experten zielgruppenspezifische Weiterbil-dungsseminare, Exkursionen zu KWK-Anlagen, die Einrichtung von gut zugäng-lichen KWK-Musteranlagen sowie eine unabhängige Anlaufstelle speziell zu BHKWs in Freiburg vor. Sie soll aktiv auf die verschiedenen Zielgruppen, z.B. Immobilienverwalter, Wohnungsbesitzer, Industrie- und Gewerbebetriebe zuge-hen und ihnen entsprechende Informationen und Hilfe anbieten. Darüber hinaus wurden Stadtteilkampagnen zu BHKWs von den befragten Experten vorge-schlagen.

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Anlage 2 zur Drucksache UA-11/006 Umsetzung der Maßnahmenvorschläge Stellungnahmen und Bewertung des Gutachtens von Solares Bauen/Klima-bündnis Freiburg Die Maßnahmenvorschläge der Autoren ab Seite 34 der Studie können in drei Ka-tegorien unterteilt werden: Festlegung der Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftlichkeit. Die Bewertung der Maßnahmen durch Verwaltung und Gesellschaften werden folgendermaßen zusammengefasst: 1. Festlegung der Grundlagen für die Berechnung von Energiekonzepten Einmal jährlich sollen in einer Arbeitsgruppe die Grundlagen für die Berechnung und Bewertung von Energiekonzepten u. a. für Neubaugebiete, Erbbaurechts-grundstücke, die bereits bebaut sind, festgelegt werden. U.a. ist dabei die Bedeu-tung der kleinen KWK im Vergleich zu Nah- oder Fernwärmeversorgungen aufzu-zeigen, einen begründbar höherer spez. Emissionsfaktor für den durch die KWK verdrängten Strom zu definieren und z.B. die aktuellen KfW - Vorgaben für die Berechnung und Zuschussgewährung einzubeziehen. Bewertung: Die generell durch die Normung vorgegebenen Festlegungen können nicht durch lokales Handeln geändert werden. Es wäre hier jedoch eine Alternativberechung und -bewertung denkbar, mit der die Vorteile der KWK entsprechend berücksich-tigt werden können. Dabei muss die rechtliche Zulässigkeit genauso geprüft wer-den, wie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesamtkosten. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag aufgreifen und im Rahmen einer Arbeits-gruppe die Grundlagen für die Berechnung und Bewertung von Energiekonzepten erarbeiten lassen und diese kontinuierlich fortentwickeln. Weiterhin soll geprüft werden, ab welcher Größenordnung eines Baugebiets die Erstellung von Energie-konzepten Sinn machen. Die Auflage von Energiekonzepten ist mit den bauland-politischen Grundsatzbestimmungen abzustimmen. Die Kosten für Energiekonzep-te beim Verkauf städtischer Grundstücke ist von den Käufern zu tragen und bei der Bauleitplanung von dem jeweils Planungsbegünstigten. Ziel wird sein, Energieversorgungskonzepte zukünftig auf neuestem Stand zu hal-ten und vergleichbar und mit einheitlichen Parametern zu berechnen. 2. Öffentlichkeitsarbeit Die Gutachter schlagen eine breitere zielgruppenspezifische KWK-Information vor. Dies betrifft die Entwicklung einer speziellen Internetseite zu KWK, Weiterbil-dungsseminare, Musteranlagen zur Besichtigung und Stadteilkampagnen. Dar-über hinaus wird die Schaffung einer neutralen Institution zum Ausbau der KWK angeregt.

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Bewertung: Der Vorschlag, eine spezielle Freiburger Internetseite zu KWK zu entwickeln und zu pflegen, soll im Rahmen der Beauftragung von Solares Bauen/Klimabündnis weiter verfolgt werden. U.a. soll geprüft werden, welche bestehenden Seiten ge-nutzt werden können und welche gezielten Marketinginstrumente darüber hinaus Sinn machen. Diese Öffentlichkeitsarbeit ist auch mit badenova abzustimmen. Der Vorschlag des Klimabündnisses, Informationen zu KWK über Stadtteilkam-pagnen voranzubringen, wird in das Projekt „Energieeffiziente Stadt“ integriert. Darüber hinaus bestehen Schnittstellen zum Projekt „Energieeffizientes Sanieren“ und der damit stadtteilbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Die Auswertung des im Umweltausschuss am 16.2.2011 vorgestellten Wärmekatasters ist auch Basis für die Umsetzung der Idee der Stadtteilkampagnen. Dazu werden die Gutachter in den nächsten Beraterkreis des Projektes „Energieeffiziente Stadt“ eingeladen. Der Maßnahmenvorschlag zur Schaffung einer neutralen Institution für KWK und Energiekonzepte wird hingegen als nicht zielführend erachtet. Hier bietet Freiburg bereits ein breites Spektrum an vorhandenem Wissen und ein entsprechendes Beratungsangebot, u. a. auch durch die Energieagentur. Die Beratung sollte aus Sicht der Verwaltung auch nicht einseitig KWK orientiert und somit offen für die jeweils beste Lösung insgesamt sein. Die BHKW-Anlage im Innenstadt-Rathaus ist ein Anlagen-Contracting mit der ba-denova. Die Prüfung auf Eignung als Musteranlage ergab, dass der Zugang zur Anlage im Untergeschoss Altbau wegen der geringen Raumhöhen erschwert ist und der Raum der Anlage so „verbaut“ ist, dass größere, regelmäßige Führungen und Exkursionen für ein breiteres Publikum nicht vorstellbar sind. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die BHKW-Anlage im Rathaus als Muster für Exkursionen zu KWK nicht eignet. Das beim badenova Projekt „das Energiepaket“ verwendete BHKW-Modul ist ebenfalls geeignet und vorzeigbar. Die Frage nach weiteren Musteranlagen wird bei der Umsetzung weiterer BHKW-Anlagen überprüft. Insgesamt ist darauf zu achten, dass KWK-Anlagen ausge-wählt werden, die auch den Interessen/Bedürfnissen der Besucher/innen entspre-chen, wie beispielsweise für Besitzer/innen von Einfamilienhäusern die Vorführung von kleineren bzw. Mini-BHKW's. 3. Wirtschaftlichkeit 3.1 Förderung analog EEG Die Autoren schlagen generell vor, eine Vorrangregulierung für KWK-Strom sowie einer verlässlichen Einspeisevergütung abhängig vom Gaspreis (Grenzpreis) und der spez. elektrischen Leistung analog der Vergütung nach EEG einzuführen. Das würde bedeuten, der KWK-Betreiber bekommt für eingespeisten Strom seiner KWK-Anlage 90 % des Preises, den er für den bezogenen Strom bezahlen muss.

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Gleichzeitig soll z. B. die badenova für den Kunden die Abwicklung der Erstattung der Energiesteuer auf das Erdgas übernehmen. Bewertung von badenova Die Forderung zur Anpassung der KWK-Fördermethode an das EEG wird von der badenova kritisch gesehen, da derzeit eine heftige Diskussion über das EEG und seine Fördersystematik und -höhen entbrannt ist und das EEG im Grund auf die Stromerzeugung ausgerichtet ist, nicht jedoch auf die Wärmeerzeugung aus Er-neuerbaren Energien. Bei der Auflegung neuer Förderprogramme ist es wichtig, eine wirtschaftliche An-wendung für KWK zu finden und diese Anlagen gemeinsam mit den Kunden und den Marktpartnern umzusetzen. Die flächendeckende Förderung kann aus Sicht von badenova nur von öffentlicher/staatlicher Seite erfolgen und nicht von einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen. Jedes Förderinstrument sollte zu-dem die Kosten für die Netznutzung und damit die Allgemeinheit berücksichtigen. Bedeutsamer ist es daher aus Sicht von badenova, die Vorteile einer KWK-Anlage zu kommunizieren und das Potenzial bei Gewerbe, Hotel etc. mit Marketingmaß-nahmen/Informationskampagnen anzugehen. 3.2 Biogasförderung badenova soll ein Förderprogramm für KWK-Anlagen mit Bioerdgas in Freiburg (für Kunden Strom und Gas der badenova) und für den Anlagenbetrieb außerhalb des KWK-Gesetzes bis z. B. 100 kWel. auflegen. Bewertung Der Einsatz von Bioerdgas in KWK-Anlagen ist nach der derzeitigen Vergütungs-lage nur in Ausnahmefällen sinnvoll, da das EEG die Biogas-Einspeisung nur un-zureichend berücksichtigt. Bereits die vollzogene Umstellung der Groß-BHKW der badenova im Stadtgebiet Freiburg war bei bestehender EEG-Förderung kritisch und nur durch einen sehr niedrigen Bioerdgaspreis zu realisieren, der zu Lasten der geplanten Produktionserlöse der badenova ging. In Kleinanlagen unter 100 kW ist der Einsatz von Bioerdgas noch weniger wirt-schaftlich als in den bereits umgestellten Anlagen. Auf Grund der zu geringen EEG-Vergütung beim Einsatz von Bioerdgas und den dramatisch angestiegenen Kosten für Nachwachsende Rohstoffe stockt derzeit der Bau von Aufbereitungsan-lagen. Eine zusätzliche Förderung von Kleinanlagen ist daher aus Sicht der bade-nova nicht sinnvoll, weil die gleiche Menge Bioerdgas in Großanlagen eingesetzt einen höheren Wirkungsgrad und eine bessere (wenn auch immer noch nicht aus-reichende) Wirtschaftlichkeit verspricht. Für den Einsatz von Bioerdgas in Kleinanlagen unter 100 kW wäre Werbung für Regiostrom aktiv zielführender, damit neue Anlagen auf Basis erneuerbarer Ener-gien verstärkt realisiert werden. 3.3 Vermarktungspool

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badenova soll einen Vermarktungspool für KWK-Strom aus Anlagen bilden, die nicht mehr über das KWK-Gesetz gefördert werden, an dem sich private Betreiber von kleineren KWK-Anlagen über entsprechende Rundsteuersignale beteiligen können. Zukünftig sollten alle Anlagen ab 500 kWel. über Steuersignal abschaltbar sein, sobald die fossile und atomare Stromerzeugung im Netz 0 beträgt. Bewertung Die technischen Lösungen für einen entsprechenden KWK-Anlagenpool wurden von der badenova zusammen mit verschiedenen Partnern u.a. dem Fraunhofer ISE bereits erarbeitet. Die Wirtschaftlichkeit des Pools ist aber nur schwer herzu-stellen. Dennoch ist badenova in laufenden Gesprächen mit Anbietern und Bera-tern zur Errichtung eines Pools bzw. zur Teilnahme an einem solchen. 3.4 Maßnahmen bei städtischen Gebäuden Die Autoren schlagen vor, für die städtischen Liegenschaften Zielvorgaben für den Ausbau der KWK zu entwickeln sowie einen Fonds für Intracting-Maßnahmen speziell für KWK in Höhe von ca. 4 Mio. € aufzulegen, der einmalig eingerichtet werden soll und anschließend durch die eingesparten Mittel refinanziert werden soll. Bewertung Bei den städtischen Gebäuden gibt es bereits positive Rahmenbedingungen für die ökonomische Auswahl einer ökologischen Wärmeerzeugungsvariante (Bei-spiel: 50,00 € pro Tonne eingespartem Kohlendioxid Gutschrift). Beim Vorschlag der Autoren der Studie, einen Intracting-Fonds einzurichten, ist zu beachten, dass die gesamten Betriebs- und Energiekosten das GMF über das zur Verfügung gestellte Gesamtbudget trägt. Werden Energieeinsparungen und damit Energiekosten eingespart, fließen diese zum Ausgleich der zur Verfügung gestell-ten Haushalt-Mittel zurück an die Kämmerei. In diesem Zusammenhang ist zu be-achten, dass der städtische Haushalt bereits belastet wurde. Die jährlichen Mehr-kosten durch den Öko-Bonus von bis zu 10 % je Projekt trägt bereits der städti-sche Haushalt (vgl. Gemeinderatsbeschluss zu Drucksache G-03/088). Zudem muss der relativ hohe Aufwand für die Intracting-Lösung betrachtet wer-den. Inwieweit es zielführender wäre, dass zusätzliche ggf. auch zweckgebundene Haushaltsmittel bereitgestellt werden, kann nur bei einer Gesamtbetrachtung des Haushalts erfolgen. Zudem muss in diesem Zusammenhang auch eine Abwägung erfolgen, ob nicht sinnvollerweise in Energiesparmaßnahmen investiert wird, da der Gesamthaushalt begrenzt ist und von den Autoren, bei näherer Betrachtung der Studie, ein belastbarer Nachweis der von Ihnen vorgestellten Strategie so nicht erkennbar ist. Wenn sich beispielsweise der Einsatz von BHKW´s als wirt-schaftlich tragbares Modell erweist, dann stellt sich doch die Frage, warum beim wirtschaftlich orientierten Contracting in verschiedenen Schulen (z. B. Berthold-Gymnasium, Tullaschule etc.) bislang kein BHKW eingebaut worden ist. Dennoch wird das GMF prüfen, ob ein Pool von Gebäuden gebildet werden kann,

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die für die vom Gutacher vorgeschlagene Lösung (Einsatz von KWK auch wenn Wärmedämmung noch nicht optimiert) in Frage kommen. Aus Sicht von FSB ist der Konflikt mit den Nutzern im Falle einer Erhöhung der Nebenkosten durch verbesserte Energienutzung vorprogrammiert. Aus Sicht der FSB können im Wohnungsbestand „BHKW-Projekte“ derzeit nicht wirtschaftlich umgesetzt werden. Eigenstromversorgungen sind in der praktischen Umsetzung schwierig und benötigen auf Dauer einen sehr hohen investiven und personellen Aufwand. Um eine Amortisation der Investitionskosten sicherzustellen wäre der Betrieb im Rahmen von Energieliefer-Contracting auszuführen. Aufgrund der bestehenden Nutzungsverhältnisse ist die FSB als Vermieter in der Regel vertraglich zur Lieferung von Wärmeenergie verpflichtet. Eine Umstellung auf Wärmelieferung durch Dritte setzt entsprechende Regelungen im Mietvertrag voraus, welche üblicherweise in Altverträgen nicht vorhanden sind. Eine Umstel-lung wäre daher nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung sämtlicher hier-von betroffener Mieter zulässig. Zu den umlagefähigen Kosten einer Modernisierung der Zentralheizung sind auch nur die für die Baumaßnahme als solche aufgewendeten Kosten umlagefähig, § 559 Abs. 1 BGB, nicht aber die Folgekosten im Rahmen der Betriebskosten. Ein diesbezügliches Leistungsbestimmungsrecht des Vermieters nach § 315 BGB wird von der Rechtssprechung verneint: angesichts der höheren Kostenbelastung ent-spricht seine Ausübung weder billigem Ermessen noch dem Gebot der Wirtschaft-lichkeit, §§ 556 Abs. 3 S1, 2. HS, 560 Abs. 5 BGB. Die vom Gesetzgeber mit der Änderung der Heizkostenverordnung 1989 geschaffene Möglichkeit der Umlage von Wärmelieferungsverträgen rechtfertigt diese nicht, sondern setzten eine ent-sprechende vertragliche Vereinbarung voraus, die wie oben genannt bei der über-wiegenden Mehrzahl der FSB-Mietverträgen nicht der Fall ist. Im Wohnungsbestand stellt sich üblicherweise noch die Frage der zusätzlichen Aufstellfläche, welche in den wenigsten Fällen tatsächlich gegeben ist sowie die Schallimmissionen innerhalb und außerhalb der Bestandsgebäude. Dem Thema Schall kommt eine immer größere Bedeutung zu. Da üblicherweise direkt über oder unter den Heizräumen Wohn- oder Schlafräume liegen, sind hier zusätzlich besondere Maßnahmen erforderlich um Belastungen auszuschließen. Die FSB und ALW werden aber davon unbeirrt ihre Strategie zur Energieeinspa-rung und Nutzung erneuerbarer Energien weiterführen. So werden im Zuge von Sanierungs- und / oder Neubaumaßnahmen Energiekon-zepte mit dem Ziel entwickelt möglichst effiziente Versorgungen zu ermöglichen. Z. B. Wärmeversorgung Haslacher-, Ufer-, Bohlstraße durch Fernwärme mit Bio-gas-BHKW.

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Aus Sicht des ALW ist der der Einbau von BHKWs in vermietete Wohnobjekte ab-rechnungstechnisch problematisch, da die derzeit geltende Rechtslage - Betriebs-kostenverordnung (BtrKV) - eine Umlage der Kosten für Stromerzeugung auf Mie-terhaushalte nicht mit der erforderlichen Rechtssicherheit zulässt. Das Heraus-rechnen dieser Kosten, der Abschluss der erforderlichen Stromlieferungsverträge mit allen Mieter/innen (auch bei Mieterwechsel) und dem Netzbetreiber zur Ab-nahme des Überschussstromes/Lieferung des Ergänzungsstromes, die regelmä-ßige fristgebundene jährliche Beantragung der Steuervergünstigungen sowie de-ren Umlage wiederum auf Mieterhaushalte nach Ermittlung des individuellen Verbrauchs (auch Strombverbrauch/-bezug), die Umlage der notwendigen War-tungskosten unter Herausrechnung des Anteils für Stromerzeugung usw. erfordern angesichts der Komplexität ein Einbinden von zusätzlichen Fachleuten aus den Bereichen Steuerrecht, Technik, Verwaltung sowie wegen der erhöhten Ein-spruchshäufigkeit auch aus dem juristischen Bereich. Voraussetzung für den Einbau von BHKWs in Bestandsgebäuden ist aus Sicht des ALW daher die Lieferung/Abrechnung/der Betrieb durch einen Contractor, der die-se Arbeiten vollumfänglich übernimmt. In der privaten Wohnungswirtschaft wer-den alternativ zusätzlich eigene Unternehmen/Abteilungen mit entsprechendem Fachpersonal gegründet (Modell Bauverein).