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Freiburg~ IM SREISGAU Bürgermeisteramt Presse- und Rundfunkorgane - laut Verteiler- Adresse: Rathausplatz 2-4 0-79098 Freiburg i. Sr. 0761/201- 1110 0761 / 201 - 1140 Stadt Freiburgim Breisgau. Bürgermeisteramt Postfach,D·79095Freiburg Dezernat I Telefon: Telefax: Internet: E-Mail': www.freiburg.de [email protected] UnserAktenzeichen Ihnen schreibt Freiburg, den Frau Stocker 18.02.2011 Durch die Weiterentwicklung moderner Medientechniken und ein verändertes Kon- sumverhalten ist eine Tendenz zum Internet bzw. zum Medienverbund zwischen print-, audio-visuellen und audio-technischen Medien festzustellen (z. B. das nach- trägliche Einstellen von Sendungen bzw. Videoaufnahmen in das Internet, aber auch reine Internet-Plattformen). Der erhöhte Informations- und Beteiligungsbedarf der Bürgerinnen und Bürgern bei politischen' Entscheidungsprozessen bringt mit sich, dass die Anfragen nach Filmaufnahmen im Gemeinderat zugenommen haben. Drehgenehmigungen und Einstellung von Debatten des Gemeinderates der Stadt Freiburg in das Internet Sehr geehrte Damen und Herren, Redakteurinnen und Redakteure aus Ihrem Hause kommen regelmäßig bzw. anlass- bezogen in unsere öffentliche Gemeinderatssitzungen, um in den verschiedenen Me- dien den Nutzerinnen und Nutzern eine aktuelle Berichterstattung zu bieten. Aufgrund dieser Entwicklung möchten wir Sie auf diesem Weg über die Regelungen informieren,die künftig für Video- und Tonaufzeichnungen während Gemeinderatssit- zungen gelten und auch die aktuelle Rechtssprechung zu diesem Thema aufneh- men. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Freiburg regelt bisher, dass Film-, Video- und Tonbandaufnahmen ausnahmsweise mit Zustimmung des Gemein- derates gestattet sind. Unbeschadet dieser Zustimmung hat jedes Mitglied des Ge- meinderates das Recht, für die Dauer seiner eigenen Ausführungen die Unterbre- chung der Aufnahmen zu verlangen. In den letzten Jahren hat der Gemeinderat in der Praxis in der Regel seine Zustimmung im Einzelfall gegeben. Sprechzeiten: nach Vereinbarung Straßenbahn und Bus: Linie 1- 2 --3 - 5 Haltestelle Bertoldsbrunnen Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau: Konto Nr. 201 0012, BLZ 680 501 01 IBAN DE63 6805 01010002010012· eic FRSPDE66XXX • E-Mail-Adresse nurfür formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur

Drehgenehmigung und Einstellung von Debatten des Gemeinderates der Stadt Freiburg in das Internet

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Freiburg~IM SREISGAU

Bürgermeisteramt

Presse- und Rundfunkorgane- laut Verteiler- Adresse: Rathausplatz 2-4

0-79098 Freiburg i. Sr.0761/201- 11100761 / 201 - 1140

Stadt Freiburgim Breisgau. BürgermeisteramtPostfach,D·79095 Freiburg

Dezernat I

Telefon:Telefax:Internet:E-Mail':

www.freiburg.de

[email protected]

UnserAktenzeichen Ihnen schreibt Freiburg, den•Frau Stocker 18.02.2011

Durch die Weiterentwicklung moderner Medientechniken und ein verändertes Kon-sumverhalten ist eine Tendenz zum Internet bzw. zum Medienverbund zwischenprint-, audio-visuellen und audio-technischen Medien festzustellen (z. B. das nach-trägliche Einstellen von Sendungen bzw. Videoaufnahmen in das Internet, aber auchreine Internet-Plattformen). Der erhöhte Informations- und Beteiligungsbedarf derBürgerinnen und Bürgern bei politischen' Entscheidungsprozessen bringt mit sich,dass die Anfragen nach Filmaufnahmen im Gemeinderat zugenommen haben.

Drehgenehmigungen und Einstellung von Debatten des Gemeinderates derStadt Freiburg in das Internet

Sehr geehrte Damen und Herren,

• Redakteurinnen und Redakteure aus Ihrem Hause kommen regelmäßig bzw. anlass-bezogen in unsere öffentliche Gemeinderatssitzungen, um in den verschiedenen Me-dien den Nutzerinnen und Nutzern eine aktuelle Berichterstattung zu bieten.

• Aufgrund dieser Entwicklung möchten wir Sie auf diesem Weg über die Regelungeninformieren,die künftig für Video- und Tonaufzeichnungen während Gemeinderatssit-zungen gelten und auch die aktuelle Rechtssprechung zu diesem Thema aufneh-men.

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Freiburg regelt bisher, dassFilm-, Video- und Tonbandaufnahmen ausnahmsweise mit Zustimmung des Gemein-derates gestattet sind. Unbeschadet dieser Zustimmung hat jedes Mitglied des Ge-meinderates das Recht, für die Dauer seiner eigenen Ausführungen die Unterbre-chung der Aufnahmen zu verlangen. In den letzten Jahren hat der Gemeinderat inder Praxis in der Regel seine Zustimmung im Einzelfall gegeben.

Sprechzeiten: nach VereinbarungStraßenbahn und Bus: Linie 1- 2 --3 - 5 Haltestelle BertoldsbrunnenSparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau: Konto Nr. 201 0012, BLZ 680 501 01IBAN DE63 6805 01010002010012· eic FRSPDE66XXX

• E-Mail-Adresse nurfürformlose Mitteilungenohne elektronische Signatur

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Neben den genannten gesellschaftlichen Entwicklungen machte esRechtsprechung aus dem Jahre 2010 notwendig, das der Geschättsoran:Gemeinderates zu Grunde liegende Persönlichkeits- und Minderheiteüberprüfen: Die Rechtsprechung sieht die Ratsmitglieder in den Sitzträger/innen, nicht als Privatpersonen, so dass grundsätzlich vorrasungsrechtlich garantierte Freiheit der Berichterstattung der Medien \lr"T"!:I~ ••••••tn

achten ist. Daraus ist jedoch weiterhin kein uneingeschränkter Anszeichnung der Gemeinderatsdebatten und deren Veröffentlichung (RInternet) abzuleiten. Denn ein entscheidendes Kriterium für die Zulanahmen ist die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Gemeinderates, 'germeister als Vorsitzender und Sitzungsleiter sicherzustellen hat

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Auch vor diesem, Hintergrund bleibt es Ziel der Verwaltung, diene Praxis unter den veränderten Rahmenbedingungen fo se

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Um also einerseits dem Informatio sbedüaber einen reibungslosen Sitzungsverla ugewährleisten, haben wir folgende Regeln eraBeachtung mitteilen. Sie gelten für die Pressefür Anbieter von Internet-Plattformen. Die Themeinderates abgestimmt:

1. Keine Aufnahmen der Verwaltungsmitarbeiterin e gsmitarbei-ter sowie des Publikums. Hier gilt das Persönlich eft!'srecnt

2. Keine Aufnahmen von der Empore, auch nicht mi e a dere Auf-nahmegeräten.

3. Aufnahmen nur von vorher angekündigten einzelnenicht der gesamten oder des überwiegenden Teils de

4. Die Möglichkeit von Video- und Tonaufnahmen habe sä ie nur derVerwaltung, namentlich dem Presse- und Öffentlichkei see a be a ne und

, ausgewiesene hier tätige Medienvertreterinnen und - e e er, die sieh zuvorbeim Presse- und Öffentlichkeitsreferat angemeldet haben und von dort akkre-ditiert wurden. Gleiches gilt für Anbieter von Internet-Plattformen.

5. Zulassung von grundsätzlich maximal drei Kameras in der unter Ziffer 6 ge-nannten ReilienfOlge. --~~.~-~~-'

Der Standort für Kameras im Neuen Ratssaal des Rathauses ist aufgrund desbegrenzten Platzes ausschließlich im Bereich vor und neben den Pressebän-ken. Der Durchgang für Stadträtinnen / Stadträte und Verwaltungsmitarbeite-rinnen / Verwaltungsmitarbeiter muss gewährleistet sein.

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6. .Zulassung in der Reihenfolge entsprechend dertens 13:00 Uhr des Sitzungstages beim Ratsbümuss (per E-Mail an [email protected]ür jede Sitzung gesondert ab Veröffentlichugen Sitzung bis zur genannten Frist mögli ; eimehrere Sitzungen ist nicht zulässig. Im I eAnmeldung verbindlich bzw. bei ichti a sder Frist zu widerrufen.

7. Die Kameras und Aufna e ebcams).

8. Reine Tonaufnahmen si J a a es ufnahmege-rätes, durch die Anbie er Z! a sie e Zfffer 4.

9. Zu Beginn der Sitzung ird der Gemeinderat über Aufnahmen (Bild I Ton) in-formiert.

-Wir danken fur le -isnerige Zusammenar eit un stehen für Rüc ragen gerne zurVerfügung. .

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Hurst)