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Engel man der - Kirchliche Bestattung und Beerdigung - ELKB · PDF fileDiese Liebe Gottes zu uns gerade auch ... dass Mitarbeitende der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern diese

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SeiteVorwort 3

Einleitung 4Zum kirchlichen Umgang mit Tod 4im Umfeld von Schwangerschaft und Geburt

Theologische Einführung 6Zur Frage des Status von Embryonen und Neugeborenen 6Zur Bedeutung von Abschieds- und Trauerritualen 8Ein Mensch von Anfang an 10

Die Sicht der Betroffenen 13Mutter, Vater, Geschwister 13Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken 17

Weitere Informationen 18Statistische Information 18Medizinische Information 19Juristische Bestimmungen 20

Grundsätzliche Empfehlungen 21

Konkrete Handlungsmöglichkeiten 22Gebet 23Moseskörbchen 24Taufe und Nottaufe 26Segnung und Salbung 29Namensgebung 33Urkunde 35Elternmappe 36Kirchliche Bestattung 38Gedächtnisfeier und Gedenkgottesdienst 40Rituelle Begleitung der Mutter nach einer Fehlgeburt, 42Totgeburt oder nach einer Abtreibung

Bausteine zur Gestaltung einer liturgischen Feier 43Nottaufe 44Namensgebungsritual 46Segnung (evtl. mit Salbung) 48

Biblische Texte 50

Anmerkungen 52

Literatur 57

Adressen 60

Dank 62

Impressum 63

Inhalt

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Vorwort

Vorwort

Schwangerschaft ist für die werdenden Mütter undVäter eine sehr intensiv erlebte Zeit: die Einstellungauf das neu entstehende Leben, die sich veränderndeFamiliensituation, die Vorbereitung auf die Geburtbestimmen das Leben. Es ist eine Zeit mit vielenHerausforderungen und Anstrengungen, die aberletztlich für die meisten geprägt ist durch die freudigeErwartung.

Um so schlimmer ist es, wenn ein Kind, dessen Geburt man herbeigesehnthat, tot zur Welt kommt oder kurz nach der Geburt stirbt. Die Berichte vonEltern, die einen solchen Schicksalsschlag erleiden mussten, zeigen, wieeinschneidend solche Erfahrungen sind, wie sehr sich die Hinterbliebenenoftmals allein gelassen fühlen und wie sehr sie, ebenso wie die betreuendenÄrzte und Pflegekräfte in den Kliniken, Menschen brauchen, die angemessenauf ihre Trauer eingehen und sie in dieser schwierigen Situation begleitenkönnen.

Der Kern unserer christlichen Botschaft ist das liebevolle Angenommenseinaller Menschen durch Jesus Christus. Diese Liebe Gottes zu uns gerade auchin solchen Notsituation zu vermitteln, ist Aufgabe kirchlicher Begleitungdurch Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Ich weiß, welch hohen Anspruch diese Aufgabe stellt. Deshalb bin ich dank-bar, dass Mitarbeitende der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern dieseHandreichung verfasst haben. Sie bietet Informationen für Pfarrerinnenund Pfarrer, die als Seelsorger diese wichtige Begleitung zu leisten haben,sowie Gestaltungshilfen für rituelle Handlungen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Handreichung eine gute Hilfe in Ihrer Arbeit seinkann und wünschen Ihnen für diesen wichtigen Dienst Gottes Segen.Ihr

Dr. Johannes Friedrich

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Ältere Agenden zur Gestaltung derkirchlichen Amtshandlungenenthalten zwar Formulare für Jäh-und Nottaufe oder besondere Texteund Gebete für die kirchlicheBestattung von Kindern1. Diesegelten jedoch ausschließlich in demFall, dass das Kind nach der Geburtlange genug lebte, um getauft zuwerden. Zum Umgang mit denKindern, die schon vor, während oderkurz nach der Geburt sterben, findetsich in den meisten Agenden keineEmpfehlung.

Zum kirchlichen Umgangmit Tod im Umfeld vonSchwangerschaft und Geburt

Die Berichte von Müttern undEltern, die durch die Arbeit einigerSelbsthilfe-Organisationen, Psycho-loginnen und Psychologen, sowieSeelsorgerinnen und Seelsorgernder Öffentlichkeit zugänglichgemacht wurden, zeigen aber, wieeinschneidend die Erfahrung einerFehlgeburt, einer Totgeburt, einesfrühen Kindstodes oder auch einernotwendig erachteten Schwanger-schaftsunterbrechung ist. Obwohlviele Frauen von diesem Schicksalbetroffen sind, finden sie häufigkein Gehör für ihre Situation imgesellschaftlichen Umfeld. Währendviel über Chancen und Risiken

vorgeburtlicher Diagnostik disku-tiert wird, geraten die Schicksalevon Frauen und Ehepaaren, derenSchwangerschaft nicht zur Geburteines gesunden, für das Lebenausreichend ausgestatteten Kindesgeführt hat, oftmals in Vergessen-heit. Dabei bedürfen gerade sieeines Umfeldes, das sie in ihrerTrauer begleitet und einfühlsam aufihre Bedürfnisse eingeht. Seelsorge-rinnen und Seelsorger sind beson-ders gefordert, auf die Situation vonFrauen, Eltern, Familien und Fach-kräften in Geburtskliniken oder aufKinderstationen einzugehen. DasAngesprochensein des Menschen

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Es bedarf

- grundlegender Kenntnisse der Ursachen und besonderen Umständevon Fehl- und Totgeburten, Schwangerschaftsabbrüchen und frühemSäuglingstod,

- grundlegende Kenntnisse der physischen wie psychischen Situation,in der Mütter und Eltern, gegebenenfalls auch Geschwisterkindersich befinden,

- Information über Kontaktadressen und Beratungsangebote und- Wissen um die seelsorgerlichen und rituellen Möglichkeiten des

Umgangs mit Tot- und Fehlgeburten, die kirchliche Begleitung an-bieten kann.

durch Gott und die Rechtfertigung,also die liebevolle Annahme durchJesus Christus gilt allen Menschenunabhängig von Alter, Reife oderFähigkeiten. Dies zum Ausdruck zubringen gerade auch dann, wennder Mensch den Schritt ins Lebennicht machen kann, ist Aufgabe

kirchlicher Begleitung. Der christli-che Umgang mit der Endlichkeitalles Irdischen ist gerade danngefordert, wenn das Ende so „zurUnzeit“ kommt, wenn Geburt undTod eines Menschen zusammen-kommen.

Die Evangelisch-Lutherische Kirchein Bayern (ELKB) bietet mit dieserBroschüre Pfarrerinnen und Pfarrernund allen Interessierten Basisinfor-mationen sowie Vorschläge zurGestaltung ritueller Handlungen.Sie hofft, damit eine erste Orientie-rungshilfe für den Umgang miteiner besonders herausforderndenNotsituation geben zu können undeinen Anstoß für das Gespräch mitden betroffenen Menschen, mit

Selbsthilfegruppen sowie denBerufsgruppen im Umfeld (Hebam-men und Geburtshelfer, Ärztinnenund Ärzte, Pflegepersonal, Bera-tungsstellen) zu geben.

Eine Liste mit Kontaktadressensowie Literaturempfehlungen fürdie vertiefende Lektüre findet sichim Anhang.

Einleitung

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Zur Frage des Status vonEmbryonen und Neugeborenen

In der Gemeinsamen Erklärung desRates der Evangelischen Kirche inDeutschland und der DeutschenBischofskonferenz „Gott ist einFreund des Lebens“ von 1989 ist ein-deutig festgestellt, dass die Aussa-gen über die Würde des Menschenund die Gottebenbildlichkeit desMenschen auch für das vorgeburt-liche Leben gelten:„Jedes menschliche Leben erhälteinen eigenen Wert und Sinn, indemGott es schafft, ruft, achtet und

So sind Predigten aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhundertserhalten, die bei der kirchlichen Bestattung totgeborener Kindergehalten wurden. Zum Trost der Mütter und Angehörigenwurden totgeborene Kinder mit getauften Kindern hinsichtlichder Beerdigung gleichgestellt. Dadurch brachte man dieWertschätzung der ungetauft verstorbenen Kinder als ‚vollwer-tige‘ Christen und Mitglieder der Gemeinschaft der Gläubigenzum Ausdruck. Begründet war dies durch Aussagen der lutheri-schen Reformation, dass auch die Kinder im Mutterleib bereitsdas göttliche Geschenk des Glaubens empfangen. Luthers Lehrevon der fides infantium (dem Glauben der Kinder) wehrte einmagisches Verständnis der Taufe ab, wie es zu seiner Zeit weitverbreitet war und in allerlei Praktiken3 zum Ausdruck kam.Denn Glaube ist ein Geschenk Gottes, von Gott gewirkt. DieserGlaube kann von niemandem abgesprochen werden, auch wenndas Kind noch nicht getauft ist. Dazu tragen nach traditioneller,von Luther aber zunehmend zurück gedrängter Ansicht auchdas Gebet der Eltern und der Patinnen und Paten bei (Luther,WA 17 II, S. 82, Z. 30-33).

liebt; der Mensch hat eine unverlier-bare Würde, weil Gott ihn berufenhat, sein Gegenüber zu sein, und ihnJesus Christus unbedingt angenom-men hat; ungeborene Kinder sinddabei mitgemeint (vgl. Hiob 31,15;Ps 139,13-16; Jer 1, 5).“ 2

Diese Aussage verdankt sich einerlangen theologischen Tradition, diesich auch mit den Fragen zumUmgang mit vor oder während derGeburt verstorbenen Kindernbeschäftigt hat.

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Der Glaube als Grund und Ursachedes Heilsgeschehens und der Recht-fertigung vor Gott verdankt sichdem Wirken des Heiligen Geistes4.„Der Geist steht dafür und verbürgtdem Gläubigen, daß auch dannnoch für ihn und seine Individuali-tät gesorgt ist, wenn ihm dasBewußtsein seiner selbst undmithin auch das Wissen um deneigenen Glauben dahinschwindet“,schreibt Gunther Wenz über denUnterschied von Glauben undGlaubensbewusstsein5.

Folgerichtig ist eine Unterscheidung zwischen getauften undungetauften Kindern im Falle ihres Todes, insbesondere bei derGestaltung der Bestattung, nicht zu begründen6. Der Umgangmit totgeborenen und bald nach der Geburt verstorbenenKindern ist in jedem Falle mit dem gleichen Respekt zu verbin-den, wie er allen Verstorbenen gegenüber angemessen ist.Darum besteht auch kein Zweifel am Recht einer kirchlichenBestattung eines fehlgeborenen oder totgeborenen, oder baldnach der Geburt verstorbenen Kindes, sofern Eltern dieswünschen7.

Was für das Abnehmen der intellek-tuellen Fähigkeiten etwa durchaltersbedingte Krankheiten gilt, giltumgekehrt auch für die Entwick-lung des Embryos und des Kindes:Individualität und Einzigartigkeitverdanken sich keinen Fähigkeitenoder Entwicklungsstadien.

Der Zuspruch Gottes gilt auchim Falle einer Fehlgeburt odereiner Totgeburt.

Theologische Einführung

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Zur Bedeutung vonAbschieds- und Trauerritualen

Die Frage, ab welchem Zeitpunkteine Bestattung sinnvoll oder garverpflichtend ist, wird vom Gesetz-geber durch eine Grenzziehung(Geburtsgewicht) beantwortet.Selbst bei einer Unterschreitung desGeburtsgewichts von 500 g ist eineBestattung nicht ausgeschlossen,sondern auf Wunsch der Elternmöglich (siehe Information zumBestattungsrecht, S. 20). DieseGrenzziehung hat für theologische

Im kirchlichen Ritual, der denkbar dichtesten symbolhaften Handlung, werdenGrundkonflikte menschlichen Daseins zur Darstellung gebracht und in denHorizont des christlichen Glaubens gestellt. In der Symbolsprache der Ritualevermitteln sich die Botschaft und die Erfahrung des christlichen Glaubens. DieSymbolsprache ist die eigentliche Sprache der Religion. Die existentielleVerunsicherung der Mutter, der Eltern und gegebenenfalls der Geschwistersowie die Bedrohung des Kindes und sein Sterben werden in der symbolischenHandlung benannt und transzendiert, in den Zusammenhang der christlichenHoffnung und Verheißung gestellt. Der Liturgiewissenschaftler Rainer Volpschreibt zusammenfassend über die christlichen Abschiedsriten:„Im Kern waren Riten im Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen Anlaßdazu, in ihnen das Sterben Jesu nachzuvollziehen, weil anders eine Erfahrungvon Auferstehung schlecht möglich wäre.“8

Erwägungen allerdings keineweitere Bedeutung. Die theologischeAuseinandersetzung gilt auch nichtallein der Frage der kirchlichenBestattung, sondern viel mehr derBegleitung der vom Tod eineswerdenden Kindes betroffenenPersonen, den rituellen Möglichkei-ten im Umgang mit dem Kind undmit der Trauer, sowie der Frage derPersonwürde des werdenden Kindes.

Ausführlich mit Abschieds-Ritualen beim frühen Tod von Kindern hatsich Michaela Nijs auseinander gesetzt. Sie verwendet in diesemZusammenhang den Begriff Ritual in besonderer Weise:

„Ein Abschiedsritual ist eine bewußt vorbereitete und vollzogenesymbolische Handlung, die Gefühle und Gedanken des Trauerndenausdrückt. Diese Handlung ist individuell gestaltet, ihr Inhalt wird

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geprägt durch die Bedürfnisse und Überzeugungen des trauerndenMenschen. Elemente aus überlieferten Ritualen können enthalten sein;eine symbolische Handlung kann auch ohne Anlehnung an Traditionengestaltet werden. Bei der Vorbereitung und dem Vollzug des Abschieds-rituals findet keine Suggestion oder Manipulation durch andereMenschen statt, das Ritual wird in Freiheit vollzogen. Es kann eineinmaliges Geschehen sein, es kann in derselben Form mehrmalswiederholt werden oder einen fortlaufenden Charakter haben. Diesymbolische Handlung ist herausgehoben aus der Routine des Alltagsund kann mit Erfahrungen des Außer-Gewöhnlichen verbunden sein.Ein Ritual spricht den ganzen Menschen an, indem es die Aktivität vonKörper, Seele und Geist fördert. Ein Ritual wirkt auf verschiedenenEbenen integrativ. Der Vollzug einer symbolischen Handlung kann eineheilende Wirkung für den Vollzug haben.“9 „Eltern und Geschwistererleben eine Intensität von Gefühlen, wie sie sie vorher oft nichtkannten. Nicht selten wächst in dieser Situation die Angst vor einerÜberflutung durch aufbrechende Emotionen, manchmal auch die Angstvor einer Psychose.“10

Trauerrituale vermitteln das Gefühl,kontingente Aspekte des Lebensgestalten und kontrollieren zukönnen. Durch Rituale wird derTrauer ein zeitlicher Rahmen ge-setzt, der es möglich macht, wiederein - allerdings radikal verändertes- Alltagsleben zu führen. Dierituelle Begleitung ermöglicht denBetroffenen, ihre Situation zu be-nennen, sie anderen zu zeigen, inihrem Schmerz ernst genommenund nicht vorschnell besänftigt zuwerden. In der Gestaltung derRituale sollten sich Pfarrer undPfarrerinnen intensiv mit den Elternbesprechen. Es ist wichtig, währendder gesamten Begleitung sensibelauf die Wünsche, Vorstellungen undBedürfnisse der Mutter oder derEltern einzugehen. Rituelle Hand-lungen sind nur dann hilfreich,wenn sie auf Wunsch der betroffe-

nen Personen geschehen. Unter-bleibt dieses Einverständnis, dannverursachen Handlungen undGespräche, die den Betroffenenaufgezwungen werden und ihnenfremd bleiben, nachhaltige Störun-gen, auch im Bezug zum christli-chen Glauben. Im Falle gelungenerKommunikation mit den Betroffe-nen bringen Pfarrerinnen undPfarrer das professionelle Wissenum tradierte Formen ein, die derjeweiligen Situation und denBedürfnissen der Trauerndenentsprechend angepasst werdenkönnen. Zugleich können sie denTrauernden ein Bewusstsein derFreiheit in der Gestaltung desRituals vermitteln. Schließlichwirken sie im Vollzug des Ritualsstabilisierend für die Trauernden inihrer Angst vor unbekanntenEmotionen.

Theologische Einführung

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Die Auseinandersetzung, ab wanndem Embryo die volle Personwürdezuerkannt wird, ist keineswegs eineErscheinung des Zeitalters vorge-burtlicher Diagnostik. Schon imMittelalter wurde beispielsweiseheftig darüber diskutiert, ab wannein Embryo als ‚beseelt‘ geltenkönne. Die Auffassung, die Besee-lung finde simultan mit der Befruch-tung der Eizelle statt, wurde zuerstvon Tertullian vertreten; ihr schloss

Heute wird diese Auseinandersetzung meist unter Bezugnahmeauf naturwissenschaftlich erhobene Sachverhalte geführt (etwader Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, dem Zeitpunkt derEinnistung, dem Abschluss der Organese etc.). Dies ist proble-matisch und aus reformatorischer Sicht nicht angebracht: „Dieevangelische Sicht des Menschen kann eine bestimmte philoso-phische Sicht der Seele nicht als theologisch verbindlichanerkennen. Eine evangelische Sicht wird die wissenschaftlicheDebatte um Seele und Beseelung vielmehr offenhalten müssenund gerade darum die normative Bestimmung des Status desEmbryos nicht von einer bestimmten Seelenauffassung abhän-gig machen können oder wollen.“11 Gerade um dieser Offenheitwillen ist der Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasenseiner Entwicklung unbedingt geboten. Übereinstimmendhaben alle kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutheri-schen Kirche in Bayern erklärt: Das menschliche Leben beginntmit dem Zeitpunkt der Befruchtung und ist damit gerade auchim embryonalen Stadium in vollem Umfang zu schützen12.

sich Albertus Magnus an, währendThomas von Aquin von einemStufenmodell der Beseelungausging. Ihm zufolge verläuft diepränatale Entwicklung des Men-schen in Phasen, zu denen dieSeelenbildung parallel erfolgt. VonAristoteles übernimmt Thomas dieTerminierung auf den 40. Tag(männlicher Embryo), bzw. 80. Tag(weiblicher Embryo).

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Ein Mensch von Anfang an

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In seinem Osterbrief an die Gemeinden hat Landesbischof Dr. JohannesFriedrich im Jahr 2001 diese Schutzpflicht eindeutig formuliert:

Bei aller Vielschichtigkeit und Schwierigkeit der aktuellen Diskussionmuss klar sein: Wir Christen sind Fürsprecher gerade des menschlichenLebens, das nicht selbst in der Lage ist, für sich das Recht auf Schutz zureklamieren. Das gilt in besonderer Weise für das menschliche Leben anseinem Beginn.“ Auch die Landessynode der ELKB hat am 31. März 2001in Landshut in ihrer Erklärung zur Genetischen Präimplantations-diagnostik (PID) an der Notwendigkeit des Schutzes des Embryos „inallen Entwicklungsstadien“ festgehalten und sich der Stellungnahmeder Bischofskonferenz der VELKD zu Fragen der Bioethik (März 2001)angeschlossen13. Dort wurde auf den breiten Konsens in medizinischerWissenschaft, Kirchen und Rechtsprechung hingewiesen, „dass mensch-liches Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt“,das „schon von seinen ersten Stadien an Respekt und einen besonderenSchutz“ verdiene: „Weil ein menschlicher Embryo schon menschlichesLeben ist, eignet ihm Würde. Diese Würde ist unantastbar undunverfügbar. Der christliche Glaube begründet die Unantastbarkeitdieser Würde damit, dass sie dem Menschen von Gott zugeeignetwurde.“14 Gerade die lutherische Rechtfertigungslehre stelle heraus,dass der Mensch nicht vorrangig als biologisch existierendes Wesenanzusehen sei, sondern als Ebenbild und Gegenüber Gottes.

Die Bedeutung einer Perspektive der Beziehung von Anfang anspiegelt sich wider in Erfahrungsberichten von Frauen:Sie sprechen von der Entwicklung relationaler Bezüge insbe-sondere ab dem Moment, in dem die Frau die Kindsbewegun-gen im Mutterleib spürt. Die Wahrnehmung, Aufmerksamkeitund Annahme des Kindes ist durch die Ultraschalluntersuchungviel früher möglich geworden. Die Schwangere kann dasschlagende Herz ihres Kindes und die Bewegungen des Kindesbereits ab etwa acht Schwangerschaftswochen problemlossehen. Kindesbewegungen verspüren die meisten Frauen erst ab

Theologische Einführung

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20 Schwangerschaftswochen. Subjektiv (aus Sicht der Schwan-geren) beginnt mit diesen Wahrnehmungen das Menschsein desKindes15. Allerdings ist zu beachten, dass mit der zunehmendenDurchführung Pränataler Diagnostik es auch zu einer Verzöge-rung der Annahme und Akzeptanz der Schwangerschaft kommt.In vielen Fällen befindet sich die Schwangerschaft vor einemnegativen Testergebnis in einem konditionalen Zustand: „Wenndas Ergebnis gut ist, erst dann bin ich wirklich schwanger ...“ ImFalle eines positiven Testergebnisses (Feststellung einer gene-tisch bedingten Anlage zu einer Krankheit) ist die Wahrschein-lichkeit hoch, dass die Schwangerschaft abgebrochen wird,mitunter auch zu einem relativ späten Zeitpunkt, z.T. verbundenmit einer eingeleiteten und als „normal“ erlebten Geburt16. Indiesen Fällen wirkt sich der Schwebezustand der als konditionalempfundenen Schwangerschaft psychisch belastend für dieFrau / die Eltern aus. Eine Beziehung hat sich durch spürbareBewegungen des Kindes ansatzweise entwickelt und wird nunbewusst beendet. Aus dem Umfeld gibt es oftmals wenigVerständnis, dass diese Situation als Verlust, vergleichbar miteiner Fehlgeburt, empfunden und mit Trauer verbunden seinkann. Untersuchungen zeigen, „daß ausgedehnte und heftigedepressive Perioden nach einem Abbruch aufgrund dieserIndikation u.a. sogar sehr viel häufiger waren als nach demAbbruch einer nicht erwünschten Schwangerschaft.“17 Geradedeshalb ist es wichtig, im seelsorgerlichen Gespräch dieKomplexität der Situation wahrzunehmen und während derTrauerphasen behutsam zu begleiten, soweit dies von der Fraugewünscht wird.

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Der Praktische Theologe Henning Luther hat in zahlreichenBeiträgen auf die Bedeutung der Sicht der Betroffenen für daskirchliche Handeln und die praktisch-theologische Reflexionaufmerksam gemacht. Seinem Verständnis zufolge muss dasAngebot kirchlichen Handelns aus der Orientierung an denBedürfnissen der Betroffenen entwickelt werden:„Erscheint der Andere wesentlich in ... seiner Verletzlichkeit undAusgesetztheit, dann ergibt sich als inhaltliche Perspektivekirchlichen Verstehens und Handelns der prophetische Blick vonunten, die Orientierung an den Witwen, Waisen, Fremdlingen -die Ausrichtung am leidenden Anderen“18.Die Erfahrung der leidenden Anderen, etwa der Mutter einestotgeborenen Kindes oder eines Ehepaares, das sich nachvorgeburtlicher Diagnostik zu einem Abbruch der Schwanger-schaft entschließt, bildet demzufolge den Ausgangspunktpraktisch-theologischer Reflexion. Henning Luthers Ansatz hilftzu einem besseren Verständnis der Situation von Betroffenen:Die als traumatisch empfundene Erfahrung sprengt die bisherigeAlltagswelt und die gewohnte Sicht der Dinge. Sie ist eineinschneidendes und folgenreiches Ereignis in der Lebensge-schichte. Die selbstverständliche Lebensgewissheit wird radikalin Frage gestellt, die geltenden Sicherheiten verlieren anVertrauenswürdigkeit. Richard Riess fordert entsprechend, dieWahrnehmung solcher Krisensituationen zur vordringlichenAufgabe bei der Durchführung und Gestaltung von Amtshand-lungen zu machen19.

Mutter, Vater, Geschwister

Die Funktion der Religion in dieserSituation ist es nicht, über dieVerlust-Erfahrung hinwegzuhelfenund die alten Verhältnisse, denfrüheren Alltag wieder her zustellenals ob nichts geschehen wäre.Jenseits dieser als Beschwichtigungverstandenen Funktion kann der

christliche Glaube dazu helfen, dieLeidenserfahrung als Ausgangs-punkt religiöser Erfahrung zuverstehen und damit in seinerbiographischen Bedeutung ersternst zu nehmen. Luther beschreibtals elementare Gefühle der Krisensi-tuation Schmerz, Sehnsucht und

Die Sicht der Betroffenen

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Aus den Berichten von Betroffenen lernt man viel über dieSituation und ihre Folgen für das Glaubensverständnis. EineMutter berichtet etwa davon, wie sie ihrem älteren Sohn vomunglücklichen Ende ihrer Schwangerschaft erzählte:

„Wir [Mutter und Vater eines totgeborenen Kindes] hatten unsgeeinigt, ihm [dem älteren Sohn] „nach alter Väter Sitte“ vomSterben und von Gott und vom Himmel zu erzählen. Aus zweiGründen: Erstens wissen wir es leider auch nicht besser. Zwei-tens wollten wir ihn nicht in Konflikte bringen, falls er vonanderen Leuten eine andere Version hört. Und ich denke, füreinen kleinen Kinderkopf (für meinen auch!) ist es so wenigstenseinigermaßen nachvollziehbar. Sein Hauptproblem war nur,wann und wie holt Gott die Toten zu sich?... [Wir] hatten langeDiskussionen über das Universum, er wollte ganz sicher sein, daßdie Toten im Himmel wirklich alle Platz haben.“21

Die Fragen des Geschwisterkindes werden schnell zu Fragen, diesich die Eltern selbst stellen und nicht leicht zu beantwortenwissen.

Eine andere Frau schildert ihre Empfindungen vor der Geburt:Sie hatte Vorahnungen und dann eine plötzliche, schrecklicheGewissheit, als ihr Kind noch im Mutterleib stirbt. Als dieGeburt eingeleitet wird, erlebt sie eine ‚normale Geburt‘:

das Gefühl der Fremdheit. Vondiesen Emotionen zeugen die Er-zählungen von verwaisten Mütternund Vätern. Ebenso berichten sieaber auch davon, wie inmittendieser Krisen eine Phase der Neu-ordnung des Weltbildes und derNeuorientierung des Selbstver-ständnisses beginnen kann. Dies zuunterstützen ist die Aufgabe seel-sorgerlicher Begleitung.Frauen und Männer, deren Kind vor,während oder kurz nach der Geburt

stirbt, sind häufig in ihrem Selbst-verständnis, ihrem Weltbild undihrer Religiosität tief verunsichert.Dabei spielen Zeitpunkt undUrsache des Verlusts keine Rolle.Wie bei jedem Verlust eines gelieb-ten Menschen ist die Trauer mitSinnfragen, Zorn und Aggressionverbunden. Hinzu kommen mitunterSchuldgefühle und eine Verunsiche-rung der eigenen Rolle als Mutterbis hin zu völliger Orientierungs-losigkeit20 .

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„Und nun passiert etwas Makabres: Mein Körper spielt‚ normaleGeburt‘. Sind die Hormone daran schuld? Der Wunsch, diesesKind herauszupressen, um mich selbst nicht zu gefährden, ist sostark, daß ich für wenige Minuten alles vergesse und nur nocheine gebärende Mutter bin ... In diesem Moment [der Geburt]hört für mich kurzfristig die Welt auf zu existieren, denn dasWunder, auf das ich immer noch gehofft hatte, ist doch nichteingetreten. Diese Leere in mir und um mich herum wird nochviele Wochen anhalten.“22

Sie berichtet von den Stunden nach der Geburt, von derintensiven halben Stunde, die sie mit dem toten Kind ver-bringt, sich alles einzuprägen versucht. Das Kind hat einenNamen, sogar anders als geplant. Sie berichtet, wie intensiv siealle Reaktionen der Umwelt wahrnimmt, etwa das Schweigenfast aller, denen sie begegnet: „Lediglich der Anästhesist unddie Klinikseelsorgerin spazieren mit mir durch die Gänge.“ DasSchweigen und die Leere sind so bedrückend wie das Gefühl,sich selbst und der Umgebung fremd geworden zu sein.

Diese Frau berichtet auch, wie sie und ihr Mann sich dieEreignisse erklären. Der Frauenarzt schildert ihr in der Nachun-tersuchung, wie ihr Kind gestorben ist. Dies hält sie nicht ausund bittet, solche ‚Wahrheiten‘ keiner Frau zuzumuten.

„Mich wundert nach diesem Wissen nur noch eins: Warum kamLinda trotz alledem mit einem so friedlichen Gesicht zur Welt?Nichts passt da zusammen. Und so hoffe und glaube ich, daß esGott wirklich gibt und daß er ihr letztendlich über den Kopfstrich und so für sie alles wieder gut wurde. Nur so kann ich mitdem Gedanken an ihre, unsere Geschichte leben.“

Sie erzählt auch, wie sie später die Geburt des nächsten Kindesals Rückkehr und zweite Geburt der toten Tochter deutet,obwohl sie alle Einwände gegen eine solche Empfindungkennt.

Manche Frauen berichten von erheblichen Selbstwert-Proble-men nach dem Verlust des Kindes: Sie fühlen sich „minderwer-tig“, „nicht als Mutter anerkannt“. Diese Empfindungen werdenhäufig ausgelöst bei harmlosen Begegnungen mit anderenMüttern oder Eltern mit Kindern oder Kinderwagen.

Die Sicht der Betroffenen

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Gewohnte Gewissheiten geratenbeim Verlust eines Kindes insWanken. Hadern, Verzweifeln, Klageund Zorn gehören ebenso zur Trauerwie Hoffen, Beten und rituellereligiöse Handlungen wie dasAnzünden von Kerzen in Kirchenetc. Der Glaube und das Gottesbildändern sich im Trauerprozess - oftbei beiden Elternteilen auf unter-schiedliche Weise. Einst Selbstver-ständliches wird fraglich.

„Der Abschied vom als allmächtiggedachten Gott kann den Wegfreimachen zu einem Gott, der nichtüber uns regiert, sondern vor allemin uns wächst.“ 23

Mitunter kommt zur Trauer überdas verlorene Kind und die Trauerüber eine dadurch verändertePartnerschaft auch noch die Trauerum den verlorenen Glauben.Unsensible religiöse Tröstungs-versuche können diese vielschichti-gen und komplexen Prozesseerheblich belasten.

Nicht zuletzt gerät in der Trauer-phase auch der gewohnte Alltagmit seinen ‚kleinen Ritualen‘ ausden Fugen. Kleine Alltagsritualescheinen sinnlos und werden ver-nachlässigt: Bereits Kleinigkeitenwie Kochen, Aufstehen und Spazie-rengehen verlangen dem Körper indieser Situation unverhältnismäßigviel Energie ab. Die sonst harmlosscheinenden Herausforderungen desAlltags nehmen an Bedrohlichkeitzu.

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Zur Gruppe der Betroffenen imweiteren Sinn sind auch die Mitar-beiter und Mitarbeiterinnen inGeburts- und Kinderkliniken zurechnen: Beschäftigte in einerFrauen- oder Geburtsklinik sindwesentlich vom Tod eines Kindesoder von einer Totgeburt betroffen.Für klinisches Personal gibt eszudem selten die Möglichkeit, dereigenen Erschütterung und - wennein Kind trotz intensivster Bemü-hungen nicht gerettet werdenkonnte - Trauer Ausdruck zu gebenoder darüber zu sprechen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin den Kliniken

Ein solcher Tod kann für dieÄrztinnen und Ärzte, Hebammenund Geburtshelfer sowie Pflegerin-nen und Pfleger eine narzisstischeKränkung bedeuten und die ge-wohnte Ausübung des Berufsbeträchtlich stören. Zumindestunterbricht der Tod eines Kindes,egal zu welchem Zeitpunkt, dieAlltagsroutine. Dementsprechendformulieren die „Bremer Thesen“24

gleich zu Beginn:

„1. Richtiger Umgang mit demEreignis des Kindstods ist keineFrage der Technik, sondern derpersönlichen Wahrhaftigkeit. FürKlinikmitarbeiter sollte deshalb dieerste Frage nicht lauten: ‚Wie sollich mit den betreffenden Elternumgehen“, sondern vielmehr: ‚Wiegehe ich mit dem Ereignis um?‘“

Seelsorge in der Klinik kann diesenUmgang mit Kontingenz im Alltagder professionellen Helferinnen undHelfer begleiten.

Die Sicht der Betroffenen

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Statistische Informationenzur Problematik

Im gesellschaftlichen und kirchen-gemeindlichen Leben werden dieErfahrungen mit Schwangerschaf-ten, die in einer Fehlgeburt, einerTotgeburt oder einer späten Abtrei-bung enden, selten thematisiert.Dies entspricht jedoch nicht ihrerfaktischen Häufigkeit. Mehr Frauenund mehr Familien als gemeinhinangenommen sind mit Erfahrungendieser Art konfrontiert. Statistischwerden 50 % oder mehr allerbefruchteten Eizellen von der Naturausgeschieden. Da dies häufig ineiner sehr frühen Phase der Schwan-gerschaft geschieht, bleiben dieseEreignisse meist unbemerkt. DieUrsache liegt häufig inChromosomenanomalien25.

Von den Schwangerschaften mitpositiver Herzreaktion und Kindes-bewegungen mit zehn Schwanger-schaftswochen treten nur mehr indrei Prozent der Fälle Fehlbildungenauf. Auf 1000 Geburten kamen inDeutschland nach Auskunft desStatistischen Bundesamtes in denJahren 1998 und 1999 6,2 perina-tale Sterbefälle (Totgeborene undim Alter bis unter sieben TageGestorbene)26.

Fazit:Menschliches Leben verdankt sichvon Anfang an vielen Kontingenzen.W

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TotgeburtEin totgeborenes oder während derGeburt verstorbenes Kind mit einemGewicht von mindestens 500Gramm27. In England ist statt„Totgeburt“ der Begriff „stillbornbabies“ gebräuchlich: „Stillgeburt“.

Medizinische Information

UrsachenAls Ursachen von Fehlgeburten inden ersten zwei bis drei Monatenwerden in erster Linie genetischbedingte Entwicklungsstörungendes Embryos angesehen. WeitereFaktoren können sein: Störungendes menstruellen Zyklus, Erkrankun-gen der Mutter oder Abweichungendes männlichen Samens, sowieäußere Faktoren wie ein Sturz oderein Unfall. Fehlgeburten nach der15./16. Woche sind zu einem hohenProzentsatz auf Infektionenzurückzuführen.Eine Fehlgeburt geht in der Regelmit Schmerzen und heftigenBlutungen einher. Kommt esspontan zu einer Geburt, so wirdmeistens anschließend eine Aus-schabung durchgeführt. Diese hatden Sinn, eine anschließendeBlutung aus der Gebärmutter zuverhindern. Ist das Kind im Mutter-leib abgestorben oder soll ausGründen einer schweren Fehl-bildung die Schwangerschaft

abgebrochen werden, so wird heutedurch künstlich erzeugte Weheneine Spontangeburt angestrebt. DieGeburtseinleitung ist psychischaußerordentlich belastend undzudem phasenweise sehr schmerz-haft.Deshalb formuliert die 7. BremerThese: „Eine Frau, die ein verstorbe-nes Kind noch gebären muß, darfnicht allein bleiben ... Schmerzmit-tel sollten reichlich, Beruhigungs-mittel möglichst keine gegebenwerden, denn je mehr die Eltern vonder Realität des Kindstods wahr-nehmen können, um so leichterwird ihnen die Verarbeitung diesesEreignisses sein. Das Kind sollte derFrau bzw. den Eltern gezeigtwerden, wenn nicht gleich, so dochinnerhalb des ersten Tages. Dazu isteine Begleitung notwendig.“

FehlgeburtEine totgeborene oder während derGeburt verstorbene „Leibesfrucht“mit einem Gewicht von weniger als500 Gramm28. W

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Juristische Bestimmungen

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Aus dem Bayerischen Bestattungsgesetz Art. 6(Stand: 1. Januar 2006)

(1) Für eine totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibes-frucht mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm (Totgeburt)gelten die Vorschriften dieses Gesetzes und die auf Grund diesesGesetzes ergangenen Rechtsvorschriften über Leichen und Aschen-reste Verstorbener sinngemäß. Eine totgeborene oder während derGeburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500Gramm (Fehlgeburt) kann bestattet werden. Sofern Fehlgeburtennicht nach Satz 2 bestattet werden, müssen sie, soweit und solangesie nicht als Beweismittel von Bedeutung sind, durch den Ver-fügungsberechtigten auf einem Grabfeld zur Ruhe gebettet oder,wenn dies nicht möglich oder zumutbar ist, durch den Inhaber desGewahrsams unter geeigneten Bedingungen gesammelt und inbestimmten zeitlichen Abständen auf einem Grabfeld zur Ruhegebettet werden. Fehlgeburten können aber auch hygienischeinwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend einge-äschert und dann auf einem Grabfeld zur Ruhe gebettet werden.Verfügungsberechtigte sind unverzüglich in angemessener Formvom Inhaber des Gewahrsams über ihr Bestattungsrecht nach Satz2 und ihre Pflichten nach Satz 3 zu unterrichten. Nach Einwilligungdes Verfügungsberechtigten können Fehlgeburten auch für medi-zinische oder wissenschaftliche Zwecke herangezogen werden.Sobald Fehlgeburten nicht mehr diesen Zwecken dienen, sind sienach Satz 3 oder 4 auf einem Grabfeld zur Ruhe zu betten, sofernsie nicht nach Satz 2 bestattet werden.

(2) Für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Feten undEmbryonen finden Abs. 1 Sätze 2 bis 7 entsprechende Anwendung.

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Es ist angeraten, sich in Kranken-häusern, bei Hebammen undGeburtshelfern, Pflegerinnen undPflegern, bei Bestattungsunter-nehmen und Klinikleitungen kundigzu machen über dort bereits etablie-rte Verfahrensweisen im Umgangmit Fehlgeburten, Schwanger-schaftsabbrüchen und Totgeburten.Eventuell können Möglichkeiten derKooperation (Notruf, Telefonliste,Infoblätter zur Vornahme einer

Grundsätzliche Empfehlungen

Es empfiehlt sich für Krankenhäuser in konfessioneller Trägerschaft, fürFehlgeburten, für die keine Bestattungspflicht besteht, eine Wahlgrabstätte zuerwerben. Auf kirchlichen Friedhöfen wird eine solche Wahlgrabstätte in derRegel kostenlos zur Verfügung gestellt. Manche Gemeinden und Städte habenauf ihren Friedhöfen bereits Grabfelder für nicht bestattungspflichtige Kindereingerichtet30. Auf diesen Grabstätten können Fehlgeburten, bei denen dieEltern selbst nicht für eine Bestattung Sorge tragen wollen, in bestimmtenzeitlichen Abständen durch Sammelbestattungen beigesetzt werden. Diesentspricht einem würdevollen Umgang mit den toten Kindern und ermöglichtEltern, die Grabstätte des verlorenen Kindes aufzusuchen, wenn sich, manch-mal erst Jahre später, der Wunsch danach einstellt.

Die Begleitung von Frauen und Eltern findet in mehreren verschiedenen Pha-sen statt, zunächst innerhalb der Klinik: Beim Eintritt in die Klinik, etwa wennbereits bekannt ist, dass das Kind tot ist, oder wenn ein Schwangerschaftsab-bruch nach pränataler Diagnostik vorgenommen werden soll. Das Erleben imKreissaal und die Phase nach der Geburt sind jeweils wiederum eigene Situa-tionen, die angemessene Begleitung verlangen. Außerhalb der Klinik, nach derEntlassung, hört der Bedarf an Begleitung nicht auf. Die Rückkehr in das so-ziale Umfeld oder an den Arbeitsplatz sind erheblich belastet. Die Trauer kannsich über Jahre hinziehen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Orte derTrauer in Gruppen zu schaffen31.

Nottaufe, Durchführung einer beruf-lichen Fortbildung) vereinbartwerden. Nicht zuletzt wird dadurcheine Vertrauensbasis aufgebaut.Darüber hinaus ist es sinnvoll, sichmit den örtlichen Rettungsdienstenund Kriseninterventionsteams (KIT)in Verbindung zu setzen, die häufigbei frühem Säuglingstod gerufenwerden. Diese können dann Kontaktzu einem Seelsorger vermitteln29.

Grundsätzliche Empfehlungen

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Grundvoraussetzung für jedenseelsorgerlichen Kontakt ist, dassdas seelsorgerliche Angebot in einerWeise unterbreitet wird, die derSituationen angemessen ist und derMutter und dem Vater entspricht.Seelsorge muss vorsichtige Präsenzzeigen und von sich aus die Mög-lichkeit eines Kontaktes offerieren.Entspricht das Angebot den Wün-schen der Eltern, dann kann sicheine vertrauensvolle Beziehungentwickeln. Zu beachten ist, dass esdabei nicht nur auf Gesprächs-kontakte ankommt. Denn es ist fürdie Eltern wie auch die Seelsorge-person in der ersten Schocksituationproblematisch, ein Gespräch zuführen. Sprachlosigkeit und Müdig-keit, physische und psychische

Konkrete Handlungsmöglichkeiten

Es ist wichtig, sich der eigenen Emotionen bewusst zu werdenund diese gegebenenfalls auch zu äußern, ohne sie in denVordergrund zu stellen.Eine besonders sensible Situation liegt vor, wenn die Seelsorge-rin selbst schwanger ist.

Erschöpfung können unter Umstän-den die Atmosphäre prägen.Angebote (Gespräche, Besuche,rituelle Handlungen) sollten inzurückhaltender Weise unterbreitetwerden und verlässlich einlösbarsein. Im Gespräch kann es mituntervorkommen, dass die Mutter oderder Vater sich wütend und aggressiväußern. Der Pfarrer, die Seelsorgerinsollte darauf vorbereitet sein undwissen, dass nicht er oder sie alsPerson gemeint sind. Die traumati-sche Situation überfordert alle;religiöse Allgemeinsätze undVorurteile werden auf das seelsorge-rische Gegenüber projiziert. Deshalbist es auch wichtig, nicht zu disku-tieren, sondern verständnisvoll zuhören32.

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Wenn sich im Verlauf des Gesprächsherausstellt, dass ein Gebet er-wünscht ist, sollte allein die Situ-ation vor Gott benannt werden: dieEnttäuschung, die Trostlosigkeit, dieRatlosigkeit, die Sprachlosigkeit.Falls der Frau noch eine Operation

Gebet

Gott, dieser Schmerz geht über unsere Kräfte,Wie soll das Leben weitergehen?

Der Abschied tut so fürchterlich weh.Wir hatten soviel geplant, gehofft und erwartet.

Wie soll es weitergehen?Was bleibt uns denn noch?

Mutest du uns das zu?Lass uns wenigstens den Anfang einer Antwort

und eines Sinnes finden.Gib Kraft, dass wir durchhalten.Geh mit uns auf unserem Weg.

Amen

oder weitere medizinische Betreu-ung bevorsteht, ist es möglich, siefürbittend zu erwähnen. Wenn esdie Situation erlaubt, kann einVaterunser gebetet werden, dasbekannt ist und (still) mit gebetetwerden kann33.

Konkrete Handlungsm

öglichkeiten

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Die Initiative REGENBOGEN „Glück-lose Schwangerschaft“ e.V. regte dieBereitstellung von so genannten„Moseskörbchen“34 in den Kreißsälenan. Hebammen und Geburtshelfer,Schwestern und Pfleger, Ärztinnenund Ärzte berichteten, dass es ihnensehr schwer falle, ein totes Neuge-borenes - gerade, wenn es sehr kleinist und Missbildungen sichtbar sind- den Müttern und Vätern zuüberreichen. Ein Moseskörbchenhilft, mit dieser Schwierigkeit

Moseskörbchen

Geeignete Weidenkörbchen lassen sich überall in Geschäftenfinden. Das Moseskörbchen sollte einen Durchmesser von ca.55 - 60 cm, eine Höhe von ca. 15 cm haben, und oval, rundoder rechteckig sein. Besonders geeignet sind Körbe, die auseinem weicheren Material geflochten sind. Wichtig ist, dassman das Körbchen gut im Arm halten kann. Im Inneren ist dasKörbchen mit einem Kissen ausgebettet. Das Kind wird zusätz-lich in ein Tuch gehüllt. Dadurch lassen sich auch Deformatio-nen sensibel verhüllen, und das Kind kann ‚schön‘ hergerichtetwerden. Das Körbchen wird entweder auf einem Stuhl nebendem Bett gestellt, auf die Bettdecke am Fußende oder nebendie Mutter gelegt, oder es wird einem Elternteil direkt in dieArme gegeben. Die Eltern können nun nach eigenem Bedürfnisbeginnen, das Tuch zu öffnen und sich ihr Kind anzusehen. Siehaben soviel Zeit wie sie brauchen, sich mit ihrem Kind vertrautzu machen, es anzusehen, zu berühren, auf den Arm zu neh-men, gerade eben das zu tun, wonach ihnen zu Mute ist, ohneunter Zeitdruck zu stehen. Der Weg in eine gesunde Trauer istgebahnt. Auch für Eltern, die nach einem pränatal diagnosti-zierten Befund die Geburt vorzeitig einleiten lassen und damitdie Schwangerschaft unterbrechen, kann eine Moseskörbchenangebracht sein.

umzugehen. Die Körbchen habenihren Namen von dem neugebore-nen Moses des Alten Testaments.Moses überlebte dank eines behü-tenden und beschützenden Körb-chens. Das Motiv des Behütens undBeschützens steht hinter der Idee.Das Körbchen bietet den Eltern dieMöglichkeit, sich langsam anzunä-hern, nicht völlig unvorbereitet mitihrem toten Kind konfrontiert zuwerden, sondern sich langsam an ihrtotes Kind heranzutasten.

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In einem solchen Körbchen kanndas Kind auch bis zur Einsargungaufgebahrt werden35. Erfahrungengibt es auch damit, vorab einenGipsabdruck des Bauches derSchwangeren anzufertigen, in den

dann - wie beim Moseskörbchen -das tote Kind gelegt werden kann.Dadurch kommen die Motive desbergenden Schutzes und der engenBeziehung zwischen Mutter undKind besonders zum Ausdruck.

Konkrete Handlungsm

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Taufe und Nottaufe

Viele Eltern, auch von totgeborenenKindern, verlangen nach der Taufefür ihr Kind. Sie werden in diesemWunsch manchmal von der Geburts-hilfe und dem medizinischen Teamunterstützt, die eine Pfarrerin odereinen Pfarrer rufen. In dieserSituation ist es wenig angebracht,die theologischen Gründe auseinan-der zu setzen, weshalb eine Taufenicht möglich ist. Wo nicht im Vorabmit dem Klinikpersonal Gesprächestatt gefunden haben und Verfah-

Gleichwohl sind immer wieder in der Kirchengeschichte Fällevon Totentaufen und Vikariats- (Stellvertreter-)Taufen vorge-kommen, die mehr oder weniger heftig bekämpft wurden (vgl.1. Kor. 15, 29). Die Frage, was mit den ‚unverschuldet‘ nichtGetauften im Falle ihres Todes geschieht, führte zu unter-schiedlichen Regelungen. In lutherischen Kirchenordnungenwurde schon sehr bald Sorge dafür getragen, dass getaufte undungetaufte verstorbene Kinder hinsichtlich ihres Begräbnissesgleich gestellt wurden, „weil an ihrem Heil nicht zu zweifeln“sei. Gottes wirksames Handeln ist nicht an die Grenzen derverfassten Kirchlichkeit gebunden ist.

rensweisen geregelt wurden, mussauch mit Notlösungen gearbeitetwerden können. Dennoch gilt, dassdie Taufe Toter nach konfessions-übergreifendem Konsens nichtmöglich ist. Die Taufe gilt Lebenden;als Neugeburt aus Glauben setzt siedie erste Geburt voraus. In ihrerSymbolik ist sie reich an Todes- undLebenssymbolen, als Anziehen desLeibes Christi, als Mit-Sterben undMit-Auferstehen mit Jesus Christus(vgl. 1. Kor.).

Die Sorge von Eltern, dass ihr totesKind ohne Taufe nun auch noch vonGott abgelehnt werden würde, isttheologisch unbegründet. Diesglaubhaft und sensibel zu versi-chern, gehört zu den zentralenAufgaben seelsorgerlicher Beglei-tung von Eltern, die eine erfolgloseSchwangerschaft erfahren müssen.

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„Taufe gilt im Protestantismuswesentlich als ein Akt symbolischerVergegenwärtigung der Individuali-tät des Täuflings, der als dieserindividuelle Mensch von Gott zurTeilnahme am Heil bestimmt sei.“(F. W. Graf)

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Aber selbst wenn eine Taufe aus-geschlossen scheint, stehen demPfarrer oder der Pfarrerin vieleMöglichkeiten eines Rituals (z.B.Namensgebungsritual) offen, mitdenen auf die Bedürfnisse der Elterneingegangen werden kann (vgl. dieweiteren Handlungsmöglichkeitenin dieser Broschüre). Solche Mög-lichkeiten sollten mit dem Personalder Klinik im Vorab besprochen undgeklärt sein. Wichtig ist in jedemFall, die Eltern nicht mit einemalternativlosen Nein allein zu las-sen, sondern verständnisvoll undsensibel ihre Bedürfnisse zu er-kunden.

Als Argument für eine seelsorgerlich bedingte Taufhandlungwird in der Literatur angeführt, dass die Eltern genau dessenbedürften, wofür die Taufe stünde: 1.) Die Vergewisserung, dassdieses Kind vor Gott einzigartig ist, 2.) dass dieses Kind derGemeinschaft der Gläubigen zugerechnet wird, 3.) dass dieKirche den Tod dieses Kindes als realen Verlust anerkennt, und4.) dass die christliche Gemeinde die Hinterbliebenen unter-stützt. In amerikanischen Debatten ist deshalb empfohlenworden, solange es wenige Rituale gebe, die die genanntenFunktionen erfüllten, könne auch ein totgeborenes Kind getauftwerden. Gerade um die Engführung der Begleitung auf dieFrage der Taufe zu überwinden, ist Kreativität und Einfalls-reichtum bei der Gestaltung ritueller Begleitung von Nöten.

Manche Seelsorgerinnen undSeelsorger wenden ein, dass es inwenigen Situationen keine Alterna-tive zu einer Taufe gebe, um dasWeiterleben der Mutter oder derEltern nicht durch die Verweigerungdes Taufsakraments erheblich zubelasten. Sorgfältige Arbeit indieser Frage ist von theologischerSeite noch zu leisten; die meistenRatgeber zeigen sich bezüglichdieser Frage sehr verhalten. DerUmgang mit diesem schmerzlichenProblem bleibt eine Frage, die alsoffene Diskussion noch geführtwerden muss, etwa in Form einerFachtagung. In jedem Fall bleibtfestzuhalten, dass angemessenesHandeln in den Bereich geschütztenseelsorgerlichen Handelns fällt.

Konkrete Handlungsm

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Aus der Sicht der Eltern ist dieTaufe ein Bekenntnis zu ihrem Kindals einem Geschöpf Gottes: Sievertrauen es der Fürsorge seinesSchöpfers und Erlösers für ein neuesLeben an.

Wo eine Nottaufe möglich und diesmit der Mutter und gegebenenfallsmit dem Vater besprochen ist, sollteman die Patinnen und Paten, evtl.Großeltern und gute Freundinnenund Freunde, evtl. auch medizini-sches Personal der Einrichtung dazueinladen: Damit kann das weitereUmfeld in die Sorge um das Kindmit einbezogen werden. Bei einemVerlust erfahren die nächstenTrauernden Verständnis undAnteilnahme, weil auch andere ihrKind kannten. Dem Kind und denEltern kommen auf diese Weiseauch Anerkennung und Wertschät-zung zu.

Symbolische Elemente, die sich beiTaufen in der Kirche bewährt haben,sind auch bei Nottaufen ange-bracht: eine Taufkerze (soweit aufder Station gestattet!), die zumGeburts- oder Todestag angezündetwerden kann, oder auch in denPhasen der intensiven Trauer; eineTaufurkunde oder Bescheinigungder Namensgebung (siehe VorlageS. 35), ein Patenbrief.

Im Rahmen der Kontaktaufnahmemit dem Personal in Geburtsklinikenund Kinderkliniken empfiehlt essich, die Möglichkeit und denAblauf einer Nottaufe zu bespre-chen. Mitunter gehört das ThemaNottaufe zum Lehrplan der fachli-chen Ausbildung. Wo dies nicht derFall ist, kann die Seelsorge es imRahmen einer Fortbildung anbieten.Dabei sollten eine knappe Agendezur Nottaufe zur Verfügung gestelltwerden, wie sie in dieser Broschüreabgedruckt ist oder sich im Evange-lischen Gesangbuch (Nr. 810) findet.

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Segnendes Handeln gehört zu denGrunddimensionen kirchlichenHandelns. Zunehmend suchen Men-schen den Kontakt zu Pfarrerinnenund Pfarrern in der Hoffnung, Segenzu empfangen, nicht nur bei denvolkskirchlichen Amtshandlungen,sondern auch im Krankenhaus, vorReisen, beim Einzug in eine neueWohnung. Die rituellen Segnungs-gesten verbürgen der und dem Ein-zelnen bedingungslose Anerkennungals Geschöpf Gottes und Achtungder eigenen, unverwechselbarenBiographie als eines von Gottbegleiteten und gesegneten Lebens-weges. Einem distanzierten Beob-achter mag der Lebensweg einestotgeborenen Kindes als zu kurz

Segnung und Salbung

Dass gerade beim Verlust eines erwarteten und erhofften Kindes bereits eineenge Beziehung zwischen Mutter und Kind, wohl auch zwischen Vater,Geschwisterkindern und verlorenem Kind besteht, geht aus vielen Erfahrungs-berichten hervor. Dieses Beziehungsgeflecht ist vor allem im Falle einesSchwangerschaftsabbruchs nach einem vorgeburtlichen diagnostiziertenBefund äußerst komplex und mit widersprüchlichen Gefühlen und häufigschweren Schuldgefühlen belastet. Eine Segnungshandlung für die trauerndeMutter, die Familie und das sterbende oder verstorbene Kind (entsprechendder Aussegnung) können helfen, dieses Beziehungsgeflecht in das Licht deschristlichen Glaubens zu stellen.

oder gar als nicht vorhandenerscheinen. Für die Mutter oder dieEltern aber stellt sich dies ganzanders dar: Sie haben eine gemein-same Geschichte mit dem Kind. Eshat bereits viel bewirkt, hat vielverändert und hat sich bemerkbargemacht. Ein dichtes Beziehungs-geflecht ist entstanden, das eineSegnungsgeste im genannten Sinnrechtfertigt: „Die Traditionen lassenerkennen, daß die Segnung eindichtes Geflecht realer Beziehungenbetrifft, welches zwischen Toten undLebenden Wirklichkeiten auch desGlaubens geschaffen hat und dasgeistlich zu inter-pretieren und zukultivieren die Aufgabe allerChristen darstellt.“36

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Überlieferte Gebete des frühen 18. Jahrhunderts bezeugen dieSorge von Frauen und Angehörigen um die Seligkeit dertotgeborenen oder ungetauft verstorbenen Kinder. Trost findendie Gebete nur in der Gewissheit, dass die Verheißung derGotteskindschaft jedem Kind gilt, auch ohne erfolgte Taufe. Diebiblischen Texte, auf die dabei Bezug genommen wurden, sinddie Verheißung an den Erzvater Abraham (Gen 17, 7), dasKinderevangelium (Mk 10, 14) oder Texte wie Mt 18, 14.Obwohl die Reformation eindeutig die Frage nach dem Heils-status der totgeborenen oder in der Geburt verstorbenen Kinderzugunsten dieser geklärt hat, bestand und besteht bei Elterneine gewisse Unsicherheit über Verbleib und Zukunft ihresKindes.

Eine Segnung oder eine Salbung ist gerade dann angebracht, wenn die Taufeausgeschlossen ist. Der Segen für das verstorbene Kind soll es dem SchutzGottes anbefehlen und den Übergang von der Geburt zum Tod markieren. Diesentspricht auch dem Erleben vieler Frauen: Selbst bei einer Totgeburt werdendie Geburt und der Tod des Kindes als zwei separate Ereignisse erfahren.

Im Segnungsritual finden die Eltern und Angehörigen Trost,dass ihr Kind nicht einfach ins Nichts geht, sondern die Verhei-ßung der Auferstehung von den Toten auch ihm gilt. Bezeich-nender Weise findet sich schon in den genannten überliefertenGebeten immer wieder der Zusammenhang von Trauerprozessund Gewissheit, dass das verstorbene Kind vor Gott Gnadegefunden hat37. Wo diese Sorge genommen werden kann,gelingt es auch der Mutter, ihr Kind los zu lassen.

Die Anwendung der Krankensalbung als Ritual der Sterbebegleitung ist fürden Fall eines totgeborenen Kindes ambivalent. Theologisch bezieht sich dieSalbung auf das Sakrament der Taufe und gehört zu den Riten der Tauf-erinnerung an signifikanten Punkten des Lebens. Die spezielle Krankensalbungwurde dabei als ein Heilungsritual verstanden und galt als ‚Urgebärde kirchli-chen Heilungsdienstes‘. Diesem Verständnis entspricht auch die kleine Agende,die im Evangelischen Gesangbuch auf S. 1484f abgedruckt ist.

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Freilich hat sich demgegenüber das Verständnis der ‚letztenÖlung‘ im Bewusstsein vieler Menschen eingebürgert. Für vielebedeutet das Ritual, dessen eigentliche Bedeutung die Heilungist, den unmittelbar bevorstehenden Tod des zu Salbenden. Fürsie hat sich die Krankensalbung regelrecht zum ‚Sterbe-sakrament‘ entwickelt. Die Reformatoren haben gegenüber derKrankensalbung das Krankenabendmahl bevorzugt, das imZusammenhang des frühen Todes von Kindern sicher nicht inFrage kommt. Der Gemeinschaftsaspekt stand für die Reforma-toren dabei im Mittelpunkt: Wer an der Teilnahme am Abend-mahl im Gottesdienst verhindert ist, wird durch das Kranken-abendmahl seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Christenversichert. Der Aspekt der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft derChristen ist aber gerade kirchlich orientierten Eltern vonverstorbenen oder totgeborenen Kindern wichtig. Ihr Kindgehört zu dieser Gemeinschaft. Durch das Abendmahl kann diesin ihrem Fall nicht deutlich gemacht werden, wohl aber durcheine Segnungs- oder Salbungshandlung. Eine Begründung, dieJohannes Brenz für das Krankenabendmahl formuliert, kanngerade im Blick auf Tot- und Fehlgeburten für eine Salbungs-handlung sprechen: Der Betroffene „braucht noch mehr als dieanderen [Christen] die Vergewisserung, daß er in der communiosanctorum sei“38.

Gerade wenn keine Taufe sinnvollist, bedürfen die Angehörigen derGewissheit, dass ihr verlorenes Kindzur Gemeinschaft der Heiligengehört und Eingang findet in dasReich Gottes. Das Salbungsöl kanndabei als ein Symbol für dieAnnahme durch Gott und dieAufnahme in sein Reich gelten.

Der andere historische Bezugspunktfür eine Salbungshandlung deskleinen Leichnams ist die Toten-salbung. Sie hat sich in der abend-ländischen liturgischen Tradition niedurchgesetzt, war allenfalls Bischö-fen, Priestern, Ordensleuten undfrommen Laien vorbehalten, wennsie in der Kirche aufgebahrtwurden.

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In verschiedenen ostkirchlichenTraditionen war sie lange Zeit weitverbreitet: Dabei wurden entwederder ganze Leichnam oder Stirn,Hände und Brust mit dem Kreuzes-zeichen mit Öl (zum Teil mitBeimischung von Wasser) gesalbt.Dieser Ritus kann sich nebenreligionswissenschaftlichen Belegenimmerhin auf die Evangelienberufen, gingen doch die Frauen amOstermorgen an das Grab Jesu, umseinen Leichnam mit kostbaren Ölen

zu salben (Mk 16, 1 parr; Nikode-mus lässt Jesu Leichnam vor derBestattung salben, Joh 19, 38-40).In diesem Zusammenhang könnteein Salbungsritus bei einem baldnach der Geburt verstorbenen odertotgeborenen Kind ein sinnlicherund liebevoller Ausdruck derWürdigung des kleinen Individuumssein: Auch dieses Kind ist denen, dieum es wussten, und Gott lieb, teuerund wertvoll.

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Viele Eltern und Frauen berichtenvom Unverständnis der Umwelt,wenn sie ihrem verlorenen oderwährend der Geburt verstorbenenKind einen Namen geben möchten.Eine Mutter schreibt: „Viele Leutedenken wohl, was nicht gelebt hat,sei auch für uns nicht mehr existentund brauche daher keinen Namen.“39

Dabei übersehen sie, dass für dieEltern das Kind längst schon eineBezugsperson gewesen ist, dereneigene Lebensgeschichte bereitsbegonnen hat und deren Existenzdurch einen Namen aussprechbar

Namensgebung

Durch die Namensgebung wird ein Mensch in seiner Individua-lität anerkannt. Der Name ‚bedeutet‘ den Menschen. Auch fürden Trauerprozess hat die Namensgebung Bedeutung: DasAussprechen des Namens ist eine allmähliche Anerkennung derRealität des Kindes wie auch des Verlusts. Die Verbindung derNamensnennung mit dem Segnen des toten Kindes bringt denGlauben an die Auferstehung zum Ausdruck: Das Kind ist demLeben schaffenden Handeln Gottes übereignet.

wird. Oftmals sprechen Eltern schonwährend der Schwangerschaft ihrKind mit einem Namen an. Leiderverstärken manche Kliniken denMechanismus der Verdrängung,indem sie den Müttern (und sichselbst) die Auseinandersetzung mitdem Tod durch rationelle Verfahrenersparen wollen. Andere (zuneh-mend mehr) gehen bewusst mit derSituation um und bieten den Frauenan, das Kind zu sehen, es zu berüh-ren und mit ihm eine Weile allein zusein (vgl. Moseskörbchen).

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Zu beachten ist, dass unter Umständen auch eine standesamtli-che Registrierung in Frage kommt. Dies ist für den Fall derGeburt eines toten Kindes im Personenstandsgesetz geregelt:ab 500g kann ein Kind im Geburtenbuch (Personenstands-register) eingetragen werden mit Angaben zu den Eltern, Ort,Tag und Stunde der Geburt und Geschlecht des Kindes - aufWunsch - einer Person, der bei Lebendgeburt des Kindes diePersonensorge zugestanden hätte, auch mit Vornamen undFamiliennamen. Im Familienstammbuch ist die Eintragungebenso möglich. Auch rückwirkend sind Einträge möglich (biszum 1.7.2003). Fehlgeburten (also Geburtsgewicht unter 500 g)sind bislang nicht vorgesehen. Neben der Eintragung in daskirchliche Amtshandlungsregister empfiehlt es sich, den Elterneine Urkunde über die Namensgebungsfeier oder die Segens-feier zu überreichen (vgl. nebenstehenden Vordruck). Auch dieInitiative Regenbogen (siehe Adresse im Anhang) bietet eine‚inoffizielle‘ Namensurkunde in Form eines Namenskärtchensan.

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Jedes Leben ist in der Tat ein GeschenkEgal wie kurz, egal wie zerbrechlich

Jedes Leben ist ein Geschenk,Welches für immer in unseren Herzen

Weiterleben wird.Hannah Lothrop

(Name der Klinik / Name der Kirchengemeinde)

Ort

Zur Erinnerung an

Name des Kindes

Geboren am: um UhrGewicht: Größe:Mutter: Vater:getauft am: um Uhrgesegnet am: um Uhr

von (Name der Pfarrerin, des Pfarrers oder anderen Person)

in (Kapelle, Kirche, oder Klinik-Station)

Fußabdruck

Hebamme Arzt SeelsorgerUnterschriften

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1995 hat die Initiative Regenbogendas Konzept der Elternmappenentwickelt. Sie haben den Sinn,Erinnerungsstücke an das tote Kindaufzubewahren. Im Englischen hatsich der Begriff „mementoes“eingebürgert, der auf den Zusam-menhang mit aktivem Gedenkenaufmerksam macht. Die Mementoessorgen nicht nur für das Erinnert-Werden, sondern stellen einemitunter sinnlich vermittelteVerbindung zu dem Toten her. BeiErwachsenen oder älteren Kindern,die sterben, bleiben in der Regelzahlreiche Verbindungsobjekte, dieim Prozess der Trauer wichtige

Elternmappe

Es empfiehlt sich darum, ein Photodes Kindes zu machen, das denEltern mitgegeben werden kannoder bei den Krankenhaus-Unterla-gen - auf Wunsch der Eltern -aufgehoben bleibt. Viele Kranken-häuser kümmern sich inzwischenum die Anfertigung und Aufbewah-rung von Erinnerungsstücken ineinem Kreißsaalordner41.

Selbst wenn Eltern im erstenSchock alle Konfrontation mit demKind ablehnen, kann es vorkommen,dass sie später dankbar sind fürjedes kleine Indiz, das die Existenzihres Kindes beweist. Es empfiehltsich, die Gegebenheiten vor Ort zuprüfen.

Bedeutung erlangen können undzum Teil nach bestimmter Zeit auchweg gegeben werden können. Fürtotgeborene Kinder oder frühverstorbene Kinder gibt es nurwenige Möglichkeiten, die deshalbumso sorgfältiger wahrgenommenwerden sollten40. Manchmal werdensolche Gegenstände später geradezuzu Beweisen der Existenz des Kindes.In den „Bremer Thesen“ heißt es:„Die Frau, die ihr totes Kind niegesehen hat, trauert um ein Phan-tom. Sie wird später mit allenSinnen jede mögliche Informationüber ihr Kind aufsaugen.“ (These 6)

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Zur Aufbewahrung der mementoeseignen sich vor allem verschließba-re, farbige Mappen, die nur be-stimmten Personen zugänglich sind.Darin können gesammelt werden:

• ein Foto des Kindes allein (auf die Aufnahme sollte besonderer Wertgelegt werden, da sie nicht wiederholbar ist)

• ein Foto des Kindes mit Mutter oder Eltern, evtl. Familienangehörigen• das Namensbändchen• eine Haarlocke• Hand- und Fußabdrücke (mit Stempelkissen oder als Gipsabdruck

gemacht)• Urkunde oder Namensblatt, auf dem alle wichtigen Daten des Kindes

stehen (Geburtszeit, Gewicht, Größe, Namen der Eltern etc.)• eine kleine Tauf- oder Segensurkunde mit dem biblischen Wort und

einem kleinen Gebet.• das Tuch, in dem das Kind eingewickelt war.• ein Faltblatt über Selbsthilfegruppen mit lokalen Kontaktadressen

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Die Kosten für eine Bestattung sindgerade für junge Familien nichtunerheblich. Die Belegfrist für einKindergrab ist kurz - nur sechsJahre. „Unvorstellbar, dieses einzige,letzte und vor allem sichtbareZeichen auch noch zu verlieren!“Es besteht deshalb die Möglichkeit,das Kind in einem Familiengrab oderdem Grab von nahen Angehörigenbeizusetzen.

Lange sahen Friedhofsordnungen fürdie Bestattung von in frühemLebensalter oder während derGeburt verstorbenen Kinderngesonderte Regelungen vor. DieBestattungen erfolgten ohne großen

Kirchliche Bestattung

Aufwand, oftmals sogar allein durchdie Hebamme oder die „Seelnonne“.Es wurde zumindest bei ungetauftverstorbenen Kindern auf dieAusstellung eines Totenscheinsverzichtet, mitunter sogar auf eineneigenen Sarg und ein eigenes Grab.Anderes bezeugen diverse lutheri-sche Kirchenordnungen: Dort findensich zahlreiche Belege für Bemü-hungen, die Beisetzung ungetaufterKinder auf kirchlichen Friedhöfendurchzusetzen.

Heute kann es nur darum gehen,alles zu tun, um die Würde und denWert des verlorenen Kindes durcheinfühlsame Gestaltung der

Sind für viele Menschen Beerdigung und Trauerfeier mit Angst vorüberstarken Emotionen verbunden, so steigert sich dies noch einmal beider Bestattung von Kindern. Sensible Gestaltung und Verlässlichkeit sinddarum unerlässlich. Erfahrungsberichte von Eltern geben dem Ausdruck.Eine Frau erzählt: „[Es war] ein letzter gemeinsamer Weg, das erste undeinzige Mal, daß Lutz seine Tochter getragen hat ... Wer noch nie einenKindersarg gesehen hat, kann sich nicht vorstellen, wie klein er wirklichist ... Zwei verzweifelt weinende Menschen vor einem doch endlos tiefenLoch. Es gibt keine Worte dafür (wie bei jeder Beerdigung). Irgendwanngehen wir weg, lassen das offene Grab zurück. Es sieht aus wie ein großer,schreiender Mund.“ Später, bei Besuchen am Grab, bringen die ElternBlumen, Spielsachen, Bilder, Kuchen mit: „Das Grab ist für uns einKinderzimmerersatz.“ Schlimm sind die Friedhofsbesuche an Weihnach-ten, „wenn alle Tannenzweige und Weihnachtsschmuck zu ihren Kinderntragen. Der Zwiespalt: Für wen? Für das verstorbene Kind? Für mich?...Und spätestens dann kommt doch wieder der Koller.“42

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Trauerfeier zu verdeutlichen, etwadurch Namensnennung und einemöglichst individuelle Gestaltung.Auch die soziale Anerkennung desVerlusts und der Trauer ist wichtig.Mit der Mutter oder den Eltern istdeshalb nachzudenken, ob nichtauch das Fachpersonal der Klinik,die Hebamme oder der betreuendeArzt, die betreuende Ärztin eingela-den werden sollen.

Für eine Totgeburt ist eine Bestat-tung verpflichtend. „Auch im Falleeiner Fehlgeburt sieht der Gesetz-geber seit 2006 vor, dass das Kindauf einem Grabfeld zur Ruhegebettet wird. In erster Linie sinddie Mutter oder die Eltern verpflich-tet, dies zu veranlassen. Sollteihnen dies nicht möglich oderzumutbar sein, sind die „Inhaber desGewahrsams“, d. h. die Krankhäuseroder der niedergelassene Arztverpflichtet, die Zur-Ruhe-Bettungauf eigene Kosten durchzuführen(Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BestG, siehe S.20).“ Auf der Intranet-Seite derEvangelisch-Lutherischen Kirche inBayern befindet sich eine Hilfestel-lung zur Gestaltung von Trauer-und Gedenkfeiern aus Anlass einerZur-Ruhe-Bettung von Embryonenund Feten unter 500 Gramm(https://www.elkb.de/hf4/Hilfestellung_Konsequenzen_AenderungenBayerBestattungsgesetz.pdf). Darin

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wird detailliert auf Fragen aus derPraxis eingegangen.“

Zum Gespräch der Mutter mitBehörden oder Bestattungsinsti-tuten empfiehlt es sich, eineVertrauensperson, die vom Verlustdes Kindes nicht unmittelbarbetroffen ist, mitzunehmen. Siehilft, den Abschied nach den Wün-schen der Eltern oder der Mutter zugestalten.

Im Falle eines Schwangerschaftsab-bruchs hat die Mutter vorbehaltlichspezieller rechtlicher Bestimmungender Bundesländer das Verfügungs-recht über das Kind und kann des-halb darüber entscheiden, ob esbestattet wird. Auch in diesem Fallegilt es mit Sensibilität auf die Wün-sche der Frau einzugehen.

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Die Zeit nach der Bestattung desKindes ist für viele Mütter und Elternbesonders schwer. Der Trauerprozessbraucht Zeit, die das Umfeldmanchmal nicht gewährt. Sicherlichsind bestimmte Zeiten im erstenJahr nach der Geburt besondersbelastet, etwa die Jahrestagebestimmter Ereignisse der Schwan-gerschaft, aber auch bestimmteZeiten des Kirchenjahres wie dieAdventszeit. Sofern die Mutter oderdie Eltern dies möchten, bietet sichin dieser Zeit ein Besuch an.

Gedächtnisfeier undGedenkgottesdienst

Eine weitere Möglichkeit, die in verschiedenen Kirchengemeinden oderSelbsthilfegruppen praktiziert wird, stellen Gedenkgottesdienste dar. Dabeigibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Wenn es zum Beispiel zum Todes-zeitpunkt des Kindes keine kirchliche Bestattung gegeben hat, kann mananbieten, eine kleine individuelle Gedenkfeier zu halten, selbst wenn inzwi-schen Jahre vergangenen sind. Die andere Möglichkeit ist, einmal im Jahr zueinem festgelegten Termin eine Gedächtnisfeier anzubieten. Mittlerweile hatsich der zweite Sonntag im Dezember als weltweiter Gedenktag („WorldwideCandlelighting“) etabliert. Dazu ist es geraten, mit Selbsthilfegruppen undKliniken Kontakt aufzunehmen, die mancherorts bereits Gedenkfeiern veran-stalten. Diese Feiern sind oft bewusst überkonfessionell und unabhängig vonder Weltanschauung gestaltet, so dass alle Betroffenen daran teilnehmenkönnen. Mitunter sind diese Feiern Anlass zur Wiederbegegnung mit Hebam-men, Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern. Folgende Elementebegegnen in vorhandenen Programmen: Lieder, Gebete, Wort-Meditationen,selbstgeschriebene Gedichte, Nennung der Namen der verstorbenen Kinder,Anzünden von Gedenk-Kerzen. Wenn die Gedächtnisfeier in einen ‚normalen‘Gottesdienst, etwa am Ewigkeitssonntag, integriert wird, ist unbedingt aufAnonymität und eine offene Form zu achten.

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Auch für Kinder ohne Grabstätte gibt es eine Möglichkeit, diein der Kirchengemeinde offen angeboten werden kann: ImKirchgarten wird ein besonderes Beet bestimmt. Darauf kanneine Rose oder eine ähnliche Pflanze für Menschen gepflanztwerden, deren Grab nicht bekannt ist oder besucht werdenkann (fehlgeborenes Kind, aber auch Heimatvertriebene,Menschen, für deren Grab die Belegfrist abgelaufen ist). Auchauf diese Weise wird das Andenken gepflegt und wird sich dieKirchengemeinde bewusst, dass die Gemeinschaft der HeiligenLebende und Tote einschließtEin eindrückliches Beispiel für eine Gedenkstätte liefertSusanne Schniering. Sie berichtet von dem Gedenkplatz fürnicht beerdigte Kinder in Ohlsdorf, von der künstlerischenGestaltung, von den Erfahrungen der Eltern und von derGestaltung unterschiedlicher Gedenkfeiern43.

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öglichkeiten

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In vielen Taufagenden gibt es dieMöglichkeit, nach der Taufe aucheinen Segen für die Mutter zusprechen. In vielen heutigen Ge-meinden ist es üblich, die ganzeFamilie zu segnen. Die liturgischeHandlung verdeutlicht, dass dieGeburt eines neuen Kindes auch dieLebenssituation seiner Mutter,seiner Eltern und der ganzen Familieverändert. Dieser Übergang in eineneue Lebensphase bedarf dersegnenden Begleitung durch dieKirche.

Rituelle Begleitung der Mutter nacheiner Fehlgeburt, Totgeburt oder nacheiner Abtreibung

Ganz entsprechend verhält es sichim Falle einer Fehlgeburt oder einerTotgeburt: Da hier die Mutterschaftals sozial anerkannte neue Rollenicht möglich ist, ist die künftigeSituation unsicher. Dazu kommt,dass manche Partnerschaft denVerlust des erhofften Kindes und dieBelastungen der nächsten Zeit nurschwer verkraftet und zerbricht. Indieser Situation kann es sinnvollsein, der Frau ein Heilungsritual44

und dem Paar einen Familiensegenanzubieten. Dies kann auch ange-bracht sein im Falle einer spätenAbtreibung.

Auch in dieser Situation sind dieoben genannten Gefährdungen undKrisenphänomene gegeben. Geradeweil es im Umfeld wenig Verständ-nis für die Trauersituation derMutter und des Vaters gibt, diepsychische und physische Befind-lichkeit aber äußerst komplex ist,kann segnende Begleitung hilfreichsein. Denn es bedarf in jedem Fallder sozialen Bestätigung, dassetwas Bedeutendes geschehen ist,das den weiteren Lebenswegverändert hat.

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Weitere Vorschläge und Textbau-steine zur Gestaltung liturgischerFeiern und Ansprachen finden Sieim Intranet der ELKB (www.elkb.de)

Bausteine zur Gestaltung einer liturgischen Feier

Bausteine zurGestaltung einerliturgischen Feier

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Nottaufenach Lutz & Künzer-Riebel (siehe Literaturverzeichnis)

P: Pfarrer oder PfarrerinE: Eltern; G: Gemeinde/AngehörigeN.N.: Name des Kindes

Einleitung

P: Christus spricht: Kommet her zu mir alle, die ihr mühselig undbeladen seid. Ich will euch erquicken. (oder anderes Votum)

Gebet der Eltern oder einer anderen Person anstelle der Eltern(Die Situation benennen)

E/G: Herr, unser Gott, lieber Vater(Gott, unser Vater und unsere Mutter)Wir haben Angst um das Leben unseres Kindes.Wir haben uns darauf gefreut und sind nun voller Sorge.Es ist gerade erst zur Welt gekommen und doch so schwach.Wir können es kaum glauben und fragen:Wie soll ein Mensch das verstehen?Gott, wir wissen,ihr / sein Leben hat in deinen Augen den gleichen Wert hatwie jedes andere.Wir bitten dich für das Leben von N.N.:dass du ihn / sie schützend in deine Hand nimmst;dass du ihn / sie im Leben und, wenn es sein muss, auch im Tod,als dein Kind annimmst und segnest.Amen

Tauffrage(die eigenen Wünsche äußern)

P: Wollen Sie, dass Ihr Kind N.N. im Namen Gottes,des Vaters und des Sohne und des Heiligen Geistes getauft wird?So antworten Sie: Ja

E: Ja.

Taufe

P: N.N., ich taufe dich im Namen Gottes des Vaters und des Sohnesund des Heiligen Geistes. (Dabei wird dreimal mit der HandWasser über die Stirn oder die Brust des Kindes gegossen)

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Bausteine zur Gestaltung einer liturgischen Feier

Segenswort mit Handauflegung (Anerkennung des Kindes alsGottes Kind)

P: N.N., Gott sagt zu dir: Du bist in meinen Augen teuer undwertgeachtet. Ich bin bei dir; Denn du bist mein Kind.

Entzünden der TaufkerzeFürbittengebet (Rückführung der Eltern in die bedrohte Situation)

P/G: Gott, wir bitten dich für N.N. und für ihre / seine Eltern:dass die Eltern Schmerz und Angst aushaltendass sie ihren Mut nicht verlieren;dass sie nicht verzweifeln,sondern das Vertrauen zum Leben wieder finden;dass sie Menschen finden, mit denen sie ihre Fragen teilenkönnen.Jesus, du hast versprochen: Siehe, ich bin das Licht der Welt.Wer an mich glaubt, soll nicht im Finstern wandeln.Darum bitten wir dich auch,lass uns nicht im Finstern wandeln.

Vaterunser

Segen(für die Eltern und alle Anwesenden)

P: Gott segne euch und behüte euch.Gott lasse sein Angesicht leuchten über euch und sei euchgnädig.Gott erhebe sein Angesicht auf euch und gebe euch Frieden.Amen

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Namensgebungsritual

Übersetzung einer naming ceremony von Pfarrerin Sabine Gries45. Die liturgi-schen Elemente werden mit den verschiedenen Trauerphasen verglichen, diemanchmal alle zugleich auftauchen. Die Texte helfen, die eigenen Emotionenzu ordnen und vor Gott zu bringen.

Eingang

P: Wir sind hier zusammengekommen, um dieses kleine Kindaufzunehmen als Teil unseres Lebens. Wir übergeben es Gott,damit er ihm das ewige Leben schenke.Doch es übersteigt unsere Kraft, dass wir unserer / unseremkleinen N.N. zugleich Willkommen und Lebwohl sagen müssen,dass unsere gemeinsame Zeit nur so kurz sein darf.

Besinnung(Den Verlust /Schock wahrnehmen )

P/G: Nur einmal hätte ich dich zur späten Abendstundein meinen Armen wiegen wollen.Nur einmal hätte ich dich sanft in deine Wiege legen wollen.Ich wünschte, ich könnte deine Windeln wechselnund dich baden.Nur einmal.Ich wünschte, ich hätte etwas Zeit mit dir verbringen könnenganz allein.Nur einmal.

Gebet(Empfindungen des Verlusts Verdrängung, Wut, Traurigkeit ...)

P: Gott, in diesem Moment ist es schwer, deine Wege zu verstehen.Wir haben keine Antwort auf die Frage nach dem Warum.Wir sind (traurig, wütend, hilflos ...)Wir brauchen deine Nähe jetzt in diesem Moment.Wir wissen, du meinst es gut mit uns.Jeder Mensch hat einen Platz in deinem Herzen.Denn du hast gesagt:„Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst. Ich habe dich beideinem Namen gerufen; du bist mein!“ (Jes 43, 1)

47

Bausteine zur Gestaltung einer liturgischen Feier

Namensgebung

P: Gott, du hast das kleine Kind von N.N. und N.N.(Name der Eltern oder der Mutter) bei seinem Namen gerufen.(Frage an die Eltern) Wie soll sie / er heißen?

E:P: Im Namen des Vaters, der alles Leben geschaffen hat

Im Namen des Sohnes, der uns hilft, Gott zu verstehen,Im Namen des Heiligen Geistes, der uns hält und tröstet inunserem Leid.(Kreuzeszeichen auf die Stirn des Kindes)

P: Wenn wir N.N. mit dem Kreuz zeichnen, dann bedeutet dies:er / sie gehört zu Gott und seinem himmlischen Reich.(auch die Eltern und Umstehenden können das Kind mit dem Kreuzbezeichnen)

Lesung des Kinderevangeliums (Mk 10, 15f)

P: Jesus sagte: „Lasset die Kindlein zu mir kommen; denn ihnengehört das Himmelreich. Dann herzte er sie, legte ihnen seineHände auf und segnete sie.“

Vaterunser

Segen(Ausblick auf den kommenden Weg)

P: Möge der Frieden und der Segen Gottes mit euch allen sein,mit N.N. (Namen aller, die sich im Raum befinden),mit allen, die sich hier versammelt haben.Gott sei bei euch und tröste euch mit seiner Gegenwart.Gott, + Vater, Sohn und Heiliger Geist. Amen

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Segnung (evtl. mit Salbung)46

Gruß

P: Der Friede Gottes sei mit euch.G: Amen

Hinführung

P: N.N., wir beklagen den Tod ihres Kindes,wir geben uns ganz in Gottes Hände,wir bitten um Stärke, um Heilung und um Liebe.Wir bitten um Trost im Schmerz der Trauer,Hoffnung im Angesicht der VerzweiflungLeben inmitten des Todes.

Gebet mit Psalm 23

Lesung: Kinderevangelium Mk 10, 13-16

Kurze Besinnung(Stille; Zuspruch des Evangeliums)

SegnungDas Kind wird entweder von Mutter oder Vater, der Hebamme oder eineranderen Person gehalten.

P: N.N., du wird gesegnet(und gesalbt mit Öl)im Namen unseres Herrn Jesus Christus.Ihm, der die Kinder in die Arme schloss, und die Kleinstensegnete,vertrauen wir dich an,dass er auch dich in die Arme nehme.In der Hoffnung,dass du bei ihm Erlösung findestGlück und Freude,weil du bei Jesus Christus bist.

Die Seelsorgerin oder der Seelsorger legt in der Stille dem Kind beide Hände auf.Auch andere Anwesende können dem Kind die Hände auflegen.(Salbung: Danach taucht sie oder er einen Finger in ein Schälchen mit Olivenöl

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Bausteine zur Gestaltung einer liturgischen Feier

und macht das Zeichen des Kreuzes auf die Stirn - und gegebenenfalls auf diebeiden Hände.)

P: Gott segne dich und behüte dich.Gott lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig.Gott erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir + Frieden.

oder:Es segne dich Gott der Vater, der dich nach seinem Ebenbildgeschaffen hat.Es segne dich Gott der Sohn, der mit dir vom Tod zurAuferstehung geht.Es segne dich Gott der Heilige Geist, der dich und unsverbindet durch das Band der Liebe.

Vaterunser

P: Lasst uns gemeinsam beten, wie Jesus gelehrt hat:Vater unser im Himmel ...

Fürbitte für die Mutter oder die Eltern

P: Herr, guter HirteNun hältst du N.N. in deinen Armen.Wir bitten dich für seine / ihre Mutter (oder Eltern):Heile die Wunde in ihrem Herzen,Gib ihrem Leben neuen FriedenStärke ihren Glaubenund schenke ihr / ihnen neue Hoffnung.Lieber Gott, schenke uns allen in dieser Zeit der Trauer Gnade.Tröste uns durch die Hoffnung, dass N.N. bei dir sein wirdin Ewigkeit. Amen

Segen

P: Möge der Frieden und der Segen Gottes mit euch allen sein,mit N.N. (Namen aller, die sich im Raum befinden),mit allen, die sich hier versammelt haben.Gott sei bei euch und tröste euch mit seiner Gegenwart.Gott, + Vater, Sohn und Heiliger Geist. Amen

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Eine kurze Einführung zu Fehlgeburt in Texten der Bibel gibt Hanna Strackim Band „Ich trage dich in meinem Herzen“, hg. von Susanne Schniering,S. 105-109 (siehe Literaturangaben)

• 2. Mose 23, 35f: Wie Gott die Menschen segnen wird(ein Text aus der Zeit der Landnahme)

• 2. Samuel 12,16ff: Davids Klage über den Tod des Kindes mit Batseba(Thematisierung von Schuldgefühlen).

• Hiob 2: Wie Hiob mit dem Verlust seiner Kinder umging und wie ihn seineFreunde in der Trauer begleiteten (zum Verständnis der Trauerphasen).

• Hiob 6, 1-3: Hiob sprach: „Wenn man doch meinen Kummer wägen undmein Leiden zugleich auf die Waage legen wollte! Denn nun ist es schwererals Sand am Meer; darum sind meine Worte noch unbedacht.“

• Hiob 7, 3-4.13-16: „So habe ich wohl ganze Monate vergeblich gearbeitet,und viele elende Nächte sind mir geworden. Wenn ich mich niederlegte,sprach ich: Wann werde ich aufstehen? Bin ich aufgestanden, so wird mir’slang bis zum Abend und mich quälte die Unruhe bis zur Dämmerung ...Wenn ich dachte, mein Bett soll mich trösten, mein Lager soll mir meinenJammer erleichtern, so erschrecktest du mich mit Tränen und machtest mirGrauen durch Gesichte, dass ich mit wünschte, erwürgt zu sein und den Todlieber hätte als meine Schmerzen. Ich vergehe! Ich leb’ ja nicht ewig. Lassab von mir, denn meine Tage sind nur noch ein Hauch.“

• Psalm 25 (in Auszügen)

• Psalm 39, 5-8.13

• Psalm 91,11ff

• Psalm 139 (in Auszügen) Paradoxe, widerstreitende Gefühle

• Prediger Salomo 3, 1-11: Alles hat seine Zeit.

Biblische Texte

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Biblische Texte

• Prediger Salomo 7, 3: Trauern ist besser als Lachen; denn durch Trauernwird das Herz gebessert.

• Hosea 6, 1-2: Kommt, wir wollen wieder zum Herrn; denn er hat unszerrissen, er wird uns auch heilen, er hat uns geschlagen, er wird uns auchverbinden. Er macht uns lebendig nach zwei Tagen, er wird uns am drittenTage aufrichten, dass wir vor ihm leben werden.

• Matthäus 18, 1-4.10-11: Wer ist der Größte im Himmelreich? und:Der Menschensohn ist gekommen, selig zu machen, was verloren ist.

• Markus 5, 21-42: Die Heilung der Tochter des Jairus

• Markus 10, 13-16: Kinderevangelium

• Markus 15, 34: Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen?

• Lukas 6, 21: Selig seid ihr, die ihr jetzt hungert; denn ihr sollt satt werden.Selig sein ihr, die ihr jetzt weint; denn ihr werdet lachen.

• Römer 8, 38: Nichts kann uns trennen von der Liebe Gottes.Zu Chorälen, Liedern und musikalischer Gestaltung wird im Intranet eineigenes Angebot entwickelt

52

1 Etwa die von Christian Friedrich von Boeckh in Nürnberg herausgegebeneEvang.-Luth. Agende zu den kirchlichen Amtshandlungen von 1870 mit einfühl-samen Gebetstexten

2 Untertitel: Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens, herausge-geben vom Kirchenamt der EKD und dem Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz,Gütersloh 1989, hier S. 44

3 Etwa die Taufe einzelner Körperteile während des Geburtsvorgangs, wenn sichabzeichnete, dass das Kind während der Geburt sterben wird

4 Die Lehrauffassung der fides infantium geht davon aus, dass auch kleinste Kinderbereits Glauben haben können. Verbietet sich heute zwar jegliche Spekulation überden Glauben von Kindern im Mutterleib, so hat es zumindest in der Reformation(v.a. Luthers Schrift ‚Von der Wiedertaufe‘ WA 26, 156, 32ff) und vor allem im18. Jahrhundert dazu Aussagen gegeben, die sich auf biblische Texte berufenkonnten. So wurden die Prophetenberufungen angeführt und vor allem auf dasprominente Beispiel Johannes des Täufers verwiesen: Dessen ‚Hüpfen‘ im Mutter-leib der Elisabeth (Lk 1,15.41) sei eine Folge der durch seinen Glauben bewirktenFreude über die Gegenwart des Messias im Leib Marias gewesen. Diese Auffassung,so skeptisch sie heute betrachtet werden mag, bezeugt aber vor allem eines: dieBeziehung Gottes zum Menschen beginnt längst vor der Geburt. Die Zusage undAnnahme Gottes sind damit gültig. Vgl. zum Themenkomplex Struckmeier, 162f.Walch, Johann Georg, „Gedancken Vom Glauben der Kinder im Mutter Leibe Unddem Grunde der Seeligkeit der verstorbenen ungetaufften Christen-Kinder, Welcheaus dem Lateinischen ins Teutsche uebersetzet, und mit verschiedenen nuetzlichenAnmerckungen versehen Von M. Adam Lebrecht Mueller“, 2. verb. Aufl. 1733;Landeskirchliches Archiv Nürnberg 80 52 46/3

5 Gunther Wenz: Einführung in die evangelische Sakramentenlehre,Darmstadt 1988, 107

6 Vgl. Lutz & Künzer-Riebel, a.a.O., 14, vgl. auch Nijs, Michaela: Trauern hat seineZeit. Abschiedsrituale beim frühen Tod eines Kindes, Göttingen 1999, 55. Vgl. auchdie Bemerkungen in eines Votums der Theologischen Kammer der EvangelischenKirche von Kurhessen-Waldeck: „Das kirchliche Handeln soll keinen Unterschiedmachen zwischen einem getauft und einem ungetauft verstorbenen Kind. GottesLiebe und Heilswillen gilt beiden. Werden Unterschiede gemacht, kann bei Elternder Wunsch aufkommen, auch ihr totgeborenes oder verstorbenes Kind nochtaufen zu lassen. Dies ist nach gemeinsamer Überzeugung von evangelischer undkatholischer Kirche jedoch nicht möglich.“

Anmerkungen

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Zeichen der Hoffnung angesichts des Todes. Theologische Erwägungen zumUmgang mit den Toten und zur Gestaltung der kirchlichen Bestattung, Kassel 2000(Didaskalia 50), 80

7 Dies war leider nicht immer so: Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden inMünchen ungetaufte Kinder von der „Seelnonne auf den Friedhof getragen, ineinen zur Bestattung bereit stehenden Sarg auf die darin liegende Person gelegtund zusammen mit dieser begraben. Für diese Kinder musste auch kein eigenerTotenschein ausgestellt werden.“ (Christine Rädlinger: Der verwaltete Tod. EineEntwicklungsgeschichte des Münchner Bestattungswesens, hg. vom StadtarchivMünchen, München 1996, 126)

8 R. Volp, a.a.O., 673

9 Nijs, Michaela, Trauern hat seine Zeit. Abschiedsrituale beim frühen Tod einesKindes, Göttingen: 1999 (Reihe Psychosoziale Medizin 7)

10 ebd. 31

11 Martin Honecker, Der Mensch ist mehr als seine Chemie. Anmerkungen ausevangelischer Perspektive, in: Stefan Wehowsky (Hg.), Lebensbeginn und menschli-che Würde. Stellungnahmen zur Instruktion der Kongregation für die Glaubensleh-re vom 22.2.1987, Frankfurt a.M. 1987, 77-88, hier: 88

12 So bezeichnete etwa Landesbischof Dr. Johannes Friedrich vor dem PresseclubMünchen am 11. Januar 2001 als entscheidendes Kriterium bei aktuellen medizin-ethischen Fragen den „Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde[...] auch bei Embryonen - und zwar von Anfang an, also ab dem Zeitpunkt derVerschmelzung von Eizelle und Samen bzw. der Verbindung von Körperzelle undentkernter Eizelle“. Diese Position vertrat Landesbischof Friedrich auch in seinemBericht vor der Frühjahrssynode in Landshut

13 Az. 15/10 - 4 - 1, in: Kirchliches Amtsblatt Nr. 5/2001, S. 163f

14 Stellungnahme der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-LutherischenKirche Deutschlands (VELKD) zu Fragen der Bioethik, Rothenburg 13.03.2001

15 Michael W. Lippold, Schwangerschaftsabbruch in der Bundesrepublik Deutschland.Sachstandsbericht und kritische Würdigung aus theologisch-ethischer Perspektive,Leipzig 2000, 347. Dazu Auskunft von Prof. Dr. F. Kainer, I. Frauenklinik der LMUMünchen

Anmerkungen

54

16 Vgl. dazu die grundsätzlichen Informationen in der Stellungnahme des Diakoni-schen Werkes der EKD zu Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik(Diakonie Korrespondenz. Position und Konzepte aus dem Diakonischen Werk derEKD 02/01)

17 Lothrop, a.a.O., 46f

18 Henning Luther: „Ich ist ein Anderer“. Zur Subjektfrage in der PraktischenTheologie, in: ders.: Religion und Alltag, Stuttgart 1992, 87

19 Richard Riess: Die Krisen des Lebens und die Kasualien der Kirche, in:EvTh 35 (1975), 73

20 Vgl. Nijs, a.a.O., 118ff. Nijs spricht von der „Suche nach einer neuen Identität“: dieSelbst- und Fremdwahrnehmung der Frau nach dem Verlust der Schwangerschaftkommen nicht mehr zur Deckung, wenn die Frau sich selbst als Trauernde erlebt,ihr dies aber nicht zuerkannt wird. Zudem bleiben die üblichen sozialen Bestäti-gungen der Mutterschaft (Besuch und Betrachtung des Kindes, Geschenke undGratulationen) aus, die die Veränderung der Rolle von der Schwangeren zur Mutterbegleiten und erleichtern

21 Angela Körner-Armbruster, Totgeburt weiblich. ein Abschied ohne Begrüßung,Tübingen 1962

22 ebd., 33

23 Gottfried Lutz & Barbara Künzer-Riebel (Hg.), Nur ein Hauch von Leben. Elternberichten vom Tod ihres Babys und von der Zeit ihrer Trauer, Lahr 19974, 9.Skandinavisch Studien in den 1970er Jahren haben gezeigt, dass Ehepaare, die voneinem plötzlichen Säuglingstod getroffen wurden, eine höhere Scheidungsratehaben und die Frauen oftmals psychisch erkranken. Vgl. dazu: Iris Susen-Pilger:Wenn ein Kind stirbt. Orte der Trauer in Gruppen schaffen, in: EvangelischeFrauenhilfe in Deutschland (Hg.): Gott vertrauen? Arbeitshilfe zum Weitergeben,Nr. 4, Oktober 2001

24 Verfasst für die Psychosomatische Arbeitsgruppe der Frauenklinik des ZKHSt. Jürgenstraße Bremen sowie für den „Arbeitskreis Kindstod“, Bremen1984,abgedruckt in: Lutz & Künzer-Riebel, a.a.O., 93f

25 Vgl. Lippold, Schwangerschaftsabbruch, a.a.O., 332f

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55

26 Vgl. Bayern in Zahlen. Zeitschrift des Bayerischen Landesamts für Statistikund Datenverarbeitung, Mai 2001 (Heft 5), 141

27 Definition nach Personenstandsgesetz vom 24.3.1994: „Hat bei einem Kind nachScheidung vom Mutterleib weder das Herz geschlagen noch die Nabelschnurpulsiert noch die natürliche Luftatmung eingesetzt, so gilt es als ein totgeborenesoder in der Geburt verstorbenes Kind, wenn sein Gewicht mindestens 500 Grammbetragen hat. (zitiert nach KKVD & Caritas (Hg.), Tot- und Fehlgeburt im Kranken-haus, Freiburg 1999, 9)

28 Personenstandsrecht: „Eine Fehlgeburt ist eine Leibesfrucht, die nach der Schei-dung vom Mutterleib keine Lebensmerkmale (Herzschlag, Pulsieren der Nabel-schnur, natürliche Lungenatmung) zeigt und weniger als 5000 Gramm wiegt.“(a.a.O., 9) Sie wird in den Personenstandsbüchern nicht beurkundet

29 Ausgezeichnet informiert zur gesamten Thematik entsprechend WolfgangHeinemann im Handbuch Notfallseelsorge, hg. von Joachim Müller-Lange,Wien 2001, 94-104

30 Beispielsweise in Augsburg.

31 Informationen dazu u.a. in Iris Susen-Pilger, Wenn ein Kind stirbt. Orte der Trauerin Gruppen schaffen, in: Evangelische Frauenhilfe in Deutschland e.V. (Hg.): Gottvertrauen? Arbeitshilfe zum Weitergeben, Nr. 4 Oktober 2001, 64-70

32 Vgl. dazu Fanny Dethloff-Schimmer, a.a.O., 29ff

33 Nach Jürgen Meier-Wilms, abgedruckt in: Fanny Dethloff-Schimmer (Hg.):Seelsorgerliche und homiletische Hilfen beim Tod eines Kindes, Gütersloh 1996, 20

34 Entwickelt durch die Initiative Regenbogen seit 1994

35 Nijs macht aufmerksam auf die Möglichkeit, das tote Kind zu Hause aufzubahren.Insbesondere für die Angehörigen und für die Geschwister des toten Kindes wirddamit die Trauer in die alltägliche Umgebung integriert. (S. 77f)

36 R. Volp, Liturgik. Die Kunst, Gott zu feiern, Bd. 1, Gütersloh 1992, 673

37 Vgl. Struckmeier, a.a.O., 221f

38 Zitiert bei R. Volp, a.a.O., 667

Anmerkungen

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39 Lutz & Künzer-Riebel, a.a.O., 50

40 Vgl. Nijs, 68ff

41 Informationen und Beispiele sind erhältlich bei der Initiative Regenbogen„Glücklose Schwangerschaft“ e.V. (siehe Adressenverzeichnis im Anhang)

42 Angela Körner-Armbruster, Totgeburt weiblich, a.a.O., 44ff

43 Susanne Schniring (Hg.): Ich trage dich in meinem Herzen. Der Gedenkplatz fürnicht beerdigte Kinder in Ohlsdorf, Strack 2001, mit einem Grußwort von MargotKäßmann und zahlreichen Texten

44 Zwei Beispiele für ein solches Ritual sind zu finden bei: Rosemary Radford Ruether:Unsere Wunden heilen/ Unsere Befreiung feiern. Rituale in der Frauenkirche,Stuttgart 1988, 183-185, neu abgedruckt in: E. Domay & H. Köhler (Hg): dergottesdienst. Liturgische Texte in gerechter Sprache, Bd. 2: Das Abendmahl / DieKasualien, Gütersloh 1998, 442-445

45 Übersetzung der Naming Ceremony von Pfarrerin Sabine Gries (Manuskript,Hartford, Ct. 1994)

46 In Anlehnung an: Pastoral Services Department Hartford Hospital: Family PrayerService for Naming and Commendation of an Infant who Died Before Birth,Hartford, Ct., o.J.; und: VELKD (Hg.): Agende für Evangelisch-Lutherische Kirchenund Gemeinden, Bd. III Amtshandlungen, Teil 4: Dienst an Kranken, Hannover1994, 84-102

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Literatur

Weiterführende Literatur

Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutzdes Lebens, herausgegeben vom Kirchenamt der EKD und dem Sekretariat derDeutschen Bischofskonferenz, Gütersloh 1989

Neues Evangelisches Pastorale. Texte, Gebete und kleine liturgische Formenfür die Seelsorge, Gütersloh 2005

Seelsorgeausschuss der VELKD (Hg.): Du bist mir täglich nahe... Sterben, Tod,Bestattung, Trauer. Eine evangelische Handreichung für Menschen, die trauernund für die, die sie in ihrer Trauer begleiten wollen, Hannover 2006

Evangelischer Erwachsenenkatechismus. Kursbuch des Glaubens,Gütersloh2001

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg (Hg.):Eltern trauern um ihr totes neugeborenes Kind, Stuttgart 1994

Kirchenkanzlei der EKU (Hg.): Bestattung. Entwurf, Berlin 2001, bes. S. 38ff

Manfred Beutel: Der frühe Verlust eines Kindes. Bewältigung und Hilfebei Fehl-, Totgeburt und Fehlbildung, Göttingen 2002 (Reihe PsychosozialeMedizin - Band 2)

Gian D. Borasio & Monika Führer (Hg.): „Können Sie denn gar nichts mehrfür mein Kind tun?“ Therapieänderung und Palliativmedizin in der Pädiatrie,Stuttgart 2006

Jorgos Canacakis: Ich sehe deine Tränen. Trauern, Klagen, Leben können,Stuttgart 1987, bes. S. 182-186

Fanny Dethloff-Schimmer (Hg.): Seelsorgerliche und homiletische Hilfenbeim Tod eines Kindes, Gütersloh 1996

E. Domay & H. Köhler (Hg.): Der Gottesdienst. Liturgische Texte in gerechterSprache, Bd. 2: Das Abendmahl / Die Kasualien, Gütersloh 1998

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Kirsten Fiedler & Richard Riess (Hg.): Die verletzlichen Jahre. Handbuchzur Beratung und Seelsorge an Kindern und Jugendlichen, Gütersloh 1993

Verena Kast: Trauern. Phasen und Chancen des psychischen Prozesses,Stuttgart 1982 (Grundsätzliches zum Verstehen des Trauerprozesses)

Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.: Tot- und Fehlgeburtim Krankenhaus. Unser Selbstverständnis in der Sorge um den Menschen,Freiburg i.Br. 1999

Angela Körner-Armbruster: Totgeburt weiblich. Ein Abschied ohneBegrüßung, Tübingen 1962

Roland Kurz, Thomas Kenner & Christian Poets (Hg.): Der plötzliche Säuglings-tod. Ein Ratgeber für Ärzte und Betroffene, Wien 2000

Michael W. Lippold: Schwangerschaftsabbruch in der BundesrepublikDeutschland. Sachstandsbericht und kritische Würdigung aus theologisch-ethischer Perspektive, Leipzig 2000

Hannah Lothrop: Gute Hoffnung - jähes Ende. Fehlgeburt, Totgeburt undVerluste in der frühen Lebenszeit. Begleitung und neue Hoffnung für Eltern,München 1998

Henning Luther: Religion und Alltag, Stuttgart 1992

Gottfried Lutz & Barbara Künzer-Riebel (Hg.): Nur ein Hauch von Leben. Elternberichten vom Tod ihres Babys und von der Zeit ihrer Trauer, Karlsruhe 1974

Andrea Morgenstern: Gestorben ohne gelebt zu haben. Trauer zwischenSchuld und Scham, Stuttgart 2005

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Literatur

Joachim Müller-Lange (Hg.): Handbuch Notfallseelsorge, Wien 2001.Darinder Beitrag von Wolfgang Heinemann: Glücklose Schwangerschaft(S. 94-104) und von Jürgen Schramm, Silvia Rollmann & Klaus-St. Saternus:Plötzlicher Säuglingstod. Empfehlungen zum Umgang mit betroffenenEltern und Geschwistern in der Akutsituation (S. 104-116)

Michaela Nijs: Trauern hat seine Zeit. Abschiedsrituale beim frühen Todeines Kindes, Göttingen 1999 (Reihe Psychosoziale Medizin, Bd. 7)

Michael Schibilsky: Trauerwege. Beratung für helfende Berufe,Düsseldorf 1965

Susanne Schniering (Hg.): Ich trage dich in meinem Herzen. Der Gedenkplatzfür nicht beerdigte Kinder in Ohlsdorf, Pinnow 2001

Andreas Schulze, Alexander Strauss u.a. (Hg.): Grenzbereiche derPerinatologie, München/Wien/New York 2006

Eckhard Struckmeier: Vom Glauben der Kinder im Mutter-Leibe. Einehistorisch-anthropologische Untersuchung frühneuzeitlicher lutherischerSeelsorge und Frömmigkeit im Zusammenhang mit der Geburt, Frankfurta.M./Berlin u.a. 2000 (Kontexte; Bd. 31)

Iris Susen-Pilger: Wenn ein Kind stirbt. Orte der Trauer in Gruppen schaffen,in: Evangelische Frauenhilfe in Deutschland e.V. (Hg.): Gott vertrauen?Arbeitshilfe zum Weitergeben, Nr. 4 Oktober 2001, 64-70

Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (Hg.): Gute Hoff-nung - jähes Ende. Eine ‚Erste Hilfe‘ für Eltern, die ihr Baby verlieren, undalle, die sie unterstützen wollen, Hannover 1992

Stefan Wehowsky (Hg.): Lebensbeginn und menschliche Würde. Stellung-nahmen zur Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre vom22.2.1987, Frankfurt a.M. 1987

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Adre

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Initiative REGENBOGEN „Glücklose Schwangerschaft“ e.V.

Internet-Homepage: www.initiative-regenbogen.deBei der Initiative REGENBOGEN sind zahlreiche Adressen undAnsprechpartnerinnen und -partner vor Ort zu erfragen

Hauptgeschäftsstelle:In der Schweiz 9, 72636 Frickenhausen; Tel: 05565 - 1364Regionalvertreterin Mittelfranken:Katja Klein, Alte Straße 24, 90451 Nürnberg; Tel: 0911 - 641 0543

Verwaiste Eltern

Breit gefächertes Angebot an überkonfessioneller Beratung, Gesprächenund Gesprächsgruppen, auch für Eltern eines früh verstorbenen Kindes.

Internet-Homepage: www.verwaiste-eltern-muenchen.dee-mail: [email protected] Eltern München e.V.St. Wolfgangs-Platz 9, 81669 München. Tel: 089 - 480 88 99 0

Kontakt- und Informationsstelle „Verwaiste Eltern“Esplanade 15, 20354 Hamburg; Tel: 040 - 3550 56 43/44

AdressenlisteSelbsthilfe- und Trauergruppen

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Weitere Selbsthilfegruppen im Internet

www.sternenkinder-eltern.dewww.schmetterlingskinder.de

Notfallseelsorge - Arbeitsgemeinschaft Seelsorgein Feuerwehr und Rettungsdienst

Kontakte, Informationen, ErfahrungenInternet-Homepage: www.notfallseelsorge.de

Arbeitsgemeinschaft Krisenintervention e.V.

Kontaktvermittlung zu örtlichen Kriseninterventionsteamsund zur NotfallseelsorgeInternet-Homepage: www.arbeitskreis-krisenintervention.dee-mail: [email protected] und Informationsstelle: Arbeitskreis Krisenintervention e.V.,Postfach 1315, 84403 Dorfen. Tel: 08122 - 567549

Arbeitsgemeinschaft Kinderkrankenhausseelsorge

Trauertelefon (rund um die Uhr erreichbar)Norbert Kugler, Tel: 0821 - 3497 349

Telefonseelsorge

Seelsorge und Beratung (rund um die Uhr erreichbar)Tel: 0800 - 111 0 111Internet-Homepage: www.telefonseelsorge.de

Adressen

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Dank

Bei der Erarbeitung dieser Handreichung haben zahlreicheFrauen und Männer durch Information, kritische Beratung undKorrekturlesen hilfreich mitgewirkt.

Die Synodale Arbeitskreis Ethik in Medizin und Biotechnik(bes. Frau Dr. Renate Vollersten), der vom Landeskirchenrateingesetzte kleine Arbeitskreis, bestehend aus Frau Regional-bischöfin Susanne Breit-Keßler, Herrn Oberkirchenrat HelmutHofmann, Frau Inge Leitz. Die initiative Regenbogen „GlückloseSchwangerschaft“ e.V., die Gruppe „Verwaiste Eltern“ e.V., dieArbeitsgemeinschaft Krisenintervention e.V. haben besondersdie Sicht der Betroffenen beigetragen und zahlreiche Informa-tionen geliefert. Aus der Perspektive der Seelsorger habenkritisch beraten Pfarrerin Claudia Sommerauer, Pfarrerin MargitStiegel, Pfarrerin z.A. Sabine Gries. Die Perspektive der klini-schen Medizin wurde von Prof. Dr. med. Franz Kainer,I. Frauenklinik der LMU München, die der Geburtshilfe durchdie Hebamme Frau Sonja Opitz eingebracht.

Zahlreiche Anregungen kamen von Frau Dr. Johanna Beyer,Frauengleichstellungsstelle, sowie vom EvangelischenBeratungszentrum in der Landwehrstraße München, Frauenberaten e.V. und Frau Dr. Katharina Holzheuer (DiakonischesWerk Bayern), sowie von Frau Prof. Dr. Barbara Städler-Mach,FH Nürnberg. Aus dem Institut Technik-Theologie-Naturwissen-schaften (TTN) haben PD Dr. Nikolaus Knöpfler, Frau Dr. AnjaHaniel und Frau Christiane Rabus den Text kritisch gelesen,ebenso wie Herr Jürgen Göll, Prof. Dr. Michael Schibilsky, undFrau Renate Zitt (Abteilung für Praktische Theologie, LMUMünchen).

Ihnen sei an dieser Stelle herzlich gedankt!Dr. Traugott Roser, Koordinationsstelle Medizinethik

Dank

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Impressum

Ein Engel an derleeren Wiege.

Handreichung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayernzur seelsorgerlichen Begleitung bei Fehlgeburt,

Totgeburt und plötzlichem Säuglingstod.

RedaktionMichael Mädler, Traugott Roser

TitelbildPaul Klee, es weint, 1939, 959, (ZZ 19)

Bleistift auf Papier auf Karton; 29,5 x 21 cmPaul-Klee-Stiftung, Kunstmuseum Bern

Sämtliche Rechte bei der VG Bild-Kunst, Bonn

© Landeskirchenamt der Evangelisch-LutherischenKirche in Bayern

Satz und GestaltungWAS - Werbeagentur Schäd

Schweinfurtwww.was-schaed.de

DruckWeppert GmbH & Co. KG

Druckerei und VerlagSchweinfurt

www.weppert.de

2. Auflage 2007

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Notizen