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Thema: Entgeltsystem im Krankenhaus 2019 Referent: Dr. F. Heimig
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH
© InEK 2018
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Entgeltsystem im Krankenhaus 2019
„Entwicklung des G-DRG-Katalogs
für das Jahr 2019“
DKG-Infoveranstaltung, Düsseldorf, den 13.11.2018
Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer InEK GmbH
Thema: Entgeltsystem im Krankenhaus 2019 Referent: Dr. F. Heimig
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1. DRG-Entgeltsystem
1.1 Kalkulationsbasis
1.2 Methodik
1.3 Klassifikatorische Überarbeitung
1.4 Ergebnis
1.5 Fazit
2. Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie/Psychosomatik
3. Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
Agenda
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Krankenhäuser mit erfolgter Datenlieferung 282 (254)
Gesamtlöschung 10 (6)
Verbleiben in der Kalkulationsstichprobe 272 (248)
davon Universitätskliniken 12 (10)
davon Probekalkulation 2 (8)
in Klammern: Vorjahreswerte
KalkulationsbasisKrankenhäuser (Entgeltbereich „DRG“)
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DRGs 1.318 ( + 26)
davon im FP-Katalog, Hauptabteilung 1.271 ( + 26)
davon nicht bewertet (Anlage 3a) 42 ( -- )
davon rein teilstationäre DRGs 5 ( -- )
davon bewertet 2 ( -- )
Ein-Belegungstag-DRGs
Explizit 24 ( -- )
Implizit 397 ( -- )
G-DRG-System 2019
in Klammern: Veränderung zum Vorjahr
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Sachstand zum 29.06.2018:
40 Krankenhäuser wurden am 31.10.2016 gezogen
34 Krankenhäuser haben Daten geliefert
6 Krankenhäuser haben keine Daten geliefert (davon 4 mit
eingereichter Klage)
Verbesserung der Repräsentativität der Kalkulation
Erste Ziehung 2016 (Entgeltbereich „DRG“)
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Die Kalkulationsteilnehmer aus der ersten Ziehung zeigen
typische Fehler eines Erstteilnehmers
Im Rahmen der Bemühungen der Kalkulationshäuser liegen die
identifizierten Fehler im Rahmen vergleichbarer Einrichtungen
Nach gegenwärtiger Einschätzung können alle
Kalkulationsdatensätze als Ergebnis eines „ernsthaften
Versuchs einer Datenlieferung“ angesehen werden
Entsprechend nach derzeitigem Stand keine Sanktion für die
Kalkulationsteilnehmer aus der ersten Ziehung zu erwarten
Verbesserung der Repräsentativität der Kalkulation
Erste Ziehung 2016 (Entgeltbereich „DRG“)
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Sachstand zum 29.08.2018:
20 Krankenhäuser wurden am 22.09.2017 gezogen
9 Krankenhäuser haben gar keine Daten geliefert
9 Krankenhäuser mit vereinfachter Datenlieferung
2 Krankenhäuser mit fallbezogener Probekalkulation
Verbesserung der Repräsentativität der Kalkulation
Zweite Ziehung 2017 (Entgeltbereich „DRG“)
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Nur Kostenstellenauswertung auf Basis der im Haus
vorliegenden Konten und Angabe von Strukturinformationen
Grundlage für Diskussion mit dem Krankenhaus zur
Etablierung einer fallbezogenen Kalkulation für Datenjahr 2018
Trotz niedrigem Anforderungsniveau:
1 Haus mit rudimentärer Datenqualität = keine akzeptable
Grundlage für die Vorbereitung der kommenden Kalkulation
8 Häuser mit guter Datenqualität = als Grundlage zur
Vorbereitung geeignet
Verbesserung der Repräsentativität der Kalkulation
Vereinfachte Datenlieferung (Entgeltbereich „DRG“)
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Leistungsbezogene Fallkostenkalkulation nach den Vorgaben
des Kalkulationshandbuchs bei erwartungsgemäß teilweiser
noch unvollständiger Datengrundlage
Datenqualität eines typischen Erstkalkulierers
Daten der 2 Probekalkulierer konnten für die DRG-Kalkulation
verwendet werden
Wir gratulieren den Krankenhäusern mit Probekalkulation
sehr herzlich zu Ihrer erfolgreichen Kalkulationsteilnahme
und freuen uns auf weitere erfolgreiche Zusammenarbeit
Verbesserung der Repräsentativität der Kalkulation
Probekalkulation (Entgeltbereich „DRG“)
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1. DRG-Entgeltsystem
1.1 Kalkulationsbasis
1.2 Methodik
1.3 Klassifikatorische Überarbeitung
1.4 Ergebnis
1.5 Fazit
Agenda
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Die Bezugsgröße für 2018 betrug 2.987,62 €
Casemix V2018: 20.589.481
Die Bezugsgröße für 2019 beträgt 3.096,24 €
Casemix V2019: 20.570.723
Differenz Casemix -18.758
oder -0,0911% des Casemix V2018
Differenz Bezugsgröße 108,62 € (+3,6%)
Bezugsgröße
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Die Differenz entspricht der geschätzten Auswirkung für:
Erstmalige Kostenbereinigung im Zusammenhang mit
ZE Nusinersen -17.281 Casemixpunkte
Erstmalige Kostenbereinigung im Zusammenhang mit
ZE Palliativdienst -2.515 Casemixpunkte
Erstmals im Datenjahr 2017 bereinigte NUB-Leistungen:
-500 Casemixpunkte
Bezugsgröße
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Zukünftige Fallzusammenführungen durch Zuordnung in DRGs
ohne „Ausnahme von Wiederaufnahme“ anstatt in Basis-DRGs
801/802 (*): +135 Casemixpunkte
Umbau in der Basis-DRG M10 für Radioligandentherapie mit
Lutetium 177 (bisher NUB-Entgelte, die in Zukunft wegfallen)
+720 Casemixpunkte
Aufnahme der Mitralklappenanuloraphie mit Spange (OPS
5-35a.20) in DRG F98C (bisher NUB-Entgelte, die in Zukunft
wegfallen) +683 Casemixpunkte
Bezugsgröße
(*) siehe entsprechende Folien
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Die Sachkostenkorrektur führt im Ergebnis zu einer
Absenkung der Sachkosten von durchschnittlich 6,47%
daraus resultierenden Personalkostenaufwertung von
durchschnittlich +1,68%
daraus resultierenden Aufwertung der Infrastrukturkosten
von durchschnittlich +1,68%
Im Vergleich zum Vorjahr geringere Absenkung der Sachkosten
und geringere Aufwertung der Personal- und Infrastrukturkosten
Sachkosten in der DRG-KalkulationSkalierung der Bewertungsrelationen
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Seit mehreren Jahren zunehmende Anzahl von Fällen mit
Kürzungen von Verweildauertagen nach MDK-Prüfungen
I.d.R. werden die tatsächlichen Leistungstage dokumentiert und
die Kürzung von Verweildauertagen über die Angabe von
„Tagen ohne Berechnung“ im §-21-Datensatz abgebildet
Dies führt dazu, dass die Kalkulationsdatensätze Kosten für die
ursprüngliche Aufenthaltsdauer aufweisen, die Berechnung der
Verweildauer aber eine geringere Anzahl von Tagen ergibt
DatengrundlageFehlende Kongruenz Kosten- und Verweildauertage
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DatengrundlageFehlende Kongruenz Kosten- und Verweildauertage
Pflegetage des Patienten (grün) und Tage mit MDK-Kürzung (orange)
Tage in der Kostenmatrix berücksichtigt
Angabe „Tage ohne Berechnung/Behandlung“ (3 Tage) im Datensatz!
(Entlassungstag nicht in Verweildauer enthalten)
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Verweildauerkürzung nach MDK-Prüfung: Erhebliche Auswirkungen
auf mittlere Kosten je Pflegetag und damit auf Einschätzung der
Plausibilität!
DatengrundlageFehlende Kongruenz Kosten- und Verweildauertage
Pflegetage Kosten/Pflegetag
IST 12 250 €
nach MDK-Kürzung 9 333 €
IST 5 250 €
nach MDK-Kürzung 2 625 €
Bsp. 2
Fallkosten
1.250 €
Bsp. 1
Fallkosten
3.000 €+33,3%
+150%
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Anzahl der Fälle mit Kürzungen der Verweildauer nach MDK-
Prüfungen ist unterschiedlich auf die einzelnen DRGs verteilt
Betrifft sowohl Haupt- als auch Belegabteilungen
Das Ausmaß hat insgesamt eine nicht zu vernachlässigende
Größenordnung angenommen
Plausibilität der Datensätze inklusive der Verweildauerkürzung
nach MDK-Prüfungen ist i.d.R. in Frage zu stellen
Verwässerung der Datengrundlage sowohl bei der Berechnung
der durchschnittlichen Kosten als auch der durchschnittlichen
Verweildauer für den Katalog
DatengrundlageFehlende Kongruenz Kosten- und Verweildauertage
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Umsetzung:
Aufgreifen der Rückmeldungen aus den Reihen der
Kalkulationsteilnehmer und Medizincontroller
„Zurücksetzen“ der Verweildauer auf die ursprünglich
dokumentierte Aufenthaltsdauer der Fälle
Wiederherstellung der Kongruenz zwischen Kosten- und
Verweildauertagen mit Verbesserung der Datengrundlage
Nach „Zurücksetzen“ der Verweildauer i.d.R. plausible
Kalkulationsdatensätze
Anstieg der für die Kalkulation verwendbaren plausiblen
Datensätze
DatengrundlageFehlende Kongruenz Kosten- und Verweildauertage
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Detaillierte Überprüfung einzelner Diagnosen und
Diagnosegruppen systemweit und in einzelnen Basis-DRGs:
Inhaltliche Nähe zum typischen Basis-DRG-Inhalt
Streitbefangene und/oder wenig belastbare Kodierung
Hinweise auf Besonderheiten bei der Verschlüsselung
„Schieflage“ der Kalkulationsstichprobe
Starkes Fallzahlwachstum oder große Häufigkeit
Änderungen in der ICD-10-GM (z.B. Kodedifferenzierungen)
CCL-MatrixVorgehensweise für G-DRG-System 2019
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Unveränderter Anstieg der Anzahl an Nebendiagnosen
CCL-MatrixErgebnis – Diagnosen mit großem Fallzahlwachstum
Datengrundlage: Valide vollstationäre Fälle, §-21-Daten 2014-2017
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Bei im Mittel weniger betroffenen Basis-DRGs bleibt die Anzahl
der Matrix-Anpassungen etwa auf Vorjahresniveau bei insgesamt
deutlich weniger Fällen als in den Vorjahren.
CCL-MatrixAnzahl veränderter Diagnosen für 2019
* beinhaltet Doppelnennungen
für 2016 für 2017 für 2018 für 2019
DRG-spezifische Abwertungen in 1-2 Basis-DRGs 750 938 553 726
DRG-spezifische Abwertungen in 3-9 Basis-DRGs 645 435 50 514
DRG-spezifische Abwertungen in 10-29 Basis-DRGs 169 2 16 208
DRG-spezifische Abwertungen >29 Basis-DRGs 76 107 171 16
Abwertungen aus dem Vorschlagsverfahren 54 24 18 22
Aufwertungen aus dem Vorschlagsverfahren 10 3 1 0
Weitere Aufwertungen 112 10 11 0
Gesamt 1.816 1.521* 827* 1.487*
Neu aufgenommene Kodes 12 42 7 1
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1. DRG-Entgeltsystem
1.1 Kalkulationsbasis
1.2 Methodik
1.3 Klassifikatorische Überarbeitung
1.4 Ergebnis
1.5 Fazit
Agenda
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MDC 24 Sonstige DRGs
Kinderheilkunde
Komplizierende Konstellationen
Abbildung der Pflege
Abbildung von Extremkostenfällen
Neue DRGs
Systemweite klassifikatorische
Veränderungen
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Die Zuordnung zu einer MDC erfolgt in der Regel über die
Hauptdiagnose des Falls; diese ist somit besonders relevant für
die Zuordnung zu einer DRG.
Wenn operative Prozeduren mit einem Bezug zur Haupt-
diagnose kodiert werden, sind sie in einer DRG ihrer typischen
MDC differenziert abgebildet.
Die Implantation eines Herzschrittmachers ist bspw. bei der
Hauptdiagnose Herzrhythmusstörung in der MDC 05
Kreislaufsystem in der Basis-DRG F12 Implantation eines
Herzschrittmachers in neun DRGs differenziert abgebildet.
MDC 24 Sonstige DRGsAusgangssituation (I)
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Regelkonform ergeben sich aber auch Konstellationen, in
denen die während des Aufenthaltes durchgeführten operativen
Prozeduren nicht zur Hauptdiagnose „passen“: Dies wird als
„OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose“ bezeichnet.
Z.B. kann einem Fall mit chronisch obstruktiver Lungen-
krankheit (COPD) als Haupt- und einer Herzrhythmusstörung
als Nebendiagnose während seines Krankenhausaufenthaltes
ein Herzschrittschrittmacher implantiert werden.
Aufgrund seiner Hauptdiagnose wird dieser Fall regelhaft in die
MDC 04 Atmungsorgane eingruppiert. Dort ist die Implantation
eines Herzschrittmachers jedoch nicht abgebildet.
MDC 24 Sonstige DRGsAusgangssituation (II)
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Fälle mit OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose würden
– ohne die MDC 24 Sonstige DRGs – trotz operativer
Behandlung konservativen DRGs in der medizinischen Partition
einer MDC zugeordnet.
Problematisch wäre dies
für die Fälle, die eine Prozedur ohne Bezug zur
Hauptdiagnose haben, hinsichtlich ihrer Vergütung
für die konservativen DRGs hinsichtlich der Berechnung der
Relativgewichte
MDC 24 Sonstige DRGsAusgangssituation (III)
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Deshalb Abbildung dieser systemweit auftretenden Fälle mit
einer operativen Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose in
den Basis-DRGs
801 Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur
Hauptdiagnose und
802 Nicht ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur
Hauptdiagnose
der MDC 24 Sonstige DRGs
MDC 24 Sonstige DRGsAusgangssituation (IV)
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Die Basis-DRGs 801 und 802 sind somit hinsichtlich ihrer
Definition besonders, da sie in starkem Maße darüber definiert
sind, welche operativen Prozeduren in den jeweiligen MDCs
nicht zugeordnet sind.
Damit kann fast jede operative Prozedur zur Zuordnung in die
Basis-DRGs 801 und 802 führen. Dies führt zu einer
definitionsbedingten Inhomogenität der Sonstigen DRGs.
MDC 24 Sonstige DRGsAusgangssituation (V)
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Modellhafte Zusammensetzung der Fälle in den Sonstigen DRGs
der MDC 24:
1. Fälle mit ungewöhnlichen Verläufen und oft umfangreicher
Diagnostik, die auch in der Gesamtbetrachtung nicht mit
„typischen“ Fällen der organbezogenen MDCs vergleichbar sind
2. Fälle, bei denen „nur“ die Hauptdiagnose nicht „passt“: Der
operative Eingriff wird oft bereits nach kurzer Diagnostik
durchgeführt, formal ist dieser jedoch „ohne Bezug zur
Hauptdiagnose“
3. Fälle in einer „Grauzone“ irgendwo zwischen den beiden
erstgenannten Fallmengen
MDC 24 Sonstige DRGsAusgangssituation (VI)
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Die nicht recht einzuordnenden Fälle mit umfangreicher
Diagnostik weisen meist deutlich längere Verweildauern und
höhere Kosten auf.
Die Fälle, bei denen die Hauptdiagnose schlicht nicht „passt“,
weisen dagegen in der Regel weder eine wesentlich längere
Verweildauer noch wesentlich höhere Kosten auf als die
entsprechenden Fälle mit „passender“ Hauptdiagnose in den
MDCs mit Organbezug.
Die Fälle der „Grauzone“ liegen meist irgendwo dazwischen.
MDC 24 Sonstige DRGsAusgangssituation (VII)
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Die Inhomogenität der Sonstigen DRGs zeigt sich auch bei der
„Pflegelast“, weil in diesen mit Blick auf die Homogenität der
Gesamtkosten gebildeten DRGs (medizinisch) höchst unter-
schiedliche Fälle mit gleichen Gesamtkosten, aber unterschied-
lichem Pflegeaufwand in dieselbe DRG gelangen können.
Immer wieder ergeben sich Konflikte zwischen Krankenhäusern
und MDK bezüglich der Kodierung von Fällen mit operativen
Prozeduren mit/ohne Bezug zur Hauptdiagnose.
Eine andere Wahl der Hauptdiagnose kann zu einer ganz
anderen DRG-Eingruppierung führen. Dabei ist sowohl eine
höhere als auch eine niedrigere Vergütung möglich.
MDC 24 Sonstige DRGsAusgangssituation (VIII)
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Die inhomogene Zusammensetzung der Sonstigen DRGs kann
auf verschiedene Weisen angegangen werden:
Zuordnung weiterer operativer Prozeduren zu den
operativen DRGs der MDCs und damit Erweiterung der
innerhalb einer MDC abgefragten Prozeduren,
d.h. Aufnahme von operativen Prozeduren in weitere MDCs,
in denen sie bisher nicht abgebildet waren, aber häufig
vorkommen
Von der Hauptdiagnose unabhängige Zuordnung typischer
Fallkonstellationen zu den MDCs mit Organbezug
MDC 24 Sonstige DRGsAnalyse
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Beispiele für die Zuordnung weiterer operativer Prozeduren zu den
operativen DRGs der MDCs:
Aufnahme von Fällen mit diagnostischer Thorakoskopie oder
thorakoskopischer Pleurolyse (typisch in MDC 04 Atmungs-
organe) zusätzlich in die Basis-DRG F21 Andere OR-
Prozeduren bei Kreislauferkrankungen in der MDC 05 (z.B. bei
Hauptdiagnose Rechtsherzinsuffizienz)
MDC 24 Sonstige DRGsErgebnis – Spezifische Zuordnung (I)
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MDC 24 Sonstige DRGsErgebnis – Hauptdiagnoseunabhängige Zuordnung (I)
Hinweis aus dem Vorschlagsverfahren: Fälle mit
herzchirurgischem Eingriff sind häufig nicht sachgerecht
abgebildet, wenn sie eine nicht-kardiologische
Hauptdiagnose aufweisen, z.B.
Zuordnung in „Reste-DRGs“ oder Sonstige DRGs
Kleine bis sehr kleine Fallzahlen je DRG, systemweit
jedoch relevante Größenordnung
T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert
I65.2 Verschluss und Stenose der A. carotis
A41.0 Sepsis durch Staphylococcus aureus
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MDC 24 Sonstige DRGsErgebnis – Hauptdiagnoseunabhängige Zuordnung (II)
Etablierung einer hauptdiagnoseunabhängigen
Zuordnung auf Prä-MDC-Ebene, sodass Fälle mit
Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine (Basis-
DRG F03) oder Koronarer Bypass-Operation (Basis-DRG
F06) direkt der MDC 05 zugeordnet werden
Von dieser Neuzuordnung und damit differenzierteren
Abbildung profitieren insbesondere Fälle, bei denen zum
Zeitpunkt der Aufnahme die Herzklappen- oder
Koronarerkrankung noch nicht im Vordergrund stand
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Weitere Beispiele für die hauptdiagnoseunabhängige Zuordnung
von operativen Eingriffen zu „passenden“ MDCs mit Organbezug:
Analyse, welche Fälle der MDC 24 mit Implantation eines
Herzschrittmachers besser in der „passenden“ MDC 05
Kreislaufsystem abgebildet wären.
In der spezifischen Basis-DRG F12 Implantation eines
Herzschrittmachers lassen sich entsprechende Fälle in neun
DRGs insbesondere auch mit ihren unterschiedlichen
Sachkosten differenziert abbilden.
Die mittleren Verweildauern der DRGs in der Basis-DRG F12
liegen zwischen 5 und 14 Tagen.
MDC 24 Sonstige DRGsErgebnis – Hauptdiagnoseunabhängige Zuordnung (III)
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Bei den Fällen mit Implantation eines Herzschrittmachers
erweist sich als sachgerecht, Fälle mit eher kurzer/normaler
Verweildauer (< 11 Tage) und keiner hohen Erkrankungs-
schwere (d.h. PCCL < 4) in der MDC 05, die länger liegenden
Fälle oder solche mit hohem Schweregrad hingegen weiterhin
in der MDC 24 abzubilden.
Dies führt zu Auf- und Abwertungen der in die MDC 05
verschobenen Fälle und einer Aufwertung der in der MDC 24
verbliebenen Fälle.
MDC 24 Sonstige DRGsErgebnis – Hauptdiagnoseunabhängige Zuordnung (IV)
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Weitere Beispiele für die hauptdiagnoseunabhängige Zuordnung
von operativen Eingriffen zu „passenden“ MDCs mit Organbezug:
Bei der Analyse von Fällen mit Wirbelsäuleneingriffen zeigte
sich, dass bestimmte Wirbelsäuleneingriffe ohne irgendeine
Einschränkung, andere Wirbelsäuleneingriffe hingegen nur bei
einer Verweildauer < 12 Tagen und PCCL < 4 sachgerechter in
der MDC 08 abgebildet sind.
Die meisten verschobenen Fälle wurden dabei durch die
differenziertere Abbildung in der „passenden“ MDC mit
Organbezug deutlich aufgewertet.
MDC 24 Sonstige DRGsErgebnis – Hauptdiagnoseunabhängige Zuordnung (VI)
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40
Die für die MDC 24 typischen Fälle mit ungewöhnlichem
Verlauf, umfangreicher Diagnostik, längerer Verweildauer und
höheren Kosten werden regelhaft weiterhin in den Sonstigen
DRGs abgebildet.
Die Fälle, bei denen lediglich die Hauptdiagnose nicht „passt“
und die hinsichtlich des operativen Eingriffs kaum Unterschiede
zu den Fällen mit „passender“ Hauptdiagnose zeigen, werden
zukünftig in den MDCs mit Organbezug abgebildet.
Um die Fälle der „Grauzone“ sachgerecht abzubilden, wurden
neben der Verweildauer auch der Schweregrad (PCCL) und
das Alter (Kinder) berücksichtigt.
MDC 24 Sonstige DRGsZusammenfassung (I)
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41
Die Vorgehensweise für das G-DRG-System 2019 reduziert die
Anzahl der Fälle der MDC 24 deutlich und erhöht entsprechend
die Anzahl der Fälle in den MDCs mit Organbezug.
Die nun in MDCs mit Organbezug eingruppierten Fälle wurden
aufgrund der differenzierten Abbildungsmöglichkeit zum Teil
auf- und zum Teil abgewertet. Die in der MDC 24
verbleidenden Fälle wurden aufgewertet.
Verbesserung der Vergütung zahlreicher Extremkostenfälle
Erhöhung der Homogenität nicht nur bzgl. der Gesamtkosten,
sondern auch bzgl. der „Pflegelast“ in den Sonstigen DRGs
MDC 24 Sonstige DRGsZusammenfassung (II)
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42
Differenzierte Abbildung von Kindern im G-DRG-System, u.a. über
313 (Vorjahr 284) „reine“ Kinder-DRGs und DRGs, in denen
das Alter höhergruppierend wirkt (ohne MDC 15)
Sortierung dieser DRGs unter Berücksichtigung der höheren
Tageskosten der Kinder
Kinderspezifische OPS-Kodes, z.B. für intensivmedizinische
Komplexbehandlung, u.a. in den Beatmungs-DRGs
Abbildung von KindernÜberblick (I)
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Hochdifferenzierte Abbildung der Neonatologie in
eigenständiger MDC 15 Neugeborene
58 (Vorjahr 53) Zusatzentgelte für Medikamente mit
Kinderdosisklassen
5 sonstige kinderspezifische Zusatzentgelte (z.B. Komplexe
neuropädiatrische Diagnostik)
Sachgerechte Langliegerzuschläge (weitere 6 Kinder-DRGs
2019)
Neues unbewertetes Zusatzentgelt ZE2019-165 Gabe von
Nusinersen, intrathekal
Abbildung von KindernÜberblick (II)
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44
Neonatologie
Kinder und PCCL
Kindersplits
PKMS bei Neu- und Frühgeborenen (ausgeblendet)
Angeborene Fehlbildungen (ausgeblendet)
Kinderspezifische Zusatzentgelte
Langliegerzuschläge
Abbildung von KindernSchwerpunkte für 2019
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45
Abbildung von KindernÜberblick der wichtigsten Umbauten
Inhalt des Umbauskosten-
entsprechende…Ziel-DRGs
Eingriff bei Ösophagusatresie Aufwertung P02B und P02C
Temporärer Verschluss
angeborener BauchwanddefektAufwertung P06A, P06B, P05A, P05B, P04A
Pulmonalarterielles Banding Aufwertung P06A und P06B
„kürzere“ Beatmungszeit Auf- und Abwertung P63Z, P64Z, P05B, P06B
PCCL > 2 und Altersbedingung AufwertungE76B, E79C, G24B, I13B, I13C, I13D, I13F,
I23A, I30A, J11B, L63E, M04C
Angeborene Handfehlbildungen Aufwertung I32C
PKMS-F (kleine Fallzahl) Aufwertung
B18A, B85A, E65A/B, E69A/B, E77A-E, F62A,
F62B, F67A/B, F71A, G60A, I09D, I68B/C,
J61A, K62A/B, L63A-C
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PCCL ist ein Maß der Erkrankungsschwere
Diese ist z.B. aufgrund altersassoziierter Multimorbidität bei
Erwachsenen häufiger erhöht als bei Kindern
Entsprechend PCCL im Allgemeinen erst ab Level 4
(äußerst schwere CC) gruppierungsrelevant
Kinder weisen hingegen häufig schon bei geringem CC-Level
(z.B. 3 = schwere CC) höhere Kosten auf
Systemweite Analyse von CC-Level und Altersbedingung in
Kombination
Abbildung von KindernÄußerst schwere und schwere CC mit Altersbedingung
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Aufwertung von Fällen mit äußerst schweren und schweren CC
in Verbindung mit einer Altersbedingung in insgesamt 12 DRGs
in 6 MDCs
äußerst schwere und schwere CC mit Alter < 18 Jahre
in folgenden DRGs:
E76B, I13B, I13C, I13D, I13F, I23A, I30A, J11B, L63E
äußerst schwere und schwere CC mit Alter < 14 Jahre
in folgenden DRGs:
E79C, G24B, M04C
Abbildung von KindernÄußerst schwere und schwere CC mit Altersbedingung
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48
29 neue Kindersplits
Neue Kindersplits durch intensivmedizinische
Komplexbehandlung im Kindesalter in folgenden DRGs:
B20B
F03C
Abbildung von KindernKindersplits
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49
Casemixsteigerung durch Weiterentwicklung im Vergleich
G-DRG-Version 2018 versus G-DRG-Version 2019:
+ 30.000 Casemixpunkte (+2,2%)
Dies bedeutet insgesamt einen Zugewinn in der Vergütung
bei der Behandlung von Kindern von rund 100 Mio. Euro
Abbildung von KindernVerbesserung der Vergütung
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Der erhöhte Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten wird
weiterhin mit Zusatzentgelten ZE162 und ZE163 abgebildet
Dabei gleiche Methodik bei der Berechnung der beiden
Zusatzentgelte ZE162 und ZE163 wie im letzten Jahr
Dadurch Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten möglich
Bei gestiegener Fallzahl Höhe der Zusatzentgelte mit 106,06 €
für ZE162 (Vorjahr: 107,14 €) und 228,59 € für ZE163 (Vorjahr:
219,56 €) auf konstantem Niveau
Aktualisierte DRG-Listen für die Zuordnung zu einem der beiden
Zusatzentgelte
Abbildung der PflegeZusatzentgelte für Pflegebedürftigkeit – Ergebnis
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Neue DRGs für 2019Übersicht (n = 35)
B02A (Kraniotomie)
F59E (Transluminale
Gefäßeingriffe)
D04A (Gesichtsfrakturen)
F17A (Aggregatwechsel)
F08G (Gefäßeingriffe)
B81C (Nervensystem)
G47A (Gastroskopie und
Koloskopie)
G12E (Eingriffe an den
Verdauungsorganen)
G02C (Eingriffe an Dünn-
und Dickdarm)
H41E (ERCP)
I44E (Endoprothetik Knie)
I24A (Kleine Eingriffe an
den Extremitäten)
I23A (Metallentfernung)
K62B (Stoffwechsel-
erkrankungen)
L09E (Andere Eingriffe an
den Harnorganen)
N02D (Eingriffe an Ovar
und Uterus)
N07A (Andere Eingriffe an
weibl. Geschlechtsorg.)
N13C (Eingriffe an Vagina,
Zervix und Vulva)
R63D (Leukämie mit
kompliz. Konstellation)
W04C (Bestimmte
Eingriffe bei Polytrauma)
E02D (Eingriffe an den
Atmungsorganen)
E01B (Große Lungen-OP)
I10H (Eingriffe an der
Wirbelsäule)
J07C (Exzisionen Mamma)
M05B (Eingriffe am Penis)
I07A (Amputation)
H38A (OP Pankreas und
hepatobiliäres System)
G40A (Endoskopie + Kom-
plizierende Konstellation)
I28A (Eingr. Thoraxwand)
I95A (Tumorendoprothese)
L36A (Intensivmedizin.
Komplexbehandlung)
O05A (Intrauteriner
Verschluss des offenen
Rückens)
M10B (Therapie mit
Lutetium 177-PSMA)
I28D (Kleine Eingriffe am
Bindegewebe)
R63G (Leukämie ohne
best. Chemotherapie)
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Was erklärt die neuen DRGs?1. Verbesserte Abbildung von Kindern (7)
B02A (Kraniotomie)
F59E (Transluminale
Gefäßeingriffe)
D04A (Gesichtsfrakturen)
F17A (Aggregatwechsel)
F08G (Gefäßeingriffe)
B81C (Nervensystem)
G47A (Gastroskopie und
Koloskopie)
G12E (Eingriffe an den
Verdauungsorganen)
G02C (Eingriffe an Dünn-
und Dickdarm)
H41E (ERCP)
I44E (Endoprothetik Knie)
I24A (Kleine Eingriffe an
den Extremitäten)
I23A (Metallentfernung)
K62B (Stoffwechsel-
erkrankungen)
L09E (Andere Eingriffe an
den Harnorganen)
N02D (Eingriffe an Ovar
und Uterus)
N07A (Andere Eingriffe an
weibl. Geschlechtsorg.)
N13C (Eingriffe an Vagina,
Zervix und Vulva)
R63D (Leukämie mit
kompliz. Konstellation)
W04C (Bestimmte
Eingriffe bei Polytrauma)
E02D (Eingriffe an den
Atmungsorganen)
E01B (Große Lungen-OP)
I10H (Eingriffe an der
Wirbelsäule)
J07C (Exzisionen Mamma)
M05B (Eingriffe am Penis)
I07A (Amputation)
H38A (OP Pankreas und
hepatobiliäres System)
G40A (Endoskopie + Kom-
plizierende Konstellation)
I28A (Eingr. Thoraxwand)
I95A (Tumorendoprothese)
L36A (Intensivmedizin.
Komplexbehandlung)
O05A (Intrauteriner
Verschluss des offenen
Rückens)
M10B (Therapie mit
Lutetium 177-PSMA)
I28D (Kleine Eingriffe am
Bindegewebe)
R63G (Leukämie ohne
best. Chemotherapie)
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Was erklärt die neuen DRGs?2. Aufwertung von Extremkostenfällen (18)
F59E (Transluminale
Gefäßeingriffe)
D04A (Gesichtsfrakturen)
F17A (Aggregatwechsel)
F08G (Gefäßeingriffe)
B81C (Nervensystem)
G12E (Eingriffe an den
Verdauungsorganen)
G02C (Eingriffe an Dünn-
und Dickdarm)
H41E (ERCP)
I44E (Endoprothetik Knie)
L09E (Andere Eingriffe an
den Harnorganen)
N02D (Eingriffe an Ovar
und Uterus)
N07A (Andere Eingriffe an
weibl. Geschlechtsorg.)
N13C (Eingriffe an Vagina,
Zervix und Vulva)
W04C (Bestimmte
Eingriffe bei Polytrauma)
E02D (Eingriffe an den
Atmungsorganen)
E01B (Große Lungen-OP)
I10H (Eingriffe an der
Wirbelsäule)
J07C (Exzisionen Mamma)
M05B (Eingriffe am Penis)
I07A (Amputation)
H38A (OP Pankreas und
hepatobiliäres System)
G40A (Endoskopie + Kom-
plizierende Konstellation)
I28A (Eingr. Thoraxwand)
I95A (Tumorendoprothese)
O05A (Intrauteriner
Verschluss des offenen
Rückens)
M10B (Therapie mit
Lutetium 177-PSMA)
I28D (Kleine Eingriffe am
Bindegewebe)
B02A (Kraniotomie)
G47A (Gastroskopie und
Koloskopie)
R63G (Leukämie ohne
best. Chemotherapie)
L36A (Intensivmedizin.
Komplexbehandlung)
I24A (Kleine Eingriffe an
den Extremitäten)
I23A (Metallentfernung)
K62B (Stoffwechsel-
erkrankungen)
R63D (Leukämie mit
kompliz. Konstellation)
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Was erklärt die neuen DRGs?3. Erforderliche Differenzierung einfacher Leistungen (15)
D04A (Gesichtsfrakturen)
F17A (Aggregatwechsel)
N07A (Andere Eingriffe an
weibl. Geschlechtsorg.)
W04C (Bestimmte
Eingriffe bei Polytrauma)
E01B (Große Lungen-OP)
I07A (Amputation)
H38A (OP Pankreas und
hepatobiliäres System)
G40A (Endoskopie + Kom-
plizierende Konstellation)
I28A (Eingr. Thoraxwand)
I95A (Tumorendoprothese)
O05A (Intrauteriner
Verschluss des offenen
Rückens)
M10B (Therapie mit
Lutetium 177-PSMA)
G47A (Gastroskopie und
Koloskopie)
R63G (Leukämie ohne
best. Chemotherapie)
F59E (Transluminale
Gefäßeingriffe)
F08G (Gefäßeingriffe)
B81C (Nervensystem)
G12E (Eingriffe an den
Verdauungsorganen)
G02C (Eingriffe an Dünn-
und Dickdarm)
H41E (ERCP)
I44E (Endoprothetik Knie)
L09E (Andere Eingriffe an
den Harnorganen)
N02D (Eingriffe an Ovar
und Uterus)
N13C (Eingriffe an Vagina,
Zervix und Vulva)E02D (Eingriffe an den
Atmungsorganen)
I10H (Eingriffe an der
Wirbelsäule)
M05B (Eingriffe am Penis)
I28D (Kleine Eingriffe am
Bindegewebe)
J07C (Exzisionen Mamma)
L36A (Intensivmedizin.
Komplexbehandlung)
I24A (Kleine Eingriffe an
den Extremitäten)
I23A (Metallentfernung)
K62B (Stoffwechsel-
erkrankungen)
R63D (Leukämie mit
kompliz. Konstellation)
B02A (Kraniotomie)
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N02D (Eingriffe an Ovar
und Uterus)
L36A (Intensivmedizin.
Komplexbehandlung)
K62B (Stoffwechsel-
erkrankungen)
I23A (Metallentfernung)
I24A (Kleine Eingriffe an
den Extremitäten)
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Was erklärt die neuen DRGs?4. Beispiele
D04A (Gesichtsfrakturen)
F17A (Aggregatwechsel)
N07A (Andere Eingriffe an
weibl. Geschlechtsorg.)
W04C (Bestimmte
Eingriffe bei Polytrauma)
E01B (Große Lungen-OP)
I07A (Amputation)
H38A (OP Pankreas und
hepatobiliäres System)
G40A (Endoskopie + Kom-
plizierende Konstellation)
I28A (Eingr. Thoraxwand)
I95A (Tumorendoprothese)
O05A (Intrauteriner
Verschluss des offenen
Rückens)
M10B (Therapie mit
Lutetium 177-PSMA)
G47A (Gastroskopie und
Koloskopie)
R63G (Leukämie ohne
best. Chemotherapie)
F59E (Transluminale
Gefäßeingriffe)
F08G (Gefäßeingriffe)
B81C (Nervensystem)
G12E (Eingriffe an den
Verdauungsorganen)
G02C (Eingriffe an Dünn-
und Dickdarm)
H41E (ERCP)
I44E (Endoprothetik Knie)
L09E (Andere Eingriffe an
den Harnorganen)
N13C (Eingriffe an Vagina,
Zervix und Vulva)E02D (Eingriffe an den
Atmungsorganen)
I10H (Eingriffe an der
Wirbelsäule)
M05B (Eingriffe am Penis)
I28D (Kleine Eingriffe am
Bindegewebe)
J07C (Exzisionen Mamma)
Neue DRG H41E enthält
z.B. Fälle, bei denen „nur“ eine
Endosonographie durchgeführt
wird.
Neue DRG L36A enthält u.a.
Kinder mit intensivmedizinischer
Komplexbehandlung damit
Kinder- und Extremkosten-DRG
R63D (Leukämie mit
kompliz. Konstellation)
B02A (Kraniotomie)
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56
Klassifikatorische Überarbeitung
Intensivmedizin*
Neurologie und Neurochirurgie
Orthopädie und Unfallchirurgie*
Polytrauma
Atmungsorgane
Kardiologie/Herzchirurgie*
Gefäßchirurgie
Gastroenterologie*
Abdominalchirurgie
Endokrinologie
Gynäkologie und Geburtshilfe*
Haut, Unterhaut, Mamma
Onkologie*
Strahlentherapie
Urologie
Augenheilkunde
Ohr, Nase, Mund, Hals
Geriatrie
Multiresistente Erreger
Infektiöse und parasitäre Krankheiten
Faktoren, die den Gesundheitszustand
beeinflussen
* weitere Schwerpunkte aus Sicht des InEK
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57
1. DRG-Entgeltsystem
1.1 Kalkulationsbasis
1.2 Methodik
1.3 Klassifikatorische Überarbeitung
1.4 Ergebnis
1.5 Fazit
Agenda
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58
Palliativmedizinische Komplexbehandlung Entwicklung Fallzahl §-21-Daten
+16,5%
+9,5%+19,2%
+12,4%
+7,8%
+8,5%+1,6%
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59
Palliativmedizinische Komplexbehandlung Entwicklung Zusatzentgelt
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Absolut
(in Euro)
Relativ
(in %)
ZE60.01
Palliativmedizinische Komplexbehandlung:
Mindestens 7 bis höchstens 13
Behandlungstage
1.340 1.274 1.274 1.218 1.134 1.262 1.287 1.307 20 1,5%
ZE60.02
Palliativmedizinische Komplexbehandlung:
Mindestens 14 bis höchstens 20
Behandlungstage
1.963 1.756 1.621 1.547 1.358 1.453 1.508 1.530 22 1,4%
ZE60.03Palliativmedizinische Komplexbehandlung:
Mindestens 21 Behandlungstage3.433 2.761 2.604 2.442 2.330 2.318 2.238 2.291 53 2,4%
ZE145.01
Spezialisierte stationäre palliativmedizinische
Komplexbehandlung: Mindestens 7 bis
höchstens 13 Behandlungstage1.572 1.508 1.507 1.659 1.550 1.531 -19 -1,2%
ZE145.02
Spezialisierte stationäre palliativmedizinische
Komplexbehandlung: Mindestens 14 bis
höchstens 20 Behandlungstage
1.906 1.772 1.798 1.812 1.849 1.878 29 1,6%
ZE145.03
Spezialisierte stationäre palliativmedizinische
Komplexbehandlung: Mindestens 21
Behandlungstage
3.220 3.055 3.146 3.098 2.913 2.981 68 2,3%
Zusatzentgelt
Diff. zum Vorjahr
2018 vs. 2019Betrag in Euro (gerundet)
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60
Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) Entwicklung Fallzahl §-21-Daten (alle PKMS-Kodes)
+143,0%
+94,2%
+17,4%
+17,1%
+13,5%
+16,9%
+25,7%
+15,2%
Rund 30.000 Fälle
mit 2019 nicht ZE-
relevanten Kodes
(z.B. 37-42 P. Erw.)
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61
Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) Entwicklung Zusatzentgelt
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Absolut
(in
Euro)
Relativ
(in %)
ZE130.01
Hochaufwendige Pflege von
Erwachsenen: 43 bis 129
Aufwandspunkte
1.111 1.117 1.092 1.058 1.004 1.004 994 -10 -1,0%
ZE130.02
Hochaufwendige Pflege von
Erwachsenen: Mehr als 129
Aufwandspunkte
2.230 2.278 2.236 2.342 2.347 2.457 2.534 77 3,1%
ZE131.01
Hochaufwendige Pflege von
Kleinkindern oder von Kindern
und Jugendlichen: 37 bis 100
Aufwandspunkte
2.538 2.607 2.680 2.791 2.712 3.336 2.921 -415 -12,4%
ZE131.02
Hochaufwendige Pflege von
Kleinkindern oder von Kindern
und Jugendlichen: Mehr als
100 Aufwandspunkte
4.833 4.949 5.033 4.724 5.382 6.590 6.482 -108 -1,6%
Zusatzentgelt
Diff. zum Vorjahr
2018 vs. 2019Betrag in Euro (gerundet)
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62
(*) Bezug: -0,0911%
CMI-Analyse „Gewinner und Verlierer“
(*)
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63
(*) Bezug: -0,0911%
CMI-Analyse „Gewinner und Verlierer“
(*)
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64
1. DRG-Entgeltsystem
1.1 Kalkulationsbasis
1.2 Methodik
1.3 Klassifikatorische Überarbeitung
1.4 Ergebnis
1.5 Fazit
Agenda
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65
Bisher deutlichste klassifikatorische Verbesserung in der
Vergütung für die Behandlung von Kindern
Weiterentwicklung der Abbildung von Pflegeleistungen
Extrem große Zahl relevanter Umbauten im G-DRG-System
Verbesserung der Abbildung von Extremkostenfällen
Differenzierte Weiterentwicklung u.a. durch Präzisierung der
Funktion „Komplizierende Konstellationen“ als Marker für Fälle
mit höherem Behandlungsaufwand
FazitDifferenzierte G-DRG-Weiterentwicklung
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66
2. Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie/Psychosomatik
Agenda
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67
Krankenhäuser mit Vereinbarung mit Zusage
zur Kalkulationsdatenlieferung 112 (114)
davon Teilnehmer im Jahr 2016 108 (96%)
davon Neueinsteiger 4 (4%)
Zuzgl. verpflichtete Krankenhäuser (Probekalkulation) 4
Zuzgl. verpflichtetes Krankenhaus (DRG) 1
(ohne Kostendatenlieferung im PSY-Entgeltbereich)
Verbleiben in der Kalkulationsstichprobe* 112 von 117
(102)
* Stand 31.08.2018 (Daten des Vorjahres in Klammern)
Kalkulation Psychiatrie/PsychosomatikDatengrundlage
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68
Sachstand zum 31.08.2018
20 Krankenhäuser wurden am 22.09.2017 gezogen
9 Krankenhäuser haben gar keine Daten geliefert
7 Krankenhäuser mit vereinfachter Datenlieferung
4 Krankenhäuser mit fallbezogener Probekalkulation
Kalkulation Psychiatrie/PsychosomatikVerbesserung der Repräsentativität
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Präfix Vorjahr aktuell
Verteilung
aktuell
in %
Veränderung
zum Vorjahr
in %
Vorjahr aktuell
Verteilung
aktuell
in %
Veränderung
zum Vorjahr
in %
Vorjahr aktuell
Veränderung
zum Vorjahr
in %-Punkten
P0 2.827 2.767 1,0% -2,1% 6.649 6.685 0,6% 0,5% 42,5% 41,4% -1,1
PA 190.234 208.570 73,2% 9,6% 720.930 730.113 70,3% 1,3% 26,4% 28,6% 2,2
PK 15.651 18.403 6,5% 17,6% 54.898 57.113 5,5% 4,0% 28,5% 32,2% 3,7
PP 9.889 12.766 4,5% 29,1% 73.264 75.535 7,3% 3,1% 13,5% 16,9% 3,4
TA 29.918 32.659 11,5% 9,2% 127.502 130.841 12,6% 2,6% 23,5% 25,0% 1,5
TK 4.745 5.655 2,0% 19,2% 18.949 19.919 1,9% 5,1% 25,0% 28,4% 3,3
TP 3.435 3.954 1,4% 15,1% 15.566 17.551 1,7% 12,8% 22,1% 22,5% 0,5
PF 36 41 0,0% 13,9% 993 558 0,1% -43,8% 3,6% 7,3% 3,7
256.735 284.815 100% 10,9% 1.018.751 1.038.315 100% 1,9% 25,2% 27,4% 2,2
Strukturkategorie Psychosomatik,
teilstationär
Fehler-PEPP und sonstige PEPP
Gesamt
Strukturkategorie
Prä-Strukturkategorie
Strukturkategorie Psychiatrie,
vollstationär
Strukturkategorie Kinder- und
Jugendpsychiatrie, vollstationär
Strukturkategorie Psychosomatik,
vollstationär
Fallzahl Kalkulationsdaten Fallzahl § 21-Daten Anteil Kalk.daten an § 21-Daten
Strukturkategorie Psychiatrie,
teilstationär
Strukturkategorie Kinder- und
Jugendpsychiatrie, teilstationär
69
Kalkulation Psychiatrie/PsychosomatikVergleich Kalkulationsdaten mit § 21-Daten
Hinweis: Datenjahr 2016 gruppiert nach PEPP 2018; Datenjahr 2017 gruppiert nach PEPP 2019
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2. Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie/Psychosomatik
2.1 Ausgangslage
2.2 Datengrundlage und Plausibilisierung
2.3 Tagesbezogene Vergütung und ergänzende
Tagesentgelte (ET)
2.4 Vorschlagsverfahren (ausgeblendet)
2.5 Systematische Analysen
2.6 Fazit
Agenda
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In vielen PEPP sind Prozeduren bereits gruppierungsrelevant
Anzahl der Therapieeinheiten (TE)
Intensivbehandlung
Pflegebedürftigkeit
1:1 Betreuung
Krisenintervention
Mutter / Vater – Kind – Setting
Komplexer Entlassungsaufwand
Qualifizierter Entzug
Klassifikatorische UmbautenProzeduren – Ausgangssituation
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TE sind seit OPS Version 2011 verfügbar
TE seit 2016 differenzierter verschlüsselbar nach:
Berufsgruppe (Arzt, Psychologe, Spezialtherapeut,
Pflegefachpersonal)
Einzel-, und Gruppentherapie
TE durch Pflegefachpersonal
Erwachsene: OPS 9-649.7 (Einzel), 9-649.8 (Gruppe)
Kinder und Jugendliche: OPS 9-696.7 (Einzel), 9-696.8
(Gruppe)
Therapieeinheiten (TE)Überblick
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Gruppierungsrelevanz von Therapieeinheiten der
verschiedenen Berufsgruppen
Bestehende Gruppierungsrelevanzen konnten für das PEPP-
System 2019 bestätigt werden
Ärzte PsychologenSpezial-
therapeuten
Pflegefach-
personal
Einzel-
therapie
Gruppen-
therapie
Therapieeinheiten (TE)PEPP-System 2018
- --
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Extrem unterschiedliche Anwendung der Kodes in den
verschiedenen Krankenhäusern
Zum Beispiel wiesen in einem Haus 60% aller Fälle 6 oder
mehr TE Einzeltherapie Pflege auf, es fand sich aber nicht der
erwartete Kostenunterschied (konkret sogar leicht invers)
Auch in den Häusern, die einen Kostenunterschied in
erwartbarer Richtung aufwiesen (höhere Kosten bei vielen TE)
war dieser nicht regelhaft auf besondere Leistungen der Pflege
zurückzuführen
Ebenso Häuser ganz ohne TE
Therapieeinheiten d. PflegefachpersonenBeispielhafte Konstellationen
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Erneut keine Berücksichtigung der Therapieeinheiten durch
Pflegefachpersonal möglich aufgrund:
Sporadisch erhöhter Kosten bei einigen Konstellationen mit
hohen Therapieeinheiten
Sehr unterschiedlicher Kodierung der Therapieeinheiten im
Vergleich der Krankenhäuser
Höhere Kosten von Fällen mit vielen Therapieeinheiten
überwiegend durch allgemein überdurchschnittliche Kosten
der entsprechenden Häuser begründet
Therapieeinheiten d. Pflegefachpersonen Ergebnis für 2019
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Streichung der Therapieeinheiten Kodes durch Pflegefach-
personen und Gruppentherapie durch Spezialtherapeuten
durch das DIMDI aufgrund:
weiterhin fehlender Erlösrelevanz im PEPP-System
keiner Möglichkeit der Integration in das PEPP-System
Entbürokratisierung durch den Auftrag des PsychVVG
TherapieeinheitenKonsequenz
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PsychVVG:
OPS-Kodes, die sich für „den Zweck des Vergütungs-
systems nach § 17d KHG […] als nicht erforderlich erwiesen
haben“, sollen gestrichen werden
Anzahl der kodierten TE-Kodes durch Pflegefachpersonen und
Spezialtherapeut Gruppe beträgt die Hälfte aller kodierten TE-
Kodes
TherapieeinheitenEntbürokratisierung
Gesamt TETE Pflege/Gruppe
Spez-TherapeutAnteil
Erwachsene ~ 14.100.000 ~ 7.400.000 52 %
KJP ~ 2.200.000 ~ 1.100.000 50 %
Alle ~ 16.300.000 ~ 8.500.000 52 %
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Ab OPS Version 2017 Umstellung von Pflegestufen auf
Pflegegrade
Pflegebedürftigkeit findet im PEPP-System 2018 eine
differenzierte Berücksichtigung
Grad 2 PA02B
PA03A
PA04B
Grad 3 PK01A
PK02APA01A PA02A PA04A PA14A
PA15B
Grad 4 + 5 PA15A
Klassifikatorische UmbautenPflegebedürftigkeit – Ausgangssituation
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Für das PEPP-System 2019 weitere Berücksichtigung und
Aufwertung von Fällen mit Pflegebedürftigkeit
Klassifikatorische UmbautenPflegebedürftigkeit – Ergebnis
Grad 2 PA02B
PA03A
PA04B
PA14AGrad 3 PK01A
PK02APA01A PA02A PA04A
PA15BP003B PP04A
Grad 4 + 5 PA15A
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In vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen gelten ab dem
1. Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen, die durch das BMG
im Rahmen der PpUGV erlassen wurden
Die Ermittlung pflegesensitiver Bereiche in den Krankenhäusern
erfolgte durch das InEK im Auftrag des BMG
Für alle ermittelten Krankenhäuser besteht in den
entsprechenden pflegesensitiven Bereichen eine Meldepflicht –
ausgenommen sind die Fachabteilungen der Neurologie und der
Herzchirurgie
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
(PpUGV)
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Zeitrahmen zur PpUGV
201908 09 11 12 01 02 03 04
15. Feb. 2019:
Veröffentlichung der
ermittelten Daten durch
das InEK
1. Jan. 2019: Wirksamkeit
der PpUGV
102018
1. Jan. 2019:
Voraussichtliches
Inkrafttreten des PpSG
bis 15. Dez. 2018:
Datenübermittlung an
das InEK
10. Okt. 2018:
Verkündung der
PpUGV im
Bundesgesetzblatt
bis 30 Nov.
2018:
Möglichkeit
eines Einwands
23. Okt. 2018:
Versand der InEK-
Anschreiben
23. Aug. 2018:
Veröffentlichung
Referentenentwurf
15. April 2019: 1. Meldung
gem. § 7 PpUGV
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Vom Krankenhaus verwendete Fachabteilungsnamen der
pflegesensitiven Bereiche
Sämtliche zu diesen Fachabteilungen gehörende Stationen nach
Standort differenziert
Interdisziplinäre Stationen: alle Stationen und zugehörigen
Standorte, auf denen die Patienten eines entsprechenden
Leistungsbereichs behandelt werden
Intensivmedizin: alle Stationen, auf denen Intensivbetten
aufgestellt sind, an allen Standorten, unabhängig von der Anzahl
relevanter OPS-Kodes in den einzelnen Standorten
(Ausnahme: Stationen für Kinder und Jugendliche)
Mitteilungsverpflichtung der Krankenhäuser
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Krankenhäuser müssen eine meldeberechtigte Person
benennen*; anhand des Musterbriefs (www.g-drg.de)
Erst nach erfolgreicher Registrierung im Datenportal und
Freischaltung für den Bereich „Pflegepersonaluntergrenzen“
kann eine Datenübermittlung an das InEK erfolgen
Analog zum InEK-Anschreiben sind die dort aufgeführten
pflegesensitive Bereiche bereits im Datenportal hinterlegt
*Auch für bereits im Datenportal registrierte Personen muss eine separate
Benennung erfolgen, damit der entsprechende Bereich freigeschaltet werden
kann
Prozess der Datenübermittlung
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Das Datenportal
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Gem. § 3 PpUGV wurden durch das InEK insgesamt 981
Krankenhäuser identifiziert und angeschrieben
In den pflegesensitiven Bereichen der Neurologie und der
Herzchirurgie besteht gem. § 5 Abs. 3 PpUGV keine
Mitteilungspflicht; für 156 Krankenhäuser besteht keine
Meldepflicht, da diese nur in den pflegesensitiven Bereichen der
Neurologie oder der Herzchirurgie angeschrieben wurden
Umfang der Datenerfassung
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Stand der Datenerfassung
Krankenhäuserohne Reaktion(n=578)
Einwände (n=6)
Daten erfolgreichübermittelt (n=15)
MeldeberechtigtePerson/en benannt(n=226)
Stand: 09.11.2018
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!