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ENTWICKLUNGSPLANUNG DREISPITZ Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft Gemeinde Münchenstein Christoph Merian Stiftung März 2010 Erarbeitung: Hochbau- und Planungsamt Basel-Stadt Verbindlichkeit: Orientierende Information Planungsstand 2010

Entwicklungsplanung Dreispitz

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Planungsstand 2010

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ENTWICKLUNGSPLANUNG DREISPITZ

Bau- und Verkehrsdepartement Basel-StadtBau- und Umweltschutzdirektion Basel-LandschaftGemeinde MünchensteinChristoph Merian Stiftung

März 2010Erarbeitung: Hochbau- und Planungsamt Basel-Stadt Verbindlichkeit: Orientierende Information

Planungsstand 2010

2 Entwicklungsplanung Dreispitz

Zusammenfassung

Planungsziele Im Sinne einer städtebaulichen Innenentwicklung soll mit der Entwicklungspla-nung Dreispitz der bisher als abgeschlossenes Gewerbe- und Industrieareal genutzte Dreispitz zu einem urbanen Agglomerationsteil transformiert werden. Mit der dazu vorgesehenen Nachverdichtung und Mischnutzung soll nicht nur Raum für Wohnmöglichkeiten, neue Arbeitsplätze im Bereich Dienstleistung oder für den künftigen Standort der Hochschule für Gestaltung und Kunst ge-schaffen werden. Zugleich soll den bestehenden Nutzungen Rechnung getra-gen und eine für alle Beteiligten wirtschaftlich tragbare Entwicklung ermöglicht werden. Eine funktionale Einbindung und Vernetzung mit den umliegenden Quartieren wird angestrebt.

Ausgehend von der ‚Vision Dreispitz’ (Herzog & de Meuron, 2002/03) wurden die Ziele der Planung gemeinschaftlich erarbeitet und mittels eines städtebauli-chen Rahmenvertrags festgehalten. In mischgenutzten ‚Entwicklungsgebieten’ soll Wohnraum für ca. 1’000 grössere Wohneinheiten entstehen. Die Entwick-lungsgebiete dienen zudem schwerpunktmässig für die Nachverdichtung mit Dienstleistungsnutzungen, während in ‚Arbeitsgebieten’ Raum für gewerbliche Nutzungen verbleiben soll. Insgesamt soll ein Potenzial für ca. 12'000 Arbeits-plätze im Dreispitz geschaffen werden, heute bestehen ca. 4'000.

Organisation Organisatorisch schlossen sich für die Entwicklungsplanung Dreispitz 2001 die Christoph Merian Stiftung als alleinige Grundeigentümerin, die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie die Gemeinde Münchenstein zu einer Pla-nungspartnerschaft zusammen. Basel-Stadt hat mit dem Bau- und Verkehrsde-partement die Steuerung des Prozesses inne. Die bisherige Finanzierung von Drittaufträgen erfolgt durch drei Viertel durch die Grundeigentümerin.

Nutzungsplanung Zur Umsetzung der Planungsziele beabsichtigen der Kanton Basel-Stadt und die Gemeinde Münchenstein in Zusammenarbeit mit der CMS und dem Kanton Basel-Landschaft je für ihr Hoheitsgebiet aufeinander abgestimmte Nutzungs-planungen für den Dreispitz zu erarbeiten.

Inhalt

Entwicklungsziele ................................................................................................ 4Künftige Umsetzung ........................................................................................ 5

Organisation ........................................................................................................ 6Historie und Eigentum......................................................................................... 7Planungsrecht ..................................................................................................... 7

Basel................................................................................................................ 7Münchenstein .................................................................................................. 7

Vision Dreispitz.................................................................................................... 8Entwicklungskonzeption Dreispitz ....................................................................... 9Umwelt ................................................................................................................ 9Städtebau und Freiraum.................................................................................... 10Verkehr.............................................................................................................. 11Initialprojekt: Hochschule für Gestaltung und Kunst......................................... 12

Quartierplan Kunstfreilager............................................................................ 12Initialprojekt: Bernoulli - Walkeweg .................................................................. 13Nutzungsplanung .............................................................................................. 14Planungsablauf.................................................................................................. 14Fazit: Zentrale Herausforderungen ................................................................... 15Plan ................................................................................................................... 16

Planungsstand 2010 3

Lage

Das 50 Hektar grosse Industrie- und Gewerbeareal des Dreispitz’ erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung kantonsübergreifend zu gleichen Teilen auf baselstädti-schem Grund und die Gemeinde Münchenstein im Kanton Basel-Landschaft. Seine Nordspitze ragt dabei bis auf einen Kilometer an den Basler Bahnhof SBB heran. In der Agglomeration Basel stellt der Dreispitz ein potenzielles Bindeglied zwischen dem Gundeldingerquartier und dem Siedlungsband des Birstals dar. Aufgrund seiner angestammten Nutzungsart trennt der Dreispitz als ein in sich geschlossenes Areal die umliegenden Quartiere und Grünräume heute jedoch eher voneinander ab.

grenzüber-schreitend

Der Dreispitz in der Agglomeration Basel © Grundbuch- und Ver-messungsamt Basel-Stadt 2005

Der Dreispitz aus der Luft © Dreispitzverwaltung 2005

4 Entwicklungsplanung Dreispitz

Entwicklungsziele

Im März 2008 wurde zwischen der Christoph Merian Stiftung (CMS), dem Re-gierungsrat des Kantons Basel-Stadt (BS), dem Gemeinderat der Gemeinde Münchenstein und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (BL) der ‚Städtebauliche Rahmenvertrag über die Entwicklung des Dreispitzareals’ ge-schlossen. Er definiert die aus der Richtplanung hervorgegangenen Entwick-lungsziele sowie Vereinbarungen über Organisation, Aufgaben, Zuständigkeiten und das Vorgehen zur Finanzierung sinngemäss wie folgt:

Öffnung und Transformation

Der heutige Dreispitz soll zu einem lebendigen und urbanen Agglomerationsteil transformiert und zur Verbesserung der Anbindung an die benachbarten Quar-tiere geöffnet werden.

Innenentwicklung Der Dreispitz soll unter Berücksichtigung von umweltrechtlichen Vorgaben und Umsetzung von zukunftsweisenden Massnahmen, wie insbesondere bezüglich der Luftqualität, der Lärmentwicklung und des Energieverbrauchs gebietsspezi-fisch baulich verdichtet werden (insgesamt maximal 800'000 m2 Bruttoge-schossfläche).

Grün- und Freiräume

Innerhalb des Dreispitz’ sollen mehr Grün- und Freiräumen von hoher Qualität und hoher ökologischer Wertigkeit geschaffen werden (Zielgrösse Pärke, Plät-ze, private Grün- und Freiflächen ca. 60'000 m2 sowie Vorbereiche, Gleisareale, Durchgänge ca. 10'000 m2). Mindestens 90% der Grün- und Freiflächen müssen öffentlich zugänglich sein.

Städtebau Mit neuen Bauten soll im Dreispitz eine vorbildliche städtebauliche Qualität er-reicht werden.

Umwelt Die Entwicklung des Dreispitz’ soll umweltschonend umgesetzt werden, d.h. trotz intensiverer Nutzung des Gebiets bleibt die Umweltbelastung gleich oder ist abnehmend.

Verkehr Im Dreispitz wird eine Gesamtverkehrsstrategie etabliert mit einer hohen Priori-tät des Langsam- und des öffentlichen Verkehrs. Die Einhaltung der umwelt-rechtlichen Rahmenbedingungen im Verkehrsbereich wird durch Massnahmen für den MIV, für den Langsamverkehr sowie zur Beeinflussung der Verkehrs-nachfrage ermöglicht (tägliches Verkehrsaufkommen von max. 32'000 Perso-nenwagen und maximal 2’500 Lastwagen).

Arbeiten Im Dreispitz sollen zusätzliche Arbeitsplätze und höherwertige Nutzungen wie Dienstleistungen angesiedelt werden. Gleichzeit findet der Erhalt bestehender gewerbliche Nutzungen weitestgehend Berücksichtigung: wertschöpfungsex-tensive Nutzungen sollen auch in Zukunft ermöglicht werden.

Regionale Aus-strahlung

Nutzungen mit regionaler Ausstrahlung und von hohem öffentlichen Interesse, wie z.B. die Hochschule für Gestaltung und Kunst werden im Dreispitz angesie-delt.

Wohnen In den Entwicklungsgebieten des Dreispitz’ soll ein deutlicher Wohnanteil etab-liert werden (insgesamt min. 143'000 m2 Bruttogeschossfläche). Dabei sind be-gleitende Massnahmen zur Eindämmung erheblich störender Lärmemissionen vorgesehen.

Wirtschaftlichkeit Die Umsetzung der Planung soll unter für alle Parteien wirtschaftlich tragbar sein, wobei die Finanzierung der Transformation vor allem durch neue Nutzun-gen und ausgeglichenen Entwicklungsvoraussetzungen zwischen Basel-Stadt und Münchenstein erfolgen soll.

Planungsstand 2010 5

Die Planung soll partnerschaftlich, grenzüberschreitend, interkommunal und interkantonal erfolgen. Sie stellt einen Prozess des gemeinsamen Lernens, Kommunizierens und Kooperierens dar.

Partnerschaftlich-keit

Die Öffentlichkeit wird über den Beirat Dreispitz eingebunden. Beirat Dreispitz

Die Entwicklung des Dreispitz’ wird als langfristiger Transformationsprozess gestaltet und verstanden, wobei planerische Festsetzungen Gestaltungsspiel-räume für das Entwicklungsmanagement belassen. Der Prozess soll so gesteu-ert werden, dass einerseits die Chancen einer Weiterentwicklung gefördert und genutzt werden können, und andererseits die Entwicklung nicht zu schnell ver-läuft, um eine Verdrängung der bestehenden Nutzungen in den Arbeitsgebieten einzugrenzen.

Langfristigkeit

Künftige Umsetzung

Zur Sicherung der langfristigen Umsetzung der Entwicklungsziele wird eine De-legation mit Vertretungen aller Entwicklungsträger aufgebaut. Unter anderem setzt sie inhaltliche Schwerpunkte, entscheidet bei Bedarf über neue Vorhaben, führt Varianzverfahren durch, erarbeitet Verträge, eine Gesamtverkehrsstrate-gie, projektspezifische Kostenteiler und kommuniziert gegenüber der Öffentlich-keit.

Entwicklungs-trägerdelegation

Die Koordination der Umsetzung wird die CMS im Rahmen eines künftigen Ent-wicklungsmanagements übernehmen. Es ist unter anderem für die Erstellung von Grün- und Freiflächen sowie Erschliessungsanlagen im Dreispitz verant-wortlich, wird die Gestaltungsqualität wahren, ein Kataster mit Bruttogeschoss-flächen, ökologischen Ausgleichsflächen, Parkplätzen und Lärmemissionen füh-ren, sowie Parkplätze erstellen und bewirtschaften.

Entwicklungs-management

6 Entwicklungsplanung Dreispitz

Organisation

Planungspartner Seit 2001 bilden die Partner der öffentlichen Hand (Kantone Basel-Stadt und Ba-sel-Landschaft, Gemeinde Münchenstein) und die Eigentümerin (Christoph Merian Stiftung) die Projektorganisation Entwicklungsplanung Dreispitz. Bis zum Ab-schluss einer neuen nutzungsplanerischen Grundordnung für das Dreispitzareal ist für die Planungsphase das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt für das Projekt federführend. An der Spitze der Projektorganisation steht die politische Projektsteuerung, die über die politischen Zielsetzungen und Richtungsentschei-dungen befindet. In der fachlichen Projektsteuerung werden wichtige fachliche Entscheidungen innerhalb der Planung getroffen, die von der Projektleitung vorbe-reitet und im Rahmen des Planungsprozesses umgesetzt werden. Die Organisati-on der künftigen Umsetzung erfolgt gemäss den im Städtebaulichen Rahmenver-trag festgehaltenen Zuständigkeiten durch das Entwicklungsmanagement (bei der CMS), in Abstimmung mit der Entwicklungsträgerdelegation (alle Planungspart-ner). Dabei bleibt der Beirat Dreispitz weiterhin einbezogen.

Beirat Dreispitz Um neben den unmittelbar in die Entwicklungsplanung eingebundenen Planungs-partner auch eine breite gesellschaftliche Verankerung des Entwicklungsprozes-ses zu ermöglichen, wurde 2005 mit dem ‚Beirat Dreispitz’ eine Begleitgruppe mit konsultativer Funktion an der Seite der politischen Projektsteuerung einberufen. Dem Beirat gehören ca. zwei Dutzend Vertreterinnen und Vertreter aus den Berei-chen Wirtschaft und Gewerbe, Verkehr, Umwelt, Kultur, Planung/ Bauen, Wohnen sowie aus Quartiervereinigungen an.

BASEL - STADT Entwicklungsplanung Dreispitz MÜNCHENSTEINBASEL - LANDSCHAFT

Projektsteuerung/ -leitung ff BS politisch/ fachlich Entwicklungsträgerdelegation (künftig) ff CMS

Beirat Dreispitz (konsultative Funktion) ff BL

Gemeinsame Bearbeitung (Fachgruppen) > Städtebau/ Nutzungen > Recht/ Verträge > Verkehr/ Mobilität > Grün-/ Freiraum > Umwelt > Wirtschaft/ Finanzierung

Bebauungsplan Dreispitz/ Basel ff BS

Bebauungsplan-Teil

Wien-Strasse

Teil-Quartierplan

Rahmen-Quartierplan Dreispitz/ Münchenstein

ff CMS

Entwicklungsmanagement (im Aufbau) ff CMS > Aktuariat, Koordination > Koordination Gesamtverkehrskonzept; interne Er-

schliessung > Grün-/ Freiräume > Begleitung Gestaltungsqualität > Katasterführung

CHRISTOPH MERIAN STIFTUNG

Planungsstand 2010 7

Historie und Eigentum

1840 kaufte Christoph Merian das Land der landwirtschaftlich genutzten ‚Drei-spitzfelder’ und übertrug es nach seinem Tod der nach ihm benannten Stiftung. Da ein Verkauf nicht dem Wunsch des Gründers entsprochen hätte, bot die Stif-tung um 1900 das Gelände der Stadt für den Bau der Lagerplätze an. Diese übernahm die Erschliessung und Vermietung an Private und setzte dafür eine eigene Dreispitzverwaltung ein. Eine Intensivierung der Nutzung anstelle der früher typischen Holzschuppen erforderte 1955 die Absicherung mit Bau- und Unterbaurechtsverträgen auf 99 Jahre. Dies machte die Unterbaurechtnehmer zu Eigentümern auf Zeit und ermöglichte die Belastung der Parzellen mit Grund-pfandrechten.

Ab 2005, nicht zuletzt aufgrund der Entwicklungsplanung, sah die Stadt Basel die Verwaltung des Dreispitz’ nicht mehr als staatliche Aufgabe und hat sich daher mit der Christoph Merian Stiftung auf eine Rückgabe aller Baurechte auf Ende 2007 geeinigt. Alle heute bestehenden Unterbaurechtsverträge wurden dabei unverändert weitergeführt.

Die Baurechtsverträge im Dreispitz bilden eine wichtige Einnahmequelle der Christoph Merian Stiftung. Durch die Langfristigkeit der Verträge wird gleichzei-tig eine Investitionssicherheit für die Nutzer gewährleistet.

heutige Parzellierung © Herzog & de Meuron 2003

Planungsrecht

Basel

Gemäss dem Zonenplan ist der Dreispitz auf baselstädtischer Seite der Indust-rie- und Gewerbezone (Zone 7) zugeordnet. Diese ist insbesondere für jene Nutzungen bestimmt, die in Wohngebieten nicht erlaubt oder verträglich sind, sowie für Lagerbauten und Abstellplätze. Andere Nutzungen sind nur dann zu-lässig, wenn sie nicht mehr Verkehr erzeugen als bei den bestimmungsgemäs-sen Nutzungen im Durchschnitt entsteht oder wenn sie der bestimmungsge-mässen Nutzung dienen. Die Industrie- und Gewerbezone ist zwingend mit der Lärmempfindlichkeitsstufe ES-IV (stark störende Betriebe) verknüpft. Ausser Betriebswohnungen sind daher Wohnnutzungen gänzlich ausgeschlossen.

Der Grosse Rat hat den Regierungsrat 1950 zum Erlass einer Verordnung über die Bauten und die Lagerungen auf den öffentlichen Materiallagerplätzen Basel-Dreispitz ermächtigt. Die Dreispitz-Verordnung hat damit die Rechtskraft eines Bebauungsplans. Sie wurde letztmals 1990 angepasst und bestimmt die mögli-chen Nutzungsarten, das Bauprofil (Höhen) sowie die Parkierung.

Münchenstein

Auf der Münchensteiner Seite ist der Dreispitz gemäss dem geltenden Zonen-plan der Industriezone J2 zugeordnet. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt dort 20m; es sind nicht übermässig störende Betriebe wie Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser, Fabriken und Industrieanlagen zugelassen. Der Lärmempfindlich-keitsstufenplan von 1995 sieht für das Gebiet Dreispitz grundsätzlich die Lärm-empfindlichkeitsstufe ES IV vor. Südlich des Schwertrains ist längs der Emil Frey-Strasse und längs der Wohnzone Ruchfeld ein 20 m breiter Streifen der ES III zugewiesen. Wohnnutzungen sind ausgeschlossen (Ausnahme: stand-ortgebundenes Personal). Im Rahmen der von der Dreispitzverwaltung verge-benen Baurechte erlangte die Dreispitzverordnung zivilrechtlich auch im Mün-chensteiner Teil des Dreispitz’ Gültigkeit.

heutige Bauzonen © Herzog & de Meuron 2003

8 Entwicklungsplanung Dreispitz

Vision Dreispitz

Die Architekten Herzog & de Meuron legten 2002 im Auftrag der Planungspart-ner mit der ‚Vision Dreispitz’ ein Leitbild für die Entwicklung des Dreispitz’ vor. Dieses erfüllt die Funktion einer städtebaulichen Studie, mit der zugleich Ent-wicklungspotenziale der einzelnen Teilbereiche des Areals untersucht und of-fengelegt wurden. Übergeordnete Zielvorstellung ist die Öffnung und Transfor-mation des bislang abgeschlossenen Areals hin zu einem lebendigen und viel-fältig genutzten, urbanen Agglomerationsteil, mit dem nicht nur Verbindungen in die umgebenden Siedlungsbereiche geschaffen, sondern auch unterschiedliche Teilgebiete des Dreispitz’ ihrer Eigenart gemäss weiterentwickelt werden sollen. Dabei führen die Autoren einprägsame Begriffe ein, mit denen Gebiete sowie stadträumliche Elemente benannt werden: So verbindet der zentrale ‚Broadway’ als mögliche Grünachse die Teilgebiete ‚Manhattan’ (Nordspitze), mit ‚Soho’ (kleinteilige Struktur im mittleren Bereich) und die Industrie- und Lagerareale ‚Queens’ (Südspitze). Die Vision sieht Entwicklungsschwerpunkte an den bei-den Spitzen vor, mit einem Hochhauscluster und einem Dienstleistungsschwer-punkt im Norden und der Möglichkeit grossteiliger Baustrukturen im Süden. Für den gesamten Dreispitz waren Mischnutzungen vorgesehen. Als neuer Ver-kehrsknotenpunkt stellt die mittlerweile realisierte S-Bahn-Station Dreispitz am künftigen Platz am Depot-Dreispitz den wichtigsten Verkehrsknoten dar. Im Be-reich des Freilagers sahen die Architekten einen ‚Campus des Bildes’ als Schwerpunkt für kulturelle und Bildungseinrichtungen vor (heute ‚Kunstfreila-ger’). Die besondere Stärke der ‚Vision’ besteht vor allem darin, Möglichkeiten einer Entwicklung planerisch vorwegzunehmen und zu veranschaulichen und damit gedanklich erst verfügbar zu machen.

Plan: Struktur Dreispitz © Herzog & de Meuron 2003

Bild rechts: Nordspitze und Platz am Depot-Dreispitz © Herzog & de Meuron 2003

Bild rechts: ‚Broadway’ © Herzog & de Meuron 2003

Planungsstand 2010 9

Entwicklungskonzeption Dreispitz

Das Büro Ernst Basler + Partner erarbeitete bis 2003 die ‚Entwicklungskonzep-tion Dreispitz’, um die Machbarkeit der ‚Vision’ zu überprüfen und weitere Pla-nungsschritte in Form einer Umsetzungsstrategie aufzuzeigen. Dabei wurden zwei Szenarien ‚Lego’ und ‚Duplo’ geprüft, die mit unterschiedlichen Entwick-lungsdynamiken das Spektrum einer Umsetzung der ‚Vision’ darstellen. Beide wurden dabei in rechtlicher, organisatorischer, städtebaulicher, wirtschaftlicher, umweltbezogener und technischer Hinsicht als im Wesentlichen für realisierbar erachtet. Aufgrund der Beurteilung wurde empfohlen die Zusammenarbeit der Planungspartner zu institutionalisieren, die Öffentlichkeitsarbeit zu verstetigen, das bestehende Recht anzupassen, Instrumente zum Schutz von wertschöp-fungsextensiven Nutzungen einzuführen, sowie den Finanzierung inkl. Vorteils- und Lastenausgleich zu regeln. Zudem sollten Fragen des Städtebaus wie der Freiräume, sowie Verkehrsaspekte hinsichtlich Strassenkapazitäten und lokaler Umweltbelastung eingehend bearbeitet werden. Kompensationen von Ver-kehrsbelastungen wurden dabei auch im Bereich ressourcensparenden Bauens und Betreibens von Gebäuden als möglich befunden.

Umwelt

Um Umweltthemen im Rahmen der Entwicklungsplanung frühzeitig und im Sin-ne einer Gesamtabwägung angemessen berücksichtigen zu können, wurden bereits 2005 mit der ‚Projektbeurteilung Umwelt’ verschiedene Entwicklungs-szenarien untersucht. Dabei wurde ein Fokus auf die Themen Luftqualität, Lärm und Störfall gelegt.

Wie weite Teile des Agglomerationsraumes liegt der Dreispitz in einem Luftsa-nierungsgebiet. Das raumplanerische Ziel der Nachverdichtung im Innern (Nut-zung bereits versiegelter Flächen, weitgehend vorhandene Erschliessung, kür-zere Wege durch höhere Dichte, Städtebau) steht dabei dem umweltrechtlichen Ziel der Einhaltung der Luftgrenzwerte entgegen. Auf Basis des Gesamtver-kehrsmodells wurden verschiedene Verdichtungsszenarien in Abhängigkeit ihrer Verkehrserzeugung und bezüglich einer Obergrenze hinsichtlich der Emissio-nen verschiedener Luftschadstoffe beurteilt. Eine Verdichtung des heutigen Be-stands auf künftig ca. 800'000 m2 BGF wurde als möglich erachtet, sofern die Gesamtfahrtenzahl auf einem Niveau begrenzt werden kann, das bedeutend unter einem proportionalem Anwachsen der heutigen Verkehrserzeugung liegt. Daraus wurde die Zielsetzung abgeleitet, dem öffentlichen sowie dem Fuss- und Veloverkehr eine hohe Priorität zuzukommen zu lassen. Zugleich sind im Be-reich Luftreinhaltung kompensatorische Massnahmen auch hinsichtlich der Ge-bäude-Emissionen festzusetzen.

Luftqualität (Nachverdichtung und Energie)

Die verschiedenen Szenarien sind aus Sicht des Störfallrisikos realisierbar. Störfall

Lärmsensiblere Nutzungen wie Wohnen sollen aufgrund der Mitwirkungen zur ‚Vision Dreispitz’ und der ‚Entwicklungskonzeption’ zur Reduktion von Konflikten und gegenüber den Zielen der ‚Vision Dreispitz’ nur noch in den Entwicklungs-gebieten möglich sein. Mit detaillierten Festsetzungen ist der Umgang mit der Thematik situationsbezogen und in enger Zusammenarbeit der behördlichen Fachstellen sowie der Grundeigentümerin zu untersuchen.

Lärm

Als weitere Themen sind einerseits der Umgang mit Altlasten, Gewässerschutz, Meteorwasser im Rahmen eines generellen Entwässerungsplans (GEP) zu be-handeln und andererseits Fragen des ökologischen Ausgleichs mit der Nut-zungsplanung umzusetzen.

Weitere Themen

10 Entwicklungsplanung Dreispitz

Städtebau und Freiraum

Um eine hochwertige Gestaltqualität der gebauten Umwelt zu erreichen, wurden in bisherigen Studien städtebauliche wie freiraumplanerische Fragen behandelt. Dabei gilt es im Dreispitz besonders zu würdigen, dass hinsichtlich räumlich-gestalterischer Fragen sowohl auf die Prozesshaftigkeit und Offenheit der Transformation, als auch auf die Dauerhaftigkeit bestehender Strukturen rea-giert werden muss. Grundsätzlich wurde ein Anknüpfen an die vorgefundenen Raumstrukturen als sinnvoll erachtet. Dies soll künftig durch neue Festsetzun-gen im Sinne von Regelwerken berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist mit einer Öffnung des Areals eine bessere räumlich-funktionelle Integration des Dreispitz’ in die ihn umgebende Siedlungsstruktur vorgesehen.

Städtebau Städtebaulich wurden die unterschiedlichen Teilgebiete ihrer heutigen und künf-tig möglichen Charakteristik nach separat betrachtet: für die Entwicklungsgebie-te sind durch deren hohen Bedeutung für den Entwicklungsprozess qualitätssi-chernde Verfahren vorgesehen. So ist das Kunstfreilager das Ergebnis eines zweistufigen Wettbewerbs (2006/07). Den Dreispitz arrondierend wurde ausser-dem ein Wettbewerb zur Gestaltung des Platzes am Depot Dreispitz durchge-führt (2008/09). Anders als in den Entwicklungsgebieten sollen die baulichen Vorgaben für die Arbeitsgebiete aus den bestehenden Bebauungsregeln der Dreispitz-Verordnung weiterentwickelt werden.

Freiraum Freiraumplanerisch ist mit einem ‚Freiraumkonzept’ (2005) durch die Metron AG aufgezeigt worden, wie der Bestand so transformiert werden kann, dass Grün-raum- und ökologische Qualitäten im Dreispitz deutlich verbessert werden kön-nen. Die Freiräume sollen in engem Zusammenhang mit der Baustruktur der jeweiligen Teilgebiete stehen, eine überdurchschnittliche Gestaltqualität haben und grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Sie dienen der Erholung, als Basis für den ökologischen Ausgleich und zur Biotopvernetzung sowie für eine besse-re Durchgängigkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger.

Es ist beabsichtigt, die bisherigen Erkenntnisse im Rahmen der Nutzungspla-nung mit allen anderen relevanten Themen zu einer Synthese zu bringen.

Plan rechts: Idealentwicklung Freiräume © Metron 2005

Bilder: Testmodelle unter-schiedlicher Bebau-ungsstrukturen © Hochbau- und Planungs-amt 2006

Planungsstand 2010 11

Verkehr

Es ist vorgesehen, im Rahmen einer Gesamtverkehrsstrategie Dreispitz alle Aspekte der Mobilität zusammenzuführen. Zentraler Baustein hierfür ist das Gesamtverkehrskonzept Dreispitz (GVK), das verschiedene Grundlagen und Untersuchungen zu den einzelnen Verkehrsarten systematisch zusammenführt. Dabei wurde ein Massnahmenkatalog mit 32 Massnahmen entwickelt, die für die Umsetzung des GVK im Rahmen der angestrebten Transformation des Dreispitz’ erforderlich werden. Die Koordination aller Arbeiten wird die Grundei-gentümerin CMS übernehmen, die Federführung der einzelnen Massnahmen wird durch jeweils einen der Entwicklungsträger übernommen.

Mit dem GVK erfolgte eine Abstimmung der Zielsetzungen zwischen den ein-zelnen Verkehrsträgern und Anspruchsgruppen:

Der öffentliche Verkehr spielt für die Erschliessung des transformierten Drei-spitz’ eine zentrale Rolle, da eine massgebliche Verringerung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs am Modal-Split eine zentrale Voraussetzung für die erwünschten Dichten und Nutzungen gemäss der Entwicklungsplanung ist (siehe ‚Projektbeurteilung Umwelt’). Die Tramlinie im Bereich der Wien-Strasse (‚mittlerer Broadway’) ist das Rückgrat dieser ÖV-Erschliessung. Dem Trambe-trieb kommt dabei die Funktion eines wichtigen Impulsgebers für den Transfor-mationsprozess zu. Ohne eine frühzeitige Einführung einer Tramlinie würde erhebliches Potenzial zur Förderung des Transformationsprozesses vergeben werden.

Öffentlicher Verkehr

Der Fussverkehr wird im künftigen Dreispitz ebenfalls eine wichtige Rolle spie-len. Er ist auf möglichst direkte Verbindungen zwischen wichtigen Zielen ange-wiesen, weshalb neue Querverbindungen durch die heutige Bebauungsstruktur einen hohen Stellenwert erhalten.

Fussverkehr

Dem hohen Stellenwert des Veloverkehrs wird unter anderem dadurch Rech-nung getragen, dass Velo-Haupterschliessungsachsen vorgesehen sind: neben der zentralen Frankfurt-Strasse sind das parallel zum ‚mittleren Broadway’ Mai-land-, Florenz- und Venedig-Strasse. Auch im Bereich Veloverkehr sollen Quer-verbindungen zur Vermeidung von Umwegen berücksichtigt werden.

Veloverkehr

Der motorisierte Verkehr soll den Dreispitz künftig möglichst wenig belasten. Die Zufahrten zum Areal sollen weitgehend über das übergeordnete Netz erfolgen, mit peripheren Lagen von Einstellhallen. Innerhalb des Dreispitz’ sollen die Wien-Strasse (‚mittlerer Broadway’) für den motorisierten Verkehr gesperrt, die Frankfurt-Strasse im Bereich der Kreuzung mit der Wien-Strasse unterbrochen und die Tempo 30-Zone beibehalten werden. Für den schweren Nutzverkehr ist im Nordteil des Dreispitz’ ein Einrichtungsverkehr zu schaffen. Mit diesen Mass-nahmen können sowohl eine gute Erschliessung des Dreispitz’ für den motori-sierten Verkehr gewährleistet, als auch eine möglichst grosse Entlastung der Strassenräume im Dreispitz zu Gunsten der Aufenthaltsqualität und des Lang-samverkehrs erreicht werden.

Motorisierter Verkehr

Dem Güterverkehr auf der Schiene kommt auch heute noch eine wichtige Er-schliessungsfunktion zu. Mögliche Konflikte mit neuen Verkehrsträgern ergeben sich insbesondere bei einem Nebeneinander von Gütergleis und Tramlinie in der Wien-Strasse. Mit der Inbetriebnahme der Tramlinie ist dort eine Ersatzlö-sung für die Gütergleisverbindung erforderlich. Langfristig soll die Option Güter-verkehr auf der Schiene durch Freihaltung der Lichtraumprofile gewahrt bleiben.

Güterbahnverkehr

12 Entwicklungsplanung Dreispitz

Initialprojekt: Hochschule für Gestaltung und Kunst

Durch den Beschluss der Trägerkantone der Fachhochschule Nordwestschweiz obliegt dem Kanton Basel-Stadt die Realisierung der Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK). Für deren Projektierung wurde ein zweistufiger Projektwett-bewerb ‚Entwicklung Kunstfreilager/ Dreispitz Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK FHNW)’ ausgelobt und 2007 abgeschlossen. Im Herbst 2013 soll der Betrieb der HGK im Dreispitz aufgenommen werden. Bis dahin sind neben den neuen Hochbauten im Perimeter Kunstfreilager unter anderem verschiede-ne Anpassungen am Verkehrsregime vorzunehmen. Parallel will die Grundei-gentümerin weitere Bauvorhaben im Bereich Kultur, Arbeiten und Wohnen so-wie hinsichtlich der Freiraumgestaltung umsetzen bzw. koordinieren. Die Ent-wicklung des Kunstfreilagers wird dem Transformationsprozess wesentliche Impulse geben. Alleine durch die HGK wird der Perimeter von ca. 1’000 Stu-dent/innen und Dozent/innen belebt werden.

Wettbewerb HGK: 1. Preis, Überarbei-tung Neubau © Morger Dettli Arch. 2008

Quartierplan Kunstfreilager

Um die Hochschule im Münchensteiner Kunstfreilager ansiedeln zu können, wurde der Quartierplan ‚Kunstfreilager’ ausgearbeitet. Mit ihm wurde die bishe-rige Industriezone J2 ersetzt. Mit einstimmigem Beschluss der Gemeindever-sammlung (18. September 2008) und der Genehmigung durch den Regierungs-rat des Kantons Basel-Landschaft (17. März 2009) ist der Quartierplan rechts-kräftig geworden. Er wird durch einen Quartierplanvertrag zwischen der Ge-meinde Münchenstein und der Christoph Merian Stiftung ergänzt, der Aufgaben und Zuständigkeiten der Umsetzung definiert. Unter anderem werden darin die Führung eines Flächen- und Lärmkatasters, die Einsetzung eines Ausschusses für Gestaltungsfragen, die Umsetzung von Freiräumen und ökologischem Aus-gleich sowie die Parkplatzthematik geregelt.

Planungsstand 2010 13

Initialprojekt: Bernoulli - Walkeweg

Zum Areal um die S-Bahn-Station Dreispitz wurde 2008/09 unter Federführung des Kantons Basel-Stadt gemeinsam mit der CMS und den SBB ein gekoppel-ter Projekt- und Ideenwettbewerb durchgeführt. Mit dem Wettbewerb wurde primär das Ziel verfolgt, die Anbindung des Dreispitz’ an den öffentlichen Ver-kehr zu verbessern. Mit einem Projektteil war aufzuzeigen, wie der Knoten des öffentlichen Verkehrs um die Linien der S-Bahn, der beiden den Dreispitz östlich flankierenden Tramlinien 10 und 11 sowie den Buslinien 36 und 37 besser an den Dreispitz angebunden und dabei räumlich gestaltet werden kann. Ein mischgenutzter Hochbau soll zur Verdichtung und Belebung beitragen, und da-bei einen städtebaulichen Akzent an der für den Dreispitz bedeutenden Punkt setzen. Die hochfrequentierte Dreispitz-Kreuzung (Münchensteinerstrasse/ Leimgrubenweg) wird dabei den Verkehrsanforderungen anzupassen sein, wo-bei sicherheitsrelevante Verbesserungen für die Nutzbarkeit der Trams sowie für Fussgänger/innen und Velofahrer/innen zu berücksichtigen sind.

Wettbewerb Ber-noulli-Walkeweg 1. Preis © Bachelard Wagner Archi-tekten, Berchtold Lenzin Landschaftsarchitekten 2009

14 Entwicklungsplanung Dreispitz

Nutzungsplanung

Bebauungsplan/ Rahmen-Quartierplan

Die bestehenden Industriezonen im Dreispitz sind für die vorgesehenen Misch-nutzungen und Nachverdichtungen nicht geeignet. Grundsätzlich sind heute lärmempfindliche Nutzungen wie z.B. Wohn- oder Schulnutzungen nicht zuge-lassen. Auf Basis des ‚Städtebaulichen Rahmenvertrags’ verfolgen die Pla-nungspartner daher das Ziel einer neuen Nutzungsordnung. Diese soll mit Rahmen-Nutzungsplänen für den gesamten Dreispitz umgesetzt werden, welche die Ziele der Entwicklungsplanung für alle Eigentümer, inklusive den (Unter-) Baurechtnehmern, verbindlich machen. Sie sind durch die Legislative zu beschliessen. Neben dem bereits rechtskräftigen Quartierplan ‚Kunstfreila-ger’ in Münchenstein, sind ein Bebauungsplan auf baselstädtischer und ein Rahmen-Quartierplan auf Münchensteiner Seite vorgesehen. Weitere projekt-bezogene Sondernutzungspläne sollen – wo notwendig und sinnvoll – die städ-tebauliche Gestaltung für einzelne Teilbereiche präzisieren.

Ergänzende Verträge

Die Nutzungspläne sollen durch Verträge mit Regelungen zur Umsetzung der Planungen sowie zu Verpflichtungen der Grundeigentümerschaft und der öffent-lichen Hand ergänzt werden. Im Rahmen der Nutzungsplanung ist vorgesehen, mit flexiblen Regelmechanismen auf die Langfristigkeit des Transformationspro-zesses zu reagieren.

Planungsablauf

Jahr Planungsschritt Dokument(e)

bisher 2002/03 Vision Dreispitz Buch Herzog & de Meuron (Christoph Merian Verlag)

2003 Entwicklungskonzeption Bericht Ernst Basler + Partner * 2005 Freiraumkonzept Bericht Metron* Projektbeurteilung Umwelt Bericht Amt für Raumplanung

BL* 2005 Entwurf Richtplan Dreispitz Bericht BS/ M’stein 2005/06 Mitwirkung Bericht BS/ M’stein* 2006 Entwurf Richtplan Dreispitz

(überarbeitet) Bericht BS/ M’stein*

2007 Wettbewerb Kunstfreilager Jurybericht CMS/ BS* 2008 Städtebaulicher Rahmenvertrag Vertrag

BS/ BL/ M’stein/ CMS* Quartierplan Kunstfreilager Reglement, Pläne, Bericht

M’stein* 2009 Gesamtverkehrskonzept Bericht EBP* 2010 Grundlagenerarbeitung

Nutzungsplanung --

künftig 2011 Entwurf Nutzungsplanung (Planauflage BS/ Mitwirkung M’stein)

Reglemente, Pläne, Berichte BS/ M’stein

Mitwirkung Bericht BS/ M’stein Ratschlag BS/ M’stein Bericht BS/ M’stein Gemeindeversammlung M’stein Beschluss Grossrat BS Beschluss Regierung BL Genehmigung * Die mit Stern gekennzeichneten Berichte können im Internet heruntergeladen

werden: http://www.bvd.bs.ch/hpa/planung/hpa-p-projekte/hpa_p_dreispitz.htm

Planungsstand 2010 15

Fazit: Zentrale Herausforderungen

Die Entwicklungsplanung stellt mit den dargestellten Zielen an alle Beteiligten verschiedene Herausforderungen, anhand derer die Entwicklungsplanung zu-sammenfassend charakterisiert werden kann:

Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung im Spannungsfeld zwischen einer ressourcenschonenden Innenentwicklung (Raumplanungsrecht) und den auf-grund der Vorbelastung sehr hohen Anforderungen an eine Entwicklung im Be-stand (Umweltrecht).

Innenentwicklung

Planung als vorausschauendes Handeln im Hinblick auf eine gewünschte Ent-wicklung, um künftige Gestaltungsoptionen offen zu halten.

Vorausschauen-des Handeln

Entwicklung von Strategien der Offenheit, um den Transformationsprozess über den Zeitraum einer Generation begleitend zu gestalten, ohne über zuverlässige Prognosen des künftigen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Strukturwan-dels zu verfügen.

Strategien der Offenheit

Behutsame Transformation des Bestands zu (teilweise) neuen Strukturen unter Aufrechterhaltung von funktionalen Abläufen, bestehenden Baurechten und unterschiedlichen Nutzeransprüchen. Insbesondere Umgang mit der grossen Bandbreite an Ansprüchen an eine Entwicklung, insbesondere mit dem Wunsch nach einer wertsteigernden Entwicklung sowie dem Ermöglichen bestehender und wertschöpfungsextensiver Nutzungen.

Behutsame Transformation

Interkantonale und interkommunale Planung mit erhöhtem organisatorischen Aufwand, unterschiedlichen Zuständigkeiten und einer Vielzahl von Akteuren.

Grenzen überschreiten

Kunstkredit, ‚5 Parks’ © Beat Brogle 2006

Bearbeitung und Layout: Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Hochbau- und Planungsamt, Abteilung Städtebau- und Nutzungsplanung, Axel Schubert/ Ivan Rosenbusch Rittergasse 4, Postfach, 4001 Basel

Impressum

16 Entwicklungsplanung Dreispitz

Plan

Arbeits- und Ent-wicklungsgebiete; „Broadway“ © Hochbau- und Planungs-amt 2010