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EPP, GEBAUER & KÜHLwww.avocat.de
Vis-à-vis 2006Vis-à-vis 200630. Oktober 200630. Oktober 2006
Vertriebsmöglichkeiten ohne Vertriebsmöglichkeiten ohne Gesellschaftsgründung, Vorteile der Gesellschaftsgründung, Vorteile der
Gründung/Übernahme einer Gründung/Übernahme einer GesellschaftGesellschaft
ReferentReferent:: Jörg LuftJörg Luft, , RechtsanwaltRechtsanwalt
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Zusammenarbeit mit französischen Zusammenarbeit mit französischen Vertriebspartnern ohne Niederlassung des Vertriebspartnern ohne Niederlassung des
deutschen Unternehmens in Frankreichdeutschen Unternehmens in Frankreich
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Welche Vertriebspartner kommen in Betracht?Welche Vertriebspartner kommen in Betracht?
HandelsvertreterHandelsvertreter HändlerHändler VRPVRP ArbeitnehmerArbeitnehmer
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I.I. HandelsvertreterHandelsvertreter
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I.I. HandelsvertreterHandelsvertreter
Vorteile:Vorteile:
Keine FixkostenKeine Fixkosten
Kenntnis der Adressen der KundenKenntnis der Adressen der Kunden
Auftritt unter eigener MarkeAuftritt unter eigener Marke
Handelsvertreter kümmert sich als selbständiger Handelsvertreter kümmert sich als selbständiger Unternehmer um seine Besteuerung und Abführung Unternehmer um seine Besteuerung und Abführung der Sozialabgabender Sozialabgaben
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I.I. HandelsvertreterHandelsvertreterNachteile::
Kontrolle über Tätigkeit des HV besteht nichtKontrolle über Tätigkeit des HV besteht nicht
Gefahr der gerichtlichen Umqualifizierung in einen VRP Gefahr der gerichtlichen Umqualifizierung in einen VRP (Arbeitnehmer) mit Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben und (Arbeitnehmer) mit Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben und Einhaltung des Kündigungsverfahrens für ArbeitnehmerEinhaltung des Kündigungsverfahrens für Arbeitnehmer
Hohe Sozialabgaben des Handelsvertreters erfordern Hohe Sozialabgaben des Handelsvertreters erfordern entsprechendes Niveau der Provisionenentsprechendes Niveau der Provisionen
Bei Kündigung des Vertrages durch das Unternehmen drohen hohe Bei Kündigung des Vertrages durch das Unternehmen drohen hohe Ausgleichsansprüche des HandelsvertretersAusgleichsansprüche des Handelsvertreters
Vertreter, die den VRP-Status haben, werden sich selten auf einen Vertreter, die den VRP-Status haben, werden sich selten auf einen Handelsvertretervertrag einlassenHandelsvertretervertrag einlassen
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II. II. HändlerHändler
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II.II. HHändlerändler
Vorteile:Vorteile:
finanzielles Risiko ist auf Händler begrenzt (Händler finanzielles Risiko ist auf Händler begrenzt (Händler kauft und verkauft in eigenem Namen)kauft und verkauft in eigenem Namen)
in gewissen Branchen: Möglichkeit der Nutzung eines in gewissen Branchen: Möglichkeit der Nutzung eines bestehenden Vertriebsnetzesbestehenden Vertriebsnetzes
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II.II. HHändlerändler
Nachteile:Nachteile:
Abhängigkeit vom HändlerAbhängigkeit vom Händler bei erfolgreichem Geschäftsverlauf entstehen ab einem gewissen bei erfolgreichem Geschäftsverlauf entstehen ab einem gewissen
Zeitpunkt gegensätzliche Interessen Zeitpunkt gegensätzliche Interessen Kundschaft ist teilweise nicht bekanntKundschaft ist teilweise nicht bekannt Markenpolitik kann nicht immer durchgesetzt werdenMarkenpolitik kann nicht immer durchgesetzt werden Marge des Händlers verteuert das ProduktMarge des Händlers verteuert das Produkt nach Beendigung des Händlervertrages braucht der Aufbau eines nach Beendigung des Händlervertrages braucht der Aufbau eines
eigenen Vertriebes Zeiteigenen Vertriebes Zeit Evtl. Zahlung einer Entschädigung bei Beendigung des VertragesEvtl. Zahlung einer Entschädigung bei Beendigung des Vertrages
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III. VRPIII. VRP ((Voyageur, représentant, Voyageur, représentant, placierplacier))
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III. VRPIII. VRP
Vorteile:Vorteile:
Genaue Vorgaben an den Arbeitnehmer und Kontrolle Genaue Vorgaben an den Arbeitnehmer und Kontrolle durch das Unternehmen sind möglich (VRP ist als durch das Unternehmen sind möglich (VRP ist als Arbeitnehmer weisungsgebunden).Arbeitnehmer weisungsgebunden).
Bei großen, dem VRP zur Bearbeitung zugeteilten Bei großen, dem VRP zur Bearbeitung zugeteilten Gebieten und umfassender Reisetätigkeit ist die 35-Gebieten und umfassender Reisetätigkeit ist die 35-Stunden-Woche keine Tätigkeitsbremse.Stunden-Woche keine Tätigkeitsbremse.
Exklusive Tätigkeit für ein Unternehmen kann Exklusive Tätigkeit für ein Unternehmen kann vereinbart werden.vereinbart werden.
Zahlung auf ProvisionsbasisZahlung auf Provisionsbasis
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III. VRPIII. VRP
Nachteile:Nachteile:
Ausgleichsanspruch bei Kündigung des Vertrages, Ausgleichsanspruch bei Kündigung des Vertrages, jedoch berechnet aus der vom VRP erworbenen jedoch berechnet aus der vom VRP erworbenen Kundschaft, die dem Unternehmen verbleibt.Kundschaft, die dem Unternehmen verbleibt.
Gerichte gestehen in der Regel 1-2 Jahresprovisionen Gerichte gestehen in der Regel 1-2 Jahresprovisionen zu.zu.
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IVIV.. ArbeitnehmerArbeitnehmer
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IV. ArbeitnehmerIV. Arbeitnehmer
Vorteile:Vorteile:
Direktionsbefugnis des ArbeitgebersDirektionsbefugnis des Arbeitgebers Systematische Durchdringung des Marktes möglichSystematische Durchdringung des Marktes möglich Der Arbeitnehmer kann die Philosophie des Der Arbeitnehmer kann die Philosophie des
Unternehmens vermittelnUnternehmens vermitteln
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IV. ArbeitnehmerIV. Arbeitnehmer
Nachteile:Nachteile:
Hohe SozialabgabenHohe Sozialabgaben
Kündigungsverfahren sind sehr reglementiertKündigungsverfahren sind sehr reglementiert
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I. HandelsvertreterI. Handelsvertreter
Welche Fragen sollten Sie sich stellen bei Abschluss Welche Fragen sollten Sie sich stellen bei Abschluss oder Beendigung des Handelsvertretervertrages?oder Beendigung des Handelsvertretervertrages?
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I. HandelsvertreterI. Handelsvertreter
Wann besteht ein Wann besteht ein Handelsvertretervertrag?Handelsvertretervertrag?
Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein Handelsvertretervertrag.Handelsvertretervertrag.
Mündliche Absprachen genügen.Mündliche Absprachen genügen.
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I. HandelsvertreterI. Handelsvertreter
Welche Zahlungen sind bei Kündigung Welche Zahlungen sind bei Kündigung ohne wichtigen Grund zu leisten?ohne wichtigen Grund zu leisten?
Unterschied deutsches Recht, französisches Unterschied deutsches Recht, französisches Recht:Recht:
Deutsches Recht: AusgleichsanspruchDeutsches Recht: Ausgleichsanspruch Französisches Recht: SchadensersatzanspruchFranzösisches Recht: Schadensersatzanspruch
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I. HandelsvertreterI. Handelsvertreter
Wie können Sie deutsches Recht vereinbaren?Wie können Sie deutsches Recht vereinbaren?
RechtswahlklauselRechtswahlklausel
Was gilt ohne Vereinbarung?Was gilt ohne Vereinbarung?
Recht am Sitz des HandelsvertretersRecht am Sitz des Handelsvertreters
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I. HandelsvertreterI. Handelsvertreter
Wie können Sie deutsche Wie können Sie deutsche Gerichtsstände vereinbaren?Gerichtsstände vereinbaren?
GerichtsstandsklauselGerichtsstandsklausel ErfüllungsortsvereinbarungErfüllungsortsvereinbarung
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I. HandelsvertreterI. Handelsvertreter
Was ist die Folge der Vereinbarung Was ist die Folge der Vereinbarung der Ausschlieder Ausschlieββlichkeitlichkeit??
Verprovisionierung sämtlicher Geschäfte im Verprovisionierung sämtlicher Geschäfte im VertretungsgebietVertretungsgebiet
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I. HandelsvertreterI. Handelsvertreter
Wie vermeiden Sie eine Betriebsstätte mit Wie vermeiden Sie eine Betriebsstätte mit Pflicht zur Abführung von Pflicht zur Abführung von
Körperschaftssteuer in Frankreich?Körperschaftssteuer in Frankreich?
Vertragsgestaltung: Der Handelsvertreter darf Vertragsgestaltung: Der Handelsvertreter darf keine Vollmacht zum Abschluss von keine Vollmacht zum Abschluss von
Verträgen haben.Verträgen haben.
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II. HändlerII. Händler
Welche Fragen stellen sich bei Abschluss oder Beendigung Welche Fragen stellen sich bei Abschluss oder Beendigung des Händlervertrages?des Händlervertrages?
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II. HändlerII. Händler
Wann besteht ein Händlervertrag?Wann besteht ein Händlervertrag?
Auch ein Händlervertrag kann mündlich Auch ein Händlervertrag kann mündlich geschlossen werden.geschlossen werden.
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II. HändlerII. Händler
Welche Zahlungen sind bei Kündigung des Welche Zahlungen sind bei Kündigung des Händlervertrages ohne wichtigen Grund Händlervertrages ohne wichtigen Grund
nach französischem Recht zu leisen?nach französischem Recht zu leisen?
Zahlungen während der Kündigungsfrist – Diese kann Zahlungen während der Kündigungsfrist – Diese kann von 3 Monaten bis 2 Jahren betragen.von 3 Monaten bis 2 Jahren betragen.
Die Bruttomarge ist während dieser Zeit zu zahlen.Die Bruttomarge ist während dieser Zeit zu zahlen.
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II. HändlerII. Händler
Wie können Sie deutsches Recht Wie können Sie deutsches Recht vereinbaren?vereinbaren?
RechtswahlklauselRechtswahlklausel
Was gilt ohne Vereinbarung?Was gilt ohne Vereinbarung?
Rechtssprechung ist nicht eindeutigRechtssprechung ist nicht eindeutig
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II. HändlerII. Händler
Wie kann die Zuständigkeit deutscher Wie kann die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden?Gerichte vereinbart werden?
GerichtsstandsklauselGerichtsstandsklausel ErfüllungsortsklauselErfüllungsortsklausel
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II. HändlerII. Händler
Was ist die Folge der Vereinbarung Was ist die Folge der Vereinbarung der Ausschlieder Ausschlieββlichkeitlichkeit??
Hemmnis bei Gründung einer eigenen Hemmnis bei Gründung einer eigenen Niederlassung in Frankreich.Niederlassung in Frankreich.
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VRP (Voyageur, Représentant Placier) - HandelsreisenderVRP (Voyageur, Représentant Placier) - Handelsreisender
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III. VRPIII. VRP
Was ist ein VRP?Was ist ein VRP?
Arbeitnehmer, der arbeitet wie HandelsvertreterArbeitnehmer, der arbeitet wie Handelsvertreter Führt im Wesentlichen Verkaufsaktivitäten durchFührt im Wesentlichen Verkaufsaktivitäten durch Kann für mehrere Firmen arbeitenKann für mehrere Firmen arbeiten Hat ein VertragsgebietHat ein Vertragsgebiet Unterliegt nicht der 35-StundenwocheUnterliegt nicht der 35-Stundenwoche Spezieller Tarifvertrag giltSpezieller Tarifvertrag gilt
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III. VRPIII. VRP
Wann besteht ein VRP-Vertrag?Wann besteht ein VRP-Vertrag?
Abgrenzung zum klassischen Arbeitnehmer: reine Abgrenzung zum klassischen Arbeitnehmer: reine VerkaufsfunktionVerkaufsfunktion
Abgrenzung zum Handelsvertreter: ist als Abgrenzung zum Handelsvertreter: ist als Arbeitnehmer anzusehen und weisungsgebundenArbeitnehmer anzusehen und weisungsgebunden
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III. VRPIII. VRP
Welche Zahlungen sind bei Welche Zahlungen sind bei Kündigung des Vertrages ohne Kündigung des Vertrages ohne
wichtigen Grund zu leisten?wichtigen Grund zu leisten?
Ausgleichsansprüche:Ausgleichsansprüche: 1 bis 2 Jahresprovisionen betreffend die vom 1 bis 2 Jahresprovisionen betreffend die vom
VRP geworbene Kundschaft.VRP geworbene Kundschaft.
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III. VRPIII. VRP
Können Sie deutsches Recht Können Sie deutsches Recht vereinbaren?vereinbaren?
NeinNein
Kann die Zuständigkeit deutscher Kann die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden?Gerichte vereinbart werden?
NeinNein
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III. VRPIII. VRP
Welche Punkte sind bei der Welche Punkte sind bei der Vertragsgestaltung zu beachten?Vertragsgestaltung zu beachten?
ArbeitszeitArbeitszeit EntlohnungEntlohnung MindestzieleMindestziele VorgabenVorgaben VertragsgebietVertragsgebiet
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IV. IV. ArbeitnehmerArbeitnehmer
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IV. ArbeitnehmerIV. Arbeitnehmer
Wann besteht ein Arbeitsvertrag?Wann besteht ein Arbeitsvertrag?
Abgrenzung zum VRP: Abgrenzung zum VRP: insbesondere technische Funktionen insbesondere technische Funktionen sollten als Teil der Pflicht vereinbart werden.sollten als Teil der Pflicht vereinbart werden.
Zahlung bei KündigungenZahlung bei Kündigungen
Ansprüche variieren je nach Kündigungsverfahren.Ansprüche variieren je nach Kündigungsverfahren.
Hinweise zur Zusammensetzung der ArbeitsgerichteHinweise zur Zusammensetzung der Arbeitsgerichte
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IV. ArbeitnehmerIV. Arbeitnehmer
Kann deutsches Recht vereinbart werden?Kann deutsches Recht vereinbart werden?
NeinNein
Können deutsche Gerichtsstände Können deutsche Gerichtsstände vereinbart werden?vereinbart werden?
NeinNein
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IV. ArbeitnehmerIV. Arbeitnehmer
VertragsgestaltungVertragsgestaltung ArbeitszeitArbeitszeit EntlohnungEntlohnung Anwendung von TarifverträgenAnwendung von Tarifverträgen Vorgabe von ZielenVorgabe von Zielen Führung des ArbeitnehmersFührung des Arbeitnehmers SozialabgabenSozialabgaben SteuerSteuer Zurverfügungstellung eines DienstwagensZurverfügungstellung eines Dienstwagens SpesenabrechnungSpesenabrechnung
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IV. ArbeitnehmerIV. Arbeitnehmer
Wie vermeiden Sie das Vorliegen einer Wie vermeiden Sie das Vorliegen einer Betriebsstätte bei Einstellung eines Betriebsstätte bei Einstellung eines
Vertriebsmitarbeiters in Frankreich?Vertriebsmitarbeiters in Frankreich?
Organisation der Zusammenarbeit: Organisation der Zusammenarbeit: VertriebsbüroVertriebsbüro
Organisation des Ablaufs der Organisation des Ablaufs der BestellungenBestellungen
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Vertragsgestaltung mit französischen gewerblichen KundenVertragsgestaltung mit französischen gewerblichen KundenVereinbarung des UN-Kaufrechts ist möglich.Vereinbarung des UN-Kaufrechts ist möglich.
Vorteile:Vorteile:
AkzeptanzAkzeptanz Freie GestaltungsmöglichkeitFreie Gestaltungsmöglichkeit Schadensersatzbegrenzung möglichSchadensersatzbegrenzung möglich Ersatzlieferung und Rücktritt nur bei wesentlichen Ersatzlieferung und Rücktritt nur bei wesentlichen
VertragsverletzungenVertragsverletzungen
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Die Gründung einer französischen Die Gründung einer französischen TochtergesellschaftTochtergesellschaft
als Alternative oder Übernahme einer als Alternative oder Übernahme einer französischen Gesellschaftfranzösischen Gesellschaft
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Vorteile einer eigenen Repräsentanz vor Ort in FrankreichVorteile einer eigenen Repräsentanz vor Ort in Frankreich
Kosten der Gründung / Kosten des Vertriebs / Kosten für Kosten der Gründung / Kosten des Vertriebs / Kosten für VerwaltungVerwaltung
Auslagerung der Verwaltung / BuchhaltungAuslagerung der Verwaltung / Buchhaltung
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Gründung einer selbständigen Gesellschaft oder Gründung einer selbständigen Gesellschaft oder einer unselbständigen Zweigniederlassungeiner unselbständigen Zweigniederlassung
Es besteht keine eigene juristische Es besteht keine eigene juristische Einheit in FrankreichEinheit in Frankreich
VertrVerträge mit Kunden kommen mit äge mit Kunden kommen mit der deutschen Gesellschaft zustandeder deutschen Gesellschaft zustande
Arbeitsverträge werden mit der Arbeitsverträge werden mit der deutschen Gesellschaft abgeschlossendeutschen Gesellschaft abgeschlossen
Es besteht eine eigene, von der Es besteht eine eigene, von der deutschen Gesellschaft getrennte deutschen Gesellschaft getrennte rechtliche Einheitrechtliche Einheit
Die franzDie französische Gesellschaft ösische Gesellschaft schließt Verträge mit Kundenschließt Verträge mit Kunden
Die französische Gesellschaft stellt Die französische Gesellschaft stellt Arbeitnehmer anArbeitnehmer an
GrGründung einer Zweigniederlas-ündung einer Zweigniederlas-sung der deutschen Gesellschaftsung der deutschen Gesellschaft
GrGründung einer Gesellschaftündung einer Gesellschaft
a. Rechtliche Unterschiedea. Rechtliche Unterschiede
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b. b. Steuerliche UnterschiedeSteuerliche Unterschiede
die franzdie französische Zweigniederlassung ösische Zweigniederlassung unterliegt den französischen Steuern unterliegt den französischen Steuern (Körperschafts-, Gewerbe-, (Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuer …)Umsatzsteuer …)
Bilanzerstellung und Buchhaltung Bilanzerstellung und Buchhaltung erfolgen nach französischen Vorschriftenerfolgen nach französischen Vorschriften
Bei Zuordnung der Aufwendungen ist Bei Zuordnung der Aufwendungen ist die Tätigkeit innerhalb der deutschen die Tätigkeit innerhalb der deutschen Gesellschaft zu berücksichtigen, um eine Gesellschaft zu berücksichtigen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeidenDoppelbesteuerung zu vermeiden
die franzdie französische Gesellschaft ösische Gesellschaft unterliegt den französischen Steuern unterliegt den französischen Steuern (Körperschafts-, Gewerbe-(Körperschafts-, Gewerbe- , , Umsatzsteuer …)Umsatzsteuer …)
Bilanzerstellung und Buchhaltung Bilanzerstellung und Buchhaltung erfolgen nach französischen erfolgen nach französischen VorschriftenVorschriften
Ausgaben und Einnahmen im Rahmen Ausgaben und Einnahmen im Rahmen der Bilanzerstellung sind klar der Bilanzerstellung sind klar abgrenzbarabgrenzbar
GrGründung einer Zweignieder-ündung einer Zweignieder-lassung der deutschen Gesellschaftlassung der deutschen Gesellschaft
GrGründung einer Gesellschaftündung einer Gesellschaft
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Wichtiges zur GründungWichtiges zur Gründung
Kapitalausstattung ist auf allen geschäftlich relevanten Kapitalausstattung ist auf allen geschäftlich relevanten Papieren anzugebenPapieren anzugeben
Bilanzen werden veröffentlicht und sind für Dritte über Bilanzen werden veröffentlicht und sind für Dritte über Minitel oder Internet einsehbarMinitel oder Internet einsehbar
Gründung ist ohne Notar durch Rechtsanwalt möglichGründung ist ohne Notar durch Rechtsanwalt möglich Das erste Geschäftsjahr kann auf einen Zeitraum von Das erste Geschäftsjahr kann auf einen Zeitraum von
bis zu 18 Monaten erstreckt werdenbis zu 18 Monaten erstreckt werden Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Beendigung Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Beendigung
des Geschäftsjahresdes Geschäftsjahres Rolle des Steuerberaters und des WirtschaftsprüfersRolle des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (« Société à responsabilité limitée », SARL)(« Société à responsabilité limitée », SARL)
Gesellschafter: Minimum : 1Maximum : 100
Formvorschriften: Satzung (kein Notar erforderlich)
Mindestkapital: 1€ .Einbezahlt bei Gründung zu einem 1/5
Firma: frei, gefolgt von „SARL“
Steuern: KörperschaftssteuerGewerbesteuer
Organe: GeschäftsführerGesellschafterversammlung
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Vereinfachte Aktiengesellschaft (« Société par Vereinfachte Aktiengesellschaft (« Société par Actions Simplifiée », SAS)Actions Simplifiée », SAS)
Gesellschafter: Minimum : 1Formvorschriften: Satzung (kein Notar erforderlich) Mindestkapital: 37.000 €, zur Hälfte (½ ) bei Gesellschaftsgründung
einzubringenFirma: frei, gefolgt von „SAS“Steuern: Körperschaftssteuer
GewerbesteuerGeschäftsführung: Präsident
GeneraldirektorStellvertretender GeneraldirektorJedes weitere von der Satzung geschaffene Organ
Vertretung: Präsident + eventuell Generaldirektor, stellvertretender Generaldirektor
Wirtschaftsprüfer: obligatorisch
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Aktiengesellschaft Aktiengesellschaft (« Société anonyme », SA)(« Société anonyme », SA)
Gesellschafter: Minimum : 7Formvorschriften: Satzung (kein Notar erforderlich)
Mindestkapital: 37 000 €, zur Hälfte (½ ) bei Gesellschaftsgründung einzubringen
Firma: frei, gefolgt von „SA“
Steuern: KörperschaftssteuerGewerbesteuer
Organe: Verwaltungsrat + Directeur Généraloder Vorstand + AufsichtsratAktionärsversammlung
Wirtschaftsprüfer: obligatorisch
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Was sind die wesentlichen Vorteile der SAS (Société par actions simplifiée)?Was sind die wesentlichen Vorteile der SAS (Société par actions simplifiée)?
Standing nach auStanding nach auββenen
Formlose Beschlussfassung kann vereinbart werdenFormlose Beschlussfassung kann vereinbart werden
Geschäftsführungsmodell aus Deutschland kann nach Frankreich Geschäftsführungsmodell aus Deutschland kann nach Frankreich übertragen werdenübertragen werden
Ausschluss von Gesellschaftern kann vereinbart werdenAusschluss von Gesellschaftern kann vereinbart werden
Freie Gestaltung von Vorkaufsrechten ist möglichFreie Gestaltung von Vorkaufsrechten ist möglich
Aktienabtretung ist frei gestaltbar und steuerlich günstigerAktienabtretung ist frei gestaltbar und steuerlich günstiger
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Kontrolle der Geschäftsführung kann frei Kontrolle der Geschäftsführung kann frei vereinbart werden (z.B. Beirat)vereinbart werden (z.B. Beirat)
Sozialversicherungsrechtliche Stellung des in Sozialversicherungsrechtliche Stellung des in Frankreich tätigen LeitungsorgansFrankreich tätigen Leitungsorgans
Vereinbarung der Nichtabtretbarkeit von Vereinbarung der Nichtabtretbarkeit von Aktien während eines gewissen Zeitraumes ist Aktien während eines gewissen Zeitraumes ist möglichmöglich
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Gründung französischer Kapital-Gründung französischer Kapital-gesellschaften (Ablauf)gesellschaften (Ablauf)
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Vorbereitende MaVorbereitende Maββnahmennahmen
Einzahlung der Bareinlage auf einem SperrkontoEinzahlung der Bareinlage auf einem Sperrkonto
Sacheinlage erfordert die Berichterstattung eines WPsSacheinlage erfordert die Berichterstattung eines WPs
Bei der SARL Rechte des Ehegatten beachten: Anspruch auf ½ Bei der SARL Rechte des Ehegatten beachten: Anspruch auf ½ der Geschäftsanteile je nach Güterstand, Ausschluss des der Geschäftsanteile je nach Güterstand, Ausschluss des Anspruchs möglichAnspruchs möglich
Bei der SA und der SAS: Wahl eines WP (gesetzlich Bei der SA und der SAS: Wahl eines WP (gesetzlich vorgeschriebenes Amt von 6 Jahren) (bei der SARL: 2 von 3 der vorgeschriebenes Amt von 6 Jahren) (bei der SARL: 2 von 3 der Kriterien: 1,55 Mio. € Bilanzsumme, 3,1 Mio. € Umsatz, 50 Kriterien: 1,55 Mio. € Bilanzsumme, 3,1 Mio. € Umsatz, 50 Arbeitnehmer)Arbeitnehmer)
Wahl der Firma: frei, soweit die Firma nicht bereits als Firma Wahl der Firma: frei, soweit die Firma nicht bereits als Firma oder Marke genutzt ist, keine englischen Wörter zugelassenoder Marke genutzt ist, keine englischen Wörter zugelassen
Gesellschaftssitz: Kopie der Urkunde über das Nutzungsrecht er Gesellschaftssitz: Kopie der Urkunde über das Nutzungsrecht er Geschäftsräume muss bei der Anmeldung der Eintragung Geschäftsräume muss bei der Anmeldung der Eintragung vorliegenvorliegen
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GründungsvorgangGründungsvorgang
Unterzeichnung der Satzung als Privaturkunde (ohne Unterzeichnung der Satzung als Privaturkunde (ohne Notarurkunde), erst nach Bestätigung der Einzahlung der EinlageNotarurkunde), erst nach Bestätigung der Einzahlung der Einlage
Abgabe der Satzung bei der Finanzkasse (kostenloser Stempel der Abgabe der Satzung bei der Finanzkasse (kostenloser Stempel der « Registersteuer »)« Registersteuer »)
Schaltung einer Anzeige in einer zugelassenen lokalen ZeitungSchaltung einer Anzeige in einer zugelassenen lokalen Zeitung
Anmeldung der Eintragung bei der IHK bzw. HandwerkskammerAnmeldung der Eintragung bei der IHK bzw. Handwerkskammer
Dauer: je nach Handelsregisterstelle von 10 Tagen bis zu 2 Dauer: je nach Handelsregisterstelle von 10 Tagen bis zu 2 MonatenMonaten
Kosten: Gebühren und Anzeigekosten bei ca. 300 €Kosten: Gebühren und Anzeigekosten bei ca. 300 €
Anwaltshonorare: frei vereinbartAnwaltshonorare: frei vereinbart
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Die Gründungsgesellschaft darf nur vorbereitende Maßnahmen Die Gründungsgesellschaft darf nur vorbereitende Maßnahmen durchführen (z.B. Einstellung von Arbeitnehmern), die am Tag durchführen (z.B. Einstellung von Arbeitnehmern), die am Tag der HR-Eintragung von der juristischen Person automatisch der HR-Eintragung von der juristischen Person automatisch übernommen werdenübernommen werden
Genehmigung staatlicher Behörden bzw. Vorlage von Genehmigung staatlicher Behörden bzw. Vorlage von beruflichen Zeugnissen: In Tätigkeitsbereichen, die beruflichen Zeugnissen: In Tätigkeitsbereichen, die reglementiert sind (z.B. Gaststätte mit Alkohol, reglementiert sind (z.B. Gaststätte mit Alkohol, Versicherungsmakler)Versicherungsmakler)
Eintragung im HandelsregisterEintragung im Handelsregister
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Steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher
Status der VertretungsorganeStatus der Vertretungsorgane
Geschäftsführer der SARL werden je nach direkter bzw. Geschäftsführer der SARL werden je nach direkter bzw. indirekter Beteiligungsquote am Kapital der SARL als indirekter Beteiligungsquote am Kapital der SARL als Arbeitnehmer („gérants minoritaires“) oder als Selbständige Arbeitnehmer („gérants minoritaires“) oder als Selbständige („gérants majoritaires“) behandelt(„gérants majoritaires“) behandelt
Steuersparmodell für im Ausland ansässigen Geschäftsführer mit Steuersparmodell für im Ausland ansässigen Geschäftsführer mit der Niedrigbesteuerung zwischen 0% und 20% bei den der Niedrigbesteuerung zwischen 0% und 20% bei den französischen Einkünftenfranzösischen Einkünften
Anstellungsverträge mit Vertretungsorganen werden nicht Anstellungsverträge mit Vertretungsorganen werden nicht zwangsläufig abgeschlossen: die Bestellung als Organ reicht auszwangsläufig abgeschlossen: die Bestellung als Organ reicht aus
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Haftungsrechtliche VerantwortlichkeitenHaftungsrechtliche Verantwortlichkeiten
Verantwortung des Geschäftsführers gegenüber der Verantwortung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft bei einer „faute de gestion“ (Verschulden Gesellschaft bei einer „faute de gestion“ (Verschulden in der Geschäftsführung)in der Geschäftsführung)
Verantwortung des Geschäftsführers gegenüber Dritten Verantwortung des Geschäftsführers gegenüber Dritten bei einem persönlichen Verschulden ausserhalb des bei einem persönlichen Verschulden ausserhalb des Rahmens des AmtesRahmens des Amtes
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EPP, GEBAUER & KÜHLEPP, GEBAUER & KÜHLDeutsch-französische RechtsanwaltskanzleiDeutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei
Scheibenstraße 1Scheibenstraße 1D-D-76530 Baden-Baden76530 Baden-BadenTTel.: + 49 el.: + 49 7221 302 37 07221 302 37 0Fax: + 49 Fax: + 49 7221 302 37 257221 302 37 25
[email protected]@avocat.dewww.avocat.dewww.avocat.de
16, rue de Reims16, rue de ReimsF- 67000 StrasbourgF- 67000 StrasbourgTel.: + 33 3 88 45 65 45Tel.: + 33 3 88 45 65 45Fax. + 33 3 88 60 07 76Fax. + 33 3 88 60 07 76
[email protected]@rechtsanwalt.frwww.avocat.dewww.avocat.de
39, avenue des Champs ElyséesF- 75008 ParisTel.: + 33 1 53 83 10 37Fax. + 33 1 53 83 10 38