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«Erben und Vererben»
Herzlich willkommen
Haben Sie sich auch schon gefragt …?
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Was geschieht mit
dem Pensions-
kassengeld im
Todesfall?
Wie wird das Vermögen
im Todesfall verteilt?
Was tun bei
Problemen in der
Erbengemeinschaft?
Sollen wir die Liegen-
schaft zu Lebzeiten
dem Kind übertragen?
Wann sind Erbschafts-
und Schenkungssteuern
ein Thema?
Aus berufenem Munde
Dr. iur. Tamara Völk
Leiterin Finanzplanung
St.Galler Kantonalbank AG
3
Was ist Ihre Wunschvorstellung?
4
Was ist Ihre Wunschvorstellung?
5
Regeln Sie den Nachlass rechtzeitig…
…denn sonst entscheidet das Gesetz!
Ablauf
Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts
sowie der individuelle Gestaltungsspielraum
Ehegüterrecht
Erbrecht
Beispiele aus der Praxis
Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen
Pensionskassengelder und Todesfall
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung
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Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung
Eigengut
• persönliche Gegenstände
• eingebrachtes Gut • unentgeltliche Zuwendungen
(Erbschaften, Erbvorbezüge, Schenkungen etc.)
• Genugtuungsansprüche
Güterrecht vor Erbrecht
Errungenschaft
• alles Vermögen, welches nicht
Eigengut ist • Vermögen, das während der
Ehe erwirtschaftet wurde
• Erträge des Eigengutes
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Eheliches Vermögen
Errungenschaft
Ehefrau Ehemann
Eigengut Eigengut
güterrechtlicher Anspruch
des Ehemannes
güterrechtlicher Anspruch
der Ehefrau
Güterrecht: güterrechtliche Auseinandersetzung
Eheliches Vermögen
Errungenschaft
Ehefrau Ehemann
Eigengut Eigengut ½ ½
8
Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung
900'000
Güterrecht: Aufteilung gemäss Gesetz
9
Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung
Eheliches Vermögen
Errungenschaft
700‘000
Ehefrau Ehemann
50‘000 150‘000
Güterrecht: Aufteilung gemäss Gesetz
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Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung
50‘000 150‘000 ½: 350‘000 ½: 350‘000
Nachlass Ehemann güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau
400‘000 500‘000
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Errungenschaft Ehefrau Ehemann
Güterrecht: Aufteilung gemäss Gesetz
Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung
700‘000 50‘000 150‘000
Nachlass
Ehemann güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau
50‘000 850‘000
Nur gegenüber gemeinsamen Kindern zulässig
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Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung
Güterrecht: Aufteilung mit Ehevertrag
Errungenschaft Ehefrau Ehemann
Wiederverheiratungs-Klausel
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Güterrecht und Güterstände
Errungenschaftsbeteiligung
Ehegüterrecht
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Güterrecht und Güterstände
Errungenschaftsbeteiligung
Ehegüterrecht
Gütergemeinschaft
15
Güterrecht und Güterstände
Errungenschaftsbeteiligung
Ehegüterrecht
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
Der Ehevertrag
Güterstandswechsel
Modifikation von Güterständen
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Ehegüterrecht
Ablauf
Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts
sowie der individuelle Gestaltungsspielraum
Ehegüterrecht
Erbrecht
Beispiele aus der Praxis
Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen
Pensionskassengelder und Todesfall
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung
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gesetzliche Erben
Erbrecht – die Erben
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Petra (1/8)
Erblasserin
Rita (1/8)
ausserehelich /
geschieden
Sandro (1/8) Stefan (1/8)
Nachkommen
(1/2)
Vater
Erblasser
1/8 Eltern
1/4
Bruder
1/24
Ehefrau
3/4
Bruder
1/24
Erbrecht – die Erben
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gesetzliche Erben
Schwester
1/24
Mutter
Pflichtteilsgeschützte Erben
Ehegatte
Nachkommen
Eltern (falls keine Nachkommen vorhanden)
Gesetzliche Erben und Pflichtteilsschutz
Erbrecht
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Übrige Erben ohne Pflichtteilsschutz
Geschwister
Neffen, Nichten
etc.
Gesetzliche Erben und Pflichtteilsschutz
Erbrecht
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Die frei verfügbare Quote gibt dem Erblasser Gestaltungsspielraum.
50‘000 150‘000 ½: 350‘000 ½: 350‘000
Nachlass Ehemann güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau
400‘000 500‘000
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Errungenschaft Ehefrau Ehemann
Erbrecht
wird unter Erben aufgeteilt
Nachlass Ehemann CHF 400‘000
½ ½
Pflichtteile
frei verfügbare Quote
Ehefrau:
gesetzlicher Erbteil: ½
Nachkommen:
gesetzlicher Erbteil: ½
frei verfügbare Quote:
¼ + ⅛ = ⅜
davon pflichtteils-
geschützt: ¾
Total ⅜ (CHF 150‘000)
davon pflichtteils-
geschützt: ½
Total ¼ (CHF 100‘000) ¼
¼
⅜
⅛
CHF 150‘000
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Erbrecht
Erbverzicht (Erbvertrag)
Erbvorbezüge
Wissenswertes rund um den Pflichtteil
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Erbrecht
Testament und Erbvertrag
Formvorschriften und weitere Unterschiede
Testament:
einseitige Anordnung: jederzeit widerruf- und/oder abänderbar
eigenhändiges Testament oder öffentlich beurkundetes Testament
Achtung: keine gemeinsamen Testamente Form des Erbvertrags wählen
Erbvertrag:
bindender Vertrag zur Aufhebung/Änderung müssen alle Parteien mitwirken
öffentliche Beurkundung in Anwesenheit von zwei Zeugen
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Erbrecht – Verfügungen von Todes wegen
Ablauf
Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts
sowie der individuelle Gestaltungsspielraum
Ehegüterrecht
Erbrecht
Beispiele aus der Praxis
Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen
Pensionskassengelder und Todesfall
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Weiteres
Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung
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Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
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Witwer Gustav Sutter
Peter Sutter Jakob Sutter
01.01.2003: Schenkung Haus (aktueller Steuerwert: CHF 800'000) an Sohn Jakob.
Ein Anrechnungswert für das Haus wird nicht festgelegt.
Haus in Rapperswil
ohne Hypothek
Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
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12.02.2015: Tod Gustav Sutter. Keine Verfügung von Todes wegen.
Vermögen per Todestag: Konten/Wertschriften: CHF 300'000,
aktueller Steuerwert des verschenkten Hauses: CHF 950'000,
Marktwert (gem. Schätzung): CHF 1.3 Mio.
Erbteilung / Fragen
Ist die Schenkung des Hauses im Jahre 2003 zu berücksichtigen?
falls ja, zu welchem Wert? (Steuerwert 2003 / 2015? Marktwert?)
Lösung
Vermögen per Todestag: CHF 0.3 Mio.
lebzeitige Zuwendung an Jakob: CHF 1.3 Mio. (aktueller Marktwert Todestag!)
Erbmasse: CHF 1.6 Mio.
Erbteil pro Sohn: je CHF 0.8 Mio.
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Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
Knackpunkt
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Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
Hausverkauf notwendig?
Wie hätte man es vorweg regeln können?
Anrechnungswert in einem Erbvertrag mit allen Beteiligten verbindlich festlegen
(allenfalls auch Auszahlungsmodalitäten regeln)
uU Vorkaufsrecht u/o Gewinnanteilsrecht
für Geschwister
uU latente Grundstückgewinn-
steuer berücksichtigen
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Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
Weitere Bemerkungen:
Liegenschaftsübertragung oftmals sog. gemischte Schenkung
(Kind erbringt gewisse Gegenleistungen, z.B. Übernahme Hypothek, Einräumung
Wohnrecht/Nutzniessung an Eltern)
Verkauf zu Lebzeiten keine Berücksichtigung im Erbgang (falls Preis Marktwert)
Schenkung von Geldbeträgen: Nominalwertprinzip, keine Verzinsung
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Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
Erbengemeinschaften
Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen
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Erben treten mit allen Rechten und Pflichten in
Stellung des Erblassers ein
Erbengemeinschaft ist
Gesamthandschaft:
Einstimmigkeitsprinzip Erbe ≠ Vermächtnisnehmer
Erbengemeinschaften und
Steuern
Erbengemeinschaften
Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen
Möglichkeiten bei Uneinigkeit:
Willensvollstrecker/Erbteilungsbeauftragte
"renitenten" Erben auszahlen
Erbteilungsklage
bei zu erwartenden Problemen: zu Lebzeiten Regelung anstreben!
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Pensionskassengelder und Erbrecht
Pensionskassengeld und Erbrecht
Was passiert mit Pensionskassengeld?
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Kapitalbezug: bezogenes Vermögen fällt
grundsätzlich in Errungenschaft:
bei güter- und erbrechtlicher Auseinander-
iii setzung zu berücksichtigen
fällt ohne Regelung teilweise in den Nachlass
Rentenvariante: Witwen/r-Rente
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Fast alle Kantone und zT Gemeinden erheben Erbschafts- und Schenkungssteuern
(Ausn: SZ (LU)); Tarife für die beiden Steuern idR identisch
Steuer als fixer Satz (z.B. SG) oder progressiv (z.B. ZH)
Steuerbelastung idR abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser/Schenker
Ehegatten in allen Kantonen von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit
Nachkommen idR steuerbefreit, Ausn.: AI, NE, VD (uU GE)
Stiefkinder idR steuerpflichtig, Ausn.: AG, AR, BE, GR, NW, OW, SG, SH, SZ, ZG
Konkubinatspartner/in in wenigen Kantonen steuerbefreit (z.B. NW, OW, SZ, ZG), z.T.
Freibeträge (zB ZH), unterschiedlich hohe Steuersätze
Jährliche Einnahmen von Kantonen/Gemeinden: rund CHF 1 Mrd. (2010)
Erbschaftssteuerinitiative
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Ablauf
Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts
sowie der individuelle Gestaltungsspielraum
Ehegüterrecht
Erbrecht
Beispiele aus der Praxis
Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind
Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen
Pensionskassengelder und Todesfall
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung
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Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung
Erbschaftsberatung und Nachlassplanung
Meistbegünstigung/Absicherung Ehegatte oder Konkubinatspartner
Ausgleichungen unter Nachkommen
Erbeinsetzungen / Vermächtnisse / Pflichtteil
Willensvollstrecker
Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Bestattungsanordnung
Erbschafts- und Schenkungssteuern, Versicherungslösungen
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Erbteilung
Verwaltung des Nachlasses, Erledigung aller Aufgaben rechtlicher und
administrativer Art bis hin zur abschliessenden Erbteilung.
Was ist Ihre Wunschvorstellung?
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Entscheiden Sie über Ihr Vermögen
40
Ihre Nachlassplanung in besten Händen
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Es lohnt sich
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Preise
Erstgespräch mit Spezialist/-in für
SGKB-Kundinnen kostenlos und unverbindlich
Nach Aufwand CHF 200 pro Stunde für Spezialisten-Tätigkeiten
CHF 100 pro Stunde für administrative Tätigkeiten
Externe Kosten werden weiterverrechnet (z.B. Beurkundung)
Zu erwartende Kosten und Minimaltarife
Ehe- und/oder Erbvertrag (inkl. Beurkundung) CHF 1'000
Öffentliches Testament (inkl. Beurkundung) CHF 800
Eigenhändiges Testament (Einzelperson) CHF 250
Zwei eigenhändige Testamente (Ehegatten/Konkubinatspaare) CHF 350
Weitere Dienstleistungen der St.Galler Kantonalbank
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Erbschaftssachen
Erbschaftsberatung (Testamente, Eheverträge, Erbverträge)
Erbteilung / Willensvollstreckungen
Finanzplanung/Vorsorge
Vorsorgeanalysen
Pensionsplanung
Steuern
Steuerberatungen
Steuererklärungen (einmalig oder als Dauermandat)
Herzlichen Dank