46
Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort: : Rockenhausen Baulänge : 2.617 m Länge der Anschlüsse : ca. 260 m LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN - Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf - Aufgestellt Worms, den 21.04.2020 ------------------------------------------- (stellv. Dienststellenleiterin) LANDESBETRIEB MOBILITÄT WORMS

Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

Unterlage 19.1

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort: : Rockenhausen

Baulänge : 2.617 m

Länge der Anschlüsse : ca. 260 m

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN

- Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf -

Aufgestellt Worms, den 21.04.2020

-------------------------------------------

(stellv. Dienststellenleiterin)

LANDESBETRIEB MOBILITÄT WORMS

Page 2: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

INHALTSVERZEICHNIS

__________________________________________________________________________

1 KURZBESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME 3

2 KURZE CHARAKTERISIERUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT IM

UNTERSUCHUNGSRAUM 4

2.1 Abiotische Faktoren 4

2.2 Biotische Faktoren 5 2.2.1 Potenzielle natürliche Vegetation 5 2.2.2 Realnutzung / Biotoptypen 6 2.2.3 Fauna 20

2.3 Schutzgebiete / Schutzobjekte 22

2.4 Landschaftsbild / Natürliche Erholungsfunktion 22

3 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT 27

3.1 UVP-Pflicht 27

3.2 Europäische Schutzgebiete 27

3.3 Geschützte Arten nach § 44 BNatSchG 27

3.4 Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 14, 15 und17 BNatSchG) 27

4 KONFLIKTANALYSE 28

4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 28

4.2 Unvermeidbare Beeinträchtigungen 30

4.3 Naturschutzfachliche Konfliktschwerpunkte 31 4.3.1 Auswirkungen auf den Boden/Fläche 31 4.3.2 Auswirkungen auf den Wasserhaushalt 32 4.3.3 Auswirkungen auf Arten und Biotope 32 4.3.4 Auswirkungen auf Landschafts-/Ortsbild 34

5 SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN 36

5.1 Lärmschutzmaßnahmen 36

5.2 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten 36

5.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft 36 5.3.1 Bemessung der erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen 36 5.3.2 Vorgaben durch übergeordnete Planungen 36 5.3.3 Ableitung und Beschreibung der naturschutzfachlichen Maßnahmen 38

5.4 Flächenbedarf 45

5.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebauten Gebieten 45

6 LITERATURVERZEICHNIS 46

ANHÄNGE :

ANHANG 1: Vergleichende Gegenüberstellung Konflikte – Maßnahmen

ANHANG 2: Fachbeitrag Artenschutz

ANHANG 3: Faunistischer Fachbeitrag (Vögel)

Page 3: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 3 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

1 KURZBESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME

Das Vorhaben „L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen“ liegt in der Verbandsgemeinde Rockenhausen. Die Gesamtlänge des Vorhabens beträgt 2,617 km.

Die Planung umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

- den Ausbau der vorhandenen zweistreifigen, anbaufreien Landesstraße 386 mit einer verbesserten Linienführung,

- den Um- und Ausbau der vorhandenen Einmündung Kreisstraße 7 / Landesstraße 386,

- den Um- und Ausbau der vorhandenen Einmündung Gemeindestraße nach Dörnbach / Landesstraße 386,

- den Neubau eines komb. Rad- und Gehweges von der Einmündung Gemeindestraße nach Dörnbach / Landesstraße 386 bis nach Rockenhausen,

- den Umbau der Kreuzung L 386 / B 48 / K 12 zu einer Kreisverkehrsanlage mit vier Anschluss-Ästen.

- den Umbau und die Anpassung von Wirtschaftwegen und Anschlüssen zur Verbesserung der vorhandenen Wirtschaftswegebeziehungen,

- die Herstellung von Entwässerungseinrichtungen und -anlagen (Entwässerungs- und Sickermulden, Längsleitungen) sowie eines Rückhaltebeckens als wasserwirtschaftliche Kompensationsmaßnahmen,

- Bepflanzungsmaßnahmen sowie die erforderlichen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

- alle erforderlichen Umbauten und Anpassungen der Nebenanlagen und sonstigen Einrichtungen einschließlich aller maßnahmebedingten, erforderlichen Verlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen.

Page 4: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 4 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

2 KURZE CHARAKTERISIERUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT IM UNTER-

SUCHUNGSRAUM

Abgrenzung des Untersuchungsraumes

Er umfasst einen Korridor von ca. 400 m Breite entlang der vorhandenen L 386 ausgehend von einem Punkt ca. 150 m südwestlich des Bauanfangs und endend an der B 48.

Dieses Gebiet erscheint ausreichend, um die vom Ausbauvorhaben ausgehenden Wirkfaktoren und Einflüsse auf die verschiedenen Landschaftspotentiale zu beschreiben.

2.1 Abiotische Faktoren

Die L 386 verläuft von Rockenhausen im Naturraum1 „Alsenztal“ (193.141) in annähernd west-liche Richtung über den „Lichtenberg – Höhenrücken“(193.16). Beide genannten Naturräume sind Teil des „Nordpfälzer Berglands (193)“.

RELIEF: Die Ausbaustrecke beginnt im Umfeld der Einmündung der K 7 (Donnersbergkreis) in die L 386. Die Einmündung liegt bei ~ 270 m über NN. Die L 386 fällt aus südwestlicher Rich-tung zum „Dörnbach“ hin (Kreuzung des Gewässers bei ~ 265 m über NN) ab. Nördlich des Dörnbachs steigt die Landesstraße auf eine Höhe von ~ 290 m über NN, um dann am Rande eines von einem Graben entwässerten Seitentals der Alsenz relativ kontinuierlich bis nach Ro-ckenhausen auf ~ 210 m über NN abzufallen. Die angrenzenden Hänge steigen relativ sanft an; sie erreichen Höhen zwischen 300 und 350 m über NN.

GEOLOGIE handelt es sich beim „Nordpfälzer Bergland“ um eine Landschaft, die aus Konglo-meraten, Sandsteinen und Tonschiefern des Rotliegenden gebildet wird und stellenweise (so z. B. am „Lichtenberg“ nördlich der Ausbaustrecke) mit Gestein vulkanischen Ursprungs (Me-laphyr) durchsetzt ist. Die Alsenz hat sich in diese Gesteinsschichten eingegraben.

FLÄCHE

Das Vorhaben liegt überwiegend außerhalb des Siedlungsbereiches. Lediglich am Bauende tangiert das Vorhaben den Siedlungsrand der Stadt Rockenhausen. Die Flächen im Umfeld des Straßenraumes sind vollkommen anthropogen überprägt und durch verdichtete bzw. tw. versie-gelte Flächen gekennzeichnet.

Die Umfeld der Straße liegenden Bereich sind durch straßenbegleitende Gehölzstrukturen, Grün- und Ackerlandnutzungen sowie durch tw. randlich tangierende Fließgewässerstrukturen geprägt.

BODEN:

Die geologische Ausgangslage zeigt sich auch in den Böden: aus den sandig-kiesigen Sedimenten des Rotliegenden sind tiefgründige Braunerden und Ranker entstanden, die Standorte magmatischen Ursprungs haben wesentlich größere Widerstandkraft gegen Erosion aller Art: hier sind kiesige bis sandige Lockersedimente (flachgründig, wenig tauglich für landwirtschaftliche Nutzung) entstanden.

Im engeren Umfeld der Fließgewässer haben diese Umlagerungsprozesse verursacht: dort stehen vergleyte Auenböden an.

1 nach UHLIG, H. (1964): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 150 Mainz Geographische Landesaufnahme 1 : 200.000, Bonn (Bad Godesberg)

Page 5: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 5 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Östlich der Dörnbachquerung (vgl. BK-Plan Unterlage 19.2, Blatt 2) befindet sich unmittelbar südlich der Landesstraße gemäß Bodenschutzkataster der SGD-Süd2 die Altablagerungsfläche Nr. 333 05 502 – 0204 Rockenhausen, Römersgründchen auf dem Flurstück 2618. Laut Katasterauszug wurde die Fläche als Bauschutt- und Erdaushubdeponie eingestuft.

WASSERHAUSHALT:

Die unterschiedlich durchlässigen Sedimente des Rotliegenden haben teilweise grundwasserstauende Wirkung, die zu Quellaustritten führen.

Quellen sind vom Ausbauvorhaben nicht betroffen; der Graben (Bau-km 1+460 bis Bauende links) wird zum großen Teil aus der Straßenentwässerung gespeist.

Fließgewässer:

Der Dörnbach (Bau-km 0+550), ein westlicher Zufluss der Alsenz, ist in der Gewässergütekarte3 erst unterhalb der Ortslage Rockenhausen-Dörnbach mit Güteklasse II (mäßig belastet) erfasst. Seine Strukturgüte4 erreicht auf der gesamten dokumentierten Fließstrecke im günstigsten Fall die Stufe V („stark verändert“).

Der Graben (Bau-km 1+5300 bis 2+560 links) ist mit einem geraden Verlauf, erst allmählich auftretenden gewässertypischen Uferstrukturen (vereinzelte Ufergehölze ab Bau-km 1+600, geschlossene Ufergalerie ab Bau-km 2+160) erreicht als Biotop die Bedeutung des Dörnbachs nicht. Ab Bau-km 2+560 ist der Graben verrohrt.

Das gesamte Vorhaben liegt im Einzugsbereich der Alsenz, die östlich der DB-Strecke durch Rockenhausen fließt. Aussagen zu Gewässergüte und -struktur sind aufgrund fehlender Betroffenheit nicht erforderlich.

KLIMA UND LUFT:

Regionalklimatisch weisen die großräumigen Rahmendaten

Jahrestemperatur ~ 9 C,

Windrichtungen West (Südwest) mit einem Anteil von 15 % Windstille,

Jahresniederschläge 600 – 700 mm,

auf ein trocken-warmes, subkontinental geprägtes Klima hin.

Lokalklimatisch betrachtet verläuft die L 386 entlang einer kleineren Kaltluftabflussrinne mit Bedeutung für die westlich von Bahn / B 48 gelegenen Teile der Stadt Rockenhausen.

Entlang des „Dörnbachs“ verläuft ebenfalls eine siedlungsrelevante Kaltluftbahn für Rockenhausen-Dörnbach). Der vorhandene Damm der L 386 blockiert diese Kaltluftbahn. Parallel zur Steigungsstrecke der L 386 verläuft eine kleinere Kaltluftbahn zum Dörnbachtal.

Bestände mit Bedeutung für die lufthygienische Ausgleichsfunktion finden sich nicht im Eingriffsraum des Vorhabens, die Verkehrsbelastung auf der L 386 macht eine derartige Definition nicht erforderlich.

2.2 Biotische Faktoren

2.2.1 Potenzielle natürliche Vegetation

Als heutige potentiell natürliche Vegetation sind außerhalb des Einflusses von Gewässern Buchenwälder standörtlich dominierend: Das Rotliegende bildet trocken-warme Ausbildungen des Perlgras-Buchenwaldes (Melico-Fagetum). An den Talhängen sind Traubeneichen-Hainbuchenwälder (Galio-Carpinetum) zu erwarten.

2 E-Mail vom 13.Januar 2016 von Frau Geib, AZ 9091-15.01.10.01-204:32/5 weitergeleitet durch LBM Worms Hr. Dieter am 19.01.2016;

3 Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz (2000): Gewässergütekarte Rheinland-Pfalz, Mainz

4 Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz (2001): Strukturgütekarte Rheinland-Pfalz, Mainz

Page 6: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 6 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

An Fließgewässern würden der Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum stachyetosum) neben einem schmalen Saum des Hainmieren-Schwarzerlenwalds (Stellario-nemori-Alnetum) die Schlussgesellschaften bilden.

Die reale Vegetation weicht bis auf eine schmale Ufergalerie am Dörnbach, die als Mischtyp aus den beiden genannten Uferwaldtypen anzusprechen ist, stark von den beschriebenen Gesellschaften ab.

Grünland und Hecken sind nach dem Schlüssel der hpnV-Ersatzgesellschaften der Planung Vernetzter Biotopsysteme5 als natürliche Ersatzgesellschaften zu bewerten.

2.2.2 Realnutzung / Biotoptypen

Die Benennung der Biotoptypen erfolgt nach dem landesweiten Schlüssel (BIOTOPKATASTER

RHEINLAND-PFALZ) 6.

Biotope und Pflanzen

Die im Jahr 2003 durchgeführte Kartierung wurde im März 2014 sowie im Juli 2015 überprüft und in Teilbereichen aktualisiert. Der damals verwendete Biotopschlüssel wurde an den neuen Schlüssel der Biotopkartierung von Rheinland-Pfalz (Stand: 01.2012) angepasst. Zur Nachvollziehbarkeit der alten Planung wird im Anhang 1 ein Übersetzungsschlüssel beigefügt.

Die Beschreibung der Biotoptypen erfolgt von Baubeginn im Westen bis zum Bauende im Osten. Zur besseren Lesbarkeit wird die Ausbaustrecke in Abschnitte unterteilt und unterschieden in linke und rechte Seite des Ausbaues. Wissenschaftliche Artnamen werden nur einmal genannt.

Die turnusmäßig von der Straßenmeisterei gepflegten gräserdominierten Straßenrandstreifen (HC3) haben eine Breite von mindestens 1,0m.

Baubeginn bis Dörnbachquerung:

Links

Nördlich der Landesstraße befinden sich überwiegend Grünlandflächen, die im Osten bis zum Dörnbach reichen. Es handelt sich um Fettwiesen (EA1). Ein typischer Vertreter dieser Grünlandkomplexe ist:

Großer Wiesenknopf Sanguisorba officinalis

In der Talsenke hat sich im Umfeld eines bedingt naturnahen Quellbaches mit einer geringen Beeinträchtigung (FM4, wf1) ein Röhricht (CF4) gebildet, dass nach Osten in eine Feucht- und Nasswiesenbrache mit einer beginnenden Verbuschung (EE3, tt) übergeht.

Typische Pflanzen der Hochstaudenflur sind:

Mädesüß Filipendula ulmaria

Rohrglanzgras Phalaris arundinacea

Sumpf-Kratzdistel Cirsium palustre

Blut-Weiderich Lythrum salicaria

Wald-Simse Scirpus sylvaticus

5 LfUG/FÖA (Faunistisch-Ökologische Arbeitsgemeinschaft Trier) (1997): Planung Vernetzter Biotopsysteme, Bereich Landkreis Donnersberg, 333 S., Tabellen (darunter die angesprochene) und Karten.

6 Ministerium f, Umwelt u. Forsten Rh-Pf, SGD Süd und Nord (Hrsg.) (2012): Biotopkataster Rheinland-Pfalz, -letzter Stand: Januar 2012, s. Literaturliste

Page 7: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 7 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Nördlich angrenzend befinden sich die Reste eines Ufergehölzes aus jungen Weiden (BE1). Zur Straße bildet eine Baumreihe (BF1) aus der Gewöhnlichen Esche / Fraxinus excelsior die Grenze der Hochstaudenflur.

Westlich des nach Norden verlaufenden Wirtschaftsweges erstreckt sich parallel zur Straße eine Ackerfläche (HA0).

Östlich des Wirtschatsweges zieht sich ein Graben mit eine extensiven Instandhaltung (FN3) durch die Fettwiesen. Ein Teil des Grabens wird von einem Röhrichtsaum (wk) begleitet. Der Graben mündet nach ca. 70 Metern in den bedingt naturnahen, gering beeinträchtigten Dörnbach (FM6, wf1), mit seinem begleitenden Ufergehölzstreifen (BE0). Die Gehölze sind standortgerecht und teilweise mit Obstgehölzen durchsetzt. An Arten kommen vor:

Schwarz-Erle Alnus glutinosa

Hohe Weide Salix x rubens

Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior

Zwetschge Prunus domestica

In der Strauchschicht treten neben eher typischen Uferwald-Arten

Schwarzer Holunder Sambucus nigra

Esche

Schwarz-Erle

auf.

Hangseitig treten auch Arten auf, die zum Halboffenland sowie zum Wald mittlerer bis trockener Standorte überleiten.

Schlehe Prunus spinosa

Roter Hartriegel Cornus sanguinea

Zwerg-Holunder Sambucus ebulus

Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus

Page 8: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 8 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

In der Krautschicht ist neben typischen Arten wie

Knoblauch-Hederich

Alliaria petiolata

Bachbunge Veronica becca-bunga

Mädesüß

auch eine expansive, nicht einheimische Art zu nennen:

Japanischer Schling-Knöterich

Reynoutria japonica

Der Dörnbach wird durch ein Rahmenbauwerk unter der Landesstraße durchgeführt. Parallel zum Dörnbach verläuft nördlich ein geschotterter Wirtschaftsweg, der von einer Baumreihe (BF1) begleitet wird.

Page 9: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 9 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Rechts

Auf der Südseite grenzen im Anschluss an den Straßenseitenraum der Landesstraße Ackerland (HA0) an. Die Freifläche im Knotenbereich L 386 / K7 ist als Verkehrsrasenfläche (HC4) ausgebildet und zeigt einen mageren Grasbewuchs.

Westlich des Knotenpunktes befindet sich eine aufgegebene Streuobstwiese (HK2) - unterpflanzt mit Halbstämmen - und im Süden abgepflanzt mit Strauchhecken (BD2). Die Heckenstrukturen reichen über die Obstwiese hinaus nach Westen.

Südlich der Streuobstwiese sind die Flächen vollständig von Fettwiesen (EA1) geprägt. Sie werden gedüngt und mehrschürig gemäht.

Page 10: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 10 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Auf der Straßenböschung steht am westlichen Ende eines Gehölzstreifens (BD3) eine Baumgruppe aus zwei mehrstämmigen Stiel-Eichen im mittleren Baumholz (BF2, ta1). In der angrenzenden Ackerfläche steht ein älterer Obstbaum (BF4).

Der Ufergehölzbereich des Dörnbaches, unmittelbar südlich der Landesstraße, ist totholzreich (BE0, oj). Es kommt sowohl stehendes als auch liegendes Totholz vor. Westlich des Baches schließt sich ein kleiner Fettwiesenstreifen (EA1) an.

Page 11: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 11 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Dörnbachquerung bis Knotenbereich L 386 / Wirtschaftsweg von Dörnbach

Links

Zwischen der Baumreihe des

Schotterweges und dem östlich

gelegenen Feldgehölz

befindet sich eine frische bis mäßig trockene

Mähweide (EB2).

Das Feldgehölz aus einheimischen Baumarten (BA1) ist recht heterogen. Im rückwärtigen Bereich gibt es kleinere Offenlandinseln und am nördlichen sowie teilweise östlichen Rand dominieren Sträucher. Nadelbäume kommen vereinzelt vor. Unmittelbar oberhalb der Landesstraße liegen drei Streuobstwiesenparzellen innerhalb des Feldgehölzes. Ein Teil der Streuobstwiesen ist inzwischen aufgegeben und zusehends verbuscht (HK2, stl, tt), während etwa die Hälfte der Fläche noch gepflegt wird (HK2). Am östlichen Ende des Gehölzkomplexes ist der Hangfußbereich, im Anschluss an den Gräserstreifen, durch eine verfugte Mauer (HN4) befestigt.

Page 12: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 12 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Östlich des Gehölzkomplexes schließen sich große Grünlandflächen an, die z.T. als artenreiche Magerwiese (ED1) bzw. als Magerwiesenbrache (EE4) ausgebildet sind. Eine im Jahre 2003 kartierte Ackerfläche wurde inzwischen in eine extensive Fettwiese (EA1, sth) umgewandelt, so dass der gesamte Hangbereich von Grünland geprägt wird. Innerhalb der Fläche wurden einzelne Obstbäume gepflanzt (BF4).

Unmittelbar vor einem aus Nordwesten kommenden geschotterten Wirtschaftsweg haben die Pfalzwerke ein Umspannwerk errichtet. Auf der Westseite des Weges hat sich ein Fettgrünland-Saum mit einer Breite von bis zu 10 m entwickelt. Der Wirtschaftsweg wurde im Zuge der Erbauung des Umspannwerkes etwas weiter westlich neu an die Landesstraße angebunden. Er dient gleichzeitig als Zufahrt. Die Grünflächen innerhalb der Umzäunung sind als Trittrasenflächen (HM4a). Um das Gebäude herum wurden Strauchpflanzungen als Böschungshecken (BD4) angelegt. In den flacheren Bereichen haben sich nach einer Einsaat eine kleine Fettwiese mit einzelnen Obstbäumen (EA1, BF4).

Page 13: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 13 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Im Umfeld der neuen Wegeanbindung haben sich flächenhaft trockene Hochstaudenfluren (LB2) entwickelt. Im Bereich der Anbindung des Wirtschaftsweges an die L 386 wurde oberhalb der Straßenböschung ein bedingt naturfernes Regenrückhaltebecken (FS0, wf4a), in dessen Umfeld sich Pflanzen angesiedelt haben, die dem Biotoptyp trockene Annuellenfluren (LA1) zugeordnet werden. Der Bewuchs punktuell sehr lückig.

Östlich des Wirtschaftsweges hat eine Fettwiesen-Neueinsaat stattgefunden (EA3). Der Bestand besteht im Wesentlichen aus einer Grasart. Vereinzelt haben sich inzwischen einige Krautpflanzen wie der Gewöhnliche Löwenzahn / Taraxacum offincinale sowie Rot-Klee / Trifolium repens angesiedelt.

Im Knotenbereich der L 386 / Wirtschaftsweg aus Dörnbach ist die nördliche Straßenböschung auf einer Länge von etwa 130 m durchgehend mit Schotter befestigt.

Page 14: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 14 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Rechts

Der bedingt naturnahe, gering beeinträchtigte Dörnbach (FM6, wf1) mit seinem Ufergehölzgürtel (BE0) verläuft auf ca. 100 m Länge unmittelbar neben der Landesstraße und schwenkt dann in südöstlicher Richtung zur Ortslage Dörnbach ab. Dominierend ist im Bestand die Esche. Südlich des Gewässers findet großflächig Ackernutzung (HA0) statt. Zwischen der Straße und dem Ufergehölz haben sich flächenhaft trockene Hochstaudenfluren (LB2) entwickelt.

Unterhalb der Straßenböschung zieht sich ein linearer Gehölzstreifen aus Baum- und Strauchhecken (BD6/BD2) auf einer Länge von ca. 320 m entlang der Straße.

Page 15: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 15 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Zwischen diesem Gehölzstreifen und dem Ufergehölz des Dörnbach befindet sich ein Halboffenlandkomplex aus Streuobstwiesen (HK2), Streuobstgarten (HK1), Baumgruppen (BF2), Gebüsche mittlerer Standorte (BB9), ein Freizeitgrundstück mit Baumreihen (BF1) und Nutzrasen sowie extensive Fettwiesenbereiche (EA1, sth).

Arten des Halboffenlandkomplexes sind:

Roter Hartriegel

Esche

Stiel-Eiche Quercus robur

Weißdorn Crataegus spec.

Besen-Ginster Cytisus scoparius

Schlehe

Obstbäume (Apfel, Kirsche, Zwetschge)

Warzen-Birke Betula pendula

Brombeere Rubus fruticosus agg.

Die Krautschicht weist z.T. Arten des Halbtrockenrasens auf:

Kleiner Wiesen-knopf

Sanguisorba minor

Wilde Möhre Daucus carota

Odermennig Agrimonia eupato-ria

Wiesen-Flockenblume

Centaurea jacea

Dieser Halboffenlandkomplex wird im Süden durch einen Grasweg begrenzt. Südlich davon schließen sich Ackerflächen (HA0) an, die im Osten in eine Fettwiese (EA1) sowie in ein kleines Feldgehölz einheimischer Laubgehölze (BA1) eine parallel zum Weg verlaufende Baumhecke übergeht. Der nach Osten bis zur Landesstraße verlaufende Grasweg bildet eine Trennlinie zwischen dem Gründland (EA1) das sich bis zur Landesstraße erstreckt und den im Süden flächenhaft ausgedehnten Ackerflächen (HA0). Der Bereich der Ackerflächen wurde im Jahr 2003 noch als Grünland mittlerer Standorte kartiert.

Page 16: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 16 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Knotenbereich L 386 / Wirtschaftsweg von Dörnbach bis OD Rockenhausen

Links

Die Flächen sind nach Osten hin als artenarme

Fettwiesen-Neueinsaat (EA3, xd2) ausgebildet (2003 noch Acker). Nach einem Grasweg erstrecken sich

Ackerflächen (HA0) entlang der Straße.

Auf der Höhe des Grasweges befindet sich in einer leichten Senke ein extensiv bewirtschafteter Graben (FN3), der talabwärts in Richtung Rockenhausen verläuft. Der Uferbereich ist anfangs lediglich durch einen schmalen, gewässerbegleitenden feuchten Hochstaudenflursaum (KA2) gekennzeichnet, der dann in einen fast durchgehenden Ufergehölzstreifen (BE0) übergeht. Neben der Esche und Weide dominieren Schwarz-Erle / Alnus glutinosa.

Der sich nördlich anschließende Hangbereich ist durch extensiv genutzte Fettwiesen (EA1, sth), die z.T. aufgegeben sind und langsam verbuschen (EA1, stl, tt), gekennzeichnet. Unterbrochen werden die Grünflächen durch hangparallel verlaufende lineare Gehölze aus Einzelbäumen (BF3), Baumreihen, -gruppen (BF1, BF2) und Strauchgehölze, die eine Krautschicht aus verbuschenden Hochstaudenfluren (LB0, tt) aufweisen.

Page 17: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 17 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Ca. 500 m vor der Ortslage von Rockenhausen erstreckt sich straßenparallel eine Baumreihe (BF1), die im Unterwuchs teilweise durch einen Brombeerjungwuchs sowie durch einen Fettgrünlandsaum (KC1a) gekennzeichnet ist. Am östlichen Rand dieses Gehölzes hat sich eine Brombeerhecke (BD2) gebildet. Der 2003 parallel zur Straße verlaufende Weg ist inzwischen nicht mehr vorhanden.

Kurz vor der Ortslage von Rockenhausen ist der Raum durch ein Mosaik aus extensiv genutzten Fettwiesen (EA1, sth), die zunehmend aufgegeben werden und verbuschen (EE1, tt), Gebüschen mittlerer Standorte (BB9), einer Baumgruppe (BF2), einem straßennahen Gehölzstreifen (BD3) einem aufgegebenen Obstgarten (HK7) sowie einem Gartengelände (HS0) charakterisiert. Der Komplex wird durch einen asphaltierten Wirtschaftsweg nach Norden hin begrenzt. Daran schließen sich ähnliche Strukturen an.

Rechts

Die Flächen südlich der Landesstraße sind fast durchgängig von Ackerflächen (HA0) bestimmt, die nur durch die vorhandenen Graswege unterbrochen werden. Schmale Fettwiesenstreifen (EA1) und lineare Hochstaudenfluren (LB0), die durch einzelne Gebüschgruppen (BB2) und junge Einzelbäume unterbrochen werden prägen den Bereich im Anschluss an die

Page 18: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 18 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Straßenböschung. Im südlichen Hangbereich gibt es außerhalb des Untersuchungsgebietes eine Neuanlage einer Streuobstwiese (HK1) sowie Fettwiesen Neueinsaaten (EA3).

Im Bereich eines straßenparallelen Wirtschaftsweges und den angrenzenden Böschungen dominieren Strauchhecken (BD2) aus Schlehe und Brombeere sowie Obstbäume in der Baumschicht (BF6).

OD Rockenhausen bis Bauende

Links

Die Wohn-/Mischgebiete nördlich der L 386 sind in der 2. Hälfte des 20.

Jahrhunderts entstanden. Die offene Bebauung ist durch Gärten mit hohem Koniferen- und

Zierpflanzenanteil geprägt.

Direkt an der L 386 befindet sich eine mit Ebereschen / Sorbus aucuparia und Linden / Tilia spec. überstellte Wiese, die parkartig (HM3a) mit Fußwegen ausgebildet ist. Östlich der K 12 ist die

Straßenböschung durch eine regelmäßig gepflegte Gräser-/ Kräuterflur (HC3) geprägt.

Die Pflanzinseln im Straßenraum sind durch Stauden und Bodendecker geprägt sowie durch Grassäume und einen Baum.

Page 19: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 19 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Rechts

Der westlich der B 48 gelegene Teil der Stadt Rockenhausen wird im Untersuchungsgebiet von Gewerbeflächen geprägt deren Eingrünung relativ gut ausgeprägt ist. Baumdominierte lineare Gehölzstrukturen wie Baumhecken (BD6), Baumreihen, -gruppen (BF1, BF2) und Einzelbäume dominieren.

Östlich der B 48 prägen straßennahe, strauch- oder baumdominierte Gehölzstreifen (BD3) die Flächen.

Page 20: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 20 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

2.2.3 Fauna

Im vorherrschenden Biotoptyp „Wiesen, Weiden, Äcker“ benennt die Planung Vernetzter Biotopsysteme (VBS) die folgenden charakteristischen Tierarten für den Landkreis:

Streuobst: Wendehals (Jynx torquilla), Neuntöter (Lanius collurio RP7 - 2 BRD8 V), Grünspecht (Picus viridis)

Halbtrockenrasen: Weinhähnchen (Oecanthus pellucens, RP9 2),

Die Halbrockenrasenflächen innerhalb des Halboffenlands sind aber weit von der L 386 abgerückt (potenzieller Lebensraum des Weinhähnchens).

Fließgewässer: Wasseramsel (Cinclus cinclus), Gebirgsstelze (Motacilla cinerea),

Die Gewässergüte im Dörnbachsystem ist ein Hinweis darauf, dass die auf sauberes Gewässer angewiesenen Arten - Wasseramsel und Gebirgsstelze - potenziell im gesamten Gewässerverlauf vorkommen können.

Mageres Grünland mittlerer Standorte (mit Großem Wiesenknopf): Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling ([Maculinea nausithous, RP10 2, BRD 3).

Die Biotopkartierung Rheinland-Pfalz (von 1992 – 1997) bestätigt die Vorkommen des Neuntöters und des Grünspechts für das Halboffenland nördlich des Dörnbachs.

Charakterarten für den Landkreis

- Wiesenweihe und Kornweihe

Biotoptyp: Weiträumige, offene Agrarflächen in Plateaulagen oder breiten Tallagen sind typische Brut- und Jagdreviere von.

Vorkommen im Landkreis: Verbreitungsschwerpunkte sind die Alsenzer Höhen und der Lichtenberg-Höhenrücken.

Vorkommen im Planungsraum: keine Hinweise bekannt

- Neuntöter

Biotoptyp: Abwechslungsreiche Gebüschbestände in Verbindung mit größeren, kurzrasigen Magerwiesen.

Vorkommen im Landkreis: Alsenzer Höhen als Verbreitungsschwerpunkt; sonst sporadisch verbreitet.

Vorkommen im Planungsraum: Talhänge des Dörnbachtals.

- Wendehals

Biotoptyp: kleine, strukturreiche Wäldchen mit älterem Baumbestand sowie Streuobstbestände

Vorkommen im Landkreis: Der nächste Verbreitungsschwerpunkt sind die Alsenzer Höhen bis in die Umgebung von Rockenhausen.

Vorkommen im Planungsraum: keine Hinweise bekannt.

7 BRAUN, M., A. KUNZ & L. SIMON (1992). Rote Liste der in Rheinland-Pfalz gefährdeten Brutvogelarten. - Fauna Flora Rheinland-Pfalz 6: 1065 – 1073.

8 Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (1994).

9 Rote Liste Rheinland-Pfalz (1991).

10 BLÄSIUS et al. (1992): Rote Liste der bestandsgefährdeten Schmetterlinge in Rheinland-Pfalz.

Page 21: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 21 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

- Schwarzkehlchen

Biotoptyp: strukturierte, trocken-warme Pionier-/Ruderalfluren

Vorkommen im Landkreis: nächste Vorkommen liegen im Bereich der magerwiesenreichen Hänge von Alsenz und Appelbach.

Vorkommen im Planungsraum: keine Hinweise bekannt

Von diesen besonders bedeutsamen Charakterarten des Landkreises sind keine Vorkommen im geplanten Eingriffsraum bestätigt.

Bei den Kartierarbeiten (2002 / 2003 / 2013 / 2014 / 2015 ) wurden folgende Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt:

Amsel

Bachstelze

Blaumeise

Bluthänfling

Buchfink

Buntspecht

Dorngrasmücke

Eichelhäher

Elster

Feldlerche

Gartenbaumläufer

Gartengrasmücke

Gebirgsstelze (NG)

Gimpel

Girlitz

Goldammer

Graureiher (NG)

Grünfink

Grünspecht (NG)

Hausrotschwanz

Haussperling

Heckenbraunelle

Klappergrasmücke

Kleiber

Kleinspecht

Kohlmeise

Kuckuck

Mauersegler (NG)

Mäusebussard (NG)

Mehlschwalbe (NG)

Mönchsgrasmücke

Nachtigall

Pirol

Rabenkrähe (NG)

Rauchschwalbe (NG)

Ringeltaube (NG)

Rotkehlchen

Rotmilan (NG)

Schwarzspecht (NG)

Singdrossel

Star

Stieglitz

Stockente (NG)

Sumpfmeise

Trauerschnäpper

Turmfalke (NG)

Wacholderdrossel (NG)

Waldbaumläufer

Wintergoldhähnchen

Zaunkönig

Zilpzalp

Das vorgefundene Artenspektrum verdeutlicht das Biotopmosaik aus Offenland- und Gehölzstrukturen (linear, flächig). Die Arten mit Zusatz „NG“ sind auschließlich Nahrungsgäste.

Erwähnenswerte Geradflügler im Untersuchungsgebiet:

- Feldgrille (in mageren Wiesenbereichen)

Erwähnenswerte Tagfalter im Untersuchungsgebiet:

- Schwalbenschwanz (Papilio machaon) - Esparsetten-Widderchen (Zygaena carniolica) - Kaisermantel (Argynnis paphia)

Page 22: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 22 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

2.3 Schutzgebiete / Schutzobjekte

Zur Sicherung von seltenen, gefährdeten und aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes wertvollen Biotopen bestehen zurzeit folgende Vorgaben an Schutzgebieten bzw. geschützten Flächen:

Schutzgebiete nach europäischem Recht: Natura 2000 (FFH, VSG)

Im Umfeld des Untersuchungsgebietes gibt es keine europäischen Schutzgebiete.

Das nächste NATURA 2000 Gebiet liegt ca. 2 km südöstlich der Ausbaustrecke. Es handelt sich um das FFH-Gebiet 6313-301 „Donnersberg“.

Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Pauschalschutz nach § 30 (2) BNatSchG

Schachergraben N Dörnbach (Dörnbach) BT-6312-0624-2010 (gering beeinträchtigt, regionale Bedeutung)

Ca. 70 m südwestlich des Schachgrabens befindet sich in der Nähe des Bauanfangs eine weitere Pauschalschutzfläche; das Gewässer liegt ca. 40 m nördlich der Landesstraße.

Bächlein südwestlich Scharfeeck (nördlich Dörnbach) BT-6312-0789-2010 (gering beeinträchtigt, lokale Bedeutung)

Biotoptypen

Magerwiese nördlich Scharfeeck BT-6312-0627-2010 (Schutz zur Erhaltung von Lebens-gemeinschaften) ca. 50 m nördlich des Vorhabens

Schutzwürdige Biotope

Südhang Scharfeeck BK-6312-0195-2010

Südhang mit vielfältigen Biotoptypen nördlich von Dörnbach/Scharfeeck. Lokal bedeutsamer Komplex aus Magergrünland, Gebüschen und Obstbaumbestand an einem Südhang. Hohe Arten- und strukturelle Vielfalt durch blütenpflanzenreiche Glatthaferwiesen und dichte Gebüsche, die eng mit einander verzahnt sind. Trittsteinbiotope (Wiesen, Gebüsche) und Vernetzungsbiotop (Schachergraben) in einer Landwirtschaftlich genutzen Umgebung.

2.4 Landschaftsbild / Natürliche Erholungsfunktion

Das Landschaftsbild bezeichnet vorwiegend die äußere, sinnlich wahrnehmbare Erscheinung von Natur und Landschaft, wobei eine gewisse Großräumigkeit der Wahrnehmungsweise vorausgesetzt wird (angemessener Bezugsraum). Zur Wahrnehmung gehören auch visuelle, akustische und olfaktorische Aspekte. Die Betrachtung der Teilräume steht immer in Relation zum gesamten Naturraum.

Trotz einer gewissen Subjektivität des Wertbegriffes Landschaftsbildqualität gibt es zur Operationalisierung des Begriffes Kriterien, die eine allgemein nachvollziehbare Bewertung er-möglichen. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) begreift Landschaftsbildqualität aus dem Zusammenspiel von Vielfalt, Eigenart und Schönheit.

Bewertung Landschaftsbild

Als räumliche Bezugsgrundlage sind zunächst Landschaftsbildeinheiten abzugrenzen (land-schaftsästhetische Raumeinheiten): Räume mit visuell homogenem Charakter. Als ergänzendes Kriterium zur Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten lässt sich das Relief heranziehen. Die Kriterien für das Landschaftsbild sind einzeln zu bewerten. Eine zusammenfassende Wertung

Page 23: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 23 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

ist verzichtbar, da bei der Wahrnehmung von Landschaften immer auch ein einzelnes Kriterium überwiegen kann.11

Leitbild für den Landschaftsraum „Lichtenberg-Höhenrücken“:

Wald tritt gegenüber Offenland zurück

Magerbiotope im Osten sind eng mit den durchgängigen, strukturreichen Halboffenland (Trocken-) biotopkomplexes des Alsenztalrands vernetzt.

In den Talauen begleiten + schmale Bänder aus Grünland mittlerer Standorte Feuchtgrün-land, seltener Röhrichten und Großseggenriede die Bäche.

Als landschaftsästhetische Raumeinheiten mit einheitlichem Erscheinungs-bild lassen sich ins-gesamt 5 Landschaftsbildeinheiten abgrenzen (vgl. Karte unten):

Das Dörnbachtal (Landschaftsbildeinheit 1),

eine Talmulde, die sich vom Höhenrücken nördlich des Dörnbachs bis zur Westgrenze der Bebauung von Rockenhausen erstreckt (Landschaftsbildeinheit 2),

ein von der Formgebung ausgeprägteres Tal südlich des Inkeltalerhofs, das sich am westli-chen Ortsrand von Rockenhausen mit der betroffenen Talmulde vereinigt (Landschaftsbild-einheit 3),

den raumbegrenzenden Waldbestand auf dem Höhenrücken des Hippbergs (Landschafts-bildeinheit 4),

die Ortslage Rockenhausen: jüngere Siedlungsteile, die die frühere, von der Bahnstrecke vorgegebene Siedlungszäsur überschritten haben. Nördlich der L 386 liegen Wohnbebau-ung und das Krankenhaus, südlich der Landesstraße befinden sich gewerbliche Bauflächen (Landschaftsbildeinheit 5).

Ausgehend vom Eingriff und der visuellen Wirkzone sind die Landschaftsbildeinheiten 1 und 2 näher zu beschreiben.

Für die einzelnen Landschaftsbildeinheiten werden jeweils die Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Ei-genart / Schönheit beschrieben:

Vielfalt: Hierunter werden alle aufgrund von Farbe, Wuchshöhe, Nutzung, Struktur, Textur, Lichteinwir-kung etc. unterscheidbaren Landschaftselemente (natürliche sowie kulturell-anthropogene) eines Rau-mes zusammengefasst. Die Vielfalt bildet die wesentliche Grundlage zur Erholungseignung einer Land-schaft.

Kriterien:

auftretende Nutzungsformen

zeitlicher Aspektwandel (auffällige Blühaspekte)

lineare / punktuelle Strukturelemente (auch fernwirksame Orientierungspunkte)

besonders erlebniswirksame Randstrukturen

kleinräumig wirksame Reliefvielfalt

positive Blickbezüge / perspektivische Eindrücke

(vgl. Tabelle unten)

Eigenart: Die Eigenart einer Landschaft wird durch natürliche oder kulturell gewachsene, für den Raum typische und unverwechselbare Landschaftselemente und Nutzungsstrukturen geprägt. Sie weisen eine charakteristische Abfolge auf und haben sich in der Regel über einen längeren historischen Zeitraum entwickelt. (vgl. Tabelle unten)

Kriterien:

kulturhistorische Elemente (mit visueller Wirksamkeit)

charakteristische Nutzungsformen (historisch begründet für den Landschaftsraum)

einprägsames Anordnungsmuster

11

Jessel, B. (1998): Das Landschaftsbild erfassen und darstellen – s. Literaturliste

Page 24: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 24 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Ergänzendes Hilfsmittel: EIGENARTSVERLUST

Statt die „Eigenart“ selbst zu werten, werden vielmehr die Veränderungen der letzten 50 Jahre betrachtet. Damit wird ausgedrückt wie stark sich der Charakter der Landschaft verändert hat.

Schönheit: bezeichnet den subjektiv wahrgenommenen Gesamteindruck der Landschaft.

Die Schönheit spiegelt ein „wertvoll empfundenes“ Landschaftsbild wieder, d.h. innerhalb dieses Land-schaftsausschnittes sieht der Betrachter eine Harmonie in der Vielgestaltigkeit des Raumes und der ver-schiedenen Landschaftselemente. Sie stellen für ihn einen bestimmten visuellen und gleichwohl ideali-sierten Erlebnischarakter dar. Zugänglichkeit und Erlebbarkeit eines Raumes spielen bei der „Wertung“ eine besondere Rolle (Erholungswert der Landschaft); aber auch negative Vorbelastungen (unangeneh-me Geräusche, Gerüche). (vgl. Tabelle unten)

Page 25: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 25 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Merkmal/ Landschaftsbildeinheit

Dörnbachtal (Einheit 1) Talmulde westlich von Rockenhausen (Einheit 2)

Vielfalt Sie ergibt sich primär aus den Struktur-/Texturwechseln zwischen Acker und Grünland, erhöht sich durch den Blickfang Ufergalerie, ergänzt sich weiter durch die großflächigen Gehölzbestände am nördlichen Talhang. Sie ist als hoch zu bewerten. Am südlichen Talhang ist sie geringer, da die Gebüschbiotope und die Ufergalerie eine waldähnliche optische Einheit bilden. Es ver-bleiben die Texturwechsel zwischen Acker und Grünland. Die Obst-anlage und das Röhrichtbiotop sind die belebenden Elemente, ihre optische Wirksamkeit ist gegenüber dem vorher beschriebenen Hang geringer.

Elemente der Vielfalt beschränken sich auf Heckenstrukturen an Hangkanten, wenige Einzelbäume und (im oberen Teil) einzelne Gebüsche am Graben. Der Graben ist erst mit fortschreitender Fließstrecke als solcher erkennbar. Darüber hinaus bleiben we-niger Texturwechsel zwischen Acker und Grünland festzuhalten. Die Vielfalt ist gering bis mittel ausgeprägt.

Eigenart In annähernder Nordwest-Südost-Richtung orientiertes Sohlental mit hohem Grünlandanteil als naturraumtypische Landschaftsform, die durch einen Mittelgebirgsbach hervorgerufen wurde. Die Ufergalerie am Dörnbach ist deutlich als prägendes Struktur-element erkennbar (Raumwirksamkeit für den Gesamtraum). Am nördlichen Talhang finden sich großflächige Gehölzbestände. Die Eigenart ist als hoch einzustufen.

Südwest-Nordost orientierte Talmulde in einer sanft gerundeten, von Ackerbau geprägten Hügellandschaft, die nach Osten Blick-beziehungen zum Donnersberg ermöglicht. Die Hügelkuppen sind bewaldet. Der Graben trägt keine ausgeprägte Ufergalerie. Im Süden begrenzt der Waldbestand auf dem Hippberg die Sichtbeziehungen. Die Eigenart ist gering bis mittel ausgeprägt.

Landschaftsschäden z.T. L 386 Umspannwerks nordwestlich des Knotens L 386 / Gemein-destraße Dörnbach. Randbereiche von Rockenhausen, insbesondere Gewerbege-bäude südlich der L 386. Der Gebäudekomplex des Pflegeheims Zoar auf dem Inkeltaler-hof ist weithin sichtbar.

Schönheit Relief und gliedernde Elemente ergeben eine hohe Typizität als „Bachtal im Nordpfälzer Bergland“ Diese Typizität vermittelt den Eindruck einer gewachsenen Kultur-landschaft, damit ein Gefühl von Heimat und letztendlich Schönheit. Die Schönheit ist ebenfalls als hoch einzustufen.

Die Typizität ist hoch, sie vermittelt die lange Prägung des Raums durch die Landwirtschaft. Die Einheit ist weniger ab-wechslungsreich als das Dörnbachtal, in dieser Einheit sind je-doch Sichtbeziehungen bis zum Donnersberg möglich. Dies vermittelt den Eindruck einer gewachsenen Kultur-landschaft und dadurch ein Gefühl von Heimat und Schönheit. Diese wird jedoch subjektiv als geringer eingeschätzt als in der vorigen Einheit. Die Schönheit ist als mittel einzustufen.

Page 26: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 26 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

MENSCH

Vorhandene Flächennutzung: Der Planungsraum befindet sich in der freien Landschaft und grenzt bei Bau-km 2+520 an die Ortslage Rockenhausen an.

Eine Eignung für die landschaftsgebundene Erholung ist in erster Linie dem Dörnbachtal zuzu-weisen. Auf der Kuppe (Bau-km 1+140) kreuzt ein Wanderweg die L 386.

KULTUR- UND SACHGÜTER:

Elemente des kulturellen Erbes sind nach Aussage des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rockenhausen für den Eingriffsraum nicht bekannt.

Sachgüter beschränken sich auf die üblichen Ver- und Entsorgungsleitungen (letztere insbesondere am Bauanfang und -ende). Sie sind in den Planunterlagen eingetragen.

WECHSELWIRKUNGEN

Ein wesentliches Charakteristikum der belebten Natur ist das Zusammenspiel von abiotischen (z. B. Boden, Wasserhaushalt) und biotischen (Pflanzen-, Tierwelt) Schutzgutaspekten, die stellenweise in erheblichem Umfang voneinander abhängen.

Als herausragend in diesem Zusammenhang ist das Tal des Dörnbachs hervorzuheben:

Talsohle: Hoch anstehendes Grundwasser unter Einfluss des Dörnbachs bedingt eine bestimmte Artenzusammensetzung der Pflanzendecke (Ufergalerie, [wechsel-] feuchtes Grünland, das aufgrund des Grundwasserspiegels extensiv genutzt wird). In diesen Artengemeinschaften finden bestimmte, hoch spezialisierte Tierarten ihre ökologische Nische.

Talhang: Hier hat der geologische Aufbau (Schichtung, Streichrichtung) Einfluss auf die Bodenbildung (Wasserdurchlässigkeit). In Verbindung mit der Exposition (korreliert mit der Streichrichtung der geologischen Schichtenfolge) kommt es hier zu relativ trockenen, durch die annähernde Südexposition warmen Standorten, die eine hoch spezialisierte, angepasste Pflanzenartengemeinschaft (Halbtrockenrasen) mit ökologischen Nischen für spezialisierte Tierarten zur Folge haben.

Page 27: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 27 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

3 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

3.1 UVP-Pflicht

Für das Vorhaben „L 386 – Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen“ ist gemäß § 3 Abs. 1. Satz 1 LUVPG Anlage 1 „Bau einer öffentlichen Straße nach § 3 LStrG oder einer Pri-vatstraße in allen anderen Fällen (…)“ eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzufüh-ren.

Gemäß dem Ergebnis der Einzelfallprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG (Screening) sieht die gut-achterliche Empfehlung kein Erfordernis für eine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, da unter der Beachtung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen von dem Vorhaben zu erwarten sind.

Die Beachtung der Eingriffsregelung gemäß BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) erfolgt durch den vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan.

3.2 Europäische Schutzgebiete

Im Umfeld des Untersuchungsgebietes gibt es keine europäischen Schutzgebiete.

Das nächste NATURA 2000 Gebiet liegt ca. 2 km südöstlich der Ausbaustrecke. Es handelt sich um das FFH-Gebiet 6313-301 „Donnersberg“.

3.3 Geschützte Arten nach § 44 BNatSchG

Die Einschätzung des Gutachters basiert auf den Kartierergebnissen (Avifauna, ergänzende Artbeobachtungen) und einer Auswertung zu projektrelevanten Artenvorkommen, die bisher für den Landschaftsraum (TK 25, Blatt 6312 Rockenhausen) bekannt sind.

Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind für streng und besonders geschützte Arten nicht zu erwarten, wenn Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Vorsorgliche Ausnahmeprüfungen wurden durchgeführt.

vgl. Unterlage 19.1, Anhang 2: Artenschutzbeitrag

3.4 Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 14, 15 und17 BNatSchG)

Das Straßenbauvorhaben verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft die zu erheblichen Be-einträchtigungen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes füh-ren:

Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen

Unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten Flächennutzungen werden die Auswir-kungen der geplanten Baumaßnahme auf Natur und Landschaft im Rahmen des Landschafts-pflegerischen Begleitplans ermittelt und bilanziert.

Hierzu erfolgt in Kapitel 4 eine Beschreibung der zu erwartenden, erheblichen und/oder nach-haltigen Auswirkungen der vorliegenden Straßenplanung auf die Umwelt.

Page 28: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 28 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

4 KONFLIKTANALYSE

4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Vermeidungsmaßnahmen dienen dazu, Beeinträchtigungen teilweise oder vollständig zu ver-meiden;

Schutzmaßnahmen dienen dem konkreten Schutz von Biotopen / Arten vor Beeinträchtigungen;

aus bautechnischer Sicht:

Bereits im Rahmen des technischen VORENTWURFS (Stand Juli 2015) wurde das Vermeidungs-gebot beachtet.

Für den Neubau des Knotens L 386 / K7 erfolgt eine Verschiebung in die östlich angrenzen-de Ackerfläche. Es sind nur geringfügige Geländemodellierungen erforderlich.

Eine erforderliche Entwässerungsmulde östlich des Dörnbaches im Bereich einer Altablage-rung wird gemäß den technischen Vorschriften abgedichtet.

Anfallende Massen aus der Geländemodellierung werden soweit die statischen Erfordernis-se es zulassen in die Dammböschungen bzw. in die geplanten Rückhalteflächen eingebaut. Überschüssige Massen werden fachgerecht entsorgt.

Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) sind primär im Bereich von Flächeninanspruch-nahmen bzw. auf (teil-) versiegelten Flächen oder sonstigen vorbelasteten Flächen umzu-setzen. Darüber hinaus können Ackerflächen herangezogen werden. Biotopflächen sind ge-nerell als BE-Flächen auszuschließen.

Restzwickel zwischen alter und neuer Trasse (südlich Umspannwerk) werden als Rückhal-teflächen modelliert.

Teilbefestigte Böschungen (Schotter) werden für eine Anpassung herangezogen (Einmün-dung K 7/ L 386).

Von Bau-km 1+140 bis Bau-km 2+360 wird die linke Fahrbahn angehalten. Dadurch sind nur geringfügige Böschungsanpassungen erforderlich.

Vom KVP bis zum Bauende (L 386) Achse 1 werden die bestehenden Fahrbahnränder auf beiden Seiten angehalten.

Bei den Wegebauarbeiten zu verwendende wassergefährdende Stoffe müssen auf einer speziell gesicherten Fläche, abseits des Überflutungsbereiches, gelagert werden.

aus Sicht der Eingriffsregelung:

Aus naturschutzfachlicher Sicht werden folgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt:

Vom Bauanfang bis zum Dörnbach wird der nördliche Fahrbahnrand weitgehend angehal-ten, dadurch sind nur geringfügige Eingriffe in die nördlich angrenzenden Grünlandflächen erforderlich.

Die Neuherstellung bzw. Anpassung von Böschungen darf nur von der Fahrbahn aus erfol-gen. Ggf. sind bauzeitliche Bermen in den Böschungen herzustellen, um die Geländemodel-lierung durchzuführen. Baustraßen oberhalb von Einschnittsböschungen bzw. am Fuß von Dammböschungen werden zum Schutz wertvoller Biotope pauschal ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ackerflächen.

Page 29: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 29 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Die Abflussdrossel für eine Geländemulde vor dem Dörnbach wird so hergestellt, dass die Ufergehölze nicht beeinträchtigt werden. Das vorhandene liegende Totholz wird entspre-chend um einige Meter verlagert und bleibt in der Aue.

Für die Anpassung einer Wirtschaftswegeeinmündung am Dörnbach steht zum Schutz des bestehenden Ufergehölzes bachseits kein Arbeitsraum zur Verfügung.

V 5.3a Erhalt der Uferbäume im Bereich der Dörrnbachaue:

Die drei durch die Erneuerung des Brückenbauwerks betroffenen Bäume (Silber-Weide, Eschen) werden nicht gerodet, sondern sind auf den Stock zu setzen.

Darüber hinaus ist die erforderliche Wurzelstockfräsung (z.B. mit einer >>Wurzelratte<<) auf die Maße der Flügelwand zu beschränken.

Bauzeitlich sind die verbleibenden Wurzelstöcke zu sichern.

Zusätzlich sind folgende Maßnahmen im Gewässer umzusetzen:

Um den Eintrag von Schwebstoffen in das Gewässer bauzeitlich zu vermeiden sind un-terstromig unmittelbar nach dem Standort neuen Flügelmauern Sedimentfilter (z.B. Strohballen oder Filtervlies) über die ganze Breite des Gewässers abschwemmsicher einzubringen.

Der Arbeitsraum ist auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken

Eine Inanspruchnahme angrenzender Biotopflächen / Wiesenflächen, z.B. durch Befah-ren, Lagerung von Boden bzw. Material oder Abstellen von Baufahrzeugen, ist unzuläs-sig.

Auf allen durch die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen mit Bodenschä-den (Scher bzw. Verdichtungsschäden) sind unmittelbar im Anschluss an die Bauarbei-ten durch geeignete Bodenbearbeitungsmaßnahmen günstige Bodenverhältnisse als Voraussetzung für die weitere Vegetationsentwicklung herzustellen.

Wiedereinbau des anstehenden Bodens

Überschüssige Erdmassen sind abzutransportieren (keine Lagerung im Talraum)

Schaffung von 2 Ersatzquartieren für die Wasseramsel an der neuen Dörnbachbrücke

Zum Schutz eines §30 Fließgewässers wurde der Ablauf einer Entwässerungsmulde ver-legt; dadurch findet keine Direkteinleitung in das Gewässer statt.

Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Dörrnbach-aue führen können, sind verboten.

Die Rückhalteeinrichtung (Bau-km 2+150 – 2+245 links) wird mit einem Amphibien-sperrzaun versehen, um Tierverluste durch Wanderungen über die L 386 nach Süden zu vermeiden. Dieser ist notwendig, da sich die Beckenstandorte (Einstautiefe max. 1,0 m) nur ca. 20 m von der Fahrbahn befinden und eine Besiedlung von Amphibien aus angrenzen-dem Grünland bzw. Grabenumfeld zu erwarten ist.

Bauzeitlich gefährdet sind straßennahe Gehölze und sonstige Vegetationsflächen. Im Ein-zelnen betroffen sind (Bau-km vgl. Konflikt und Maßnahmentabelle Unterlage 19.1, Anhang 1):

BK 1

o Grünland mittlerer Standorte

o Streuobstbrache

Page 30: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 30 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

BK 2

o Ufergehölz, Grünland, Baumreihe, Feldgehölz, Streuobst

o Strauchhecke, Baumhecke, Streuobstwiese, Baumgruppe,

BK 4

o Grünland mittlerer Standorte

BK 5

o Einzelbäume

BK 6

o Gehölze Park, Strauchhecke, Gehölzstreifen, Einzelbäume -

aus Sicht des Artenschutzes:

Vart 1 Vögel / Fledermäuse

die Baufeldräumung und Rodung kann nur im Winterhalbjahr vor der Brutsaison stattfinden (Anfang Oktober bis Ende Februar)

Vart 2 Fledermäuse

Kontrolle der Altbäume auf Quartierpotenzial für Fledermäuse

Vart 3 Vögel / Reptilien

Rodung der Gehölze von Oktober bis Februar (Vögel)

Vergrämung potenzieller Reptilien durch Herstellung kurzrasiger Flächen von November bis Februar (vor der Aktivitätszeit von Reptilien)

Baufeldräumung von März bis September (während Aktivitätszeit potenzieller Reptilienvor-kommen)

4.2 Unvermeidbare Beeinträchtigungen

Durch das Ausbauvorhaben werden folgende Flächen beansprucht:

Straßenseitenstreifen (gräser- / kräuterreiche Straßenränder, Böschungsgrün, Gehölzstrei-fen)

Straßenbegleitende Grünlandflächen und unterschiedliche Gehölzbestände

Teilverlust Feldgehölz durch neue Böschungen

Daraus resultieren auch die wesentlichen Beeinträchtigungen für Lebensräume von Tieren und Pflanzen.

Page 31: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 31 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

4.3 Naturschutzfachliche Konfliktschwerpunkte

Zur Abschätzung einer schutzgutbezogenen Eingriffserheblichkeit sind neben den Bedeutungen der Schutzgüter im Untersuchungsraum auch die Eingriffsintensitäten im Wirkraum des geplan-ten Vorhabens zu berücksichtigen.

Baubedingte Beeinträchtigungen: Darunter sind die Beeinträchtigungen während der Bauphase zu verstehen. Hierunter fallen die Inanspruchnahme von Begrünungen und Bepflanzungen der Straßenseitenstreifen und even-tuell notwendiger Arbeitsstreifen, die wieder bepflanzt sowie begrünt werden. Hinzu kommen Gefährdungen von Biotopen, insbesondere von Gehölzen.

Darüber entsteht bei jedem Vorhaben Baulärm, der zu weiteren zeitlich begrenzten Beeinträchtigungen (nicht quantifizierbar) führt.

Anlagebedingte Beeinträchtigungen: Hierbei handelt es sich um dauerhafte Auswirkungen, die zu einer Verände-rung in der Landschaft führen. Dazu gehören im Wesentlichen als Eingriffe die Neuversiegelung von Boden, die Errichtung von Bauwerken und Geländemodellierungen sowie die Überbauung von Flächen und Biotopen.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen: Hierunter werden die Beeinträchtigungen während der Betriebsphase ver-standen. Es handelt sich im Wesentlichen um Lärm- und Schadstoffemissionen sowie um eine Beunruhigung durch den Verkehr.

4.3.1 Auswirkungen auf den Boden/Fläche

- Fläche

Die Nettoneuversiegelung für das Vorhaben beträgt 0,869 ha.

Für das Vorhaben erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme (Fahrbahn inkl. Bankett: Straße und Radweg, Böschungen und parallel verlaufende Entwässerungsmulden im Umfang von ca. 4,5 ha. Davon betroffen sind überwiegend im Immissionskorridor der bestehenden L 386 liegende Acker- und Grünflächen, Straßenrandstreifen und straßenbegleitende Gehölz-streifen (Bäume, Baum-/Strauchhecken) sowie ein Feldgehölz. Für die Herstellung einer Regenrückhaltemaßnahme (ein Beckenstandort) wird eine Grünland-

fläche dauerhaft in Anspruch genommen (0,45 ha).

Die bauzeitlich in Anspruch zu nehmenden Flächen (Arbeitsräume und sonstige Baustellen-einrichtungsflächen) im Umfang von ca. 1,00 ha werden wieder renaturiert. Beansprucht wer-den einerseits bereits vorbelastete Flächen (teil-/ versiegelte Flächen im Umfeld der Straße) sowie Flächen, die im Rahmen der Baufeldherstellung beansprucht werden

- Boden

Baubedingt:

Konfliktschwerpunkt K 2

Durch den Ausbau der Straße sind großflächige Anpassungen der vorhandenen Böschungen (Einschnitt, Damm) bzw. Neumodellierungen erforderlich.

Das vorliegende geotechnische Gutachten12 empfiehlt, aufgrund der Bodenbeschaffenheit, die Böschungen mit einer Neigung von 1:2 auszubilden.

Der Vorhabenträger favorisiert eine Untergrundverbesserung des Bodens. Dadurch ist die Bei-behaltung der 1: 1,5 Böschung gegeben.

Auf den Böschungen mit Untergrundverbesserungen sind keine Bepflanzungen, sondern ledig-lich Ansaaten möglich.

Durch eine anschließende Begrünung der Böschungen können die Eingriffe für den Boden kompensiert werden.

12

Peschla + Rochmes (März 2015) Baugrunduntersuchung und Geotechnischer Bericht zum Vorhaben „L 386 – Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen“; Kaiserslautern;

Page 32: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 32 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Für die Herstellung von Rückhalteflächen kommt es durch Geländemodellierungen in 2 Berei-chen zu Bodenbeeinträchtigungen.

Im Bereich des Umspannwerks erfolgt eine Trassenverschiebung nach Süden. Das Gelände zwischen alter und neuer Trasse wird für die Rückhaltung von Niederschlagswasser entspre-chend modelliert. Die Fläche ist anschließend zu begrünen und zu bepflanzen.

Bei Bau-km 2+200 links ist ein intensiv genutzter Grünlandstandort für ein 3-stufiges Becken vorgesehen. Das erste Becken wird als Absetzbecken ausgebildet. Über Sickerfenster wird das anfallende Straßenwasser über die drei Becken in den nördlich angrenzenden Graben abgelei-tet. Durch eine umfangreiche Begrünung und Bepflanzung der Becken und des Umfeldes sind die Eingriffe in den Boden sowie das Landschaftsbild kompensiert.

Anlagebedingt:

Konfliktschwerpunkt K 1

Wesentliche Auswirkung auf dieses Schutzgut ist die Neuversiegelung belebten Bodens im Zu-ge des Ausbaues der L 386 gehen sämtliche Funktionen des Bodens als Pflanzenstandort, Tierlebensraum, Produktions- und Versickerungsfläche dauerhaft verloren. Dieser resultiert aus der Fahrbahn, einem Rad- und Gehweg, Gehwegen (Ortslage Rockenhausen) sowie der An-bindung von Wirtschaftswegen. Die Ausbaulänge der Landesstraße beträgt ca. 2.617 m.

Aufgrund geänderter technischer Anforderungen sind zukünftig alle neuen Bankettbefestigun-gen (Gemisch aus gebrochenen Mineralstoffen) zu 50% als teilversiegelt einzustufen (s. hierzu auch Kapitel 5.3.3). Derselbe Versiegelungsansatz wird dementsprechend für die Überbauung von Banketten und sonstigen teilversiegelten Flächen, Wegen etc. zu Fahrbahnen bzw. von bisher unbefestigten Wegen herangezogen.

Für das Schutzgut Boden sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich. vgl. Kapitel 5.3.3

4.3.2 Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

Anlagebedingt:

(Konfliktschwerpunkt 1)

Als erheblicher Eingriff verbleiben der Verlust von Versickerungsflächen sowie die anfallende Mehrwassermenge infolge der Neuversiegelung und damit eine Beeinträchtigung des Land-schaftswasserhaushalts.

Für das Schutzgut Wasser sind keine zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

4.3.3 Auswirkungen auf Arten und Biotope

Baubedingt:

Konfliktschwerpunkt K 3 Durch Trassenverschiebung (Fahrbahn, Bankett, Böschungen) sowie Anpassung von Mulden kommt es zu einer Überbauung der turnusmäßig gepflegten gräser-/ kräuterreichen Straßenränder. Durch eine Be-grünung der Böschungen entstehen diese wieder neu. Für die Bilanz wurde durchgängig 1 m Breite als Straßenrand angenommen.

Konfliktschwerpunkt K 4b

Im Bereich einer massiven Einschnittsböschung wird der Arbeitsraum auf 1 m maximiert. Ent-sprechend einer Vermeidung von Eingriffen ist die Böschung von der Straße aus herzustellen (ggf. mit bauzeitlicher Bermenausbildung in der Böschung).

Page 33: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 33 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Konfliktschwerpunkt K 5

Im Zuge der Wirtschaftswegherstellung kommt es durch den Arbeitsraum geringfügig zu einem Teilverlust einer Baumreihe sowie des angrenzenden - als schutzwürdig kartierten - Grünlan-des.

Im Bereich der Erneuerung des Brückenbauwerks in der Dörnbachaue ist der Arbeitsraum auf e in Minimum zu beschränken. Die hierzu formulierten Vermeidungsmaßnahmen (V 5.3a vgl. Ka-pitel 4.1) sind strikt zu beachten.

Konfliktschwerpunkt K 6

Durch die Herstellung der großen Böschungen kommt es geringfügig durch Arbeitsraum (max. 1m) zu weiteren Gehölzverlusten sowie zu Beeinträchtigungen von Grünland.

Entsprechend einer Vermeidung von Eingriffen sind die Böschungen von der Straße aus herzu-stellen (ggf. mit bauzeitlicher Bermenausbildung in den Böschungen).

Anlagebedingt:

Konfliktschwerpunkt 4a

Durch die Verbreiterung des Banketts und einer damit verbundenen Anpassung der linksseiti-gen Dammböschungen zwischen Bauanfang und der Dörnbachaue kommt es an zwei Teilab-schnitten randlich zu einer Überbauung von Grünland mittlerer Standorte sowie dem Verlust eines Einzelbaumes (Esche).

Konfliktschwerpunkt 4b

Auf der rechten Seite führt die massive Erweiterung der Einschnittsböschung zu einem Verlust von Straßenbegleitgrün und Halboffenland. Im Einzelnen werden folgende Biotope überbaut: straßennaher Gehölzstreifen mit Einzelbäumen und markante Baumgruppe im oberen Bereich der Böschung sowie randlich ein Teil einer Streuobstbrache im Anschluss an die bestehende Böschung.

Konfliktschwerpunkt K 5

Eine straßennahe Grünlandfläche auf der rechten Seite unmittelbar vor der Dörnbachaue wird als Rückhaltefläche für Straßenwasser entsprechend modelliert. Dadurch kommt es zum Ver-lust des Grünlandes. Am tiefsten Punkt erfolgt die Herstellung eines kleinen Dammes mit Si-ckerfenster als Abflussdrosselung. Die modellierte Fläche ist zu begrünen. Die seitlich angren-zende, vorhandene Entwässerungsmulde wird im Einlaufbereich zum Dörnbach geringfügig angepasst. Das vorhandene liegende Totholz ist an eine andere Stelle in der Nähe der Aue zu verbringen.

Das bestehende Brückenbauwerk am Dörrnbach wird erneuert (mit folgenden Abmessungen: Breite zw. Geländer: 10,60 m, Lichte Weite: ca. 4,0 m, Lichte Höhe: ca. 4,35 m). Die Flügel-wände reichen teilweise in den Wurzelraum von drei Uferbäumen (eine Silber-Weide und zwei Gewöhnliche Eschen) im Baumholzalter (gering bis stark). Auf eine Rodung der Bäume ist zu verzichten. Die unter der Vermeidungsmaßnahme 5.3a (vgl. Kapitel 4.1) beschriebenen Teil-maßnahmen sind strikt zu beachten. Dadurch lässt sich ein Gehölzverlust vermeiden.

Auf der rechten Seite wird die Entwässerungsmulde kurz vor dem Dörnbach über die bestehen-de Aufschüttung in den Talraum des Dörnbaches abgeleitet. Für die Herstellung der Mulde und die erforderlichen geringen Einschnittsböschungen kommt es zum Teilverlust eines Erlenjung-wuchses. Die Aufschüttung ist als Altablagerung klassifiziert (Nr. 33305502 204). Eine Versicke-rung innerhalb dieser Fläche ist nicht möglich. Deshalb muss die Mulde abgedichtet werden.

Der parallel zum Dörnbach verlaufende Wirtschaftsweg nördlich der Straße muss angepasst werden. Durch die erforderliche Verschwenkung nach Norden kommt es zum Teilverlust einer Baumreihe. Das westlich angrenzende Ufergehölz wird nicht beeinträchtigt. Bachseits wird der Arbeitsraum auf den vorhandenen Weg bzw. die gehölzfreie Böschung beschränkt. Auf eine Angleichung des Geländes ist aufgrund der älteren Bäume zu verzichten.

Page 34: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 34 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Konfliktschwerpunkt K6

Zwischen der Dörnbachaue und dem Knotenpunkt L 386 / Gemeindestraße Dörnbach kommt es an mehreren Stellen zu einer Trassenverschiebung der Landesstraße einschließlich der Her-stellung von Banketten und Entwässerungsmulden. Damit verbunden sind massive Anpassun-gen an den bestehenden Böschungen sowie die Herstellung neuer Böschungen (Damm, Ein-schnitt). Es kommt zum Teilverlust unterschiedlicher Biotope im Umfeld der bestehenden Stra-ße. Im Einzelnen sind dies: randständige Bäume eines Feldgehölzes, Teilflächen einer Streu-obstbrache, Teilflächen eines Feldgehölzes, eine Strauchhecke sowie Teilflächen von Grünland mittlerer Standorte (nördlich der Straße); geringfügig trockene Hochstaudenfluren im Anschluss an den turnusmäßig gepflegten Straßenrand, Teilflächen einer mit Eschen dominierten Baum-hecke mit z.T. randständigen Bäumen, weitgehender Verlust einer Streuobstwiese, randlicher Verlust einer Baumgruppe, Teilverlust einer Strauchhecke sowie von Grünland mittlerer Stand-orte.

Konfliktschwerpunkt K7

Ab der Einmündung der Gemeindestraße in die L 386 verläuft im Süden parallel zur Landes-straße ein geplanter Rad- und Gehweg, der bis an den KVP am westlichen Stadtrand von Ro-ckenhausen geführt wird. Durch die Aufweitung des Straßenraumes ist eine Anpassung der bestehenden Böschungen erforderlich. Da der Fahrbahnrand im Norden angehalten wird (ge-ringe Böschungsanpassungen) sind südlich der Straße größere Anpassungen im Bereich der Einschnittsböschung erforderlich. Damit verbunden sind vereinzelte Gehölzverluste und flä-chenhafte Offenlandverluste außerhalb der Pflegezone der Straße. Im Einzelnen handelt es sich um: Grünland mittlerer Standorte und teilweise artenarmes Grünland, vollständiger Verlust von tw. jüngeren Gehölzen (Einzelbäume) bzw. Gebüsche mit geringer Flächenausprägung sowie um überwiegend trockene Hochstaudenfluren.

Konfliktschwerpunkt KG

Bauzeitlich sind darüber hinaus straßenbegleitende Einzelbäume, Gehölzbestände und sonsti-ge Vegetationsflächen gefährdet. Betroffen ist insbesondere der Kronen- und Wurzelbereich von Bäumen.

Für das Schutzgut Arten und Biotope sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich. vgl. Kapitel 5.3.3

4.3.4 Auswirkungen auf Landschafts-/Ortsbild

Anlagebedingt:

Konfliktschwerpunkt 8.1

Am Bauanfang kommt es durch die Aufweitung des Straßenraumes (massive Einschnittsbö-schung) zu einer Überbauung prägender Landschaftsstrukturen auf der vorhandenen Bö-schung. Insbesondere die lineare Gehölzstruktur mit markanten Bäumen ist von Dörrmoschel kommend eine markante Struktur und von weitem schon sichtbar. Der verbleibende Teil der vorhandenen Streuobstbrache kann diesen Verlust nicht kompensieren.

Die Trassenverschiebung der L 386 zwischen der Dörnbachaue und dem Knoten L 386 / Ge-meindestraße Dörnbach führt durch die erforderlichen Böschungsanpassungen zu einer massi-ven Aufweitung des Verkehrsraumes und einer großflächigen Überformung des Landschaftsbil-des. Bisher wird die aus dem Tal kommende Landesstraße bis kurz vor die Kuppe (Umspann-werk) durch beiderseitige Gehölzflächen, die nur wenige Meter vom Straßenrand beginnen, eingerahmt. Durch die Planung werden die Gehölzbestände deutlich zurückgenommen. Hinzu kommen massive Geländemodellierungen, die das Landschaftsbild ebenfalls verändern.

Page 35: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 35 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Konfliktschwerpunkt 8.2

Durch den Anbau eines Rad- und Gehweges vom Knoten L 386 / Gemeindestraße Dörnbach bis zum KVP am westlichen Stadtrand von Rockenhausen kommt es zu einer massiven Bö-schungsaufweitung südlich der Landesstraße. Damit verbunden ist der vollständige Verlust der wenigen Gehölze als vertikale Strukturen. Die extensiven Säume werden ebenfalls überbaut.

Konfliktschwerpunkt 8.3

Am westlichen Stadtrand von Rockenhausen erfolgt der Umbau des Knotens L 386/B 48/K 12 zu einem Kreisverkehrsplatz. Damit verbunden sind eine Anpassung bzw. Weiterführung von Rad- und Gehwegen, Gehwege sowie eine Anpassung der Entwässerung und des Geländes. Durch die Aufweitung und Neugestaltung des Verkehrsraumes kommt es randlich zum Teilver-lust ortsbildprägender Gehölzstrukturen, die z.T. die bestehende Bebauung eingebunden haben (zwischen B 48 und L 386 im Südosten). Auch im Bereich der bestehenden Grünanlage west-lich der Kreisstraße kommt es geringfügig zu Gehölzverlusten, die aber durch das verbleibende Gehölz kompensiert werden.

Für das Landschafts-, Ortsbild sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich. vgl. Kapitel 5.3.3

Eine detaillierte Aufstellung der Flächenverluste, der Betroffenheit von Biotopen sowie der Be-einträchtigung von Lebensräumen (Funktionsverluste) findet sich in der Tabelle „Vergleichende Gegenüberstellung Konflikte und Maßnahmen“ im Anhang 1.

Page 36: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 36 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

5 SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN

5.1 Lärmschutzmaßnahmen

Es sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

5.2 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten

Im Untersuchungsraum befinden sich keine Wassergewinnungsgebiete.

5.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft

5.3.1 Bemessung der erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen

Der Landschaftspflegerische Begleitplan beschreibt alle durch das Straßenbauvorhaben verur-sachten Beeinträchtigungen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege.

Die Festlegung von Maßnahmen zur Kompensation beeinträchtigter Flächen / Funktionen sowie der benötigte Flächenumfang resultiert aus den Anforderungen der Eingriffsregelung des BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LNatSchG) und den „Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)“ des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz.

Der Kompensationsumfang wird im Wesentlichen verbal-argumentativ abgeleitet und berück-sichtigt dabei insbesondere die spezifischen Verhältnisse im betroffenen Landschaftsraum so-wie die allgemein anerkannten Konventionen.

Die Ableitung des zur Kompensation benötigten Flächenumfangs resultiert aus der Notwendig-keit einer funktional gleichartigen und gleichwertigen Wiederherstellung der verlorengehenden Biotopstrukturen sowie der Wiederherstellung sonstiger betroffener Wert- und Funktionselemen-te des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes.

Bei der Bemessung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen allerdings die heutige Funktion der betroffenen Fläche sowie der Wiederherstellungszeitraum berücksichtigt werden. Hierdurch kann gegenüber dem Eingriff ein erhöhter Flächenbedarf (> 1:1) erforderlich werden.

Die reine Flächenversiegelung ist hingegen im Verhältnis 1:1 ausreichend kompensiert.

5.3.2 Vorgaben durch übergeordnete Planungen

Bei Flächenauswahl und Biotopentwicklungszielen erfolgt eine Orientierung an Hand der örtli-chen Ziele gemäß der „Planung Vernetzter Biotopsystem“ (Landkreis Donnersbergkreis) und der Landschaftsplanung (Ökokonto) der Stadt Rockenhausen.

Page 37: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 37 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Aussagen der Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS)13:

Prioritätenkarte

2) Trocken-, Streuobst- und strukturreiche Halboffenlandbiotopkomplexe der Talränder der Bachsysteme von Alsenz und Appelbach14 Bedeutung: „Der Bereich der Talränder zeichnet sich durch einen insgesamt noch großen Bio-topstrukturreichtum aus, der sich von den ackerbaulich dominierten Hochflächenrücken abhebt. (…) Meist dominieren die stark bis sehr stark verbuschten Magerwiesenstadien; daneben sind Halbtrockenrasen-ähnliche Biotopausbildungen, kleinflächig auch primäre Trockenrasen und Trockengebüsche vorhanden. (…) Die Biotopkomplexe sind einmal für den Erhalt der Lebens-gemeinschaft magerer strukturreicher Halboffenlandlebensräume von zentralem Interesse. (…)“

Handlungsbedarf: „Hauptgefährdungsfaktor für die Biotopkomplexe ist die Nutzungsaufgabe, die eine Gehölzsukzession einleitet. (…) Vordringlich ist daher die Sicherstellung und erneute Erhöhung der Strukturvielfalt. (…) Dazu gehört die Verhinderung weiterer Sukzessionsprozes-se, die Reduktion des Gehölzanteils auf Teilflächen und ihre lokale Umwandlung in genutzte Biotope wie Streuobstbestände) Magerwiesen etc.“

Leitbild für den Landschaftsraum „Lichtenberg-Höhenrücken“:

Wald tritt gegenüber Offenland zurück

Magerbiotope im Osten sind eng mit den durchgängigen, strukturreichen Halboffenland (Trocken-) biotopkomplexes des Alsenztalrands vernetzt.

In den Talauen begleiten + schmale Bänder aus Grünland mittlerer Standorte Feuchtgrün-land, seltener Röhrichten und Großseggenriede die Bäche.

Ziele für einzelne Biotoptypen der beiden Planungseinheiten Alsenzer Höhen und Lichtenberg-Höhenrücken sind:15

Wiesen und Weiden mittlerer Standorte, Streuobstbestände, Hecken,

Erhalt und Entwicklung von (Mageren) Wiesen und Weiden mittlerer Standorte.

Erhalt und Entwicklung eines Biotoptyps mit hoher Bedeutung für den Arten- und Bio-topschutz (z.B. als Nahrungsbiotop für Arten wie den Wendehals und Lebensraum magerbi-otoptypischer Tagfalterarten).

Berücksichtigung der Lebensräume gefährdeter Tierarten mit mittleren Raumansprüchen.

Erhalt und Entwicklung von (Mageren) Wiesen und Weiden mittlerer Standorte als Pufferflä-chen gegenüber Stoffeinträgen

Erhalt und Entwicklung von Streuobstbeständen.

Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen für an Streuobstwiesen gebundene Tierarten (z.B. Wendehals, Grünspecht, diverse alt- und totholzbewohnende Insektenarten).

Erhalt und Entwicklung von Streuobstwiesen

Großflächige (Magere) Streuobstwiesen kommen v.a. in den Bachmulden des Dörnbach-systems oberhalb Dörnbachs vor.

Erhalt und Entwicklung eines charakteristischen Bestandteils reichstrukturierter Halboffen-landkomplexe mit großer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz

Erhalt und Entwicklung großflächiger Streuobstwiesen vor allem entlang von Dörnbach

13

Bearb.: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz & Faunistisch-Ökologische Arbeitsgemeinschaft. Hrsg.: Ministerium für Umwelt Rheinland-Pfalz & Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz. Oppen-heim.;

14 LfUG & FÖA (1997): Planung Vernetzter Biotopsysteme. Bereich Landkreis Donnersberg. Kap. E-Prioriäten, S. 268/269;

15 LfUG & FÖA (1997): Planung Vernetzter Biotopsysteme. Bereich Landkreis Donnersberg, Kap. D 2.2.1 Planungseinheit Alsenzer Höhen, Kap. D 2.2.2 Planungseinheit Lichtenberg-Höhenrücken;

Page 38: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 38 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Entwicklung von Streuobstwiesen zur Schaffung von weniger intensiv genutzten Bereichen in der Agrarlandschaft

Entwicklung von Vernetzungsachsen aus Streuobstwiesen.

Fließgewässer

Erhalt aller naturnahen Strecken, Auen und Quellbereiche einschließlich ihrer Lebensgemein-schaften.

Erhalt der typischen Lebensgemeinschaften der Mittelgebirgsfließgewässer.

Erhalt der Restpopulationen bedrohter Pflanzen- und Tierarten als Wiederausbreitungszen-tren zur Renaturierung ökologisch beeinträchtigter Fließgewässerabschnitte.

Wiederherstellung eines möglichst naturnahen Zustandes aller Fließgewässersysteme.

o Ökologische Verbesserung von Gestalt und Verlauf des Gewässerbetts sowie der Überflu-tungsauen und der Quellbereiche.

o Verbesserung der Wasserqualität.

o Förderung der natürlichen gewässertypischen Vegetation und Fauna.

o Entwicklung von Gehölzsäumen (Bachuferwälder) entlang aller im Offenland verlaufenden Bachoberläufe bzw. Quellläufe.

o Abpufferung von Bachläufen gegenüber Störungen (Nährstoffeintrag) durch Nutzungsexten-sivierung im Umfeld (s.o.).

5.3.3 Ableitung und Beschreibung der naturschutzfachlichen Maßnahmen

Das Kapitel erläutert den Kompensationsbedarf und die grundsätzlichen Biotopentwicklungsziele der projektspezifisch erforderlichen Maßnahmen für Natur und Landschaft.

Bei vorhandenen Biotopen wird konventionsgemäß ein sachgerechter Vorwert angenommen. Die sich daraus ergebenden Kompensationsfaktoren sind in der Tabelle (vgl. Anhang 1) angegeben.

Zur Kompensation der projektspezifischen Beeinträchtigungen für die einzelnen Schutzgüter sind verschiedene Maßnahmentypen erforderlich.

Bilanztechnisch wurde im Bereich der Böschungen pauschal 1 m Breite für die zukünfigen gräser-kräuterreichen Straßenrandstreifen angerechnet.

Nach Möglichkeit erfolgt die Kompensation für die Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter im näheren Umfeld des Vorhabens.

Gemäß §7 Abs. 1 des neuen Landesnaturschutzgesetzes gilt:

„(1) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie mit Ersatzzahlungen durchzuführende zweckgebundene Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden, unter Beachtung der räumlich - funktionalen Anforderungen aus § 15 Abs. 2 und 6 BNatSchG, auf Flächen in Natura 2000 Gebieten, auf Flächen für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, auf Flächen in geschützten Teilen von Natur und Landschaft sowie auf den dafür vorgesehenen Flächen in Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen festgelegt. Für eine Kompensation kommen auch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen zur dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in Betracht“.

Dadurch werden potenzielle Standorte für Kompensationsmaßnahmen deutlich eingeschränkt.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz stellt für Kompensationsmaßnahmen zum Boden Flächen aus seinem „Ökokonto Mertesheim“ (bei Grünstadt) zur Verfügung.

Page 39: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 39 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Darüber hinaus stellt die Stadt Rockenhausen zwei unmittelbar benachbarte Flächen im Bereich „Im Gothental,“ (westlich des Stadtgebietes) für Maßnahmen zur Verfügung.

Die Maßnahmen sind in den Lageplänen (integrierte Darstellung) (Unterlage 5, Blatt 1-6), in dem landespflegerischen Maßnahmenplan (Unterlage 9.1, LM 1) sowie in der Unterlage 19.1, Kapitel 5.3.3 (Ökokonto Mertesheim) dargestellt.

SCHUTZGUT BODEN

A 1.1 Im Bereich des Vorhabens sind umfangreiche Rückbau und Entsiegelungsmaßnah-men möglich. Im Einzelnen handelt es sich um den Rückbau von Fahrbahnen, Rinnenabläu-fe, Verbundsteinpflaster und Mauerabbruch. Hinzu kommen Wirtschaftswegeabschnitte und sonstige Flächen.

Analog der Eingriffe für den Boden (vgl. Kapitel 4.3) wird die Entsiegelung teilversiegelter Flächen nur zu 50% in die Bilanz eingestellt. Teilentsiegelungen finden statt im Bereich von Fahrbahnen zu: Banketten bzw. zu teilversiegelten Wirtschaftswegen sowie Schotterbö-schungen zu begrünten Böschungen.

Die Flächen werden anschließend begrünt und bepflanzt. Die Flächen werden damit wieder in den Naturhaushalt zurückgeführt, die natürlichen Bodenprozesse an diesen Standorten werden damit gleichzeitig wieder aktiviert.

Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden z.T. im Umfeld des Vorhabens um-gesetzt.

(A 4.2, A 6.1, A 6.4, A7) Multifunktionale Kompensation

Die Herstellung der massiven Damm- und Einschnittsböschungen ist mit Bodenveränderun-gen (Geländemodellierungen) verbunden. Durch umfangreiche Begrünungen und Bepflan-zungen können diese kompensiert werden. Durch die für die Eingriffe in das Schutzgut Ar-ten und Biotope geplanten großflächigen Maßnahmen ergeben sich positive Effekte für den Boden. Die dauerhafte Begrünung und Bepflanzung schützt den Boden vor Erosion und er-möglicht die natürliche Bodenprozessbildung.

A/G 2.1 Die durch die Trassenverschiebung südlich des Umspannwerks verbleibenden Restflächen – beiderseits der neuen Zuwegung Umspannwerk – werden für die Oberflä-chenwasserrückhaltung entsprechend modelliert. Anschließend erfolgen eine standortge-rechte Begrünung sowie eine lockere Bepflanzung an den Rändern, insbesondere im Be-reich der Dammböschung der neuen Straßentrasse. Durch die dauerhafte Begrünung wird der Boden vor Erosion geschützt.

A/G 2.2 Im Bereich des drei-teiligen Regenrückhaltebeckens, gegen Ende des Ausbauvor-habens, erfolgen umfangreiche Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen. Die Becken-sohlen sowie die Böschungen werden mit Saatgut für die jeweiligen Standorte angesät. Zur Straße sowie zu dem rückwärtigen Graben hin sind lockere Strauchpflanzungen vorgese-hen. Im Umfeld der Becken ist eine ungelenkte Sukzession mit der Pflanzung von Heistern vorgesehen, die durch wenige Einzelbäume ergänzt werden. Der Bereich der Zuwegung wird durch eine gelenkte Sukzession (randlich können Staudenfluren wachsen) für Unterhal-tungsmaßnahmen an den Becken freigehalten. Die dauerhafte Vegetationsbedeckung schützt den Boden vor Erosion. Durch die umfangreiche Begrünung und Bepflanzung der Becken sind die Eingriffe in den Boden kompensiert.

Darüber hinaus sind keine Kompensationsmaßnahmen im Umfeld möglich. Sie müssen planex-tern umgesetzt werden.

Page 40: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 40 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Planexterne Maßnahme E 1.2

Diese Ersatzmaßnahme erfolgt über eine Abbuchung der Fläche vom LBM eigenen Öko-konto Mertesheim. Hierzu besteht eine Vereinbarung des LBM mit der ONB SGD Süd (Dez. 2014), dass bei der Abbuchung eine parzellenscharfe Differenzierung und konkrete Flächenzuordnung nicht erforderlich ist. Der Ausgleich erfolgt gem. der Vereinbarung im Verhältnis 1:1.

Abbildung 1: Lage der Ökokontofläche Mertesheim nordwestlich von Grünstadt

Quelle: Ausschnitt aus der Übersichtskarte des LBM

Abbildung 2: Abgrenzung der Ökokontoflächen

Quelle: Ausschnitt aus der Übersichtskarte des LBM Worms

Quelle: Übersicht der Ökokontoabgrenzung des LBM

Page 41: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 41 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Alle Eingriffe der Flächenversiegelung (Schutzgut Boden) können innerhalb des Ökokontos kompensiert werden.

Der Flächenkomplex des Ökokontos befindet sich an einem südexponierten Hang und liegt fast vollständig im FFH-Gebiet 6414-301 „Kalkmagerrasen zwischen Ebertsheim und Grünstadt“. In der Maßnahmenplanung sind alle Entwicklungsziele des betreffenden FFH-Gebietes sowie die Ziele des Bewirtschaftungsplanes umgesetzt.

Die Vereinbarung zum Ökokonto16 umfasst in Kurzform folgende Maßnahmen für das Gebiet:

- Umwandlung von Ackerflächen in Halbtrockenrasen oder Magerwiesen

- Entwicklung von Ackerwildkrautreservaten auf Ackerstandorten

- Extensivierung und Aushagerung von Wiesen

- Entbuschungsmaßnahmen / Zurückdrängung von Gehölzen, Anlagen von Vernetzungskorri-doren

- Entbuschung / Offenhaltung auf ca. 50% der Steinbruchflächen, Entwicklung von Magerrasen

Diese Maßnahmen wurden durch den LBM in den Jahren 2015 bis 2018 bereits umgesetzt. Die Flächen befinden sich nun in der Unterhaltungspflege.

Der Nachweis der Abbuchungen erfolgt über eine Excel-Tabelle, die das jeweilige Straßenbau-projekt und die Flächengröße enthält.

Damit sind alle Eingriffe in das Schutzgut Boden kompensiert.

SCHUTZGUT WASSER

A 1.1 Die umfangreichen Rückbau und Entsiegelungsmaßnahmen mit anschließender Be-grünung bzw. Bepflanzung ergeben zusätzliche Versickerungsmöglichkeiten, die dem Was-serhaushalt zu Gute kommen.

(A /G 2.1, A/G 2.2) Multifunktionale Kompensation

Die Rückhaltung von Oberflächenwasser wirkt sich ebenfalls positiv auf den Wasserhaus-halt aus.

Damit sind die Eingriffe in das Schutzgut Wasserhaushalt kompensiert.

SCHUTZGUT ARTEN / BIOTOPE

(A /G 2.2) Im Bereich des Regenrückhaltebeckens bei Bau-Km 2+200 links ist entlang der Landesstraße die Herstellung einer Amphibienleiteinrichtung auf einer Länge von ca. 180 lfm vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass sich kurz- bis mittelfristig in diesem Bereich Amphibien einstellen.

A 3 Im Straßenseitenstreifen erfolgt durch eine Ansaat die Wiederherstellung von linearen Grasfluren. Diese werden von der Straßenmeisterei turnusmäßig gepflegt.

A/G 8.1 Die Entwicklung von Gräser-/Kräuter- sowie Staudenfluren im Bereich der Rückbau-fläche des ehemaligen Knotens L 386 / K 7 wird teilweise für den Konflikt K 3 (Verlust von Grasfluren) angerechnet.

S Straßenbegleitende Grünlandflächen sind zu erhalten und werden bauzeitlich geschützt. 16

Vereinbarung zwischen LBM Rheinland-Pfalz (Koblenz) und SGD-Süd – Obere Naturschutzbehörde (Neustadt): 12.2014;

Page 42: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 42 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

A 4.1 Die Dammböschungen nördlich der L 386 werden durch eine standortgerechte Grä-ser-/Kräuteransaat begrünt.

A 4.2, A 4.3 Die massive Einschnittsböschung südlich der L 386 zwischen Bauanfang und dem Knoten L 386 / K7 wird durch eine standortgerechte Ansaat mit Gräsern und Kräutern begrünt. Darüber hinaus ist im oberen Teil der Böschung eine lockere Strauchpflanzung vorgesehen, die durch Einzelbaumpflanzungen unterbrochen ist. Durch die Maßnahmen werden die bestehende Biotopstruktur (Streuobstbrache und Einzelbäume in der Umge-bung) ergänzt und die lokale Biotopvernetzung gestärkt. Durch den Grünstreifen ist ein aus-reichender Abstand der Gehölze zur angrenzenden Ackerfläche gewährleistet.

Im Bereich des Arbeitsraumes erfolgt eine gelenkte Sukzession mit dem Entwicklungsziel Staudenfluren.

S Zum Schutz einer Grünlandfläche erfolgt die Ausweisung einer Bautabuzone.

A 5.1 Zur Verbesserung der Durchgängigkeit des Dörnbaches (Wasserrahmenrichtlinie) ist unter dem vorhandenen Brückenbauwerk auf der strömungsabgewandten Seite (im Wes-ten) die Herstellung einer 50 cm breiten Trockenberme mit Grobschotter und Feinmaterial vorgesehen. Dadurch können wandernde Tiere gefahrlos auch bei höheren Wasserständen die Straße unterqueren.

A 5.2 Die für die Oberflächenwasserrückhaltung modellierte Geländemulde unmittelbar südwestlich der Dörnbachaue wird mit einer Saatgutmischung feuchter bis wechselfeuchter Standorte angesät. Hier wird sich eine entsprechende feuchte Hochstaudenflur im Laufe der Zeit einstellen. Dadurch erhöht sich die Strukturvielfalt im Randbereich der Aue.

A 5.3 Die bauzeitlich für die Anpassung eines Wirtschaftsweges in Anspruch genommene Baumreihe sowie der angrenzende Grünlandstreifen nordöstlich des Dörnbaches werden über eine gelenkte Sukzession wieder hergestellt.

V 5.3a Die im Bereich der Brückenerneuerung stehenden drei Uferbäume können durch die Umsetzung der einzelnen Teil-Vermeidungsmaßnahmen erhalten werden (vgl. Kapitel 4.1).

A 6.1 Der Böschungsfuß der talseitigen Böschungen im Bereich der Trassenverschiebung (zwischen Dörnbachaue und Umspannwerk) werden dicht bepflanzt. Im oberen Bereich er-folgt eine standortgerechte Gräser-/ Kräuteransaat, die als trockene Staudenflur entwickelt werden kann. Im Bereich des Böschungsfußes erfolgt eine dichte Strauchpflanzung mit ei-nem Baumanteil. An den schmalen Stellen wird die Gehölzpflanzung ausgesetzt.

Randlich erfolgt die Pflanzung von wenigen Einzelbäumen.

A 6.3 Im Anschluss an die Maßnahme A 6.1 ist auf einer südwestlichen Restfläche eine Gehölzsukzession vorgesehen. Die Fläche wird sich über eine sukzessive Verbuschung - Staudenflur - zu einer Gehölzfläche entwickeln.

A 6.4 Die durch die Trassenverschiebung entstehenden massiven Einschnittsböschungen nördlich der Landesstraße werden als Magerrasen entwickelt. Durch ein entsprechendes Saatgut in reduzierter Aussaatmenge erfolgt eine lockere Begrünung der Böschung. Durch die Südexposition der Flächen in Kombination mit der Verschiebung von Gehölzflächen, er-höht sich die Sonneneinstrahlung auf diesen Flächen. Damit können sich darauf eingestellte Gräser- und Kräuter gut entwickeln.

Page 43: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 43 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

A 6.7 Im Bereich der Trassenverschiebung, zwischen Dörnbachaue und Knoten L 386 / Gemeindestraße Dörnbach, ist für die schmalen Arbeitsräume im Bereich von Gehölzen ei-ne Gehölzsukzession sowie im Offenland eine gelenkte Sukzession mit dem Entwicklungs-ziel Grünlandsäume vorgesehen. Die Grünlandsäume sind nach Möglichkeit wieder in eine Grünlandnutzung zu überführen.

A 7 Die teilweise massive Einschnittsböschung entlang des geplanten Rad- und Gehweges wird durch eine kräuterreiche Ansaat entsprechend dem Standort begrünt. Über die Strecke verteilt werden in Abschnitten mit geringer Böschungsbreite Einzelsträucher gepflanzt.

Die Maßnahme steht in Verbindung mit der Maßnahme A/G 8.2 Pflanzung einer Baumreihe.

Planexterne Maßnahmen E 6.2

Ca. 210 m nordöstlich des Vorhabens ist in der Dörnbachaue mit verschiedenen Teilmaß-nahmen eine strukturelle Aufwertung an einem Dörnbachabschnitt vorgesehen. Auf einer Teilfläche des Flurstücks 3250, Gemarkung Rockenhausen, erfolgt zur Aushagerung ein Abtrag des Oberbodens. Als Ergänzung des bestehenden Ufergehölzes erfolgt eine Initial-pflanzung mit Heistern und Sträuchern. Darüber hinaus ist im Umfeld des Pflanzbereiches eine Gehölzsukzession vorgesehen

Die rückwärtigen Flächenanteile werden über eine gelenkte Sukzession in Richtung feuchte bis wechselfeuchte Staudenfluren entwickelt. Insgesamt erfolgen eine Extensivierung des Gewässerumfeldes sowie eine Aufwertung der Dörnbachaue.

Planexterne Maßnahmen E 6.5, E 6.6

Im Bereich „Gothental“, ca. 300 m südwestlich des Siedlungsrandes von Rockenhausen, sind auf dem Flurstück 2452/2 verschiedene Maßnahmen vorgesehen.

Im Süden ist die Entwicklung eines Halboffenland-Biotopkomplexes aus Wildobstbäumen, lockeren Strauchpflanzungen sowie Staudenfluren über eine gelenkte Sukzession vorgese-hen. Die Maßnahme soll den südlich angrenzenden Bestand ergänzen und stärken.

Page 44: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 44 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Auf der verbleibenden Fläche im Norden des Flurstücks erfolgt durch eine standortgerechte Ansaat die Entwicklung von extensivem Grünland durch Ackerumwandlung.

Damit sind alle Eingriffe in das Schutzgut Arten und Biotope kompensiert.

SCHUTZGUT LANDSCHAFTS-/ORTSBILD

A / G 8.1 Der alte Einmündungsbereich der L 386 / K7 wird nach dem Rückbau und der Entsiegelung landschaftsgerecht begrünt und bepflanzt. Randlich erfolgt die Pflanzung von groß- und kleinkronigen Einzelbäumen zur Akzentuierung der neuen Verkehrssituation. Ent-lang der rückgebauten Fahrbahn zum Wirtschaftsweg erfolgt als Abschirmung eine lockere lineare Strauchpflanzung.

Im näheren Umfeld der Strauchpflanzungen ist eine ungelenkte Sukzession vorgesehen, die sich mittelfristig in Richtung Gehölzstadium entwickelt. Alle straßennahen Bereiche werden als Krautfluren entwickelt. Die Pflege ist auf die Funktionsfähigkeit des angrenzenden Ver-kehrsraumes zu beschränken.

Der alte Trassenabschnitt südlich des Umspannwerks wird als Baumreihe entwickelt. Nach Rückbau und Entsiegelung erfolgt eine Ansaat mit kräuterreichem Saatgut für trockene Standorte. Zur Strukturierung werden Wildobstbäume gepflanzt. Dadurch wird zusätzlich die Rückhaltefläche südlich davon in das Landschaftsbild eingebunden.

(A 4.2) Multifunktionale Kompensation

Die Begrünung und Bepflanzung mit Sträuchern und Einzelbäumen im Bereich der Ein-schnittsböschung zwischen dem Bauanfang und der neuen Einmündung der K 7 wirkt sich positiv auf das Landschaftsbild aus.

(A 6.1, A 6.3) Multifunktionale Kompensation

Die umfangreichen Gehölzpflanzungen auf den Dammböschungen im Bereich der Trassen-verschiebung sowie die Entwicklung von weiteren Gehölzbiotopen über eine Gehölzsukzes-sion wirken sich positiv auf das Landschaftsbild aus.

A / G 8.2 Der Knoten L 386 / Gemeindestraße Dörnbach wird neu gestaltet und land-schaftsgerecht begrünt und bepflanzt. Auf den Einschnittsböschungen erfolgt eine kräuter-reiche Ansaat, die durch Strauchpflanzungen abgelöst wird. Einzelbäume in unterschiedli-cher Größe erhöhen die Strukturvielfalt. Im Bereich der Rückbau- und Entsiegelungsfläche werden zusätzlich Krautfluren entwickelt.

Entlang des geplanten Rad- und Gehweges ist im unteren Teil der Einschnittsböschung bzw. innerhalb des begleitenden Grünstreifens (A7) die Pflanzung einer wegbegleitenden Baumreihe vorgesehen

A / G 8.3 Die geplante Kreisverkehrsanlage einschließlich der angrenzenden Flächen wer-den landschaftsgerecht bepflanzt. Im Kreisel erfolgt die Pflanzung eines großkronigen Bau-mes. Darüber hinaus werden Bodendeckerflächen mit verschiedenen Blühaspekten ge-pflanzt.

In den Fahrbahnteilern werden, sofern die Flächengröße dies zulässt, kleinkronige Bäume gepflanzt. Ansonsten erfolgt eine Bepflanzung mit Bodendeckern unterschiedlicher Blühas-pekte. In den Straßenseitenstreifen der B 48 sowie in der Grünanlage zur L 386 sind verein-zelte Baumpflanzungen vorgesehen.

Damit sind alle Eingriffe in das Schutzgut Landschafts-/ Ortsbild / Erholung kompensiert.

Page 45: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 45 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

Unter Beachtung der Maßnahmen zu Vermeidung / Minimierung / Schutz sowie der Umsetzung der genannten Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungsmaßnahmen sind alle Eingriffe und Beeinträch-tigungen von Natur und Landschaft kompensiert.

Eine detaillierte Aufstellung der landschaftspflegerischen Maßnahmen findet sich in der Tabelle „Vergleichende Gegenüberstellung der naturschutzfachlichen Konflikte und Maßnahmen“ im Anhang 1 wieder.

Eine detaillierte Beschreibung der landschaftspflegerischen Maßnahmen findet sich in der An-lage 9.2 „Verzeichnis der naturschutzfachlichen Maßnahmen“.

Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt als integrierte Darstellung in den Lageplänen (Unterla-ge 5, Blatt 1-6)

Die planexternen Ersatzflächen sind in der Unterlage 9.1, Blatt LM 1 dargestellt.

Die Lage des Ökokontos wird nicht separat in Unterlage 9.1 dargestellt, da die Flächen bereits alle hergestellt sind und es sich nur noch um einen reinen „Abbuchungsprozess“ handelt.

5.4 Flächenbedarf

Flächenbedarf Größe in m²

Gesamtneuversiegelung = ~13.600

Entsiegelungsmaßnahmen ~4.010

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesamt 34.120

Trassennah (20.590)

Planextern (13.530)

Amphibienleiteinrichtung Ca. 180 lfm

Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen im Straßenumfeld

10.350

2.770 lfm

5.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebauten Gebieten

Im Bereich des neuen Kreisverkehrsplatzes erfolgt eine Bepflanzung des Innenkreisels mit ei-nem großkronigen Baum sowie Bodendeckerflächen unterschiedlicher Blühaspekte.

Die Fahrbahnteiler werden mit unterschiedlichen Bodendeckern bepflanzt. Tw. erfolgen Be-pflanzungen mit kleinkronigen Bäumen.

Im Bereich der Straßenseitenstreifen der B 48 sowie in der Grünanlage zur L 386 ist die Pflan-zung weiterer Einzelbäume vorgesehen.

Die schmalen Böschungen werden mit einer entsprechenden Ansaat begrünt.

Page 46: Erläuterungsbericht- - Feststellungsentwurf · 2020-06-17 · Unterlage 19.1 L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen Von Bau-km : 0+060.00 bis 2+677.00 Nächster Ort:

L 386 Ausbau zwischen Dörrmoschel und Rockenhausen

-Landschaftspflegerischer Begleitplan-

Seite 46 von 46 2013.053 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 04/2020

6 LITERATURVERZEICHNIS

Jessel, B. (1998): Das Landschaftsbild erfassen und darstellen – Vorschläge für ein pragmatisches Vor-gehen.-in: Naturschutz und Landschaftsplanung 30, (11): 356 – 361; Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (2009), Online-Karten, Geologische Über-sichtskarte 1:100.000, Mainz, http://www.lgb-rlp.de/guek300.html

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (2009), Online-Karten, Hydrogeologische

Übersichtskartierung von Rheinland-Pfalz, 1:200.000, Mainz, http://www.lgb-rlp.de/huek200.html

LFUG & FÖA (1993): Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS), Bereich Landkreis Trier-Saarburg und

Stadt Trier, Bearb.: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz & Faunistisch-

Ökologische Arbeitsgemeinschaft. Hrsg.: Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz & Landes-

amt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz. Oppenheim.

Ministerium für Umwelt Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (01-2012): Biotop-

kataster Rheinland-Pfalz, Erfassung der schutzwürdigen Biotope – Vollständiger Biotoptypenschlüssel mit

den Kriterien für die schutzwürdigen, die geschützten und die nach FFH-RL Anhang I relevanten Bio-

toptypen.

Ministerium für Umwelt, Forsten u. Verbraucherschutz / Landesamt für Umweltschutz, Wasser u.

Gewerbeaufsicht (Stand: 2009): nachrichtl. Informationen gemäß LANIS - Landschaftsinformationssys-

tem; Mainz, Oppenheim; http://www.naturschutz.rlp.de/systeminfo_start.natur