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ABTEILUNG 5 UMWELT Erörterungstermin zum Antrag der Firma Kevin und Karin Renz GbR, Nagold auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung, zur Behandlung und zum Umschlag von Abfällen 28. März 2018 Sitzungssaal des Rathauses Nagold, Nagold Stenografisches Wortprotokoll

Erörterungstermin - rp.baden-wuerttemberg.de · Protokollführung, Stenograf: Christoph Filla, Langenfeld im Rheinland c/o Norbert Remke, Königswinter E-Mail: [email protected]

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ABTEILUNG 5 – UMWELT

Erörterungstermin

zum Antrag der Firma

Kevin und Karin Renz GbR, Nagold

auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung,

zur Behandlung und zum Umschlag von Abfällen

28. März 2018

Sitzungssaal des Rathauses Nagold, Nagold

Stenografisches Wortprotokoll

Seite II

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Ort der Erörterung: Sitzungssaal des Rathauses Nagold,

Marktstraße 27-29, 72202 Nagold

Datum: 28. März 2018

Erörterung von: 10:01 bis 12:50 Uhr

Genehmigungsbehörde: Regierungspräsidium Karlsruhe,

Referat 54.2, Markgrafenstr. 46,

76133 Karlsruhe

Verhandlungsleiter: Technischer Direktor Markus Schüller

Antragstellerin: Kevin und Karin Renz GbR

Herrenberger Straße 54, 72202 Nagold

Protokollführung, Stenograf: Christoph Filla, Langenfeld im Rheinland

c/o Norbert Remke, Königswinter

E-Mail: [email protected]

Seite III

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Tagesordnung

Seite

1 Begrüßung 5

2 Vorstellung 5

3 Ablauf Genehmigungsverfahren 6

4 Vorstellung des Projekts 6

Besprechung der Einwendungen

5 Baurecht 26

6 Immissionsschutz 9

6.1 Luft 9

6.2 Lärm 21

6.3 Geruch 23

6.4 Erschütterung 23

7 Wasser/Boden 24

8 Sonstiges 30

9 Schlusswort 30

Seite

Anlagen 33

Anlage 1: Vorstellung des Projektes 34

Anlage 2: Immissionsprognose der DEKRA 40

Seite 5

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

(Beginn: 10:01 Uhr)

1 Begrüßung

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich begrüße

Sie ganz herzlich hier zu dem Erörterungstermin zum

Vorhaben der Firma Kevin und Karin Renz GbR für die

Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung, zur

Behandlung und zum Umschlag von Abfällen in Nagold.

Ich möchte zunächst Sie als Einwender ganz herzlich

begrüßen. Die Gäste möchte ich ebenfalls begrüßen. Ein

Vertreter der Stadt Nagold ist nicht anwesend. Die Antrag-

stellerin ist auf der linken Seite durch Frau und Herrn

Renz vertreten. Von der Presse ist niemand da.

Ich möchte feststellen, dass dieser Termin öffentlich

und somit nicht nur für die Einwender bestimmt ist, son-

dern jedem Interessenten offensteht.

2 Vorstellung

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich

zunächst einmal das Präsidium vorstellen. Ich beginne mit

meiner Person. Mein Name ist Markus Schüller. Ich leite

das Referat 54.2 Industrie/Kommunen mit dem Schwer-

punkt Kreislaufwirtschaft beim Regierungspräsidium Karls-

ruhe.

Zu meiner Linken sitzt Frau Dr. Kubala. Sie ist meine

Stellvertreterin, Juristin und begleitet das Verfahren somit

juristisch. Sie wird nachher auch einige wenige einleitende

Worte zum Verfahren sagen.

Daneben sitzt Frau Ünal. Sie ist ebenfalls Mitarbeiterin

in meinem Referat und hat das gesamte Verfahren orga-

nisatorisch begleitet.

Zu meiner Rechten sitzt Herr Mayer. Er ist technischer

Beamter in meinem Referat und wird die Entscheidung im

Wesentlichen vorbereiten.

Außerdem darf ich noch Herrn Filla vorstellen, der das

Protokoll erstellen wird. Herr Filla ist freiberuflicher Ver-

handlungsstenograf, also nicht bei uns beschäftigt und

somit neutral.

Das bringt mich zum nächsten wichtigen Punkt. Es

wird ein Wortprotokoll erstellt. Das ist zwar nicht unbedingt

erforderlich, aber in diesem Fall haben wir uns dazu ent-

schlossen. Das heißt, alle Beiträge werden zum Zweck

der Arbeitserleichterung für den Protokollführer, der alles

mitstenografiert, aufgezeichnet. Das dient lediglich dazu,

die Erstellung des Protokolls zu erleichtern. Die Aufnah-

men werden nach Erstellung des Protokolls gelöscht.

Damit komme ich auf den ersten organisatorischen

Punkt zu sprechen. Wenn Sie nachher etwas sagen oder

einen Einwand vortragen wollen, wovon ich ausgehe, bitte

ich Sie, am Anfang immer zu sagen, welchen Einwender

Sie vertreten, wenn Sie nicht der Einwender persönlich

sind, und Ihren Namen zu nennen. Wir haben dafür Mikro-

fone bereitgestellt. Sie müssen das Mikrofon an der linken

Taste anschalten und, wenn Sie Ihren Redebeitrag been-

det haben, wieder ausschalten. Das hat den einfachen

Grund, dass nicht mehr als vier Mikrofone gleichzeitig

angeschaltet sein können. Ich kann aber von hier vorne

auch alles wieder zurücksetzen. Deshalb gehe ich davon

aus, dass wir das hinbekommen werden.

Das Protokoll wird nach Fertigstellung im Internet ver-

öffentlicht. Wer eine Abschrift zugesandt haben möchte,

möge uns dies bitte mitteilen.

Wir haben eine Teilnehmerliste herumgehen lassen.

Ich möchte Sie bitten, sich dort einzutragen.

Nun möchte ich aber der Antragstellerin die Gelegen-

heit geben, sich selbst und die ihr zugehörigen Personen

kurz vorzustellen, damit wir wissen, mit wem wir es zu tun

haben.

Karin Renz (Antragstellerin):

Mein Name ist Karin Renz. Ich bin die Inhaberin des An-

tragstellungsobjekts und möchte Ihnen jetzt gerne die

zuständigen Fachbereiche und auch meine Gutachter

vorstellen. Herr Barthelmeß vom Ingenieurbüro SUHM

und Frau Humpert-Zerulla von der DEKRA sind für Staub

zuständig. Herr Schanz ist Mitarbeiter im Architektenbüro

Großmann. Herr Rohrwild ist für den Brandschutz zustän-

dig. Herr Großmann ist mein Hausarchitekt. Herr Hettig ist

für den Lärm zuständig. Herr Sekinger ist vom Landrats-

amt Calw und ist für Wasser zuständig. Er gehört zwar

nicht zu meinem Bereich, aber ich stelle ihn trotzdem vor.

(Heiterkeit)

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielen Dank dafür, Frau Renz. – Möchte sich von den

Einwendern schon jetzt jemand persönlich vorstellen? Sie

können das aber auch gerne beim jeweiligen Vortrag Ihres

Einwandes tun. – Da ich keine Wortmeldungen sehe,

fahre ich mit ein paar organisatorischen Anmerkungen

fort.

Wir können jetzt noch nicht genau sagen, wie lange

dieser Termin dauern wird. Im Grunde nehmen wir uns die

Zeit, die wir dafür benötigen. Herr Hilland hat uns schon

gesagt, dass er um 12 Uhr gehen muss. Wir schauen mal,

wie wir das hinbekommen. Wir fangen jetzt einfach an und

schauen dann, wie weit wir kommen. Wir werden nach

Bedarf gegen Mittag eine Pause einlegen. Wenn absehbar

ist, dass wir dann nur noch eine halbe oder Dreiviertel-

stunde benötigen, um die Tagesordnung abzuarbeiten,

dann ziehen wir es ohne Pause durch.

Ich möchte mich bei der Firma Renz bedanken, die

freundlicherweise Getränke, Brezeln und Ostereier zur

Verfügung gestellt hat. Dafür von meiner Seite einen recht

herzlichen Dank.

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Ich komme nun zur Tagesordnung. Wir haben einige

Einwendungen, die sich mit der gleichen Thematik befasst

haben, zusammengefasst und gegliedert. Sie sehen das

hier auf der Leinwand; man kann das auch herunterscrol-

len. Sie sehen hier beispielsweise TOP 5, Baurecht, und

den umfangreichen TOP 6, Immissionsschutz“ mit den vier

Unterpunkten, TOP 7, Wasser/Boden, TOP 8, Sonstiges,

und TOP 9, Schlusswort.

Sinn und Zweck dieses Erörterungstermins soll es

sein, Ihnen als Einwendern die Gelegenheit zu geben, Ihre

rechtzeitig schriftlich eingereichten Einwendungen auch

mündlich vorzutragen und mit der Antragstellerin zu disku-

tieren, gegebenenfalls komplexe Sachverhalte darzustel-

len oder möglicherweise auch Missverständnisse aufzu-

klären.

Für uns vom Regierungspräsidium ist es als Genehmi-

gungsbehörde eine Gelegenheit, uns über die vorliegen-

den Antragsunterlagen und die beigefügten Gutachten

hinaus noch einmal ein umfassendes Bild zu machen. Wir

haben auch die Gelegenheit genutzt – ich glaube, auch

Herr Mayer war auch schon draußen – und uns das Ge-

lände noch einmal angeschaut. Wir kennen also die Um-

gebung im Industriegebiet Wolfsberg.

Ich möchte betonen, dass wir bislang noch keine Ent-

scheidung getroffen haben. Eine Entscheidung werden wir

auch erst dann treffen, wenn alle Unterlagen vollständig

sind. Dabei werden wir natürlich auch die Ergebnisse des

heutigen Termins berücksichtigen. Auf die Einwendungen

müssen wir schließlich im Begründungsteil der Genehmi-

gung eingehen.

3 Ablauf Genehmigungsverfahren

Ich möchte nun meine Mitarbeiterin, Frau Dr. Kubala,

bitten, den bisherigen Verfahrensablauf in aller Kürze

darzustellen.

Dr. Birge Kubala (RP Karlsruhe):

Gerne. – Ich möchte Ihnen ein paar Daten zum bisherigen

Verfahrensablauf darlegen. Wir haben den Antrag der

Firma Renz am 2. August 2017 bekommen und haben

den Eingang am 3. August bestätigt. Sodann hat sich die

Anhörung der Träger öffentlicher Belange angeschlossen.

Diese haben wir auch am 03.08.2017 eingeleitet. Am

18.12.2017 konnten wir dann die Vollständigkeit der An-

tragsunterlagen bestätigen. Daraufhin haben wir die UVP-

Vorprüfung am 21.12.2017 veröffentlicht und die öffentli-

che Bekanntmachung des Vorhabens, die verpflichtend

ist, eingeleitet. Diese erfolgte am 29.12.2017 im „Staats-

anzeiger“ und parallel auf der Homepage der Stadt Nagold

sowie auf der Homepage des Regierungspräsidiums.

Die Offenlage begann dann am 19. Januar 2018 beim

Regierungspräsidium und bei der Stadt Nagold und ende-

te am 14. Februar 2018. Die Einwendungsfrist endete

dann einen Monat später am 14. März 2018. Wir haben

insgesamt elf Einwendungen erhalten. – Vielen Dank.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich glaube, der Beginn der Offenlage war nicht am 19.01.,

sondern am 15.01.

Dr. Birge Kubala (RP Karlsruhe):

Ja, das stimmt.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das nur zur Korrektur. – Vielen Dank.

4 Vorstellung des Projekts

Ich möchte der Antragstellerin in Vertretung von Frau

Renz gerne die Gelegenheit geben, ihr Projekt noch ein-

mal kurz darzustellen. Man darf durchaus davon ausge-

hen, dass die meisten, die hier sitzen, das Projekt kennen.

Wir haben das aber immer so gehandhabt, und ich finde,

es gehört zum guten Ton, das so fortzuführen. – Frau

Renz.

Karin Renz (Antragstellerin):

Ich möchte mich zunächst bedanken, dass Sie alle ge-

kommen sind, und kurz unseren Betrieb vorstellen.

Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in

Nagold. Wir führen überwiegend Rückbau- und Abbruch-

arbeiten aus. Unsere Umsatzsteigerungen betragen mo-

mentan jährlich ca. 20 %. Insgesamt haben wir zehn Mit-

arbeiter und feiern dieses Jahr unser 25-jähriges Firmen-

jubiläum.

Unser Sohn Kevin ist seit Jahren aktiv im Betrieb tätig

und wird den Betrieb in Zukunft weiterleiten. Wir sind sehr

überrascht über die vielen Einwendungen zu unserer

geplanten Anlage. Deshalb sind wir jetzt sehr froh, dass

unsere Fachleute die geplante Anlage heute erläutern und

Ihre Fragen beantworten können.

Diese Anlage ist nur in einem Industriegebiet zulässig

und mit Einhaltung der vorgeschriebenen Werte auch

genehmigungsfähig. In einem Industriegebiet dürfen mehr

Lärm und auch mehr Staub verursacht werden als zum

Beispiel in einem Gewerbegebiet. Da wir aber mit unseren

Nachbarn und teilweise auch guten Kunden im Guten

leben möchten, haben wir unsere Antragsplanung überar-

beitet. Wir werden die gesamte Baufläche asphaltieren

bzw. betonieren. Des Weiteren ist angedacht, eine ge-

schlossene Halle im Bereich, wo Bauschutt gebrochen

und Holz geschreddert wird, zu erstellen. Wir denken,

dass somit viele Ängste vor diesem Objekt aufgehoben

sind.

Auf den Tischen haben wir Ihnen Essen und Trinken

bereitgestellt. Sie dürfen sich gerne bedienen.

Danke, dass Sie mir zugehört haben. Ich hoffe auf ein

erfolgreiches und beruhigendes Gespräch.

Ich möchte nun an Herrn Barthelmeß weitergeben, der

das Objekt erläutern wird.

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):

Zunächst auch von meiner Seite einen schönen guten

Morgen! Ich habe heute die Aufgabe, Ihnen das Projekt

kurz vorzustellen.

(Die Ausführungen des Redners werden

von einer Präsentation begleitet.)

Was die einzelnen Inhalte Staub und Lärm betrifft, haben

die Fachbereiche eine bessere Fachkompetenz. Ich

möchte Ihnen, wie gesagt, lediglich kurz das Projekt vor-

stellen und Sie darüber aufklären, was man vorhat. Dazu

habe ich ein paar Folien mitgebracht. Der erste Punkt

betrifft die Antragstellung, zweitens geht es um den Anla-

genstandort, drittens um den Antragsgegenstand. Zu

Letzterem möchte ich Ihnen abfallrechtlich noch einmal

die eine oder andere Zahl, aber auch die Tonnage aus der

genehmigungsbedürftigen Anlage darlegen.

Zunächst möchte ich auf den Zweck der Anlage zu

sprechen kommen. Frau Renz hat es gerade schon ge-

sagt. Das Unternehmen ist im Tätigkeitsfeld Erdbau, Ab-

bruch und Baggerarbeiten zu Hause. Das ist auch mit der

Grund dafür, warum wir hauptsächlich – das werden Sie

gleich im weiteren Schritt sehen – Bauschuttaufbereitung

und Altholzzerkleinerung in Angriff nehmen.

Das heißt, wir planen im Prinzip eine Anlage für die

Behandlung, Lagerung und den Umschlag von nicht ge-

fährlichen Abfällen, wie es die Abfallverzeichnis-

Verordnung hergibt, und gefährlichen Abfällen. Der Hin-

tergrund sind wirtschaftliche Gründe – das hatte Frau

Renz gerade schon erwähnt –, aber auch der, um Ab-

bruchvorhaben als Beispiel zu nennen, dass man die

anfallenden Ressourcen vielleicht konsequenter nutzen

könnte, vor allem in Hinblick auf gesetzliche Änderungen,

die vor der Haustür stehen oder teilweise bereits umge-

setzt sind.

Schwerpunkt der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten soll

das Brechen und Sieben von Bauschutt- und Betonabfäl-

len sein, die Zerkleinerung von Altholz sowie die Lage-

rung, Behandlung und der Umschlag weiterer nicht gefähr-

licher Abfälle und gefährlicher Abfälle, um sinnvolle

Transporteinheiten zusammenstellen zu können. Somit

kann man von Kleingebinden auf große Container umwäl-

zen und die Transporteinheiten sinnvoll nutzen.

Hier sehen Sie die immissionsschutzrechtliche Einstu-

fung nach der 4. BImSchV aufgeführt. Ich habe nicht die

komplette Ziffer dargelegt – ich wollte es einfach halten –,

werde es Ihnen aber gleich noch einmal erläutern.

Bei der Ziffer 8.11 geht es grundsätzlich um die Be-

handlung von Abfällen. Diese Anlage heißt im Genehmi-

gungsantrag der Firma Renz „Anlage zur Behandlung von

gefährlichen Abfällen“. Unter Ziffer 8.11.2 fallen die Anla-

gen zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen

Abfällen; so tituliert es die 4. BImSchV. Bei der Ziffer 8.12

geht es um die Lagerung von Abfällen. Unter 8.12.1 fällt

die Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen

Abfällen. Ziffer 8.12.2 beinhaltet die Anlage zur zeitweili-

gen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, und Ziffer

8.12.3 ist die Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen-

und Nichteisenschrotten. Unter Ziffer 8.15 wird der Um-

schlag behandelt bzw. das, was man tagtäglich umsetzen

möchte. Ziffer 8.15.1 ist die Anlage zum Umschlagen von

gefährlichen Abfällen, und Ziffer 8.15.3 ist die Anlage zum

Umschlagen von nicht gefährlichen Abfällen.

Ich möchte Ihnen auch die im Antrag geplante Tonna-

ge darlegen. Es ist geplant, täglich 300 t gefährliche Abfäl-

le gemäß Ziffer 8.11.1 zu behandeln. Dieselbe Menge gilt

für nicht gefährliche Abfälle. Des Weiteren ist geplant, pro

Tag 3.240 t nicht gefährliche Abfälle im Bereich Bau-

schuttrecycling – das ist ein wesentlicher Punkt – zu be-

handeln. Was die Lagerung von gefährlichen Abfällen

betrifft, ist geplant, 600 t zu lagern. Bei den nicht gefährli-

chen Abfällen sind es 20.385 t. Das geht mit der Aufberei-

tung des Bauschutts einher. In Abhängigkeit von der Dich-

te bringt dieser ein entsprechendes Gewicht mit sich.

Außerdem ist geplant, ca. 200 t Schrotte zu lagern. Für

den täglichen Umschlag nach Ziffer 8.15.1 sind 100 t pro

Tag geplant, und für die nicht gefährlichen Abfälle unter

Ziffer 8.15.3 sind 150 t pro Tag geplant.

Zum Anlagenstandort haben wir schon etwas gesagt.

Ich denke, die meisten wissen, worum es geht. Der

Standort befindet sich im Industriegebiet Wolfsberg, Ho-

her-Baum-Weg. In der Aufsicht ist der Standort mit einem

Pfeil markiert. Die Verkehrsanbindung erfolgt überregional

über die Bundesstraße B28 sowie regional über die Lan-

desstraße L361.

Zum Antragsgegenstand. Die Errichtung und Inbe-

triebnahme erfolgt in zwei zeitlich versetzten Bauabschnit-

ten. So haben wir es im Genehmigungsantrag auch be-

schrieben.

Warum hat die Firma Renz das gemacht? Im Bauab-

schnitt 1 werden der aktuelle Bedarf an Lager- und Ab-

stellflächen sowie weitere Einrichtungen gedeckt. Man hat

aufgrund der aktuellen Situation den Bedarf nach weiteren

Lager- und Aufbereitungsflächen. Zudem werden Res-

sourcen durch die Zentralisierung geschont. Das bedeutet,

man hat auf eigenen Baustellen im Wesentlichen die Mög-

lichkeit, das Material auf das eigene Gelände zu fahren,

dort aufzubereiten und dann der entsprechenden Verwer-

tung zuzuführen, je nachdem, wohin das Material trans-

portiert wird.

Bauabschnitt 2 wurde bereits im Antrag aufgenom-

men, soll aber eine Erweiterungsmöglichkeit sein. Wa-

rum? Ein Grund sind die steigenden Anforderungen an die

Ressourcenschonung und die Kreislaufwirtschaft. Gege-

benenfalls gibt es weitere Anforderungen/Klassifizierung

der mineralischen Abfälle. Das bedeutet, man benötigt

mehr Platz für die Klassifizierung unterschiedlicher Abfäl-

le. Ein weiterer Grund ist die Verbesserung der innerbe-

trieblichen Verkehrsführung. Wenn mehr Einzelbereiche

für die Lagerung von Material benötigt werden, braucht

man auch einfachere Möglichkeiten, um die Verkehrsfüh-

rung auf dem Gelände besser darstellen zu können. Sollte

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

es zu größeren Änderungen in der Gesetzgebung kom-

men, soll mit dem Bauabschnitt 2 auch eine Ressourcen-

schonung durch eine verbesserte Zusammenstellung von

Transporteinheiten einhergehen. Ergänzend ist noch da-

rauf hinzuweisen, dass man das Gelände mit einer 5 m

hohen Umfassungsmauer begrenzt hat und der Zugang

von Süden her über den Hoher-Baum-Weg geplant ist.

Im Folgenden möchte ich ganz kurz auf die Anlagen-

technik im Bauabschnitt 1 eingehen. In diesem Abschnitt

sollen die Lagerung und die Behandlung von gefährlichen

Abfällen und nicht gefährlichen Abfällen erfolgen. Des

Weiteren erfolgen dort die Bauschuttaufbereitung, die

Altholzaufbereitung sowie die manuelle Sortierung. Es

wird eine Pultdachhalle „West“ errichtet werden; so haben

wir das in den Antragsunterlagen genannt. Ein Container-

abstellplatz soll auch auf dem Bauabschnitt 1 vorgesehen

sein sowie eine Lkw-Waage, um den Stoffstrom zu erfas-

sen. Außerdem werden eine Waschplatte, eine Diesel-

tankstelle sowie ein Anschluss an den Ölabscheider er-

richtet. Schließlich sollen die Mitarbeiter in einem Büro-

häuschen Platz finden.

Bauabschnitt 2 ist etwas komprimierter. Dort sind die

Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen

sowie die Lagerung von gefährlichen Abfällen vorgesehen,

und zwar in der Pultdachhalle „Ost“. Auch hier soll die

Bauschuttaufbereitung erfolgen und ein Containerabstell-

platz eingerichtet werden.

Hier sind die Lagerbereiche bildhaft dargestellt. Sie

sehen hier die Pultdachhalle „West“ rot eingezeichnet. Die

Lagerung erfolgt im Prinzip unter einem Dach und witte-

rungsgeschützt in loser Schüttung. Der Lagerbereich 2 –

das ist der blaue Bereich – erfolgt in loser Schüttung.

Aktuell ist keine Überdachung geplant; Frau Renz hat das

bereits erwähnt. In Lagerbereich 3 erfolgt die Lagerung in

Containern. Hier unten zur Hofeinfahrt hin sollen die Con-

tainer auf der rechten Seite abgestellt werden.

Im Bauabschnitt 2 ist es genau das Gleiche. Hier

rechts die blaue Fläche ist in loser Schüttung und nicht

überdacht. Die Pultdachhalle „Ost“ ist eine überdachte

Fläche, im Prinzip auch in loser Schüttung und frei von

Wassereintragungen. Im unteren Bereich ist auch eine

Containerabstellfläche angedacht.

Jetzt komme ich nach den Lagerbereichen auf die Be-

handlungsbereiche zu sprechen. Diese sind hier schraf-

fiert. Hier sehen Sie einmal die Bauschuttaufbereitung im

Bauabschnitt 1 sowie im Bauabschnitt 2. Aufbereitet wird

das ganze Material physikalisch durch einen entsprechen-

den Brecher, der das Material zerkleinert und entspre-

chend der Körnungen siebt bzw. auswertet.

Die Altholzaufbereitung ist in dem braun hinterlegten

Feld dargestellt. Hier soll die Altholzaufbereitung auf be-

festigter Fläche erfolgen. Auch das erfolgt mit einem ent-

sprechenden Aggregatschredder, sprich durch physikali-

sche Aufarbeitung.

Der nächste Punkt ist die Beschreibung der Abfallarten

und die Frage, wie die systematisch zusammenkommen.

Dafür gibt es die Abfallverzeichnis-Verordnung. Im Antrag

kann man alle Abfälle, die beantragt werden, anhand der

Abfallschlüssel einsehen. Ich habe einmal die Gruppen

zusammengefasst. Es gibt zunächst gefährliche und nicht

gefährliche Abfälle. Unter die gefährlichen Abfälle fallen

kontaminierte Böden, Dämmmaterial und asbesthaltige

Baustoffe, Holzabfälle und elektrische und elektronische

Abfälle.

Hier geht es nicht darum, von Privatleuten oder Ge-

werben elektrische Geräte anzunehmen. Es handelt sich

vielmehr um Materialien, die aufgrund von eigenen Anla-

genabbrüchen anfallen, die wir dann dort zwischenlagern

wollen. Der Zweck ist, dass man sie nicht auf der Baustel-

le stehen lassen muss, sondern, um sinnvolle Transport-

einheiten bilden zu können, bei uns auf dem Hof abstellen

und dort entsprechend entsorgen kann. Zu den gefährli-

chen Abfällen gehören außerdem kohlenteerhaltige Bi-

tumengemische und Eisen- und Nichteisenabfälle.

Nicht gefährliche Abfälle sind Bau- und Abbruchabfäl-

le, Abfälle zur Verwertung, kohlenteerhaltige Bitumenge-

mische aus der Baustelle, Papier, Glas und Kunststoffe

und Dämmmaterial. Letzteres kennen Sie vielleicht nur als

gefährlichen Abfall in Form der gelben Dämmwolle. Es

gibt aber auch Styropor. Mittlerweile ist durch die POP-

Abfallverordnung klar geregelt, dass Styropor als nicht

gefährlicher Abfall eingestuft ist, deshalb müssen wir es

darunter führen. Es gibt aber klare Regelungen mit der

Nachweisverordnung, die man beachten muss, um den

Stoffstrom zu steuern. Es gibt, wie gesagt, auch nicht

gefährliches Dämmmaterial, das hier richtigerweise aufge-

führt wird.

Weitere nicht gefährliche Abfälle sind Holzabfälle und

sonstige Abfälle, zum Beispiel Altreifen und biologisch

abbaubare Abfälle. Mit biologisch abbaubaren Abfällen ist

nicht gemeint, dass wir Kompostierung oder Ähnliches

betreiben möchten. Es geht hier lediglich um die Möglich-

keit, dass wir auch Grünschnitt annehmen können oder

auch verholztes Material, das über den Schredder geführt

werden soll. Rasenschnitt wird nicht lose gelagert, son-

dern im geschlossenen Container, sodass im Prinzip keine

Gerüche entstehen können. Weitere nicht gefährliche

Abfälle sind Eisen- und Nichteisenabfälle.

Im Folgenden möchte ich kurz auf die Behandlung

eingehen. Die Altholzaufbereitung ist geplant. Dabei han-

delt es sich um Altholzabfälle der Kategorie A I bis A IV.

Des Weiteren erfolgt die Bauschuttaufbereitung von Bau-

und Abbruchabfällen; so ist die Gruppe im Genehmi-

gungsantrag benannt. Überwiegend sind es natürlich die

mineralischen Abfälle. Schlussendlich sollen Abfälle zur

Verwertung sowie Eisen- und Nichteisenabfälle der manu-

ellen Sortierung zugeführt werden. Hintergrund der Frakti-

onierung ist, wie gesagt, die weitere Verwertung. Außer-

dem geht es darum, die Vorschriften der Gewerbeabfall-

verordnung umsetzen zu können.

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Ich komme nun zur Betrachtung der Emissionen. Wie

haben wir uns mit dem Regierungspräsidium und den

entsprechenden Gutachtern abgestimmt? Ich möchte zum

Schluss einen kurzen Überblick geben, welche Prognosen

und Bewertungen durchgeführt wurden. Wir haben eine

Staubimmissionsprognose durchgeführt, eine Beurteilung

der Geräuschimmissionen, einen Brandschutznachweis

sowie ein Brandschutzkonzept erstellt. Zudem liegt eine

gutachterliche Stellungnahme gemäß AwSV vor. – Das

wäre es von meiner Seite aus.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielen Dank. – Die Antragstellerin ist mit ihrem Kurzvor-

trag fertig.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Wäre es vielleicht möglich, konkrete Fragen zu stellen zu

den Auswirkungen, oder wie ist das gedacht? Das geht

auch später. Das ist mir egal. Ich würde es für sinnvoll

halten, dass, wenn etwas vorgetragen wurde, man kurz

nachfragen kann. Dann ist dieser Punkt abgehakt. Aber

Sie entscheiden das.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Normalerweise ist es so gedacht, dass Sie unter den Ein-

zelpunkten jeweils drankommen, es sei denn, Sie haben

ein verfahrensmäßiges Anliegen, das dort nicht hier aufge-

führt ist.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Nein. Sie entscheiden, wie es gemacht wird. Das ist klar.

Es war nur die Anregung, dass, wenn ein Gutachter sich

äußert, man dann konkret nachfragt. Dann ist der Punkt

abgehakt. Oder Sie sagen, später. Das entscheiden Sie.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Wir sind noch gar nicht im Fluss.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Nein, es geht jetzt um die Vorstellung des Vorhabens.

Dazu gibt es schon eine Frage.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Die können Sie nachher loswerden.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Gut, dann machen wir es so.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Die Frage können Sie auf jeden Fall stellen. Das sichere

ich Ihnen zu.

Der nächste Punkt wäre TOP 5, Baurecht. Wir haben

den aktuellen Stand der Bebauungspläne bekommen. Das

Vorhaben, so wie es jetzt geplant ist, ist nach den Bebau-

ungsplänen zulässig. Ich würde diesen Punkt aber gerne

weiter nach hinten stellen, weil der Kollege des Bauamts

der Stadt Nagold, Herr Schwalbe, erst gegen Mittag hier

sein kann. Sind Sie damit einverstanden? – Dann kom-

men wir direkt zum Immissionsschutz. Das ist auch aus

unserer Sicht – wir haben Ihre Einwendungen gelesen –

der wichtigste Punkt. – Ich sehe keinen Widerspruch.

6 Immissionsschutz

Wir kommen damit zum Immissionsschutz und hier

zuerst zu:

6.1 Luft

Herr Dr. Hilland, vielleicht möchten Sie direkt mit Ihren

Fragen beginnen.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Vielen Dank, dass die Möglichkeit besteht. – Ich habe eine

Frage an den Gutachter Herrn Barthelmeß. Habe ich die

Unterlagen richtig verstanden – bitte berichtigen Sie mich,

wenn es nicht so ist –, dass mineralische Abfälle auch auf

nicht befestigten Flächen gelagert werden, obgleich zum

Zeitpunkt der Anlieferung noch offen ist, worum es geht?

Ist das richtig, oder habe ich das falsch gelesen?

Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):

Zuerst möchte ich klarstellen, dass ich kein Gutachter bin.

Ich habe verfahrensrechtlich nicht das Know-how, wie ich

vorher schon sagte. Dafür sitzen zu meiner Linken die

Fachleute, die sich damit auskennen.

Frau Renz hat gerade schon betont, dass jetzt geplant

ist, die gesamte Hoffläche zu betonieren bzw. zu asphal-

tieren, sodass im Prinzip ein geregelter Abfluss erfolgt.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Gut, dann ist diese Frage schon beantwortet. – Es stellt

sich jedoch noch eine zweite Frage für mich. Wenn ich es

recht sehe, sollen auch Materialien der Belastungsklasse

Z 2 angeliefert, gelagert bzw. behandelt werden. Wir be-

finden uns aber in einem Wasserschutzgebiet, oder ist das

verkehrt?

Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):

Wir sind im Wasserschutzgebiet. Das ist schon richtig.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Ja, und da ist es nach meiner Kenntnis nicht zulässig, Z 2

zu lagern. Das hat natürlich dann das Regierungspräsidi-

um zu entscheiden. Dann habe ich es also richtig verstan-

den, dass Sie bis Z 2 lagern wollen und es damit begrün-

den, dass es unverhältnismäßig sei, wenn man da mehr

tun müsste oder weniger Intensität des Materials hätte.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Dr. Hilland, den Sachverhalt Wasser würde ich gerne

unter TOP 7 behandeln.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Gerne.

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Der Sachverhalt ist für uns im Prinzip geklärt. Aber wir

werden das nachher unter TOP 7 entsprechend darstel-

len.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Gut. Das heißt, diese Frage wollen Sie nachher behan-

deln.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja. Wasserschutzgebiete werden wir nachher behandeln.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Gut, alles klar. – Das war es zunächst. Bis dahin.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Gut. – Wollen Sie direkt mit Ihren Einwendungen zum

Staub fortfahren?

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Ich beziehe mich zunächst auf die schriftlichen Einwen-

dungen vom 13.03.2018, die sehr ausführlich waren, und

mache sie zum Inhalt des heutigen Vortrages. Dort, wo die

Punkte drankommen, brauchen wir generell nicht mehr

lange zu diskutieren. Ansonsten wird darauf verwiesen.

Das wäre es. Was die Einzelpunkte betrifft, so würde ich

zu dem einen oder anderen etwas sagen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Gut. – Es sind weitere Einwender anwesend, die zum

Thema „Luft“ bzw. „Staub“ Einwendungen erhoben haben.

Möchte jemand von Ihnen das noch einmal konkretisie-

ren?

RA Olaf König (Einwender):

Mein Name ist Olaf König. Wir vertreten heute hier die

voestalpine Automotive Components Nagold GmbH & Co.

KG. Wir sind ein Automobilzulieferer, kommen eigentlich

aus der klassischen Stanzfertigung von Automobilteilen,

haben jetzt den Wandel hin zur Elektromobilität vollzogen

und kleben als unmittelbarer Nachbar Teile für Elektrobat-

terien zusammen, die sehr staubempfindlich sind. Wir

sehen diese Produktion in Gänze gefährdet.

Wir haben gerade schon gehört, dass es Schotterflä-

chen gibt, wo eine lose Schüttung erfolgt. Diese lose

Schüttung hat unmittelbare Auswirkungen auf die

Teilequalität, weil sich der Staub auf unseren Teilen sam-

meln wird. Unabhängig davon, ob Ihre Fläche jetzt noch

asphaltiert wird oder nicht, wären unsere 110 Arbeitsplät-

ze dem Standort unmittelbar gefährdet.

Die bisherigen Gutachten – das wäre jetzt auch meine

Frage – basieren alle noch darauf, dass Ihr Boden nicht

asphaltiert wird. Nach den bisherigen Gutachten, die ich

kenne, liegen wir jedoch südwestlich von der begehrten

Baufläche und bekommen somit auch die meisten Immis-

sionen ab, nämlich 30,9 Partikel. 61,8 % aller Luftimmissi-

onen landen direkt auf unserer Fertigung. Das ist be-

triebsgefährdend. Das sage ich an dieser Stelle ganz

deutlich. Daher muss man sich im laufenden Verfahren

anschauen, welche Auflagen angebracht wären. Nach

unserem Dafürhalten besteht durch die Betonbau- und

Abbruchabfälle sowie die asbesthaltigen Abfälle das Prob-

lem, dass wir den Elektrobatterieprozess komplett canceln

können.

Nichtsdestotrotz sind wir auf eine gute Nachbarschaft

bedacht. Aber an der Stelle ist es leider in der Automobil-

industrie derart, dass unsere Kunden, die großen OEMs

der Automobilwelt, natürlich keine Qualitätsmängel und

somit keine Verschmutzung der Teile dulden. Wir haben

dazu entsprechend schriftlich ausgeführt. Ich wollte nur

noch einmal die Position der voestalpine Automotive

Components Nagold GmbH & Co. KG bekräftigen.

Mich begleiten übrigens noch Herr Buß und Herr

Lanksweirt, falls es zum technischen Prozess Fragen gibt.

Herr Lanksweirt könnte zum Verfahren „compacore“ auch

noch technische Details ausführen. Wir haben dem Regie-

rungspräsidium aber auch schon eine Präsentation per

Video zugeleitet. Darin wird erklärt, was dieser Klebepro-

zess ist und was in die Autobatterie und den Elektromotor

kommt.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielen Dank dafür. – Ich würde vorschlagen, dass wir uns

jetzt noch die anderen Einwendungen zum Thema „Staub“

anhören. Nachdem diese gesammelt vorgetragen worden

sind, werde ich das Wort an die Sachverständige überge-

ben, die das Gutachten erstellt hat. Dann kann man ins

Detail gehen und schauen, welche Annahmen darin ent-

halten sind.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Wir hatten beim Staub – Sie hatten darauf hingewiesen –

noch vorgetragen, dass wir keine staubmindernden tech-

nischen Einrichtungen sehen, sondern nur die Hilfskon-

struktion, unter Zugabe einer wasserbetriebenen Staub-

bindemaschine etwas entgegenzuwirken.

Wir meinen, dass bei den stationären Anlagen eine

stationäre Entstaubungsanlage vorzuziehen ist und dem

Stand der Technik entspricht, und haben darauf hingewie-

sen, dass beim Abwurf des fertigen Recyclingbaustoffes

die Maschinen zum Einsatz kommen und dass die ent-

sprechenden stationären Anlagen zusätzlich – das ist

noch ein Punkt – lärmmindernd ausgerüstet werden. Das

sehe ich bisher noch nicht. Oder ich habe etwas überse-

hen. Dann sagen Sie es bitte.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich sammele zunächst die anderen Einwendungen, und

dann gehen wir auf die Gutachter ein.

Wir haben noch andere Einwendungen bekommen,

zum Beispiel die von der Berner Kunststofftechnik GmbH.

Mir ist es egal, in welcher Reihenfolge Sie das jetzt vortra-

gen. – Bitte schön.

Seite 11

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

RA Christian Heieck (Einwender):

Rechtsanwalt Heieck, ich melde mich für die Firma Berner

Kunststofftechnik GmbH.

Ich habe die Einwendungen für die Firma Berner

Kunststofftechnik GmbH mit Schreiben vom 14.03.2018

dem Regierungspräsidium Karlsruhe zugeleitet. Die Firma

Berner Kunststofftechnik GmbH ist ein zertifiziertes Unter-

nehmen, welches in der Lebensmittelverpackungsindustrie

tätig ist und deswegen besonders hohe Anforderungen

erfüllen muss, insbesondere den sogenannten BRC-

Standard, der dem Standard der Lebensmittelindustrie

entspricht. Das heißt, die Staubfreiheit der Verpackungen

muss lebensmitteltechnischen Anforderungen entspre-

chen, und das scheint in der jetzigen Situation in techni-

scher Hinsicht ausgeschlossen zu sein.

Die Firma arbeitet in Reinraumtechnik. Das heißt, die

Luft wird durch große Anlagen angesaugt, die sich auf

dem Grundstücksteil befinden, der dem beabsichtigten

Firmengelände der Firma Renz zugewandt ist, und die

Ansaugung der Luft, die sowohl zur Kühlung als auch zur

Belüftung als auch zur Heizung herangezogen wird, erfolgt

direkt dort. Das heißt, die anfallenden Stäube werden

ebenfalls mit angesaugt, und dadurch wird die Betriebs-

führung in Gänze gefährdet.

Bisher sind auch, wie Herr Kollege Dr. Hilland schon

sagte, keine staubmindernden Anlagen geplant. Ob diese

genügen würden, wäre die Frage, die dann im techni-

schen Prozess durch die Gutachter geklärt werden müss-

te. Wir sind der Meinung, dass die Anlage an diesem

Standort aufgrund der Umgebungsnutzung insgesamt

ungeeignet ist, und zwar in dem Maße ungeeignet, dass

es auch nicht ausreicht, durch entsprechende staubmin-

dernde Maßnahmen in technischer Hinsicht zu einem

anderen Ergebnis zu kommen.

Zudem sind im Bereich der Lebensmittelindustrie Min-

destabstände geboten. Der International Food Standard

sieht einen Abstand von 1.000 m zu anderen emittieren-

den Anlagen vor. Dieser Standard kann natürlich bei die-

sem Abstand in keiner Weise eingehalten werden. Selbst

wenn man zu dem Ergebnis käme, dass ein geringerer

Abstand ausreichen würde, wäre es sicherlich nicht der,

den wir hier vorfinden. Deswegen bin ich insgesamt der

Meinung, dass die Anlage aus staubtechnischen Gründen

an einem verfehlten Standort ausgeführt werden soll.

Im Übrigen beziehe ich mich auf mein Schreiben vom

14.03. – Danke schön.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielen Dank. Wir werden nachher auf die Staubminde-

rungsmaßnahmen und das entsprechende Gutachten

eingehen.

Ich habe eine Frage zu diesem IFS, dem International

Food Standard. Sie haben einen Abstand von 1.000 m

angeführt. Wir hätten gerne die entsprechende Fundstelle

dazu. Wir haben sie auf die Schnelle nicht gefunden.

RA Christian Heieck (Einwender):

Ich werde sie Ihnen vorlegen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja. Das wäre sehr nett. – Gibt es weitere Einwände zum

Thema „Luft/Staub“?

Willy Kohler (Einwender):

Mein Name ist Willy Kohler. Ich bin der Geschäftsführer

der RENZ GmbH Containerdienst & Entsorgung. Ich habe

das Unternehmen vor knapp elf Jahren gekauft und muss-

te den Namen Renz übernehmen. Für mich wäre es im

Nachhinein betrachtet besser gewesen, den Namen Renz

nicht übernehmen zu müssen, weil die Firma Kevin und

Karin Renz eine Betreibergesellschaft mit der Renz GmbH

gegründet hat. Verwechselungen gibt es daher bei uns am

laufenden Band. Zudem machen sie jetzt auch Container-

dienst, nicht nur den Abbruch, und haben auch eine

Website, auf der sie diesen Containerdienst anbieten.

Zum Stichwort „direkter Nachbar“. Ich finde an dem

Verfahren ganz schlecht, dass es nicht öffentlich gemacht

wird. Das habe ich auch bei meinem Einwand deutlich

gemacht. Muss das nicht einmal im Internet und einmal in

der Tageszeitung veröffentlicht werden? In der Tageszei-

tung hat hier niemand etwas gelesen. Das gilt jedenfalls

für den „SchwaBo“. Ist das nicht gesetzlich vorgeschrie-

ben? Das habe ich jedenfalls irgendwo einmal herausge-

lesen. Ob das tatsächlich stimmt, weiß ich nicht. Das ist

die Frage.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das können wir unter TOP 8 beantworten. Das passt nicht

zum Punkt „Luft“.

Willy Kohler (Einwender):

Okay, wenn ich es beantwortet bekomme, dann passt es.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Wir können Ihnen das – –

Willy Kohler (Einwender):

Ich möchte noch etwas zu der namensgleichen Firma

sagen. So schlecht kann ich mich gar nicht hochgearbeitet

haben, dass man den Namen jetzt so übernimmt. Die

heißen zwar Renz, wollen sich aber direkt hinter mir an-

siedeln. Wir sind jetzt mit dem Namen Renz an unserem

Standort bekannt. Wenn jetzt irgendetwas Negatives pas-

siert – Stichwort „Staubimmissionen“ –, dann wird direkt

meine Firma damit in Verbindung gebracht. Fragen Sie

zum Beispiel einmal Herrn Großmann, den OB – ich habe

ihn auch schon selber gefragt –, ob seit dem 01.07.2007

von unserer Seite irgendwas Negatives rüberkam. Da-

raufhin hat er zu mir gesagt: Nein, Herr Kohler, gar nichts.

Bis jetzt machen Sie alles sauber.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Renz, das ist jetzt nicht – –

Seite 12

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Willy Kohler (Einwender):

Nein, Kohler.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Entschuldigung.

Willy Kohler (Einwender):

Das ist das Nächste. Macht ja nichts.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Entschuldigung.

Willy Kohler (Einwender):

Macht ja nichts.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Kohler, das geht ein bisschen von unserer strukturier-

ten Tagesordnung weg.

Willy Kohler (Einwender):

Ich möchte das bloß einmal klarstellen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Die Frage ist, ob die Namensverwechselung überhaupt

genehmigungsrelevant ist oder nicht.

Willy Kohler (Einwender):

Ich habe mich ja zum Staub gemeldet. Deshalb muss ich

den Leuten auch klarmachen – –

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja, aber das Thema „Öffentlichkeitsbeteiligung“ würde ich

gerne nach hinten verschieben. Dazu können wir gerne

etwas sagen. Sie werden auch anwaltlich vertreten – –

Willy Kohler (Einwender):

Ich habe aber auch privat Widerspruch eingelegt, für mei-

ne Lebensgefährtin und für mich.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja, aber wir müssen das ein bisschen strukturieren.

Willy Kohler (Einwender):

Ja, das schon.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ihre schriftliche Einwendung liegt uns ja vor. Die müssen

wir sowieso berücksichtigen. Wenn jetzt schon Punkte

zum Staub vorgetragen wurden, wird es nicht besser,

wenn wir die wiederholen. Wir wollen heute schließlich alle

Punkte abarbeiten.

Willy Kohler (Einwender):

Ja, das ist schon okay.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich will damit sagen, dass der Einwand nicht bedeutender

wird, wenn man ihn dreimal vorträgt. Ihr Einwand ist bei

uns angekommen, und wir möchten der Antragstellerin

hier die Möglichkeit geben, mit ihren Gutachtern die Ein-

wände zu behandeln. Das nur zum Kontext, damit wir

heute möglichst effektiv vorgehen.

Willy Kohler (Einwender):

Noch einmal zum Staub. Die diffusen Staubquellen zum

Beispiel werden durch eine Aufbereitung in der Halle,

wenn die Haufwerke draußen lagern, auch nicht besser.

Die sind genauso vorhanden. Die Geschichte kennen wir

ja.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Dazu wird die Gutachterin nachher sicherlich etwas sa-

gen.

Willy Kohler (Einwender):

Ja.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Gibt es noch weitere Einwendungen zum Staub?

Michael Stopper (Einwender):

Mein Name ist Michael Stopper. Ich vertrete die Firma

Dietrich Aldinger GmbH. Unser Chef hat mich heute Mor-

gen, vor zwei Stunden, informiert. Ich bin deshalb ein

bisschen unvorbereitet. Er ist leider im Krankenhaus. Ich

habe mir das alles relativ kurzfristig durchgelesen.

Die Firma Aldinger betreibt 15 Laseranlagen und

braucht daher relativ staubfreie Luft. In der Vergangenheit

hatten wir bereits oft Probleme mit dem Nachbarn, wenn

dieser irgendwelches Zeug verbrannt hat oder wenn ein

Güllewagen vorbeigefahren ist. Man hat solche Dinge

dann zwar mit Filteranlagen behoben, aber wir sehen

trotzdem Probleme, dass uns diese Anlage stillgelegt wird.

Das ist unser Hauptanliegen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja.

Michael Stopper (Einwender):

Die ganze Produktion beruht auf dieser Anlage. Die Luft

muss sehr sauber sein.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja.

Michael Stopper (Einwender):

Ähnlich wie die Firma Berner saugen wir von dieser Seite

her die Luft an.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das ist angekommen.

RAin Sandra Klumpp (Einwender):

Mein Name ist Klumpp. Ich bin die Rechtsanwältin von

Frau Sigrid Rauser, deren Wohnhaus in nördlicher Rich-

tung des Vorhabens steht.

Seite 13

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Bezüglich des Staubs haben wir bereits vorgetragen,

dass das Wohnen in dieser unmittelbaren Umgebung

aufgrund des Staubs für meine Mandantin unmöglich wird.

Wir haben vorher schon gehört, dass der Lagerbereich 2

nicht unter Dach ist. Das heißt, die Abfälle werden dort

offen gelagert. Wenn jetzt zum Beispiel Luft bzw. Wind in

diese Anlage hereinbläst, dann stellt sich für uns die Fra-

ge, wie sich das zum Beispiel an Sonntagen verhält, an

denen keine Bewässerung in irgendeiner Form stattfindet.

Wie wird dann gewährleistet, dass der Staub nicht in die

nähere Umgebung gelangen kann? Meine Mandantin ist

schließlich nicht nur hauptsächlich an Werktagen durch

den Staub belastet, wie einige andere Einwender, sondern

auch an Sonntagen. Das würde uns interessieren.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielen Dank.

Bernd Ziegler (Einwender):

Mein Name ist Ziegler. – Unmittelbar 100 m neben dem

geplanten Betriebsgelände haben wir einen Schafstall. Wir

machen Landschaftspflege für Nagold und die gesamte

Bundesrepublik. Die Tierhaltung findet direkt an der Gren-

ze statt. Das trifft unter anderem auch auf die Produktion

von Futtermitteln zu. Ich habe starke Bedenken, dass

diese verunreinigt werden. Die veterinäramtlichen Aufla-

gen in der Lebensmittelproduktion werden immer massi-

ver. Das betrifft auch die tierschutz- und tierrechtliche

Haltung. Wenn der Staub bis zu uns in den Stall dringt,

atmen die Tiere das ein. Der Asbest setzt sich in der Lun-

ge fest, und dann ist es passiert, dann sterben die Tiere.

Wir haben gerade schon etwas zum Abstand gehört.

Das hat mich übrigens gefreut; denn ich bin auch Le-

bensmittelproduzent. Wo werden die 1.000 m Abstand

eingehalten?

Unter anderem fehlt im Umweltgutachten die Beach-

tung meines Betriebes da draußen, und das veterinäramt-

liche Gutachten fehlt auch. So geht das leider nicht. Da

draußen verliert unser Betrieb immer mehr an Fläche, und

die Stadt Nagold bezahlt dem Grundstückseigentümer

10 €. Das ist der Preis von 1975. Es liegt nicht an den

Grundstückseigentümern, dass die Entwicklung in Nagold

nicht weitergeht. Man nimmt uns Feld weg, will uns

zwangsumlegen, und wenn ich sage, die Stadt kann von

dem Gelände etwas abbekommen, dann sagt Herr Breit-

ling, der Finanzbürgermeister, wortwörtlich zu mir: Sie

bekommen da draußen nichts von uns.

So kann man nicht mit den Leuten umgehen. Wenn

die Entwicklung weitergehen soll, dann brauche ich logi-

scherweise auch Gelände für unseren tierhaltenden Be-

trieb. Der Staat wird in Zukunft Riesenprobleme bekom-

men. Darüber lachen jetzt vielleicht noch ein paar Leute,

aber der Wolf ist da. Viele Schäfereien werden aufhören.

Der Minister hat es bereits gesagt: Für die mechanische

Landschaftspflege müsste Frau Merkel den Geldbeutel

weit aufmachen. – Wir haben aktuell einen Stundenlohn

von 4,50 €. Das ist eine Schande.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Ziegler!

Bernd Ziegler (Einwender):

Ich bin gleich fertig. – Ich würde mich schämen, dann

noch einen Grundstückseigentümer in Nagold über den

Tisch ziehen zu wollen. – Jetzt bin ich fertig.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Gut. Vielen Dank. Das war nicht ganz zum Thema, aber

wir haben es im Protokoll.

Möchte noch jemand zum Thema „Luft/Staub“ eine

Einwendung vortragen?

Oliver Muz (Einwender):

Mein Name ist Oliver Muz, ich bin geschäftsführender

Gesellschafter der Nicolay-Gruppe. Ich vertrete hier letzt-

endlich zwei Unternehmen, die Nicolay GmbH und die

SENSOCAB Kabelproduktion GmbH. Das ist deshalb

wichtig, weil diese beiden Unternehmen einen unter-

schiedlichen Geschäftszweck verfolgen.

Die Nicolay GmbH ist ein Medizintechnikzulieferer. In

technologischer Hinsicht kann ich mich den Vorrednern

anschließen. Sämtliche Verfahren – Reinraum-, Verguss-,

Verschäumtechnologien, Kleben – finden in dem Bereich

statt. Dem braucht man jetzt nicht mehr viel hinzufügen.

Die SENSOCAB Kabelproduktion GmbH stellt Rohka-

bel her, die sie der Nicolay GmbH zur Verfügung stellt. Sie

ist letztendlich also auch im Medizintechnikbereich tätig,

ist aber auch für andere Industrien offen, zum Beispiel für

die Nahrungsmittelindustrie. Insofern gelten diese Stan-

dards auch für uns.

In diesem Werk an diesem Standort sind ca. 300 Mit-

arbeiter beschäftigt. Die Regularien sind, wie gesagt,

verschiedentlich. Wir unterliegen zum Beispiel auch den

Audits der FDA, der amerikanischen Gesundheitsbehörde,

die uns ab und zu besucht. Daher sind uns Reinigung,

Sauberkeit und Produktereinheit sehr wichtig. Wir machen

eine Hundertprozentprüfung. Das heißt, jedes Teil verlässt

das Werk nur nach einer Endprüfung. Dazu gehört einiges

an Reinigungsaufwand. Deshalb sind für uns vor allem die

Staubimmissionen relevant.

Den letzten größeren Anbau haben wir erst im Jahr

2001 vollzogen, entdecken jedoch ständig neue Bodenris-

se in unseren Hallen. Das betrifft wahrscheinlich eher den

TOP 6.4. Der Grund dafür könnte sein, dass wir mit dem

Schotterwerk Mayer bereits einen Emittenten in der Nähe

haben, der mitverantwortlich sein könnte. Jetzt kann man

sicher sagen, dass das eine andere Baustelle ist, aber ich

meine, in der Gesamtbelastung kann nicht unberücksich-

tigt bleiben, dass die Betriebe auf dem Wolfsberg bereits

durch diesen Betrieb belastet werden.

Ansonsten ist alles im Einspruch dargestellt. Ich kenne

dankenswerterweise teilweise auch die Ausführungen der

Kollegen. Aus technischer Sicht kann man sich dem natür-

lich anschließen.

Seite 14

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielen Dank, Herr Muz. – Wenn ich es richtig sehe, wäre

jetzt der geeignete Zeitpunkt, die Gutachterin zum Thema

„Luft“ zu Wort kommen zu lassen. Haben Sie eine Präsen-

tation?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Ja, ich habe eine Präsentation vorbereitet.

(Die Ausführungen der Rednerin werden

von einer Präsentation begleitet.)

Guten Tag! Mein Name ist Corinna Humpert-Zerulla.

Ich bin Sachverständige bei der DEKRA. Wir sind eine

akkreditierte Messstelle für Emissions- und Immissions-

messungen. Ich bin von Hause aus Diplom-Meteorologin.

Mein Aufgabengebiet sind vor allen Dingen Ausbreitungs-

rechnungen für Luftschadstoffe, Gerüche, genehmigungs-

bedürftige Anlagen wie Heizkraftwerke, Steinbrüche, Bau-

schutt- und Recyclinganlagen, aber auch für nicht geneh-

migungsbedürftige Anlagen wie landwirtschaftliche Betrie-

be, wenn es um Geruchsprognosen geht.

Wir wurden von der Firma Karin und Kevin Renz be-

auftragt, die Staubimmissionsprognose für den neuen

Anlagenstandort am Hoher-Baum-Weg in Nagold-

Wolfsberg durchzuführen.

Ich möchte Ihnen zunächst einen kurzen Überblick

darüber geben, wie die Staubimmissionsprognose durch-

geführt wurde. Wenn eine neue Anlage genehmigt und

dann errichtet werden soll, müssen die Beurteilungswerte

der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft ein-

gehalten werden. Die gleichen Werte finden Sie auch in

der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes, wo die Vorgaben zur Luftrein-

haltung definiert sind.

Es wurde eine Emissionsprognose durchgeführt. Da

der Bagatellmassenstrom nach TA Luft überschritten wur-

de, wurde zudem eine Immissionsprognose durchgeführt.

In der Immissionsprognose lag die Zusatzbelastung über

der Irrelevanz bei Staubniederschlag und Partikel PM10.

Deshalb wurde auch die Vorbelastung, sprich die schon

vorhandene Belastung, mit einbezogen und daraus die

Gesamtbelastung gebildet. Das heißt, auf Grundlage der

Summe aus der vorhandenen Belastung und der berech-

neten Zusatzbelastung wurde überprüft, ob die Beurtei-

lungswerte eingehalten werden.

Es gibt Vorsorgewerte zum Schutz der menschlichen

Gesundheit und zum Schutz vor erheblichen Belästigun-

gen. Der Schutz der menschlichen Gesundheit bezieht

sich einmal auf die Arbeitnehmer, die sich im Bereich der

Anlage befinden, und auch auf die Menschen, die dort

wohnen. Mit dem Schutz vor erheblichen Belästigungen ist

zum einen der Schutz vor Zusatzbelastung durch den

Staubniederschlag sowie durch Partikel PM10 gemeint. Es

handelt sich hierbei immer um Jahresmittelwerte im Ge-

gensatz zur Schall- bzw. Lärmbewertung, wo wir auf einen

maximalen Stundenwert abheben. Man muss also im

Hinterkopf behalten, dass hier ein Jahresmittelwert be-

rücksichtigt wird, weil die Langzeitbelastung zu bewerten

ist.

Der Jahresmittelwert liegt für Partikel PM10 bei

40 µg/m3. Ein Wert im Tagesmittel von 50 µg/m3 darf aber

nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Das heißt,

aufgrund von Erfahrungswerten weiß man, dass, wenn

diese 35 Tage im Jahr ab einem Jahresmittelwert von 29

bis 32 µg/m3 überschritten werden, dann auch die Anzahl

der Überschreitungstage überschritten wird. Es gibt auch

einen Jahresmittelwert für Partikel PM2,5 von 25 µg/m3, der

nicht überschritten werden darf.

Die Emissionsprognose wurde nach dem Stand der

Technik durchgeführt, und zwar VDI 3790 für diffuse

Staubquellen. Dabei wurde der Betriebsablauf über ein

ganzes Jahr betrachtet, weil der Jahresmittelwert zu beur-

teilen ist. Zudem wurden die beiden Bauabschnitte ge-

trennt betrachtet. Zuerst soll der westliche Teil errichtet

werden, und anschließend soll der östliche Teil in Betrieb

genommen werden. Des Weiteren wurden die Fahrvor-

gänge auf dem Gelände berücksichtigt. Dabei wurden die

asphaltierten Fahrwege berücksichtigt, und die Fahrwege

auf den Lagerflächen mit dem Radlader wurden als ge-

schotterte Flächen berücksichtigt. Diese sollen jetzt, wie

wir gehört haben, auch asphaltiert werden.

Des Weiteren wurden die Umschlagvorgänge mit dem

Radlader berücksichtigt, und zwar das Abkippen vom Lkw,

die Radladeraufnahme sowie die Aufgabe auf den Brecher

oder auf die Häckselanlage. Die Bauschuttaufbereitungs-

anlage selbst mit ihren Staubemissionen wurde ebenfalls

berücksichtigt. Es gibt Emissionswerte für Brecheranla-

gen. Man spricht in der Regel von 15 g/t. Hier wurde eine

Reduzierung von 70 % durch die Bedüsung gewählt. Man

weiß aber auch aus Messungen, dass die Staubemissio-

nen bei bedüstem Brecher um 90 % reduziert werden.

Hier wurde also auch ein konservativer Ansatz gewählt.

Beim Häcksler wurde keine Bedüsung berücksichtigt.

Dieser floss mit dem vollen Emissionsfaktor ein.

Die Bedüsung der Umschläge wurde insofern berück-

sichtigt, als angesetzt wurde, dass das gesamte bearbei-

tete Material zum Teil aus schwach staubenden und aus

nicht wahrnehmbar staubenden Materialien besteht. Das

wurde deshalb berücksichtigt, weil die Materialien beim

Abwurf auch beregnet bzw. bedüst werden können und

auch die Halden durch entsprechende Maßnahmen feucht

gehalten werden können.

Es ist eine Umrandung der Fläche mit 5 m Höhen ge-

plant. Außerdem soll im Bereich der Brecheranlage noch

ein 3 m hoher Holzaufsatz aufgebaut werden. Das wurde

jedoch nicht in der Prognose berücksichtigt. Das heißt,

auch hier wurde ein konservativer Ansatz gewählt. Die

Werte, die sich in der Gesamtbelastung ergeben, sind

dadurch definitiv zu hoch.

Die Immissionsprognose wurde mit dem Ausbrei-

tungsprogramm AUSTAL 2000 erstellt. Die berechneten

Seite 15

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Emissionsstärken und die Emissionsquellen wurden in

dem Modell definiert. Es wurde ein Rechengebiet von

3.200 mal 3.200 m gewählt. Da ging auch das Höhenmo-

dell ein, ebenso die Landnutzung.

Bei den Winddaten wurden synthetische repräsentati-

ve Windjahreszeitreihen verwendet, die im Auftrag der

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

berechnet wurden. Die gibt es für Baden-Württemberg in

einem Raster von 500 mal 500 m. Im Bereich dieses In-

dustriegebiets spricht nichts gegen den Einsatz, da es sich

um eine freie, anströmbare Fläche handelt, also keine

Tallagen, wo Begrenzungen auftreten würden.

In der Mitte ist die mittlere Windrose zu sehen, die im

Rechenmodell verwendet wurde. Die Hauptwindrichtung

sind erwartungsgemäß südwestliche Wetterlagen, womit

auch höhere Windgeschwindigkeiten verknüpft sind. Wir

haben hier eine mittlere Windgeschwindigkeit von 2,6 m/s

im Jahresmittel. Es gibt einen Anteil von 3 % der Windge-

schwindigkeiten im Jahr, die mehr als 5 m/s betragen, mit

einem höheren Anteil an Schwachwindwetterlagen. Es

gibt auch Anteile von nordöstlichen und östlichen Wind-

richtungen. Diese sind wiederum mit den windschwachen

Hochdruckwetterlagen verbunden, die wir im Februar

hatten, als es so kalt war.

Hier sehen Sie das Ergebnis der Berechnung für Parti-

kel PM10. Das kann man leider nicht so gut sehen. Ich

versuche einmal, es mit dem Cursor zu markieren. Im

Bereich der grünen Fläche liegen wir mit der Zusatzbelas-

tung über der Irrelevanz. Hier kann man einen grauen

Bereich erahnen, in dem man unter der Irrelevanz liegt,

sprich unter den 1,2 µg/m3. Das sind 3 % vom Jahresmit-

telwert. Wenn man aus der Messtechnik kommt, weiß

man, dass man einen Wert von unter 1 µg/m3 messtech-

nisch gar nicht auflösen kann. Das heißt, wenn man sich

außerhalb dieses grünen Bereichs befindet, ist die Zu-

satzbelastung messtechnisch gar nicht zu erfassen.

Im Bereich der Anlage selbst hat man natürlich die

höchsten Werte. Hier sehen Sie auch elf Immissionsorte

eingetragen. Hier befindet sich die Berner Kunststofftech-

nik GmbH, hier oben haben wir das Haus der Familie

Rauser, hier unten befindet sich die voestalpine, direkt

benachbart Kohler. Die Dietrich Aldinger GmbH liegt,

glaube ich, hier unten. Die Lise-Meitner-Straße 1 ist weiter

südwestlich. Diese liegen außerhalb der Irrelevanz.

Zur Erinnerung sei noch einmal erwähnt: Jahresmittel

von 40 µg/m3 dürfen in der Gesamtbelastung nicht über-

schritten werden.

Dann haben wir hier die Zusatzbelastung an Staubnie-

derschlag zum Schutz vor eheblichen Belästigungen. Die

ganzen Werte gelten für den Menschen. Für die Landwirt-

schaft bzw. den Boden selbst gibt es Bodenrichtwerte, die

sich aber nicht auf Staubniederschlag, sondern auf die

gefährlichen Staubinhaltsstoffe beziehen. Dabei geht es

vor allen Dingen um Schwermetalle. Hier haben wir es mit

Bauschutt zu tun, bei dem so etwas kein Thema sein

dürfte.

(Bernd Ziegler [Einwender] meldet sich.)

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Lassen Sie Frau Humpert-Zerulla erst einmal ausreden.

Sie kommen noch dran.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Außerhalb der grünen Fläche ist man auch hier wieder

unterhalb der Irrelevanz. Hier ist die Belastung entspre-

chend höher. Im äußeren Bereich sind es bis 0,035 g/m2

und Tag.

Man kennt es auch, dass die Irrelevanz an einigen

Immissionsorten überschritten wird, und darum muss man

die Vorbelastung, die schon vorhanden ist, mit berücksich-

tigen, um sie dann zur Zusatzbelastung zu addieren. Am

Ort selbst in Nagold bzw. in der Umgebung gibt es keine

Messstation der Landesanstalt für Umwelt, Messung und

Naturschutz. Es gibt ein landesweites Messnetz, und ich

habe die Belastungswerte der letzten drei Jahre der städ-

tischen Hintergrundstationen herangezogen. Das Gutach-

ten wurde 2017 erstellt, deshalb sind hier die Jahre 2014

bis 2016 aufgeführt, und zwar der Stationen in Baden-

Baden, Gärtringen, Pforzheim und Villingen-

Schwenningen.

Es handelt sich hierbei um städtische und somit um

stärker verkehrsbelastete Stationen, wie sie hier im Indust-

riegebiet vorkommen. Daraus wurde dann eine Vorbelas-

tung Partikel PM10 von 17 µg/m3 abgeleitet. Partikel PM2,5

wird nicht an allen Stationen gemessen, aber wenn man

sich die städtischen Stationen in Baden-Württemberg

anschaut, liegt man über die letzten Jahre im Bereich von

12 µg/m3.

Beim Staubniederschlag liegen die Werte je nach Sta-

tion zwischen 0,02 bis 0,08 g/m2 und Tag, wobei der hö-

here Wert bei industriell vorbelasteten Stationen zu finden

ist. Daraus lässt sich eine Vorbelastung von 0,12 g/m2 und

Tag im Jahresmittel ableiten.

Daraus ergibt sich dann die Gesamtbelastung. Ich ha-

be hier nur fünf Immissionsorte aufgeführt. Das sind die

mit den höheren Belastungen. Schaut man sich Partikel

PM10 in der ersten Spalte an, sieht man, dass die Vorbe-

lastung 17 µg/m3 und der Jahresimmissionswert, der ein-

gehalten werden muss, 40 µg/m3 betragen.

Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass ich vorhin

einen weiteren Wert genannt habe, nämlich 29 bis

32 µg/m3. Wenn man darunter liegt, werden auch die

Überschreitungstage von 35 Tagen im Jahr eingehalten.

An den Immissionsorten mit den höheren Belastungen

liegt man maximal bei 24,5 µg/m3 im Jahresmittel.

Auch bei Partikel PM2,5 wird der Jahresimmissionswert

von 25 µg/m3 sicher eingehalten. Beim Staubniederschlag

liegen wir auch weit unter dem Jahresmittelwert, der in der

Gesamtbelastung einzuhalten ist. Das heißt, wenn die

Beurteilungswerte, sprich die Immissionswerte nach der

TA Luft, eingehalten werden, dann ist diese Anlage ge-

nehmigungsfähig.

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Ich möchte noch einmal wiederholen, dass die Mauer

um das Gelände nicht berücksichtigt wurde. Zudem wurde

nicht berücksichtigt, dass die Lagerflächen asphaltiert

werden. Ich denke, damit sind wir mit diesen Ergebnissen

auf der sicheren Seite.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Die Halle ist auch noch nicht berücksichtigt.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Die Halle ist natürlich auch noch nicht berücksichtigt. Da-

von habe ich erst gestern erfahren. – Ich danke Ihnen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielen Dank. – Zum Verfahrensablauf ist zu sagen, dass

wir die Änderungen, die relativ kurzfristig genannt worden

sind, noch einmal nachbetrachten lassen werden. Ich

meine die vollständig versiegelte Fläche bzw. die Halle, in

der der Brecher aufgestellt wird. Das versteht sich von

selbst. – Herr Ziegler hat eine Frage.

Bernd Ziegler (Einwender):

Ich habe eine Gegenfrage. Ich habe einen Garten neben

dem Gelände, in dem ich Gemüse anbaue. Der Nieder-

schlag wird jedes Jahr weniger. Würden Sie das mit Ge-

nuss essen?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Das ist eine persönliche Frage. Ich denke, man kann das

Gemüse bzw. den Staub abwaschen. Als Gutachterin

kann ich vom Immissionsschutz her sagen, dass, wenn

die Immissionswerte unterschritten sind, da kein Problem

zu sehen ist.

Bernd Ziegler (Einwender):

Gleich eine Antwort darauf: Ich kann nicht Tausende von

Tonnen Futtermittel abwaschen. Wie machen wir das

dann?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Da der Immissionswert für Staubniederschlag eingehalten

ist, gibt es laut Definition keine Beeinträchtigung.

Bernd Ziegler (Einwender):

Garantieren Sie mir das vor dem Veterinäramt? Wir haben

ein EU-Schlachthaus. Wir schlachten und vermarkten

unsere Tiere selber. Sie geben mir heute eine Garantie,

dass keinerlei Rückstände in meinem Fleisch zu finden

sind. Garantieren das Sie für meine Lebensmittel? Sie

persönlich, am besten noch mit Ihrem Privatvermögen.

Können Sie das machen?

(Heiterkeit)

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Ziegler, das hat jetzt nichts mit der Sache zu tun.

Bernd Ziegler (Einwender):

Ich verlange ein Gutachten. Kann man mir heute 100 %

geben auf meine Fragen?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Es ist aber nicht die Aufgabe des Gutachters, Ihnen diese

Bestätigung bzw. Garantie, die Sie gerne hätten, zu ge-

ben.

Bernd Ziegler (Einwender):

Ja, aber ich möchte, dass meine Futtermittel zu 0 % be-

lastet sind. Ich habe es gerade geschildert. Die Nieder-

schläge werden weniger, jede Immission, jeder Staub

setzt sind ab auf die Gebäude. Ich sehe das an meinem

Futtermittel, das ich neben voestalpine gelagert habe. Das

ist mit einer weißen Folie bedeckt. Keine acht Wochen

liegt das und hat Feinstaub drauf. Wie wird es dann erst

sein?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Ziegler, Sie haben das jetzt gesagt. Wir haben es zu

Protokoll genommen und können das jetzt so stehen las-

sen.

Bernd Ziegler (Einwender):

Was ist mit dem Gemüseanbau? Unmittelbar an der

Grenze gibt es Felder. Die Leute machen das. Wer garan-

tiert mir unbelastete Lebensmittel für den Verbraucher?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das müssen wir heute nicht beantworten, denke ich.

Bernd Ziegler (Einwender):

Das denken Sie?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja. – Es gibt eine weitere Wortmeldung.

RA Christian Heieck (Einwender):

Ich habe eine Nachfrage.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Benutzen Sie bitte das Mikrofon, und nennen Sie noch

mal kurz Ihren Namen.

RA Christian Heieck (Einwender):

Rechtsanwalt Heieck aus Altensteig. – Ich habe noch eine

Nachfrage an Sie, Frau Humpert-Zerulla. Haben Sie die

Werte des International Food Standard bei Ihrer Begut-

achtung berücksichtigt?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden die

Immissionsprognosen und die Bewertung der Zusatzbe-

lastung entsprechend der TA Luft bewertet.

RA Christian Heieck (Einwender):

Das ist mir bekannt. Ich wollte Sie auch nur fragen, ob Sie

es berücksichtigt – –

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Ja, und danach habe ich das bewertet.

RA Christian Heieck (Einwender):

Also, die ist in Ihre Bewertung im Gutachten nachlesbar

eingeflossen?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Die Beurteilungswerte nach der TA Luft, ja.

RA Christian Heieck (Einwender):

Also nicht die Beurteilungswerte der TA Luft, sondern die

Beurteilungswerte des International Food Standard.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Die sind nicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

zu betrachten.

RA Christian Heieck (Einwender):

Ich wollte Ihnen auch keinen Mangel oder Fehler in Ihrem

Gutachten nachweisen, sondern nur nachfragen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich glaube, die Frage ist beantwortet.

RA Christian Heieck (Einwender):

Ja. – Dann wollte ich Sie fragen, ob als Vorbelastung die

auf dem Gebiet der Zuständigkeit des Regierungspräsidi-

ums Stuttgart liegende Firma Mayer eingeflossen ist?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Insofern, als die Vorbelastung mit den städtischen Hinter-

grundstationen maximal abgeschätzt wurde.

RA Christian Heieck (Einwender):

Okay, danke schön.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Maximal.

RA Christian Heieck (Einwender):

Dann habe ich noch eine Frage. Sie haben gesagt, Sie

haben die Bauabschnitte separat betrachtet. Wenn beide

Bauabschnitte umgesetzt sind, dann produzieren sie ge-

meinsam. Haben Sie sie dann auch gemeinsam betrach-

tet?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Beim zweiten Bauabschnitt sind ja die Lagerflächen ver-

teilt, und der Standort vom Brecher soll auf der östlichen

Lagerfläche betrieben werden. Dann wird natürlich der

Gesamtbetrieb betrachtet, –

RA Christian Heieck (Einwender):

Das war meine Frage.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

– mit den Mengen, die beantragt wurden.

RA Christian Heieck (Einwender):

Dann die letzte Frage. Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten

die 3 m hohe, zusätzliche Holzwand, die auf die 5 m hohe

Mauer aufgesetzt werden soll, nicht berücksichtigt, aber

ich hatte Sie so verstanden, dass Sie die Mauer berück-

sichtigt haben.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Ich habe die Mauer nicht berücksichtigt und auch nicht

diesen Aufsatz mit 3 m. Es wurde also mit freier Ausbrei-

tung gerechnet.

RA Christian Heieck (Einwender):

Und die Überdachung haben Sie auch nicht berücksich-

tigt?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Die habe ich ebenfalls nicht berücksichtigt. Man rechnet

bei den Staubprognosen immer mit dem Worst Case und

nimmt keine Umrandungen an.

RA Christian Heieck (Einwender):

Das waren meine Fragen.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Damit sind die Ergebnisse eben deutlich höher, als sie

wirklich sein werden.

RA Christian Heieck (Einwender):

Danke schön.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Bitte.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Kohler, Sie haben eine Nachfrage.

Willy Kohler (Einwender):

Wenn der Worst Case betrachtet wird, dann sollte man

vielleicht einmal direkt auf dem Wolfsberg eine Windmes-

sung machen oder eine Maschine aufstellen, die so etwas

bricht, also eine nachbauen oder eine von einem Nach-

barunternehmen nehmen, das Bauschuttaufbereitung

betreibt. Da wurde das so gemacht. Der ist zwar in keinem

Gewerbe oder Industriegebiet – der ist ganz woanders –,

aber der bricht nur sauberen Beton. Diese Bauschuttarten

nach dem Schlüssel 170904 – ich meine das Gemisch,

auch das mineralische Gemisch – sehen doch heutzutage

ganz anders aus. Man sieht ja selbst am Recyclingschot-

ter selber, was da rauskommt.

Wissen Sie, warum das Wolfsberg heißt, woher der

Name Wolfsberg kommt? Dann gehen Sie mal dort hoch.

Ich kann Ihnen einen Film dazu zeigen. Wir haben bloß

den Gehweg absenken lassen. Da habe ich einen Film

gedreht. Da kam erst ein Ostwind, und dann kam ein

Südwestwind. Das war wie in der Sahara, wenn der Sand

abgetragen wird. Aber das war kein Windsturm, das war

das normale Geschehen dort oben. Das zu dem Thema.

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Was die diffusen Staubquellen angeht, da können Sie

eine Halle bauen, darin aufbereiten und machen, was Sie

wollen, aber von den Haufwerken haben Sie trotzdem eine

diffuse Staubquelle. Ich bin selbst Entsorger. Ich kann

wenigstens offen und ehrlich sagen, dass der Bauschutt

bei mir staubt, obwohl ich ihn nicht einmal behandele. Bei

mir staubt er.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Darum staubt er, weil Sie ihn nicht befeuchten, genau.

Willy Kohler (Einwender):

Bei Ihnen staubt der Bauschutt aber nicht. Bei Ihnen

staubt er maximal nur schwach.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Das passiert nicht, wenn er befeuchtet wird. Das ist auch

durch Messungen belegt. Man macht diese Immissions-

prognosen schließlich schon jahrelang. Diese Ansätze

sind einfach Stand der Technik.

Willy Kohler (Einwender):

Stand der Technik. Beim Altholz zum Beispiel –

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Darauf muss man sich verlassen.

Willy Kohler (Einwender):

– haben wir verschiedene Kennzeichen nach der 4. BIm-

SchV. In Spalte c ist es einmal mit V gekennzeichnet,

dann mit G gekennzeichnet, dann mit E gekennzeichnet.

Was bedeutet es, wenn es mit E gekennzeichnet ist?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Sagen Sie es mir.

Willy Kohler (Einwender):

Den besten Stand der Technik –

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

BVT meinen Sie jetzt?

Willy Kohler (Einwender):

– müssen Sie da bringen.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Gut, aber das ist, denke ich, Sache der –

Willy Kohler (Einwender):

Der beste Stand der Technik ist der einzige –

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

– Genehmigungsbehörde, entsprechende Auflagen vorzu-

sehen.

Willy Kohler (Einwender):

– (akustisch unverständlich) Brecher. Das kann es ja nicht

sein. Das ist nicht der beste Stand der Technik heutzuta-

ge. Der Stand der Technik ist der Stand heutzutage, und

der beste Stand der Technik ist der beste Stand heutzuta-

ge. Das zu dem Thema.

RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):

Gut. Das wurde vorgetragen. Diese Frage müssen Sie

berücksichtigen. Herr Kohler hat es aber noch einmal

verdeutlicht.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja. Das wird selbstverständlich berücksichtigt. Wir müssen

die vorhandenen BVT-Merkblätter in der Genehmigung

erwähnen und berücksichtigen. BVT heißt „Beste verfüg-

bare Techniken“. Das E in Spalte c der 4. BImSchV be-

deutet, dass die Anlagen der Industrieemissions-Richtlinie

unterliegen. Da gibt es Merkblätter der EU und entspre-

chende Schlussfolgerungen dazu, die in nationales Recht

umgesetzt worden sind.

Hat noch jemand eine Frage zum Staub? – Herr Muz.

Oliver Muz (Einwender):

Ja. – Habe ich es richtig verstanden, dass wir zwei An-

nahmen getroffen haben, nämlich einmal sozusagen über

die Vorbelastung – da gibt es irgendwelche städtischen

Messungen – und einmal über die Windverhältnisse? Das

heißt, diese Annahmen gibt es im Prinzip an zwei Stellen.

Ist das korrekt?

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Ja, Sie können sich aber auch auf den Seiten der LUBW

berechnete Belastungswerte auch in Abhängigkeit von

den Emissionen, die gemeldet werden, anschauen. Dort

wird für das Jahr 2010 eine Vorbelastung angegeben.

Selbst wenn man diese ansetzt – ich denke, die liegt bei

20 µg/m3 –, liegt man immer noch unterhalb der Beurtei-

lungswerte, die einzuhalten sind. Jetzt haben wir schon

das Jahr 2018. Die Staubemissionen verringern sich in

den letzten Jahren immer weiter.

Die Windverhältnisse wurden nach tatsächlich gemes-

senen Winddaten berechnet. Wenn Sie irgendwo direkte

Messungen machen, sind die immer auch vom Gelände,

vom Untergrund, von den Gebäuden drum herum beein-

flusst, und die synthetischen repräsentativen Windjahres-

zeitreihen sind anerkannt und abgesichert.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ergänzend dazu: Wir haben uns auch angeschaut, ob das

Gutachten nach den geltenden Regelungen der TA Luft

erstellt worden ist. Darüber hinaus werden wir, wenn wir

bezüglich der vorliegenden Gutachten Nachfragen haben,

dieses unserer Landesanstalt für Umwelt bzw. dem Kom-

petenzzentrum Immissionsschutz noch einmal vorlegen.

Die schauen sich das Gutachten auch noch einmal an.

Im Übrigen muss man wissen, dass die Gutachter, die

solche Gutachten erstellen, gesondert zugelassen wer-

den. Es kann also nicht irgendjemand ein solches Gutach-

ten erstellen, und auch die Regeln, wie man ein solches

Gutachten erstellt, sind vorgegeben. Das können Sie sich

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

auf der Internetseite der LUBW gerne anschauen. Dort

gibt es einen Leitfaden oder eine Handlungsanleitung, wie

man ein solches Gutachten zu erstellen hat.

Oliver Muz (Einwender):

Klar, es ging mir auch nicht um die Ausarbeitung des

Gutachtens, sondern darum, ob es Teil des Verfahrens ist,

dass man in dem Fall nur so arbeiten kann, wie man es

selbst macht. Wir hatten es bereits erwähnt – und auch

der Kollege hat es angesprochen –: Ich kann mir das

einfach nicht vorstellen – aber wir haben auch noch nichts

unternommen –, dass bei dem Schotterwerk unter den

Verhältnissen die Vorbelastung so gering ist.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich glaube, die Folie dazu haben wir nicht. Es gibt jeden-

falls eine Folie zu der Vorbelastung in dem Gutachten. Sie

können sich das nachher gerne in den Antragsunterlagen

anschauen. Dort sieht man ganz deutlich in der Grafik der

Vorbelastung, dass das Schotterwerk einen Einfluss auf

das hiesige Industriegebiet hat. Der ländliche Hinter-

grundwert, den Sie normalerweise hier oben haben, wird

durch das Schotterwerk schon um einige Mikrogramm

erhöht. Das ist aber eine ganz normale Vorgehensweise,

die wir in der Luftreinhaltung ständig haben.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Dann muss man noch Folgendes berücksichtigen: Selbst

wenn Sie ein Jahr lang die Vorbelastung messen, wissen

Sie nicht, ob dieses Jahr dann von der Windsituation, von

der Witterung her mit dem nachfolgenden oder dem Jahr

davor vergleichbar ist. Darum nimmt man für die Vorbelas-

tung auch eine Rückschau über mehrere Jahre.

Das Gleiche gilt für die Messung der Windverhältnisse.

Jedes Jahr gibt es unterschiedliche Häufigkeiten in Wind-

richtungssektoren. Da muss man über zehn Jahre mes-

sen. Darum nimmt man diese Berechnungen aus den

Wetterdaten von über zehn Jahren. Man greift also auf

einen riesigen Datensatz zurück und rechnet das dann

aus. Die Messung aus einem Jahr sagt mir nämlich bei

den Immissionsmessungen und auch bei den Windmes-

sungen nicht, dass es die nächsten Jahre auch so sein

wird. Darum nimmt man diese Mittelwerte.

Oliver Muz (Einwender):

Aber das hängt auch von den Tätigkeiten ab. Die verän-

dern sich möglicherweise auch über die Zeit.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Ja, klar, aber da wird ja auf die maximalen Umschlagmen-

gen zurückgegriffen, die man vielleicht auch nicht immer

hat.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich habe früher mit Luftreinhaltung zu tun gehabt. In dem

Hintergrundwert von den angesprochenen 17 µg/m3 sind

alle Staubimmissionen mit eingerechnet. Grob gesagt gibt

es noch einen sehr weiten regionalen Hintergrund, der

einige Mikrogramm beiträgt, dann haben wir einen ge-

bietsbezogenen engen räumlichen Hintergrund, und dort

werden alle Immissionen mit reingerechnet. Das gilt zum

Beispiel auch für den Auf- und Abrieb des Fahrzeugver-

kehrs. Dieselimmissionen sind darin enthalten, ebenso die

Immissionen aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Auch

die umliegenden Industriebetriebe leisten einen gewissen

Beitrag. Die Feuerungsanlagen, also die Holzöfen, Ölhei-

zungen, Gasheizungen, sind berücksichtigt. Die liefern alle

unterschiedliche Immissionsbeiträge.

Das ist nur ein kurzer Abriss. Wenn sich jemand damit

beschäftigen möchte, haben wir diese Informationen alle

offen dargelegt. Die können Sie alle über die LUBW ein-

sehen. Dort wird auch erklärt, wie das gemacht wird.

Schauen Sie auch gern einmal in einen Luftreinhalteplan

einer Stadt, in der es Umweltzonen gibt. Dort ist das alles

wunderschön in einem vernünftigen Text beschrieben, den

man verstehen kann.

Diese Basis liegt hier quasi auch zugrunde. Bloß be-

finden wir uns hier in einem Gebiet, in dem wir mit Fein-

staub eigentlich keine großen Probleme haben. In einem

Gebiet, in dem die 40 µg/m3 schon überschritten wären,

wäre das Genehmigungsverfahren viel aufwendiger oder

fast nicht möglich.

Es ist wirklich ein komplexes Thema, das nicht einfach

zu verstehen ist. Aber es gibt auch nicht so wahnsinnig

viele Gutachter, die sich damit beschäftigen. Im Grunde

kann man sagen, die verstehen ihr Geschäft. Das war es

aus meiner Sicht. Ich bin zwar nur Verhandlungsleiter,

aber …

RA Christian Heieck (Einwender):

Das Problem, das wir mit diesem fast theoretischen Ver-

fahren haben, ist vielleicht auch, dass es tatsächliche

ähnliche Belastungen wie in der TA Lärm, in der es Lärm-

spitzenbetrachtungen gibt, in der Luftreinhaltung offen-

sichtlich überhaupt nicht gibt.

Betrachtet man insbesondere die Zusatzbelastung,

beispielsweise durch die Firma Mayer, die an bestimmten

Tagen besonders stark ist, über das Jahresmittel, dann

verschwindet diese natürlich, weil es auch Tage gibt, an

denen es regnet und überhaupt kein Staub entsteht. An

anderen Tagen, beispielsweise in Trockenheitsphasen,

entsteht hingegen ein sehr starker Staub. Das wird im

Grunde genommen bei der Begutachtung nur über das

Jahresmittel betrachtet. Das ist aus der Sicht des Sach-

verständigen sicherlich eine korrekte Anwendung der

bestehenden Vorschriften. Die Frage ist nur, ob die Vor-

schriften richtig sind.

Die Firma, die ich vertrete, leidet somit unter Umstän-

den darunter, dass etwas in der Jahresmittelbetrachtung

zwar korrekt ist, aber ihre Filter sich trotzdem zusetzen.

Darauf wird sich unsere Auseinandersetzung mit diesem

Projekt auch beziehen.

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielleicht noch ein Satz zur Ergänzung: Es sind auch

Tagesmittelwerte einzuhalten.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Genau.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Denn die dürfen die 50 µg/m3 – –

(RA Christian Heieck [Einwender]: Davon

war jetzt aber nicht die Rede!)

– Ja, aber Sie haben es angesprochen, Herr Heieck.

Auch wir müssen uns an das geltende Recht halten.

(RA Christian Heieck [Einwender]: Ich

auch!)

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Es gibt bei Staub eher eine Langzeitwirkung auf den Men-

schen und weniger eine Kurzzeitwirkung, und die Immissi-

onsgrenzwerte sind medizinisch abgeleitet. Das muss

man sich auch in Erinnerung rufen. Diese Jahresmittelwer-

te gibt es schließlich nicht ohne Grund.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Und in unserem Rechtssystem ist die Einwirkung auf

fremde Anlagen und Maschinen leider nicht berücksichtigt.

Wir haben eine übergeordnete Regelung, wir haben Flä-

chennutzungspläne, wir haben Bebauungspläne und Ge-

bietsausweisungen. Das haben wir im Hintergrund.

RA Christian Heieck (Einwender):

Wir müssen uns trotzdem damit auseinandersetzen; denn

die Firma leidet darunter. Und auch wenn die Vorschrif-

ten – jedenfalls die Gutachtervorschriften – eingehalten

werden, kann es sein, dass es zu Beeinträchtigungen

kommt.

Die Überprüfung mit der 1.000-m-Linie muss ich mir im

Gutachten noch einmal anschauen. Das haben Sie mir

jetzt zwar gerade beantwortet, aber wie das bei Ihnen ins

Gutachten eingeflossen ist, weiß ich noch nicht.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Nein, nein, da liegt, glaube ich, ein Missverständnis vor.

Der International Food Standard ist nicht im Gutachten

abgearbeitet.

RA Christian Heieck (Einwender):

Aha, dann habe ich Sie vorhin falsch verstanden. Umso

besser. – Danke schön.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das war es eigentlich zum Thema „Luft“. Wir haben noch

nicht – das habe ich schon einmal gesagt – die kurzfristig

angekündigten Verbesserungen der Firma Renz berück-

sichtigt. Das werden wir im Gutachten noch einmal nach-

arbeiten müssen. Es wird also veranlasst, das Gutachten

entsprechend zu berichtigen.

Dazu muss man sagen, dass das, was die Gutachterin

vorgetragen hat, bereits dem geltenden Recht Genüge tun

würde. Ich gehe davon aus, dass sich mit dem Bau einer

Halle sowie der Versiegelung der Flächen insgesamt

nichts verschlechtern wird. Wir müssen letztendlich abwar-

ten, was das Gutachten ergibt.

Willy Kohler (Einwender):

Die 20.000 t Lagermenge sind ja noch da. Die sind ja

vorhanden. Ich gehe davon aus, dass die nicht in der

Halle liegen. Ansonsten wird es eine große Halle.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Kohler, wenn Sie sich das Gutachten angeschaut

haben –

(Willy Kohler [Einwender]: Ich habe es mir

angeschaut!)

– das war jetzt kein Vorwurf –, haben Sie gesehen, dass

ein Großteil der Immissionen aus den Fahrbewegungen

auf den geschotterten Flächen resultiert.

(Willy Kohler [Einwender]: Und aus den

Haufwerken!)

– Zu den Haufwerken selbst habe ich jetzt keine Zahlen im

Kopf, aber vielleicht kann die Gutachterin noch mal sagen,

welche Immissionsbeiträge von den liegenden Haufwer-

ken ausgehen.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Die Haufwerke sollen in der Höhe auf 5 m begrenzt wer-

den, und damit liegen diese innerhalb dieser Umrandung.

Es gibt auch Untersuchungen, die belegen, dass

Staubabwehungen von den Halden – das wurde alles

berechnet – so gering sind, dass Sie diese vernachlässi-

gen können.

Willy Kohler (Einwender):

Das Schotterwerk Mayer hat auch keine Probleme mit

dem Brechen. Das sind die diffusen Staubquellen, die da

auftreten.

Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):

Alle Staubquellen, die wir heute bei der Staubprognose

behandeln, sind diffuse Staubquellen. Eine geführte

Staubquelle wäre eine Leitung über einen Kamin, wenn

Sie beispielsweise einen Brecher einhausen würden. Wir

haben es hier nur mit diffusen Staubquellen zu tun. Daher

sind keine Abwehungen von Halden zu erwarten, da sich

die Haufwerke innerhalb der Umrandung befinden und

beregnet werden können.

Willy Kohler (Einwender):

Na klar, das Material hat einen so positiven Marktwert,

dass es vom Hof weg verkauft wird. Logisch. Man sieht es

überall. Man sieht es wirklich überall. Das zu dem Thema.

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Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Gut. – Können wir zum nächsten Punkt kommen? – Dann

kommen wir zum Thema „Lärm“.

6.2 Lärm

Wer hat von Ihnen einen Einwand zum Thema

„Lärm“? – Bitte.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Es ist hier zu beachten, dass 50 Lkws pro Tag dieses

Gelände anfahren sollen. Ich habe das mal ausgerechnet.

Bei diesen Lkws werden Durchschnittswerte von

100 dB(A) zugrunde gelegt, und zwar beim Türenschla-

gen, beim Abladen, beim Aufhaldevorgang, bei allen mög-

lichen Vorgängen, sodass das Ganze über den gesamten

Tag 3,125 Mal stündlich stattfindet. Das heißt, dass alle

15 Minuten eine Lärmbelästigung von ca. 100 dB(A) er-

reicht wird. Dass dann das Wohnen in unmittelbarer Nähe

für meine Mandantin unmöglich wird, wenn alle 15 Minu-

ten so ein Geräuschpegel entsteht, ist aus meiner Sicht

völlig klar.

Des Weiteren war für uns ein ausschlaggebender

Punkt, dass der Betrieb von 6 Uhr früh bis 22 Uhr abends

stattfinden soll. Ein Wohnen unter diesen Umständen ist

meiner Mandantin nicht zumutbar. Das Wohnhaus meiner

Mandantin steht in einem Mischgebiet. Zwar handelt es

sich um ein Mischgebiet, in dem meine Mandantin wohnt,

allerdings muss meiner Meinung nach Berücksichtigung

finden, dass das Industriegebiet direkt an das Mischgebiet

grenzt, in dem Wohnen grundsätzlich zulässig ist. Das ist

ein ausschlaggebender Punkt. Die Geräuschimmissionen

müssen auf jeden Fall Berücksichtigung finden, außerdem

wurden – so habe ich das Gutachten verstanden – die

Vorbelastungen nicht berücksichtigt. Auch das ist nicht

zulässig, da hier der Sonderfall vorliegt, dass das Vorha-

ben in einem Industriegebiet geplant ist, das an ein

Mischgebiet grenzt. Daher muss die Vorbelastung am

Wohnhaus meiner Mandantin in diesem Mischgebiet ge-

messen werden.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich glaube, dazu kann Herr Hettig direkt etwas sagen.

Christian Hettig (Antragstellerin):

Sie haben auch schon in Ihrem Schriftsatz Entsprechen-

des vorgebracht. Dazu kann ich zwei Dinge sagen.

Sie haben es gerade noch mal erwähnt, nämlich den

Durchschnittswert für Lkw usw. von 100 dB(A), den Sie als

ankommend bezeichnet haben. Da liegt ein Missverständ-

nis vor. Diese Werte, die wir ab Seite 10 im Gutachten

dokumentiert haben, sind die Schallemissionswerte. Das

heißt, das ist das, was von der Anlage abgestrahlt wird.

Was dann bei Ihrer Mandantin ankommt, sind die Im-

missionswerte, und dazwischen liegt ein Ausbreitungs-

weg. Das heißt, es kommt zu einer Minderung auf dem

Ausbreitungsweg; dieser ist insbesondere durch den Ab-

stand geprägt. Die Zusatzbelastung am Objekt Graf-

Zeppelin-Straße 9, die wir berechnet haben, finden Sie in

den entsprechenden Tabellen weiter hinten. Wir haben

beim Durchschnittswert, den sogenannten Beurteilungs-

pegel, eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um

12 dB(A) am Immissionsort festgestellt. Die TA Lärm sagt

dazu im Prinzip, dass der Immissionsort außerhalb des

Einwirkungsbereichs der Anlage liegt und die Anlage so-

mit genehmigungsfähig ist. Auch bei einer so hohen Un-

terschreitung sagt die TA Lärm ganz klar, dass eine Un-

tersuchung der Vorbelastung nicht erforderlich ist und die

Anlage in einer solchen Situation in jedem Fall genehmi-

gungsfähig ist, weil sie irrelevant ist; das ist ein Begriff, der

in der TA Lärm geprägt wird.

Das direkte Angrenzen eines GI an ein Mischgebiet

haben Sie noch erwähnt. Wenn man das Feld dazwischen

nicht betrachtet, dann ist das wohl so. Dazu kann ich aber

nicht viel sagen. Das ist ein planungsrechtlicher Sachver-

halt, der in der Vergangenheit liegt, noch bevor wir in

dieses Verfahren eingestiegen sind.

Was die Vorbelastung – das ist der dritte Punkt – an-

geht, so ist die TA Lärm wirklich sehr eindeutig. Die wäre

nur dann zu berücksichtigen, wenn die Anlage relevant zu

einer Überschreitung beitragen würde, und das ist immer

dann der Fall, wenn die Immissionsrichtwerte durch die

Zusatzbelastung weniger als 6 dB(A) unterschritten wer-

den. Die Zusatzbelastung wäre das, was die zu beurtei-

lende Anlage, also der Recyclinghof der Firma Kevin und

Karin Renz, in der Nachbarschaft hervorrufen würde.

Noch etwas zur Vorbelastung. Wenn man sich den

Abschnitt 3.2.1 Absatz 2 der TA Lärm anschaut, sieht

man, dass diese Anlage selbst dann genehmigungsfähig

wäre, wenn durch die Vorbelastung bereits eine Über-

schreitung vorliegen würde. Da ist die TA Lärm wiederum

sehr eindeutig.

Dann noch eine Bemerkung zu den hohen Pegelwer-

ten. Also, bei Pegelwerten über 100 dB(A) verweise ich

auf Tabelle 5 in unserem Gutachten. Wir haben auch

diese einzelnen Geräuschspitzen – so heißt das im Fach-

jargon – berücksichtigt. Hier haben wir einen Tagesmaxi-

malwert am Gebäude Ihrer Mandantin von 62 dB(A) be-

rechnet; von 100 dB(A) liegen wir also weit weg. Die An-

forderung, die die TA Lärm für ein Mischgebiet tagsüber

zulässt, liegt bei 90 dB(A). Das heißt, da hätten wir noch

Luft von 29 dB(A) zwischen dem Wert, der als einzelne

Geräuschspitze zu erwarten ist, und dem Anforderungs-

wert der TA Lärm.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielen Dank, Herr Hettig. – Herr Ziegler.

Bernd Ziegler (Einwender):

Ich möchte noch mal auf die Lärmbelästigung eingehen,

die meine Tierhaltung betrifft. Zwischen diesem Gelände

und meinem Schafstall liegen nur 100 m. Jeder, der mal

auf einer Baustelle war, weiß, wie ein Lkw-Schlag knallt.

Die Tiere erschrecken, gebären ihre Lämmer, stehen

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während des Geburtsvorgangs auf, und die Lämmer ersti-

cken im Leib ihrer Mutter. Können Sie das verantworten?

Wer überprüft den Lärm in dieser Arbeitszeit? Mir ist da

nicht zum Grinsen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Hettig, Sie können es beantworten, müssen es aber

nicht.

Christian Hettig (Antragstellerin):

Zum Thema „Garantie“. Ich denke, dazu ist vorhin schon

alles gesagt worden. Wir als Gutachter sind jetzt nicht

dafür da, Ihnen irgendwelche Garantien zu geben. Das ist

aus Ihrer Sicht sicherlich leider so, aber so ist es nun

einmal.

Im Hinblick auf die Belästigung Ihrer Tiere gilt bei der

TA Lärm das Gleiche wie bei der TA Luft. Hier haben wir

leider keine Anforderungen. Wenn Sie die zusätzliche

Belästigung Ihrer Tiere gedanklich berücksichtigen, dann

denken Sie bitte auch daran, dass die Einfriedung des

Geländes 5 m hoch ist und einen Lärmschirm darstellt. Sie

haben hier keine freie Ausbreitung, wie sie bei der Luft-

prognose berücksichtigt war, sondern Sie haben rings um

das Gelände und auch innerhalb des Geländes eine inter-

ne Abschirmung aufgrund der einzelnen Boxenwände.

Das heißt, es wird nicht alles frei in die Landschaft emit-

tiert.

Bernd Ziegler (Einwender):

Es fehlt immer das tierärztliche Gutachten, und das Um-

weltgutachten hat unseren Betrieb nicht berücksichtigt.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja, Sie hätten gerne ein veterinärmedizinisches Gutach-

ten. Wir haben das von unserer Landwirtschaftsabteilung

prüfen lassen, und wir haben eine vergleichbare Aussage

erhalten, wie sie gerade auch Herr Hettig getätigt hat. Wir

müssen im Rahmen der TA-Lärm-Betrachtung die Tiere

nicht berücksichtigen. Insofern haben wir kein veterinär-

medizinisches Gutachten angefordert. Das ist der Fakt. –

Sie haben noch eine Frage?

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Ja, ich habe noch eine Rückfrage. – Sehe ich es richtig,

dass die Zusatzbelastung am Wohnhaus meiner Mandan-

tin 48 dB(A) beträgt?

Christian Hettig (Antragstellerin):

Einen Moment! Das muss ich kurz nachschauen. Den

Wert weiß ich nicht auswendig. – Genau, ich schaue in die

Tabelle 4 der Schallimmissionsprognose. Bei der Graf-

Zeppelin-Straße 9 beträgt die Zusatzbelastung 48 dB(A).

Richtig.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Und die höchste beträgt 60 dB(A) im Mischgebiet.

Christian Hettig (Antragstellerin):

Richtig.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Und wie hoch wäre die Vorbelastung in einem normalen

Wohngebiet? In welchem Bereich würde die liegen?

Christian Hettig (Antragstellerin):

Das ist völlig situationsabhängig. Da kann man überhaupt

nicht allgemein beantworten. Wenn Sie die Anforderung

ansprechen, dann liegt die Anforderung, also der Immissi-

onsrichtwert, bei 55 dB(A). Das hat aber mit der Vorbelas-

tung überhaupt nichts zu tun. Wenn Sie irgendwo auf

einem freien Feld sind, ist die Vorbelastung quasi null.

Denn die Vorbelastung ist nur der Anteil der gewerblichen

Geräusche – so nenne ich es mal –, die nicht von der zu

beurteilenden Anlage kommen. Also, Straßenverkehr,

Fluglärm, Vogelgezwitscher zählen nicht zur Vorbelas-

tung.

Wenn Sie ein Wohngebiet haben, das sich in der Nähe

einer großen Industrieanlage befindet, dann haben Sie im

Tagzeitraum durchaus auch mal eine Vorbelastung von 50

bis 55 dB(A).

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Genau. Das ist hier der Fall. Deshalb muss man sich mei-

ner Meinung nach die Frage gefallen lassen, warum in

diesem Mischgebiet – hier grenzt ein Mischgebiet, in dem

das allgemeine Wohnen zulässig ist, direkt an dieses

Vorhaben an – eine Vorbelastung nicht berücksichtigt

wird. Schließlich handelt es sich bei dem Wohnhaus mei-

ner Mandantin um ein Haus, das durch das Industriegebiet

Wolfsberg und die anliegenden Gewerbebetriebe belastet

ist, und zwar nicht unerheblich.

Christian Hettig (Antragstellerin):

Das sehen Sie so, aber hier muss ich auf Abschnitt 3.2.1

Absatz 2 der TA Lärm verweisen. Da ist die TA Lärm wirk-

lich eindeutig, und insofern muss man den Vorwurf auch

entsprechend zurückweisen.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Na ja, hier liegt meiner Meinung nach trotzdem ein beson-

derer Umstand vor, und auch aufgrund des Gebots der

Rücksichtnahme ist das zu beachten.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Hettig hat gesagt, dass er streng nach TA Lärm vor-

gegangen ist, und auch aus unserer Sicht ist nicht zu

beanstanden, was er gemacht hat.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Gut.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das wäre es zum Thema „Lärm“, glaube ich. Ich schaue in

die Runde. – Damit kommen wir zum nächsten Tagesord-

nungspunkt.

Seite 23

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

6.3 Geruch

Ich meine, ein Einwender hat das Thema „Geruch“ an-

gesprochen. Kam das aus Ihrer Richtung, Herr Hilland? –

Die Antragstellerin hat über Herrn Barthelmeß erwähnen

lassen, dass sie im Prinzip keine geruchsemittierenden

Abfälle dort lagert, behandelt und umschlägt.

RA Christian Heieck (Einwender):

Ich habe das unter Ziffer 4 angesprochen, habe dazu aber

keine weiteren Fragen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Prima. Wir werden aber auch dieses Thema selbstver-

ständlich mit abarbeiten.

Damit kommen wir zu:

6.4 Erschütterung

Ich glaube, dazu kam auch ein Einwand. Ich glaube,

jemand von der Industrieseite hat das erwähnt. Ich weiß

allerdings nicht, ob das die Firma Aldinger war. Ich bin mir

nicht mehr ganz sicher.

RA Christian Heieck (Einwender):

Der kam von mir.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Der kam auch von Ihnen. Okay.

Michael Stopper (Einwender):

Wir haben es nicht erwähnt, aber die Hersteller unserer

Maschinen haben es zur Prüfung gegeben. Man müsste

eigentlich eine vergleichbare Anlage prüfen und schauen,

wie weit die Erschütterungen reichen. Denn da sind viele

Laser und Glasrohre verbaut, und die könnten brechen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Sie machen Metallbearbeitung, richtig?

Michael Stopper (Einwender):

Genau, mit Lasern.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Laserschneiden, -stanzen oder was genau?

Michael Stopper (Einwender):

Laserschneiden.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Laserschneiden?

Michael Stopper (Einwender):

Ja.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Also nicht 3D oder so was.

Michael Stopper (Einwender):

Doch, da ist auch eine 3D-Anlage dabei. Alles. Und diese

Erschütterungen wären zu prüfen mit einer vergleichbaren

Anlage.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Sie liegen aber relativ weit weg.

Michael Stopper (Einwender):

Ja, schon. Aber wer kann uns garantieren, dass es auf

längere Sicht nicht bricht? Das bricht ja nicht von heute

auf morgen. Das kann sich über Monate ziehen. So ein

Laser kostet 100.000 bis 200.000 €, und wir haben 20

Stück in unserer Anlage stehen. Insofern ist das schon ein

Thema für uns.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Wir haben die Einwendungspunkte mit der Antragstellerin

kommuniziert, und soweit ich weiß, wollte die Antragstelle-

rin in diese Richtung noch etwas machen. Herr Barthel-

meß, können Sie kurz darauf eingehen?

Michael Stopper (Einwender):

Das wurde ja schon im Nachgang beanstandet.

Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):

Ich denke, es ist für die Firma Renz schon wichtig, dass

man klare Kante bekennt und sagt, wo was nicht passt,

damit man es auch ins richtige Licht rückt.

Also, zum Thema „Erschütterungen“ haben Sie in den

Antragsunterlagen wahrscheinlich nichts gefunden. Da

haben Sie auch nichts finden können; denn dazu haben

wir auch nichts in Auftrag gegeben. Allerdings hat man

sich hier schon geeinigt. Man ist dabei, ein Angebot ein-

zuholen. Die Anfrage ist schon gestartet worden. Also, das

wird auf alle Fälle noch mit in die Antragsunterlagen ein-

fließen.

Michael Stopper (Einwender):

Dann gibt es dazu ein Gutachten, oder was?

Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):

Genau. Es ist geplant, einen Auftrag zu vergeben, um ein

Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen,

damit die entsprechenden Werte herauskommen und die

Ausbreitung ersichtlich sein soll.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das Thema werden wir noch abarbeiten. Insofern war es

gut, dass die Einwendung kam und wir das Thema mit

abarbeiten können. – Herr Heieck.

RA Christian Heieck (Einwender):

Ich habe das Thema unter Ziffer 5 meines Einwendungs-

schreibens angesprochen und warte nun dieses Gutach-

ten ab.

Die Firma Berner Kunststofftechnik GmbH betreibt

sehr empfindliche Maschinen im Bereich der Lebensmit-

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

telverpackung, beispielsweise Tiefziehkunststoffverbin-

dungen, die bei bestimmten Erschütterungen auslösen

und zu einer Unterbrechung des Betriebs führen. Solche

Betriebsstillstände mit dem danach erforderlichen Wieder-

anfahren sind sehr schädliche Ereignisse, und deswegen

muss das Gutachten auch auf diese Frage eingehen.

Dabei möchte ich es im Moment bewenden lassen

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Würden Sie es begrüßen, wenn wir Ihnen das Gutachten

vor Genehmigungserteilung – natürlich mit Zustimmung

der Antragstellerin – zukommen ließen?

RA Christian Heieck (Einwender):

Das würde ich begrüßen. Das würde mir die Arbeit erleich-

tern. – Danke schön.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das haben wir notiert.

Und Sie, Herr Stopper?

Michael Stopper (Einwender):

Ja, natürlich.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Gut.

(Oliver Muz [Einwender]: Können wir das

auch haben?)

– Nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Sie je-

derzeit die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme.

Willy Kohler (Einwender):

Ich habe nur noch die Frage, ob nachher auch die Ma-

schinen, die bei der Prognose berücksichtigt werden,

wirklich eingesetzt werden.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Kohler, wir können doch kein Gutachten gelten las-

sen, das nachher mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.

(Bernd Ziegler [Einwender]: Man kann ja

nachher nachmessen!)

– Das ist dann eine Frage der Überwachung, und bei

der Überwachung von IE-Anlagen gelten strenge Vorga-

ben. Die werden regelmäßig überwacht, und Abnahme-

messungen finden selbstverständlich auch statt. – Herr

Muz.

Oliver Muz (Einwender):

Das Gutachten zu den Erschütterungen hätten wir auch

gerne.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja, das steht jetzt im Protokoll. Vielleicht können wir es

auch auf unserer Homepage veröffentlichen. Dann be-

kommen Sie von uns eine E-Mail, dass Sie es downloa-

den können.

Damit sind wir mit dem Thema „Immissionsschutz“

durch und kommen zu:

7 Wasser/Boden

Herr Hilland, Sie hatten eingangs eine Frage zum

Wasserschutzgebiet.

Dr. Bernhard Hilland:

Ja, es ging um das Wasserschutzgebiet und um Z 2. Was

ist da der Stand?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ist ein Gutachter anwesend, der sich zur AwSV äußern

kann?

Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):

Nein, mein Kollege, der das Gutachten geschrieben und

die Thematik „Zuordnungswerte“ behandelt hat, lässt sich

entschuldigen. Er ist heute nicht anwesend. Die Frage

wäre, ob wir Ihre Fragen schriftlich beantworten lassen.

Ich habe das mit ihm besprochen. Er kann gerne eine

Stellungnahme dazu schreiben.

Vielleicht darf ich den Ball an Sie abgeben; denn Sie

hatten die Unterlagen vielleicht. Ich weiß nicht, ob Sie

etwas zu den Fragen, die anstehen, direkt beisteuern

können. Es geht um die Lagerung.

Dr. Bernhard Hilland:

Es geht einfach darum, dass es sich dort um Wasser-

schutzgebiet handelt. Bei Z 1.1 ist es schon kritisch, und

jetzt wollen Sie Z 2 lagern. Sie begründen das damit, dass

es – so war auch Ihre Formulierung – unwirtschaftlich sei,

wenn man sich mit Z 1.1 begnüge. Daher die Frage: Wie

ist das Schutzgut Wasser bearbeitet worden?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Also, wir haben im Rahmen der Behördenanhörung das

Landratsamt Calw angehört, auch die Untere Wasser-

schutzbehörde, und wir haben von ihnen eine entspre-

chende Stellungnahme mit Nebenbestimmungen erhalten,

wonach die Lagerung zulässig wäre.

Dr. Bernhard Hilland:

Gut. Ich kann bei Ihnen ja noch mal Akteneinsicht neh-

men. Das ist ja nicht das Problem.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Sie können es auch schriftlich anfordern, wenn Sie möch-

ten.

Dr. Bernhard Hilland:

Ja gut, wenn das Protokoll da ist, kann man es sehen.

Dann möchte ich mich jetzt ausklinken und abschlie-

ßend eine – so möchte ich es mal nennen – höfliche An-

regung geben: Wenn Sie in der Veröffentlichung schrei-

ben, dass noch geprüft wird, ob der Termin tatsächlich

Seite 25

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

stattfindet, sollten Sie nachher auch schreiben, ob der

Termin wirklich stattfindet oder nicht. Das nur als Anre-

gung.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja, das haben wir vernommen. – Danke.

Philipp Auer (Einwender):

Mein Name ist Philipp Auer, und ich vertrete die Stadtwer-

ke Rottenburg. Das Bauvorhaben liegt in der Schutzge-

bietszone III A der Bronnbachquelle. Die Bronnbachquelle

dient der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Für dieses

Wasserschutzgebiet gibt es eine Schutzgebietsverord-

nung. Danach ist gemäß Punkt 12 das Errichten und Be-

treiben von Anlagen zur Behandlung, Beseitigung oder

zum Umschlag von Abfällen, ausgenommen Deponien für

Erdaushub, unbelasteten mineralischen Straßenaufbruch

und bitumenhaltigen Straßenaufbruch in geringen Mengen

verboten.

Ich denke, bei den Tagesdurchsätzen kann man nicht

mehr von geringen Mengen sprechen, und sehe mit dem

ursprünglichen Antrag das Grundwasser nicht ausrei-

chend geschützt. Wir haben in der Vergangenheit mehrere

Markierungsversuche durchgeführt. Dabei wurden Tracer

ins Grundwasser gegeben, um die Fließwege des Grund-

wassers zu erforschen. Es wurde in unmittelbarer Nähe

nachgewiesen, dass diese Tracer in der Bronnbachquelle

ankommen. Ich konnte in dem ursprünglichen Antrag nicht

erkennen, dass die Gefährdung des Trinkwassers wirk-

sam ausgeschlossen wird. Wir können dem Vorhaben

nicht zustimmen und haben daher unsere Einwendungen

eingereicht.

Ein weiterer Punkt betrifft die Löschwasserrückhaltung.

Es werden mehrere Hundert Tonnen Holz gelagert. Ich

denke, es muss berücksichtigt werden, dass es zu einem

Brand kommen kann, bei dem Löschschäume etc. einge-

setzt werden. Diese Löschmittelrückstände müssen ent-

sprechend zurückgehalten werden, um eine Versickerung

ins Grundwasser zu verhindern.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ein Brandschutzsachverständiger ist heute anwesend.

Thomas Rohrwild (Antragstellerin):

Soweit mir bekannt ist, ist in den Planunterlagen darge-

stellt, dass die Löschwasserrückführung rings um das

Gelände geführt wird und somit auch vorhanden ist.

Mit einer großen Belastung bzw. einem Schaum-

löscheinsatz ist eigentlich nicht zu rechnen, weil natürli-

ches Löschmittel wie Wasser zum Einsatz kommt. Da

sehe ich vonseiten des Brandschutzes keine Schwierigkei-

ten.

Philipp Auer (Einwender):

Laut Antrag ist die Bodenfläche nicht versiegelt, sondern

teilweise geschottert.

Thomas Rohrwild (Antragstellerin):

Die wird ja versiegelt.

Philipp Auer (Einwender):

Das wird entsprechend berücksichtigt, und dann fließt

alles Löschwasser in die Kanalisation.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Nein, erst einmal haben wir eine Rückhaltung, oder?

Frieder Großmann (Antragstellerin):

Wir haben, wie Herr Rohrwild schon sagte, ein geschlos-

senes Ringleitungssystem und könnten es im Havariefall

abtrennen, sodass wir das Wasser auf dem Gelände

sammeln, auch das Löschwasser, sodass es nicht direkt

in den Kanal eingeleitet wird.

Philipp Auer (Einwender):

Und wie viel Löschwasser kann gesammelt werden?

Frieder Großmann (Antragstellerin):

Das müssten wir jetzt ausrechnen. Wie gesagt, wir haben

auf dem Grundstück ein Gefälle von rund 1,20 m zum

tiefsten Punkt. Das kann ich jetzt aus dem Stegreif nicht

sagen.

Philipp Auer (Einwender):

Es ist nämlich so, dass in einem Industriegebiet ein

Löschwasserbedarf von 192 m3/h über einen Zeitraum von

zwei Stunden vorgeschrieben ist, und entsprechend muss

berücksichtigt werden, dass mindestens dieses Wasservo-

lumen aufgenommen werden kann.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das werden wir berücksichtigen. Es ist übrigens gängige

Praxis, dass, wenn wider Erwarten doch mit Löschschaum

gelöscht werden sollte – man weiß ja nicht, womit die

Feuerwehr letztendlich löschen will; die lassen sich im

Einsatzfall auch wenig vorschreiben –, dieser Lösch-

schaum nicht ohne Weiteres in die Kanalisation fließt,

sondern erst einmal im Rückhaltebereich bleibt. Und dann

wird erst nach einer Analyse entschieden, ob dieser

Löschschaum der Kläranlage oder einer entsprechenden

Entsorgungseinrichtung zugeführt wird.

Thomas Rohrwild (Antragstellerin):

Da kann ich Ihnen vollkommen recht geben. Wenn die

Feuerwehr im Industriegebiet im Einsatz ist, werden als

Erstes immer die Kanalschächte verschlossen.

Wenn ich mir das Industriegebiet Wolfsberg und all die

Betriebe, die dort oben ansässig sind, genauer schaue,

stellt dieser Betrieb das kleinste Risiko dar. Denn hier gibt

es, was die brennbaren Materialien angeht, eine sehr

große Einschränkung. In einem normalen Produktionsbe-

trieb gibt es auch Gefahrstoffe, und selbst wenn diese nur

in geringen Mengen vorhanden sind, sind sie da. Wir ha-

ben dort unwahrscheinlich viel PVC-Belastung durch

elektronische Bauteile und Kabelführungen usw. Also, da

Seite 26

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

würde man übers Ziel hinausschießen, wenn man dort

andere Kriterien ansetzen würde als bei einer normalen

Industriehalle.

Philipp Auer (Einwender):

Gut, aber wir müssen trotzdem berücksichtigen, dass dort

diese gefährlichen Abfälle lagern und dass aufgrund der

erheblichen Menge Holz eine Brandgefahr besteht.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

200 bis 300 t Holz sind es, glaube ich.

Thomas Rohrwild (Antragstellerin):

Also, wenn es um die Brandentstehung geht, ist das Risi-

ko noch geringer einzuschätzen, weil wir es nicht mit

Mischabfällen zu tun haben.

Philipp Auer (Einwender):

Ja, aber es kommt doch trotzdem regelmäßig auf Depo-

nien, Recyclinghöfen etc. zu Bränden.

Thomas Rohrwild (Antragstellerin):

Ja, es gibt natürlich schärfere Betrachtungen für Recyc-

linghöfe, die zum Beispiel mit gelben Säcken arbeiten.

Das ist natürlich eine ganz andere Hausnummer. Hier, in

diesem Bereich, sind wir ganz anders aufgestellt und auch

die Anforderungen deutlich anders anzusetzen. Das ist

ganz klar.

Philipp Auer (Einwender):

Ich möchte noch mal auf diese Schutzgebietsverordnung

zurückkommen. Laut dieser Schutzgebietsverordnung ist

es verboten, solche Betriebe im Schutzgebiet anzusiedeln.

Wie ist da das weitere Vorgehen angedacht?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Es liegt schon die Zustimmung des Landratsamtes vor,

dass wir dort eine Befreiung für diese Art von Tätigkeiten

erteilen können.

Philipp Auer (Einwender):

Und gibt es da noch weitere Auflagen?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Darin sind Auflagen erwähnt, und die werden wir in der

Genehmigung natürlich mit berücksichtigen. Im Einzelnen

müsste ich jetzt aber schauen. Sie liegen aber hier vorne

aus. Sie können sie nachher einsehen.

Philipp Auer (Einwender):

Danke.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Damit haben wir auch den Tagesordnungspunkt

„Wasser/Boden“ abgearbeitet und kommen zu:

5 Baurecht

Unser Baurechtler ist leider momentan nicht anwe-

send. – Wie war Ihre konkrete Frage zum Baurecht? Wir

haben das überprüft. Es liegt ein aktueller Bebauungsplan

vor. In diesem Gebiet sind die Tätigkeiten, die nach den

entsprechenden Ziffern von der Firma Kevin und Karin

Renz beantragt wurden, erlaubt. – Herr Kohler, ich glaube,

Sie hatten eine Frage zum Baurecht.

Willy Kohler (Einwender):

Zum Baurecht hatte ich eigentlich keine Frage.

RA Olaf König (Einwender):

Ich habe aber eine Frage zum Baurecht. Sind die bauli-

chen Veränderungen, die jetzt spontan angekündigt wor-

den sind, überhaupt berücksichtigungsfähig im Rahmen

des Verfahrens?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Sie meinen jetzt die Gebäude usw.?

RA Olaf König (Einwender):

Ja, ich meine, jetzt soll ja mal eben so die Mauer um 3 m

erhöht werden.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Es ist natürlich so: Wenn jetzt Änderungen kommen, muss

man die die baurechtliche Stellungnahme bei der zustän-

digen Baubehörde natürlich noch mal einholen.

RA Olaf König (Einwender):

Es stellt sich jetzt auch die Frage, in welchem Verfahrens-

stand die Baugenehmigung ist. Schlusspunkttheorie?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Nein, nein. In der immissionsschutzrechtlichen Genehmi-

gung ist die baurechtliche Genehmigung inkludiert.

RA Olaf König (Einwender):

Okay, aber auch da gibt es Verfahrensschritte.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das ist eine konzentrierte Entscheidung, und selbstver-

ständlich werden wir uns dabei an die Verfahrensschritte

halten.

RA Olaf König (Einwender):

Gut.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Für die Halle ist bisher aber noch kein Antrag gestellt

worden.

RA Olaf König (Einwender):

Genau das wollte ich wissen. – Vielen Dank.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Gibt es noch weitere Fragen zum Baurecht?

Seite 27

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Ich habe noch eine Frage. Welcher Bebauungsplan gilt

denn momentan? Mir ist bekannt, dass die 4. Änderung

Wolfsberg II gilt.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich habe ihn auf dem PC und auch auf dem Tablet, aber

das dauert noch einen Moment, bis die hochgefahren

sind. – Wir haben alle gültigen Bebauungspläne vorliegen.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Also, der, der mir vorliegt, ist der Entwurf. Der hat aber

Planreife erreicht, und da sind genau diese Anlagen unzu-

lässig.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich zeige es Ihnen gleich. Ich hoffe, es kommt.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Einen neueren Bebauungsplan habe ich nicht.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich höre gerade, wir haben ein kurzes Update des Rech-

ners machen müssen. Jetzt müssen wir das suchen, weil

es nicht mehr auf dem Desktop ist. Wir können nichts

selbst einspielen. Wir müssen erst alles sichern lassen.

Ich meine, es ist 16.4.2, 4. Änderung, erneute Offenla-

ge. – Mir liegt hier eine 4. Änderung Wolfsberg II vom

08.04.2016 vor. Das ist der Bebauungsplan Nummer

16/2010.

RA Christian Heieck (Einwender):

Können Sie ihn bitte noch mal genau bezeichnen zum

Mitschreiben, damit man ihn in der Planauflage einsehen

kann?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja, textliche Festsetzung zum Bebauungsplan 4. Ände-

rung Wolfsberg II in Nagold vom 08.04.2014.

RA Christian Heieck (Einwender):

Und welches Satzungsdatum?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das ist leider auch nur ein Entwurf, den ich hier habe.

08.04.2014.

RA Christian Heieck (Einwender):

Das ist der aktuelle Bebauungsplan, der auch dem immis-

sionsschutzrechtlichen Verfahren planungsrechtlich zu-

grunde gelegt wird?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

So sieht es aus.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Das ist eigentlich genau der Punkt, die Ziffer 1. Danach

sind die Anlagen, die von der Firma Kevin und Karin Renz

geplant sind, unzulässig.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja, da steht aber unter 1.1, dass die nachfolgend aufge-

führten unzulässig sind: Anlagen gemäß Anhang 1, Nr. 7

und 8 – und jetzt kommt es, also die Klammer – (mit Aus-

nahme der Nummer 8.11, 8.12 und 8.15) der 4. BImSchV.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Das steht bei mir nicht.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das war die Änderung.

Sigrid Rauser (Einwenderin):

Wann ist das geändert worden?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich habe die Vorlage der Stadt Nagold vom 08.04.2014.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Genau die liegt mir in Kopie vor, aber da steht bei mir

nichts in Klammern.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das ist uns so vom Baurechtsamt zur Verfügung gestellt

worden.

RA Olaf König (Einwender):

Es gab ja auch noch Klageverfahren gegen den Bebau-

ungsplan, soweit ich weiß. Sind noch Verfahren anhän-

gig?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Wir haben die Mitteilung bekommen, dass der Bebau-

ungsplan Planreife hat.

RA Olaf König (Einwender):

Okay.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Und wenn der Bebauungsplan Planreife hat, können wir

den quasi als Grundlage für unsere Entscheidung neh-

men.

RA Christian Heieck (Einwender):

Das heißt, er ist noch gar nicht beschlossen. Sie würden

dann im Baurecht nach § 33 BauGB genehmigen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ja. – Also, vielleicht machen wir doch eine Pause und

warten, bis Herr Schwalbe da ist. Er wollte um 12:30 Uhr

erscheinen. Er kann die Frage sicherlich beantworten.

Seite 28

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Möchten Sie noch etwas unter „Sonstiges“ einbringen,

oder sollen wir jetzt den Break machen und auf Herrn

Schwalbe warten? – Bitte.

Frieder Großmann (Antragstellerin):

Wir haben die Rückhaltemenge geschwind überschlagen.

Beim jetzigen Antrag mit der nicht befestigten Gesamtflä-

che haben wir für den Bauabschnitt 1 1.200 m3. Wenn wir

die Fläche komplett befestigen, sind es ca. 2.000 m3. Und

so ist es dann auch für den Bauabschnitt 2.

Philipp Auer (Einwender):

Vielen Dank.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Dann schlage ich vor, dass wir uns die Zeit nehmen. Wir

machen jetzt bis halb eins Pause und hoffen, dass Herr

Schwalbe dann da ist, damit wir die baurechtlichen Punkte

klären können.

(Unterbrechung von 12:10 bis 12:35 Uhr)

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Wir fahren fort mit der Erörterung.

Wenn ich es richtig überblicke, geht es jetzt nur noch

um den Punkt „Baurecht“. Herr Schwalbe, ich begrüße

Sie. Sie sind Leiter des Baurechtsamts der Stadt Nagold?

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Ja.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das ist prima.

Wir haben schon mal kurz reingeschaut in die uns vor-

liegenden Auszüge des B-Plans. Hier ist die Frage aufge-

kommen, welcher Bebauungsplan letztendlich gültig ist.

Das ist das, was wir als Letztes hatten: Bebauungsplan

4. Änderung Wolfsberg II, 08.04.2014.

Und zwar geht es hauptsächlich um diese Ausnahme

der Ziffern 8.11, 8.12 und 8.15. Das haben wir nur als

Entwurf einer Sitzungsunterlage vorliegen.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Nach meinem Kenntnisstand ist er noch nicht rechtskräf-

tig. Der Bauherr hat allerdings die Festsetzungen schrift-

lich anerkannt. Also, es ist der Planungsstand nach § 33

Baugesetzbuch.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Okay. Er hat also die sogenannte Planreife erreicht.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Genau. So hat es uns unser Stadtplanungsamt bestätigt.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ist die Frage damit beantwortet?

RA Christian Heieck (Einwender):

Nein. Herr Schwalbe, von wann datiert die Erklärung,

wonach die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs

schriftlich anerkannt werden?

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Vom 01.12.2016. Die wurde abgegeben im Rahmen des

Baugenehmigungsverfahrens für die Geländeauffüllung für

den Recyclinghof.

RA Christian Heieck (Einwender):

Der Entwurfsstand, der hier zugrunde liegt, ist der vom

08.04.2014. Das ist also nahezu vier Jahre her. Was war

der Grund dafür, dass man diesen Bebauungsplanentwurf

nicht fortgeführt hat? Schließlich kam die Zustimmungser-

klärung erst im Jahr 2016.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Das weiß ich nicht. Das müsste unser Stadtplanungsamt

klären.

RA Christian Heieck (Einwender):

Lassen sich irgendwelche Verfahrensschritte im Bebau-

ungsplanverfahren nach dem 08.04.2014 feststellen?

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Also, über das Bebauungsplanverfahren müssten Sie mit

unserem Stadtplanungsamt sprechen. Das weiß ich nicht.

Das führe ich nicht durch. Wir machen das Baurecht.

RA Christian Heieck (Einwender):

Ich weiß, Sie sind von der Stadt.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Ich bin Leiter der Baurechtsbehörde. Wir haben auch ein

Stadtplanungsamt.

RA Christian Heieck (Einwender):

Gut. Dann müssen wir dem noch nachgehen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Also, soweit wir wissen, wurde diese planrechtliche Fest-

setzung auch schon in einem anderen Verfahren in An-

spruch genommen.

RA Christian Heieck (Einwender):

Ebenfalls nach § 33? Das kann ja nicht anders sein.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Da müssen wir nachfragen. Das lief nicht bei uns. Das lief

beim Landratsamt.

RA Christian Heieck (Einwender):

Beim Landratsamt? Bei der Stadt? Die haben ihre eigenen

Planungszuständigen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das war auch ein immissionsschutzrechtliches Verfahren.

Seite 29

Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

RA Christian Heieck (Einwender):

Ach so. Okay.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Da wurde das praktisch als Planungsgrundlage genom-

men.

RA Christian Heieck (Einwender):

Können wir bei Ihnen Akteneinsicht auch in den aktuellen

Planungsstand des Bebauungsplanverfahrens nehmen,

oder müssen wir uns da an die Stadt Nagold wenden?

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Wir haben nur die Pläne hier vorliegen.

RA Christian Heieck (Einwender):

Okay. Also, fürs Verfahren müsste man sich dann an die

Planauflage beim Planungsamt der Stadt Nagold wenden.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Wenn man die Entwicklungen des Bebauungsplans sehen

möchte, ja.

RA Christian Heieck (Einwender):

Es ist doch immerhin bemerkenswert, dass der Bebau-

ungsplan vor rund vier Jahren gestoppt wurde und bis

heute nicht zur Rechtskraft geführt wurde. Das kommt

zwar hin und wieder vor, dass ein Bebauungsplan über-

haupt nicht zur Rechtskraft geführt wird, wenn vorher nach

§ 33 genehmigt wird. Aber in diesem Fall überrascht mich

das natürlich schon.

Gut, dann muss ich da zur Planauflage gehen und

brauche hier keine weiteren Fragen zu stellen. – Danke

schön.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Ich habe noch eine weitere Frage – ich weiß nicht, ob Sie

die beantworten können –, nämlich die, ob der Planent-

wurf in der hier vorliegenden Fassung, nämlich mit dieser

Ausnahme bezüglich der Punkte 8.11, 8.12 und 8.15,

bereits in einer Offenlegung ausgelegt wurde.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Das weiß ich nicht.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Denn mir liegt ein anderer Plan in einer anderen Fassung

vor, der bei der Offenlage so bekannt wurde und in dem

nichts von den Ausnahmen drinsteht.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Den Plan, den wir vom Stadtplanungsamt für das Verfah-

ren haben, hat den Stand 08.04.2014, und darunter steht

„erneute Offenlage“.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Das steht bei mir genau so drauf.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Und da ist ausgeführt: mit Ausnahme der Nummern 8.11,

8.12 und 8.15.

RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):

Bei mir nicht. Und genau das ist der Punkt.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Das müsste man dann mit dem Stadtplanungsamt be-

sprechen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Dann, denke ich, kommen wir hier in der Sache nicht

weiter, oder, Herr Heieck? – Möchte sich noch jemand

dazu äußern? – Herr Kohler.

Willy Kohler (Einwender):

Was die Auffüllung angeht, wurde von der Stadt die Ge-

nehmigung erteilt. Da steht aber drin in den Auflagen:

Sofern auch Bodenmaterial bis maximal Z 1.1 eingebaut

werden soll, so darf dieses nicht auf Flächen eingebaut

werden, wo das Wasser versickert.

Begonnen wurde eigentlich auf dem Hoher-Baum-

Weg, rechte Seite, also auf der Südseite. Und da wurde

der öffentliche Weg schon aufgerissen, und da wurde mit

dem Recyclingmaterial, das hundertprozentig kein Z 1.1

ist, angefangen, wo nachher die Stellplätze errichtet wer-

den sollen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Kohler, das ist aber nicht Gegenstand dieses Verfah-

ren.

Willy Kohler (Einwender):

Ja, aber gerade ging es auch um die Auffüllung und da-

rum, wo was steht. Okay, das mag nicht das Verfahren

sein, aber vom Bauamt ist ja auch jemand da.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Dann können wir die Frage an Herrn Schwalbe weiterge-

ben.

Willy Kohler (Einwender):

Ja, dann geben wir sie weiter.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Was möchten Sie denn wissen?

Willy Kohler (Einwender):

Wurde so was überprüft? Hier steht, sie dürfen maximal

mit Z 1.1 einbauen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Und Sie sagen, es wurde anderes Material eingebaut.

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Ja, das wurde als Auflage formuliert. Da haben wir das

Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz,

beteiligt, und deswegen kam diese Auflage da hinein.

Willy Kohler (Einwender):

Und wer überprüft dann so was? Schließlich wurde schon

mit dem ersten Spatenstich falsch begonnen.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Also, eine Abnahme wurde nicht angeordnet.

Willy Kohler (Einwender):

Na gut, dann kann man halt machen, was man möchte.

Das ist halt so.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Das trifft auf viele Auflagen zu.

Willy Kohler (Einwender):

Ja, aber wenn ich Ihnen jetzt doch sage, dass an der

falschen Stelle begonnen wurde, dass Humus abgezogen

und das Material eingebaut wurde und dass wir uns nach

wie vor in einer Wasserschutzzone III A befinden, wo

nachher nicht vollständig versiegelt wird, dann stimmt

doch was nicht.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Kann das Landratsamt etwas dazu sagen?

Alfons Sekinger (Landratsamt Calw):

Wir sind zu dieser Auffüllung gehört worden. Wir haben

diesen Antrag beurteilt und haben der Stadt als zuständi-

ge Baurechtsbehörde unsere Vorgaben gemacht, die aus

unserer technischen, wasserwirtschaftlichen und Grund-

wasserschutzsicht notwendig sind. Die Baurechtsbehörde

setzt dieses dann um, und somit obliegt die Verantwortung

für die Einhaltung irgendwelcher Baugenehmigungsaufla-

gen letztlich der Baurechtsbehörde. Also, wir haben kei-

nen Hinweis bekommen, dass da gegen die Genehmigung

verstoßen wird. Daher sind wir auch nicht tätig geworden.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Danke. – Direkt dazu?

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Das kann ich direkt ergänzen. Zunächst einmal liegt die

Verantwortung beim Bauherrn und beim Bauleiter. Wir

können nicht jede Auflage überwachen. Das ist nun ein-

mal so. Also, dazu sind wir personell nicht in der Lage. Wir

stellen jedes Jahr 500 Baugenehmigungen mit was weiß

ich wie vielen Auflagen aus. Es werden sicherlich etliche

Punkte überwacht – das ist ganz klar –, aber nicht jede

Auflage.

Willy Kohler (Einwender):

Ja, das ist eben das Problem.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Herr Kohler, ich verstehe Sie, dass Sie aus Ihrer Sicht

sagen, das habe etwas mit dem Verfahren zu tun, weil

diese Anlage letztendlich dort errichtet werden soll. Aber

das ist jetzt leider nicht Gegenstand dieser Erörterung.

Das müssen Sie im Prinzip mit der örtlich zuständigen

Behörde und dem Landratsamt ausmachen.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Wir können uns das gerne mal anschauen, zumal ich jetzt

von dem Sachverhalt weiß. Das ist kein Thema.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Das ist ein guter Vorschlag. – Frau Renz, Sie möchten

noch etwas dazu sagen?

Karin Renz (Antragstellerin):

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass unser Material von

einem Sachverständigen nach LAGA PN 98 überprüft

wird.

Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):

Und dazu haben Sie sicherlich Unterlagen.

Karin Renz (Antragstellerin):

Ja.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Ich glaube, damit haben wir diesen Sachverhalt – –

Willy Kohler (Einwender):

Nein, ich habe noch einen Satz. – Dann weiß die Firma

Kevin und Karin Renz sicherlich auch, dass sie das zu

dokumentieren hat, genauso wie bei jeder anderen Abfall-

art, also Art, Menge, Herkunft und Verbleib. Und wenn

man RC-Material einbaut, dann hat man einen Liefer-

schein, obliegt einer Dokumentationspflicht und einer

Analyse. Und egal wo man es einbaut, muss man es do-

kumentieren. Aber wenn all das vorhanden ist, ist es ja

super.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Damit haben wir aus meiner Sicht die Punkte der Einwen-

der besprochen.

8 Sonstiges

Bevor ich jetzt offiziell Schluss mache, frage ich noch

mal: Gibt es noch einen Punkt, den hier jemand unter

„Sonstiges“ ansprechen möchte? – Damit kommen wir

zum Schluss.

9 Schlusswort

Als Erstes möchte ich mich ganz herzlich bei den Ein-

wendern und der Firma Kevin und Karin Renz und ihren

Gutachtern bedanken. Aus meiner Sicht herrschte heute

ein extrem fairer Umgangston, und ich fand die Diskussi-

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

on, die wir heute miteinander geführt haben, auch sehr

interessant. Es waren einige wesentliche Punkte dabei,

die wir heute aufhellen konnten.

Ich bedanke mich auch bei unserem Stenografen, der

das Protokoll erstellt – er schreibt immer noch fleißig alles

mit –, und bei der Stadt Nagold bzw. bei der Firma Kevin

und Karin Renz für die organisatorische Unterstützung.

Es hat sich bei uns eingebürgert, dass wir zum

Schluss noch einmal der Antragstellerin das Wort erteilen.

Karin Renz (Antragstellerin):

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Erscheinen und den

fairen Umgang miteinander. Dafür möchte ich Danke sa-

gen.

Verhandlungsleiter Markus Schüller:

Vielen Dank. – Damit schließe ich die Erörterung offiziell

und wünsche Ihnen allen einen guten Heimweg. Auf Wie-

dersehen!

(Allgemeiner Beifall)

(Ende des Erörterungstermins: 12:50 Uhr)

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Anlagen

zum Antrag der Firma

Kevin und Karin Renz GbR, Nagold

auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung,

zur Behandlung und zum Umschlag von Abfällen

28. März 2018

Sitzungssaal des Rathauses Nagold, Nagold

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Anlage 1: Vorstellung des Projektes

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Anlage 1: Vorstellung des Projektes

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Anlage 1: Vorstellung des Projektes

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Anlage 1: Vorstellung des Projektes

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Anlage 1: Vorstellung des Projektes

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Anlage 1: Vorstellung des Projektes

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Anlage 2: Immissionsprognose der DEKRA

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Anlage 2: Immissionsprognose der DEKRA

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Anlage 2: Immissionsprognose der DEKRA

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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018

Anlage 2: Immissionsprognose der DEKRA