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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/21286 – Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im zweiten Quartal 2020 Vorbemerkung der Bundesregierung Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde auf Zahlenmaterial des Kri- minalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zurückgegriffen. Die Staatsschutzdienststellen melden dem zu- ständigen Landeskriminalamt (LKA) meldepflichtige Straftaten unverzüglich. Dies erfolgt durch Übersendung der in Fällen Politisch motivierter Kriminalität obligatorischen „Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KTA-PMK) unter Beachtung der „Verfahrensregeln zur Er- hebung von Fallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität“. Für die Fragen 1 und 3 wurde das Erfassungskriterium „Angriffsziel“ heran- gezogen. Der Angriffszielkatalog zur KTA-PMK wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2019 überarbeitet. Seither werden im KPMD-PMK, soweit im Einzel- fall zutreffend, das Oberangriffsziel „Partei“ bzw. die Unterangriffsziele „Parteigebäude/Parteieinrichtung“, „Parteirepräsentant/Parteimitglied“, „Wahl- plakat“, „CDU“, „CSU“, „SPD“, „AfD“, „FDP“, „DIE LINKE.“, „BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN“ und „Sonstige Partei“ seitens der Landeskriminalämter erfasst. Da bei den Angriffszielen Mehrfachnennungen möglich sind (z. B. „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“), ist ein Aufsummieren nicht sachgerecht. Es sei darauf hingewiesen, dass die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr vorläufi- gen Charakter haben und durch Nach- bzw. Änderungsmeldungen noch Ver- änderungen unterworfen sind. Abfragedatum ist der 28. Juli 2020. Deutscher Bundestag Drucksache 19/21509 19. Wahlperiode 06.08.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. August 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

ersion ersetzt. - dip21.bundestag.de · Für die Fragen 1 und 3 wurde das Erfassungskriterium „Angriffsziel“ heran-gezogen. Der Angriffszielkatalog zur KTA-PMK wurde mit Wirkung

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Antwortder Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD– Drucksache 19/21286 –

Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im zweiten Quartal 2020

V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n gFür die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde auf Zahlenmaterial des Kri-minalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zurückgegriffen. Die Staatsschutzdienststellen melden dem zu-ständigen Landeskriminalamt (LKA) meldepflichtige Straftaten unverzüglich. Dies erfolgt durch Übersendung der in Fällen Politisch motivierter Kriminalität obligatorischen „Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KTA-PMK) unter Beachtung der „Verfahrensregeln zur Er-hebung von Fallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität“.Für die Fragen 1 und 3 wurde das Erfassungskriterium „Angriffsziel“ heran-gezogen. Der Angriffszielkatalog zur KTA-PMK wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2019 überarbeitet. Seither werden im KPMD-PMK, soweit im Einzel-fall zutreffend, das Oberangriffsziel „Partei“ bzw. die Unterangriffsziele „Parteigebäude/Parteieinrichtung“, „Parteirepräsentant/Parteimitglied“, „Wahl-plakat“, „CDU“, „CSU“, „SPD“, „AfD“, „FDP“, „DIE LINKE.“, „BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN“ und „Sonstige Partei“ seitens der Landeskriminalämter erfasst. Da bei den Angriffszielen Mehrfachnennungen möglich sind (z. B. „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“), ist ein Aufsummieren nicht sachgerecht.Es sei darauf hingewiesen, dass die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr vorläufi-gen Charakter haben und durch Nach- bzw. Änderungsmeldungen noch Ver-änderungen unterworfen sind. Abfragedatum ist der 28. Juli 2020.

Deutscher Bundestag Drucksache 19/2150919. Wahlperiode 06.08.2020

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. August 2020 übermittelt.Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

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1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung nach Auswertung der Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) zur politisch motivier-ten Kriminalität (PMK) bzw. der Fallzahlendatei LAPOS (Lagebild Aus-wertung politisch motivierte Straftaten) über Angriffe auf Parteieinrich-tungen bzw. Parteirepräsentanten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien für das zweite Quartal 2020 (bitte neben der Darstellung von Ge-samtzahlen, nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund bzw. Szene bzw. Organisation aufschlüsseln)?

Bezogen auf Frage 1 sind die Unterangriffsziele „Parteigebäude/Parteieinrich-tung“ sowie „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ innerhalb des Oberangriffsziels „Partei“ einschlägig.Im zweiten Quartal 2020 wurden bislang 91 Straftaten gemeldet, die dem Un-terangriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Die Zu-ordnung dieser Straftaten zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist – zusätzlich aufgeschlüsselt nach dem jeweilig betroffenen Phänomenbe-reich – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Gesamt Ausländische Ideologie

Links Rechts Religiöse Ideologie

Nicht zuzu-ordnen

AfD 32 0 29  1 0 2BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  7 0  2  3 0 2CDU 15 1  6  2 0 6CSU  0 0  0  0 0 0FDP  5 0  3  0 0 2DIE LINKE. 14 0  0 13 0 1SPD 18 0  9  4 0 5

Angriffe auf Parteigebäude/Parteieinrichtungen nach Partei und Phänomen-bereichMit dem Unterangriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ wurden im glei-chen Zeitraum bislang 171 Straftaten gemeldet. Die Zuordnung zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:

Gesamt Ausländische Ideologie

Links Rechts Religiöse Ideologie

Nicht zuzu-ordnen

AfD 63 1 51 1 0 10BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 25 0 0 14 0 11CDU 19 0 0 6 0 13CSU 5 0 0 1 0 4FDP 1 0 1 0 0 0DIE LINKE. 25 0 0 23 0 2SPD 24 0 3 12 0 9

Angriffe auf Parteirepräsentanten/Parteimitglieder nach Partei und Phänomen-bereichWeitere Informationen zu den einzelnen Straftaten (Tatzeit, Tatort, Delikt, An-zahl der Täter) sind den Anlagen 1 (Angriffe auf „Parteigebäude/Parteieinrich-tung“) und 2 (Angriffe auf „Parteirepräsentanten/Parteimitglieder“) zu ent-nehmen. Eine Beauskunftung der Sachverhaltsdarstellungen liegt in der Hoheit

Drucksache 19/21509 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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der Länder. „Täterhintergrund“, „Szene“ und „Organisation“ sind keine Erfas-sungskriterien und somit nicht automatisiert recherchierbar.

2. Hat die Bundesregierung noch andere Erkenntnisquellen oder Ergänzun-gen, die die obigen Informationen vervollständigen?

Wenn ja, welche?

Der Bundesregierung liegen keine über den KPMD-PMK hinausgehenden Er-kenntnisquellen vor.

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung nach Auswertung der KPMD-PMK bzw. der Fallzahlendatei LAPOS über Angriffe auf Wahlplakate der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im zweiten Quartal 2020 (bitte neben der Darstellung von Gesamtzahlen, nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Par-tei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund bzw. Szene bzw. Organisation aufschlüsseln)?

Bezogen auf Frage 3 ist das Unterangriffsziel „Wahlplakat“ einschlägig. Auch hier gilt (analog zu Frage 1), dass gleichzeitig andere Unterangriffsziele (bspw. „Parteirepräsentant/Parteimitglied“) betroffen sein können.Im zweiten Quartal 2020 wurden bislang neun Straftaten mit dem Unter-angriffsziel „Wahlplakat“ gemeldet. Die Zuordnung dieser Straftaten zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist – zusätzlich aufgeschlüsselt nach dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Gesamt Ausländische Ideologie

Links Rechts Religiöse Ideologie

Nicht zuzu-ordnen

AfD 1 0 1 0 0 0BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 0 0 0 0 0 0CDU 2 0 1 0 0 1CSU 1 0 1 0 0 0FDP 1 0 0 0 0 1DIE LINKE. 0 0 0 0 0 0SPD 1 0 0 1 0 0

Angriffe auf Wahlplakate nach Partei und PhänomenbereichWeitere Informationen zu den einzelnen Straftaten mit dem Angriffsziel „Wahl-plakate“ (Tatzeit, Tatort, Delikt, Anzahl der Täter) sind der Anlage 3 zu ent-nehmen. Für die weiteren angefragten Informationen gilt das unter „Antwort zu Frage 1“ Mitgeteilte.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/21509

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4. Wie viele Sachverhalte, die im Gemeinsamen Extremismus- und Terroris-musabwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden sind, betrafen Angriffe oder geplante Angriffe auf Parteieinrichtungen oder Parteirepräsentanten der AfD im zweiten Quartal 2020, und wie viele Fälle haben sich auf An-griffe oder geplante Angriffe auf Parteieinrichtungen oder Parteirepräsen-tanten anderer im Deutschen Bundestag vertretener Parteien bezogen (bitte nach Partei, Anzahl und Phänomenbereich aufschlüsseln)?

Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum -links- (GETZ-L) wurden insgesamt 21 Sachverhalte thematisiert, die sich im zweiten Quartal 2020 ereigneten, thematisiert. Die im Bundestag vertretenen Parteien waren dabei wie folgt betroffen:

AfD: 14 SachverhalteBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ein SachverhaltCDU/CSU: ein SacherhaltFDP: kein SachverhaltDIE LINKE.: zwei SachverhalteSPD: drei Sachverhalte

Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum -rechts- (GETZ-R) wurde im zweiten Quartal 2020 ein Sachverhalt erörtert. Dabei han-delt es sich um einen Fall von Angriff auf Politiker, Parteibüros und Wahl-plakate der CDU/CSU. Es wurde kein Sachverhalt erörtert, der einen Angriff oder geplanten Angriff auf Parteieinrichtungen oder -repräsentanten der AfD betraf.

5. Sieht die Bundesregierung bundesweit oder auch regional Anzeichen da-für, dass es sich bei den Angriffen, insbesondere im Hinblick auf die AfD, um systematische Formen der Einschüchterung und Bedrohung handelt, und wie begründet sie ihre Auffassung?

Im Aktionsfeld „Antifaschismus“ steht auch die AfD im Fokus gewaltorientier-ter Linksextremisten. Neben Brandstiftungen und Sachbeschädigungen an Ein-richtungen und Fahrzeugen der Partei und ihrer Mitglieder kommt es auch zu tätlichen Angriffen. Eine zentrale Steuerung dieser Angriffe durch linksextre-mistische Einzelpersonen oder Gruppen lässt sich nicht erkennen. Allerdings sprechen die Häufigkeit der Angriffe sowie die Begründungszusammengänge in den veröffentlichten Taterklärungen für ein gezieltes Vorgehen gewaltorien-tierter Linksextremisten gegen einen „gemeinsamen Gegner“.

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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333