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ERSTUNTERWEISUNG

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Diese Präsentation wird Ihnen von Industrieservice Bromberger kostenlos zur

Verfügung gestellt. Sie muss zu Zwecken der Unterweisung auf Ihren Betrieb

angepasst werden. Wenn Sie eine Anpassung durch uns wünschen, nutzen Sie

das Kontaktformular auf der nächsten Seite oder auf unserer Homepage. Sie

können uns auch gern eine E-Mail schreiben oder anrufen. Gern führen wir

Unterweisungen in Ihrem Unternehmen durch. Unsere Kontaktdaten erhalten

Sie durch Doppelklick auf die vCard.

Viel Spaß beim Durchstöbern

Steffen Bromberger

INDUSTRIESERVICE BROMBERGERIngenieurbüro für Arbeitssicherheit

Gartenstraße 306242 Braunsbedra

Tel. [email protected] (vCard.vcf)

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Inhalt

Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb

Wer ist Sicherheitsfachkraft, wer sind die Sicherheitsbeauftragten, wer ist

der Betriebsarzt?

Was ist zu tun bei festgestellten Defiziten im Arbeitsschutz?

Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.

Verhalten bei einem Unfall

Wer ist Ersthelfer, wo ist das Erste-Hilfe-Material? Wer ist unser

Durchgangsarzt?

Brandschutz: Wo ist der nächste Feuerlöscher und wie wird er benutzt?

Wie verhalte ich mich im Alarmfall?

Welche persönliche Schutzausrüstung ist obligatorisch?

Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz!

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Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb

Arbeitsschutz ist Aufgabe von Geschäftsführung, Vorgesetzten und

Mitarbeitern!

Alle arbeiten gleichermaßen verantwortungs-

bewusst bei der täglichen Umsetzung von

Arbeitsschutzmaßnahmen mit.

Jeder hat die Pflicht, auf erkannte

Gefahren hinzuweisen sowie das

Recht auf Beseitigung von Gefahren-

potentialen.

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Pflichten der Vorgesetzten

Der Vorgesetzte ist verantwortlich für:

die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter

das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter

den sicheren Zustand der Arbeitsmittel

den bestimmungsgemäßen Umgang mit

Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen

die Auswahl und den Einsatz der persön-

lichen Schutzausrüstung (PSA)

den Schutz der Umwelt.

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Rechte und Pflichten der Mitarbeiter

Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für

die eigene Sicherheit und Gesundheit

das sicherheitsgerechte Durchführen der

übertragenen Aufgaben

das konsequente Tragen der persönlichen

Schutzausrüstung

das Melden von Mängeln und unsicheren

Ereignissen.

Jeder Mitarbeiter hat das Recht,

dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen

Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.

in betrieblichen Angelegenheiten von der zuständigen Person angehört zu werden.

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Informationen und Schulung

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Die Beauftragten

BetriebsarztHerr Dr. Michael Benninger

030 / 94382779

SicherheitsingenieurHerr Steffen Bromberger

034633 / 90662

Sicherheitsbeauftragte Herr Arno Nym

Produktion

Frau Monika MustermannVerwaltung

Herr Sven SicherWerkstatt

Herr Bernd BeauftragtVerwaltung

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Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz

Halten Sie Ihren Arbeitsplatz

sauber und ordentlich

Verstellen Sie keine

Not- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen

Essen und Trinken

Sie nicht am Arbeitsplatz

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Verhalten bei einem Notfall

Unfall Vergiftung Erkrankung

S o f o r t i g e H i l f e l e i s t u n gS o f o r t i g e H i l f e l e i s t u n g

Sittliche Pflichtzur HilfeleistungSittliche Pflichtzur Hilfeleistung

Rechtliche Pflichtzur Hilfeleistung

Rechtliche Pflichtzur Hilfeleistung

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Unsere Ersthelfer

Bereich 1Herr Markus Mustermann02345 / 6789

Bereich 2Herr Arno Nym01234 / 5678

Bereich 3Herr Hans Haumich 01234 / 5678

Frau Monika Mustermann 01234 / 5678

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Was ist versichert

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Arbeitsunfall

Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall sind:

Unfall bei versicherter Tätigkeit

"konkrete Verrichtung" im Rahmen der

versicherten Tätigkeit

innerer Zusammenhang zwischen der

versicherten Tätigkeit und dem Unfall

muss bestehen.

eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind

nicht versichert

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Was ist ein Wegeunfall

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Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls

Beinaheunfall in den Vordruck eintragenArbeitsunfall ohne Arztbesuch in Verbandbuch eintragenDas Verbandbuch finden Sie im VerbandkastenArbeitsunfall mit mehr als drei Ausfalltagen an Berufsgenossenschaft melden

Unser Betrieb ist Mitglied in der

Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik

Gustav-Heinemann-Ufer 130D-50968 KölnTelefon: 0221 3778-0Telefax: 0221 3778-1199

E-Mail: [email protected]

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Verbandbuch

Dient der Nachweispflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft

Was wird eingetragen?

Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang

des Unfalles bzw. des Gesundheitsschadens,

Art und Umfang der Verletzung bzw.

Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise

der Erste-Hilfe-Maßnahme,

sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die

Erste Hilfe geleistet haben,

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Erste-Hilfe-Material

Unser Erste-Hilfe-Material finden Sie an folgenden Standorten

Büro

Werkstatt

Lager

Der Aushang zur Ersten Hilfe befindet sich an

folgenden Standorten:

Büro

Werkstatt

Lager

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Durchgangsärzte

Gehen Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu einem Durchgangsarzt ,wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft

die Unfallverletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeitdie ärztliche Behandlung dauert voraussichtlich über eine Woche anHeil- und Hilfsmittel sind zu verordnenes handelt sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen

Unsere Durchgangsärzte finden Sie auf dem Notfallplan!

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Voraussetzung für Verbrennungsvorgänge

Brennstoff

Sauerstoff

Zündquelle

Ist eine der drei Komponenten nicht vorhanden, kann es nicht brennen.

Sauerstoff

Brennstoff

Zündquelle

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Feuerlöscher

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Wasserlöscher

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CO2-Löscher

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Schaumlöscher

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Pulverlöscher

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Feuerlöscher richtig einsetzen

Feuer in Windrichtung angreifen

Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen

Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen

Genügend Löscher auf einmal einsetzen

Vorsicht vor Wiederentzündung

Eingesetzte Feuerlöscher neu füllen lassen

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Brandschutzeinrichtungen

Handfeuermelder

…in der Nähe des Feuers betätigen

Telefon…112 wählen

…wer meldet…was ist passiert…wo ist es passiert…wie viele Verletzte…

welche Art von Verletzungen…warten auf Rückfragen

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Wenn der Brand nicht zu löschen ist

Selbstschutz geht vor!

Rettungswege und Notausgänge müssen stets frei und unverstellt sein

und dürfen nie abgeschlossen sein,

Fenstern und Türen schließen

Sammelplatz aufsuchen,

Anweisungen abwarten,

Keine Aufzüge verwenden

Zufahrt für Rettungseinsatzkräfte frei halten

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Richtiges Heben und Tragen am Arbeitsplatz

Nutzen Sie Hilfsmittel

So heben und tragen Sie richtig:

1.Mit leicht gespreizten Beinen in die Knie

gehen, die Wirbelsäule gerade halten und

so die Last aufnehmen.

2.Die Last körpernah heben und tragen,

nie ruckartig anheben

3.Das Verdrehen der Wirbelsäule beim

Heben und Abstellen von Lasten

vermeiden.

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Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, AnstoßenStellen Sie sich einmal folgende Fragen:Sind Verkehrswege und Arbeitsbereiche in Ihrem gesamten Betrieb überall eben und ohne Stolperstellen?Achten Sie und die Vorgesetzten darauf, dass gelagertes Material nicht in Verkehrswege hineinragt?Werden Kabel und Schläuche (z. B. von Schweißgeräten) so verlegt, dass keine Stolperstellen entstehen?Werden Fußböden sauber gehalten und insbesondere Rutschgefahren sofort beseitigt?Ist Ihnen bekannt, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen die häufigsten Unfallursachen darstellenTragen Sie geeignetes Schuhwerk?Benutzen Sie beim Treppensteigen den Handlauf?Stehen Schubladen offen?Wird darauf geachtet, dass vor allem auf Treppen keine Gegenstände getragen werden, welche die Sicht einschränken?

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Umgang mit elektrischen Geräten

Informieren Sie sich vor der Benutzung von Elektrogeräten über die

besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dies können Betriebsanleitungen und

Betriebsanweisungen sein.

Benutzen Sie nur geprüfte Elektrogeräte.

Verwenden Sie keine beschädigten Leitungen und Steckvorrichtungen und

keine Betriebsmittel mit defekter Abdeckung

Melden Sie Schäden oder ungewöhnliche Erscheinungen an elektrische

Geräten oder Anlagen sofort Ihrem Vorgesetzten.

Verwenden Sie Geräte bis zu ihrer Instandsetzung

nicht weiter und entziehen Sie sie der

Benutzung durch andere Personen

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Weitere Gefahren am Arbeitsplatz

Für alle weiteren Gefährdungen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe haben wir

Betriebsanweisungen erlassen.

1. Anwendungsbereich

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

4. Verhalten bei Störungen

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

6. Sachgerechte Entsorgung /

Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)

7. Folgen der Nichtbeachtung

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Persönliche Schutzausrüstung

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Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz!

Der Genuss von Alkohol wird dem privaten Bereich zugeordnet.Ein Arbeitsunfall ist dann nicht gegeben, wenn die alkoholische Beeinflussung für den Eintritt des Unfalles derart bedeutsam war, dass demgegenüber die betrieblichen Umstände in den Hintergrund gedrängt und bedeutungslos werden. Das bedeutet, dass von der Berufsgenossenschaft keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Deshalb gilt für alle Mitarbeiter ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot während der Arbeitszeit und der Arbeitspausen!

Unfallverhütungsvorschrift ,,Grundsätze der Prävention” BGV A1, § 15 (2)Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit