EU Audit Reform und AReG - ey. · PDF fileNeue Perspektiven Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Heraus­ forderungen der EU Audit Reform sowie des Abschlussprüfungsreformgesetzes meistern

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  • Neue Perspektiven Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Herausforderungen der EU Audit Reform sowie des Abschlussprfungsreformgesetzes meistern und erfolgreich in die Praxis umsetzen

  • 2 | Die EU Audit Reform

    In dieser Broschre stellen wir die Auswirkungen der EU-Reform der gesetzlichen Abschlussprfung sowie des Abschlussprfungsreformgesetzes (AReG) auf Unternehmen von ffentlichem Interesse vor. Die sich aus diesem komplexen Regelwerk ergebenden Neuregelungen beinhalten mit Blick auf diesen Unternehmenskreis unter anderem die Verpflichtung zur externen Rotation des Abschlussprfers sowie das Verbot bzw. die Beschrnkung von Nichtprfungsleistungen durch den Abschlussprfer. berdies fhrt die EU Audit Reform zu umfangreichen nderungen fr die Corporate Governance dieser Unternehmen sowie zu einer Ausweitung der Berichterstattungspflichten des Abschlussprfers mit Blick auf Besttigungsvermerk und Prfungsbericht.

    In der vorliegenden Broschre werden zahlreiche praxisrelevante Zweifelsfragen der Neuregelungen skizziert. Neben den Unternehmen von ffent lichem Interesse sind auch indirekte Ausstrahlungs wirkungen auf Unternehmen auerhalb des un mittelbaren Anwendungsbereichs der EU-Regelwerke zu erwarten.

  • Die EU Audit Reform | 3

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    41.1 Nationale Transformation der EU Audit Reform 41.2 Die wesentlichen Neuerungen auf einen Blick 4

    62.1 Anwendung auf Unternehmen von ffentlichem Interesse (Public Interest Entities) 62.2 Erstmalige Anwendung 7

    83.1 Fristen der externen Rotation 83.1.1 Mandatshchstlaufzeit von zehn Jahren 83.1.2 Mglichkeit der Verlngerung nach Ablauf der Mandatshchstlaufzeit 93.2 bergangsregelungen zur externen Rotation 93.3 Abkhlphase (Cooling-off-Periode) 103.4 Ausschreibungs- und Auswahlverfahren 113.5 Besonderheiten bei Konzernstrukturen 11

    134.1 Unzulssige Nichtprfungsleistungen 144.2 Zulssige Nichtprfungsleistungen 154.3 Honorarobergrenze fr Nichtprfungsleistungen (Fee Cap) 164.4 Vorab-Zustimmung durch den Prfungsausschuss (Pre-Approval) 174.5 Spezifischer Geltungsbereich 184.5.1 Territorialer Geltungsbereich 184.5.2 Cooling-in-Periode 19

    205.1 Etablierung eines Prfungsausschusses 205.2 Besetzungsanforderungen fr Prfungsausschuss und Aufsichtsrat 215.3 Erweiterung der Aufgaben des Prfungsausschusses 225.3.1 Auswahl und Bestellung des Abschlussprfers 225.3.2 berwachung der Unabhngigkeit und Qualitt des Abschlussprfers 255.3.3 Gewhrleistung der Integritt des Rechnungslegungsprozesses 265.4 Sanktionierung von Pflichtverletzungen 26

    286.1 Neuerungen zum Besttigungsvermerk 296.1.1 Besttigungsvermerk nach bisherigem Recht 296.1.2 Auditors Report in bereinstimmung mit den ISAs 306.1.3 Europische Anforderungen an den Besttigungsvermerk 326.2 Neuerungen zum Prfungsbericht 346.2.1 Prfungsbericht nach bisherigem Recht 346.2.2 Europische Anforderungen an den Prfungsbericht 35

    Ausblick 37

    Ansprechpartner 38

    Die EUReform der gesetzlichen Abschlussprfung im berblick

    Anwendungsbereich der EU Audit Reform

    Pflicht zur externen Rotation des Abschlussprfers

    Erbringung von Nichtprfungsleistungen durch den Abschlussprfer

    Neue Anforderungen an Prfungsausschsse/ Aufsichtsrte

    Neue Anforderungen an die Berichterstattung des Abschlussprfers

    Ausblick

  • 4 | Die EU Audit Reform

    1.1 Nationale Transformation der EU Audit Reform

    In Reaktion auf die Finanz- und Wirt-schaftskrise 2008 hat die Europische Kommission die EU-Abschlussprfer-richtlinie 2014/56/EU ber Abschluss-prfungen von Jahresabschlssen und konsolidierten Abschlssen (im Folgenden EU-Abschluss prferrichtlinie kurz EU-RL) und zustzlich die EU-Abschluss-prferverordnung Nr. 537/2014 ber spezifische Anforderungen an die Abschlussprfung bei Unternehmen von ffentlichem Interesse (im Folgenden EU-Abschlussprferverordnung kurz EU-VO) verabschiedet. Der primre An-wendungsbereich der beiden am 16. Juni 2014 in Kraft getretenen Regelwerke (im Folgenden EU Audit Reform) betrifft gesetzliche Abschlussprfungen von Unternehmen von ffentlichem Interesse. Anzuwenden sind die Neuregelungen seit dem 17. Juni 2016. Im Kern soll die EU Audit Reform zu einer Erhhung des Vertrauens in die Abschlussprfung beitragen, wobei sowohl die Qualitt der Abschlussprfung verbessert als auch die Unabhngigkeit des Abschlussprfers gestrkt werden soll.

    Whrend die EU-Abschlussprferrichtlinie von den Mitgliedstaaten innerhalb der Umsetzungsfrist richtlinienkonform bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht zu transformieren war (basierend auf jewei-ligen nationalen Umsetzungsgesetzen), wirkt die EU-Abschlussprferverordnung fr die davon betroffenen Unternehmen ab dem 17. Juni 2016 in jedem Mitglied staat unmittelbar und bedarf mit Blick auf die zwingenden Inhalte dieser EU-Verordnung insofern grundstzlich keines nationalen Umsetzungsgesetzes. Nur soweit die EU-Abschlussprferverordnung Mitglied-staatenwahlrechte enthlt, bestehen fr den jeweiligen Mitgliedstaat Freiheits-grade im Rahmen der Trans formation

    in nationales Recht (sogenannte Derogation). Mit Verffentlichung des Abschlussprferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) am 5. April 2016 (BGBl. Teil I, Seite 518 ff.) sowie des Abschluss-prfungsreformgesetzes (AReG) am 17. Mai 2016 (BGBl. Teil I, Seite 1142 ff.) hat der deutsche Gesetzgeber sowohl die EU-Abschlussprferrichtlinie umgesetzt als auch die Wahlrechte der EU-Abschluss-prferverordnung entsprechend ausgebt (z. B. betreffend die externe Prfer-rotation bezglich der Dauer der Mandats-hchstlaufzeit sowie der Mglichkeit zur Verlngerung der Bestelldauer nach Ablauf der Mandatshchstlaufzeit). Die nationalen Gesetzesinitiativen AReG und APAReG traten fristgerecht am 17. Juni 2016 (und somit zeitgleich mit dem verpflichtenden Anwendungsbereich der EU Audit Reform) in Kraft.

    1.2 Die wesentlichen Neuerungen auf einen Blick

    Der Anwendungsbereich der EU-Ab-schlussprferrichtlinie erstreckt sich grundstzlich auf alle gesetzlichen Abschlussprfungen, wobei die Neuerun-gen auf Unternehmen von ffentlichem Interesse gerichtet sind. Demgegenber regeln EU-Abschlussprferverordnung und Abschlussprfungsreformgesetz (AReG) ausschlielich die Anforderungen betreffend Unternehmen von ffentlichem Interesse (im Folgenden auch als Public Interest Entities oder PIEs bezeichnet). Neuerungen ergeben sich mit Blick auf den deutschen Rechtsraum faktisch nur bei Unternehmen von ffentlichem Interesse. Fr diesen spezifischen Unternehmens- kreis hat die EU Audit Reform indes weit- reichende Auswirkungen auf das gegen-wrtige Abschlussprfungsumfeld so vor allem mit Blick auf die nachfolgend aufgefhrten Themenbereiche:

    1 Die EUReform der gesetzlichen Abschlussprfung im berblick

  • Die EU Audit Reform | 5

    Pflicht zur externen Rotation des Abschlussprfers,

    Verbote und Beschrnkungen bei der Erbringung von Nichtprfungsleistungen durch den Abschlussprfer und sein Netzwerk,

    Corporate Governance (insbesondere Erweiterung der Anforderungen an Prfungsausschsse bzw. Aufsichtsrte) sowie

    Ausweitung der Berichterstattungs-pflichten des Abschlussprfers mit Blick auf Besttigungsvermerk und Prfungs-bericht.

    Den Vorrang der in der EU-VO enthaltenen spezifischen Regelungen fr Unterneh-men von ffentlichem Interesse sichert der deutsche Gesetzgeber durch einen entsprechenden Verweis in 317 Abs. 3a HGB. Die handelsrechtlichen Vorgaben zur Abschlussprfung finden auf Abschluss-prfungen von kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten und Versiche rungsunternehmen somit nur auerhalb des Anwendungsbereichs der einschlgigen EU-Verordnung Anwendung.

    Mit anderen Worten: Da der Wortlaut der EU-VO nicht in ein nationales Gesetz bernommen werden darf, haben Unter-nehmen von ffentlichem Interesse knftig neben dem nationalen Handels- und Gesellschaftsrecht parallel die Vorgaben der EU-VO zu bercksichtigen. Es obliegt somit den Unternehmen, den Vorrang der Regelungen zu identifizieren und sie entsprechend umzusetzen.

    International ttige Konzerne knnen im Zuge der Umsetzung der EU Audit Reform in Abhngigkeit von den spezifischen Fakten und Umstnden im Einzelfall mit komplexen Fragestellungen konfrontiert

    werden. Dies gilt vor allem mit Blick auf die in der EU-VO vorgesehenen Mitglied-staatenwahlrechte. Die einzelnen Mitglied-staaten haben diese nmlich zwischen-zeitlich ganz unterschiedlich ausgebt, sodass die Bilanzierungspraxis innerhalb der EU mit einer Vielfalt verschiedener nationaler Regelungen konfrontiert wird (sogenannter Flicken teppich). Diese Heterogenitt erfordert von den Unter-nehmen eine vorausschauende Steuerung und die Implementierung bzw. Anpassung organisatorischer Prozesse.

    Unternehmen von ffentlichem Interesse sind daher gut beraten, sich mit den Neu regelungen vertraut zu machen, auch wenn diese grundstzlich erst fr Geschftsjahre nach dem 17. Juni 2016 anzuwenden sind und sogar zum Teil mehrjhrige bergangsregelungen bestehen so jedenfalls mit Blick auf die verpflichtende externe Rotation des Abschlussprfers oder die Anwendung der Honorarobergrenze fr zulssige Nicht prfungsleistungen. Darber hinaus knnen sich auch aus der Vielzahl der wei-teren Neuerungen materielle nderungen der bisher gelebten Praxis ergeben, die einen entsprechenden Handlungsbedarf erfordern, beipielsweise betreffend die neuen Anforderungen an die Corporate Governance und hier vor allem vor dem Hintergrund der erheblichen Ausweitung der Pflichten des Prfungsausschusses sowie der neuen dezidierten Anforderun-gen an dessen Besetzung. Unternehmen von ffentlichem Interesse sollten ins-besondere frhzeitig ihre Dienstleistungs-beziehungen zu Prfungsgesellschaften analysieren und die Auswahl ihr