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EU Die Europäische Union Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU Vorwort: rathenau.com unterstützt das Informationsprogramm der Europäischen Kommission, in dem es diese Präsentation der Kommission auf den Internetseiten veröffentlicht. rathenau.com bedauert sehr, dass der Verfassungsvertrag in absehbarer Zeit nicht in Kraft treten wird, da damit wichtige Systemverbesserungen verbunden sind: 1. Vereinfachung: ein einziger Text bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten; 2. Mehr Demokratie: stärkere Mitentscheidungs- und Haushaltsrechte des Europäischen Parlaments, das Mitentscheidungsverfahren wird Regelverfahren, stärkerer Einfluss des Europäischen Parlaments bei der Wahl des Kommissionspräsidenten, stärkere Rolle der nationalen Parlamente Möglichkeit eines Bürgerbegehrens; 3. Transparenz: Öffentliche Tagungen des Rates in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber 4. Effizienz: Einschränkung des Vetorechts im Rat, Ernennung eines Präsidenten im Europäischen Rat, Ernennung eines EU-Außenministers © Europäische Kommission 2006

EU Die Europäische Union Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU Vorwort: rathenau.com unterstützt das Informationsprogramm

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Page 1: EU Die Europäische Union Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU Vorwort: rathenau.com unterstützt das Informationsprogramm

EU Die Europäische UnionÜberblick

über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU

Vorwort: rathenau.com unterstützt das Informationsprogramm der Europäischen Kommission, in dem es diese Präsentation der Kommission auf den Internetseiten veröffentlicht. rathenau.com bedauert sehr, dass der Verfassungsvertrag in absehbarer Zeit nicht in Kraft treten wird, da damit wichtige Systemverbesserungen verbunden sind: 1. Vereinfachung: ein einziger Text bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten; 2. Mehr Demokratie: stärkere Mitentscheidungs- und Haushaltsrechte des Europäischen Parlaments, das Mitentscheidungsverfahren wird Regelverfahren, stärkerer Einfluss des Europäischen Parlaments bei der Wahl des Kommissionspräsidenten, stärkere Rolle der nationalen Parlamente Möglichkeit eines Bürgerbegehrens; 3. Transparenz: Öffentliche Tagungen des Rates in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber4. Effizienz: Einschränkung des Vetorechts im Rat, Ernennung eines Präsidenten im Europäischen Rat, Ernennung eines EU-Außenministers5. Legitimität: Doppelte Mehrheit (Mehrheit von 55% der Mitgliedstaaten und 65% der Bevölkerung) bei Abstimmungen im Rat

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EU

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Wer macht was in der Europäischen Union?

In der vorliegenden Präsentation soll in knapper, leicht

verständlicher Form beschrieben werden, welche Aufgaben

die Institutionen der Europäischen Union haben und wie sie

zusammenarbeiten.

Die Präsentation enthält Folien zu folgenden Bereichen:

Geschichte der europäischen Integration, Institutionen der

EU, europäische Rechtsgrundlagen, Binnenmarkt,

Wirtschafts- und Währungsunion.

Stand 16.05.2006

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EU

© Europäische Kommission 2006

• Die drei Säulen der Europäischen Union• Die Erweiterung der Union• Die Geschichte der europäischen Integration• Die Institutionen der EU: Der Europäische Rat• Der Europäische Rat• Die Institutionen der EU: Der Rat• Die Befugnisse des Rates• Die Stimmverteilung im Rat• Die Institutionen der EU: Das Europäische

Parlament• Die Befugnisse des EP• Die Sitzverteilung im EP nach Ländern• Die Fraktionen des EP• Die Institutionen der EU: Die Europäische

Kommission• Die Europäische Kommission • Die Generaldirektionen/Dienste der Kommission • Die Wahl der Kommissare• Die Aufgaben der Kommission

I N D E X

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EU

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• Die Institutionen der EU: Gerichtshof – EWSA - AdR

• Der Europäische Gerichtshof• Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

und der Ausschuss der Regionen• Die Rechtsordnung der EU• Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes:• Freier Warenverkehr • Freier Personenverkehr • Freier Dienstleistungsverkehr• Freier Kapitalverkehr • Die Geschichte der Wirtschafts- und

Währungsunion• Die Konvergenzkriterien

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EU

© Europäische Kommission 2006

Die drei Säulen derEuropäischen Union

Europäische Union (EU)

Eu

rop

äis

che

Ge

me

insc

hafte

n

EG

EG

KS

* E

ura

tom

Ge

me

insa

me

Auß

en-

und

Sic

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he

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oliti

k

Po

lize

ilich

e u

nd ju

stiz

ielle

Zu

sam

men

arb

eit i

n

Str

afsa

chen

* Der EGKS-Vertrag ist im Jahr 2002 ausgelaufen.

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EU

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Die Erweiterung der Union

• Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande

• 1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich

• 1981 Griechenland• 1986 Portugal, Spanien• 1995 Finnland, Österreich, Schweden• 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta,

Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

• 2007 Bulgarien, Rumänien(oder 2008)

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EU

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Die Geschichte der europäischen Integration

Einheitliche Europäische

Akte 1986 (1987)

Schuman-Plan1950

EGKS1951 (1952)

Römische Verträge Gründung EWG

und Euratom1957 (1958)

6 Mitgliedstaaten

Vertrag über die Europäische Union

(Maastricht)1992 (1993)

Vertrag vonAmsterdam1997 (1999)

Vertrag vonNizza

2001 (2003)

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EU

Die Institutionen der EU

Europäischer Rat(ER)

Europäischer Rat(ER)

Europäisches Parlament

(EP)

Europäisches Parlament

(EP)

Rat der Europäischen Union(Rat)

Rat der Europäischen Union(Rat)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäische Kommission

(EK)

Europäische Kommission

(EK)

Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus

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EU

Der EuropäischeRat

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungs-chefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission.

Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen.

Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet.

Europäischer Rat(ER)

Europäischer Rat(ER)

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EU

Die Institutionen der EU

Europäischer Rat(ER)

Europäischer Rat(ER)

Europäisches Parlament

(EP)

Europäisches Parlament

(EP)

Rat der Europäischen Union(Rat)

Rat der Europäischen Union(Rat)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäische Kommission

(EK)

Europäische Kommission

(EK)

Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus

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EU

Die Befugnisse des Rats

Rat

der

Europäischen

Union

Der Rat ist zusammen mitdem EuropäischenParlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft.

Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen.

Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte.

Der Rat und das Europäische Parlamentsetzen den Haushaltsplander Gemeinschaft fest.

Der Rat sorgt für dieAbstimmung der Grund-züge der Wirtschafts- und Sozialpolitik derMitgliedstaaten.

Der Rat schließt im Namender Gemeinschaft internationaleÜbereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und anderenStaaten oder internationalen Organisationen.

Der Rat der Europäischen Union

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EU

Die Stimmverteilung im Rat

Belgien [12]

Dänemark [7]

Deutschland [29]

Estland [4]

Finnland [7]

Frankreich [29]

Griechenland [12]

Vereinigtes Königreich [29]

Irland [7]

Italien [29] Lettland [4] Litauen [7]

Luxemburg [4]

Malta [3]

Niederlande [13]

Österreich [10]

Polen [27]

Portugal [12]

Schweden [10]

Slowakei [7]

Slowenien [4]

Spanien[27]

Tschechien[12]

Ungarn[12]

Zypern[4]

Rat der Europäischen Union

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union.

Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.).

Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahres-wechsel wahrgenommen.

In den meisten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit erforder-lich, d.h. 232 von insgesamt 321 Stimmen (72,3%).

Zusätzlich muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen.

Gegebenenfalls muss überprüft werden, ob durch die Ja-Stimmen mind. 62 % der EU-Bürger vertreten werden.

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Beschlüsse in einigensensiblen Bereichen erfordern Einstimmigkeit.

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EU

Die Institutionen der EU

Europäischer Rat(ER)

Europäischer Rat(ER)

Europäisches Parlament

(EP)

Europäisches Parlament

(EP)

Rat der Europäischen Union(Rat)

Rat der Europäischen Union(Rat)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäische Kommission

(EK)

Europäische Kommission

(EK)

Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus

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EU

Die Befugnissedes

Europäischen Parlaments

732 Abgeordnete

Befugnisse:Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse:

1) Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrollbefugnisse

• Mitentscheidungsverfahren• Zustimmungsverfahren• Anhörungsverfahren• Verfahren der Zusammenarbeit

Das Europäische Parlament

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EU

Europäisches Parlament

Sitzverteilung im EP nach Ländern

25 Länder mit insgesamt 732 Mitgliedern

BE CZ DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU

MT NL AT PL PT SL SK SF SE UK

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DE 99

FR 78

UK 78

IT 78

ES 54

NL 27

BE 24

EL 24

PT 24

SE 19

AT 18

DK 14

SF 14

IE 13

LU 6

EE 6

LV 9

LT 13

PL 54

CZ 24

SK 14

HU 24

SL 7

MT 5

CY 6

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EU

EuropäischesParlament

Die Fraktionen des Europäischen Parlaments

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264200

90

42 41 3332

30

Fraktion der Europäischen Volkspartei(Christdemokraten) und europäischerDemokratenSozialdemokratische Fraktion imEuropäischen Parlament

Fraktion der Allianz der Liberalen undDemokraten für Europa

Fraktion der Grünen/Freie EuropäischeAllianz

Konföderale Frakion der VereinigtenEuropäischen Linken/Nordische GrüneLinkeFrakion Unabhängigkeit/Demokratie

Fraktionslose

Fraktion Union für das Europa der Nationen

8

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EU

Die Institutionen der EU

Europäischer Rat(ER)

Europäischer Rat(ER)

Europäisches Parlament

(EP)

Europäisches Parlament

(EP)

Rat der Europäischen Union(Rat)

Rat der Europäischen Union(Rat)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäische Kommission

(EK)

Europäische Kommission

(EK)

Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus

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EU

Die Kommission

•Die Kommission besteht aus 25 Kommissaren aus 25 Staaten (einschließlich des Präsidenten).

•Jeder Kommissar hat eine Stimme.

•Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden.

•Auch nach dem Beitritt weiterer Staaten soll es maximal 27 Kommissare geben.

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EU

Die Generaldirektionen der Kommission

Politikbereiche Außenbeziehungen Allgemeine Dienste

Interne Dienste

Beschäftigung, Soziales und

Chancengleichheit

Justiz, Freiheit und Sicherheit

Humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichungen

Dolmetschen

Bildung und Kultur Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Außenbeziehungen Europ. Amt für Betrugsbekämpfung

Haushalt

Binnenmarkt und Dienstleistungen

Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik

Energie und Verkehr

Steuern und Zollunion

Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst

Fischerei und maritime

Angelegenheiten

Umwelt EuropeAid –

Amt für Zusammenarbeit

Kommunikation Juristischer Dienst

Forschung Unternehmen und Industrie

Handel Personal und Verwaltung

Gesundheit und Verbraucher-

schutz

Wettbewerb Politischer Beraterstab

Gemeinsame Forschungsstelle

Wirtschaft und Finanzen

Übersetzung

Informations-

gesellschaft und Medien

Gebäude, Anlagen und

Logistik

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Generaldirektionen/Dienste der Kommission

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EU

Die Wahl der Kommissare

Staats- und Regierungschefs

Ernennen mit qualifizierter

Mehrheit

Präsident der Kommission

Benötigt Zustimmung

durch

EP

Mitgliedstaaten

Schlagen Kommissare

vor

Staats- und Regierungschefs

Präsident der Kommission

+Ernennen Kommissare

Benötigen Zustimmung

durch

EP

Kommission nimmt ihre Arbeit auf.

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EU

DieAufgaben derKommission

EK

Die Kommission hat Exekutivbefugnisse: Sie ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt dieEU-Politik durch konkrete Maßnahmen um.

Die Kommission ist die Initiatorin der Gemeinschaftspolitik: Sie schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor.

Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie sorgt (gemeinsam mitdem Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts.

Die Kommission vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicherVerträge zuständig.

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EU

Die Institutionen der EU

Europäischer Rat(ER)

Europäischer Rat(ER)

Europäisches Parlament

(EP)

Europäisches Parlament

(EP)

Rat der Europäischen Union(Rat)

Rat der Europäischen Union(Rat)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss

(EWSA)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

Europäischer Gerichtshof

(EuGH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

EuropäischerRechnungshof

(EuRH)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Ausschuss der Regionen

(AdR)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Europäische Investitionsbank

(EIB)---------------------------

Europäischer Investitionsfonds

(EIF)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Europol)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäisches System der Zentralbanken

(ESZB)----------------------------

Europäische Zentralbank(EZB)

Europäische Kommission

(EK)

Europäische Kommission

(EK)

Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus

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EU

Der EuropäischeGerichtshof

und das Gericht erster

Instanz

• Die Gerichte tragen für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts Sorge.

• Der EuGH besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten.

• Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte.

• Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern und in festgelegten Ausnahmefällen im Plenum statt.

• Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.

• Das Gericht erster Instanz nahm am 31.10.1989 seine Arbeit auf.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz

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EU

Der Europäische Wirtschafts- undSozialausschuss

und der Ausschuss der

Regionen

• EWSA und AdR geben beratende Stellungnahmen zu Politikvorschlägen an die anderen Institutionen ab.

• Der EWSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft.

• Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU.

• Der EWSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind.

• Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 5 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe).

• Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein.

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der

Regionen

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EU

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Die Quellen des Gemeinschaftsrechts

a) Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge)

b) Sekundäres Gemeinschaftsrecht

Die Rechtsakte der EU

1) Verordnungen (VO)

2) Richtlinien (RL)

3) Entscheidungen/Beschlüsse

4) Empfehlungen und Stellungnahmen

Die Rechtsordnungder EU

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EU

Die Grundfreiheiten

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes:

Kernstück der wirtschaftlichen Integration in Europa

Freier Warenverkehr

• Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten

• Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften

• Gewisse Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit sind in Ausnahmefällen erlaubt.

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EU

Die Grundfreiheiten

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes

Freier Personenverkehr

• Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (beispielsweise Anerkennung der Diplome)

• Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall in der Gemeinschaft niederzulassen.

• Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen

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EU

Die Grundfreiheiten

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes

Freier Dienstleistungsverkehr

• Dienstleistungsfreiheit• Öffnung der Märkte (beispielsweise in den

Bereichen Verkehr und Telekommunikation)• Harmonisierung der Banken- und

Versicherungsaufsicht

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EU

Die Grundfreiheiten

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes

Freier Kapitalverkehr

• Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen

• Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen (z.B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden)

• Liberalisierung des Wertpapierverkehrs

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EU

© Europäische Kommission 2006

Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

WWU(Erste Stufe)

1990

WWU(Zweite Stufe)

1994

Euro-Bargeld-Einführung01.01.2002

Erste Stufe: Uneingeschränkter Kapitalverkehr, verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken, freie Verwendung des Ecu, Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz

Zweite Stufe: Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Verbot der Gewährung von Zentralbankkrediten an öffentliche Stellen, verstärkte Koordinierung der Geldpolitik, Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz, Prozess, der zur Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken führt und der spätestens am Tag der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbankenabgeschlossen ist, Vorbereitungsarbeiten für die 3.Stufe

Dritte Stufe: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des Euro, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik durch das

Europäische System der Zentralbanken, In-Kraft-Treten desWechselkursmechanismus (WKM I) innerhalb der EuropäischenUnion, In-Kraft-Treten des Stabilitäts- und Wachstumspakts

WWU(Dritte Stufe)

1999

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EU

DieKonvergenzkriterien

Die Konvergenzkriterien

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Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5 % übersteigen.

Die Währung muss dem Europäischen Währungs-system angehören und darf in den letzten beiden Jahren nicht abgewertet worden sein.

Das Zinsniveau darf das Mittel der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten.

Die jährliche Neuverschuldung darf 3 % des BIP nicht übersteigen.

Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60 % des BIP liegen.