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Marktgemeinde Fieberbrunn Gemeinde Hochfilzen Gemeinde St. Jakob Gemeinde St. Ulrich EU-weiter, offener, zweistufiger Wettbewerb zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für das Sozialzentrum Pillerseetal am Standort Fieberbrunn Februar 2008

EU-weiter, offener, zweistufiger Wettbewerb · C 06 Fotos C 07 Erläuterungen des Auslobers zur Aufgabenstellung C 08 Raumprogramm mit Flächen- und Kubaturnachweis C 09 Verfasserbrief

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Marktgemeinde Fieberbrunn

Gemeinde Hochfi lzen

Gemeinde St . Jakob

Gemeinde St . Ulr ich

EU-weiter, offener, zweistufiger Wettbewerb

zur

Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für das

Sozialzentrum Pillerseetal

am Standort Fieberbrunn

Februar 2008

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INHALTSVERZEICHNIS A. ALLGEMEINER TEIL: ......................................................................................... 3

A.1 AUSLOBER, WETTBEWERBSBÜRO: ................................................................................. 3

A.1.1. AUSLOBER 3 A.1.2. WETTBEWERBSBÜRO 3

A.2. GEGENSTAND DES WETTBEWERBES: ............................................................................. 3

A.3. ART DES VERFAHRENS:...................................................................................................... 3

A.4. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE: .............................. 4 A.4.1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG 4 A.4.2. AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE 5

A.5. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN: .................................................... 5

A.6. PRÜFVERMERK DER BUNDES- BZW. LÄNDERKAMMER: .............................................. 6

A.7. VERGÜTUNG, GEWINNER: .................................................................................................. 6

A.8. ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUFTRAGGGEBERS: ........................................................ 7 A.8.1. VERGABE VON LEISTUNGEN 7 A.8.2. URHEBERRECHTE 8

A.9. FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG DER UNTERLAGEN: .................... 8

A.10. TERMINE: .............................................................................................................................. 8 A.10.1. TERMINE 8 A.10.2. AUSGABE DER UNTERLAGEN UND REGISTRIERUNG 9 A.10.3. HEARING UND RÜCKFRAGEN 10 A.10.4. ABGABE DER AUSARBEITUNGEN 10 A.10.5. VORPRÜFUNG 10 A.10.6. TAGUNG DES PREISGERICHTES 10 A.10.7. ÖFFENTLICHE AUSTELLUNG DER ARBEITEN 11

A.11. PREISGERICHT, VORPRÜFUNG, KONSTITUIERUNG: ..................................................... 11

A.11.1. PREISGERICHT 11 A.11.2. ERSATZPREISRICHTER 12 A.11.3. BERATER OHNE STIMMRECHT 12 A.11.4. VORPRÜFUNG 12 A.11.5. KONSTITUIERUNG 13

A.12. VERFASSERBRIEF, EIGNUNGSNACHWEISE, EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG: ......... 13 A.12.1. VERFASSERBRIEF 13 A.12.2. EIGNUNGSNACHWEISE 13 A.12.3. EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG 14

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B. BESONDERER TEIL: ................................................................................ 15

B.1. AUFGABENSTELLUNG: .....................................................................................................15

B.2. PLANUNGSRICHTLINIEN: .................................................................................................16

B.2.1. BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN 16 B.2.2. VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN, NORMEN 16

B.3. ERFORDERUNISPROGRAMM: ..........................................................................................16

B.3.1. WETTBEWERBSAREAL 16 B.3.2. RAUMPROGRAMM 17 B.3.3. TERMINRAHMEN 20 B.3.4. KOSTENRAHMEN 21 B.3.5. ÖKONOMIE UND ÖKOLOGIE 21

B.4. VERZEICHNIS DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN BEARBEITUNGSUNTERL.: …..21

B.5. ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN: ......................................22

B.6. BEURTEILUNGSKRITERIEN: .............................................................................................23

B.6.1. 1.WETTBEWERBSSTUFE 23 B.6.2. 2.WETTBEWERBSSTUFE 23

C. BEILAGEN: .................................................................................nur auf CD-ROM

1.Stufe: C 01 Lage- und Höhenplan Wettbewerbsgebiet C 02 Übersichtsplan C 03 Flächenwidmungsplan C 04 Leitungspläne C 05 Unterlagen Feuchtbiotop C 06 Fotos C 07 Erläuterungen des Auslobers zur Aufgabenstellung C 08 Raumprogramm mit Flächen- und Kubaturnachweis C 09 Verfasserbrief mit Verzichtserklärung 2.Stufe: C10 Raumprogramm mit Flächen- und Kubaturnachweis C11 Kostenblatt Umgebungsmodell

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A. ALLGEMEINER TEIL A.1. Auslober, Wettbewerbsbüro: A.1.1. AUSLOBER:

Marktgemeinde Fieberbrunn Dorfplatz 1 A-6391 Fieberbrunn

A.1.2. WETTBEWERBSBÜRO: Arch.Orgler ZT-GmbH Valiergasse 61, A-6020 Innsbruck Tel. +43 512 362373, Fax +43 512 362442, [email protected] Bürozeiten: MO – FR 09:00 -12:00 und 14:00 -18:00 Uhr A.2. Gegenstand des Wettbewerbes:

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von

baukünstlerischen Vorentwürfen zur Schaffung eines „Sozialzentrums“ (Seniorenwohn- und Pflegeheim mit integriertem Gemeindekindergarten).

A.3. Art des Verfahrens:

Der Wettbewerb wird als EU-weites, offenes, zweistufiges Verfahren zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Architektenleistungen gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) durchgeführt, wobei die Anonymität der Teilnehmer über die gesamte Dauer des Verfahrens bis zum Abschluss der Jurysitzung der 2.Stufe erhalten bleibt.

1.Wettbewerbsstufe: Städtebauliche Studie mit grundsätzlichem architektonischen Lösungsvorschlag. Die Jury wählt aus den eingereichten Wettbewerbsarbeiten 5 bis 10 Projekte aus, die zur vertiefenden Bearbeitung in eine 2.Stufe eingeladen werden. Das Preisgericht erstellt für jede dieser Wettbewerbsarbeiten eine schriftliche Beurteilung und formuliert Vorschläge für die Zielvorstellung der nächsten Wettbewerbsstufe.

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Die zur 2.Stufe zugelassenen und die ausgeschiedenen Teilnehmer werden von einem Notar verständigt. Alle in der 1.Stufe eingereichten Wettbewerbsunterlagen werden nach der Jurysitzung der 1.Stufe vom Auslober, für niemanden zugänglich verwahrt und erst nach Abschluss des gesamten Auslobungsverfahren zurückgestellt. Alle Wettbewerbsteilnehmer sind bis zum Abschluß der 2. Stufe zur Geheimhaltung auch ihrer eigenen Projekte verpflichtet. In der 1.Stufe werden keine Aufwandsentschädigungen (Preise) vergeben.

2.Wettbewerbsstufe: Baukünstlerischer Wettbewerb. An der 2.Stufe nehmen nur mehr die, durch die Jury in der 1. Stufe ermittelten Projektanten teil. Der Besondere Teil und das Raum- und Funktionsprogramm dieser Ausschreibung können vom Auslober für die 2.Stufe abgeändert bzw. durch Erkenntnisse aus der 1.Stufe ergänzt werden.

A.4. Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe: A.4.1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG:

Zur Teilnahme an der 1.Stufe sind berechtigt: - Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und ZT-

Gesellschaften mit aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.

- Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in einem Mitgliedsstaat des EWR zur Ausübung des Berufes eines selbständigen Architekten berechtigt sind.

- Natürliche Personen, die Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz sind und eine sonstige Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers besitzen.

- Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsmäßiger Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.

Weiters wird auf den Nachweis der Eignung gemäß § 72 ff BVergG

hingewiesen.

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Die Teilnahmeberechtigung muß zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit aufrecht sein.

Bei Teilnahmegemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen.

Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluß sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich.

Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Projektes mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden vom Auftraggeber bei der Veröffentlichung angeführt.

Zur Teilnahme an der 2.Stufe sind berechtigt:

Zur Teilnahme an der 2.Stufe des Wettbewerbs sind nur mehr die, von der Jury aus den -Teilnehmern an der 1.Stufe des Wettbewerbs ausgewählten und verständigten Projektanten berechtigt.

Die Bewerber bekunden mit ihrer Teilnahme an der 1.Stufe die

Absicht, der allfälligen Einladung zur Teilnahme an der 2. Stufe Folge zu leisten und zwar als Person oder in der selben personellen Zusammensetzung, in der die Bewerbung in der 1. Stufe erfolgte.

A.4.2. AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE:

Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß §8 der WOA (Wettbewerbsordnung für Architekten, Ausgabe 16.10.2000) sowie die nachfolgend angeführten weiteren Ausschließungsgründe: - verspätete Abgabe des Wettbewerbsprojektes (Pläne und Modell) - Verletzung der Anonymität - fehlende Registrierung gem. Pkt. A.10.2.

A.5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln:

Rechts- und Verfahrensgrundlage sind diese Verfahrensbedingungen als Vereinbarung im Sinn der Auslobung.

Diese sind: 1) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings 2) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen.

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Subsidiär gelten:

* die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes BVergG 2006 i. d. g. F. * die Wettbewerbsordnung für Architekten WOA 2000 i. d. g. F. unter Anwendung des §43 Abs. 1 (http://www.arching.at) * die Bestimmungen des ABGB §§ 860 ff

Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Mit der Registrierung nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser

Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auslober zur

Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist.

Die Sprache des Wettbewerbes in allen Phasen des Verfahrens ist

Deutsch.

A.6. Prüfvermerk der Bundes- bzw. Länderkammer: Die Unterlagen wurden der Kammer für Architekten und

Ingenieurkonsulenten übermittelt. Die Freigabe erfolgte am 22.01.2008 unter der Registriernummer 2/08.

A.7. Vergütung, Gewinner:

1. Wettbewerbsstufe: In der 1.Stufe erfolgt keine Prämierung, sondern lediglich die Auswahl der Teilnehmer für die 2.Stufe. Es werden keine Aufwandsentschädigungen (Preise) vergeben.

2.Wettbewerbsstufe:

Der Auslober hat für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten insgesamt als Vergütung (Preisgelder und Aufwandsentschädigungen) € 50.000,00 (exkl. Umsatzsteuer) vorgesehen:

Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung): 1. Rang = Gewinner € 7.000,00 2. Rang € 5.000,00 3. Rang € 3.000,00 Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung von € 35.000,00 (excl.

Umsatzsteuer), wird zu gleichen Teilen auf alle Teilnehmer an der 2.Stufe

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aufgeteilt. Das Preisgeld/Aufwandsentschädigung wird, unbeschadet eventueller

Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern, nur an die Teilnahmeberechtigten (auf das im Verfasserbrief angegebene Konto) ausbezahlt, wenn die geforderten Leistungen (gem. Pkt. B.5.) erbracht wurden.

In zu begründenden Ausnahmefällen bleibt es der Jury vorbehalten, eine andere Aufteilung der ausgesetzten Vergütung vorzunehmen. Dabei ist aber die Gesamtsumme in jedem Fall zu vergeben und auch die ausgelobte Anzahl der zu prämierenden Arbeiten in jedem Fall beizubehalten.

A.8. Absichtserklärung des Auftraggebers: A.8.1. VERGABE VON LEISTUNGEN:

Der Auslober beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß Bundesvergabegesetz § 30 (2) Z6 über eine Architektenbeauftragung zu führen.

Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, die Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams (insbesondere Fachplaner), die geplante Projektabwicklung und die Vergütung sein.

Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen, wobei auch einzelne dieser Leistungen gesondert vergeben werden können:

Architektenleistungen: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungs- und Detaillplanung, künstlerische Oberleitung der Bauausführung, Orientierungspläne, Brandschutzpläne, Gestaltung der Außenanlagen und Außenanlagenplanung.

Das Preisgeld/Aufwandsentschädigung, gem. Pkt. A.7 wird vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug gebracht, sofern sich der Vorentwurf nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet. Nicht als wesentliche Änderungen gelten die Überarbeitungen auf Basis der Empfehlung der Jury.

Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden

sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.

Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.

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A.8.2. URHEBERRECHTE:

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes auf den Auslober über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten.

Der Auslober hat das Recht der Veröffentlichung unter Verpflichtung der Namensnennung des Verfassers.

Die Verfasser können die Projekte der 2.Stufe nach Ende der Ausstellung, so der Auslober sie nicht mehr benötigt, entweder selbst abholen oder sie werden nach Rücksprache per Post retourniert. Die Projekte der 1.Stufe werden nicht retourniert, sie können aber nach Abschluß des Verfahrens beim Auslober abgeholt werden.

A.9. Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen:

Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.

Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer 6-stelligen Kennzahl (Höhe ca. 1 cm, Länge ca. 6 cm) zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Wettbewerbsarbeit (bei Mappen nur auf Titelblatt) rechts oben anzubringen. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Sozialzentrum Pillerseetal“ zu enthalten.

Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt einzusenden bzw.

abzugeben, wobei die innere Verpackung mit der Kennzahl zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat.

Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, A-6020 Innsbruck anzugeben.

Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten

Unterlagen beizufügen.

A.10. Termine: A.10.1. TERMINE:

1. Wettbewerbsstufe: Ausgabe der Unterlagen: 08.02. - 05.03.2008 Konstituierende Sitzung: 26.02.2008, 14:00 Uhr Örtliche Begehung,Kolloquium & Hearing: 26.02.2008, 15:00 Uhr

Treffpunkt: Gemeindeamt Fieberbrunn Schriftliche Rückfragen an Arch.Orgler ZT-GmbH: 27.02.2008

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Schriftliche Rückfragenbeantwortung (incl. Hearing): 29.02.2008 Abgabe: 21.03.2008

Abgabeort: Arch. Orgler ZT-GmbH Valiergasse 61, A-6020 Innsbruck

Jurysitzung 21.04. – 22.04.2008 2. Wettbewerbsstufe: Bearbeitung und Verständigung der Teilnehmer

durch den Notar: KW 18/2008 Abgabe: 18.06.2008

Abgabeort: Arch. Orgler ZT-GmbH Valiergasse 61, A-6020 Innsbruck

Jurysitzung 26.-27.06.2008 Ausstellung: Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben.

A.10.2. AUSGABE DER UNTERLAGEN UND REGISTRIERUNG:

Die Wettbewerbsunterlagen (Teile A-B) können per email im

Wettbewerbsbüro ([email protected]) bis 05.03.2008 angefordert werden. Die Versendung der CD mit dem Ausschreibungsteil C (Beilagen) erfolgt

erst nach Einlangen der Registrierung (bis 05.03.2008) per Post.

Die Registrierung zum Wettbewerb erfolgt über das Formular „Teilnehmeranmeldung“, welches zusammen mit den Ausschreibungs-unterlagen Teile A-B per mail an alle Interessierten übermittelt wird. Dieses Formular ist vom Teilnehmer auszufüllen, zu stempeln, zu unterfertigen und dann an das Wettbewerbsbüro zu faxen (Fax Nr. +43 512 362442).

Erst mit Einlangen dieses Faxes im Wettbewerbsbüro und nach dem erfolgten Zahlungseingang der Schutzgebühr (Zahlungsbestätigung ist der Teilnehmeranmeldung beizulegen) von € 70,00 (spesenfrei für den Empfänger) auf das u.a. Konto des Auslobers, gilt der Teilnehmer als registriert. Dem registrierten Teilnehmer wird dann der Teil C (Beilagen) der Wettbewerbsunterlagen auf CD-Rom (Zeichendateien ausschließlich dwg und dxf-Format) zugesandt.

Nach Abschluss des Wettbewerbes wird den Teilnehmern, welche ein Projekt abgegeben und den Umfang der geforderten Leistungen erbracht haben, die Schutzgebühr, reduziert um € 10,00 Manipulationsgebühr, rückerstattet.

Bankverbindung:

Kontoinhaber: Marktgemeindeamt Fieberbrunn Bank: RRB Fieberbrunn – St. Johann, Bankleitzahl 36254, Konto Nr. 2020600 BIC: RZTIAT 22254, IBAN: AT52 36254 0000 2020600

Die Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z.B. Fragebeantwortung

oder Nachreichung von Planungsunterlagen) werden ausschließlich per mail an die registrierten Teilnehmer übermittelt.

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A.10.3. HEARING UND RÜCKFRAGEN:

Am 26.02.2008 findet um 15:00 Uhr, für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und Begehungstermin vor Ort statt. Treffpunkt: Marktgemeindeamt A-6391 Fieberbrunn, Dorfplatz 1.

Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 27.02.2008,

24:00 Uhr einlangend zulässig. Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein.

Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an das

Wettbewerbsbüro Arch. Orgler ZT-GmbH ([email protected]) zu richten.

Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden bis 29.02.2008 den registrierten Teilnehmern per e-mail übermittelt.

A.10.4. ABGABE DER AUSARBEITUNGEN:

Die Projekte müssen - entsprechend verpackt - bis spätestens 21.03.2008 – 18:00 Uhr (1.Stufe) bzw. 18.06.2008, 18:00 Uhr (2.Stufe) im Wettbewerbsbüro Arch.Orgler ZT-GmbH (Bürozeiten: MO – FR 09:00 – 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr), A-6020 Innsbruck, Valiergasse 61 eingegangen sein. Der Teilnehmer erhält eine Übernahmebestätigung.

Für das rechtzeitige Einlangen der Unterlagen an der angegebenen

Adresse (auch bei postalischen Sendungen) ist der Teilnehmer verantwortlich. A.10.5. VORPRÜFUNG:

Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es wird ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst.

A.10.6. TAGUNGEN DES PREISGERICHTES:

Das Preisgericht wird vom 21.-22.04.2008 zur Beurteilung der Projekte der 1. Stufe zusammentreten. Ort der Preisgerichtssitzung: A-6391 Fieberbrunn

Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung der Projekte durch das Preisgericht. Die Jury wählt aus den eingereichten Wettbewerbsarbeiten 5 bis 10 Projekte aus, die zur vertiefenden Bearbeitung in eine 2.Stufe eingeladen werden. Das Preisgericht erstellt für jede dieser Wettbewerbsarbeiten eine schriftliche Beurteilung und formuliert Vorschläge für die Zielvorstellung der nächsten Wettbewerbsstufe.

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Um die Anonymität der Wettbewerbsteilnehmer zu wahren erfolgt die Öffnung der Verfasserbriefe, die Überprüfung des Nachweises der Befugnis sowie die Weiterleitung der schriftlichen Beurteilung mit den Weiterbearbeitungshinweisen der Jury durch einen Notar. Stellt sich beim Öffnen des Verfasserbriefes durch den Notar heraus, dass der/die VerfasserIn nicht teilnahmeberechtigt ist oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, reduziert sich die Anzahl der in der 2.Stufe überarbeitenden Projektanten um die ausgeschiedenen. Diese werden nicht durch „Nachrücker“ ersetzt.

Ebenso werden alle augeschiedenen Wettbewerbsteilnehmer durch den Notar informiert.

Alle (auch die ausgeschiedenen) Wettbewerbsbeiträge werden bis zum Abschluß des Wettbewerbsverfahrens geheim gehalten, vom Auslober für niemanden zugänglich verwahrt und erst nach Abschluß des Verfahrens zurückgestellt.

Das Preisgericht wird vom 26.-27.06.2008 zur Beurteilung der Projekte

der 2. Stufe zusammentreten. Ort der Preisgerichtssitzung: A-6391 Fieberbrunn

Hernach erfolgt im Beisein des Preisgerichtes die Aufhebung der

Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts. Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich.

Die Wettbewerbsergebnisse werden nach Abschluß im Amstblatt der EU

und in den Kammernachrichten bekanntgegeben.

A.10.7. ÖFFENTLICHE AUSSTELLUNG DER ARBEITEN:

Nach Abschluß des Preisgerichtes werden alle Wettbewerbsarbeiten ca. 10 Tage (2 Wochenenden + 1 Woche) ausgestellt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewersarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern und der Länderkammer bekannt gegeben.

A.11. Preisgericht, Vorprüfung, Konstituierung: (F) Fachpreisrichter, (S) Sachpreisrichter

A.11.1. PREISGERICHT:

Arch. DI Bettina Anna Brunner (F) von Kammer nominiert

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Arch. DI Georg Pendl (F) von Kammer nominiert DI Martin Schönherr (F) Landesregierung, Abt. Raumordnung DI Klaus Juen (F) Dorferneuerung Bgm. Ing. Herbert Grander (S) Marktgemeinde Fieberbrunn Bgm. Dr. Sebastian Eder (S) Gemeinde Hochfilzen Bgm. Leonhard Niedermoser (S) Gemeinde St. Jakob Bgm. Kaspar Mettler (S) Gemeinde St. Ulrich Mag. Otto Flatscher (S) Wohnbauförderung Dr. Remo Schneider (S) Fa. Senecura

A.11.2. ERSATZPREISRICHTER:

Arch. DI Rainer Kasik (F) von Kammer nominiert Arch. DI Daniel Fügenschuh (F) von Kammer nominiert DI Robert Ortner (F) Landesregierung, Abt. Raumordnung DI Diana Ortner (F) Dorferneuerung Bgm.Stv. Peter Klymiuk (S) Marktgemeinde Fieberbrunn Bgm.Stv. Matthias Danzl (S) Gemeinde Hochfilzen Bgm.Stv. Doris Engstler (S) Gemeinde St. Jakob Bgm.Stv. Mario Horngacher (S) Gemeinde St. Ulrich Dipl. Ing. Helmut Crepaz (S) Wohnbauförderung Mag. Arnold Schett (S) Fa. Senecura

A.11.3. BERATUNG OHNE STIMMRECHT: Amtsleiter Mag. Kaspar Danzl Marktgemeinde Fieberbrunn Herbert Breitmayer Pflegeheim Fieberbrunn Stefan Lechner Pflegeheim Fieberbrunn Ingrid Fleckl Kindergarten Fieberbrunn

Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen, auch bei Anwesenheit der Mitglieder der Kommission teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht.

Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen, eine andere Aufteilung der Preisgelder und Aufwandsentschädigungen erfolgen.

Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober Empfehlungen

hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben.

A.11.4. VORPRÜFUNG:

Arch. Orgler ZT-GmbH A-6020 Innsbruck, Valiergasse 61

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A.11.5. KONSTITUIERUNG:

Die konstituierende Sitzung der Jury findet am 26.02.2008 vor dem Hearing im

Gemeindeamt Fieberbrunn statt. A.12. Verfasserbrief, Eignungsnachweise und Einverständniserklärung:

A.12.1. VERFASSERBRIEF:

Den Ausarbeitungen ist ein undurchsichtiger, verschlossener

Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und folgenden Inhalt aufweist:

Verfasserbrief gemäß Vorlage:

Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter (siehe beiliegendes Formblatt).

Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die e-mail-Adresse, sowie die Kontonummer des Teilnehmers (Vertretungsbefugten) zu enthalten.

Dem Verfasserbrief ist der Nachweis der Befugnis §71 BVergG

beizufügen (Pkt. A.12.2.a) Ebenfalls ist dem Verfasserbrief eine Verzichtserklärung (formlose

Erklärung) über Trennung von Planung und Ausführung beizulegen. (siehe beiliegendes Formblatt).

A.12.2. EIGNUNGSNACHWEISE: ZU ERBRINGENDE EIGNUNGSNACHWEISE IM WETTBEWERBSVERFAHREN:

a) Nachweis der Befugnis gem. § 71 BVergG (ist dem Verfasserbrief beizulegen)

Nachweis über unter A.4.1 geforderte Befugnis durch eine beglaubigte

Abschrift des Berufsregisters- oder Handelsregisters des Herkunftslandes des Teilnehmers (Bewerbers) oder die dort vorgesehene Bescheinigung (z.B. Bestätigung der aufrechten Befugnis) oder eidesstattliche Erklärung.

ZU ERBRINGENDE EIGNUNGSNACHWEISE IM ANSCHLIESSENDEN VERHANDLUNGSVERFAHREN:

b) Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit gem. § 72 BVergG

(im Zuge des Verhandlungsverfahrens beizubringen)

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Vorlage eines Auszuges (nicht älter als 6 Monate) aus dem Firmenbuch, einer Strafregisterbescheinigung oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Teilnehmers, aus der hervorgeht, dass

b.1) gegen den Bewerber kein Konkursverfahren oder kein gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet wurde oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde.

b.2) sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet oder seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat.

b.3) gegen den Bewerber oder – sofern es sich um juristische Personen, handelsrechtliche Personengesellschaften, eingetragene Erwerbs-gesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt - gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt. Vorlage eines negativen Rückstandsausweises der Finanzbehörde und Vorlage eines negativen Rückstandsausweises der Sozialversicherungs-behörde (das sind Dokumente der jeweiligen Behörden des Herkunfts-landes des Unternehmens zum Nachweis, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern und Abgaben erfüllt hat)

c) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. §

74 BVergG (im Zuge des Verhandlungsverfahrens beizubringen) Angaben über die Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer.

d) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gem. § 75 BVergG

(im Zuge des Verhandlungsverfahrens beizubringen) Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist anhand einer Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größe und Komplexität, die mit Erfolg abgeschlossen wurden, zu führen. Mindesterfordernis: 2 Referenzen Ausführungsplanung

A.12.3. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG:

Die Nennung und Beibringung der erforderlichen Eignungsnachweise

(siehe Punkt A.12.2.b; A.12.2.c; A.12.2.d) hat im Zuge des Verhandlungsverfahrens zu erfolgen.

Der §22 der WOA Stand 16.10.2000 gelangt ausdrücklich nicht zur

Anwendung.

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B. BESONDERER TEIL B.1. Aufgabenstellung:

Derzeit betreibt die Marktgemeinde Fieberbrunn für die gesamte Region

Pillerseetal (Gemeinden: Fieberbrunn, Hochfilzen, St. Jakob und St. Ulrich) ein Pflegeheim mit ca. 35 Bewohner (das Gebäude ist über 50 Jahre alt, eine Sanierung erfolgte in den 80er Jahren) und ein Altenwohnheim mit ca. 25 Bewohner (Errichtung 1984).

Eine wesentliche Zielsetzung der Gemeinden des Pillerseetales liegt

darin, dass die älteren Bürger in der eigenen Region versorgt sind. Die heutige Infrastruktur kann den Bedarf an Pflegeplätzen mittel- und

längerfristig nicht mehr abdecken (bereits jetzt besteht eine Warteliste für Neuaufnahmen) und entspricht auch vom baulichen und technischen Standard nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes Wohn- und Pflegeheim.

Ziel ist die Deckung des Bedarfes an stationären Pflegeplätzen und die

Integration des Seniorenwohn- und Pflegeheims in ein Zentrum von weiteren sozialen Dienstleistungen des Pillerseetales am Standort Fieberbrunn.

Zu diesem Zweck soll am Areal „Volksschule-Pfarrfeld“, Grundstück-Nr.

4, 5/1, 6 ein Neubau für 80 stationäre Wohn- und Pflegeplätze inkl. Kurzzeitpflege und integriertem Gemeindekindergarten für ca. 100 Kinder entstehen.

Die Aufgabenstellung beschränkt sich nicht nur auf die bauliche

Ausformulierung des Heimbetriebes, sondern erhebt den Anspruch, das neue Heim als „Begegnungszentrum“ im Gesundheits- und Sozialbereich zu etablieren.

Die konkreten Nutzungen sind im Raumprogramm ausgewiesen, wobei

eine Flexibilität im Hinblick auf zukünftige Umnutzungen grundsätzlich berücksichtigt werden soll.

Zum Begegnungszentrum gehört auch eine bestmögliche Integration

des Kindergartens in das Gesamtprojekt. Ein geordnetes Miteinander, ohne dass von einem Betrieb auf den anderen Betrieb störende Einflüsse zu erwarten sind, ist für beide Bereiche äußerst wichtig.

Die Bauherrschaft erwartet sich zukunftsfähige und innovative Beiträge,

die der anspruchsvollen Aufgabenstellung eines Seniorenwohn- und Pflegeheims in Verbindung mit dem Kindergarten gerecht werden.

Eine event. spätere Erweiterung des Heimes um 15 bis 20 Pflegeplätze sollte im Wettbewerbsprojekt berücksichtigt und dargestellt werden.

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B.2. Planungsrichtlinien und Planungshinweise: B.2.1. BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN:

Das Grundstück ist derzeit im Örtlichen Raumordnungskonzept als

Freihaltefläche (tlw. ökologisch, tlw. landwirtschaftlich) definiert und im Flächenwidmungsplan als Freiland gewidmet und wird in eine Sonderfläche (Pflegeheim und Kindergarten) umgewidmet. Die Änderung dieser Planungsinstrumente und die Erlassung des Bebauungsplans wird auf Basis des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Projektes erstellt, die Abstände laut TBO sind zu den Parzellen des Planungsbereichs einzuhalten.

Eine geschlossene Bauweise mit der benachbarten Turnhalle der Volksschule (Dorf) ist nicht ausgeschlossen. Im Falle eines Anbaues muß jedoch eine Lösung für die natürliche Belichtung und Belüftung der Turnhalle gefunden werden.

Flachdächer sind laut Auslober nicht erwünscht. Die Dachformen sollen für Solar- und Alternativenergieaufbauten geeignet sein.

B.2.2. VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN, NORMEN:

Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO – www.tirol.gv.at), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesonders die OIB-Richtlinien), Wohnbauförderungsrichtlinie (www.tirol.gv.at), Arbeitnehmer-Innenschutzgesetz (AschG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN, die ÖNORMEN B1600 und B1601 (Barrierefreies Bauen) sowie die TRVB.

B.3. Erfordernisprogramm: B.3.1. WETTBEWERBSAREAL:

Das Wettbewerbsareal umfasst ca. 8.000 m² (Parzellen 4, 5/1 und 6) westlich der Volksschule. Es liegt zentral, südwestlich des Dorfkerns, auf einem leicht nach Norden abfallenden Hochplateau. Nördlich des Planungsbereichs erstreckt sich eine klare Hangkante mit einem Höhenunterschied von ca. 15m zwischen dem Plateau und dem Talboden.Westlich des Grundstücks ist unverbautes Freiland. Im nordwestlichen Teil des Grundstücks berührt ein Feuchtbiotop das Areal, welches nach Aussage der Gemeinde bebaut werden darf. Es bietet sich aber an, dieses in die Grünraumgestaltung einzubeziehen. In der nordöstlichen Grundstücksecke befindet sich eine Zufahrt zu GP 77, welche erhalten bleiben muss und der eine Dienstbarkeit eingeräumt werden wird. Entlang der Südgrenze verläuft eine Straße (Kirchgasse) über die das Grundstück erschlossen wird; oberhalb dieser Straße befindet sich eine Hangwiese. Die neue Parzelleneinteilung berücksichtigt den tatsächlichen Verlauf des Reitlliftweges, welcher in der Südwestecke des Grundstücks von

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der Kirchgasse abzweigt. Eine Verbreiterung des Reitlliftweges auf 5,50 m ist vorgesehen. Eine Fußwegverbindungsachse Nord-Süd zwischen Pavillionweg und Reitlliftweg/Kirchweg wird von der Gemeinde angestrebt. Seitens der Raumplanung werden gestalterische Überlegungen zur Sicherung des Grünstreifens außerhalb des Planungsbereichs am Gefällebruch zwischen Plateau und Talboden erwartet. Die infrastrukturelle Anbindung (Kanal, Strom, Wasser) ist der Beilage 04 zu entnehmen.

B 3.2. RAUMPROGRAMM:

Das Raumprogramm (Beilage 08) gibt Aufschluss über den Bedarf der

Haupt- und Nebenräume für das Seniorenwohn- und Pflegeheim und den Kindergarten.

ERLÄUTERUNGEN ZUM RAUMPROGRAMM:

Seniorenwohn- und Pflegeheim: Das neue Seniorenwohn- und Pflegeheim soll für Bewohner, Besucher und Mitarbeiter eine angenehme Atmosphäre vermitteln, was besonders bei der Wahl der Oberflächenmaterialien zum Ausdruck kommen soll. Jede Anlehnung an spitalsartige Strukturen ist so gut wie möglich zu vermeiden. Generell ist es für die alten Menschen wichtig, Abwechslung zu erfahren, die Umgebung und das Geschehen im Haus zu beobachten und auf diese Weise am sozialen Leben der Gemeinde teilzunehmen. Die Lebensqualität in einem Heim resultiert im Wesentlichen aus dem Spannungsbereich zwischen Sicherheit und Geborgenheit sowie der individuellen Freiheit der Bewohner. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind in der innerer Struktur des Seniorenwohn- und Pflegeheimes verschiedene Rückzugsbereiche vorzusehen. Das gesamte Projekt muss vollständig behindertengerecht ausgestattet sein. Mindestens 50% der Bewohner sind auf einen Rollstuhl bzw. Gehhilfen angewiesen. Wohn- und Pflegebereich: Der Gesamtbedarf an Betten beläuft sich auf insgesamt ca. 80 Betten (Bedarfschätzung Land Tirol Jahr 2016). Eine event. spätere Erweiterung um 15 bis 20 Betten soll bei der Planung berücksichtigt werden.

Ein Wohnbereich besteht aus zwei Wohngruppen. Unter einer Wohngruppe wird die Zusammenfassung mehrerer Bewohnerzimmer (Einzelzimmer, Ehepaarwohnung, Doppelzimmer) verstanden, die einen gemeinsamen Aufenthaltsbereich mit Fernseher, Küchenblock etc. haben. Die Verpflegung der Bewohner soll sowohl in der Wohngruppe als auch im gemeinsamen Speisesaal möglich sein.

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Die Wohngruppen stellen für die Bewohner ein familiäres Gefüge dar, welche nach dem Prinzip der „Normalität des Alltags“ geführt werden, zugleich erfüllt die Gruppe die pflegerischen Bedürfnisse. In den Allgemein- bzw. Erschließungsflächen der Wohngruppen sind kleinere Aufenthaltsbereiche (Nischen, event. mit Loggia) zu integrieren. Bedarf: 2 Wohngruppen a 21 Personen incl. Kurzzeitpflege

1 Wohngruppe a 20 Personen, welche an die Demenzstation angegliedert ist).

Zu beachten ist, dass pro Wohngruppe mind. eine Ehepaarwohnung vorzusehen ist, d.h. je zwei Zimmer müssen über eine Durchgangstüre verfügen; ein Badezimmer muss durch eine Kleinküche austauschbar sein.

Unter einer Demenzstation wird eine eigene Wohngruppe verstanden, in der sich die dementen Bewohner vorwiegend aufhalten. Die in der Beilage 07 erwähnten baulichen Anforderungen an die Demenzstation sind zu berücksichtigen. Bedarf: 3 Wohngruppen a 6 Bewohner

Die Wohngruppen und die Demenzstation sollen auf max. 2 Ebenen verteilt sein, um die Betreuungswege für das Pflegepersonal möglichst kurz zu halten. Die Stationsstützpunkte sind zwischen den beiden Wohngruppen bzw. zwischen Wohngruppe und Demenzstation anzuordnen. Der Pflegestützpunkt soll auch einen Rückzugsbereich für die Mitarbeiter beinhalten. Das Büro der Pflegedienstleitung soll sich ebenfalls zwischen Wohngruppe und Demenzstation befinden.

Öffentlicher Bereich: Aufenthaltsräume: Für den allgemeinen Aufenthalt von Bewohnern und Besuchern ist folgender Bedarf zu berücksichtigen:

ESSBEREICH (in Küchennähe): Essbereich für ca. 15 – 20 Bewohner Tagescafe/Cafeteria (Bar zuzüglich ca. 20 Sitzplätze) STÜBERL: Offener Mittagstisch für ca. 15 Personen Mittagessen Volksschüler: ca. 15 Personen TAGESBETREUUNG (Tagespflege) Raum für ca. 15 Besucher zum Basteln, Kochen, Tanzen, etc. Pensionistentreff (Seniorennachmittage): ca. 30 Personen (dieser kann auch in der Cafeteria stattfinden.) Das „Mittagessen“ wird so organisiert, dass sich gleichzeitig maximal 35

Personen beim Mittagstisch aufhalten (viele Bewohner essen in der Wohngruppe).

Mehzweckraum: (Bewegungsraum, Veranstaltungsaal, großer Speisesaal)

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Für größere Veranstaltungen und als Bewegungsraum ist folgender Bedarf zu berücksichtigen: - Veranstaltungen des Pflegeheimes (ca. 5-10 p.a.): ca. 150 Personen

(mit Tischen und Bestuhlung sowie einer mobilen kleinen Bühne einschließlich ausreichend Lagerflächen)

- Bewegungsraum für Kindergarten (tägliche Nutzung), Elternabende und Vorführungen Kindergarten

- Nutzung für Seniorenturnen (wöchentliche Nutzung, Nutzung auch für Tagespflege)

- Nutzung für regionale Vereine (tägliche Nutzung abends - primär für Tanzsportverein und Kampfsportarten)

In diesem multifunktionalen Raum sollen weitere Angebote umsetzbar sein: - Kinonachmittage oder Kinoabende - kleine Konzerte, Kabaretts, Ausstellungen, Vorträge

Der Mehrzweckraum soll an die Aufenthaltsräume anschließen und

eine gemeinsame Nutzung ermöglichen. Dies kann auch in Form von flexiblen Trennwänden erfolgen, wobei aber immer auf eine möglichst geringe Lärmbelästigung Rücksicht zu nehmen ist.

Wichtig ist es auch ein System zu finden, sodass die Bewohner des

Pflegeheimes das Treiben im Veranstaltungsraum jederzeit verfolgen können, ohne davon durch Lärm gestört zu werden. Bei der Abhaltung von Veranstaltungen des Pflegeheimes ist der Raum für sonstige Nutzungen gesperrt.

Der Zugang vom Bewegungsraum zum Kindergarten muss überdacht

und beheizbar sein.

Terrassen, Balkone: Fenstertüren für die Pflegezimmer in den Wohngruppen sind gegenüber

Einzelbalkonen vorzuziehen, es soll jedoch eine ausreichende Fläche an Gemeinschaftsterrassen bzw. –Balkone zur Verfügung gestellt werden.

Gartenanlagen:

Ein möglichst direkter Kontakt der Bewohner zu den Grünflächen ist generell erwünscht. Der umliegende Grünraum soll in unterschiedliche Freiräume gegliedert werden:

- geschützter Therapiegarten (Hochbeete, Duftinseln, Endloswege, Klangelemente) mit direktem Zugang aus dem Demenzbereich

- Platz für Teich und kleinem Streichelzoo (Ziegen, Hasen, Enten), - windgeschützte Aufenthaltsbereiche mit natürlicher Beschattung

(keine „heißen Sonnenterrassen!) und Grillplatz Das Tagescafe soll mit dem Garten ebenfalls verbunden werden (Terrasse, überdachter Sitzplatz, etc.).

Kinderspielplatz: Der Kinderspielplatz soll so angelegt werden, dass die älteren

Bewohner das Treiben auf dem Spielplatz zwar verfolgen können, jedoch eine unzumutbare Lärmbelästigung möglichst vermieden wird.

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Kindergarten:

Im neuen „Sozialzentrum“ soll ein Ganztageskindergarten (Aufnahme der Kinder ab 3 Jahre) eingerichtet werden. Der Kindergarten wird in 4 Gruppen geführt.

Bedarf: 4 Gruppenräume mit Galerien in jedem Gruppenraum

(Rückzugs- und Ruhemöglichkeit für Kinder) 1 Teilungsraum (ideal zwischen 2 Gruppenräumen)

1 Ruheraum (ideal zwischen 2 Gruppenräumen) 1 Werkaum

Die Räume sind so anzuordnen, dass jederzeit ein 5. Gruppenraum

geschaffen werden könnte (durch Zusammenlegung von Räumen oder einfachen Anbau).

Das Mittagessen erfolgt innerhalb des Kindergartens, das Essen wird vom Küchenpersonal des Pflegeheimes bereitgestellt und in den Kindergarten geliefert.

Nach Möglichkeit sind die Gruppenräume in einem Geschoß unterzubringen; die Zugänge zu den Gruppenräumen müssen behindertengerecht ausgeführt werden.

Auf die Besonderheiten des Gemeinschaftslebens mit älteren Menschen (Kontakt, aber keine Ruhestörung) wird nochmals hingewiesen, ebenso auf die Notwendigkeit, den Bewegungsraum zu erreichen, ohne sich umziehen zu müssen.

Parkplätze und Verkehrserschließung: Insgesamt sind mindestens 40 Parkplätze, davon drei

Behindertenparkplätze, für das Sozialzentrum vorzusehen. Eine adäquate Haltezone für Besucher, Angehörige und Anlieferer ist zu

planen. Die Vorfahrt soll überdacht sein. Weiters ist eine diskrete Transportmöglichkeit für Heimbewohner

wünschenswert. In das Verkehrskonzept einzubinden sind auch die Anliefervorgänge

sowie die Müllentsorgung. B.3.3. TERMINRAHMEN:

Der Baubeginn für das Sozialzentrum soll spätestens im Frühjahr 2009 die Inbetriebnahme im November 2010 erfolgen.

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B.3.4. KOSTENRAHMEN:

Die Zielkosten werden vom Auslober mit € 11,4 Mio. Netto (Nettoerrichtungskosten ohne Einrichtung) gemäß ÖNORM B1801-1 bekanntgegeben.

Entsprechend den Bestimmungen der Wohnbauförderung muß die

förderbare Nettonutzfläche des zu fördernden Heimes im Bereich von max. 60 m² je Pflegeplatz liegen.

Zur Nettonutzfläche (im Sinne der Wohnbauförderung) zählen alle Flächen des Pflegeheimes (einschließlich Veranstaltungsräume, Gänge etc.) mit Ausnahme der folgenden Räumlichkeiten:

- alle Lagerräume, die im Kellergeschoß untergebracht sind - Haustechnikräume - Aufzugsanlagen - brandschutztechnisch abgeschlossene Stiegenhäuser - Müllhaus - Terrassen, Balkone

B.3.5. ÖKONOMIE UND ÖKOLOGIE:

Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Resourcen und im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes des Sozialzentrums wird großer Wert auf eine entsprechende niedrige Energiekennzahl gelegt.

Weiters sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit Heiz- und Kühlenergieverbrauch erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zu Lüftung, Wärmerückgewinnung, etc.)

B.4. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen:

Den Teilnehmern werden nachstehende Unterlagen auf CD zur Verfügung gestellt: 1.Stufe: C 01 Lage- und Höhenplan Wettbewerbsgebiet C 02 Übersichtsplan C 03 Flächenwidmungsplan C 04 Leitungspläne C 05 Unterlagen Feuchtbiotop C 06 Fotos C 07 Erläuterungen des Auslobers zur Aufgabenstellung C 08 Raumprogramm mit Flächen- und Kubaturnachweis C 09 Verfasserbrief mit Verzichtserklärung 2.Stufe: C10 Raumprogramm mit Flächen- und Kubaturnachweis

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C11 Kostenblatt Umgebungsmodell

B.5. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen: 1.Wettbewerbsstufe (Städtebauliche Studie): - Lageplan 1:500

darin enthalten Außenanlagen-/Grünflächenplan, Verkehrskonzept, Stellplatzflächen

- Sämtliche Grundrisse 1:500 mit farblicher Darstellung der funktionellen Zusammenhänge entsprechend dem Raumprogramm. Die Grundrisse sind genordet darzustellen.

- Schnitte 1:500 mit Angabe der Bezugshöhe +/- 0,00 und dem Bestandsgelände

- einfaches Schaubild der Baukörper - Erläuterungsbericht zur Entwurfsidee max. 1 Seite DIN A4 - Flächen- und Kubaturnachweis gem. Beilage 08 - Verfasserbrief mit Verzichtserklärung (Beilage 09) und Nachweis der

Befugnis - Verzeichnis der Unterlagen - 1 CD für die Vorprüfung

mit den Wettbewerbsplänen (nicht Schaubilder) in den Formaten dwg oder dxf und pdf. Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen. Der Flächen- und Kubaturnachweis (Excel) ist ebenso bitte digital abzugeben. ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise in den Dateinamen, die die Identität des Verfassers preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden.

Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten in der 1.Stufe stehen pro

Projekt max. eine Fläche von einem Blatt im Format DIN A1 (Querformat) zur Verfügung.

2.Wettbewerbsstufe (Baukünstlerischer Wettbewerb): - Lageplan 1:500

darin enthalten Außenanlagen-/Grünflächenplan, Verkehrskonzept, Stellplatzflächen

- Sämtliche Grundrisse 1:200 mit farblicher Darstellung der funktionellen Zusammenhänge entsprechend dem Raumprogramm mit Raumbezeichnungen und Flächenangabe. Die Grundrisse sind genordet darzustellen.

- Schnitte und sämtliche Ansichten 1:200 mit Angabe der Bezugshöhe +/- 0,00 und dem Bestandsgelände

- Schaubilder nach freier Wahl

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- Fluchtwegkonzept 1:500 für die Vorprüfung als eigener Plan (nicht in den 2 DIN A0 Blätter enthalten)

- Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwurfsidee, statischem– und haustechnischem Konzept

- Material- und Farbkonzept - Flächen- und Kubaturnachweis gem. Beilage 10 - Baukostenschätzung gem. Beilage 11 - Verfasserbrief - Modell 1:500 (Übermittlung durch Notar) - Verzeichnis der Unterlagen - 1 CD für die Vorprüfung

mit den Wettbewerbsplänen (nicht Schaubilder) in den Formaten dwg oder dxf und pdf. Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen. Der Flächen- und Kubaturnachweis und die Baukostenschätzung (Excel) sind ebenso bitte digital abzugeben. ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise in den Dateinamen, die die Identität des Verfassers preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden.

Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten in der 2.Stufe stehen pro

Projekt max. eine Fläche von 2 Blättern im Format DIN A0 (Querformat) zur Verfügung.

B.6. Beurteilungskriterien:

Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden gleich gewichteten Kriterien bewertet:

B.6.1. 1. WETTBEWERBSSTUFE: - Städtebauliches und baukünstlerisches Gesamtkonzept - Einbindung des Neubaus in die vorhandene Struktur - Verkehrs-/Erschließungskonzept - Bauvolumen - Freiflächen- /Grünraumkonzept - Wegführungen - Funktionalität

B.6.2. 2. WETTBEWERBSSTUFE: Städtebauliche und Architektonische Kriterien: - Städtebauliche Qualität - Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum - Freiraumqualität

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Funktionale Kriterien: - Äußere Erschließung, innere Erschließung - Die Organisation und Verknüpfung der verschiedenen Funktionsbereiche - Funktionalität der Gesamtlösung / Erfüllung Raumprogramm - Umsetzung der zugrundeliegenden Pflege- und Betreuungsphilosophie Ökonomische Kriterien: - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb - Wirtschaftlichkeit des Statisch/Konstruktiven System - Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen - Energieeffizienz und -effektivität