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EUROPA kommunal Deutschlands große Kommunalzeitschrift für Rat, Verwaltung und Wirtschaft März/April · Nr. 2/2015 · 39. Jahrgang · PDF-Ausgabe · ISSN 1866-1904 Rat der Gemeinden und Regionen Europas Deutsche Sektion 2/2015 2/2015 Kommunen aktiv gegen Jugendarbeitslosigkeit in Europa Kommunen aktiv gegen Jugendarbeitslosigkeit in Europa Ein neuer Fonds für Investitionen Investitionsoffensive Ein neuer Fonds für Investitionen Verschärfte Regeln für Kommunen Transparenzregister Verschärfte Regeln für Kommunen Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com Ein neuer Start oder wie gehabt? Arbeitsprogramm 2015 Ein neuer Start oder wie gehabt?

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E U R O P Akommunal

Deutschlands große Kommunalzeitschrift für Rat, Verwaltung und Wirtschaft

März/April · Nr. 2/2015 · 39. Jahrgang · PDF-Ausgabe · ISSN 1866-1904

Rat der Gemeinden und Regionen Europas Deutsche Sektion

2/20152/2015

Kommunen aktiv gegen Jugendarbeitslosigkeit in Europa

Kommunen aktiv gegen Jugendarbeitslosigkeit in Europa

Ein neuer Fonds für Investitionen

Investitionsoffensive

Ein neuer Fonds für Investitionen

Verschärfte Regeln für Kommunen

Transparenzregister

Verschärfte Regeln für Kommunen

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Ein neuer Startoder wie gehabt?

Arbeitsprogramm 2015

Ein neuer Startoder wie gehabt?

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Rat der Gemeinden und Regionen EuropasDeutsche Sektion

n Zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen 3Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf europäischer EbeneVon Walter Leitermann

n Deutsche Kommunen können Beitrag leisten 6Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in EuropaVon Walter Leitermann

n Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung 9Veranstaltung zum Thema Jugendarbeitslosigkeit in BrüsselVon Barbara Baltsch

n Neue Perspektiven für junge Arbeitslose aus Partnerstädten 11Beitrag der Stadt Nürnberg gegen Jugendarbeitslosigkeit in EuropaVon Norbert Schürgers

n Hilfe beim Einstieg in das Berufsleben 15Beitrag des Enzkreises gegen Jugendarbeitslosigkeit in EuropaVon Karl Röckinger und Jürgen Hörstmann

n Praktikanten aus der Partnerstadt 18Jugendprojekt des Landkreises Fulda und der Gemeinde PetersbergVon Reimund Krieger

n Förderung für junge Europäerinnen und Europäer 19Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa

n Freundschaft von Gedern mit Columbia geehrt 22Verleihung des deutsch-amerikanischen Städtepartnerschaftspreises

n Ein neuer Start oder wie gehabt? 23Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission aus kommunaler SichtVon Walter Leitermann

n Fonds für strategische Investitionen geplant 26Investitionsoffensive für mehr Wachstum und Beschäftigung in EuropaVon Florian Schilling

n Verschärfte Regeln für deutsche Kommunen 30Transparenzregister von Kommission und ParlamentVon Michael Schmitz

n Mit neuem Führungsduo in neue Mandatsperiode 34Plenartagung des Ausschusses der RegionenVon Barbara Baltsch

n Wichtiger Dialog in Zeiten der Krise 38Gesellschaftliche Zusammenarbeit mit der Ukraine und RusslandVon Lyudmyla Dvorkina

n Lokales Engagement für effektive Veränderungen 41Seminar zur Gleichstellung von Frauen und MännernVon Karen Kühne

n Für eine alters gerechte Quartiersentwicklung 43EU-Projekt zu Wohn- und Pflegeansätzen für bedürftige MenschenVon Jonas Scholze und Nadja Ritter

Inhalt 39. Jahrgang · Heft 2 · März/April 2015

J U G E N D A R B E I T S L O S I G K E I T 3

F O R U M E U R O P A 23

T E R M I N E 49

F O R U M P A R T N E R S C H A F T 22

I N H A L T

W E T T B E W E R B E 46

I M P R E S S U M 50

P R O G R A M M E 43

N A M E N U N D N A C H R I C H T E N 47

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Editorial

Jugendarbeitslosigkeitgemeinsam bekämpfen

Liebe Leserinnen und Leser,

viele junge Men-schen in Europa befin-den sich in einer pre-kären und perspektiv-losen Situation. Mit fast fünf Millionen Arbeitslosen waren mehr als 20 Prozent aller Jugendlichen unter 25 Jahren in der EU im Januar 2015 ohne Arbeit. Dabei sind die Jugendarbeits-losenquoten in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch. Während die Quote mit 7,1 Prozent in Deutschland vergleichs-weise gering ist, liegt sie in krisengeschüt-telten Ländern wie Spanien und Griechen-land bei über 50 Prozent. Sogar in der zweitgrößten EU-Volkswirtschaft Frankreich ist jeder vierte Jugendliche ohne Job.

Dies müssen wir ändern – aus Ver-antwortung für die Zukunft Europas und die unserer Kinder. Ein Weg aus der Krise könnte eine höhere berufliche Mobilität zwischen den Staaten Europas und ein Austausch der Arbeitskräfte sein. Hier sind unterschiedliche und individuelle Lösungs-ansätze gefragt.

Um heute und in Zukunft nicht noch mehr Jugendliche in die Arbeitslosigkeit zu verlieren, müssen wir die Situation nachhal-tig verbessern. Die EU-Jugendpolitik spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit ihrer Jugend-strategie und -beschäftigungsinitiative will die EU die Jugendbeschäftigung ankurbeln, indem sie länderspezifische Handlungsvor-schläge und finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Gelder sind vorhanden. Letztendlich ist eine Umsetzung vor Ort jedoch nur mit Hilfe der Städte und Gemeinden möglich. Sie sind es, die zusammen mit Arbeit-gebern, Schulen und Gewerkschaften die Strategien und Initiativen umsetzen. Seien wir entschlossen. Es lohnt sich.

IhrKarl-Heinz SchäferPräsident

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Als Jean-Claude Juncker im November 2014 sein Amt als Kommissionspräsident antrat, erfolgte dies auf der Basis eines Programms, dem er den Titel „Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“ gab. Die Schaffung von Jobs ist also auf jeden Fall ein Bestandteil der Agenda der neuen Euro-päischen Kommission. Wer sich die politi-schen Leilinien Junckers für die nächste Euro-päische Kommission dann etwas genauer ansieht, wird feststellen, dass dort das Thema Jugendarbeitslosigkeit keine große Rolle spielt. Der Begriff „Jugendarbeitslosig-keit“ kommt in dem 14 Seiten umfassenden Text nur ein einziges Mal vor, wenn von den Auswirkungen der Krise gesprochen wird, in der die Jugendarbeitslosigkeit Höchststände erreicht habe.

Ist die Jugendarbeitslosigkeit in der EU damit zu einem Randthema geworden? Sicher nicht. Die neue Europäische Kom-mission hat den Fokus verändert. Ihr Ansatz zur Schaffung von Arbeitsplätzen und damit auch von Arbeitsplätzen für Jugendliche liegt in der Schaffung von Rahmenbedingungen, die zu Jobs führen. Im Zentrum steht dabei das Vorhaben, mit einem ehrgeizigen Paket in einem Zeitraum von drei Jahren Investi-tionsmittel in Höhe von rund 315 Milliarden Euro zu generieren. Diese Investitions-

offensive hat inzwischen unter dem Titel „Europäischer Fonds für strategische Investi-tionen“ (EFSI) Form angenommen. Darüber hinaus will Juncker mit „den richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen“ dafür sorgen, dass ein Klima geschaffen wird, „das unternehmensfreundlich und neuen Arbeits-plätzen zuträglich ist.“ Er geht damit von der sicherlich richtigen Überzeugung aus, dass mittel- und langfristig nur mehr Arbeitsplätze helfen, Arbeitslosigkeit abzubauen.

Juncker kann sich dieses umfassende, strategische, nicht auf unmittelbare Ergeb-nisse angelegte Vorgehen „leisten“, weil er auf die Vorarbeiten der Vorgängerkommis-sion aufbauen kann. Sie hat Maßnahmen auf den Weg gebracht, die auf unmittelbare

Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf europäischer Ebene:

Zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung von ArbeitsplätzenDie Europäische Union hat verschiedene Maßnahmen auf den Weg

gebracht, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Mit der Jugend-

garantie soll jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Mona-

ten nach Arbeitslosigkeit oder Schulabschluss ein Jobangebot, ein Prak-

tikum oder eine Weiterbildung garantiert werden. Mit der Europäischen

Beschäftigungsinitiative sollen zudem EU-Regionen besonders unter-

stützt werden, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent liegt.

Weitere Maßnahmen sind das Netzwerk „EURES“ für die berufliche

Mobilität in Europa und die Europäische Ausbildungsallianz.

Ein Beitrag von

Walter Leitermann

Zum Autor:

Walter Leitermann ist stell-vertretender Generalsekretär der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).

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Rund fünf Millionen junge Menschen in der Europäischen Union suchen aktuell eine Ausbildungsstelle oder einen Arbeitsplatz

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Effekte und Ergebnisse ausgerichtet waren und sind. Und in der Tat heißt es in der Mit-teilung der Europäischen Kommission vom 19. Juni 2013 mit dem Titel „Gemeinsam für die Jugend Europas. Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ (COM (2013)447 final) auf der zweiten Seite: „Die Kommission hat eine Reihe konkreter und praktikabler Maßnahmen vorgeschla-gen, mit denen eine sofortige Wirkung erzielt werden kann…“.

Die Jugendgarantie

Die Jugendgarantie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember 2012, den der Rat im April 2013 angenommen hat. Darin werden die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, sicherzu-stellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiges Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten wird. Die Jugendgarantie zielt auf die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen durch eine Eingliederung in den Arbeits-markt. Sie will dazu beitragen, den Über-gang von der Schule in das Arbeitsleben zu erleichtern.

Die Jugendgarantie basiert auf der Koope-ration mit den EU-Mitgliedstaaten. Sie sind die Ebene, auf der die Jugendgarantie umzu-setzen ist. Dies geschieht über nationale Aktionspläne. Auch die Bundesregierung hat hierzu einen „Nationalen Implementie-rungsplan zur Umsetzung der EU-Jugend-garantie in Deutschland“ vorgelegt.

Die Europäische Kommission betrachtet die Jugendgarantie nicht nur als eine Sofort-maßnahme zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen, sondern auch als eine mittel- und langfristige Strukturreform. Für die meisten EU-Mitgliedstaaten erfordert die Umsetzung der Jugendgarantie, so die Kom-mission, tiefgreifende strukturelle Reformen von Ausbildungs-, Arbeitsvermittlungs- und Bildungssystem, mit denen der Übergang von der Schule ins Berufsleben und die Beschäf-tigungsfähigkeit junger Menschen massiv verbessert werden.

Ein weiterer Bereich, in dem Struktur-reformen erforderlich sind und wo die Jugendgarantie Veränderungen anstoßen will, ist die berufliche Aus- und Weiterbil-dung. Die Mitgliedstaaten müssen, so die Kommission, sicherstellen, dass den jungen

Menschen die Fähigkeiten vermittelt wer-den, die Arbeitgeber nachfragen.

Eine Strukturreform will die Jugendgarantie auch im Bereich der arbeitsmarktfernsten Personen erreichen. Dies sind Jugendliche, die weder einer Beschäftigung nachgehen, noch sich in Ausbildung oder Bildung befin-den (sog. „Not in Education, Employment or Training“/ NEET). Um diesen Kreis von aktuell etwa fünf Millionen Jugendlichen in Europa im Alter zwischen 15 und 25 Jahren zu errei-chen, sollen die Mitgliedstaaten nach der Vorstellung der Europäischen Kommission neue Instrumente und Strategien entwickeln, zusammen mit jenen Akteuren, die diesen Zugang haben, wie etwa Sozialdienste oder Jugendverbände.

Die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche

Im Februar 2013 beschloss der Rat die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche

(Youth Employment Initiative). Sie richtet sich ausschließlich an Jugendliche in der EU im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, die weder einer Beschäftigung nachgehen, noch sich in Ausbildung oder Bildung befinden (sog. NEET). Die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche läuft im Rahmen des Euro-päischen Sozialfonds (ESF) und speist sich aus drei Milliarden Euro aus einer eigens geschaffenen EU-Haushaltslinie für Jugend-arbeitslosigkeit sowie mindestens weiteren drei Milliarden Euro an nationalen Zuwei-sungen aus dem ESF. Somit stehen in die-sem Rahmen also sechs Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Unterstützungsmaßnahmen konzen-trieren sich auf Regionen mit Jugendarbeits-losenquoten von mehr als 25 Prozent. Damit soll erreicht werden, dass in den Teilen Europas, in denen die Probleme besonders gravierend sind, die Höhe der Unterstützung für die einzelnen jungen Menschen ausreicht, um tatsächlich etwas zu bewirken.

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Mit der Jugendgarantie sollen nötige Strukturreformen in den Bildungs- und Ausbil-dungssystemen der EU-Mitgliedstaaten angestoßen werden

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Mit den Mitteln der Beschäftigungsinitia-tive werden die ohnehin im Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderung junger Menschen enthaltenen Mittel zusätzlich auf-gestockt. Nach Angaben der Europäischen Kommission stellt der ESF derzeit schon jährlich mehr als zehn Milliarden Euro für Maßnahmen speziell zur Beschäftigung junger Menschen zur Verfügung. Etwa 68 Prozent der ESF-Mittel fließen in Pro-jekte für Fortbildungs- und Beratungsmaß-nahmen, in Projekte zur Vorbeugung eines frühen Schul- oder Ausbildungsabbruchs oder in Projekte zur Modernisierung der Systeme der allgemeinen oder beruflichen Bildung.

EURES als Unterstützung der beruflichen Mobilität

EURES steht für „European Employment Service“ und ist ein Netzwerk und ein Portal zur Erhöhung der Arbeitsmarktmobilität. Mehr als 1,4 Millionen Stellenangebote von knapp 31.000 registrierten Arbeitge-bern auf der Suche nach qualifizierten, mobilen Arbeitnehmern sind gegenwärtig dort zu finden. Zu den Partnern des Netzes gehören öffentliche Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Es wird von der Europäischen Kommission koordiniert. Die Hauptziele von EURES sind Information, Orientierung und Beratung für mobilitätswillige Arbeitskräfte, Unterstüt-zung von Arbeitgebern bei der Rekrutierung von Arbeitskräften aus anderen Ländern und spezielle Beratung und Hilfestellung für Arbeitskräfte und Arbeitgeber in grenzüber-schreitenden Regionen.

Die Europäische Ausbildungsallianz

In ihrer Mitteilung „Gemeinsam für die Jugend Europas. Ein Appell zur Bekämp-fung der Jugendarbeitslosigkeit“ vom 19. Juni 2013 hat die Europäische Kommis-sion ihre schon im Jugendbeschäftigungs-paket angekündigte Absicht erneuert, eine Europäische Ausbildungsallianz ins Leben zu rufen. In der Mitteilung heißt es hierzu zur Begründung, dass die Erfahrungen in einigen Ländern „mit gut entwickelten, attraktiven Berufsbildungs-systemen und insbesondere mit fest etab-lierten Lehrlingsausbildungssystemen und einer stärkeren arbeitspraktischen Ausrich-tung die Aufgabe, den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben zu erleichtern und

Politische Leitlinien: „Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“:

http://ec.europa.eu/priorities/docs/pg_de.pdf

EU-Investitionsoffensive: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/

plan/index_de.htm

EU-Mitteilung „Gemeinsam für die Jugend Europas. Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“:

http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/youth_de.pdf

EU-Jugendgarantie: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1079&langId=de

Nationaler Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland:

http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a761-imple-mentierungsplan-jugendgarantie.html

EU-Beschäftigungsinitiative für Jugendliche: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&

newsId=1829

EURES: https://ec.europa.eu/eures/page/homepage?lang=de

Europäische Ausbildungsallianz: http://ec.europa.eu/education/policy/vocational-policy/

alliance_de.htm

Infos

die Jugendarbeitslosigkeit gering zu halten, leichter bewältigen.“

Der Startschuss für die Europäische Aus-bildungsallianz fiel am 2. Juli 2013 in Leipzig im Rahmen des Berufsbildungswettbewerbs „WorldSkills 2013“. Die Europäische Ausbil-dungsallianz ist eine breit angelegte Part-nerschaft zwischen zentralen Akteuren aus der Arbeitswelt und dem Bildungswesen. Zu ihnen zählt auch der Europäische Zentralver-band der öffentlichen Wirtschaft (CEEP) – um einen Vertreter mit kommunalem Bezug zu erwähnen.

Die Europäische Ausbildungsallianz ist ein weiterer Mosaikstein in den vielfältigen Bemühungen zur Bekämpfung der Jugend-arbeitslosigkeit, indem die erfolgreichsten Ausbildungssysteme in der EU ermittelt und geeignete Lösungen für jeden EU-Mit-gliedstaat umgesetzt werden. Hierzu stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds, der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche und des Programms „Erasmus+“ für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zur Verfügung. n

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Nach den jüngsten Zahlen des Statisti-schen Amtes der Europäischen Union (Euro-stat) sind die Arbeitslosenzahlen in Europa leicht gesunken. Aber immer noch sind fast fünf Millionen Jugendliche und junge Men-schen unter 25 Jahren in der Europäischen Union arbeitslos. Die Jugendarbeitslosigkeit beläuft sich auf 21,2 Prozent im europä-ischen Durchschnitt. Besonders dramatisch ist die Situation dabei in einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die höchste Arbeitslosig-keit verzeichnen Spanien mit 50,9 Prozent sowie Griechenland mit 50,6 Prozent. Es folgen Kroatien mit 44,1 Prozent, Italien mit 41,2 Prozent, Portugal mit 33,6 Prozent und Zypern mit 32,8 Prozent. Und sogar in der zweitgrößten Volkswirtschaft Frankreich ist bei einer Quote von 24,9 Prozent fast jeder vierte Jugendliche ohne Arbeit. In Deutsch-land liegt die Jugendarbeitslosenquote dagegen lediglich bei 7,1 Prozent.

Duale Berufsausbildung als Erfolgsmodell

Bei der Suche nach erfolgversprechenden Ansätzen gegen die Jugendarbeitslosigkeit ist das deutsche System der dualen Berufs-ausbildung in den Fokus des Interesses geraten. Die zentralen Akteure beim Thema „Duale Berufsausbildung“ sind Wirtschaft

und Handwerk als Arbeitgeber und Ausbil-der und staatliche Einrichtungen, denen die Verantwortung für die Gestaltung des (Aus-)Bildungssystems und die Arbeits-verwaltung obliegen. Stellvertretend für diese Gruppen stehen in Deutschland der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), das Arbeits- und das Bildungs-und Forschungsministerium mit der Zentralstelle für Internationale Berufs-bildungskooperation beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) als „Umsetzungs-einrichtung“ und die Bundesagentur für Arbeit. Ihnen kommt eine maßgebliche Rolle bei dem Bemühen zu, in anderen Ländern mitzuhelfen, das System der dualen Berufs-ausbildung zu etablieren.

Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa:

Deutsche Kommunen können Beitrag leistenDie Jugendarbeitslosigkeit ist eines der drängendsten Probleme in Eur-

opa. Mit zahlreichen Initiativen und Förderprogrammen geht die Euro-

päische Union dagegen an. Auch die Bundesregierung hat etwa mit

Spanien und Italien bilaterale Abkommen zur Förderung der Jugend-

beschäftigung abgeschlossen. Und auch die deutschen Kommunen kön-

nen einen Beitrag im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit leisten

– als Arbeitgeber, „Kümmerer“ von ausländischen Jugendlichen, die

zur dualen Ausbildung nach Deutschland kommen, und über ihre zahl-

reichen Kommunalpartnerschaften.

Ein Beitrag von

Walter Leitermann

Zum Autor:

Walter Leitermann ist stell-vertretender Generalsekretär der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).

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Fast fünf Millionen Jugendliche und junge Leute unter 25 Jahren in Europa suchen eine Ausbildungsstelle oder eine Arbeit

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Das Präsidium der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) hat sich bereits in seiner Sitzung am 9. April 2013 mit dem Thema der Rolle der Kommunen beim „Export“ des dualen Ausbil-dungssystems befasst und hier eine Mitver-antwortung der Kommunen festgestellt. Aus-gangspunkt dafür war die Feststellung, dass die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Partnerschaften auf das duale System der Berufsausbildung angesprochen werden und gegebenenfalls auf der Basis dieser Kontakte unterstützend mitwirken können.

Vertieft wurde das Thema in einem Round Table-Gespräch im Rahmen einer weiteren Sitzung des Präsidiums und des Hauptaus-schusses der Deutschen Sektion des RGRE am 17. Oktober 2013 in Dresden, zu dem Vertreterinnen und Vertreter des DIHT, des BIBB, der Bundesagentur für Arbeit, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und des Bundesverbandes öffentlicher Dienst leistungen/Deutsche Sektion des Europäischen Verbandes der Arbeitgeber und Unternehmen (CEEP) eingeladen waren und Optionen für mögliche unterstützende Aktivi-täten der Kommunen besprochen wurden.

Kommunen als Arbeitgeber

Die Kommunen können ein eigenständiges Angebot zur dualen Berufsausbildung von ausländischen Jugendlichen unterbreiten. Dafür stehen die kommunalen Unternehmen und die Sparkassen, deren Träger die Kom-munen sind, zur Verfügung.

Der CEEP, zu dem in Deutschland der Bundesverband öffentliche Dienstleis-tungen (bvöd) als Mitglied gehört, ist Teil des branchenübergreifenden Europäischen Sozial dialogs. Aus dieser Rolle heraus hat er den „Aktionsrahmen zur Jugendbeschäfti-gung“ im Juni 2013 mit unterzeichnet. Er ent-hält diverse Selbstverpflichtungen, die sich auch an die öffentlichen Unternehmen als Arbeitgeber in Deutschland richten.

Die Kommunen könnten mit den kommu-nalen Unternehmen vor Ort besprechen, wie der Aktionsrahmen zur Jugendbeschäftigung konkret umgesetzt werden kann. Zudem könnten sie die Diskussion in die Sparkassen hineintragen und gegebenenfalls konkrete Verabredungen treffen.

Kommunen als Kümmerer vor Ort

Diverse Kooperationsabkommen zwischen Deutschland und Ländern, in denen Interesse

am System der dualen Berufsausbildung besteht, sehen vor, dass Jugendliche aus diesen Ländern nach Deutschland kommen, um in Betrieben eine „Lehre“ zu absolvieren. Diese Jugendlichen leben für eine gewisse Zeit in Deutschland und brauchen Unter-stützung, um sich in einem fremden Land zurechtzufinden.

Eine von der Stadt oder Gemeinde orga-nisierte Willkommenskultur kann diesen Eingewöhnungsprozess erleichtern. Denn es bedarf eines „Kümmerers“ vor Ort, der sich all der Dinge annimmt, die jenseits des konkreten Ausbildungsverhältnisses zu regeln sind, um das Leben in der Stadt oder Gemeinde des Ausbildungsbetriebes zu organisieren, und die helfen, das Eintauchen in die fremde Umgebung zu erleichtern. Dies kann von der Unterstützung bei Verwaltung-sangelegenheiten über Vergünstigungen für kommunale Dienstleistungen etwa im Öffentlichen Personennahverkehr oder beim Schwimmbadbesuch bis zur Vermittlung von Landsleuten als Ansprechpartner reichen.

Dazu könnten und sollten die Kommunen Kontakt mit den örtlichen Industrie- und Han-delskammern sowie Handwerkskammern auf-nehmen, um in einem lokalen Netzwerk den Handlungsbedarf zu eruieren und gemeinsam dafür zu sorgen, dass die jungen Menschen ihre Ausbildung erfolgreich zu Ende bringen. Denn dafür bedarf es nicht nur Anstren-gungen der Ausbildungsbetriebe. Auch die sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbe-dingungen des Aufenthalts im Ort des Ausbil-dungsbetriebes müssen stimmen.

Kommunale Partnerschaften

Zahlreiche deutsche Kommunen unterhal-ten Partnerschaften mit Kommunen im euro-päischen Ausland. Da diese Verbindungen zumeist seit vielen Jahren bestehen und auf Vertrautheit und gegenseitigem Vertrauen fußen, sind sie ein wertvolles Instrument,

Durch eine bessere Aus-bildung soll die Jugend-arbeitslosigkeit in Europa bekämpft werdenFo

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wenn es darum geht, das System der dualen Berufsausbildung zu vermitteln. Die kommu-nale Partnerschaftsarbeit kann damit auch einen zeitgemäßen Inhalt bekommen und so nach- und beweisen, dass ihr Wirken auch in heutiger Zeit relevant ist.

Ansatzpunkte für kommunale partner-schaftliche Aktivitäten sind hier die Ver-mittlung von Grundlagenwissen über die Wirkungsweise des Systems der dualen Berufsausbildung in den Partnerkommunen, die konkrete Vorbereitung der ausländischen Jugendlichen, die nach Deutschland kom-men, die Etablierung eines abgestimmten Matching-Prozesses zur Vermittlung von ausländischen Jugendlichen zur Berufsausbil-dung in deutschen Partnerkommunen sowie die Vermittlung von nützlichen Informationen allgemeiner Art.

Vermittlung des Systems der dualen Berufsausbildung

Das System der dualen Berufsausbildung ist in einen gesellschaftspolitischen Rah-men eingebunden, den man kennen muss, um das System in seiner Wirkung richtig zu begreifen. Zu diesem Rahmen gehört etwa die Wertschätzung und Anerkennung der beruflichen Ausbildung als Perspektive neben der akademischen Ausbildung. Dazu gehört auch die Bereitschaft der Wirtschaft, berufliche Ausbildung als Investition in die Zukunft zu verstehen und sich als Partner einzubringen.

Solche Diskussionen können im Rahmen von städtepartnerschaftlichen Kontakten geführt werden. Denkbar sind etwa Works-hops in den ausländischen Partnerstädten, gegebenenfalls mit Unterstützung der Außenhandelskammern, die Referentinnen und Referenten stellen. Aber auch Vertrete-rinnen und Vertreter der lokalen Wirtschaft und des lokalen Handwerks der deutschen Kommune können im Rahmen des Besuchs einer Delegation in die ausländische Partner kommune mitreisen. Umgekehrt ist denkbar, dass eine Delegation aus der ausländischen Partnerkommune im Rahmen des partnerschaftlichen Austausches in die deutsche Kommune kommt und sich Vertre-terinnen und Vertreter von lokalen Unterneh-men der ausländischen Partnerkommune vor Ort in den deutschen Unternehmen informieren.

Vorbereitung der nach Deutschland kommenden Jugendlichen

Die Erfahrung zeigt, dass ausländische Jugendliche, die zur Berufsausbildung

nach Deutschland kommen, mitunter daran scheitern, dass sie auf die Eigenarten der Arbeitswelt und Arbeitsabläufe in deutschen Betrieben nicht vorbereitet sind und daher ihre Ausbildung abbrechen. Über die lang-jährigen und auf Vertrauen basierenden Kon-takte in den kommunalen Partnerschaften lassen sich derartige Informationen in einer Art und Weise vermitteln, die nicht in den Verdacht kommt, arrogant und anmaßend zu sein.

Partnerschaften als Bestandteil eines Matching-Prozesses

Bei der Vermittlung von ausländischen Jugendlichen zur Berufsausbildung nach Deutschland können die kommunalen Part-nerschaften auch zum Bestandteil eines abgestimmten Matching-Prozesses genutzt werden. Dabei würden im Idealfall Jugend-liche zur Ausbildung in Betriebe solcher deutschen Städte und Gemeinden kommen, die eine partnerschaftliche Beziehung zu der Stadt oder Gemeinde unterhalten, aus der die Jugendlichen kommen. Entsprechend könnte und würde die Willkommens- und Betreuungskultur intensiver gestaltet wer-den. Ein solcher Matching-Prozess wäre gegebenenfalls auf Ebene der Kammer-bezirke der Wirtschaft und des Handwerks mit den Kommunen im jeweiligen Bereich zu leisten.

Vermittlung von nützlichen Informationen allgemeiner Art

Nicht zuletzt könnten die kommunalen Partnerschaftskontakte genutzt werden, um allgemeine Informationen für interessierte ausländische Jugendliche zu vermitteln. Dazu zählen Informationen über Fördermit-tel für den Aufenthalt in Deutschland oder Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen. n

Im Rahmen ihrer Partnerschaftsarbeit vermittelt Nürnberg arbeitslosen jun-gen Menschen aus dem spanischen Córdoba Praktika und Ausbildungs-plätze in der Stadt und der Metropol-region Nürnberg

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Das Interesse war groß: Mehr als 150 Gäste waren der Einladung gefolgt und hatten sich im Saal der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel versammelt, um mit Politikern, Unter-nehmern, Mitarbeitern der EU-Institutionen und Kommunalvertretern über Auswege aus der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu diskutieren und dabei auch unterschied-liche und neuartige Lösungsansätze zu suchen. Zu den prominenten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz gehörten der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, sowie die Europaabgeord-neten Sabine Verheyen von der CDU und Peter Simon von der SPD als kommunalpoli-tische Sprecher ihrer Fraktionen im Europä-ischen Parlament.

Nach der Begrüßung durch den Leiter der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel, Johannes Jung, wies der Präsident des Bun-desverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) und der Europäischen Vereinigung der Verbände kleiner und mittlerer Unter-nehmen (CEA-PME), Mario Ohoven, auf das alarmierende Ausmaß der Jugendarbeits-losigkeit in Europa hin. Im Schnitt seien 21 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren ohne Arbeit, in einzelnen EU-Mit-gliedstaaten sogar jeder zweite Jugendliche.

Für einen europäischen Ausbildungsmarkt

Während das große Potenzial der jungen arbeitslosen Menschen drohe, verloren zu gehen, leide etwa der deutsche Mittelstand unter zunehmendem Fachkräftemangel, warb Ohoven für ein europäisches Bündnis für berufliche Ausbildung. „Das deutsche Modell der dualen Ausbildung genießt in vielen Ländern der Welt hohe Anerkennung. Eine europaweite Berufsausbildung auf des-sen Grundlage wäre ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosig-keit“, sprach sich der Präsident des europä-ischen Mittelstanddachverbandes für eine nachhaltige Reform der Bildungssysteme in Europa aus.

Veranstaltung zum Thema Jugendarbeitslosigkeit in Brüssel:

Bündnis für Ausbildung und BeschäftigungBei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa wollen Kom-

munen, Unternehmen und Wissenschaft enger zusammen arbeiten.

Unter dem Titel „Europas Jugend: Für eine berufliche Ausbildung,

mehr Mobilität, Jugendbeschäftigung und neue Unternehmer“ hatte

die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Euro-

pas (RGRE) daher gemeinsam mit der Europäischen Vereinigung der

Verbände kleiner und mittlerer Unternehmen (CEA-PME) und der

Friedrich-Ebert-Stiftung am 26. März 2015 zu einem Jugendgipfel nach

Brüssel eingeladen.

Ein Beitrag von

Barbara Baltsch

Zur Autorin:

Barbara Baltsch ist Redakteurin der Zeitschrift „Europa kommunal“.

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Der Präsident der Euro-päischen Vereinigung der Verbände kleiner und mitt-lerer Unternehmen, Mario Ohoven, sprach sich für ein europäisches Bündnis für berufliche Ausbildung aus

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Ohoven warb zudem dafür, ein duales Ausbildungssystem in Europa mit einem Austauschprogramm zu verbinden, wie es dies bereits mit dem Erasmus-Programm im akademischen Bereich gibt. Gleichzeitig versprach er, sich in Deutschland dafür ein-zusetzen, dass junge Menschen aus anderen europäischen Staaten in ihrer Ausbildung die Arbeit in mittelständischen Betrieben kennenlernen können. Es müsse generell möglich sein, dass etwa italienische Auszu-bildende einen Teil ihrer Berufsausbildung in Finnland absolvierten. „Lassen Sie uns dazu einen europäischen Ausbildungsmarkt schaf-fen“, so Ohoven.

Gegen die Kreditklemme im Mittelstand

Der Präsident des Europäischen Parla-ments, Martin Schulz, begrüßte die gemein-same Initiative der Deutschen Sektion des RGRE, des europäischen Mittelstanddach-verbandes und der Friedrich-Ebert-Stiftung. Kommunen und Unternehmen spielten bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine wichtige Rolle. Auch nach Schulz’ Ansicht muss vor allem der Mittelstand stärker unter-stützt werden, da er nach wie vor Schwierig-keiten habe, sich mit ausreichendem Kapital zu versorgen. „Die Kreditklemme ist das zentrale Problem für viele kleine und mittlere Unternehmen in den Krisenländern.“

In diesem Zusammenhang lobte der Parlamentspräsident die geplante 315 Mil-liarden Euro schwere Investitionsoffensive von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Darüber hinaus sprach sich der Parlamentspräsident für eine Privilegierung von Unternehmen aus, die investieren und zudem arbeitslose Jugendliche einstellen. Sie müssten besonders zinsgünstige Darle-hen, lange Zinslaufzeiten oder auch Zulagen erhalten. Dabei wies Schulz auf seine eigene Biografie hin. So habe er Anfang der 1980er-

Jahre im Alter von 27 Jahren nur mithilfe von Mitteln aus dem Marshall-Plan eine eigene Buchhandlung aufbauen können. Auch heute müssten innovative Start-up-Unternehmen besonders unterstützt werden.

Beitrag der Kommunen gegen Jugendarbeitslosigkeit

Für die Deutsche Sektion des RGRE wies der deutsche Vorsitzende des Deutsch-Fran-zösischen Ausschusses, Reinhard Sommer, in der anschließenden Podiumsdiskussion auf mögliche Beiträge der Kommunen bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa hin. Deutsche Kommunen könnten über ihre vielfältigen Wirtschaftskontakte oder auch über ihre kommunalen Unterneh-men und die Sparkassen jungen Europäe-rinnen und Europäern Angebote zur dualen

Berufsausbildung machen. Auch könnten die Kommunen sich in besonderer Weise aus-ländischen Jugendlichen annehmen, die zur dualen Ausbildung nach Deutschland kom-men. Und nicht zuletzt sollten die zahlreichen europäischen Städtepartnerschaften als Ort für interkulturelles Lernen genutzt werden, um einen echten europäischen Arbeitsmarkt auf den Weg und vor allem junge Menschen in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhält-nisse zu bringen. n

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Bei der Podiumsdiskussion erläuterte der Vorsitzende des Deutsch-Französischen Ausschus-ses im RGRE, Reinhard Sommer (2. v. rechts), was Kommunen im Kampf gegen die Jugendarbeits-losigkeit in Europa tun können

Der Präsident des Euro-päischen Parlamentes, Martin Schulz, bezeich-nete die Kreditklemme als eines der größten Probleme bei der Bekämpfung der Jugend-arbeitslosigkeit

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Arbeitslosigkeit ist für jeden, der im Berufsleben steht, eine schwer zu ertragende Vorstellung; gibt sie einem doch das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden, zum „alten Eisen“ zu gehören, schlicht überflüssig zu sein. So kommt zum finanziellen Abstieg das soziale Stigma. Noch wesentlich schlimmer ist diese Situation für junge, gut ausgebil-dete Jugendliche in Europa, die erst gar nicht in den Arbeitsmarkt kommen, sondern sich nach der Schule oder Universität direkt in die Warteschlangen vor den Arbeitsämtern in Madrid oder Athen einreihen müssen. Dies ist ein dramatischer Fehlstart ins Erwachsenen-leben und eine äußerst gefährliche Entwick-lung in Hinblick auf die politische Radikalisie-rung der europäischen Gesellschaften.

Wenige Zahlen mögen dies verdeutlichen: Rund 7,5 Millionen junge Europäerinnen und Europäer gehen derzeit weder einer Beschäfti-gung noch einer Ausbildung nach. In Spanien waren Ende 2014 mehr als 53 Prozent der unter 25-Jährigen arbeitslos, in Griechenland zählt man sogar fast 57 Prozent der jungen Generation zum Heer der Jobsuchenden. Laut einem Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbe-dingungen (Eurofond) zur Arbeitslosigkeit verursachen arbeitslose Jugendliche in Europa jährlich Kosten in Höhe von 153 Milliarden Euro an Arbeitslosenleistungen sowie Ver-dienst- und Steuerausfällen.

Diese Situation kann und sollte die deut-schen Kommunen nicht gleichgültig lassen – zumal ihr Engagement bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa durchaus auch einen eigennützigen Aspekt hat, wenn

man bedenkt, dass deutsche Unternehmen, Sozialeinrichtungen und Handwerks betriebe händeringend nach (jungen) Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern suchen. So können im Idealfall „zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen“ werden: Arbeitslose Jugendliche aus europäischen Krisenländern erhalten in Deutschland eine Ausbildung und später eine Anstellung und helfen mit, den Arbeitskräf-temangel in unserem Land zu verringern.

Die Stadt Nürnberg bemüht sich seit rund vier Jahren, ihren bescheidenen Beitrag zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu leisten. Dabei konzentriert sich die fränkische Metropole auf ihre Partnerstädte Córdoba in Spanien, Kavala in Griechenland und Glasgow in Schottland.

Ausbildung für Jugendliche aus Córdoba in Spanien

Bereits 2012 sind 45 arbeitslose Jugend-liche aus Córdoba und Barcelona nach Nürn-berg umgezogen und haben eine dreijährige

Beitrag der Stadt Nürnberg gegen Jugendarbeitslosigkeit in Europa:

Neue Perspektiven für junge Arbeitslose aus PartnerstädtenDie Stadt Nürnberg vermittelt jungen Menschen aus europäischen

Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit Praktika und Ausbildungs-

plätze in der Stadt und der Metropolregion Nürnberg. Dabei konzen-

triert sich die fränkische Metropole auf ihre Partnerstädte Córdoba in

Spanien, Kavala in Griechenland und Glasgow in Schottland.

Ein Beitrag von

Norbert Schürgers

Zum Autor:

Norbert Schürgers ist Leiter des Amtes für Internatio-nale Beziehungen der Stadt Nürnberg.

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Die Stadt Nürnberg vermit-telt jungen Menschen aus dem spanischen Córdoba Praktika und Ausbildungs-möglichkeiten

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Ausbildung begonnen. Die meisten Ausbil-dungsplätze konnten im kaufmännischen Bereich, der Gastronomie und Hotellerie angeboten werden; einige wenige fanden einen Ausbildungsplatz im Bereich der Büro-Kommunikation und der Informatik.

Als Vorbereitung für ihren Aufenthalt in Deutschland haben die jungen Spanierinnen und Spanier einen dreimonatigen Deutsch-kurs in ihren Heimatstädten besucht, der von der Bundesregierung finanziert wurde. Im Anschluss absolvierten sie zweimonatige Praktika in verschiedenen Unternehmen in Nürnberg und der Metropolregion.

Die Auswahl der Jugendlichen für die Praktika und die Ausbildung in Deutschland wurde von der zuständigen Industrie- und Handelskammer von Córdoba in Zusammen-arbeit mit der Industrie- und Handelskam-mer Nürnberg durchgeführt. Projektträger des Ausbildungsprogramms für spanische Jugendliche ist von Anfang an der Verein Ausbildungsring Ausländischer Unterneh-mer (AAU) gewesen.

Fragt man die spanischen Jugendlichen, die vor über zwei Jahren nach Nürnberg gekom-men sind, heute nach ihren Erfahrungen, sind fast nur positive Stimmen zu hören. Die meisten sind mit ihrer Entscheidung, im „kalten“ Deutschland eine Ausbildung oder Lehre zu absolvieren, sehr zufrieden. „Uns ist es nicht leicht gefallen, unsere Heimat zu ver-lassen; doch alles in allem geht es uns hier besser als dort“, ist häufig zu hören. Die mei-sten der jungen Migrantinnen und Migranten in Nürnberg denken zudem, dass sie „als Menschen durch die Arbeit gewachsen“ und an Selbstvertrauen spürbar gewonnen haben. Schon die Tatsache, dass sie zum ersten Mal in ihrem Leben ein eigenes Einkommen haben, habe den Entschluss, nach Nürnberg zu kommen, mehr als gerechtfertigt.

Allerdings sind nicht alle diesen harten Weg zu Ende gegangen: Von den 45 jun-gen Spanierinnen und Spaniern haben fünf frustriert den Heimweg angetreten, bevor ihre Ausbildung beendet war. Die Gründe hierfür sind vielfältig und häufig persönlich. So brachten einige Jugendliche zu schlechte Deutschkenntnisse mit, um dem Unterricht in der Berufsfachschule folgen zu können. Und in zwei Fällen entsprachen einfach die hohen Erwartungen nicht der (deutschen) Realität.

Gleichwohl sind auch Fehler auf deutscher Seite gemacht worden, die bei späteren Pro-jekten dieser Art vermieden werden konnten. So wurden ausgebildete Akademiker wie Juristen und Historiker unvorbereitet ins Hotelfach vermittelt, was verständlicherweise

zu Frustrationen auf beiden Seiten führte. In anderen Fällen wurden von den Ausbildungs-stätten die Arbeitszeitregeln nicht eingehal-ten, die Arbeitsbedingungen nicht adäquat gestaltet oder keine akzeptablen Unterbrin-gungen gewährleistet. Glücklicherweise konnten die meisten Missstände nach kurzer Zeit beseitigt werden.

Die faire Arbeitssituation ist das eine – die soziale und gesellschaftliche Integration der jungen Leute ist das andere. So bemüht sich das Nürnberger Amt für Internationale Beziehungen, die spanischen Auszubilden-den bei der Lösung ihrer Alltagsprobleme zu unterstützen. Dabei hilft die Tatsache, dass ein Mitarbeiter des Amtes spanischer Mut-tersprachler ist. Entscheidend aber ist, dass die zumeist spanischstämmigen Mitglieder des Vereins „Centro Español Nürnberg“ mit großem Einsatz versuchen, den Neu-bürgerinnen und -bürgern aus Córdoba und Barcelona ein wenig Heimat in der Fremde zu bieten. Mit Deutschkursen sowie Info- und Kulturabenden, aber auch mit der gut besuchten Facebook-Seite „Españoles en Núremberg“, hilft man den jungen Leuten, sich allmählich in Franken wohlzufühlen.

Aufgrund dieser insgesamt sehr positiven Erfahrungen werden noch in diesem Jahr wei-tere 25 arbeitslose Jugendliche aus Córdoba nach Nürnberg kommen, um hier ihre Ausbil-dung zu beginnen – und gegebenenfalls eine neue Heimat finden.

Praktika und Ausbildung für griechische Jugendliche

Mit anderen Mitteln und Programmen bemüht sich die Stadt Nürnberg auch um arbeitslose Jugendliche aus der nord-griechischen Partnerstadt Kavala. So waren im Rahmen des EU-Bildungsprogramms „Leonardo da Vinci“ im Frühjahr 2014 Schülerinnen und Schüler der Beruflichen

Im Sommer 2014 besuchte eine 20-köpfige Schülergruppe des Séneca Instituts Córdoba die Stadt Nürnberg

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Schule „EPAS Kavala“ in Nürnberg zu Gast. Im Mittelpunkt des zweiwöchigen Aufent-haltes standen Praktika in Betrieben und im Finanzreferat der Stadt Nürnberg. Außerdem gab es einen Besuch von Beruflichen Schu-len, die den jeweiligen Berufswünschen der 18- bis 24-jährigen Gäste entsprachen: Heizungstechniker, Elektriker, Kfz-Mecha-niker, Friseure, Hotelfachangestellte und Verwaltungs angestellte.

Koordiniert wurde der Aufenthalt durch das Amt für Internationale Beziehungen in Kooperation mit dem Amt für Berufliche Schulen der Stadt sowie fünf Beruflichen Schulen, dem Städtepartnerschaftsverein „Philos“ und der Griechischen Gemeinde Nürnberg. Vor der Rückreise der Gäste in die griechische Partnerstadt zeigten sowohl die Vertreterinnen und Vertreter von „EPAS Kavala“ als auch des Amtes für Berufliche Schulen Interesse daran, diese Kooperation fortzusetzen und eventuell in einen Aus-tausch von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften münden zu lassen.

Darüber hinaus wurde ein regionales Kooperationsmodell konzipiert: eine lang-fristige Ausbildungskooperation im Bereich Tourismus zwischen den Partnerstädten Nürnberg und Kavala sowie den Partner-städten Lauf in Mittelfranken und Drama, die sich in unmittelbarer Nähe von Kavala befindet. Die erste Phase dieser Ausbildungs-kooperation – eine Machbarkeitsstudie des Forschungsinstituts für Betriebliche Bildung in Nürnberg und der Technischen Hochschule in Kavala – konnte erfolgreich abgeschlossen werden. An dem eigentlichen dualen Ausbil-dungsprojekt, das nun entwickelt wird, ist neben den Kommunen auch die Beteiligung von Kammern, Verbänden, Gewerkschaften, Unternehmen und nicht zuletzt von Beruf-lichen Schulen vorgesehen. Mehr als 20 Insti-tutionen, Organisationen und Unternehmen haben sich bereit erklärt, an diesem Pilot-projekt mitzuwirken.

Analog zu einem bereits laufenden Aus-bildungsprojekt mit Jugendlichen aus der spani schen Partnerstadt Córdoba hat das Amt für Internationale Beziehungen der Stadt auch ein Ausbildungsprojekt für Jugendliche aus Kavala in Nürnberg im Rahmen des Pro-gramms „MobiPro-EU“ initiiert. Die Träger-schaft wird – wie beim Projekt mit Córdoba – der Ausbildungsring Ausländischer Unterneh-mer (AAU) in Nürnberg übernehmen. Auch bei diesem Projekt, das jüngst der Bundesagen-tur für Arbeit vorgelegt wurde, sind Koopera-tionspartner gefragt. Neben dem Nürnberger Amt für Internationale Beziehungen haben

Stadt Nürnberg: http://www.nuernberg.de/

Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg: http://www.nuernberg.de/internet/international/

Verein Ausbildungsring Ausländischer Unternehmer: http://www.aauev.de/

Verein „Centro Español Nürnberg“: http://www.centro-espanol.com/cenhome.htm

Facebook-Seite „Españoles en Núremberg“: https://es-es.facebook.com/pages/

Espa%C3%B1oles-en-Nuremberg/355897997777478

Städtepartnerschaftsverein „Philos“: http://www.philos-nuernberg.de/

Infos

bisher das Amt für Berufliche Schulen, eine der Beruflichen Schulen sowie die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfran-ken ihre Unterstützung zugesagt.

Schulkooperationen mit Glasgow in Schottland

Da auch Schottland und insbesondere die ehemalige Schwerindustrie-Metropole Glasgow mit hoher Jugendarbeitslosigkeit zu kämpfen hat, haben die Verantwortlichen der Städtepartnerschaft Nürnberg-Glasgow einen besonderen Schwerpunkt auf dieses brisante Thema gelegt. Dabei steht allerdings nicht – wie bei Córdoba und Kavala – die Aus-bildung arbeitsloser Jugendlicher in Nürnberg im Fokus, sondern Kooperationsprojekte und Erfahrungsaustausch zwischen Schulen bei-der Städte.

In Zusammenarbeit mit dem Nürnberger Amt für Berufliche Schulen wurde 2014 ein neues trilaterales Bildungsprojekt aus der Taufe gehoben: Im Rahmen des vom Pro-

Die Stadt Nürnberg kooperiert mit ihrer griechischen Partnerstadt Kavala, um dortigen arbeitslo-sen Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu geben

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gramm Erasmus+ geförderten Projektes „Strategische Partnerschaft – Konzepte zur Bekämpfung von Jugendarbeits losigkeit in Europa“ kamen Delegationen aus Glasgow und der niederländischen Region Maastricht zum Arbeitsbesuch nach Nürnberg. Dem Thema des dreijährigen Projekts entspre-chend standen praxisbezogene Konzepte für einen gelingenen Übergang von der all-gemeinbildenden Schule in die berufliche Ausbildung im Mittelpunkt des Austausches. Die ausländischen Gäste nahmen dabei auch kritisch Projekte an Nürnberger Mittel- sowie Real- und Wirtschaftsschulen und Berufs-schulen unter die Lupe. Zum Abschluss des Workshops präsentierten die schottischen und niederländischen Gäste im Berufsbil-dungszentrum die Erziehungskonzepte und Lösungswege ihrer Länder. Bei dieser Gele-genheit konnten auch bereits neue Verab-redungen getroffen werden. So wurde zwi-schen einer Nürnberger Realschule und einer Glasgower High School ein eTwinning-Projekt zum Thema Stadtgeschichten konzipiert.

Anknüpfend an die seit Jahren erfolgreich praktizierte Zusammenarbeit der Mode-schulen haben auch die Abteilungen für Friseurberufe einer Nürnberger Berufsschule und eines Glasgower College Pläne für einen

Austausch entwickelt. Zusätzlich gibt es Überlegungen für einen Austausch von Schü-lerinnen und Schüler der Berufsschule 10 im Bereich Verwaltungsfachangestellte mit der schottischen Metropole. Da die geplanten Projekte schnell weiterentwickelt werden sol-len, stehen für dieses Jahr bereits Besuche in Glasgow und Maastricht auf dem Programm. Übergreifendes Ziel ist es, nach drei Jahren nicht nur exemplarisch zentrale Elemente für den gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf zu identifizieren und weiterzuent-wickeln, sondern auch ein tragfähiges Netz für Schulkooperationen zu knüpfen, das ein Zusammenwirken von Nürnberger, Glasgower und Maastrichter Schulen über den Zeitraum des Projekts hinaus erfolgreich macht. n

Das „Kelvingrove Art Gallery and Museum“ ist das bekannteste Museum in Nürnbergs schottischer Partnerstadt Glasgow und besitzt eine der größ-ten städtischen Kunst-kollektionen Europas

Ohne entschlossene Reformen der Bildungssysteme und der Arbeitsmärkte werden viele Jugendliche in Südeuropa auch nach der Finanzkrise arbeitslos bleiben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie zur Jugendarbeitslosigkeit in Europa des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, die von der Robert Bosch Stiftung in Auftrag gegeben wurde. Nach Ein-schätzung der Arbeitsmarktforscher verhindern vor allem struk-turelle Schwächen, dass Jugendliche in den südeuropäischen Krisenländern in den Arbeitsmarkt integriert werden. Kurzfristig komme es darauf an, junge Menschen besser über Beschäfti-gungschancen im Ausland aufzuklären, sie zu motivieren und bei den ersten Schritten zu unterstützen. Die rechtlichen Voraus-setzungen für die berufliche Mobilität innerhalb der EU seien geschaffen. Nach wie vor gebe es aber viele praktische Hürden wie fehlende Sprachkenntnisse, die Jugendliche daran hindern, eine Arbeitsstelle im Ausland anzutreten, so die Experten.

Obwohl die Studie die Perspektive der EU-Mitgliedstaaten insgesamt abdeckt, legt sie den Schwerpunkt auf die südeuro-päischen Länder, die in besonderem Maße von der aktuellen Jugendarbeitslosigkeitskrise betroffen sind. Den Hauptteil bilden drei Länderberichte, in denen die Lage in Italien, Spanien und

Portugal im Detail darge-stellt wird und aktuelle sowie mögliche zukünftige politische Initiativen unter-sucht werden, die zu einer Verringerung der Jugendar-beitslosigkeit in diesen Län-dern beitragen könnten.

Die englischsprachige Stu-die „Youth Unemployment in Europe“ kann im Internet heruntergerladen werden. Zudem steht eine Kurzfassung in deutscher Sprache zur Verfügung.

Studie „Youth Unemployment in Europe“: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/

downloads/RBS_ZEW-Studie_Jugendarbeitslosigkeit_Online_einzel.pdf

Deutsche Zusammenfassung der Studie: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/

downloads/RBS_ZEW-Studie_Jugendarbeitslosigkeit_Zusammenfassung.pdf

Studie der Robert Bosch Stiftung

Jugendarbeitslosigkeit als Strukturproblem

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Youth Unemployment in EuropeAppraisal and Policy Options

Francesco Berlingieri, Holger Bonin, Maresa Sprietsma Centre for European Economic Research /Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW)

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Globale Herausforderungen wie Klimawan-del, Umweltschutz und demografische Ent-wicklung können nur im europäischen Kon-text oder sogar global und in gemeinsamer Anstrengung gelöst werden. Städte, Kreise und Regionen sind gefordert, sich aktiv an Lösungen zu beteiligen. Sie müssen ihre Kräfte bündeln, um die Lebensbedingungen dauerhaft zu sichern und zu verbessern.

Der Enzkreis im Herzen Baden-Württem-bergs zwischen den Ballungsräumen Stutt-gart und Karlsruhe pflegt langjährige Part-nerschaften mit der norditalienischen Provinz Reggio Emilia, dem ungarischen Komitat Györ-Moson-Sopron und den polnischen Kommunen Mysłowice, Imielin und Chelm Słaski. Durch das seit 1987 jährlich stattfin-dende Internationale Jugendcamp und die Beteiligung an EU-Projekten ist bis heute ein Netz an internationalen Kontakten entstan-den, das in mehr als ein Dutzend europäische Länder reicht.

Im Rahmen dieser Beziehungen eröffnet die Kreisverwaltung Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem europäischen Ausland Möglichkeiten, durch Praktika berufliche Aus-landserfahrung zu sammeln oder sich weiter zu qualifizieren. Da Studierende über deut-lich mehr Möglichkeiten verfügen, sich etwa durch Partnerschaften der Universitäten oder das Erasmus-Austauschprogramm beruf-lich weiterzubilden, liegt der Schwerpunkt dabei auf jungen Menschen mit „normaler“ Berufsausbildung.

Das Projekt „EmploYouth“

Seit einigen Jahren beteiligt sich der Enzkreis an EU-Projekten, in denen über mehrere Jahre inhaltlich mit Partnern aus verschiedenen EU-Ländern gearbeitet wird. Eines davon, das Projekt „EmploYouth“, widmete sich von 2012 bis 2014 gemeinsam mit Partnern aus Spanien, Italien, Kroatien, Österreich, Lettland und Schweden der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Bereits bei der Auftaktkonferenz in Deutschland wurde deutlich, wie unter-schiedlich die Ausgangslage in den beteilig-ten Regionen ist. Während in Schweden, Deutschland und Österreich der Fokus vor allem auf Jugendliche liegt, die vorzeitig die Schule verlassen oder die Ausbildung abbrechen, sind in Spanien oder Italien vor allem Absolventinnen und Absolventen der

Beitrag des Enzkreises gegen Jugendarbeitslosigkeit in Europa:

Hilfe beim Einstieg in das BerufslebenDer Enzkreis beteiligt sich an verschiedenen EU-Programmen und

-Projekten, um arbeitslosen Jugendlichen aus Europa einen Einstieg

in das Berufsleben zu erleichtern. Im Rahmen seiner Partnerschaften

ermöglicht der Kreis zudem Jugendlichen aus der norditalienischen

Provinz Reggio Emilia, dem ungarischen Komitat Györ-Moson-Sopron

und den polnischen Kommunen Mysłowice, Imielin und Chelm Słaski

Sprachkurse und Praktika in Deutschland.

Ein Beitrag von

Karl Röckinger und

Jürgen Hörstmann

Zu den Autoren:

Karl Röckinger ist Landrat des Enzkreises.

Jürgen Hörstmann ist Europa-Beauftragter im Landratsamt Enzkreis.

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Im Rahmen des EU-Projektes „EmploYouth“ tauschte sich der Enzkreis mit Partnern aus sechs weiteren Ländern zu Ursachen und Lösungsmöglichkeiten der Jugendarbeitslosigkeit in Europa aus

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Universitäten betroffen, da der Arbeitsmarkt für sie schlicht keine Stellen bereithält. In Lettland und Kroatien fürchtet man dagegen den „brain drain“, eine Abwanderung der qualifizierten Fachkräfte in das europäische Ausland.

Besonders interessant für die Partner war das deutsche duale Ausbildungssystem. Die spanische Seite nahm das Projekt und die Kontakte nach Deutschland zum Anlass, gezielt Lehrende und die politische Entschei-dungsebene – bis zum zuständigen Bildungs-minister der Region Castilla-La Mancha – in einer eigenen Konferenz zu informieren und dafür zu werben, Teile des Modells zu übernehmen. Auch die schwedischen Part-ner planen, zum Thema Ausbildung eine Fach delegation in den Enzkreis zu schicken, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Industrie und Handel bestehen soll.

Die Beteiligten aus dem Enzkreis – darun-ter die Agentur für Arbeit, freie Träger und die Kreishandwerkerschaft – nutzten die Mög-lichkeit, neue Kontakte auf der regionalen ebenso wie auf der internationalen Ebene zu knüpfen. Das führte etwa zu einem Aus-tausch zwischen den Kreisberufsschulen und einer Schule in Spanien, zu neuen Aktivitäten eines Vereins für Internationale Mobilität vor allem mit Italien und Spanien, und es erleich-terte die Suche nach Praktikumsplätzen in Betrieben in der Region.

Deutsch-Unterricht für polnische und ungarische Jugendliche

„EmploYouth“ ist jedoch nur einer der Bausteine: Seit nahezu 20 Jahren verbrin-gen jedes Jahr 16 Schülerinnen und Schüler aus Polen und Ungarn zwei Sommerwochen im Enzkreis, um im Rahmen eines Intensiv-kurses ihre Kenntnisse der deutschen Spra-che zu verbessern. Die Jugendlichen werden von den Partnerkommunen ausgewählt und haben dort in der Schule bereits Deutsch gelernt.

Die Reisekosten tragen die Partnerkom-munen. Die Kosten für Unterricht, Unter-bringung und Programm übernimmt der Jugendring Enzkreis und bezuschusst wird der Aufenthalt vom Landesjugendplan. Bei der Organisation und Durchführung des Rahmen- und Besuchsprogramms arbeiten Kreisverwaltung und Jugendring Enzkreis Hand in Hand.

Die Teilnehmenden sind in Gastfamilien untergebracht, um das Gelernte anzu-wenden und – bei gegenseitigem Gefallen – dauerhafte Kontakte zu knüpfen. Tatsäch-

lich halten viele der Schülerinnen und Schü-ler noch nach Jahren den Kontakt zu ihrer ehemaligen Gastfamilie. Mehrere von ihnen kamen später für mehrmonatige Praktika in den Enzkreis zurück oder haben einen Teil ihres Studiums an einer deutschen Universität absolviert. Der Deutschkurs macht sich gut im Lebenslauf und kann für den weiteren Berufsweg auch im Heimat-land nützlich sein.

Schnupper-Praktika für italienische Jugendliche

Bereits fünf Mal kamen zehn junge Schü-lerinnen und Schüler der Abschlussklassen verschiedener weiterführender Schulen aus der italienischen Partnerregion Reggio Emilia für vier Wochen in den Enzkreis. Auch sie waren in Gastfamilien untergebracht. In den ersten acht Tagen ihres Aufenthalts erhalten sie einen Intensiv-Deutschkurs, die weiteren drei Wochen absolvieren sie ein Praktikum in Betrieben in der Region.

Mit dem „Schnupper-Praktikum“ bei Banken oder Firmen, in der Gastronomie oder in der öffentlichen Verwaltung können die Jugendlichen im Alter zwischen 17 und 19 Jahren ihren Horizont erweitern und die Besonderheiten im Geschäftsleben eines anderen Landes – in diesem Fall Deutsch-lands – kennenlernen. Zudem sollen sie moti-viert werden, ihre Fremdsprachenkenntnisse zu erweitern und im Lauf ihrer weiteren Aus-bildung oder eines Studiums einen längeren Auslandsaufenthalt in Erwägung zu ziehen. Beides erleichtert erfahrungsgemäß den spä-teren Einstieg in den Beruf.

Sowohl aus der polnischen als auch der italienischen Partnerregion hat der Enzkreis jungen Menschen mehrfach Praktika für drei bis sechs Monate innerhalb der Kreisverwal-tung angeboten, um ihre Chancen auf dem

Zum Deutsch-Unterricht der Schülerinnen und Schüler aus dem polni-schen Mysłowice gehört auch der Besuch von Sehenswürdigkeiten wie etwa des UNESCO-Weltkulturerbes Kloster MaulbronnFo

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Arbeitsmarkt vor allem in ihrem Heimatland zu verbessern. Dabei werden die Kosten der Unterkunft übernommen und ein Praktikums-Entgelt bezahlt. Bedauerlicherweise stellt das Mindestlohn-Gesetz hier seit Beginn die-ses Jahres eine hohe Hürde dar, da die jun-gen Erwachsenen nunmehr auch im Rahmen eines Praktikums nicht nur den Mindestlohn erhalten, sondern sogar nach Tarif bezahlt werden müssen.

Austausch im Rahmen von ERASMUS+

Das EU-Programm ERASMUS+ zur Förde-rung der Mobilität junger Menschen, das bis 2014 „Leonardo“ hieß, ist eine ausgezeich-nete Möglichkeit, um jungen Menschen einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Dabei setzt der Enzkreis seit einigen Jahren vor allem auf Angebote für Jugendliche, die nicht studieren, sondern eine Lehre absolviert haben oder noch in Ausbildung sind.

Im Rahmen der Kontakte nach Spanien werden seit 2010 zwei Mal im Jahr je zwei bis drei Absolventinnen und Absolventen einer Berufsfachschule für Chemielaboranten in Albacete in Betriebe im Enzkreis vermittelt. Das dreimonatige Praktikum bildet den Abschluss der Ausbildung im Heimatland. Das Programm wird ab 2015 um Fach-schülerinnen und -schüler aus dem Bereich Mechanik und Automotive erweitert, wobei sich vor allem die kreiseigene Berufsschule in Mühlacker engagiert.

Die Kreisverwaltung sucht die Betriebe und stellt den Kontakt her, vermittelt die Unter-kunft und unterstützt und begleitet die Prak-tikantinnen und Praktikanten bei Fragen der Organisation des täglichen Lebens. Zudem finanziert sie einen Basis-Deutschunterricht. Weitere Kosten fallen für den Enzkreis nicht an, da der Aufenthalt von der Europäischen Union bezuschusst wird.

Drei der insgesamt etwa 20 jungen Spa-nierinnen und Spanier wurden nach dem Praktikum durch den Betrieb übernommen, eine weitere fand in einer anderen Firma eine Festanstellung. Die Resonanz seitens der beteiligten Betriebe ist sehr gut, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer Festanstel-lung kommt oder nicht.

Aufgrund der verheerenden Lage auf dem spanischen Arbeitsmarkt streben mehr und mehr der jungen Fachkräfte einen dauer-haften – oder zumindest langfristigen – Auf-enthalt in Deutschland an. In Albacete liegt die Arbeitslosenquote für junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren um zehn Prozent-

Enzkreis: https://www.enzkreis.de/

EU-Projekt „EmploYouth“: https://employouth.

wordpress.com/

Infos

punkte über dem Landesdurchschnitt von 55,3 Prozent (Stand November 2014). Zum Vergleich: In Deutschland betrug die Quote im gleichen Zeitraum 7,4 Prozent, im Enzkreis liegt sie stabil unter drei Prozent.

Schwierigkeiten bereitet oft die deutsche Sprache: Nur wenige der jungen Menschen verfügen über ausreichende Kenntnisse. Zwar lässt sich gerade im beruflichen Umfeld mittlerweile vieles auf Englisch erklären und regeln, für einen echten Kontakt im Betrieb, der über reine Arbeits-anweisungen hinausgeht, ist die deutsche Sprache jedoch unabdingbar. Ebenfalls ausbaufähig sind eine Begleitung in den ersten Wochen und die Herstellung von sozialen Kontakten. Hier gibt es zwar einige Initiativen wie etwa das vom Land Baden-Württemberg geförderte „WelcomeCenter“ bei der Industrie- und Handwerkskammer Nordschwarzwald, aber noch keine wirklich greifenden Lösungen.

Fazit und Ausblick

„Der europäische Gedanke und die Pflege unserer Partnerschaften in Europa haben für uns einen hohen Stellenwert. Wir unterstüt-zen den internationalen Jugendaustausch, Sprachkurse und Berufspraktika“ – so heißt es im Leitbild des Enzkreises. Auch deshalb sehen wir uns in der Verantwor-tung, zu einer Verbesserung der Situation beizutragen.

Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in Europa wird der Enzkreis sicher nicht lösen. Er kann jedoch einen Beitrag leisten, um jungen Menschen eine Perspektive zu geben. Dabei kann es nicht im Interesse Deutsch-lands sein, gut ausgebildete Fachkräfte zur Deckung des eigenen Bedarfs auf Dauer aus den Nachbarländern zu „importieren“ und so der dortigen Volkswirtschaft zu entziehen. Aber wenn junge Menschen im Ausland ihre Erfahrungen erweitern, Kontakte knüpfen, mit neuen Technologien arbeiten und andere Formen des Wirtschaftens kennenlernen, werden sie in einigen Jahren in der Lage sein, in ihren Heimatländern wichtige und wert-volle Impulse zu setzen.

Dass viele von den Jugendlichen, die heute nach Deutschland kommen, irgend-wann zurückkehren werden, kann als sicher gelten. Es liegt an den Betrieben, in denen sie arbeiten, und an den Kommunen, in denen sie leben, wie, mit welchen Fertig-keiten und welchem Know-how sie zurück-kehren – und mit welchem Bild von Deutsch-land und Europa. n

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Spanische Absolventinnen und Absolventen einer Berufsfachschule für Chemielaboranten können im Enzkreis ein Praktikum absolvieren

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Der Landkreis Fulda hat ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem spanischen Jugend-lichen eine Ausbildung im Kreis Fulda ermög-licht werden soll. Da die im Landkreis Fulda gelegene Gemeinde Petersberg seit 1999 mit dem spanischen Sabiñánigo in der Region Aragon verschwistert ist, lag es nahe, das Projekt mit Jugendlichen aus der spanischen Partnerstadt in Angriff zu nehmen.

Vertreterinnen und Vertreter des Land-kreises Fulda, der Gemeinde Petersberg, einer Unternehmensgruppe Pflegeheime, des Klinikums Fulda und eines Vereins, der Fördermittel beantragt, haben daraufhin in Sabiñánigo Ausbildungsplätze für Kranken-schwestern und Krankenpfleger sowie Alten-pflegerinnen und Altenpfleger vorgestellt und angeboten. Auf der spanischen Seite waren der Bürgermeister, eine Stadträtin sowie ein Vertreter der Arbeitsverwaltung anwesend. Die Resonanz war positiv.

Von deutscher Seite wurde klargestellt, dass für eine Ausbildung in Deutschland Sprachkenntnisse mit mindestens Level B1/B2 Voraussetzung sind. Zudem wurde abgesprochen, dass die spanische Partner-gemeinde Sabiñánigo das Angebot außen-wirksam umsetzt. Dies ist mit einer Presse-konferenz nach der Präsentation mit Vertre-terinnen und Vertretern von Presse und Radio gut gelungen.

In einem ersten Schritt kamen auf Ein-ladung des Landkreises Fulda und der Gemeinde Petersberg 13 Jugendliche aus der spanischen Partnerstadt nach Deutschland, um sich vor Ort in Pflegeheimen und im

Krankenhaus über mögliche Ausbildungen zu informieren. Die Jugendlichen nahmen das Angebot positiv auf, so dass die weiteren Schritte vereinbart wurden. Unter den 13 Jugendlichen, die von der Stadt Sabiñánigo ausgewählt worden waren, befanden sich allerdings acht Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung in anderen Fachrichtungen haben und einen Arbeitsplatz suchen. Hier wollen der Kreis Fulda und die Gemeinde Petersberg ebenfalls helfen.

Vom Landkreis Fulda wurde durch eine deutsche Studentin mit einem Staats-examen in Sabiñánigo ein dreimonatiger Intensivkurs Deutsch angeboten, an dem die Jugendlichen und jungen Erwachsenen teilnahmen. Als nächster Schritt folgte von Juni bis September 2014 ein viermonatiger Aufenthalt im Kreis Fulda und der Gemeinde Petersberg. Die Jugendlichen haben in dieser Zeit einen weiteren Monat Deutsch gelernt und dann ein Praktikum absolviert. Dabei gab es fünf Praktikumsplätze in der Kranken- und Altenpflege. Um Plätze in anderen Berufssparten (Mangelberufe) bemühte sich der Landkreis Fulda. Für die Zeit des Aufenthalts wurden Unterkünfte zur Verfügung gestellt und durch eine Betreuung wurde der Aufenthalt mit sozia-len Kontakten bereichert. Mittlerweile absolvieren vier spanische Jugendliche verschiedene Praktika und eine spanische Jugendliche hat eine Festanstellung als Betreuerin in einer häuslichen Behinderten-gruppe erhalten. n

Jugendprojekt des Landkreises Fulda und der Gemeinde Petersberg:

Praktikanten aus der PartnerstadtMit Unterstützung des Landkreises Fulda will die Gemeinde Peters-

berg arbeitslosen Jugendlichen aus ihrer spanischen Partnerstadt

Sabiñánigo eine Ausbildung in Deutschland ermöglichen. Einige

spanische Jugendliche haben dazu bereits Praktika im Kreis Fulda

absolviert. Eine spanische Jugendliche hat sogar eine Festanstellung

gefunden.

Ein Beitrag von

Reimund Krieger

Zum Autor:

Reimund Krieger ist Leiter der Abteilung Kultur und Presse der Gemeinde Petersberg.

Gemeinde Petersberg: http://www.petersberg.

de/

Infos

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Nach der überstandenen Deutschprü-fung überreichten der Bürgermeister der Gemeinde Petersberg, Karl-Josef Schwiddessen (rechts), und der Erste Beigeordnete des Kreises Fulda, Heiko Wingenfeld (Mitte), den spa-nischen Jugendlichen ihre Zertifikate

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J U G E N D A R B E I T S L O S I G K E I T

Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa:

Förderung für junge Europäerinnen und EuropäerEs gibt verschiedene Förderprogramme auf europäischer und natio-

naler Ebene, die genutzt werden können, um jungen arbeitslosen

Europäerinnen und Europäern den Zugang zu einer Ausbildung oder

den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. „Europa kommunal“

stellt an dieser Stelle eine kleine Auswahl vor.

„ The Job of my Life“ ist ein Sonderprogramm des Bundes zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteres-sierten Jugendlichen aus Europa“ (MobiPro-EU), für das ab Juli 2014 neue Fördergrundsätze gelten. Zwei Neuerungen sind hier wesentlich: die Umstellung von einer Individual- auf eine Projekt-förderung sowie die ausschließliche Förderung von ausbildungs-interessierten Jugendlichen und nicht mehr von Fachkräften.

MobiPro-EU zielt auf eine Verringerung der Jugendarbeits-losigkeit in der EU, indem junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren bei der Absolvierung einer betrieblichen Berufs-ausbildung in Deutschland unterstützt werden. „The Job of my Life“ fördert daher Projekte, die Jugendliche und junge Erwachsene aus Europa so qualifizieren und begleiten, dass sie in Deutschland erfolgreich eine duale Ausbildung absolvieren können. Die Vermittlung von ausbildungsinteressierten Jugend-lichen an die Projekte erfolgt ausschließlich durch die Bundes-agentur für Arbeit.

Gefördert werden:n Deutschsprachkurse vor Beginn im Heimatland

und während des Aufenthaltes in Deutschlandn Ausgewählte Reise- und Umzugskosten n Unterstützungsleistungen zur Sicherung des

Lebensunterhaltsn Sozial- und berufspädagogische Begleitung

Kontakt und Information:Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)The job of my lifeTelefon: 0228 / 713 1313Internet: http://www.thejobofmylife.de/

MobiPro-Eu / The job of my Life

Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) kommen förderungs-bedürftigen jungen Menschen zugute, die eine berufliche Ausbil-dung aufnehmen, fortsetzen oder abschließen wollen und dienen der Vorbeugung sowie Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Die Förderung erfolgt durch die Aufarbeitung in kleinen Lerngrup-pen oder in Einzelunterricht. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

Ausbildungsbegleitende Hilfen können beantragt werden, sofern es sich um lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende handelt, die ohne Ausbildungsbegleitende Hilfen ihre Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Außerdem werden Auszubildende unterstützt, die aufgrund einer abgebrochenen Berufsausbildung keine wei-tere Ausbildung beginnen können oder solche, denen ein Ausbil-dungsabbruch droht.

Unterstützt werden:n Nachhilfe in Fachtheorie und Fachpraxisn Prüfungsvorbereitung n Nachhilfe in Deutschn Unterstützung bei Problemen im sozialen Umfeld

sowie im Betriebn Regelmäßiger Stütz- und Förderunterricht unter

Berücksichtigung der betrieblichen Ausbildungszeiten n Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften

und Eltern

Kontakt und Information:Zuständige Agentur für ArbeitTelefon (Arbeitgeber): 0800 / 4 5555 20 (kostenfrei)Telefon (Arbeitnehmer): 0800 / 4 5555 00 (kostenfrei)Internet: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/

BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/FoerderungderBerufsausbildung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI515290

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

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Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegs-fortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sogenannte „Meister-BAföG“ – umfasst die Förderung von beruflichen Aufstiegsfort-bildungen und damit von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Die finanziellen Leistungen setzen sich aus Zuschüssen und zins-günstigen Darlehen zusammen. Eine Altersgrenze für die Förderung besteht nicht. Gefördert werden können auch bevorrechtigte Aus-länderinnen und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten.

Der Auszubildende muss bereits einen Abschluss oberhalb einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufs-fachabschlusses erreicht haben. Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und innerhalb von drei Jahren bei Vollzeitmaßnahmen oder nach vier Jahren bei Teilzeitmaßnahmen abgeschlossen werden.

Ansprechpartner in Fragen der Förderanträge und für die Bera-tung im Einzelfall sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförde-rung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohn-sitz der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Die Förderung erstreckt sich auf:n Eine Aufstiegsfortbildungn Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitmaßnahmenn Zuschüsse und zinsgünstige Darlehensanteilen Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig auf-

enthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert.

n Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wird auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitäts-sicherungssystems verlangt.

Kontakt und Information:Bundesministerium für Bildung und ForschungAufstiegsförderung: Förderprogramme zur beruflichen

Weiterbildung Info-Hotline: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei)Internet: http://www.meister-bafoeg.info/Adressen der zuständigen Behörden für Ausbildungsförderung:

http://www.meister-bafoeg.info/de/102.php

Meister-BAföG

Leitaktion 1 „Lernmobilität für Einzelpersonen“Das EU-Programm ERASMUS+ vereint unter anderem die bis-

herigen EU-Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung und schließt somit auch das frühere Programm LEONARDO ein. ERASMUS+ unterstützt Auszubildende bei der Sammlung inter-nationaler Berufserfahrung, die die europäische Kooperation und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Erfahrungen können durch berufliche Praktika, Ausbildungsabschnitte oder Weiterbildungs-maßnahmen von zwei Wochen bis zwölf Monate erfolgen.

Um die Voraussetzungen für das Programm zu erfüllen, müssen sich die Auszubildenden in der Erstausbildung für einen berufsqua-lifizierenden Abschluss befinden. Junge Arbeitnehmer können sich innerhalb des ersten Jahres nach Abschluss der Berufsausbildung ebenfalls bewerben. Die Bewerbung erfolgt durch Institutionen und Unternehmen, die zunächst gemeinsam mit ausländischen Partnern ein Austauschprojekt entwickeln müssen, bevor sie Fördermittel beantragen können.

Gefördert werden:n Fahrt- und Aufenthaltskostenn Zusätzliche Sprachvorbereitungskursen Verwaltungskosten der entsendenden Organisationen

Leitaktion 2 „Partnerschaften und Kooperationsprojekte“Die Europäische Union unterstützt strategische Partnerschaften

im Bereich der beruflichen Bildung zwischen den EU-Mitgliedstaa-ten sowie zu Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Türkei im Rahmen der Leitaktion 2 des Programms Erasmus+. Die

transnationalen Projekte zielen auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren ab. Die Zusammenarbeit kann auf allen Ebenen zwischen öffent-lichen sowie privaten Einrichtungen erfolgen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Beteiligung von min-destens drei Einrichtungen aus drei Projektländern. Den Projekten muss ein Projektplan mit detailliertem Arbeits- und Zeitplan sowie der Darlegung des spezifischen Mehrwerts der Projekte zugrunde liegen. Die Projektdauer beträgt zwei bis drei Jahre. Zuständig für die Antragstellung ist der jeweilige Koordinator bei der Nationalen Agentur des Landes.

Gefördert werden:n Projektmanagement und Implementierungn Transnationale Treffenn Intellektuelle Outputsn Multiplikatorenveranstaltungenn Transnationale Lehr- und Lernaktivitätenn Besonderer Bedarfn Außerordentliche Kosten

Kontakt und Information:Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für BerufsbildungTelefon: 0228 / 107 1676Internet: http://www.na-bibb.de/Internet: http://www.erasmusplus.de/

EU-Programm ERASMUS+

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Am Centro DUAL Portimão in Portugal können Auszubil-dende aufgrund einer Kooperation der Deutsch-Portugiesischen Industrie- und Handelskammer eine duale Ausbildung im Hotel- und Gastronomie gewerbe absolvieren. Die Ausbildung verbindet nach deutschem Vorbild Theorie und Praxis. Der Theorieteil erfolgt im Berufsschulzentrum DUAL in Portimão, der praktische Teil in Hotels und Restaurants an der Algarve, auf Madeira oder in Lissabon. Die Dauer der Ausbildung beträgt zweieinhalb Jahre.

Voraussetzungen sind:n Abitur oder sehr guter Realschulabschlussn Alter: 18 bis 25 Jahren Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse

n Praktikum in der Hotellerie und/oder Auslandserfahrungen von Vorteil

n Erfolgreiche Teilnahme am Assessment Center in Deutschland oder Portugal

n Team- und Kommunikationsfähigkeit

Kontakt und Information:Deutsch-Portugiesische Industrie- und HandelskammerCentro DUAL Portimão / PortugalTelefon: +351 282 484 703Internet: http://www.dual.pt/homes/custom/contacts/location/

portimao.html

DUAL – Ausbildung für Hotel und Gastronomie in Portugal

Die deutsche Auslandsberufsschule Formación Empresarial Dual Alemana (FEDA), welche durch die Initiative der in Spanien ansäs-sigen deutschen Unternehmen gegründet wurde, ermöglicht eine zweisprachige und bikulturelle duale Ausbildung in den Bereichen Industrie und Spedition/Logistik. Seit 2012 bietet FEDA zusätzlich zu den deutschsprachigen Berufsschulzweigen eine spanisch-sprachige duale Ausbildung zum Verkäufer mit spanischem und deutschem Abschluss an. Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre. Der praktischer Teil der Ausbildung findet in rennomierten Unternehmen statt. Es besteht die Möglichkeit der Kombination der Ausbildung mit einem Wirtschaftsstudium.

Gesucht werden:n Wirtschaftlich interessierte junge Menschen (18-25 Jahre) mitn Abitur/Bachilleraton Gute Deutschkenntnisse (B2)

Kontakt und Information:FEDA Madrid - German Business School Telefon: +34 913 835 830FEDA Barcelona - German Business School Telefon: +34 934 462 700Internet: http://www.feda-business-school.com/

FEDA – Duale Berufsausbildung in Barcelona oder Madrid

EURES ist ein Netzwerk zwischen Europäischer Kommission, öffent-lichen Arbeitsverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz und Partnerorganisationen. Auf der Plattform werden Informationen sowie Beratungs- und Vermitt-lungsleistungen für Arbeitskräfte und Arbeitgeber in Europa bereit-gestellt. Neben dem Stellenmarkt bietet das Portal Vermittlung und Unterstützung bei Problemen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgrund grenzüberschreitender Berufsausübung entstehen können.

Kontakt und Information:EURESInternet: https://ec.europa.eu/eures/page/homepage?lang=deBerater-Suche: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?lang=de&

acro=eures&catId=3&parentCategory=3&searchmembers=yes&countryId=DE&regionId=DE0

EURES

Das Programm JOBSTARTER, das vom Bundesministerium für Bil-dung und Forschung durch den Europäischen Sozialfonds gefördert wird, unterstützt Projekte, die auf eine Verbesserung der dualen Berufsausbildung in Deutschland abzielen. Es verfolgt die Attrak-tivitätssteigerung sowie eine Verbesserung der regionalen Ausbil-dungsstrukturen, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.

Die Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (KAUSA) ist Bestandteil des Programms JOBSTARTER. KAUSA will Selbstständige mit Migrationshintergrund für die Berufsausbildung gewinnen, die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen erhöhen und Eltern über die berufliche Ausbildung informieren. Dazu werden Beratungsleistungen

zum Einstieg in die Ausbildung angeboten sowie Unterstützung bei der Durchführung und der Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen, Kammern und anderen Institutionen gewährleistet. In verschiedenen Städten Deutschlands sind KAUSA-Servicestellen vorhanden.

Kontakt und Information:Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)Programmstelle JOBSTARTER Telefon: 0228 / 107 2909Internet: http://www.jobstarter.de/

JOBSTARTER / KAUSA

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F O R U M P A R T N E R S C H A F T

Seit mehr als 20 Jahren sind die hessische Stadt Gedern und die Stadt Columbia in

den Vereinigten Staaten verschwistert. Im Rahmen der Partnerschaft gibt es einen regen Austausch von Bürgerinnen und Bürgern, Schulen und Vereinen. Dafür wurde die Stadt Gedern nun mit dem deutsch-amerikanischen Städtepartnerschaftspreis der Steuben-Schurz-Gesellschaft ausgezeichnet. Die Prä-sidentin Dr. Ingrid Gräfin zu Solms-Wildenfels überreichte den Preis beim Neujahrsempfang der Gesellschaft am 29. Januar 2015 in Frank-furt am Main an den Ersten Stadtrat der Stadt Gedern, Herbert Weber, und den Vorsitzen-den des Verschwisterungsvereins Gedern-Columbia, Uwe Bergheimer.

Die ersten Kontakte zwischen Gedern und Columbia gab es Anfang der 1990er-Jahre. Nachdem einzelne Bürgerinnen und Bürger aus Columbia im südhessischen Gedern nach ihren deutschen Vorfahren gesucht hatten und fündig geworden waren, erreichte die Stadt im Februar 1992 eine offizielle Einla-dung der Stadt Columbia zur Teilnahme am „People-to-People-Program“ der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Ziel, eine Städtepartnerschaft zu begründen. Bereits im April desselben Jahres unterschrieben beide Städte eine Deklaration der Freundschaft, die nur ein Jahr später, am 8. Mai 1993, in eine offizielle Städtepartnerschaft mündete.

Seitdem hat sich ein intensiver Austausch entwickelt. Neben gegenseitigen Besuchen von Bürgerinnen und Bürgern gibt es mehr-wöchige Schüleraustausche zwischen der

Gesamtschule Gedern und der Columbia High School. Jedes Jahr besucht auch mindestens eine Schülerin oder ein Schüler aus Gedern für ein komplettes Jahr die Columbia High School. Zudem bestehen enge und gute Kontakte zwischen dem Gederner Feuerwehr-verein und dem Columbia Volunteer Fire Department sowie zwischen zahlreichen Musik- und Sportvereinen.

Die Bedeutung der Städtepartnerschaft zwischen Gedern und Columbia wird auch im Straßenbild der beiden Städte sichtbar. So gibt es seit 1995 in Gedern einen Columbia-Platz. In Columbia wurde eine Straße nach Gedern benannt. Zudem erhielt ein Neubau-viertel den Namen „Gedern Village“.

Mit ihrem Städtepartnerschaftspreis wür-digt die Steuben-Schurz-Gesellschaft konkret gelebte deutsch-amerikanische Freundschaft. Der Preis wurde 2011 erstmals vergeben und erweitert die vielfältigen Aktivitäten und Sponsorenprogramme der Gesellschaft. Die Steuben-Schurz-Gesellschaft ist die älteste deutsch-amerikanische Freundschafts-organisation mit über 500 Mitgliedern. Sie wurde 1930 gegründet, 1933 verboten und 1948 wiedergegründet. Jährlich vergibt die Gesellschaft auch einen Medienpreis an Persönlichkeiten aus dem Medienbereich, die sich um die deutsch-amerikanischen Beziehungen verdient gemacht haben. Den Partnerschaftspreis erhielten bisher der Main-Taunus-Kreis, die Stadt Braunfels, die Stadt Seligenstadt, die Stadt Magdeburg und nun die Stadt Gedern. n

Verleihung des deutsch-amerikanischen Städtepartnerschaftspreises:

Freundschaft von Gedern mit Columbia geehrtDie Stadt Gedern hat den deutsch-amerikanischen Städtepartner-

schaftspreis der Steuben-Schurz-Gesellschaft erhalten. Die Freund-

schaftsorganisation ehrt damit die engen Beziehungen der hessischen

Stadt zu Columbia im Westen des US-amerikanischen Bundesstaates

Illinois. Der Preis wird seit 2010 vergeben, um die Völkerverbindung

zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten zu stärken.

Stadt Gedern: https://www.gedern.de/

Verschwisterungsverein Gedern-Columbia:

http://www.verschwi-sterungsverein-gedern-columbia.de/

Steuben-Schurz- Gesellschaft:

http://www.steuben-schurz.org/

Infos

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Dr. Ingrid Gräfin zu Solms-Wildenfels überreichte dem Ersten Stadtrat der Stadt Gedern, Herbert Weber (links), und dem Vorsitzenden des Verschwis-terungsvereins Gedern-Columbia e.V., Uwe Bergheimer, eine Urkunde sowie einen Scheck über 1.000 Euro

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Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2014 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 vorgelegt. Es ist das erste Arbeitsprogramm der neuen Kommission von Jean-Claude Juncker. Da der Kommis-sionspräsident bereits bei der Zusammen-setzung seines Teams deutlich gemacht hatte, dass sich unter ihm einiges ändern werde, durfte man gespannt sein, ob sich sein Veränderungswille auch im Arbeitspro-gramm Bahn bricht. Und in der Tat: Schon der Titel „Ein neuer Start“ macht deutlich, dass auch das Arbeitsprogramm der Euro-päischen Kommission Teil einer Innovations-agenda sein wird.

Mehr Konzentration und Transparenz

Der erste Satz des Arbeitsprogramms 2015 lautet: „Diese Kommission war mit dem Versprechen ins Amt gewählt worden, die Dinge anders anzugehen.“ Das heißt konkret, dass sich die Europäische Kommission auf die „großen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen“ wie Arbeitslosigkeit, mäßiges Wachstum, hohe Staatsschulden, Investitionslücke und mangelnde Wettbe-werbsfähigkeit auf den Weltmärkten kon-zentrieren und sich weniger bei Themen ein-mischen will, „bei denen die Mitgliedstaaten besser in der Lage sind, auf der nationalen oder regionalen Ebene die richtigen Ant-worten zu finden“. Darüber hinaus will sie

für mehr Transparenz und Rechenschaft im Hinblick auf die Inhalte und Methoden ihrer Tätigkeit sorgen.

Ein weiteres Element unter dem Leitsatz, die Dinge anders anzugehen, ist der Hinweis auf den Grundsatz der politischen Diskon-tinuität. Der besagt, dass die Kommission anhängige Vorschläge prüfen will, um sie gegebenenfalls politisch zu bestätigen oder zurückzuziehen. Dem Arbeitsprogramm ist hierzu als Anhang II eine Liste mit insgesamt 80 Gesetzgebungsvorschlägen beigefügt, die entweder zurückgezogen oder geändert werden sollen. Die Kommission bekennt an dieser Stelle ganz offen, dass sie von Vorschlägen, „die sich auf dem Verhand-lungstisch verewigen, von den Ereignissen überholt werden oder im Verlauf der Bera-tungen so verwässert werden, dass sie ihr ur sprüngliches Ziel nicht mehr erreichen kön-nen“, nicht viel hält und sie sie daher zurück-

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission aus kommunaler Sicht:

Ein neuer Start oder wie gehabt?In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 kündigt die neue Euro-

päische Kommission an, sich auf wesentliche Themen zu konzentrie-

ren und für mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess zu sorgen.

Im Hinblick auf die Ankündigung, einen Richtlinienvorschlag zur

Kreislaufwirtschaft zurückzuziehen und neu zu präsentieren sowie die

Überlegungen zu einem verpflichtenden Transparenzregister, formiert

sich bereits Widerstand von kommunaler Seite.

Ein Beitrag von

Walter Leitermann

Zum Autor:

Walter Leitermann ist stell-vertretender Generalsekretär der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).

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Kommissionsprä-sident Jean-Claude Juncker (links) und sein Erster Vize-präsident Frans Timmermans stellten das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission am 16. Dezember 2014 vor dem Europä-ischen Parlament in Straßburg vor

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ziehen will, um sie später durch weiterge-hende Vorschläge zu ersetzen oder sie besser auf ihre zehn Prioritäten abzustimmen.

An dieser Stelle sind die guten Vorsätze der Europäischen Kommission allerdings bereits auf Widerstand gestoßen. Unter Ziffer 38 des Anhangs II bekundet die Kommission, dass sie den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien über Abfälle, Ver packungen und Verpackungsabfälle, Abfalldeponien, Altfahrzeuge, Batterien und Akkumulatoren sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückziehen „und bis Ende 2015 durch einen neuen ehrgeizigeren Vorschlag zur Förderung der Kreislaufwirt-schaft“ ersetzen will. Daraufhin hat sich brei-ter Protest gebildet, der vom Europäischen Parlament über Umweltorganisationen bis zum Ausschuss der Regionen reicht, die sich alle dafür aussprechen, den Vorschlag bei-zubehalten und auf dessen Basis weiterhin nach einem Kompromiss zu suchen. Hier zeigt sich dann doch, dass der neue Start der Europäischen Kommission schnell durch die Widrigkeiten des politischen Tagesgeschäfts ausgebremst werden könnte.

Einen großen Stellenwert nimmt im Arbeitsprogramm der neuen Kommission auch das Thema „Bessere Rechtsetzung“ ein. Hier geht es vor allem um den Abbau und die Vermeidung von Verwaltungslasten und Bürokratie. In einem weiteren Anhang III zum Arbeitsprogramm listet die Europäische Kommission 79 Vorhaben auf, die einer Evaluierung unterzogen werden sollen.

Prioritäten im Jahr 2015

Die im Jahre 2015 anstehenden Aktivitäten unterteilt das Arbeitsprogramm in jene zehn prioritären Themen, die Kommissionspräsi-dent Juncker schon in der Vorstellung seiner politischen Leitlinien im Juli 2014 vor dem Europäischen Parlament dargelegt hat (siehe Kasten).

Im Kapitel „Neue Impulse für Arbeitsplätze und Investitionen“ steht die von Jean-Claude Juncker angeregte Investitionsoffensive im Rahmen des neu einzurichtenden Europä-ischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) im Zentrum der Überlegungen. Damit sollen mit einem Mitteleinsatz von 21 Mil-liarden Euro – 16 Milliarden Euro im Rahmen des EU-Haushalts und fünf Milliarden Euro von der Europäischen Investitionsbank –, der als EU-Garantie bereitgestellt wird, über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 315 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst

werden. Für die Kommunen enthält dieses Kapitel die Ankündigung, dass die Europä-ische Kommission die geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfen überprüfen wolle, um die Rahmenbedingungen für Unterneh-men zu verbessern.

Um Wachstum und Investitionen zu för-dern, baut die Europäische Kommission auf den Ausbau des digitalen Binnenmarktes – dem zweiten großen Schwerpunktthema der Juncker-Kommission. Sie will hierzu eine Strategie vorlegen, die sechs Elemente ent-halten wird: Aufbau von Vertrauen, Abbau von Beschränkungen, Gewährleistung von Zugang und Vernetzung, Aufbau der digi-talen Wirtschaft, Förderung der „e-Gesell-schaft“ und Investitionen in Spitzenfor-schung und -innovation auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnolo-gien. In diesem Zusammenhang sollen auch die Verhandlungen über die europäische Datenschutzreform zum Abschluss gebracht werden.

Der dritte Schwerpunkt betrifft die Schaf-fung einer robusten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik. Hierzu hat die Europäische Kommission am 25. Februar 2015 die Mitteilung „Rahmen-strategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutz-strategie“ vorgelegt, in der es, wie sie bereits im ersten Satz der Mitteilung zu erkennen gibt, um „eine grundlegende Umstellung des europäischen Energiesystems“ geht. Im Einzelnen verfolgt die Kommission bei der

n Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

n Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

n Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

n Ein vertiefter und fairer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

n Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

n Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

n Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

n Hin zu einer neuen Migrationspolitik

n Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

n Eine Union des demokratischen Wandels

Europäische Kommission

Die zehn Prioritäten

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Energieunion fünf Dimensionen: Sicherheit der Energieversorgung, ein vollständig inte-grierter europäischer Binnenmarkt, Ener-gieeffizienz, Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Vergleichsweise schmallippig bleiben die Ausführungen im Arbeitsprogramm zum Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten. Hier heißt es, dass die Europäische Kommission „weiter auf ein vernünftiges und ausgewogenes Abkommen hinarbeiten (will), wobei sie die Gesundheits-, Sozial-, Umwelt- und Datenschutzstandards sowie die kulturelle Vielfalt Europas wahren wird“. Mehr erfährt man nicht.

Auch zum Thema „Migrationspolitik“ – hier geht es für EU-Mitgliedstaaten, die wie Deutschland eine große Zahl von Migran-tinnen und Migranten aufnehmen, um mehr Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der EU – bleibt die Kommission vage. Sie verspricht zwar, eine europäische Migrationsagenda zu entwickeln und das „Migrationsmanage-ment“ zu verbessern, im Vordergrund scheint aber das Bemühen zu stehen, die EU für „talentierte und qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver“ zu machen und „Maßnahmen gegen illegale Migration und Menschenhan-del und -schmuggel“ zu ergreifen.

Unter der Überschrift „Eine Union des demokratischen Wandels“ geht die Europä-ische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm auf ein Thema ein, das auf kommunaler Ebene in den vergangenen Wochen schon für Unruhe gesorgt hat. Sie will ein verbindliches Transparenzregister vorlegen, „damit alle EU-Organe offen zu erkennen geben, wer den politischen Willensbildungsprozess beein-flusst.“ Für die Kommission ist ein derartiges Register ein wichtiger Bestandteil ihrer Transparenzinitiative. Das Vorhaben ist daher auch aus kommunaler Sicht begrüßenswert. Wenig Verständnis bringen die Kommunen allerdings für die damit verbundene Gleich-

setzung kommunaler Mitwirkung am euro-päischen Gesetzgebungsprozess mit dem Lobbyismus von Wirtschaftsverbänden und professionellen Lobbykanzleien auf (siehe hierzu Europa kommunal 3/2014, Seite 25f., sowie aktueller Beitrag auf Seite 30f.).

Dies steht im Übrigen auch in einem merk-würdigen Kontrast zum Bekenntnis der Euro-päischen Kommission im einleitenden Teil des Arbeitsprogramms, in dem die Kommu-nen ausdrücklich erwähnt werden. Dort heißt es: „Wir streben eine enge Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Parla-menten, den Regionen und den Kommunen an, um die Handhabung der bestehenden Instrumente und die Wirksamkeit der Maß-nahmen vor Ort zu verbessern…“.

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, hat bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2014 die Messlatte mit der Aussage „Wir werden unter Beweis stellen, dass sich dieses Mal wirklich etwas verändert“ hoch aufgehängt. Darauf wird am Ende des Jahres zurückzu-kommen sein. n

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2015:

http://ec.europa.eu/atwork/pdf/cwp_2015_de.pdf

Anhang II des Arbeitsprogramms mit Liste der zurückzuziehenden oder zu ändernden Vorschläge:

http://ec.europa.eu/atwork/pdf/cwp_2015_withdrawals_de.pdf

Anhang III des Arbeitsprogramms mit zu evaluierenden Vorschlägen:

http://ec.europa.eu/atwork/pdf/cwp_2015_refit_actions_de.pdf

Infos

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In ihrem Arbeitsprogramm stellt die Europäische Kommission alle für dieses Jahr geplanten Prioritäten und Maßnahmen vor

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Schon vor seiner Wahl zum Präsidenten der Europäischen Kommission hatte Jean-Claude Juncker in seinen politischen Leitlinien zur Förderung von Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen ein Investitionspaket angekündigt, welches in den nächsten drei Jahren 315 Milliar-den Euro an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen mobilisieren soll. In den „Mission Letters“ des Kommissions-präsidenten an die designierten Kommis-sare spielte fast immer auch das Investi-tionspaket eine entscheidende Rolle. Als Vizepräsident für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit war es dann am Finnen Jyrki Katainen, ein entsprechendes Paket vorzulegen. Ende November 2014 war es so weit und die Europäische Kommission legte die Mit-teilung „Eine Investitions offensive für Europa“ vor.

Die Investitionsoffensive setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Mobilisie-rung zusätzlicher Finanzmittel für Investi-tionen, Einrichtung einer „Projekt-Pipeline“ und die Beseitigung von Investitionshemm-nissen durch den Abbau von Verwaltungs-lasten und regulatorischen Hindernissen. Im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2015 sind auch bereits Rücknahme, Revision und Evaluie-rung etwaiger investitionshemmender EU-Legislativakte angekündigt.

Europäischer Fonds für strategische Investitionen

Herzstück der Investitionsoffensive ist die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel über einen noch einzurichtenden Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Über diesen Fonds sollen in den kommen-den drei Jahren strategische Investitionen in Höhe von mindestens 315 Milliarden Euro in Bereichen wie Verkehrsinfrastruktur, erneuer-bare Energien, Energieinfrastruktur sowie Forschung und Bildung generiert werden. Der Fonds soll mit fünf Milliarden Euro von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und mit 16 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt aus-gestattet werden.

Die erste Hälfte der 16 Milliarden Euro wird EU-Programmen entnommen, die der Ziel-richtung des EFSI ähneln. 3,3 Milliarden Euro

Investitionsoffensive für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa:

Fonds für strategische Investitionen geplantDie Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am

18. Dezember 2014 der Investitionsoffensive von Kommissionspräsi-

dent Jean-Claude Juncker zugestimmt. Das Paket für Beschäftigung,

Wachstum und Investitionen soll das Wirtschaftswachstum in der EU

anregen und bis zu 1,3 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen. Mittler-

weile haben die EU-Mitgliedstaaten rund 2.000 Projekte benannt, die

durch das Investitionspaket gefördert werden sollen.

Ein Beitrag von

Florian Schilling

Zum Autor:

Florian Schilling ist Referent im Europabüro des Deut-schen Städtetages (DST).

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Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (links) stellte im Bei-sein des Präsidenten der Europäischen Investitionsbank, Werner Hoyer, am 26. November 2014 im Europäischen Parlament seine Investi-tionsoffensive vor

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sollen aus der Infrastrukturfazilität Connec-ting Europe und 2,7 Milliarden Euro aus dem Programm Horizont 2020 kommen. Weitere zwei Milliarden Euro sind aus Reserven des EU-Haushalts geplant, wobei es sich weitest-gehend um Mittel handeln soll, die nicht abgerufen wurden. Die zweite Hälfte der 16 Milliarden Euro soll dagegen lediglich über den EU-Haushalt garantiert werden, muss aber noch akquiriert werden. Angedacht ist die schrittweise Überführung von Mitteln aus dem EU-Haushalt in einen EU-Garantiefonds, welcher bis 2020 dann mit acht Milliarden Euro ausgestattet sein soll.

Die insgesamt vorgesehenen 21 Milliarden Euro des EFSI sollen mit dem Faktor drei über verschiedene Finanzierungskapazitäten via Gewährleistungen und Kredite auf 63 Mil-liarden Euro gehebelt werden. Mit diesen 63 Milliarden Euro sollen in den nächsten drei Jahren wiederum Investitionen mit dem Faktor fünf mobilisiert werden. Letztlich könnten also rund 20 Prozent vom Gesamtinvestiti-onsvolumen über den EFSI finanziert werden, wobei bei etwaigen Rückzahlungsschwierig-keiten oder bei Zahlungsausfall die Kredite der EIB als letztes bedient werden. Vorgese-hen ist, dass von den 315 Milliarden Euro rund 240 Milliarden Euro an langfristigen Investi-tionen und 75 Milliarden Euro bei kleinen und mittleren Unternehmen und Unternehmen mit mittlerer Börsenkapitalisierung mobilisiert werden sollen. Von dem aus diesen Investi-tionen resultierendem Wachstum wird eine Steigerung des Bruttoinlandproduktes in der EU um 330 bis 410 Milliarden Euro und die

Schaffung von ein bis 1,3 Millionen neuen Arbeitsplätzen erwartet.

Wie aus dem im Januar 2015 von der Europäischen Kommission vorgelegten

Verordnungsvorschlag über den Europä-ischen Fonds für strategische Investitionen hervorgeht, soll der EFSI „als eigenständige, klar erkennbare und transparente, von der EIB verwaltete Garantiefazilität mit geson-derter Buchführung“ (Art. 2 Abs. 1a) einge-richtet werden. Wie zuvor durch Jean-Claude Juncker und Jyrki Katainen öffentlich immer wieder betont, können und sollen sich auch die Mitgliedstaaten, nationale Förderbanken oder auch Einrichtungen des privaten Sektors am Fonds beteiligen. Zum Schutz vor offen-sichtlich unseriösen Investoren müssen die bereits beitragsleistenden Parteien immer auch ihr Einverständnis geben, was aber eine reine Formalie sein wird.

Um insbesondere Mitgliedstaaten zu moti-vieren, sich am EFSI zu beteiligen, sollen entsprechende nationale Beiträge im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wohl-wollend berücksichtigt und bei der Bewer-

EU-Garantie16 Mrd. EUR*

5 Mrd. EUR

16 Mrd. EUR

Europäischer Fonds für strategische Investitionen

21 Mrd. EUR

etwaige weitere öffentliche und private Beiträge

5 Mrd. EUR

Finanzmittel für langfristige Investitionen

rund 240 Mrd. EUR

Finanzmittel für KMU und Mid-Cap-Unternehmen

rund 75 Mrd. EUR

zusätzliche Gesamtmittel im Zeitraum 2015-2017rund 315 Mrd. EUR**

EU-Garantie

16 Mrd. EUR*

16 Mrd. EUR

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Finanzmittel für langfristige Investitionen rund 240 Mrd. EUR

Finanzmittel für KMU und Mid-Cap-Unternehmen

rund 75 Mrd. EUR

5 Mrd. EUR

Europäischer Fonds für strategische Investitionen 21 Mrd. EUR

zusätzliche Gesamtmittel im Zeitraum 2015-2017: rund 315 Mrd. EUR**

5 Mrd. EUR

etwaige weitere öffentliche und private Beiträge

* 50 % Garantie = 8 Mrd. EUR aus der Infrastrukturfazilität Connecting Europe (3,3), Horizont 2020 (2,7) und Haushaltsmarge (2) ** abzüglich der als Garantie verwendeten anfänglichen EU-Beiträge: 307 Mrd. EUR

Woher stammen die Gelder?

* 50 % Garantie = 8 Mrd. EUR aus der Infrastrukturfazilität Connecting Europe (3,3), Horizont 2020 (2,7) und Haushaltsmarge (2)

** abzüglich der als Garantie verwendeten anfänglichen EU-Beiträge: 307 Mrd. EUR

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Europäischer Fonds für strategische Investitionen

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Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (rechts) und sein Vizepräsident für Beschäfti-gung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, Jyrki Katainen, werben für die Investi-tionsoffensive, die Investitionen in die Realwirtschaft im Umfang von mindestens 315 Milliarden Euro mobilisieren soll

Der Europäischen Fonds für strate-gische Investitionen soll mit fünf Milliarden Euro von der Europäischen Investitionsbank und mit 16 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt ausgestat-tet werden

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tung der Haushaltkonsolidierung außen vorgelassen werden. Auch wenn die Mitglied-staaten die Investitionsoffensive ausdrücklich begrüßen, ist eher davon auszugehen, dass sie sich nicht beteiligen, da ihr Einfluss auf die Frage, wohin die Gelder letztlich fließen, eher gering sein wird. Nicht verwunderlich ist daher, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereits deutlich gemacht hat, sich nicht direkt am EFSI beteiligen zu wollen. Stattdessen will Schäuble einen „Parallel-fonds“ auflegen, um über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Projekte zu unterstützen, die vom EFSI und Privatinvestoren finanziert werden. Hierzu sollen acht Milliarden Euro zur Verfügung stehen, wobei vermutlich die Hälfte davon in nationale Projekte fließen wird. Vorteil aus deutscher Sicht ist, dass die KfW dann direkten Einfluss auf die Auswahl der zu fördernden Projekte haben wird. Dass die Investitionsoffensive – abgesehen von der finanziellen Unterstützung – aber grundsätz-lich begrüßt wird, zeigt die Absichtserklärung Frankreichs und Deutschlands, eine Liste mit gemeinsamen EFSI relevanten Projektideen aus den Bereichen Energie, Forschung, Inte-gration und Digitales vorzulegen.

Struktur und Zeitplan

Der EFSI soll von einem Lenkungsrat geleitet werden, der für die strategische Ausrichtung, die Portfoliostrukturierung und die Festlegung der Investitionsgrundsätze verantwortlich zeichnet. Zusammensetzen soll sich der Lenkungsrat aus den beitrags-zahlenden Parteien. Die Zahl der Mitglieder und Stimmen ist dabei abhängig von der Höhe der jeweiligen finanziellen Beteiligung. Zur Prüfung potenzieller Maßnahmen soll zudem ein Investitionsausschuss eingerich-tet werden, der sich wiederum aus sechs unabhängigen Experten und dem geschäfts-führenden Direktor zusammensetzen soll. Da sich eine Vielzahl der über den EFSI zu finanzierenden Projekte unmittelbar auf die kommunale Ebene auswirken wird und zudem der Anteil kommunaler Investitionen bei Betrachtung der gesamten öffentlichen Investitionen äußerst hoch ist, erscheint es zielführend, wenn zumindest ein Experte über einen ausgewiesenen kommunalen Hin-tergrund verfügen würde. Der Investitions-ausschuss, der dem Lenkungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig ist, soll ohne geogra-fische oder sektorale Quotierungen darüber befinden, welche Projekte durch Darlehen über den EFSI teilfinanziert werden können. Anzunehmen ist, dass unter Berücksichti-

gung der allgemeinen Grundsätze wohl vor allem Projekte unterstützt werden, aus denen viele Folgeinvestitionen resultieren.

Der Zeitplan sieht eine zügige Einigung im Gesetzgebungsprozess vor. Da sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament grund-sätzliche Unterstützung zugesichert haben, ist von einer Einigung im Trilog-Verfahren bis spätestens Mitte 2015 auszugehen. Nach einer Entscheidung des Gouverneursrates der EIB vom 17. Februar 2015 können kleine und mitt-lere Unternehmen aber bereits vor dem Som-mer 2015 finanzielle Unterstützung über den geplanten EFSI erhalten. Bis der EFSI seine Arbeit aufnehmen kann, werden über den Europäischen Investitionsfonds entsprechende Finanzmittel garantiert.

Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis

Zur Einschätzung potenzieller Projekte und der Analyse etwaiger Investitionshemmnisse wurde eine Sonder-Taskforce für Investitionen in der EU eingerichtet, die sich aus Vertrete-rinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der EIB zusammensetzt. Einen ersten Bericht legte die Taskforce im Dezember 2014 vor. Als Investitions hemmnisse wurden unter anderem bürokratische Hürden und eine man-gelnde Information über Projektvorhaben in

der EU benannt. Infolgedessen wurden drei Projektlisten mit rund 2.000 Vorhaben und einem theoretischen Gesamtinvestitionsbe-darf von 1,3 Billionen Euro veröffentlicht. In den Projektlisten eins und zwei finden sich die von den Mitgliedstaaten benann-ten Vorhaben. Die Projektliste drei sieht Vorschläge der Europäischen Kommission für mögliche Investitionen vor. Aufgeführte deutsche kommunale Projekte betreffen den Ausbau der Verkehrs- und der Breitbandinfra-struktur und der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, den Bau von Windparks und die Sanierung öffentlicher Gebäude wie etwa Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser.

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Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen wird von der Europäischen Investitionsbank verwaltet

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Die Projektlisten sind nicht abschließend und die genannten möglichen Projektinvesti-tionen sollen vor allem Beispielcharakter haben. Eine Projektinvestitionsbewilligung oder -bevorteilung erfolgt also nicht durch bloße Nennung, sondern obliegt der nähe-ren Prüfung durch die EIB. Dies ist auch gut so, da die Mitgliedstaaten die Projektlisten quasi über Nacht erstellt haben, im Fall Deutschlands mit kurzer Konsultierung von Arbeitgeber- und Industrieverbänden und den Bundesländern. Insofern verwundert es auch nicht, dass viele der genannten Projekte bereits durchfinanziert oder auch über den EFSI finanziell wohl nicht realisierbar sind. Auch lässt sich bei zahlreichen der aufge-führten Projekte am Beispielcharakter, der innovativen Art und dem europäischen Mehr-wert zweifeln.

Aufbauend auf den Projektlisten sieht der Verordnungsvorschlag zum EFSI auch die Einrichtung eines europäischen Investitions-projekteverzeichnisses vor, das potenziellen Investoren Auskunft über laufende und mög-liche Projekte geben soll. Eine fortlaufende Aktualisierung der Projekte ist dabei unab-dingbar, wenn das Verzeichnis Investoren bei ihren Investitionsentscheidungen unterstüt-zen soll.

Fazit und Ausblick

Die Investitionsoffensive der Europäischen Kommission ist grundsätzlich zu begrüßen. Ob hieraus letztlich Gesamtinvestitionen von rund 315 Milliarden Euro resultieren, bleibt aber abzuwarten. Klar ist auch, dass sich der EFSI in erster Linie an die stärksten von der Wirtschafts- und Finanzkrise getroffenen Mitgliedstaaten der EU richtet, da sich für sie der Zugang zur Fremdfinanzierung äußerst schwierig gestaltet. Aufgrund der fehlenden Quotierung ist daher davon auszugehen, dass diese Länder auch am stärksten vom EFSI profitieren werden, zumal in diesen Ländern auch eine größere Hebelwirkung zu erwarten ist.

Dass der EFSI noch durch nationale öffent-liche oder private Mittel aufgestockt wird, kann bezweifelt werden. So wird kaum eine wirtschaftlich arbeitende Bank ihr Geld in einen Fonds zur Höchstrisikoabsicherung investieren, ohne wirklich Einfluss darauf zu haben, welche Projekte letztlich finan-ziell unterstützt werden. Gleiches gilt für die Mitgliedstaaten, die aufgrund der fehlenden nationalen Quotierung ebenfalls keine Mit-tel in einen Fonds einzahlen werden, wenn unklar ist, ob überhaupt ein Euro wieder in

den eigenen Mitgliedstaat zurückfließen wird. Auch der Anreiz, dass nationale EFSI-Beiträge bei der Bewertung der Haushalts-finanzen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht eingerechnet werden, wird wohl nicht ausreichen. Kommissions-Vizepräsident Jyrki Katainen wird deshalb auch nicht müde zu betonen, dass der EFSI auch ohne zusätzliche Beitragszahler erfolg-reich sein und Gesamtinvestitionen in Höhe von gut 315 Milliarden Euro innerhalb von drei Jahren generieren wird.

Ebenfalls zu begrüßen ist die Idee eines Europäischen Investitionsprojekteverzeich-nisses. Die noch im Dezember 2014 vorge-legte „Projekt-Pipeline“ mit rund 2.000 Vor-haben zeigt aber, dass es der EU derzeit gar nicht zwingend an risikoaffinen Investoren, sondern an wirklich guten und umsetzbaren Projektideen mangelt. Viele der aufgeführten (deutschen) Projekte sind bereits durchfinan-ziert oder wurden aus verschiedenen Grün-den bisher nicht weiterverfolgt.

Fraglich bleibt, ob die „Politik des billigen Geldes“ und die daraus mit den Jahren resul-tierende überbordende Staatsverschuldung, die letztlich für die andauernde Krise in der EU mitverantwortlich ist, uns aus eben dieser Krise wird wieder herausführen können. n

Politische Leitlinien vom Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: http://ec.europa.eu/priorities/docs/pg_de.pdf#page=5

Mitteilung „Eine Investitionsoffensive für Europa“: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:5

2014DC0903&from=DE

Verordnungsvorschlag über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen:

http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/proposal_regulation_efsi_de.pdf

Bericht der Taskforce für Investionen in der EU: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/

special-task-force-report-on-investment-in-the-eu_en.pdf#taskforce

Projektliste 1: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/

project-list_part-1_en.pdf#taskforce

Projektliste 2: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/

project-list_part-2_en.pdf#taskforce

Projektliste 3: http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/docs/

project-list_part-3_en.pdf#taskforce

Infos

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Mit ihrem gemeinsamen Transparenz-register wollen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament seit 2011 Licht ins Dunkel der am Gesetzgebungsver-fahren beteiligten Interessensvertreterinnen und -vertreter bringen. Interventionen aus der Wirtschaft sollen offengelegt und damit ein transparenter Dialog von politischen Ent-scheidungsträgerinnen und -trägern in der EU ermöglicht werden.

Obwohl die Regelungen zum Transparenz-register derzeit noch nicht verpflichtend sind und keine Sanktionen bei Nichteintragung ver-hängt werden können, haben die beiden Insti-tutionen einen Weg gefunden, die Eintragung „attraktiv“ zu gestalten. So sollen künftig nur noch eingetragene Interessenvertreterinnen und -vertreter in den Genuss verschiedener Privilegien kommen. Darunter befindet sich etwa die Möglichkeit, hochrangige Kommis-sionvertreterinnen und -vertreter treffen zu dürfen. Auch wenn es sich nicht im formellen Sinne um eine „Eintragungspflicht“ handelt, wird eine solche durch diese Vorgaben de facto in der Praxis erreicht – sofern man an diesen hochrangigen Gesprächen teilnehmen möchte.

Verschiedene Organisationen bescheinigen der Europäischen Kommission bereits einen historischen Erfolg und drängen auf weitere, striktere Regelungen für den in diesem Jahr erwarteten Vorschlag für ein verpflichten-des Transparenzregister, welches im Jahr 2016 eingeführt werden soll. Der erwartete

Vorschlag soll auch für den Rat gelten, der sich bisher aufgrund der geringen Anzahl von dort vorzufindenden Interessenvertre-terinnen und -vertreter bisher noch nicht für eine Einführung eines Transparenzregisters entschieden hatte. Aus kommunaler Sicht ist die Ziel setzung der Institutionen eindeutig zu be grüßen, die konkrete Ausgestaltung scheint jedoch an einigen Stellen missglückt.

Ungleichbehandlung von Kommunen

Nach der interinstitutionellen Verein-barung zwischen der Europäischen Kommis-sion und dem Europäischen Parlament aus dem Jahr 2014 werden neben den kommu-nalen Verbänden auch die Kommunen selbst aufgefordert, sich in das Transparenzregister einzutragen, sofern sie unmittelbar oder

Transparenzregister von Kommission und Parlament:

Verschärfte Regeln für deutsche Kommunen Nach den kürzlich veröffentlichten Leitlinien zum Transparenzregister

sollen sich Kommunen und Kommunalverbände sowie ihre Repräsen-

tantinnen und Repräsentanten zukünftig registrieren, wenn sie mit

Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission oder dem

Europäischem Parlament in Kontakt treten. Die Kommunalverbände in

Deutschland setzen sich für eine Ausnahme der Eintragungspflicht im

Transparenzregister ein und empfehlen ihren Mitgliedern, vorerst von

einer Eintragung in das Transparenzregister abzusehen.

Ein Beitrag von

Michael Schmitz

Zum Autor:

Michael Schmitz ist Referent im Europabüro des Deut-schen Landkreistages (DLT).

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Die Europäische Kommission will mit dem überarbeiteten Transparenzregister für mehr Transparenz im EU-Gesetz-gebungsprozess sorgen

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mittelbar auf das Gesetzgebungsverfahren einwirken. Dabei ist es gleichgültig, an wel-chem Ort die Einwirkung vorgenommen wird. So könnten bereits kommunale Veranstal-tungen mit Mitarbeitenden der Europäischen Kommission oder Abgeordneten des Europä-ischen Parlaments in den Heimatgemeinden eine Eintragungspflicht begründen. Die Vertretungen der Bundesländer sind dage-gen explizit von der Pflicht ausgenommen, können sich aber freiwillig im Register eintra-gen. Begründet wird diese unterschiedliche Behandlung mit der verfassungsrechtlich verankerten Stellung der Bundesländer und der ihnen zustehenden Möglichkeit, gesetz-geberisch tätig zu werden.

Die Vereinbarung selbst wurde von einer „hochrangigen Gruppe“ aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommission und des Parlaments bereits im Frühjahr 2014 unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert und im Anschluss vom Europäischen Parlament angenommen (siehe Europa kommunal 3/2014, S. 25-26). Nach Auskunft einzelner beteiligter Abgeordneter wurden die Kommu-nen in den Anwendungsbereich aufgenom-men, weil man im Europäischen Parlament eine verstärkte Vertretung von wirtschaft-lichen Interessen durch die Kommunen befürchtete. So seien in der Vergangenheit verstärkt einzelne Kommunen in Gespräche mit Abgeordneten getreten, um lokale Pro-dukte anzupreisen, hieß es. Leider wurden weder die kommunalen Spitzenverbände noch die europäischen kommunalen Dachver-bände zu den Vorschlägen angehört.

Besondere Stellung der Kommunen

Es ist verständlich, dass man Organisa-tionen, deren Beteiligung in der Öffentlich-keit ein schlechtes Bild auf die europäischen Institutionen wirft, nicht an den Verhand-lungen teilhaben lassen möchte. Die kom-munalen Gebietskörperschaften und ihre Verbände setzen sich aber für Gemeinwohl-interessen ein. Bei ihren Repräsentantinnen und Repräsentanten handelt es sich um direkt und demokratisch gewählte Bürger-meister und Landräte. Sie vertreten sowohl auf lokaler, wie auch auf nationaler und euro-päischer Ebene ausschließlich die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Den Kommunen und ihren Verbänden kommt neben Bund und Ländern in Deutschland als dritte Ebene der öffentlichen Verwaltung ver-fassungsrechtlich eine besondere Rolle zu. Auf nationaler Ebene verfügen die kommunalen

Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren über Beteiligungs- oder Anhörungsrechte, die sowohl in der Geschäftsordnung des Bundes-tages als auch in der gemeinsamen Geschäfts-ordnung der Bundesministerien verankert sind. Auf Ebene der Bundesländer sind diese Rechte teilweise auch verfassungsrechtlich abgesichert. Die besondere Stellung der Kom-munen ist auch im Vertrag von Lissabon in Arti-kel 4 Absatz 2 mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung primärrechtlich verankert. Zudem sind Kommunen und kommunale Spitzenverbände mit ihren Vertreterinnen und Vertretern Teil des europäischen Gesetz-gebungsprozesses im Ausschuss der Regionen (AdR), der als europäische Institution an der EU-Rechtsetzung mitwirkt.

Die kommunalen Spitzenverbände unter-scheiden sich angesichts dieser verfassungs-rechtlichen Stellung und der Gemeinwohl-orientierung ihrer Mitglieder fundamental von politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Interessenvertretungen. Die Institutionen müssen sich für Kontakte zu den Vertreterinnen und Vertretern der Kom-munen und kommunalen Spitzenverbände keinesfalls rechtfertigen. Vielmehr sollte eine starke Kooperation Grundvoraussetzung der europäischen Politik sein.

Kommunale Reaktion auf neue Leitlinien

Die am 21. Januar 2015 vom gemeinsamen Transparenzregistersekretariat der Europä-ischen Kommission und des Europäischen Parlaments veröffentlichten Leitlinien zum Transparenzregister sollen die interinstitutio-nelle Vereinbarung konkretisieren und praxis-tauglicher machen. Das Sekretariat dient als Ansprechpartner für Bürger und Interessens-vertreter und besteht aus Mitarbeitenden der Verwaltung von Kommission und Parlament. Die Leitlinien sollen klarstellen, wann eine Eintragung erforderlich ist und wie diese vor-zunehmen ist.

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Um ein Mitglied der Europä-ischen Kommission treffen zu können, sollen sich Kommunal vertreterinnen und -vertreter vorher im Trans-parenzregister eintragen

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Im letzten Jahr ging den kommunalen Spitzenverbänden der Entwurf für diese Leit-linien zu. Sie hatten damit erstmals die Mög-lichkeit, sich zu dem Vorschlag zu äußern. Neben der Bundesvereinigung der kommu-nalen Spitzenverbände nahm auch eine Viel-zahl von Kommunalverbänden aus anderen EU-Mitgliedstaaten an der Konsultation teil. Nach dem Entwurf sollten sich künftig nun-mehr nur noch solche Kommunen eintragen, die eine Vertretung in Brüssel unterhalten, die Pflicht zur Eintragung für die Kommunal-verbände blieb bestehen.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sprach sich wie die anderen kommunalen Verbände weiterhin gegen eine Eintragungspflicht aus und kritisierte die Vorgehensweise des Transparenzregisterse-kretariats. In der finalen Version der Leitlinien wurden keine der von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gemach-ten Anmerkungen übernommen. Eine Begrün-dung erfolgte dabei nicht. Von verschiedenen Kommissionsmitarbeitern wurde jedoch angedeutet, dass dieser Schritt erfolgen müsse, da die Leitlinien lediglich interpreta-tiver Natur seien und die interinstitutionelle Vereinbarung nicht, wie ursprünglich vorge-schlagen, umdeuten könnten.

Nach den Leitlinien unterliegen somit nun wieder alle Kommunen und kommunalen Verbände auf Bundes- wie auf Landesebene der Eintragungspflicht, sofern sie im Sinne des Anwendungsbereichs des Registers tätig werden. Der Fall ist dies zum Beispiel bei direktem Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie bei der Teilnahme an Expertengruppen und Bera-tungsausschüssen. Neuerdings sind darüber hinaus auch diejenigen Stellen erfasst, die über „Tätigkeiten und politischen Maßnah-men der EU unterrichten oder diese untersu-chen und dabei regelmäßige Kontakte mit den EU-Organen unterhalten und zur Politikgestal-tung der EU beitragen“. Durch diese relativ abstrakte Formulierung dürfte eine Vielzahl von Tätigkeiten der Kommunen in den Anwen-dungsbereich des Registers fallen, zumal es auf den Ort der Ausübung nicht ankommt.

In Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gemeinsamen Transparenz-registersekretariates deuteten diese an, die Regelungen kommunalfreundlich auslegen zu wollen. Dies steht allerdings in direktem Gegensatz zu den misslichen Formulierungen in den Leitlinien und der interinstitutionellen Vereinbarung, die in dieser Form auch an alle Dienststellen der Europäischen Kommission

und die Verwaltung des Europäischen Parla-ments übermittelt werden. In der Vergangen-heit wurden bereits erste Gesprächsanfragen der kommunalen Spitzenverbände an die Kommission mit dem Hinweis auf die Ein-tragungspflicht abgewiesen und es ist zu befürchten, dass diese Praxis auch in Zukunft fortgeführt wird.

Das Europäische Parlament eröffnet kom-munalen Behörden unabhängig von einer Eintragung in das Transparenzregister die Möglichkeit, bis zu vier Zugangsausweise zu erhalten. Von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern der Verwaltung des Europäischen Parlaments wurde bekräftigt, dass die Abge-ordneten weiterhin starkes Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden hätten und daher keine Einschränkung wünschten. Es wird sich daher zeigen, ob das Europäische Parlament die kommunalen Spitzenverbände im Sinne einer weiten Auslegung des Behör-denbegriffs einbezieht. Auch die Kommission gewährt einzelnen Kommunen die Möglich-keit, hochrangige Kommissionsvertreter ohne vorherige Eintragung zu Gesprächen zu tref-fen. Dies gilt jedoch explizit nicht für Gruppen von Kommunen oder Verbände.

Die Präsidenten der kommunalen Spitzen-verbände hatten sich bereits mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 an den Ersten Vize-präsidenten der Europäischen Kommission und EU-Kommissar für bessere Rechtssetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechts-staatlichkeit und Grundrechtecharta, Frans Timmermans, gewandt. In dem Brief wurde die Zielsetzung von Kommission und Parlament begrüßt, mehr Transparenz im Gesetzge-bungsverfahren herzustellen. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Transparenzre-gisters auf Kommunen wurde dagegen in aller Form kritisiert. In einem Antwortschreiben begründete die Kommission die Unterschei-dung zwischen den regionalen und kommu-nalen Gebietskörperschaften mit deren unter-schiedlicher verfassungsrechtlicher Stellung. Im Vorfeld zu den anstehenden Beratungen über ein verpflichtendes Transparenzregister sei man jedoch gewillt, die einzelnen Rege-lungen noch einmal zu diskutieren.

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen

Auch der Ausschuss der Regionen (AdR) hat sich in der Sitzung des Präsidiums am 2. Dezember 2014 gegenüber der General-sekretärin der Europäischen Kommission, Catherine Day, deutlich gegen eine Eintra-

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gungspflicht für Kommunen und ihrer Ver-bände ausgesprochen. In diesem Sinne ent-hält die AdR-Stellungnahme „Europa seinen Bürgern wieder näherbringen“ die Forderung nach einer Ausnahme der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie ihrer Verbände vom Anwendungsbereich des Trans-parenzregisters. Im Rahmen der letzten Plenar-versammlung des Ausschusses am 12. Februar 2015 kritisierten Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen und regionalen Gebietskör-perschaften gegenüber dem Ersten Vizepräsi-denten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, noch einmal die Regelungen zum Transparenzregister und sprachen sich für eine Ausnahme vom Anwendungsbereich für kommunale und regionale Gebietskörperschaf-ten sowie kommunale Verbände aus. Kom-missar Timmermans erklärte, dass entgegen der Formulierungen in den Leitlinien und der inter institutionellen Vereinbarung gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter sowie ihre Gebietskörperschaften nicht der Eintragungs-pflicht unterliegen sollen. Dies gelte jedoch explizit nicht für die kommunalen Verbände. Falls die Arbeit der gewählten Volksvertrete-rinnen und -vertreter durch diese Regelung jedoch eingeschränkt werde, müsse man die einzelnen Vorgaben noch einmal überdenken.

Unterstützung für Kommunen

Im Rat der Europäischen Union spre-chen sich zunehmend EU-Mitgliedstaaten dafür aus, dass das für 2016 geplante ver-pflichten de Transparenzregister unter Betei-ligung des Rates keine Eintragungspflicht für Kommunen und kommunale Verbände enthal-ten dürfe. Obwohl noch nicht von einer Mehr-heit auszugehen ist, dürfte sich die Zahl der Unterstützer auf etwa zehn der 28 Mitglied-staaten belaufen – darunter auch Deutsch-land. Die kommunalen Spitzenverbände stehen dazu weiterhin in engem Kontakt mit dem europäischen Dachverband des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) sowie einzelnen Kommunalverbänden, um eine stärkere Unterstützung in den übrigen EU-Mitgliedstaaten zu erreichen.

Die Europäische Kommission hat in ihrem Antwortschreiben an die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände darauf hin-gewiesen, dass bereits eine Vielzahl von kommunalen Gebietskörperschaften und Verbänden im Register eingetragen sind und aus dieser Tatsache ein reges Interesse aller Kommunen an einer Eintragung interpretiert. Um diesem Missverständnis entgegenzuwir-ken, empfehlen die kommunalen Spitzenver-

bände ihren Mitgliedern, weiterhin von einer Eintragung abzusehen. Gerade mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen zu dem ver-pflichtenden Transparenzregister würde eine Vielzahl von eingetragenen Gebietskörper-schaften die Verhandlungsposition gegenüber Kommission und Rat deutlich schwächen. Zudem wäre eine Eintragung nach den Aus-sagen der Mitarbeiter des Transparenzregi-stersekretariats irreversibel. Sollten also die Verhandlungen zu einem verpflichtenden Transparenzregister zu einer Ausnahme für Kommunen und kommunale Verbände führen, blieben die jetzt bereits eingetragenen Kom-munen und Verbände weiterhin im Register, ohne dass eine Verpflichtung dazu bestünde.

Obwohl die Leitlinien wie auch die inter-institutionelle Vereinbarung aus kommunaler Sicht zu kritisieren sind, scheint sich – trotz der Ausführungen im Antwortbrief an die Prä-sidenten der kommunalen Spitzenverbände – bei Kommission und Parlament langsam aber stetig eine Gesprächsbereitschaft zu zeigen. Es wäre sehr erfreulich, wenn die Instituti-onen entgegen ihrer bisherigen Praxis die kommunalen Spitzenverbände bereits früh-zeitig in die Verhandlungen einbeziehen und so selbst ein starkes Zeichen für Transparenz setzen würden. n

Internetseite der Europäischen Kommission zum Transparenzregister:

http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do

Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Europäischer Kommission und Europäischem Parlament über das Transparenzregister:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014Q0919(01)&from=en

Leitlinien zum Transparenzregister: http://ec.europa.eu/transparencyregister/

public/openFile.do?fileName=guidelines_en.pdf

Infos

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Der Ausschuss der Regio-nen setzt sich für eine Ausnahme der Eintragungs-pflicht für kommunalen und regionalen Gebiets-körperschaften sowie ihrer Verbände in das Trans-parenzregister ein

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Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist in seine neue fünfjährige Mandatsperiode gestartet. Zu Beginn der konstituierenden

Plenartagung am 11. und 12. Februar 2015 in Brüssel wurde Markku Markkula von der Frak-tion der Europäischen Volkspartei zum Präsi-denten gewählt. Markkula war von 1995 bis 2003 Abgeordneter des finnischen Parlaments und ist aktuell Mitglied des Regionalrats Helsinki-Uusimaa und Vorsitzender des Pla-nungsausschusses der Stadt Espoo. Zudem arbeitet er als Berater für europäische For-schungs-, Innovations- und Bildungsfragen an der Aalto-Universität in Finnland.

Als zentrales Anliegen seiner Präsident-schaft bezeichnete Markkula die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen durch die stärkere Einbindung der Regionen und Städte. „Wir müssen eine umfassende Allianz zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie über Grenzen hinweg bilden, um die Regionen und Städte Europas zu unter-stützen“, betonte Markkula nach seiner Wahl. Mit Blick auf das 315 Milliarden Euro schwere Investitionspakets der Europäischen Kommis-sion forderte der er mehr gesellschaftliche und industrielle Innovationen. „Wir müssen bessere Voraussetzungen für dynamisches Unternehmertum schaffen, Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger Europas ergreifen und in einen inten-siveren Dialog mit ihnen eintreten.“

Markkula zeigte sich besorgt über die jüngsten Entwicklungen an den Außengrenzen der EU und forderte eine neue Europäische Nachbarschaftspolitik. Diese müsse auf der lokalen und regionalen Ebene umgesetzt

werden, und zwar sowohl mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft der EU als auch mit jenen der Mittelmeer-Union. „Überall auf dem Kontinent sehen wir uns ernsten Gefahren und Herausforderungen für unsere Grundfreiheiten wie dem Recht auf freie Meinungs—äußerung und die natio nale Souveränität gegenüber. Eine friedliche Lösung des Ukraine-Konflikts ist von entscheidender Bedeutung für die Regionen Europas. Wir alle gemeinsam müs-sen einen Beitrag zur Bekämpfung von Krieg und Terrorismus leisten. Dies gilt auch für unsere Gemeinden, wo die Integration von Einwanderern und wechselseitiges kulturelles Verständnis keine Option sein dürfen, sondern eine Bürgerpflicht“, so Markkula.

Zu den ersten Gratulanten des neuen AdR-Präsidenten gehörte der Präsident des Parla-ments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Karl-Heinz Lambertz, der als Kan-didat der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas zum Ersten Vizepräsidenten des AdR gewählt wurde. Lambertz ist bereits seit 1998 Mitglied des Ausschusses der Regionen und war von 1999 bis 2014 Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Bel-giens. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den beiden größten Fraktionen im AdR wird Lambertz in der zweiten Hälfte der fünfjährigen Mandatsperiode die AdR-Präsidentschaft von Markku Markkula übernehmen.

„Ich freue mich sehr auf die enge Zusam-menarbeit in den kommenden fünf Jahren“, betonte Lambertz. In dieser Zeit wolle er sicherstellen, dass der AdR weiterhin eine führende Rolle bei der Wiederherstellung der Investitionsfähigkeiten der regionalen und

Plenartagung des Ausschusses der Regionen:

Mit neuem Führungsduo in neue MandatsperiodeZum Auftakt seiner neuen Mandatsperiode hat der Ausschuss der

Regionen (AdR) eine neue Führungsspitze gewählt. Neuer Präsident

der Versammlung der Regional- und Kommunalvertreterinnen und

-vertreter der Europäischen Union ist der Finne Markku Markkula.

Erster Vizepräsident ist der Belgier Karl-Heinz Lambertz.Ein Beitrag von

Barbara Baltsch

Zur Autorin:

Barbara Baltsch ist Redakteurin der Zeitschrift „Europa kommunal“.

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Markku Markkula, Mitglied des Stadtrats von Espoo in Finnland, ist neuer Präsident des Ausschusses der Regionen

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lokalen Gebietskörperschaften auf europä-ischer Ebene spielen werde. So sollte etwa die Kofinanzierung von Projekten, die aus den Strukturfonds gefördert werden, der nationalen Finanzierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen gleich-gestellt werden. „Außerdem werde ich auch in Zukunft nicht müde werden, die Bedeu-tung der Dienstleistungen von öffentlichem Interesse herausstellen“, so Lambertz.

Die deutsche AdR-Delegation

Während der ersten Plenartagung der neuen Mandatsperiode des Ausschusses der Regio nen trat auch erstmals die neue deut-sche Delegation zusammen. Sie besteht aus 24 Regional- und Kommunalvertreterinnen und -vertretern aus allen deutschen Bundeslän-dern und ihren Stellvertreterinnen und Stell-vertretern (siehe Seite xx-xx). Die deutschen Kommunalverbände stellen davon nach wie vor nur drei Delegierte und drei Stellvertreter. Der Deutsche Städtetag ist weiterhin vertreten durch Dagmar Mühlenfeld, Oberbürgermeis-terin der Stadt Mülheim an der Ruhr, und ihrer Stellvertreterin Helma Orosz, Oberbürger-meisterin der Stadt Dresden. Für den Deut-schen Städte- und Gemeindebund dabei sind wie bisher Hans-Josef Vogel, Bürgermeister der Stadt Arnsberg, und sein Stellvertreter Heinz-Joachim Höfer, Bürgermeister der Stadt Altenkirchen. Für den Deutschen Landkreistag im AdR sitzt Hans-Jörg Duppré, Landrat des Landkreises Südwestpfalz. Vertreten wird er von Clemens Lindemann, Landrat des Saar-pfalz-Kreises. Mit dem Landrat des Landkreises Friesland, Sven Ambrosy, hat zudem das Land Niedersachsen einen kommunalen Vertreter als stellvertretenden Delegierten benannt.

Zum neuen Leiter der deutschen Dele-gation wurde Heinz Lehmann, Mitglied des Sächsischen Landtags, bestimmt. Vertreten wird er von Landrat Hans-Jörg Duppré. Zudem wurde mit Bürgermeister Hans-Josef Vogel ein kommunaler deutscher Vertreter in das AdR-Präsidium und damit zu einem der Vizepräsi-denten des Ausschusses gewählt. Zusammen mit dem deutschen Delegationsleiter Heinz Lehmann und der Staatssekretärin, Europa-beauftragten und Bevollmächtigten des Lan-des Berlin beim Bund, Hella Dunger-Löper, wird Vogel im AdR-Präsidium die Interessen der deutschen Delegation vertreten.

Die Fachkommissionen im AdR

Zu Beginn der neuen Mandatsperiode konstituierten sich auch die Fachkommissi-

onen, in denen die Plenartagungen vorberei-tet werden. Um den Ausschuss der Regionen im institutionellen Gefüge der EU besser zu positionieren, wurden deren Zuschnitte an die Zuständigkeitsbereiche der Ausschüsse des Europäischen Parlaments und der Gene-raldirektionen der Europäischen Kommission angepasst. Demnach gibt es zukünftig sechs Fachkommissionen: für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außen-beziehungen (CIVEX), für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER), für Wirtschafts- und Währungspolitik (ECON), für Umwelt, Klimawandel und Energie (ENVE), für Natür-liche Ressourcen (NAT) und für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC). Die bestehenden Arbeits-gruppen, Ausschüsse und weiteren Gremien des AdR wurden thematisch orientiert den Fachkommissionen zugeordnet.

Inhaltliche Themen

Die Plenartagung diente aber nicht nur der Neukonstituierung des Ausschusses. Es wurde auch inhaltlich gearbeitet. Im Mittel-punkt standen dabei der Austausch mit dem Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, zum neuen Arbeitsprogramm der Europäischen Kommis-sion, und die Diskussion mit der für Handel zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malm-ström über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP).

In diesem Zusammenhang wurde eine von dem nordrhein-westfälischen Landtags-abgeordneten Markus Töns vorgelegte

Initiativstellungnahme verabschiedet.

Ausschuss der Regionen (AdR): http://cor.europa.eu/de/Pages/home.aspx

Dokumente der AdR-Plenartagung am 11. und 12. Februar 2015: http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2

fUsuivr%2fCORwpLYK1u0DaeBdsQyM7Dy60%3d&ViewDoc=true

Deutsche Delegation im Ausschuss der Regionen: http://cor.europa.eu/de/about/nationaldelegations/Pages/germany.aspx

Fachkommissionen des Ausschusses der Regionen: http://cor.europa.eu/de/activities/commissions/Pages/commissions.aspx

AdR-Stellungnahme zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP):

https://toad.cor.europa.eu/ViewDoc.aspx?doc=cdr%5cecos-v%5cdossiers%5cecos-v-063%5cDE%5cCOR-2014-05385-00-00-AC-TRA_DE.docx&docid=3053372

Infos

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Der neue Vizepräsident Karl-Heinz Lambertz übernimmt ab Mitte 2017 den Vorsitz im Ausschuss der Regionen

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Darin wird festgehalten, dass sich die geplante transatlantische Partnerschaft nicht negativ auf die hohen europäischen Stan-dards etwa im Verbraucher- oder Umwelt-schutz auswirken dürfe. Aus Sicht der loka-len und regionalen Gebietskörperschaften in

der EU bedürfe es zudem eines besonderen Schutzes der öffentlichen Dienstleistungen. Darüber hinaus spricht sich der AdR in der Stellungnahme gegen die Aufnahme von Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) aus. n

Sven AMBROSY(Stellvertreter)

Landrat des Landkreises Friesland

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Barbara DUDEN(Mitglied)

Mitglied und Erste Vizeprä-sidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

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Hella DUNGER-LÖPER(Mitglied)

Staatssekretärin, Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund und Europabeauftragte

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Hans-Jörg DUPPRÉ(Mitglied)

Landrat des Landkreises Südwestpfalz

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Stefan ENGSTFELD(Stellvertreter)

Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen

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Jörg FELGNER(Stellvertreter)

Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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Peter FRIEDRICH(Mitglied)

Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegen-heiten in Baden-Württemberg

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Ralf GEISTHARDT(Stellvertreter)

Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt

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Harry GLAWE(Stellvertreter)

Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern

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Dr. Roland HEINTZE(Stellvertreter)

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

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Ulrike HILLER(Mitglied)

Staatsrätin und Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa

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Heinz-Joachim HÖFER(Stellvertreter)

Bürgermeister der Stadt Altenkirchen

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Birgit HONÉ(Mitglied)

Staatssekretärin für Europa und Regionale Landesentwicklung in der Niedersächsischen Staats-kanzlei mehr Infos

Dr. Fritz JAECKEL(Stellvertreter)

Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei in Sachsen

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Norbert KARTMANN(Stellvertreter)

Präsident des Hessischen Landtags

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Jacqueline KRAEGE(Mitglied)

Staatssekretärin und Bevollmäch-tigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa

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Uta-Maria KUDER(Mitglied)

Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommern

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Dr. Hermann KUHN(Stellvertreter)

Mitglied der Bremischen Bürgerschaft

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Helma KUHN-THEIS(Mitglied)

Bevollmächtigte für Europa-angelegenheiten des Saarlandes

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Dieter LAUINGER(Stellvertreter)

Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Thüringen

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Heinz LEHMANN(Mitglied)

Mitglied des Sächsischen Landtags

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Deutsche Delegierte im AdR

Bildnachweis: Foto Ambrosy: Kreis Friesland; Fotos Felgner und Geisthardt: Martin Rulsch/Wikimedia Commons; Foto Friedrich: Harald Krichel/Wikimedia Commons; Foto Glawe: Olaf Kosinsky/Wikimedia Commons; Foto Heintze: Dominik Butzmann; Foto Jaeckel: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft; Foto: Lauinger: Tino Sieland; Foto Marx: SPD-Landtagsfraktion; Foto Mühlenberg: Stadt Mülheim an der Ruhr; Fotos Münch und Rupprecht: Landtag Brandenburg; Foto: Quardt: MdJEV Brandenburg; Foto Rieger: Birgitt Schlauderer; Foto Rissmann: CDU-Fraktion Berlin; Foto Spoorendonk: Gerd Seidel/Wikimedia Commons; Foto Texter: Jonas Rogowski/Wikimedia Commons; Foto Wiechmann: Sven Teschke/Wikimedia Commons; alle anderen Fotos: Ausschuss der Regionen

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Clemens LINDEMANN(Stellvertreter)

Landrat des Saarpfalz-Kreises

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Dr. Beate MERK(Mitglied)

Staatsministerin für Europa-angelegenheiten und regionale Beziehungen des Freistaates Bayern mehr Infos

Dr. Martina MÜNCH(Mitglied)

Mitglied des Landtages Brandenburg

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Jan PÖRKSEN(Stellvertreter)

Staatsrat der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integra-tion der Freien und Hansestadt Hamburg mehr Infos

Dr. Franz RIEGER(Stellvertreter)

Mitglied des Bayerischen Landtags

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Holger RUPPRECHT(Stellvertreter)

Mitglied des Landtags von Brandenburg

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Anke SPOORENDONK(Stellvertreterin)

Ministerin für Justiz, Kultur und Europa in Schleswig-Holstein

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Markus TÖNS(Mitglied)

Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen

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Mark WEINMEISTER(Mitglied)

Staatssekretär für Europa-angelegenheiten des Landes Hessen

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Dr. Helmuth MARKOV(Mitglied)

Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz in Brandenburg

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Dagmar MÜHLENFELD(Mitglied)

Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr

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Helma OROSZ(Stellvertreterin)

Oberbürgermeisterin der Stadt Dresden

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Anne QUARDT(Stellvertreterin)

Staatssekretärin im Ministerium für Justiz, Europa und Verbrau-cherschutz des Landes Branden-burg mehr Infos

Isolde RIES(Stellvertreterin)

Mitglied und Erste Vizepräsiden-tin des Landtags des Saarlandes

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Wolfgang SCHMIDT(Mitglied)

Staatsrat und Bevollmächtig-ter der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund und der EU

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Andreas TEXTER(Stellvertreter)

Mitglied des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern

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Hans-Josef VOGEL(Mitglied)

Bürgermeister der Stadt Arnsberg

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Nils WIECHMANN(Stellvertreter)

Mitglied des Landtags von Rheinland-Pfalz

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Dorothea MARX(Stellvertreterin)

Mitglied des Thüringer Landtags

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Detlef MÜLLER(Mitglied)

Mitglied des Landtags Mecklenburg-Vorpommern

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Regina POERSCH(Mitglied)

Mitglied des Landtags von Schleswig-Holstein

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Prof. Dr. Wolfgang REINHART(Stellvertreter)

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

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Sven RISSMANN(Stellvertreter)

Mitglied des Abgeordneten-hauses von Berlin

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Dr. Michael SCHNEIDER(Mitglied)

Staatssekretär und Bevollmäch-tigter des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund

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Tilman TÖGEL(Mitglied)

Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt

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Marion WALSMANN(Mitglied)

Mitglied des Thüringer Landtags

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Dr. Babette WINTER(Mitglied)

Staatssekretärin für Europa und Kultur in Thüringen

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Stand: März 2015

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Die gesellschaftlichen und politischen Unruhen in der Ukraine dominieren seit über einem Jahr die Berichterstattung in Deutsch-land. Neben dem Engagement der europä-ischen und insbesondere der deutschen Diplomatie für die Lösung des Ukraine-Kon-flikts, der mittlerweile brutale kriegerische Züge angenommen hat, spielen auch zuneh-mend die Bürgerbegegnungen und die zwi-schengesellschaftliche Zusammenarbeit eine herausragende Rolle. Vor diesem Hintergrund hatte der Koordinator für die zwischengesell-schaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Dr. Gernot Erler, am 6. Februar 2015 unter dem Titel „Ein Jahr nach dem Mai-dan – Perspektiven der zwischengesellschaft-lichen Zusammenarbeit mit der Ukraine und Russland“ zu einer Konferenz in das Auswär-tige Amt nach Berlin eingeladen.

Die Konferenz sollte den zahlreichen gesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Partnerschaftsarbeit mit der Ukraine und Russland engagieren, eine Plattform für den Erfahrungsaustausch bieten. Gleich-zeitig sollten die Konferenzteilnehmerin-nen und -teilnehmer ermutigt werden, die bestehenden Partnerschaften sowohl mit der Ukraine als auch mit Russland gerade in Zeiten der Krise nicht nur intensiver zu pflegen, sondern auch neue Partnerschaften einzugehen.

Der erste Teil der Konferenz widmete sich den Herausforderungen und Möglichkeiten zwischengesellschaftlicher Zusammenarbeit mit der Ukraine und Russland. Im Vorder-grund standen dabei politische Rahmenbe-dingungen, Projektbeispiele und Unterstüt-zungsinstrumente der Bundesregierung. Im zweiten Teil fanden parallele Themenforen zur praktischen Zusammenarbeit mit der Ukraine und deren Fördermöglichkeiten statt. Der Schwerpunkt lag hier auf wichtigen Bereichen der Demokratie- und Friedens-förderung, wobei Menschenrechtsprojekte, Projekte der zivilen Krisenprävention, Frie-denskonsolidierung und Demokratieförde-rung sowie Projekte aus Sondermitteln des Bundestages für die Länder der Östlichen Partnerschaft erläutert wurden.

Gesellschaftliche Zusammenarbeit mit der Ukraine und Russland:

Wichtiger Dialog in Zeiten der KriseUnter dem Titel „Ein Jahr nach dem Maidan – Perspektiven der

zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit mit der Ukraine und

Russland“ hatte das Auswärtige Amt am 6. Februar 2015 zu einer Kon-

ferenz nach Berlin eingeladen. Vertreterinnen und Vertreter von rund

300 Organisationen und Einrichtungen diskutierten mit Führungs-

kräften des Auswärtigen Amts über die Herausforderungen und Mög-

lichkeiten der zwischengesellschaftlichen Zusammenarbeit zwischen

Deutschland, der Ukraine und Russland.

Ein Beitrag von

Lyudmyla Dvorkina

Zur Autorin:

Lyudmyla Dvorkina ist wis-senschaftliche Mitarbeiterin der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).

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Ein Jahr nach dem Maidan widmete sich eine Konfe-renz im Auswärtigen Amt in Berlin den Perspektiven der zwischengesellschaft-lichen Zusammenarbeit mit der Ukraine und Russland

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Höhepunkt der Veranstaltung bildete die Rede von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier. Er erläuterte die politische Position der Bunderegierung im Ukraine-Konflikt und betonte die Bedeu-tung der Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen in der aktuellen Situation. Es seien vor allem die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die dafür sorgten, dass der Austausch zwischen den Menschen nicht abreiße. Nur solche Organisationen seien in der Lage, eine „Außenpolitik der Gesell-schaften“ voranzubringen.

Der Koordinator für die zwischengesell-schaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Dr. Gernot Erler, bezeichnete den aktuellen Konflikt als ernsthaftesten und gefährlichsten Konflikt seit dem Ende des kalten Krieges. Die Ursache sah er in unter-schiedlichen Vorstellungen des Westen und Russlands nach 1991. Während die westliche Seite wirtschaftliche, energiepolitische, kulturelle und wissenschaftliche Verflech-tungen mit Russland gesucht habe, sei in der Russischen Föderation und innerhalb ihrer politischen Klasse das Narrativ entstanden, dass der Westen die Schwäche Russlands nach 1991 ausgenutzt und eine Containment-Politik gegenüber der Russischen Föderation betrieben habe.

Auch die sogenannten „farbigen Revolu-tionen“ in den ehemaligen Sowjetländern seien in Russland negativ wahrgenommen worden. Als die Ukraine schließlich einen europäischen Weg einschlagen wollte, habe der Westen aus russischer Sicht den Bogen überspannt, so Erler, zumal dies in der Konkurrenz zu der von Präsident Vladimir Putin persönlich initiierten Eurasischen Wirt-schaftsunion gestanden habe, zu der neben Russland, Weißrussland und Kasachstan mittlerweile auch Armenien und Kirgisistan gehören. Ergänzend zu Erlers Ausführungen lässt sich feststellen, dass die fünf ehema-ligen Sowjetrepubliken eine Wirtschafts-gemeinschaft bildeten, die als Gegenpart zur Europäischen Union dienen sollte. Auch die Ukraine wurde mit politischen Mitteln dazu bewegt, dieser beizutreten. Die Ver-suche scheiterten jedoch am Widerstand der ukrainischen Bevölkerung, die einen pro-europäischen Kurs des Landes wünschte.

Wie Erler weiter ausführte, bedroht der andauernde Konflikt Europa und die euro-päische Friedensordnung. Dennoch gebe es keine Alternative zu einer politisch-diploma-tischen Konfliktlösung in der Ukraine. Dies sei auch die Position der Bundesrepublik

und der Europäischen Union. Durch den Kon-flikt sei auch die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit unter Druck geraten. Ver-unsicherungen gebe es vor allem innerhalb der deutschen Zivilgesellschaft, was die Part-nerschaften mit Russland angehe. Laut Erler beschäftigen sich viele engagierte Organisa-tionen mit der Frage, ob es opportun sei, die Zusammenarbeit mit russischen Städten und Organisationen weiter zu pflegen oder aus-zubauen. Die Antwort laute: Ja. Gerade jetzt müssten menschliche Begegnungen geför-dert werden, so Erler. Alles was bis heute an

Beziehungen in Bereichen Bildung, Wissen-schaft, Kultur und zwischengesellschaftliche Kontakte erreicht wurde, dürfe nicht verloren gehen. Im Gegenteil: Aus politischer Sicht sei erwünscht, dass die Kontakte und Vernet-zungen ausgebaut werden und die zwischen-gesellschaftliche Zusammenarbeit weiter gepflegt werde.

Politische Rahmenbedingungen

Der Leiter des politischen Länderreferats für Russland, GUS und die Beziehungen der Europäischen Union zu Osteuropa im Aus-wärtigen Amt, Manfred Huterer, plädierte ebenfalls dafür, die gesellschaftlichen Kon-takte zwischen der Ukraine, Russland und Deutschland, die seit 1991 mühsam aufge-baut wurden, nicht aufzugeben. Sie seien ein „politisches Kapital“, um das uns viele Part-ner wie etwa die USA beneiden würden. Mit-hin unterstütze das Auswärtige Amt finanziell das zwischengesellschaftliche Engagement in den drei Arbeitsschwerpunkten Kultur, Krisenprävention und Menschenrechte.

Mirko Kruppa aus dem Arbeitsstab Ukraine des Auswärtigen Amtes berichtete, wie seine Abteilung die Bundesregierung bei der Konzi-pierung der Politik der Bundesrepublik in Fra-gen der Ukraine berate. Als ein Beispiel für die erfolgreiche Entwicklung eines ehemals

Der Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Dr. Gernot Erler, unterstrich die Bedeutung der zwischen-gesellschaftlichen Zusam-menarbeit mit der Ukraine und RusslandFoto

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ärmeren Landes nannte Kruppa Polen. Auf die Ukraine übertragen schlug er vor, dass Nichtregierungsorganisationen und andere zivilgesellschaftliche Organisationen zur Ver-breitung des Wissens in der Ukraine beitra-gen sollten. Dies müsse nicht zwangsläufig in finanzieller Form geschehen, sondern auch durch Übertragung guter Verwaltungspraxis, kommunaler Umstrukturierung in der Ukraine und Praxisaustausch.

Unterstützungsinstrumente der Bundesregierung

Einen weiteren Schwerpunkt der Konferenz bildete die Vorstellung von Unterstützungs-instrumenten für die Zusammenarbeit im Jahr 2015. Bereits im Vorfeld der Konferenz hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine aktuelle Ausschreibung für die Vergabe von Fördermitteln des Auswärtigen Amts erhalten, auf die die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) auf ihrer Internetseite hingewiesen hat. So war es bis zum 6. März 2015 möglich, Projektideen zum Ausbau der Zusammenar-beit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft einzureichen. Zu diesen Ländern zählen neben der Ukraine, der Republik Moldau, Belarus und Georgien auch Armenien und Aserbaidschan. Ziel der Förderung ist es, durch zivilgesellschaftliche Maßnahmen den Pluralismus in diesen Län-dern zu stärken, freiheitlich-demokratische Werte zu vermitteln und jungen Menschen eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektive zu geben. Außerdem werden Projekte gefördert, die die Bereitschaft zum Dialog und Verständigung in der Region zum Ziel haben. Der Schwerpunkt des Maßnah-menpakets liegt dabei auf der Ukraine.

Wie Gregor Schotten vom Referat Krisen-prävention, Friedenskonsolidierung und Demokratieförderung des Auswärtigen Amtes erläuterte, will die Bundesregierung bereits in die Prävention von Konflikten investieren. Zudem betonte er, dass sich die Förderinstru-

mente auf drei Schwerpunkte konzentrierten: Stärkung der Staatlichkeit in den Zielländern etwa durch Polizei oder Verwaltungsumbau, Stärkung der multilateralen und regionalen Instrumente und Mediation durch Vermittlung der Kooperation und die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen.

Carsten Willms aus dem Referat für Kul-tur- und Medienbeziehungen zu Europa, USA, Kanada, Russland, Türkei, Zentralasien, Kaukasus sowie deutsche Minderheiten im Ausland betonte, dass der Deutsche Bundes-tag beschlossen habe, für das Jahr 2015 rund fünf Millionen Euro für den Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft bereitzustellen. Im vergangenen Jahr hätten sich für die Mittel aus dem erst 2014 neuge-schaffenen Haushaltstitel über 200 Organi-sationen mit unterschiedlichen Projektideen beworben. 80 Projekte davon seien bereits verwirklicht worden.

Die Konferenz zu Möglichkeiten der zwischengesellschaftlichen Zusammenar-beit mit der Ukraine hat zwar keine neuen Erkenntnisse für die Lösung des Konflikts geliefert. Dennoch war es für die engagier-ten Organisationen und Kommunen wichtig zu hören, dass die Bundesregierung sie in vielen Vorhaben unterstützt und auf eine diplomatische und friedliche Lösung des Ukraine-Konflikts pocht. Dabei ist die Rolle der bestehenden und zukünftigen Partner-schaften deutscher Kommunen und Organi-sationen mit ukrainischen Kommunen nicht zu unterschätzen. n

Rede von Außenminister Frank-Walter Steinmeier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/

Presse/Reden/2015/150206_BM_NGO_Maidan.html

Information des RGRE zu der Vergabe von Fördermitteln des Auswärtigen Amts:

http://www.rgre.de/newsansicht+M5fbfc07efca.html

Infos

Vertreter des Auswärtigen Amtes stellten auf der Konferenz Unter stützungsinstrumente für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit der Ukraine und Russland im Jahr 2015 vorFo

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Ein Beitrag von

Karen Kühne

Obwohl es in den vergangenen Jahrzehnten Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Europa gab, ist sie noch lange nicht erreicht. Frauen werden noch immer viele Bereiche vorenthalten – zum Beispiel im Arbeitsmarkt sowie in Führungs- und Entschei-dungspositionen. Sie erhalten im Durchschnitt weniger Gehalt für dieselbe Arbeit als ihre männlichen Kollegen und sind trotz Frauen-quoten in vielen Ländern in Entscheidungs-positionen weiterhin unterrepräsentiert.

Kommunen und Regionen spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, diese Tatbestände zu erkennen und zur Verbesse-rung der Situation beizutragen. Sie sind die Ebene, die den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten ist und haben großen Einfluss auf das tägliche Leben. Viele lokale und regionale Gebietskörperschaften haben bereits zahl-reiche Aktivitäten und politische Maßnahmen ergriffen, um die Position von Frauen, aber auch die Rolle der Männer zu verbessern.

Als europäischer Dachverband der Kommunen und Regionen engagiert sich der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) seit vielen Jahren für die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Unter dem Titel „Die Gleichstellung der Geschlechter – lokale Maßnahmen bringen echten Wandel“ hatte der Europäische RGRE anlässlich des Inter-nationalen Frauentages gemeinsam mit dem Schwedischen Kommunalverband SALAR

am 3. März 2015 auch zu einem Seminar in das Europäische Parlament in Brüssel eingeladen. Zu den Gästen gehörten neben Repräsentantinnen und Repräsentanten der regionalen und lokalen Ebene auch Abgeord-nete des Europäischen Parlaments sowie Ver-treterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission.

Als Gastgeberin eröffnete die schwe-dische Europaabgeordnete und Vertreterin im Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter des Euro-päischen Parlaments (FEMM), Anna Hedh, die Veranstaltung. Sie verwies auf die Wich-tigkeit der Zusammenarbeit des Parlaments mit der lokalen und regionalen Ebene in den EU-Mitgliedstaaten und hob besonders den Bereich des Gender Mainstreaming hervor, an dem auf allen drei Ebenen weiter verstärkt gearbeitet werden müsse.

Seminar zur Gleichstellung von Frauen und Männern:

Lokales Engagement für effektive VeränderungenIm Rahmen eines Seminars Anfang März 2015 in Brüssel hat der

Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) die

europäischen Institutionen aufgefordert, ihre Unterstützung für die

Arbeit der lokalen und regionalen Regierungen zur Gleichstellung der

Geschlechter zu intensivieren. Dazu gehören vor allem die Erhebung

von geschlechterspezifischen Daten und Fakten auf lokaler und regio-

naler Ebene, um die Gleichstellungsarbeit vor Ort aufzeigen zu können

und messbar zu machen.

Zur Autorin:

Karen Kühne ist Mitarbeite-rin bei der Deutschen Sek-tion des Rates der Gemein-den und Regionen Europas (RGRE) und eine der zwei nationalen Koordinatorinnen in der Beobachtungsstelle der Europäischen Charta für die Gleichstellung.

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MR Die Europaabgeordnete

Anna Hedh und der Gene-ralsekretär des Europä-ischen Rates der Gemein-den und Regionen Europas, Frédéric Vallier, eröffneten das Seminar zur Gleich-stellung im Europäischen Parlament in Brüssel

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Europäischer Rat der Gemeinden und Regionen Europas: http://www.ccre.org/

Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlament:

http://www.europarl.europa.eu/committees/de/femm/home.html

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene:

http://www.ccre.org/docs/charte_egalite_de.pdf

Beobachtungsstelle der Europäischen Charta für die Gleichstellung:

http://www.charter-equality.eu/

Infos

Ewa Samuelsson, Vorsitzende des Stän-digen Ausschusses für die Gleichstellung im Europäischen RGRE und ehemalige Vize-Bür-germeisterin der Stadt Stockholm, betonte die Schlüsselrolle, die einer verbesserten Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Lösung aktueller Herausforderungen in Europa zukommt. Die Arbeit daran müsse als Bottom-up-Ansatz verstanden und auf lokaler Ebene begonnen werden. Samuelsson plädierte dafür, das Thema Gleichstellung an die Spitze der politischen Aufgaben zu stellen und verstärkt in die politische Arbeit einzubinden.

In diesem Zusammenhang verwies die Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die Gleichstellung im RGRE auf die Euro-päische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene des europäischen Kommunalverbandes. Den europäischen Institutionen dankte sie für die Förderung bei der Erarbeitung der Charta und ihrer Indikatoren. Um die Kontinuität der Arbeit im Bereich der Gleichstellungs-Charta zu sichern, warb sie aber um weitere Unterstützung. Diese erhofft sich der Euro-päische RGRE vor allem bei der Erhebung von gender spezifischen Daten und Fakten besonders auf lokaler und regionaler Ebene. Sie seien notwendig, um die Gleichstellungs-arbeit auf lokaler Ebene aufzeigen zu können und messbar zu machen, so Samuelsson. Der Europäische RGRE sei seinerseits bereit, sich an der Ausarbeitung einer Nachfolge-strategie für die EU-Strategie für die Gleich-stellung von Frauen und Männern nach 2015 zu beteiligen, die derzeit von der Europä-ischen Kommission und dem Europäischen Parlament vorbereitet wird.

Im Anschluss stellte Ibon Uribe vom Stän-digen Ausschuss für die Gleichstellung im Europäischen RGRE die Arbeit des baski-schen Kommunalverbandes EUDEL vor und unterstrich die Notwendigkeit von Innovation und Multi-Level-Governance im Prozess der

Geschlechtergleichstellung sowie die Sensi-bilisierung von Entscheidungsträgern für das Thema. Magnus Jacobsen vom schwedischen Kommunalverband SALAR stellte abschlie-ßend beeindruckende Praxisbeispiele zur Implementierung des Gender Mainstreaming in Schweden vor.

Die Deutsche Sektion des RGRE unter-stützt die Aktivitäten des europäischen Dachverbandes im Genderbereich. Im Rahmen der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene haben sich in Deutschland 39 Kommunen offiziell zu den Grundsätzen der Charta bekannt und arbeiten an kon-kreten Aktionsplänen zur Umsetzung dieser Grundsätze. Europaweit haben mittlerweile mehr als 1.500 Kommunen in 29 Ländern die Charta unterzeichnet.

Aktuell entwickelt der Europäische RGRE in Zusammenarbeit mit Kommunen und anderen Projektpartnern eine Auswahl von Indika-toren, die zur Evaluierung der Aktivitäten vor Ort beitragen und die Entwicklung der Gleich-stellungsarbeit im europäischen Vergleich aufzeigen sollen. n

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Repräsentantinnen und Repräsentan-ten der regionalen und lokalen Ebene diskutierten mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie Ver-treterinnen und Vertretern der Europä-ischen Kommission über den Beitrag der lokalen Ebene zur Gleichstellung

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Der demografische Wandel birgt eine Vielzahl an gesellschaftlichen und wirt-schaftlichen Herausforderungen auf kommunaler Ebene. Insbesondere beim Thema Wohnen und Versorgung von älteren Menschen befinden wir uns in einem kon-tinuierlichen Wandlungsprozess, der neue Wohnformen und Quartiersentwicklungs-modelle erfordert. Doch ist dies nicht nur ein Thema in Deutschland, sondern in ganz Europa. Die Europäische Union besitzt zwar im Bereich Wohnen und Stadtent-wicklung keine legislativen Kompetenzen, unterstützt jedoch im Rahmen von Förder-politiken, Kommunikationskampagnen und Netzwerken den Wandlungsprozess, um potenzielle Lösungswege aufzuzeigen und weiterzudenken.

Der demografische Wandel fand somit zunehmend Eingang in zentrale europä-ische politische Leitlinien wie in die Stra-tegie „Europa 2020“ und die Territoriale Agenda. Auch in der Förderpolitik wurden im Europäischen Sozial fonds (ESF) und im Europäischen Fonds für regionale Ent-wicklung (EFRE) einzelne Maßnahmen aufgenommen, die eine EU-Förderung von baulichen Anpassungen und die Etablierung von sozialen Angeboten zulassen. Insbe-sondere das EU-Förderprogramm Interreg bietet die Möglichkeit für den fachlichen Austausch und die Förderung investi-tionsvorbereitender Maßnahmen sowie lokaler Pilotprojekte.

Das Interreg-Projekt HELPS

So führte etwa das Interreg-Projekt HELPS in den vergangenen drei Jahren

Kommunen, Forschungseinrichtungen, Ver-bände und Wohlfahrtsorganisationen aus Mittel- und Osteuropa zu einem fachlichen Erfahrungsaustausch zusammen. Gemein-sam wurden quartiersbezogene Ansätze und Lösungswege analysiert sowie lokale Pilotprojekte angestoßen, die es älteren und körperlich beeinträchtigten Menschen ermög-lichen, so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu verbleiben.

Die Pilotprojekte verfolgten unterschied-liche Ansätze. Erprobt wurde beispielsweise ein „inklusiver Generationenvertrag“ in einem Mehrgenerationenwohnkomplex in Triest in Italien. Das polnische IT-Unterneh-men Poznań Supercomputing entwickelte zusammen mit Anwendern ein Tool für

EU-Projekt zu Wohn- und Pflegeansätzen für bedürftige Menschen:

Für eine alters gerechte QuartiersentwicklungIm Rahmen eines EU-Projektes haben Kommunen, Forschungseinrich-

tungen, Verbände und Wohlfahrtsorganisationen in Europa gemein-

sam quartiersbezogene Ansätze analysiert, die es älteren und körper-

lich beeinträchtigten Menschen ermöglichen, so lange wie möglich

im eigenen Heim zu bleiben. Der Deutsche Verband für Wohnungs-

wesen, Städtebau und Raumordnung e.V. erarbeitete dabei Handlungs-

empfehlungen für eine altersgerechte Quartiersentwicklung.

Ein Beitrag von

Jonas Scholze

und Nadja Ritter

Zu den Autoren:

Jonas Scholze ist Leiter des EU-Büros des Deutschen Verbandes für Wohnungs-wesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

Nadja Ritter ist Leiterin der Geschäftsstelle des Programms „Anlaufstellen für ältere Menschen“ beim Deutschen Verband für Woh-nungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

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Um das Lebens- und Wohnumfeld im Stadtteil besser an die Bedürfnisse älter werdender Men-schen anzupassen, werden zum Beispiel in Berlin-Moabit Stadtteilbegehungen durchgeführt

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Tablets und die Stadt Debrecen in Ungarn etablierte gemeinsam mit der Stadtverwal-tung, der Universität, Pflegedienstleistern sowie Freiwilligenverbänden Fortbildungs-maßnahmen für häusliche Pflege in der Nachbarschaftshilfe.

Das EU-Projekt hat gezeigt, dass es bereits eine Vielzahl erprobter Initiativen gibt. Jedoch sind diese noch sehr projektbezogen und pilothaft. Um die Herausforderungen des demografischen Wandels meistern zu kön-nen, müssen diese Ansätze nun weiter in die Fläche gebracht werden. Zentrale Handlungs-ebene für eine Bündelung der notwendigen Angebote ist das Quartier als gemischter und multifunktionaler Lebensraum und Identifi-kationsort. Doch diese Aufgabe kann nicht allein durch die Kommune getragen werden, sondern bedarf der Verstetigung von Koope-rationsmodellen.

Neue Kooperationsformen vor Ort

Mithilfe einer Expertengruppe hat der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. im Rah-men des Projektes erfolgversprechende Ansätze erörtert: konzeptionelle Überle-gungen, Akteurskonstellationen, Finan-zierungsmöglichkeiten und die Aufgabe der öffentlichen Hand standen dabei im Mittelpunkt. Die daraus entwickelten

Handlungsempfehlungen für eine alters-gerechtere Quartiersentwicklung durch die Kooperation von Kommunen, Wohnungs- und Sozialwirtschaft, Zivilgesellschaft und Servicedienstleistern liegen nun vor.

So muss auf den tatsächlichen Bedarf der Bewohnerschaft vor Ort eingegangen und durch kleinteilige, modulare Konzepte die Versorgung älterer Menschen sichergestellt werden. Dies gelingt etwa durch die Erstel-lung von integrierten Quartierskonzepten. Unter der Einbindung aller vor Ort Beteiligten wird so effizient das lokale Wissen über tat-sächlich vorhandene Angebote und identifi-zierte Angebotslücken generiert. Hier ist vor allem die Kommune als neutraler Moderator gefragt. Im Bürger-Kommune-Profi-Mix – dem Zusammenwirken von professionellen und ehrenamtlichen Diensten – entstehen dann eine Vielzahl von Angeboten für Ältere und gemeinschaftsbildende, nachbarschaftliche Initiativen.

Aus den eingegangenen Partnerschaften und Kooperationen ergeben sich synerge-tische Vorteile für alle Akteure: Kommunen profitieren insbesondere durch die frühzei-

tige Einbindung von Wohnungsunterneh-men, lokalen bürgerschaftlichen Initiativen aber auch Pflegedienstleistern, indem sie gemeinsame bedarfsorientierte Konzepte entwickeln und die Akzeptanz für lokale Maßnahmen im Wohnquartier erhöhen. Woh-nungsunternehmen erreichen durch neue Angebote im Quartier Mieterstabilität, Kun-denzufriedenheit und strahlen ein positives Image nach außen aus. Auch für Akteure der Sozialwirtschaft können durch neue Kooperationen und Netzwerke mit der Woh-nungswirtschaft oder Kommunen weitere Kundengruppen erschlossen und durch die Einbindung von Ehrenamtlichen vorhandene Angebote erweitert werden.

Bundesprogramm „Anlaufstellen für ältere Menschen“

Das selbstständige und selbstbestimmte Leben im Alter zu fördern, ist auch Ziel des vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Deutschen Verband aufgelegten Programms „Anlaufstellen für ältere Men-schen“. Insgesamt sind deutschlandweit mehr als 300 Projekte zur Förderung ausge-wählt worden, um so Kommunen und Träger dabei zu unterstützen, bestehende Infor-mations- und Beratungsangebote für ältere Menschen auszubauen. Nach dem zweistu-figen Bewerbungsverfahren sind inzwischen mehr als 200 Projekte gestartet. Der Deut-sche Verband fungiert als Geschäftsstelle des Programms und unterstützt die Projektbetei-ligten durch Wissenstransfer, Vernetzung und fachlichen Austausch.

Niedrigschwellige, wohnortnahe Ange-bote sind für die unterschiedlichen Phasen des Älterwerdens unverzichtbar. Sie bieten Information, Beratung und Unterstützung, so dass die professionelle Arbeit beste-hender Einrichtungen sinnvoll ergänzt und bei Bedarf an diese weiter vermittelt wird. Viele Kommunen arbeiten am Ausbau ihrer

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Damit ältere Menschen zu Hause nicht verein-samen, veranstaltet die Freiwilligenagentur altmühlfranken zum Beispiel Musikveran-staltungen

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Netzwerke und Aktivitäten vor Ort, ermitteln und koordinieren vorhandene Angebote und entwickeln diese bedarfsgerecht weiter. In Sprechstunden, durch aufsuchende Bera-tungen, mittels Publikationen, Informations-plattformen, nachbarschaftlichen Initiativen oder Veranstaltungsreihen rund um Fragen des Alters sind Informationen nun gebündelt verfügbar.

Das Programm hilft auch, kommunale Einrichtungen barrierefrei zugänglich zu machen oder dort mehr Bewegungsräume zu schaffen. Diese werden zudem mit Investitionen in eine bedarfsgerechte Aus-stattung, entsprechendes Mobiliar, tech-nische Geräte, Fahrzeuge oder notwendige Umbaumaßnahmen unterstützt. So entste-hen auch neue Orte der Begegnung etwa in Mehrgenerationenparks, die zum Verweilen und Aktivsein gleichermaßen einladen, oder dort, wo Liegenschaften in eine neue Nut-zung überführt werden.

Fakt ist auch, dass die verschiedenen Bedürfnisse der heterogenen Gruppe Älterer beachtet werden müssen. Bei zunehmenden körperlichen oder geistigen Einschrän-kungen braucht es Pflege- und Betreu-ungsmöglichkeiten in Wohnortnähe. Ambu-lante Betreuungs gruppen für demenziell Erkrankte, Helferkreise zum Erfahrungsaus-tausch, Krisendienste, Hilfen bei der Auswahl von Dienstleistungen sowie Unterstützung bei deren Finanzierbarkeit sind nur einige Beispiele, die im Rahmen des Programms gefördert werden und die kommunale Alten-hilfe ergänzen.

Mit Blick auf die Zielgruppe gibt es in vielen Städten und Gemeinden Projekte, bei denen ältere Migrantinnen und Migranten im Fokus stehen. Hier gilt es, die richtigen Wege und Formen der Ansprache zu finden, auf die Interessen verschiedener Kulturkreise einzu-gehen und vorhandene Einrichtungen oder Netzwerke interkulturell zu öffnen, um so Ein-samkeit und Isolation zu vermeiden.

Im Programm geht es aber nicht allein darum, Hilfe- und Unterstützungsstrukturen auszubauen, sondern auch selbst aktiv zu sein. So gibt es zahlreiche Projekte, die durch das Engagement von älteren Men-schen entstehen. Hier sind Kommunen wichtige Ansprechpartner und unterstützen etwa durch Schulungen für Ehrenamtliche, machen mit Pressemitteilungen oder Ver-anstaltungen auf Neues aufmerksam und helfen bei der Netzwerkbildung. In enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Trä-gern gibt es dann Bürgerlotsen, Formular-ambulanzen, Ehrenamtsbörsen, Begleit- und

Fahrdienste oder Nachbarschaftshilfen. Schließlich ist alt nicht gleich alt und Engagement kennt keine (Alters)Grenzen. Allerdings braucht es Anleitung, Reflexion und Anerkennung, um die Möglichkeiten von Engagierten und die Bedarfe an deren Mitarbeit auszuloten.

Zusammenwirken vieler Akteure vor Ort

Um dem Wunsch älterer Menschen auf ein selbstbestimmtes Alter in vertrauter Umgebung zu entsprechen, ist das Zusam-menwirken vieler Akteure vor Ort erforder-lich. Mehr als 50 Kommunen arbeiten als sogenannte Konzeptentwickler daran, Stra-tegien und Lösungsansätze zur Gestaltung der kommunalen Seniorenpolitik vorzulegen oder bereits vorhandene seniorenpolitische Konzepte auszubauen. Je nach den lokal-spezifischen Gegebenheiten gibt es dabei unterschiedliche Schwerpunkte, die immer auf Erhebungen und breit angelegte Betei-ligungsverfahren basieren: altersgerechter Wohnraum in Innenstadtlagen, Belebung von Dorfzentren, nachbarschaftliche Hilfen oder Quartierszentren.

Die aufgezeigten kooperativen Ansätze zum selbstbestimmten Leben im Alter sind vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie vorhandene Potenziale und Ressourcen vor Ort bündeln. Dies sollte auch für die Finan-zierung gelten. Nicht die Forderung nach mehr Geld steht im Vordergrund, sondern vielmehr die Einladung an alle Beteiligten, sich aktiv in den Quartiersentwicklungs-prozess einzubringen. n

Projekt „HELPS“: http://www.helps-project.eu/

Handlungsempfehlungen für eine altersgerechtere Quartiersentwicklung:

http://www.deutscher-verband.org/fileadmin/user_upload/documents/Brosch%C3%BCren/HELPS_Handlungsempfehlungen_Internet.pdf

Informationen des Bundes zum Programm „Anlaufstellen für ältere Menschen“:

http://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/

Information des Deutschen Verbandes zum Bundes-programm „Anlaufstellen für ältere Menschen“:

http://anlaufstellen.deutscher-verband.org/das-programm.html

Infos

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Fotowettbewerb zu den Europäischen Entwicklungstagen

Die Europäische Kommission ruft weltweit junge Menschen von 15 bis 25 Jahren auf, sich am Fotowettbewerb „Our Future is on the Table!“ zu beteiligen. Thema ist die Beziehung zwi-schen Lebensmitteln, Ernährungsweise und den drei Dimen-sionen einer nachhaltigen Entwicklung: Ökologie, Gesell-schaft und Wirtschaft. Jugendliche können ihre Fotos auf der Facebook-Seite von EuropeAid posten. Jedes Foto sollte eine Bildunterschrift von bis zu 140 Zeichen und einen kurze Hintergrundgeschichte von maximal 1.500 Zeichen enthalten. Aus den Bildern und Beschreibungen von jedem Kontinent, die im Internet die meisten Likes erhalten, benennt eine Jury sechs Finalisten, die zu den Europäischen Entwicklungstagen am 3. und 4. Juni 2015 nach Brüssel eingeladen werden. Der Absender des dort gewählten Gewinnerbildes darf an der Weltausstellung 2015 in Mailand teilnehmen.Einsendeschluss: 10. April 2015Infos: http://eudevdays.eu/photocontest,

https://www.facebook.com/europeaid/app_451684954848385

Ideenwettbewerb „Advocate Europe“

Die Stiftung Mercator, MitOst e.V. und Liquid Democracy rufen Akteure der Zivilgesellschaft auf, sich mit trans-nationalen Vorschlägen zur Stärkung des Zusammenhalts in Europa am Ideenwettbewerb „Advocate Europe“ zu beteiligen. Gesucht werden Initiativen aus den Bereichen politische Bildung, Kunst und Kultur, Demokratie und Parti-zipation sowie soziale Innovationen. Der Wettbewerb findet im Internet statt. Die Nutzerinnen und Nutzer sowie eine Expertenjury wählen gemeinsam bis zu zwölf Gewinner-projekte aus, die mit jeweils bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Ruhr-gebiet, dem Sitz der Stiftung Mercator. Zusätzlich gibt es einen mit 5.000 Euro dotierten „Community Award“.Einsendeschluss: 13. April 2015Infos: https://advocate-europe.eu/de

Europäische Auszeichnung für öffentliche Verwaltung

Das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA) ruft zur Teilnahme am Wettbewerb um die Europäische Auszeichnung für öffentliche Verwaltung auf. Leitthema des European Public Sector Award 2015 ist „der öffentliche Sek-

tor als Partner für eine bessere Gesellschaft“. Preise werden in den Kategorien „europäische, nationale und regionale Ver-waltungsebene“ und „überörtliche oder lokale Ebene“ ver-geben. Eine dritte Auszeichnung gibt es für ein erfolgreiches und herausragendes Projekt aus beiden Kategorien mit einer signifikanten Querschnittsperspektive – zum Beispiel grenz-überschreitend, behördenübergreifend, sektorenübergrei-fend. Teilnehmen können öffentliche Institutionen aller Ver-waltungsebenen, aber auch Unternehmen des öffentlichen Sektors und Öffentlich-Private Partnerschaften.Einsendeschluss 17. April 2015Infos: http://www.epsa2015.eu/

Wettbewerb „Eine Welt – meine Welt“ in Rheinland-Pfalz

Anlässlich des Europäischen Jahres für Entwicklung hat das Land Rheinland-Pfalz den Wettbewerb „Eine Welt – meine Welt“ ausgeschrieben. Mitmachen können alle rheinland-pfälzischen Kreise, Städte, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und Ortsgemeinden, die den Gedanken der Einen Welt bei Projekten und Aktivitäten innovativ und kreativ umgesetzt haben oder unterstützen. Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert, das für die weitere Projektarbeit im entwicklungspolitischen Bereich zu verwenden ist.Einsendeschluss: 30. April 2015Infos: http://www.einewelt.rlp.de/

Europapreis für Bürgermedien in Sachsen-Anhalt

Der diesjährige Europapreis für Bürgermedien in Sachsen-Anhalt steht im Zeichen des 25. Jahrestages der deutschen Wiedervereinigung. Unter dem Motto „Europäisches aus Sachsen-Anhalt“ rufen die Staatskanzlei und die Medienan-stalt Sachsen-Anhalt Nutzerinnen und Nutzer von Offenen Kanälen und nichtkommerziellen Lokalradios in Sachsen-Anhalt sowie Auszubildende und Absolventen eines Frei-willigen Sozialen Jahres in den Sendern auf, Stimmen und Meinungen zur europäischen Dimension des deutschen Jubi-läums einzufangen und damit das europäische Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt zu würdi-gen. Gesucht werden maximal fünfminütige nichtkommer-ziellen Fernseh- und Rundfunkbeiträge. Die drei besten Bei-träge werden mit 1.500, 1.000 und 500 Euro ausgezeichnet.Einsendeschluss: 27. Mai 2015Infos: http://www.europa.sachsen-anhalt.de/europapolitik/

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Europäische Wettbewerbe

W E T T B E W E R B E

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N A M E N U N D N A C H R I C H T E N

Europäischer Bürgerpreis des Europäischen Parlamentes:

Fünf deutsche PreisträgerInsgesamt 42 Personen und Organisationen

aus 19 EU-Ländern haben am 25. Februar 2015 in Brüssel den Europäischen Bürgerpreis erhal-ten. Dabei vergab das Europäische Parlament den Preis in diesem Jahr vor allem für den Ein-satz für die Rechte benachteiligter Menschen, den Kampf gegen Extremismus sowie die För-derung von Toleranz und Dialog.

Aus Deutschland wurden fünf Preisträge-rinnen und Preisträger geehrt. Die Europäische Gesellschaft für Politik, Kultur, Soziales e.V. Diaphania aus Stuttgart erhielt den Bürger-preis für ihr Engagement für Völkerverständi-gung, Frieden, Menschlichkeit und Toleranz. Marianne Lück aus Püttlingen wurde dafür geehrt, dass sie Jugendliche im Rahmen eines europaweiten Austauschprogramms zusammenbringt. Der Verein Demokratisches Ostvorpommern – Verein für politische Kultur e.V. aus Anklam errang den Preis für seine Aktionen gegen Fremdenfeindlichkeit und für Zivil courage. Werner Hohlbein aus Seelze überzeugte mit seinem Projekt „Wir sitzen alle in einem Boot für mehr Toleranz“, bei dem sich jedes Jahr Menschen unterschiedlicher Natio-nalität und Kultur bei einem Drachenboot-rennen treffen. Erika Körner-Metz und Gisela

Berninger aus Schechen wurden für ihr Projekt „Panta Rhei – Komm mit“ ausgezeichnet, bei dem Jugendliche über Europa, seine Errungen-schaften und Probleme sowie über Vergangen-heit und Zukunft diskutieren.

Der Europäische Bürgerpreis soll beson-deres Engagement für ein besseres gegen-seitiges Verständnis und mehr Integration in der EU belohnen. Ausgezeichnet werden auch Initiativen für bessere grenzüberschrei-tende Zusammenarbeit innerhalb Europas und die praktische Anwendung der Werte der EU-Grundrechtecharta. Preisträger können Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Vereine und Organisationen sein, die von den Europa-abgeordneten vorgeschlagen werden. n

Gemeinsame Initiative von Deutschland, Frankreich und Österreich:

Erste EU-NachhaltigkeitswocheDie erfolgreichen Deutschen Aktionstage

Nachhaltigkeit erhalten in diesem Jahr eine europäische Dimension. Auf Initiative von Deutschland, Frankreich und Österreich findet vom 30. Mai bis 5. Juni 2015 zum ersten Mal parallel zur Europäischen Grünen Woche die Europäische Nachhal-tigkeitswoche statt. Auch andere europäische Staaten wollen sich an der Initiative beteiligen, die in Zukunft jährlich stattfinden soll und vom Europäischen Nachhaltigkeitsnetz-werk „European Sustainable Development Network“ (ESDN) koordiniert wird.

In Deutschland ruft der Rat für Nachhal-tige Entwicklung Schulen, Kirchen, Unter-nehmen, Vereine, Initiativen, Nichtregie-

rungsorganisationen, Behörden, Kindergärten sowie Bürgerinnen und Bürger auf, sich mit Aktio-nen und Veranstaltungen an den Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit zu beteiligen. Damit die Aktionen in Deutsch-land auch Teil der europäischen Initiative werden, ist die deut-

sche Internetseite mit der eigens eingerich-teten Internetplattform für die Europäische Aktionswoche verlinkt. n

Europäische Nachhaltigkeitswoche:

http://www.esdw.eu/

Deutsche Aktionstage Nachhaltigkeit:

http://www.aktionstage-nachhaltigkeit.de/

Infos

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Die Preisträgerinnen und Preisträger des Europäischen Bürgerpreises wurden Ende Februar 2015 in Brüssel ausgezeichnet

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N A M E N U N D N A C H R I C H T E N

Karlspreis für den Präsidenten des Europäischen Parlamentes:

Hohe Ehre für Martin SchulzDer seit 1950 für Verdienste um die euro-

päische Einigung in Aachen verliehene Karlspreis geht in diesem Jahr an den Präsi-denten des Europäischen Parlaments, Mar-tin Schulz. Wie das Karlspreis-Direktorium mitteilte, ehre man mit Martin Schulz „einen herausragenden Vordenker des vereinten Europas, der sich um die Stärkung des Parlaments, des Parlamentarismus und der demokratischen Legitimation in der EU bedeutende und nachhaltige Verdienste erworben hat“.

In seiner Begründung zur Preisverleihung hebt das Karlspreis-Direktorium vor allem die Rolle hervor, die Schulz bei der Bildung der neuen Europäischen Kommission im vergan genen Jahr gespielt hat. Schulz war nachdrücklich dafür eingetreten, dass die europäischen Parteienfamilien mit Spitzen-kandidaten in den Europawahlkampf ziehen und der Spitzenkandidat mit den meisten Stimmen zum Kommissionspräsidenten gewählt wird. Damit habe er maßgeblich dazu beigetragen, dass ein Bewerber ins Amt kam,

„dessen Mandat auch durch die Bevölkerung legitimiert ist“, heißt es in der Begründung.

Martin Schulz war selbst Spitzenkandidat der europäischen Sozialdemokraten, musste aber Jean-Claude Juncker von den europä-ischen Christdemokraten den Vortritt als Kom-missionspräsident lassen. Schulz wurde für zweieinhalb Jahre zum Präsidenten des Euro-päischen Parlaments wiedergewählt. Diesem gehört der gelernte Buchhändler seit 1994 an. Zuvor war er elf Jahre lang Bürgermeister von Würselen bei Aachen. Der Karlspreis wird ihm am 14. Mai 2015 verliehen. n

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Dr. Albrecht Schröter wurde unter die besten Bürger-meister der Welt gewählt

World Mayor Prize des internationalen Netzwerkes City Mayors:

Guter Platz für Albrecht SchröterBei der Wahl zum Weltbürgermeister

haben es vier Bürgermeister aus Europa in die Top Ten geschafft. Darunter ist mit dem Oberbürgermeister von Jena, Dr. Albrecht Schröter, auch ein Stadtoberhaupt aus Deutschland. Er belegte einen guten sechs-ten Platz. Daniël Termont, Bürgermeister der belgischen Stadt Gent, wurde hinter dem Sieger Naheed Nenshi aus dem kanadischen Calgary Zweiter. Yannis Boutaris, Bürger-meister der griechischen Stadt Thessaloniki, landete auf dem achten und Giusy Nicolini, Bürgermeister der italienischen Stadt Lam-pedusa, auf dem neunten Platz.

Dr. Albrecht Schröter wurde vom interna-tionalen Netzwerk „City Mayors“ vor allem für seinen Kampf gegen Rechtsextremismus und sein Engagement im Nahen Osten

gewürdigt. Der studierte Theologe, der seit 2006 Oberbürgermeister von Jena ist, hat 2009 die Initiative „Kommunen gegen Rechtsextremismus“ ins Leben gerufen und setzt sich aktuell für eine engere Zusam-menarbeit von deutschen, israelischen und palästinensischen Kommunen ein. Dabei geht Jena mit gutem Beispiel voran: Seit September 2011 unterhält die Stadt eine Partnerschaft mit Beit Jala in Palästina und seit 2013 steht Jena in Kontakt mit der israe-lischen Stadt Gilboa.

Der „World Mayor Prize“ wird alle zwei Jahre vom internationalen Netzwerk „City Mayors“ mit Sitz in London vergeben. Dabei geht der Titel an Stadtoberhäupter, die sich in besonderer Weise für ihre Städte einsetzen. n

Internationaler Karlspreis zu Aachen:

http://www.karlspreis.de

Infos

World Mayor Prize: http://www.worldmayor.

com/

Infos

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Der Aachener Oberbürgermeister Marcel Philipp (links) und der Vorsitzende des Karlspreis-Direktoriums, Dr. Jürgen Linden (rechts), besuchten den Karls-preisträger Martin Schulz am 13. März 2015 in Brüssel

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April

8.–12. April 2015

ICLEI-Weltkongress 2015Veranstaltung zum Thema „Nachhaltige Lösungen für die Zukunft der Städte“

Veranstalter: ICLEI – Local Governments for SustainabilityOrt: Seoul (Republik Korea)

http://worldcongress2015.iclei.org/

16. April 2015

Deutsch-Französische Partnerschafts tagungVeranstaltung zum Thema „Hand in Hand im Dienste der europäischen Integration“

Veranstalter: Institut für europäische Part-nerschaften und internationale Zusammen-arbeit e.V., Stadt HanauOrt: Hanau

http://www.ipz-europa.de/resources/Einladung+zur+DF-Partnerschaftstagung+in+Hanau+am+16.+April+2015.pdf

23.–24. April 2015

Horizont 2020 für AntragstellendeSeminar für alle Wissenschaftsbereiche und mit Forschung befasste Institutionen

Veranstalter: EU-Büro des BMBFOrt: Bonn

http://www.eubuero.de/seminar-antrag.htm

Juni

8.–10. Juni 2015

Resilient Cities 2015Städtekonferenz zur Anpassung an den Klimawandel

Veranstalter: ICLEI – Local Governments for SustainabilityOrt: Bonn

http://resilientcities2015.iclei.org/

25.–26. Juni 2015

13. Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungspolitik 2015Veranstaltung zum Thema „Globale Nachhaltigkeitsziele lokal verankern“

Veranstalter: Servicestelle Kommunen in der Einen WeltOrt: Hannover

http://www.service-eine-welt.de/bun-deskonferenzen/bundeskonferenzen-start.html

28.–30. Juni 2015

13. Deutsch-Russische StädtepartnerkonferenzVeranstaltung zum Thema „Die Kraft der kommunalen Begegnung“

Veranstalter: Deutsch-Russisches Forum, Stadt Karlsruhe u.a.Ort: Karlsruhe

http://www.deutsch-russisches-forum.de/index.php?id=622

Veranstaltungen

T E R M I N E

Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungspolitik:

Globale Nachhaltigkeitsziele lokal verankern

Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt lädt am 25. und 26. Juni 2015 zur 13. Bundeskonferenz der Kommunalen Ent-wicklungspolitik (Buko), vormals Bundeskon-ferenz der Kommunen und Initiativen, nach Hannover ein. Unter dem Motto „Globale Nachhaltigkeitsziele lokal verankern“ wird sich die Konferenz vor allem mit der Rolle der Kommunen bei der Verabschiedung und Umsetzung der neuen globalen Entwicklungs-ziele im Rahmen des Post 2015-Prozesses und der Zukunftscharta des Bundesministe-riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) befassen. Zur Eröffnung werden Bundesentwicklungs-minister Dr. Gerd Müller, der niedersäch-sische Ministerpräsident Stephan Weil und der Geschäftsführer der Engagement Global gGmbH, Dr. Jens Kreuter, erwartet. n

EU-Seminare der Stadt Essen:

http://www.essen.de/eu-seminare

Infos

25.–26. Juni

in Hannover

EU-Seminarreihe der Stadt Essen:

Fit für Europa?!Die Stadt Essen veranstaltet in diesem Jahr

eine Reihe mit Basis- und Fachseminaren zu den Grundlagen und Fördermöglichkeiten der EU. Basisseminare gibt es zu den Themen „Fit für Europa“, „Blick in die Fördertöpfe“, „Euro-parecht“, „Europäisches Projektmanagement“ sowie „Beantragung und Verwendung von För-dermitteln aus Strukturfonds“. Die Fachsemi-nare widmen sich speziellen Förderprogram-men und Strukturfonds. So gibt es Seminare zu den Programmen „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „Horizon 2020“, „Creative Europe“ und „ERASMUS+“ sowie dem Europä-ischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Seminarreihe, die die Stadt Essen seit 2009 anbietet, wurde 2013 im Rahmen der Auszeichnung „Europaaktive Kommune in NRW“ vom Land Nordrhein-Westfalen mit einem Sonderpreis ausgezeichnet. Sie richtet sich speziell an Kommunen und EU-Projekt-träger aus NRW, können aber auch von ande-ren Interessierten gebucht werden. n

ab April

in Essen

13. Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungs-politik (Buko):

http://www.service-eine-welt.de/bundeskonfe-renzen/bundeskonferenzen-start.html

Infos

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I M P R E S S U M

Europa KommunalEuropäische Zeitschrift für Rat, Verwaltung und WirtschaftISSN 1866-1904

Erscheinungsweise / Bezug (ab 2008) 6 Ausgaben pro Jahr als PDF-VersionBezug ausschließlich über E-Mail-Verteiler

HerausgeberRat der Gemeinden und Regionen Europas Deutsche SektionGereonstraße 18-3250670 KölnTelefon 0221 / 3771-311Telefax 0221 / 3771-128E-Mail: [email protected]://www.rgre.de

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