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Erläuterungen zu den Inhalten der Berufsausbildung Fachangestellter für Bürokommunikation Fachangestellte für Bürokommunikation Ausbildung in der Bundesverwaltung Hinweise für die praktische Ausbildung Stand: Mai 2001

Fachangestellter für Bürokommunikation Fachangestellte · PDF fileständiges Planen, ... (Skript aus Anlass der Neuordnung des Berufs im Jahr 1992) - Herausgeber: Bundes- ... publik

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Fachangestellter fürBürokommunikation Fachangestellte fürBürokommunikationAusbildung in der Bundesverwaltung

Hinweisefür die praktische Ausbildung Stand: Mai 2001

Die praktische Ausbildung ...

am Arbeitsplatz besitzt in der Berufsausbildung Priorität gegenüber anderen Formen des Lernens.Nur hier können Auszubildende unter realen Bedingungen berufliche Erfahrungen sammeln, ihreberufsbezogenen Kompetenzen und Qualifikationen in der Praxis anwenden und erweitern.

Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten fürBürokommunikation vom 12. März 1992 (BGBl. I S. 507) in der Fassung der Änderungsverordnungvom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2066). Sie gibt den inhaltlichen als auch den zeitlichen Rahmenfür die Berufsausbildung und für die berufliche Zwischen- und die Abschlussprüfung vor.

Der Beruf Fachangestellte/r für Bürokommunikation ist als multifunktionaler Querschnittsberuf fürdie gesamte öffentliche Verwaltung konzipiert. Berufsanfänger sind für Aufgaben der Bürosachbe-arbeitung in der mittleren Funktionsebene qualifiziert. Der Schwerpunkt der dreijährigen Berufs-ausbildung liegt weniger in der Vermittlung von Detailwissen. In der Berufsausbildung sollen fachli-che Grundlagen gelegt und Aufgaben übergreifende, transferierbare Qualifikationen entwickeltwerden, auf denen die Absolventen aufbauen können und die ihren vielfältigen beruflichen Einsatzermöglichen.

Die Ausbildungsordnung der Fachangestellten für Bürokommunikation betont, dass die Auszubil-denden zu einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt werden sollen, die insbesondere selb-ständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Hier wird die Forderung nach ausge-prägter Eigenverantwortlichkeit deutlich, die das Erkennen von Zusammenhängen und Auswirkun-gen beruflichen Handelns, verbunden mit Problemlösungs- und Entscheidungskompetenz, voraus-setzt. Diese Zielformulierungen sind mit hohem Anspruch an die Qualität der Berufsausbildung undihre Praxisnähe verbunden; vorwiegend theoretisch angelegte Ausbildungsformen schließen sieaus. Nach dem integrativen Vermittlungskonzept der Ausbildungsordnung sind fachliche und Auf-gaben übergreifende Ausbildungsinhalte handlungsorientiert miteinander zu verknüpfen. Zeitpunktund Dauer der Vermittlung sind in flexibel nutzbaren Zeitrahmen im Ausbildungsrahmenplan ange-geben, der Anlage der Verordnung über die Berufsausbildung ist.

Die Auszubildenden sollten zu Beginn der Berufsausbildung schrittweise mit überschaubaren Auf-trägen und exemplarischen Aufgaben aus dem Berufsalltag an komplexere Themen herangeführtwerden. Im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium können Selbständigkeit und Schwierigkeitsgradzunehmen und Auszubildende wie Mitarbeiter angeleitet werden, die in neue Aufgaben eingewie-sen werden. Besonderes Gewicht ist darauf zu legen, dass Auszubildende in realen Arbeitssitua-tionen eingesetzt werden und die praxisüblichen, zeitgemäßen Hilfsmittel, wie PC, Telefon undrechtliche Vorschriften, nutzen.

Staatliche Ausbildungsordnungen können nicht jede Einzelheit der Ausbildung regeln. DetaillierteFestlegungen würden die notwendige Flexibilität in der Ausbildungspraxis und die Bandbreitemöglicher Ausbildungsträger einschränken. Vor diesem Hintergrund sind die Hinweise für diepraktische Ausbildung entstanden. Sie beruhen auf dem Anliegen, ein vergleichbares Niveau inder Berufsausbildung zu erreichen und abweichenden Interpretationen der Ausbildungsordnungvorzubeugen.

Diese Umsetzungshilfen, die in erster Linie an die Ausbildungsverantwortlichen gerichtet sind, ge-winnen damit auch Bedeutung für die inhaltliche Gestaltung der Prüfungen. Ihr Entwurf ist vonAusbildungspraktikern entwickelt worden. Das Bundesverwaltungsamt als zuständige Stelle nachdem Berufsbildungsgesetz hat die mehrfach modifizierten Erläuterungen für die praktische Ausbil-dung aufgegriffen und mit dem Berufsbildungsausschuss abgestimmt, damit sie allen Ausbil-dungsträgern und den Prüfungsausschüssen in seinem Zuständigkeitsbereich als gemeinsamesInstrument zur Verfügung gestellt werden können.

Obwohl die Ausbildungsordnung der Fachangestellten für Bürokommunikation erst Anfang der90er Jahre entstanden ist, sind einzelne Vermittlungsansätze des Ausbildungsrahmenplanes, zumBeispiel im Bereich der Informationsverarbeitung, überholt. Solche Elemente sollten zeitgemäßund dem aktuellen Bedarf angepasst in der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden.

Auf der anderen Seite sieht die Ausbildungsordnung keine fremdsprachlichen Qualifikationen vor,die heute für viele Arbeitsplätze innerhalb und außerhalb der Bundesverwaltung unverzichtbarsind. Soweit Aufgabenbereiche der ausbildenden Stelle ausländische Kontakte einschließen, solltedie Chance genutzt werden, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse der Auszubildenden berufs-bezogen in der praktischen Ausbildung weiterzuentwickeln und der wachsenden Bedeutungfremdsprachlicher Kompetenzen gerecht zu werden. Eine adressatengerechte Kommunikation mitausländischen Bürgern und Einrichtungen setzt auch die Kenntnis kulturell bedingter, besondererUmgangsformen voraus.

Die Hinweise für die Durchführung der praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz orientieren sich ander inhaltlichen Reihenfolge des Ausbildungsrahmenplanes. In der linken Spalte ihrer dreiteiligenStruktur sind die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zitiert, außerdem ist das Ausbildungsjahrangegeben. Die mittlere Spalte "Inhalte" enthält ihre Konkretisierung, in der rechten Spalte "Hin-weise" werden die Verbindung mit anderen Berufsbildpositionen dargestellt, methodische Beispielezur fallbezogenen Vermittlung aufgezeigt und zusätzliche Informationen gegeben. Der Anhangenthält neben Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan den von der Kultusministerkonfe-renz beschlossenen Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht, damit Abstimmungen erleich-tert werden.

Die definierten Ausbildungsinhalte sind auf die wesentlichen Anforderungen konzentriert undsachlogisch gegliedert in Stichworten dargestellt. Die keinesfalls abschließend formulierten Erläu-terungen und Vermittlungsbeispiele sind als unverbindliche Hilfestellung zu verstehen, die nicht indie notwendigen Gestaltungsfreiräume der Ausbildungsverantwortlichen eingreift. Die Ausbil-dungshinweise können abgeändert und auf die spezifischen Verhältnisse und Bedürfnisse desAusbildungsträgers zugeschnitten werden.

Weitere Informationen zur Ausbildungsordnung und allgemeine Erläuterungen zur Durchführungder Berufsausbildung enthalten die Broschüren Fachangestellte/r für Bürokommunikation - Erläuterungen zur Verordnung über die Berufsausbildung - Herausgeber:

Bundesinstitut für Berufsbildung, Verlag BW Bildung und Wissen, ISBN 3-8214-7042-9

Fachangestellte/r für Bürokommunikation - Die geänderte Ausbildungsordnung, Zwischen- und Abschlussprüfungen- Erläuterungen für Prüfungsausschüsse und Ausbildungsträger - Herausgeber: Bundesverwaltungsamt

Fachangestellte/r für Bürokommunikation - Berufsausbildung und Beschäftigung in der Bundesverwaltung - Informa-tionen für Bundesbehörden (Skript aus Anlass der Neuordnung des Berufs im Jahr 1992) - Herausgeber: Bundes-verwaltungsamt

Berufsausbildung in der Bundesverwaltung - Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes, Einstellung und Betreuungvon Auszubildenden - Hinweise für Ausbildungsbehörden - Herausgeber: Bundesverwaltungsamt

Als zuständige Stelle nach § 84 Berufsbildungsgesetz dankt das Bundesverwaltungsamt allen, diean dieser gemeinsamen Grundlage für die betriebliche Ausbildung von Fachangestellten für Büro-kommunikation in der Bundesverwaltung beteiligt waren, für ihr besonderes Engagement. Auch imNamen des Berufsbildungsausschusses wird den Ausbildungsträgern und den Prüfungsausschüs-sen im Zuständigkeitsbereich des Bundesverwaltungsamtes empfohlen, sich im Interesse derÜbereinstimmung an den Hinweisen für die praktische Ausbildung zu orientieren.

Die Broschüre wird nicht alle Fragen beantworten können, ihre praktische Nutzung kann und sollzu einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung führen. Wir freuen uns über kritische Anmerkungenaus der Praxis und Anregungen zur Ergänzung der Ausbildungshinweise.

Köln, im Juni 2001BUNDESVERWALTUNGSAMT

Zuständige Stelle nach dem BerufsbildungsgesetzReferat VIII 6, 50728 Köln

Telefon 01 88 83 58-0www.bundesverwaltungsamt.de

Inhalt Seite

Übersicht über die zeitliche und inhaltliche Gliederung der Ausbildung ..................................... 1

Hinweise für die praktische Ausbildung.................................................................................................. 2

1 Der Ausbildungsbetrieb1.1 Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung............ 21.2 Berufsbildung............................................................................................................................................... 31.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung.................................................... 5

2 Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln............................ 7

3 Verwaltungsorganisation und -betrieb3.1 Verwaltungshandeln..................................................................................................................................... 93.2 Organisation und Funktionszusammenhänge.............................................................................................. 10

4 Bürowirtschaft4.1 Organisation des Arbeitsplatzes................................................................................................................... 124.2 Arbeits- und Organisationsmittel................................................................................................................... 134.3 Bürowirtschaftliche Abläufe..................................................................................................................... ..... 144.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen.................................................................................. 164.5 Statistik......................................................................................................................................................... 18

5 Informationsverarbeitung5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung.................................................................................................... 195.2 Bürokommunikation...................................................................................................................................... 205.3 Schreibtechnische Qualifikationen......................................................................................................... . ..... 225.4 Textformulierung und -gestaltung................................................................................................................. 235.5 Automatisierte Textverarbeitung................................................................................................................... 255.6 Datenschutz.................................................................................................................................................. 26

6 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben6.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination................................................................. 276.2 Organisationsaufgaben................................................................................................................................. 29

7 Finanzwesen7.1 Öffentliches Finanzwesen............................................................................................................................. 317.2 Kassenwesen................................................................................................................................ . .............. 33

8 Personalwesen8.1 Grundzüge des Personalwesens................................................................................................................. 348.2 Personalaufgaben........................................................................................................................................ 38

9 Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung9.1 Organisation und Arbeitsabläufe..................................................................................................... . ............ 419.2 Verwaltungsverfahren................................................................................................................................... 429.3 Rechtsanwendung........................................................................................................................................ 44

Anhang

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation 46

Ausbildungsrahmenplan............................................................................................................................... 49

Rahmenlehrplan.............................................................................................................................................. 58

Beschluss des Berufsbildungsausschusses zur Konkretisierung der Ausbildungsordnung.. 78

Vorgaben der Ausbildungsordnung zur integrativen Vermittlung der Ausbildungsinhalte...... 81

Übersicht über die zeitliche und inhaltliche Gliederung der Ausbildung

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr

1.1 Stellung und Aufgaben des Aus-bildungsbetriebes im Gesamtsys-tem der öffentlichen Verwaltung

1.2 Berufsbildung

1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutzund rationelle Ressourcenver-wendung

1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutzund rationelle Ressourcenver-wendung

2. Verhältnis zwischen Verwaltungund Bürger, bürgerorientiertesHandeln

2. Verhältnis zwischen Verwaltungund Bürger, bürgerorientiertesHandeln

2. Verhältnis zwischen Verwaltungund Bürger, bürgerorientiertesHandeln

3.1 Verwaltungshandeln 3.1 Verwaltungshandeln

3.2 Organisation und Funktions-zusammenhänge

3.2 Organisation und Funktions-zusammenhänge

4.1 Organisation des Arbeitsplatzes

4.2 Arbeits- und Organisationsmittel 4.2 Arbeits- und Organisationsmittel 4.2 Arbeits- und Organisationsmittel

4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe 4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe 4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe

4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell-und Vergabewesen

4.5 Statistik 4.5 Statistik

5.1 Grundlagen der Informationsver-arbeitung

5.2 Bürokommunikation 5.2 Bürokommunikation 5.2 Bürokommunikation

5.3 Schreibtechnische Qualifikationen 5.3 Schreibtechnische Qualifikationen 5.3 Schreibtechnische Qualifikationen

5.4 Textformulierung und -gestaltung 5.4 Textformulierung und -gestaltung 5.4 Textformulierung und -gestaltung

5.5 Automatisierte Textverarbeitung 5.5 Automatisierte Textverarbeitung 5.5 Automatisierte Textverarbeitung

5.6 Datenschutz 5.6 Datenschutz 5.6 Datenschutz

6.1 Kommunikation und Kooperationim Büro und Bürokoordination

6.2 Organisationsaufgaben 6.2 Organisationsaufgaben

7.1 Öffentliches Finanzwesen 7.1 Öffentliches Finanzwesen

7.2 Kassenwesen 7.2 Kassenwesen

8.1 Grundzüge des Personalwesens 8.1 Grundzüge des Personalwesens

8.2 Personalaufgaben 8.2 Personalaufgaben 8.2 Personalaufgaben

9.1 Organisation und Arbeitsabläufe 9.1 Organisation und Arbeitsabläufe

9.2 Verwaltungsverfahren 9.2 Verwaltungsverfahren

9.3 Rechtsanwendung 9.3 Rechtsanwendung

Stand: Mai 2001 Seite 1

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

1. Der Ausbildungsbetrieb

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

1.1 Stellung und Aufga-ben des Ausbildungs-betriebes im Gesamt-system der öffentli-chen Verwaltung

1. Ausbildungsjahr

Bezüge können hergestellt werdenzu den Berufsbildpositionen3.1 a Ziele des Verwaltungshandelns

erläutern; Grundsätze und Leit-linien anwenden

3.1 b Arten und Formen des Verwal-tungshandelns beschreiben

3.1 c Leistungen der ausbildendenStelle darstellen

a) staats- und verfas-sungsrechtliche Grund-lagen in der Bundesre-publik Deutschland inihren Bezügen zu denAufgaben der ausbil-denden Stelle darstellen

Wesentliche Grundlagen für die öffentlicheVerwaltung in ihrem Zusammenhang zu denAufgaben der ausbildenden Stelle• Bundesstaatsprinzip (Art. 20 I GG)• Demokratieprinzip (Art. 20 I und II GG)• Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 I 1 GG),

insbesondere Grundsatz der Gewaltentei-lung nach Art. 20 II 2 GG

• Rechtmäßigkeit der Verwaltung(Art. 20 III GG)Vorbehalt des GesetzesVorrang des Gesetzes

• Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 ff.)• Ausführung der Bundesgesetze und die

Bundesverwaltung (Art. 83 ff.GG)

Durchbrechung des Grundsatzes derGewaltenteilung (zum Beispiel Erlassvon Rechtsverordnungen)

b) Art und Rechtsform derausbildenden Stellebeschreiben

Rechtliche Grundlagen der ausbildenden StelleAufbau der Bundesverwaltung

Ausbildende Stelle in das Systemdes Verwaltungsaufbaus einordnen

Rechtliche Unterschiede zwischenKörperschaften, Anstalten und Stif-tungen des öffentlichen Rechtseinschl. Gebietskörperschaften

c) Aufgaben der ausbil-denden Verwaltung, ihrerechtlichen Grundlagenund ihre Bedeutung fürStaat und Gesellschaftbeschreiben

Hoheitliche VerwaltungFiskalische Verwaltung

VermittlungsbeispieleUnter Verwendung der Homepage ihrerAusbildungsbehörde können die Auszu-bildenden ermitteln:• Rechtsgrundlagen für die Errichtung

der Behörde• Aufgabenübertragung• Einordnung der Aufgaben anhand

des Geschäftsverteilungs- und desOrganisationsplanes

d) Aufgaben der für dieausbildende Stelle wich-tigen Organisationender Arbeitgeber undArbeitnehmer darstellen

Arbeitgeber und Arbeitgeberorganisationen desöffentlichen Dienstes, wie• Bundesrepublik Deutschland• Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)• Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber-

verbände (VKA)

Arbeitnehmerorganisationen, wie• Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

(ver.di) im DGB• DBB Tarifunion

Zusammenwirken der Sozialpartner im Bereichdes Beamten-, Arbeits- und Tarifrechts

Stand: Mai 2001 Seite 2

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikation

1. Der Ausbildungsbetrieb

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

1.2 Berufsbildung

1. Ausbildungsjahr

a) rechtliche Vorschriftender Berufsbildung nen-nen

GrundgesetzBerufsbildungsgesetzJugendarbeitsschutzgesetz

AusbildungsordnungPrüfungsordnung für Abschlussprüfungen undGrundsätze für ZwischenprüfungenManteltarifvertrag für Auszubildende und er-gänzende Tarifverträge

Rahmenlehrplan der BerufsschuleBeschlüsse des Berufsbildungsaus-schusses beim Bundesverwaltungs-amt

b) Ausbildungsordnungmit dem Ausbildungs-plan der ausbildendenStelle vergleichen

AusbildungsrahmenplanAusbildungsplan der ausbildenden Stelle ge-mäß § 6 der Ausbildungsordnung

Überblick über den inhaltlichen undzeitlichen Ablauf der Ausbildung

c) Inhalte des Berufsaus-bildungsvertrages, ins-besondere die Rechteund Pflichten des Aus-bildenden und des Aus-zubildenden, erläutern

Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowieZiel der Berufsausbildung, insbesondere dieBerufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll

Beginn und Dauer der Berufsausbildung

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbil-dungsstätte

Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungs-zeit

Dauer der Probezeit

Zahlung und Höhe der Vergütung

Dauer des Urlaubs

Voraussetzungen, unter denen der Berufsaus-bildungsvertrag gekündigt werden kann

Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinba-rungen, die auf das Berufsausbildungsverhält-nis anzuwenden sind

Weitere Rechte und Pflichten der Vertrag-schließenden• Ausbildungs- und Lernpflicht• Freistellung• Ausbildungsmittel• Berufsschulbesuch• Berichtsheftführung• Förderung und Schutz der Auszubildenden• Zeugniserteilung• Weisungsgebundenheit• Verschwiegenheitspflicht• Sorgfaltspflicht

Folgen der Pflichtverletzung

Vgl. auch Berufsbildposition 8.1"Grundzüge des Personalwesens"

Rechte und Pflichten:Regelungen des BBiG, JArbSchG,MTV Azubi (-O)

Stand: Mai 2001 Seite 3

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

1. Der Ausbildungsbetrieb

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

1.2 Berufsbildung

d) Bedeutung und Aufga-ben der Jugend- undAuszubildendenvertre-tung im Rahmen derBerufsausbildung be-schreiben

Gesetzlicher Auftrag der Jugend- und Auszubil-dendenvertretung

Zusammenarbeit mit dem Personalrat und derDienststelle

Vgl. § 61 BPersVG

e) Notwendigkeit weitererberuflicher Qualifizie-rung begründen

Fortbildungsbedarf wegen

• Änderung gesetzlicher Grundlagen• organisatorischen und technischen Wandels• europäischer Integration• beruflichen Aufstiegs

f) wichtige beruflicheFortbildungsmöglichkei-ten und berufliche Auf-stiegsmöglichkeitenbeschreiben

Informationen über interne und externe Fortbil-dungsangebote

• Anpassungsfortbildung• Aufstiegsfortbildung zum/zur Verwaltungs-

fachwirt/in• Begabtenförderung Berufliche Bildung• Bildungsurlaub

Fortbildungsbedarf an einem betrieb-lichen Beispiel erläutern

ZugangsbedingungenFreistellungsmöglichkeiten nachtariflichen BestimmungenAnmeldeverfahrenGebührenDauerVollzeit- oder dienstbegleitendeFormPrüfungen

Zertifikate

Stand: Mai 2001 Seite 4

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

1. Der Ausbildungsbetrieb

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

1.3 Arbeitssicherheit,Umweltschutz undrationelle Ressour-cenverwendung

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr

Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und

Vergabewesen4.5 Statistik7.1 Öffentliches Finanzwesen7.2 Kassenwesen

a) Bedeutung von Arbeits-sicherheit, Umwelt-schutz und rationellerRessourcenverwendungan Beispielen der aus-bildenden Stelle erklä-ren

Arbeitssicherheit

• Verhinderung von Personen- und Sach-schäden durch sicherheitsgerechtes Ver-halten und technische Vorkehrungen

Umweltschutz

• Schonende und umweltgerechte Verwen-dung der Ressourcen

• Spannungsfeld zwischen optimalen Arbeits-bedingungen, Schädigung der Umwelt undVerminderung der natürlichen Ressourcen

Notwendigkeit von Sicherheitsmaß-nahmen

Betriebliche Maßnahmen zur Ar-beitssicherheit, zum Beispiel durchBeschaffung geeigneter Büromöbelund Arbeitsgeräte

b) betriebliche Einrichtun-gen für den Arbeits-schutz, die Unfallverhü-tung und den Umwelt-schutz beschreiben

• Arbeitsschutzausschuss• Fachkraft für Arbeitssicherheit• Sicherheitsbeauftragter• Betriebsarzt/-Augenarzt• Ersthelfer• Beauftragter für den Umweltschutz

Teilnahme an sicherheitstechnischenPrüfungen

c) berufsspezifische Ar-beitsschutz- und Unfall-verhütungsvorschrifteneinhalten, geeigneteMaßnahmen zur Verhü-tung von Unfällen imeigenen Arbeitsbereichergreifen und sich beiUnfällen situationsge-recht verhalten

Arbeitsschutzvorschriften, zum Beispiel

• Arbeitsstättenverordnung• Arbeitsschutzgesetz• Arbeitssicherheitsgesetz• Richtlinie für den betriebsärztlichen und

sicherheitstechnischen Dienst• Arbeitszeitgesetz• Bildschirmarbeitsverordnung

Unfallverhütungsvorschriften, zum Beispiel

• SGB VII• Bundesausführungsbehörde für Unfallversi-

cherung• Vorschriften der zuständigen Berufsgenos-

senschaft

Maßnahmen

• Kennzeichnung von Unfallgefahren• Möglichkeiten für Vorsorgemaßnahmen,

zum Beispiel zur Vermeidung von Gefah-renquellen

• Notrufe, Abfolge von Meldungen

§§ 14, 22 SGB VII

Merkblätter oder Aushänge desUnfallversicherungsträgers

Vermittlungsbeispiele• Erkundungsaufgabe: Arbeitsschutz

und unfallverhütende Maßnahmender ausbildenden Stelle ermitteln

• Vorschläge zur Kennzeichnung derunfallträchtigen Orte

• Wer ist bei Unfällen zu informieren?

Stand: Mai 2001 Seite 5

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

1. Der Ausbildungsbetrieb

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

1.3 Arbeitssicherheit,Umweltschutz undrationelle Ressour-cenverwendung

d) wichtige Vorschriftenüber Brandverhütungund Brandschutzeinrich-tungen beachten

BrandschutzvorschriftenVerhalten im Brandfall, Maßnahmen zur Brand-bekämpfungBrandschutzmittel, Feuerlöscher(Standort, Bedienung)Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notaus-gängen

e) zur Vermeidung be-triebsbedingter Umwelt-belastungen im berufli-chen Einwirkungsbe-reich beitragen

Betriebliche Maßnahmen zum Umweltschutz

• Reduktion von Umweltbelastungen durchEinsatz umweltschonender und energie-sparender Büromaschinen, Geräte undBürobedarfsartikel

• Möglichkeiten der Abfallreduzierung und

-verwertung

Beispiele zur Vermeidung betriebs-bedingter Umweltbelastungen• im Büro, z.B. Umweltpapier,

lösungsmittelfreie Kleb- und Kor-rekturstoffe

• im Wasch-, Reinigungs- undHygienewesen, z.B. biologischvoll abbaubare Reinigungsmittel

• im Verpflegungsbereich, z.B.Getränkeautomaten, Geschirr

AbfalltrennungRecyclingfähige Materialien

VermittlungsbeispielErkundungsaufgabe: Entsorgungspraxisund deren Umweltverträglichkeit in derausbildenden Stelle

f) zur rationellen Energie-und Materialverwendungim beruflichen Einwir-kungsbereich beitragen

Sparsame Verwendung von Energie und Was-ser, zum Beispiel

• Beleuchtungsumfang und -dauer• Regulierung der Raumtemperatur• Energiesparschaltungen

Sparsame Verwendung von Büromaterial

Zum Beispiel

• Einsatz von Energiesparlampen• Wasserstoppschalter in Toiletten• Durchflussverminderer an Was-

serhähnen

VermittlungsbeispielKraftstoffverbrauch von Dienst-Kfz ermit-teln und beurteilen

Zum Beispiel

• Papier• Reinigungsmittel• Toner• Disketten

Stand: Mai 2001 Seite 6

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

2. Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

2 Verhältnis zwischenVerwaltung und Bür-ger, bürgerorientier-tes Handeln

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Fertigkeiten und Kenntnissedieser Berufsbildposition sind wäh-rend der gesamten Ausbildungs-dauer zu vermitteln. Ihre Vermittlungsoll nach den Vorgaben der Ausbil-dungsordnung insbesondere imZusammenhang mit folgenden Be-rufsbildpositionen erfolgen:3. Verwaltungsorganisation und -betrieb5. Informationsverarbeitung6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben9. Fachaufgaben einzelner Fachberei-

che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung

Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qualifi-kationen geeignet (vgl. Vorwort).

a) Situation und Interessendes Bürgers bei derAufgabenerledigungangemessen berück-sichtigen

Beachtung der Situation der Bürger• vor einer Antragstellung oder einer Ent-

scheidung der Verwaltung• nach der Bearbeitung eines Antrages• Bewilligung/Ablehnung

Das Spannungsverhältnis zwischen Wünschendes Bürgers und Rechtmäßigkeit des Verwal-tungsvorganges erkennen und im Rahmen derErmessensausübung unter Beachtung derGrundsätze des Verwaltungshandelns berück-sichtigen

vgl. 3.1 a / Seite 9

b) Dienstleistungs- undEingriffsverwaltung inihren unterschiedlichenVoraussetzungen undAnforderungen für dasVerhältnis zwischenVerwaltung und Bürgerbeschreiben

Unterscheidung der Verwaltungsformen

• Leistungsverwaltung• Eingriffsverwaltung

Vermittlungsbeispiele

Erarbeitung von Merkmalen einer bürger-nahen Verwaltung

Erarbeitung von zentralen Fragestellun-gen innerhalb eines Projektes oder einerGruppenarbeit:• Wann kommen Bürger mit Verwal-

tungshandeln in Berührung?• Wann und wie werden Bürger durch

Verwaltungshandeln eingeschränkt?• Wann und wie können Bürger ihre

Rechte geltend machen?• Welche Barrieren gibt es im Umgang

zwischen Bürger und Verwaltung?

c) Aufklärung, Beratungund Auskunft situations-gerecht und bürger-orientiert vornehmen

Zum Beispiel

• Zuständigkeiten• Leistungsangebot• Antragsmöglichkeiten• Rechtsvorschriften• Verfahrenswege

Formen und Arten von Anträgen

VermittlungsbeispielHomepage der eigenen Ausbildungsbe-hörde bewerten und mit anderen natio-nalen oder internationalen Homepagesvergleichen

Stand: Mai 2001 Seite 7

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

2. Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

c) Aufklärung, Beratungund Auskunft situations-gerecht und bürger-orientiert vornehmen

(Fortsetzung)

Berücksichtigung der Situation der Bürger oderAdressaten

Beachtung zeitlicher, örtlicher, per-sönlicher und inhaltlicher Gesichts-punkte

Darstellung von Ausdrucks- undKommunikationsformen

d) Inhalt und Form vonSchriftsätzen und münd-lichen Mitteilungen nachInformationsziel undAdressatenkreis für denBürger transparent ge-stalten

Auswahl der geeigneten Mitteilungsform und-art

• Bescheide• Kurzmitteilungen• Vordrucke• E-Mail• Mündliche Mitteilungen

Transparenz von Informationen

• Ausdruck (klar, einfach)• Form der Ausführung (verständlich, zielge-

richtet; mündlich, schriftlich)• Darstellung von Vorschriften

Empfohlenes Hilfsmittel:BBB-Arbeitshandbuch "BürgernaheVerwaltungssprache" (erhältlich beimBundesverwaltungsamt)

e) Wirkungen des Verwal-tungshandelns auf dieÖffentlichkeit an Bei-spielen beschreiben

Veröffentlichungen zu Verwaltungsentschei-dungen in Presse, Funk, Fernsehen und Inter-net

Individuelle Betroffenheit der Bürger von Ver-waltungsentscheidungen

Vermittlungsbeispiel

Projekt: Untersuchung der Wirkung vonVerwaltungshandeln auf die Bürger nachArt des Verwaltungshandelns

Stand: Mai 2001 Seite 8

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

3. Verwaltungsorganisation und -betrieb

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

3.1 Verwaltungshandeln

2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

Im 2. Ausbildungsjahr sind folgen-de Berufsbildpositionen in die Ver-mittlung einzubeziehen:4.2 Arbeits- und Organisationsmittel4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe5.2 Bürokommunikation5.4 Textformulierung und -gestaltung

Im 3. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen derBerufsbildpositionen 9 "Fachaufgabeneinzelner Fachbereiche, Verwaltungs-verfahren und Rechtsanwendung" fort-zuführen.

a) Ziele des Verwaltungs-handelns erläutern;Grundsätze und Leit-linien anwenden

Darstellung der Ziele des Verwaltungshandelns,zum Beispiel

• Innere Sicherheit und Ordnung• Soziale Sicherung• Kulturelle Förderung• Umweltschutz

Grundsätze des Verwaltungshandelns• Rechtmäßigkeit (Gesetzesvorrang, Geset-

zesvorbehalt)• Zweckmäßigkeit• Verhältnismäßigkeit• Vertrauensschutz• Wirtschaftlichkeit• Gleichbehandlung• Pflichtgemäße Ermessensausübung

Leitlinien für das Verwaltungshandeln, zumBeispiel Richtlinien vorgesetzter Instanzen

Siehe auch Berufsbildposition 1.1"Stellung und Aufgaben des Ausbildungs-betriebes im Gesamtsystem der öffentli-chen Verwaltung"

Wichtig ist, dass die Auszubildendendie Ausführung von Rechtsvorschrif-ten als Erfüllung gesetzlicher Aufträ-ge erkennen.

b) Arten und Formen desVerwaltungshandelnsbeschreiben

Verwaltungshandeln mit Außenwirkung• Öffentlich-rechtlicher Bereich

RealakteVerwaltungsakteErlass von Rechtsverordnungen und Sat-zungenÖffentlich-rechtlicher Vertrag

• Privatrechtlicher BereichRealakteRechtsgeschäfte

Verwaltungshandeln mit Innenwirkung• Einzelakte• Verwaltungsvorschriften

Die Auszubildenden sollen unter-schiedliche Verwaltungshandlungenzuordnen können, zum BeispielAuskünfte, Bestellungen, Beratun-gen, Verträge, Haushaltsplanung,Bescheide, Dienstanweisungen,mündliche Weisungen.

Formgebundenheit und Formfreiheit

Kauf-, Miet- und Leasingverträge

c) Leistungen der ausbil-denden Stelle darstellen

Nach außen gerichtete Leistungen• Fachaufgaben der ausbildenden Stelle

Nach innen gerichtete Leistungen, zum Beispiel

• Personal-, Haushaltswesen, Ausbildung

Homepage der Ausbildungsbehörde

Stand: Mai 2001 Seite 9

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

3. Verwaltungsorganisation und -betrieb

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

3.2 Organisation undFunktionszusammen-hänge

1. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

a)

b)

Aufbau- und Ablaufor-ganisation der ausbil-denden Stelle erläutern

Dienst- und Geschäfts-ordnung anwenden,Geschäftsverfahrenbeherrschen

Mögliche Formen der Aufbauorganisation• Einliniensystem• Mehrliniensystem• Stabliniensystem• Matrixorganisation• Projektorganisation• Teamorientierte Organisation

Bildung von Organisationseinheiten

Darstellung der Organisation• Organisationsplan• Geschäftsverteilungsplan

Aufbauorganisation der ausbilden-den Stelle zuordnen

Vermittlungsbeispiele• Zuständigkeiten anhand des Ge-

schäftsverteilungsplanes prüfen

• An der Erstellung und Aktualisierungvon Organigrammen mitwirken

Zweck und Grundregeln der Geschäftsordnung

Aufgaben- und Verantwortungsbereiche derMitarbeiter und Vorgesetzten

Dienstweg

Zeichnungsregelungen

Beteiligungs- und MitzeichnungspflichtenermittelnGeschäftsgangvermerke fertigenDie Beteiligung anderer Organisations-einheiten herbeiführenRücksprachen und Besprechungen

c) Zentralisierung undDezentralisierung sowieDelegieren von Aufga-ben und Verantwortungan Beispielen der aus-bildenden Stelle dar-stellen

Auswirkungen von Zentralisation und Dezentra-lisation auf die Aufgabenerledigung

Bedeutung der Delegation für die Aufgabener-ledigung

VermittlungsbeispieleAnhand von Beispielen aus dem Verwal-tungsalltag die Vor- und/oder Nachteilebestimmter Maßnahmen darstellen:• Bündelung von Aufgaben• Mischarbeitsplätze• IT-unterstützte Sachbearbeitung• Neuverteilung von Aufgaben

Verlagerung von Zuständigkeitenund KompetenzenSpezialisierungEinbeziehung von Mitarbeitern in denEntscheidungsprozess

d) Informationswege in derausbildenden Stelledarstellen und das Zu-sammenwirken zwi-schen Funktionsberei-chen beschreiben

Adressat von Informationen

Voraussetzungen der Informationsweitergabe

Zusammenarbeit zwischen Funktionsbereichen• nach innerbehördlicher Aufgabenteilung• in vor- und nachgelagerten Bereichen

Formen mittelbarer Zusammenarbeit durchInformations- bzw. Datenträger• schriftlich• kommunikationstechnisch, zum Beispiel

durch interne und externe Datennetze

Informationsquellen, zum Beispiel• Dienstanweisungen• Dienstbesprechungen• Aushänge• Mitteilungen• Pressedienst• Internet

Stand: Mai 2001 Seite 10

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3. Verwaltungsorganisation und -betrieb

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

3.2 Organisation undFunktionszusammen-hänge

d) Informationswege in derausbildenden Stelledarstellen und das Zu-sammenwirken zwi-schen Funktionsberei-chen beschreiben

(Fortsetzung)

Formen unmittelbarer Zusammenarbeit,zum Beispiel

• Besprechungen• Arbeitsgruppen• Projekte

Zusammenarbeit und Verantwortung bei Ar-beitsteilung

• Beteiligung der Vorgesetzten auf demDienstweg

• Zeichnungsregelungen und Verantwor-tungsübernahmeZeichnungMitzeichnungSchlusszeichnungZeichnungsvorbehalte für Vorgesetzte

• Notwendigkeit und Verpflichtung der Zu-sammenarbeit und des Informationsaustau-sches zwischen Mitarbeitern, Vorgesetztenund Organisationseinheiten

Entwicklung und Förderung vonKommunikationskompetenz(vgl. 6.1 Kommunikation und Kooperationim Büro)

Vermittlungsbeispiele• Vorlagen für den Dienstweg vorbe-

reiten• Beteiligung durch Mitzeichnung eines

Vorganges herbeiführen• Bei der Bearbeitung von Mitzeich-

nungsvorgängen mitwirken• Bei der Vorbereitung von Unterlagen

für Rücksprachen mitwirken• Informationen an Andere (Mitarbeiter,

Vorgesetzte, Org.-Einheiten) weiter-geben

• Bei der technischen Fertigstellungvon Stellungnahmen mitwirken(Schreiben bis zur Unterschriftsreife)

• Bei der Vor- und Nachbereitung vonBesprechungen und ihrer Durchfüh-rung mitwirken

• Protokolle erstellen• Servicedienste

e) Aufgaben, Anforderun-gen und Zusammenwir-ken typischer Büroar-beitsplätze darstellen

Darstellung von Aufgaben typischer Büroar-beitsplätze, zum Beispiel

• gestaltende Aufgaben• ausführende Aufgaben

Verbindungen zu anderen Arbeitsplätzen

Anforderungen an Qualifikationen (Fertigkeiten,Kenntnisse, Fähigkeiten) und Belastbarkeit

Der Zusammenarbeit ist bei arbeits-teiliger Aufgabenerledigung zum Er-reichen des Arbeitszieles besondereBedeutung beizumessen. Pflicht undNotwendigkeit der Zusammenarbeitsollen die Auszubildenden im kon-kreten Fall als Teil der Aufgabe er-kennen und die geeignete Form desZusammenwirkens umsetzen.

f) zur Verbesserung vonArbeitsabläufen im ei-genen Arbeitsbereichbeitragen

Ergebnisorientierte Verbesserungsvorschläge,zum Beispiel

• durch Einbeziehung anderer Aufgabenbe-reiche

• zur Vermeidung von Doppelarbeit• zur Vereinfachung von Routinetätigkeiten• zur Optimierung der Kommunikationswege

Aspekte der Effizienz, Qualität undWirtschaftlichkeit

Stand: Mai 2001 Seite 11

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4. Bürowirtschaft

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

4.1 Organisation desArbeitsplatzes

1. Ausbildungsjahr

a)

b)

Möglichkeiten der Ar-beitsplatz- und Arbeits-raumgestaltung unterBerücksichtigung ergo-nomischer Grundsätzean Beispielen des Aus-bildungsbetriebes erläu-tern

einschlägige Vorschrif-ten für Büroarbeitsplät-ze beachten und deneigenen Arbeitsplatzsachgerecht gestalten

Einschlägige Vorschriften, zum Beispiel

• Arbeitsschutzregelungen• DIN-Vorschriften• Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze

Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten imArbeitsraum, zum Beispiel

• Aufstellung und Anordnung der Arbeitsplät-ze (Beleuchtung, Kommunikation, Koopera-tion)

• Temperaturregulierung• Lärmschutz

Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten amArbeitsplatz, zum Beispiel

• Arbeitstisch• Arbeitsstuhl• Übersichtliche und funktionale Anordnung

von Arbeits- und Organisationsmitteln• IT-Ausstattung (Aufstellen der Tastatur,

Sichtverhältnisse)

Vermittlungsbeispiele

• Mitwirkung bei der Gestaltung vonArbeitsplätzen (insbesondere Bild-schirmarbeitsplätze)

• Teilnahme an Besprechungen mitdem arbeitsmedizinischen Dienst

Konzeption eines behindertenge-rechten Arbeitsplatzes

Links-/Rechtshänder

Stand: Mai 2001 Seite 12

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4. Bürowirtschaft

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

4.2 Arbeits- undOrganisationsmittel

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:3.1 Verwaltungshandeln9 Fachaufgaben einzelner Fachberei-

che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung

a) betriebliche Arbeits- undOrganisationsmittelfachgerecht handhabensowie wirtschaftlich undumweltgerecht einset-zen

Nutzung von Arbeitsmitteln, zum Beispiel

• IT-Geräte und Zubehör• Kommunikationsanlagen• Software• Diktier- und Wiedergabegeräte• Rechengeräte• Kopiergeräte

Nutzung von Organisationsmitteln, zum Beispiel

• Karteien• Software• Plantafeln• Vordrucke

Grundsatz des zeit- und kostensparenden Ein-satzes der verfügbaren Mittel unter Berücksich-tigung ökologischer Aspekte

Dieser aufgabenübergreifende Aus-bildungsinhalt kann im betrieblichenAusbildungsplan jedem Einsatzbe-reich zugeordnet werden.

Vermittlungsbeispiele

• Bedienungsanleitungen und Handbü-cher einsetzen

• Vordrucke und Stempel entwickelnoder verbessern

• Kartei anlegen oder fortschreiben• Vor- und Nachbereitungsarbeiten für

die Datenverarbeitung erledigen• Auslastungen feststellen (z.B. bei

Kopiergeräten)• Recherchen im Internet

b) rechtzeitige Wartungund Instandsetzung vonBüromaschinen und-geräten veranlassen

Wartungskontrolle

• Wartungsverträge• Wartungsplan• Wartungstermine• Wartungspersonal

Instandsetzung

• Unverzügliche Mitteilung über Geräteausfalloder Störung

• Ansprechpartner• Vereinbarung von Terminen

Vermittlungsbeispiele• Instandsetzung einleiten• Auftragsdurchführung kontrollieren

Stand: Mai 2001 Seite 13

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4. Bürowirtschaft

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4.3 BürowirtschaftlicheAbläufe

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:3.1 Verwaltungshandeln9 Fachaufgaben einzelner Fachberei-

che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung

Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qua-lifikationen geeignet (vgl. Vorwort).

a) Posteingang bearbeiten,Postverteilung durch-führen und Postausgangkostenbewusst bearbei-ten

Behandlung von Posteingängen• Mitwirkung bei der Postübernahme durch

den Postempfangsbeauftragten oder Be-vollmächtigten

• Führung des Posteingangsbuchs• Vollständigkeit eingegangener Postsendun-

gen• Reklamation fehlerhafter Sendungen• Öffnungsverbote• Irrläufer• Besondere Eingänge wie Wert- und Ein-

schreibesendungen, Paketsendungen, Te-legramme, Eilsendungen, Telefax-Schreiben

• Sendungen mit persönlicher Anschrift

Bearbeitung von zu öffnenden Eingängen undWeiterleitung innerhalb der ausbildenden Stelle• Eingangsstempel• Auszeichnungen gemäß Geschäftsvertei-

lungsplan• Überprüfung der Vollständigkeit der Post-

sendung• Nachweis besonderer Anlagen, Vermerken

fehlender Anlagen• Mitwirkung bei der Führung des Postein-

gangsbuches

Bezüge können auch zu den Berufs-bildpositionen 3.2 a und b (Organi-sation, Geschäftsordnung) und 6.1 k(Schriftgutverteilung) hergestellt wer-den.

Daten- und Leerkontrolle

Beachtung behördeninterner Vor-schriften

Behandlung von Postausgängen• Versandreife des Postausgangs• Versandformen und Versandwege• Verpackungsmaterial und Allgemeines zur

Postverpackung• Postgebühren und Freimachung• Posteinlieferung• Aufzeichnungen zum Postausgang und zur

Gebührenabrechnung• Sonstiger Einsatz von Geräten und Maschi-

nen bei der Postbearbeitung• Nachweis über die Absendung im Akten-

stück

Auswahl der wirtschaftlichsten Ver-sandart nach• Kosten• Dauer• Sicherheit• Wert• Zustellungsart

• IT-unterstützter Postversand

• Behördenübergreifender Post-austausch

Stand: Mai 2001 Seite 14

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4. Bürowirtschaft

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

4.3 BürowirtschaftlicheAbläufe

b) Registraturarbeitensachgerecht durchfüh-ren, Aufbewahrungs-fristen beachten

Ablegen von Schriftgut (zentral, dezentral) nachden internen Regelungen

Registraturarten und -systeme

Technische Möglichkeiten der Schriftgutaufbe-wahrung

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Verwaltungsinterne Aufbewahrungsfristen

Unter dem Oberbegriff Aktenbildung:• Aktenarten• Aktenplan• Entwicklung von Geschäftszei-

chen• Teilung und Zusammenführung

von Akten

Neuanlage und Führen von Akten• Erstellen von Inhaltsverzeichnis-

sen• Aktenführung entsprechend der

Suchkriterien• Regelungen über Ablageorte

einhalten• Schriftgut auf Anforderung bereit-

stellen• Schriftgut in Akten einordnen und

paginieren• Wiedervorlagen annehmen, ver-

wahren und termingerecht aus-geben

• Aussondern von Schriftgut vorbe-reiten

• Akteneinsichtsrechte und-beschränkungen

• Dokumentenmanagement-systeme

Siehe auch Berufsbildpositionen8.2 c (Führen von Personalakten)5.6 (Datenschutz)

c) Dateien und Karteienführen und zur Erfüllungvon Arbeitsaufgabeneinsetzen

Unterscheiden von gesetzlich vorgeschriebe-nen und verwaltungsinternen Dateien und Kar-teien

d) Termine planen, über-wachen und erforder-liche Maßnahmen ein-leiten

Terminarten• Kontinuierliche, spezielle Termine• Kurz-, mittel-, langfristige Termine

Terminplanungs- und Überwachungsmittel• Terminkalender• Termindateien/-karteien

Terminplanung und -überwachung• Abstimmung• Benachrichtigung• Mahnung

Siehe auch Berufsbildposition 6.1 h(Terminplanung und -überwachung)

Stand: Mai 2001 Seite 15

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4. Bürowirtschaft

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

4.4 Materialbewirtschaf-tung, Bestell- undVergabewesen

2. Ausbildungsjahr

Folgende Berufsbildpositionen sindin die Vermittlung einzubeziehen:1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und

rationelle Ressourcenverwendung5.5 Automatisierte Textverarbeitung5.6 Datenschutz

a) Grundsätze desBeschaffungswesensbeschreiben

Sachliche Notwendigkeit• Erstbeschaffung• Ersatzbeschaffung

Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Vermittlungsbeispiele• Bedarf ermitteln oder nachprüfen• Möglichkeiten anderweitiger Bedarfs-

deckung prüfen• Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln

prüfen, Festlegungen

Beachtung der Zweck-Mittel-Relation

Maximal-/Minimal-Prinzip (Ökonomi-sches Prinzip)

Beachtung der sachlichen Notwen-digkeit und des Grundsatzes derSparsamkeit

b) Beschaffungswesen derausbildenden Stelledarstellen

Zum Beispiel

• Zentrale oder dezentrale Beschaffung• Beschaffungswege

Vorteile, Nachteile

c) bei der Materialverwal-tung und bei dem Ver-gabeverfahren mitwir-ken

Materialverwaltung

• Materialnachweise• Materialausgabe• Materialaussonderung• Unterhalt, Pflege, Reparatur, Wartung

IT-unterstützte bzw. manuelle Mate-rialnachweise und -ausgabe

Verfahren der Materialaussonderung

Vermittlungsbeispiele• Führen von Karteien bzw. Dateien

über Geräte, Material und Mobiliar• Werte für Verbrauchsmaterial ermit-

teln• Bedarfsplanung erstellen• Bei Inventuren mitwirken• Reparaturkarteikarten/Reparatur-

dateien führen• Kosten von Reparatur/Aussonderung

gegenüberstellen• Abwicklung von Wartungs-, Miet-

und vergleichbaren Verträgen über-wachen

• Pflege und Wartung von Bürogerätennach bestimmtem Zeitplan vorneh-men/veranlassen

Stand: Mai 2001 Seite 16

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4. Bürowirtschaft

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

4.4 Materialbewirtschaf-tung, Bestell- undVergabewesen

c)

d)

bei der Materialverwal-tung und bei dem Ver-gabeverfahren mitwir-ken

bei der Beschaffungund Entsorgung vonMaterialien nach wirt-schaftlichen und ökolo-gischen Gesichtspunk-ten mitwirken

Vergabegrundsätze(BHO, Vergabeverordnung, VOL/A)

• Wettbewerbsgrundsatz(insbesondere öffentliche Ausschreibung)

• Vergabekriterien

Vergabearten

• Öffentliche und beschränkte Ausschreibung• Freihändige Vergabe

Hinweis auf die Bestimmtheit des Vergabege-genstandes

z.B. Leistungsbeschreibung/PflichtenheftKauf/Miete/Werkvertrag

Grundzüge des Vergabeverfahrens

• Einheitliche Angebotsfristen und Öffnungs-termine

• Vertraulichkeit, Verhandlungsverbot• Angebotsprüfung und -wertung

Die Teilinhalte des Buchst. c "beidem Vergabeverfahren mitwirken"und des Buchst. d "bei der Be-schaffung ... mitwirken" sind durchBeschluss des Berufsbildungsaus-schusses vom 28. Mai 1998 konkre-tisiert worden (s. Inhalte inder mittleren Spalte).

Vermittlungsbeispiele

• Bewerberkreis erkunden• Preise ermitteln• Vergabeverfahren festlegen und

begründen• Vergabeunterlagen zusammenstellen• Ausschreibung oder freihändige

Vergabe vorbereiten• Öffnungsvermerk erstellen• Vergleichsberechnungen/Kosten-

vergleiche fertigen• Prüfungsvermerk erstellen• Zuschlagsvermerk erstellen• Beteiligung des Titelverwalters bzw.

des Beauftragten für den Haushaltherbeiführen

• Auftragserteilung vorbereiten• Unterrichtung der nicht berücksich-

tigten Bewerber vorbereiten• Leistung prüfen und abnehmen• Anweisung des Rechnungsbetrages

vorbereiten• Mängelrüge formulieren und schrei-

ben

Berücksichtigung von Entsorgungskosten undUmweltbelastung im Rahmen der Beschaffung

Entsorgungsregelungen der ausbildendenStelle

Entsorgung von Sonderabfällen Zum Beispiel

• Angebotsprüfung und Angebots-wertung bei chemischen Abfällen

• Herstellerinformationen überReinigungsmittel

Stand: Mai 2001 Seite 17

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4. Bürowirtschaft

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4.5 Statistik

2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Im 2. Ausbildungsjahr sind folgen-de Berufsbildpositionen in die Ver-mittlung einzubeziehen:1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und

rationelle Ressourcenverwendung5.5 Automatisierte Textverarbeitung5.6 Datenschutz

a) Anwendungsmöglich-keiten von Statistiken inder ausbildenden Stellebeschreiben

Anwendungsbereiche, zum Beispiel

• Finanz- und Personalwesen• Organisation• Hausverwaltung• Fachaufgaben

Zweck von Statistiken, zum Beispiel

• Externe Meldepflichten• Internes Berichtswesen• Entscheidungsvorlagen• Bürgerorientierte Information• Vorbereitung und Kontrolle von Entschei-

dungen

Statistiken erstellen, zum Beispiel

• Frauenförderstatistik• in der Materialbeschaffung• im Finanz- und Kassenwesen• im Personalwesen• über Kosten im Rahmen der

Hausverwaltung• in den Fachbereichen

b) Daten für die Erstellungvon Statistiken beschaf-fen, aufbereiten und ingeeigneter Form dar-stellen

Herkunft, Beschaffung, Aufbereitung von Datenaus verschiedenen Fachbereichen oder Orga-nisationseinheiten für unterschiedliche Zieleund Zielgruppen

Darstellung von Daten• Tabellen• Graphiken

Für eine Statistik geeignete Erhe-bungsart auswählen• Beobachtung• Befragung• Messung

Datenermittlung zur statistischenDarstellung durchführen• Statistisches Datenmaterial ord-

nen• Errechnung von Messzahlen• Statistische Werte in Tabellen-

form darstellen• Statistische Werte graphisch

darstellen

c) Statistiken auswertenund Ergebnisse aufbe-reiten

Absichten und Ziele der Statistikerhebung

Bewertung nach verwaltungsrelevanten Ge-sichtspunkten• Leistungsentwicklung im Zeitvergleich• Materialverbrauch• Aufgabenentwicklung

Darstellung von Auswertungsergebnissen

Zum Beispiel

• Frauenanteil ermitteln• Anteil der Teilzeitbeschäftigten

ermitteln• Ergebnisse der Kosten- und

Leistungsrechnung auswerten• Stromverbrauch ermitteln• Telefonkosten vergleichen• Darstellung in Tabellen, Graphi-

ken

Stand: Mai 2001 Seite 18

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5. Informationsverarbeitung

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5.1 Grundlagen derInformations-verarbeitung

1. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

a) Gründe und Ziele fürden Einsatz der Informa-tions- und Kommunika-tionstechnik erläutern

Gründe und Ziele, zum Beispiel

• Wirtschaftlichkeit• Schnellere Verfügbarkeit von Informationen• Abbau von Routinetätigkeiten• Zusammenführung bisher arbeitsteilig

durchgeführter Arbeiten• Rationalisierung• Erhöhung der Effektivität• Verbesserung der Auskunfts- und Bera-

tungsmöglichkeiten (Bürgerorientierung)

b) Auswirkungen von In-formations- und Kom-munikationstechnikenauf Arbeitsorganisation,Arbeitsbedingungenund Arbeitsanforderun-gen an Beispielen derausbildenden Stelleerklären

Wirkungsweise von Informations- und Kommu-nikationstechniken auf die Arbeitsabläufe

Vor- und Nachteile des IT-Einsatzes

VermittlungsbeispielUnterschiede zu manuellen Arbeitswei-sen durch Gespräche mit Mitarbeiternund Verantwortlichen erkunden

Zum Beispiel

• Ergonomische Faktoren• Bildschirmtauglichkeit• Softwarekompatibilität• Erhöhter Schulungsbedarf

Technische Kooperationsbeziehun-gen, zum Beispiel

• Stand-Alone-Plätze• Mehrplatzsystem• Internes Netz• Externe Kommunikationsmög-

lichkeiten• Internet

Stand: Mai 2001 Seite 19

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5. Informationsverarbeitung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

5.2 Bürokommunikation

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:3.1 Verwaltungshandeln9 Fachaufgaben einzelner Fachberei-

che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung

Im 3. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen derBerufsbildposition 9 "Fachaufgabeneinzelner Fachbereiche, Verwaltungs-verfahren und Rechtsanwendung" fort-zuführen.

a) Aufbau und Funktioneines Datenverarbei-tungssystems der aus-bildenden Stelle be-schreiben

IT-Einsatz in der ausbildenden Stelle

• Hardware Eingabe- und Ausgabeeinheiten Zentraleinheit Externe Speicher Dialoggeräte

• Software Betriebssysteme Steuerungsprogramme Standard- und Anwenderprogramme

• Funktionen entsprechend den Anforderun-gen der ausbildenden Stelle, zum Beispiel

Adressenverwaltung Reisekostenabrechnung Haushaltsüberwachung Personalverwaltung

Vermittlungsbeispiele• Vorbereitung von Dienstreisen durch

Nutzung der elektronischen Fahr-planauskunft

• Bearbeitung ausgewählter Aufgabender Fachbereiche mit Hilfe speziellerSoftware

b) unterschiedliche Ar-beitsaufgaben derausbildenden Stellemit Hilfe von Bürokom-munikationstechnikenlösen

Arbeitsaufgaben verschiedener Fachbereiche/Organisationseinheiten

Nutzung von Bürokommunikation-stechniken, wie• Telefon• Telefax• E-Mail• Mailbox• Internet/Intranet• Arbeitsplatzrechner (PC, Work-

station)• IVBB

Entwickeln von• Texten• Tabellen• Graphiken• Datenbankanwendungen

Stand: Mai 2001 Seite 20

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5. Informationsverarbeitung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

5.2 Bürokommunikation

c) Fachliteratur, Dokumen-tationen und andereHilfsmittel nutzen

Umgang mit Handbüchern und Beschreibungenvon Bürokommunikationssystemen

Zum Beispiel

• Fachbücher• Fachzeitschriften• Nachschlagewerke• Bedienungsanleitungen• Internet/Intranet

d) die Notwendigkeit derPflege gespeicherterInformationen an Bei-spielen der ausbilden-den Stelle darstellen

Aufgaben der Datenpflege

• Sicherung der Aktualität und Aussagekraft• Vermeidung von Fehlern und Fehlerdupli-

zierung

Verzeichnisstrukturen

Feststellung der Aktualität von Da-teien• Dateien reorganisieren• Notwendige Änderungen vor-

nehmen

e) Daten sichern, Daten-sicherung begründen,unterschiedliche Ver-fahren aufzeigen

Sicherung gegen Unbefugte (Missbrauch)

Schutz vor technischen Pannen (Datenverlust)

Datensicherungsmaßnahmen

Organisatorische Regelungen für den Arbeits-platzrechner-Einsatz

Digitale Signatur, Verschlüsselungbei Datenaustausch, insbesonderebei Internet-Nutzung

SicherungsprogrammeSpezielle AufbewahrungsorteRegelmäßige SpeicherungAnlegen von SicherungskopienSchreibschutzAutomatische DatensicherungVirensuchprogramme

ZugangsberechtigungenNutzungsbeschränkungenOffene/geschlossene Netze

f) Schutzvorschriftenund Regelungen fürBildschirmarbeitsplätzebeachten

Arbeitsschutzregelungen, zum Beispiel

• Bildschirmarbeitsplatzverordnung• Tarifvertragliche Regelungen• Dienstvereinbarungen

Stand: Mai 2001 Seite 21

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5. Informationsverarbeitung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

5.3 SchreibtechnischeQualifikationen

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

Die Auszubildenden sollen die Mög-lichkeiten einer rationellen Schrift-guterstellung nutzen. Die Vermittlungsoll anwendungsbezogen im Zu-sammenhang mit Arbeitsaufgabenerfolgen.

a) Textverarbeitungsgerätesystemgerecht handha-ben

Nutzung von Textverarbeitungssystemen

b) Tastschreiben beherr-schen

Tastatur nach DIN 2137 Nutzung von Lernsoftware

Erstellen von Schriftgut

c) in der ausbildendenStelle eingesetzte Auf-nahme- und Wieder-gabegeräte bedienen

Funktionsweise von Aufnahme- und Wieder-gabegeräten

Stand: Mai 2001 Seite 22

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5. Informationsverarbeitung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

5.4 Textformulierung und-gestaltung

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:3.1 Verwaltungshandeln9 Fachaufgaben einzelner Fachberei-

che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung

Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qua-lifikationen geeignet (vgl. Vorwort).

a)

b)

Texte nach vorgegebe-nen Sachverhaltenunter Nutzung vonNachschlagewerkenerstellen

Texte des Schriftver-kehrs sachlich richtigund sprachlich einwand-frei formulieren undgliedern

Verfassen von Texten unter Nutzung vonNachschlagewerken, zum Beispiel

• Wörterbücher• Lexika• Fachbücher

Empfohlenes Hilfsmittel:BBB-Arbeitshandbuch "BürgernaheVerwaltungssprache" (erhältlich beimBundesverwaltungsamt)

c) Schriftstücke für unter-schiedliche Anlässeentwerfen und gestalten

Gestaltung von Schriftstücken unter Beachtunginterner Regelungen

Siehe auch Berufsbildpositionen6.2 e Einladungen ... erstellen8.2 a ... Schriftstücke fertigen ...

Briefe (Einladungen, Anfragen, Mit-teilungen)BerichteBescheide

SchriftartHervorhebungGliederung

d) Schriftstücke nach Vor-lage und unter Verwen-dung von Tonträgernnormgerecht maschi-nenschriftlich anfertigen

DIN-gerechte Anfertigung von Schriftstücken DIN 5008

e) Protokolle nach inhalt-lichen Vorgaben auf-nehmen und erstellen

Ergebnisprotokolle

• Aufbau• Gestaltung

Teilnahme an Sitzungen und Be-sprechungen

Siehe auch Berufsbildposition6.2 f Sitzungen und Besprechungen ...

nachbereiten

Stand: Mai 2001 Seite 23

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5. Informationsverarbeitung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

5.4 Textformulierung und-gestaltung

f) Tabellen erstellen sowiebei der Gestaltung vonVordrucken mitwirken

Gestaltung von Tabellen und Vordrucken

• Übersichtlichkeit (optische Kriterien)• Verständlichkeit• Prägnanz• Vollständigkeit• Normgerechtheit

Empfohlenes Hilfsmittel:BBB-Arbeitshandbuch "Arbeitsge-rechte und Bürgernahe Vordrucke"(erhältlich beim Bundesverwaltungsamt)

DIN 5008

Zum Beispiel

• Vordruck für den Urlaubsantragunter Berücksichtigung derZweckmäßigkeit und Verständ-lichkeit

• Tabellen über Abwesenheits- undKrankheitszeiten

Bezüge können auch zu der Berufs-bildposition 5.2 b "unterschiedlicheArbeitsaufgaben ... mit Hilfe von Büro-kommunikationstechniken lösen" herge-stellt werden.

Stand: Mai 2001 Seite 24

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5. Informationsverarbeitung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

5.5 Automatisierte Text-verarbeitung

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und

Vergabewesen4.5 Statistik7.1 Öffentliches Finanzwesen7.2 Kassenwesen

a)

b)

c)

d)

e)

f)

Texte eingeben, aufru-fen und bearbeiten

Texte speichern, verwal-ten, pflegen und sichern

Textbausteine undSerienbriefe erstellen

spezielle Funktionendes eingesetzten Text-systems anwenden

Texte mit Hilfe externerDienste übermitteln

in der ausbildendenStelle eingesetzte Text-systeme bei der Anwen-dung sachgerecht undwirtschaftlich nutzen,beurteilen und, soweitzweckmäßig, Verbesse-rungsvorschläge ent-wickeln

Vergabe von Dateinamen

Volltextrecherche

Anlegen von Verzeichnissen

Aktualisieren von Dateien

Datensicherung

Funktionen und Anwendungsgebiete von Text-bausteinen und Serienbriefen

Dateiverknüpfungen

Übernahme von Daten aus Datenbanken

Erstellen von Makros

Nutzung von Zusatzfunktionen, zum Beispiel

• Telefax• Datennetze• E-Mail

Eingabe über Tastatur, Texterken-nung oder Spracherkennung

Ausschöpfung funktionaler Möglich-keitenSinnvolle DateiverwaltungSchnelle ZugriffsmöglichkeitenZugriffssperren

Stand: Mai 2001 Seite 25

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5. Informationsverarbeitung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

5.6 Datenschutz

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und

Vergabewesen4.5 Statistik7.1 Öffentliches Finanzwesen7.2 Kassenwesen

a)

b)

Vorschriften des Daten-schutzes einhalten

die Vorschriften zumDatenschutz und zurDatensicherheit bei derErhebung und Behand-lung von Daten anwen-den

Bundesdatenschutzgesetz, insbesondere

• Schutz personenbezogener Daten• Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Unterscheidung zwischen Datenschutz undDatensicherheit

Regelungen zum Datenschutz und zur Datensi-cherheit bei Speicherung, Übermittlung, Verän-derung, Vernüpfung und Löschung personen-bezogener Daten

Siehe auch Berufsbildposition 8.2 c"... Datenschutzbestimmungen im Perso-nalwesen beachten"

VermittlungsbeispielBenachrichtigung über die Speicherungpersonenbezogener Daten

Stand: Mai 2001 Seite 26

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6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

6.1 Kommunikation undKooperation im Büround Bürokoordination

1. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qua-lifikationen geeignet (vgl. Vorwort).

a)

b)

Anlässe und Partnermündlicher Kommunika-tion in der ausbildendenStelle unterscheiden

Kommunikationsregelnin verschiedenen beruf-lichen Situationen an-wenden und zur Ver-meidung von Kommuni-kationsstörungen bei-tragen

Typische Kommunikationsanlässe

Umgang mit verschiedenen Kommunikations-partnern

Beachtung der formellen und informellenKommunikationsregeln• in der gesamten Behörde• innerhalb der Arbeitseinheit

Situationsgerechte Kommunikation in ver-schiedenen beruflichen Situationen,zum Beispiel

• bei Anfragen• bei Beschwerden, Reklamationen• bei Terminabstimmungen• bei Rücksprachen

Unterschiedliche Wirkungen von Kommuni-kationsformen auf den Gesprächspartner

Zum Beispiel

• Erteilen von Auskünften• Beratungen• Entgegennahme von Reklama-

tionen• Weiterleitung von Informationen• Mitarbeiterbesprechungen• Sitzungen, Tagungen• Präsentationen• Rücksprachen

Zum Beispiel

• Vorgesetzte• Mitarbeiter des Bereichs• Mitarbeiter anderer Fachbereiche• Auszubildende• Bürger, Kunden• Vertreter anderer Behörden

Bezüge können auch zu der Berufs-bildposition 9.3 b "Anliegen klären, aufsachgerechte Antragstellung hinwirken,Anträge annehmen und Sachverhalteermitteln" hergestellt werden.

Vermittlungsbeispiele• Auskünfte erteilen• Besucher empfangen und weiterleiten• Telefonate mit anderen Behörden,

anderen Organisationseinheiten oderBürgern führen

Zu berücksichtigen sind• Zuständigkeiten nach der GO• die behördlichen Informations-

wege• sachgerechte Unterrichtung von

Vorgesetzten und Ausbildern• Wahrung der Vertraulichkeit

Verbale/nonverbaleDirekte/indirekte, z.B. Telefonat,Videokonferenz

Stand: Mai 2001 Seite 27

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6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

6.1 Kommunikation undKooperation im Büround Bürokoordination

c) Aufgaben kooperativlösen

Partner- und Gruppenarbeit

Projektarbeit

Gemeinsame ZielformulierungArbeitsteilung oder gemeinsameDurchführungErfolgskontrolle

d) Zusammenarbeit inner-halb der Abteilung undmit den einzelnen Funk-tionsbereichen erläutern

Abstimmung von Arbeitsabläufen und Zu-ständigkeitenWeisungsbefugnisseUnterschriftenregelungInformationswegeBeteiligungs- und Unterrichtungspflichten

Bedeutung der Zuständigkeitsrege-lungen für die Aufgabenbewältigung;GO und Geschäftsverteilungsplan

e) Telefonanlagen undZusatzeinrichtungenhandhaben

f)

g)

Telefongespräche vor-bereiten, führen und dieErgebnisse aufbereitenund weiterleiten

Anfragen entgegenneh-men, weiterleiten undAuskünfte erteilen

Gesprächsverlauf planen und vorbereitenTelefonnotizen verfassenAktenvermerke anfertigenInformationen weitergeben

Wahrung von Vertraulichkeit undDatenschutz

h) Termine unter Berück-sichtigung von Vor- undNachbearbeitungszeitenplanen, koordinierenund überwachen; Ter-minkalender führen

Terminabstimmung

Nutzung von Überwachungsmitteln,zum Beispiel• Terminmappen• Terminkalender• Software

Maßnahmen bei Terminänderungen

Siehe auch Berufsbildposition 4.3 d"Termine planen, überwachen und erfor-derliche Maßnahmen einleiten"

Unterschiedliche Anlässe, zum Bei-spiel• Dienstreise• Vortrag/Referat• Sitzung/Besprechung• Besucherempfang

WiedervorlagenKalendersoftware

i) Besucher empfangen,anmelden, informierenund betreuen

Informationsmaterial vorbereitenInterne Gesprächspartner über den Anlass desBesuchs unterrichtenÜbliche Empfangs- und Anmeldemodalitäten

k) eingehende schriftlicheInformationen, insbe-sondere Post, Berichte,Zeitungen, Zeitschriften,sichten, verteilen undbearbeiten

Berücksichtigung von• internen Verteilern• Zuständigkeiten

Anbringen von Bearbeitungsvermerken

Zum Beispiel im Fachbereich, in derBibliothek

Siehe auch Berufsbildposition 4.3 a(Posteingang, Postverteilung)

Stand: Mai 2001 Seite 28

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

6.2 Organisations-aufgaben

1. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.

Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qua-lifikationen geeignet (vgl. Vorwort).

a) Arbeitsabläufe organi-sieren

Gliederung der Arbeitsschritte

Planung bzw. Vorbereitung von• Arbeitsmitteln• Arbeitsräumen• Arbeitszeit (Terminplanung)

Abstimmung mit anderen Organisationsein-heiten

Planungstechniken, zum Beispiel

Erstellen von Ablaufplänen undChecklisten, Netzplantechnik

b)

c)

d)

Reiseunterlagen be-schaffen und zusam-menstellen

Verkehrsverbindungenermitteln und Verkehrs-mittel bedarfsgerechtauswählen

Reservierungen vor-nehmen

Mitwirkung bei der Vorbereitung von Dienstrei-sen

Zum Beispiel

• Ausfüllen von Dienstreiseanträ-gen nach Vorgaben

• Beschaffung von Stadtplänen• Beschaffung und Nutzung von

Hotelverzeichnissen• Ausstattung und Preise der Ho-

tels vergleichen• Zusammenarbeit mit den Ver-

kehrsämtern• Nutzung elektronischer Medien

(Informationsangebote der Städteim Internet, Routenplaner, DB-Fahrplan)

• Bereitstellung von Unterlagen fürDienstreisen

Ermittlung der wirtschaftlichsten Verkehrsver-bindungen und Verkehrsmittel

Planung von Dienstreisen• Kosten• Reisedauer• Anzahl der Personen• Reiseroute• Reisetermin

Buchungen, Buchungsbestätigungen, Stornie-rungen

Zum Beispiel

• Ermittlung von Verkehrsverbin-dungen mit Bahn, Flugzeug oderSchiff nach vorgegebenen An-kunfts- bzw. Abfahrtszeiten

• Bestellung von Fahrkarten undFlugscheinen

• Bereitstellung von Dienstwagenveranlassen

Beachtung der gesetzlichen Reise-kostenregelungen und behördenin-ternen Dienstanweisungen

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit undSparsamkeit

Stand: Mai 2001 Seite 29

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

6.2 Organisations-aufgaben

e)

f)

Einladungen für Sitzun-gen und Besprechungenerstellen und verteilen

Sitzungen und Bespre-chungen nach sachli-chen und zeitlichenVorgaben vor- undnachbereiten

Erstellen und Versenden von Einladungen underforderlichen Unterlagen

Anlass der SitzungTerminOrt, SitzungsraumTagesordnungAn- und AbreiseinformationenKostenabrechnungsinformationenUnterbringungsregelungenTeilnehmer

Vorbereitungsarbeiten Zum Beispiel

• Reservierung von Räumen• Bereitstellung technischer Geräte• Sonstige Ausgestaltung von

Tagungsräumen• Gewährleisten der Kommunikati-

onsverbindungen für die Teil-nehmer

• Organisation der Verpflegung• Sitzungsmaterial• Ggf. Vorbereitung von Rahmen-

programmen

Nachbereitung von Sitzungen und Besprechun-gen

Zum Beispiel

• Erstellen von Protokollen, Ver-sand vorbereiten

• Auswertung und Umsetzung derSitzungsergebnisse

Siehe auch Berufsbildposition 5.4 e"Protokolle ... erstellen"

g) Reisekosten abrechnen Gesetzliche bzw. tarifvertragliche Grundlagen(z.B. BRKG)

Berechnen von Reisekostenvergütungen fürInlandsdienstreisen• Fahrkostenerstattung• Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung• Tage- und Übernachtungsgeld• Nebenkosten

Die Berufsbildposition 6.2Buchst. g ist durch Beschlussdes Berufsbildungsausschussesvom 28. Mai 1998 konkretisiertworden (s. Inhalte in der mittlerenSpalte).

Stand: Mai 2001 Seite 30

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

7. Finanzwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

7.1 Öffentliches Finanz-wesen

2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Im 2. Ausbildungsjahr sind folgen-de Berufsbildpositionen in die Ver-mittlung einzubeziehen:1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und

rationelle Ressourcenverwendung5.5 Automatisierte Textverarbeitung5.6 Datenschutz

a) Zweck und Gliederungdes Haushaltsplanesbeschreiben

Rechtliche Grundlagen der Haushalts- undWirtschaftsführung

Zweck und Bedeutung des Haushaltsgesetzesund des Haushaltsplanes und seiner weiterenAnlagen• Rechtliche Bedeutung• Politische Bedeutung• Finanzwirtschaftliche Bedeutung• Gesamtwirtschaftliche Bedeutung• Kontrollfunktion

GG, StWG, HGrG, BHO, Vorl. VV-BHO, HG

Gliederung des Haushaltsplanes

• Gesamtplan Haushaltsübersicht Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan

• Einzelpläne Ministerialprinzip Realprinzip

• KapitelTitel (Titelgruppen)Funktionen

Vermittlungsbeispiele• Titel bestimmen• Ein- und Auszahlungsvorgänge den

Objektkonten zuordnen

Einnahmearten, zum Beispiel

• Steuern• Allgemeine Zuwendungen• Gebühren• Beiträge• Sonstige Einnahmen (z.B. aus

Kapitalvermögen, Spenden)

Ausgabearten, zum Beispiel

• Personalausgaben• Sächliche Verwaltungsausgaben• Bauausgaben• Ausgaben für Investitionen• Finanzierungsausgaben

Haushalts- und Bewirtschaftungsgrundsätzeund ihre Ausnahmen• Gesamtdeckungsprinzip• Bruttoprinzip• Ausgeglichenheit• Einheit und Vollständigkeit• Spezialisierung (Einzelveranschlagung,

sachliche Bindung)• Jährlichkeit• Vorherigkeit• Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit• Genauigkeit und Wahrheit• Öffentlichkeit

VerpflichtungsermächtigungenFestlegungenHaushaltssperrenHaushaltsvermerke

Flexibilisierung von Ausgaben

Stand: Mai 2001 Seite 31

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

7. Finanzwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

7.1 Öffentliches Finanz-wesen

b) Unterschiede zwischenstaatlichem und kommu-nalem Haushaltsrechtnennen

Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft

Begriff der Haushaltsautonomie

Darstellung der Rechtsgrundlagen(Gesetz/Satzung)

Verwaltungs- und Vermögenshaus-halt

c) Grundzüge der Aufstel-lung und des Zustande-kommens des Haushaltsin der ausbildendenStelle beschreiben

Beschreibung des Haushaltskreislaufs Vermittlungsbeispiele• Rechnerische Vorarbeiten für die

Beiträge zum Voranschlag leistenund die Ergebnisse in Tabellen oderÜbersichten darstellen; Begründun-gen vorbereiten

• Abgabetermine der Beiträge zumVoranschlag überwachen

• Beiträge zum Voranschlag sammeln,Eingänge vermerken und Beiträgesachlich zuordnen

Beauftragter für den Haushalt

d) Einnahme- und Ausga-bearten des Haushalts-planes der ausbildendenStelle darstellen

Einnahmearten

Ausgabearten

Kapitel/Kassenanschlag der ausbil-denden Stelle

e) Unterschiede zwischenden Abgabearten be-schreiben

Es wird empfohlen, die Inhalte in derdienstbegleitenden Unterweisung zuvermitteln

Steuern = Keine Gegenleistung für besondereLeistungen der öffentlichen Hand, z.B.Realsteuer

Beiträge = Gegenleistung für die Möglichkeit derInanspruchnahme von öffentlichen Lei-stungen, z.B. Erschließungsbeiträge

Gebühren = Gegenleistung für tatsächlich bean-spruchte öffentliche Leistungen, z.B.Verwaltungs-, Benutzungsgebühren

Stand: Mai 2001 Seite 32

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

7. Finanzwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

7.2 Kassenwesen

2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Im 2. Ausbildungsjahr sind folgen-de Berufsbildpositionen in die Ver-mittlung einzubeziehen:1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und

rationelle Ressourcenverwendung5.5 Automatisierte Textverarbeitung5.6 Datenschutz

a) Arten und Merkmale derKassenanordnungenaufzählen

AnnahmeanordnungAuszahlungsanordnungUmbuchungsanordnungFestlegungen

b) Rechnungen prüfen,Kassenanordnungenfertigen, Haushalts-überwachungslisteführen

Überwachung der BewirtschaftungPrüfung eingehender RechnungenSachliche und rechnerische RichtigkeitAnordnungsbefugnis

Regelungen der Vorl. VV-BHO zu§ 34

Vermittlungsbeispiele• Auszahlungsanordnungen aufgrund

von Rechnungen oder sonstigerzahlungsbegründender Unterlagen(sowie Annahme- und Umbuchungs-anordnungen) vorbereiten

• Eingaben und Stornierungen vonFestlegungen im automatischen Be-leg- und Dialogverfahren durchführen

• Einzelne Rechnungspositionen mittatsächlicher Lieferung (Lieferschein)vergleichen

• Bestätigungsvermerk auf Rechnun-gen anbringen

• Rechnungsbetrag überprüfen; Skon-tierung berücksichtigen

• Eintragungen in HKR-Kontoauszügenkontrollieren; Unstimmigkeiten mitTitelverwalter und der Bundeskasseklären; Auszüge an den Titelverwalterweiterleiten

c) Belege für Zahlungsvor-gänge erstellen und beider Zusammenstellungder Buchungsbelegemitwirken

Belege, u.a. für

• Einzahlungen• Auszahlungen• Umbuchungen

d) Kassenanordnungen aufihre formale Richtigkeitund Vollständigkeitprüfen

Mindestinhalt einer förmlichen Kassenanord-nung

Überprüfung der Bestandteile derKassenanordnung• Bezeichnung der Kasse• Betragsbezeichnung• Zahlungsgrund• Zahlungspflichtiger bzw. Empfangs-

berechtigter• Fälligkeitstag• Buchungsstelle• Haushaltsjahr• Sachliche und rechnerische Fest-

stellung• Belegnummer• Unterschrift des Anordnungsbefugten

• Zuordnung der Kassenanordnungenzu den KontenBewirtschafternummerHaushaltsstelleObjektnummerVerarbeitungsschlüssel

• Erläuterungen im Kontoauszug

Stand: Mai 2001 Seite 33

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

8. Personalwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

8.1 Grundzüge desPersonalwesens

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr

Die Inhalte der Zwischenprüfungim Personalwesen sind durch Be-schluss des Berufsbildungsaus-schusses vom 28. Mai 1998 kon-kretisiert worden (siehe Seite 38und Anhang).

a)

b)

c)

Arbeits-, Ausbildungs-und Dienstverhältnissehinsichtlich Rechts-grundlagen, Art, Be-gründung und Beendi-gung unterscheiden

Pflichten und Rechtevon Auszubildenden,Arbeitern, Angestelltenund Beamten erläutern

Grundzüge des Arbeits-und Tarifrechtes dar-stellen

Grundlagen für Arbeits- und Ausbildungsver-hältnisse• BGB• Tarifvertragsgesetz• BAT/BAT-O und ergänzende Tarifverträge

Begründung von Arbeitsverhältnissen

Allgemeines Arbeitsrecht, z.B.• Arbeitszeitgesetz• Bundesurlaubsgesetz• Entgeltfortzahlungsgesetz

Kollektives Arbeitsrecht, z.B.• Tarifverträge• Verhältnis von Arbeitsgesetzen

zu Tarifverträgen (Günstigkeits-prinzip)

• Dienstvereinbarungen

Grundlagen für Ausbildungsverhält-nisse siehe Berufsbildposition 1.2 a(rechtliche Vorschriften der Berufsausb.)

Vertrag auf unbestimmte ZeitVertrag auf bestimmte Zeit (befristet)• für Angestellte (BAT, BAT-O)• für Arbeiter (MTArb)• für Auszubildende (MTV Azubi,

MTV Azubi-O)

Vermittlungsbeispiele• Arbeitsverträge und Nebenabreden

vorbereiten• Personalakten anlegen• Weitere Organisationseinheiten über

Neueinstellungen informieren

Inhalt von Arbeitsverträgen VertragspartnerEinstellungsdatumDauer des ArbeitsverhältnissesBezeichnung der Beschäftigungs-dienststelleVereinbarung über die Anwendungdes BAT sowie der ergänzendenTarifverträgeOrt, Datum und rechtsgültige Unter-schrift

Beendigung privatrechtlicher Arbeitsverhält-nisse

Arten der Beendigung• Außerordentliche Kündigung• Ordentliche Kündigung• Vertraglicher Zeitablauf• Auflösungsvertrag• Erreichen der Altersgrenze• Erwerbsunfähigkeitsrente

Vermittlungsbeispiele• Verfügungsentwurf zur Beendigung

eines Arbeitsverhältnisses erstellen• Unterlagen mit Bedeutung für die

Beendigung des Arbeitsverhältnissessammeln/ordnen

Stand: Mai 2001 Seite 34

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

8. Personalwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

8.1 Grundzüge desPersonalwesens

Vermittlungsbeispiele• An Kündigungsvorgängen mitwirken• Kündigungsschreiben entwerfen• Berechnung von Kündigungsfristen

auf der Grundlage der Beschäfti-gungszeiten (§ 19 BAT)

• Auflösungsverträge vorbereiten• Zeitpunkt der "Unkündbarkeit" fest-

stellen• Arbeitsbescheinigungen vorbereiten• Betroffene Org.-Einheiten informieren• Personalakten abschließen

a)

b)

c)

Arbeits-, Ausbildungs-und Dienstverhältnissehinsichtlich Rechts-grundlagen, Art, Be-gründung und Beendi-gung unterscheiden

Pflichten und Rechtevon Auszubildenden,Arbeitern, Angestelltenund Beamten erläutern

Grundzüge des Arbeits-und Tarifrechtes dar-stellen

(Fortsetzung)

Pflichten und Rechte der Arbeiter und Ange-stellten

Zum Beispiel

• Arbeitspflicht• Treuepflicht• Allgemeine Pflichten• Haftung• Pflicht zur ärztlichen Untersu-

chung

• Anspruch auf Vergütung oderLohn

• Fürsorgeansprüche• Urlaubsanspruch• Anspruch auf Zeugniserteilung• Anspruch auf Personalaktenein-

sicht

Die Vermittlung von Rechten undPflichten kann im engen Zusammen-hang mit der Position 8.2 "Personal-aufgaben" und deren Tätigkeitsfel-dern erfolgen

Begründung und Beendigung von Ausbildungs-verhältnissen

Siehe auch Berufsbildposition 1.2 c(Berufsausbildungsvertrag)

Vertragspartner§ 4 Abs. 1 BBiGManteltarifvertrag für Auszubildende(-O) sowie ergänzende TarifverträgeOrt, Datum und rechtsgültige Unter-schriftBestehen der AbschlussprüfungVertraglicher ZeitablaufOrdentliche/außerordentliche Kündi-gungAuflösungsvertrag

Pflichten und Rechte der Auszubildenden, er-gänzende Bestimmungen des MTV Azubi (-O)

Siehe auch Berufsbildposition 1.2 c(Rechte und Pflichten des Auszubilden-den)

Stand: Mai 2001 Seite 35

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

8. Personalwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

8.1 Grundzüge desPersonalwesens

Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Dienst-verhältnisse

Arten von Beamtenverhältnissen

BeamteGG, BRRG, BBG

• auf Widerruf• auf Probe• auf Lebenszeit• auf Zeit

VermittlungsbeispielÜberprüfung der Zugangsvoraussetzun-gen an ausgewählten Beispielen

a)

b)

c)

Arbeits-, Ausbildungs-und Dienstverhältnissehinsichtlich Rechts-grundlagen, Art, Be-gründung und Beendi-gung unterscheiden

Pflichten und Rechtevon Auszubildenden,Arbeitern, Angestelltenund Beamten erläutern

Grundzüge des Arbeits-und Tarifrechtes dar-stellen

(Fortsetzung)

Begründung von Beamtenverhältnissen durchErnennung

Wirksamkeit der Ernennung• Formen und Verfahren der Ernennung• Inhalte der Ernennungsurkunden• Aushändigung der Ernennungsurkunden• Einwilligung des zu Ernennenden

Vermittlungsbeispiele• Ernennungsurkunden vorbereiten• Nachweise der Urkundenaushändi-

gung vorbereiten

Beendigung von Beamtenverhältnissen• Eintritt in den Ruhestand• Entlassung

Vermittlungsbeispiele• Ruhestands- oder Entlassungsurkun-

den vorbereiten• Daten für Dienstzeugnisse ermitteln• Personalakten abschließen

Pflichten der Beamten Zum Beispiel

• Dienstleistungs- und Gehorsams-pflicht

• Amtsverschwiegenheit• Uneigennützigkeit• Haftung

Rechte der Beamten Zum Beispiel

• Fürsorge durch den Dienstherrn• Koalitionsfreiheit• Dienst- und Versorgungsbezüge• Zeugniserteilung• Urlaub

Stand: Mai 2001 Seite 36

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

8. Personalwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

8.1 Grundzüge desPersonalwesens

d) Vorschriften der Arbeit-nehmerschutzgesetzedarstellen

Bedeutung und Auswirkung der Arbeitsschutz-gesetze, zum Beispiel

• Jugendarbeitsschutzgesetz• Mutterschutzgesetz• Bundeserziehungsgeldgesetz (Elternzeit)• SGB IX (Behindertenrecht)• Kündigungsschutzgesetz• Arbeitsplatzschutzgesetz

Vermittlungsbeispiele• Erst- und Nachuntersuchungen nach

dem JArbSchG überwachen und Be-scheinigungen anfordern

• Schutzfristen nach den Mutterschutz-bestimmungen berechnen

• Beginn und Ende der Elternzeit be-rechnen

• Aushangpflichten erfüllen

e) Zweck und Ziel des Per-sonalvertretungsgeset-zes oder des Betriebs-verfassungsgesetzesdarstellen, Grundzügedes Wahlverfahrens, derZusammensetzung undder Aufgaben der Per-sonalvertretung sowiedie Beteiligungsartenbeschreiben

Personalrat als Interessenvertretung der Be-schäftigten

Wahlverfahren

Aufbau der Personalvertretung

Aufgaben der Personalvertretung

Siehe auch Berufsbildposition 1.2 d(Jugend- und Auszubildendenvertretung)

AmtszeitAktives oder passives WahlrechtGruppenprinzipWahlvorschriften

GruppenVorsitzender, VorstandJugend- und Auszubildendenvertre-tungVertretung der SchwerbehindertenStufenvertretungen

Interessenvertretung der Beschäf-tigten, zum Beispiel

• Einhaltung von Tarifverträgenund Schutzvorschriften

• Dienstvereinbarungen

Beteiligungsrechte und -formen Vertrauensvolle ZusammenarbeitMonatsgespräch

Anhörung, Beratung, TeilnahmeMitwirkungMitbestimmungInitiativrecht

f) Grundzüge des Sozial-versicherungs-, desZusatzversorgungs- unddes Kindergeldrechtesdarstellen

Grundzüge des Sozialversicherungsrechts• Krankenversicherung• Pflegeversicherung• Rentenversicherung• Arbeitslosenversicherung• Unfallversicherung

Grundzüge des Zusatzversorgungsrechts• Versorgungstarifvertrag

Höhe des Kindergeldes im Regelfallbei vorgegebener Anspruchsberechtigung

Stand: Mai 2001 Seite 37

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

8. Personalwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

8.2 Personalaufgaben

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr

Die Inhalte der Zwischenprüfungim Personalwesen sind durch Be-schluss des Berufsbildungsaus-schusses vom 28. Mai 1998 kon-kretisiert worden (siehe auch An-hang):

Im 2. Fach der Zwischenprüfung soll derPrüfling für Angestellte und Auszubilden-de

a) Arbeiten im Zusammenhang mit per-sonellen Veränderungen durchführen,insbesondere Verträge und Schrift-stücke fertigen;dazu zählen Tätigkeiten wie- Arbeitsverträge entwerfen- Auflösungsverträge entwerfen- Kündigungsfristen berechnen- Kündigungsschreiben entwerfen

b) Vorgänge im Zusammenhang mitArbeits- und Fehlzeiten, insbesondereUrlaubs-, Krank- und Unfallmeldungenbearbeiten;dazu zählen Tätigkeiten wie- Urlaubsansprüche berechnen- Unfallmeldungen bei Arbeitsunfällen

aufnehmen

a) Arbeiten im Zusammen-hang mit personellenVeränderungen durch-führen, insbesondereVerträge und Schrift-stücke fertigen, Berech-nungen durchführen

Arbeiten im Zusammenhang mit Einstellungs-verfahren

Vermittlung wesentlicher Inhalte anausgewählten Beispielen• Stellenbeschreibung anfordern• Stellenanzeigen nach Vorgaben

entwerfen• Bewerbungsunterlagen erfassen

und auswerten• Einladungen und Absagen vorbe-

reiten• Ergebnisse von Auswahlverfah-

ren zusammenstellen• Sonstige Unterlagen von Bewer-

bern anfordern• Bevorzugt einzustellende Bewer-

ber, z.B. Schwerbehinderte• Beteiligung der Personalvertre-

tung• Einstellungszusagen entwerfen• Einstellungsuntersuchungen

veranlassen• Bei der Vorbereitung von Arbeits-

verträgen und Verfügungen mit-wirken

• Personalakten anlegen• Urkundenkopien zur Beglaubi-

gung vorbereiten

Stand: Mai 2001 Seite 38

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

8. Personalwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

8.2 Personalaufgaben

a) Arbeiten im Zusammen-hang mit personellenVeränderungen durch-führen, insbesondereVerträge und Schrift-stücke fertigen, Berech-nungen durchführen

(Fortsetzung)

Arbeiten im Zusammenhang mit Höhergruppie-rungen

Zum Beispiel• Bewährungsaufstieg• Vertretung nach § 24 BAT• Beteiligung der Personalvertre-

tung• Bei der Vorbereitung von Ände-

rungsverträgen mitwirken

Arbeiten im Zusammenhang mit dem Aus-scheiden von Personal

Berechnungen Der Inhalt "Berechnungen durch-führen" ist durch Beschluss desBerufsbildungsausschusses vom 28.Mai 1998 konkretisiert worden(siehe auch Anhang):

AngestelltenvergütungAnspruch, Zusammensetzung und Höheder Bruttovergütung bei vorgegebenerEingruppierung

Arbeiterlöhne, BeamtenbesoldungÜberblick über die Zusammensetzung

KündigungsfristenMutterschutzfristenDauer der Elternzeit

Berechnung von Dienst-, Beschäfti-gungs- und Jubiläumsdienstzeiten

b) Vorgänge im Zusam-menhang mit Arbeits-und Fehlzeiten, insbe-sondere Urlaubs-,Krank- und Unfallmel-dungen bearbeiten

Bearbeitung von

• Vorgängen im Zusammenhang mit Arbeitszeiten Erholungsurlaub Sonderurlaub Zusatzurlaub nach dem SGB IX

(Behindertenrecht) Arbeitsbefreiung Bildungsurlaub Erziehungsurlaub

• Krankmeldungen Dauer der Arbeitsunfähigkeit Ärztliches Attest

• Unfallmeldungen Fristgerechte Meldungen an den Unfallver-

sicherungsträger

Vermittlungsbeispiele• Ermittlung des Jahresurlaubs• Führen der Urlaubsdateien• Führen der Fehlzeitenstatistik• Berechnung der Entgeltfortzahlungs-

fristen• Berechnung nach Werk- oder Ar-

beitstagen

Stand: Mai 2001 Seite 39

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

8. Personalwesen

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

8.2 Personalaufgaben

c) weitere mitarbeiterbezo-gene Unterlagen bear-beiten, Regeln für dasFühren von Personal-akten und Datenschutz-bestimmungen im Per-sonalwesen beachten

Mitwirkung bei• Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung• Anträgen auf Bewilligung einer Nebentätig-

keit• Umsetzungen, Abordnungen, Versetzungen

Regeln für das Führen von Personalakten• Allgemeine Vorschriften• Äußere Ordnung• Innere Ordnung

Datenschutz in Personalangelegenheiten

Aufbewahrung (Sicherung)VersandBearbeitungshinweiseEinsichtnahmeGewährung von AkteneinsichtAufbewahrungsfristenVerlust

Vermittlungsbeispiele• Personalakten anlegen• Aufbewahrungsfristen berechnen• Wiedervorlagen überwachen

Stand: Mai 2001 Seite 40

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

9.1 Organisation undArbeitsabläufe

2. Ausbildungsjahr(im 1. Fachbereich)

3. Ausbildungsjahr(im 2. Fachbereich)

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist währendder gesamten Ausbildung in denFachbereichen einzubeziehen.

Im 2. Ausbildungsjahr (1. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:4.2 Arbeits- und Organisationsmittel4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe5.2 Bürokommunikation5.4 Textformulierung und -gestaltung

Im 3. Ausbildungsjahr (2. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:3.1 Verwaltungshandeln5.2 Bürokommunikation

Die Fachaufgaben dienen insbeson-dere als Instrument für die Vermitt-lung des Verwaltungsverfahrens undder Rechtsanwendung.

a) Organisation und Zu-ständigkeiten des Fach-bereiches darstellen

Aufgaben des Fachbereichs

Aufbauorganisation innerhalb des Fachbereichs

Entscheidungs-, Weisungsbefugnisse, Zeich-nungsberechtigung

Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichenoder Organisationseinheiten

Arbeits- und Organisationsmittel

b) Arbeitsabläufe im Fach-bereich erläutern

Inhaltliche, zeitliche und räumliche Gestaltungvon Arbeitsabläufen

Verteilung der Aufgaben und Arbeitsmittel

Reihenfolge der Aufgabenerledigung

Vor- und nachgelagerte Stellen

Stand: Mai 2001 Seite 41

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

9.2 Verwaltungsverfahren

2. Ausbildungsjahr(im 1. Fachbereich)

3. Ausbildungsjahr(im 2. Fachbereich)

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist währendder gesamten Ausbildung in denFachbereichen einzubeziehen.

Im 2. Ausbildungsjahr (1. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:4.2 Arbeits- und Organisationsmittel4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe5.2 Bürokommunikation5.4 Textformulierung und -gestaltung

Im 3. Ausbildungsjahr (2. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:3.1 Verwaltungshandeln5.2 Bürokommunikation

Die Fachaufgaben dienen insbeson-dere als Instrument für die Vermitt-lung des Verwaltungsverfahrens undder Rechtsanwendung.

a) Verwaltungsmaßnah-men dem nicht förm-lichen oder einem be-sonderen Verwaltungs-verfahren zuordnen

Anwendungsbereich des Verwaltungsverfah-rensgesetzes

Grundsatz der Nichtförmlichkeit

Grundbegriffe des allgemeinen Verwaltungs-verfahrens• Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit• Beteiligte• Geheimhaltung• Amtssprache

Ablauf des allgemeinen Verwaltungsverfahrens

• Tätigwerden der Behördenach pflichtgemäßem Ermessenauf Antragvon Amts wegen

• Untersuchungsgrundsatz

• Beratungs- und Auskunftspflichten

• Verfahrensrechte Beteiligter(Anhörung, Akteneinsicht)

• Entscheidung und Bekanntgabe

Abgrenzung förmlicher Verwaltungsverfahren

§§ 1, 2, 9 VwVfG

Einfache, zweckmäßige und zügigeDurchführung von Verwaltungsver-fahren

Hinweis auf• Bevollmächtigte, Beistände,

Vertreter• Ausgeschlossene Personen und

Befangenheit

Hinweis auf• Beweismittel• Mitwirkungspflicht Beteiligter

Stand: Mai 2001 Seite 42

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

9.2 Verwaltungsverfahren

b) Zustandekommen,Inhalt, Bekanntgabe,Rücknahme und Wider-ruf von Verwaltungsak-ten erklären

Begriff des Verwaltungsaktes (§ 35 VwVfG)

Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes(§ 37 VwVfG)

Inhalt des schriftlichen Verwaltungsaktes

• Erlassende Behörde (Kopf)• Entscheidungssatz• Begründung• Rechtsbehelfsbelehrung• Unterschrift

Abgrenzung des Verwaltungsaktesvon• Auskunft• Realakt• Allgemeinverfügung• öffentlich-rechtlichem Vertrag

Unterscheidung von Verwaltungs-akten• begünstigende und belastende• anordnende (befehlende), fest-

stellende und gestaltende• einseitige und mitwirkungsbe-

dürftige• formfreie und formgebundene

Nebenbestimmungen

Bekanntgabe

Wirksamkeit und Bestandskraft

Voraussetzungen für Rücknahme und Widerrufvon Verwaltungsakten

Befristung, Bedingung, Widerrufs-vorbehalt, Auflage, Auflagenvorbe-halt

Fehlerhafte Verwaltungsakte• rechtmäßige - schlicht rechtswid-

rige - nichtige• wirksame - unwirksame

c) form- und fristgerechteEinlegung von Wider-sprüchen überprüfen

Widerspruchsfrist

Form des Widerspruchs

Zuständige Behörde

Abgrenzung nicht förmlicher Rechts-behelfe, zum BeispielGegenvorstellung, Dienstaufsichts-beschwerde

Hinweis auf weitere formale Zuläs-sigkeitskriterien• Widerspruchsbefugnis• Statthaftigkeit• Zulässigkeit des Verwaltungs-

rechtsweges• Beteiligungs- und Handlungs-

fähigkeit

d) die förmliche Zustellungaufgrund besondererVorschriften oder be-hördlicher Anordnungveranlassen

Art der Zustellung nach Vorschrift oder Zweck-mäßigkeit

Zustellungsarten nach dem Verwaltungszustel-lungsgesetz

Wirkung der Zustellungsarten• Zeitpunkt der Zustellungswirkung• Beweiswert• Abwesenheit des Empfängers

Einwurf-EinschreibenÜbergabe-EinschreibenÜbergabe-Einschreiben mit Rück-scheinPostzustellungsurkundeGegen EmpfangsbekenntnisVorlegen der UrschriftÖffentliche Zustellung

Stand: Mai 2001 Seite 43

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

9.3 Rechtsanwendung

2. Ausbildungsjahr(im 1. Fachbereich)

3. Ausbildungsjahr(im 2. Fachbereich)

Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist währendder gesamten Ausbildung in denFachbereichen einzubeziehen.

Im 2. Ausbildungsjahr (1. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:4.2 Arbeits- und Organisationsmittel4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe5.2 Bürokommunikation5.4 Textformulierung und -gestaltung

Im 3. Ausbildungsjahr (2. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:3.1 Verwaltungshandeln5.2 Bürokommunikation

Die Fachaufgaben dienen insbeson-dere als Instrument für die Vermitt-lung des Verwaltungsverfahrens undder Rechtsanwendung.

a) Grundsatz der Verhält-nismäßigkeit, bestimmteund unbestimmteRechtsbegriffe erläu-tern, Verhältnis mehre-rer Anspruchsgrundla-gen zueinander bei derRechtsanwendung be-schreiben

Rechtsquellen

Aufbau von Rechtsnormen• Vollständige Rechtsnormen• Hilfsnormen• Tatbestandsmerkmale• Rechtsfolge (Muss-, Soll-, Kann-Bestimmungen)• Legaldefinition• Unbestimmte Rechtsbegriffe

Rangordnung von RechtsquellenAußenwirkung

Materielle Vorschriften, Verfahrens-vorschriftenGrundsatz- , Auffang-, Ausnahme-vorschriftenVerweisungen

Anwendung von Rechtsnormen• Klärung des rechtserheblichen Sachverhalts• Ermittlung der rechtlichen Fragestellung• Ermittlung der anzuwendenden Rechts-

norm(en)• Klärung der Tatbestandsmerkmale• Subsumtion des Sachverhalts• Feststellung der Rechtsfolge

AnwendungsbereichZuständigkeiten

Hinweise zur Ermessensausübung• Entschließungs- und Auswahler-

messen• Ermessensreduktion

Hinweis auf typische Ermessens-fehler, wie• Ermessensüberschreitung• Ermessensmangel• Ermessensmissbrauch

Stand: Mai 2001 Seite 44

Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion

9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung

VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE

9.3 Rechtsanwendung

a) Grundsatz der Verhält-nismäßigkeit, bestimmteund unbestimmteRechtsbegriffe erläu-tern, Verhältnis mehre-rer Anspruchsgrundla-gen zueinander bei derRechtsanwendung be-schreiben

(Fortsetzung)

Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und derGleichbehandlung

Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe

Eignung, Erforderlichkeit und Ange-messenheit des Mittels

Typische unbestimmte Rechtsbe-griffe• Inhaltliche Klärung, Interpretati-

onsbedürftigkeit und Hilfsmittelder Interpretation, z.B. Verwal-tungsvorschriften, Rechtspre-chung, Kommentare

• Hinweis auf Beurteilungsspiel-raum

Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagenzueinander

Zum Beispiel spezialgesetzlicheRegelungen - allgemeine Normen

b) Anliegen klären, aufsachgerechte Antrag-stellung hinwirken, An-träge annehmen undSachverhalte ermitteln

Klärung von Anliegen und Sachverhalten Zum Beispiel• Befragung der Betroffenen• Einholen von Auskünften• Vorlage von Nachweisen, Erklä-

rungen• Aktenauswertung• Einholen von Gutachten• Ortsbesichtigung

c) Fristen und Termineberechnen, festsetzenund berücksichtigen

Gesetzliche Fristen

Berechnung von Fristen und Terminen

Zum BeispielAntrags- und Ausschlussfristen,Widerspruchsfrist

Einbeziehung in die Terminplanung

d) anhand praktischer Fälledie für einen Sachver-halt spezifischen Vor-schriften anwenden undAuskünfte erteilen

Erfüllung von Aufgaben in den Fachbereichender ausbildenden Stelle

Stand: Mai 2001 Seite 45

Verordnungüber die Berufsausbildung

zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation

vom 12. März 1992in der Fassung der Änderungsverordnung vom 21. Oktober 1999

Auf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzesvom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletztdurch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976(BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, verordnet derBundesminister des Innern im Einvernehmen mitdem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft:

§ 1

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Büro-kommunikation/Fachangestellte für Bürokommunika-tion wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberufdes öffentlichen Dienstes.

§ 2

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 3

Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind minde-stens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. der Ausbildungsbetrieb1.1. Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbe-

triebes im Gesamtsystem der öffentlichenVerwaltung,

1.2 Berufsbildung,1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und ratio-

nelle Ressourcenverwendung;

2. Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln;

3. Verwaltungsorganisation und –betrieb3.1 Verwaltungshandeln,3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge;

4. Bürowirtschaft4.1 Organisation des Arbeitsplatzes,4.2 Arbeits- und Organisationsmittel,4.3 bürowirtschaftliche Abläufe,4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Verga-

bewesen,4.5 Statistik;

5. Informationsverarbeitung5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung,5.2 Bürokommunikation,5.3 schreibtechnische Qualifikationen,5.4 Textformulierung und -gestaltung,5.5 automatisierte Textverarbeitung,5.6 Datenschutz;

6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben6.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und

Bürokoordination,6.2 Organisationsaufgaben;

7. Finanzwesen7.1 öffentliches Finanzwesen,7.2 Kassenwesen;

8. Personalwesen8.1 Grundzüge des Personalwesens,8.2 Personalaufgaben;

9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwal-tungsverfahren und Rechtsanwendung9.1 Organisation und Arbeitsabläufe,9.2 Verwaltungsverfahren,9.3 Rechtsanwendung.

(2) Bei der Vermittlung der Fertigkeiten und Kennt-nisse nach Absatz 1 Nr. 9 sind unterschiedlicheFachaufgaben von zwei Fachbereichen der ausbil-denden Stelle zugrunde zu legen.

§ 4

Ausbildungsrahmenplan

(1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollennach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anlei-tungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung derBerufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermit-telt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplanabweichende sachliche und zeitliche Gliederung derAusbildungsinhalte ist insbesondere zulässig, soweiteine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausge-gangen ist oder betriebspraktische Besonderheitendie Abweichung erfordern.

(2) Die in dieser Rechtsverordnung genannten Fer-tigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden,dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifi-zierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2des Berufsbildungsgesetzes befähigt wird, die insbe-sondere selbständiges Planen, Durchführen undKontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auchin den Prüfungen nachzuweisen.

Seite 46

§ 5

Durchführung der Berufsausbildung

(1) Während der Berufsausbildung beim Ausbilden-den soll der Auszubildende mit Vorgängen befasstwerden, die den im Ausbildungsrahmenplan be-zeichneten Fertigkeiten und Kenntnissen entspre-chend auszuwählen sind.

(2) Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbil-dung sind die im Ausbildungsrahmenplan bezeich-neten Fertigkeiten und Kenntnisse in einer dienstbe-gleitenden Unterweisung von 420 Stunden zu ver-mitteln. Dabei kommen insbesondere Fertigkeitenund Kenntnisse nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 in Betracht;dem Auszubildenden sind Einsichten in Sinn, Zweckund Bedeutung der Rechts- und Verwaltungsvor-schriften, mit denen er fallbezogen befasst wird, zuvermitteln. Die dienstbegleitende Unterweisung istinhaltlich mit dem schulischen Rahmenlehrplan ab-zustimmen und zeitlich unter Beachtung der Pflichtdes Auszubildenden zum Besuch der Berufsschulezu organisieren.

§ 6

Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung desAusbildungsrahmenplanes für den Auszubildendeneinen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 7

Berichtsheft

Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form ei-nes Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gele-genheit zu geben, das Berichtsheft während derAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat dasBerichtsheft regelmäßig durchzusehen.

§ 8

Zwischenprüfung

(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eineZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mittedes zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in denAnlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr auf-geführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf denim Berufsschulunterricht entsprechend dem Rah-menlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er fürdie Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand pra-xisbezogener Fälle oder Aufgaben in insgesamthöchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsfä-chern durchzuführen:1. Bürowirtschaft,2. Verwaltung,3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

(4) Die in Absatz 3 genannte Prüfungsdauer kanninsbesondere unterschritten werden, soweit die Prü-fung in programmierter Form durchgeführt wird.

§ 9

Abschlussprüfung

(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in derAnlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnissesowie auf den im Berufsschulunterricht vermitteltenLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesent-lich ist.

(2) Die Prüfung ist schriftlich in den PrüfungsfächernBürowirtschaft, Verwaltung und Wirtschafts- undSozialkunde und praktisch in den PrüfungsfächernTextverarbeitung, Assistenz- und Sekretariatsaufga-ben sowie Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln imFachbereich durchzuführen.

(3) In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling in dennachstehend genannten Prüfungsfächern je eineArbeit anfertigen:

1. Prüfungsfach Bürowirtschaft:

In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogeneAufgaben oder Fälle aus folgenden Gebieten be-arbeiten und dabei zeigen, dass er grundlegendeFertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete er-worben hat und Zusammenhänge versteht:a) Bürowirtschaft,b) Bürokommunikation.

2. Prüfungsfach Verwaltung:

In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogeneAufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebietenbearbeiten und dabei zeigen, dass er grundlegen-de Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat undZusammenhänge versteht:a) Finanzwesen,b) Personalwesen.

3. Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:

In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogeneAufgaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeits-welt bearbeiten und dabei zeigen, dass er allge-meine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dar-stellen und beurteilen kann.

(4) Die in Absatz 3 genannte Prüfungsdauer kanninsbesondere unterschritten werden, soweit die Prü-fung in programmierter Form durchgeführt wird.

(5) In der praktischen Prüfung soll der Prüfling Auf-gaben in den nachstehend genannten Prüfungsfä-chern bearbeiten:

1. Prüfungsfach Textverarbeitung:

In 55 Minuten soll der Prüfling eine praxisbezoge-ne Aufgabe zur Textformulierung und -gestaltungeinschließlich der formgerechten Briefgestaltungbearbeiten und dabei zeigen, dass er grundlegen-de Fertigkeiten und Kenntnisse in diesem Gebieterworben hat. Die Aufgabe zur Textformulierungund -gestaltung umfasst die Konzipierung einesTextes nach stichwortartigen Angaben und die Er-stellung und Gestaltung mit Hilfe einer alphanu-merischen Tastatur unter Berücksichtigung vonautomatisierter Textverarbeitung.

Seite 47

2. Prüfungsfach Assistenz- und Sekretariats-aufgaben:

In 65 Minuten soll der Prüfling eine von zwei ihmzur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgabenaus dem Gebiet Assistenz- und Sekretariatsauf-gaben mit Arbeits- und Organisationsmitteln bear-beiten und dabei zeigen, dass er grundlegendeFertigkeiten und Kenntnisse der DV-Anwendungerworben hat.

3. Prüfungsfach Bürgerorientiertes Verwaltungshan-deln im Fachbereich:

Der Prüfling soll eine Fachaufgabe aus einem derbeiden Fachbereiche nach § 3 Abs. 2 bearbeiten.Er soll dabei zeigen, dass er Aufgaben im Rah-men des Verwaltungsverfahrens und der Rechts-anwendung praxisbezogen und bürgerorientierterledigen kann. Die Aufgabe soll Ausgangspunktfür das folgende Prüfungsgespräch sein. DasPrüfungsgespräch einschließlich der Bearbei-tungszeit für die Prüfungsaufgabe soll für den ein-zelnen Prüfling nicht länger als 60 Minuten dau-ern.

(6) Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungslei-stungen in zwei Prüfungsfächern mit mangelhaft undin dem weiteren Prüfungsfach mit mindestens aus-reichend bewertet worden, so ist auf Antrag desPrüflings oder nach Ermessen des Prüfungsaus-schusses in einem der mit mangelhaft bewertetenPrüfungsfächer die schriftliche Prüfung durch einemündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergän-zen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung denAusschlag geben kann. Das Prüfungsfach ist vomPrüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Er-gebnisses für dieses Prüfungsfach sind die Ergeb-nisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichenErgänzungsprüfung im Verhältnis zwei zu eins zugewichten.

(7) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses habenalle sechs Prüfungsfächer das gleiche Gewicht.

(8) Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen imGesamtergebnis und in jeweils mindestens zwei derin Absatz 3 sowie in Absatz 5 genannten Prüfungs-fächer mindestens ausreichende Leistungen erbrachtwerden. Werden die Prüfungsleistungen in einemPrüfungsfach mit ungenügend bewertet, ist die Prü-fung nicht bestanden.

§ 10

Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungs-pläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberu-fe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbil-dungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind,insbesondere für die Ausbildungsberufe Stenose-kretär/Stenosekretärin und Büroassistent/Büro-assistentin, sind vorbehaltlich des § 11 nicht mehranzuwenden.

§ 11

Übergangsregelungen

(1) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind diebisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es seidenn, die Vertragsparteien vereinbaren für die nachdem 30. Juni 1991 begonnenen Ausbildungsverhält-nisse die Anwendung der Vorschriften dieser Ver-ordnung.

(2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die am1. November 1999 bestehen, sind bis zum 31. De-zember 1999 die bis zum 31. Oktober 1999 gelten-den Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn,die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung dervom 1. November 1999 an geltenden Vorschriften.Für Wiederholungs- oder Ergänzungsprüfungennach diesem Termin sind diejenigen Vorschriftenzugrunde zu legen, auf deren Basis die erste Prü-fung vorgenommen worden ist.

§ 12

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.

_____________________________________

Die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung überdie Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Büro-kommunikation vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2066) istam 1. November 1999 in Kraft getreten.

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Anlage I(zu § 4)

Ausbildungsrahmenplanfür die Berufsausbildung

zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation

- Sachliche Gliederung -

Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

1. Der Ausbildungsbetrieb

(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)

1.1 Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetrie-bes im Gesamtsystem der öffentlichen Ver-waltung

(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)

a) staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen in der Bundes-republik Deutschland in ihren Bezügen zu den Aufgaben derausbildenden Stelle darstellen

b) Art und Rechtsform der ausbildenden Stelle beschreiben

c) Aufgaben der ausbildenden Verwaltung, ihre rechtlichenGrundlagen und ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft be-schreiben

d) Aufgaben der für die ausbildende Stelle wichtigen Organisatio-nen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen

1.2 Berufsbildung

(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)

a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen

b) Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsplan der ausbilden-den Stelle vergleichen

c) Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere dieRechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubilden-den, erläutern

d) Bedeutung und Aufgaben der Jugend- und Auszubildenden-vertretung im Rahmen der Berufsausbildung beschreiben

e) Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen

f) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und beruflicheAufstiegsmöglichkeiten beschreiben

1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelleRessourcenverwendung

(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)

a) Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationellerRessourcenverwendung an Beispielen der ausbildenden Stelleerklären

b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallver-hütung und den Umweltschutz beschreiben

c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvor-schriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung vonUnfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Un-fällen situationsgerecht verhalten

d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschut-zeinrichtungen beachten

e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen imberuflichen Einwirkungsbereich beitragen

f) zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beuflichenEinwirkungsbereich beitragen

Seite 49

Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

2. Verhältnis zwischen Verwaltung und Bür-ger, bürgerorientiertes Handeln

(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)

a) Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledi-gung angemessen berücksichtigen

b) Dienstleistungs- und Eingriffsverwaltung in ihren unterschiedli-chen Voraussetzungen und Anforderungen für das Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger beschreiben

c) Aufklärung, Beratung und Auskunft situationsgerecht und bür-gerorientiert vornehmen

d) Inhalt und Form von Schriftsätzen und mündlichen Mitteilun-gen nach Informationsziel und Adressatenkreis für den Bürgertransparent gestalten

e) Wirkungen des Verwaltungshandelns auf die Öffentlichkeit anBeispielen beschreiben

3. Verwaltungsorganisation und -betrieb

(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)

3.1 Verwaltungshandeln

(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)

a) Ziele des Verwaltungshandelns erläutern; Grundsätze undLeitlinien anwenden

b) Arten und Formen des Verwaltungshandelns beschreiben

c) Leistungen der ausbildenden Stelle darstellen

3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge

(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)

a) Aufbau- und Ablauforganisation der ausbildenden Stelle er-läutern

b) Dienst- und Geschäftsordnung anwenden, Geschäftsverfahrenbeherrschen

c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren vonAufgaben und Verantwortung an Beispielen der ausbildendenStelle darstellen

d) Informationswege in der ausbildenden Stelle darstellen unddas Zusammenwirken zwischen Funktionsbereichen beschrei-ben

e) Aufgaben, Anforderungen und Zusammenwirken typischerBüroarbeitsplätze darstellen

f) zur Verbesserung von Arbeitsabläufen im eigenen Arbeitsbe-reich beitragen

4. Bürowirtschaft

(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)

4.1 Organisation des Arbeitsplatzes

(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)

a) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltungunter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Bei-spielen des Ausbildungsbetriebes erläutern

b) einschlägige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten undden eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten

4.2 Arbeits- und Organisationsmittel

(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)

a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerechthandhaben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen

b) rechtzeitige Wartung und Instandsetzung von Büromaschinenund -geräten veranlassen

Seite 50

Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe

(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3)

a) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Post-ausgang kostenbewusst bearbeiten

b) Registraturarbeiten sachgerecht durchführen, Aufbewah-rungsfristen beachten

c) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung von Arbeitsauf-gaben einsetzen

d) Termine planen, überwachen und erforderliche Maßnahmeneinleiten

4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Verga-bewesen

(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4)

a) Grundsätze des Beschaffungswesens beschreiben

b) Beschaffungswesen der ausbildenden Stelle darstellen

c) bei der Materialverwaltung und bei dem Vergabeverfahrenmitwirken

d) bei der Beschaffung und Entsorgung von Materialien nachwirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten mitwirken

4.5 Statistik

(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5)

a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken in der ausbildendenStelle beschreiben

b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufberei-ten und in geeigneter Form darstellen

c) Statistiken auswerten und Ergebnisse aufbereiten

5. Informationsverarbeitung

(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)

5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung

(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1)

a) Gründe und Ziele für den Einsatz der Informations- und Kom-munikationstechnik erläutern

b) Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechni-ken auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeits-anforderungen an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären

5.2 Bürokommunikation

(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2)

a) Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems derausbildenden Stelle beschreiben

b) unterschiedliche Arbeitsaufgaben der ausbildenden Stelle mitHilfe von Bürokommunikationstechniken lösen

c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen

d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen anBeispielen der ausbildenden Stelle darstellen

e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedlicheVerfahren aufzeigen

f) Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätzebeachten

5.3 Schreibtechnische Qualifikationen

(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3)

a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben

b) Tastschreiben beherrschen

c) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Aufnahme- und Wie-dergabegeräte bedienen

Seite 51

Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

5.4 Textformulierung und -gestaltung

(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4)

a) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung vonNachschlagewerken erstellen

b) Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich ein-wandfrei formulieren und gliedern

c) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und ge-stalten

d) Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträ-gern normgerecht maschinenschriftlich anfertigen

e) Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstel-len

f) Tabellen erstellen sowie bei der Gestaltung von Vordruckenmitwirken

5.5 Automatisierte Textverarbeitung

(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.5)

a) Texte eingeben, aufrufen und bearbeiten

b) Texte speichern, verwalten, pflegen und sichern

c) Textbausteine und Serienbriefe erstellen

d) spezielle Funktionen des eingesetzten Textsystems anwenden

e) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln

f) in der ausbildenden Stelle eingesetzteTextsysteme bei derAnwendung sachgerecht und wirtschaftlich nutzen, beurteilenund, soweit zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwik-keln

5.6 Datenschutz

(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.6)

a) Vorschriften des Datenschutzes einhalten

b) die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beider Erhebung und Behandlung von Daten anwenden

6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)

6.1 Kommunikation und Kooperation im Büro undBürokoordination

(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1)

a) Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation in der ausbil-denden Stelle unterscheiden

b) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situatio-nen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstö-rungen beitragen

c) Aufgaben kooperativ lösen

d) Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und mit den einzel-nen Funktionsbereichen erläutern

e) Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben

f) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisseaufbereiten und weiterleiten

g) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte ertei-len

h) Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbei-tungszeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminka-lender führen

i) Besucher empfangen, anmelden, informieren und betreuen

k) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post,Berichte, Zeitungen, Zeitschriften, sichten, verteilen und bear-beiten

Seite 52

Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

6.2 Organisationsaufgaben

(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2)

a) Arbeitsabläufe organisieren

b) Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen

c) Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsge-recht auswählen

d) Reservierungen vornehmen

e) Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen undverteilen

f) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichenVorgaben vor- und nachbereiten

g) Reisekosten abrechnen

7. Finanzwesen

(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)

7.1 Öffentliches Finanzwesen

(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1)

a) Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben

b) Unterschiede zwischen staatlichem und kommunalem Haus-haltsrecht nennen

c) Grundzüge der Aufstellung und des Zustandekommens desHaushalts in der ausbildenden Stelle beschreiben

d) Einnahme- und Ausgabearten des Haushaltsplanes der aus-bildenden Stelle darstellen

e) Unterschiede zwischen den Abgabearten beschreiben

7.2 Kassenwesen

(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2)

a) Arten und Merkmale der Kassenanordnungen aufzählen

b) Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen, Haus-haltsüberwachungsliste führen

c) Belege für Zahlungsvorgänge erstellen und bei der Zusam-menstellung der Buchungsbelege mitwirken

d) Kassenanordnungen auf ihre formale Richtigkeit und Vollstän-digkeit prüfen

8. Personalwesen

(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)

8.1 Grundzüge des Personalwesens

(§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1)

a) Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse hinsichtlichRechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unter-scheiden

b) Pflichten und Rechte von Auszubildenden, Arbeitern, Ange-stellten und Beamten erläutern

c) Grundzüge des Arbeits- und Tarifrechtes darstellen

d) Vorschriften der Arbeitnehmerschutzgesetze darstellen

e) Zweck und Ziel des Personalvertretungsgesetzes oder desBetriebsverfassungsgesetzes darstellen, Grundzüge desWahlverfahrens, der Zusammensetzung und der Aufgaben derPersonalvertretung sowie die Beteiligungsarten beschreiben

f) Grundzüge des Sozialversicherungs-, des Zusatzversorgungs-und des Kindergeldrechtes darstellen

Seite 53

Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

8.2 Personalaufgaben

(§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2)

a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungendurchführen, insbesondere Verträge und Schriftstücke fertigen,Berechnungen durchführen

b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten,insbesondere Urlaubs-, Krank- und Unfallmeldungen bearbei-ten

c) weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten, Regelnfür das Führen von Personalakten und Datenschutzbestim-mungen im Personalwesen beachten

9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Ver-waltungsverfahren und Rechtsanwendung

(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)

9.1 Organisation und Arbeitsabläufe

(§ 3 Abs. 1 Nr. 9.1)

a) Organisation und Zuständigkeiten des Fachbereiches darstel-len

b) Arbeitsabläufe im Fachbereich erläutern

9.2 Verwaltungsverfahren

(§ 3 Abs. 1 Nr. 9.2)

a) Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einembesonderen Verwaltungsverfahren zuordnen

b) Zustandekommen, Inhalt, Bekanntgabe, Rücknahme und Wi-derruf von Verwaltungsakten erklären

c) form- und fristgerechte Einlegung von Widersprüchen über-prüfen

d) die förmliche Zustellung aufgrund besonderer Vorschriftenoder behördlicher Anordnung veranlassen

9.3 Rechtsanwendung

(§ 3 Abs. 1 Nr. 9.3)

a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestimmte und unbe-stimmte Rechtsbegriffe erläutern, Verhältnis mehrerer An-spruchsgrundlagen zueinander bei der Rechtsanwendung be-schreiben

b) Anliegen klären, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken,Anträge annehmen und Sachverhalte ermitteln

c) Fristen und Termine berechnen, festsetzen und berücksichti-gen

d) anhand praktischer Fälle die für einen Sachverhalt spezifi-schen Vorschriften anwenden und Auskünfte erteilen

Seite 54

Anlage II(zu § 4)

Ausbildungsrahmenplanfür die Berufsausbildung

zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation

- Zeitliche Gliederung-

A.

Bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte und deren Fortführung nach Abschnitt B soll auf die Fertigkeiten und Kenntnis-se der Berufsbildpositionen 1, 3, 7, 8 und 9 ein Zeitraum von etwa 18 Monaten entfallen.

Die Fertigkeiten und Kenntnisse zur Berufsbildposition 2 sind während der gesamten Ausbildungsdauer zu vermitteln. IhreVermittlung soll insbesondere in Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 3, 5, 6 und 9 erfolgen.

B.1. Ausbi ldungsjahr

1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen

1.2 Berufsbildung,

3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge,

6.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination,

8.1 Grundzüge des Personalwesens,

8.2 Personalaufgaben

zu vermitteln.

2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen

4.3 bürowirtschaftliche Abläufe,

5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung,

5.3 schreibtechnische Qualifikationen,

5.4 Textformulierung und -gestaltung,

6.2 Organisationsaufgaben

zu vermitteln.

3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen

1.1 Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung,

1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,

4.1 Organisation des Arbeitsplatzes,

4.2 Arbeits- und Organisationsmittel,

5.2 Bürokommunikation,

5.5 automatisierte Textverarbeitung,

5.6 Datenschutz

zu vermitteln.

Seite 55

2. Ausbi ldungsjahr

1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen

4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen,

4.5 Statistik,

7.1 öffentliches Finanzwesen,

7.2 Kassenwesen

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,

5.5 automatisierte Textverarbeitung,

5.6 Datenschutz

fortzuführen.

2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten undKenntnisse der Berufsbildpositionen

5.3 schreibtechnische Qualifikationen,

8.1 Grundzüge des Personalwesens,

8.2 Personalaufgaben

fortzuführen.

3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen

3.1 Verwaltungshandeln,

9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (für den ersten gewähltenFachbereich)

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.2 Arbeits- und Organisationsmittel,

4.3 bürowirtschaftliche Abläufe,

5.2 Bürokommunikation,

5.4 Textformulierung und -gestaltung

fortführen.

Seite 56

3. Ausbi ldungsjahr

1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten undKenntnisse der Berufsbildpositionen

3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge,

4.2 Arbeits- und Organisationsmittel,

4.3 bürowirtschaftliche Abläufe,

4.5 Statistik,

5.4 Textformulierung und -gestaltung,

5.5 automatisierte Textverarbeitung,

5.6 Datenschutz

fortzuführen.

2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten undKenntnisse der Berufsbildpositionen

5.3 schreibtechnische Qualifikationen,

6.2 Organisationsaufgaben,

7.1 öffentliches Finanzwesen,

7.2 Kassenwesen,

8.2 Personalaufgaben

fortzuführen.

3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildposition

9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (für den zweiten gewähltenFachbereich)

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.1 Verwaltungshandeln,

5.2 Bürokommunikation

fortzuführen.

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Rahmenlehrplanfür den Ausbildungsberuf

Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. April 1992)

Allgemeine Vorbemerkungen

Berufsschulen vermitteln dem Schüler allgemeineund berufsbezogene Lerninhalte für die Berufsaus-bildung, die Berufsausübung und im Hinblick auf dieberufliche Weiterbildung. Soweit eine berufsfeld-breite Grundbildung in vollzeitschulischer Formdurchgeführt wird, wird auch die fachpraktischeAusbildung vermittelt. Allgemeine und berufsbezo-gene Lerninhalte zielen auf die Bildung und Erzie-hung für berufliche und außerberufliche Situationen.

Entsprechend diesen Zielvorstellungen sollen dieSchüler

• eine fundierte Berufsausbildung erhalten, aufderen Grundlage sie befähigt sind, sich auf ver-änderte Anforderungen einzustellen und neueAufgaben zu übernehmen. Damit werden auchihr Entscheidungs- und Handlungsspielraum undihre Möglichkeit zur freien Wahl des Arbeits-platzes erweitert,

• unter Berücksichtigung ihrer betrieblichen Erfah-rungen Kenntnisse und Einsichten in die Zu-sammenhänge ihrer Berufstätigkeit erwerben,damit sie gut vorbereitet in die Arbeitswelt ein-treten,

• Fähigkeiten und Einstellungen erwerben, die ihrUrteilsvermögen und ihre Handlungsfähigkeit und-bereitschaft in beruflichen und außerberuflichenBereichen vergrößert,

• Möglichkeiten und Grenzen der persönlichenEntwicklung durch Arbeit und Berufsausübungerkennen, damit sie mit mehr Selbstverständnisihre Aufgaben erfüllen und ihre Befähigung zurWeiterbildung ausschöpfen,

• in der Lage sein, betriebliche, rechtliche sowiewirtschaftliche, soziale und politische Zusam-menhänge zu erkennen,

• sich der Spannung zwischen den eigenen An-sprüchen und denen ihrer Mit- und Umwelt be-wusst werden und bereit sein, zu einem Aus-gleich beizutragen und Spannungen zu ertragen.

Der Lehrplan für den allgemeinen Unterricht wirddurch die einzelnen Länder erstellt. Für den berufs-bezogenen Unterricht wird der Rahmenlehrplandurch die Ständige Konferenz der Kultusministerund -senatoren der Länder beschlossen. Die Lern-ziele und Lerninhalte des Rahmenlehrplans sind mitder entsprechenden, von den zuständigen Fachmi-nistern des Bundes im Einvernehmen mit dem Bun-desminister für Bildung und Wissenschaft erlasse-nen Ausbildungsordnung abgestimmt. Das Abstim-mungsverfahren ist durch das „Gemeinsame Er-gebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ geregelt. Derbeschlossene Rahmenlehrplan für den beruflichenUnterricht der Berufsschule baut grundsätzlich aufdem Hauptschulabschluss auf. Für Ausbildungsbe-rufe, die einem Berufsfeld im Berufsgrundbildungs-jahr zugeordnet sind, ist er in der Regel in eine

berufsfeldbreite Grundbildung und darauf aufbau-ende Fachbildung gegliedert. Dabei kann ein Rah-menlehrplan in der Fachstufe mit Ausbildungsord-nungen mehrerer verwandter Ausbildungsberufeabgestimmt sein.

Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und desRahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufs-ausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikati-on in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie -in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern -der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damitsind zugleich wesentliche Voraussetzungen für denEintritt in berufliche Weiterbildungsgänge geschaf-fen.

Der Rahmenlehrplan ist nach Ausbildungsjahrengegliedert. Er umfasst Lerngebiete, Lernziele, Lern-inhalte und Zeitrichtwerte. Dabei gilt:

Lerngebiete sind thematische Einheiten, dieunter fachlichen und didaktischen Gesichtspunktengebildet werden; sie können in Abschnitte gegliedertsein.

Lernziele beschreiben das angestrebte Ergebnis(z.B. Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen),über das ein Schüler am Ende des Lernprozessesverfügen soll.

Lerninhal te bezeichnen die fachlichen Inhalte,durch deren unterrichtliche Behandlung die Lern-ziele erreicht werden sollen.

Zeitr ichtwerte geben an, wieviel Unterrichts-stunden zum Erreichen der Lernziele einschließlichder Leistungsfeststellung vorgesehen sind.

Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischenVorgaben für den Unterricht. Selbständiges undverantwortungsbewusstes Denken und Handelnwird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformenvermittelt, in denen es Teil des methodischen Ge-samtkonzeptes ist.

Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vor-gehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Me-thoden, welche die Handlungskompetenz unmittel-bar fördern, sind besonders geeignet und solltendeshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessenberücksichtigt werden.

Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan un-mittelbar oder setzen ihn in einen eigenen Lehrplanum. Sie ordnen Lernziele und Lerninhalte den Fä-chern bzw. Kursen zu. Dabei achten sie darauf,dass die erreichte fachliche und zeitliche Gliederungdes Rahmenlehrplanes erhalten bleibt; eine weitereAbstimmung hat zwischen der Berufsschule undden örtlichen Ausbildungsbetrieben unter Berück-sichtigung des entsprechenden Ausbildungsrah-menplanes zu erfolgen.

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Berufsbezogene Vorbemerkungen

Dieser Rahmenlehrplan für den AusbildungsberufFachangestellter/Fachangestellte für Bürokommuni-kation ist mit der entsprechenden Verordnung überdie Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten fürBürokommunikation vom 12. März 1992 (BGBl. IS. 507) abgestimmt. Der Ausbildungsberuf ist nachder Berufsgrundbildungsjahr-Anrechungsverord-nung der gewerblichen Wirtschaft dem Berufsfeld„Wirtschaft und Verwaltung“, Schwerpunkt „Rechtund öffentliche Verwaltung“, zugeordnet.

Soweit die Ausbildung im ersten Jahr in einemschulischen Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt derRahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen Lern-bereich im Berufsgrundbildungsjahr für das Berufs-feld „Wirtschaft und Verwaltung“, Schwerpunkt„Recht und öffentliche Verwaltung“ (Beschluss derKultusministerkonferenz vom 19. Mai 1978).

Für die schulische Ausbildung gelten folgendeübergreifende Zielsetzungen:

1. Die Schülerinnen und Schüler sollen

• befähigt werden, in unterschiedlichen Zweigender öffentlichen Verwaltungen, aber auch in derWirtschaft, den erlernten Beruf auszuüben,

• Stellung, Aufgaben und Wirkung von Verwaltun-gen und Wirtschaftsbetrieben im gesellschaftli-chen und wirtschaftlichen Zusammenhang erfas-sen,

• ein breites, nicht nur auf die öffentliche Verwal-tung bezogenes Grundwissen erwerben und -darauf gestützt - wirtschaftliche, rechtliche, so-ziale und technische Zusammenhänge in der Ar-beitswelt und in der Gesellschaft erkennen undverantwortungsbewusst handeln,

• Verwaltungshandeln bürgerorientiert begreifenund beherrschen,

• betriebliche Aufgaben und Problemstellungenerfassen und lernen, Lösungsvorschläge zu ent-wickeln und zu begründen,

• sich bewusst werden, dass der Beruf zu speziali-sierten Tätigkeiten in Verwaltungseinheiten un-terschiedlicher Größe und Gliederung ebensobefähigen soll wie zur Bewältigung komplexererArbeitsaufgaben,

• die für ihre Tätigkeit in der öffentlichen Verwal-tung wesentlichen Rechtsvorschriften des priva-ten und öffentlichen Rechts in Grundzügen ken-nen und in geeigneten Fällen selbständig an-wenden,

• die Fähigkeit erwerben und bereit sein, in ver-antwortungsbewusster Weise sowohl selbständigals auch kooperativ in arbeitsteiligen Funktionenzu handeln und mit Arbeitsmitteln sachgerechtund sorgfältig umzugehen,

• befähigt werden, Informationen zu sammeln,auszuwerten, aufzubereiten und weiterzugeben,

• Informations- und Kommunikationstechniken alsHilfsmittel bei der Aufgabenbewältigung einset-zen,

• selbständig schriftliche Informationen sprachlichangemessen und formgerecht abfassen,

• mündliche Informationen sach- und situationsge-recht aufnehmen und weitergeben können,

• lernen, Fachliteratur zu nutzen,• die Bereitschaft und Fähigkeit entwickeln, Aus-

kunfts- und Informationswünsche zu erfassen,abzuschätzen und zu bearbeiten sowie sich si-tuationsgerecht zu verhalten,

• die Wirkung persönlichen Auftretens, der äuße-ren Erscheinung sowie verbaler und nonverbalerKommunikation auf andere Menschen erkennen,

• die Bedeutung von Kommunikation, Kooperationund Koordination als Grundlage für die Wahr-nehmung von Verwaltungs- und Sekretariatsauf-gaben erkennen und entsprechend handeln,

• über verschiedene Kommunikationsformen in-formiert sein, deren Anwendbarkeit in beruflichenSituationen beurteilen lernen und zwischen-menschliche Aspekte der Kommunikation be-rücksichtigen können,

• Problembewusstsein für die besondere Bedeu-tung des Umweltschutzes in der öffentlichenVerwaltung entwickeln und bei der Ausübung desBerufes berücksichtigen,

• gesetzliche und verwaltungsinterne Grundlagendes Datenschutzes anerkennen,

• Vorschriften und Maßnahmen des Arbeitsschut-zes kennen und berücksichtigen.

2. Während ihrer Berufsausbildung sollen dieSchülerinnen und Schüler erkennen,

• wie wesentlich es in der öffentlichen Verwaltungist, die Sprache mündlich und schriftlich zu be-herrschen,

• wie entscheidend die Qualität der Ausbildung unddie eigene Weiterbildung den beruflichen Werde-gang beeinflussen,

• dass der Erwerb wichtiger Arbeits- und Lerntech-niken und die Fähigkeit zum selbständigen Ler-nen eine wesentliche Voraussetzung für eine er-folgreiche Ausbildung und Berufsausübung ist.

Die modernen Informations- und Kommunikations-techniken haben einen zentralen Stellenwert.

Der Grundlagenvermittlung dient ein selbständigesLerngebiet „Informationsverarbeitung“. Darüberhinaus sind die modernen Informations- und Kom-munikationstechniken anwendungsbezogene Be-standteile der anderen berufsbezogenen Lernge-biete.

Ihre übende Anwendung erfordert kleinere Lern-gruppen (Teilungsunterricht).

3. Die künftige Entwicklung der Arbeitstechnikenund Arbeitsmittel kann dazu führen, dass Lernzieleund Lerninhalte dieses Rahmenlehrplanes aktuali-siert werden müssen.

Wo immer bei Lerninhalten die Formulierungen„z.B.“ oder „wie“ verwendet werden, sollen auchFreiräume für künftige Entwicklungen eröffnet wer-den.

Solche Lerninhalte sollen außerdem als exemplari-sche Vorgaben für den Unterricht verstanden wer-den.

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Stundenverteilung: „Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation“

Lerngebiete Zeitrichtwerte je Ausbildungsjahr

1. 2. 3. insgesamt

1. Allgemeine Wirtschaftslehre 40 80 40 160

2. Bürokommunikation und Büroorganisation 40 40 40 120

3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen --- 40 40 80

4. Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung 80 40 80 200

5. Informationsverarbeitung- Datenverarbeitung- Textverarbeitung- Kurzschrift

160 80 80 320(80)(120)(120)

Berufsbezogener Unterricht 320 280 280 880

Wochenstunden je Ausbildungsjahr 8 7 7 ---

1. Allgemeine Wirtschaftslehre

Die Schülerinnen und Schüler sollen

• einen Überblick über die Betriebsfunktionen der einzelnen Wirtschaftsbereiche erhalten, um die einzelwirtschaftlichenZusammenhänge im einzelnen Betrieb und der öffentlichen Verwaltung und deren Verknüpfung mit der Gesamtwirt-schaft zu erkennen und zu verstehen,

• ihre in der Praxis des Ausbildungsbetriebes erworbenen fachlichen Erfahrungen in den Unterricht einbringen, um aufdiese Weise Theorie und Praxis miteinander zu verknüpfen,

• die Fähigkeit erwerben, Arbeitsaufgaben im Beruf eigenständig zu erfüllen; d.h. zu planen, zu ordnen und die gefunde-nen Lösungswege zu begründen.

Solche Arbeitsaufgaben sind z.B. Vorgänge- der Materialbewirtschaftung und des bei Vertragsverletzungen rechtlich und ökonomisch richtigen Verhaltens,- der Leistungserbringung in der öffentlichen Verwaltung,- der rechtlich einwandfreien und ökonomisch richtigen Durchführung von Zahlungen.

Stundenverteilung: Allgemeine Wirtschaftslehre

Lernabschnitte Zeitrichtwerte

1. Berufsausbildung 5

2. Grundlagen des Wirtschaftens 10

3. Betrieblicher Leistungsprozess 10

4. Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Leistungsprozesses 40

5. Materialbewirtschaftung 10

6. Zahlungsverkehr und Kredite 30

7. Wirtschaftsordnung 15

8. Grundzüge der Wirtschaftspolitik 30

9. Steuern 10

Zeitrichtwerte insgesamt 160

Anmerkung: Die kurzschriftlichen Inhalte sind im Jahr 1999 aus der Ausbildungsordnung der Fachangestellten für Bürokommunikationgestrichen worden. Die Kultusministerkonferenz vertritt die Auffassung, dass die im Berufsschulunterricht für Kurzschrift vorgesehenenStunden im Bereich der Informationsverarbeitung umgeschichtet werden sollten. Näheres wird von den Ländern oder den Berufsschulenselbst geregelt. Laut Kultusministerkonferenz sollte die Kurzschrift weiterhin als Wahlfach angeboten werden.

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Lernziele Lerninhalte

Allgemeine Wirtschaftslehre1. Berufsausbildung - 5 Stunden

Rechtliche Regelungen der Ausbildung kennen und überdie Pflichten und Rechte des Auszubildenden und desAusbildenden informiert sein

Duales AusbildungssystemBerufsbildungsgesetzAusbildungsverordnungAusbildungsvertragJugendarbeitsschutzgesetz

2. Grundlagen des Wirtschaftens - 10 Stunden

Wirtschaftliche Grundbegriffe kennen und sie im Zusam-menhang mit aktuellen Informationen über die Wirtschaftverwenden

Einzel- und GesamtwirtschaftVolks- und WeltwirtschaftBedürfnisse - BedarfAngebot - Nachfrage - PreisbildungGüter, Dienstleistungen, InformationenKonsumieren - Sparen - Investieren

Die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns unter Be-rücksichtigung ökologischer Erfordernisse begründen

Ökonomisches PrinzipSpannungsverhältnis zwischen Ökonomie und Ökologie

Aufgaben und Wirkung der Produktionsfaktoren im Wirt-schaftsprozess - besonders auch im Hinblick auf die Risi-ken und Chancen für das Ökosystem - kennen

Knappheit der Produktionsfaktoren und Umweltschutz

Ziele erwerbs- und gemeinwirtschaftlicher sowie öffentli-cher Betriebe unterscheiden

GewinnerzielungVersorgungsprinzipKostendeckung

3. Betrieblicher Leistungsprozess - 10 Stunden

Den betrieblichen Leistungsprozess am Beispiel einesDienstleistungsbetriebes der öffentlichen Verwaltung un-tersuchen

Grundfunktionen - Beschaffung- Leistungserbringung- Absatz

Beurteilungs- - Bürgernähekriterien - Arbeitsbedingungen

- rationeller Energie- und Rohstoffeinsatz- Minimierung der Umweltbelastung

4. Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Leistungsprozesses - 40 Stunden

Ausgewählte Rechtsbegriffe kennen und anwenden Natürliche und juristische PersonenRechtsfähigkeit und GeschäftsfähigkeitSachen und RechteBesitz und Eigentum

Arten und Zustandekommen von Rechtsgeschäften er-läutern

Arten und Form von Rechtsgeschäften

Den Verpflichtungscharakter von Verträgen erkennen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft

Wichtige Verträge des Wirtschaftslebens kennen Überblick über Vertragsartenz.B. Dienstvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag

Inhalt und Grenzen der Vertragsfreiheit am Beispiel desKaufvertrages erörtern

Stellung der VertragsparteienAllgemeine GeschäftsbedingungenIntention des AGB-Gesetzes

Den Abschluss des Kaufvertrages erklären und seine Er-füllung durchführen und überwachen

Bestellung - AuftragsannahmeLieferungs- und ZahlungsbedingungenWareneingangsprüfungPrüfung von Rechnungen

Vertragsverletzungen kennen und Rechte situationsbezo-gen anwenden

MängelrügeLieferungsverzug

Einen Überblick über mögliche Unternehmensformen ge-winnen

EinzelunternehmenPersonengesellschaftenKapitalgesellschaftenÖffentlich-rechtliche Unternehmen

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Lernziele Lerninhalte

5. Materialbewirtschaftung - 10 Stunden

Die Bedeutung der Beschaffung von Gütern und Dienstenfür den betrieblichen Leistungsprozess erkennen und mögli-che Bezugsquellen feststellen

Angebotsvergleiche durchführen

BedarfsmitteilungBezugsquellenAusschreibung

Beurteilungskriterien

Tätigkeiten bei der Materialverwaltung beschreiben Eingangskontrolle, AbnahmePflegeAusgabeBestandskontrolle

Den störungsfreien Ablauf eins Beschaffungsvorganges vonder Planung bis zur Kontrolle nachvollziehen

6. Zahlungsverkehr und Kredite - 30 Stunden

Zahlungsformen in Wirtschaft und Verwaltung unterschei-den und für bestimmte Geschäftsfälle anwenden

BarzahlungScheckÜberweisung und ihre SonderformenKreditkarte

Zahlungsein- und -ausgänge unter dem Gesichtspunkt derLiquidität, der Verjährung, der Kontrolle offener Forderun-gen und der Skontowahrnehmung überwachen

TerminüberwachungZahlungsverzugVerjährungGesetzliche Zahlungstermine

Möglichkeiten des Einzugs offenstehender Forderungen inWirtschaft und Verwaltung in Grundzügen aufzeigen

MahnverfahrenGerichtliche ZwangsvollstreckungVollstreckungsprivileg der öffentlichen Verwaltung

Kredite nach Verwendung, Laufzeit und Sicherung unter-scheiden

Konsum- und InvestitionskreditKurz-, mittel- und langfristige KreditePersonal- und RealkrediteKassenkredit

Zwischen Kauf, Leasing und Kreditfinanzierung abwägen KapitalbindungLaufende KostenAnpassung an technische Entwicklung

7. Wirtschaftsordnung - 15 Stunden

Verstehen, dass Staaten ihre Wirtschaft unterschiedlichordnen können und sich dabei an den Chancen und Risikenzweier Modelle orientieren

Idealtypen in Grundzügen- Freie Marktwirtschaft- Zentralverwaltungswirtschaft

Die soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschlanderklären und beurteilen

Merkmale der sozialen Marktwirtschaft- Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen im Wirt-schaftsprozess

- Vertrags- und Gewerbefreiheit- privates und öffentliches Eigentum- soziale Sicherung und Gerechtigkeit- ökologische Verpflichtungunter Berücksichtigung der Rolle des Staates

8. Grundzüge der Wirtschaftspolitik - 30 Stunden

Geld- und Güterströme als Kreislauf darstellen Sektoren - Haushalte- Unternehmen- Staat- Ausland

Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen den Sek-toren unter den Aspekten der Arbeitsteilung und Beschäfti-gung erkennen

Auswirkungen veränderter Geld- und Güterströme

Wirtschaftspolitische Hauptziele kennen, die Unvermeidbar-keit von Zielkonflikten verstehen und anhand aktueller ge-samtwirtschaftlicher Situationen Lösungsansätze erörternund beurteilen

WirtschaftswachstumVollbeschäftigungGeldwertstabilitätAußenwirtschaftliches GleichgewichtGesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte wie- Inflation - Deflation- Unterbeschäftigung - Überbeschäftigung

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Lernziele Lerninhalte

Aktuelle wirtschaftspolitische Grundprobleme analysierensowie ihre Bedeutung für betriebliche Entscheidungen undpersönliches Verhalten bedenken

Grenzen quantitativen WachstumsTechnischer Fortschritt und UmweltschutzDemografische EntwicklungEinkommens- und Vermögensverteilung

Formen und Richtungen gesamtwirtschaftlicher Entwicklun-gen unterscheiden und Einwirkungsmöglichkeiten desStaates und der Bundesbank kennen

Globale und nationale Trends, z.B.Bevölkerungsexplosion, Zerstörung von Lebensräumen,Wohlstandsmehrung im Nord-Süd-GefälleKonjunkturelle und saisonale Schwankungen der wirtschaft-lichen EntwicklungEinwirkungsmöglichkeiten- Konjunkturpolitik oder Steuerpolitik des Staates- Maßnahmen der Bundesbank

Möglichkeiten und Grenzen überstaatlicher Wirtschaftspoli-tik erkennen

Kompetenzen überstaatlicher Zusammenschlüsse undKonferenzen, z.B. EG, Gatt, OPEC, OECD

Bedeutung weltweit tätiger Unternehmen erkennen

9. Steuern - 10 Stunden

Die Steuererhebung durch den Staat beschreiben und amBeispiel zweier Steuerarten auf die mit der Erhebung ver-bundenen Probleme der Steuergerechtigkeit eingehen

Überblick über Steuerarten- nach dem Gegenstand der Besteuerung- nach der Art der Erhebung- nach dem Steuerberechtigten- nach dem SteuerträgerEinkommensteuer und Umsatzsteuer im Hinblick auf- Besteuerungstatbestände- Steuertarife- Steuerquote und Belastbarkeit

Einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen

2. Bürokommunikation und Büroorganisation

Die Schülerinnen und Schüler sollen• typische Bürotätigkeiten und Kommunikationsvorgänge selbständig planen und durchführen,• über Aufbau, Funktionszusammenhänge und Informationswege des Betriebes informiert sein,• Arbeitsabläufe und Kommunikationsprozesse im Büro analysieren und beurteilen,• neue Kommunikations- und Organisationsmittel - auf den jeweils gegebenen Betriebsablauf bezogen - wirtschaftlich und

ökologisch begründet im Büro einsetzen,• bereichsbezogene Organisationsarbeiten, z.B. Arbeitsabläufe im Sekretariat oder in Assistenzfunktionen planen, durch-

führen und nachbereiten,• verschiedene Aspekte der Arbeitsraum- und Arbeitsplatzgestaltung kennen und beurteilen.

Stundenverteilung: Bürokommunikation und Büroorganisation

Lernabschnitte Zeitrichtwerte

1. Gestaltung von Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitszeit 20

2. Arbeitsabläufe 15

3. Aufbauorganisation und Führung in Betrieben 20

4. Ablauforganisation 15

5. Kommunikationsformen 30

6. Aufgabenbezogene Kommunikation 20

Zeitrichtwerte insgesamt 120

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Lernziele Lerninhalte

Bürokommunikation und Büroorganisation

1. Gestaltung von Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitszeit - 20 Stunden

Die Bedeutung von Umwelt- und Gesundheitsfaktoren für dieLeistungsfähigkeit erläutern

Z.B. Luft, Licht, Akustik, Farbe und Raumgestaltung,Bürolandschaft, Entlüftung und Klimaanlage

Betriebliche Arbeitszeit- und Pausenregelungen kennen undbeurteilen

Gleitzeiten, Kernzeiten, SchichtzeitenErmüdungskurven, Pausen

Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung sowie Arbeitsab-läufe insbesondere unter arbeitsmedizinischen und ökologi-schen Gesichtspunkten aufeinander beziehen

Z.B. anhand von ArbeitsstättenverordnungUnfallverhütungsvorschriftenRichtlinien der Berufsgenossenschaften für Bildschirm-arbeitsplätze

Arbeitsplatz, Tätigkeiten am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzbe-schreibung und dem Arbeitsplatz zugeordnete Geräte undAusstattung im Zusammenhang beurteilen

AusstattungslistenArbeitsplatzbeschreibungen

Einsatz von Diktiergeräten unter dem Gesichtspunkt derWirtschaftlichkeit beurteilen

Diktiergeräte

Den eigenen Arbeitsplatz in den betrieblichen Funktionszu-sammenhang einordnen und sachgerecht gestalten

Kennzeichnung im Organisationsplan/OrganigrammGestaltungskriterien

Veränderungen der Arbeitswelt allgemein und auf die eigeneArbeit bezogen erkennen

Z.B. in Gestalt von- Einsatz neuer Geräte und Organisationsmittel- Entlastungen und Belastungen- organisatorischen Veränderungen- weniger Standardisierung- Arbeitserweiterung, Arbeitsbereicherung

Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit erkennen und nutzen Z.B. VorschlagswesenVerbesserungsvorschläge für Arbeitsaufgaben,Arbeitsabläufe, Arbeitsbereicherung

Ein Problem am Arbeitsplatz systematisch bearbeiten, z.B.rationelle Informationsgewinnung und Informationsverarbei-tung durch Strukturierung von Bildschirminformation undErgonomie der Bildschirmqualität

Definition des ProblemsZielformulierungLösungsmöglichkeitenz.B. Beratung, BrainstormingEntscheidungDurchführungKontrolle

2. Arbeitsabläufe - 15 Stunden

Ein- und ausgehende Post bearbeiten und den Einsatz ver-fügbarer Hilfs- und Organisationsmittel planen und abwickeln

Arbeitsabläufe bei ein- und ausgehender PostVerfügbare Hilfs- und OrganisationsmittelPostvollmachten

Zweckmäßige Versandarten wählen

Registraturarbeiten sachgerecht durchführen AktenordnungAktenplanAufbewahrungsfristen

Registratursysteme und Mikroverfilmung anhand von Ver-gleichskriterien beurteilen

Formen der Registratur, MikroverfilmungVergleichskriterien,z.B. Kosten, Raumbedarf, Zugriff, Kapazität

3. Aufbauorganisation und Führung in Betrieben - 20 Stunden

Organisations- und Geschäftsverteilungspläne auswertenund Ordnungsmerkmale auffinden

Vertikale und horizontale Gliederung:Leistungsebenen, hierarchischer Instanzenaufbau,Abteilungsbildung;Zentralisation - Dezentralisation, z.B. Schreibdienst,Servicefunktionen

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Lernziele Lerninhalte

Kompetenz und Verantwortung als Merkmale der Instanzenund als Korrelat der Aufgabenstellung erkennen

Entscheidungs-, Weisungs-, Kontroll-, Unterschrifts- undVertretungsbefugnis

Stellenbeschreibung (Dienstpostenbeschreibung) an Bei-spielen durchführen und ihre Bedeutung für Stelleninhaberund Mitarbeiter sowie den Zusammenhang zur haushalts-rechtlichen Personalwirtschaft untersuchen

StellenbeschreibungStellenplanZusammenhang zur Stellenbewirtschaftung

Besondere Organisationsformen einordnen Z.B. Kommissionen, Ausschüsse, Projektgruppen, Fe-derführung, Amtshilfe

Informations- und Kommunikationsstrukturen kennzeichnen DienstwegDienstbesprechung, Sitzung, Konferenz

Auswirkungen der Mitbestimmung und Mitwirkung auf Ent-scheidungsverfahren und Informationssysteme an Beispielenaufzeigen

Personalvertretung als Vertretungsorgan außerhalb derLinienorganisation (Grundlagen des Personalvertretungs-rechts müssen vorher behandelt worden sein; s. Lernge-biet „Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung“)

Autoritäre und kooperative Führung als idealtypische Stilfor-men kennzeichnen und ihre Merkmale mit Erfahrungen ausGesellschaft, Betrieb und Schule vergleichen

Führungsstile- Idealtypen- Realtypen

Bedingungen einer funktionsfähigen Betriebsorganisationerörtern

Z.B. ausreichende Information der Mitarbeiter; Kooperati-onsbereitschaft; Berücksichtigung der informellen Bezie-hungen

4. Ablauforganisation - 15 Stunden

Am Beispiel bekannter Arbeitsabläufe die Notwendigkeiträumlich-zeitlicher Abfolgeregelungen verdeutlichen

Z.B. PosteingangMitzeichnungsverfahren

Geschäftsordnungen und Dienstanweisungen als Regelun-gen des Arbeitsablaufes an Beispielen erkennen und beur-teilen

GeschäftsordnungenDienstanweisungen

Einen Standardablauf planen

Anlässe für die Überprüfung bestehender Arbeitsabläufeaufzeigen und Ziele der Neu- oder Reorganisation ableiten

Z.B. Engpässe, Doppelarbeit, Leerläufe,z.B. Terminwahrung, Kosten, Minimierung der Durchlauf-zeit, Optimierung der Kapazitätsauslastung

Methoden der Ist-Aufnahme erläutern Befragungs-, Berichts- und Beobachtungsmethoden

Die Bearbeitung des Problems systematisieren Von der Definition des Problems bis zur Ergebniskontrolle

Termine planen und überwachen TerminabstimmungOrganisationsmittel, z.B. Terminkalender, Plantafel, Ter-mindateienTerminplanung, z.B. in der Personalwirtschaft, im Rech-nungswesen, bei der betrieblichen AusbildungBedeutung von TerminenFolgen der Nichteinhaltung von Terminen

5. Kommunikationsformen - 30 Stunden

Die verschiedenen Arten der schriftlichen Kommunikationkennen und hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Wir-kung (Schnelligkeit, Kosten) unterscheiden und entspre-chende Texte formulieren

Schriftliche Kommunikation- Einsatzgebiete, Verwendungsfälle, Besonderheiten- Brief- und Urschriftverkehr- Akten- und Telefonnotizen- Programmierte Texte- Vordrucke und Formulare- Vervielfältigte oder gedruckte Schriftstücke

Interne Vordrucke und Belege entwerfen und im Hinblick aufneue Organisationserfordernisse/Aufgabenstellung ändern

Z.B. Kurzmitteilungen, Telefonnotizen,Urlaubsmeldungen/Urlaubsanträge

Verfahren der Textvervielfältigung beurteilen Kopieren, Drucken

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Lernziele Lerninhalte

Die verschiedenen Arten der Telekommunikation kennen undhinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten beurteilen

Telekommunikation- Telefon- und Rufanlagen- Netzwerke wie• Teletex, Telefax• Datel, Bildschirmtext• ISDN

Arten mündlicher Kommunikation kennen und Besonderhei-ten berücksichtigen

Mündliche Kommunikation- Erteilen von Auskünften- Entgegennahme und Weiterleiten von Informationen- Akteneinsicht, z.B. bei Anfragen von Mitarbeitern zur

Personalakte oder im Umgang mit Bürgern oder ande-ren Behörden

Gesprächsnotizen

Nonverbale Kommunikation in unterschiedlichen Situationenerkennen, ihre Bedeutung einschätzen und das eigene Ver-halten - auch unter Verwendung audiovisueller Hilfsmittel -beobachten, verändern und kontrollieren

Nonverbale Kommunikation- Mimik- Gestik- äußeres Auftreten- Umgangsformen

6. Aufgabenbezogene Kommunikation - 20 Stunden

Protokollarten unterscheiden und Kurzprotokolle sach- undstilgerecht anfertigen

Verlaufs-/VerhandlungsprotokollBeschluss-/ErgebnisprotokollGedächtnisprotokoll

Verteiler für Protokolle festlegen und fortschreiben Verteilerdateien

Sitzungen und Tagungen vorbereiten und ihre Durchführungplanen

Erstellen einer Checkliste

Sitzungen und Tagungen nachbereiten ProtokollePresseberichtKostenabrechnung

Dienstreisen vor- und nachbereiten Beschaffung und Auswertung von InformationsmaterialReisekartei/-dateiVerkehrsmittel/ReservierungenReiseterminNachbereitung der Reise- Auswertung der Reiseberichte- Abrechnung der Reisekosten

3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen vermittelt die Berufsschule Kenntnisse und Fertigkeiten in der Erfas-sung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen zur Planung, Steuerung und Kontrolle betrieblicher, gesamtwirt-schaftlicher und gesellschaftlicher Vorgänge.

Die betriebliche Ausbildung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in unterschiedlichen Behörden. Die Berufsschulevermittelt allgemein gültige Grundlagen des Haushalts- und Kassenwesens im Überblick.

Die Schülerinnen und Schüler sollen• wirtschaftliche und gesellschaftliche Tatbestände und Entwicklungen mit Hilfe von Zahlen rechnerisch und grafisch

darstellen und beurteilen,• die Notwendigkeit zur Planung und Überwachung in den öffentlichen Haushalten erkennen,• die Bedeutung des Haushalts als Mittel zur Durchsetzung politscher Ziele erkennen und die Problematik langfristig

festgelegter Einnahmen- und Ausgabenstruktur als Einschränkung politischer Handlungsfähigkeit verstehen,• lernen, im Ausbildungsbetrieb Arbeitsaufgaben aus dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zu überneh-

men und sie in einem größeren organisatorischen und politischen Zusammenhang zu sehen,• befähigt werden, die Verfahren des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens unter Nutzung der kaufmännischen

Rechentechniken und gegebenenfalls des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechniken anzuwenden.

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Stundenverteilung: Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

Lernabschnitte Zeitrichtwerte

1. Verwaltungsbezogenes Rechnen 20

2. Statistik 20

3. Haushalts- und Kassenwesen 40

Zeitrichtwerte insgesamt 80

Lernziele Lerninhalte

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

1. Verwaltungsbezogenes Rechnen - 20 Stunden

Werden Dreisatz-, Durchschnitts-, Prozent- und Zinsrechnen nicht grundsätzlich in das Haushalts-, Kassen- und Rech-nungswesen integriert vermittelt, ist die berufsbezogene Anwendung dieser Formen des Wirtschaftsrechnens im Rah-men einer Einführung zu vermitteln.

Kaufmännische Rechenarten auf Verwaltungstatbeständeanwenden

Einfacher DreisatzDurchschnittsrechnenProzentrechnenZinsrechnen

2. Statistik - 20 Stunden

Im Rahmen dieses Lernabschnitts lassen sich in Verbindung mit Bürokommunikation oder Datenverarbeitung einfacheStatistik-Programme wirklichkeitsnah einsetzen.

Zweck statistischer Darstellung aus der Verwaltung erkennenund verstehen

Information der ÖffentlichkeitSelbstdarstellungKontrolle der Verwaltung

Möglichkeiten der Erfassung, Darstellung und Auswertungvon Daten mit Hilfe der Statistik nutzen

Vollerhebung - StichprobeBefragung - Beobachtung - ExperimentGliederungszahlen - Durchschnittswerte - Mittelwerte -Verhältniszahlen

Statistisches Material aus dem Erfahrungsbereich aufberei-ten

Tabelle, Diagramm angewandt auf z.B.Kennziffern aus dem HaushaltswesenLebenshaltungskostenGehaltsentwicklungEinwohner der GemeindePro-Kopf-VerschuldungEinsatz der BürokommunikationProduktivitätsvergleicheBesteuerung

Darstellungen aus z.B. Broschüren, Presse interpretierenund problematisieren

Interpretationskriterien, z.B. Zweck, Adressaten, Anlass

3. Haushalts- und Kassenwesen - 40 Stunden

Notwendigkeit und Zwecke der Haushaltsplanung der öffent-lichen Haushalte erläutern

Öffentliche HaushaltsplanungRechtsgrundlagen

Das Zustandekommen von Haushaltsgesetzen bzw. Haus-haltssatzungen im Rahmen der Gewaltenteilung beschreiben

Zustandekommen und Inhalt von Haushaltsgesetzenbzw. Haushaltssatzungen in Grundzügen

Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes nennen Z.B. Gesamtplan/Einzelpläne, Vermögens-/Verwaltungs-haushalt, Stellenplan, Sammelnachweise

Bedeutsame Grundsätze für die Aufstellung des Haushalts-planes darstellen

Allgemeine Haushaltsgrundsätze wie z.B. stetige Aufga-benerfüllung, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit,HaushaltsausgleichVeranschlagungsgrundsätze wie z.B. Kassenwirksamkeit,Einzelveranschlagung

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Lernziele Lerninhalte

Wichtige Einnahmequellen öffentlicher Haushalte beschrei-ben und die Verwendung von Haushaltsmitteln nennen

Steuern, Gebühren, Beiträge, Entgelte, Kreditaufnahmen;Personalausgaben, Investitionen, Schuldendienst

Die Ausführungsgrundsätze des Haushaltsplanes erklärenund Sonderfälle bei der Ausführung nennen

Grundsatz der sachlichen, betraglichen und zeitlichenBindung;außer- und überplanmäßige Ausgaben;Nachtragshaushalt

Methoden der Haushaltsüberwachung darstellen Einnahme- und Ausgabekontrolle durch Haushaltsüber-wachungslisten

Die Stellung und Aufgaben öffentlicher Kassen nennen KassensicherheitTrennung von Kasse und VerwaltungÜberblick über die wichtigsten Kassenaufgaben wie z.B.Zahlungsverkehr, Mahnungen, Buchungen

Bedeutung von Kassenanordnungen und beschreiben Grundsatz der Trennung von Anordnung und Ausführung

Arten und Inhalte von Kassenanordnungen nennen Z.B. Zahlungsanordnungen, Buchungsanordnungen; au-tomatisierte Verfahren

Notwendigkeit der Rechnungsprüfung darstellen Rechnungsprüfung, parlamentarische Kontrolle, Entla-stung, Haushaltskreislauf

4. Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung

Die Schülerinnen und Schüler sollen• die Aufgaben und den Aufbau des Staates kennen sowie die Bedeutung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik

Deutschland erkennen und verstehen,• ein demokratisches Rechtsverständnis entwickeln und das öffentliche Recht als Bestandteil der allgemeinen

Rechtsordnung kennenlernen,• wichtige Regelungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes und ihr Zustandekommen kennen sowie die

Bedeutung gesetzlicher Schutzvorschriften erkennen,• die Besonderheiten dienstrechtlicher Vorschriften öffentlicher Dienstverhältnisse beschreiben,• Mitwirkungs- und Mitbestimmungsregelungen in Unternehmen und öffentlicher Verwaltung kennen,• Grundzüge der sozialen Sicherung kennen und deren Bedeutung für den Einzelnen verstehen,• die Arten, Träger und Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns unterscheiden,• den Ablauf von Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung möglicher Rechtsbehelfe beschreiben,• die Grundzüge des Kommunalrechtes kennen,• Rechtskenntnisse und Rechtsquellen aufgabengerecht anwenden.

Stundenverteilung: Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung

Lernabschnitte Zeitrichtwerte

1. Staatsrecht 20

2. Arbeits- und Tarifrecht und dienstrechtliche Vorschriften 80

3. Soziale Sicherung 30

4. Verwaltungsrecht 50

5. Kommunalrecht 20

Zeitrichtwerte insgesamt 200

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Lernziele Lerninhalte

Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung

1. Staatsrecht - 20 Stunden

Aufgaben des Staates erklären OrdnungSicherheitSoziale Sicherung

Die Elemente des Staates nennen StaatsvolkStaatsgebietStaatsgewalt

Gründe für die Bildung von Staatengemeinschaften nennenund an Beispielen erläutern

Europäische GemeinschaftVereinte Nationen

Die Bedeutung der Grundentscheidungen des Grundgeset-zes erkennen

DemokratieSozialer RechtsstaatFöderalistisches Prinzip

Die Bedeutung der Grundrechte für das Verwaltungshan-deln erklären

GrundrechteBindung der VerwaltungVerwirkung und Einschränkung von Grundrechten

Ein Gesetzgebungsverfahren in Grundzügen darstellen Verfahrensschritte von der Gesetzesinitiative bis zumInkrafttreten eines Gesetzes

2. Arbeits- und Tarifrecht und dienstrechtliche Vorschriften - 80 Stunden

Die rechtliche Einordnung von Arbeitsverträgen erklären Gesetzliche und tarifvertragliche Voraussetzungen

Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmererläutern

Arbeitspflicht, Treuepflicht;Lohnfortzahlungspflicht, Fürsorgepflicht

Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnissesaufzeigen

Ordentliche Kündigung,außerordentliche Kündigung,Aufhebungsvertrag,Kündigungsschutz

Vorschriften über die Sicherheit am Arbeitsplatz kennen unddie Notwendigkeit von Arbeitsschutzvorschriften für alleArbeitnehmer erklären

Wesentliche Regelung des Arbeitsschutzes wie z.B.Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, GewO, AZO, Vor-schriften der Berufsgenossenschaften, Tarifverträge

Beispielhaft die Notwendigkeit zusätzlicher Vorschriften fürbesonders schutzbedürftige Gruppen erklären

MütterSchwerbehinderteJugendliche

Die Aufgaben der Sozialpartner und die Bedeutung derTarifautonomie in Grundzügen kennen

Sozialpartner und Tarifautonomie

Typische Inhalte von Kollektivvereinbarungen nennen Manteltarif, Lohntarif, Betriebs- und Dienstvereinbarun-gen

Mögliche Abläufe von Tarifverhandlungen beschreiben Konfliktfreier Ablauf von TarifverhandlungenKonflikte bei Tarifverhandlungen wie Streik und Aussper-rungSchlichtung

Grundlagen der Mitbestimmung in der gewerblichen Wirt-schaft beschreiben

Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmung

Grundlagen des Personalvertretungsrechts nennen PersonalvertretungsgesetzeOrgane

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrates kennenund Einwirkungsmöglichkeiten unterscheiden

Allgemeine Aufgaben und Pflichten, Mitbestimmung, Mit-wirkung, Abschluss von Dienstvereinbarungen

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Lernziele Lerninhalte

Individuelle Möglichkeiten der Mitbestimmung beschreiben z.B. Teilnahme an der Personalratswahl,Personalversammlung

Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse und privatrechtlicheArbeitsverhältnisse unterscheiden und ihre Rechtsgrundla-gen nennen

Öffentlich-rechtlicher Status,Regelung insbesondere durch beamtenrechtliche Vor-schriften, Ernennung;privatrechtlicher Status, Regelung insbesondere durchVertrag, Tarifverträge, BGB

Arten von Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichenDienst unterscheiden

Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte, Arbeiter

Bedeutung und Geltungsbereich des BAT erläutern Tarifautonomie im öffentlichen Dienst, Regelungen durchweitere Tarifverträge

Eingruppierung in Vergütungsgruppen beispielhaft be-schreiben

Tätigkeitsmerkmale, Vergütungsgruppen, Höhergruppie-rung, z.B. durch Qualifizierung

Bestandteile der Vergütung unterscheiden Grundvergütung, Ortszuschlag, örtlicher Sonderzuschlag,vermögenswirksame Leistungen, Überstundenvergütung,Urlaubsvergütung

BAT-Bestimmungen bei der Beendigung des Arbeitsverhält-nisses nennen

Schriftform der Kündigung, ordentliche und außerordent-liche Kündigung, unkündbare Angestellte, Auflösungs-vertrag

Beamtengruppen nennen Berufsbeamte, EhrenbeamteBeamte auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe, auf WiderrufLaufbahngruppen

Rechte und Pflichten des Beamten nennen Rechte: z.B. Fürsorge und Schutz, Dienst- und Versor-gungsbezüge, UrlaubPflichten: z.B. volle Hingabe an seinen Beruf, uneigen-nützige Verwaltung seines Amtes, Beratung und Unter-stützung der Vorgesetzten, Diensteid, Amtsverschwie-genheit

Besonderheiten und Bestandteile der Beamtenbesoldungnennen

Besoldung nach dem Alimentationsgrundsatz; Besol-dungsdienstalter; Grundgehalt, Ortszuschlag, Zulagen,Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen;MehrarbeitsvergütungBesoldungsordnungen

Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprü-chen aus dem Arbeits- oder Beamtenverhältnis nennen

ArbeitsgerichtsbarkeitVerwaltungsgerichtsbarkeit

3. Soziale Sicherung - 30 Stunden

Grundgedanken der Solidarität von Versicherungseinrich-tungen kennen

Soziale SicherungGrundgedanke der Solidarität, Solidargemeinschaften

Zweige der Sozialversicherung beschreiben und nach ver-schiedenen Kriterien unterscheiden

Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversi-cherung, Arbeitslosenversicherung;Träger, versicherter Personenkreis, Beiträge, Leistungen;Finanzierungsprobleme

Soziale Sicherung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn be-schreiben

Zusatzversorgung, Beamtenversorgung, Beihilfe

Freiwillige Versicherung von der Pflichtversicherung unter-scheiden

Vergleich zwischen gesetzlicher Sozialversicherung undprivaten Versicherungen

Sozialhilfe als staatliche Hilfe für wirtschaftlich Schwacheerklären

Sozialhilfe, Subsidiarität

Weitere staatliche soziale Leistungen und ihre sozialpoliti-sche Bedeutung am Beispiel erörtern

Z.B. Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbil-dungsförderung

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Lernziele Lerninhalte

4. Verwaltungsrecht - 50 Stunden

Arten der öffentlichen Verwaltung nennen und an Beispielenihre Aufgaben erläutern

Hoheitliche und nichthoheitliche VerwaltungEingriffs-, Ordnungs- und Leistungsverwaltung

Träger der öffentlichen Verwaltung unterscheiden und Bei-spiele nennen

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichenRechtsBehördenbegriff

Grundlagen des Verwaltungshandelns aufzählen und nachihrer Rechtsqualität unterscheiden

VerfassungGesetzRechtsverordnungSatzungGerichtsurteilVerwaltungsvorschrift

Allgemeine Grundsätze für das Verwaltungshandeln erklä-ren

Z.B. Gesetzmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz,Verhältnismäßigkeit, pflichtgemäßes Ermessen, bürgero-rientiertes Verwaltungshandeln

Handlungsformen der Verwaltung nennen Z.B. hoheitliches Handeln und Handeln in privatrecht-lichen Formen, Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Ver-trag

Arten des Verwaltungsverfahrens erklären und Verfahrens-abschnitte nennen

Förmliches und nichtförmliches Verwaltungsverfahren:- Einleitung- Prüfung der Sach- und Rechtslage- Abschluss

Den Begriff des Verwaltungsaktes erläutern § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz

Verwaltungsakte nach verschiedenen Merkmalen unter-scheiden

Befehlende, gestaltende, feststellende und beurkundendeVerwaltungsakteEinseitige und mitwirkungsbedürftige VerwaltungsakteBegünstigende und belastende VerwaltungsakteFormfreie und an besondere Formen gebundene Ver-waltungsakte

Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes nennen undihre Bedeutung erklären

BefristungBedingungWiderrufsvorbehaltAuflage

Allgemeine Anforderungen an den Verwaltungsakt nennenund formelle Voraussetzungen für seine Wirksamkeit erklä-ren

Bestimmtheit und FormBegründungErmessenBekanntgabe:- Zeitpunkt- Zustellungsarten

Fehler eines Verwaltungsaktes kennen und Möglichkeitenzu deren Beseitigung nennen

Formale FehlerMaterielle FehlerNichtigkeitRücknahmeAufhebungBerichtigung offenbarer Unrichtigkeiten

Typische Fälle des Widerrufs von rechtmäßigen Verwal-tungsakten kennen

Widerruf bei belastenden und begünstigenden Verwal-tungsakten

Die Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsmaßnahmen unter-scheiden

GegendarstellungDienstaufsichtsbeschwerdeWiderspruchKlage vor dem Verwaltungsgericht

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5. Kommunalrecht - 20 Stunden

Quellen des Kommunalrechts in ihrer Rangordnung be-schreiben

GrundgesetzLandesverfassungKommunalgesetze und VerordnungenSatzungen

Rechtsnatur und die Aufgaben der Gemeinde beschreiben GebietskörperschaftGrundsatz der AllzuständigkeitSelbstverwaltungsaufgabenAuftragsangelegenheiten

Organe der Gemeinde und ihre wesentlichen Aufgaben imjeweiligen Land erklären

Gemeindevertretung und andere OrganeAusschüsseEhrenamtliche Tätigkeit

Gemeindliches Satzungsrecht am Beispiel erläutern Z.B. Hauptsatzung, HaushaltssatzungMitwirkung der Organe beim Zustandekommen von Sat-zungen

Einflussmöglichkeiten des Bürgers auf kommunale Ent-scheidungen beschreiben

Z.B. Wahlen, Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren

Wesentliche Aufgaben der Kreise und ihrer Organe be-schreiben

AufgabenOrgane

Die Notwendigkeit staatlicher Aufsicht aufzeigen RechtsaufsichtFachaufsicht

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5. Informationsverarbeitung

5.1 Datenverarbeitung (80 Stunden)

Ziel der schulischen Ausbildung ist es, zur Anwendung von Systemen der automatisierten Datenverarbeitung (DV) zubefähigen. Die allgemeine Einführung in Hard- und Software der DV dient also dem Erwerb einer instrumentellenFähigkeit, die Grundlage und Voraussetzung dafür ist, DV-Technologie als Werkzeug zur Lösung von Sachaufgabennutzen zu können.

Berufstypische Sachverhalte sollten dabei sowohl in der Wahl von Beispielen im Rahmen dieser Einführung aufge-griffen als auch in den Unterricht zu den anderen Lerngebieten einbezogen werden (Integrationsprinzip).

Dabei ist davon auszugehen, dass DV nicht nur als eigenständiges Unterrichtsfach vermittelt, sondern anwenderbe-zogen und praxisnah in den anderen Lerngebieten eingesetzt wird.

Die Schülerinnen und Schüler sollen• befähigt werden, ein eigenes, auf Kenntnissen und Erfahrungen gegründetes Urteil zu den neuen Informations- und

Kommunikationstechniken zu entwickeln,• Fachbegriffe der Datenverarbeitung im betrieblichen Zusammenhang richtig gebrauchen,• die Elemente eines Datenverarbeitungssystems und ihr prinzipielles Zusammenwirken kennen,• die Bereitschaft entwickeln, betriebliche Aufgabenstellungen systematisch zu bearbeiten und Lösungsansätze

modellhaft auf ein DV-Gerät zu übertragen,• im Computer ein „Werkzeug“ zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben sehen, das ihnen besonders bei Entschei-

dungsprozessen nützlich sein kann,• bereit sein, verantwortungsbewusst und sachgerecht ein DV-Gerät zu bedienen,• Standard-Software als typische PC-Werkzeuge am Arbeitsplatz als Sachbearbeiter einsetzen lernen,• ein Datenbank- und ein Tabellenkalkulationsprogramm sachgerecht bedienen lernen,• über den Informationsfluss im DV-Verbundsystem informiert sein,• die Wechselwirkungen zwischen technischen Möglichkeiten und sozialen sowie organisatorischen Anforderungen

an die DV kennen,• beim Umgang mit Dateien die Erfordernisse des Datenschutzes verantwortungsbewusst beachten und Maßnah-

men zur Datensicherung anwenden.

Diese Qualifikation kann nur erreicht werden, wenn die Schulen mit entsprechender Hardware ausgestattet sind. Dasanwendungs- und handlungsorientierte Konzept setzt voraus, dass der Unterricht zur Einführung in die Datenverar-beitung überwiegend an den Geräten erfolgt.

Stundenverteilung: Datenverarbeitung

Lernabschnitte Zeitrichtwerte

1. Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems

2. Arbeiten mit einem Betriebssystem

3. Entwickeln von Algorithmen

4. Standard-Software- Datenbank- Tabellenkalkulation- Graphik- Datenaustausch

5. Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Datenverarbeitung

Zeitrichtwerte insgesamt 80

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Lernziele Lerninhalte

Datenverarbeitung

1. Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems

Den Aufbau einer Datenverarbeitungsanlage im Überblickkennenlernen

Zentraleinheit (Prozessor, Hauptspeicher, Bus), Periphe-rie

Ein- und Ausgabegeräte kennen und voneinander unter-scheiden

Funktion von Peripherieeinheiten (z.B. Bildschirm undDrucker, Belegleser und Scanner)

Grundlagen interner Informationsdarstellung kennen Zweiwertige Logik, Bit, Byte, Codes (z.B. ASCII-Code)

Speichermedien kennen und einordnen Merkmale und Einsatzbereiche der gebräuchlichstenDatenträger (Speicherkapazitäten, Beleg, Magnetband,Diskette, Magnetplatte, optische Datenträger)

Auswahlgesichtspunkte für DV-Anlagen beachten Geschwindigkeiten, Kapazitäten, BenutzerfreundlichkeitPreis-Leistungs-Verhältnis

Software-Ebenen voneinander unterscheiden SystemsoftwareAnwendungssoftware

2. Arbeiten mit einem Betriebssystem

Funktion und Wirkungsweise eines Betriebssystems erken-nen und dessen Handhabung erproben

SystemstartWichtige Datenträger- und Dateioperationen, z.B.:Laufwerk/Verzeichnis wechseln, formatieren, kopierenusw.Stapeldateien

Anwenderfreundliche Bedieneroberflächen, z.B.:- Menüsysteme- graphische Oberflächen- Tools

3. Entwickeln von Algorithmen

Ausgewählte, einfache datenverarbeitungstechnische und/oder betriebliche Aufgabenstellungen analysieren und einerstrukturierten Problemlösung zuführen

Algorithmische GrundstrukturenProgrammentwicklungsprozesse, z.B.- Stapeldateiverarbeitung mit dem Betriebssystem- Makrofunktionen von Standardsoftware- Standardsoftware mit spezifischen Programmierspra-

chen4. Standardsoftware, Datenbank

Den Aufbau einer Datei kennen

Datenarten unterscheiden

Datei, Datensatz, Datenfeld

Stamm-, BewegungsdatenNumerische, alphanumerische DatenRechen-, Ordnungsdaten

Grundoperationen für einfache betriebliche Probleme aufeiner Datenbank durchführen

Problemstellung und Planung des DateiaufbausEinrichtung einer DateiEingeben, Löschen, Ändern, Selektieren, Sortieren,Ausgeben von DatensätzenFeldbezogene Funktionen, z.B. Summenbildung, rechne-rische Verknüpfung von Feldern

Aufbau einer relationalen Datenbank kennen

Planung von Datenbankanwendungen

Problemstellung

Verknüpfungen, z.B. über Schlüsselfelder,Ansichtsdefinitionen usw.

Operationen mit einer Datenbank durchführen Definieren von SchlüsselfeldernVerbundene Abfragen

Vorteile der Anwendung einer Datenbank erkennen Z.B. Anschriftendatei

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Lernziele Lerninhalte

Tabellenkalkulation

Grundoperationen für einfache betriebliche Probleme miteiner Tabellenkalkulation durchführen

Zeile, Spalte, Feld, BereichAdressierung: absolut, relativ, NamenFeldinhalte: Texte, Werte, Formeln, FunktionenProblemstellung und Problemanalyse: Anordnung derFelder, Ausgabedaten, Eingabedaten, FormelnErstellen einer Tabelle mit Texten, Werten und Formeln,z.B. anhand eines GebührenbescheidesFormatierung der FelderKopieren von BereichenSchutz von Feldern und Formeln

Anwendungsmöglichkeiten für Tabellenkalkulationen ken-nen

z.B. Statistik, Haushaltsüberwachungslisten

Vorteile der Anwendung eines Tabellenkalkulationspro-grammes beurteilen

Alternativrechnungen mit einer Tabelle, Unterstützung beider Entscheidungsfindung

Graphik

Gestalten von Graphiken Setzen und Verändern von z.B. Ordinate, AbszisseDarstellungsartenÜberschrift, Legende

Auswerten von Graphiken Auswirkungen unterschiedlicher Maßstäbe und Darstel-lungsarten

Datenaustausch

Zugriff auf einmal erfasste Daten durch unterschiedlicheStandardprogramme

Exemplarisch:- Tabelle aus einer Tabellenkalkulation in einen Text in-

tegrieren- Daten aus einer Tabellenkalkulation graphisch aufbe-

reiten

5. Rahmenbedingungen und Auswirkungen

Über Perspektiven und Grenzen der Computertechnologievor dem Hintergrund wesentlicher historischer Entwick-lungsschritte der Datenverarbeitung informiert sein

Geschichtliche Entwicklung der Datenverarbeitung (an-hand der Kriterien Leistung und Kosten)Erkennbare Entwicklungstendenzen der Computertech-nologie

Maßnahmen zur Sicherung von Daten kennen und beispiel-haft anwenden

Übliche Methoden der Datensicherung

Personenbezogenen Datenschutz als Persönlichkeitsschutzbeachten

Informationelle Selbstbestimmung

Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes verstehen Anforderungen des BDSG zu Erhebung, Speicherung,Übertragung, Änderung, Löschung und Auskunft

Aufgaben und Zuständigkeiten der Datenschutzbeauftragtennennen

Bundesdatenschutzgesetz

Arbeitsplatzanforderungen durch den steigenden Einsatzder DV in der Verwaltung überdenken

Veränderungen der beruflichen Tätigkeiten heute und inabsehbarer Zukunft, persönliche und soziale Konsequen-zen, Weiterbildung

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5.2 Textverarbeitung (120 Stunden)

In der Textverarbeitung vermittelt die Schule Kenntnisse und Fertigkeiten in der Erfassung, Gestaltung und Ausgabevon Texten.

Der sichere Umgang mit Sprache und Schrift soll dabei gefördert werden.

Ziel des Unterrichts ist es,• die Griffwege auf der Tastatur nach DIN 2137 sicher im Tastschreiben zu erlernen, z.B. über Schreibmaschine,

Personal-Computer, Textsysteme• die DIN-Regeln 5009 und 5008 zu verstehen und sie bei der Texterfassung und Textgestaltung anwenden zu kön-

nen,• mit einem Textverarbeitungsprogramm arbeiten zu können,• die Einsicht zu vermitteln, dass Konzentration und Sorgfalt beim Einsatz elektronisch gesteuerter Geräte unerläss-

lich sind,• den Zusammenhang der Verarbeitung von Texten mit den Aufgaben der Informationsverarbeitung und den ande-

ren Lerngebieten aufzuzeigen.

Der Zeitbedarf für die Lernziele und Lerninhalte ist abhängig von den Vorkenntnissen der Schüler und den für denUnterricht vorgesehenen Leistungsanforderungen.

Lernziele Lerninhalte

Textverarbeitung

Normtastatur kennenlernen, benutzen und 10-Finger-Tatschreiben beherrschen

Buchstaben, Ziffern, Sonderzeichen

Korrekte Schreibhaltung einüben Ergonomie

Wesentliche Funktionen des jeweiligen Gerätes beherr-schen

Bestandteile und FunktionstastenÜbliche Nutzung von Datenträgern

Texte normgerecht, sicher und flüssig eingeben DIN 5008Anwendungen z.B. des Mittestrichs, Klammern, Zah-lengliederung

Texte bearbeiten und gestalten Schriftarten und ZeichenschritteHervorhebungen, Flattersatz, BlocksatzTabulatorfunktionenÜberschreiben, Löschen, EinfügenSuchen und Ersetzen

Geschäftsbriefe und andere Schriftstücke auch nach Stich-worten formulieren und formgerecht erstellen

Geschäftsbriefe auf Vordruck DIN 676Sonstige Schriftstücke, z.B. Lebenslauf, Postkarte, Ak-tennotiz, Protokoll, Bescheinigung, Geschäftsbriefe ohneVordruckeBeschriftung von Briefhüllen

Regeln für das Phonodiktat kennen DIN 5009

Texte organisatorisch verarbeiten Konstante Texte, Textbausteine, Anschriften/Listen, Seri-enbriefe, Haltebefehle, variable Formularmasken/Forma-tierung

Wesentliche Leistungskomponenten von Textsystemenbzw. Textverarbeitungsprogrammen auf dem PC kennen

Nutzungsbreite (Verhältnis des Einsatzes zu denNutzungsmöglichkeiten)Besondere Eignung für die vorgesehene VerwendungÜbliche Druckerarten und EinsatzmöglichkeitenAktuelle Beispiele des Kosten-/LeistungsverhältnissesÖkologische Aspekte

Wesentliche Gestaltungsmerkmale von Schriftstücken an-wenden

Schriftarten und SchriftgrößenVerteilung von Texten in der FlächeNutzung von geometrischen FigurenNutzung von Symbolen

Texterfassung und Textgestaltung an den Bürokommunika-tionsgeräten als Mittel der Integration betrieblicher Informa-tionsverarbeitung verstehen

Seite 76

5.3 Kurzschrift (120 Stunden)

Fertigkeiten in Kurzschrift sind eine fachspezifische Qualifikation der Ausbildung zum Fachangestellten/zur Fachange-stellten für Bürokommunikation.

Kurzschrift ist ein Teilgebiet moderner Informationsverarbeitung und schließt die Fähigkeit ein, Stenogramme normge-recht in maschinenschriftliche Fassungen zu bringen. Ziel des Unterrichts ist es, das System der Deutschen Einheits-kurzschrift als Verkehrsschrift zu vermitteln, um• Kurzschrift als Arbeitsschrift anwenden zu können,• die Sprachkompetenz der Schüler zu verbessern,• Grundlagen für Aufstieg und berufliche Mobilität zu schaffen.

In der vorgesehenen Unterrichtszeit ist eine Fertigkeit von mindestens 80 Silben je Minute im Normalfall zu erreichen.

Bei entsprechenden Vorkenntnissen und gegebener Motivation können höhere Leistungen erzielt werden.

Die Schulen übernehmen hierbei die Aufgabe der systematischen Einführung in das System der Kurzschrift. Die an-gestrebte praktische Fertigkeit setzt Übung in der Schule sowie Übung und Anwendung der Kurzschrift in der ausbil-denden Stelle unabdingbar voraus.

Lernziele Lerninhalte

Kurzschrift

Das Wesen der Kurzschrift verstehen lernen Unterschied zwischen Kurzschrift und Langschrift:- vereinfachte Rechtschreibung- einfachere Schriftzeichen- sinnbildliche Selbstlautdarstellung- besondere Mitlautfolgezeichen- Kurzformen für häufig vorkommende Wörter und

Wortteile

Die Verwendungsmöglichkeiten der Kurzschrift und ihrenNutzen erkennen

Anwendungsbereiche:- Festhalten von Gedanken und Informationen- persönliche Korrespondenz- Unterrichtsnotizen- Entwürfe und Protokolle- Aufnahme von Diktaten, Reden und Verhandlungen

Die Verkehrsschrift als Arbeitsschrift erlernen Inhalt der §§ 1 bis 9 der Systemurkunde der DeutschenEinheitskurzschrift:- Größe, Form und Lage der Zeichen für Mitlaute, Mit-

lautfolgen und Selbstlaute im stenographischenSchreibraum

- Stellung und Verbindung der Zeichen- Regeln für deutsche Worterweiterungen und Wortzu-

sammensetzungen sowie für Fremdwörter und Eigen-namen

- Besonderheiten der stenographischen Rechtschreibung- Silbenzeichen- Verkürzungsregeln, Kürzel

Eine gut lesbare Diktat- und Arbeitsschrift nach den Regelnder Verkehrsschrift richtig schreiben

Beispielreihen und SätzeTexte unterschiedlichen Umfangs und Schwierigkeitsgra-des aus verschiedenen Lebensbereichen

Texte in einer Geschwindigkeit von mindestens 80 Silben/Minute kurzschriftlich aufnehmen

Bekannte und unbekannte einfache Texte unterschiedli-chen Umfangs aus verschiedenen Bereichen

Stenographische Texte lesen und Stenogramme übertragen Stenographische Texte in Büchern und ZeitschriftenWortgetreue Übertragung eigener Stenogramme unterBeachtung der DIN-Vorschriften

_______________________________________

Anmerkung: Die kurzschriftlichen Inhalte sind im Jahr 1999 aus der Ausbildungsordnung der Fachangestellten für Bürokommunikationgestrichen worden. Die Kultusministerkonferenz vertritt die Auffassung, dass die im Berufsschulunterricht für Kurzschrift vorgesehenenStunden im Bereich der Informationsverarbeitung umgeschichtet werden sollten. Näheres wird von den Ländern oder den Berufsschulenselbst geregelt. Laut Kultusministerkonferenz sollte die Kurzschrift weiterhin als Wahlfach angeboten werden.

Seite 77

Berufsbildungsausschuss beim BundesverwaltungsamtSitzung in Frankfurt am Main am 27. und 28. Mai 1998

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll

Konkretisierung der Ausbildungsordnung für Fachangestellte für Bürokommunikation

Der Unterausschuss des Berufsbildungsausschusses hatte in der letzten Sitzung den Auftrag

erhalten, Regelungen nach § 44 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Durchführung der Berufs-

ausbildung zu nicht hinreichend konkret formulierten Inhalten der Ausbildungsordnung bzw. des

Ausbildungsrahmenplanes zu erarbeiten, um Übereinstimmung in Ausbildung und Prüfung her-

zustellen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat jedoch dar-

auf hingewiesen, dass Ausbildungsordnungen auf der Grundlage des § 25 BBiG abschließend

geregelt sind und kein Gestaltungsraum für die zuständigen Stellen im Rahmen des § 44 BBiG

vorhanden ist. Konkretisierungen einer Ausbildungsordnung können nur in Form von Empfeh-

lungen vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Unterausschuss eine Empfehlung des Berufsbildungsaus-

schusses zur Umsetzung der Ausbildungsordnung vorbereitet (s. folgende Seiten). Sie enthält Aus-

sagen zu den Vermittlungsgegenständen im Beschaffungswesen, im Reisekostenrecht, das auf

Inlandsdienstreisen beschränkt wird, und zum Personalwesen, dessen Schwerpunkt im Tarifbe-

reich liegen soll. Das Thema "Eingruppierungen", das eher für die gehobene Funktionsebene

relevant ist, wird ausgeklammert. Konkretisiert sind darüber hinaus die Inhalte des 2. Fachs der

Zwischenprüfung, welches das Personalwesen zum Gegenstand hat und sich ebenfalls auf den

Tarifbereich konzentriert. Vergütungsberechnungen sollen in der Zwischenprüfung nicht gefor-

dert werden, weil diese sich nur auf die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres bezieht.

Die Arbeitnehmerbeauftragten regten an, die Aufzählung "Arbeitsverträge entwerfen, Auflö-

sungsverträge entwerfen ..." durch den Zusatz "nach Vorgabe" einzuschränken, weil hier keine

selbständigen Leistungen verlangt werden sollen. Die Arbeitgeberbeauftragten und Vertreter

der Berufsschulen sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Fachangestellte für Bürokommuni-

kation gehörten der mittleren Funktionsebene an, die bei den aufgeführten Tätigkeiten lediglich

mitwirke; Vorgaben seien sowohl in der Praxis als auch in den beruflichen Prüfungen die Regel.

Der Berufsbildungsausschuss beschloss die Konkretisierungen einstimmig. Sie werden allen

Ausbildungsbehörden, Trägern der dienstbegleitenden Unterweisung und Prüfungsausschuss-

mitgliedern zugeleitet und sollen Bestandteil der Ausbildungshinweise sowie des Prüferleitfa-

dens werden.

Seite 78

Konkretisierung der Ausbildungsordnung

für den Beruf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"

Beschluss des Berufsbildungsausschusses beim Bundesverwaltungsamt

vom 28. Mai 1998

Einige Regelungen der Ausbildungsordnung für Fachangestellte für Bürokommunikation

haben zu unterschiedlichen Auslegungen im Hinblick auf den Umfang und die Tiefe der

zu vermittelnden und zu prüfenden Qualifikationen geführt. Der Grundsatz der Gleich-

behandlung der Auszubildenden gebietet jedoch, insbesondere in den Prüfungen im

Bereich des Bundesverwaltungsamtes als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungs-

gesetz eine Vergleichbarkeit der Anforderungen zu gewährleisten.

Der Berufsbildungsausschuss beim Bundesverwaltungsamt hat in seiner Sitzung am

27. und 28. Mai 1998 Klarstellungen zu fraglichen Regelungen beschlossen, die in der

nachfolgenden Übersicht dargestellt sind und in den Prüfungen berücksichtigt werden

sollen.

Der Berufsbildungsausschuss empfiehlt den ausbildenden Einrichtungen des Bundes,

sich hieran zu orientieren und die Schwerpunkte in der exemplarischen Vermittlung fun-

dierten Grundwissens anhand von Regelfällen zu setzen.

Seite 79

Konkretisierung der Ausbildungsordnung für den Beruf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"

Beschluss des Berufsbildungsausschusses beim Bundesverwaltungsamt vom 28. Mai 1998

Zu Ziff. 4.4 Buchst. c und d des Ausbildungsrahmenpla-nes:

"bei dem Vergabeverfahren mitwirken""bei der Beschaffung ... mitwirken"

Vergabegrundsätze (BHO, VOL/A)Wettbewerbsgrundsatz (insbesondere öffentliche Aus-schreibung)Vergabekriterien

VergabeartenÖffentliche und beschränkte AusschreibungFreihändige Vergabe

Hinweis auf die Bestimmtheit des Vergabegegen-standesz.B. Leistungsbeschreibung/Pflichtenheft

Kauf/Miete/Werkvertrag

Grundzüge des VergabeverfahrensEinheitliche Angebotsfristen und ÖffnungstermineVertraulichkeit, VerhandlungsverbotAngebotsprüfung und -wertung

Zu Ziff. 6.2 Buchst. g des Ausbildungsrahmenplanes:

"Reisekosten abrechnen"

Gesetzliche bzw. tarifvertragliche Grundlagen(z.B. BRKG)

Berechnen von Reisekostenvergütungen fürInlandsdienstreisenFahrkostenerstattungWegstrecken- und MitnahmeentschädigungTage- und ÜbernachtungsgeldNebenkosten

Zu Ziff. 8.2 Buchst. a des Ausbildungsrahmenplanes:

Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Verände-rungen durchführen ... "Berechnungen durchführen"

AngestelltenvergütungAnspruch, Zusammensetzung und Höhe der Bruttover-gütung bei vorgegebener Eingruppierung

Arbeiterlöhne, BeamtenbesoldungÜberblick über die Zusammensetzung

KündigungsfristenMutterschutzfristenDauer des Erziehungsurlaubs

Zu § 8 Abs. 3 Ziff. 2 der Ausbildungsordnung:

2. Prüfungsfach der Zwischenprüfung "Verwaltung"

Im 2. Fach der Zwischenprüfung soll der Prüfling fürAngestellte und Auszubildende

a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Verän-derungen durchführen, insbesondere Verträge undSchriftstücke fertigen.

Dazu zählen Tätigkeiten wie- Arbeitsverträge entwerfen- Auflösungsverträge entwerfen- Kündigungsfristen berechnen- Kündigungsschreiben entwerfen

b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehl-zeiten, insbesondere Urlaubs-, Krank- und Unfall-meldungen bearbeiten.

Dazu zählen Tätigkeiten wie- Urlaubsansprüche berechnen- Unfallmeldungen bei Arbeitsunfällen aufnehmen

Seite 80

Vorgaben der Ausbildungsordnung zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte

Berufsbildpositionen Zeitpunkt Zeitrahmen Integrative Vermittlung1. Der Ausbildungsbetrieb1.1 Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbe-

triebes im Gesamtsystem der öffentlichenVerwaltung

1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate

1.2 Berufsbildung 1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und ratio-

nelle Ressourcenverwendung 2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate im Zusammenhang mit Positionen 4.4 / 4.5 / 7.1/ 7.2 fortzuführen

2. Verhältnis zwischen Verwaltung undBürger, bürgerorientiertes Handeln

während der gesamtenAusbildungsdauer

insbesondere im Zusammenhang mit Positio-nen 3 / 5 / 6 / 9

3. Verwaltungsorganisation und -betrieb einschließlich Position 22. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate einschließlich Positionen 4.2 / 4.3 / 5.2 / 5.43.1 Verwaltungshandeln3. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenhang mit Pos. 9 fortzuführen1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate

4. Bürowirtschaft4.1 Organisation des Arbeitsplatzes 1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate

1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenh. mit Pos. 3.1 / 9 fortzuführen

4.2 Arbeits- und Organisationsmittel

3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenh. mit Pos. 3.1 / 9 fortzuführen

4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe

3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Verga-

bewesen2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate einschließlich Positionen 1.3 / 5.5 / 5.6

2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate einschließlich Positionen 1.3 / 5.5 / 5.64.5 Statistik3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate

5. Informationsverarbeitung einschließlich Position 25.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung 1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate

1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenh. mit Pos. 3.1 / 9 fortzuführen

5.2 Bürokommunikation

3. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenhang mit Pos. 9 fortzuführen1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate

5.3 Schreibtechnische Qualifikationen

3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenhang mit Pos. 3.1 / 9 fortzuführen

5.4 Textformulierung und -gestaltung

3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate im Zusammenhang mit Positionen 4.4 / 4.5 /

7.1 / 7.2 fortzuführen

5.5 Automatisierte Textverarbeitung

3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate im Zusammenhang mit Positionen 4.4 / 4.5 /

7.1 / 7.2 fortzuführen

5.6 Datenschutz

3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben einschließlich Position 26.1 Kommunikation und Kooperation im Büro

und Bürokoordination1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate

1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate6.2 Organisationsaufgaben3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate

7. Finanzwesen2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate einschließlich Positionen 1.3 / 5.5 / 5.67.1 Öffentliches Finanzwesen3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate einschließlich Positionen 1.3 / 5.5 / 5.67.2 Kassenwesen3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate

8. Personalwesen1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate8.1 Grundzüge des Personalwesens2. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate

8.2 Personalaufgaben

3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate 1. Fachbereich

einschließlich Positionen 2 / 4.2 / 4.3 / 5.2 / 5.49.

9.19.29.3

Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwen-dungOrganisation und ArbeitsabläufeVerwaltungsverfahrenRechtsanwendung

3. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate 2. Fachbereicheinschließlich Positionen 2 / 3.1 / 5.2

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