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Begleitung von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Eingliederungshilfe und Pflege - Schwerpunkt Wohnen -. Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag 12.02.2009. 1. Problemaufriss. Demographische Entwicklung: immer mehr alte und pflegebedürftige Menschen - PowerPoint PPT Presentation
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Begleitung von Menschen mit Behinderung im
Spannungsfeld zwischen Eingliederungshilfe und Pflege
- Schwerpunkt Wohnen -
Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag 12.02.2009
1. Problemaufriss
• Demographische Entwicklung: immer mehr alte und pflegebedürftige Menschen
• Zunahme von alt werdenden Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung
• Anstieg des Pflegebedarfs mit zunehmend steigendem Unterstützungsbedarf
• Pflegeversicherungsleistungen für diesen Personenkreis ambulant geregelt (§§ 36 ff SGB XI)
• Pflegeversicherungsleistungen in stationärer Behindertenhilfe nur pauschal (§ 43 a SGB XI)
Leitfrage:
Wie kann eine bessere Realisierung der Leistungsansprüche von SGB XI in das SGB XII für diesen Personenkreis auch im stationären Kontext gelingen?
Rechtliche Ausgangslage: beide Leistungssysteme im Vergleich
Eingliederungshilfe nach SGB XII:
• das genuine Leistungssystem mit Teilhabezielen für Menschen mit doppeltem Handicap
• offener und bedarfsorientierte Leistungskatalog nach § 54 SGB XII in Verbindung mit § 4 SGB IX
• altersunbegrenzt und Pflege grundsätzlich mit umfasst (vgl. § 55 S. 1 SGB XII)
Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI:
• Grundsätzlich vorrangige Versicherungsleistungen mit Pflegestufensystematik
• Gesetzlich abschließend definiert für Grundpflege (Ernährung, Körperpflege, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung
• Somatisch-funktioneller Pflegebegriff mit entsprechenden Leistungen (§§ 14/ 15 SGB XI)
• Entwicklungen hin zu einem teilhabeorientierten Pflegebegriff (PWG 2008)
• Pflegeversicherungsleistungen gebunden an Einrichtungstyp bzw. Versorgungsvertrag (§71 Abs. 1, SGB XI)
• Ambulante bzw. stationäre Leistungen nach PVG ruhen in stationären SGB XII –Heimen (§ 34 Abs. 2 bzw. § 71 Abs. 4)
Forderung:
Auf der Grundlage des individuellen Wunsch —und Wahlrechtes jeder Person:• Anerkennung des Rechts auf Zugehörigkeit und ein
langjähriges ‚Zuhause’ in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe.
• Erschließung von ambulanten PV-Leistungen durch Neudefinition von ‚Häuslichkeit’ (Überarbeitung § 34, Abs. 2 SGB XI / > § 71 Abs. 4 SGB XI)
• PV-Leistungen nach § 36 SGB XI (Pflegesachleistungen) oder nach § 37 SGB XI (Pflegegeld)
• Nutzung externer ambulanter bzw. Aufbau interner Pflegefachdienste
Überblick wichtiger Umsetzungsformen zwischen SGB XI/SGB XII in den
Bundesländern:
Vier modellhafte Ausprägungen:
• Überwiegend immer noch SGB XII-Leistungen in allen Bundesländern
• ‚Binnendifferenzierte Einrichtungsteile’ (= binnendifferenziertes Fachpflegeheim) nach SGB XI unter formalem Dach des SGB XII
• Ausgliederung von SGB XI-Fachpflegeheimen mit leistungsrechtlicher ‚Aufsattelung’ von SGB XII-Leistungen für zweiten Lebensbereich
• SGB XI - Einrichtungen mit fachlicher Spezialisierung und erhöhten Pflegesätzen bzw. zusätzlichen Stellen für Soziale Betreuung nach § 43 Abs 2 SGB XI
• Forderung: Im Falle der Ausgliederung von gesonderten Pflegebereichen Beachtung von Grundstandards – keine ‚konventionelle Altenhilfe’!
Ambulante Unterstützungsleistungen in
privater Häuslichkeit • Unterstützungsleistungen des PVG nach
§§ 36 ff SGB XI definiert und gedeckt• Weitere Leistungsmöglichkeiten nach PWG
2008
Forderung:– Bezahlung der Koordinationsleistungen an
Leistungserbringer (’Budetmix’)– Bedarfsgerechtes Persönlichen Budgets für
Teilhabeleistungen auch für Menschen mit komplexer/ schwerer Behinderung
Weiterentwicklung von seniorengerechten Begleitmodellen
und Pflegebedarf (SGB XII)• Weiterentwicklung der professionellen Praxis mit
ergänzender Pflegefachlichkeit• Einbezug der Menschen mit Behinderung als Experten in
eigener Sache• Zunahme der Rolle der Wohnung als ‚Alltagsort’ /
entschleunigter Lebensrhythmus• Bedarf an Grund- und Behandlungspflege kann
zunehmen• Bereitstellung zusätzlicher sächlicher, räumlicher und
personeller Ressourcen• Angebotspalette auch im zweiten Lebensbereich auf
freiwilliger Basis