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Sozialamt Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022

Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022 · Obdachlosigkeit stellt, „wenn sie nicht auf selbstverantwortlicher rechtlich anzuerkennender freier Wil-lensentscheidung

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Sozialamt

Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022

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Impressum

Herausgeber: Stadt Leipzig Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialamt

V.i.S.d.P. Martina Kador-Probst

Redaktion, Layout: Nicole Brodowski

Kartengestaltung: Stadtplanungsamt

Bildnachweis: Titelseite: www.pixabay.com

Druck: Hausdruckerei Stadt Leipzig

Redaktionsschluss: 31.12.2018, nach Beschluss Ratsversammlung VI-DS-06434-NF-02 vom 12.12.2018

Anschrift: Stadt Leipzig, Sozialamt Burgplatz 1, 04109 Leipzig

Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022 kann im Internet unter www.leipzig.de/obdachlos gelesen und heruntergeladen werden.

Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur mit Quellenangabe gestattet.

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Inhalt Vorwort ................................................................................................................................................. 3

1. Aktueller Sachstand der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig ........................................................ 4

1.1 Rechtliche Grundlagen............................................................................................................. 4

1.2 Begriffsbestimmung ................................................................................................................. 4

1.3 Kommunale Handlungsgrundlagen .......................................................................................... 7

1.4 Ziele.......................................................................................................................................... 8

1.5 Exkurs: Wohnungslosigkeit von anerkannten Geflüchteten .................................................... 9

1.6 Handlungsfelder, Prinzipien und Methoden ........................................................................... 10

1.7 Arbeitsweise der Wohnungsnotfallhilfe .................................................................................. 11

1.7.1 Integriertes Notversorgungskonzept ...................................................................................... 11

1.7.2 Fachstellenkonzept und Verfahren ........................................................................................ 11

1.7.3 Schnittstellen .......................................................................................................................... 12

1.8 Angebote der Wohnungsnotfallhilfe ....................................................................................... 13

1.8.1 Beratung und Einzelfallhilfe ................................................................................................... 14

1.8.1.1 Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe ......................................................................................... 14

1.8.1.2 Sozialarbeit in den Notunterbringungsangeboten .................................................................. 18

1.8.1.3 Straßensozialarbeit ................................................................................................................ 19

1.8.1.4 Stichtagserhebung ................................................................................................................. 19

1.8.2 Wirtschaftliche Hilfen und Wohnraumversorgung .................................................................. 20

1.8.3 Unterbringung ........................................................................................................................ 20

1.8.3.1 Gewährleistungswohnungen .................................................................................................. 20

1.8.3.2 Gemeinschaftsunterkünfte ..................................................................................................... 21

1.8.3.3 Ambulant betreutes Wohnen ................................................................................................. 25

1.8.4 Tagesaufenthalte ................................................................................................................... 28

1.8.5 Gesundheitliche Grundversorgung ........................................................................................ 28

1.8.6 Sonstige Angebote der Wohnungslosenhilfe ......................................................................... 28

1.8.7 Ergänzende Angebote ........................................................................................................... 29

1.8.7.1 Angebote mit Finanzierung durch die Stadt Leipzig .............................................................. 29

1.8.7.2 Angebote anderer Kostenträger ............................................................................................. 29

1.9 Kooperation und Netzwerkarbeit ............................................................................................ 30

1.10 Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................................ 30

1.11 Sozialraumorientierung .......................................................................................................... 31

1.12 Qualitätssicherung ................................................................................................................. 32

1.12.1 Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen ................................................................ 32

1.12.2 Statistik und Berichterstattung ............................................................................................... 32

1.12.3 Einbeziehung der Nutzerperspektive ..................................................................................... 32

1.12.4 Fort- und Weiterbildung.......................................................................................................... 35

1.12.5 Strategiekonferenz ................................................................................................................. 35

2. Bewertung der Angebote und Handlungsbedarf .................................................................... 35

2.1 Handlungsfeld Prävention ...................................................................................................... 36

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2.2 Handlungsfeld Notversorgung/Krisenintervention .................................................................. 37

2.3 Handlungsfeld Nachsorge/Nachbetreuung ............................................................................ 39

2.4 Kooperation und Netzwerkarbeit ............................................................................................ 40

2.5 Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................................ 40

2.6 Qualitätssicherung .................................................................................................................. 41

3. Weiterführende Maßnahmen .................................................................................................. 42

3.1 Handlungsfeld Prävention ...................................................................................................... 42

3.2 Handlungsfeld Notversorgung/Krisenintervention .................................................................. 43

3.3 Handlungsfeld Nachsorge/Nachbetreuung ............................................................................ 46

3.4 Kooperation und Netzwerkarbeit ............................................................................................ 47

3.5 Öffentlichkeitarbeit .................................................................................................................. 47

3.6 Qualitätssicherung .................................................................................................................. 48

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Vorwort

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Stadt Leipzig hat in den vergangenen fünf Jahren mehr als 50.000 neue Einwohner hinzuge-wonnen. Aufgrund der damit verbundenen erhöhten Nachfrage nach Wohnraum ist der Wohnungs-leerstand erheblich zurückgegangen. Die dadurch bedingte Anspannung am Wohnungsmarkt führt dazu, dass Haushalte ihren Wohnraum aufgrund von Mieterhöhungen, Mietzahlungsrückständen oder mietwidrigen Verhaltens schneller verlieren und länger nach einer neuen Wohnung suchen müssen. Die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Leipzig unterstützt in diesen Situationen. Menschen, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind, ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung le-ben oder ehemals wohnungslos waren, erhalten hier Hilfestellung.

In diesem Fachplan werden die bestehenden Angebote der Träger der Leipziger Wohnungsnotfall-hilfe vorgestellt. Dies umfasst sowohl die Dienstleistungen freier Träger als auch jene der Stadt Leipzig. Des Weiteren beschreibt der Fachplan künftigen Handlungsbedarf und erläutert die Neu-ausrichtung der Wohnungsnotfallhilfe, die sich noch stärker an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientieren soll. Obdachlose Menschen, die die Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe noch nicht nutzen, sollen durch Straßensozialarbeit und durch den Einsatz eines Hilfebusses grundversorgt werden.

Viele Leipzigerinnen und Leipziger engagieren sich ehrenamtlich im Bereich der Wohnungsnotfall-hilfe. Sie unterstützen und ergänzen die Hilfen der Fachkräfte und zeigen zwischenmenschliche Solidarität. Ihnen gilt besonderer Dank.

Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

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1. Aktueller Sachstand der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig

1.1 Rechtliche Grundlagen Unfreiwillige Obdachlosigkeit gefährdet die Grundrechte auf Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) sowie Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz). Daraus ergibt sich für den Staat eine Unterbringungsverpflichtung für Obdachlose. Gemäß § 1 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen hat die Polizei die Aufgabe, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird. Die Kommune als Ortspolizeibehörde gemäß § 64 Abs. 1 oben genannten Gesetzes ist zur Notunterbringung obdachloser Personen verpflichtet, um die Gefahren für den Einzelnen abzuwehren. In der Stadt Leipzig nimmt diese Aufgabe das Sozialamt wahr. Nach § 67 Sozialgesetzbuch XII sollen Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, einen Anspruch auf Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erhalten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Grundsätzlich leben alle Menschen, die obdachlos sind, in besonderen Lebensverhältnissen. Die Stadt Leipzig ist seit 01.07.2018 für alle Personen ab 18 Jahren sachlich zuständig, wenn die Leistungen im ambulant betreuten Wohnen gemäß §§ 67 ff. SGB XII erhalten. Der Kommunale Sozialverband ist für alle Personen ab 18 Jahren sachlich zuständig, die in einem stationären Wohnheim nach §§ 67 ff. SGB XII leben. Soweit die sozialen Schwierigkeiten durch Maßnahmen anderer Sozialleistungsträger, z. B. von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Sozialamt beseitigt werden können, haben diese Maßnahmen Vorrang vor den Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII. Darüber hinaus sind die einschlägigen Rechtsprechungen zu beachten.

1.2 Begriffsbestimmung Die Begriffe „obdachlos“ bzw. „wohnungslos“ sind gesetzlich nicht definiert. Sie werden im allge-meinen Sprachgebrauch oft synonym benutzt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. hat folgende Definition für Wohnungsnotfälle erarbeitet1:

„Wohnungsnotfälle sind Haushalte und Personen mit einem Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit, die aufgrund besonderer Zugangsprobleme (finanzieller und/oder nicht-finanzieller Art) zum Wohnungsmarkt der besonderen institutionellen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von angemessenem Wohnraum bedürfen.“

Dazu zählen Haushalte und Personen: - denen der Verlust ihrer Wohnung2 oder ihrer bisherigen Unterkunft (z. B. Strafvollzug,

therapeutische Einrichtung, Krankenhaus) unmittelbar bevorsteht, - die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, d.h. ohne eigene mietrechtlich abgesicherte

Wohnung leben, - die in ungesicherten Unterkunftsverhältnissen leben, - die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren, wieder in einer

eigenen Wohnung leben und auf Unterstützung zur Prävention von erneutem Wohnungsverlust angewiesen sind.

Bei der Gruppe der Haushalte und Personen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, können folgende Untergruppen unterschieden werden3:

- die ohne jegliche Unterkunft auf der Straße leben (= Obdachlosigkeit),

1 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Wohnungsnotfalldefinition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Bielefeld, 2011. Download unter www.bagw.de möglich. 2 Gemeint ist hier eine mietrechtlich abgesicherte Wohnung. 3 Frauen und Kinder, die in Schutzeinrichtungen (Frauenhaus) leben, zählen nicht als Wohnungsnotfall, da ihnen noch eine Wohnung zur Verfügung steht. Personen, die selbstgewählt in geduldeten oder alternativen schlichten Wohnformen (z. B. Wagenburg) leben, werden auch nicht als Wohnungsnotfall verstanden.

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- die in Behelfsunterkünften leben (wie Baracken, Wohnwagen, Gartenlaube, Abrisshaus) (= Obdachlosigkeit),

- die vorübergehend bei Freunden, Bekannten und Verwandten untergekommen sind, - die vorübergehend auf eigene Kosten in Hotels oder Pensionen leben, - die notuntergebracht (in Notunterkunft, Gewährleistungswohnung usw.) (=

Obdachlosigkeit) sind. Die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Leipzig wird in jedem der oben genannten Fälle von Wohnungslosigkeit tätig, in denen Personen oder Haushalte um Unterstützung bitten, also in allen unfreiwilligen Wohnungsnotfällen.

Abb. 1 Definitionen von Wohnungsnotfall, Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit

Es gibt eine Vielzahl von Einflussfaktoren, die zur Wohnungslosigkeit führen können. Als Hauptgründe sind Schulden, Trennung/Scheidung, Konflikte mit Mitbewohnern/innen bzw. der Nachbarschaft, Abhängigkeitserkrankungen/Süchte in verschiedensten Formen sowie psychiatrische Erkrankungen zu nennen. Arbeitslosigkeit über einen längeren Zeitraum stellt ein hohes Risiko – zum Wohnungsnotfall zu werden – dar. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Wohnungslosigkeit bzw. drohende Wohnungslosigkeit erst dann beendet ist, wenn ein eigener Mietvertrag/Untermietvertrag abgeschlossen bzw. der Wohnungserhalt für längere Zeit sichergestellt wurde. Bei Personen, die obdachlos sind, wird zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit unterschieden. Freiwillig obdachlos sind Personen, die mit einem Leben unter freiem Himmel einverstanden sind. Dies setzt voraus, dass sie für ihr Handeln eigenverantwortlich gemacht werden können und keiner Betreuung bedürfen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe e. V. führt dazu aus:

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„Wer auf Grund eines freiwilligen und selbstbestimmten Willensentschlusses ohne ‚Dach über dem Kopf‘ leben will, stellt in der Regel keine polizeiliche Gefahr dar, die mit den Mitteln des polizeilichen Obdachlosenrechts zu beseitigen ist. Nach heutiger – auf der Grundlage des Grundgesetzes beruhender – Rechtsauffassung ist diese Lebensform bei Erwachsenen ein von der Rechtsordnung akzeptierter oder zumindest tolerierter Zustand. Niemand ist verpflichtet, ein ‚Dach über dem Kopf zu haben‘. Die Entscheidung des Einzelnen, bei Tag und Nacht im Freien zu leben, ist Ausdruck und Folge des nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Rechtes auf die allgemeine Handlungsfreiheit.“4

Siehe auch: Obdachlosigkeit stellt, „wenn sie nicht auf selbstverantwortlicher rechtlich anzuerkennender freier Wil-lensentscheidung beruht, eine ordnungsrechtlich relevante Gefahrenlage […] dar, weil sie typischer-weise Grundrechte und grundrechtlich geschützte Lebensgüter des Obdachlosen, insbesondere des-sen Gesundheit und Leben, gefährdet.“5

Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Es setzt voraus, dass sich der/die Obdachlose nicht selbst helfen kann:

„Die Verpflichtung, den Obdachlosen in eine Unterkunft einzuweisen, trifft die Gefahrenabwehrbe-hörde allerdings nicht uneingeschränkt, sondern nur dann, wenn die Obdachlosigkeit eine unfreiwillige und der Obdachlose selbst nicht in der Lage ist, sie mit zumutbaren Anstrengungen zu beseitigen; dies bedeutet, dass sich der Obdachlose zunächst selbst um zumutbare Unterkunftsmöglichkeiten be-mühen muss.“ (ebd.)

Einschränkungen ergeben sich auch, wenn Wohnungslose in Einrichtungen zur Notunterbringung die Ordnung und Sicherheit signifikant stören:

„Diesen Anspruch auf Unterbringung verwirkt indes, wer durch Störungen die Ordnung und Sicherheit der jeweiligen Unterkunft signifikant gefährdet.“6

„[…] dass von einer Obdachlosigkeit im rechtlichen Sinne dann nicht mehr auszugehen ist, wenn sich der Obdachlose durch eigenes Verhalten der Nutzungsmöglichkeit der Obdachlosenunterkunft ent-ziehe, in dem er beharrlich gegen die innere Ordnung der ihm zugewiesenen Einrichtung verstoße und deshalb im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung der Unterkunft verwiesen werden müsse. […] dass die Unterbringung eines Obdachlosen nach dem Obdachlosenrecht sowohl dessen Unterbringungsfähigkeit als auch dessen Unterbringungswilligkeit voraussetzt.“7

Anspruch auf eine Notunterbringung bei Obdachlosigkeit haben auch EU-Bürger/-innen, solange sie sich nicht selbst helfen können.

„Im Rahmen des ihr eingeräumten Handlungsermessens kann die Polizei- und Ordnungsbehörde zwar versuchen, den Antragsteller davon zu überzeugen, dass es die richtige und vielleicht für alle Be-teiligten die vernünftige Lösung wäre, die BRD freiwillig zu verlassen. Zur Erreichung dieses Ziels kann sie auch anbieten, die Rückkehr zu organisieren, Fahrkarten zu besorgen bzw. die Reisekosten zu übernehmen. […]“8

Eine Unterbringung in einer Notunterkunft nach Polizeirecht ist grundsätzlich von vorübergehender Natur und darf nicht in ein Dauerwohnen umschlagen.9 In Leipzig ist das Sozialamt für die Gefahrenabwehr aller sich im Stadtgebiet aufhaltenden Woh-nungslosen zuständig, unabhängig davon, ob die Wohnungslosigkeit in Leipzig entstanden ist oder anderswo.

„Örtlich zuständig ist bei Obdachlosigkeit diejenige Gefahrenabwehrbehörde, in deren Bereich sich der Obdachlose aufhält und an die er sich mit dem Begehren um Unterbringung wendet. Dabei kommt es […] auf den gegenwärtigen Aufenthalt des Obdachlosen an. Wo die Obdachlosigkeit eingetreten ist, ist für die örtliche Zuständigkeit der aktuell zur Beseitigung der Notlage in Anspruch genommenen Gefahrenabwehrbehörde im Allgemeinen ohne Belang.“10

4 Karl-Heinz Ruder: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger. Heft 64 – Reihe Materialien zur Wohnungslosenhilfe. Verlag der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., Berlin, 2015: S. 12-13. 5 Vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom 19.04.2012, Aktenzeichen 6 B 42/12. 6 Vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 27.06.2017, Aktenzeichen 3 L 568.17. 7 Vgl. Beschluss des Bayrischen VGH vom 6.8.2015, Aktenzeichen 4 C 15.1578. 8 Karl-Heinz Ruder: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger. Heft 64 – Reihe Materialien zur Wohnungslosenhilfe. Verlag der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., Berlin, 2015: S. 29. 9 Vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 18.10.2017, Aktenzeichen 23 L 747/17. 10 Vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom 19.04.2012, Aktenzeichen 6 B 42/12.

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Zur Beseitigung der Notlage auswärtiger Wohnungsloser arbeitet die Stadt Leipzig eng mit den zu-ständigen Behörden zur Gefahrenabwehr der Herkunftsorte zusammen.

1.3 Kommunale Handlungsgrundlagen Die im Abschnitt 1.1 genannten rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage des kommunalen Handelns im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 203011 werden an verschiedenen Stellen Zielsetzungen zum Wohnen und zu Wohnungslosigkeit formuliert. So ist bezahlbares Wohnen eine der zehn zentralen Herausforderungen der Stadt Leipzig bis 2030. Im „Zielbild 2030“ wird mit dem strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ eine inklusiv ausgerichtete Stadtentwicklung verankert. Einer der damit verfolgten Handlungsschwerpunkte ist ein bezahlbares Wohnen. Ziel ist es, in der wachsenden Stadt Wohnen vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig zu ermöglichen. Eine besondere öffentliche Verantwortung liegt bei der Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte, für Familien sowie für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Im Fachkonzept „Wohnen“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes werden entsprechende Ziele und Maßnahmebündel konkretisiert. Diese umfassen die Zielsetzungen des 2015 beschlossenen Wohnungspolitischen Konzeptes.12 Ziel ist es, dass für einkommensschwache Haushalte – wie Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen und Wohngeld sowie andere Haushalte mit Niedrigeinkommen, die keine Transferleistungen beziehen – ausreichend angemessener Wohnraum in allen Stadtgebieten zur Verfügung steht. Durch Vermittlung und Beratungsangebote sollen Personen mit geringem Einkommen, besonderen sozialen Schwierigkeiten oder besonderen Anforderungen an Wohnraum (Großfamilien, Senioren und Menschen mit Behinderungen) Unterstützung erfahren. Im Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ wird in Bezug auf Wohnungslosigkeit das Ziel formuliert, dass Infrastruktur, öffentlicher Raum, Leistungen und Angebote der sozialen Fürsorge bedarfsgerecht, für alle zugänglich und inklusiv gestaltet sind. Als Maßnahmebündel ist verankert, dass für wohnungslose psychosozial beeinträchtigte, psychisch kranke und suchtkranke Menschen Angebote bedarfsgerecht hinsichtlich multipler Problemlagen weiterentwickelt werden. Im Wohnungspolitischen Konzept 2015 ist ausgeführt, wie genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte geschaffen werden sollen. So sollen Haushalte, die sich nicht allein am Wohnungsmarkt versorgen können, Unterstützung bei der Vermittlung von Wohnungen erhalten. Die städtische Sozialarbeit zur Verhinderung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit wird fortgeführt und nutzt verstärkt bestehende Kontakte zu Wohnungseigentümern. Für wohnungslose Haushalte mit gesundheitlichen Schwierigkeiten sollen unter Nutzung der Erfahrungen anderer Städte besondere Wohnformen entwickelt und erprobt werden. Das Konzept „Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig – Überblick und strategische Ausrichtung 2014“13 gibt einen Überblick zu den bestehenden Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig und beschreibt die kommunale Strategie bis 2018 einschließlich Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Angebote. Anforderungen an die Ausgestaltung von Notunterkünften sind im Rahmen-Hygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz beschrieben.14 Auf dieser Grundlage gibt es in den Unterkünften einrichtungsbezogene Hygienepläne. Die Benutzung und Gebühren für die Unterkünfte für Wohnungsnotfälle in Leipzig sind per Satzung geregelt.15 Dies entspricht der üblichen Praxis in Kommunen – so gibt es beispielsweise auch in Dresden, Chemnitz, Magdeburg und Erfurt entsprechende Satzungen.

11 Vgl. Entwurf Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04159-NF-01: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) vom 26.02.2018. 12 Vgl. Beschlussvorlage Nr. VI-DS-1475-NF-002: Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 vom 28.10.2015. 13 Vgl. Informationsvorlage Nr. DS-00077/14 (eRIS: DS V/3856): Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig - Überblick und strategische Ausrichtung 2014 vom 17.09.2014. 14 Arbeitskreis der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 Infektionsschutzgesetz: Rahmenhygieneplan für Gemeinschaftsunterkünfte für Erwachsene (Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose), Mai 2002. 15 Vgl. Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05626: Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose, Asylbewerber und Spätaussiedler sowie andere ausländische Personen in Leipzig vom 20.06.2018.

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Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den genannten kommunalen Handlungsgrundlagen werden zur Planung und Umsetzung von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig vielfältige fachliche Impulse genutzt. Hierzu zählen insbesondere:

- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.16, - Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., - Benchmarking der 16 Großstädte17,

1.4 Ziele In Anlehnung an die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe e. V.18 formulierten Ziele der sozialen Inklusion und mit Blick auf die oben genannten Zielstellungen in Konzepten und Planungen der Stadt Leipzig werden folgende Ziele der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig gefasst. ⮚ Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit hat oberste Priorität. Präventive Maßnahmen des

Wohnungserhalts wie die Übernahme von Mietschulden und begleitende Hilfen werden recht-zeitig eingeleitet, um den Verlust von Wohnraum zu verhindern.

⮚ Bezahlbares Wohnen ist eine wesentliche Voraussetzung, um Wohnungslosigkeit beenden zu können. Die Instrumente des Wohnungspolitischen Konzeptes und die Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft werden konsequent auf dieses Ziel ausgerichtet.

⮚ Die Phase der Wohnungslosigkeit soll so kurz wie möglich dauern. Wohnungslosigkeit soll zeit-nah durch eine Vermittlung in eine eigene Wohnung oder weiterführende Hilfen (z. B. Therapie, ambulant betreutes Wohnen) beendet werden. Vorübergehend, d. h. maximal für die Dauer ei-nes Jahres, werden Angebote der Notunterbringung oder Schlichtwohnen19 unterbreitet.

⮚ Wohnungslose haben im akuten Notfall jederzeit Zugang zu einer existentiellen Grundversor-gung. Dazu zählen Nahrung, Obdach, Kleidung und Gesundheitsleistungen.

⮚ Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen haben Zugang zu Beratung, sozialen Diensten und Leistungen zur Überwindung ihrer Notlage und um gesellschaftliche In-tegration und Partizipation zu erlangen. Um eine drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern, Wohnungslosigkeit nachhaltig zu beenden oder den Erhalt einer Wohnung dauerhaft zu si-chern, werden im Einzelfall sämtliche relevanten Problemlagen einbezogen und weiterführende Hilfen zur Lösung der Problemlagen wie beispielsweise materielle Sozialleistungen, Beratung, Behandlung, Pflege, Rehabilitation, Therapie, schulische und berufliche Qualifizierungsmaß-nahmen, Maßnahmen der Arbeitsintegration, Tagesstruktur oder persönliche Beziehungen er-schlossen.

⮚ Niedrigschwellige Hilfen sind notwendig, um wohnungslose Personen zu erreichen und den Weg in die Regelversorgung zu ermöglichen.

⮚ Die Instrumente der Wohnungslosenhilfe werden bedarfsgerecht weiterentwickelt. Der beson-dere Bedarf von Familien, Frauen, psychisch und/oder suchtkranken Personen, medizinisch Behandlungsbedürftigen, Pflegebedürftigen, Personen mit Tieren, Personen mit kulturspezifi-schen Bedürfnissen oder Straffälligen wird berücksichtigt.

⮚ Jede Person, die wohnungslos ist, hat das Recht, Hilfen nicht in Anspruch zu nehmen. Die An-gebote der Wohnungsnotfallhilfe sollen darauf hinwirken, wohnungslose Personen zur Inan-spruchnahme von Hilfe zu motivieren und ihre Mitwirkung unterstützen.

⮚ Zur Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse insbesondere bei wohnungslosen Frauen werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

16 Vgl. a) Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern. DV 17/13 AF III. Berlin, 2013. b) Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.: Zugänge zu gesundheitlichen Hilfen für wohnungslose Menschen verbessern. Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Kooperation sozialer und gesundheitsbezogener Hilfen. DV 27/13. Berlin, 2014. 17 Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH: Prävention von Wohnungsnotfällen in den 16 großen Großstädten. Bericht für das Jahr 2015. Hamburg, 2016. 18 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Handbuch der Hilfen in Wohnungsnotfällen. Entwicklung lokaler Hilfesysteme und lebenslagenbezogener Hilfeansätze. Berlin, 2017: S. 33f. 19 Als Schlichtwohnung werden hier Wohnungen mit einfachster Ausstattung und minimalem Raumbedarf verstanden, die auf vertragli-cher Basis genutzt werden.

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⮚ Stadtverwaltung, Kommunalpolitik, Bundes- und Landesbehörden sowie Akteure der Woh-nungsnotfallhilfe bilden eine ressortübergreifende Verantwortungsgemeinschaft. Kommunale und freie Träger arbeiten lösungsorientiert und im Miteinander an der Umsetzung der Ziele der Wohnungsnotfallhilfe.

⮚ Das bürgerschaftliche oder private Engagement sowie das Engagement von freien Trägern für die gesellschaftliche Integration von Wohnungslosen und ihre Beteiligung werden unter Beach-tung des Subsidiaritätsprinzips gefördert und unterstützt.

⮚ Stadt Leipzig und Träger der Wohnungsnotfallhilfe informieren zu Hilfsangeboten für Woh-nungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.

⮚ Eine verlässliche Datenbasis bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung von Hilfen für woh-nungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Die Statistik der Leipziger Woh-nungsnotfallhilfe wird kontinuierlich geführt sowie veröffentlicht und bezieht neben der Inan-spruchnahme von Hilfsangeboten soweit möglich auch auf der Straße lebende Personen ein. Die Stadt Leipzig setzt sich auf Landesebene für die Einführung einer einheitlichen Wohnungs-notfallstatistik ein.

1.5 Exkurs: Wohnungslosigkeit von anerkannten Geflüchteten Geflüchtete, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, werden in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen untergebracht. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Wohngemeinschaften mit Sanitäreinrichtungen zur gemeinsamen Nutzung und Küchen zur Selbstversorgung. Die Unterkünfte sind vorwiegend gemischt – Familien und Alleinstehende nutzen gemeinsam eine Einrichtung. Bei der Belegung der Wohneinheiten werden alleinstehende Frauen und Männer getrennt untergebracht. Die Unterkünfte können ganztägig genutzt werden. In den Unterkünften stehen den Bewohner/-innen Sozialarbeiter/-innen als Ansprechpartner/-innen zur Verfügung, die sie bei der Integration in die Stadtgesellschaft unterstützen sollen. Dazu zählt auch die Unterstützung bei der Wohnungssuche. Anders als Notunterkünfte für Wohnungslose ist die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete prinzipiell auf Dauer angelegt. Sie sind damit vergleichbar mit nachsorgenden Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe wie dem Betreuten Wohnen. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Integration in die Stadtgesellschaft zu ermöglichen, sollen sie sobald wie möglich aus den Gemeinschaftsunterkünften in eine eigene Wohnung ziehen können – unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus. Wird Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete leben, der Aufenthalt in Deutschland anerkannt, erlischt ihr Unterbringungsanspruch in dieser Unterkunftsform. Sie können vorübergehend in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verbleiben, bis sie passenden Wohnraum gefunden haben. Ab Ende des Folgemonats, in dem sie ihren längerfristigen Aufenthaltstitel rechtskräftig zuerkannt bekommen und noch keinen eigenen Wohnraum gefunden haben, sind sie ein Wohnungsnotfall. Zum 31.08.2018 lebten 672 Personen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, deren Aufenthalt anerkannt ist. Davon sind zu ca. einem Drittel Mehrpersonenhaushalte und zu ca. zwei Dritteln Einpersonenhaushalte. Die Mehrheit dieser Personen hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Einige sind erwerbstätig. Darüber hinaus gab es zum 24.09.2018 weitere 163 Haushalte in Gewährleistungswohnungen für Geflüchtete, deren Aufenthalt anerkannt war und die Leistungen nach dem SGB II, nach SGB XII oder VIII oder eigenes Einkommen bezogen. Davon waren 47 Einpersonenhaushalte und 116 Mehrpersonenhaushalte. Neben der Sozialarbeit in den Gemeinschaftsunterkünften können Geflüchtete verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote nutzen. Dazu zählt auch die „Kontaktstelle Wohnen“ des Zusammen e. V. Die Kontaktstelle unterstützt Geflüchtete dabei, in Leipzig und im Landkreis Leipzig eigenen Wohnraum zu finden und vermittelt ehrenamtliche Umzugslots/-innen. Die Kontaktstelle übernimmt die Kommunikation mit Vermieter/-innen, begleitet zu Wohnungsbesichtigungen und zur Schlüsselübergabe und unterstützt bei Anträgen zur Mietkostenübernahme.

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In den nachfolgenden Ausführungen und statistischen Darstellungen sind Personen, die durch die Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht werden, nicht mit enthalten.

1.6 Handlungsfelder, Prinzipien und Methoden Das Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfe umfasst die drei Handlungsfelder:

- Prävention, - Notversorgung/Krisenintervention und - Nachsorge.

Die im Abschnitt 1.2 genannten Zielgruppen der Wohnungsnotfallhilfe lassen sich diesen Handlungsfeldern zuordnen.

Abb. 2 Handlungsfelder und Zielgruppen der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig

Handlungsfeld Prävention Notversorgung/Krisenintervention Nachsorge

Zielgruppe Personen und Haushalte:

• denen der Verlust ihrer Wohnung oder ihrer bisherigen Unterkunft (z. B. Strafvollzug, therapeutische Einrichtung, Krankenhaus) unmittelbar bevorsteht

• die in ungesicherten Unterkunftsverhältnissen leben

Personen und Haushalte, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, d.h. ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung leben

Personen und Haushalte, die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren, wieder in einer eigenen Wohnung oder in einer anderen Unterbringungsform leben und auf Unterstützung zur Prävention von erneutem Wohnungsverlust angewiesen sind

Die Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig berücksichtigt verschiedene Prinzipien.

- Niedrigschwelligkeit, - Aktivierung, Hilfe zur Selbsthilfe und Ressourcenorientierung, - Akzeptanz und Lebensweltorientierung sowie - Selbstbestimmung und Partizipation.

Darunter wird im Einzelnen folgendes verstanden: Niedrigschwelligkeit

Die Zugänge zu den Hilfen im Wohnungsnotfall sind in der Klärungsphase niedrigschwellig gestaltet, um eine hohe Inanspruchnahme der Hilfen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für das Handlungsfeld der Notversorgung, um einen Ausschluss von Personen vom Hilfesystem zu vermeiden. Die Hilfen akzeptieren Verhaltensweisen der Adressat/-innen, soweit dies mit der Erbringung der Hilfen vereinbar ist. So sollen gesundheitliche, soziale und psychische Risiken verringert werden. Die Hilfen berücksichtigen individuelle Unterschiede (z. B. Behinderung, psychische Erkrankung, mangelnde Sprachkenntnisse, erhöhter Unterstützungsbedarf). Angebote und Regeln werden transparent gemacht, erläutert und beworben.

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Aktivierung, Hilfe zur Selbsthilfe und Ressourcenorientierung:

Die Hilfen im Wohnungsnotfall sind so gestaltet, dass sie die Personen der Zielgruppe zum aktiven Mit- und Selbsttun anregen. Unterstützung und Hilfe sind so ausgerichtet, dass sie die Kompetenz und Eigenständigkeit der betreffenden Personen fördern und ihr Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeitsgefühl stärken. Die Ressourcen der Personen der Zielgruppe werden wahrnehmbar gemacht und gestärkt. Lebensweltorientierung:

Hilfen im Wohnungsnotfall knüpfen an der Lebenswelt der Zielgruppe an – an ihren biografischen Erfahrungen, Kenntnissen und Gewohnheiten. Die Hilfen berücksichtigen geschlechtsspezifische Unterschiede und bieten Frauen geschützte Räume an. Selbstbestimmung und Partizipation:

Die Adressatinnen und Adressaten von Hilfen werden in die Gestaltung von Entscheidungsprozessen bei der Gewährung sozialer Leistungen einbezogen. Sie werden zu Fragen der Gestaltung von sozialen Hilfeangeboten (z. B. Öffnungszeiten) beteiligt und es gibt Verfahren, um Feedback zu geben (z. B. Beschwerdekasten). Formen der Interessenvertretung und Selbstorganisation der Zielgruppe werden unterstützt. Die Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig wendet verschiedene Methoden sozialer Arbeit an. Dazu gehören Einzelfallhilfe (in Teilen auch Case-Management), Gruppenarbeit, Beratung, Gemeinwesenarbeit und Straßensozialarbeit.

1.7 Arbeitsweise der Wohnungsnotfallhilfe

1.7.1 Integriertes Notversorgungskonzept Die Stadt Leipzig verfügt über ein integriertes Notversorgungskonzept zur Versorgung wohnungs-loser Personen. Bestandteile eines solchen Konzeptes sind:20

- eine ganztägige ordnungsrechtliche Unterbringung, - Angebote, die Nahrung, Kleidung und gesundheitliche Grundversorgung gewährleisten, - ein niedrigschwelliger Zugang zur Notversorgung, - beratende Angebote, - ein Winterprogramm (Angebote in der kalten Jahreszeit), - Kooperation zwischen kommunalen und freien Trägern, - Sicherstellung der Finanzierung.

1.7.2 Fachstellenkonzept und Verfahren In Leipzig wird die Wohnungsnotfallhilfe durch eine kommunale Fachstelle gesteuert. Eine solche Fachstelle entspricht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Für-sorge e. V.21 sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.22

20 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Integriertes Notversorgungskonzept: Ordnungsrechtliche Unterbringung und Notversorgung – Definitionen und Mindeststandards. Bielefeld, 2013. 21 Vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern. DV 17/13 AF III. Berlin, 2013 22 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Integriertes Notversorgungskonzept: Ordnungsrechtliche Unterbringung und Notversorgung – Definitionen und Mindeststandards. Bielefeld, 2013.

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Die Fachstelle ist im Sozialamt in der Abteilung Soziale Wohnhilfen verortet. Die Fachstelle um-fasst die folgenden Aufgabenbereiche:

- Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe, - Wirtschaftliche Wohnhilfen, - Wohnraumversorgung und - Notunterbringung mit Sozialarbeit.

Durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfen werden persönliche soziale Hilfen, wirtschaftliche Wohn-hilfen (Übernahme von Miet- und Energieschulden), Notunterbringung bei eingetretener Obdachlo-sigkeit und die Wohnungsversorgung zentral koordiniert und „aus einer Hand“ angeboten. Die Fachstelle ermöglicht eine nachhaltige Verhinderung drohender Wohnungslosigkeit sowie die ra-sche Beseitigung eingetretener Wohnungslosigkeit und ist damit ein wichtiger Kernbereich der Leipziger Hilfen in Wohnungsnotfallsituationen. Außerdem wird durch die Vernetzung der Ange-bote die angemessene Wohnraumversorgung von Haushalten mit besonderen Zugangsproblemen zum Leipziger Wohnungsmarkt, die trägerübergreifende Zusammenarbeit im Hilfesystem sowie eine Integration in Angebote der Nachsorge erleichtert.

1.7.3 Schnittstellen Das System der Wohnungsnotfallhilfe weist vielfältige Schnittstellen auf. Dies liegt darin begründet, dass die besonderen Lebenslagen der von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen oftmals mit komplexen Problemlagen in anderen Bereichen einhergehen. Darunter fallen u. a. ein fehlendes oder zu geringes Einkommen, Krankheit (Suchterkrankung, psychische Erkrankung), Straffälligkeit, fehlende tragfähige soziale Beziehungen oder Probleme bei der Erziehung der Kinder im Haushalt. Durch eine aktive Vernetzung werden im Einzelfall die nötigen persönlichen Hilfen erschlossen. Im Mittelpunkt stehen zunächst alle direkten Angebote im Hilfesystem. Weitere wichtige Partner/-in-nen finden sich in zahlreichen angrenzenden sozialen Arbeitsfeldern, wie beispielsweise in der Ge-sundheitshilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe. Im Wohnungsnotfallverfahren gibt es eine klar ge-regelte Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst, dem Sozialpsychiatrischen Dienst und den Angeboten der Suchthilfe. In Fällen von hoher Verschuldung, bei Suchterkrankungen oder Pflegebedarf werden die betroffenen Personen individuell und fallbezogen an die entsprechenden Hilfeeinrichtungen vermittelt bzw. verwiesen. Unabdingbar ist eine wirksame Kommunikation mit den für finanzielle Sozialleistungen zuständigen Stellen, z. B. dem Jobcenter Leipzig. Mit zahlreichen großen und kleinen Vermietern, Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaf-ten wird partnerschaftlich kommuniziert und kooperiert. Häufig ist das Dreiecksverhältnis zwischen den von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen, den Vermietern und den unterstützenden Sozial-diensten nicht konfliktfrei. Unterschiedliche Erwartungen oder Herangehensweisen können aller-dings im Gespräch oftmals zum Nutzen wohnungssuchender Haushalte ausgeglichen werden. Mit folgenden Netzwerkpartnern des Sozialamtes gibt es ein abgestimmtes standardisiertes Verfahren zur Zusammenarbeit:

- Amtsgericht und Gerichtsvollzieher: ▪ gesetzlich geregelte Informationsweitergabe zu Räumungsklagen und Räu-

mungsterminen - Jugendhilfe/Allgemeiner Sozialdienst:

▪ Teilnahme an allen Räumungsterminen zum Schutz des Kindeswohls, wenn minderjährige Kinder betroffen sind und ggf. Inobhutnahme

▪ Information, wenn bei Räumungsklage trotz Einladung und Hausbesuch kein Kontakt zur Familie zustande kommt

▪ Einbindung des Allgemeinen Sozialdienstes, wenn bei notuntergebrachten Familien Hilfebedarf nach SGB VIII vermutet wird

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▪ Einbindung des Allgemeinen Sozialdienstes bei vermuteter Kindeswohlge-fährdung bei drogenabhängigen schwangeren Frauen bzw. Einberufung des Arbeitskreises „pregnant“

- Sozialpsychiatrischer Dienst ▪ Teilnahme am Räumungstermin zur Krisenintervention, Prüfung Eigen- und

Fremdgefährdung bei bekannter psychischer Erkrankung ▪ Falls Schweigepflichtsentbindung vorliegt, erfolgt eine Information des Sozi-

alpsychiatrischen Dienstes durch die Wohnungsnotfallhilfe schon bei Kündi-gung oder Räumungsklage.

- Straßensozialarbeiter/-innen des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. und der SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH

▪ Kooperationsvereinbarung zwischen Sozialamt und Trägern ▪ Nach Meldung von Einwohner/-innen und Akteuren über Obdachlose, die

ungeschützt im Freien schlafen, wird ein standardisierter Bogen an die Stra-ßensozialarbeiter/-innen versendet. Diese suchen die gemeldeten Person auf, klären Zustand und Motivation, unterbreiten Hilfeangebote und geben an den Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe Rückmeldung.

Darüber hinaus gibt es weitere Netzwerkpartner, mit denen das Sozialamt im Wohnungsnotfall zu-sammenarbeitet:

- Einrichtungen der Suchthilfe (Suchtberatungs- und Behandlungsstellen, suchttherapeutische Einrichtungen, Suchtbeauftragte der Stadt Leipzig),

- Jobcenter und andere Leistungsträger (SGB III und SGB XII), - Akteure der Rechtspflege: Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Betreuungsbehörde,

Betreuer/Betreuungsvereine, - Wohnungsunternehmen: Zusammenarbeit im Einzelfall, vorrangig mit Sozialdiensten der

Wohnungsunternehmen, - Allgemeine Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen: niedergelassene Ärzte,

Krankenhäuser, Altenpflegeheime, ambulante Pflegedienste, - Schuldnerberatungsstellen.

Mit diesen Netzwerkpartnern erfolgt eine einzelfallbezogene Zusammenarbeit. Die Mitarbeiter/-innen der Wohnungsnotfallhilfe engagieren sich außerdem in Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen. Ca. 90 % der Zielgruppe beziehen Leistungen nach dem SGB II, weswegen zu-künftig auch in diesem Bereich ein regelmäßiger Austausch stattfinden sollte.

1.8 Angebote der Wohnungsnotfallhilfe Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig lassen sich den drei Handlungsfeldern Präven-tion, Notversorgung/Krisenintervention und Nachsorge wie folgt zuordnen. Die Angebote werden im Detail im Anschluss an die Übersicht beschrieben. Darüber hinaus gibt es verschiedene Angebote von freien Trägern, die vom Sozialamt mitfinanziert werden, die jedoch einen erweiterten Personenkreis als Zielgruppe haben. Ein Beispiel ist das Be-gegnungszentrum „Die Brücke“ der Heilsarmee Gemeinde Leipzig in Paunsdorf. Dort gibt es ein Begegnungsangebot, Notübernachtung, Kleiderkammer und Unterstützung im Einzelfall. Ein ande-res Beispiel ist die Ökumenische Bahnhofsmission von Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. und Caritasverband Leipzig e. V. Des Weiteren gibt es Angebote von freien Trägern, die ohne Finanzierung des Sozialamtes Leis-tungen anbieten, die auch Wohnungslosen helfen. Dazu zählen beispielsweise die Angebote des Leipziger Tafel e. V.

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Abb. 3 Handlungsfelder und Angebote der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig

1.8.1 Beratung und Einzelfallhilfe Der kommunale Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe sowie die Sozialarbeiter/-innen in den Notunter-künften leisten persönliche Hilfe im Wohnungsnotfall. Diese beinhaltet insbesondere:

- Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit, - Krisenintervention, - Motivation und Unterstützung zur Selbsthilfe, - Feststellung und Bewertung von Hilfebedarf, welcher über die Wohnungssicherung

hinausgeht, - Vermittlung passgenauer Hilfe und Unterstützung bei der Inanspruchnahme

lebensweltorientierter und/oder fachspezifischer Hilfe und - soziale Beratung zu Rechten und Pflichten aus den Sozialgesetzbüchern.

1.8.1.1 Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe Der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamtes berät und leistet persönliche Hilfe für Per-sonen und Haushalte in allen drei Handlungsfeldern der Wohnungsnotfallhilfe mit dem Ziel, einen drohenden Wohnungsverlust abzuwenden, Wohnungslosigkeit zu beenden oder einen erneuten Wohnungsverlust zu verhindern. Der Sozialdienst ist Teil der kommunalen Fachstelle Wohnungs-notfallhilfe im Sozialamt und ist in der Prager Straße 21 erreichbar. Der Fokus liegt auf präventiver Sozialarbeit. Durch aufsuchende Sozialarbeit können Wohnungs-notfälle bereits vor der Eskalation (akute Wohnungslosigkeit am Tag der Zwangsräumung) erreicht werden.

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Der Sozialdienst nimmt in der Leipziger Fachstelle Soziale Wohnhilfen eine zentrale Rolle und Mitt-lerfunktion wahr. Alle Haushalte und Personen in einer Wohnungsnotfallsituation erhalten sofort und bedarfsorientiert persönliche Hilfe und Unterstützung durch Fachkräfte. Die individuellen Ursa-chen der Wohnprobleme können rasch analysiert und bearbeitet, nicht realisierte Leistungsansprü-che und geeignete Hilfen durch Fachdienste unmittelbar erschlossen werden. Die Sozialarbeiter/-innen sind darüber hinaus Vermittelnde zwischen den zuweilen gegensätzlichen Interessen und Erwartungen z. B. der Mieter/-innen und Vermieter/-innen, der Sozialleistungsträger und den Leis-tungsberechtigten, von Justizvollzug und Räumungsschuldnern. Durch aktive Vermittlung können neue oder bestehende Wohnungsnotlagen entschärft und überwunden werden. Allen Haushalten, die von einer Räumungsklage betroffen sind oder deren Räumung bereits termi-niert ist, wird zunächst ein schriftliches Hilfeangebot unterbreitet. Wird auf dieses nicht reagiert, er-folgt ein Hausbesuch. Kann die Zwangsräumung nicht verhindert werden, wird die Teilnahme am Räumungstermin sichergestellt und bei Bedarf unmittelbar Unterstützung – durch Notunterbrin-gung und persönliche Hilfe – geleistet. Der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe übernimmt die soziale Beratung und Betreuung von Perso-nen, die in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht sind. Für die Tätigkeiten des Sozialdienstes gelten folgende Standards: Verhinderung drohender Wohnungslosigkeit

- Beratung aller angezeigten/zur Kenntnis gelangten Wohnungsnotfälle - Unterbreitung eines schriftlichen Hilfeangebotes - Vor-Ort-Besuch aller räumungsbeklagten Haushalte, sofern der Einladung nicht gefolgt

wurde - Motivation zu Mitwirkung und fortlaufendem Kontakt zum Sozialdienst - Präsenzberatung zu den allgemeinen Sprechzeiten des Sozialamtes (zwei Sprechtage) - Terminberatungen vor Ort - enge Kommunikation innerhalb der Fachstelle, insbesondere mit dem Fachbereich

Wirtschaftliche Wohnhilfen (finanzielle Hilfe) Beendigung eingetretener Wohnungslosigkeit und/oder Obdachlosigkeit

- Beratung und Betreuung von wohnungslosen Personen - aufsuchende Hilfe bei Aufenthalt unter freiem Himmel - Motivation zu Mitwirkung und fortlaufendem Kontakt zum Sozialdienst - Vermittlung geeigneter persönlicher Hilfen durch Fachdienste und Fallmanagement - Präsenzberatung zu den allgemeinen Sprechzeiten des Sozialamtes (zwei Sprechtage) - Terminberatungen - befristet bevollmächtigte Postverwaltung

Verhinderung von Obdachlosigkeit im Zuge einer Zwangsräumung (Räumungsterminmanagement) - Anschreiben/Einladung aller Räumungsschuldner mit Aufforderung zur Vorsprache - Information an Allgemeinen Sozialdienst und Unterbringungsmanagement der Fachstelle

(Bedarfsmeldung Gewährleistungswohnung), wenn Kinder im Haushalt - Vor-Ort-Besuch aller Räumungsschuldner, sofern der Einladung zur Vorsprache nicht

gefolgt wurde - Teilnahme an allen Räumungsterminen

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Rasche Beendigung der Notunterbringung für alle Haushalte, die in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht sind

- mindestens einmal monatlich Kontakt zu den Nutzern der Gewährleistungswohnungen - fortlaufende Motivation zur Selbsthilfe und Umzug in Mietwohnung oder wenn möglich

Wandlung in reguläres Mietverhältnis - Vermittlung geeigneter persönlicher Hilfen von Fachdiensten und Fallmanagement

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 3.510 Haushalte durch den Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe be-raten und unterstützt. Die Stadt Leipzig verfolgt den Ansatz von „Housing first“. Dieser Ansatz, der auch „rapid re-hou-sing“ genannt wird, kommt ursprünglich aus den USA. Beim „Housing first“ werden wohnungslose Personen zuallererst in einer Wohnung untergebracht. Erst danach werden freiwillige Hilfeange-bote unterbreitet. Die Versorgung mit Wohnraum ist damit nicht an die Mitwirkung wohnungsloser Personen gebunden. Ein anderer Ansatz ist das sogenannte „Stufenmodell“, bei dem Wohnungslose aktiv mitwirken müssen, die Ursachen ihrer Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und erst nach der Unterbringung in einer Notunterbringungseinrichtung und nach „Bewährung“ in eine Wohnung ziehen können. In Leipzig wird „Housing first“ bei Haushalten mit Kindern, bei Paaren, die eine Bedarfsgemein-schaft bilden, und im Einzelfall auch für Einzelpersonen angewendet. Sofort nach der Zwangsräu-mung werden diese wieder in einer vom Sozialamt angemieteten Wohnung (Gewährleistungswoh-nung) notuntergebracht. In einer Gewährleistungswohnung erfolgt bei Bedarf eine ambulante Be-treuung. Auch ambulant betreutes Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII und das Projekt „Leipziger Ob-dach Plus“ in der Dieskaustraße 54 zählen zum „Housing first“. Darüber hinaus werden alleinstehende Personen in einem Übernachtungshaus für Männer bzw. Frauen notuntergebracht. Für drogenabhängige Personen und Personen mit psychischer Erkran-kung steht jeweils eine spezialisierte Notschlafstelle zur Verfügung. In den zurückliegenden Jahren eines entspannten Mietwohnungsmarktes in Leipzig mit viel Leer-stand konnten auch Einzelpersonen relativ zeitnah nach einem Wohnungsverlust wieder eine neue Wohnung finden. Bei dem derzeitigen angespannten Wohnungsmarkt ist das nicht mehr möglich.

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Abb. 4 Typischer Ablauf einer Fallbearbeitung im Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe

Abb. 5 Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte 2010 bis 2017 (Meldung der Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher)

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Räumungsklagen 1.178 1.210 1.306 1.300 1.073 1.059 1.157 1.127

Räumungstermine 810 897 876 896 918 964 1.000 1.025

Die Tabelle weist Meldungen der Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher zu Räumungsklagen und Räumungsterminen aufgrund von Mietzahlungsverzuges nach § 36 Abs. 2 SGB XII aus. Im Jahr 2017 wurde der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe in 1.127 Fällen über Räumungsklagen und in 1.025 Fällen zu Räumungsterminen informiert. Darüber hinaus erhielt der Sozialdienst im Jahr 2017 in 198 weiteren Fällen Kenntnis von Mietver-tragskündigungen – weil die betroffenen Mieter/-innen selbst beim Sozialdienst Wohnungsnotfall-hilfe vorsprachen oder dieser durch die Vermieter informiert wurde.

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Abb. 6 Integration von Wohnungsnotfällen 2010 bis 2017

Art der Integration 2010 2011 2012 201323 2014 2015 2016 2017

Haushalte im ambulant betreuten Wohnen gemäß § 67 SGB XII

194 195 203 201 208 208 207 212

Bearbeitete Wohnungsnotfälle (Haushalte)

1.837 2.248 3.373 3.486 3.510

darunter neu bekannt gewordene Wohnungsnotfälle

1.438 1.670 1.973 2.181 1.978

Durch den Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe wurden 2017 insgesamt 3.510 Haushalte betreut. Gegenüber den Vorjahren hat sich die Zahl der betreuten Haushalte wieder erhöht. Dagegen ist die Zahl der Neufälle leicht auf 1.978 gesunken. Darüber hinaus gab es zum 31.08.2018 insge-samt 672 Personen, die wohnungslos in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete lebten.

Abb. 7 Übernahme von Mietschulden 2010 bis 2017

2010 2011 2012 201324 2014 2015 2016 2017

Haushalte, für die Mietschulden übernommen wurden

149 132 165 238 179 170 210 157

durchschnittliche Kosten je Haus-halt

894 € 880 € 981 € 1.111 € 1.131 € 1.454 € 1.426 € 1.486 €

Der Verhinderung von Wohnungslosigkeit kommt eine besondere Bedeutung zu. Im Jahr 2017 wurden 2.174 Wohnungsnotfälle durch den Sozialdienst abgeschlossen. Davon konnte in 28,7 % der Fälle die Ursprungswohnung erhalten werden. In 40,5 % der Fälle konnte neuer Wohnraum gefunden werden oder in eine betreute Wohnform vermittelt werden. 2 % der Fälle wurden ord-nungsrechtlich notunterbracht.

Abb. 8 Abgeschlossene Fälle im Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe 2017

1.8.1.2 Sozialarbeit in den Notunterbringungsangeboten Im Übernachtungshaus für Frauen in der Scharnhorststraße 27, im Übernachtungshaus für Män-ner in der Rückmarsdorfer Straße 7 sowie in den Notunterbringungsangeboten mit Suchthilfe

23 Wohnungsnotfälle werden seit dem Jahr 2013 als Haushalte gezählt. Auf die Darstellung der vorherigen Statistik auf der Grundlage von Personen wird verzichtet. 24 Wohnungsnotfälle werden seit dem Jahr 2013 als Haushalte gezählt. Auf die Darstellung der vorherigen Statistik auf der Grundlage von Personen wird verzichtet.

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(Chopinstraße 13) und sozialpsychiatrischer Hilfe (Dieskaustraße 54) beraten und unterstützen So-zialarbeiter/-innen die Nutzer/-innen, ihre Wohnungslosigkeit zu beenden. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 620 Personen in den oben genannten Gemeinschaftsunterkünften beraten und unter-stützt.

1.8.1.3 Straßensozialarbeit In Leipzig gibt es derzeit zwei Träger, die im Rahmen von Straßensozialarbeit zuvorderst erwach-sene Obdachlose in Leipzig aufsuchen. Dazu zählen die Teams „Wohnen“ und „Konsum“ der SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH und die Straßensozialarbeit „Mensch – komm mit“ des Tagestreffs „Oase“ des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. Beide Angebote wurden bis Ende 2018 über Fördermittel des Europäischen Sozialfonds finanziert.

- Die Sozialarbeiter/-innen der Straßensozialarbeit für Erwachsene (SAFE) suchen regelmäßig verschiedene Plätze im Leipziger Norden auf, um mit den Menschen, die sich dort aufhalten in Kontakt zu kommen zu Problemen wie Wohnungs- oder Obdachlosigkeit, Mietschulden, drohender Wohnungs- und Obdachlosigkeit, finanziellen Problemen, Suchtproblemen, seelischen Belastungen oder gesundheitlichen Schwierigkeiten. Träger ist die SZL Suchtzentrum gGmbH. Das Büro der Straßensozialarbeit befindet sich in der Demmeringstraße 32 und verfügt über 2,6 Vollzeitäquivalente. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1.372 Personen in insgesamt 4.372 Kontakten (auf der Straße und im Büro) beraten und unterstützt.

- Im Zentrum von Leipzig sind angebunden an den Tagestreff „Oase“ des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. zwei Straßensozialarbeiter/-innen (0,8 Vollzeitäquivalent) tätig.

Die Einsatzgebiete der Straßensozialarbeit für obdachlose Personen werden im Abschnitt 1.11 dar-gestellt. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote der Straßensozialarbeit, die auch obdachlose Erwach-sene aufsuchen, wenngleich der Schwerpunkt ihrer Arbeit ein anderer ist. Zwischen diesen Ange-boten und den oben genannten Teams besteht eine enge Zusammenarbeit über den Arbeitskreis „Aufsuchende Sozialarbeit“ und den Arbeitskreis „suchtkrank, psychisch krank, wohnungslos“. Zu diesen anderen Angeboten zählen:

- Die Straßensozialarbeiter/-innen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung arbeiten in drei Teams und suchen vorrangig junge Volljährige in den Planungsräumen25 Nord, Ost-Nordost und Ost-Südost sowie in der Innenstadt auf. Das Büro des Sachgebietes befindet sich am Roßplatz 5-6.

- Die Straßensozialarbeiter/-innen der Alternative I des Zentrums für Drogenhilfe des Städtischen Klinikums „Sankt Georg“ Leipzig sind regelmäßig im Leipziger Osten zu festen Zeiten und an bekannten Standorten im Einsatz: Dienstag und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Köhlerstraße, Montag von 12:00 bis 14:00 Uhr sowie Donnerstag von 17:00 bis 19:00 Uhr am Rabet. Das Büro befindet sich in der Chopinstraße 13.

- Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig werden fünf weitere Projekte bei vier Trägern der freien Jugendhilfe in der Mobilen Jugendarbeit/Streetwork gefördert. Die Angebote richten sich vorrangig an 14- bis 27-Jährige und bieten Beratung, Einzelfallhilfe, Gruppen- und Cliquenarbeit sowie Gemeinwesenarbeit.

1.8.1.4 Stichtagserhebung Eine statistische Erfassung von obdachlosen Personen, die in Behelfsunterkünften oder auf der Straße leben, wird vom Sozialamt seit November 2017 erprobt. An dieser Erfassung beteiligen sich verschiedene Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe und der Straßensozialarbeit26. Jeweils zum

25 vgl. Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012, Stadt Leipzig

26 An der Statistik beteiligen sich: Übernachtungshaus für wohnungslose Männer, Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen, Übernachtungshaus für wohnungslose drogenabhängige Menschen, BOOT gGmbH (Notschlafplätze und LOP), SZL Suchtzentrum

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letzten Werktag des Monats wird der Unterkunftsstatus, der Migrationsstatus und das Geschlecht erfasst. Doppelerfassungen können nicht ausgeschlossen werden. Von November 2017 bis Juni 2018 wurden im Monat im Durchschnitt 22 Personen gezählt, die obdachlos in Behelfsunterkünften oder auf der Straße lebten. Davon lag die Anzahl der Frauen im Durchschnitt unter 5 und die Anzahl der EU-Bürger/-innen und Drittstaatangehörigen ohne Sozialleistungsansprüche ebenso.

1.8.2 Wirtschaftliche Hilfen und Wohnraumversorgung Die Wirtschaftlichen Hilfen des Sozialamtes unterstützen wohnungslose und von Wohnungslosig-keit bedrohte Personen durch:

- die Übernahme von Mietzahlungsrückständen27 zur Sicherung der Wohnung nach § 22 Abs. 8 SGB II und § 36 Abs. 1 SGB XII,

- die Gewährung von Leistungen des ambulant betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII, Die Wohnraumversorgung des Sozialamtes berät und unterstützt wohnungssuchende Haushalte durch Vermittlung in belegungsgebundenen Wohnraum. Sie erteilt einkommensabhängige Wohn-berechtigungsscheine.

1.8.3 Unterbringung Sofern der drohende Wohnungsverlust durch Selbsthilfe und mit Unterstützung des Sozialdienstes nicht verhindert werden kann und auch finanzielle Hilfen des Sozialamtes nicht greifen, werden Maßnahmen zur Notunterbringung eingeleitet. Alle Personen und Haushalte, die ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung leben und sich nicht selbst helfen können, haben einen Anspruch auf Notunterbringung. Die Stadt Leipzig ist als Ortspolizeibehörde zur Unterbringung verpflichtet. Eine Notunterbringung erfolgt in Gewährleis-tungswohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften, wie Übernachtungshäusern und Notschlaf-stellen.

1.8.3.1 Gewährleistungswohnungen Haushalte mit Kindern und (Ehe)Paare sollen, sofern sie ihre Wohnung durch eine Zwangsräu-mung verloren haben, vorübergehend in sogenannten Gewährleistungswohnungen notunterge-bracht werden. Dieser Wohnraum wird vom Sozialamt der Stadt Leipzig angemietet. Die Anmie-tung erfolgt nach Möglichkeit bedarfsgerecht und flexibel am Leipziger Wohnungsmarkt, vorrangig bei der kommunalen Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH. Diese Form der Notunterbringung ermöglicht ein hohes Maß an Normalität und Privatheit bei Woh-nungslosigkeit. Der Haushalt kann sein vorhandenes Mobiliar aus der geräumten Wohnung mit-nehmen und die (noch) verfügbaren und erforderlichen Fertigkeiten zur Führung eines Haushaltes und zur Bewirtschaftung von Wohnraum werden erhalten. Diese Unterbringungsform wird insbe-sondere mit Blick auf den Schutz der Kinder ermöglicht. Eine Trennung der Familie wird vermie-den. Zum 31.12.2017 waren 172 Personen (davon 44 Frauen, 24 Männer und 104 Minderjährige) in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht. Insgesamt waren das 47 Haushalte. Davon waren 41 Haushalte mit Kindern. Im Jahr 2017 lebten insgesamt 322 Personen in 87 Haushalten in Ge-währleistungswohnungen.

gGmbH: Straßensozialarbeit „Safe“, Tagestreff INSEL, Drug Scouts; Zentrum für Drogenhilfe am Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig: Mobile Alternative, Tagestreff Alternative I; Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig: „Mensch komm mit“, Tagestreff OASE; Heilsarmee: Straßensozialarbeit, die Brücke; Durchblick e. V.; Mobile Jugendarbeit Leipzig e. V.; Jugendhaus e. V.: Projekt: suedpol; CVJM Leipzig e. V.; machtLos e. V.; Outlaw gGmbH: Fanprojekt Leipzig; Stadt Leipzig: Straßensozialarbeit, Frauen für Frauen e. V.: Mädchenarbeit. 27 Im Einzelfall kann durch die Übernahme von Mietrückständen bei drohendem Wohnungsverlust eine Wohnung erhalten werden. Eine Übernahme von Mietrückständen ist ab Kündigung durch den Vermieter möglich – ein Räumungsurteil muss nicht vorliegen. Die Übernahme der Mietrückstände erfolgt als Darlehen. Verfahrenskosten oder Altschulden werden grundsätzlich nicht übernommen. Siehe auch § 22 Abs. 8 SGB II: „Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.“

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In einer Gewährleistungswohnung erfolgt bei Bedarf eine ambulante Betreuung. Die Zahl der in Gewährleistungswohnungen untergebrachten Personen steigt seit 2015 deutlich an. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit fehlenden Selbsthilfepotentialen von Familien, die von Räumung betroffen sind, dem Unterbringungsbedarf anerkannter Flüchtlingsfamilien, die in Leipzig ihren gewöhnlichen Aufenthalt nehmen sowie der Verknappung von Wohnraum im unteren Preissegment.

Abb. 9 Anzahl der Personen und Haushalte in Leipzig, die in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht wurden 2013 bis 2017

1.8.3.2 Gemeinschaftsunterkünfte Übernachtungseinrichtungen stellen eine niedrigschwellige Mindestversorgung im Notfall sicher. Sie sind nicht für eine Dauernutzung vorgesehen. Die Nutzer/-innen erhalten ein Bett in einem Ein-, Zwei- oder Dreibettzimmer, ein Imbiss- und Getränkeangebot und Gelegenheit zur Körper-pflege. Die Angebote sind gebührenpflichtig. Sofern Nutzer/-innen nicht selbst für die Kosten auf-kommen können, werden diese im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II und XII ge-tragen. Die Erstversorgung wird durch weitere Angebote ergänzt, z. B. Koch- und Grillmöglichkeit, individuelle Schließ- und Kühlschrankfächer, PC-Nutzung für individuellen Schriftverkehr, Fernseh- und Klubraum. Getränke, Imbiss sowie das Waschen und Trocknen der persönlichen Wäsche ist gegen Gebühr möglich. Im Übernachtungshaus für Männer gibt es eine Kleiderkammer. In den Übernachtungshäusern sind Sozialarbeiter/-innen tätig. Durch Beratung und Einzelfallhilfe werden Hilfesuchende bei der Lösung ihrer Problemlagen unterstützt und so bald wie möglich in eine der jeweiligen Problemlage entsprechende Hilfeeinrichtung oder in eigenen Wohnraum ver-mittelt. Die Aufenthaltsdauer in den Häusern ist individuell abhängig von der Problemlage und dem gemeinsam erarbeiteten Lösungsweg zur Überwindung derselben. Sie soll im Einzelfall ein halbes Jahr nicht überschreiten. Für die Benutzung der Notunterkünfte werden Gebühren nach der Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose, Asylbewerber und Spätaussiedler sowie an-dere ausländische Personen in Leipzig (vgl. Beschluss der Ratsversammlung VI-DS-05626 vom 20.06.2018) erhoben. Nach dieser Satzung kann im Einzelfall bei Vorliegen einer besonderen Härte von der Gebührenerhebung abgesehen werden. Eine besondere Härte liegt beispielsweise regelmäßig vor, wenn eine mittellose wohnungslose Person erstmals bis zum nächsten Werktag notuntergebracht werden muss und in dieser Zeit keine Möglichkeit zur Klärung von Sozialleis-tungsansprüchen besteht. In den Notunterkünften standen zum 31.12.2017 insgesamt 87 Plätze zur Verfügung. Die Auslas-tung betrug mit 62 Personen insgesamt 71 %.

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Einpersonenhaushalte Mehrpersonenhaushalte Personen gesamt

Quelle: Sozialamt

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Abb. 10 Platzkapazitäten und belegte Plätze in Leipzig in Gemeinschaftsunterkünften zur Notunterbringung zum 31.12.2017

Angebote der Notunterbringung Platzkapazität

zum 31.12.2017

Belegung zum

31.12.2017

Plätze gesamt 87 62

davon:

Übernachtungshaus für Männer, Rückmarsdorfer Straße 7 39 29

Übernachtungshaus für Frauen, Scharnhorstraße 27 24 9

Notunterbringung mit Suchthilfe im Haus „Alternative I“, Chopinstraße 13 20 20

Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe Dieskaustraße 54 9 9

davon:

Clearing 4 4

Projekt „Leipziger Obdach Plus“ 5 5

Seit 2010 stieg die Zahl der Personen, die mindestens eine Nacht notuntergebracht wurden, stetig an. 2015 gab es einen Rückgang um ca. 40 Personen und seither steigen die Zahlen wieder. 2017 wurden insgesamt 474 Personen mindestens eine Nacht notuntergebracht.

Abb. 11 Anzahl der Personen, die in Leipzig mindestens eine Nacht notuntergebracht wurden von 2010 bis 2017

Die durchschnittliche Verweildauer in allen Gemeinschaftsunterkünften28 lag 2017 bei 42 Nächten. Darunter befanden sich auch Personen, welche die Notunterkünfte länger als 1 Jahr in Folge nutz-ten. Die Verweildauer hat sich seit 2010 je nach Einrichtung unterschiedlich entwickelt. Im Über-nachtungshaus für Frauen hat sich die Verweildauer von 85 auf 40 Nächte verringert. Dies lässt sich mit einer stärkeren Orientierung auf das Ziel einer kurzen Verweildauer in der Notunterbrin-gung erklären. So gelang es, eine Vielzahl von langjährigen wohnungslosen Frauen in problem-adäquate, auf Dauer angelegte Unterkünfte zu vermitteln.

28 Dies umfasste 2016 und 2017 auch 8 Außenplätze der Rückmarsdorfer Straße 7 in Gewährleistungswohngemeinschaften in der Erikenstraße mit länger angelegtem Aufenthalt zur Wohnerprobung sowie das Angebote „Leipziger Obdach Plus“ seit 2016 mit 5 Plät-zen.

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301 33

9

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Übernachtungshaus für Männer, Rückmarsdorfer Straße 7Übernachtungshaus für Frauen, Scharnhorstraße 27Notunterbringung mit Suchthilfe im Haus „Alternative I“, Chopinstraße 13 Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe, Dieskaustraße 54

Quelle: Sozialamt

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Im Übernachtungshaus für Männer hat sich die Verweildauer weitgehend konstant gehalten bis auf einen Anstieg in den Jahren 2016 bis 2017, welcher im Wesentlichen durch Außenwohnplätze in der Erikenstraße hervorgerufen wurde. Der deutliche Anstieg der Verweildauer von 50 auf 85 Nächte von 2014 auf 2015 in der Notunter-bringung mit Suchthilfe ist in der Umstrukturierung der Platznutzung begründet. Bis 2014 wurden 10 der 20 Plätze als Motivationsplätze und damit als beendete Notunterbringung erfasst. 2015 wur-den diese 10 Motivationsplätze als Notschlafplätze umgewidmet und zählten damit zur Notunter-bringung. Gründe für die seit 2010 tendenziell steigende Verweildauer sind u. a. eine erschwerte Vermittlung in neuen Mietwohnraum aufgrund zurückliegender Mietschulden, sozial auffälligen Verhaltens etc. Daneben mangelt es aber auch an Kapazitäten in betreuten Nachsorgeeinrichtun-gen (z. B. ambulant betreutes Wohnen).

Abb. 12 Durchschnittliche Verweildauer in Leipziger Notunterkünften von 2010 bis 2017

Übernachtungshaus für Männer

Das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7 hat eine Ka-pazität von derzeit 39 Plätzen. Träger ist das Sozialamt. Das Übernachtungshaus hat täglich von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztägig geöffnet. Zum 31.12.2017 waren 29 Männer untergebracht. Übernachtungshaus für Frauen

Das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in der Scharnhorststraße 27 hat eine Kapazität von 24 Plätzen. Träger ist der Advent-Wohlfahrtswerk e. V. Das Übernachtungshaus hat täglich von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr, am Samstag ab 15:00 Uhr und am Sonntag sowie an Feiertagen ganztägig geöffnet. Zum 31.12.2017 waren 9 Frauen untergebracht.

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Übernachtungshaus für Männer Übernachtungshaus für FrauenNotunterbringung mit Suchthilfe Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe

Quelle: Sozialamt

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Notunterbringung „Kälteschutz“

In zwei Räumen in einem separaten Erdgeschossbereich des Übernachtungshauses für woh-nungslose Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7 wurden im Januar 2018 insgesamt 8 kosten-freie Schlafplätze (4 für Männer und 4 für Frauen) als niedrigschwelliger Erfrierungsschutz einge-richtet. In der Zeit von Januar bis März 2018 nutzten dieses Angebot insgesamt 13 Personen, da-von 2 Frauen, für insgesamt 46 Übernachtungen. Notunterbringung mit Suchthilfe

In der „Alternative I“ in der Chopinstraße 13 erhalten bis zu 20 nichtabstinente drogenabhängige, volljährige und wohnungslose Frauen und Männer eine vorübergehende Unterkunft zur Nacht mit ambulanter sozialpädagogischer Betreuung. Träger ist das Zentrum für Drogenhilfe des Städti-schen Klinikums “St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig. Über dessen Einrichtungsver-bund kann die im Einzelfall erforderliche Hilfe für chronisch abhängigkeitskranke Menschen rasch organisiert und fachlich qualifiziert gewährt werden. Unbedingte Voraussetzung jeder Behandlung oder Therapie der Suchterkrankung ist die persönliche Motivation zur Veränderung der aktuellen Lebenssituation. Fester Bestandteil des Konzeptes der Einrichtung ist die räumliche Verknüpfung mit dem Angebot eines offenen Kontaktbereiches und einer auf Abhängige von illegalen Drogen spezialisierten Suchtberatungs- und Behandlungsstelle. Nutzer/-innen haben die Möglichkeit, sich tagsüber im ge-schützten Kontaktbereich aufzuhalten. Dadurch ist eine gute Erreichbarkeit für differenzierte sozial-pädagogische oder suchtspezifische Interventionen gegeben. Zum 31.12.2017 waren 20 Perso-nen, davon 6 Frauen, notuntergebracht. Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe (Clearing)

In der Dieskaustraße 54 bietet der Träger „Das Boot gGmbH“ vier Clearingplätze in Einzel-Ge-währleistungswohnungen zur Notunterbringung psychisch kranker, wohnungsloser Menschen an. Die Nutzer/-innen werden durch zwei Fachkräfte im Umfang von insgesamt 0,875 Vollzeitäquiva-lent betreut. Die Notunterbringung aus problemadäquatem Unterkunftsangebot und intensiver Be-treuung bietet gute Voraussetzungen für eine Integration in das ambulante psychiatrische Regel-versorgungssystem oder andere geeignete Hilfssysteme. Die sozialpädagogische Beratung der Nutzer/-innen zielt auf eine realitätsgerechte Selbsteinschätzung, die Stärkung des Selbstwertge-fühls und die Förderung vorhandener Kompetenzen und Ressourcen ab. Alltagspraktische Hilfen unterstützen das Einüben einer Tagesstruktur, Haushaltsführung, einen verantwortlichen Umgang mit Geld, Körperhygiene und Gesundheitsvorsorge, gesundheitsbewusste Ernährung sowie die Er-schließung des eigenen Wohnumfeldes. Zum 31.12.2017 waren 4 Personen untergebracht. Notunterbringung für schwer psychisch kranke Personen

In der Dieskaustraße 54 bietet der Träger „Das Boot gGmbH“ 5 Plätze in Gewährleistungswohnun-gen zur Notunterbringung psychisch kranker, wohnungsloser Personen an. Im Gegensatz zu den oben genannten Clearingplätzen ist die Unterbringung auf längere Sicht ausgelegt, ohne stetige Versuche medizinischer, therapeutischer und/oder sozialer (bei der Zielgruppe bislang zumeist er-folgloser) Interventionen. Besonderheiten der Zielgruppe können sein: eine unklare, ungesicherte oder fehlende medizinische und/oder psychiatrische Diagnostik bei abweichendem Verhalten und fehlender Behandlungsbereitschaft; aggressives Verhalten; verringerte soziale Anpassungsmög-lichkeiten/Anpassungsbereitschaft; teilweise Suchtverhalten/Suchterkrankung; nach Diagnose feh-lende Krankheitseinsicht; mangelnde Mitwirkung. Langfristiges Ziel der Unterbringung ist es, die Personen für eine Mitwirkung und die Inanspruchnahme von sozialen und gesundheitlichen Hilfe-angeboten aufzuschließen und in entsprechende Hilfen zu vermitteln. Zum 31.12.2017 waren 5 Personen untergebracht. Das Angebot wird als Modellprojekt im Rahmen des Wohnungspoliti-schen Konzeptes 2015 bis vorerst Ende 2018 finanziert. Unterbringung von Personen mit Pflegebedarf

Für die vorübergehende Unterbringung von Personen mit Pflegebedarf stehen in drei Altenpflege-heimen der Städtischen Altenpflegeheime gGmbH bis zum nächsten Werktag insgesamt bis zu zwei Betten zur Verfügung, wenn die eigentliche Bezugs- oder Pflegeperson wegfällt und kein An-sprechpartner im Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung steht (von 16.00 bis 08.00 Uhr). In der Regel sind die betreffenden Personen jedoch nicht wohnungslos.

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Unterbringung von Paaren

Paare, die eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bilden und deren Wohnungen geräumt wurden, werden in der Regel in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht. Paare, die bei der Räu-mung keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bilden oder Paare, die sich erst während ihrer Ob-dachlosigkeit kennen lernen, werden nach Geschlecht getrennt in den Übernachtungshäusern not-untergebracht. Paare können auch den „Kälteschutz“ in Anspruch nehmen. Bei Vorliegen einer Drogenproblematik können Paare gemeinsam, aber nicht in einem Zimmer, in der Chopinstraße 13 notuntergebracht werden. Unterbringung von Wohnungslosen mit Hund

Personen, die einen Hund mit sich führen, können aus Sicherheitsgründen nicht in den bestehen-den Notunterkünften übernachten. Unterbringung von Personen mit Migrationshintergrund

Anerkannte Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete leben, können vorüber-gehend in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verbleiben, bis sie passenden Wohn-raum gefunden haben. Anerkannte Geflüchtete, die im Rahmen des Familiennachzugs bzw. der Wohnsitzauflage oder nach Eintritt der Volljährigkeit in Leipzig eine akute Obdachlosigkeit anzei-gen, werden in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete ordnungsrechtlich notuntergebracht. Zum 31.08.2018 lebten 672 Personen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, deren Auf-enthalt anerkannt ist. Darüber hinaus gab es zum 24.09.2018 weitere 163 Haushalte in Gewähr-leistungswohnungen für Geflüchtete, deren Aufenthalt anerkannt war und die Leistungen nach dem SGB II, nach SGB XII oder VIII oder eigenes Einkommen bezogen. Davon waren 47 Einper-sonenhaushalte und 116 Mehrpersonenhaushalte. Obdachlose EU-Bürger/-innen werden in den Notunterkünften der Wohnungsnotfallhilfe notunter-gebracht. Geflüchtete, die nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus eigener Initiative ihren Lebensmittelpunkt nach Leipzig verlegt haben, werden teilweise in den Notunterkünften der Wohnungsnotfallhilfe oder in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete notuntergebracht.

1.8.3.3 Ambulant betreutes Wohnen Ambulant betreutes Wohnen wird als Wohnangebot dem Handlungsfeld der Nachsorge zugerech-net. Die gemäß §§ 67 ff. SGB XII finanzierte Leistung richtet sich an Personen, bei denen beson-dere Lebensverhältnisse wie beispielsweise unmittelbar drohende oder eingetretene Wohnungslo-sigkeit mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Wohnungslose Personen im Ambulant betreu-ten Wohnen können – in Abhängigkeit von der Art der Unterbringung – zusätzlich die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe in Anspruch nehmen. Die Leistungsberechtigten erhalten sozialpädagogische Einzelfallhilfe insbesondere in den Lebensbe-reichen Wohnen, soziale Beziehungen und Gestaltung des Alltags. Die ambulante Betreuung fin-det nicht „rund um die Uhr“ statt. Die Hilfe erfolgt auf Grundlage eines Vertrages mit gemeinsam erarbeitetem und individuell gestaltetem Hilfeplan. Die Finanzierung von Maßnahmen für über 18-jährige Personen erfolgt seit 01.07.2018 durch das Sozialamt der Stadt Leipzig. Die Angebote des ambulant betreuten Wohnens in Leipzig berücksichtigen die unterschiedlichen Bedarfe der Zielgruppe. Es gibt spezifische Betreuungsangebote für jüngere und ältere Personen, für Paare und Familien sowie für alkoholabhängige Personen und für Haftentlassene. In der Stadt Leipzig gab es zum 30.06.2018 bei 5 Trägern insgesamt 94 Plätze im ambulant be-treuten Wohnen in Wohnprojekten bzw. in Wohnungen nach § 67 SGB XII. Die Plätze werden von den jeweiligen Trägern für die Nutzung durch wohnungslose Personen bereitgestellt und bieten einzelfallbezogene Hilfen mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten an:

- Garskestraße 7 und 9: Das Wohnangebot richtet sich an Männer und verfügt über 24 Plätze sowie 2 Dauerwohnplätze. Träger ist der Ökumenisches Wohnprojekt Quelle e. V.

- Selliner Straße 1: Das Wohnangebot richtet sich an ältere Männer und Frauen und verfügt über 8 Plätze. Träger ist der Ökumenisches Wohnprojekt Quelle e. V.

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- Rückmarsdorfer Straße 5: Das Wohnangebot richtet sich vornehmlich an jüngere wohnungslose Männer und verfügt über 14 Plätze. Die maximal mögliche Kapazität liegt bei 28 Plätzen. Träger ist das Sozialamt.

- Endersstraße 26: Das Wohnangebot richtet sich an wohnungslose junge Männer von 18 bis 27 Jahre und verfügt über 10 Plätze. Träger ist der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

- Wiebelstraße 2: Das Wohnangebot richtet sich an haftentlassene Männer und Frauen und verfügt über 24 Plätze. Träger ist der Arbeitskreis Resozialisierung e. V. Darüber hinaus werden haftentlassene Personen auch in Mietwohnungen ambulant betreut.

- Eutritzscher Straße 1: Das Wohnprojekt „Funke“ richtet sich an wohnungslose Erwachsene und verfügt über 12 Plätze nach § 67 SGB XII. Träger ist das Diakonische Werk Innere Mission Leipzig e. V.

Zum Stichtag 31.12.2017 wurden 81 Personen in Miet- und Gewährleistungswohnungen durch den Ökumenisches Wohnprojekt Quelle e. V., 59 Personen durch den Caritasverband Leipzig e. V. und 22 Personen durch die SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH und weitere durch das Diakonische Werk Innere Mission ambulant betreut. Eine Sonderform der ambulanten Betreuung stellen zwei Wohnprojekte dar, die sich an wohnungs-lose und nicht-abstinent-suchtkranke Personen richten:

- Queckstraße 2: Das Wohnprojekt „Domizil“ richtet sich an wohnungslose chronisch mehrfachgeschädigte abhängigkeitskranke Männer und verfügt über 30 Plätze und 5 Clearingplätze. Zusätzlich wird 1 Platz für Personen mit Hausverbot im Übernachtungshaus Rückmarsdorfer Straße 7 im Bedarfsfall bereitgestellt. Träger ist die SZL Suchtzentrum gGmbH.

- Theklaer Straße 11: Das Wohnprojekt „Haus Alt-Schönefeld“ richtet sich an wohnungslose chronisch mehrfachgeschädigte abhängigkeitskranke Männer und verfügt über 35 Plätze. Träger ist das Zentrum für Drogenhilfe des Städtischen Klinikums „St. Georg“ Leipzig.

Beide Wohnprojekte werden durch die Stadt Leipzig, Sozialamt, finanziert. Die Vermittlung in beide Wohnprojekte erfolgt über das Sachgebiet Notunterbringung der Fachstelle Abteilung Soziale Wohnhilfen. Die Bewohner werden durch entsprechend geschultes Fachpersonal betreut. Erstes Ziel der Be-treuung ist die Sicherung eines möglichst gesunden Überlebens. In der Folge werden die Bewoh-ner zu der Entwicklung eines Problembewusstseins, einer kontrollierten Trinkmengenverringerung und einer Vermeidung von Konsumexzessen motiviert. Über eine schrittweise Verlängerung sucht-mittelfreier Perioden wird die dauerhafte Abstinenz angestrebt.

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Abb. 13 Wohnangebote mit ambulanter Betreuung nach §§ 67 ff. SGB XII in Leipzig – Platzkapazität zum 31.12.2017

Adresse Träger Platzkapazität

zum 31.12. 2017

Ambulant betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften 74

Garskestraße 7 und 9 Ökumenisches Wohnprojekt Quelle e. V. 26

Rückmarsdorfer Straße 5 Stadt Leipzig, Sozialamt 14

Endersstraße 26 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. 10

Wiebelstraße 2 Arbeitskreis Resozialisierung e. V. 24

Ambulant betreutes Wohnen in Einzelwohnungen 20

Selliner Straße 1 Ökumenisches Wohnprojekt Quelle e. V. 8

Eutritzscher Straße 1 Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. 12

stadtweit Ökumenisches Wohnprojekt Quelle e. V -

stadtweit SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH -

stadtweit Caritasverband Leipzig e. V. -

Wohnprojekte mit ambulanter Betreuung 71

Queckstraße 2 SZL Suchtzentrum gGmbH 36

Theklaer Straße 11 Zentrum für Drogenhilfe des Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig 35

Die Zahl der Personen im ambulant betreuten Wohnen unterlag in den zurückliegenden Jahren Schwankungen und bewegte sich zwischen 159 und 240 pro Jahr. Im Jahr 2017 wurden insge-samt 240 Personen betreut.

Abb. 14 Entwicklung der Fallzahlen von ambulant betreutem Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII in Leipzig von 2010 bis 2017

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Fälle

Finanzierung durch KSV Sachsen Finanzierung durch Stadt Leipzig

Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Sozialamt

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1.8.4 Tagesaufenthalte In Leipzig erfolgt die Notunterbringung in räumlich getrennten Einrichtungen: Übernachtungsange-boten und Tagesaufenthalten. Durch diese Trennung soll zum einen verdeutlicht werden, dass es sich bei der Notunterbringung um ein ordnungsrechtliches, nicht auf Dauer angelegtes Hilfeange-bot handelt. Zum anderen sollen die Nutzer/-innen durch einen täglichen Wechsel der Einrichtun-gen aktiviert werden. Die Tagesaufenthalte der Leipziger Wohnungsnotfallhilfe bieten wohnungslosen und von Woh-nungslosigkeit bedrohten Personen einen schützenden Aufenthalt am Tag. Damit wird dem Rechtsanspruch wohnungsloser Personen auf eine ganztägig zur Verfügung stehende Notunter-kunft entsprochen. In den Tagesaufenthalten gibt es verschiedene kostenfreie und kostengünstige Versorgungsangebote (Essen, Körperpflege, Wäsche waschen, Kleiderkammer u. a.) sowie sozi-ale Unterstützung und Information. Neben den Einzelfallhilfen gibt es Gruppenangebote (z. B. Computerkurse). In der Stadt Leipzig gibt es zwei Tagesaufenthalte für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen:

- Die Ökumenische Kontaktstube für Wohnungslose „Leipziger Oase“ befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Innenstadtbereich in der Nürnberger Straße 31. Träger ist das Diakonische Werk Innere Mission Leipzig e. V.

- Der Tagestreff für Wohnungslose „Insel“ befindet sich im Leipziger Westen in der Plautstraße 18. Träger ist die SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH.

Die Tagesaufenthalte werden überwiegend von Männern besucht. Frauen nutzen den Tagestreff „Leipziger Oase“ zu etwa der Hälfte, den Tagestreff „Insel“ in etwa zu einem Drittel. Etwa ein Drittel aller Nutzer/-innen suchen die Tagestreffs nahezu täglich auf. Davon ist ein Drittel akut wohnungs-los. Die anderen Nutzer/-innen waren ehemals wohnungslos oder weisen verschiedene finanzielle und soziale Problemlagen auf. Durchschnittlich 200 Personen pro Monat suchen den Tagestreff „Leipziger Oase“ und durchschnittlich 161 Personen pro Monat suchen den Tagestreff „Insel“ auf.

1.8.5 Gesundheitliche Grundversorgung In Leipzig verfügen die meisten wohnungslosen Personen über einen Krankenversicherungs-schutz. Die Sozialarbeiter/-innen in den Notunterkünften und Tagesaufenthalten wirken darauf hin, dass wohnungslose Personen Zugang zu einer gesundheitlichen Grundversorgung erhalten und ein Krankenversicherungsschutz sichergestellt wird. Eine Notversorgung oder Schmerzbehandlung steht jedem Wohnungslosen zu, auch ohne Kran-kenversicherungsschutz. Falls kein anderer Kostenträger ermittelt werden kann, erfolgt die Über-nahme der Krankenbehandlung gemäß § 264 SGB V durch das Sozialamt. In der Chopinstraße 13 bietet alle zwei Wochen eine ehrenamtliche Ärztin kostenlose Untersu-chung und medizinische Notversorgung an. Im Wohnprojekt „Haus Alt-Schönefeld“ führt eine Ärz-tin regelmäßige Sprechstunden durch und das Wohnprojekt „Domizil“ arbeitet mit Hausärzten zu-sammen.

1.8.6 Sonstige Angebote der Wohnungslosenhilfe Ergänzend zu den genannten Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe gibt es Projekte in Leipzig, die in besonderer Weise wohnungslose Personen aktivieren und ihre Beteiligung und Interessenver-tretung ermöglichen. Beispielhaft sollen die beiden nachfolgenden Projekte genannt werden. Der „TeeKeller Quelle“ im Kirchenkeller der Michaeliskirche am Nordplatz richtet sich an Menschen in sozialen Schwierigkeiten in den Handlungsfeldern Prävention, Notversorgung/Krisenintervention und Nachsorge. Träger ist das Diakonische Werk Innere Mission Leipzig e. V. in Zusammenarbeit mit der Ev.-Luth. Michaelis-Friedenskirchgemeinde. An zwei Abenden pro Woche laden ehrenamt-liche Helfer/-innen sozial benachteiligte Menschen ein, um Gemeinschaft zu erleben, soziale Nor-men zu üben und Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Lebensqualität durch Aktivierung persönli-

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cher Ressourcen zu erfahren. Er ist ein Kontakt-, Beratungs-, Gemeinschafts- und Erwachsenen-bildungsangebot und ergänzt das Angebot der „Leipziger Oase“. Der „TeeKeller Quelle“ war 1987 Ausgangspunkt des Leipziger Wohnungslosenhilfesystems. Die SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH gibt die Leipziger Straßenzeitung KiPPE heraus. Die KiPPE als sozial engagiertes Straßenmagazin, wird professionell von fest angestellten und ehren-amtlichen Mitarbeiter/-innen produziert. Ihr Verkauf erfolgt auf der Straße sowie in Gaststätten und Bars der Stadt Leipzig. Die Verkäufer/-innen sind in finanzieller Not, von Wohnungslosigkeit be-droht oder gar wohnungslos.

1.8.7 Ergänzende Angebote

1.8.7.1 Angebote mit Finanzierung durch die Stadt Leipzig Darüber hinaus gibt es verschiedene Angebote von freien Trägern, die vom Sozialamt mitfinanziert werden, die jedoch einen erweiterten Personenkreis als Zielgruppe haben. Das Begegnungszentrum „Die Brücke“ der Heilsarmee Gemeinde Leipzig im Südblick 5a in Pauns-dorf bietet ein Begegnungsangebot, Notübernachtung, Kleiderkammer und Unterstützung im Ein-zelfall. Die Ökumenische Bahnhofsmission Leipzig des Caritasverbandes Leipzig e. V. und des Diakoni-sches Werk Innere Mission Leipzig e. V. im Hauptbahnhof am Willy-Brandt-Platz 2a unterstützt Menschen in Notsituationen und akuten Krisen (z. B. kein Schlafplatz, Verletzung). Sie bietet Erst-beratung und Vermittlung bei existenziellen Notlagen, wie Wohnungslosigkeit, Sucht, Verarmung, Verzweiflung und Selbstmordgefahr. Der Durchblick e. V. in der Mainzer Straße 7 in Zentrum-West, eine Betroffeneninitiative für psy-chisch kranke Menschen, bietet neben Kontakt und Beratung auch Zimmer zum sogenannten Übergangswohnen an. Für die Zukunft plant der Verein ein Weg- und Hinlaufhaus mit 20-30 Plät-zen, das gefördert durch das Teilhabe- und Pflegestärkungsgesetz, der Inklusion psychisch kran-ker Personen dienen soll und deshalb deren Ideen und Bedürfnisse schon in der Planungsphase mit einbezieht. Der Akademische Kreisverband Leipzig e. V. des Deutschen Roten Kreuzes bietet in der Birken-straße 26 in Lindenau eine Kleiderkammer und Gebrauchtmöbel-Vermittlung für Menschen in aku-ter Notlage und Personen mit geringem Einkommen. Der Caritasverband Leipzig e. V. unterbreitet in der Elsterstraße 15 in Zentrum-Nordwest eine all-gemeine soziale Beratung, Straffälligenhilfe und Haftentlassenenhilfe. Zudem finanziert das Sozialamt im Winterprogramm Schlafsäcke, Notfallrucksäcke und im Aus-nahmefall Fahrkarten für öffentliche Nahverkehrsmittel, damit die Hilfesuchenden eine Notschlaf-stelle erreichen können

1.8.7.2 Angebote anderer Kostenträger Neben den durch die Stadt Leipzig finanzierten Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe gibt es ergän-zende Angebote anderer Kostenträger. Der Caritasverband Leipzig e. V. bietet in der Alten Salzstraße 60 in Grünau-Ost einen „Stromspar-check“ an. Das Projekt unterstützt private Haushalte mit niedrigem Einkommen, weniger Strom, Wasser und Heizenergie zu verbrauchen. Der Stromsparcheck umfasst eine Messung des tatsäch-lichen Strom- und Wasserverbrauchs, eine Beratung zu Einsparmöglichkeiten sowie die kosten-lose Ausgabe moderner Spartechnik (z.B. Energiesparlampen, LED, elektrische Schalterleisten, Durchflussbegrenzer für Wasserhähne und Dusche). Insbesondere Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe spielen als Hilfe für wohnungslose Personen eine wichtige Rolle.

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Der Verein zur sozialen Rehabilitation von Abhängigkeitskranken e. V. betreibt in der Chemnitzer Straße 50 in Meusdorf mit dem „Haus am Park“ ein stationäres Wohnangebot für chronisch mehr-fach geschädigte Alkoholkranke und Medikamentenabhängige u. a. aus Leipzig. Das Angebot wird nach § 53 SGB XII durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen finanziert. Ende 2018 wird die SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH ein stationäres Wohnangebot mit 18 Plät-zen für substituierte, ehemals drogenkonsumierende, chronisch-mehrfach-geschädigte Personen u. a. aus Leipzig im Sächsischen Krankenhaus Altscherbitz, Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, in der Leipziger Straße 59 in Schkeuditz eröffnen. Das Angebot wird nach § 53 SGB XII durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen finanziert.

1.9 Kooperation und Netzwerkarbeit Die Zusammenarbeit zwischen den fachlich spezialisierten Hilfeträgern und dem Sozialamt findet auf verschiedenen Ebenen statt: wechselseitig zwischen Fachleuten, im Rahmen von gemeinsa-men Fallkonferenzen und in Arbeitsgruppen. Die Akteure der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig wirken im Fachforum Wohnhilfen unter Leitung des Sozialamtes mit. Im Fachforum werden grundlegende Themen des Hilfesystems für Woh-nungsnotfälle und die Kooperation zwischen Verwaltung und leistungserbringenden freien Trägern vertieft und die verschiedenen Hilfeangebote intensiv vernetzt. Mitglieder sind alle freien Träger der Leipziger Wohnungsnotfallhilfe, ein/e sachkundige Bürger/-in, die Fakultät Angewandte Sozial-wissenschaften der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig sowie der/die Leiter/-in des Sozialamtes und der Abteilung Soziale Wohnhilfen. Ein weiteres Netzwerk ohne Beteiligung der Verwaltung bildet die Arbeitsgruppe „Recht auf Woh-nen“, die auf ein in den 90er Jahren gegründetes Aktionsbündnis zurückgeht. In der Arbeitsgruppe wirken Vertreter/-innen der Stadtratsfraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der Freibeu-ter sowie Träger von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe (Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V., Advent-Wohlfahrtswerk e. V., Caritasverband Leipzig e. V., SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH, Arbeitskreis Resozialisierung e. V.) mit. Die Arbeitsgruppe trifft sich monatlich in wechselnden Einrichtungen. Die Arbeitsgruppe dient dem Fachaustausch, der fachlichen Weiter-entwicklung von Angeboten und der Lobbyarbeit für Wohnungslose. Als Unterarbeitsgruppe des Leipziger Drogenbeirats wird der Arbeitskreis „suchtkrank, psychisch krank, wohnungslos“ geführt. Die Moderation liegt wechselseitig bei der Suchtbeauftragten und dem Psychiatriekoordinator. Im Arbeitskreis wirken das Sozialamt mit der Wohnungsnotfallhilfe, der Betreuungsbehörde und dem Sozialen und Pflegerischen Fachdienst sowie Vertreter/-innen von Wohnheimen für CMA-Patienten, ambulant betreutem Wohnen, suchttherapeutischen Einrich-tungen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und dem Verbund Gemeindenahe Psychiatrie mit. Der Arbeitskreis trifft sich zweimal im Jahr und dient dem Fachaustausch und der Definition und Suche von Lösungen für sich ändernde Problemlagen. Der Qualitätszirkel Erwachsenenstreetwork, an dem auch das Ordnungsamt und die Polizei mitwir-ken trifft sich regelmäßig unter Federführung der Suchtbeauftragten des Gesundheitsamtes zum fachlichen Austausch, zur Absprache der Schwerpunktgebiete und zum Umfang der Leistungen. Die Stadt Leipzig ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Dieser Verein fördert in der Bundesrepublik Deutschland u. a. die nachhaltige Zusammenarbeit der für die einzelnen Hilfeangebote für wohnungslose Menschen zuständigen öffentlichen Stellen, freien Trä-ger und Vereine und erarbeitet fachliche Positionen.

1.10 Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit zu Hilfen im Wohnungsnotfall umfasst:

- Informationen auf den Internetseiten der Stadt Leipzig, - Kommunikation des Winterprogramms, - zwei Faltblätter zu Angeboten des Sozialamtes: zum Übernachtungshaus in der

Rückmarsdorfer Straße 7 und zum Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe, sowie

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- Faltblatt „Eine Bank ist kein Zuhause. Wer? Was? Wo? Angebote der Wohnungsnotfallhilfe und Notunterbringung in der Stadt Leipzig.

Im November, zu Beginn der kalten Jahreszeit, informiert das Sozialamt mit dem Winterprogramm zur Unterbringung von Wohnungsnotfällen. Dieses umfasst Nofallnummern und Kontaktinformatio-nen zu Übernachtungseinrichtungen und Tagesaufenthalten. Das Winterprogramm wird im Internet veröffentlicht unter https://www.leipzig.de/obdachlos. Alle zwei Jahre wird ein Tag der offenen Tür im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer durchgeführt, bei dem sich das Haus mit seinen Angeboten der Öffentlichkeit vorstellt. Die Einrichtung in der Chopinstraße 13 veranstaltet jedes Jahr ein öffentliches Sommerfest, zu dem auch Nachbarn eingeladen werden.

1.11 Sozialraumorientierung Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe und der Stadt Leipzig sind über das Stadtgebiet verteilt. Eine sozialräumliche Ausrichtung der Angebote anhand von bestimmten Kriterien (z. B. in Stadttei-len mit hohem Anteil von Leistungsempfänger/-innen nach SGB II) gibt es nicht. Die zwei im Abschnitt 1.8.1.3 benannten Teams der Straßensozialarbeit waren zum 30.06.2018 in folgenden Ortsteilen im Einsatz: Zentrum, Zentrum-Ost mit Schwerpunkt Hauptbahnhof, Zentrum-Südost, Zentrum-Süd und die Georg-Schumann-Straße entlang der Ortsteile in Gohlis-Mitte, Mö-ckern und Wahren. Schwerpunktgebiete des Einsatzes sind: Hauptbahnhof in Zentrum-Ost, Zentrum-Südost, Zentrum-Süd sowie die Georg-Schumann-Straße entlang der Ortsteile in Gohlis-Mitte, Möckern und Wah-ren. In Prüfung befand sich zum 30.06.2018 ein verstärkter Einsatz im erweiterten Zentrum, in Neu-stadt-Neuschönefeld sowie ein Einsatz in Paunsdorf.

Abb. 15 Angebote der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig und Einsatzgebiete der Straßensozialarbeit für obdachlose Personen

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1.12 Qualitätssicherung

1.12.1 Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen Zwischen der Stadt Leipzig und den freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe bestehen Leistungs-vereinbarungen gemäß § 75 SGB XII zur Erbringung der Hilfeangebote. Die Straßenzeitung KiPPE und der „TeeKeller Quelle“ werden nach der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes29 gefördert.

1.12.2 Statistik und Berichterstattung Die Statistik im Bereich Wohnungsnotfallhilfe umfasst die Notunterbringung gemäß § 64 Abs. 1 Po-lizeigesetz des Freistaates Sachsen als auch die Leistungen gemäß § 67 SGB XII. Die Statistik zur Notunterbringung umfasst die Zahl der Übernachtungen und Nutzer/-innen je Un-terbringungsform, die Gründe für Abgänge aus diesen Unterbringungsformen, Ursachen der Woh-nungslosigkeit, Alter, Geschlecht, Herkunft, besondere Diagnosen. Die Statistik zu den Leistungen nach § 67 SGB XII umfasst die Anzahl der ambulant betreuten Haushalte und Personen. Darüber hinaus wird seit November 2017 zum letzten Werktag im Monat von den Tagestreffs und der Straßensozialarbeit30 die Zahl der betreuten/angetroffenen Personen im Rahmen einer Test-phase erfasst, um einen Trend zur Anzahl obdachloser Personen, die bestehende Übernachtungs-angebote nicht nutzen, zu erhalten. Doppelerfassungen können nicht ausgeschlossen werden. Es kann auch nicht sichergestellt werden, dass alle obdachlosen Personen, die bestehende Über-nachtungsangebote nicht nutzen, mit der Erhebung erfasst werden. Jährlich wird im Sozialreport Leipzig im Kapitel „Wohnen“ zu Hilfen für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen berichtet. Die suchtspezifischen Angebote für Wohnungs-lose werden im jährlich erscheinenden Suchtbericht dargestellt.

1.12.3 Einbeziehung der Nutzerperspektive Im Übernachtungshaus für Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7 wird an Nutzer/-innen ein Fra-gebogen ausgegeben, in welchem diese sich anonym dazu äußern können, wie sie die Betreuung und Beratung in der Einrichtung bewerten. Die Vorschläge der Nutzer/-innen, z. B. nach variable-ren Sprechzeiten der Sozialarbeiterinnen, werden soweit möglich in der Praxis umgesetzt und so eine aktive Mitgestaltung der Nutzer/-innen ermöglicht. Im Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in der Scharnhorststraße 27 werden anlassbezo-gen Hausversammlungen durchgeführt, in denen sich die Nutzerinnen aktiv einbringen können. In der Alternative I in der Chopinstraße 13 werden wöchentlich Hausversammlungen angeboten. Die Nutzer/-innen können ihre Sichtweise einbringen und Anregungen geben. Soweit möglich, wer-den Anregungen in der Praxis umgesetzt. Im Wohnprojekt „Domizil“ in der Queckstraße 2 werden über Gruppensprecher die Interessen der Bewohner in Hausversammlungen und mit Teamleiterinnen und Teamleitern kommuniziert. Soweit möglich, werden die Vorschläge in der Praxis umgesetzt. Im Wohnprojekt „Haus Alt-Schönefeld“ in der Theklaer Straße 11 wird über anlassbezogene Haus-versammlungen die Mitwirkung der Bewohner angeregt.

29 Vgl. Beschluss Nr. VI-DS-03794 der Ratsversammlung vom 12.04.2017 30 An der Statistik beteiligen sich: Übernachtungshaus für wohnungslose Männer, Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen, Übernachtungshaus für wohnungslose drogenabhängige Menschen, BOOT gGmbH (Notschlafplätze und LOP), SZL Suchtzentrum gGmbH: Straßensozialarbeit „Safe“, Tagestreff INSEL, Drug Scouts; Zentrum für Drogenhilfe am Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig: Mobile Alternative, Tagestreff Alternative I; Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig: „Mensch komm mit“, Tagestreff OASE; Heilsarmee: Straßensozialarbeit, die Brücke; Durchblick e. V.; Mobile Jugendarbeit Leipzig e. V.; Jugendhaus e. V.: Projekt: suedpol; CVJM Leipzig e. V.; machtLos e. V.; Outlaw gGmbH: Fanprojekt Leipzig; Stadt Leipzig: Straßensozialarbeit, Frauen für Frauen e. V.: Mädchenarbeit.

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In den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe (Übernachtungsangebote und Tagesaufenthalte) wurde im Juli/August 2018 eine Nutzerbefragung durch das Sozialamt durchgeführt. Dazu wur-den Fragebögen ausgelegt. Befragt wurden Nutzer/-innen des Übernachtungshauses für Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7, des Übernachtungshauses für Frauen in der Scharnhorststraße 27, der Notunterbringung mit Suchthilfe in der Chopinstraße 13, der Notunterbringung mit sozial-psychiatrischer Hilfe in der Dieskaustraße 54, des Tagestreffs „Oase“ in der Nürnberger Straße 31, des Tagestreffs „INSEL“ in der Plautstraße 18 und des Teekeller „Quelle“ am Nordplatz. Auch Nut-zer/-innen des Integrationshauses in der Rückmarsdorfer Straße wurden befragt. Die Ergebnisse hierzu werden jedoch im Folgenden nicht genannt, weil es sich nicht um ein Angebot der Notunter-bringung sondern um ein Angebot des betreuten Wohnens handelt. Insgesamt wurden 113 Frage-bögen ausgefüllt, rund zwei Drittel hiervon von Nutzer/-innen der Tagestreffs. Der Rücklauf der Fragebögen fiel in den Einrichtungen unterschiedlich aus. In den Übernachtungs-häusern für Frauen und Männer waren es 6 bzw. 7 Personen, die einen Fragebogen ausfüllten, in den Tagestreffs 15 bzw. 44 und in der Notunterbringung mit Suchthilfe 12 Personen. In der Notun-terbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe fiel die Beteiligung zu gering aus, um eine Auswertung vornehmen zu können. Die durchschnittliche Bewertung der Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe durch ihre jeweiligen Nutzer/-innen bewegt sich weitgehend im positiven Bereich zwischen 1,9 bis 2,6 Punkten von 6 Punkten. Einzig das Übernachtungshaus für Männer in der Rückmarsdorfer Straße schneidet mit 4,0 Punkten deutlich schlechter ab.

Abb. 16 Durchschnittliche Bewertung von Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe durch die Nutzer/-innen der jeweiligen Einrichtung

50% der Befragten gaben an, mindestens eine Übernachtungsmöglichkeit zu nutzen, 80% mindes-tens einen Tagestreff. Rund 40% der Nutzer/-innen der Übernachtungshäuser und der Notunter-bringung gaben an, auch einen Tagestreff zu besuchen. Umgekehrt nutzen nur rund ein Viertel der Besucher/-innen der Tagestreffs die Übernachtungsangebote. Rund zwei Drittel der Nutzer/-innen von Tageseinrichtungen geben an, mehr als einen Tagestreff zu besuchen. Die Kritik der Nutzer/-innen des Übernachtungshauses für Männer in der Rückmarsdorfer Straße bezieht sich insbesondere auf die Themen mangelnde Hygiene, unfreundlicher Umgang der Mitar-beiter/-innen mit den Nutzerinnen und Nutzern, ungenügender Schutz vor Diebstahl, mangelnde Privatsphäre in den Schlafräumen als auch in den sanitären Anlagen sowie wiederkehrende Kon-flikte mit anderen Nutzer/innen, insbesondere im Zusammenhang mit Suchtproblematiken.

4,0; n = 6

2,6; n = 15

2,5; n = 12

1,9; n = 14

1,9; n = 44

1,9; n = 7

0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0

Übernachtungshaus für Männer Rückmarsdorfer Straße

Tagestreff INSEL

Notunterbringung Chopinstraße

Teekeeller Quelle

Tagestreff Oase

Übernachtungshaus für Frauen Scharnhorststraße

Bewertung der Nutzer/-innen, 1 = gefällt sehr gut, 6 = gefällt gar nicht

Quelle: Sozialamt, Nutzerbefragung in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe 2018

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Alle Nutzer/-innen der Übernachtungshäuser und Notunterkünfte bemängeln die eingeschränkten Öffnungszeiten der Einrichtungen. Das obligatorische Verlassen der Häuser während der Tages-zeit mit Verweis auf die Tagestreffs wird insbesondere im Zusammenhang mit Krankheiten als nicht zumutbar empfunden. Entsprechend werten die Nutzer/-innen der Notunterbringung mit Suchthilfe in der Chopinstraße die durchgängige Aufenthaltsmöglichkeit auf dem Gelände, verbunden mit dem Angebot eines warmen Essensangebotes, positiv. In den Tagestreffs wird der Umgang der Mitarbeiter/-innen mit den Nutzerinnen und Nutzern mehr-heitlich als freundlich und wertschätzend, Beratung und Hilfeleistungen als kompetent empfunden. Dies gilt insbesondere für die Einrichtungen INSEL und Oase. Der Teekeller wird demgegenüber differenzierter wahrgenommen. Der Umgangston der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und das Verhalten der Besucher/-innen wurden von einigen Befragten als unfreundlich empfunden. Positiv wird das Verpflegungsangebot der Tagestreffs hervorgehoben. Mit Blick auf offene Bedarfslagen hat aus Sicht der Befragten die Verfügbarmachung und der Zu-gang zu bezahlbarem Wohnraum Vorrang. Die Hilfs- bzw. Unterstützungsangebote der Wohnungs-notfallhilfe sollten prinzipiell ausgebaut werden. Häufig werden von den Befragten Wünsche nach kostenfreien bzw. vergünstigten Angeboten geäußert. Themen sind unter anderem kostenloser Nahverkehr, kostenfreie Angebote der Grund- und medizinischen Versorgung sowie die Kosten-übernahme für den Tierarzt. Auch die Idee eines „Nachtbusses“ wurde vorgebracht. Weit gefasst sind Vorschläge, die auf eine stärkere Ausdifferenzierung der Angebote abstellen. Angesprochen wurden hier unter anderem Übernachtungsmöglichkeiten für Paare, für Obdachlose mit Tieren und auch für Wohnungslose, die einer geregelten Arbeit nachgehen. Gesonderte Angebote für Woh-nungslose mit einer Suchtproblematik sollen wahrgenommene Konfliktpotenziale in den Übernach-tungshäusern abbauen. Im Rahmen der Fortschreibung des vorgelegten Fachplans Wohnungsnotfallhilfe wurden woh-nungslose Personen, die auf der Straße leben, von Studierenden der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziales Leipzig befragt. Insgesamt 17 Personen, davon 5 Frauen, wurden leitfa-dengestützt interviewt. Der Zugang zur Zielgruppe erfolgte über die Straßensozialarbeiter/-innen freier Träger sowie der Stadt Leipzig. Die Interviews wurden anonymisiert und freiwillig geführt, teil-weise in den Streetwork-Einrichtungen, an den Standplätzen der Busse der Straßensozialarbeit oder auf der Straße. Die Altersspanne der Befragten reichte von 18 bis ca. 70 Jahre. Ein großer Teil der Befragten war 20 bis 35 Jahre alt und häufig an die Einrichtungen der Straßensozialarbeit angebunden. 16 Interviews wurden auf Deutsch geführt, ein Interview wurde mit einer nicht-deutschsprachigen Person geführt. Die Befragung zeigte im Wesentlichen folgende Ergebnisse: Den befragten Wohnungslosen waren die Übernachtungsangebote und Tageseinrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig weitgehend bekannt. Sie werden von den Befragten jedoch häufig nicht oder nur im äußersten Notfall genutzt. Die Tageseinrichtungen werden von den Befragten we-niger genutzt, weil sie andere Angebote, wie Angebote der Straßensozialarbeit, die Chopinstraße oder „Tante E“ nutzen. Häufig beruhen die Gründe für eine Nichtnutzung auf Hörensagen. So mei-den die Befragten die Rückmarsdorfer Straße 7 aufgrund von Gerüchten, nicht aufgrund eigener Erfahrung. Als solche Gerüchte werden benannt, dass es in der Rückmarsdorfer Straße dreckig sei und man dort bestohlen werde. Ehemalige Nutzer der Rückmarsdorfer Straße 7 beschreiben die Situation im Haus differenzierter und widersprechen sich auch in ihren Aussagen. Aus den Aussa-gen der Befragten kann man ablesen, dass das Übernachtungshaus in der Rückmarsdorfer Straße 7 ein „Imageproblem innerhalb der Gruppe der Wohnungslosen hat“. Für die Notunterbringung in der Chopinstraße 13 und das Übernachtungshaus für Frauen in der Scharnhorststraße 27 wurden in dieser Art und Weise keine Gerüchte benannt. Die Befragten benannten Hürden, die wohnungslose Personen davon abhalten, Tageseinrichtun-gen und Übernachtungsangebote der Wohnungsnotfallhilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen:

- Kosten, die für die Nutzung der Einrichtungen anfallen (z. B. Übernachtungsgebühr), - Mangelnde Privatsphäre (keine Einzelzimmer, keine Unterkunft für Paare), - Hunde dürfen nicht mitgenommen werden.

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Kritisiert wurde, dass es keine Möglichkeit für kranke Personen gibt, in den Übernachtungsangebo-ten tagsüber zu verbleiben, um zu genesen. Die Befragten schlugen als Lösungsansatz vor, auf einem Areal (z. B. am Hauptbahnhof) eine Inf-rastruktur zu schaffen, welche wohnungslosen Personen zur Nutzung überlassen wird (z. B. beauf-sichtigtes Wohnprojekt). Mehrfach wurde von den Befragten der Wohnungsmarkt als Problemursache von Wohnungslosig-keit genannt. „Es sei zunehmend schwieriger, Wohnungen, die für Sozialhilfeempfänger geeignet sind, zu finden.“ Bei den folgenden Themen konnte keine eindeutige Tendenz bei den Befragten festgestellt wer-den. Hier gingen die Meinungen weit auseinander: Anzahl und Umfang der Angebote (Angebots-dichte) sowie hygienische Zustände in den Einrichtungen.

1.12.4 Fort- und Weiterbildung In allen Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe – bei der Stadt Leipzig und bei freien Trägern – wird den Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit zur Supervision gegeben. Im Rahmen des Fachforums Wohnhilfen und des Arbeitskreises „suchtkrank, psychisch krank, wohnungslos“ erfolgt ein themen-übergreifender Fachaustausch. Auch nehmen Mitarbeiter/-innen an Tagungen der Bundesarbeits-gemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. teil.

1.12.5 Strategiekonferenz Im Mai 2018 führte die Stadt Leipzig eine Strategiekonferenz zur Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig durch. Rund 100 Teilnehmer/-innen von Fraktionen des Stadtrates, freien und kommunalen Trä-gern der Wohnungsnotfallhilfe, der Polizei sowie Ämtern der Stadt Leipzig diskutierten Handlungs-bedarf und Lösungsansätze der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig.

2. Bewertung der Angebote und Handlungsbedarf Leipzig wächst – und das wesentlich stärker als es noch vor wenigen Jahren zu erwarten war. Mit dem kontinuierlichen Einwohnerzuwachs, der auch eine klare Anerkennung der Attraktivität der Stadt ist, verbinden sich besondere Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Das Ange-bot an ausreichendem, nachfragegerechtem und bezahlbarem Wohnraum in allen Gebieten der Stadt hat hierbei eine Schlüsselrolle. Leipzig hat derzeit einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Nachfrage nach Wohnraum stieg 2016, die Bau- und Sanierungstätigkeit stagnierte, der Leerstand ist weiter zurückgegangen und die Miet- und Kaufpreise stiegen. Lediglich noch 347 Wohnungen mit Belegungsrechten waren 2016 verfügbar. Für die Jahre 2017 bis 2019 besteht ein durchschnittlicher Jahresbedarf von 1.716 Wohneinheiten an zu schaffendem Wohnraum für Haushalte in den Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumfördergesetz. Für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ist es zunehmend schwieriger, ihre Wohnung zu halten oder anderen Wohnraum zu finden. Das liegt neben den Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt an komplexer werdenden Problemlagen von wohnungslosen Personen. Mieter/-innen suchen bei Mietschulden oftmals zu spät Beratung und Hilfe. Bei einer Verknappung von Wohnraum muss davon ausgegangen werden, dass Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten oder höherem Betreuungs- und Integrationsbedarf bei der Wohnungsvergabe ge-genüber anderen Mitbewerbern schlechter gestellt sind. Das Risiko einer länger andauernden Wohnungslosigkeit steigt. In den zurückliegenden Jahren haben in der Wohnungsnotfallhilfe verschiedene Zielgruppen an Bedeutung gewonnen: wohnungslose Unionsbürger/-innen und Wohnungslose mit Doppeldiagno-sen. Darüber hinaus gibt es mit Blick auf verschiedene Personengruppen weiterführenden Klä-rungsbedarf, da diese Hilfsangebote oftmals nicht in Anspruch nehmen oder sich ihre Versorgung aus verschiedenen Gründen schwierig gestaltet. Hierzu zählen: Personen mit Hausverbot in Not-unterkünften, Wohnungslose mit Hunden, gesundheitlich eingeschränkte Personen, die aus dem

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Krankenhaus entlassen werden und Personen mit Pflegebedarf ab Pflegegrad 2. Hier bedarf es mit Blick auf eine bedarfsgerechte Hilfeinfrastruktur einer konzeptionellen Überarbeitung. Darüber hinaus gibt es wohnungslose Personen mit einer fehlenden Motivation, die eigene Le-benssituation zu ändern. Diese Menschen zur Inanspruchnahme der bestehenden Hilfeangebote zu motivieren, ist Aufgabe der Beratungsangebote.

2.1 Handlungsfeld Prävention Vorrangiges Ziel der Präventionsarbeit ist die Vermeidung von Wohnungsverlust und Obdachlosig-keit. Dazu zählen Maßnahmen, die ursprüngliche Wohnung des betreffenden Haushaltes zu erhal-ten oder ihn in neuen Wohnraum zu vermitteln. Im Vergleich mit anderen Städten, die einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen (z. B. Mün-chen, Stuttgart, Frankfurt am Main, Hamburg), werden in Leipzig weniger Wohnungsnotfälle durch Prävention verhindert. So wurde in Leipzig im Jahr 2015 lediglich in 30 % der Wohnungsnotfälle die Ursprungswohnung des betreffenden Haushaltes erhalten. Im Vergleich dazu lag der Anteil der Haushalte in Hamburg bei 75 %, in Stuttgart bei 68 % und in Frankfurt am Main bei 67 %. Konnten in Leipzig 2015 immerhin 24 % der Wohnungsnotfälle in neuen Wohnraum vermittelt wer-den, so bleibt für die Zukunft zu erwarten, dass angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Leipzig diese Erfolge künftig nicht mehr in diesem Umfang möglich werden. Dies zeigen auch die im Vergleich geringeren Vermittlungen in neuen Wohnraum in Stuttgart (13,2 %) oder Hamburg (8,2 %).31 Wohnraumerhaltende Maßnahmen müssen in Leipzig deshalb im Rahmen der Präventi-onsarbeit verstärkt werden. Dazu gehören folgende Ansätze: Verwaltungsaufwand des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe

Damit der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe konsequent Haushalte mit drohendem Wohnungsver-lust unterstützen kann, muss er über ausreichende personelle Ressourcen verfügen. Derzeit wird viel Ressource durch die Regelung gebunden, dass der Sozialdienst grundsätzlich an jedem Räu-mungstermin teilnehmen soll. Dies ist insbesondere dann nicht sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Person, deren Wohnung geräumt wird, zum Räumungstermin nicht anwesend sein wird. Eine Anpassung der Regelung sollte erfolgen. Meldungen von Vermietern zu einem Wohnungsnotfall

Gemäß §§ 22 Abs. 9 SGB II und 36 Abs. 2 SGB XII sind die zuständigen Gerichte verpflichtet, bei Eingang einer Räumungsklage den zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe über den Eintritt des Wohnungsnotfalls zu informieren. Oftmals ist zu diesem Zeitpunkt eine Lösung des Konflikts zwischen Mieter und Vermieter nicht mehr möglich, da sich in der Zwischenzeit zu viele Mietrück-stände angehäuft haben und der Vermieter weniger willens ist, das Mietverhältnis weiter zu führen. Hilfreich wäre in solchen Fällen eine frühzeitige Information von Vermietern zu Mietrückständen in kündigungsfähiger Höhe an den Sozialdienst. Dem stehen allerdings Bestimmungen des Daten-schutzes entgegen, welche den Vermietern die Weitergabe von Informationen erschweren. Eine Lösung stellt der Abschluss einer Einwilligungserklärung zwischen Vermieter/-in und Mieter/-in dar, zur Meldung an den Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe im Falle von Mietrückständen in kündi-gungsfähiger Höhe. Darüber hinaus gibt es Ansätze im Bereich Kooperation und Netzwerkarbeit sowie Öffentlichkeits-arbeit. Diese werden in den entsprechenden folgenden Abschnitten beschrieben. Prävention stärken

Damit Prävention eine hohe Wirksamkeit entfalten kann, müssen präventive Maßnahmen interdis-ziplinär aufeinander abgestimmt sein. Wie im Abschnitt 1.7.3 beschrieben, gibt es zahlreiche Schnittstellen der Wohnungsnotfallhilfe zu anderen sozialen Diensten, zu Behörden, Wohnungs-marktakteuren u. a. Um die präventiven Bemühungen der Wohnungsnotfallhilfe zu stärken, sollten mit den genannten Schnittstellenpartnern präventive Maßnahmen aufeinander abgestimmt und in einem Präventionskonzept beschrieben werden.

31 Vgl. Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH: Prävention von Wohnungsnotfällen in den 16 großen Großstädten. Bericht für das Jahr 2015. Stand: 18.10.2016, Seite 34.

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2.2 Handlungsfeld Notversorgung/Krisenintervention Eine Unterbringung und Versorgung im Wohnungsnotfall nach Polizeigesetz ist grundsätzlich nicht auf Dauer angelegt. Ziel ist es, die Obdachlosigkeit möglichst schnell und nachhaltig zu beenden sowie andere weiterführende Hilfen zu vermitteln. Die Kapazitäten der bestehenden Angebote der Notversorgung in Gemeinschaftsunterkünften bie-ten derzeit genug Handlungsspielraum für die Versorgung von wohnungslosen Personen. So be-trug die Auslastung der dortigen Notplätze zum 31.12.2017 insgesamt 73 Prozent.32 Mit Blick auf eine längerfristige niedrigschwellige Zugänglichkeit der Angebote, ansteigende Fallzahlen und den Bedürfnissen spezifischer Zielgruppen (z. B. Wohnungslose mit Hund) ist mit folgendem Hand-lungsbedarf zu rechnen: Aufsuchende Straßensozialarbeit und Hilfebus

Die Angebote der Straßensozialarbeit für erwachsene Wohnungslose bei der SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH und dem Diakonischen Werk Innere Mission e. V. haben sich als wirksam erwie-sen, wohnungslose Personen, die auf der Straße leben, zu erreichen und in weiterführende Hilfen zur Lösung des Wohnungsnotfalls zu vermitteln. Die Angebote, die bislang über Drittmittel finan-ziert wurden, sollten verstetigt werden. Zudem besteht ein Bedarf für eine aufsuchende Sozialar-beit in den Abendstunden und am Wochenende. Zu diesen Zeiten ist kein Team der Straßensozial-arbeit tätig und Notfälle müssen über den Bereitschaftsdienst des Sozialamtes betreut werden. Dies hat sich in der Praxis oftmals als nicht bedarfsgerecht erwiesen und insbesondere bei stei-genden Bevölkerungszahlen kann der Bedarf auf diese Weise nicht mehr gedeckt werden. Darüber hinaus bedarf es für Personen, die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben, be-gleitender Hilfen in Form eines Busses für eine minimale Notversorgung (z. B. warme Getränke, Schlafsack, Notfallrucksack). In Ergänzung der professionellen Straßensozialarbeit und in Anbin-dung an diese sollte eine niedrigschwellige Notversorgung unter Einbeziehung ehrenamtlichen En-gagements erfolgen. Der Hilfebus soll bekannte Standorte von Wohnungslosen und Szenetreff-punkten anfahren und im Ausnahmefall einen Transport zu Notunterkünften ermöglichen. Niedrigschwellige Zugänglichkeit der Notunterkünfte und Tagesaufenthalte

Mit den bestehenden Angeboten werden nicht alle wohnungslosen Personen erreicht. Schätzungs-weise 23 Personen lebten im Durchschnitt von November 2017 bis März 2018 aus unterschiedli-chen Gründen freiwillig auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Insbesondere Wohnungslose mit Hunden können bestehende Notschlafstellen nicht nutzen. Ein Teil der suchterkrankten Woh-nungslosen lehnt Hilfsangebote ab. Auch die erforderlichen Gebühren für die Nutzung der Notun-terkünfte stellen für manche Personen ein Hindernis dar. Gesundheitlich eingeschränkte Personen ohne oder mit Pflegebedarf

Eine Versorgung von gesundheitlich eingeschränkten Personen33 ist in Notunterkünften derzeit nur eingeschränkt möglich. Es fehlen ausreichend Plätze für eine bedarfsgerechte Form der Notunter-bringung. Für die Notunterbringung von Personen, die aufgrund von Krankheit, Pflegebedarf bis Pflegegrad 2 oder Behinderung die bestehenden Notunterbringungsangebote nicht nutzen können, wird ein Bedarf von ca. 20 Plätzen in einer Unterbringungseinrichtung mit Tagesaufenthalt einge-schätzt. Dabei sollte zwischen Angeboten für kurzfristig kranke Wohnungslose (Unterbringung im Rahmen der Notunterbringung mit Einweisungsverfügung) und längerfristig eingeschränkten Per-sonen (Finanzierung über einen Nutzungsvertrag und ambulant betreutes Wohnen) kombiniert bei Bedarf mit ambulanter Pflege unterschieden werden. Drogenkonsumierende Personen mit Abstinenzmotivation, alternde Drogenabhängige und drogen-abhängige Frauen

Die 20 Plätze zur Notunterbringung drogenabhängiger wohnungsloser Männer und Frauen in der Chopinstraße 13 sind zu 100 % ausgelastet. Insbesondere auch durch die längere durchschnittli-che Verweildauer von Nutzer/-innen in der Chopinstraße aufgrund des Krankheitsbildes bedarf es

32 Hier wurde die Zahl der möglichen Übernachtungen aufgrund der verfügbaren Plätze (35.405 pro Jahr) mit den registrierten Über-nachtungen (25.694 pro Jahr) ins Verhältnis gesetzt. 33 Hierunter zählen z. B. Menschen mit Behinderung, Personen mit akuter Erkrankung (z. B. mit Grippe), ältere Suchtkranke, Personen mit Pflegebedarf bis Pflegegrad 2 oder Personen, die wohnungslos aus dem Krankenhaus oder Pflegeeinrichtungen (nach Rückstufung Pflegebedarf) entlassen werden.

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perspektivisch einer Kapazitätserweiterung um ca. 5 Plätze. Darüber hinaus besteht perspektivisch ein Bedarf für alternde Drogenabhängige und drogenabhängige Frauen im Umfang von ca. 10 Plätzen. Drogenkonsumierende Personen ohne Abstinenzmotivation

Die Zielgruppe nutzt wiederkehrend die Notübernachtungsangebote. Die Sucht wird bagatellisiert, sozialdienstliche und suchttherapeutische Gesprächsangebote werden abgelehnt oder nur wider-willig wahrgenommen. Eine Motivation zu Abstinenz oder zu Veränderungen kann nicht erarbeitet werden. Es besteht perspektivisch Bedarf für ein Angebot der Notunterbringung mit niedrigschwel-liger sozialer Betreuung im Umfang von bis zu 10 Plätzen. Schwer psychisch kranke Personen ohne krankheitsbedingte Behandlungseinsicht

Das niedrigschwellige Angebot „Leipziger Obdach Plus“ in der Dieskaustraße 54 mit 5 Plätzen hat sich im Rahmen der Modellphase aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes 2015 bewährt und sollte verstetigt werden. Die Nachfrage an Plätzen kann durch das Angebot derzeit nicht ge-deckt werden – die Kapazität sollte um 5 Plätze erweitert werden. Gesundheitliche Versorgung

Die gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Personen ist unter Abschnitt 1.8.5 beschrieben. In der Praxis gehen wohnungslose Personen oftmals aus verschiedenen Gründen nicht zum Haus-arzt. In der Folge werden Infektionen oder Krankheiten verschleppt und die gesundheitliche Ver-wahrlosung der wohnungslosen Personen nimmt zu. In verschiedenen Kommunen wurden aus diesen Gründen aufsuchende, niedrigschwellige Angebote der gesundheitlichen Versorgung ein-gerichtet. Es sollte geprüft werden, in welcher Form und in welchem Umfang ein aufsuchendes An-gebot gesundheitlicher Versorgung in Leipzig sinnvoll ist. Wohnungslose mit Hund

Bislang gibt es keine Angebote der Notunterbringung für Personen, die einen Hund mit sich füh-ren. Oftmals ist der Hund eine wichtige Bezugsperson für einen wohnungslosen Menschen. Erfah-rungen anderer Kommunen zeigen, dass Hundezwinger an Notunterkünften nicht in Anspruch ge-nommen werden, weil wohnungslose Personen auf einer gemeinsamen Unterbringung mit ihrem Tier beharren. Für Personen mit Hund sollte ein Angebot der Notunterbringung geschaffen wer-den. Kostenfreie Notschlafstelle

Das Angebot des Kälteschutzes als kostenfreie Notschlafstelle in der Rückmarsdorfer Straße 7 im Umfang von 8 Plätzen sollte perspektivisch erweitert werden, um einem voraussichtlich steigenden Bedarf bei wohnungslosen Personen zu begegnen, die eine Beratung durch Sozialarbeiter/-innen ablehnen oder die Gebühr für die Notübernachtung nicht aufbringen können oder wollen. Platzkapazitäten in der Rückmarsdorfer Straße 7

Da das oberste Geschoss in der Rückmarsdorfer Straße 7 derzeit aufgrund eines fehlenden zwei-ten Rettungsweges nicht zur Unterbringung genutzt werden kann, sind die Platzverhältnisse im Gebäude sehr beengt und Räume müssen mit mehr als zwei Personen belegt werden. Durch eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes kann das verfügbare Platzangebot in der Rückmarsdorfer Straße 7 erhöht werden und eine weniger dichte Belegung der Zimmer erfolgen. Nutzung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Im Einzelfall kommt es vor, dass wohnungslose Personen nicht über ausreichend Barmittel oder eine Fahrkarte für den ÖPNV verfügen, um Einrichtungen der Notunterbringung zu erreichen. Diese Personen können bei Bedarf eine Fahrkarte beim Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe erhal-ten. Darüber hinaus sollte auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Sozialarbeiter/-innen in den Tagesaufenthalten und die Straßensozialarbeiter/-innen solche Fahrkarten ausreichen. Sicherheit in den Notunterkünften

In den Notunterkünften in der Rückmarsdorfer Straße 7 und in der Scharnhorststraße 27 ist es möglich, private Sachen wegschließen zu lassen. Dazu gibt es Lagerzimmer, die vom Hausperso-nal geöffnet und geschlossen werden und in denen auch tagsüber Sachen – in einem für den tägli-

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chen Bedarf angemessenen Umfang – eingelagert werden können. In der Chopinstraße 13 kön-nen Nutzer/-innen Schließfächer nutzen, um ihre privaten Sachen sicher zu verstauen. Der Zugang zu diesen Schließfächern erfolgt über die Mitarbeiter/-innen der Einrichtung. Eine selbständigere Form der Verwahrung, bei der Nutzer/-innen nicht auf die Hilfe der Mitarbeiter/-innen angewiesen sind, gibt es in den Notunterkünften nicht und sollte geschaffen werden. Barrierefreiheit in Notunterbringungseinrichtungen

Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe zählen zu den öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen, da die allgemeine Öffentlichkeit auf ihre Nutzung angewiesen ist. Gemäß § 50 Sächsische Bauord-nung müssen neu errichtete bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, in den dem allgemei-nen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. § 4 des Behindertengleich-stellungsgesetzes definiert Barrierefreiheit wie folgt:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen […], wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffind-bar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig“

Im weiteren Sinn zielt Barrierefreiheit auf alle Menschen – neben Menschen mit Behinderung bei-spielsweise auch auf ältere Menschen mit Geh-, Seh- oder Gleichgewichtsstörungen, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dieses Verständnis von Barrierefreiheit zielt auf ein „Design für Alle“ oder ein „universelles Design“ ab. In Leipzig gibt es derzeit in der Notunterbringungseinrichtung für wohnungslose Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7 im Erdgeschoss rollstuhlgerecht barrierefrei zugängliche Räumlichkeiten (Einzelzimmer, Toilette mit Dusche). Für Frauen besteht derzeit kein rollstuhlgerecht barrierefreies Notschlafangebot. Im Bedarfsfall erfolgt eine Notversorgung mit einem barrierefreien Platz in einer anderen Einrichtung. In allen Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe stehen Sozialarbeiter/-innen als Ansprechperso-nen zur Verfügung, die Menschen mit Behinderung persönlich unterstützen. Bei Bedarf können Gebärdensprachdolmetscher/-innen eingesetzt werden. Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen

Das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen hat derzeit am Samstag erst ab 15:00 Uhr ge-öffnet, das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer dagegen ganztägig. Die Öffnungszeiten des Übernachtungshauses für Frauen sollten die gleichen sein, wie beim Übernachtungshaus für Männer: täglich von 16:00 bis 8:00 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen ganztägig. Housing First

In Leipzig wird „Housing First“ bei Haushalten mit Kindern, Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden und im Einzelfall auch für Einzelpersonen angewendet. Sofort nach der Zwangsräumung werden diese wieder in einer vom Sozialamt angemieteten Wohnung (Gewährleistungswohnung) notuntergebracht. In einer Gewährleistungswohnung erfolgt bei Bedarf eine ambulante Betreuung. Auch ambulant betreutes Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII und das Projekt „Leipziger Obdach Plus“ in der Dieskaustraße 54 zählen zum Housing First. In vielen Städten, z. B. New York, einer Stadt mit einem sehr angespannten Wohnungsmarkt, wurden positive Ergebnisse mit Housing First er-zielt. Insbesondere fallen bei vergleichsweise geringen Kosten die Quoten für den Wohnungserhalt hoch aus. Dies gilt auch für Personen mit besonders herausfordernden Problemlagen (z. B. Suchterkrankung, psychische Erkrankung). Es gibt verschiedene Ansätze, wie Housing First auch in einem angespannten Wohnungsmarkt umgesetzt werden kann. Es erscheint daher lohnenswert, sich auch in Leipzig intensiver mit dem Ansatz von Housing First auseinanderzusetzen – um Chan-cen für die Wohnungsnotfallhilfe und mögliche Umsetzungswege zu ergründen.

2.3 Handlungsfeld Nachsorge/Nachbetreuung Um eine vorübergehende Notunterbringung nach Polizeigesetz zeitnah beenden zu können und um auf Dauer einen Wohnungsverlust vermeiden zu können, bedarf es geeigneter Angebote der Nachsorge und Nachbetreuung. Dies gilt insbesondere für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. In folgenden Bereichen besteht Handlungsbedarf:

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Anreize für Vermieter bei Neuanmietung von Wohnraum

Eine vertraglich abgesicherte Wohnung/Unterkunft ist das oberste Ziel aller Wohnungsnotfallhilfen. Kann die Herkunftswohnung nicht gehalten werden, so stellt die Beschaffung einer neuen Woh-nung/Unterkunft eine wichtige Aufgabe der Wohnungsnotfallhilfe dar. In einem angespannten Wohnungsmarkt ist der Abschluss neuer Mietverträge für Wohnungslose schwierig. Vermieter sind ohne zusätzliche Sicherheiten nicht bereit, an Mietschuldner zu vermieten. Hier sollten Anreize für Vermieter/-innen eingesetzt werden, um mehr Mietvertragsverhältnisse für Personen mit Betreu-ungsbedarf zu schaffen und damit die Notunterbringung zu beenden. Anreize können sein: befris-tete Mietsicherheit und soziale Betreuung von Haushalten. Mietschuldner

Personen mit Mietschulden finden bei Wohnungslosigkeit nur schwer eine neue Wohnung auf dem Mietwohnungsmarkt. Um den Verbleib in einer Notunterkunft beenden zu können, bedarf es eines Benennungsrechtes für Sozialwohnungen und Angebote eines Schlichtwohnens. Schwer psychisch kranke Personen ohne krankheitsbedingte Behandlungseinsicht

Die Zielgruppe nimmt Unterstützungsangebote zur Vermittlung in geeignete Hilfeformen, wie psy-chiatrische Behandlung, soziotherapeutische Wohnformen nicht an. Auch sozialdienstliche Unter-stützung wird nicht genutzt und teilweise strikt abgelehnt. In einer Wohnung benötigen die Perso-nen Unterstützung. Es bedarf im Anschluss an eine Notunterbringung mit Clearingphase eines län-gerfristig angelegten, niedrigschwelligen und dennoch betreuten Wohnangebotes.

2.4 Kooperation und Netzwerkarbeit Für die von der Stadt Leipzig finanzierten Angebote ist die Mitwirkung im Rahmen der Vernetzung verbindlich geregelt. Die zwei Netzwerke „Fachforum Wohnhilfen“ und „Arbeitsgruppe Recht auf Wohnen“ weisen große Schnittmengen in Bezug auf den Teilnehmerkreis und die Arbeitsinhalte auf. Um eine effektive Zu-sammenarbeit der Akteure der Wohnungslosenhilfe bei gleichzeitig möglichst geringem Aufwand zu ermöglichen, sollte eine Zusammenführung der beiden Netzwerke geprüft werden. Zum Fachfo-rum Wohnhilfen sollte regelmäßig eingeladen werden, um den Austausch zwischen Stadt Leipzig und freien Trägern zu befördern.

2.5 Öffentlichkeitsarbeit Der Internetauftritt der Stadt Leipzig zur Wohnungsnotfallhilfe unter der Seite „Hilfe bei Obdachlo-sigkeit“ weist Informationslücken auf. Es fehlen Informationen zu Faltblättern, Links zu Angeboten, wichtige Sachinformationen und strategische Papiere wie das Konzept Wohnungsnotfallhilfe. Denkbar ist auch eine Erweiterung des Informationsangebotes um eine App, die zu sozialen Hilfe-angeboten informiert. Für Bürger/-innen bedarf es eines Faltblattes mit einer einfach aufbereiteten Übersicht zu Hilfsan-geboten im Wohnungsnotfall: zentralen Notrufnummern und ersten Anlaufstellen. Das Faltblatt sollte in einfacher/Leichter Sprache gehalten sein und mehrsprachig angeboten werden. Auch bedarf es einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Vermietern zu Hilfen im Woh-nungsnotfall, insbesondere den Beratungsangeboten des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe und den Möglichkeiten zur Übernahme von Mietschulden. Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig werden durch freiwillige Helfer/-innen bereichert. Viele Angebote sind ohne freiwilliges Engagement nicht denkbar (z. B. Teekeller Quelle). Eine An-laufstelle für Freiwillige ist die Freiwilligen-Agentur. Sie informiert zu möglichen Tätigkeiten und vermittelt an Einsatzstellen. Darüber hinaus gibt es Initiativen von Freiwilligen, die einen konkreten Hilfebedarf decken wollen. Eine fachliche Beratung dieser Initiativen zum Bedarf im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe und zu bestehenden Angeboten erfolgt durch das Sozialamt. Die Ansprech-stelle sollte öffentlich bekannt gemacht werden.

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2.6 Qualitätssicherung Um die Nutzerperspektive für die Weiterentwicklung der Angebote nutzbar zu machen, sollte in den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe und im Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe regelmäßig eine Befragung der Nutzer/-innen durchgeführt werden. Diese sollte auch den Aufenthaltsstatus von Ausländerinnen und Ausländern erfragen. Nach Abschluss der Testphase sollte die Stichtagsstatistik, welche einen Trend zur tatsächlichen Anzahl obdachloser Personen, die bestehende Übernachtungsangebote nicht nutzen, wiederge-ben kann, als Regelstatistik fortgeführt werden. Mit Hilfe der Statistik kann der Bedarf an Wohnhil-fen besser eingeschätzt werden und ein verbesserter Einblick in das Dunkelfeld gewonnen wer-den. Die Statistik soll im Rahmen der Berichterstattung im Sozialreport veröffentlicht werden. Es gibt derzeit keine einheitliche statistische Erfassung von Wohnungslosigkeit auf Landesebene. Die Strategiekonferenz zur Wohnungsnotfallhilfe vom Mai 2018 hat eine positive Resonanz erfah-ren. Die Anregungen der Teilnehmer/-innen waren für die Fortschreibung des Konzeptes zur Woh-nungsnotfallhilfe hilfreich. Die Strategiekonferenz sollte im Rahmen der Fortschreibung des Kon-zeptes fortgeführt werden, um eine regelmäßige Einbeziehung der Perspektive von Trägern und Stadtpolitik in die strategische Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig zu erreichen. Die Nutzerbefragung des Sozialamtes von 2018 und die von Studierenden der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur geführten Interviews mit auf der Straße oder in Behelfsunterkünften lebenden Personen haben gezeigt, dass das Übernachtungshaus in der Rückmarsdorfer Straße 7 in der Wahrnehmung der tatsächlichen Nutzer/-innen und der von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen ein „Imageproblem innerhalb der Gruppe der Wohnungslosen hat“. Hier bedarf es einer vertieften Auseinandersetzung damit, wie die Angebote der Einrichtung und das Image der Einrich-tung verbessert werden können. Die Hausordnungen in den Gemeinschaftsunterkünften zur Notunterbringung weisen Unterschiede auf, da diese vom jeweiligen Träger selbst erlassen werden. Die Hausordnungen sollten weitge-hend harmonisiert werden, um eine gleiche Grundlage der Gestaltung des Miteinanders in allen Einrichtungen zu schaffen.

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3. Weiterführende Maßnahmen 3.1 Handlungsfeld Prävention Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:

lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwor-tung

(F = Feder-führung,

M = Mitwir-kung)

Umset-zung

Finanzielle Aus-wirkung

1 Optimierung des Verwaltungsauf-wandes für den So-zialdienst Woh-nungsnotfallhilfe

Die Arbeit des Sozialdienstes Wohnungsnotfall-hilfe soll optimiert werden. Eine Teilnahme an Räumungsterminen soll nicht erfolgen, wenn ab-sehbar ist, dass am Tag der Räumung kein/e Bewohner anwesend sind.

Der Sozialdienst soll an Räumungen teilnehmen:

- bei bereits bekannten Haushalten mit Kin-dern (in Absprache mit Allgemeinem Sozial-dienst des Jugendamtes),

- bei bereits bekannten Ein- und Mehrperso-nenhaushalten,

- bei Haushalten, in denen nach Auskunft des Einwohnermelderegisters Kinder leben,

- auf Bitte des Gerichtsvollziehers,

- auf Abruf, wenn bei der Räumung eine Krise besteht.

F: Sozialamt 2018 fortlau-fend

keine

2 Meldung des Ver-mieters zu einem Wohnungsnotfall

Vermieter/-innen sollen zu Beratungs- und Un-terstützungsangeboten des Sozialamtes im Wohnungsnotfall informiert werden. Dies schließt die Möglichkeit ein, mit Mietern eine Einwilligungserklärung abzuschließen, dass im Fall eines drohenden Wohnungsnotfalls (Miet-rückstand in kündigungsfähiger Höhe) eine Mel-dung des Vermieters an den Sozialdienst Woh-nungsnotfallhilfe erfolgen darf.

F: Sozial-amt, M: Wohnungs-marktak-teure

2019 fortlau-fend

keine

3 Präventionskonzept Zur Prävention von drohendem Wohnungsver-lust wird ein interdisziplinäres Präventionskon-zept erstellt, welches Leistungen definiert, die von freien Trägern erbracht werden sollen.

F: Sozial-amt, M: Schnittstel-lenpartner vgl. Ab-schnitt 1.7.3

2020 Finanzbedarf nicht abschätz-bar, eine Einzel-vorlage wird er-stellt.

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3.2 Handlungsfeld Notversorgung/Krisenintervention Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:

lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwortung

(F = Federführung, M = Mitwirkung)

Umsetzung Finanzielle Auswirkung

4 Verstetigung der aufsuchenden Sozialarbeit

Die Angebote der Straßensozialarbeit für erwachsene Wohnungslose der SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH und des Diakonischen Werkes Innere Mission e. V. sollen im Umfang von insgesamt 5,0 VZÄ zuzüglich Sach-kosten fortgeführt und erweitert wer-den. Die Straßensozialarbeiter/-innen sollen im Tandem (männlich/weiblich) zum Einsatz kommen. Sofern keine Finanzierung durch Drittmittel sicher-gestellt werden kann, soll eine Förde-rung durch das Sozialamt erfolgen. Der Bedarf soll regelmäßig alle zwei Jahre überprüft werden.

F: Sozialamt; M: Gesundheitsamt; Amt für Jugend, Familie und Bil-dung; Stadtteilma-nagement; SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH; Di-akonisches Werk Innere Mission e. V.

2019 fort-laufend

Finanzbedarf nicht abschätzbar, eine Einzelvorlage wird erstellt.

Im Haushaltsplan 2019/2020 sind 200.000 € einge-stellt.

5 Hilfebus Das Angebot der Straßensozialarbeit wird ganzjährig täglich um einen Hil-febus ergänzt. Das Angebot soll an einen Träger der Straßensozialarbeit angebunden werden. Der Bus soll in den Abendstunden an bekannten Standorten von Wohnungslosen und Szenetreffpunkten ein niedrigschwel-liges, aufsuchendes Kontakt- und Hil-feangebot mit einer Notversorgung (z. B. warme Getränke, Schlafsack, Notfallrucksack, ÖPNV-Fahrschein zum Erreichen der Notunterkünfte, im Ausnahmefall direkter Transport) un-ter Einbindung ehrenamtlichen Enga-gements unterbreiten. Für die Finan-zierung von Personal- und Sachkos-ten sollen Mittel aus dem Wohnungs-politischen Konzept eingesetzt wer-den.

F: Sozialamt; M: Gesundheitsamt; Amt für Jugend, Familie und Bil-dung; Stadtteilma-nagement

ab Winter 2018/2019

2018: 6,250 €

Sachkonto: 4318 0000, PSP-Ele-ment: 1.100.31.5.0.01.03

Ab 2019: 75.000 €

IA 1064522000 01 - 64_522_zw

6 Aufsuchende me-dizinische Ver-sorgung

Die Stadt Leipzig prüft die Einführung eines Angebotes der medizinischen Versorgung von wohnungslosen Per-sonen in Notunterbringungseinrich-tungen und als Erweiterung des An-gebotes des Hilfebusses.

F: Gesundheitsamt; M: Sozialamt

2019 Finanzbedarf nicht abschätzbar, eine Einzelvorlage wird erstellt

7 Erweiterung von Platzkapazitäten für die Notunter-bringung drogen-abhängiger Woh-nungsloser

Für die Chopinstraße 13 soll eine Ka-pazitätserweiterung (Zweitobjekt oder Ersatzobjekt) geprüft werden, um zu-sätzliche 10 Plätze für drogenabhän-gige Frauen und 5 Plätze für alternde drogenabhängige Personen zu schaf-fen.

F: Sozialamt; M: Gesundheitsamt; Städtisches Klini-kum „St. Georg“ Leipzig

2019 Finanzbedarf nicht abschätzbar, eine Einzelvorlage wird erstellt

8 Erweiterung von Platzkapazitäten für die Notunter-bringung schwer psychisch kran-ker Personen ohne krankheits-

Das niedrigschwellige Angebot „Leipziger Obdach Plus“ in der Dies-kaustraße 54 mit 5 Plätzen soll in die Regelfinanzierung überführt und um zusätzliche 5 Plätze erweitert wer-den.

F: Sozialamt; M: Das Boot gGmbH

2019 fort-laufend

Regelfinanzierung 5 Plätze: 55.000 €

Im Haushaltsplan 2019/2020 sind 55.000 € einge-stellt.

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lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwortung

(F = Federführung, M = Mitwirkung)

Umsetzung Finanzielle Auswirkung

bedingte Be-handlungsein-sicht

Sachkonto: 4318 0000, PSP-Ele-ment: 1.100.31.5.0.01.03.06

Kapazitätserwei-terung 5 Plätze:

2019: 41.250

ab 2020: 55.000 €

IA 1064522000 01 - 64_522_zw

9 Schaffung von Plätzen der Not-unterbringung für obdachlose Paare

Für die Notunterbringung von Paa-ren, die keine gemeinsame Bedarfs-gemeinschaft bilden, sollen 4 Plätze im Integrationshaus in der Rückmars-dorfer Straße 5 und an neuen Stand-orten im Stadtgebiet geschaffen wer-den.

F: Sozialamt; M: Heilsarmee Ge-meinde Leipzig

2018 fort-laufend

21.900 €

Sachkonto: 4318 0000, PSP-Ele-ment: 1.100.31.5.0.01.03

10 Schaffung von Plätzen der Not-unterbringung für Wohnungslose mit Hund

Für die Notunterbringung von Perso-nen (Frauen und Männer) mit Hund soll eine separate Notunterbringung geprüft werden (z. B. Wohncontainer auf dem Gelände einer bestehenden Einrichtung der Wohnungslosenhilfe oder neuer Standort im Stadtgebiet).

F: Sozialamt 2019 fort-laufend

2019: 37.500 €

davon:

18.750 €

Sachkonto: 4318 0000, PSP-Ele-ment: 1.100.31.5.0.01.03

18.750 €

IA 1064522000 01 - 64_522_zw

ab 2020: 45.000 €

Sachkonto: 4318 0000, PSP-Ele-ment: 1.100.31.5.0.01.03

5.000 €

IA 1064522000 01 - 64_522_zw

11 Kostenfreie Not-schlafstelle

Es soll geprüft werden, das Angebot des Kälteschutzes als kostenfreie Notschlafstelle ganzjährig von 18.00 bis 08.00 Uhr von derzeit 8 Plätzen auf 30 Plätze zu erweitern. Ein pas-sendes Ersatzobjekt soll geprüft wer-den.

F: Sozialamt 2019 fort-laufend

2019: 225.000 €

ab 2020: 300.000 €

Sachkonto: 4318 0000, PSP-Ele-ment: 1.100.31.5.0.01.03

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lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwortung

(F = Federführung, M = Mitwirkung)

Umsetzung Finanzielle Auswirkung

12 Brandschutz Rückmarsdorfer Straße 7

Die Rückmarsdorfer Straße soll in Bezug auf den Brandschutz ertüchtigt werden.

F: Sozialamt 2020-2021 Finanzbedarf nicht abschätzbar, eine Einzel-vor-lage wird erstellt

13 Nutzung ÖPNV Für Notfälle soll im Sozialdienst Woh-nungsnotfallhilfe und in den Notunter-bringungseinrichtungen ein Budget an Fahrscheinen der Zone 110 zur Verfügung gestellt werden, damit ob-dachlose Personen zu der für sie zu-treffenden Notschlafstelle gelangen können. Das Sozialamt beschreibt genauer, welcher Personenkreis als „Notfall“ zu verstehen ist.

F: Sozialamt 2018 fort-laufend

2018: 113 €

ab 2019: 675 €

Sachkonto: 4431 0900, PSP-Ele-ment: 1.100.31.1.1.01

14 Erhöhung der Si-cherheit in Not-unterkünften

Zur Erhöhung der Sicherheit in den Notunterkünften Rückmarsdorfer Straße 7 und Scharnhorststraße 27 sollen den Nutzer/-innen Schließfä-cher für Wertsachen zur Verfügung gestellt werden.

F: Sozialamt 2019 5.000 €

Sachkonto: 4431 0900, PSP-Ele-ment: 1.100.31.5.0.01.03

15 Öffnungszeit des Übernachtungs-hauses für woh-nungslose Frauen

Die Öffnungszeiten der Notunterkunft für wohnungslose Frauen werden an die des Übernachtungshauses für Männer angepasst: täglich von 16:00 bis 8:00 Uhr und am Wochenende sowie Feiertagen ganztägig. Entspre-chend gilt für die Tagestreffs von Montag bis Freitag eine Regelöff-nungszeit von mindestens 8:00 bis 16:00 Uhr.

F: Sozialamt 2019 2019: 19.500 €

ab 2020: 23.400 €

Sachkonto: 4318 0000, PSP-Ele-ment: 1.100.31.5.0.01.03

16 Konzept „Hou-sing First“

In enger Zusammenarbeit mit freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe und Trägern Sozialer Arbeit wird bis Ende 2019 ein Leipziger Konzept „Housing First“ erarbeitet.

F: Sozialamt 2019 keine

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3.3 Handlungsfeld Nachsorge/Nachbetreuung Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:

lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwortung

(F = Federführung, M = Mitwirkung)

Umset-zung

Finanzielle Aus-wirkung

17 Anreize für Ver-mieter bei Neu-anmietung von Wohnraum

Das Sozialamt soll zur Neuanmietung von Wohnungen für Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten und Betreuungsbedarf nach § 67 SGB XII Anreize für Vermieter einsetzen:

- Befristete Mietsicherheit für max. 12 Monate (Mietausfallgarantie)

F: Sozialamt

2019 fort-laufend

20.000 €

Sachkonto: 4461 1050, PSP-Ele-ment: 1.100.31.2.3.01

- Ankauf von Mietpreis- und Bele-gungsbindung und Nachsorge der Haushalte durch Gewährung von Hilfen gemäß §§ 67 ff SGB XII

F: Sozialamt; M: Amt für Stadterneu-erung und Woh-nungsbauförde-rung, Wohnungs-marktakteure

100.000 €

IA 1064522000 01 - 64_522_zw

18 Kommunale Wohnungen für Mietschuldner

Für Personen mit Marktzugangs-schwierigkeiten aber ohne Betreu-ungsbedarf nach § 67 SGB XII soll die Leipziger Wohnungsbaugesell-schaft mbH dem Sozialamt monatlich 10 kostenangemessene Wohnungen zur Neuanmietung mit Benennungs-recht zur Verfügung stellen.

Die unter lfd. Nr. 17 beschriebene be-fristete Mietsicherheit kann im Be-darfsfall auch von dem kommunalen Wohnungsunternehmen in Anspruch genommen werden.

F: Sozialamt; M: Leipziger Woh-nungsbaugesell-schaft mbH, Amt für Stadter-neue-rung und Woh-nungsbauförderung

2019 fort-laufend

keine

19 Nutzungsver-träge für WG-Zimmer als Schlichtwohnen

Für Personen mit Mietschulden aber ohne Be-treuungsbedarf nach § 67 SGB XII soll als zeitweise Über-gangsunterkunft die Nachnutzung der ehemaligen Unterkunft für Geflüch-tete in der Braunstraße 28 geprüft werden. Die Wohneinheiten sollen als Wohngemeinschaften mit Einzel-zimmern genutzt werden.

F: Sozialamt Ab 2020 (nach Sa-nierung Theklaer Straße)

Finanzbedarf nicht abschätzbar, eine Einzel-vor-lage wird erstellt

20 Barrierefreiheit in Angeboten der Nachsorge

Mit der Sanierung des Wohnprojek-tes „Haus Alt-Schönefeld“ in der Theklaer Straße 11 soll die barriere-freie (rollstuhlgerechte) Zugänglich-keit der Einrichtung hergestellt wer-den.

F: Städtisches Kli-nikum „St. Georg“ Leipzig; M: Sozial-amt

2018-2019 keine

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3.4 Kooperation und Netzwerkarbeit Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:

lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwortung

(F = Federführung, M = Mitwirkung)

Umsetzung Finanzielle Auswirkung

21 Netzwerkarbeit optimieren

Es soll geprüft werden, inwieweit die beiden Netzwerke „Fachforum Wohn-hilfen“ und „Arbeitsgruppe Recht auf Wohnen“ enger zusammenarbeiten können.

F: Sozialamt; M: Akteure der Woh-nungslosenhilfe

2018 keine

3.5 Öffentlichkeitarbeit Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:

lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwortung

(F = Federführung, M = Mitwirkung)

Umsetzung Finanzielle Auswirkung

22 Internetauftritt Die Seite „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ unter www.leipzig.de soll überarbeitet und mit weiteren Informationen (Falt-blätter, Links zu Angeboten, Konzept Wohnungsnotfallhilfe, wichtige Sachinformationen) angereichert werden.

F: Sozialamt 2018 fort-laufend

keine

23 App Soziale Hil-fen

Die Stadt Leipzig prüft in Anlehnung an die Apps „Mokli“, „Guidance“ oder die „Service-App“ von Berlin die Ein-führung einer App, welche Informatio-nen zu sozialen Leistungen, sozialen Hilfsangeboten und sozialen Diens-ten vermittelt.

F: Referat Kommu-nikation; M: Sozial-amt, Gesundheits-amt; Amt für Ju-gend, Familie und Bildung

2019 Finanzbedarf nicht abschätzbar, eine Einzel-vor-lage wird erstellt

24 Faltblatt Woh-nungsnotfallhilfen für Bürger/-innen

Für Bürger/-innen und interessierte Institutionen soll ein Faltblatt mit Not-fallnummern und ersten Anlaufstellen in einfacher/Leichter Sprache sowie mehrsprachig erarbeitet und veröf-fentlicht werden, welches eine Über-sicht zu verfügbaren Hilfeangeboten im Wohnungsnotfall der Stadt Leipzig und bei freien Trägern bietet.

F: Sozialamt; M: Gesundheitsamt; Amt für Jugend, Familie und Bil-dung, Netzwerke der Wohnungslo-senhilfe

2018 fort-laufend

1.000 € pro Jahr

Sachkonto: 4431 9200, PSP-Ele-ment: 1.100.31.1.1.01

25 Faltblatt Pflich-ten/ Rechte als Mieter/-in

Ein Faltblatt wird erarbeitet und veröf-fentlicht, welches zu Pflichten und Rechten als Mieter/-in, Möglichkeiten der Unterstützung (z. B. Wohngeld, Kosten der Unterkunft, Beratungsan-gebot des Fachdienstes Wohnungs-notfallhilfe) informiert. Das Faltblatt soll in den Bürgerämtern und in rele-vanten Ämtern ausgelegt werden.

F: Sozialamt 2019 1.000 €

Sachkonto: 4431 9200, PSP-Ele-ment: 1.100.31.1.1.01

26 Ansprechstelle Freiwilliges En-gagement

Das Sozialamt berät freiwillige Initiati-ven und Vereine (einschließlich Be-troffeneninitiativen) zum Bedarf von Hilfen im Bereich der Wohnungsnot-fallhilfe und damit verbundenen mög-

F: Sozialamt 2019 fort-folgend

keine

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lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwortung

(F = Federführung, M = Mitwirkung)

Umsetzung Finanzielle Auswirkung

lichen Tätigkeitsbereichen für freiwilli-ges Engagement sowie zu bestehen-den Angeboten der Wohnungsnotfall-hilfe. Diese Beratung wird öffentlich bekannt gemacht. Bei Fragen zu Ver-einsgründung, Vereinsorganisation, Fördermittelakquise und Ehrenamts-management wird an die Service-stelle für Vereine des Freiwilligen-Agentur Leipzig e. V. verwiesen.

3.6 Qualitätssicherung Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:

lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwortung

(F = Federführung, M = Mitwirkung)

Umset-zung

Finanzielle Aus-wirkung

27 Image der Rück-marsdorfer Straße 7

In Auswertung der Ergebnisse der Nutzerbefragung von 2018 und der Interviews mit auf der Straße oder in Behelfsunterkünften lebenden Perso-nen sollen Maßnahmen entwickelt werden, um die Angebote in Rück-marsdorfer Straße 7 und das Image der Einrichtung zu verbessern.

F: Sozialamt 2019 keine

28 Nutzerbefragung Für die Erhebung der Zufriedenheit der Nutzer/-innen mit Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe einschließlich des Sozialdienstes Wohnungsnotfall-hilfe soll jedes zweite Jahr eine Nut-zerbefragung durchgeführt werden. Dabei soll auch der Aufenthaltsstatus von Ausländerinnen und Ausländern erfragt werden.

F: Sozialamt; M: Träger der Woh-nungsnotfallhilfe

2020 fort-laufend je-des 2. Jahr

keine

29 Statistik Stich-tagserhebung

Nach Abschluss der Testphase soll die Stichtagsstatistik, welche einen Trend zur Anzahl obdachloser Perso-nen gibt, die bestehende Übernach-tungsangebote nicht nutzen, als Re-gelstatistik fortgeführt und im Rah-men der Berichterstattung im Sozial-report ausgewiesen werden.

F: Sozialamt 2019 fort-laufend

keine

30 Landesstatistik Wohnungslosig-keit

Die Stadt Leipzig setzt sich gegen-über dem Freistaat Sachsen ein, dass eine landeseinheitliche Statistik zur Wohnungslosigkeit in Sachsen eingeführt wird.

F: Sozialamt 2018 keine

31 Strategiekonfe-renz und Fachfo-rum Wohnhilfen

Eine Strategiekonferenz zur Woh-nungsnotfallhilfe wird alle zwei Jahre einberufen. Träger der Wohnungs-notfallhilfe und Träger Sozialer Arbeit werden beteiligt. Im Rahmen der Konferenz sollen weiterführende Maßnahmen des Fachplans diskutiert

F: Sozialamt Strategie-konferenz: ab 2020 alle zwei Jahre

3.500 €

Sachkonto: 4271 1200, PSP-Ele-ment: 1.100.31.1.1.01

Page 51: Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022 · Obdachlosigkeit stellt, „wenn sie nicht auf selbstverantwortlicher rechtlich anzuerkennender freier Wil-lensentscheidung

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lfd. Nr.

Kurztitel Beschreibung Verantwortung

(F = Federführung, M = Mitwirkung)

Umset-zung

Finanzielle Aus-wirkung

und Umsetzungsvorschläge erarbei-tet werden.

Zweimal im Jahr lädt das Sozialamt zum Fachforum Wohnhilfen ein.

Forum Wohnhil-fen: fort-laufend

32 Hausordnungen in den Gemein-schaftsunterkünf-ten zur Notunter-bringung

Die Hausordnungen in den Gemein-schaftsunterkünften zur Notunterbrin-gung werden harmonisiert.

F: Sozialamt Ende des II. Quartals 2019

keine