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Fachtagung Elektroinnung Hannover, 07.11.2006 1 Fachtagung der Elektroinnung Hannover 1. Neue VDE Bestimmungen 2. Neue Richtlinien der Stadtwerke Hannover AG 3. Bestandsschutz in elektrischen Anlagen 4. Verschiedenes

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Fachtagung der Elektroinnung Hannover

1. Neue VDE Bestimmungen

2. Neue Richtlinien der Stadtwerke Hannover AG

3. Bestandsschutz in elektrischen Anlagen

4. Verschiedenes

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0185-305-1-4 2006-10

Neu erschienen sind:1. VDE 0185-305-1 2006-10

Blitzschutz Teil 1: Allgemeine Grundsätze

2. VDE 0185-305-2 2006-10

Blitzschutz Teil 2: Risiko-Management

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3

Neue VDE Bestimmungen VDE 0185-305-1-4 2006-10

3. VDE 0185-305-3 2006-10

Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

4. VDE 0185-305-4 2006-10

Blitzschutz Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-185-305-1-4 2006-10

Dieses Mammutwerk im Umfang von

von 416 Seiten löst die

DIN V VDE 0185-1 ab.

Eine CD für die vereinfachte Risiko-

abschätzung baulicher Anlagen liegt bei.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-300 01-96

In der VDE 0100-300 01-96

wird gefordert, dass die Verfügbarkeit der elektrischen Anlage jederzeit gesichert werden muss, um Gefahren zu vermeiden und die Folgen von Fehlern zu begrenzen.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-300 DIN 18015-2

Auch in der DIN 18015-2

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden

Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung

Unter Punkt 4.5.1 Stromkreise

wird folgendes gefordert:

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Neue VDE Bestimmungen DIN 18015-2

• Die Zuordnung von Fehlerstrom-Schutzschalter zu den Stromkreisen ist so vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt. Ausgenommen sind selektive Fehlerstrom-Schutzschalter.

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Neue VDE Bestimmungen AVBEltV Netzanschlussverordnung

Das ist deshalb wichtig, weil in der neuen

AVBEltV (demnächst „Netzanschluss-

verordnung“) gefordert wird, dass alle

Schukosteckdosen für Laien über einen

Fehlerstrom-Schutzschalter angeschlossen werden müssen.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-200 2006-06

VDE 0100 Teil 200 2006-06

Schutzpotenzialausgleich Potenzialausgleich zum Zweck der Sicherheit1. Schutzpotenzialausgleich - (bisher als Potenzialausgleich bekannt)2. Zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich - bei Nichterfüllung der Abschaltbedingungen - z. B. bei Räumen mit Badewannen und Duschen

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-200 2006-06

VDE 0100 Teil 200 2006-06 Funktionspotenzialausgleich• Potenzialausgleich aus betrieblichen

Gründen, aber nicht zum Zweck der Sicherheit. Beispiel:

Sicherstellung der EMV Wirksamkeit des Blitzschutzes

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-703 2006-02

VDE 0100 Teil 703 2006-02

„Räume und Kabinen mit

Saunaheizungen“

Gegenüber der alten 0100-703 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-200 2006-02

1. Ausweitung des Anwendungsbereiches auf alle vor Ort errichteten Saunakabinen und Räume insgesamt mit Sauna- heizungen oder Sauna Heizgeräten.

2. Fabrikfertige normenkonforme Sauna- kabinen werden nicht behandelt.

3. 3 Bereiche statt vorher 4 Bereiche.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-200 2006-02

4. Andere Temperaturgrenzwerte für Kabel und Leitungen.

5. Zusätzlicher Schutz mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit Bemessungs- grenzstrom = 30 mA für alle Stromkreise außer solchen ausschließlich zur Versorgung von Saunaheizungen.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712 2006-06 VDE 0100 Teil 712 2006-06

„Solar-Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme“

Neben der geforderten selbsttätigen Schaltstelle für PV-Anlagen nach VDE V 0126-1-1 muss der PV-Wechselrichter auf der Gleich- und Wechselspannung-seite abgeschaltet werden können.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712 2006-06

VDE 0100 Teil 712 2006-06

Leuchten und Beleuchtungsanlagen

Anwendungsbereich

Anforderungen an Auswahl und Errichtung von Leuchten und Beleuchtungsanlagen, die Teil einer festen elektrischen Anlage sind.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712-714-724 2006-06

Zusätzliche Anforderungen für besondere Arten von Beleuchtungsanlagen

• VDE 0100-714 Beleuchtungsanlagen im Freien• VDE 0100-715 Kleinspannungs- beleuchtungsanlagen• VDE 0100-724 Beleuchtungsanlagen in und an Möbel

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712 2006-06

Gegenüber VDE0100-559 1983-03

ergeben sich folgende Änderungen:

1. Ergänzung von Kennzeichen und Anforderungen für die Montage von Leuchten.

2. Anforderungen an den Anschluss von Leuchten.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-712 2006-06

3. Anforderungen für die Auswahl und Montage von Lampenbetriebsgeräten, z.B. Vorschaltgeräte, Transformatoren als unabhängiges Zubehör.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-715 2006-06

VDE 0100 Teil 715 2006-06 Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen

Anwendungsbereich Anforderungen für Kleinspannungsbe-

leuchtungsanlagen, die von einer Strom-quelle mit einer maximalen Bemessungs-spannung von AC 50 V oder DC 120 V versorgt werden.

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Neue VDE-Bestimmungen VDE 0100-715 2006-06

Bei blanken Leitern darf die Nenn-spannung AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreiten.

Für in Planung oder im Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis 01. März 2008.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-708 2006-02

VDE 0100 Teil 708 2006-02

Elektrische Anlagen von Campingplätzen

Gegenüber der alten VDE 0100-708 1993-10

wurden folgendes geändert:

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-708 2006-02

• Aufgliederung in 2 Normen, einmal für Campingplätze und einmal für Caravans und Motorcaravans

• Nennspannung der Anlage für die Versorgung (230/400 V) angegeben.

• Verlegetiefe in Erde vorgegeben. (min. 0,60 m)

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-708 2006-02

• Steckdosen müssen mindestens Schutzart IP 44 haben.

• Anbringhöhe der Steckdosen (vom Boden in einer Höhe zwischen 0,50 und 1,50 m geordnet).

• Jede Steckdose muss einzeln durch eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsgrenzstrom nicht über 30 mA geschützt sein.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-754 2006-02

VDE 0100-754 2006-02 Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans

Anwendungsbereich Gilt für die elektrischen Anlagen innerhalb

von von Caravans und Motorcaravans mit Bemessungsspannungen von nicht mehr als 440 V.

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Neue VDE Bestimmungen VDE 0100-754 2006-02 Diese Norm gilt nicht für die inneren

elektrischen Anlagen

• von Freizeit und Mobilheimen

• fest abgestellten bewohnbaren Ferien- und Freizeitfahrzeugen

• transportablen Behelfsunterkünften und vergleichbaren, vorrübergehend benutzten Einrichtungen oder Aufbauten

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Neue Richtlinien derStadtwerke Hannover AG

Die Stadtwerke Hannover AG haben

folgende Richtlinien überarbeitet:

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Neue Richtlinien derStadtwerke Hannover AG

• H1 Niederspannungshausanschlüsse

• H2 Stromversorgungsanlagen in Wohn-

und Geschäftshäusern

• H3 Errichtung von von Elektro-Speicher-

heizungs- und Wärmepumpenanlagen

• H4 Baustromverteiler und und

kurzzeitige Anschlüsse

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Neue Richtlinien derStadtwerke Hannover AG

Die Richtlinien sind im Internet wie

folgt abrufbar: enercity.de/

Geschäftskunden/enercity-Service/

Strom/Netzanschluss/Niederspannung

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Neue Richtlinien derStadtwerke Hannover AG

Die Formulare sind im Internet wie

folgt abrufbar: enercity.de/

Marktpartner/enercity-Partner/

Info&Service/Strom

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Neue Richtlinien derStadtwerke Hannover AG

Beleuchtungsservice der enercity

Die enercity bietet eine komplette Fach-beratung von der Planung bis zur Durch-führung von Beleuchtungsanlagen an. Hierüber werden wir Gespräche führen müssen.

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Bestandsschutz inelektrischen Anlagen

Den Begriff „Bestandsschutz“ kommt

in unseren VDE-Bestimmungen nicht

vor.

Dieser Begriff kommt aus der Bauordnung,

gilt aber dementsprechend auch für die

elektrischen Anlagen.

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Bestandsschutz inelektrischen Anlagen

Wann gilt also der Bestandschutz in elektrischen Anlagen?

Der Bestandsschutz für elektrische Anlagen gilt immer dann, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung nach den gültigen Normen und Bestimmungen für den Verwendungszweck errichtet worden ist.

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Bestandsschutz inelektrischen Anlagen

Wenn z.B. später eine Wohnung in eine Arztpraxis umgewandelt wird, so muss die Elektroinstallation an die dann gültigen Normen und Bestimmungen angepasst werden.

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Bestandsschutz in elektrischen Anlagen

Beispiel 1: Zähleranlage in der Wohnung

Wird an der Zähleranlage nichts geändert,

so besteht keine Veranlassung, den Zähler

zu zentralisieren. Erst bei der Ummeldung

von einem Wechsel- zu einem Drehstrom-

zähler ist eine Zentralisierung erforderlich.

Im Zweifel den zuständigen Meister fragen!

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Bestandsschutz inelektrischen Anlagen

Beispiel 2: 1 Wohnraum wird modernisiert, in der

gesamten Wohnung existiert noch die 2-Leiter-Installation. In dem zu modernisierenden Wohnraum darf eine 3-Leiter-Installation vorgenommen werden, der PEN-Leiter wird aufgeteilt in PE- und N-Leiter.

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Bestandsschutz inelektrischen Anlagen

Aber Achtung! Eine Auftrennung vom PEN-Leiter auf

PE- und N-Leiter ist jederzeit möglich.

Eine Rückführung von PE- und N-Leiter

auf PEN-Leiter ist nicht statthaft!

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Bestandsschutz inelektrischen Anlagen

Beispiel 3: Muss die 2-adrige Decken- leitung in dem vorherigen Beispiel ausgewechselt werden? Im Prinzip nicht, aber: Der PEN-Leiter der Deckenleitung darf nur an einen PEN-Leiter angeschlossen werden.

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Bestandsschutz inelektrischen Anlagen

Beispiel 4

Im Badezimmer soll eine vorhandene Steckdose ausgewechselt werden. Die Steckdose ist noch klassisch genullt:

Die Steckdose darf ausgewechselt werden mit der klassischen Nullung. (Besser ist eine Steckdose mit eingebautem Fehlerstrom-Schutzschalter!)

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Niederspannungsanschluss-Verordnung (NAV)Für den Schutz der Verbraucher hat sich die

Bundesregierung mit der Verabschiedung der NAV entschieden. Die NAV regelt unter anderem, wer an elektrischen Hausinstallationen arbeiten und das hausinterne Stromnetz an das Netz der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) anschließen darf.

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Niederspannungsanschluss-Verordnung (NAV) Diese Arbeiten sind auch in Zukunft

ausschließlich Fachleuten vorbehalten, die in das Installateurverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen nun eine bundes-einheitliche Mindestqualifikation nach-weisen können. Die Bundesregierung hat nun an der in der Vergangenheit bewährten Praxis der Eintragung in das Installateurverzeichnis festgehalten.

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Fachtagung derElektroinnung Hannover

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit