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FAGE August 2009 Verbindliche Regeln!

FAGE August 2009 Verbindliche Regeln!. Lehrpersonen und Lernende setzen sich für ein gutes Klima im Unterricht ein. Störungen werden angegangen und geklärt

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FAGE August 2009

Verbindliche Regeln!

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• Lehrpersonen und Lernende setzen sich für ein gutes Klima im Unterricht ein. Störungen werden angegangen und geklärt.

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• Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Termine und Abmachungen werden von Lehrpersonen und Lernenden eingehalten.

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• Lernende bringen nach dem Unterricht Bücher und Medien an deren Standort zurück. Die Lehrpersonen kontrollieren die Ordnung.

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VERBOTEN!

• Elektronische Geräte, Mobiltelefone• Kaugummi kauen • Störungen des Unterrichts• Knabbern, Essen im Klassenzimmer• Ablenkungen• Zeitungen, Rätsel, unterrichtsfremde Arbeiten, • Kleidung die nicht dem Arbeitsleben entspricht

wie z.B. Käppli/Mützen tragen, vorzeitiges Zusammenpacken usw. Disziplinverstösse werden von der Lehrperson angesprochen und gemäss Reglement für Lernende sanktioniert.

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• Falls im Aufenthaltsraum kein Platz mehr frei ist, dürfen zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr, auf den Gängen im 1. und 3. Stock, kalte Snacks und Getränke konsumiert werden

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In der Mediothek (Raum 40, 4. Stock) und an allen PC-Arbeitsplätzen sind Essen und Trinken grundsätzlich verboten.

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Bei Nichterscheinen einer Lehrperson macht die Klasse 10 Minuten nach Lektionsbeginn eine Meldung im Sekretariat.

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• Bei Einzelprüfungen werden Spickversuche durch Abschreiben von anderen Lernenden nach einer einmaligen mündlichen Verwarnung, solche mit unerlaubten Hilfsmitteln, sofort mit der Note 1 geahndet.

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Versäumte Prüfungen

• Versäumte Prüfungen werden nach Anweisung der Lehrperson, auch ausserhalb der regulären Unterrichtszeit, nachgeholt. Die Lernende nimmt für entsprechende Absprachen mit der betreffenden Lehrperson Kontakt auf.

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Krank

• Krankmeldungen vor dem Unterricht erfolgen am einfachsten per SMS an eine Mitschülerin, mit der Bitte, die Lehrpersonen zu informieren. Krankmeldungen während dem Schultag erfolgen direkt an die betroffenen Lehrpersonen. Absenzen innerhalb von drei Wochen vom Lehrbetrieb und den Lehrpersonen unterschrieben sein

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Für Führerscheinprüfungen werden am BZGS keine

Absenzen/Urlaub gewährt.

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Für allgemeine Fragen und Probleme der Klasse ist primär die

Klassenlehrperson zuständig. Diese führt ggf. auch Klassengespräche

nach dem Unterricht durch.

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• Lehrpersonen nehmen bei Bedarf mit dem Lehrbetrieb und/oder dem gesetzlichen Vertreter Kontakt auf, um Leistungen und Verhalten von Lernenden oder andere Ausbildungsfragen zu besprechen.