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F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Forschungskennziffer 3511 82 1000 Endbericht Marburg/Hannover Dezember 2014

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F+E-Vorhaben:

Bewertung von Alternativen im Rahmen der

Ausnahmeprüfung nach europäischem

Gebiets- und Artenschutzrecht

Forschungskennziffer 3511 82 1000

Endbericht

Marburg/Hannover Dezember 2014

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F+E-Vorhaben:

Bewertung von Alternativen im Rahmen der

Ausnahmeprüfung nach europäischem

Gebiets- und Artenschutzrecht

Forschungskennziffer 3511 82 1000

Endbericht

Bearbeitung

Simon & Widdig GbR Büro für Landschaftsökologie Luise-Berthold-Str. 24 35037 Marburg

Planungsgruppe Umwelt GbR Stiftstraße 12 30159 Hannover und Gellerser Straße 21 31860 Emmerthal

Projektleitung

Dipl.-Biol. Matthias Simon Dipl.-Ing. Holger Runge

Bearbeitung

M. Sc. Sabine Schade Dipl.-Biol. Heiko Köstermeyer Dipl.-Biol. Thomas Widdig Dipl.-Geog. Inga Hartmann Dipl.-Ing. Oliver Gockel

Unter Mitarbeit von:

Prof. Dr. Ulrich Hösch Bernotat, Dirk (Bundesamt für Naturschutz) Zitiervorschlag

Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah-men der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht, FuE-Vorha-ben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz – FKZ 3511 82 1000. Marburg, Hannover.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt I

Inhaltsverzeichnis .............................................................................................. Seite

Zusammenfassung ................................................................................................... 1

A Aufgabenstellung und Einleitung ....................................................................... 3

B Rechtlicher und fachlicher Rahmen der Alternativenprüfung .......................... 4

1 Alternativenbegriff ......................................................................................................... 4

B 1.1 Alternativenbegriff im europäischen Gebietsschutz (Natura 2000) ............................. 4

B 1.2 Alternativenbegriff im europäischen Artenschutz ........................................................ 8

2 Alternativenvergleich und -bewertung ........................................................................... 9

B 2.1 Alternativenvergleich im europäischen Gebietsschutz (Natura 2000) ......................... 9

B 2.2 Alternativenvergleich im europäischen Artenschutz .................................................. 14

3 Prüfung der Zumutbarkeit / Verhältnismäßigkeit von Alternativen ............................... 17

B 3.1 Prüfung der Zumutbarkeit von Alternativen im europäischen Gebietsschutz (Natura

2000) .............................................................................................................................. 17

B 3.2 Prüfung der Zumutbarkeit von Alternativen im europäischen Artenschutz ................ 19

4 Alternativenprüfung in der Zusammenschau beider Rechtsnormen ............................. 21

B 4.1 Alternativenbegriff und Auswahl zu prüfender Alternativen ...................................... 21

B 4.2 Fachliche Alternativenbewertung unter Berücksichtigung von Gebiets- und

Artenschutz ..................................................................................................................... 21

B 4.3 Prüfung der Zumutbarkeit / Verhältnismäßigkeit von Alternativen ............................ 24

C Naturschutzfachliche Kriterien für die Alternativenbewertung ...................... 26

1 Kriterien zur Bewertung der Schutzgegenstände auf der Typebene ............................. 28

C 1.1 Kriterium: Gefährdung der Art / des LRT ................................................................... 30

C 1.2 Kriterium: Häufigkeit / Seltenheit der Art / des LRT ................................................... 33

C 1.3 Kriterium: Erhaltungszustand der Art / des LRT ........................................................ 35

C 1.4 Kriterium: Anteil der Gefährdung der Vogelarten in den Bundesländern ................... 37

C 1.5 Kriterium: Regenerierbarkeit der LRT ........................................................................ 39

C 1.6 Kriterium: Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art .................................... 40

C 1.7 Kriterium: Gefährdung der Vogelart in Europa im globalen Kontext (SPEC) .............. 42

C 1.8 Kriterium: Kennzeichnung als prioritär * (FFH-RL) .................................................... 43

2 Kriterien zur Bewertung der Schutzgegenstände auf der Objektebene ........................ 45

3 Kriterien zur Einstufung der Beeinträchtigung der Schutzgegenstände ........................ 47

C 3.1 Kriterium zur Einstufung der Beeinträchtigung der Lebensraumtypen ....................... 49

C 3.2 Kriterien zur Einstufung der Beeinträchtigung von Arten ........................................... 52

D Operationalisierung der Alternativenbeurteilung ............................................ 66

1 Grundlegende Aspekte ................................................................................................ 66

2 Bewertungsmethodischer Ansatz ................................................................................. 67

D 2.1 Bewertung auf der Naturschutzfachlichen Wertebene ............................................... 70

D 2.2 Bewertung auf der Beeinträchtigungsebene .............................................................. 75

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt II

D 2.3 Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Beeinträchtigung zur

Konfliktschwere ............................................................................................................... 76

3 Vergleich von Alternativen anhand der Konfliktschweren ............................................. 84

D 3.1 Anzahl der Schutzgegenstände ................................................................................ 86

D 3.2 Summe der Konfliktschweren.................................................................................... 86

D 3.3 Vergleich der Anzahl höherer Werte für die Konfliktschweren (Rangreihung der

Konfliktschweren) ........................................................................................................... 86

D 3.4 Vergleich der Anzahl höherer Werte für die Konfliktschweren in Abhängigkeit der

betroffenen Schutzgegenstände ..................................................................................... 87

D 3.5 Beispielhafter Vergleich von Alternativen anhand der Konfliktschwere ...................... 87

E Konkretisierung der entwickelten Bewertungsmethodik an repräsentativ ausgewählten Fallbeispielen ............................................................................. 89

1 Fiktive Fallbeispiele für die Ermittlung der Konfliktschwere der einzelnen

Beeinträchtigungskriterien .............................................................................. 89

E 1.1 Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Flächen .............................. 89

E 1.2 Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust relevanter Habitatflächen .................. 94

E 1.3 Ermittlung der Konfliktschwere für die projektbedingte Mortalität .............................. 98

E 1.4 Ermittlung der Konfliktschwere für die Beschädigung oder Zerstörung von

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ..................................................................................100

E 1.5 Ermittlung der Konfliktschwere für die projektbedingte Störung ................................101

E 1.6 Ermittlung der Konfliktschwere für verschiedene Fallkonstellationen ........................102

2 Komplexe fiktive Fallbeispiele .....................................................................................105

E 2.1 Fallbeispiel 1 ............................................................................................................105

E 2.2 Fallbeispiel 2 ............................................................................................................110

E 2.3 Fallbeispiel 3 ............................................................................................................121

F Hinweise zum Alternativenvergleich auf vorgelagerten Planungsebenen .. 129

1 Naturschutzfachliche Abschätzung des Verlustes von LRT-Fläche .............................131

2 Naturschutzfachliche Abschätzung der Betroffenheit von Arten und Habitaten ..........131

3 Naturschutzfachliche Abschätzung des Verlustes relevanter Habitatflächen ...............132

4 Naturschutzfachliche Abschätzung der projektbedingten Mortalität .............................132

5 Naturschutzfachliche Abschätzung der Beschädigung oder Zerstörung von

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten und projektbedingte Störung ....................136

6 Alternativenvergleich ...................................................................................................138

Literaturverzeichnis.............................................................................................. 141

Anhang .............................................................................................................................. 145

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt III

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Übersicht zur Bewertung der Schutzgegenstände des europäischen Gebiets- und

Artenschutzes im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung .........................27

Abb. 2: Übersicht über die Kriterien zur Bewertung der Schutzgegenstände (Arten und LRT)

auf der Typebene im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung mit Hinweis auf

die Kapitel, indem sie behandelt werden ..................................................................29

Abb. 3: Übersicht über die Objektebene im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung

.................................................................................................................................47

Abb. 4: Übersicht über die Kriterien zur Einstufung der Schutzgegenstände (Arten und LRT)

auf der Beeinträchtigungsebene im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung

.................................................................................................................................48

Abb. 5: Schema möglicher Betroffenheiten verschiedener Alternativen ................................67

Abb. 6: Übersicht zum bewertungsmethodischen Ansatz für den Alternativenvergleich ........69

Abb. 7: Übersicht zur Einstufung der Typebene der einzelnen Schutzgüter mit Hinweis auf die

Kapitel, indem sie behandelt werden ........................................................................71

Abb. 8: Ermittlung der Konfliktschwere für die Kriterien „Verlust relevanter Habitatflächen“,

„Verlust von LRT-Fläche“ und die „projektbedingte Störung“ ....................................78

Abb. 9: Matrix zur Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex (NWI) und des

Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (PSI) zum „Populationsbiologischen

Wertindex“ und damit zur Einstufung der Tierarten als Grundlage für die Ermittlung der

Konfliktschwere für die „projektbedingte Mortalität“ und die „Beschädigung oder

Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ ..................................................81

Abb. 10: Ermittlung der Konfliktschwere für das Kriterium „projektbedingten Mortalität“ bzw. für

das Kriterium „Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“

von Tierarten ............................................................................................................82

Abb. 11: Ermittlung der Konfliktschwere für das Kriterium „Entnahme von Pflanzen bzw.

Beschädigung oder Zerstörung von Pflanzenstandorten“ .........................................84

Abb. 12: Für die verschiedenen Schutzgegenstände der verschiedenen Rechtsregimes liegen

je Vorhaben oder Alternative verschiedene Konfliktschweren vor ............................85

Abb. 13: Schematische Darstellung des Fallbeispiels 1 mit der Betroffenheit verschiedener

LRT ........................................................................................................................ 106

Abb. 14: Schematische Darstellung des Fallbeispiels 2 mit der Betroffenheit verschiedener

Schutzgegenstände ............................................................................................... 110

Abb. 15: Schematische Darstellung des dritten Fallbeispiels .............................................. 121

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt IV

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Kategorien und Skalierung der Wertstufen der Kriterien „Gefährdung der Art in

Deutschland und im Bundesland“ und „Gefährdung der Biotoptypen eines LRT in

Deutschland“ ............................................................................................................32

Tab. 2: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Häufigkeit / Seltenheit der

Art in Deutschland“ und „Häufigkeit / Seltenheit der Vogelart in Deutschland“ ..........34

Tab. 3: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Häufigkeit / Seltenheit des

LRT in den FFH-Gebieten Deutschlands“ ................................................................35

Tab. 4: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Erhaltungszustand der

Art/des LRT in der relevanten biogeografischen Region Europas und Deutschlands“

.................................................................................................................................37

Tab. 5: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Anteil der Gefährdung der

Vogelarten in den Bundesländern“ ...........................................................................38

Tab. 6: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Regenerierbarkeit der

Biotoptypen eines LRT“ ............................................................................................40

Tab. 7: Berücksichtigung des Kriteriums „Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art“

in Form von Zuschlägen ...........................................................................................41

Tab. 8: Berücksichtigung des Kriteriums „Gefährdung der Vogelart in Europa im globalen

Kontext“ in Form von Zuschlägen .............................................................................43

Tab. 9: Berücksichtigung des Kriteriums „Priorität“ in Form eines Zuschlags ........................44

Tab. 10: Skalierung des Kriteriums „Verlust von LRT-Fläche“ (OW = Orientierungswerte der

Stufe I gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER 2007) .........................................................51

Tab. 11: Skalierung des Kriteriums „Verlust relevanter Habitatflächen“ ................................55

Tab. 12: Skalierung des Kriteriums „projektbedingte Mortalität“ ............................................57

Tab. 13: Skalierung des Kriteriums „Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder

Ruhestätten“ ............................................................................................................61

Tab. 14: Skalierung des Kriteriums „projektbedingte Störung“ ..............................................63

Tab. 15: Skalierung des Kriteriums „Entnahme von Pflanzen bzw. Beschädigung oder

Zerstörung von Pflanzenstandorten“ ........................................................................65

Tab. 16: Übersicht der Kriterien, die in Form von Zuschlägen berücksichtigt werden ...........72

Tab. 17: Aggregationsvorschriften für die Objekt- und Typebene zum Naturschutzfachlichen

Wertindex .................................................................................................................75

Tab. 18: Beispielhafte Anwendung der verschiedenen Bewertungsschritte für den Vergleich

der Konfliktschweren eines Vorhabens und seiner Alternativen ...............................88

Tab. 19: Übersicht zu den dargestellten LRT und Biotoptypeben in den Beispielen in Tab. 20

.................................................................................................................................90

Tab. 20: Beispiel 1 für die Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Flächen 91

Tab. 21: Beispiel 2 für die Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Flächen 92

Tab. 22: Beispiel 3 für die Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Flächen 93

Tab. 23: Beispiel 1 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten

durch den Verlust relevanter Habitatflächen .............................................................95

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt V

Tab. 24: Beispiel 2 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten

durch den Verlust relevanter Habitatflächen .............................................................95

Tab. 25: Beispiel 3 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten

durch den Verlust relevanter Habitatflächen .............................................................97

Tab. 26: Beispiel 1 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten

durch die projektbedingte Mortalität .........................................................................98

Tab. 27: Beispiel 2 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten

durch die projektbedingte Mortalität .........................................................................99

Tab. 28: Beispiel 3 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten

durch die projektbedingte Mortalität ....................................................................... 100

Tab. 29: Beispiel für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten

durch die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten .. 101

Tab. 30: Beispiel für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten

durch die projektbedingte Störung .......................................................................... 102

Tab. 31: Beispiele für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten

durch die verschiedenen Beeinträchtigungskriterien .............................................. 103

Tab. 32: Übersicht zu den dargestellten LRT und Biotoptypeben in den Beispielen in Tab. 33

............................................................................................................................... 104

Tab. 33: Beispiele für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung

verschiedener prioritärer Schutzobjekte ................................................................. 104

Tab. 34: Einstufung des betroffenen Schutzgegenstandes LRT 91E0* (Vorhaben) ............ 106

Tab. 35: Einstufung des betroffenen Schutzgegenstandes LRT 9130 (Alternative 1) ......... 108

Tab. 36: Einstufung des betroffenen Schutzgegenstandes 6410 (Alternative 2) ................. 109

Tab. 37: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzgegenstände des Vorhabens des

Fallbeispiels 2 ........................................................................................................ 112

Tab. 38: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände des Vorhabens des

Fallbeispiels 2 ........................................................................................................ 112

Tab. 39: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzobjekte der Alternative 1 des

Fallbeispiels 2 ........................................................................................................ 113

Tab. 40: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände der Alternative 1 des

Fallbeispiels 2 ........................................................................................................ 114

Tab. 41: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzobjekte der Alternative 2 des

Fallbeispiels 2 ........................................................................................................ 115

Tab. 42: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände der Alternative 2 des

Fallbeispiels 2 ........................................................................................................ 118

Tab. 43: Vergleich der drei Trassenvarianten des Fallbeispiels 2 mithilfe der im Kap. D.3

beschriebenen Bewertungsschritte ........................................................................ 120

Tab. 44: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzobjekte des Vorhabens des

Fallbeispiels 3 ........................................................................................................ 122

Tab. 45: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände des Vorhabens des

Fallbeispiels 3 ........................................................................................................ 124

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt VI

Tab. 46: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzobjekte der Alternative des

Fallbeispiels 3 ........................................................................................................ 125

Tab. 47: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände der Alternative des

Fallbeispiels 3 ........................................................................................................ 126

Tab. 48: Vergleich der beiden Trassenvarianten des fiktiven Fallbeispiels 3 mithilfe der im

Kap. D 3 beschriebenen Bewertungsschritte .......................................................... 127

Tab. 49: Vereinfachte Skalierung des Kriteriums „projektbedingte Mortalität“ ..................... 134

Tab. 50: Ermittlung der Konfliktschwere auf vorgelagerter Planungsebene für die

„projektbedingte Mortalität“ ..................................................................................... 135

Tab. 51: Ermittlung der Konfliktschwere auf vorgelagerter Planungsebene für die

„Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ ................ 137

Tab. 52: Beispielvergleich vorgelagerte Planungsebene .................................................... 140

Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Überblick über die Kriterien und Kategorien sowie die Skalierung der Wertstufen für

die Bewertung der LRT auf der Typebene .............................................................. 145

Anhang 2: Überblick über die Kriterien und Kategorien sowie die Skalierung der Wertstufen für

die Bewertung der Arten auf der Typebene ............................................................ 146

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen

vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region) .................................. 147

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-

Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)........... 158

Anhang 5: Übersicht der beispielhaften Einstufungen der Typebene von LRT in Hessen

(kontinentale biogeografische Region) ................................................................... 169

Anhang 6: Übersicht der beispielhaften Einstufungen der Typebene von LRT in Nordrhein-

Westfalen (atlantische biogeografische Region) ..................................................... 170

Anhang 7: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Arten der FFH-RL in

Hessen (kontinentale biogeografische Region) ...................................................... 171

Anhang 8: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Vogelarten in Hessen

(kontinentale biogeografische Region) ................................................................... 177

Anhang 9: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Arten der FFH-RL in

Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region) .................................... 178

Anhang 10: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Vogelarten in

Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region) .................................... 184

Anhang 11: Übersicht der beispielhaften Einstufungen der Typebene verschiedener Arten

............................................................................................................................... 186

Anhang 12: Übersicht der beispielhaften Einstufungen der Typebene von Vogelarten im

Bundesland Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region) ................ 187

Anhang 13: Beispielhafte Auf- und Abwertung der Typebene verschiedener Arten durch die

Objektebene ........................................................................................................... 188

Anhang 14: Beispielhafte Skalenzuordnung für das Beeinträchtigungskriterium „Verlust von

LRT-Fläche“ ........................................................................................................... 189

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt VII

Anhang 15: Beispielhafte Skalenzuordnung für das Beeinträchtigungskriterium „Verlust

relevanter Habitatflächen“ von Arten ...................................................................... 190

Anhang 16: Für die Anwendung der Orientierungswerte zu berücksichtigende

Typuszuordnungen der Arten gemäß Lambrecht & Trautner (2007) ...................... 193

Anhang 17: Skalierung des „Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index“.......................... 194

Anhang 18: Skalierung verschiedener Arten gemäß des Populationsbiologischen Sensitivitäts-

Index (PSI) von DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) ..................................................... 195

Anhang 19: Skalierung der deutschen Brutvogelarten gemäß des Populationsbiologischen

Sensitivitäts-Index (PSI) von DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) ................................. 196

Anhang 20: Beispielhafte Verschneidung des Naturschutzfachlichen Wertindex der Arten mit

dem Populationsbiologischen Sensitivitätsindex (PSI) ........................................... 197

Anhang 21: Populationsbiologischer Wertindex verschiedener Arten (Bundesland Hessen

(kontinentale biogeografische Region) in Abhängigkeit ihres Erhaltungszustandes im

Projektgebiet .......................................................................................................... 198

Anhang 22: Formblatt für die Bewertung der Lebensraumtypen (LRT) des Anhang I der FFH-

RL im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung......................................... 199

Anhang 23: Formblatt für die Bewertung der Tierarten des Anhang II und IV der FFH-RL im

Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung ................................................... 202

Anhang 24: Formblatt für die Bewertung der Pflanzenarten des Anhang II und IV der FFH-RL

im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung .............................................. 210

Anhang 25: Formblatt für die Bewertung der Vogelarten im Rahmen der vergleichenden

Alternativenprüfung ................................................................................................ 213

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 1

Zusammenfassung

Die Prüfung von Alternativen im Zusammenhang mit dem europäischen Gebiets- und Arten-

schutz führt bei der Planung von Infrastrukturvorhaben regelmäßig zu erheblichen Unsicher-

heiten, sowohl im Hinblick auf die fachplanerischen als auch auf die rechtlichen Einschätzun-

gen und Entscheidungen. Dies umfasst zum einen die transparente und nachvollziehbare Be-

wertung der Betroffenheit ganz unterschiedlicher Schutzgüter, zum anderen aber auch das

Verhältnis von Gebiets- und Artenschutzrecht in der naturschutzfachlichen Ausnahmeprüfung.

Bislang fehlten einheitliche, fachlich allgemein akzeptierte Wertmaßstäbe für den oft erforder-

lichen Vergleich sehr verschiedener Schutzgutbetroffenheiten im Rahmen der Alternativenprü-

fung.

Im vorliegenden Forschungsbericht wird erstmalig ein möglicher Ansatz explizit für diese Ver-

gleiche vorgestellt. Basierend auf einem Set etablierter Bewertungskriterien wurde eine Me-

thodik entwickelt, die einen schutzgutübergreifenden wertenden naturschutzfachlichen Alter-

nativenvergleich ermöglicht. Durch die Berücksichtigung bundeslandspezifisch ausgeprägter

Kriterien werden auch länderspezifische Unterschiede in der Methodik abgebildet.

Dieser naturschutzfachliche Vergleich von Alternativen wird auf der Basis eines gestuften Sys-

tems vorgenommen. Zunächst wird der naturschutzfachliche Wert der betroffenen Schutzgüter

(auf Typebene und wenn möglich auch auf der Objektebene) ermittelt. Dann werden die ver-

schiedenen Formen der Beeinträchtigungen skaliert und schließlich beide Sachverhalte nach

transparenten Regeln zu einer Beeinträchtigungs- bzw. Konfliktschwere aggregiert.

Mit dem Ansatz können zunächst in einfacher und einheitlicher Weise Alternativen im Zusam-

menhang mit dem europäischen Gebietsschutz wertend verglichen werden. Dies gilt sowohl

für den Vergleich der Betroffenheit von verschiedenen Lebensraumtypen (LRT) als auch für

den Vergleich unterschiedlicher Beeinträchtigungsintensitäten. Auch die Betroffenheit ver-

schiedener Anhang II-Arten kann einfach miteinander und über die Schweregrade auch mit

erheblich beeinträchtigten FFH-LRT verglichen werden.

Im Zusammenhang mit dem europäischen Artenschutz ermöglicht der Ansatz die verglei-

chende Betrachtung sowohl verschiedener betroffener FFH- oder Vogelarten als auch unter-

schiedlicher Verbotstatbestände.

Der dritte wesentliche Vorteil des Ansatzes ist der darüber hinausgehende Quervergleich von

Beeinträchtigungen, die aus dem Gebietsschutz resultieren, mit Beeinträchtigungen, die aus

dem Artenschutz resultieren. Insofern ist es möglich, erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-

Gebieten mit jenen von Vogelschutzgebieten zu vergleichen sowie beides ins Verhältnis mit

der Schwere von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu setzen. Vorteil des entwi-

ckelten Bewertungsverfahrens ist es, dass sowohl unabhängig von der Anzahl der betroffenen

Schutzgüter (LRT/Arten) eine Bewertung durchgeführt werden kann, als auch durch die Ag-

gregation in Schweregrade ein Vergleich zwischen dem Gebietsschutz- und dem Artenschutz

resultierenden Beeinträchtigungen ermöglicht wird, da die verschiedenen Parameter, wie z. B.

Verlust einer LRT-Fläche oder Individuenverluste, in ein einheitliches Schema transformiert

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 2

werden. Insofern ist es nun möglich, den sprichwörtlichen „Äpfel mit Birnen-Vergleich“ nach

einer einheitlichen und nachvollziehbaren Methodik vorzunehmen.

Am Ende des Verfahrens kann die Konfliktschwere von Alternativen über die jeweils betroffe-

nen Schutzgüter in einem naturschutzfachlichen Alternativenvergleich direkt miteinander ver-

glichen werden.

Für den Alternativenvergleich auf vorgelagerten Planungsebenen wurde zudem ein gesonder-

tes und vereinfachtes Verfahren entwickelt, um mit geringeren oder unterschiedlichen Daten-

grundlagen eine sachgerechte Variantenauswahl zu ermöglichen.

Alle Bewertungsverfahren, die auf einer relativ formalisierten Aggregation unterschiedlicher

Parameter beruhen, können – insbesondere in atypischen Fällen – zu naturschutzfachlich

nicht nachvollziehbaren oder überzeugenden Ergebnissen führen. Aufgrund dessen sollte eine

abschließende Bewertung der Alternativen immer auch auf der Basis einer ergänzenden ver-

bal-argumentativen Begründung durchgeführt werden. Insbesondere eine vom formalen Ver-

fahren stark abweichende Bewertung wäre dann jedoch transparent und nachvollziehbar zu

begründen und darzustellen.

Letztlich zeigen die im Rahmen des Vorhabens dargestellten Fallbeispiele jedoch, dass die

Methodik im Regelfall zu plausiblen Einstufungen führt, und dass die länderspezifische Fein-

differenzierung der Methodik funktioniert.

Durch die ausführliche Dokumentation aller Schritte werden die Nachvollziehbarkeit und

Transparenz des Ansatzes gewährleistet. Die einzelnen Bewertungsschritte können durch die

Formblätter im Anhang 22 bis Anhang 25 der vorliegenden Arbeitshilfe relativ einfach und

schnell durch den Anwender vorgenommen werden.

Damit wird für die Planungspraxis ein geeignetes Bewertungsverfahren für einfache bis kom-

plexe Alternativenvergleiche im Rahmen von Zulassungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die

praxisorientierten Empfehlungen unterstützen somit eine naturschutzfachlich valide und

rechtssichere Alternativenprüfung im Rahmen des europäischen Gebiets- und Artenschutzes.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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A Aufgabenstellung und Einleitung

Anlass des F+E-Vorhabens sind zunehmend auftretende Entscheidungsprobleme bei Infra-

strukturvorhaben, bei denen sowohl artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt als auch

Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden. Hier müssen im Rahmen der jeweiligen

Ausnahmeprüfung beim Vergleich von Alternativen unterschiedlichste Betroffenheiten vor al-

lem europarechtlicher Schutzgüter miteinander wertend verglichen werden. Einheitliche oder

hinreichend normierte Ansätze, die eine transparente Bewertung zulassen, liegen bislang nicht

vor.

Den Schwerpunkt des F+E-Vorhabens bildet daher die Erarbeitung einer praxisorientierten

Arbeitshilfe zur Alternativenbewertung. Dieser soll vor dem Hintergrund des unterschiedlichen,

nicht ohne Weiteres vergleichbaren Maßes der mit der jeweiligen Alternative verbundenen

Betroffenheiten (Arten- / Gebietsschutz, Lebensraumtypen / Arten) Empfehlungen für die ver-

gleichende Bewertung der naturschutzfachlichen Aspekte des Alternativenvergleichs liefern.

Vor dem Hintergrund des häufig beklagten Fehlens geeigneter Fachkonventionen im Natur-

schutz besteht das Ziel der Entwicklung eines stärker formalisierten und durch klare Vorgaben

normierten Bewertungsverfahrens. Damit ergeben sich insbesondere folgende Anforderun-

gen:

Es ist eine ausgewogene Balance zu finden zwischen einer den fachlich-rechtlichen An-

forderungen genügenden Modellkomplexität (hinreichende Validität), den mit verschiede-

nen Bewertungsschritten unvermeidbar einhergehenden Informationsverlusten und den

Anforderungen an die Praxistauglichkeit des Bewertungsmodells.

Es sind Fachkonventionen für Transformationsschritte und Bewertungen zu entwickeln,

welche bundesweit und für verschiedenste Naturräume und Projekttypen zu sachgerech-

ten Ergebnissen führen.

Das Bewertungsmodell muss hinreichend nachvollziehbar und transparent bleiben.

Angesichts der vielfältigen projektspezifischen Besonderheiten und insbesondere angesichts

des Fehlens fachlich allgemein akzeptierter Wertmaßstäbe für den oft erforderlichen Vergleich

sehr verschiedener Schutzgüter ist klar, dass solch formalisierte Bewertungen nicht unreflek-

tiert und schematisch übernommen werden sollten. Die Ergebnisse sind vielmehr im Einzelfall

zu überprüfen und gegebenenfalls durch eine nachvollziehbare, verbal-argumentative Begrün-

dung zu unterlegen.

Das Projekt setzt mit seinen Bewertungsmodellen entsprechend der Fragestellung oberhalb

der Erheblichkeitsschwelle (Gebietsschutz) und nach Auslösung von Verbotstatbeständen (Ar-

tenschutz) an, so dass mögliche gutachterliche Einschätzungen oder die Schwellen oder

Grenzen der Rechtsnormen hier nicht zur Diskussion gestellt werden sollen.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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B Rechtlicher und fachlicher Rahmen der Alternativenprüfung

Die Prüfung von Alternativen im Rahmen von behördlichen Zulassungsentscheidungen erfolgt

auf der Grundlage der in gesetzlichen Bestimmungen niedergelegten Anforderungen. Das

Recht steuert die im Rahmen der jeweils erforderlichen Sachverhaltsermittlung beizubringen-

den Tatsachen und Informationen, um zu einer rechtlich vertretbaren Bewertung von mögli-

chen und gegebenenfalls bevorzugt wahrzunehmenden Alternativen zu kommen (vgl.

BVerwG, Urt. vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 -, Juris RdNr. 40).

Im Hinblick auf den Gegenstand des Forschungsvorhabens „Bewertung von Alternativen im

Rahmen der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht“ ist zu

konstatieren, dass sowohl das habitat- als auch das artenschutzrechtliche Ausnahmeverfah-

ren eine eigenständige Alternativenprüfung erfordern.

Die Regelungen des FFH-Gebietsschutzes und die Regelungen des Artenschutzes dienen der

Sicherung des gemeinschaftlichen Naturerbes, setzen dieses Ziel aber mit unterschiedlichen

Methoden um. Während der Gebietsschutz zum Schutz ausgewählter Flächen als Bestand-

teile eines kohärenten ökologischen Netzes zur Sicherung bestimmter in der Richtlinie aufge-

zählter Lebensraumtypen und Arten gedacht ist, knüpft der Artenschutz flächendeckend – also

auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete – an bestimmten Handlungen (Tötung, Zerstö-

rung, Beschädigung, Störung) an. Das Verhältnis der beiden Schutzregime ist im jeweiligen

Einzelfall zu bestimmen.

Habitat- und Artenschutz sind trotz ihrer gemeinsamen Zielrichtung (Art. 2 Abs. 1 und 2 FFH-

RL) zwei selbstständig nebeneinander stehende Rechtsbereiche.

Die nachfolgenden Unterkapitel beleuchten die habitat- und artenschutzrechtliche Alternative

jeweils hinsichtlich Begriff, Anforderungen an Alternativenvergleich und -bewertung sowie Prü-

fung der Zumutbarkeit, bevor in Kap. B.4 Vorschläge zur Alternativenprüfung unter einem ge-

meinsamen Blickwinkel formuliert werden.

1 Alternativenbegriff

B 1.1 Alternativenbegriff im europäischen Gebietsschutz (Natura 2000)

In Umsetzung von Art. 6 FFH-Richtlinie verlangt § 34 BNatSchG in Verbindung mit § 36

BNatSchG eine Prüfung von Projekten und Plänen auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungs-

zielen von betroffenen Natura 2000-Gebieten. Soweit die Möglichkeit vorhabenbedingter er-

heblicher Beeinträchtigungen eines Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutz-

zweck maßgeblichen Bestandteilen nicht ausgeschlossen werden kann, ist das Vorhaben un-

zulässig, soweit nicht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 BNatSchG eine Abweichung

von dem Verbot zugelassen werden kann. Dabei ist neben der Rechtfertigung des Vorhabens

durch zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und der Durchführung

der notwendigen Maßnahmen zur Kohärenzsicherung auch das Fehlen zumutbarer Alternati-

ven für das konkrete Vorhaben nachzuweisen. Der Begriff der Alternative ist im Gebietsschutz

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nicht allgemeingültig bzw. abschließend definiert. „Alternative“ bedeutet die tatsächliche Mög-

lichkeit, ein Ziel auf andere Weise zu erreichen.

Da die Definition einer Alternative sowohl von der Art des Vorhabens (z. B. Plan oder Projekt)

als auch von der jeweiligen Planungsebene abhängt, ist der Alternativenbegriff im Gebiets-

schutz grundsätzlich weit zu fassen (vgl. z.B. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR 2004: 58;

EISENBAHN-BUNDESAMT 2010: 18; EUROPÄISCHE KOMMISSION 2000: 46; 2001: 32ff.; 2010: 80).

Hierzu zählen zum Beispiel:

Technische Alternativen bzw. Ausführungsalternativen

Trassierung von Gewässerquerungen als Brücke, Damm oder Tunnel

Veränderung von Ausbaubreite oder Gradiente von Straßen und Wegen

Ausführung von Stromtrassen als Freileitung oder Erdkabel

verschiedene Fundamentierungstechniken von Offshore-Installationen (Bohren oder Rammen, Schwerkraftfundamente etc.)

alternative Verfahren des Rohstoffabbaus oder Modifikationen des Abbauumfangs

alternative Bauausführung, Betriebsverfahren oder Prozesse

alternative Bau- oder Betriebszeiten

alternative Jagdtechniken oder -zeiten etc.

Räumliche Standort- und Trassenalternativen

alternative Anlagenstandorte

alternative Standorte der Rohstoffgewinnung

alternative Flächen für die Bauleitplanung

Varianten von Verkehrstrassen

Varianten von Leitungstrassen etc.

Inhaltliche bzw. Konzeptalternativen (insbesondere auf übergeordneten Planebenen)

alternative verkehrsträgerübergreifende Konzepte des regionalen Gütertransports

alternative Erhöhung der innerörtlichen Verkehrssicherheit

alternative Abfallentsorgung

alternativer Hochwasserschutz

alternative Bewässerung

alternative Rohstoffversorgung durch Recycling von Materialien oder Verwendung al-ternativer Materialien

alternative Gewinnung eines höheren Anteils erneuerbarer Energie (z. B. durch ver-änderte Anteile der Energieträger oder durch Repowering statt neuer Windparks)

alternative Besucherlenkung in oder an Schutzgebieten

alternative Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen etc.

Im Bereich der Raumordnung und Bauleitplanung stehen die raumrelevanten Konzept- und

Standortalternativen systemimmanent im Vordergrund, wobei den Flächenfestlegungen ein

schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen muss (vgl. SPANNOWSKY

2005: 405ff.). Gleiches gilt für mehrstufige Fachplanungsprozesse wie beispielsweise Infra-

strukturplanungen, wo auf der Ebene der Linienbestimmung oder eines ergänzenden Raum-

ordnungsverfahrens gleichfalls die Prüfung von räumlichen Alternativen im Vordergrund steht.

Insbesondere erkennbare zwingende Versagungsgründe, wozu das Vorhandensein zumutba-

rer Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 zu

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zählen ist, sind auf diesen vorgelagerten Planungsebenen aufzuzeigen und zu berücksichti-

gen.

Zu den Alternativen können auch Lösungen gehören, die von Dritten vorgeschlagen wurden.

Zudem kann es erforderlich werden, erweiterte technisch mögliche Lösungen unter dem spe-

zifischen Blickwinkel des Schutzgebietssystems Natura 2000 und zunächst ohne Berücksich-

tigung der Kriterien der Zumutbarkeit zu untersuchen, sofern der mit dem Vorhaben verfolgte

Zweck mit ihnen noch erreicht werden kann (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR 2004: 58;

EISENBAHN-BUNDESAMT 2010: 18).

Alternativen, die unzumutbare Abstriche vom Planungsziel erfordern, dürfen jedoch ausge-

schieden werden. Grundlage für die Bestimmung der Zumutbarkeit sind die verfolgten Pla-

nungsziele (vgl. z. B. auch FÜßER & LAU 2012: 449; HÖSCH 2010: 13ff.). Die Ermittlung bzw.

Bewertung von Alternativen im Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG erfolgt anhand der

zentralen Planungsziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden (vgl. z. B. EUROPÄISCHE

KOMMISSION 2001: 33). Im Einzelfall ist zu klären, nach welchen Maßstäben der Kern der Vor-

habensziele bestimmt werden kann. Es drängt sich auf, dass hierbei die für das Vorhaben

angeführten Gründe des öffentlichen Interesses, welche durch das Merkmal „zwingend“ weiter

zu konkretisieren sind, eine bedeutende Rolle spielen (vgl. hierzu z. B. RAMSAUER 2000: 11

oder ausführlich WULFERT 2012). Auch in der niederländischen Rechtsprechung müssen Al-

ternativen nur die Ziele erfüllen, die als zwingende Gründe anzuerkennen seien (BACKES 2005:

270). Grundsätzlich ist auf die Konsistenz zwischen den angeführten zwingenden Gründen

des überwiegenden öffentlichen Interesses und den daraus abgeleiteten Zielen des Vorha-

bens zu achten. Je umfassendere und allgemeinere öffentliche Interessen für das Vorhaben

geltend gemacht werden, desto größere Spielräume für Alternativen bestehen, diese Ziele zu

erreichen.

Eine Alternative ist zumutbar, wenn sich die zulässigerweise verfolgten Planungsziele trotz

gegebenenfalls hinnehmbarer Abstriche auch mit ihr erreichen lassen (BVerwG, Urt. vom 12.

März 2008 - 9 A 3.06 -, Juris RdNr. 170; BVerwG, Urt. vom 17. Januar 2007 – 9 A 20.05 –,

Juris RdNr. 143). Bleibt das mit dem Vorhaben verfolgte Ziel als solches erreichbar, so sind

Abstriche am Grad der Zielvollkommenheit als typische Folge des Gebotes, Alternativen zu

nutzen, hinnehmbar. Wäre das Tatbestandsmerkmal der Alternativlösung schon dann nicht

erfüllt, wenn sich das Ziel nicht in genau der vom Vorhabenträger geplanten Weise erreichen

ließe, so liefe § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG leer (BVerwG, Urt. vom 17. Mai 2002 - 4 A 28.01 -

, Juris RdNr. 26).

Als Zweck bzw. Projektziel lassen sich demnach nicht alle Erwägungen ins Feld führen, die

bei der Wahl eines Standorts oder einer Ausführungsart eine Rolle spielen. HALAMA (2001:

511) führt dazu aus, dass z. B. der Zweck einer chemischen Fabrik, chemische Erzeugnisse

herzustellen nicht schon dann gefährdet wird, wenn der Vorhabenträger auf Lösungsmöglich-

keiten verwiesen wird, die unter erwerbswirtschaftlichen Gewinn- oder Rentabilitätsaspekten

keinen höchstmöglichen Zielerreichungsgrad erwarten lassen oder aus betriebswirtschaftli-

cher Sicht schlechter abschneiden. Ob der Projektzweck erreichbar ist, kann von gewissen

unabdingbaren Standort- oder Produktionsbedingungen abhängen, „nicht aber davon, dass

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einem Investor ermöglicht werden soll, mit staatlichen Fördermitteln in einer bestimmten Re-

gion Arbeitsplätze zu schaffen“. Besteht ein – auch öffentliches – Interesse daran, dass sich

Produktionsbetriebe in Gebieten ansiedeln, die unter hoher Arbeitslosigkeit leiden, so mag

sich hieraus ggf. ein zwingender Grund des öffentlichen Interesses im Sinne des § 34 Abs. 3

BNatSchG herleiten lassen, dies entbindet aber nicht von der Verpflichtung, der Alternativen-

frage nachzugehen (ebd.). Dem Vorhabenträger bzw. Investor kann somit u. a. auch zugemu-

tet werden, Flächen für Alternativstandorte, die sich nicht in seinem Eigentum befinden, zu

suchen und käuflich zu erwerben (RAMSAUER 2000: 606). Dabei muss allerdings eine objektive

Realisierbarkeit der Standortalternative gegeben sein (BVerwG, Beschluss vom 3. 6. 2010 –

4 B 54.09).

Bei der Untersuchung von Alternativlösungen dürfen daher mögliche Alternativen vom Vorha-

benträger nicht vorschnell ausgeschlossen werden. Entscheidend ist, dass alle ernsthaft in

Betracht kommenden Alternativen, einschließlich derer, die mit Auswirkungen auf andere Be-

lange (z. B. Mehrkosten, höhere Immissionsbelastungen, größerer Flächenbedarf) verbunden

sind und derer, mit denen z. B. ein verkehrliches Ziel nur eingeschränkt erreicht werden kann,

objektiv geprüft wurden (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR 2004: 61). So fordert auch die

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2001: 32): „Daher müssen bei der Untersuchung von Alternativlö-

sungen die Erhaltungsziele und der Erhaltungszustand des Natura 2000-Gebiets gewichtiger

sein als alle Kostenüberlegungen, Verzögerungen oder anderen Aspekte einer Alternativlö-

sung. Die zuständige Behörde sollte daher die Betrachtung von Alternativlösungen nicht auf

die Lösungen beschränken, die von den Antragstellern vorgeschlagen worden sind. Es ist Auf-

gabe der Mitgliedstaaten, Alternativlösungen in Betracht zu ziehen, die eventuell sogar in an-

deren Regionen/Ländern zu finden sind.“ Auch HALAMA (2001: 511) geht davon aus, dass ein

geeigneter Alternativstandort nicht grundsätzlich abgelehnt werden kann, nur weil er z. B. in

einem anderen Bundesland liegt, denn „die Wahrung gemeinschaftsrechtlicher Anforderungen

darf nicht am inneren Aufbau der Mitgliedstaaten scheitern“.

Eine Alternative muss sich im Übrigen auch nicht „aufdrängen“, sondern lediglich objektiv vor-

handen sein (RAMSAUER 2000: 606), was erhöhte Anforderungen an die Behörde stellt, da

diese bereits in einem frühen Verfahrensstadium die vorhandenen Alternativen ermitteln und

auf ihre Zumutbarkeit prüfen muss (vgl. z. B. HÖSCH 2004: 215).

Vor dem Hintergrund der Ausrichtung an den wesentlichen Planungszielen ist allerdings die

von der Europäischen Kommission (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2000: 46; 2001: 32) immer

wieder geforderte Berücksichtigung der „Nulloption / Nullvariante“ als zu prüfende Alternative

in Deutschland nicht üblich. Die Prüfung der Nullvariante wird vielmehr in den Bereich der

Prüfung der Ausnahmegründe verlagert. Sie kann insofern als vorzugswürdige Alternative aus-

geschlossen werden, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (§

34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG) für das Vorhaben streiten (BVerwG, Urt. vom 17. Januar 2007 - 9

A 20.05 -, Juris RdNr. 142; z. B. der Verkehrsbedarf, vgl. BVerwG, Urt. vom 9. Juli 2009 - 4 C

12.07 -, Juris RdNr. 16) und das Gewicht der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen überwie-

gen (vgl. z. B. auch HÖSCH 2010: 15).

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B 1.2 Alternativenbegriff im europäischen Artenschutz

Auch beim europäischen Artenschutz führt das Verwirklichen von artenschutzrechtlichen Zu-

griffsverboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Notwendigkeit einer Ausnahmeprüfung, die

ebenfalls eine Alternativenprüfung erforderlich macht, in der darzulegen ist, dass zumutbare

Alternativen nicht gegeben sind (Art. 16 FFH-RL, Art. 9 VS-RL, § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG).

Der europarechtlich in Art. 16 FFH-RL gewählte Terminus „keine andere zufriedenstellende

Lösung“ ist im Hinblick auf die Schutzziele der Richtlinie vergleichbar zu Art. 6 Abs. 4 FFH-RL

eher weit und vorsorgeorientiert auszulegen (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2007b).

In der Verurteilung Finnlands aufgrund unzureichender Alternativenprüfung nach Art. 9 Abs. 1

VS-RL (EuGH , Urt. vom 15. Dezember 2005 – C-344/03) wurde beispielsweise nicht aner-

kannt, warum die Herbstjagd auf Wasservögel bei vielen (aber nicht allen) Arten „keine andere

zufrieden stellende Lösung“ gegenüber der bislang praktizierten Frühjahrsjagd darstellen

solle.

In den Hinweisen der LANA (2009: 15) zu zentralen unbestimmten Begriffen des Artenschutz-

rechts wird der Alternativenbegriff wie folgt zusammengefasst:

„Der aus dem Europarecht abgeleitete Alternativenbegriff geht weit über das Vermeidungsge-

bot der allgemeinen Eingriffsregelung hinaus und ist vergleichbar mit der Alternativenprüfung

nach § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG aus der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Durch die Alternative

müssen die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele jeweils im Wesentlichen in vergleichbarer

Weise verwirklicht werden können (Eignung). Es dürfen zudem keine Alternativen vorhanden

sein, um den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren

Beeinträchtigungen zu erreichen (Erforderlichkeit). Es stellt sich hier also nicht die Frage, ob

auf das Vorhaben ganz verzichtet werden kann. Zu prüfen ist auch, ob es Alternativen für die

Ausführungsart mit einer geringeren Eingriffsintensität gibt (z. B. durch Änderung der Ent-

wurfselemente, Bauwerke). Hierzu ist der Vorhabenträger aber bereits nach § 15 der Eingriffs-

regelung verpflichtet. Besteht die Möglichkeit mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach

§ 44 Abs. 5 BNatSchG die ökologische Funktion betroffener Lebensstätten zu erhalten, ist eine

Ausnahme ebenfalls nicht zulässig, weil derartige Maßnahmen im Regelfall eine zumutbare

Alternative darstellen. Gleiches gilt auch für alle anderen Typen von Vermeidungsmaßnahmen

(z. B. für Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos).

Ist eine entsprechende Alternative verfügbar, besteht ein strikt zu beachtendes Vermeidungs-

gebot, das nicht im Wege der planerischen Abwägung überwunden werden kann. Umgekehrt

muss das Fehlen von Alternativen nachgewiesen werden. Dieser Nachweis misslingt, wenn

Lösungen nicht untersucht wurden, die nicht von vornherein ausgeschlossen werden können,

selbst wenn sie gewisse Schwierigkeiten und Nachteile bei der Zielverwirklichung mit sich ge-

bracht hätten.“

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2 Alternativenvergleich und -bewertung

B 2.1 Alternativenvergleich im europäischen Gebietsschutz (Natura 2000)

B 2.1.1 Rechtliche Maßstäbe der Alternativenprüfung

Nach § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG ist im Rahmen einer Abweichungsentscheidung zu prüfen,

ob zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder

mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind (so auch BVerwG, Urt.

vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, Juris RdNr. 170).

Anders als die fachplanerische Alternativenprüfung ist die FFH-rechtliche Alternativenprüfung

nach gängiger Rechtsprechung somit nicht Teil einer planerischen Abwägung. Vielmehr ist

eine nach dem Schutzkonzept der FFH-Richtlinie weniger beeinträchtigende Lösung zu su-

chen.

Die fachplanerische Abwägung erfolgt multipolar unter Berücksichtigung aller relevanten Be-

lange, die durch das Vorhaben oder seine Auswirkungen berührt werden. In Ausübung des

planerischen Ermessens ist es erlaubt, einzelne Belange zu bevorzugen und andere zurück-

zusetzen, ohne dass hieraus rechtlich relevante Fehler resultieren würden. Fehlerhaft wird

diese Abwägung, wenn Belange gar nicht ermittelt, ihr Gewicht verkannt oder im Verhältnis zu

anderen Belangen über- bzw. unterbewertet worden ist.

Auslegungsleitend für das Verständnis der vorzugswürdigen Alternative nach FFH-Recht ist

dagegen die Funktion des Schutzregimes nach Art. 4 FFH-RL. Eine Alternative ist danach

vorzugswürdig, wenn sich mit ihr die Planungsziele an einem nach dem Schutzkonzept der

FFH-RL günstigeren Standort oder mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen lassen. In

Abgrenzung zu der generellen fachplanerischen Alternativenprüfung ist die Alternativenprü-

fung nach § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG in ihrem tatsächlichen Teil bipolar. Der Behörde ist für

den Alternativenvergleich kein planerisches Ermessen eingeräumt (BVerwG, Urt. vom 27. Ja-

nuar 2000 – 4 C 2.99 –, Juris RdNr. 30). Der behördliche Alternativenvergleich auf der Grund-

lage von § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG unterliegt insoweit einer uneingeschränkten gerichtlichen

Kontrolle (BVerwG. Urt. vom 12. März 2008 – 9 A 3.06 –, Juris RdNr. 169).

Hierzu führt das BVerwG (Urteil vom 6. November 2012 – BVerwG 9 A 17.11 RdNr. 70) weiter

aus: „Lässt sich das Planungsziel an einem günstigeren Standort oder mit geringerer Ein-

griffsintensität verwirklichen, so muss der Projektträger von dieser Möglichkeit Gebrauch ma-

chen. Ein Ermessen wird ihm insoweit nicht eingeräumt. Bereits aufgrund seines Ausnahme-

charakters begründet Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 1 FFH-RL ein strikt zu beachtendes Vermei-

dungsgebot. Nur gewichtige „naturschutzexterne“ Gründe können es danach rechtfertigen, zu-

lasten des Integritätsinteresses des durch Art. 4 FFH-RL festgelegten kohärenten Systems die

Möglichkeit einer Alternativlösung auszuschließen. Der Vorhabenträger darf von einer ihm

technisch an sich möglichen Alternative erst Abstand nehmen, wenn diese ihm unverhältnis-

mäßige Opfer abverlangt oder andere Gemeinwohlbelange erheblich beeinträchtigt (vgl. Ur-

teile vom 27. Januar 2000 – BVerwG 4 C 2.99 – BVerwGE 110, 302 <310> und vom 17. Januar

2007 – BVerwG 9 A 20.05 – BVerwGE 128, 1 Rn. 142).

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B 2.1.2 Fachliche Maßstäbe der Alternativenprüfung

Nach § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG ist im Rahmen einer Alternativenprüfung zu klären, ob

zumutbare Alternativen ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen auf Natura 2000-Ge-

biete vorhanden sind. Die gebietsschutzrechtliche Alternativenprüfung dient insofern dem

Nachweis, dass die zur Genehmigung vorgeschlagene Alternative für die Lebensräume, die

Arten sowie für das für Natura 2000 ausgewiesene Gebiet als solches die geringste Beein-

trächtigung bedeutet oder dass es keine andere zumutbare Alternativlösung gibt, die sich nicht

oder weniger nachteilig auf die Integrität des Gebiets auswirken würde (vgl. EUROPÄISCHE

KOMMISSION 2007a: 4).

Die EUROPÄISCHE KOMMISSION (2001: 33) sieht hierbei vor, dass die Prüfung jeder Alternative

anhand derselben Kriterien erfolgen soll, die bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Abschät-

zung der Auswirkungen des geplanten Projekts/Plans auf die Erhaltungsziele des Gebiets ver-

wendet wurden. Für die Alternativen ist eine Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchti-

gungen analog zur FFH-VP durchzuführen (KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE et al.

2004: Merkblatt 56; MÜLLER-PFANNENSTIEL et al. 2005: 153). Es ist ein umfassender und er-

gebnisoffener Vergleich nach vergleichbaren wissenschaftlichen Maßstäben vorzunehmen

(KOKOTT 2009: RdNr. 99f.), wobei für den Vergleich entscheidend ist, ob und in welchem Aus-

maß Lebensräume und/oder Arten bzw. deren Habitate durch einzelne Alternativen erheblich

beeinträchtigt werden können (EISENBAHN-BUNDESAMT 2010: 19; MÜLLER-PFANNENSTIEL et al.

2005).

Gemäß den Empfehlungen der EUROPÄISCHEN KOMMISSION (2007a: 6) sollte die FFH-

Verträglichkeitsprüfung alle Elemente berücksichtigen, die zur Integrität des Gebiets und zur

globalen Kohärenz des Netzes, wie in den Erhaltungszielen und dem Standarddatenbogen

definiert, beitragen. Die Prüfung sollte die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkennt-

nisse in diesem Bereich berücksichtigen. Die benötigten Informationen sollten dem aktuellsten

Stand entsprechen. Relevant sind dabei sämtliche bau-, anlage- und betriebsbedingten Be-

einträchtigungen, die sich direkt oder indirekt nachteilig auf Lebensräume oder Arten auswir-

ken können. Der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit ist erreicht, wenn anhand objektiver

Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben das fragliche Gebiet erheb-

lich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urt. vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, Juris RdNr. 58 unter

Berufung auf EuGH, Urt. vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - RdNr. 54).

Zunächst zielt die Prüfung darauf ab, ob eine Alternative ebenfalls zu erheblichen Beeinträch-

tigungen der für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile eines

Natura 2000-Gebiets führen kann. Wenn dies nicht der Fall ist, ist sie in der Regel als eine

Alternative mit geringeren Beeinträchtigungen anzusehen. Führt die Alternative dagegen

ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen, dann gilt es in einem zweiten Schritt den Schwe-

regrad der Beeinträchtigungen zu bestimmen, um die Beeinträchtigungen naturschutzfachlich

vergleichend bewerten zu können.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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Hierfür sind verschiedene naturschutzfachliche Kriterien heranzuziehen (vgl. z. B. BERNOTAT

2006; GASSNER et al. 2010: 198ff.; MÜLLER-PFANNENSTIEL et al. 2005: 153f.; WULFERT 2009:

47f.; WULFERT 2012: 242ff.). Dazu zählen insbesondere:

Anzahl der Natura 2000-Gebiete mit erheblichen Beeinträchtigungen

Anzahl der LRT/Arten, die erheblich beeinträchtigt werden

quantitative Dimension der Beeinträchtigungen (absolut und ggf. auch relativ)

qualitative Dimension der Beeinträchtigungen (z. B. unter Differenzierung gradueller Funktionsminderungen)

Bedeutung / Wert der beeinträchtigten LRT/Arten (z. B. Erhaltungszustand in der bio-geografischen Region, prioritär oder nicht prioritär, Gefährdung, Seltenheit)

Bedeutung / Wert der beeinträchtigten Bestände (Ausprägungen, Erhaltungszustand, Vorbelastungen)

Bedeutung des betroffenen Gebietsbestandteils für das Gebiet

Regenerierbarkeit / Kompensierbarkeit

Naturschutzfachlich ist nach Auffassung des BVerwG in der Abweichungsprüfung zum Ge-

bietsschutz nicht allein maßgeblich, ob Varianten per se mit den Erhaltungszielen von FFH-

Gebieten unverträglich sind und deshalb keine anderweitige zufriedenstellende Lösung im

Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG darstellen. Eine Alternative sei vielmehr vorzugswürdig,

wenn sich Planungsziele an einen nach dem Schutzkonzept der Habitatrichtlinie günstigeren

Standort oder mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen lassen. Berühren sowohl die plan-

festgestellte Lösung als auch eine Planungsalternative FFH-Gebiete, so ist es unzulässig, die

Beeinträchtigungspotenziale unbesehen gleichzusetzen. Abzustellen ist vielmehr auf die nach

Maßgabe der Differenzierungsmerkmale des Art. 6 FFH-RL bestimmte Schwere der Beein-

trächtigung (BVerwG, Urt. vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, RdNr. 170; Hess. VGH, Urt. vom

21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, Juris RdNr. 692).

Die vom BVerwG in dieser Entscheidung vorgenommene Fokussierung auf die Differenzie-

rungsmerkmale prioritär oder nicht prioritär, bei gleichzeitiger weitgehender Ausblendung wei-

terer Differenzierungskriterien, kann jedoch sicherlich nicht unbesehen auf andere Fälle über-

tragen werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre es nahe liegender und stünde mit der

materiellen Intention der FFH-Richtlinie in Einklang, wenn es bei Betroffenheit von ausschließ-

lich nicht prioritären Lebensraumtypen/Arten durch verschiedene Alternativen ebenso weiter-

gehende Unterscheidungskriterien geben würde wie bei einer ausschließlichen Betroffenheit

von prioritären Lebensraumtypen oder Arten. Die Maßnahmen der FFH-RL zielen darauf ab,

einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und

Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen. Hierfür ist es bedeutsam, dass die Flä-

chen, die ein Lebensraum innerhalb seines Verbreitungsgebietes einnimmt, beständig sind

oder sich ausdehnen bzw. für Arten ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und

wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen

zu sichern. Vor diesem Hintergrund kann es für die Erreichung der Ziele der FFH-RL und die

Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 nicht unerheblich sein, ob von einem Le-

bensraumtyp eine kleine Fläche, beispielsweise 100 m² (Erheblichkeitsschwelle für magere

Flachlandmähwiesen, LRT 6510) oder große Flächen beispielsweise 5 ha verlorengehen. Eine

Nichtberücksichtigung derartiger Größenunterschiede der Beeinträchtigungsintensität ist mit

den Zielen der FFH-RL nicht zu vereinbaren. Naturschutzfachlich naheliegender wäre es, die

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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Beeinträchtigungen entsprechend ihrem jeweiligen Gewicht bei der Alternativenprüfung zu be-

rücksichtigen und die Alternativen in einem ersten Schritt entsprechend der Intensität ihrer

Beeinträchtigung zu reihen. In diesem Sinne können auch die Empfehlungen der EU-

Kommission interpretiert werden, wonach insbesondere belegt sein muss, dass die zur Ge-

nehmigung vorgeschlagene Alternative für die Lebensräume, die Arten sowie für das für Na-

tura 2000 ausgewiesene Gebiet als solches – unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen –

die geringste Beeinträchtigung bedeutet, und dass es keine andere mögliche Alternativlösung

gibt, die sich nicht nachteilig auf die Integrität des Gebiets auswirken würde (vgl. EUROPÄISCHE

KOMMISSION 2007a: 4).

Dabei ist auch eine Vielzahl an Fallkonstellationen vorstellbar, bei denen beispielsweise die

Betroffenheit von prioritären Erlen-Eschenauwäldern (LRT 91E0*) oder prioritären Arten wie

die Spanische Fahne (Euplagia quadripunctaria) naturschutzfachlich weit weniger schwer

wiegt als die Betroffenheit von nicht prioritären Lebensraumtypen und Arten, insbesondere,

wenn die quantitative Dimension von ersteren nur knapp oberhalb der Erheblichkeitsschwelle

und die Dimension von letzteren sowohl in Anzahl als auch flächenmäßiger Betroffenheit deut-

lich höher liegt. Für die Praxis erschwerend kommt hinzu, dass der LRT 91E0* in Deutschland

zu den am häufigsten in FFH-Gebieten vorkommenden LRT zählt. Die Aufnahme der Spani-

schen Fahne (Euplagia quadripunctaria) in den Anhang II der FFH-RL wurde bereits im Jahr

2000 durch den ausgewiesenen Schmetterlingsexperten Peter Pretscher kritisch diskutiert

(PRETSCHER 2000: 374f.): "Eine pauschale Aufnahme von Euplagia quadripunctaria ohne Spe-

zifizierung nach gefährdeten Unterarten, Formen oder Populationen (...) in den Anhang II der

FFH-Richtlinie, ist im Hinblick auf die weite Verbreitung in Mittel- und Südeuropa somit nicht

berechtigt. Noch problematischer ist hinsichtlich der kaum realisierbaren Unterschutzstellung

vieler Sekundärhabitattypen (z. B. Straßen- und Bahnböschungen) in Deutschland die Einstu-

fung als "prioritäre Art" (u. a. LANGE 1999, SCHÖNBORN & FRIEDRICH 1995)." Somit dürfte auch

bei den Arten eine erhebliche Beeinträchtigung des als prioritär eingestuften Nachtschmetter-

lings „Spanische Fahne“ in vielen Fällen bei weitem nicht so schwer wiegen, wie die Betrof-

fenheit einer Vielzahl deutlich empfindlicher und gefährdeter Arten (z. B. MÜLLER-

PFANNENSTIEL et al. 2005: 156; WULFERT 2012: 241ff.).

Bei der naturschutzfachlichen Betrachtung von Alternativen sollte daher nicht allein auf die

beiden in der Rechtsprechung herangezogenen Kategorien (prioritär - nicht prioritär) abgestellt

werden. Vielmehr sollte die Beeinträchtigungsdimension als zentraler Teil der Beeintrachti-

gungsschwere betrachtet und in den Vergleich einbezogen werden.

Auch wenn es beim Alternativenvergleich nicht zwingend auf die bei der Gebietsmeldung zu

beachtenden Feindifferenzierungskritierien des Anhang III FFH-RL ankommt, so muss doch

für den wertenden Vergleich von Alternativen ein Set aus naturschutzfachlich anerkannten und

etablierten Kriterien herangezogen werden, um die Schwere einer Beeinträchtigung valide zu

bewerten. Dies wird nicht zuletzt auch daran deutlich, dass die selben Kriterien im Zusammen-

hang mit der Bewertung der Zumutbarkeit von Alternativen oder im Hinblick auf das Überwie-

gen der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses auch gerichtlich anerkannt sind, um

die Schwere der Gebietsbetroffenheit abzubilden.

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Auch das BVerwG verkennt schließlich nicht, dass eine Beurteilung der Beeinträchtigung in

qualitativer und quantitativer Hinsicht erforderlich ist. Maßgeblich sei eine differenzierte Be-

trachtung, bei der die Bedeutung des FFH-Gebiets für das Schutznetz Natura 2000 im euro-

päischen, nationalen und regionalen Maßstab in den Blick zu nehmen ist (BVerwG, Urt. vom

12. März 2008 - 9 A 3.06 -, Juris RdNr. 164). Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets kann

unterschiedlich gewichtig sein, etwa wenn die Erheblichkeitsschwelle nur geringfügig über-

schritten wird, Vorschäden das Gebiet belasten, das Vorhaben nur einen relativ geringen Teil

des Gebiets beansprucht oder sich nur in einem Bereich auswirkt, der für die Vernetzung des

kohärenten Systems Natura 2000 von untergeordneter Bedeutung ist. Entscheidend sind ne-

ben dem Ausmaß der Beeinträchtigung u. a. die Bedeutung des betroffenen Vorkommens und

sein Erhaltungszustand, der Grad der Gefährdung des betroffenen Lebensraumtyps oder der

Art und ihre Entwicklungsdynamik“ (BVerwG Urt. vom 08. Juli 2009 - 4C 12.07 -, Juris RdNr.

26).

B 2.1.3 Ermittlungsaufwand

Die FFH-Alternativenprüfung setzt voraus, dass die durch mögliche Varianten betroffenen Na-

tura 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Be-

standteilen hinreichend erfasst und die vorhabenbedingten Auswirkungen bewertet werden.

Relevante Gegenstände der Bestandserfassung sind in FFH-Gebieten insbesondere die Le-

bensraumtypen des Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten und die

Tier- und Pflanzenarten des Anhang II FFH-RL einschließlich ihrer Habitate. In Vogelschutz-

gebieten sind die Vogelarten des Anhang I VS-RL und die regelmäßig auftretenden Zugvogel-

arten gemäß Art. 4 Abs.2 VSRL und die Habitate dieser Vogelarten Gegenstand der Prüfung.

Zudem sind in sämtlichen Natura 2000-Gebieten die für die Habitatqualitäten maßgeblichen

standörtlichen Voraussetzungen in der Beurteilung zu berücksichtigen.

Planungsalternativen brauchen allerdings nicht erschöpfend, sondern nur so weitgehend aus-

gearbeitet und untersucht zu werden, dass sich einschätzen lässt, ob sie für die FFH-

Schutzgüter ein erhebliches Beeinträchtigungspotenzial bergen (in diesem Sinne etwa

BVerwG, Urt. vom 12 März 2008 - 9 A 3.06 -, Juris RdNr. 171). Diese „Erleichterung“ ist aber

im konkreten Fall zu überprüfen. Anforderungen an den Umfang bzw. die Tiefe der Alterna-

tivenprüfung können sich aus der Schwere der mit der Vorzugsvariante verbundenen Beein-

trächtigungen ergeben (BVerwG, Urt. vom 17. Mai 2002 - 4 A 28.01 -, Juris RdNr. 37, 41).

Je gravierender eine Beeinträchtigung ist, desto weitgehender sind die Anforderungen an die

Tiefe einer Alternativenprüfung und umso eher können sich Schutzanforderungen durchset-

zen. Maßstab für die Ermittlungstiefe ist – auch in Abhängigkeit des Verfahrensstandes (Be-

darfsplan, Raumordnung, Linienbestimmung, Planfeststellung) – das erkennbare Gewicht der

jeweiligen Beeinträchtigung. Inwieweit es bei der nach der Rechtsprechung grundsätzlich ge-

botenen Grobanalyse für den Alternativenvergleich der Ausarbeitung von Schadensminde-

rungsmaßnahmen und – soweit artenschutzrechtliche Belange betroffen sind – ggf. der Aus-

arbeitung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen bedarf, kann nur im Einzelfall beurteilt

werden.

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Aus naturschutzfachlicher Sicht ist ein abgeschichtetes Vorgehen zu empfehlen. Varianten,

welche eindeutig höhere Beeinträchtigungsrisiken für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 ver-

ursachen als die Vorzugsvariante (etwa weil sie auf deutlich größerer Streckenlänge durch

Lebensraumtypen des Anhang I oder essentielle Lebensräume von Arten des Anhang II füh-

ren), können i. d. R. auf Basis einer Grobanalyse im Vorfeld ausgeschieden werden.

Gleiches gilt für Varianten, die zwar unter FFH-Gesichtspunkten günstiger sind, aber entweder

den Zielen des Vorhabenträgers eindeutig widersprechen oder eindeutig unzumutbar sind, da

ihre Nachteile offensichtlich außer Verhältnis zu den Vorteilen für das Schutzgebietsnetz Na-

tura 2000 stehen. Letzteres wäre z. B. der Fall, wenn als Alternative für eine Gewässerquerung

mit der erheblichen Beeinträchtigung von feuchten Hochstaudenfluren des LRT 6430 auf

300 m² eine mehrere 100 m lange Tunnelvariante zu prüfen wäre. In diesen Fällen wird zu-

meist eine verbal-argumentative Begründung ausreichend sein, weshalb dies nicht als FFH-

verträglichere bzw. zumutbare Alternative in Frage kommt.

In den übrigen, nicht eindeutig auf Basis einer Grobanalyse zu klärenden Fällen, ist die Be-

standserfassung und -bewertung zu den einzelnen Varianten im Rahmen des Zumutbaren so

weit zu vertiefen, bis hinreichende Klarheit über die entscheidungsrelevanten Sachverhalte

besteht. Dies kann im Einzelnen sowohl dem Standard der Vorzugsvariante entsprechende

faunistisch-vegetationskundliche Erfassungen im Bereich der Alternativen wie auch eine ent-

sprechende technische Konkretisierung der Varianten einschließlich erforderlicher Maßnah-

men zur Schadensbegrenzung beinhalten.

B 2.2 Alternativenvergleich im europäischen Artenschutz

B 2.2.1 Rechtliche Maßstäbe der Alternativenprüfung

Nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL müssen sich die Mitgliedstaaten sicher sein, dass es keine an-

derweitige zufriedenstellende Lösung gibt, bevor sie eine artenschutzrechtliche Ausnahme ge-

nehmigen. Wie bei Art. 6 Abs. 4 der FFH-RL und Art. 9 Abs. 1 der VRL ist dies eine herausra-

gende Bedingung, die bei allen Ausnahmen erfüllt sein muss (EUROPÄISCHE KOMMISSION

2007b). Die zuständigen Behörden sind gehalten, von den möglichen Alternativen jene aus-

zuwählen, die am ehesten geeignet ist, den besten Schutz der Arten zu gewährleisten und

gleichzeitig das Problem zu lösen. Hierfür müssen die Alternativen im Hinblick auf die in Art.

12 FFH-RL aufgelisteten Verbote geprüft werden (ebd.).

In die naturschutzfachliche Bewertung soll auch die artenschutzrechtliche Betroffenheit inte-

griert und über die bloße „Verbotsgegenüberstellung“ hinausgegangen werden (BVerwG, Urt.

vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, Juris RdNr. 241).

Die Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau

(BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR BAU UND STADTENTWICKLUNG 2011) sehen für die Alterna-

tivenprüfung die Anforderung vor, ein (Gesamt-)Konzept größtmöglicher Schonung zu entwi-

ckeln. Falls ein Vorhaben oder ein Vorhabensbestandteil zum Eintreten eines Verbotstatbe-

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standes führt, muss nachgewiesen werden, dass keine weniger belastende und zugleich zu-

mutbare Alternativlösung existiert. Die Erforderlichkeit, diese Alternativenprüfung im LBP

nachzuholen oder zu wiederholen, kann artenschutzrechtlich ausgelöst werden.

B 2.2.2 Fachliche Maßstäbe der Alternativenprüfung

Für die artenschutzrechtliche Alternativenprüfung ist somit darzulegen, dass keine weiteren

zumutbaren Alternativen vorhanden sind, mit denen sich die Planungsziele ohne Eintreten der

Verbotstatbestände oder mit einer signifikanten Verringerung der die Verbotstatbestände aus-

lösenden Beeinträchtigungen verwirklichen lassen.

Dies bedeutet, dass die Alternativen hinsichtlich der verschiedenen betroffenen Arten und am

Maßstab der artenschutzrechtlichen Verbote vergleichend bewertet werden müssen. Dabei

sind nicht nur die verschiedenen Verbotstatbestände zu berücksichtigen, sondern beispiels-

weise auch die Betroffenheit von Anhang IV-Arten mit jener europäischer Vogelarten zu ver-

gleichen.

Hier sind ähnlich wie beim Gebietsschutz eine Reihe naturschutzfachlich etablierter Kriterien

maßgeblich (vgl. z.B. auch WULFERT 2009: 47f.; WULFERT 2012: 244ff.):

Anzahl der von Verbotstatbeständen betroffenen Arten

quantitative Dimension der Beeinträchtigungen (absolut und ggf. auch relativ)

qualitative Dimension der Beeinträchtigungen (Tötung, Störung, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bzw. Standorten) z. B. unter Diffe-renzierung gradueller Funktionsminderungen

Bedeutung / Wert / Schutzwürdigkeit der beeinträchtigten Arten (z. B. Erhaltungszu-stand in der biogeografischen Region, Gefährdung, Seltenheit, Verantwortlichkeit Deutschlands für die Art)

Bedeutung / Wert der beeinträchtigten Bestände (Ausprägungen, Erhaltungszustand, Vorbelastungen)

Regenerierbarkeit / Kompensierbarkeit der Habitate / Stätten

Wie beim Gebietsschutz auch, bedarf es einer Beurteilung der Beeinträchtigungen in qualita-

tiver und quantitativer Hinsicht. Da im Bereich des flächendeckend geltenden Artenschutzes

angesichts durchaus weiter verbreiteter geschützter Arten die Suche nach Alternativen, die

keine Verbotstatbestände auslösen, häufig schwierig sein wird, kommt der Artdifferenzierung

hier eine noch größere Rolle zu als beim Gebietsschutz. So führt z. B. auch der Leitfaden der

ASFINAG (2011: 130) dazu aus, dass „bei wenig oder ungefährdeten Arten […] auch auf der

Ebene der Alternativenprüfung Verbotstatbestände eher hingenommen werden [können], als

bei Arten, die sich womöglich bereits in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Inso-

weit ist in den meisten Fällen eine Differenzierung v. a. anhand der stärker gefährdeten ge-

schützten Arten zu erwarten.“

B 2.2.3 Ermittlungsaufwand

Auch für die artenschutzrechtliche Alternativenprüfung gilt, dass Planungsalternativen nicht

erschöpfend, sondern nur so weit auszuarbeiten und zu untersuchen sind, wie dies für eine

sachgerechte Entscheidungsfindung erforderlich ist.

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So fordert das BVerwG für die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbote eine ausreichende

Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorkommenden Tierarten und ihrer

Lebensräume, jedoch keine Erstellung eines lückenlosen Arteninventars (BVerwG, Urteil vom

9. Juli 2008 - 9 A 14.07 Bad Oeynhausen, RdNr. 54). Erforderlich, aber auch ausreichend, ist

eine am Maßstab der praktischen Vernunft ausgerichtete Prüfung (ebd., RdNr. 57). Gefordert

ist hinsichtlich der notwendigen Untersuchungstiefe ein gestuftes Verfahren mit differenzierten

Anforderungen an den Detaillierungsgrad.

Insofern benötigt auch die Alternativenprüfung bzw. die Feststellung, ob artenschutzrechtliche

Verbotseintritte auch an den Alternativstandorten nicht ausgeschlossen werden können, keine

vollständige Bestandserfassung der vorkommenden Arten in allen Bereichen. Eine nachvoll-

ziehbare Beurteilung anhand von Indikator-Sachverhalten oder mit Hilfe von Potenzialanaly-

sen kann hier ggf. ausreichen.

Eine solche Grobprüfung sollte sich zudem insbesondere auf die naturschutzfachlich beson-

ders bedeutsamen Arten konzentrieren (vgl. auch WULFERT 2012: 46).

Entsprechend ist auch in diesem Zusammenhang ein abgeschichtetes Vorgehen zu empfeh-

len. Varianten, welche eindeutig umfangreichere bzw. schwerwiegendere artenschutzrechtli-

che Verbotstatbestände verursachen als die ursprüngliche Vorzugsvariante, können i. d. R.

auf Basis einer Grobanalyse im Vorfeld ausgeschieden werden, soweit nur artenschutzrecht-

liche Belange ausschlaggebend für das Erfordernis eines Alternativenvergleichs sind. Verur-

sacht die Vorzugsvariante auch erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten, so ist eine

beide Rechtsnormen übergreifende Betrachtung erforderlich.

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3 Prüfung der Zumutbarkeit / Verhältnismäßigkeit von Alternativen

B 3.1 Prüfung der Zumutbarkeit von Alternativen im europäischen Gebietsschutz (Na-

tura 2000)

Der im Gebietsschutz etablierte Vorrang der naturschutzfachlich vorzugswürdigsten Alterna-

tive wird dadurch begrenzt, dass nicht jede, sondern nur zumutbare Alternativen dem Vorha-

benträger abverlangt werden können. Was in der konkreten Situation zumutbar ist, ist anhand

von naturschutzinternen und -externen Kriterien – also nicht allein bipolar – zu beurteilen.

B 3.1.1 Naturschutzexterne Gründe

Zu den naturschutzexternen Kriterien gehören zunächst die mit dem Vorhaben verfolgten es-

sentiellen Planungsziele (vgl.: BVerwG, Urt. vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, Juris RdNr. 170;

BVerwG, Urt. vom 17. Januar 2007 – 9 A 20.05 –, Juris RdNr. 143) und die jeweils für die

Alternativen zu erwartenden Kosten (vgl. BVerwG, Urt. vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99 -, Juris

RdNr. 30/31).

Grundsätzlich können auch eine Vielzahl nicht explizit auf das Vorhaben bezogener, insbe-

sonderer öffentlicher Belange, die Zumutbarkeit relativieren (z. B. Gesundheitsgefahren durch

Lärm oder Schadstoffe, Denkmalschutzaspekte, bedeutsame Kulturgüter, Trink- und Heilquel-

lenschutzgebiete etc.).

Alternativen dürfen als unzumutbar ausgeschieden werden, wenn der mit ihnen erreichbare

naturschutzfachliche Erfolg außer Verhältnis zu den Belastungen naturschutzexterner Be-

lange steht (BVerwG. Urt. vom 12. März 2008 – 9 A 3.06 –, Juris RdNr. 169). Maßgeblich ist

hierfür aus Sicht des Gebietsschutzes die Ermittlung (und Bewertung) des naturschutzfachli-

chen Bestandes in einem Natura 2000-Gebiet im Hinblick auf die vorhabenbedingten Wirkun-

gen (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION 2007a: 7).

Ob beispielsweise Mehrkosten für Alternativen zumutbar sind, ist im Einzelfall einerseits aus

Sicht des Vorhabens zu betrachten, andererseits aber auch jeweils am Gewicht der beein-

trächtigten gemeinschaftlichen Schutzgüter zu messen. Als Maßstab hierfür kann z. B. die

Schwere der Gebietsbeeinträchtigung, die Anzahl und Bedeutung der betroffenen Le-

bensraumtypen und Arten sowie der Grad der Unvereinbarkeit mit den Erhaltungszielen

herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 27. Januar 2000 - 4 C 2.99, BVerwGE 110, S.

311; BVerwG, Urt. vom 6. November 2012 - 9 A 17.11, RdNr. 70). Im Einzelfall können dabei

auch die Möglichkeiten zur Umsetzung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen mit berücksich-

tigt werden. Derartige Maßnahmen können zur Minderung der Beeinträchtigungsschwere bei-

tragen, insbesondere, wenn die Beeinträchtigung eingriffs- und zeitnah und mit hoher Erfolgs-

aussicht ausgeglichen werden kann. Eine solche Beeinträchtigung wiegt weniger schwer als

eine Beeinträchtigung, bei der ein Ausgleich nur eingriffsfern, langfristig und mit relativ unge-

wissem Erfolg möglich ist. Sollen Kohärenzsicherungsmaßnahmen berücksichtigt werden,

muss nachvollziehbar dargelegt werden, welcher Effekt von den angeordneten Maßnahmen

ausgeht. Von Bedeutung kann dabei auch sein, ob die Maßnahmen vor Eingriffsbeginn abzu-

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schließen sind. Ebenso kann eine Rolle spielen, ob der Ausgleich unmittelbar am Ort der Be-

einträchtigung oder nur durch Anlegung und Entwicklung eines Lebensraums oder Habitats

an anderer Stelle erfolgt. Unzulässig ist es jedenfalls, das Gewicht des Integritätsinteresses

pauschal mit dem Hinweis zu relativieren, dass geeignete Kohärenzsicherungsmaßnahmen

angeordnet worden sind.

Grundsätzlich kann zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebie-

ten auch eine verkehrlich weniger wirksame oder deutlich kostenintensivere Alternative zu-

mutbar sein. So kann beispielsweise anstelle einer ortsfernen auch eine ortsnahe Trassenfüh-

rung in Verbindung mit Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes in Betracht kom-

men (EISENBAHN-BUNDESAMT 2010: 20).

Gemäß der Rechtsprechung des EuGH ist im Zusammenhang mit dem Verhältnismäßigkeits-

grundsatz insbesondere zu prüfen, ob die Mittel, die in der Bestimmung zur Erreichung des

verfolgten Zwecks eingesetzt werden, der Bedeutung dieses Zwecks entsprechen und ob sie

erforderlich sind, um diesen Zweck zu erreichen (Urteile vom 23. Februar 1983 in der Rechts-

sache 66/82, Fromançais, Slg. 1983, 395, und vom 1. Oktober 1985 in der Rechtssache

125/82, OBEA, Slg. 1985, 3039).

Letztlich ist die Frage der zumutbaren Mehrkosten oder Abstriche von den Planungszielen

immer eine Frage des wertenden Einzelfalls, die aufgrund der Vielgestaltigkeit der möglichen

Fallkonstellationen an dieser Stelle nicht weiter spezifiziert werden kann.

B 3.1.2 Naturschutzinterne Gründe

Unzumutbar können auch Alternativen sein, wenn sich die naturschutzrechtlichen Schutzvor-

schriften am Alternativstandort als ebenso wirksame Zulassungssperre erweisen wie an dem

vom Vorhabenträger gewählten Standort (BVerwG, Urt. vom 6. November 2012 – BVerwG 9

A 17.11, RdNr. 70). Unzumutbar können insofern auch Alternativen sein, die ihrerseits das

Verbot des § 34 Abs. 2 BNatSchG (oder andere gesetzliche Verbotstatbestände) verwirklichen

(BVerwG, Urt. vom 12. März 2008). Allerdings sollte im Rahmen der Alternativenprüfung be-

urteilt werden, ob die hinter dem jeweiligen Verbot stehenden Beeinträchtigungen ein ver-

gleichbares oder ein signifikant geringeres Gewicht haben. Mit dem Ziel, Beeinträchtigungen

zumindest zu minimieren, dürfte es nicht ohne besondere Begründung vereinbar sein, ver-

meidbare gravierende Beeinträchtigungen allein deshalb zuzulassen, weil im Fall der Alterna-

tivlösung formal ein Verbot verwirklicht wird, hinter dem tatsächlich eine verhältnismäßig ge-

ringfügige Beeinträchtigung steht.

Die FFH-RL zielt darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume

und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen. Hierfür ist es

nicht unerheblich, ob von einem Lebensraumtyp kleine oder große Flächen verloren gehen.

Gleiches gilt auch für den Vergleich der Betroffenheit prioritärer und nicht prioritärer Lebens-

räume und Arten. So dürfte eine in Tallage verlaufende Variante, welche ein Fließgewässer

mit begleitenden Erlen-Eschen-Saum quert und dabei auf 200 m² den prioritären Lebensraum-

typ 91E0* beeinträchtigt nicht allein aus formalen Gründen günstiger für das Netz Natura 2000

zu beurteilen sein, als die im Talhangbereich verlaufende Alternative, welche 2 ha des nicht

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 19

prioritären LRT 9150 (Orchideen Kalk-Buchenwald) zerstört. Derartige Unterschiede in der tat-

sächlichen Betroffenheit müssen mit der für eine sachgerechte Entscheidungsfindung erfor-

derlichen Genauigkeit herausgearbeitet werden.

In diesem Zusammenhang können grundsätzlich auch artenschutzrechtliche Verbotstatbe-

stände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG – ein entsprechendes Gewicht vorausgesetzt – Bedeutung

erlangen. Steht vorhabenbedingt eine gravierende artenschutzrechtliche Betroffenheit bei der

Wahl einer Variante einer fachlich geringer zu bewertenden habitatrechtlichen Betroffenheit

gegenüber, kann dies im Rahmen der Alternativenwahl Bedeutung gewinnen. Vergleichbares

kann auch für starke Betroffenheiten des gesetzlichen Biotopschutzes nach § 30 BNatSchG

bzw. nationaler Schutzgebiete z. B. nach §§ 23ff. BNatSchG gelten, wobei hierbei jedoch der

Unterschied zwischen europarechtlichen Schutzgütern und „nur“ nationalen Schutzgütern zu

beachten ist.

B 3.2 Prüfung der Zumutbarkeit von Alternativen im europäischen Artenschutz

Auch beim Artenschutz darf eine Alternativlösung verworfen werden, wenn sie sich aus natur-

schutzexternen (oder -internen) Gründen als unverhältnismäßig erweist. Auch hier besteht

eine weitgehende Übereinstimmung zum europarechtlichen Gebietsschutz.

B 3.2.1 Naturschutzexterne Gründe

In den Hinweisen der LANA (2009) zu zentralen unbestimmten Begriffen des Artenschutz-

rechts wird zur Zumutbarkeit artenschutzrechtlicher Alternativen zusammenfassend ausge-

führt:

„Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Alternativen ist der Grundsatz der Verhältnismäßig-

keit zu beachten (Ausgewogenheit). Betriebswirtschaftliche Erwägungen allein sind dafür nicht

ausschlaggebend, da auch finanziell aufwändigere Lösungen grundsätzlich als „zumutbare

Alternativen“ in Betracht kommen können. Zumutbar ist eine andere Lösung nicht nur dann,

wenn sie das Vorhabensziel genauso gut erreichen würde, sondern auch, wenn die durch die

Ausnahme verursachten Nachteile außer Verhältnis zu den angestrebten Vorhabenszielen

stehen würden und die Alternative ein angemessenes Verhältnis gewährleisten würde. Mög-

licherweise sind daher Abstriche bei der Zielverwirklichung (z. B. höhere Kosten oder Um-

wege) in Kauf zu nehmen. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes darf eine Alter-

nativlösung auch verworfen werden, wenn sie sich aus naturschutzexternen Gründen als un-

verhältnismäßiges Mittel erweist (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 -9 A 3.06 -, Juris

RdNr.240 des UA; Urteil vom 16. März 2006 -4 A 1075.04 -, Juris RdNr. 567).“

Auch die EUROPÄISCHE KOMMISSION (2007b: 66) betont, dass die Alternativenprüfung von

„höchster Bedeutung“ sei. Der Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten sei begrenzt und

wenn es eine andere Lösung gibt, dann müssen die Argumente, wonach diese Lösung nicht

„zufriedenstellend“ bzw. zumutbar sei, überzeugend sein. So könne eine Alternative nicht al-

lein deshalb abgelehnt werden, weil sie größere Umstände verursache oder vom Vorhaben-

träger ein anderes Verhalten erfordere.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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B 3.2.2 Naturschutzinterne Gründe

Artenschutzrechtliche Alternativen dürfen verworfen werden, wenn am Alternativstandort

ebenso wirksame Zulassungssperren bestehen. Hierbei ist die Schwere der konkret zu ermit-

telnden Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Allein die Feststellung, dass ein artenschutz-

rechtliches Zugriffsverbot auch bei der Alternative eintreten kann, dürfte jedenfalls dann nicht

als Ausschlussgrund ausreichen, wenn erhebliche qualitative Unterschiede bei den hinter den

Verboten stehenden ökologischen Funktionen festzustellen sind.

Dies gilt gleicher Maßen auch für eine aus dem Gebietsschutz resultierende Betroffenheit.

Soweit die zu erwartenden Gebietsbeeinträchtigungen den artenschutzrechtlichen Beeinträch-

tigungen absehbar und nachweislich nicht qualitativ nachstehen bzw. schwerer wiegen, bedarf

es keines zusätzlichen Vergleiches in artenschutzrechtlicher Hinsicht. Dies gilt erst Recht,

wenn bereits auf der Ebene des Gebietsschutzes Alternativen ausgeschieden worden sind.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn die habitatrechtliche Betroffenheit fachlich eher ge-

ring einzustufen ist (beispielsweise die Erheblichkeitsschwelle für magere Flachlandmähwie-

sen gerade überschritten wird), der artenschutzrechtlichen Betroffenheit demgegenüber aber

ein erhebliches Gewicht zukommen würde (z. B. Verlust zahlreicher Brutreviere der Zippam-

mer) (vgl. auch FÜßER & LAU 2012: 448ff.).

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4 Alternativenprüfung in der Zusammenschau beider Rechtsnormen

B 4.1 Alternativenbegriff und Auswahl zu prüfender Alternativen

In beiden europarechtlichen Prüfnormen ist ein eher weiter Alternativenbegriff verankert, der

in Abhängigkeit von der Art des Vorhabens (z. B. Plan oder Projekt) und der jeweiligen Pla-

nungsebene sowohl räumliche, technische als auch inhaltliche Alternativen umfassen kann.

Die Vielfalt an zu berücksichtigenden Alternativen schränkt sich im Zuge der weiteren Pla-

nungsebenen zunehmend ein. So reduziert sich auf der Genehmigungsebene die Anforderung

an die Berücksichtigung von großräumigen oder Konzeptalternativen umso mehr, je konse-

quenter diese bereits auf vorgelagerter Ebene hinsichtlich des europäischen Gebiets- und Ar-

tenschutzes geprüft wurden (WULFERT 2012: 241).

Grundsätzlich müssen sich die wesentlichen Ziele des Vorhabens auch mit einer Alternative

verwirklichen lassen.

Da beide Rechtsnormen einen strengen Vermeidungsgrundsatz enthalten, muss der Aus-

schluss einer etwaigen Alternative aus der Prüfung im Interesse der Rechts- und Planungssi-

cherheit sehr gut begründet werden. So muss beispielsweise die Erreichung der zentralen

Vorhabenziele eindeutig verneint werden können. Mögliche Alternativen können also nicht be-

reits vor dem Hintergrund einer vermuteten Nicht-Zumutbarkeit aus der Alternativenprüfung

ausgeschlossen werden (so z. B. EUROPÄISCHE KOMMISSION 2001: 32f.; KIELER INSTITUT FÜR

LANDSCHAFTSÖKOLOGIE et al. 2004: Merkblatt 55).

Im Zweifel empfiehlt es sich, die Alternative in die Prüfung einzubeziehen und erst im Rahmen

der Prüfung der Zumutbarkeit / Verhältnismäßigkeit begründet auszuscheiden.

B 4.2 Fachliche Alternativenbewertung unter Berücksichtigung von Gebiets- und Ar-

tenschutz

B 4.2.1 Rechtliche Maßstäbe der Alternativenprüfung

Werden durch ein Vorhaben sowohl Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt, als auch

artenschutzrechtliche Verbote ausgelöst, so bedürfen beide Verbotseintritte einer Alternativen-

prüfung.

Wenn auch ein gewisser Vorrang des auf spezielle Schutzgebiete bezogenen Habitatschutzes

gegenüber dem Artenschutz naheliegt1, so wird doch grundsätzlich die Schwere der jeweiligen

Beeinträchtigung zu berücksichtigen sein, da es um die Findung einer Alternative geht, die

unter allen naturschutzfachlichen Gesichtspunkten die geringste Beeinträchtigung aufweist.

Spätestens über den Prüfschritt der Zumutbarkeit sind die beiden Rechtsnormen wechselseitig

1 vgl. FÜßER & LAU (2012): „ Der auf spezielle Schutzgebiete beschränkte Habitatschutz ist gegenüber dem ubiquitär geltenden Artenschutz als das speziellere Regelungsregime grundsätzlich vorrangig“ NuR 2012 (34): S. 448-458

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miteinander verknüpft. Insofern sind Alternativen immer auch in Bezug auf die jeweils andere

Rechtsnorm dahingehend zu prüfen, ob eine gleichwertige Zulassungssperre besteht.

Daher ist in diesem Fall naturschutzintern zu entscheiden, welche Variante den Schutzzielen

der genannten Richtlinien bzw. ihrer Zielerfüllung in der Summe am wenigsten entgegensteht.

B 4.2.2 Fachliche Maßstäbe der Alternativenprüfung

Wie oben dargelegt sind die Alternativen im Grundsatz nach denselben Kriterien / Verbotstat-

beständen zu prüfen, die auch in der FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. in der Artenschutzprü-

fung berücksichtigt wurden (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION 2001: 33; 2007b: 65). Die natur-

schutzfachliche Bewertung der jeweiligen Beeinträchtigungen erfolgt mit Hilfe der gleichen

fachlichen Bewertungskriterien und anhand vergleichbarer fachlicher Bewertungsmaßstäbe.

Wie bereits aufgezeigt, ist bei naturschutzfachlicher Betrachtung nicht allein von Bedeutung,

ob eine Alternative möglich wäre, bei der keine Lebensraumtypen oder Arten erheblich beein-

trächtigt werden oder keine artenschutzrechtlichen Verbote eintreten. Auch greift die Konzent-

ration auf die Betroffenheit prioritärer Lebensraumtypen und Arten deutlich zu kurz. Dies gilt

nicht zuletzt auch, da es sonst fachlich zu Verwerfungen zwischen FFH-Gebieten und Vogel-

schutzgebieten bzw. zwischen Gebiets- und Artenschutz käme, da praktisch nur in FFH-

Gebieten prioritäre Lebensraumtypen und Arten bewertet würden. Vielmehr bedarf es einer

übergreifenden naturschutzfachlichen Bewertung der im Zusammenhang mit beiden Rechts-

normen auftretenden Beeinträchtigungen in ihrer Schwere. In diese naturschutzfachliche Be-

wertung soll die artenschutzrechtliche Betroffenheit integriert und über eine „Verbotsgegen-

überstellung“ hinausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -,

Juris RdNr. 241).

Das F+E-Vorhaben befasst sich mit den hierbei erforderlichen Bewertungsfragen, d. h. es wird

ein Verfahren für die Auswahl einer unter Gebiets- und Artenschutz-Gesichtspunkten optimier-

ten Alternative entwickelt. Zu diesem Zweck sind Umfang und Schwere der mit den verschie-

denen Varianten verbundenen Beeinträchtigungen zu beurteilen.

Die Schwere erheblicher Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten bzw. artenschutz-

rechtlichen Verbotstatbeständen ist einerseits abhängig vom Wert bzw. der Bedeutung des

Schutzgegenstandes (Lebensraumtyp, Art) und andererseits vom Ausmaß und der Intensität

der Beeinträchtigung.

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Die Beurteilung erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen des europäischen Gebietsschut-

zes bzw. von Verbotstatbeständen im Rahmen des europäischen Artenschutzes und der Ver-

gleich von Alternativen haben wie jede Bewertung zwei Dimensionen:

Die Sachdimension, welche Sachinformationen über das Bewertungsobjekt und die um-

gebende Welt beinhaltet und

die Wertdimension, welche die Normen und Werte beinhaltet, mit deren Hilfe die vorge-

gebene Sachinformation beurteilt wird.

Die Alternativen, mit denen sich das Projektziel dem Grunde nach verwirklichen lässt, sind

darauf zu prüfen, welche Auswirkungen sie auf das „Schutzgebietsnetz Natura 2000“ bzw.

hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote haben und jeweils naturschutzfachlich

im Hinblick auf die ermittelte und bewertete Beeinträchtigungsschwere zu reihen. Bevor eine

Bewertung der Zumutbarkeit der naturschutzfachlichen vorzugswürdigen Alternative erfolgen

kann, sind die jeweiligen Vorteile für den FFH-Gebiets- und/oder -Artenschutz zu ermitteln.

Diese Ermittlung bildet den Gegenstand dieses Forschungsvorhabens. Es wird ein Bewer-

tungsrahmen für die Vergleichbarkeit und Bewertbarkeit von vorhabenbedingten Beeinträchti-

gungen des FFH-Gebiets- und Artenschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht vorgelegt. Dabei

sollen auch schwierige Fallkonstellationen bewertbar sein, bei denen die Alternativen jeweils

verschiedene Natura 2000-Gebiete sowie unterschiedliche Schutzgüter betreffen und unter-

schiedliche artenschutzrechtliche Tatbestände verwirklichen können.

Die nach verschiedenen rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen sol-

len durch eine nachvollziehbare und transparente naturschutzfachliche Methode vergleichbar

gemacht werden. Hierfür bietet es sich an, bei der Entwicklung des Bewertungsrahmens mit

ordinalen Skalen zu arbeiten und auch Erfahrungen aus dem Variantenvergleich der UVP mit

einfließen zu lassen (vgl. ASFINAG 2011: 93; KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE et

al. 2004: Merkblatt 39; MÜLLER-PFANNENSTIEL et al. 2005: 135f.).

B 4.2.3 Ermittlungsaufwand / Gestufte Vorgehensweise / Abschichten

Beiden Rechtsnormen ist gemein, dass Planungsalternativen nur so weitgehend ausgearbeitet

und untersucht werden müssen, bis sich sicher einschätzen lässt, ob sie im Hinblick auf die

gebiets- und artenschutzrechtlich relevanten Schutzgüter in der Summe eine geringere Beein-

trächtigungsschwere hervorrufen und insofern naturschutzfachlich vorzugswürdig wären.

Aus naturschutzfachlicher Sicht wird es sich bei einer erheblichen Betroffenheit von Natura

2000-Gebieten zunächst empfehlen, die Auswirkungen verschiedener Varianten auf das

Schutzgebietsnetz Natura 2000 zu prüfen und die Varianten entsprechend zu reihen.

Im zweiten Schritt ist dann eine Reihung in Bezug auf die artenschutzrechtlichen Verbotstat-

bestände vorzunehmen. Welchem Aspekt in der Gesamtbeurteilung der Vorrang einzuräumen

ist, muss naturschutzfachlich, in Abhängigkeit von der Schwere der Beeinträchtigung entschie-

den werden. Für diesen Vergleich, der die naturschutzfachliche Vorzugswürdigkeit feststellen

soll, bedarf es einer differenzierten Bewertung.

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Dies kann im einen Fall anhand einer Grobanalyse möglich sein, in einem anderen Fall können

dagegen differenziertere Untersuchungen erforderlich werden.

Insbesondere im Hinblick auf das große Artenspektrum des europäischen Artenschutzes kann

eine solche Grobprüfung auf die naturschutzfachlich besonders relevanten Arten fokussiert

werden. Dabei sind z. B. jene Arten hervorzuheben, die sich im biogeografischen Rahmen in

einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, die einen hohen Gefährdungsgrad, einen

Verbreitungsschwerpunkt oder geringe Individuenzahlen im Gebiet aufweisen oder an spezi-

fische, schwierig wiederherstellbare Habitatstrukturen gebunden sind (WULFERT 2012: 46).

Je gravierender die Beeinträchtigungen des beantragten Projekts oder Plans sind, desto weit-

gehender sind die Anforderungen an die Tiefe einer Alternativenprüfung und umso eher kön-

nen sich Schutzanforderungen durchsetzen.

Im Alternativenvergleich dürfte es zudem i. d. R. ausreichen, sich nur mit jenen Schutzgütern

auseinanderzusetzen, die einerseits durch erhebliche Beeinträchtigungen im Gebietsschutz

oder andererseits durch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände betroffen sind. Hierdurch

wird sich das zu behandelnde Spektrum an Arten und Lebensraumtypen im Vergleich zu den

vorgelagerten Verträglichkeitsprüfungen oder Artenschutzbeiträgen meist stark reduzieren

(vgl. MÜLLER-PFANNENSTIEL et al. 2005: 155).

Bei gestuften Verfahren und erkennbarer Notwendigkeit einer Ausnahmeprüfung ist es be-

deutsam, Alternativen möglichst frühzeitig in die Prüfung einzustellen, um falsche planerische

Weichenstellungen und Verfahrensverzögerungen zu vermeiden (z. B. BERNOTAT 2006: 19;

KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE et al. 2004: 46ff.). Ansonsten kann beispielsweise

eine Trasse, die im Raumordnungsverfahren abgeleitet wurde, nicht weiter verfolgt werden,

sodass der Planungsprozess mit der Alternative von neuem beginnt (MÜLLER-PFANNENSTIEL

et al. 2005: 153). Auch die artenschutzrechtlichen Zulässigkeitsanforderungen können bereits

auf der Ebene von Plänen und Programmen eine entsprechende Vorwirkung entfalten, da es

sich hierbei um striktes Recht handelt, dessen Verbots- und Ausnahmetatbestände zu einer

unüberwindlichen Zulassungshürde auf Ebene der Zulassung werden können (WULFERT 2009:

46). Zudem bestehen gerade auf den vorgelagerten Planungsebenen die größten Möglichkei-

ten, planerisch optimierte Alternativen zu entwickeln.

B 4.3 Prüfung der Zumutbarkeit / Verhältnismäßigkeit von Alternativen

Für die Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Alternative ist die Schwere der mit dieser

Vorhabensvariante vermeidbaren Beeinträchtigungen für das Netz Natura 2000 und den eu-

ropäischen Artenschutz den sonstigen Nachteilen der Alternative gegenüberzustellen. Je

schwerwiegender die Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten bzw. der artenschutz-

rechtlich beachtlichen Arten sind, umso gewichtiger müssen auch entgegenstehende Belange

sein, um eine Unzumutbarkeit begründen zu können.

Relevant können hier – wie oben bereits ausgeführt – insbesondere gewichtige vorhabenbe-

zogene Belange, naturschutzinterne Gründe oder auch naturschutzexterne Gründe sein. Hier-

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bei spielen die mit dem Vorhaben verfolgten Planungsziele bzw. die dafür angeführten zwin-

genden Gründe des öffentlichen Interesses eine zentrale Rolle, was den inhaltlichen Querbe-

zug zwischen den beiden Ausnahmeanforderungen zeigt. Für die Auswahl und Genehmigung

einer Alternative ist maßgeblich, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Inte-

resses die Verwirklichung genau dieser Alternative verlangen oder ob ihnen auch durch eine

andere Alternative genügt werden kann (KOKOTT 2005: RdNr. 72). Auszuscheiden sind nur

solche Alternativen, deren Realisierung mit einem Mehraufwand verbunden ist, der außerhalb

jeder vernünftigen Relation zum Schutzinteresse der Richtlinie steht und damit das Maß des

Zumutbaren sprengt (vgl. RAMSAUER 2000: 607).

Dabei spielt auch die umfassende Dokumentation der insgesamt untersuchten Alternativen

und die nachvollziehbare Begründung der Unverhältnismäßigkeit eine zentrale Rolle (vgl.

EISENBAHN-BUNDESAMT 2010: 21).

So führt auch Generalanwältin KOKOTT (2006: RdNr. 43ff.) im Rahmen der Verurteilung Por-

tugals durch den EuGH (Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-239/04) aufgrund defizitärer Alterna-

tivenprüfung aus, dass die Abwesenheit von Alternativen noch nicht festgestellt werden kann,

wenn nur einige Alternativen geprüft wurden, sondern nur „nachdem alle Alternativen ausge-

schlossen wurden. Die Anforderungen an den Ausschluss von Alternativen steigen in dem

Maß, in dem sie geeignet sind, die Ziele des Vorhabens zu verwirklichen, ohne zu offensicht-

lichen – ohne vernünftigen Zweifel – unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen zu führen“. Por-

tugal wurde hierbei nicht nur aufgrund der unzureichenden Prüfung von Alternativen verurteilt,

sondern auch – z. B. im Hinblick auf die Betroffenheit von archäologischen Fundstätten und

Siedlungen – aufgrund der unzureichenden Dokumentation und Begründung der Unzumutbar-

keit. Auch bei der Verurteilung Irlands vor dem EuGH (Urt. vom 13.12.2007 – C-418/04, RdNr.

261ff.) spielt die fehlende Darlegung und Prüfung konzeptioneller Alternativlösungen zur Ent-

wässerung eines Gebiets eine Rolle.

Wenn es als Ergebnis der Alternativenprüfung eine zur bisherigen Vorzugsvariante – auch

unter Berücksichtigung gewisser Abstriche von den Planungszielen – zumutbare Alternative

mit geringeren Beeinträchtigungen gibt, ist diese zu wählen.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 26

C Naturschutzfachliche Kriterien für die Alternativenbewertung

Die vergleichende Bewertung der Alternativenprüfung ist einerseits abhängig vom natur-

schutzfachlichen Wert bzw. der Bedeutung des beeinträchtigten Schutzgegenstandes (FFH-

Lebensraumtyp, FFH-Art, europäische Vogelart) und andererseits vom Ausmaß und Umfang

der vorhabenbedingten Auswirkungen. Gegenstand dieses Arbeitsschrittes ist eine Zusam-

menstellung der relevanten Kriterien zur naturschutzfachlichen Bewertung des Schutzgegen-

standes und der Beeinträchtigung sowie die Erläuterung ihrer Bedeutung vor dem Hintergrund

der rechtlichen und fachlichen Anforderungen.

Zu beachten ist, dass für das vorliegende Bewertungsschema für die Alternativenprü-

fung nur die Schutzgegenstände berücksichtigt werden, für die in der FFH-

Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) eine Erheblichkeit festgestellt bzw. in der speziellen

artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ein Verbotstatbestand als erfüllt angesehen

wurde. Die Kriterien zur Einstufung der Beeinträchtigung setzen zudem an den Ergebnissen

der, in der jeweiligen FFH-VP oder artenschutzrechtlichen Betrachtung, vorzunehmenden

Auswirkungsprognose unter Berücksichtigung der dort angegebenen Maßnahmen zur Vermei-

dung und Verminderung (Maßnahmen zur Schadensbegrenzung) an. Die Beeinträchtigungs-

prognose selbst ist nicht Gegenstand des Verfahrensvorschlages für den Alternativenver-

gleich, sondern ist im Rahmen der jeweiligen Fachgutachten (FFH-Verträglichkeitsprüfung,

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) vorzunehmen.

Für die vergleichende Alternativenprüfung wurde eine Vorgehensweise entwickelt, bei der die

Schutzgegenstände des europäischen Gebiets- und Artenschutzes (FFH-Lebensraumtyp,

FFH-Art, europäische Vogelart) auf verschiedenen Ebenen bewertet werden (s. Abb. 1). Die

Naturschutzfachliche Wertebene beinhaltet dabei die Normen und Werte bzw. Maßstäbe,

mit deren Hilfe die vorgegebene Sachinformation (Sachebene) beurteilt wird. Die Bewertung

des Schutzgegenstandes auf der Naturschutzfachlichen Wertebene erfolgt dabei i. d. R. an-

hand von Kriterien auf zwei Ebenen. Zunächst wird auf der sogenannten Typebene jedem

Schutzgegenstand des gleichen „Typs“ der gleiche naturschutzfachliche Wert zugewiesen

(s. Abb. 1). Die konkrete Ausprägung des Schutzgegenstandes ist dabei zunächst unerheblich.

Der Wert ergibt sich allein aus dem jeweiligen Typ und ist innerhalb des gewählten Bezugs-

raumes ortsunabhängig (vgl. BERNOTAT et al. 2002a; PLACHTER 1994). Der naturschutzfachli-

che Wert wird mithilfe verschiedener naturschutzfachlicher Kriterien ermittelt, deren Katego-

rien jeweils einer siebenstufigen Skalierung zugeordnet sind (s. Kap. D). Die Kriterien und die

Zuordnung der Kategorien in die siebenstufige Skalierung werden im nachfolgenden Kapitel

C 1 dargestellt und näher erläutert. Auf der zweiten Ebene, der sogenannten Objektebene

wird dann die konkrete Ausprägung des Schutzgegenstandes anhand geeigneter Kriterien be-

wertet, die im Kapitel C 2 vorgestellt werden. Die Bewertungskriterien dieser Ebene erlauben

den Vergleich in konkreten Einzelfällen. Anschließend werden die ermittelten Werte der Typ-

und Objektebene eines Schutzgegenstandes zum „Naturschutzfachlichen Wertindex“ ag-

gregiert.

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Die durch ein Vorhaben hervorgerufenen Beeinträchtigungen der Schutzgegenstände wer-

den anhand verschiedener Beeinträchtigungskriterien in eine siebenstufige Skalierung einge-

stuft. Erst aus der Verschneidung des Naturschutzfachlichen Wertindexes mit der Skalierung

der Beeinträchtigung lässt sich die Konfliktschwere für die Beeinträchtigung des Schutzge-

genstandes ermitteln. Für jeden prüfrelevanten Schutzgegenstand wird auf diese Art und

Weise die Schwere des Konfliktes in Bezug auf die jeweilige Beeinträchtigung ermittelt. Für

den Vergleich verschiedener Alternativen können dann die ermittelten Konfliktschweren der

Schutzgegenstände gegenübergestellt und zur Bewertung herangezogen werden, um die, aus

naturschutzfachlicher Sicht, günstigste Variante zu ermitteln. Die dargestellte Vorgehensweise

stellt eine operationalisierte Bewertungsmethode für die vergleichende Alternativenprüfung

dar, mit der es ermöglicht wird, unterschiedlichste Betroffenheiten von Schutzgütern gegenei-

nander wertend zu vergleichen. Eine verbal-argumentative Begründung zur Bewertung der

Alternativen ist zusätzlich in jedem Fall zu ergänzen, um das Ergebnis zu untermauern oder

auf ggfs. auftretende Abweichungen hinzuweisen. Einen Überblick zu den, im Rahmen des

vorliegenden F+E-Vorhaben entwickelten Bewertungsschritten für die Ermittlung der Konflikt-

schwere in Bezug auf die Beeinträchtigung der Schutzgegenstände des europäischen Ge-

biets- und Artenschutzes gibt die Abb. 1.

Abb. 1: Übersicht zur Bewertung der Schutzgegenstände des europäischen Gebiets- und Artenschutzes im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung

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In den nachfolgenden Kapiteln C 1 und C 2 werden die Bewertungskriterien der Wertebene

dargestellt und näher erläutert. Dabei werden in Kapitel C 1 zunächst die Bewertungskriterien

der Typebene vorgestellt, bevor in Kapitel C 2 auf die Kriterien der Objektebene eingegangen

wird. Im Kapitel C 3 folgen die Kriterien für die Einstufung der Beeinträchtigung. Die Operatio-

nalisierung und die Aggregationsvorschriften zur Ermittlung des Naturschutzfachlichen Wert-

index, die Einstufung des Beeinträchtigungsumfanges sowie die Ableitung der Konfliktschwere

werden im Kapitel D dargestellt.

1 Kriterien zur Bewertung der Schutzgegenstände auf der Typebene

Für die vergleichende Alternativenprüfung ist zunächst jeder Schutzgegenstand (Art oder

LRT), für den durch die FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) eine erhebliche Beeinträchti-

gung prognostiziert wurde bzw. für den durch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

ein Verbotstatbestand als erfüllt angesehen wurde (unter Berücksichtigung von Vermeidungs-

maßnahmen), auf der Typebene hinsichtlich seiner naturschutzfachlichen Bedeutung - unab-

hängig seiner konkreten Ausprägung im Projektgebiet - zu bewerten. Dazu wurden im Rahmen

des vorliegenden F+E-Vorhabens relevante Beurteilungskriterien für die Arten des Anhangs II

und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), für die Vogelarten des Anhangs I und Art.

4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL), für die europäischen Vogelarten sowie für die

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL ausgewählt und diskutiert. Diese sind in Abb. 2

dargestellt und werden in den Abschnitten C 1.1 bis C 1.8 näher erläutert.

Die gewählten Kriterien sind alle in Fachkreisen und bei Bewertungsmethoden unterschiedli-

cher Kontexte etablierte Kriterien (vgl. BINOT-HAFKE et al. 2009; DIERSCHKE V. & BERNOTAT D.

2012; HAUPT et al. 2009; LAMBRECHT & TRAUTNER 2007; LUDWIG et al. 2009; PLACHTER et al.

2002).

Für die naturschutzfachliche Bewertung der FFH-Lebensraumtypen auf der Typebene sind

neben den bundesweiten Gefährdungseinstufungen der Biotoptypen, die den LRT zugeordnet

werden können, die bundesweiten Häufigkeiten in den FFH-Gebieten Deutschlands, die euro-

päischen und bundesweiten Erhaltungszustände in der relevanten biogeografischen Region

sowie die Regenerierbarkeiten der den LRT zugeordneten Biotoptypen und die Kennzeich-

nungen als prioritäre LRT in der FFH-Richtlinie vorgesehen.

Für die Bewertung der FFH-Arten sind sowohl die bundes- und landesweiten Gefährdungs-

einstufungen, als auch die bundesweiten Häufigkeiten, die europäischen und bundesweiten

Erhaltungszustände in der relevanten biogeografischen Region, die nationalen Verantwortlich-

keiten und die Kennzeichnungen als prioritäre Arten in der FFH-RL zu berücksichtigen. Für

die Vogelarten ist aufgrund des fehlenden Vorliegens der Erhaltungszustände auf europäi-

scher und bundesweiter Ebene sowie der Nationalen Verantwortlichkeit und der Einstufung

der Priorität, stattdessen die Berücksichtigung des Anteils der Gefährdung in den Bundeslän-

dern und die Gefährdung in Europa im globalen Kontext (SPEC) vorgesehen.

In den folgenden Abschnitten C 1.1 bis C 1.8 wird jedes Kriterium und seine Relevanz näher

erläutert und diskutiert. Darüber hinaus wird die Skalierung der Kategorien jedes Kriteriums

vorgestellt. Aufgrund der entwickelten Vorgehensweise (s. Kapitel D) werden alle Kategorien

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 29

eines Kriteriums siebenstufig skaliert. Einzelne Kriterien, wie die Nationale Verantwortlichkeit

werden nicht über sieben Stufen skaliert, sondern in Form von Zuschlägen berücksichtigt, um

ihre Besonderheit hervorzuheben. Einen Überblick über die Skalierung der Kategorien aller

Kriterien, die für die naturschutzfachliche Bewertung auf der Typebene im Rahmen des Alter-

nativenvergleichs vorgenommen wurde, geben die Tabellen im Anhang 1 und Anhang 2.

Der entwickelte Bewertungsansatz für die Einstufung der Typebene der Arten ermöglicht für

die vergleichende Alternativenprüfung aufgrund des gewählten differenzierten Kriteriensys-

tems eine Bewertung, die sowohl übergeordnete Ebenen (Europa, Deutschland) berücksich-

tigt, als auch bundeslandspezifische Unterschiede widerspiegelt. Aufgrund fehlender länder-

spezifischen Einstufungen der Gefährdung der LRT, können die Einstufungen für diese nicht

zwischen den Bundesländern unterschieden werden. Für diese ist es jedoch möglich, ver-

schiedene Einstufungen auf der Ebene der biogeografischen Regionen Deutschlands zu er-

zielen.

Abb. 2: Übersicht über die Kriterien zur Bewertung der Schutzgegenstände (Arten und LRT) auf der Typebene im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung mit Hinweis auf die Kapitel, indem sie behandelt werden

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C 1.1 Kriterium: Gefährdung der Art / des LRT

Begründung der Relevanz

Gemäß § 1 BNatSchG sind zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt entsprechend

dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere

und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten. Für das Hauptziel der FFH-RL,

den Erhalt der biologischen Vielfalt, ist der Gefährdungsgrad gleichfalls von hoher Bedeutung.

Schließlich sind gemäß Vogelschutzrichtlinie vom Aussterben bedrohte Vogelarten besonders

zu berücksichtigen (vgl. Art. 4 Abs. 1 VSRL). Die Roten Listen stellen die entsprechenden

Informationen zum Gefährdungsgrad zur Verfügung. Ihre Verwendung ist für naturschutzfach-

liche Bewertungsaufgaben bewährte Praxis. Durch den Rückgriff auf eine naturschutzfachlich

breit abgesicherte Bewertungsgrundlage und ihrer rechtlichen Verankerung (s. Bezug auf den

Gefährdungsgrad in § 1 Abs. 2 BNatSchG) besitzt dieses Kriterium eine besondere Relevanz.

Erläuterung des Kriteriums

Anhand der Einstufungen in den Roten Listen lassen sich Gefährdungen auf unterschiedlichen

räumlichen Ebenen operationalisieren. Als relevant für die vergleichende Bewertung im vorlie-

genden F+E-Vorhaben werden die Gefährdungseinstufungen sowohl im bundes- als auch im

landesweiten Bezugsraum angesehen. Durch die Verwendung der Gefährdungsgrade der ver-

schiedenen räumlichen Bezugssysteme für die naturschutzfachliche Bewertung wird der Ver-

antwortlichkeit gegenüber dem Schutz der betreffenden Arten in einem notwendigen Rahmen

Rechnung getragen. Arten, die beispielsweise landesweit als ungefährdet gelten, können im

übergeordneten Bezugssystem (bundesweit) gefährdet sein, wodurch sich eine höhere

Schutzverantwortung gegenüber diesen Arten ergibt. Zudem sollen sich in den Ergebnissen

der Einstufungen der Arten, länderspezifische Unterschiede widerspiegeln, um die Praktikabi-

lität des entwickelten Systems für unterschiedliche Bundesländer zu ermöglichen. Die Berück-

sichtigung der verschiedenen Bezugsebenen (Deutschland, Bundesland) der Roten Liste je-

weils als separates Einzelkriterium bei den Arten führt zu einer Verstärkung des Kriteriums

„Rote Liste“, was der besonderen Bedeutung dieses Aspekts entgegenkommt. Daher sind für

die naturschutzfachliche Bewertung der FFH-Arten sowie für die Vogelarten auf der Typebene

die folgenden Bewertungskriterien vorgesehen:

Gefährdung der Art in Deutschland

Gefährdung der Art im Bundesland

Zur Einstufung der Gefährdung der Arten in Deutschland sind die jeweils gültigen Bundeslisten

heranzuziehen (z. B. BINOT-HAFKE et al. 2011; HAUPT et al. 2009). Entsprechend sind die ak-

tuellen landesweiten Roten Listen zur Einstufung der Gefährdung der Arten im Bundesland zu

verwenden.

Auf die Gefährdungseinstufung der LRT auf Landesebene wird verzichtet, da derartige Rote

Listen nicht für alle Bundesländer vorliegen und die Gefährdungseinstufungen i. d. R. auf die

länderspezifischen Biotoptypenverzeichnisse abgestimmt sind und damit voneinander abwei-

chen können.

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Auf der Ebene der Biotoptypen liegen bundesweite Einstufungen zu den Gefährdungsgraden

vor (RIECKEN et al. 2006). Diese können unter Berücksichtigung der im Abschnitt „Skalierung“

beschriebenen Vorgehensweise entsprechend verwendet werden. Daher ist für die natur-

schutzfachliche Bewertung der LRT das folgende Kriterium vorgesehen:

Gefährdung der Biotoptypen eines LRT in Deutschland

Skalierung

Durch die Gefährdungskategorien der Roten Listen ist bereits eine einfache Skalierung vorge-

geben. Für die naturschutzfachliche Bewertung im Rahmen des Alternativenvergleichs wurden

die jeweiligen Rote-Liste-Kategorien in eine siebenstufige Skalierung überführt. Dabei wurde

berücksichtigt, dass gefährdete Arten oder LRT schutzbedürftiger sind als nicht gefährdete

Arten oder LRT und daher in Hinblick auf die Prioritäten naturschutzfachlichen Handelns von

größerer Bedeutung sind (BERNOTAT et al. 2002a).

Für die europäischen Vogelarten wie auch für die Arten des Anhangs II und IV der FFH-RL

liegen auf Bundesebene und auch auf Landesebene Rote Listen mit Informationen zum Ge-

fährdungsgrad der Arten vor. Zu den Definitionen und Einstufungen der Rote-Liste-Kategorien

der Arten vgl. LUDWIG et al. (2009). Die Zuordnung der Rote-Liste-Kategorien in der sieben-

stufigen Skala für die vergleichende Bewertung ist Tab. 1 zu entnehmen. Das Kriterium

„0 = ausgestorben oder verschollen“ wurde berücksichtigt, da Arten, die nach den Roten Listen

als ausgestorben gelten, in der Planungspraxis wieder vorkommen können. Da dies in der

Praxis jedoch wenige Arten bzw. LRT umfasst, wurden die Kriterien „ausgestorben oder ver-

schollen“ und „vom Aussterben bedroht“ zusammen auf die höchste Skalierungsstufe gestellt.

Die Gefährdungskategorie „R = extrem selten bzw. rare“ wurde für die Bewertung gemäß

BERNOTAT et al. (2002b) der gleichen Stufe wie die Gefährdungskategorie „2 = stark gefährdet“

zugeordnet. Auf die Einstufung „D = Daten unzureichend“ wurde verzichtet, da der Gefähr-

dungsgrad aufgrund der unzureichenden Datengrundlage nicht definiert ist.

Für die LRT gibt es bislang keine bundesweite Rote Liste mit Angaben zu den Gefährdungs-

einstufungen. Hier kann jedoch auf die „Rote Liste der Biotoptypen Deutschlands“ von

RIECKEN et al. (2006) zurückgegriffen werden. In diesem Werk sind Zuordnungen der FFH-

Lebensraumtypen zu den Biotoptypen der Roten Liste enthalten. Die landesweiten Biotopkar-

tierungen können in ihren Biotoptypenschlüsseln von den bundesweiten Einstufungen abwei-

chen – maßgeblich für das vorliegende Bewertungsschema ist jedoch das bundesweit vorge-

gebene Biotoptypenverzeichnis gemäß RIECKEN et al. (2006). In den meisten Fällen werden

einem LRT mehrere Biotoptypen zugeordnet (s. Anhang 3 und Anhang 4). Je nach konkretem

Vorhaben muss daher fachgutachterlich festgestellt werden, welche/r Biotoptyp/en im Projekt

betroffen ist/sind. Dementsprechend ist/sind diese/r für die Bewertung zu berücksichtigen. Die

Biotoptypen, die einem LRT zugeordnet werden, können unterschiedliche Gefährdungseinstu-

fungen aufweisen. Dabei sind die Gefährdungseinstufungen der Biotoptypen teilweise in Span-

nen angegeben, beispielsweise die Gefährdungseinstufung 1 - 2. In diesen Fällen wird der

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Mittelwert aus den zugeordneten Skalierungsstufen für die Bewertung herangezogen. Die Ge-

fährdungseinstufung 1 - 2 wurde beispielsweise den Skalierungsstufen 7 und 6 zugeordnet,

woraus sich die Skalierungsstufe 6,5 ergibt.

Tab. 1: Kategorien und Skalierung der Wertstufen der Kriterien „Gefährdung der Art in Deutschland und im Bundesland“ und „Gefährdung der Biotoptypen eines LRT in Deutschland“

Skalierung der Wertstufe

Gefährdung der Art in Deutschland und im Bundesland

(Kategorien gemäß LUDWIG et al. 2009)

Gefährdung der Biotoptypen eines LRT in Deutschland

(Kategorien gemäß RIECKEN et al. 2006)

1 (sehr gering) * = ungefährdet * = derzeit keine Gefährdung erkennbar

2 (gering)

3 (mäßig) V = Vorwarnliste V = Vorwarnliste

4 (mittel)

5 (hoch)

3 = gefährdet

G = Gefährdung unbekannten Aus-maßes

3 = gefährdet

5,5 (hoch - sehr hoch) 2 – 3

6 (sehr hoch) 2 = stark gefährdet

R = extrem selten

2 = stark gefährdet

R = rare

6,5 (sehr hoch - extrem hoch) 1 – 2

7 (extrem hoch) 1= vom Aussterben bedroht

0 = ausgestorben oder verschollen

1 = von vollständiger Vernichtung be-droht

0 = vollständig vernichtet

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C 1.2 Kriterium: Häufigkeit / Seltenheit der Art / des LRT

Begründung der Relevanz

Das Kriterium Häufigkeit / Seltenheit weist häufig starke Korrelationen mit dem Gefährdungs-

grad auf, bietet in verschiedenen Fällen jedoch wichtige Zusatzinformationen für eine sachge-

rechte Bewertung. Im Allgemeinen bedürfen seltene Arten oder LRT vor dem Hintergrund des

Ziels der Erhaltung der Biodiversität einer stärkeren Berücksichtigung als häufige Arten bzw.

LRT. Die Häufigkeit bzw. Seltenheit wird daher als ergänzendes Kriterium zur Gefährdung mit

herangezogen, da diese Aspekte nicht immer miteinander korrelieren. So ist z. B. die Feldler-

che aufgrund starker Bestandsrückgänge bundesweit der Gefährdungskategorie 3 („gefähr-

det“) zugeordnet, gleichzeitig aber noch allgemein häufig, der Schwarzstorch ist dem gegen-

über als „ungefährdet“ eingestuft, aber sehr selten. Bei der Betroffenheit von je einem Brutpaar

der beiden Arten ist dieser Sachverhalt daher zu berücksichtigen.

Erläuterung des Kriteriums

Zwischen den Kriterien Seltenheit und Gefährdung besteht eine enge Beziehung. So wird die

Seltenheit im Allgemeinen zur Einstufung der Gefährdung in den Roten Listen mit herangezo-

gen. Im Unterschied zur Gefährdung beschreibt die Seltenheit das Vorkommen einer Art bzw.

eines LRT in geringer Häufigkeit oder Dichte oder ein kleines Verbreitungsareal aus natürli-

chen und ursprünglichen Gründen (BERNOTAT et al. 2002b; PLACHTER 1992). Das Kriterium

zählt als Indikator für eine relative Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen bzw. Be-

standsverlusten zu den etablierten naturschutzfachlichen Bewertungskriterien.

Aufgrund einer bewussten Betonung des nationalen Kontextes sowie einer weitgehend feh-

lenden Operationalisierung auf Länderebene sind die folgenden Kriterien für die Bewertung

der Arten bzw. der LRT heranzuziehen:

Häufigkeit / Seltenheit der Art in Deutschland

Häufigkeit / Seltenheit des LRT in den FFH-Gebieten Deutschlands

Skalierung

Einstufungen zur Häufigkeit bzw. Seltenheit der Arten liegen auf Bundesebene in den Roten

Listen vor. Zu den Einstufungen vgl. LUDWIG et al. (2009). Die Einstufungen der aktuellen Be-

standssituation der Arten in den Roten Listen wurden in die siebenstufige Skalierung so über-

tragen, dass sie in etwa der Skalierung der Gefährdungsgrade entspricht. So wurde die Häu-

figkeitsklasse „ex = ausgestorben oder verschollen“ und „es = extrem selten“ mit der Gefähr-

dungskategorie „0 = ausgestorben oder verschollen“ bzw. „1 = vom Aussterben bedroht“ auf

die höchste Skalierungsstufe gestellt (s. Anhang 2). Die Häufigkeitsklasse „sh = sehr häufig“

wurde mit der Gefährdungsklasse „ungefährdet“ auf die gleiche Skalierungsstufe einsortiert.

Für die Häufigkeit / Seltenheit wurden die folgenden Kriterien nicht mit einbezogen: ? = unbe-

kannt, nb = nicht bewertet und kN = kein Nachweis oder nicht etabliert. Für die Einstufungen

wurde berücksichtigt, dass seltene Arten i. d. R. schutzbedürftiger sind als weit verbreitete, da

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sich Gefährdungsfaktoren schneller auf den Gesamtbestand der Art auswirken können

(BERNOTAT et al. 2002a).

Da für die bundesweite Häufigkeit der Vogelarten gemäß SÜDBECK et al. (2009) keine Einstu-

fung für sehr häufige Vogelarten vorliegt, wurde die Kategorie „sehr häufig“ für das vorliegende

Bewertungssystem ergänzt und umfasst die Vogelarten mit über einer Million Brutpaaren in

Deutschland.

Für Artengruppen, denen in den Roten Listen keine Einstufungen der aktuellen Bestandssitu-

ation zugewiesen sind, wie beispielsweise den Libellen oder Käfern, können hilfsweise Daten

aus aktueller Fachliteratur herangezogen werden. Die im vorliegenden Bewertungssystem bei-

spielhaft eingestuften Häufigkeiten der Libellen und Käfer beruhen auf den Angaben von

DIERSCHKE & BERNOTAT (2012).

Tab. 2: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Häufigkeit / Seltenheit der Art in Deutschland“ und „Häufigkeit / Seltenheit der Vogelart in Deutschland“

Skalierung der Wertstufe

Häufigkeit / Seltenheit der Art in Deutschland

(Kategorien gemäß LUDWIG et al. 2009)

Häufigkeit / Seltenheit der Vogelart in Deutschland

(Kategorien gemäß SÜDBECK et al. 2009 - ergänzt; BP = Brutpaare)

1 (sehr gering) sh = sehr häufig sh = sehr häufig (> 1 Mio. BP) 1)

2 (gering) h = häufig h = häufig (100.000-1 Mio. BP)

3 (mäßig) mh = mäßig häufig mh = mittelhäufig (10.000-100.000 BP)

4 (mittel) - -

5 (hoch) s = selten s = selten (1.000-10.000 BP)

6 (sehr hoch) ss = sehr selten ss = sehr selten (< 1.000 BP)

7 (extrem hoch)

es = extrem selten ex = ausgestorben oder verschol-len mit letztem Nachweis

es = extrem selten, mit geografischer Restriktion

1) Die Kategorie sh = sehr häufig wurde für das vorliegende Bewertungssystem ergänzt.

Da für die LRT keine eigenständige Rote Liste vorliegt, in der die Häufigkeit bzw. Seltenheit

angegeben ist, wird hier auf den Gesamtbestand des jeweiligen LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands zurückgegriffen. Die Einstufung erfolgt nach den von LAMBRECHT & TRAUTNER

(2007) ermittelten Klassengrößen (Tab. 3). In dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) wurde eine sechsstufige Skala verwendet. Da im vorlie-

genden F+E-Vorhaben eine siebenstufige Skalierung verwendet wird, wurde daher eine zu-

sätzliche Skalierungsstufe für extrem kleine Vorkommen (≤ 125 ha) ergänzt.

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Tab. 3: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Häufigkeit / Seltenheit des LRT in den FFH-Gebieten Deutschlands“

Skalierung der Wertstufe

Häufigkeit / Seltenheit des LRT in den FFH-Gebieten Deutschlands: Gesamtbestand des LRT in den FFH-Gebieten Deutschlands (in ha)

(Kategorien gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER 2007 - ergänzt)

1 (sehr gering) > 128.000

2 (gering) > 32.000 – 128.000

3 (mäßig) > 8.000 – 32.000

4 (mittel) > 2.000 – 8.000

5 (hoch) > 500 – 2.000

6 (sehr hoch) > 125 – 500

7 (extrem hoch) ≤ 125 1)

1) Die Kategorie ≤ 125 ha wurde für das vorliegende Bewertungssystem ergänzt.

C 1.3 Kriterium: Erhaltungszustand der Art / des LRT

Begründung der Relevanz

Ein wesentliches Ziel der FFH-RL ist die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen

Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Ge-

mäß Artikel 11 der FFH-RL ist der Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume regelmäßig

zu überwachen, wobei sich die Beurteilungsmaßstäbe aus den Kriterien für die Definition des

günstigen Erhaltungszustands ableiten. Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, dass LRT

oder Arten, für die im Rahmen des EU-weiten Monitorings ein ungünstiger Erhaltungszustand

ermittelt wurde, in ihrem Bestand besonders bedroht sind und eines besonderen Schutzes

bedürfen. Die Beeinträchtigung derartig defizitärer Lebensraumtypen und Arten ist besonders

nachteilig für die Kohärenz des Netzes Natura 2000, aber auch für die europarechtlich ge-

schützten Arten und Lebensräume generell. Auch im Kontext artenschutzrechtlicher Bestim-

mungen wird an verschiedenen Stellen auf den Erhaltungszustand Bezug genommen. So ist

beispielsweise für das artenschutzrechtliche Störungsverbot maßgeblich, dass sich der Erhal-

tungszustand der Population der betreffenden Art nicht verschlechtert (§ 44 Abs. 1

Nr. 2 BNatSchG) und die artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung wird dahingehend einge-

schränkt, dass sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert

(§ 45 Abs. 7 BNatSchG). Unter fachlichen Gesichtspunkten ist der Erhaltungszustand von Le-

bensraumtypen und Arten damit gleichfalls bei der Beurteilung der Schwere von Beeinträchti-

gungen und damit im Alternativenvergleich zu berücksichtigen. Hierfür spricht auch, dass letzt-

lich eine große Schnittmenge besteht zwischen den Kriterien, die für die Einstufung als priori-

tärer Lebensraum oder prioritäre Art maßgeblich sind, und den Kriterien, die für die Einstufung

in einen ungünstigen Erhaltungszustand maßgeblich sind.

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Erläuterung des Kriteriums

Für die drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen (kontinental, atlantisch

und alpin) liegen sowohl im europäischen als auch im nationalen Bezugsrahmen aktuelle und

nach einheitlichen Maßstäben ermittelte Einstufungen für die LRT und FFH-Arten vor.

Der Erhaltungszustand der FFH-Arten und LRT auf der biogeografischen Ebene Europas bzw.

Deutschlands ist eine zusammenfassende Beurteilung aus folgenden Einzelkriterien: Größe

des Verbreitungsgebietes, Größe der Population, Größe des Lebensraumes und Zukunftsaus-

sichten. Aus einer dreistufigen Bewertung dieser Einzelparameter ergibt sich wiederum eine

dreistufige Gesamteinstufung in den sogenannten „Ampelfarben“ (grün = „günstig“, gelb = „un-

günstig-unzureichend“ und rot = „ungünstig-schlecht“). Nach dieser Einstufung liegen für die

Arten und LRT der FFH-Richtlinie Einschätzungen zu ihren Erhaltungszuständen in den drei

biogeografischen Regionen (atlantisch, kontinental und alpin) sowohl einzeln für die Mitglied-

staaten, als auch als Gesamtbewertung für die EU vor. Diese sind für die vergleichende na-

turschutzfachliche Bewertung auf der Typebene zu berücksichtigen. Die Gesamtbewertung

der Erhaltungszustände der Arten bzw. der LRT in den biogeografischen Regionen Europas

und Deutschlands kann der Internetseite http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 entnommen wer-

den.

Für die drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen (kontinental, atlantisch

und alpin) liegen sowohl im europäischen als auch im nationalen Bezugsrahmen aktuelle und

nach einheitlichen Maßstäben ermittelte Einstufungen für die LRT und FFH-Arten vor. Die Ein-

stufungen der Erhaltungszustände auf den verschiedenen Bezugsebenen sollen für die Be-

wertung herangezogen werden, um die besondere Schutzverantwortung gegenüber den be-

treffenden Arten und LRT in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. FFH-Arten oder LRT,

die bundesweit z. B. einen günstigen Erhaltungszustand aufweisen, können im übergeordne-

ten räumlichen Bezugssystem (europaweit) einen ungünstigen Erhaltungszustand besitzen,

wodurch sich eine besondere Verantwortlichkeit gegenüber diesen Arten oder LRT ergibt. Auf

Länderebene ist eine Bewertung der Erhaltungszustände weder durch das guidance document

zum Artenschutz noch im Verfahren zur Erstellung des Berichts nach Art. 17 vorgesehen

(HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT 2011). Daher liegen nicht in allen Bundesländern Ein-

stufungen zu den Erhaltungszuständen vor. Aus diesen Gründen wird auf eine Berücksichti-

gung der Erhaltungszustände auf Länderebene verzichtet.

Es sind die folgenden Bewertungskriterien heranzuziehen:

Erhaltungszustand der Art/des LRT in der relevanten biogeografischen Re-gion Europas

Erhaltungszustand der Art/des LRT in der relevanten biogeografischen Re-gion Deutschlands

Für die Vogelarten liegen weder auf europäischer noch auf bundesweiter Ebene Einstufungen

zu den Erhaltungszuständen vor. Daher entfällt für diese das Kriterium Erhaltungszustand.

Ersatzweise wird für die Bewertung der Typebene der Vogelarten das Kriterium „Anteil der

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Gefährdung in den Bundesländern“ herangezogen. Dieses wird im nachfolgenden Abschnitt

C 1.4 näher erläutert.

Skalierung

Für die naturschutzfachliche Bewertung im Rahmen des Alternativenvergleichs wurden die auf

dem „Ampelverfahren“ beruhenden Bewertungsstufen der Erhaltungszustände „ungünstig-

schlecht“ (rot), „ungünstig-unzureichend“ (gelb) und „günstig“ (grün) in die siebenstufige Skala

übertragen (s. Tab. 4). Die Kategorie „unbekannt“ wurde dabei nicht berücksichtigt, da diese

keine bewertungsrelevante Information für den Alternativenvergleich darstellt. Für die Skalie-

rung der Kategorien des Erhaltungszustandes wurde von einer Gleichverteilung über die sie-

ben Wertstufen abgesehen, da Arten mit einem „ungünstigen“ bzw. einem „ungünstig-unzu-

reichendem“ Erhaltungszustand eine deutlich höhere Einstufung erhalten sollen, als Arten mit

einem „günstigen“ Erhaltungszustand.

Tab. 4: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Erhaltungszustand der Art/des LRT in der relevanten biogeografischen Region Europas und Deutschlands“

Skalierung der Wertstufe

Erhaltungszustand der Art/des LRT in der relevanten biogeografischen Region Europas und Deutschlands

1 (sehr gering) günstig (grün)

2 (gering)

3 (mäßig)

4 (mittel)

5 (hoch) ungünstig-unzureichend (gelb)

6 (sehr hoch)

7 (extrem hoch) ungünstig-schlecht (rot)

C 1.4 Kriterium: Anteil der Gefährdung der Vogelarten in den Bundesländern

Begründung der Relevanz

Da bislang keine zu den FFH-Arten vergleichbaren europa- und bundesweiten Einstufungen

der Erhaltungszustände für die Vogelarten vorliegen, wird der Anteil Gefährdung in den Bun-

desländern als ein adäquates „Ersatzkriterium“ für die naturschutzfachliche Bewertung der Vo-

gelarten angesehen. Dabei soll hier der Anteil der besiedelten Bundesländer, in denen eine

Vogelart mindestens als „gefährdet“ gilt, herangezogen werden. Der Grundgedanke ist, dass

die Arten eine höhere Schutzbedürftigkeit aufweisen, je größer der Anteil an Gebieten ist, in

denen die Art als gefährdet gilt.

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Erläuterung des Kriteriums

Das Kriterium ist bei der Bewertung der Typebene der Vogelarten zu berücksichtigen und be-

misst den Anteil der besiedelten Bundesländer in denen eine Art mindestens als „gefährdet“

gilt (Gefährdungsgrade 3, 2, 1,0). Randvorkommen gehen dabei nur halb in die Berechnung

mit ein. Dieses Kriterium wurde von DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) im Rahmen der Zusam-

menstellung von Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere entwickelt und in

dieser Publikation näher erläutert. Dieses Kriterium soll auch für das vorliegende F+E-Vorha-

ben herangezogen werden, um die naturschutzfachliche Bedeutung der Vogelarten zu bewer-

ten.

Skalierung

Die von DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) verwendete fünfstufige Skalierung des Anteils der Ge-

fährdung in den Bundesländern wurde auf die hier verwendete siebenstufige Skalierung über-

tragen (s. Tab. 5). Dabei gelangt eine Art in die höchste Skalierungsstufe, wenn sie in mehr

als 85 % aller Bundesländer eine Gefährdungseinstufung aufweist. In die niedrigste Skalie-

rungsstufe werden hingegen Arten eingestuft, die in maximal 20 % der Länder als mindestens

„gefährdet“ eingestuft sind. Die Einstufung der Vogelarten in die dargestellten Skalierung

wurde bereits von DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) vorgenommen und kann der Publikation

entnommen werden. Die Veröffentlichung kann auf der Internetseite http://www.bfn.de/0306_eingriffe-

toetungsverbot.html eingesehen werden.

Tab. 5: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Anteil der Gefährdung der Vogelarten in den Bundesländern“

Skalierung der Wertstufe

Anteil der Gefährdung der Vogelarten in den Bundesländern

(Kategorien gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT (2012))

1 (sehr gering) in 0-15 % der Bundesländer gefährdet

2 (gering) in >15-30 % der Bundesländer gefährdet

3 (mäßig) in >30-45 % der Bundesländer gefährdet

4 (mittel) in >45-55 % der Bundesländer gefährdet

5 (hoch) in >55-70 % der Bundesländer gefährdet

6 (sehr hoch) in >70-85 % der Bundesländer gefährdet

7 (extrem hoch) in >85-100 % der Bundesländer gefährdet

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C 1.5 Kriterium: Regenerierbarkeit der LRT

Begründung der Relevanz

Die Regenerierbarkeit von Lebensräumen ist vor dem Hintergrund des Ziels der Bewahrung

oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von besonderer Bedeutung.

Grundsätzlich wird vor dem Hintergrund dieses Ziels die Beeinträchtigung von Lebensräumen,

die kurzfristig und mit hoher Erfolgsaussicht wiederherstellbar sind, weniger schwerwiegend

für die Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 einzuschätzen sein, als die Beein-

trächtigung von Lebensräumen, die nur sehr langfristig und mit geringer Erfolgsaussicht wie-

derherzustellen sind. Dieser Sachverhalt wird so auch vom Bundesverwaltungsgericht gese-

hen. Danach können Kohärenzsicherungsmaßnahmen im Einzelfall zur Minderung der Beein-

trächtigungsschwere beitragen, insbesondere wenn die Beeinträchtigung eingriffs- und zeit-

nah und mit hoher Erfolgsaussicht ausgeglichen werden kann. Eine solche Beeinträchtigung

wiegt weniger schwer als eine Beeinträchtigung, bei der ein Ausgleich nur eingriffsfern, lang-

fristig und mit relativ ungewissem Erfolg möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 9. Juli 2009 - 4 C

12.07). Da die Einstufung der Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen nicht in die Gefähr-

dungseinstufung der Biotoptypen (und den ihnen zugeordneten LRT) einfließt (RIECKEN et al.

2006), stellt dieses Kriterium eine wichtige Zusatzinformation für die vergleichende Alterna-

tivenbeurteilung dar. Sie stellt eine wesentliche Information zur Bewertung der Schwere von

Eingriffen dar, da sie die Empfindlichkeit der Biotoptypen (und den ihnen zugeordneten LRT)

insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden erheblichen Verluste abbildet.

Erläuterung des Kriteriums

Das Kriterium Regenerierbarkeit beschreibt das Potenzial eines LRT zur (selbstständigen) Re-

generation nach Beendigung negativer Beeinträchtigungen, aber auch die Möglichkeit einer

Wiederentwicklung durch gestaltendes Eingreifen des Menschen (PLACHTER et al. 2002). Für

die Biotoptypen liegen Einstufungen zur Regenerierbarkeit vor (RIECKEN et al. 2006). Da den

LRT in RIECKEN et al. (2006) die entsprechenden Biotoptypen zugeordnet sind, können die

Einstufungen unter Berücksichtigung der im Abschnitt „Skalierung“ beschriebenen Vorgehens-

weise entsprechend verwendet werden. Für die naturschutzfachliche Bewertung im Rahmen

des Alternativenvergleichs ist daher die Berücksichtigung des folgenden Kriteriums relevant:

Regenerierbarkeit der Biotoptypen eines LRT

Skalierungsvorschlag

Die Regenerierbarkeit ist in der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands für alle

Biotoptypen klassifiziert worden (RIECKEN et al. 2006) und kann mit Einschränkungen auf die

entsprechenden LRT übertragen werden. Da einem LRT mehrere Biotoptypen zugeordnet

sein können (s. Anhang 3 und Anhang 4), liegen für einen LRT je nach Biotoptyp unterschied-

liche Einstufungen zur Regenerierbarkeit vor. Je nach Vorhaben muss fachgutachterlich fest-

gestellt werden, welche/r Biotoptyp/en konkret im Projekt betroffen ist/sind. Dementsprechend

ist/sind diese/r für die Bewertung zu berücksichtigen.

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Die Kategorien der Roten Liste zur Regenerierbarkeit wurden für die vergleichende Bewertung

wie in Tab. 6 dargestellt in die siebenstufige Skalierung übertragen. Zusätzlich wurde eine

weitere Kategorie „A = regenerierbar“ aufgenommen, die auf Grundlage fachgutachterlicher

Einschätzungen beruhen soll. Diese Kategorie ermöglicht eine größere Differenzierung, da

auch LRT, die in kürzerer Zeit regenerierbar sind, Berücksichtigung finden. In den Einstufun-

gen, die im Anhang 3 und Anhang 4 vorgenommen wurden, wurde die Kategorie A noch nicht

vergeben, da diese Zuordnung einzelfallspezifisch, fachgutachterlich vorgenommen werden

muss.

Tab. 6: Kategorien und Skalierung der Wertstufen des Kriteriums „Regenerierbarkeit der Biotoptypen eines LRT“

Skalierung der Wertstufe

Regenerierbarkeit der Biotoptypen eines LRT (Kategorien gemäß RIECKEN et al. 2006 - ergänzt)

1 (sehr gering) A 1) = gut regenerierbar (bis 5 Jahre)

2 (gering) B = bedingt regenerierbar (etwa bis 15 Jahre)

3 (mäßig)

4 (mittel) S = schwer regenerierbar (15 bis 150 Jahre)

5 (hoch)

6 (sehr hoch) K = kaum regenerierbar (> 150 Jahre)

7 (extrem hoch) N = nicht regenerierbar (in historischen Zeiträumen nicht möglich)

1) Die Kategorie A wurde zusätzlich zu den Kriterien in RIECKEN et al. (2006) aufgenommen und muss einzelfallspezifisch auf

fachgutachterlicher Einschätzung beruhen.

C 1.6 Kriterium: Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art

Begründung der Relevanz

Das Kriterium „Nationale Verantwortlichkeit“ wird als besonders wichtig für den Erhalt der Bio-

diversität angesehen (LUDWIG et al. 2009). So können Arten in ihrem Hauptverbreitungsgebiet

zwar noch relativ häufig sein, aber dennoch aufgrund ihrer Bedeutung als Quellpopulation für

die Bestandssicherung in angrenzenden Gebieten eine hohe Schutzbedürftigkeit aufweisen.

Erläuterung des Kriteriums

Die Nationale Verantwortlichkeit bezeichnet die Bedeutung des nationalen Bestandes einer

Art im Hinblick auf den europäischen oder weltweiten Gesamtbestand. Das Kriteriensystem

zur Einstufung der Verantwortlichkeit beruht auf dem Memorandum zur Verantwortlichkeit von

(GRUTTKE et al. 2004) und ist in der bundesweiten Roten Liste aufgegriffen (LUDWIG et al.

2009). Für die Beurteilung der Verantwortlichkeit sollen u. a. die folgenden Kategorien für das

vorliegende Bewertungssystem berücksichtigt werden:

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!! in besonders hohem Maße verantwortlich ! in hohem Maße verantwortlich (!) in besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich

Die Kategorie !! umfasst Arten, deren Aussterben im Bezugsraum äußerst gravierende Folgen

für den Gesamtbestand hätte bzw. deren weltweites Erlöschen bedeuten würde. In die Kate-

gorie „! In hohem Maße verantwortlich“ werden Arten eingestuft, deren Aussterben gravie-

rende Folgen für den Gesamtbestand hätten bzw. deren weltweite Gefährdung stark erhöhen

würde. Wenn sich im Bezugsraum mindestens eine Population bzw. ein disjunktes Teilareal

geringer Größe der betreffenden Art befindet, das durch bestimmte definierte Formen der Iso-

lation gekennzeichnet ist, wird die Kategorie „(!) in besonderem Maße für hochgradig isolierte

Vorposten verantwortlich“ vergeben (vgl. GRUTTKE et al. 2004). Diese Zuordnungen sind

i. d. R. in den aktuellen Roten Listen der Arten vorgenommen (HAUPT et al. 2009). Für die

Vogelarten gibt es keine in das System von GRUTTKE et al. (2004) übertragbare Einstufung,

weshalb für diese auf die Berücksichtigung des Kriteriums „Nationale Verantwortlichkeit“ ver-

zichtet wird. Ersatzweise wird für die Vogelarten, das Kriterium „Gefährdung der Vogelart in

Europa im globalen Kontext (SPEC)“ verwendet (s. Kap. C 1.7).

Skalierung

Da die oben genannten Kategorien eine besondere naturschutzfachliche Bedeutung der Arten

herausstellen, werden diese nicht wie die übrigen Kriterien über sieben Stufen skaliert, son-

dern in Form von Zuschlägen im Bewertungssystem hervorgehoben (vgl. z. B. auch vergleich-

bares Vorgehen bei DIERSCHKE & BERNOTAT (2012); s. Kap. D)).

Tab. 7: Berücksichtigung des Kriteriums „Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art“ in Form von Zuschlägen

Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art Zuschlag

!! in besonders hohem Maße verantwortlich + 0,5

! in hohem Maße verantwortlich + 0,3

(!) in besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich + 0,5

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C 1.7 Kriterium: Gefährdung der Vogelart in Europa im globalen Kontext (SPEC)

Begründung der Relevanz

Das Kriterium „Gefährdung der Art in Europa im globalen Kontext (SPEC)“ ist für die Beurtei-

lung des naturschutzfachlichen Wertes der Vogelarten als Ersatz für die fehlende Einstufung

der „Nationalen Verantwortlichkeit“ und der fehlenden Zuordnung der Priorität in der VS-RL

unzweifelhaft von Bedeutung. Die Kategorien gemäß SPEC (Species of European Conserva-

tion Concern) berücksichtigen in gewissem Maße den Erhaltungszustand der Arten in Europa,

als auch die nationale Verantwortlichkeit bei gefährdeten Arten und bieten somit eine Einstu-

fung, die die naturschutzfachliche Wertigkeit der Arten hervorhebt. Die SPEC-Zuordnungen

stellt bislang das einzige europäische Standard einer Prioritätensetzung für die Vogelarten dar

(SÜDBECK et al. 2007) und wird daher für das vorliegende Bewertungssystem als notwendig

erachtet.

Erläuterung des Kriteriums

Für die Vogelarten ist die Berücksichtigung des Kriteriums „Gefährdung der Vogelart in Europa

im globalen Kontext“ vorgesehen. Die Kategorien gemäß SPEC (Species of European Con-

servation Concern) beinhalten die weltweite Gefährdung bzw. Konzentration des Vorkommens

der Arten und in gewissem Umfang den Erhaltungszustand der Arten in Europa sowie deren

nationale Verantwortlichkeit. Es werden drei Kategorien unterschieden (PAPAZOGLOU et al.

2004; SÜDBECK et al. 2009):

SPEC 1: > 50% des Weltbestandes sind auf Europa konzentriert und die Art ist global

im Bestand gefährdet.

SPEC 2: > 50% des Weltbestandes in Europa und negative Bestandsentwicklung bzw.

ungünstiger Erhaltungszustand in Europa.

SPEC 3: Arten mit negativer Bestandsentwicklung bzw. ungünstigen Erhaltungszu-

stand in Europa, die aber nicht auf Europa konzentriert sind.

Skalierung

Da die oben genannten Kategorien eine besondere naturschutzfachliche Bedeutung der Vo-

gelarten herausstellen, werden diese nicht wie die übrigen Kriterien über sieben Stufen ska-

liert, sondern wie das Kriterium „Nationale Verantwortlichkeit“ (s. C1.6) in Form von Zuschlä-

gen im Bewertungssystem hervorgehoben (s. Kap. D).

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Tab. 8: Berücksichtigung des Kriteriums „Gefährdung der Vogelart in Europa im globalen Kontext“ in Form von Zuschlägen

Für Vogelarten: Gefährdung in Europa im globalen Kontext Zuschlag

SPEC 1 + 0,5

SPEC 2 + 0,3

SPEC 3 + 0,2

C 1.8 Kriterium: Kennzeichnung als prioritär * (FFH-RL)

Begründung der Relevanz

Die FFH-RL nimmt eine Differenzierung in prioritäre und nicht prioritäre Lebensraumtypen und

Arten vor. Die prioritären Arten und Lebensraumtypen sind innerhalb der EU besonders ge-

fährdet oder bedroht und weisen damit eine besondere Schutzbedürftigkeit auf. Entsprechend

wird bei der Zulassung von Ausnahmen gemäß Artikel 6 Abs. 4 FFH-RL zwischen prioritären

und nicht prioritären Arten unterschieden. Auch für die vergleichende Bewertung stellt die Un-

terscheidung von prioritären und nicht prioritären LRT und Arten ein wichtiges Kriterium dar,

welches in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besondere Berücksichtigung

fand (BVerwG 4 A 28.01 vom 17.05.2002, S. 19 ff).

Erläuterung des Kriteriums

Als prioritär sind in der FFH-RL Arten und Lebensraumtypen eingestuft, die innerhalb der EU

besonders gefährdet oder vom Verschwinden bedroht sind. Die prioritären Arten und LRT sind

in der FFH-RL mit einem * gekennzeichnet. Die Unterscheidung in „prioritär“ und „nicht priori-

tär“ ist ein aus der FFH-RL eindeutig ableitbares Kriterium, dem ein hohes Gewicht zukommt.

Die Berücksichtigung in Form eines Zuschlags (s. Skalierung) ist eine Möglichkeit, der Bedeu-

tung dieses Kriteriums Rechnung zu tragen. Obwohl die Priorität ein Kriterium ist, für das aus-

schließlich im Zusammenhang mit dem Natura 2000-Gebietsschutz besondere Anforderungen

genannt werden, ist für das vorliegende Bewertungssystem eine Berücksichtigung dieses Kri-

teriums sowohl unter artenschutzrechtlichen, als auch unter Gesichtspunkten des Natura

2000-Gebietsschutzes vorgesehen. Die Einstufung als „prioritär“ soll die besondere Gefähr-

dung der Arten und LRT in der EU reflektieren. Allerdings basiert diese Einstufung auf einer

Datengrundlage von vor 1992 und ist somit deutlich weniger aktuell als z. B. die fachlich fort-

geschriebenen und aktuelleren Kriterien der Einstufungen von Gefährdung oder Erhaltungs-

zustand. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der FFH-RL „Erhalt der Artenvielfalt“ ist eine

Berücksichtigung dieses Kriteriums grundsätzlich auch im artenschutzrechtlichen Kontext als

sachgerecht anzusehen, wobei nur sehr wenige Anhang II-Arten und keine Anhang IV-Arten

explizit als prioritär eingestuft wurden. Problematisch ist zudem, dass für die Vogelarten keine

entsprechenden Einstufungen bestehen. Dies führt z. B. beim Vergleich der Gebietskategorien

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zu einer systematischen und naturschutzfachlich nicht zu begründenden Benachteiligung von

Vogelschutzgebieten gegenüber FFH-Gebieten beim Alternativenvergleich.

Skalierung

Die Einstufung von Arten und LRT als „prioritär“ wird als ein bedeutsames Kriterium berück-

sichtigt, das auf der Typebene in die Gesamtbewertung mit einfließt. Für die vergleichende

Bewertung ist für prioritäre Arten und LRT ihrer Bedeutung gemäß ein Zuschlag vorgesehen

(s. Kap. D.2.1.1). Dadurch wird die besondere naturschutzfachliche Relevanz des Kriteriums

im Bewertungssystem hervorgehoben (s. Kap. C).

Tab. 9: Berücksichtigung des Kriteriums „Priorität“ in Form eines Zuschlags

Kennzeichnung als prioritär * Zuschlag

Prioritäre Art oder prioritärer LRT + 1,0

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2 Kriterien zur Bewertung der Schutzgegenstände auf der Objektebene

Neben der naturschutzfachlichen Bewertung der Schutzgegenstände auf der Typebene ist für

den Vergleich verschiedener Alternativen die Beurteilung der konkreten Ausprägung des

Schutzgegenstandes im Schutz- bzw. Projektgebiet notwendig. Diese Bewertung wird auf der

sogenannten Objektebene vorgenommen und ergänzt damit die vergleichende Bewertung

der Schutzgegenstände im Rahmen des Alternativenvergleichs (s. Abb. 3).

Für die Beurteilung der Schutzgegenstände auf der Objektebene ist die ABC-Bewertung der

Erhaltungszustände konkreter Bestände, die im Rahmen des FFH-Monitorings und der Be-

richtspflichten in Deutschland etabliert worden ist, vorgesehen(LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT

NATURSCHUTZ (LANA) 2001; SACHTELEBEN & BEHRENS 2010; SCHNITTER et al. 2006). Das drei-

stufige System weist eine geringere Differenzierungsmöglichkeit als das, bei der Typebene

verwendete, siebenstufige System auf. Bei der Entwicklung der Fallbeispiele zeigte sich je-

doch, dass die Dreistufigkeit auf der Objektebene für die vergleichende Bewertung hinreichend

genau ist. Zudem sind den ABC-Einstufungen Art- und LRT-spezifische Merkmale zugeordnet,

was für die Bewertung auf der Objektebene besonders hilfreich ist. Zur Bewertung der Arten

sind die drei Kriterien „Zustand der Population“ (Populationsgröße und -struktur), „Habitatqua-

lität“ (artspezifische Struktur) und „Beeinträchtigungen“ vorgegeben (SACHTELEBEN et al.

2010a). Die Beurteilung des Erhaltungszustandes des LRT erfolgt mithilfe der Kriterien „Voll-

ständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen“, „Vollständigkeit des lebensraumtypi-

schen Arteninventars“ und „Beeinträchtigungen“ (SACHTELEBEN et al. 2010b). Das Kriterium

„Beeinträchtigung“ ist im Sinne der Beurteilung einer bestehenden Vorbelastung auf der Ob-

jektebene zu berücksichtigen. Die Einstufung erfolgt für jedes Kriterium dreistufig (A, B, C),

woraus sich wiederum die dreistufige Gesamtbewertung für den konkreten Erhaltungszustand

des Schutzgegenstandes im Schutz- bzw. im Projektgebiet ergibt (s. Kap. D 2.1.2).

Die Kriterien für die ABC-Bewertung des Erhaltungszustandes liegen in Deutschland bislang

für die FFH-Arten des Anhangs II und IV der FFH-RL vor SACHTELEBEN & BEHRENS (2010).

Für Vogelarten gibt es dieses Bewertungsschema gemäß SACHTELEBEN & BEHRENS (2010)

bisher nicht. Daher ist für die Vogelarten die lokale Population nach RUNGE et al. (2010) abzu-

grenzen. Ist eine Abgrenzung der lokalen Population nicht möglich (z. B. aufgrund fehlender

Daten), kann die Population einer Art auch anhand des Untersuchungsgebietes abgegrenzt

werden. Anschließend ist die lokale Population unter Berücksichtigung aktueller Fachliteratur

im Sinne von SACHTELEBEN & BEHRENS (2010) fachgutachterlich einzustufen. Alternativ oder

ergänzend können auch die Bewertungsindikatoren zur Bewertung des Erhaltungszustandes

von Vogelarten des Umweltbundesamtes Österreich (ELLMAUER 2005) berücksichtigt werden.

Liegen mehrere lokale Populationen einer Art oder mehrere Vorkommen eines LRT in einem

Projekt vor, deren Erhaltungszustände auf der Objektebene unterschiedlich bewertet wurden,

sind die Erhaltungszustände der lokalen Populationen einer Art bzw. der Vorkommen der LRT

zusammenzuführen, sodass ein Erhaltungszustand für die Art oder für den LRT vorliegt.

Dafür können hilfsweise die Aggregationsvorschriften von SCHNITTER et al. (2006) aufgegriffen

werden.

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Diese Publikation ist unter http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/monitoring/Gesamtsonderheft_2_

Bewertungsschemata.pdf einsehbar. Die Aggregationsvorschriften sind eigentlich für die Aggregation

der Einstufungen der Einzelkriterien zur Ermittlung des Erhaltungszustandes vorgesehen.

Diese Aggregationsvorschriften können aber hier hilfsweise für die Ermittlung eines Erhal-

tungszustandes aus der Einstufung verschiedener Erhaltungszustände der lokalen Populatio-

nen verwendet werden. Diese Zusammenführung der verschiedenen Bestände eines LRT o-

der der lokalen Population einer Art ist notwendig, da die Bewertung der Konfliktschwere in-

nerhalb der Alternativen gesamthaft auf die Auswirkungen auf die Bestände einer Art oder

eines LRT abzielt.

Die Erhaltungszustände können für Arten und LRT des ausgewiesenen Schutzgebietes den

sogenannten „Standarddatenbögen“, die mit unterschiedlicher Aktualität und somit auch Ge-

nauigkeit zu allen Natura 2000-Gebieten eines Bundeslandes vorliegen, entnommen und für

die Bewertung berücksichtigt werden. Zur konkreten Beurteilung der im Schutzgebiet vorkom-

menden Arten muss, wie für die Arten außerhalb der Schutzgebiete, allerdings i. d. R. auf

genauere Erfassungen und Einstufungen z. B. durch Basisdaten-/ Grunddatenerhebungen o-

der auf eigene Kartierungen zurückgegriffen werden. Grundsätzlich sind aktuelle und fachlich

valide Angaben für die Bewertung zu verwenden. Mit der etablierten ABC-Einstufung

(LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ (LANA) 2001; SACHTELEBEN & BEHRENS 2010;

SCHNITTER et al. 2006) ist bereits eine einfache dreistufige art- bzw. LRT-spezifische Skalie-

rung vorgegeben, die für die vergleichende Bewertung herangezogen werden kann. Der Vor-

teil der beschriebenen Vorgehensweise ist, dass die Arten und LRT nach einem einheitlichen

Schema bewertet werden, das die Bedeutung des konkreten Bestandes der Arten und LRT

beurteilt. Die vorgesehene Bewertung der Schutzgegenstände auf der Objektebene stellt so-

mit eine pragmatische, operationalisierte Vorgehensweise dar, wie sie für die FFH-

Alternativenbewertung notwendig ist.

Wenn bereits aufgrund der Einstufung der Typebene und des Beeinträchtigungsumfangs eine

eindeutige Entscheidung hinsichtlich einer günstigeren Variante möglich ist, kann in solchen

Fällen mit entsprechend fachlich nachvollziehbarer Begründung auf eine Einstufung der Ob-

jektebene verzichtet werden.

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Abb. 3: Übersicht über die Objektebene im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung

3 Kriterien zur Einstufung der Beeinträchtigung der Schutzgegenstände

Neben der Einstufung des naturschutzfachlichen Wertes auf der Typebene und der Bedeutung

des Schutzgegenstandes auf der Objektebene ist der Beeinträchtigungsumfang eines Schutz-

gegenstandes durch ein Projekt von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Kon-

fliktschwere. Dabei spielt sowohl die flächenmäßige Ausdehnung der Beeinträchtigung als

auch die Stärke der Beeinträchtigung (Totalverlust oder nur Teilverlust relevanter Funktionen)

einer Art oder eines LRT eine wichtige Rolle. Für die vergleichende Alternativenprüfung sind

die vorhabenbedingten Wirkungen eines Projektes auf den langfristigen Fortbestand der Be-

stände einer Art/ eines LRT von entscheidender Relevanz. Neben der naturschutzfachlichen

Bewertung auf der Typ- und Objektebene stellt die Einstufung des Beeinträchtigungsumfangs

einen weiteren Schritt dar, um die, aus naturschutzfachlicher Sicht gesehen, beste Variante

eines Projektes zu ermitteln. Aufgrund der entwickelten Bewertungsmethodik (s. Kapitel D) ist

die Beeinträchtigung zunächst unabhängig vom naturschutzfachlichen Wert des Schutzge-

genstandes (der durch die Kriterien der Typ- und Objektebene bestimmt wird) den sieben Ska-

lierungsstufen zuzuordnen. Durch diese unabhängige Einstufung der Beeinträchtigung ist es

möglich, einen einheitlichen Bewertungsrahmen vorzugeben. Die Einstufung der Beeinträch-

tigung ist jedoch nicht völlig losgelöst von den betroffenen Arten und LRT. Durch die gewählten

Einstufungsvorschriften für die Skalierungsstufen fließen indirekt zusätzliche LRT- und artspe-

zifische Eigenschaften mit ein, da beispielsweise für die Bewertung der Flächenverluste der

LRT und Habitate die Verwendung der Orientierungswerte gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER

(2007) vorgesehen ist. Bei der Entwicklung dieser Orientierungswerte wurden u. a. die Be-

standsgrößen der Arten oder LRT in den FFH-Gebieten berücksichtigt. Da für die Einstufung

der Beeinträchtigungskriterien wie die projektbedingte Mortalität nicht auf ähnliche Hilfsgrößen

zurückgegriffen werden kann, werden zusätzliche artspezifische Eigenschaften in Form der

populationsbiologischen Empfindlichkeit der Arten berücksichtigt, die für die Auswirkungen der

Beeinträchtigung relevant sind.

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Erst durch die Zusammenführung des Naturschutzfachlichen Wertindexes mit den Skalie-

rungsstufen der Beeinträchtigung ergibt sich der Wert für die Konfliktschwere in Bezug auf das

entsprechende Beeinträchtigungskriterium (s. Kap. D). In der Abb. 4 sind die Kriterien zur Ein-

stufung der Schutzgegenstände auf der Beeinträchtigungsebene dargestellt. Diese werden in

den folgenden Abschnitten C 3.1 und C 3.2 getrennt für LRT und Arten dargestellt und disku-

tiert. Die Kriterien wurden in Anlehnung an die, in der saP zu prüfenden, individuenbezogenen

Verbotstatbestände sowie der in der FFH-VP zu beurteilenden erheblichen Beeinträchtigung

ausgewählt. Da das vorliegende Bewertungssystem auf eine naturschutzfachliche Bewertung

für den Alternativenvergleich abzielt, sind sowohl für die artenschutzrechtliche als auch für die

FFH-rechtliche Bewertung die gleichen Beeinträchtigungskriterien vorgesehen. Unterschiede

in der Bewertung können sich in einigen Fällen beispielsweise daraus ergeben, dass der Flä-

chenverlust eines bestimmten Habitates unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht

in die Bewertung einfließt, da dieser keinen Verbotstatbestand auslöst, unter FFH-rechtlichen

Aspekten jedoch eine Erheblichkeit verursacht. Je nach vorliegendem Verbotstatbestand oder

die Erheblichkeit auslösenden Sachverhaltes, wird nur das prognostizierte Beeinträchtigungs-

kriterium für die Art oder den LRT eingestuft. So werden in einigen Fällen für eine Art beispiels-

weise nur ein Beeinträchtigungskriterium, in anderen Fällen aber auch mehrere Kriterien ein-

zustufen sein.

Abb. 4: Übersicht über die Kriterien zur Einstufung der Schutzgegenstände (Arten und LRT) auf der Beeinträchtigungsebene im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung

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C 3.1 Kriterium zur Einstufung der Beeinträchtigung der Lebensraumtypen

Für die Einstufung der Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-

RL ist für den Alternativenvergleich das Kriterium „Verlust von LRT-Fläche“ vorgesehen. Aus-

schlaggebend für die Einstufung ist, dass durch die FFH-VP eine erhebliche Beeinträchti-

gung des LRT eines Natura 2000-Gebietes vorliegt. Ist dieser Tatbestand erfüllt, ist die Ein-

stufung des Flächenverlustes des LRT, unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Ver-

meidung und Verminderung (Maßnahmen zur Schadensbegrenzung), im Rahmen des Al-

ternativenvergleichs vorzunehmen.

C 3.1.1 Kriterium: Verlust von LRT-Fläche

Begründung der Relevanz

Der günstige Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps ist dadurch definiert, dass sein natür-

liches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind

oder sich ausdehnen. Durch die Überbauung/Versiegelung oder durch stoffliche Einwirkungen

solcher Flächen werden unmittelbar maßgebliche Bestandteile, die dem Gebietsschutz unter-

liegen, beeinträchtigt oder zerstört. Die vorhabenbedingten Flächenverluste von LRT sind da-

mit von zentraler Bedeutung für die vergleichende Abschätzung der Beeinträchtigung. Mit zu-

nehmender Größe des LRT-Flächenverlustes nehmen i. d. R. die Voraussetzungen für einen

langfristigen Fortbestand des LRT ab, was vor dem Hintergrund des Ziels der Erhaltung der

Biodiversität als nachteilig zu erachten ist.

Erläuterung des Kriteriums

Um die Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Fläche innerhalb von Natura 2000-Gebieten

zu ermitteln, ist die Größe des Flächenverlustes zu berücksichtigen. Dafür sind sowohl der

direkte Flächenverlust durch Überbauung/Versiegelung als auch die Degradation durch stoff-

liche Einwirkungen (z. B. Stickstoffeintrag oder Schwermetalle) zu beachten, d. h. Funktions-

minderungen sind in Abhängigkeit ihrer Intensität (beispielsweise 20 % oder 40 % Funktions-

minderung) in sogenannte Äquivalenzwerte für vollständige Funktionsverluste / Lebensraum-

verluste zu transformieren. Ein Beispiel für diese Transformation ist in der Publikation von

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) in Kapitel H angegeben. Der Hintergrund dafür ist, dass z. B.

durch Stickstoffeinträge oder durch Zerschneidungswirkungen die Standortbedingungen für

einen LRT in einem solchen Ausmaß beeinträchtigt werden, dass diese Flächen in Zukunft in

ihrer Funktion teilweise oder ganz wegfallen können. In der Publikation von LAMBRECHT &

TRAUTNER (2007) wird das Flächenäquivalent errechnet, indem die Flächendimension der Ha-

bitatbeeinträchtigung (in m²) mit dem prozentualen Funktionsverlust aufgrund des projektbe-

dingten Wirkfaktors multipliziert wird. Dadurch werden neben den direkten, auch die indirekten

bzw. graduellen Lebensraumverluste berücksichtigt.

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Skalierung

Für die Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf den Verlust von LRT-Fläche ist auf der

Beeinträchtigungsebene der Umfang des Flächenverlustes innerhalb von Natura 2000-Gebie-

ten der siebenstufigen Skalierung zuzuordnen. Dafür ist die Verwendung der Orientierungs-

werte nach LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) und deren Vielfache vorgesehen. Die Fachkon-

ventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP von LAMBRECHT &

TRAUTNER (2007) enthalten u. a. Orientierungswerte für einen unter bestimmten Rahmenbe-

dingungen noch zu tolerierenden Lebensraumverlust. Die Fachkonventionen stellen einen Me-

thodenansatz zur Bestimmung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-

VP dar. Im vorliegenden Bewertungssystem geht es im Unterschied zu den Fachkonventionen

von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) nicht um die Beurteilung der Erheblichkeit von LRT-

Flächenverlusten in Natura 2000-Gebieten, sondern um die Einstufung des Beeinträchtigungs-

umfanges oberhalb der Erheblichkeitsschwelle.

Da die Orientierungswerte auf die ökologischen und naturschutzfachlichen Eigenschaften der

verschiedenen LRT abgestimmt sind sowie umfangreiche Auswertungen der deutschen Na-

tura 2000-Gebietskulisse und der Fachliteratur berücksichtigen, drängte es sich fachlich auf,

für die Einstufung des Verlustes von LRT-Fläche auf die Orientierungswerte der Fachkonven-

tion Bezug zu nehmen. Daher sind im vorliegenden System für die Einstufung des LRT-

Flächenverlustes Vielfache der Orientierungswerte als Grundlage für die Beeinträchtigungs-

bewertung vorgesehen. Die Skalierungsstufe 1 umfasst die LRT-Flächenverluste oberhalb der

Orientierungswerte und somit die Verluste oberhalb der Erheblichkeitsschwelle. Für die

höchste Skalierungsstufe wird als Pessimalwert auf der Basis fachgutachterlicher und metho-

disch bedingter Einschätzungen und Abwägungen das 100-fache des Orientierungswertes

vorgegeben (s. Tab. 10). Für die übrigen Stufen wurden ansteigende Klassengrößen gewählt,

um die Bewertung des Verlustes von LRT-Fläche angemessen zu gewährleisten. Problema-

tisch an der Entwicklung einer absoluten Einstufung ist, eine Skalierung zu finden, die sowohl

großen wie kleinen Projekten gerecht wird. Wird der Pessimalwert relativ niedrig gesetzt, fallen

viele große Projekte mit umfangreichen LRT-Verlusten in die höchste Stufe und sind nicht

mehr differenzierbar. Wird der Pessimalwert relativ hoch gesetzt, wird die Spannbreite zwi-

schen den einzelnen Wertebenen so groß, dass das Risiko besteht, dass kleinere Projekte

trotz maßgeblicher absoluter Unterschiede in der gleichen Beeinträchtigungsstufe enden. Mit

den gewählten Skalierungsstufen ist ein System entwickelt worden, das es ermöglicht, Flä-

chenverluste oberhalb der Erheblichkeitsschwelle angemessen und differenziert einzustufen.

Letztlich ist die Skalierung eine nach fachlichen Erwägungen erfolgte Setzung, die anhand

zahlreicher Beispiele auf Praktikabilität und Plausibilität validiert wurde. Gleichzeitig wird die

Möglichkeit geboten, bei Bedarf auch zusätzliche Skalierungsstufen unter Berücksichtigung

verbal-argumentativer Begründungen zu ergänzen.

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Tab. 10: Skalierung des Kriteriums „Verlust von LRT-Fläche“ (OW = Orientierungswerte der Stufe I ge-mäß LAMBRECHT & TRAUTNER 2007)

Skalierungsstufe Verlust von LRT-Fläche 1)

1 ≥ OW – bis 5-fache des OW

2 > 5 – 10-fache des OW

3 > 10 – 20-fache des OW

4 > 20 – 40-fache des OW

5 > 40 – 60-fache des OW

6 > 60 – 100-fache des OW

7 > 100-fache des OW

1) Für die Bewertung der Beeinträchtigungen durch die vorhabenbedingten Wirkungen müssen die in der FFH-

Verträglichkeitsprüfung angesetzten Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Abweichend von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) ist im vorliegenden Bewertungssystem für

einen relativen Verlust oberhalb der 1 %-Schwelle ebenfalls die Klasse 1 zu verwenden, da es

in der vergleichenden Alternativenprüfung nicht um die Einstufung der Erheblichkeit, sondern

um die Bewertung oberhalb der Erheblichkeitsschwelle geht und es im Rahmen der Alterna-

tivenprüfung zu erwarten ist, dass die Relativ-Schwelle von 1 % regelmäßig überschritten wird.

Die Relativ-Schwelle von 1 % bezieht sich gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) auf den

Verlust der LRT-Fläche in Relation zum Gesamtbestand im FFH-Gebiet.

Für die Einstufung des Verlustes von LRT-Fläche im Rahmen des Alternativenvergleichs ist

zu beachten, dass ausschließlich die Berücksichtigung der Orientierungswerte der Stufe I

gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) vorgesehen sind. Vielfache des Orientierungswertes

der Stufen II oder III würden bei den gewählten Faktoren zu in der Planungspraxis nicht realen

Flächenverlusten von LRT führen, da es diese Gebietsbestände i. d. R. nicht gibt

(vgl. LAMBRECHT & TRAUTNER (2007): Anhang 1).

Für die LRT, die der Klasse 1 der Orientierungswerte gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007)

zugeordnet sind, liegt der Orientierungswert bei 0 m². Um dennoch eine Differenzierung des

Flächenverlustes für diese LRT zu ermöglichen, wird für die LRT der Klasse 1 hilfsweise ein

Orientierungswert von 10 m² angenommen. Somit wird zwischen dem Verlust von beispiels-

weise 70 m² (Skalierungsstufe 2) und 700 m² (Skalierungsstufe 6) des LRT 7110* (Lebende

Hochmoore) differenziert. Ausgenommen sind dabei jedoch Totalverluste der LRT der Klasse

1, die automatisch in die Skalierungsstufe 7 einzuordnen sind.

Treten extreme Flächenverluste von LRT auf, beispielsweise im Rahmen eines Flughafen-

baus, kann das 100-fache des Orientierungswertes auch überschritten werden, sodass sich

für die Konfliktschweren keine Differenzierungsmöglichkeiten ergeben. Dann ist es möglich,

weitere Abstufungen oberhalb der Stufe 7 mithilfe fachgutachterlicher, verbal-argumentativer

Begründungen vorzunehmen.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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Im Anhang 14 sind beispielhaft verschiedene LRT-Flächenverluste und ihre Zuordnung in die

Skalierungsstufen dargestellt.

C 3.2 Kriterien zur Einstufung der Beeinträchtigung von Arten

Bei der Entwicklung des vorliegenden Bewertungssystems wurden die Verbotstatbestände

des § 44 Abs. 1 BNatSchG (Tötungsverbot, Störungsverbot, Schutz der Fortpflanzungs- oder

Ruhestätten und Schutz der Pflanzenstandorte) berücksichtigt, da diese Gegenstand der ar-

tenschutzrechtlichen Prüfung sind und naturschutzfachlich auch für die Erheblichkeitsbeurtei-

lung für Natura 2000-Gebiete eine entscheidende Rolle spielen. Nachstehend werden die re-

levanten Beurteilungskriterien und ihre Feindifferenzierung zur Einstufung von Beeinträchti-

gungen im Rahmen des Alternativenvergleichs für die Vogelarten des Anhangs I und des Art.

4 Abs. 2 der VS-RL, für die europäischen Vogelarten und für die Arten des Anhangs II und IV

der FFH-RL vorgestellt. Ausschlaggebend für die Bewertung ist, ob durch die spezielle arten-

schutzrechtliche Prüfung (saP) festgestellt wurde, dass durch die vorhabenbedingten Wirkun-

gen ein Verbotstatbestand für eine Art ausgelöst wird, oder dass durch die FFH-

Verträglichkeitsprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung prognostiziert wird. Erst wenn trotz

Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung (Maßnahmen zur

Schadensbegrenzung) mindestens einer dieser Tatbestände erfüllt ist, ist die Bewertung der

Schutzgegenstände im Rahmen des Alternativenvergleichs vorgesehen. Die Prognose, ob ein

Verbotstatbestand ausgelöst wird, oder ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, ist nicht

Gegenstand der Alternativenprüfung.

Die im Rahmen des Alternativenvergleichs zur Einstufung der Beeinträchtigung unter Ge-

sichtspunkten des Natura 2000-Gebietsschutzes und des Artenschutzes vorgesehenen

Kriterien sind:

Verlust relevanter Habitatflächen

projektbedingte Mortalität

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

projektbedingte Störung

Entnahme von Pflanzen bzw. Beschädigung oder Zerstörung von Pflanzen-standorten

Die Kriterien für die Skalierung der Beeinträchtigung der Arten werden in den folgenden Ab-

schnitten C 3.2.1 bis C 3.2.5 näher erläutert.

C 3.2.1 Kriterium: Verlust relevanter Habitatflächen von Tierarten

Begründung der Relevanz

Der Verlust relevanter Habitatflächen spielt vor dem Hintergrund der Sicherung des langfristi-

gen Fortbestandes einer Art eine entscheidende Rolle, da diese mit zunehmendem Habitat-

verlust und damit mit dem Verlust von Elementen auf die sie angewiesen sind, entscheidend

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beeinträchtigt wird. Die Berücksichtigung flächenhafter Verluste relevanter Habitate für Tierar-

ten liegt im flächenhaften Bezug des Natura 2000-Gebietsschutzes begründet.

Erläuterung des Kriteriums

Für die Beeinträchtigungsbeurteilung ist der Flächenverlust relevanter Habitate der Tierarten

des Anhangs II der FFH-RL zu ermitteln. Für die Abgrenzung relevanter Habitatflächen liegen

keine allgemeingültigen Vorgaben vor. Die Abgrenzung muss daher im Einzelfall auf Basis

fachgutachtlicher Einschätzungen erfolgen. Da die Beeinträchtigung der Habitate jedoch be-

reits für die FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend berücksichtigt werden muss, liegen

Werte zum Verlust relevanter Habitate i. d. R. vor und können daraus für das hier beschriebene

Bewertungssystem übernommen werden.

Als relevante Habitate werden die Habitate angesehen, die für den langfristigen Fortbestand

einer Art maßgeblich sind. Dabei sind für das vorliegende Bewertungssystem, die in der Pub-

likation von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) angegebenen Bedingungen zur Anwendung der

Orientierungswerte zu berücksichtigen, da die Orientierungswerte als Grundlage für die Be-

wertung des Habitatverlustes im Rahmen des Alternativenvergleichs herangezogen werden.

Die Orientierungswerte beziehen sich laut LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) i. d. R. auf die fa-

kultativ genutzten Flächen von Arten. Flächen mit speziellen funktionalen Bedeutungen für

Arten, wie z. B. Fortpflanzungsstätten, werden dabei nicht berücksichtigt. Diese werden im

vorliegenden Bewertungssystem für den Alternativenvergleich über das Kriterium „Beschädi-

gung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ abgedeckt (s. Kap. C 3.2.3).

Lediglich für Arten die mehr oder weniger homogene Habitate besiedeln, wie z. B. der Dunkle

Wiesenknopf-Ameisenbläuling, sind die Orientierungswerte im Habitat i. d. R. gesamthaft an-

wendbar (s. LAMBRECHT & TRAUTNER 2007). Bei solchen Arten liegt im vorliegenden System

für die Alternativenbeurteilung eine Überschneidung der Bewertung vor, da die Fortpflan-

zungs- oder Ruhestätten in einem zusätzlichen Kriterium bewertet werden (s. Kap. C 3.2.3).

Diese Vorgehensweise wird jedoch nicht als nachteilig erachtet, da für die Bewertung der Kon-

fliktschwere die schwerwiegendste und somit höchste Einstufung der Beeinträchtigung be-

rücksichtigt wird (s. Kap. D 2.4). Die für die Anwendung der Orientierungswerte zu berücksich-

tigende Typuszuordnungen der Arten und den ihnen zugeordneten Habitatkonstellationen sind

in Anhang 15 bis Anhang 16 dargestellt.

Der Habitatverlust umfasst sowohl den direkten Verlust relevanter Habitate durch Überbau-

ung/Versiegelung, als auch den indirekten Verlust durch nichtstoffliche Einwirkungen (z. B.

Licht, Lärm) und stoffliche Einwirkungen (z. B. Schadstoffemissionen). Je nach Empfindlichkeit

der Arten gegenüber den nichtstofflichen und stofflichen Beeinträchtigungen ist die Größe des

Verlustes fachgutachterlich zu beurteilen, d. h. Funktionsverminderungen können in Abhän-

gigkeit ihrer Intensität (beispielsweise 20 % oder 40 % Funktionsverminderung) in sogenannte

Äquivalenzwerte für vollständige Funktionsverluste / Habitatverluste transformiert werden. Ein

Beispiel für diese Transformation ist in der Publikation von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) in

Kapitel H angegeben. Der Hintergrund dafür ist, dass Individuen bestimmte Flächen aufgrund

bestimmter Wirkfaktoren, wie beispielsweise Licht oder Lärm meiden und diese Flächen in

ihrer Funktion für sie teilweise oder ganz wegfallen können. In der Publikation von LAMBRECHT

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& TRAUTNER (2007) wird das Flächenäquivalent errechnet, indem die Flächendimension der

Habitatbeeinträchtigung (in m²) mit dem prozentualen Funktionsverlust aufgrund des projekt-

bedingten Wirkfaktors multipliziert wird.

Skalierung

Für die Skalierung des Kriteriums „Verlust relevanter Habitatflächen“ ist die Anwendung der

Orientierungswerte der Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der

FFH-VP von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) vorgesehen. Diese beinhalten Orientierungs-

werte für einen unter bestimmten Rahmenbedingungen noch zu tolerierenden Habitatverlust

für Tierarten des Anhangs II der FFH-RL und Vogelarten des Anhangs I der VS-RL. Die Fach-

konventionen stellen einen Methodenansatz zur Bestimmung der Erheblichkeit von Beein-

trächtigungen im Rahmen der FFH-VP dar. Für die im Rahmen der vergleichenden Alterna-

tivenprüfung zu bewertenden Schutzgegenstände wird die Erheblichkeit bereits in der FFH-

VP festgestellt. Im vorliegenden Bewertungssystem geht es daher im Unterschied zur Fach-

konvention von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) nicht um die Beurteilung der Erheblichkeit von

Flächenentzug in Habitaten der in Natura 2000-Gebieten geschützten Tierarten, sondern um

die Beurteilung der Habitatverluste oberhalb der Erheblichkeitsschwelle. Daher sind für die

Einstufung des Habitatverlustes in die Skalierungsstufen Vielfache der Orientierungswerte als

Grundlage für die Konfliktschwerenbeurteilung vorgesehen. Für die Bewertung im Rahmen

des Alternativenvergleichs ist zu beachten, dass für die Einstufung die Orientierungswerte der

Stufe I gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) zu berücksichtigen sind. Vielfache des Orien-

tierungswertes der Stufen II oder III würden angesichts der verwendeten Faktoren zu in der

Planungspraxis nicht realistischen Habitatverlusten führen und werden daher nicht verwendet.

Für die Bewertung der Habitatverluste der Arten wurden zwei Skalierungen, die sich auf die

Klassenzuordnung der Arten gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) beziehen, entwickelt

(s. Tab. 11). Dies liegt darin begründet, dass der Orientierungswert für Arten ab Klasse 5 auf-

grund ihrer Raumnutzung vergleichsweise hohe Habitatflächen umfasst. Das 100-fache des

Orientierungswertes würde für diese Arten in der Planungspraxis nicht realistische Habitatver-

luste umfassen. Daher wurde für diese Arten maximal das 50-fache des Orientierungswertes

für die Skalierungsstufe 7 angesetzt (s. Tab. 11).

Für alle Arten umfasst die Skalierungsstufe 1 die Habitatverluste, die oberhalb des Orientie-

rungswertes gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) und somit oberhalb der Erheblichkeits-

schwelle liegen. Auf der Grundlage fachgutachterlicher und methodisch bedingter Einschät-

zungen und Abwägungen ist für die Arten der Klasse 1 bis 4 gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER

(2007) das 100-fache des Orientierungswertes für die Skalierungsstufe 7 vorgesehen (s. Tab.

11). Für die übrigen Wertstufen wurden ansteigende Klassengrößen gewählt, um die Bewer-

tung des Verlustes von Habitatfläche angemessen zu gewährleisten. Letztlich ist die Skalie-

rung eine nach fachlichen Erwägungen erfolgte Setzung, die anhand zahlreicher Beispiele auf

Praktikabilität und Plausibilität validiert wurde.

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Tab. 11: Skalierung des Kriteriums „Verlust relevanter Habitatflächen“

Skalierungsstufe

Verlust relevanter Habitatfläche 1)

Arten der Klasse 1 bis 4 gemäß

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007)

Arten ab Klasse 5 gemäß LAMBRECHT &

TRAUTNER (2007)

1 ≥ OW – bis 5-fache des OW ≥ OW – bis 2-fache des OW

2 > 5 – 10-fache des OW > 2 – 5-fache des OW

3 > 10 – 20-fache des OW > 5 – 10-fache des OW

4 > 20 – 40-fache des OW > 10 – 20-fache des OW

5 > 40 – 60-fache des OW > 20 – 30-fache des OW

6 > 60 – 100-fache des OW > 30 – 50-fache des OW

7 > 100-fache des OW > 50-fache des OW

OW = Orientierungswert der Stufe I gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER 2007.

1) Für die Bewertung der Beeinträchtigungen durch die vorhabenbedingten Wirkungen müssen die in der FFH-

Verträglichkeitsprüfung angesetzten Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Abweichend von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) ist im vorliegenden Bewertungssystem für

einen relativen Verlust oberhalb der 1 %-Schwelle ebenfalls die Klasse 1 zu verwenden, da es

in der vergleichenden Alternativenprüfung nicht um die Einstufung der Erheblichkeit, sondern

um die Bewertung oberhalb der Erheblichkeitsschwelle geht und es im Rahmen der Alterna-

tivenprüfung zu erwarten ist, dass die Relativ-Schwelle von 1 % regelmäßig überschritten wird.

Die Relativ-Schwelle von 1 % bezieht sich auf den Verlust der Habitatfläche in Relation zum

Gesamtbestand im FFH-Gebiet.

Für einige Arten des Anhangs II der FFH-RL, für die gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007)

keine Orientierungswerte vorliegen, da es sich bei diesen um Arten handelt, die bundesweit

eine extrem kritische Bestandsituation aufweisen, kann entsprechend der LRT hilfsweise ein

Orientierungswert von 10 m² angenommen werden, um differenzierte Abstufungen in der Be-

wertung zu erreichen. Ausgenommen sind dabei jedoch Totalverluste der Habitate der Arten

der Klasse 1, die automatisch in die Skalierungsstufe 7 einzuordnen sind.

Treten extreme Habitatverluste auf, beispielsweise im Rahmen eines Flughafenbaus, kann

das 100-fache des Orientierungswertes auch überschritten werden, sodass sich für die Kon-

fliktschweren keine Differenzierungsmöglichkeiten ergeben. Dann ist es möglich, weitere Ab-

stufungen oberhalb der Skalierungsstufe 7 mithilfe fachgutachterlicher, verbal-argumentativer

Begründungen vorzunehmen.

In Anhang 15 ist beispielhaft für verschiedene Arten die Verluste relevanter Habitatflächen

entsprechend Tab. 11 dargestellt. Beispielsweise ist ein Verlust von über 16 ha relevanter

Habitatfläche einer Bechsteinfledermauskolonie der Skalierungsstufe 7 zuzuordnen. Für Vor-

kommen verschiedener Amphibienarten beispielsweise für den Kammmolch oder die Rot-

bauchunke umfasst die Skalierungsstufe 7 einen Verlust von über 6,4 ha relevanter Habitat-

fläche, wobei dieser den Verlust des Landhabitates ohne Laichgewässer umfasst.

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C 3.2.2 Kriterium: Projektbedingte Mortalität von Tierarten

Begründung der Relevanz

Die FFH-RL zielt darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume

und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren o-

der wiederherzustellen. Er wird als „günstig“ betrachtet, wenn aufgrund der Daten über die

Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des

natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird. Dies

stellt auch einen wichtigen Aspekt für das Ziel des Artenschutzes, dem Erhalt der Biodiversität,

dar. Daher ist die Beurteilung der durch ein Projekt bzw. Vorhaben zu erwartenden Individu-

enverluste einer Art ein wichtiges Kriterium für die Beeinträchtigungsbewertung. Mit zuneh-

menden Individuenverlusten des Bestandes einer Art steigt die Sensibilität gegenüber Beein-

trächtigungen und die Voraussetzung für einen langfristigen Fortbestand der Art nimmt ab.

Eine projektbedingte Mortalitätsbeurteilung ist sowohl beim europäischen Gebiets- als auch

beim Artenschutz relevant.

Erläuterung des Kriteriums

Um die Konfliktschwere für die projektbedingte Mortalität einer Art zu ermitteln, ist der Umfang

des Individuenverlustes durch die vorhabenbedingten Wirkungen zu berücksichtigen. Die pro-

jektbedingte Mortalität umfasst dabei Individuenverluste durch bau-, anlage- und betriebsbe-

dingte Tötungen. Daher sind sowohl die projektbedingt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwar-

tenden regelmäßigen / wiederkehrenden, mittleren jährlichen Verluste adulter Individuen, als

auch die einmaligen oder unregelmäßig auftretenden Verluste adulter Individuen (z. B. auf-

grund von Baustellenbetrieb) zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um die, unter Berück-

sichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung (Maßnahmen zur Schadens-

begrenzung) verbleibenden Individuenverluste.

Artenschutzrechtlich ist der Verlust von Individuen der Tierarten des Anhangs IV und der eu-

ropäischen Vogelarten zu beachten, für die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

der Verbotstatbestand der „Tötung“ ausgelöst wurde. Unter Gesichtspunkten des Natura 2000-

Gebietsschutzes ist der Individuenverlust einer Art innerhalb des Natura 2000-Gebietes rele-

vant, wenn eine Erheblichkeit aufgrund der zu erwartenden Verschlechterung des Erhaltungs-

zustandes bzw. eine Abnahme des Bestandes einer Art, prognostiziert wurde. Die Beurteilun-

gen zielen schließlich darauf ab, die Auswirkungen der projektbedingten Mortalität auf den

langfristigen Fortbestand des Bestandes einer Art zu bewerten. Das Kriterium dient jedoch

nicht dazu, den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand nochmals zu prüfen, sondern es

stuft den Beeinträchtigungsumfang nach Eintreten des Verbotstatbestands ein.

Skalierung

Zur Einstufung der projektbedingten Mortalität in die siebenstufige Skalierung wird ein Orien-

tierungsrahmen vorgegeben, in dem die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden regel-

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mäßigen / wiederkehrenden, mittleren jährlichen Verluste adulter Individuen, zu berücksichti-

gen sind. Handelt es sich um den einmaligen oder unregelmäßig auftretenden Verlust adulter

Individuen (z. B. aufgrund von Baustellenbetrieb), sind diese mit fachgutachterlicher Begrün-

dung in die entsprechende Skalierungsstufe einzustufen. Prinzipiell sind die Auswirkungen des

einmaligen Verlustes weniger schwerwiegend einzustufen, als der wiederkehrende, jährliche

Verlust von Individuen einer Art. Handelt es sich aber um sehr große, einmalige Verluste, kann

auch dies als entsprechend schwerwiegend eingestuft werden. Da konkrete Abschätzungen

zu vorhabenbedingten prozentualen oder absoluten Verlusten der Individuen für viele Arten-

gruppen schwierig sind und bisher lediglich in Ausnahmefällen vorgenommen wurden, sind für

die Skalierungsstufen verbale Einstufungen vorgesehen. Damit wurde darauf abgezielt, Schät-

zungen zu den vorhabenbedingten Verlusten in die Skalierung einstufen zu können. Darüber

hinaus kann die Skalierung je nach Einzelfall an kleine und größere Projekte angepasst wer-

den. Je nach Art und Größe des Eingriffsprojektes kann die Anzahl der Individuenverluste

variieren, sodass dem Fachgutachter mit den verbalen Einstufungen, die in der Tab. 12 dar-

gestellt sind, die Möglichkeit gegeben werden soll, die Größenzuordnungen der Individuenver-

luste selbstständig entsprechend in die Skalierungsstufen einzuordnen. Die gewählten Zuord-

nungen der Anzahl der Individuenverluste in die Skalierungsstufen sollen dann vom Fachgut-

achter in der Bewertung für alle Tierarten beibehalten werden, sodass ein einheitlicher Bewer-

tungsrahmen innerhalb des zu prüfenden Vorhabens vorliegt.

Tab. 12: Skalierung des Kriteriums „projektbedingte Mortalität“

Skalierungsstufe

Projektbedingte Mortalität Für die Einstufungen, sind die, durch die projektbedingten Wirkungen, zu erwartenden regelmäßi-gen / wiederkehrenden, mittleren, jährlichen Verluste adulter Individuen zu berücksichtigen. Handelt es sich um den einmaligen bzw. unregelmäßig auftretenden Verlust von Individuen, sind diese mit fachgutachterlicher Begründung in die entsprechende Skalierungsstufe einzustufen. 1)

1 Verlust einzelner Individuen

2 Verlust sehr weniger Individuen

3 Verlust weniger Individuen

4 Verlust mehrerer Individuen

5 Verlust vieler Individuen

6 Verlust sehr vieler Individuen

7 Verlust extrem vieler Individuen

1) Für die Bewertung der Beeinträchtigungen durch die vorhabenbedingten Wirkungen müssen die in der FFH-

Verträglichkeitsprüfung bzw. in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung angesetzten Vermeidungsmaßnahmen berücksich-

tigt werden.

Für die Einstufung des Beeinträchtigungsumfanges der projektbedingten Mortalität wurde eine

absolute Skalierung, unabhängig von der Art und des lokalen Bestandes gewählt, da die

naturschutzfachliche Wertigkeit der Art über die Typ- und Objektebene berücksichtigt wird. So

wurden die Aggregationsvorschriften so entwickelt, dass bei der Verschneidung die gleichen

Individuenverluste, je nach naturschutzfachlicher Wertigkeit und populationsbiologischer Emp-

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findlichkeit der Art, zu unterschiedlichen Konfliktschweren führen (s. Kap. D). Auf der Beein-

trächtigungsebene geht es zunächst lediglich um die Zuordnung der Individuenverluste in die

Skalierungsstufen.

In der Regel wird sich die Bewertung der Mortalität auf Imagines und nicht auf Entwicklungs-

formen (Eier, Raupen, Larven etc.) beziehen. Bei bestimmten Arten oder in bestimmten Fällen

kann es aber auch sein, dass andere Entwicklungsstadien für das Eintreten der Verbotstatbe-

stände mit relevant waren (z. B. Präimaginalstadien bei Totholzkäfern im Zusammenhang mit

Baumfällungen). Dann sollten die Verluste gutachterlich möglichst in mit anderen Arten kom-

patibler (nicht identischer) Weise eingestuft werden.

Wie oben beschrieben, handelt es sich bei dem vorgegebenen Rahmen zur Einstufung der

projektbedingten Mortalität um eine absolute Einstufung, die unabhängig vom lokalen Bestand

die Individuenverluste einstuft. Führen die Verluste jedoch zum Risiko des Aus-löschens eines

lokalen Bestandes einer Art, soll dies in der Bewertung gesondert gekennzeichnet werden.

Dafür ist in den Formblättern ein zusätzlicher Abschnitt unter Zusatzbemerkungen vorgesehen

(s. Anhang 23).

Im Gegensatz zu der gewählten absoluten Skalierung würde eine relative Skalierung dazu

führen, dass beispielsweise in einem großen Schutzgebiet, in dem eine größere Anzahl an

Individuen einer Art vorkommen kann, der gleiche absolute Verlust von Individuen, relativ ge-

sehen kleiner wäre, als in einem kleinen Schutzgebiet mit einer geringeren Anzahl an Indivi-

duen einer Art. Für Verluste oberhalb der Erheblichkeitsschwelle sollte dies jedoch keine Re-

levanz mehr haben. Die Anzahl der Individuenverluste einer Art wird durch die gewählte Vor-

gehensweise zunächst unabhängig von ihrem naturschutzfachlichen Wert und ihrer populati-

onsbiologischen Empfindlichkeit sowie ihrem lokalen Vorkommen in die Skalierungsstufen ein-

geordnet. Die Einstufung stellt somit noch keine Beeinträchtigungsbeurteilung dar, sondern

lediglich erst einmal eine Quantifizierung der Individuenverluste. Der Vorteil dieser absoluten

Skalierung ist, dass die Individuenverluste zunächst unabhängig der artspezifischen Eigen-

schaften eingestuft werden können. Erst durch die in Kap. D dargestellten Aggregationsvor-

schriften für den naturschutzfachlichen Wert und die populationsbiologischen Empfindlichkeit

einer Art mit den Skalierungsstufen der Individuenverluste ergibt sich die Konfliktschwere.

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C 3.2.3 Kriterium: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestät-

ten von Tierarten

Begründung der Relevanz

Vor dem Hintergrund des Verbotstatbestandes § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist im Rahmen der

Alternativenbeurteilung die Berücksichtigung der Beschädigung oder Zerstörung von Fort-

pflanzungs- oder Ruhestätten vorgesehen. Die Beurteilung des Verlustes von Fortpflanzungs-

oder Ruhestätten und deren Auswirkungen auf den Bestand einer Art ist in Bezug auf den

langfristigen Fortbestand einer Art von besonderer Bedeutung.

Erläuterung des Kriteriums

Das Kriterium Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten umfasst

sowohl den unmittelbaren Verlust (z. B. durch Fällung von Höhlenbäumen oder Verfüllen von

Laichgewässern von Amphibien) als auch eine Beschädigung durch eine mittelbare Funkti-

onsbeeinträchtigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, die zu einer graduellen Ver-

schlechterung und nach einiger Zeit zu einem vollständigen Verlust dieser führen kann. So

können Störungen von Individuen, z. B. durch Lärm, Licht oder Zerschneidung von Funktions-

beziehungen, dazu führen, dass diese die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten meiden. Der Ver-

lust von Nahrungshabitaten oder Wanderkorridoren fällt nicht direkt unter den Verbotstatbe-

stand des Verlustes und der Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ist aber

unter dem Störungstatbestand zu berücksichtigen, da beispielsweise der Verlust von Nah-

rungshabitaten zu Verhaltensänderungen führen können, die wiederum zur Meidung von Fort-

pflanzungs- oder Ruhestätten führen können (RUNGE et al. 2010). Die Fälle, in denen es zur

Meidung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommt, werden ebenfalls im vorliegenden Be-

einträchtigungskriterium berücksichtigt.

Für die Beurteilung des Verlustes bzw. der Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestät-

ten ist sowohl die Ökologie einer Art (wie z. B. die regelmäßig genutzte Anzahl von Fortpflan-

zungs- oder Ruhestätten) als auch die fallbezogene Situation (Sind weitere Fortpflanzungs-

oder Ruhestätten im Aktionsraum der Art vorhanden?) entscheidend.

Je nach Art kann es sich bei den Fortpflanzungs- oder Ruhestätten um punktuelle Stätten (wie

z. B. Horstbäume von Großvögeln, Quartierbäume von Fledermäusen, Laichgewässer von

Amphibien) oder um Stätten mit flächiger Ausdehnung handeln (z. B. Fläche mit Vorkommen

des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings). Vor allem bei Arten mit flächiger Ausdehnung

der Fortpflanzungsstätten wie beim Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling kann es im vorlie-

genden Bewertungssystem zu einer zweimaligen Einstufungen kommen, da für Arten mit weit-

gehend homogenen Habitaten gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) der Verlust von Fort-

pflanzungs- oder Ruhestätten bereits im Kriterium „Verlust relevanter Habitatflächen“ berück-

sichtigt wird. Die Bewertung der beiden Kriterien können aber auch für diese Arten voneinan-

der abweichen, beispielsweise dann, wenn innerhalb der relevanten Habitatfläche die Berei-

che der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten räumlich konzentriert und nicht gleichverteilt sind.

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Eine sich überschneidende Bewertung wird jedoch als nicht nachteilig erachtet, da für die Er-

mittlung der Konfliktschwere nur einmalig die schwerwiegendste Konfliktschwere für eine Art

berücksichtigt wird (s. Kap. D 2.3).

Skalierung

Aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheiten von punktuellen oder flächenhaften Stätten

und der verschiedenen Auswirkungen der Verluste bzw. Beschädigungen von Fortpflanzungs-

oder Ruhestätten auf den Fortbestand einer Art (abhängig von den artspezifischen Eigen-

schaften und den lokalen Gegebenheiten) ist eine Skalierung, die lediglich die Verluste bzw.

Beschädigungen von Stätten bewertet, für die vergleichende Alternativenprüfung nicht zielfüh-

rend. So ist beispielsweise die Schwere der Zerstörung eines Quartierbaumes einer Bechst-

einfledermauskolonie, die bis zu 50 Quartierbäume nutzen kann und diese häufig wechselt,

anders zu bewerten, als die Zerstörung eines Wochenstubenquartiers des Großen Mausohrs,

das traditionell an dieses eine Quartier hochgradig gebunden ist. Das Zuschütten eines Laich-

gewässers des Kammmolchs betrifft definitionsgemäß eine einzelne Fortpflanzungsstätte,

kann jedoch wenige bis mehrere hundert Individuen betreffen. Je nach Ausprägung eines Ha-

bitats sind die Dichten beispielsweise von Schmetterlingen aber auch von Reptilien auf äußer-

lich ähnlich wirkenden Flächen sehr unterschiedlich.

Aufgrund der vielfältigen Wirkungen der Zerstörung bzw. der Beschädigung von Fortpflan-

zungs- oder Ruhestätten auf den betroffenen Bestand, ist für die Beeinträchtigung im Rahmen

des Alternativenvergleichs eine Skalierung vorgesehen, die die Anzahl der durch den Verlust

beeinträchtigten Individuen einer Art einstuft, da dies eine Abschätzung der Wirkung auf den

langfristigen Fortbestand des Bestandes einer Art ermöglicht. Die Auswirkungen können also

vielfältig sein, am Ende ist in der Regel eine negative Bestandsentwicklung absehbar, die im

Grunde genommen nicht von einer Beeinträchtigung wie der anthropogenen Mortalität zu un-

terscheiden ist. Aufgrund der Problematik, dass die Wirkungen des Verlustes einer Fortpflan-

zungsstätte sogar innerhalb einer Art regelmäßig verschiedene Schweregrade erreichen kann,

wird von einer Skalierung mit konkreten prozentualen oder absoluten Verlusten der Fortpflan-

zungs- oder Ruhestätten abgesehen. Vielmehr sollen fachgutachterlich verbal-argumentativ

begründete Abschätzungen zu den betroffenen Individuen der zerstörten oder beschädigten

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vorgenommen werden. Je nach Art und Größe des Ein-

griffsprojektes kann der Umfang der beeinträchtigten Individuen variieren, sodass dem Fach-

gutachter mit den verbalen Einstufungen, die in der Tab. 13 dargestellt sind, die Möglichkeit

gegeben werden soll, die Größenzuordnungen der beeinträchtigten Individuen selbstständig

entsprechend in die Skalierungsstufen einzuordnen. Die gewählten Zuordnungen des Um-

fangs der beeinträchtigten Individuen in die Skalierungsstufen sollen dann vom Fachgutachter

für den Alternativenvergleich für alle Arten beibehalten werden, sodass die Einstufungen ver-

gleichbar sind. Die Vorgehensweise für die Skalierung entspricht somit der projektbedingten

Mortalität. Für die Einstufung des Beeinträchtigungsumfanges der Beschädigung bzw. Zerstö-

rung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wurde eine absolute Skalierung, unabhängig von

der Art und dem lokalen Bestand gewählt, da die naturschutzfachliche Wertigkeit der Art über

die Typ- und Objektebene, berücksichtigt wird. Zudem wurden die Aggregationsvorschriften

so entwickelt, dass bei der Verschneidung die gleiche Anzahl beeinträchtigter Individuen je

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nach naturschutzfachlicher Wertigkeit und populationsbiologischer Empfindlichkeit der Art zu

unterschiedlichen Konfliktschweren führen (s. Kap. D). Auf der Beeinträchtigungsebene geht

es zunächst lediglich um die Zuordnung der Anzahl beeinträchtigter Individuen in die Skalie-

rungsstufen. Grundsätzlich kann sich hierbei an dem, für die Mortalitätsbewertung vorgegeben

Rahmen oder Größenordnungen von möglichen Verlusten, orientiert werden (s. Kap. C 3.2.2).

Die Beeinträchtigung von Individuen infolge der Zerstörung oder Schädigung von Fortpflan-

zungs- oder Ruhestätten, ist im Sinne von negativen Auswirkungen auf die Bestandsentwick-

lung einer Art zu verstehen.

Wie oben beschrieben handelt es sich bei dem vorgegebenen Rahmen zur Einstufung der

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten um eine absolute Ein-

stufung, die unabhängig vom lokalen Bestand die Anzahl beeinträchtigter Individuen einstuft.

Führen die Beeinträchtigungen jedoch zum Auslöschen eines lokalen Bestandes einer Art, soll

dies in der Bewertung gesondert gekennzeichnet werden. Dafür ist in den Bewertungsbögen

ein gesonderter Abschnitt für solche Zusatzbemerkungen vorgesehen.

Tab. 13: Skalierung des Kriteriums „Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestät-ten“

Skalierungsstufe Die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder

Ruhestätten beeinträchtigt 1):

1 Einzelne Individuen

2 Sehr wenige Individuen

3 Wenige Individuen

4 Mehrere Individuen

5 Viele Individuen

6 Sehr viele Individuen

7 Extrem viele Individuen

1) Für die Bewertung der Beeinträchtigungen durch die vorhabenbedingten Wirkungen müssen die in der FFH-

Verträglichkeitsprüfung bzw. in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung angesetzten Vermeidungsmaßnahmen berücksich-

tigt werden.

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C 3.2.4 Kriterium: Projektbedingte Störung von Tierarten

Begründung der Relevanz

Vor dem Hintergrund des Verbotstatbestandes § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist im Rahmen der

Alternativenbeurteilung die Berücksichtigung der projektbedingten Störung von Tierarten vor-

gesehen. Die Beurteilung der Störung und deren Auswirkungen auf den Bestand einer Art ist

in Bezug auf die Beeinträchtigung des langfristigen Fortbestands einer Art von besonderer

Bedeutung. Im Zusammenhang mit der artenschutzrechtlichen Prüfung umfasst die Störung

Ereignisse, die Verhaltensänderungen von Individuen hervorrufen, die sich nachteilig auswir-

ken. Störungen können sowohl durch stoffliche Einwirkungen (beispielsweise Schadstoffein-

träge) als auch durch nichtstoffliche Einwirkungen (beispielsweise Lärm oder Licht) hervorge-

rufen werden. Wird der Verbotstatbestand der Störung ausgelöst ist für das vorliegende Be-

wertungssystem das Kriterium „projektbedingte Störung“ vorgesehen. Diese Fälle können z. B.

bei Störungen von Individuen durch Lärm oder Licht hervorgerufen werden, die sich durch

Stresswirkungen negativ auf die Reproduktion und damit auf den Erhaltungszustand der loka-

len Population auswirkt.

Erläuterung des Kriteriums

Im Unterschied zu den übrigen Beeinträchtigungskriterien, die individuenbezogen sind, ist die

projektbedingte Störung populationsbezogen. Dies liegt in der Formulierung des Gesetzestex-

tes des Verbotstatbestandes § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG begründet, nachdem eine Störung

nur dann erheblich ist, wenn sie zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lo-

kalen Population führt. Gemäß des Verbotstatbestandes § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sind nur

Störungen als „erheblich“ einzustufen, wenn sie sich auf den Erhaltungszustand der lokalen

Population negative auswirken. Bewertungsmaßstab ist somit die Auswirkung auf die lokale

Population einer Art. Darüber hinaus ist für die gebietsbezogene Bewertung im Rahmen des

vorliegenden Bewertungssystems die Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Gebietsbe-

stand einer Art vorgesehen. Durch die Bewertung der Schutzgegenstände auf der Objekt-

ebene (s. Kap C 2) werden die Einstufungen der Erhaltungszustände der lokalen Population

bzw. des Gebietsbestandes einer Art bereits berücksichtigt. Diese werden herangezogen, um

den Grad der Verschlechterung des Erhaltungszustandes zu bewerten.

Skalierung

Da der Bewertungsmaßstab für die projektbedingte Störung die Auswirkungen auf die lokale

Population einer Art ist, ist für die Skalierung die Einstufung des Verschlechterungsgrades des

Erhaltungszustandes der lokalen Population vorgesehen. Hierfür wird untersucht, ob die Ver-

schlechterung des Erhaltungszustandes der Art zu einem Klassensprung in der Erhaltungszu-

standseinstufung (ABC-Bewertung) der betroffenen Art führt. Wurde fachgutachterlich festge-

stellt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, ohne dass ein Klassensprung für die

Erhaltungszustandseinstufung vorliegt, wird dieser in die Skalierungsstufe 5 eingestuft (s. Tab.

14). Die Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit einem Klassensprung (von

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B nach C oder von A nach B) wird eine Skalierungsstufe höher eingestuft. Der höchsten Ska-

lierungsstufe 7 wird der Klassensprung um 2 Stufen (von A nach C) zugeordnet. Die dreistufige

Aufgliederung des Kriteriums der erheblichen Störung und der hohe Einstieg in die Skalie-

rungstabelle werden im Hinblick auf die Komplexität dieses Kriteriums als hinreichend genau

und praktikabel erachtet. So umfasst die Erhaltungszustandseinstufung die Einstufung der

Subkriterien „Zustand der Population“ (Populationsgröße und

-struktur), „Habitatqualität“ (artspezifische Struktur) und „Beeinträchtigungen“ (SACHTELEBEN

et al. 2010a). Aufgrund der Komplexität der Erhaltungszustandseinstufung und des Bezugs

auf eine gesamte lokale Population (und nicht nur auf Habitate oder Individuen) ist es gerecht-

fertigt, die Skalierungsstufen vergleichsweise hoch anzusetzen.

Tab. 14: Skalierung des Kriteriums „projektbedingte Störung“

Skalierungsklasse Die projektbedingte erhebliche Störung verursacht im Hinblick auf

den Erhaltungszustand (EHZ) der lokalen Population bzw. des Gebietsbestandes eine 1):

5 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung ohne Klassensprung

6 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit Klassensprung von B nach C oder A nach B

7 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit Klassensprung von A nach C

1) Für die Bewertung der Beeinträchtigungen durch die vorhabenbedingten Wirkungen müssen die in der FFH-

Verträglichkeitsprüfung bzw. in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung angesetzten Vermeidungsmaßnahmen berücksich-

tigt werden.

C 3.2.5 Kriterium: Entnahme von Pflanzen bzw. Beschädigung oder Zerstörung von

Pflanzenstandorten

Begründung der Relevanz

Die FFH-RL zielt u. a. darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der wildlebenden Pflan-

zenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Er wird als

„günstig“ betrachtet, wenn aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzuneh-

men ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie

angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird. Dies stellt auch einen wichtigen Aspekt

für das Ziel des Artenschutzes, dem Erhalt der Biodiversität, dar. Daher ist die Beurteilung der

durch ein Projekt bzw. Vorhaben zu erwartenden Verluste einer Pflanzenart ebenso wie der

Individuenverlust von Tierarten (s. Kap. C 3.2.2) ein wichtiges Kriterium für die Beeinträchti-

gungsbewertung. Mit zunehmenden Verlusten von Individuen des Bestandes einer Pflanzen-

art steigt ihre Sensibilität gegenüber Beeinträchtigungen und die Voraussetzung für einen

langfristigen Fortbestand der Art nimmt ab. Das Kriterium basiert auf dem Verbotstatbestand

§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, nachdem es verboten ist, „wild lebende Pflanzen der besonders

geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre

Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.“

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Erläuterung des Kriteriums

Um die Konfliktschwere für den Verlust von Individuen einer Pflanzenart zu ermitteln, ist der

Umfang des Individuenverlustes durch die vorhabenbedingten Wirkungen zu berücksichtigen.

Neben der direkten Zerstörung der Pflanzen durch bau- und anlagebedingte Wirkungen sind

auch nachteilige Veränderungen z. B. durch Stickstoff- oder sonstige Schadstoffeinträge bei-

spielsweise durch betriebsbedingte Wirkungen zu prüfen.

Artenschutzrechtlich ist der Verlust von Individuen der Pflanzenarten des Anhangs IV zu be-

achten, für die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung der Verbotstatbestand „Ent-

nahme von Pflanzen bzw. Beschädigung oder Zerstörung von Pflanzenstandorten“ ausgelöst

wurde. Unter Gesichtspunkten des Natura 2000-Gebietsschutzes ist der Verlust von Pflanzen-

arten innerhalb des Natura 2000-Gebietes relevant, die eine erhebliche Beeinträchtigung aus-

lösen. Eine Erheblichkeit liegt vor, wenn prognostiziert wird, dass sich der Erhaltungszustand

der Art erheblich verschlechtert. Die Beurteilungen zielen schließlich darauf ab, die Auswir-

kungen der Beeinträchtigung auf den langfristigen Fortbestand des Bestandes einer Art zu

bewerten. Das Kriterium dient jedoch nicht dazu, den artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-

stand nochmals zu prüfen, sondern es stuft den Beeinträchtigungsumfang ein.

Skalierung

Zur Einstufung des Verlustes von Pflanzenarten in die siebenstufige Skalierung wird, wie für

den Verlust der Tierarten (s. Kap. C 3.2.2), ein Orientierungsrahmen vorgegeben, in dem die

mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Individuenverluste zu berücksichtigen sind.

Je nach Art und Größe des Eingriffsprojektes kann die Anzahl der Verluste variieren, sodass

dem Fachgutachter mit den verbalen Einstufungen, die in der Tab. 15 dargestellt sind, die

Möglichkeit gegeben werden soll, die Größenzuordnungen der Individuenverluste selbststän-

dig entsprechend in die Skalierungsstufen einzuordnen. Die gewählten Zuordnungen der An-

zahl der Individuenverluste in die Skalierungsstufen sollen dann vom Fachgutachter in der

Bewertung für alle Pflanzenarten beibehalten werden, sodass ein einheitlicher Bewertungs-

rahmen vorliegt. Für die Einstufung des Beeinträchtigungsumfanges der Verluste von Pflanzen

wurde eine absolute Skalierung, unabhängig von der Art und dem lokalen Bestand gewählt,

da die naturschutzfachliche Wertigkeit der Art über die Typ- und Objektebene, berücksichtigt

wird. Zudem wurden die Aggregationsvorschriften so entwickelt, dass bei der Verschneidung

die gleichen Individuenverluste je nach naturschutzfachlicher Wertigkeit der Pflanzenart zu

unterschiedlichen Konfliktschweren führen (s. Kap. D). Auf der Beeinträchtigungsebene geht

es zunächst lediglich um die Zuordnung der Individuenverluste in die Skalierungsstufen. Die

Einstufung der Individuenverluste in die Skalierungsstufen sollte sich ggf. an der zunehmen-

den Häufigkeit der Arten orientieren, da davon ausgegangen werden kann, dass Arten, für die

höhere Individuenverluste ermittelt werden, häufig auch in höheren Bestandsgrößen vorkom-

men (s. Kap. C 3.2.2).

Wie oben beschrieben handelt es sich bei dem vorgegebenen Rahmen zur Einstufung der

Pflanzenverluste um eine absolute Einstufung, die unabhängig vom lokalen Bestand die Indi-

viduenverluste einstuft. Führen die Verluste jedoch zum Auslöschen eines lokalen Bestandes

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einer Art, soll dies in der Bewertung gesondert gekennzeichnet werden. Dafür ist in den Be-

wertungsbögen ein zusätzlicher Abschnitt vorgesehen.

Die Anzahl der Individuenverluste einer Art wird durch die gewählte Vorgehensweise zunächst

unabhängig ihres naturschutzfachlichen Wertes sowie ihres lokalen Vorkommens in die Ska-

lierungsstufen eingeordnet. Die Einstufung stellt somit noch keine Beeinträchtigungsbeurtei-

lung dar, sondern lediglich erst einmal eine Quantifizierung der Individuenverluste. Der Vorteil

dieser Skalierung ist, dass die Individuenverluste zunächst unabhängig von den artspezifi-

schen Eigenschaften eingestuft werden können. Erst durch die in Kap. D dargestellten Aggre-

gationsvorschriften für den naturschutzfachlichen Wert einer Art mit den Skalierungsstufen der

Individuenverluste ergibt sich die Konfliktschwere.

Tab. 15: Skalierung des Kriteriums „Entnahme von Pflanzen bzw. Beschädigung oder Zerstörung von Pflanzenstandorten“

Skalierungsstufe Die Entnahme von Pflanzen bzw. die Beschädigung oder Zerstörung von

Pflanzenstandorten führt zum / zur 1)

1 Verlust / Gefährdung einzelner Individuen

2 Verlust / Gefährdung sehr weniger Individuen

3 Verlust / Gefährdung weniger Individuen

4 Verlust / Gefährdung mehrerer Individuen

5 Verlust / Gefährdung vieler Individuen

6 Verlust / Gefährdung sehr vieler Individuen

7 Verlust / Gefährdung extrem vieler Individuen

1) Für die Bewertung der Beeinträchtigungen durch die vorhabenbedingten Wirkungen müssen die in der FFH-

Verträglichkeitsprüfung bzw. in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung angesetzten Vermeidungsmaßnahmen berücksich-

tigt werden.

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D Operationalisierung der Alternativenbeurteilung

1 Grundlegende Aspekte

Nachfolgend sind die Bewertungsschritte für den Alternativenvergleich zusammengestellt,

welche sich sowohl aus dem europäischem Gebietsschutz als auch dem europäischen Arten-

schutz ergeben.

Grundsätzlich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob eine sachlich gleiche Beein-

trächtigung, wie beispielsweise der Verlust eines Fledermausquartierbaumes, unterschiedlich

zu bewerten ist, wenn dieser Baum in einem FFH-Gebiet steht und somit eine erhebliche Be-

einträchtigung eintritt, oder wenn dieser Baum außerhalb eines FFH-Gebietes steht und somit

die Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte gegeben ist. Damit einher geht die Fra-

gestellung, ob die Alternativenbeurteilung und Rangreihung in einem gemeinsamen Bewer-

tungsschritt oder für Natura 2000 und Artenschutz zunächst getrennt zu beurteilen und erst

anschließend zusammenzuführen ist.

Da die Regelungen des FFH-Gebietsschutzes und die Regelungen des Artenschutzes selbst-

ständig nebeneinander stehen und die Entscheidungsfindung sowohl für die Genehmigungs-

verfahren, wie auch eine eventuelle gerichtliche Kontrolle hinreichend transparent sein müs-

sen, kann hier die Auffassung vertreten werden, dass diese Sachverhalte zunächst einzeln

abzuprüfen und erst dann gegenüberzustellen sind. Aus fachplanerischer Sicht wird es sich

bei einer erheblichen Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten daher empfehlen, in einem ers-

ten Schritt zunächst die Auswirkungen verschiedener Varianten auf das Schutzgebietsnetz

Natura 2000 zu prüfen und die Varianten entsprechend zu reihen und dann im zweiten Schritt

eine Reihung in Bezug auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vorzunehmen. Erst

daran anschließend ist eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen (s. Abb. 5).

Durch die vorgeschlagene Vorgehensweise wird auch die eingangs aufgeworfene Fragestel-

lung in dem Sinne beantwortet, dass dem Verlust des Fledermausquartierbaums im FFH-

Gebiet naturschutzfachlich zunächst das gleiche Gewicht zukommt wie dem Verlust des Fle-

dermausquartierbaums außerhalb. Unterschiede in der Bewertung können sich jedoch daraus

ergeben, dass dem Quartierbaum im Natura 2000-Gebiet evtl. eine höhere Gewichtung zu-

kommt, da mit dem Natura 2000-Gebietsnetz die für den Erhalt der Arten geeignetsten Gebiete

ausgewiesen werden und hiermit auch eine Prioritätensetzung erfolgt, welche Bereiche für den

Erhalt bestimmter Arten besonders zu schützen sind (vgl. FÜßER & LAU 2012) 2. Bewertungs-

methodisch ergäbe sich dies allein aus der Tatsache, dass der Baum im Schutzgebiet zweimal

d. h. einmal in der FFH-VP und einmal in der Artenschutzprüfung berücksichtigt würde, wäh-

rend der Fledermausquartierbaum außerhalb des Schutzgebietes nur für die artenschutzfach-

liche Bewertung von Relevanz wäre.

2 vgl. FÜßER & LAU (2012): „Der auf spezielle Schutzgebiete beschränkte Habitatschutz ist gegenüber dem ubiquitär geltenden Artenschutz als das speziellere Regelungsregime grundsätzlich vorrangig“ NuR 2012: 34: 448-458.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 67

Abb. 5: Schema möglicher Betroffenheiten verschiedener Alternativen

2 Bewertungsmethodischer Ansatz

Als Grundlage für die Alternativenbeurteilung ist die Entwicklung eines stärker formalisierten

Bewertungsverfahrens vorgesehen. Zielsetzung ist es dabei, zu einer bundesweiten Verein-

heitlichung der Beurteilungsmaßstäbe beizutragen, die gleichzeitig länderspezifische Beson-

derheiten beispielsweise in der Gefährdung berücksichtigt. Die Entwicklung einer formalisier-

ten Bewertungsstruktur ist zudem für die Vergleichbarkeit verschiedener Alternativen empfeh-

lenswert, da in der Regel unterschiedliche Schutzgüter und nicht nur gleiche oder ähnliche

Beeinträchtigungen miteinander verglichen werden müssen.

Der Beurteilungsvorschlag geht von der wesentlichen Zielsetzung des Artenschutzes, d. h.

dem Erhalt der Biodiversität und der Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes, aus.

Damit sind zunächst folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Bedeutung kommt den relevanten Schutzgegenständen (Lebensraumtypen, Arten

des Anhangs II und IV FFH-RL, wildlebende europäische Vogelarten) in ihrer jeweiligen

Ausprägung für den Erhalt der Biodiversität zu?

2. In welchem Umfang werden die Qualitäten und der Erhaltungszustand der o. g. Schutzge-

genstände durch vorhabenbedingte Wirkungen nachteilig verändert?

Zur Beantwortung der ersten Frage wird vor dem Hintergrund der benannten Zielsetzungen

auf der naturschutzfachlichen Wertebene der „Naturschutzfachliche Wertindex“ der einzel-

nen Schutzgegenstände bestimmt. Der „Naturschutzfachliche Wertindex“ beschreibt die Be-

deutung einzelner Arten oder Lebensraumtypen vor dem Hintergrund der Prioritätensetzung

naturschutzfachlichen Handelns. Für die Operationalisierung des Bewertungsansatzes wer-

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den – einer üblichen bewertungsmethodischen Herangehensweise folgend – geeignete Krite-

rien und Parameter auf der Typ- und Objektebene zur Beurteilung des naturschutzfachlichen

Wertes herangezogen. Auf der Typebene erfolgt die Bewertung zunächst anhand allgemeiner

naturschutzfachlicher Bewertungskriterien, die im Kapitel C 1 vorgestellt wurden, wobei die

konkrete Ausprägung des Schutzgegenstandes zunächst unerheblich ist. Auf der Objekt-

ebene wird dann die konkrete Ausprägung des Schutzgegenstandes im projektspezifischen

Gebiet naturschutzfachlich bewertet (s. Kapitel C 2). Die Einstufungen auf diesen beiden Ebe-

nen müssen in einem nächsten Schritt zu einem Gesamturteil aggregiert werden. Hierfür

wurde für das Bewertungssystem eine Variante in Anlehnung an nutzwertanalytische Metho-

den entwickelt, die die Bildung eines Index, im vorliegenden Bewertungssystem den soge-

nannten „Naturschutzfachlicher Wertindex“ beinhaltet (s. Abb. 6).

Zur Beantwortung der zweiten Frage wird der Umfang der „Beeinträchtigung“ der Arten und

Lebensraumtypen durch die vorhabenbedingten Wirkungen ermittelt (s. Abb. 6). Die gewähl-

ten Beeinträchtigungskriterien setzen hier an den Ergebnissen der in der jeweiligen FFH-VP

oder artenschutzrechtlichen Betrachtung vorzunehmenden Auswirkungsprognose an und wur-

den bereits in Kap. C 3 dargestellt. Der Umfang der Beeinträchtigung wird zunächst unabhän-

gig vom naturschutzfachlichen Wert der betroffenen Art oder des betroffenen LRT in die sieben

Skalierungsstufen eingestuft. Der Vorteil der zunächst unabhängig vorzunehmenden Einstu-

fungen ist die einfache Praktikabilität und Transparenz. Erst durch die Verknüpfung der Ska-

lierung der Beeinträchtigung mit dem Naturschutzfachlichen Wertindex der Schutzgegen-

stände ergibt sich ein Wert für die Konfliktschwere, der für den Alternativenvergleich herange-

zogen werden kann. In Bezug auf die Beeinträchtigung „projektbedingte Mortalität“ und „Be-

schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ ist darüber hinaus die Be-

rücksichtigung der populationsbiologischen Empfindlichkeit der Tierarten vorgesehen, da

diese eine wichtige zusätzliche Information für die Abschätzung der Auswirkungen der beiden

Beeinträchtigungstypen, die unmittelbar an den Bestand einer Art angreifen, geben. Hierfür ist

die Verwendung des Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (PSI) gemäß DIERSCHKE &

BERNOTAT (2012) vorgesehen. Dieser spiegelt die Empfindlichkeit einer Art gegenüber zusätz-

licher Mortalität wider.

Das Vorgehen führt zu einem abstrakten Wert der Konfliktschwere, die den Vergleich von

Varianten erleichtert, die verschiedenste Lebensraumtypen und Arten beeinträchtigen. Das

Verfahren lässt sich zudem soweit normieren, dass unterschiedliche Anwender zu gleichen

Ergebnissen kommen können. Nachteilig kann ein - mit der Aggregation verbundener - Infor-

mationsverlust sein. Abschließend wird die formale Bewertung immer auch durch verbal-argu-

mentative Erläuterungen zu ergänzen sein, mit denen auch speziellen Sonderfällen Rechnung

getragen werden kann.

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Abb. 6: Übersicht zum bewertungsmethodischen Ansatz für den Alternativenvergleich

(Nat. = Naturschutzfachliche(r); Beeintr. = Beeinträchtigung; 1) PSI = Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index gemäß

DIERSCHKE & BERNOTAT (2012); dieser wird im vorliegenden Bewertungssystem für die Bewertung der Beeinträchtigungen

„projektbedingte Mortalität“ und „Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ verwendet)

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D 2.1 Bewertung auf der Naturschutzfachlichen Wertebene

Die Naturschutzfachliche Wertebene umfasst zwei Ebenen: Zum einen wird der allgemeine

naturschutzfachliche Wert der Art/ des LRT auf der sogenannten Typebene eingestuft und

zum anderen findet eine Beurteilung des konkreten Bestandes der Art/ des LRT innerhalb des

Eingriffsgebietes auf der Objektebene statt. Aus den Einstufungen der Typebene und der Ob-

jektebene wird wiederum der Naturschutzfachliche Wertindex ermittelt. In den folgenden

Abschnitten (D 2.1.1 und D 2.1.2) wird die Vorgehensweise zur Einstufung der Typ- und Ob-

jektebene erläutert.

D 2.1.1 Einstufungen der Typebene

Für die naturschutzfachliche Einstufung der Typebene sind für die Arten und für die LRT die

im Kapitel C 1 beschriebenen Kriterien vorgesehen (s. Abb. 7, Anhang 1 und Anhang 2). Es

wurde ein umfangreiches Kriterienset für die Bewertung der Typebene ausgewählt, wobei ins-

besondere darauf geachtet wurde, Kriterien zu berücksichtigen, die bundesländerübergreifend

vorliegen. Gleichwohl ist die Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten vorgesehen,

wobei für die LRT aufgrund fehlender Einstufungen lediglich Differenzierungen in Bezug auf

die biogeografischen Regionen vorgenommen werden können. Da für die LRT die bundeswei-

ten Gefährdungseinstufungen lediglich für die den LRT zugeordneten Biotoptypen vorliegen,

müssen vom Fachgutachter zunächst die Biotoptypen ermittelt werden, die durch das konkrete

Projekt betroffen sind. Teilweise liegen die Kriterien, die für die naturschutzfachliche Bewer-

tung der Tierarten des Anhangs II und IV der FFH-RL vorgesehen sind, für die Vogelarten

nicht vor. Daher wurden für diese alternative Kriterien ausgewählt, die für die naturschutzfach-

liche Bewertung von Bedeutung sind.

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Abb. 7: Übersicht zur Einstufung der Typebene der einzelnen Schutzgüter mit Hinweis auf die Kapitel, indem sie behandelt werden

(N1- Nn= Arten, die unter Gesichtspunkten des Natura 2000-Gebietsschutzes betrachtet werden; A1 - An = Arten, die unter

artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden)

Für jeden zu bewertenden LRT und jede zu bewertende Art werden die Kategorien jedes Kri-

teriums entsprechend der Literaturangaben zunächst in die einheitliche siebenstufige ordinale

(Rangstufen-) Skala transformiert. Für die Auswahl der Wertstufen der Skalierungen war wich-

tig, eine Anzahl an Wertstufen zu finden, die geeignet ist, einerseits eine ausreichende

Schwankungsbreite von Parametern abzubilden, andererseits jedoch keine Scheingenauigkeit

durch eine zu hohe Anzahl an Wertstufen zu erzeugen. Darüber hinaus stehen in der Praxis

zumeist nicht genug Informationen für sehr fein abgestufte Bewertungssysteme zur Verfügung.

Als pragmatische Lösung werden als Regelfall fünf- oder höherstufige Skalierungen empfoh-

len (BERNOTAT et al. 2002a). Bei Verwendung einer ungeraden Anzahl von Wertstufen ist prin-

zipiell eine Einordnung auch von Parametern mit weniger Wertstufen, wie z. B. des Erhaltungs-

zustandes, möglich. Für das vorliegende Bewertungssystem wurde eine siebenstufige Skalie-

rung gewählt. Insbesondere die Möglichkeit, bereits vorhandene Einstufungen aus der Litera-

tur (z. B. die Gefährdungseinstufung der Roten Liste Deutschlands) sinnvoll übertragen zu

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können, ohne einen Parameter herausstreichen zu müssen, bekräftigte diese Wahl. In Anleh-

nung an bestehende Wertstufensysteme wird mit einer Bewertung der Skalierungsstufen von

sehr gering (= Wertstufe 1) bis extrem hoch (= Wertstufe 7) agiert.

Skalierungsvorschläge für die Transformation in ordinale Wertstufen sind bei der Beschrei-

bung der Parameter in Kap. C mit aufgenommen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass diese

Vorschläge eine fachgutachtliche Einschätzung repräsentieren und keine allgemeine oder in-

tersubjektive Geltung beanspruchen können. Liegt für die Art bzw. den LRT keine Einstufung

des Kriteriums in der Literatur vor, wird dieses Kriterium im vorliegenden Bewertungssystem

vernachlässigt. Einen Überblick über die Skalierung der Kategorien aller Kriterien, die für die

naturschutzfachliche Bewertung im Rahmen des Alternativenvergleichs vorgenommen wurde,

sind in Anhang 1 und Anhang 2 dargestellt.

Aus den einzelnen Skalierungen der Wertstufen wird anschließend über eine Mittelwertbildung

die Einstufung für die Typebene einer Art/eines LRT ermittelt (s. Abb. 7).

Da sich die Kriterien „Priorität“, „Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art“ und die

„Gefährdung der Vogelart in Europa im globalen Kontext“ kaum sinnvoll auf die gewählte Klas-

sifizierung aufteilen lassen, und diese eine besondere Bedeutung repräsentieren, fließen diese

in Form von Zuschlägen nach der Ermittlung des Mittelwertes in die Bewertung ein (s. Abb. 7

und Tab. 16).

Tab. 16: Übersicht der Kriterien, die in Form von Zuschlägen berücksichtigt werden

Kriterium Zuschlag

Kennzeichnung als prioritär * (FFH-RL)

Prioritäre Art oder prioritärer LRT + 1,0

Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art

!! in besonders hohem Maße verantwortlich + 0,5

! in hohem Maße verantwortlich + 0,3

(!) in besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich + 0,5

Für Vogelarten: Gefährdung der Vogelart in Europa im globalen Kontext

SPEC 1 + 0,5

SPEC 2 + 0,3

SPEC 3 + 0,2

Nach unten und oben ist die Einstufung der Typebene der Arten/LRT gedeckelt, sodass man

als minimale Stufe den Wert 1 und als maximale Stufe den Wert 7 ermitteln kann. In Anhang

5 und Anhang 6 sind beispielhaft die Ergebnisse der Einstufungen der Typebene verschiede-

ner LRT der Bundesländer Hessen (kontinentale biogeografische Region) und Nordrhein-

Westfalen (atlantische biogeografische Region) dargestellt. Bei den LRT ist zu beachten, dass

in der Übersicht der beispielhaften Einstufungen in Anhang 5 und Anhang 6 Spannweiten für

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die mögliche Einstufung auf der Typebene angegeben sind. Diese resultieren daraus, dass je

nach beeinträchtigtem Biotoptyp, der dem LRT zugeordnet werden kann, die Einstufungen

variieren können, da für die Biotoptypen eines LRT unterschiedliche Gefährdungseinstufungen

und Regenerierbarkeiten vorliegen. Die detaillierten Einstufungen der Typebene der LRT kön-

nen beispielhaft Anhang 3 und Anhang 4 entnommen werden.

Die Ergebnisse der detaillierten Einstufungen der Typebene verschiedener Arten in Hessen

und Nordrhein-Westfalen (Anhang 7 bis Anhang 10) sind in Anhang 11 und Anhang 12

dargestellt. Demnach ist das Große Mausohr beispielsweise in Hessen in Stufe 4 (mittlere

Wertigkeit) und in Nordrhein-Westfalen in Stufe 5 (hohe Wertigkeit) eingeordnet. Je nach Bun-

desland bzw. biogeografischer Region können die Ergebnisse der Einstufungen der Typebene

der Arten und LRT variieren. Auch durch Aktualisierungen beispielsweise der Gefährdungs-

einstufungen in den Roten Listen können sich die Einstufungen der Typebene verändern. Da-

her wird hier nur eine Auswahl an Einstufungen auf der Typebene dargestellt, um die Möglich-

keiten des Bewertungssystems aufzuzeigen. Dem Fachgutachter wird durch die detaillierte

und transparente Darstellungsweise des Bewertungssystems und den Formblättern

(s. Anhang 22 bis Anhang 25) die Möglichkeit geboten, die notwendigen Einstufungen selbst-

ständig vorzunehmen.

D 2.1.2 Einstufung der Objektebene

Für die Einstufung der Objektebene ist, sowohl für die Bewertung der Arten als auch für die

LRT, der Erhaltungszustand der Art bzw. des LRT im konkreten Schutz- bzw. Projektgebiet

vorgesehen (s. Kap. C 2). Dafür wird die ABC-Bewertung der Erhaltungszustände konkreter

Bestände, die im Rahmen des FFH-Monitorings und der Berichtspflichten in Deutschland etab-

liert worden ist, herangezogen (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ (LANA) 2001;

SACHTELEBEN & BEHRENS 2010; SCHNITTER et al. 2006). Die dieser Bewertung zugrunde ge-

legten Einzelkriterien sind mithilfe der ABC-Bewertung gemäß SACHTELEBEN & BEHRENS

(2010) einzustufen. Für die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes einer Art bzw. eines

LRT sind schließlich die Einstufungen der Kriterien nach den Aggregationsvorschriften von

SCHNITTER et al. (2006) zusammenzufassen, wonach u. a. die zweifach vergebene Kategorie

für die Einstufung ausschlaggebend ist. Somit liegt dann eine Einstufung (A, B oder C) für die

Bewertung des Schutzgegenstandes auf der Objektebene vor. Mit der etablierten ABC-

Einstufung ist somit eine einfache dreistufige Skalierung vorgegeben, die für die vergleichende

Bewertung herangezogen werden kann. Dabei bedeuten die Zuordnungen definitionsgemäß:

A = Erhaltungszustand „hervorragend“

B = Erhaltungszustand „gut“

C = Erhaltungszustand „mittel bis schlecht“.

Auch für mehrere lokale Bestände einer Art in einem Projekt, deren Erhaltungszustände un-

terschiedlich bewertet werden könnten, ist ein einziger Erhaltungszustand zu ermitteln. Dies

ist notwendig, da die Bewertung der Konfliktschwere in Bezug auf den naturschutzfachlichen

Wert und der populationsbiologischen Empfindlichkeit einer Art vorgenommen wird und daher

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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beispielsweise alle projektbedingten Individuenverluste der gleichen Art im Eingriffsgebiet ge-

samthaft beurteilt werden, um die Auswirkungen auf den langfristigen Fortbestand des Bestan-

des einer Art zu bewerten.

Im Rahmen der FFH-Alternativenprüfung können die Erhaltungszustände i. d. R. den soge-

nannten „Standarddatenbögen“, die mit unterschiedlicher Aktualität und somit auch Genauig-

keit zu allen Natura 2000-Gebieten eines Bundeslandes vorliegen, entnommen und für die

Bewertung berücksichtigt werden. Zur konkreten Beurteilung der vorkommenden Anhang-II-

Arten und Anhang I-LRT muss i. d. R. allerdings auf genauere Erfassungen und Einstufungen

z. B. durch Basisdaten-/Grunddatenerhebungen, oder falls diese fehlen oder zu alt sein sollten,

auf eigene Kartierungen zurückgegriffen werden. Grundsätzlich sind aktuelle und fachlich va-

lide Angaben für die Bewertung zu verwenden.

D 2.1.3 Ermittlung des Naturschutzfachlichen Wertindex

Die Ermittlung des Naturschutzfachlichen Wertindex erfolgt durch eine Aggregation der Ein-

stufungen der Typ- und Objektebene. Dafür wird hilfsweise die Erhaltungszustandseinstufung

der Arten oder der LRT auf Bundesebene herangezogen, um die Bedeutung der Objektebene,

die auf der Erhaltungszustandseinstufung im Projekt- bzw. im Schutzgebiet beruht, herauszu-

stellen (s. Tab. 17). Da für Arten oder LRT mit ungünstigem Erhaltungszustand in der biogeo-

grafischen Region eine besondere naturschutzfachliche Verantwortung besteht (s. Kap.

C 1.3), sind lokale Bestände mit einem hervorragendem oder gutem Erhaltungszustand als

naturschutzfachlich besonders bedeutsam und schützenswert anzusehen. Daher ist für diese

Fälle eine Aufwertung der Typebene um eine bis zwei Wertstufen vorgesehen. Da es für Arten

oder LRT, für die deutschlandweit ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, auch wahrschein-

licher ist, lokale Bestände mit hervorragendem Erhaltungszustand zu treffen, ist hierfür eine

Aufwertung von maximal einer Wertstufe angegeben. Für Bestände mit Erhaltungszustand C

im Projekt- bzw. Schutzgebiet, die jedoch auf bundesweiter Ebene einen günstigen Erhal-

tungszustand aufweisen, ist eine Abwertung um eine Wertstufe möglich. Eine Abwertung ist

für die Arten und LRT mit ungünstigem Erhaltungszustand auf bundesweiter Ebene nicht vor-

gesehen, da gegenüber diesen wie bereits oben beschrieben, eine besondere Schutzverant-

wortung vorliegt. Da es für die Vogelarten keine Einstufung der Erhaltungszustände in

Deutschland gibt, wird für diese die Einstufung der Typebene als Referenzwert herangezogen

(s. Tab. 17). Für den Naturschutzfachlichen Wertindex können aufgrund der Aggregationsvor-

schriften für die Typ- und Objektebene prinzipiell Werte von 1 bis 9 ermittelt werden.

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Tab. 17: Aggregationsvorschriften für die Objekt- und Typebene zum Naturschutzfachlichen Wertindex

Einstufung der Typebene der Art/ des LRT

Werte von 1 bis 7

Einstufung der Objektebene der Art/

des LRT: A

(hervorragender EHZ)

B (guter EHZ)

C (mittel bis schlechter

EHZ)

Erhaltungszustand der Art/ des LRT in der relevanten biogeografischen Region

Deutschlands1)

ns

tig

un

ns

tig

-un

zu

-

reic

he

nd

un

ns

tig

-sch

lech

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un

be

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un

ns

tig

-un

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he

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un

ns

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un

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nt

ns

tig

un

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tig

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zu

reic

he

nd

un

ns

tig

-

sch

lech

t

un

be

kan

nt

Aggregationsvorschrift für Typ- und Objektebene

+1 +2 +/-0 +1 -1 +/-0

Naturschutzfachliche Wertindex

der Art/ des LRT Werte von 1 bis 9

EHZ = Erhaltungszustand im Projekt- bzw. Schutzgebiet 1) Für Vogelarten gibt es bislang keine Einstufung der Erhaltungszustände in Deutschland. Daher wird hierfür die Einstufung der

Typebene herangezogen. Dabei wird im vorliegenden Bewertungssystem die Einstufung 1 bis 3 dem günstigen Erhaltungszu-

stand zugeordnet, die Einstufungen 4 bis 5 dem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand und die Einstufung 6 bis 7 dem

ungünstig-schlechten Erhaltungszustand.

D 2.2 Bewertung auf der Beeinträchtigungsebene

D 2.2.1 Skalierung der Beeinträchtigung

Neben dem Wert des Schutzgegenstandes ist vor allem der Umfang der Beeinträchtigung für

die vergleichende Bewertung der Alternativenprüfung von entscheidender Bedeutung. Für die

Beurteilung der Beeinträchtigung von Tierarten sind in Anlehnung an die Verbotstatbestände

des § 44 Abs. 1 BNatSchG und der für die Erheblichkeit abzuprüfenden Sachverhalte insge-

samt vier Kriterien, sowie für Pflanzenarten und LRT jeweils ein Kriterium vorgesehen

(vgl. Kap. C 3.2). Je nach in der artenschutzrechtlichen Prüfung festgestelltem Verbotstatbe-

stand bzw. in der FFH-VP den die Erheblichkeit verursachenden Sachverhalt, ist das entspre-

chende Beeinträchtigungskriterium zu berücksichtigen und in die siebenstufige Skalierung ein-

zustufen. Treffen mehrere Beeinträchtigungskriterien zu, werden entsprechend mehrere Kri-

terien einzeln eingestuft.

Die zu den einzelnen Kriterien ermittelten Beeinträchtigungsumfänge werden, wie bereits bei

der Typebene, in eine einheitliche siebenstufige ordinale (Rangstufen-)Skala transformiert

(s. Kap. C 3.2). In Anlehnung an bestehende Wertstufensysteme wird mit einer Zuordnung der

Beeinträchtigung in die Skalierungsstufen 1 bis 7 agiert. Somit können für die Einstufung eines

Beeinträchtigungskriteriums prinzipiell Werte von 1 bis 7 ermittelt werden.

Der Beeinträchtigungsumfang wird den Skalierungsstufen zugeordnet und stellt im Unter-

schied zu der Bewertung auf der Naturschutzfachlichen Wertebene noch keine konkrete Wer-

tung, sondern eine Zuordnung dar. Erst im nächsten Schritt, der Verknüpfung des Naturschutz-

fachlichen Wertindex mit der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung, ergibt sich für die Art/den

LRT die Konfliktschwere im Hinblick auf das entsprechende Beeinträchtigungskriterium.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 76

D 2.3 Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Beeinträchtigung zur

Konfliktschwere

Die Konfliktschwere für die Beeinträchtigung eines Schutzgegenstandes wird ermittelt, indem

der Naturschutzfachliche Wertindex einer Art/eines LRT und die Skalierungsstufe der Beein-

trächtigung über eine Matrix miteinander verknüpft werden. Durch die gewählten Einstufungs-

vorschriften für den Verlust relevanter Habitatflächen und den Verlust von LRT-Flächen fließen

in den Skalierungsstufen der Beeinträchtigung indirekt zusätzliche LRT- und artspezifische

Eigenschaften mit ein, da für die Einstufungen der Flächenverluste die Verwendung der Ori-

entierungswerte gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER 2007 vorgesehen sind (s. Kap. C 3.1). Bei

der Entwicklung dieser Orientierungswerte wurden u. a. die Bestandsgrößen der Arten bzw.

LRT in den FFH-Gebieten berücksichtigt.

Da für die Einstufung der Beeinträchtigungskriterien wie die projektbedingte Mortalität und die

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht auf ähnliche

Hilfsgrößen zurückgegriffen werden kann, werden hier zusätzliche artspezifische Eigenschaf-

ten in Form der populationsbiologischen Empfindlichkeit gemäß des, von BERNOTAT &

DIERSCHKE (2012) entwickelten, Populationsbiologischer-Sensitivitäts-Index (PSI) berücksich-

tigt. Dieser spiegelt die Empfindlichkeit einer Art gegenüber zusätzlicher Mortalität wider, was

für die Bewertung der „projektbedingten Mortalität“ als entscheidend gilt und daher mit in das

Bewertungssystem einfließen soll. Bei der Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs-

oder Ruhestätten gehen die spezifischen Fortpflanzungs- und Ruhefunktionen für eine Art ver-

loren, wodurch es zu einer Verminderung des Fortpflanzungserfolges oder der Ruhemöglich-

keit kommen kann. Die Verminderung dieser Funktionen führt in der Regel wie die Mortalität

zu einem Rückgang der Populationsgröße – in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit einer Art.

Die Empfindlichkeit einer Art hängt von diversen populationsbiologischen Faktoren ab. Diese

sind Grundlage des PSI. Daher soll der PSI auch hier als eine Art „Korrekturfaktor“ zum bereits

ermittelten Naturschutzfachlichen Wertindex berücksichtigt werden.

Aufgrund der Komplexität des Kriteriums „projektbedingte Störung“, welches bereits in der Ein-

stufung des Beeinträchtigungsumfangs eine Rückwirkung auf die gesamte lokale Population

(und nicht nur auf Habitate oder Individuen) einer Art aufzeigt, wurden für dieses Kriterium die

Skalierungsstufen der Beeinträchtigung vergleichsweise hoch angesetzt und entsprechend

auf einen „Korrekturfaktor“ in Form des PSI verzichtet.

In den folgenden Abschnitten D 2.3.1 und D 2.3.2 werden die vorzunehmenden Aggregations-

vorschriften, je nach zu bewertenden Beeinträchtigungskriterium, zur Ermittlung der Konflikt-

schwere dargestellt.

Für jeden Schutzgegenstand wird auf diesem Weg für das zutreffende Beeinträchtigungskri-

terium eine Konfliktschwere ermittelt. Für einen Schutzgegenstand, für den mehrere Beein-

trächtigungskriterien aufgrund der entsprechend vorliegenden Betroffenheiten eingestuft wer-

den, ist für die abschließende Bewertung die höchste und somit schwerwiegendste Konflikt-

schwere zu berücksichtigen. Um der kumulativen Wirkung mehrerer Beeinträchtigungen ge-

genüber einer Art gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit, die Konfliktschwere fachgut-

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 77

achterlich mithilfe einer verbal-argumentativen Begründung höher einzustufen. So ist eine mitt-

lere Konfliktschwere mehrerer Beeinträchtigungskriterien für eine Art unter Umständen höher

einzustufen, als eine mittlere Konfliktschwere eines Kriteriums und eine geringe Konflikt-

schwere der übrigen beiden Kriterien.

Arten, für die im Rahmen des Gebietsschutzes eine Erheblichkeit und zusätzlich aus arten-

schutzrechtlicher Sicht ein Verbotstatbestand ausgelöst wurde, sind zweimalig in das System

einzustellen.

D 2.3.1 Ermittlung der Konfliktschwere für die Beeinträchtigungskriterien „Verlust re-

levanter Habitatflächen“, „Verlust von LRT-Fläche“ und „projektbedingte Störung“

Im Hinblick auf die Beeinträchtigungskriterien „Verlust von LRT-Fläche“, „Verlust relevanter

Habitatflächen“ sowie „projektbedingte Störung“ ist eine Aggregation in Form einer Bewer-

tungsmatrix vorgesehen, wie sie aus der ökologischen Risikoanalyse bekannt ist. Durch diese

werden der Naturschutzfachliche Wertindex einer Art/eines LRT und die Skalierung der Be-

einträchtigung miteinander zur „Konfliktschwere“ verknüpft (s. Abb. 8). Dieser Bewertungs-

schritt ist für jeden betroffenen Lebensraumtyp, für den ein Flächenverlust in der FFH-VP als

erheblich prognostiziert wurde, separat durchzuführen. Gleichwohl ist dieser Bewertungs-

schritt für jede Art für die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ein Verbotstatbe-

stand aufgrund des Habitatverlustes oder der projektbedingten Störung ausgelöst wurde oder

für die in der FFH-VP eine Erheblichkeit aufgrund des Habitatverlustes oder der projektbeding-

ten Störung prognostiziert wurde, separat durchzuführen.

Für den Naturschutzfachlichen Wertindex liegen aufgrund der Aggregationsvorschriften für die

Typ- und Objektebene prinzipiell Werte von 1 bis 9 vor, wohingegen für die Beeinträchtigung

Werte von 1 bis 7 bestehen. Aus den Diagonalen wird der Wert für die Konfliktschwere ermit-

telt. Die diagonalen Felder der Matrix werden jeweils wieder einer Wertstufe zugeordnet, so

dass sich aus der Kombination des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierung der

Beeinträchtigung die Konfliktschwere für den jeweiligen Schutzgegenstand hinsichtlich der

entsprechenden Beeinträchtigung ergibt. Abb. 8 zeigt beispielhaft die hier verwendete Wert-

zuordnung. Die Konfliktschwere kann daher in diesem Zusammenhang mit den Werten 1

(„sehr gering“) bis 7 („extrem hoch“) bestimmt werden.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 78

Skalierungsstufe für die Beeinträchtigungskriterien „Verlust

relevanter Habitatflächen“, „Verlust von LRT-Fläche“ und „projektbedingte Störung“

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsch

utz

fach

lich

er

We

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hr

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g)

1 1 2 2 3 3 4

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ßig

)

2 2 3 3 4 5 5

4

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2 3 3 4 5 5 6

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)

3 3 4 5 5 6 6

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)

3 4 5 5 6 6 7

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h)

4 5 5 6 6 7 7

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+)

5 5 6 6 7 7 7

9

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m

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ch

++)

5 6 6 7 7 7 7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

Abb. 8: Ermittlung der Konfliktschwere für die Kriterien „Verlust relevanter Habitatflächen“, „Verlust von LRT-Fläche“ und die „projektbedingte Störung“

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 79

D 2.3.2 Ermittlung der Konfliktschwere für die Beeinträchtigungskriterien „projektbe-

dingte Mortalität“ und „Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder

Ruhestätten“

Da für die Einstufung der Beeinträchtigungskriterien wie „projektbedingte Mortalität“ und „Be-

schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ nicht auf ähnliche

Hilfsgrößen, wie bei den Habitatverlusten, bei denen artspezifische Besonderheiten bereits in

den Orientierungswerten von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) berücksichtigt werden, zurück-

gegriffen werden kann, werden zusätzliche artspezifische Eigenschaften in Form der popula-

tionsbiologischen Empfindlichkeit der Tierarten berücksichtigt. Darüber hinaus greifen die bei-

den Kriterien „projektbedingte Mortalität“ und „Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflan-

zungs- oder Ruhestätten“ unmittelbar die Größe des Bestandes an, wobei die populationsbio-

logische Empfindlichkeit im Hinblick auf die Regenerierbarkeit der Bestände einer Art eine

entscheidende Rolle spielt. Daher wird zur Verschneidung des Naturschutzfachlichen Wertin-

dex einer Tierart mit der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung zur Konfliktschwere ein Zwi-

schenschritt vorgenommen, bei dem zusätzlich die populationsbiologische Empfindlichkeit ei-

ner Art in Form des Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (PSI) berücksichtigt wird. Die

Bewertungsmethodik wurde in Anlehnung an DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) entwickelt, da

diese die Problematik der Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projek-

ten und Eingriffen behandeln. Für Pflanzenarten gibt es keinen vergleichbaren Wert, weswe-

gen hier der Naturschutzfachliche Wertindex direkt mit der Skalierungsstufe der Beeinträchti-

gung verschnitten wird (s. Kap. D.2.3.3).

Für die Tierarten liegen somit zwei Bewertungsschritte für die Ermittlung der Konfliktschwere

vor. In einem ersten Schritt wird der Naturschutzfachliche Wertindex (der sich aus dem Wert

der Typebene und der Objektebene ergibt) mit der populationsbiologischen Empfindlichkeit

einer Tierart in Anlehnung an die Vorgehensweise in DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) mithilfe

einer Matrix verknüpft (s. Abb. 9). Für die Einstufung der populationsbiologischen Empfindlich-

keit einer Art wird der Populationsbiologische Sensitivitäts-Index (PSI)3 von DIERSCHKE &

BERNOTAT (2012) genutzt. Der PSI umfasst die populationsbiologische Sensitivität indikato-

risch abbildenden Parameter einer Art in ihrer Gesamtheit: Alttiermortalität, maximales Le-

bensalter, Alter beim Eintritt in die Reproduktion, potenzielle und tatsächliche jährliche Repro-

duktionsrate, Bestand und Bestandstrend einer Art in Deutschland. Für nähere Erläuterungen

des PSI siehe DIERSCHKE & BERNOTAT (2012). Von den Autoren wurde der PSI für alle deut-

schen Brutvogelarten, für die Fledermaus-, Amphibien- und Reptilienarten und für eine Aus-

wahl an Säugetier- und Wirbellosenarten ermittelt und ist für die vorliegende Bewertung im

Rahmen der Alternativenprüfung im Anhang 18 und Anhang 19 dargestellt.

Dieser Index wird herangezogen, um zu beurteilen, wie bedeutsam der Verlust von Individuen

für eine Art ist und wie schnell dieser wieder ausgeglichen werden kann. Grundsätzlich wird

die Beeinträchtigung von Arten, deren Bestände sich kurzfristig und mit hoher Erfolgsaussicht

3 Zu beachten ist, dass der PSI nach DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) über neun Klassen skaliert wurde. Dabei umfassen die

Klassen die Stufen von 1 = extrem hoch bis 9 = extrem gering. Diese Stufen wurden an das hier verwendete Bewertungssystem

angepasst und in die siebenstufige Skala einsortiert, wobei die Klassen 1 und 2 sowie 8 und 9 einer Wertstufe zugeordnet wurden

(s. Anhang 17).

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 80

regenerieren können, weniger schwerwiegend für die Sicherung der Biodiversität einzuschät-

zen sein, als die Beeinträchtigung von Arten, bei denen dies nur sehr langfristig oder mit ge-

ringer Erfolgsaussicht erfolgt. Gleichzeitig ist beispielsweise entscheidend, wie häufig eine Art

und wie hoch ihr Gefährdungsgrad ist, um beurteilen zu können, wie schwerwiegend der Indi-

viduenverlust für eine Art ist. Daher wird eine Verknüpfung des naturschutzfachlichen Wertes

und der populationsbiologischen Empfindlichkeit oder Sensibilität gegenüber anthropogener

Mortalität für die Bewertung der Konfliktschwere herangezogen.

Wurde der Naturschutzfachliche Wertindex einer Art mit dem Populationsbiologischen Sensit-

vitäts-Index (PSI) verknüpft, ergibt sich aus den Diagonalen der Matrix wiederum der Popula-

tionsbiologische Wertindex der Arten. Diese Einstufung erfolgt ebenfalls in sieben Stufen

(s. Abb. 9). Für verschiedene Arten in Hessen, ist diese Verschneidung beispielsweise in An-

hang 20 und Anhang 21 dargestellt. Diese Arteinstufungen sind vergleichbar mit der Mortali-

täts-Gefährdungs-Index-Einstufung (MGI) gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT (2012), für die der

naturschutzfachliche Wert einer Art in Form des Naturschutzfachlichen Wert-Index (NWI) mit

dem Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (PSI) verknüpft wird. Sie unterscheiden sich

jedoch u. a. dahingehend, dass die hier eingeführte Typebene, die zur Ermittlung des Natur-

schutzfachlichen Wertindex herangezogen wird, auch länderspezifische Einstufungen berück-

sichtigt, wohingegen der MGI einen übergeordneten bundesweiten Gefährdungsindex der Ar-

ten gegenüber Mortalität angibt.

Die Zuordnungsvorschriften der Matrix wurden so gewählt, dass es eine ausgedehnte Stufe 1

gibt, um die allgemein häufigeren Arten, die im Rahmen der Alternativenprüfung eine geringe

oder keine Relevanz erzeugen, stärker zusammen zu fassen. Damit werden die Arten mit hö-

herem naturschutzfachlichem Wert stärker aufgespreizt und in den Stufen 2 bis 6 bildet sich

eine stärkere Feindifferenzierung ab.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 81

Populationsbiologischer Sensitvitäts-Index (PSI) gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT (2012)

PSI = 8 o-der 9

PSI = 7 PSI = 6 PSI = 5 PSI = 4 PSI = 3 PSI = 1 o-

der 2

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsch

utz

fach

lich

er

We

rtin

dex

1

(se

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ge

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g)

1 1 1 1 1 2 3

2

(ge

rin

g)

1 1 1 1 2 3 4

3

(mä

ßig

)

1 1 1 2 3 4 5

4

(mit

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1 1 2 3 4 5 6

5

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ch

)

1 2 3 4 5 6 6

6

(se

hr

ho

ch

)

2 3 4 5 6 6 7

7

(ex

tre

m h

oc

h)

3 4 5 6 6 7 7

8

(ex

trem

ho

ch

+)

4 5 6 6 7 7 7

9

(ex

trem

ho

ch

++)

5 6 6 7 7 7 7

Populationsbiologischer Wertindex (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

Abb. 9: Matrix zur Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex (NWI) und des Populationsbiolo-gischen Sensitivitäts-Index (PSI) zum „Populationsbiologischen Wertindex“ und damit zur Einstufung der Tierarten als Grundlage für die Ermittlung der Konfliktschwere für die „projektbedingte Mortalität“ und die „Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“

(Beispielhaft ist diese Zuordnung für verschiedene Arten in Hessen in Anhang 20 dargestellt.)

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 82

Auf Grundlage der Einstufungen der Tierarten gemäß ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung

und ihrer populationsbiologischen Empfindlichkeit, wird in einem zweiten Schritt der Populati-

onsbiologische Wertindex mit der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung ebenfalls in einer

Matrix verknüpft (s. Abb. 10).

Skalierungsstufe für die projektbedingte Mortalität bzw. für die

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs-oder Ruhestätten

1 2 3 4 5 6 7

(Einzelne Individuen)

(Sehr wenige Individuen)

(Wenige Individuen)

(Mehrere Individuen)

(Viele Individuen)

(Sehr viele Individuen)

(Extrem viele Individuen)

Po

pu

lati

on

sb

iolo

gis

ch

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Wert

ind

ex

1

(se

hr

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1 2 3 4 5 6 7

2

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g)

2 3 4 5 6 7

3

(mä

ßig

)

3 4 5 6 7

4

(mit

tel)

4 5 6 7

5

(ho

ch

)

5 6 7

6

(se

hr

ho

ch

)

6 7

7-9

(ex

tre

m h

oc

h)

7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

Abb. 10: Ermittlung der Konfliktschwere für das Kriterium „projektbedingten Mortalität“ bzw. für das Kri-terium „Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ von Tierarten

Entsprechend der Zuordnungen der Arten in sieben Stufen wird für eine extrem hoch empfind-

liche und naturschutzfachlich bedeutende Art die Tötung von Individuen bzw. die Zerstörung

oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, die sich auf den Bestand auswirkt,

per se als schwerwiegender angesehen, als für eine Art der Stufe 1 (geringer naturschutzfach-

licher Wert und geringe Empfindlichkeit). Somit ist für Arten der Stufe 7, wie den Luchs oder

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die Kleine Hufeisennase, welche naturschutzfachlich eine „extrem hohe“ Bedeutung aufwei-

sen und eine „extrem hohe“ populationsbiologische Empfindlichkeit besitzen, der Verlust eines

Individuums in die höchste Konfliktschwere (Stufe 7) einzustufen (s. Abb. 10). Entsprechend

landen auch Arten, die einen Populationsbiologischen Wertindex von 8 oder 9 aufweisen, di-

rekt in der höchsten Konfliktschwere 7, sodass die Matrix hier im Unterschied zu der des Flä-

chenverlustes nicht nach unten weitergeführt wurde. Um aber auch für diese Fälle eine Diffe-

renzierung zu erzielen, können hier verbal-argumentative Ergänzungen vorgenommen wer-

den. Bei der nächst niedrigeren Stufe des Populationsbiologischen Wertindex (Stufe 6) wird

die Konfliktschwere des Verlusts eines Individuums, beispielsweise des Feldhamsters, als

„sehr hoch“ eingestuft. Der Verlust eines Individuums einer Art, die naturschutzfachlich und

populationsbiologisch in Stufe 5 eingestuft ist, wie das Große Mausohr führt zu einer „hohen“

Konfliktschwere usw.

D 2.3.3 Ermittlung der Konfliktschwere für das Beeinträchtigungskriterium „Entnahme

von Pflanzen bzw. Beschädigung oder Zerstörung von Pflanzenstandorten“

Zur Ermittlung der Konfliktschwere für die Entnahme von Pflanzen bzw. die Beschädigung

oder Zerstörung von Pflanzenstandorten wird der Naturschutzfachliche Wertindex einer Pflan-

zenart mit der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung über die Matrix in Abb. 11 miteinander

verknüpft. Für die Pflanzenarten gibt es keinen vergleichbaren Wert wie den Populationsbio-

logischen Sensitivitätsindex (PSI), der für die Tierarten vorliegt, weshalb hier entsprechender

Zwischenschritt nicht möglich ist. Für die Ermittlung der Konfliktschwere für Pflanzenarten ist

die gleiche Matrix wie bei der Einstufung der projektbedingten Mortalität der Tierarten vorge-

sehen, da es hierbei ebenfalls um den Verlust von Individuen geht und eine vergleichbare

Bewertungsmatrix unerlässlich ist.

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Skalierungsstufe für die „Entnahme von Pflanzen bzw. Beschädigung

oder Zerstörung von Pflanzenstandorten“

1 2 3 4 5 6 7

(Einzelne Individuen)

(Sehr wenige Individuen)

(Wenige Individuen)

(Mehrere Individuen)

(Viele Individuen)

(Sehr viele Individuen)

(Extrem viele Individuen)

Natu

rsch

utz

fach

lich

er

We

rtin

dex

1

(se

hr

ge

rin

g)

1 2 3 4 5 6 7

2

(ge

rin

g)

2 3 4 5 6 7

3

(mä

ßig

)

3 4 5 6 7

4

(mit

tel)

4 5 6 7

5

(ho

ch

)

5 6 7

6

(se

hr

ho

ch

)

6 7

7-9

(ex

tre

m h

oc

h)

7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

Abb. 11: Ermittlung der Konfliktschwere für das Kriterium „Entnahme von Pflanzen bzw. Beschädigung oder Zerstörung von Pflanzenstandorten“

3 Vergleich von Alternativen anhand der Konfliktschweren

Durch die unter D 2.1 bis D 2.3 beschriebenen Bewertungsmethodik liegt für jeden einzelnen

Schutzgegenstand (Art, LRT) bezogen auf jedes zu berücksichtigende Beeinträchtigungskri-

terium ein Wert für die Konfliktschwere vor. Für jeden Schutzgegenstand ist der schwerwie-

gendste Konflikt und damit der höchste Wert für die Konfliktschwere zu berücksichtigen, so-

dass innerhalb des entsprechenden Rechtsregimes (Artenschutz und Natura 2000-Gebiets-

schutz) für ein Vorhaben und seine Alternativen je eine Konfliktschwere pro Schutzgegenstand

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vorliegt (s. Abb. 12). Um der kumulativen Wirkung mehrerer Beeinträchtigungen einer Art ge-

recht zu werden, besteht die Möglichkeit die Konfliktschwere fachgutachterlich mithilfe einer

verbal-argumentativen Begründung höher einzustufen (s. D 2.3). Die ermittelten Konflikt-

schweren gilt es nun in einem abschließenden Schritt gegeneinander wertend zu vergleichen.

Abb. 12: Für die verschiedenen Schutzgegenstände der verschiedenen Rechtsregimes liegen je Vor-haben oder Alternative verschiedene Konfliktschweren vor

Für die abschließende Bewertung des Alternativenvergleichs, um die aus naturschutzfachli-

cher Sicht günstigste Variante zu ermitteln, wird empfohlen, die ermittelten Werte für die Kon-

fliktschwere durch eine Kombination verschiedener Vorgehensweisen zu bewerten, wobei

eine abschließende verbal-argumentative Begründung in jedem Fall zusätzlich heranzu-

ziehen ist, um die Ergebnisse zu verstärken bzw. auf eventuell auftretende Abweichungen

hinzuweisen. Die hier beschriebene Bewertungsmethode stellt eine Vorgehensweise für eine

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operationalisierte Alternativenbewertung dar und ist als Orientierungshilfe für den Alternativen-

vergleich gedacht.

Auch für die abschließende Bewertung werden die ermittelten Werte der Konfliktschwere für

Schutzgegenstände getrennt nach den Rechtsregimes FFH-Gebietsschutz und Artenschutz

betrachtet, um die aus Gründen des Gebiets- bzw. Artenschutzes günstigste Variante zu er-

mitteln. Eine zusammenfassende Betrachtung aller Werte der Konfliktschwere würde dazu

führen, dass einige Arten doppelt betrachtet würden, da sie nach beiden Rechtsregimes be-

wertet wurden.

Für die abschließende Bewertung der ermittelten Konfliktschwere werden die in den folgenden

Abschnitten D 2.4.1 bis D 2.4.5 beschriebenen Bewertungsschritte vorgeschlagen.

D 3.1 Anzahl der Schutzgegenstände

Unabhängig von den ermittelten Konfliktschweren kann in einem ersten Schritt, die Anzahl

betroffener Schutzgegenstände in dem Vorhaben und den Alternativen miteinander wertend

verglichen werden (s. Tab. 18). Generell gilt, je mehr Schutzgegenstände betroffen sind, desto

ungünstiger ist das Vorhaben aus naturschutzfachlicher Sicht. Einem Vorhaben mit einer ho-

hen Anzahl betroffener Schutzgüter mit vergleichsweisen geringen Konfliktschweren können

jedoch auch Alternativen gegenüber stehen, die eine geringere Anzahl betroffener Schutzgü-

ter, jedoch mit höheren Konfliktschweren aufweisen. Daher ist es in einem nächsten Schritt

notwendig, die Summe der Konfliktschweren zu betrachten.

D 3.2 Summe der Konfliktschweren

In einem zweiten Schritt kann die Summe aus den Werten der Konfliktschweren herangezogen

werden, da die Höhe der Summe Hinweise auf die naturschutzfachliche Bedeutung einer Va-

riante geben kann (s. Tab. 18). Eine hohe Summe kann zum einen Schutzgegenstände ent-

halten, denen ein vergleichbar hoher Wert für den Naturschutzfachlichen Wertindex und/oder

für die Skalierungsstufe der Beeinträchtigung zugewiesen wurde. Die hohe Summe kann zum

anderen aber auch für eine entsprechend hohe Anzahl an Schutzgegenständen sprechen, die

im ersten Schritt bereits betrachtet wurden.

D 3.3 Vergleich der Anzahl höherer Werte für die Konfliktschweren (Rangreihung der

Konfliktschweren)

Um die aus naturschutzfachlicher Sicht günstigste Variante zu ermitteln, ist als weiterer Be-

wertungsschritt der Vergleich der Anzahl höherer Werte für die Konfliktschweren der Schutz-

gegenstände in den einzelnen Alternativen vorgesehen (s. Tab. 18). Diese Bewertung kann

unabhängig davon vorgenommen werden, welche Schutzgegenstände miteinander verglichen

werden. D. h. die ermittelten Werte für die Konfliktschweren werden innerhalb der entspre-

chenden Alternativen absteigend in ihrer Wertigkeit aufgeführt. Diese Rangreihungen pro Al-

ternative sind gegenüber zu stellen, anschließend sind die Werte einer Zeile miteinander zu

vergleichen. Dabei ist es irrelevant, ob in einer Zeile die gleichen Arten bzw. LRT miteinander

verglichen werden, da es allein um den Vergleich der ermittelten Werte für die Konfliktschwe-

ren geht. Für jede Zeile wird dann der höchste Wert ermittelt und gekennzeichnet. Abschlie-

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ßend kann die Anzahl höherer Werte für die Konfliktschweren pro Alternative angegeben wer-

den. Gibt es in einer Zeile nur einen Wert, da z. B. eine größere Anzahl an Schutzgegenstän-

den für eine Alternative vorliegen als für die übrigen, ist dieser als höherer Wert zu berücksich-

tigen (s. Tab. 18).

D 3.4 Vergleich der Anzahl höherer Werte für die Konfliktschweren in Abhängigkeit der

betroffenen Schutzgegenstände

Der im vorherigen Abschnitt erläuterte Vergleich der Anzahl höherer Werte für die Konflikt-

schweren kann zusätzlich auch in Abhängigkeit davon erfolgen, welche Schutzgegenstände

miteinander verglichen werden. So können beispielsweise auch die gleichen Arten bzw. LRT

mit ihren Werten für ihre Konfliktschwere in einer Zeile pro Alternative gegenüber gestellt und

anschließend miteinander verglichen werden. Gibt es eine Art / einen LRT nur in einem Vor-

haben wird diese / dieser nicht im Vergleich berücksichtigt (s. Tab. 18).

D 3.5 Beispielhafter Vergleich von Alternativen anhand der Konfliktschwere

Die in den Abschnitten D 2.4.1 bis D 2.4.4 beschriebenen Bewertungsansätze sind beispielhaft

in Tab. 18 dargestellt. Für die beispielhafte Einstufung verschiedener Konfliktschweren für die

unterschiedlichen Schutzgegenstände der Alternativen wäre zu konstatieren, dass die Alter-

native 2 aus naturschutzfachlicher Sicht die konfliktträchtigste Variante im Vergleich zum Vor-

haben und der Alternative 1 ist und daher nicht umgesetzt werden sollte. Trotz einer größeren

Anzahl betroffener Schutzgegenstände im Vorhaben, ist die Alternative 2 aus naturschutzfach-

licher Sicht die konfliktträchtigere. Für die Alternative 2 wurde beispielsweise der höchste Wert

für die Summe der Werte der Konfliktschwere, sowohl unter Natura 2000 als auch unter arten-

schutzrechtlichen Gesichtspunkten ermittelt. Darüber hinaus liegt die höchste Anzahl höherer

Werte für die Konfliktschwere, sowohl bei der Rangreihung der Konfliktschweren unabhängig

von der Art der Schutzgegenstände, als auch bei der Rangreihung in Abhängigkeit von der Art

der Schutzgegenstände, vor. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre die Umsetzung der Alter-

native 1 am günstigsten, da sie die geringste Anzahl an betroffenen Schutzgegenständen so-

wie insbesondere die geringste Konfliktschwere aufweist. Neben den hier verwendeten Be-

wertungsverfahren kann zur Untermauerung des Ergebnisses eine verbal-argumentative Be-

gründung zusätzlich herangezogen werden.

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Tab. 18: Beispielhafte Anwendung der verschiedenen Bewertungsschritte für den Vergleich der Kon-fliktschweren eines Vorhabens und seiner Alternativen

Vorhaben Alternative 1 Alternative 2

Ermittelte Konfliktschwere

Natura 2000

AN1 7 (extrem hoch) AN3 5 (hoch) AN3 7 (extrem hoch)

AN2 5 (hoch) AN2 5 (hoch) LRT1 6 (sehr hoch)

LRT1 4 (mittel) LRT1 4 (mittel) LRT2 7 (extrem hoch)

Artenschutz

AA1 2 (gering) AA3 1 (sehr gering) AA3 7 (extrem hoch)

AA2 3 (mäßig)

1) Anzahl an Schutzgegenständen

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

3

2

5

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

3

1

4

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

3

1

4

2) ∑ Konfliktschwere

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

16

5

21

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

14

1

15

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

20

7

27

3) Anzahl höherer Werte für die Konfliktschwere (Rangreihung der Konfliktschweren unabhängig von der Art des Schutzgegenstandes)

Natura 2000

höchste Schwere

niedrigste Schwere

7 (extrem hoch) 5 (hoch) 7 (extrem hoch)

5 (hoch) 5 (hoch) 7 (extrem hoch)

4 (mittel) 4 (mittel) 6 (sehr hoch)

Anzahl höhe-rer Werte: 1 0 3

Artenschutz

höchste Schwere

niedrigste Schwere

3 (mäßig) 1 (sehr gering) 7 (extrem hoch)

2 (gering) - -

Anzahl höhe-rer Werte: 1 0 1

4) Anzahl höherer Werte für die Konfliktschwere (Rangreihung der Konfliktschweren abhängig von der Art des Schutzgegenstandes)

Natura 2000

AN2 (5) AN2 (5) -

LRT1 (4) LRT1 (4)

LRT1 (6)

- AN3 (5)

AN3 (7)

Anzahl höhe-rer Werte: 0 0 2

Artenschutz

- AA3 (1) AA3 (7)

Anzahl höhe-rer Werte: 0 0 1

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E Konkretisierung der entwickelten Bewertungsmethodik an reprä-

sentativ ausgewählten Fallbeispielen

Im Folgenden wird das entwickelte Bewertungssystem für den Alternativenvergleich anhand

fiktiver Fallbeispiele dargestellt, um die Möglichkeiten der Bewertungsmethodik aufzuzeigen.

Zur Ermittlung der Naturschutzfachlichen Wertindices der Arten und LRT wurden hierfür auf

der Typebene die Kriterien, die im Kapitel C 1 erläutert wurden, mithilfe aktueller Fachliteratur

eingestuft, wobei die dargestellten Beispiele sowohl Fälle im Bundesland Hessen als auch in

Nordrhein-Westfalen repräsentieren. Damit werden Unterschiede in der Einstufung der Natur-

schutzfachlichen Wertindices für Arten und LRT aufgezeigt, die u. a. auf den verschiedenen

landesweiten Einstufungen der Arten in den Roten Listen bzw. den verschiedenen Erhaltungs-

zustandseinstufungen in den kontinentalen und atlantischen biogeografischer Regionen beru-

hen können. Zudem wird bei den Beeinträchtigungskriterien „projektbedingte Mortalität“ und

„Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ der Einfluss der Po-

pulationsbiologischen Sensitivität der Arten deutlich.

Die Objektebene und die Beeinträchtigungen wurden fiktiv eingestuft, um verschiedene Sze-

narien darstellen zu können. Für die Aggregation des Naturschutzfachlichen Wertindex mit der

Objektebene ist der Erhaltungszustand der Art bzw. des LRT in der jeweiligen biogeografi-

schen Region in Deutschland zu berücksichtigen. Im ersten Abschnitt (Kap. E 1) werden zu-

nächst für jedes Beeinträchtigungskriterium verschiedene Fälle dargestellt, um die Möglichkei-

ten innerhalb des gleichen Beeinträchtigungskriteriums aufzuzeigen. In Kapitel E 2 sind kom-

plexere Fallbeispiele dargestellt, um die Bewertung bei Vorliegen verschiedener Schutzgegen-

stände und deren Beeinträchtigungen zu demonstrieren.

1 Fiktive Fallbeispiele für die Ermittlung der Konfliktschwere der einzelnen

Beeinträchtigungskriterien

In den folgenden Kapiteln wird für jedes Beeinträchtigungskriterium die Ermittlung der Konflikt-

schweren für verschiedene Schutzgegenstände (Arten und LRT) aufgezeigt.

E 1.1 Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Flächen

In der Tab. 20 sind verschiedene Fallkonstellationen für die Beeinträchtigung verschiedener

LRT dargestellt, die die Möglichkeiten des Bewertungssystems im Rahmen des Alterna-

tivenvergleichs aufzeigen. Es wird dargestellt, wie sich bei LRT mit gleicher Einstufung der

Typebene, durch unterschiedliche Ausprägungen des Erhaltungszustandes im Schutzgebiet

und den daraus resultierenden unterschiedlichen Bewertungen auf der Objektebene unter-

schiedliche Naturschutzfachliche Wertindices ergeben können. Dadurch können für die glei-

che Skalierungsstufe der Beeinträchtigung unterschiedliche Konfliktschweren ermittelt wer-

den.

Alle Beispiele in Tab. 20 sind sowohl für die kontinentale, als auch für die atlantische biogeo-

grafische Region dargestellt. Dadurch wird aufgezeigt, dass in Abhängigkeit der Erhaltungs-

zustandseinstufung der LRT in den verschiedenen biogeografischen Regionen sowohl die Ein-

stufungen der Typebene, als auch die Aggregationsvorschriften für die Verschneidung der

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 90

Typ- mit der Objektebene zum Naturschutzfachlichen Wertindex innerhalb eines LRT variieren

können.

Tab. 19: Übersicht zu den dargestellten LRT und Biotoptypeben in den Beispielen in Tab. 20

LRT-Code

LRT-Bezeichnung

Beispielhaft zugeordneter

Biotoptyp

(Code gemäß RIECKEN et al. 2006)

3160 Dystrophe Seen und Teiche 24.01.01

4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix 36.03.02

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)

35.02.01

6510 Magere Flachland-Mähwiese 34.07.01

6520 Berg-Mähwiesen 34.07.02

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas 32.03.02

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 43.07.04

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 43.07.05

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) 43.08.02

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 43.08.01

91E0* Auenwälder 43.04.01.01

* = prioritärer LRT

Das Beispiel 1 zeigt, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Einstufungen der Beeinträchti-

gungen, für denselben mit demselben Naturschutzfachlichen Wertindex korrekterweise unter-

schiedliche Konfliktschweren ergeben können. Ein größerer Flächenverlust wird im vorliegen-

den Bewertungssystem in eine höhere Skalierungsstufe eingestuft. Dementsprechend ergibt

sich bei der Verschneidung des Naturschutzfachlichen Wertindex mit der Skalierungsstufe der

Beeinträchtigung eine höhere Konfliktschwere. Der Verlust von 0,1 ha des Mitteleuropäischen

Orchideen-Kalk-Buchenwaldes (LRT 9150) in einem Eingriffsprojekt in Hessen wird durch das

entwickelte Bewertungssystem beispielsweise als Konflikt mit mäßiger Schwere (Konfliktstufe

3) eingestuft. Die Zerstörung einer fünffach größeren Fläche des gleichen Waldes wird hinge-

gen als Konflikt mit hoher Schwere bewertet. Ähnliche Differenzierungen zeigen sich auch bei

den Einstufungen der unterschiedlichen Flächenverluste anderer Lebensraumtypen, beispiels-

weise den Heiden (LRT 4010) oder den dystrophen Seen und Teichen (3160).

Vergleicht man nun verschiedene Schutzgegenstände in einem Projektgebiet miteinander,

spiegelt sich im vorliegenden Bewertungssystem wider, dass aus naturschutzfachlicher Sicht

bei einem LRT mit hoher naturschutzfachlicher Wertung ein geringerer Flächenverlust aus-

reicht, um zu einer höheren Konfliktschwere zu kommen, als ein höherer Flächenverlust eines

LRT mit geringerer naturschutzfachlicher Wertung. So führt im vorliegenden Beispiel der Ver-

lust von 0,01 ha des extrem hochwertigen LRT 3160 zu einer hohen Konfliktschwere. Beim

mittelwertigen LRT 9150 sind es 0,5 ha, die zu dieser Konfliktschwere führen.

Betrachtet man die Beeinträchtigung des gleichen LRT, in Projekten, die in unterschiedlichen

Bundesländern liegen, können sich durch die unterschiedlichen Einstufungen der Erhaltungs-

zustände in den jeweiligen biogeografischen Regionen, Unterschiede in der Einstufung der

Typ- und Objektebene ergeben. Dies kann wiederum zu unterschiedlichen Naturschutzfachli-

chen Wertindices führen. Der LRT 9150 wird im vorliegenden Beispiel im Bundesland Hessen

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in der kontinentalen biogeografischen Region als LRT mit mittlerer naturschutzfachlicher Wer-

tigkeit eingestuft. In der atlantischen Region des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen wird der

LRT, begründet durch seinen ungünstigeren Erhaltungszustand, als höherwertig angesehen.

Tab. 20: Beispiel 1 für die Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Flächen

Schutzgegen-stand

Einstufung der

Typebene

Einbeziehung der Objektebene

Naturschutz-fachlicher Wer-

tindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c) Verlust der LRT-Fläche

Skalierungs-stufe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

LRT 9150 4 (mittel)

B +/-0 4

(mittel) 0,08 ha 2

3 (mäßig)

LRT 9150 4 (mittel)

B +/-0 4

(mittel) 0,5 ha 5

5 (hoch)

LRT 9150 4 (mittel)

B +/-0 4

(mittel) 1,5 ha 7

6 (sehr hoch)

LRT 4010 6 (sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch) 0,02 ha 2

4 (mittel)

LRT 4010 6 (sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch) 0,09 ha 4

5 (hoch)

LRT 4010 6 (sehr hoch)

C +/-0 6

(sehr hoch) 0,2 ha 6

6 (sehr hoch)

LRT 3160 6 (sehr hoch) A +2

8 (extrem hoch+)

0,01 ha 2 5

(hoch)

LRT 3160 6 (sehr hoch) A +2

8 (extrem hoch+)

0,03 ha 4 6

(sehr hoch)

LRT 3160 6 (sehr hoch) A +2

8 (extrem hoch+)

0,15 ha 7 7

(extrem hoch)

Bundesland Nordrhein-Westfalen / atlantische biogeografische Region

LRT 9150 5 (hoch)

C +/-0 5

(hoch) 0,09 ha 2 3

(mäßig)

LRT 9150 5 (hoch) C +/-0

5 (hoch) 0,5 ha 5

5 (hoch)

LRT 9150 5 (hoch) C +/-0

5 (hoch) 1,5 ha 7

6 (sehr hoch)

LRT 4010 6 (sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch) 0,02 ha 2

4 (mittel)

LRT 4010 6 (sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch) 0,09 ha 4

5 (hoch)

LRT 4010 6 (sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch) 0,2 ha 6

6 (sehr hoch)

LRT 3160 6 (sehr hoch)

A +2 8

(extrem hoch+) 0,01 ha 2

5 (hoch)

LRT 3160 6 (sehr hoch)

A +2 8

(extrem hoch+) 0,03 ha 4

6 (sehr hoch)

LRT 3160 6 (sehr hoch) A +2

8 (extrem hoch+)

0,15 ha 7 7

(extrem hoch)

a) Erhaltungszustand des LRT in der kontinentalen bzw. atlantischen biogeografischen Region Deutschlands: grün = günstig; gelb = ungünstig-unzureichend; rot = ungünstig-schlecht. b) Einstufung der Objektebene: Erhaltungszustand des LRT im Schutzgebiet: A = hervorragend; B = gut; C = mittel-schlecht. c) Aggregation mit der Typebene. * = prioritär

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Im nachfolgenden Beispiel zeigt sich, dass aufgrund der unterschiedlichen Naturschutzfachli-

chen Wertindices sowie der unterschiedlichen Einstufungen der Beeinträchtigungen sich für

denselben LRT aufgrund ganz unterschiedlicher Fallkonstellationen einerseits sehr unter-

schiedliche und andererseits sehr ähnliche Konfliktschweren ergeben können.

Tab. 21: Beispiel 2 für die Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Flächen

Schutzgegen-stand

Einstufung der

Typebene

Einbeziehung der Objektebene

Naturschutz-fachlicher Wer-

tindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c) Verlust der LRT-Fläche

Skalierungs-stufe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region und Bundesland Nordrhein-Westfalen / atlantische biogeografische Region

LRT 91E0* 6 (sehr hoch)

A +2 8

(extrem hoch+) 0,5 ha 5

7 (extrem hoch)

LRT 91E0* 6 (sehr hoch)

B +1 7

(extrem hoch) 0,15 ha 3

5 (hoch)

LRT 91E0* 6 (sehr hoch)

C +/- 0 6

(sehr hoch) 0,04 ha 1

3 (mäßig)

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

LRT 9130 4 (mittel) A +1

5 (hoch)

1,3 ha 5 5

(hoch)

LRT 9130 4 (mittel)

B +/- 0 4

(mittel) 0,4 ha 3

3 (mäßig)

LRT 9130 4 (mittel)

C -1 3

(mäßig) 0,1 ha 1

2 (gering)

LRT 8150 4 (mittel)

A +1 5

(hoch) 0,06 ha 4

5 (hoch)

LRT 6510 5

(hoch) B +1

6 (sehr hoch)

0,5 ha 5 6

(sehr hoch)

LRT 91E0* 6

(sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch)

0,15 ha 3 5

(hoch)

Bundesland Nordrhein-Westfalen / atlantische biogeografische Region

LRT 9130 4 (mittel) A +2

7 (extrem hoch)

1,4 ha 5 6

(sehr hoch)

LRT 9130 4 (mittel) B +1

5 (hoch)

0,4 ha 3 4

(mittel)

LRT 9130 4 (mittel)

C +/- 0 4

(mittel) 0,1 ha 1

2 (gering)

LRT 6510 5 (hoch)

C +/-0 5

(hoch) 0,5 ha 5

5 (hoch)

LRT 91E0* 6

(sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch)

0,15 ha 3 5

(hoch)

Erläuterungen zur Tabelle: s. Tab. 20

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 93

Im Folgenden Beispiel zeigt sich, dass aufgrund der unterschiedlichen Naturschutzfachlichen

Wertindices sowie der unterschiedlichen Einstufungen der Beeinträchtigungen in bestimmten

Fällen, Beeinträchtigungen nicht prioritärer LRT höhere Konfliktschweren hervorrufen können,

als Beeinträchtigungen prioritärer LRT. Obwohl der LRT 91E0* als prioritärer Lebensraumtyp

als naturschutzfachlich sehr hochwertig eingestuft wird, kann bei entsprechend hoher natur-

schutzfachlicher Wertigkeit bzw. ein entsprechend hoch eingestufter Flächenverlust eines

nicht prioritären Lebensraumtyps zu einer höheren Konfliktschwere führen.

Tab. 22: Beispiel 3 für die Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Flächen

Schutzgegen-stand

Einstufung der

Typebene

Einbeziehung der Objektebene Naturschutz-

fachlicher

Wertindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c) Verlust der LRT-Fläche

Skalierungs-stufe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

LRT 91E0* 6 (sehr hoch)

C +/-0 6

(sehr hoch) 0,04 ha 1

3 (mäßig)

LRT 9110 4

(mittel) A +1

5 (hoch)

0,4 ha 3 4

(mittel)

LRT 9170 5

(hoch) C +/-0

5 (hoch)

0,3 ha 4 5

(hoch)

LRT 6510 5

(hoch) C +/-0

5 (hoch)

1,1 ha 7 6

(sehr hoch)

Bundesland Nordrhein-Westfalen / atlantische biogeografische Region

LRT 91E0* 6 (sehr hoch)

C +/-0 6

(sehr hoch) 0,04 ha 1

3 (mäßig)

LRT 9110 5

(hoch) C +/-0

5 (hoch)

0,4 ha 3 4

(mittel)

LRT 6510 5

(hoch) C +/-0

5 (hoch)

1,1 ha 7 6

(sehr hoch)

Erläuterungen zur Tabelle: s. Tab. 20

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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E 1.2 Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust relevanter Habitatflächen

In den folgenden Tabellen sind verschiedene Fallkonstellationen für die Beeinträchtigung von

Tierarten durch den Verlust relevanter Habitatflächen dargestellt. Zum einen zeigt sich, wie

sich bei Arten mit gleicher Einstufung der Typebene durch unterschiedliche Ausprägungen des

Erhaltungszustandes im Schutz- bzw. Untersuchungsgebiet und den daraus resultierenden

unterschiedlichen Bewertungen auf der Objektebene, unterschiedliche Naturschutzfachliche

Wertindices ergeben können. Dadurch können für die gleiche Beeinträchtigung unterschiedli-

che Konfliktschweren ermittelt werden. Zum anderen wird gezeigt, wie die Einstufung unter-

schiedlicher Beeinträchtigungsumfänge bei Schutzgegenständen mit gleichen Naturschutz-

fachlichen Wertindices zu verschiedenen Konfliktschweren führen.

Alle Beispiele sind sowohl für das Bundesland Hessen (kontinentale biogeografische Region),

als auch für Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region) dargestellt. Dadurch

wird aufgezeigt, dass u. a. in Abhängigkeit von den Einstufungen in den landesweiten Roten

Listen bzw. den Erhaltungszustandseinstufung der verschiedenen biogeografischen Regio-

nen, sowohl die Einstufungen der Typebene als auch die Aggregationsvorschriften für die Ver-

schneidung der Typ- mit der Objektebene zum Naturschutzfachlichen Wertindex auch inner-

halb einer Art variieren können. Zudem werden Fälle dargestellt, bei denen nicht prioritäre

Arten höhere Konfliktschweren hervorrufen als prioritäre Arten.

Das Beispiel 1 in Tab. 23 zeigt, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Einstufungen der

Beeinträchtigungen für dieselbe Art mit demselben Naturschutzfachlichen Wertindex, der auf

der gleichen Einstufung der Typ- und Objektebene beruht, korrekterweise unterschiedliche

Konfliktschweren ergeben können. Je größer der Verlust einer Habitatfläche für die verschie-

denen Schutzgegenstände ist, desto höher ist die entsprechende Skalierungsstufe für die Be-

einträchtigung, wobei diese sich im vorliegenden Bewertungssystem aus den Vielfachen der

Orientierungswerte ergeben. Aus der Verschneidung einer höheren Skalierungsstufe mit dem

Naturschutzfachlichen Wertindex ergibt sich – entsprechend der Bewertungsmatrix – eine hö-

here Konfliktschwere. Für den Kammmolch wird der Verlust von 0,5 ha seines Landlebensrau-

mes (ohne Laichgewässer), unter Berücksichtigung seiner hohen naturschutzfachlichen Wer-

tigkeit, als Konflikt mit „mäßiger“ Schwere eingestuft. Ein zehnfach größerer Habitatflächen-

verlust ergibt hingegen eine „sehr hohe“ Konfliktschwere. Entsprechend der naturschutzfach-

lichen Wertigkeit und der, der Beeinträchtigungsskalierung zugrunde gelegten, artspezifischen

Orientierungswerte ergibt ein geringerer Habitatflächenverlust einer naturschutzfachlich höher

eingestuften Art, wie dem Kiebitz, eine höhere Konfliktschwere.

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Tab. 23: Beispiel 1 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten durch den Verlust relevanter Habitatflächen

Schutzgegenstand Einstufung

der Typebene

Einbeziehung der Objektebene

Naturschutz-fachlicher Wer-

tindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c)

Verlust der relevanten

Habitatfläche d)

Skalierungs-stufe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region und Bundesland Nordrhein-Westfalen / atlantische biogeografische Region

Neuntöter 2

(gering) C -1 1

(sehr gering) 0,3 ha 2 1

(sehr gering)

Neuntöter 2 (gering) C -1

1 (sehr gering) 1 ha 4

2 (gering)

Neuntöter 2 (gering) C -1

1 (sehr gering)

3 ha 6 3

(mäßig)

Kammmolch 4

(mittel) B +1

5 (hoch)

0,5 ha 2 3

(mäßig)

Kammmolch 4

(mittel) B +1

5 (hoch)

1 ha 3 4

(mittel)

Kammmolch 4

(mittel) B +1

5 (hoch)

3 ha 5 5

(hoch)

Kammmolch 4

(mittel) B +1

5 (hoch)

5 ha 6 6

(sehr hoch)

Kiebitz 6

(sehr hoch) C +/- 0

6 (sehr hoch)

0,5 ha 3 5

(hoch)

Kiebitz 6

(sehr hoch) C +/- 0

6 (sehr hoch)

2 ha 5 6

(sehr hoch)

Kiebitz 6

(sehr hoch) C +/- 0

6 (sehr hoch)

5 ha 7 7

(extrem hoch)

a) Erhaltungszustand der Art in der kontinentalen biogeografischen Region Deutschlands: grün = günstig; gelb = ungünstig-un-zureichend; rot = ungünstig-schlecht. Für die Vogelarten liegt der Erhaltungszustand nicht vor, daher wird für diese die Einstufung der Typebene herangezogen. Grün entspricht dabei den Werten 1 bis 3; gelb den Werten 4 und 5 und rot den Werten 6 und 7. b) Einstufung der Objektebene: Erhaltungszustand der Art im Schutz- bzw. im Projektgebiet: A = hervorragend; B = gut; C = mittel-

schlecht; grau = unbekannt

c) Aggregation mit der Typebene * = prioritär d) Für die Zuordnung der relevanten Habitatflächen sind die Vorgaben von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007), die in gekürzter Form in Anhang 16 dargestellt sind, zu beachten. So gehört beispielsweise für die Gelbbauchunke das Landhabitat ohne Laichge-wässer zu den relevanten Habitatflächen. Im Beispiel 2 der Tab. 24 zeigt sich, dass sich für dieselbe Art aufgrund der unterschiedlichen

Naturschutzfachlichen Wertindices, die auf den unterschiedlichen Einstufungen der Erhal-

tungszustände im Projektgebiet beruhen sowie der unterschiedlichen Einstufungen der Beein-

trächtigungen, aufgrund ganz unterschiedlicher Fallkonstellationen einerseits gleiche und an-

dererseits sehr unterschiedliche Konfliktschweren ergeben können. Begründet aus den, der

Beeinträchtigungsskalierung zugrunde gelegten, unterschiedlichen Orientierungswerten, kön-

nen sich für den gleichen Flächenverlust, bei verschiedenen Arten korrekterweise verschie-

dene Konfliktschweren ergeben. So wird bereits der Verlust von 0,1 ha relevanter Habitatflä-

che des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings mit einem hervorragenden Erhaltungszu-

stand im Projektgebiet als sehr hohe Konfliktschwere eingestuft. Für die Gelbbauchunke wird

diese Konfliktschwere erst bei einem Flächenverlust in Höhe eines Hektars erreicht.

Tab. 24: Beispiel 2 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten durch den Verlust relevanter Habitatflächen

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Schutzgegenstand Einstufung

der Typebene

Einbeziehung der Objektebene

Naturschutz-fachlicher Wer-

tindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c)

Verlust der relevanten

Habitatfläche d)

Skalierungs-stufe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

Dkl. Wiesenknopf-Ameisenbläuling

5 (hoch)

A +2 7

(extrem hoch) 0,1 ha 4

6 (sehr hoch)

Dkl. Wiesenknopf-Ameisenbläuling

5 (hoch)

B +1 6

(sehr hoch) 0,3 ha 6

6 (sehr hoch)

Dkl. Wiesenknopf-Ameisenbläuling

5 (hoch)

C +/- 0 5

(hoch) 0,5 ha 7 6

(sehr hoch)

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region und Bundesland Nordrhein-Westfalen / atlantische biogeografische Region

Gelbbauchunke 6

(sehr hoch) A +2

8 (extrem hoch+)

1 ha 3 6

(sehr hoch)

Gelbbauchunke 6

(sehr hoch) B +1

7 (extrem hoch)

0,3 ha 1 4

(mittel)

Gelbbauchunke 6

(sehr hoch) C +/- 0

6 (sehr hoch)

0,1 ha 1 3

(mäßig)

Erläuterungen zur Tabelle: s. Tab. 23

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Im Beispiel 3 der Tab. 25 zeigt sich, dass sich aus verschiedenen Naturschutzfachlichen Wer-

tindices (die aus den unterschiedlichen Einstufungen der Typ- und Objektebene resultieren)

und unterschiedlichen Einstufungen der Beeinträchtigungen für verschiedene Arten dieselben

Konfliktschweren ergeben können. So wird bereits der Verlust von 2 ha relevanter Habitatflä-

che des naturschutzfachlich als hochwertig eingestuften Großen Feuerfalters, als hohe Kon-

fliktschwere eingestuft. Beim naturschutzfachlich als mäßig bedeutsam eingestuften Mit-

telspecht, der zudem einen größeren Aktionsraum aufweist, führt erst der Verlust von 5 ha zu

dieser Konfliktschwere.

Tab. 25: Beispiel 3 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten durch den Verlust relevanter Habitatflächen

Schutzgegenstand Einstufung

der Typebene

Einbeziehung der Objektebene

Naturschutz-fachlicher Wer-

tindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c)

Verlust der relevanten

Habitatfläche d)

Skalierungs-stufe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

Wachtelkönig 7

(extrem hoch)

C +/-0 7

(extrem hoch) 2 ha 3

5 (hoch)

Mittelspecht 2

(gering) A +1

3 (mäßig)

5 ha 7 5

(hoch)

Großer Feuerfalter 5

(hoch) C +/-0

5 (hoch)

2 ha 4 5

(hoch)

Zauneidechse 3

(mäßig) B +1

4 (mittel)

0,1 ha 4 4

(mittel)

Spanische Fahne* 3

(mäßig) B +/-0

3 (mäßig)

0,8 ha 5 4

(mittel)

Große Moosjungfer

6 (sehr hoch)

C +/-0 6

(sehr hoch) 0,03 ha 2

4 (mittel)

Bundesland Nordrhein-Westfalen / atlantische biogeografische Region

Wachtelkönig 7

(extrem hoch)

C +/-0 7

(extrem hoch) 2 ha 3

5 (hoch)

Mittelspecht 2

(gering) A +1

3 (mäßig)

5 ha 7 5

(hoch)

Großer Feuerfalter 6

(sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch)

2 ha 4 5

(hoch)

Zauneidechse 5

(hoch) B +1

4 (mittel)

0,1 ha 4 4

(mittel)

Spanische Fahne* 3

(mäßig) B +/-0

3 (mäßig)

0,8 ha 5 4

(mittel)

Große Moosjungfer

6 (sehr hoch)

C +/-0 6

(sehr hoch) 0,03 ha 2

4 (mittel)

Erläuterungen zur Tabelle: s. Tab. 23

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E 1.3 Ermittlung der Konfliktschwere für die projektbedingte Mortalität

In den nachfolgenden Tabellen werden Beispiele für die Ermittlung von Konfliktschweren in

Bezug auf die „projektbedingte Mortalität“ dargestellt. Aufgrund der entwickelten Bewertungs-

methodik ist hierbei neben der Typ- und Objektebene, der Populationsbiologische Sensitivi-

täts-Index gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) zu berücksichtigen. Der daraus resultie-

rende Populationsbiologische Wertindex wird dann mit der Skalierungsstufe der projektbeding-

ten Mortalität (s. Kap. C 3.2.2) über die entsprechende Matrix verschnitten. Dabei können sich

methodisch je nach Einstufung der Typ- und Objektebene sowie des PSI und der Beeinträch-

tigung einerseits sehr unterschiedliche Konfliktschweren für eine oder verschiedene Arten, an-

dererseits aber auch sehr ähnliche Konfliktschweren ergeben.

Das Beispiel 1 in Tab. 26 zeigt, dass sich bei einer unterschiedliche Anzahl betroffener Indivi-

duen für dieselbe Art mit demselben Naturschutzfachlichen Wertindex, der auf der gleichen

Einstufung der Typ- und Objektebene beruht, korrekterweise unterschiedliche Konfliktschwe-

ren ergeben können. Je mehr Individuen durch einen Eingriff betroffen sind, desto höher ist

die zugeordnete Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung. Bei der Verschneidung des Natur-

schutzfachlichen Wertindexes mit der Beeinträchtigungsskalierung ergibt sich dadurch eine

höhere Konfliktschwere. So ergibt beispielsweise der zu erwartende Verlust einzelner Indivi-

duen des Neuntöters eine sehr geringe, der Verlust sehr weniger Individuen eine geringe und

der Verlust weniger Individuen eine mäßige Konfliktschwere.

Tab. 26: Beispiel 1 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten durch die projektbedingte Mortalität

Schutzge-genstand

Ein-stu-fung der Typ-

ebene

Einbezie-hung der Objekt-ebene

Natu

rsch

utz

-fach

-

lich

er

Wert

ind

ex

PSI d) Skalie-

rung des PSI

Populati-onsbiologi-scher Wert-

index

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c) Projektbedingte

Mortalität

Skali

e-

run

gs-

stu

fe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region und Bundesland Nordrhein-Westfalen / atlantische

biogeografische Region

Neuntöter 2

(ge-ring)

B +/- 0

2 (ge-ring)

5 4 1

(sehr gering) Verlust

einzelner Individuen 1

1 (sehr ge-

ring)

Neuntöter 2

(ge-ring)

B +/- 0

2 (ge-ring)

5 4 1

(sehr gering) Verlust sehr weniger

Individuen 2

2 (gering)

Neuntöter 2

(ge-ring)

B +/- 0

2 (ge-ring)

5 4 1

(sehr gering) Verlust weniger

Individuen 3

3 (mäßig)

a) Erhaltungszustand der Art in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands: grün = günstig; gelb = ungünstig-unzu-reichend; rot = ungünstig-schlecht. Für die Vogelarten liegt der Erhaltungszustand nicht vor, daher wurde für diese die Einstufung der Typebene herangezogen. Grün entspricht dabei den Werten 1 bis 3; gelb den Werten 4 und 5 und rot den Werten 6 und 7. b) Einstufung der Objektebene: Erhaltungszustand der Art im Schutz- bzw. im Projektgebiet: A = hervorragend; B = gut; C = mittel-schlecht c) Aggregation mit der Typebene d) PSI = Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT (2012)

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Das Beispiel in Tab. 27 zeigt, dass sich die Konfliktschwere auch bei gleichem naturschutz-

fachlichem Wert und gleicher Beeinträchtigung dann unterscheidet, wenn Arten eine signifi-

kant unterschiedliche populationsbiologische Sensitivität gegenüber anthropogener Mortalität

(abgebildet durch den PSI) aufweisen. So liegt für die Kleine Hufeisennase beispielsweise eine

höhere populationsbiologische Empfindlichkeit vor, als für den Apollofalter, wodurch der Ver-

lust von einzelnen Individuen der Kleinen Hufeisennase als schwerwiegender einzustufen ist.

Tab. 27: Beispiel 2 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten durch die projektbedingte Mortalität

Schutzge-genstand

Ein-stu-fung der Typ-

ebene

Einbezie-hung der Objekt-ebene

Natu

rsch

utz

-fach

-

lich

er

Wert

ind

ex

PSI d) Skalie-

rung des PSI

Populati-onsbiologi-scher Wert-

index

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c) Projektbedingte

Mortalität

Skali

e-

run

gs

-

stu

fe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

Kleine Hufeisen-

nase

7 (ext-rem

hoch)

C +/- 0

7 (ext-rem

hoch)

1 7 7

(extrem hoch)

Verlust einzelner Individuen

1 7

(extrem hoch)

Apollo- falter

7 (ext-rem

hoch)

C +/- 0

7 (ext-rem

hoch)

6 3 5

(hoch) Verlust

einzelner Individuen 1

5 (hoch)

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region und Bundesland Nordrhein-Westfalen / atlantische biogeografische Region

Braun-kehlchen

6 (sehr hoch)

C +/- 0

6 (sehr hoch)

5 4 5

(hoch) Verlust

einzelner Individuen 1

5 (hoch)

Fischadler 6

(sehr hoch)

C +/- 0

6 (sehr hoch)

3 6 6

(sehr hoch) Verlust

einzelner Individuen 1

6 (sehr hoch)

Erläuterungen zur Tabelle: s. Tab. 26

Das Beispiel 3 in Tab. 28 zeigt, dass sich aus unterschiedlichen Populationsbiologischen Wer-

tindices (die aus den unterschiedlichen Einstufungen der Typ- und Objektebene oder des PSI

beruhen) bei gleichen Beeinträchtigungen für verschiedene Arten verschiedene Konflikt-

schweren ergeben. So führt der Verlust einzelner Individuen, der als naturschutzfachlich mä-

ßig eingestuften Feldlerche zu einer mäßigen Konfliktschwere. Bei den naturschutzfachlich

höherwertig eingestuften Arten Kiebitz und Schwarzstorch führt der Verlust einzelner Indivi-

duen zu sehr hohen bzw. extrem hohen Konfliktschweren.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 100

Tab. 28: Beispiel 3 für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten durch die projektbedingte Mortalität

Schutzge-genstand

Ein-stu-fung der Typ-

ebene

Einbezie-hung der Objekt-ebene

Natu

rsch

utz

-fach

-li

ch

er

Wert

ind

ex

PSI d) Skalie-

rung des PSI

Populati-onsbiologi-scher Wert-

index

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c) Projektbedingte

Mortalität

Skali

e-

run

gs-

stu

fe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

Feldlerche 3

(mä-ßig)

A +1 4

(mittel) 5 4

3 (mäßig)

Verlust einzelner Individuen

1 3

(mäßig)

Kiebitz 6

(sehr hoch)

C +/-0

6 (sehr hoch)

3 6 6

(sehr hoch)

Verlust einzelner Individuen

1 6

(sehr hoch)

Schwarz-storch

5 (hoch)

A + 2 7

(extrem hoch)

3 6 7

(extrem hoch)

Verlust einzelner Individuen

1 7

(extrem hoch)

Erläuterungen zur Tabelle: s. Tab. 26

E 1.4 Ermittlung der Konfliktschwere für die Beschädigung oder Zerstörung von Fort-

pflanzungs- oder Ruhestätten

Nachfolgend sind Beispiele für die Ermittlung der Konfliktschwere für die Beeinträchtigung von

Arten durch die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten

dargestellt. Für die Skalierung der Beeinträchtigung werden ebenfalls verbale Einstufungen in

Anlehnung an die projektbedingte Mortalität gewählt. Hierbei geht es um die Anzahl der Indi-

viduen, die durch die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

beeinträchtigt werden. Je nach Art und Größe des Eingriffsprojektes kann der Umfang der

Individuenverluste variieren, sodass dem Fachgutachter die Möglichkeit gegeben werden soll,

die Größenzuordnungen der beeinträchtigten Individuen projektspezifisch entsprechend an-

zupassen und zuzuordnen.

Bewertungsmethodisch ist für die Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf die Beschädi-

gung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ebenfalls die Populationsbiologi-

sche Sensitivität (PSI) einer Art zu berücksichtigen. Der aus dem Naturschutzfachlichen Wer-

tindex und dem PSI resultierende Populationsbiologische Wertindex wird mit der Skalierungs-

stufe für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten mit der ent-

sprechenden Matrix verschnitten. Dabei können sich methodisch je nach Einstufung der Typ-

und Objektebene sowie des PSI und der Beeinträchtigung einerseits sehr unterschiedliche

Konfliktschweren für eine oder verschiedene Arten, andererseits aber auch sehr ähnliche Kon-

fliktschweren ergeben.

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Das Beispiel in Tab. 29 zeigt, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Beeinträchtigungen

einer Art korrekterweise unterschiedliche Konfliktschweren ergeben können. So wird der Ver-

lust einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte, der sich auf „viele Individuen“ des Großen Maus-

ohrs auswirkt konfliktträchtiger eingestuft, als die Beeinträchtigung von lediglich „einzelnen In-

dividuen“.

Tab. 29: Beispiel für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten durch die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

Schutzge-genstand

Ein-stu-fung der

Typ-ebene

Einbezie-hung der Objekt-ebene

Natu

rsch

utz

fach

li-

ch

er

Wert

ind

ex

PSI d) Skalie-rung

des PSI

Popula-tions-

biologi-scher

Wert-in-dex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c)

Beeinträchtigte Indivi-duen durch die Be-

schädigung oder Zer-störung von FS oder

RS

Skalie-rungs-stufe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

Großes Mausohr

4 (mittel) B

+/-0

4 (mittel) 3 6

5 (hoch)

Der Verlust einer FS be-einträchtigt

einzelne Individuen 1

5 (hoch)

Großes Mausohr

4 (mittel) B

+/-0

4 (mittel) 3 6

5 (hoch)

Der Verlust einer FS be-einträchtigt

sehr wenige Individuen 2

6 (sehr hoch)

Großes Mausohr

4 (mittel)

B +/-0

4 (mittel)

3 6 5

(hoch)

Der Verlust einer FS be-einträchtigt

viele Individuen 5

7 (extrem hoch)

a) Erhaltungszustand der Art in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands: grün = günstig; gelb = ungünstig-unzu-reichend; rot = ungünstig-schlecht. Für die Vogelarten liegt der Erhaltungszustand nicht vor, daher wurde für diese die Einstufung der Typebene herangezogen. Grün entspricht dabei den Werten 1 bis 3; gelb den Werten 4 und 5 und rot den Werten 6 und 7. b) Einstufung der Objektebene: Erhaltungszustand der Art im Schutz- bzw. im Projektgebiet: A = hervorragend; B = gut; C = mittel-schlecht c) Aggregation mit der Typebene d) PSI = Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) FS oder RS = Fortpflanzungs- oder Ruhestätte

E 1.5 Ermittlung der Konfliktschwere für die projektbedingte Störung

In der nachfolgenden Tabelle ist beispielhaft die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beein-

trächtigung von Arten durch die projektbedingte Störung dargestellt. Aufgrund der entwickelten

Bewertungsmethodik ist der Naturschutzfachliche Wertindex mittels der entsprechenden Mat-

rix mit der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung zu verschneiden um die Konfliktschwere zu

ermitteln. Dabei können sich methodisch je nach Einstufung der Typ- und Objektebene und

der Beeinträchtigung einerseits sehr unterschiedliche Konfliktschweren für eine oder verschie-

dene Art/en, andererseits aber auch sehr ähnliche Konfliktschweren ergeben.

Das Beispiel in Tab. 30 zeigt, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Naturschutzfachlichen

Wertindices sowie Beeinträchtigungen für verschiedene Arten korrekterweise unterschiedliche

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 102

Konfliktschweren ergeben können. So führt beispielsweise die Verschlechterung des Erhal-

tungszustandes des Neuntöters ohne Klassensprung zu einer mittleren Konfliktschwere. Der

gleiche Grad der Verschlechterung des Erhaltungszustandes führt bei einer naturschutzfach-

lich höher eingestuften Art, wie dem Kiebitz, zu einer höheren Konfliktschwere. Gleichzeitig

kann eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes mit Klassensprung bei einer natur-

schutzfachlich als „extrem hoch“ eingestuften Art zu einer „extrem hohen“ Konfliktschwere füh-

ren.

Tab. 30: Beispiel für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten durch die projektbedingte Störung

Schutzgegenstand Einstufung

der Typebene

Einbeziehung der Objektebene

Naturschutz-fachlicher Wertindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere

a) b) c)

Grad der Ver-schlechterung des EHZ der lok. Pop. durch projektbe-dingte Störung

Skalie-rungsstufe

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

Neuntöter 2 (gering) A +1

3 (mäßig)

Verschlechterung des EHZ ohne Klas-

sensprung 5

4 (mittel)

Kiebitz 6

(sehr hoch) C +/- 0

6 (sehr hoch)

Verschlechterung des EHZ ohne Klas-

sensprung 5

6 (sehr hoch)

Wachtelkönig 7

(extrem hoch)

B +1 8

(extrem hoch+)

Verschlechterung des EHZ von B nach

C 6

7 (extrem hoch)

a) Erhaltungszustand der Art in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands: grün = günstig; gelb = ungünstig-unzu-reichend; rot = ungünstig-schlecht. Für die Vogelarten liegt der Erhaltungszustand nicht vor, daher wurde für diese die Einstufung der Typebene herangezogen. Grün entspricht dabei den Werten 1 bis 3; gelb den Werten 4 und 5 und rot den Werten 6 und 7. b) Einstufung der Objektebene: Erhaltungszustand der Art im Schutz- bzw. im Projektgebiet: A = hervorragend; B = gut; C = mittel-schlecht c) Aggregation mit der Typebene EHZ= Erhaltungszustand; lok. Pop. = lokale Population

E 1.6 Ermittlung der Konfliktschwere für verschiedene Fallkonstellationen

In den Beispielen der Tab. 31 ist beispielhaft eine Gegenüberstellung der Ermittlung der Kon-

fliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten und Lebensraumtypen durch die verschiede-

nen Beeinträchtigungskriterien dargestellt. Es ist dargestellt, wie bei der Betroffenheit ganz

unterschiedlicher Arten oder Lebensraumtypen aufgrund der Einstufung ihrer Typebene und

ihrer populationsbiologischen Sensitivität sowie der Ausprägungen ihres Erhaltungszustandes

im Untersuchungs- bzw. Schutzgebiet in Abhängigkeit der unterschiedlichen Betroffenheiten

die Konfliktschweren ermittelt werden können.

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Tab. 31: Beispiele für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung von Arten durch die verschiedenen Beeinträchtigungskriterien

Schutzge-genstand

Einstu-fung der

Typ-ebene

Einbezie-hung der Ob-

jektebene

Natur-schutz-fachli-cher

Wertin-dex

PSI d)

Skalie-rung des PSI

Populati-onsbiolo-gischer

Wertindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere Beschreibung der

Beeinträchtigung

Skalie-rungs-stufe

a) b) c)

Bundesland Hessen / kontinentale biogeografische Region

LRT 6410 6 C +/-0 6

(sehr hoch)

- - - Flächenverlust von

0,3 ha 7

7 (extrem hoch)

Kleine Huf-eisennase

7 (extrem hoch)

C +/-0 7

(extrem hoch)

2 7 7

(extrem hoch)

Der Verlust der RS be-einträchtigt einzelne

Individuen 1

7 (extrem hoch)

Schwarz-storch

5 (hoch)

C +/-0 5

(hoch) 3 6

6 (sehr hoch)

Verlust einzelner Individuen

1 6

(sehr hoch)

Mopsfleder-maus

6 (sehr hoch)

C +/-0 6

(sehr hoch)

- - -

Erhebliche Störung und Verschlechterung der

Erhaltungszustandsein-stufung ohne

Klassensprung

5 6

(sehr hoch)

Großer Feuerfalter

5 (hoch)

C -1 4

(mittel) 7 2

2 (gering)

Der Verlust der FS be-einträchtigt mehrere In-

dividuen 4

5 (hoch)

Feldlerche 3

(mäßig) B +/-0

3 (mäßig)

- - -

Erhebliche Störung und Verschlechterung der

Erhaltungszustandsein-stufung von B nach C

6 5

(hoch)

LRT 9110 4

(mittel) C +/-0

4 (mittel)

- - - Flächenverlust von

0,6 ha 4

4 (mittel)

Neuntöter 2

(gering) B +/-0

2 (gering)

5 4 1

(sehr ge-ring)

Der Verlust der FS be-einträchtigt mehrere In-

dividuen 4

4 (mittel)

LRT 91E0* 6

(sehr hoch)

C +/-0 6

(sehr hoch)

- - - Flächenverlust von 0,03 ha

1 3

(mäßig)

LRT 9130 4

(mittel) C -1

3 (mäßig)

- - - Flächenverlust von

0,1 ha 1

2 (gering)

a) Erhaltungszustand des LRT bzw. der Art in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands: Grün = günstig; gelb = ungünstig-unzureichend; rot = ungünstig-schlecht. Für die Vogelarten liegt der Erhaltungszustand nicht vor, daher wurde für diese die Einstufung der Typebene herangezogen. Grün entspricht dabei den Werten 1 bis 3; gelb den Werten 4 und 5 und rot den Werten 6 und 7. b) Einstufung der Objektebene: Erhaltungszustand des LRT im Schutzgebiet bzw. Erhaltungszustand der Art im Schutz- bzw. Projektgebiet: A = hervorragend; B = gut; C = mittel-schlecht c) Aggregation mit der Typebene

d) PSI = Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT (2012) * = prioritär FS = Fortpflanzungsstätte; RS = Ruhestätte

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In der Tab. 33 sind für verschiedene prioritäre Schutzobjekte unterschiedliche Fallkonstellati-

onen dargestellt, in denen sich zeigt, dass sich je nach Beeinträchtigungsdimension und na-

turschutzfachlichen Wertigkeiten der Typ- und der Objektebene ganz unterschiedliche Kon-

fliktschweren ergeben.

Tab. 32: Übersicht zu den dargestellten LRT und Biotoptypeben in den Beispielen in Tab. 33

LRT-Code

LRT-Bezeichnung

Beispielhaft zugeordneter

Biotoptyp

(Code gemäß RIECKEN et al. 2006)

91E0* Auenwälder 43.04.01.01

6120* Trockene, kalkreiche Sandrasen 34.04.03

6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen 34.02.01.01

6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien 34.02.01.01

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen 34.06.01.01

6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen 34.02.01.02

9180* Schlucht- und Hangmischwälder 43.06.01

7110* Lebende Hochmoore 36.01.01

7220* Kalktuffquellen 22.01.02.01

Tab. 33: Beispiele für die Ermittlung der Konfliktschwere bei der Beeinträchtigung verschiedener priori-tärer Schutzobjekte

Schutzge-genstand

Einstufung der

Typebene

Einbeziehung der Objektebene Naturschutz-

fachlicher Wertindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere Beschreibung der

Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

a) b) c)

Spanische Fahne*

3 (mäßig)

C -1 2

(gering) Verlust von 200 m² rele-

vanter Habitatfläche 1

1 (sehr gering)

91E0* 6

(sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch)

Verlust von 300 m² 1 3

(mäßig)

6120* 6

(sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch)

Verlust von 120 m² 1 3

(mäßig)

6110* 6

(sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch)

Verlust von 90 m² 2 4

(mittel)

6210* 5

(hoch) C +/-0

5 (hoch)

Verlust von 600 m² 3 4

(mittel)

6230* 6

(sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch)

Verlust von 300 m² 3 5

(hoch)

6240* 6

(sehr hoch) C +/-0

6 (sehr hoch)

Verlust von 650 m² 6 6

(sehr hoch)

Eremit* 7

(extrem hoch) C +/-0

7 (extrem hoch)

Verlust von 0,2 ha rele-vanter Habitatfläche (Flä-

chen, die derzeit nicht für die Re-produktion genutzt, aber im Zuge der längerfristigen Entwicklung

diesbezüglich relevant sind)

5 6

(sehr hoch)

9180* 5

(hoch) A +1

6 (sehr hoch)

Verlust von 0,6 ha 7

7 (extrem hoch)

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Schutzge-genstand

Einstufung der

Typebene

Einbeziehung der Objektebene Naturschutz-

fachlicher Wertindex

Beeinträchtigung

Konflikt-schwere Beschreibung der

Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

a) b) c)

7110* 7

(extrem hoch) B +1

8 (extrem hoch+)

Verlust von 500 m² 5

7 (extrem hoch)

7220* 7

(extrem hoch) A +2

9 (extrem hoch++)

Verlust von 210 m² 4

7 (extrem hoch)

a) Erhaltungszustand des LRT bzw. der Art in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands: Grün = günstig; gelb = ungünstig-unzureichend; rot = ungünstig-schlecht. b) Einstufung der Objektebene: Erhaltungszustand des LRT im Schutzgebiet bzw. Erhaltungszustand der Art im Schutz- bzw. Projektgebiet: A = hervorragend; B = gut; C = mittel-schlecht c) Aggregation mit der Typebene

* = prioritär

2 Komplexe fiktive Fallbeispiele

E 2.1 Fallbeispiel 1

E 2.1.1 Beschreibung des Fallbeispiels 1

In diesem Beispiel liegt eine Trassenplanung im Bundesland Nordrhein-Westfalen vor, die

durch ein FFH-Gebiet führt und dort den prioritären LRT 91E0* (Auenwald mit Alnus glutinosa

und Fraxinus excelsior) randlich schneidet. Für den LRT 91E0* sollen naturnahe, strukturrei-

che Bestände erhalten werden. Der LRT 91E0* wird im vorliegenden Fallbeispiel durch den

Biotoptyp „43.04.01 fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenwälder“ repräsentiert. In der

FFH-VP wurde eine erhebliche Beeinträchtigung des LRT 91E0* durch das Vorhaben prog-

nostiziert. Die Alternative 1 führt zu keiner Beeinträchtigung des prioritären Lebensraumtyps

91E0*, allerdings zerschneidet diese den Bestand eines Waldmeister Buchenwaldes (9130),

was zu einer erheblichen Beeinträchtigung von diesem führt. Die Alternative 2 liegt südlich des

LRT 91E0* und verläuft durch einen Offenlandbereich. Allerdings ist hierbei die Pfeifengras-

wiese (6410) durch die Trassenplanung betroffen. Die Erhaltung eines für den LRT 6410 güns-

tigen Nährstoffhaushaltes und die Erhaltung des Offenlandcharakters des Standortes sind u. a.

Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. Der LRT 6410 wird im vorliegenden Fallbeispiel durch den

Biotoptyp „35.02.01 Pfeifengraswiesen“ repräsentiert.

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Abb. 13: Schematische Darstellung des Fallbeispiels 1 mit der Betroffenheit verschiedener LRT

E 2.1.2 Einstufung der Konfliktschwere der Schutzgegenstände der drei Trassenvari-

anten des Fallbeispiels 1

Für das Schutzobjekt LRT 91E0* ist durch die geplante Trassenführung des Vorhabens ein

Verlust von etwa 0,1 ha prognostiziert worden (s. Tab. 34). Entsprechend der naturschutzfach-

lichen Kriterien des vorliegenden Bewertungssystems ergibt sich für den LRT 91E0* auf der

Typebene eine sehr hohe naturschutzfachliche Wertigkeit. Die Ausprägung des betroffenen

LRT weist im FFH-Gebiet des Fallbeispiels einen mittleren-schlechten Erhaltungszustand (C)

auf. Unter Berücksichtigung des ungünstig-schlechten Erhaltungszustandes des LRT 91E0*

in der atlantischen Region Deutschlands, verbleibt bei der Verschneidung der Typ- mit der

Objektebene ein sehr hoher naturschutzfachlicher Wert. Der Verlust von 0,1 ha des LRT 91E0*

wird mithilfe der Skalierungsstufen, die auf Vielfachen der Orientierungswerte von LAMBRECHT

& TRAUTNER (2007) beruhen, in die Skalierungsstufe 2 eingestuft. Bei der Verschneidung des

sehr hohen naturschutzfachlichen Wertes und der Skalierungsstufe 2 für die Beeinträchtigung

ergibt sich durch das vorliegende Bewertungssystem eine mittlere Konfliktschwere (Stufe

4) für den Verlust des LRT 91E0* durch das Vorhaben (s. Tab. 34).

Tab. 34: Einstufung des betroffenen Schutzgegenstandes LRT 91E0* (Vorhaben)

Durch das Vorhaben betroffener LRT des Anhang I der FFH-RL: LRT 91E0* (Auenwald mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang I

Natura 2000 Gebietsschutz

Kürzel des Schutzobjektes: LRT_91E0*

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP); (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung des im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschütz-ten LRT wird ausgelöst.

ja nein

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für den LRT

2.1 Einstufung der Typebene (Biotoptypencode 35.02.01) 6 (sehr hoch)

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2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +/-0

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 6 (sehr hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Beeinträchtigung Skalierungsstufe

3.1 Verlust von LRT-Fläche 0,1 ha 2

4. Konfliktschwere für den LRT

4.1 Verlust von LRT-Fläche 4(mittel)

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Für den durch die Alternative 1 betroffenen LRT 9130 ergibt sich durch die Einstufung der Typ-

und Objektebene eine sehr hohe naturschutzfachliche Wertigkeit (s. Tab. 35). Der Verlust von

2 ha dieses Lebensraumtyps durch die geplante Trassenführung der Alternative 1 wird in die

Stufe 6 eingeordnet. Verschneidet man die sehr hohe naturschutzfachliche Wertigkeit des LRT

9130 mit der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung ergibt sich für die Alternative 1 eine ext-

rem hohe Konfliktschwere (Stufe 7). Somit ist die Alternative 1 im direkten Vergleich mit

dem Vorhaben als konfliktträchtigere Variante anzusehen.

Tab. 35: Einstufung des betroffenen Schutzgegenstandes LRT 9130 (Alternative 1)

Durch das Vorhaben betroffener LRT des Anhang I der FFH-RL: LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang I

Natura 2000 Gebietsschutz

Kürzel des Schutzobjektes: LRT_9130

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP); (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung des im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschütz-ten LRT wird ausgelöst.

ja nein

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für den LRT

2.1 Einstufung der Typebene (Biotoptypencode 43.07.05) 4 (mittel)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: + 2

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 6 (sehr hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Beeinträchtigung Skalierungsstufe

3.1 Verlust von LRT-Fläche 2 ha 6

4. Konfliktschwere für den LRT

4.1 Verlust von LRT-Fläche 7 (extrem hoch)

Für den, durch die Alternative 2 betroffenen, LRT 6410 ergibt sich durch die Einstufung der

Typ- und Objektebene ein sehr hoher Naturschutzfachlicher Wertindex. Der prognostizierte

Verlust von 0,20 ha der Pfeifengraswiese wird gemäß dem vorliegenden Bewertungssystems

in die Skalierungsstufe 6 eingestuft. Die Verschneidung dieser Skalierungsstufe mit dem Na-

turschutzfachlichen Wertindex führt insgesamt zu einer sehr hohen Konfliktschwere (s. Tab.

36). Die Alternative 2 wird somit als konfliktträchtiger eingestuft als das Vorhaben, ist jedoch

weniger konfliktträchtig als die Alternative 1.

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Tab. 36: Einstufung des betroffenen Schutzgegenstandes 6410 (Alternative 2)

Durch das Vorhaben betroffener LRT des Anhang I der FFH-RL: LRT 6410 (Pfeifengraswiese)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang I

Natura 2000 Gebietsschutz

Kürzel des Schutzobjektes: LRT_6410

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP); (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung des im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschütz-ten LRT wird ausgelöst.

ja nein

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für den LRT

2.1 Einstufung der Typebene (Biotoptypencode 35.02.01) 6 (sehr hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A B

C

-

c) Aggregation: +/- 0

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 6 (sehr hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Beeinträchtigung Skalierungsstufe

3.1 Verlust von LRT-Fläche 0,2 ha 6

4. Konfliktschwere für den LRT

4.1 Verlust von LRT-Fläche 6 (sehr hoch)

E 2.1.3 Vergleich der drei Trassenvarianten des Fallbeispiels 1 mithilfe der Konflikt-

schwere

Sowohl das Vorhaben, als auch die beiden Alternativen führen durch das FFH-Gebiet und

tangieren jeweils unterschiedliche Lebensraumtypen. Für alle drei Lebensraumtypen wurde

eine erhebliche Beeinträchtigung durch den jeweiligen Trassenverlauf prognostiziert. Betrach-

tet man die Betroffenheiten der verschiedenen LRT mit dem vorliegenden Bewertungssystem

so zeigt sich, dass sich aus den verschiedenen Einstufungen der Kategorien wie Gefährdungs-

grad, Häufigkeit/Seltenheit eines LRT unterschiedliche Einstufungen auf der Typebene erge-

ben können. Durch die Einstufung der Objektebene werden die Zustände der lokalen Be-

stände, die konkret durch das Vorhaben betroffen sind, entsprechend berücksichtigt und es

ergeben sich unterschiedliche naturschutzfachliche Wertindices. Je nach Größe des prognos-

tizierten Flächenverlustes und Art des betroffenen Lebensraumtyps ergeben sich die entspre-

chenden Skalierungsstufen für die Beeinträchtigung. Da für die beiden Lebensraumtypen 9130

und 6410 gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) beispielsweise unterschiedliche Orientie-

rungswerte vorliegen, führt der kleinere Flächenverlust des LRT 6410 bereits zur Einstufung

der Beeinträchtigung in Stufe 6, wohingegen der größere Flächenverlust des 9130 ebenfalls

zur Skalierungsstufe 6 führt. Aus der Verschneidung der ermittelten naturschutzfachlichen

Wertindices und der Einstufung der Beeinträchtigung können dann die verschiedenen Kon-

fliktschweren ermittelt werden. Beim Vergleich der verschiedenen Konfliktschweren zeigt

sich, dass das Vorhaben im vorliegenden Beispiel, im Vergleich zu den Alternativen,

aus naturschutzfachlicher Sicht die konfliktärmste Trassenvariante darstellt, wenn-

gleich bei dieser Variante der prioritäre Lebensraumtyp 91E0* betroffen ist. Im Hinblick

auf die naturschutzfachliche Wertigkeit der beiden „nicht“-prioritären Lebensraumtypen und

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der Größe der betroffenen Flächen ergibt sich ein fachlich vertretbares und nachvollziehbares

Ergebnis.

E 2.2 Fallbeispiel 2

E 2.2.1 Beschreibung des Fallbeispiels 2

Dieses Fallbeispiel umfasst die Planung einer Ortsumgehung im Bundesland Hessen (kon-

tinentale biogeografische Region). Für diese liegen drei Varianten vor (Vorhaben, Alterna-

tive 1, Alternative 2; s. Abb. 14), die im Folgenden näher erläutert werden.

Abb. 14: Schematische Darstellung des Fallbeispiels 2 mit der Betroffenheit verschiedener Schutzge-genstände

Vorhaben

Durch die geplante Trassenführung des Vorhabens wurde für das Wochenstubenquartier des

Großen Mausohrs (Myotis myotis) mit 200 adulten Weibchen in der FFH-

Verträglichkeitsprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung prognostiziert (s. Abb. 14). Dieses

Quartier ist als punktförmiges FFH-Gebiet für den Erhalt der Wochenstube des im Anhang II

und IV der FFH-RL gelisteten Großen Mausohrs ausgewiesen.

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Alternative 1

Die Trassenführung der Alternative 1 quert ein Vogelschutzgebiet (s. Abb. 14). Als Ziel des

Vogelschutzgebietes ist die Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten

Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen für den im Anhang I der VS-RL

gelisteten Mittelspecht (Dendrocopos medius) aufgeführt. Im Untersuchungsgebiet der Alter-

native 1 wurden durch faunistische Untersuchungen sechs Reviere des Mittelspechtes nach-

gewiesen. Für den Mittelspecht ist durch die Alternative 1 eine erhebliche Beeinträchtigung zu

erwarten.

Alternative 2

Im Bereich der Alternative 2 wurden zwei durch den Heldbock (Cerambyx cerdo) besiedelte

Bäume im Trassenbereich ermittelt. Diese Art ist im Anhang II und IV der FFH-RL aufgeführt

und wird im vorliegenden Fall nur artenschutzrechtlich betrachtet. Des weiteren führt Alterna-

tive 2 durch ein FFH-Gebiet mit dem prioritären Lebensraumtyp 91E0* (Auenwälder mit Alnus

glutinosa und Fraxinus excelsior) für den naturnahe, strukturreiche Bestände erhalten werden

sollen. Der LRT 91E0* wird im vorliegenden Fallbeispiel durch den Biotoptyp „43.04.01.01

Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenwälder“ repräsentiert. Für den LRT 91E0* wurde

durch die Alternative 2 eine erhebliche Beeinträchtigung prognostiziert. Im Bereich des FFH-

Gebietes wurde der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), der im An-

hang II- und IV der FFH-RL gelistet ist, nachgewiesen. Für diesen ist u. a. die Erhaltung von

nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs als Ziel

des FFH-Gebietes aufgeführt. Es wird von einer erheblichen Beeinträchtigung des Dunklen

Wiesenknopf-Ameisenbläulings durch die Alternative 2 ausgegangen. Durch faunistische Un-

tersuchungen wurde ein Koloniezentrum der Bechsteinfledermaus mit 32 adulten Weibchen

ermittelt, das für den Alternativenvergleich zu berücksichtigen ist. Durch die Alternative 2

wurde eine erhebliche Beeinträchtigung aufgrund des Verlustes relevanter Habitatflächen für

die Bechsteinfledermaus prognostiziert.

E 2.2.2 Einstufung der Konfliktschwere der Schutzgegenstände der drei Trassenvari-

anten des Fallbeispiels 2

Vorhaben

Für das Schutzobjekt Großes Mausohr ist durch betriebsbedingte Kollisionen der geplanten

Trasse unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen der Verlust weniger Individuen

zu erwarten (s. Tab. 37). Unter Berücksichtigung des naturschutzfachlichen Wertes sowie der

populationsbiologischen Empfindlichkeit des Großen Mausohrs ergibt sich jedoch sowohl für

die Betrachtung unter den Aspekten des Gebietsschutzes, als auch unter artenschutzrechtli-

cher Betrachtung, eine sehr hohe Konfliktschwere (Stufe 6).

Die relevanten Einstufungen für die Bewertung sind der Tab. 37 zu entnehmen. Eine Übersicht

über die ermittelten Konfliktschweren gibt Tab. 38.

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Tab. 37: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzgegenstände des Vorhabens des Fallbei-spiels 2

Variantenbezeichnung: Vorhaben

Durch das Vorhaben betroffene Tierart des Anhang II bzw. IV der FFH-RL: Großes Mausohr (Myotis myotis)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang II FFH-RL-Anhang IV

Natura 2000 Gebietsschutz (N) Artenschutz (A)

Kürzel des Schutzobjektes: Mmyo_N Mmyo_A

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschützten Art wird ausgelöst.

ja nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst.

ja nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene 4 (mittel)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: -1

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 3 (mäßig)

PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index)

3 (Skalierungsstufe: 6)

Populationsbiologischer Wertindex 4 (mittel)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Mmyo_N Mmyo_A

Beeinträchtigung Skalierungs-stufe Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

3.2 Projektbedingte Mortalität Verlust weniger

Ind.

3

Verlust weniger

Ind.

3

4. Konfliktschwere Mmyo_N Mmyo_A

4.2 Projektbedingte Mortalität 6 (sehr hoch) 6 (sehr hoch)

Die Einstufungen der Typ- und Objektebene sowie der Konfliktschweren beruhen auf der im Kapitel C und D dargestellten Vor-

gehensweise zur Bewertung von Schutzgegenständen in der vergleichenden Alternativenprüfung. Die Einstufungen der Typ-

ebene der Arten und LRT in Hessen sind beispielhaft in Anhang 3 und Anhang 7 dargestellt. Je nach fiktiv eingestufter Objekt-

ebene (A, B oder C) und dem Erhaltungszustand der Art bzw. des LRT in der kontinentalen Region Deutschlands ergeben sich

die Naturschutzfachlicher Wertindices. Durch die Verschneidung der Naturschutzfachlichen Wertindices und den eingestuften

Beeinträchtigungen ergeben sich die dargestellten Konfliktschweren.

Aus den in Tab. 37 dargestellten Einstufungen ergibt sich für den betroffenen Schutzgegen-stand des Vorhabens die folgenden Werte für die Konfliktschwere (s. Tab. 38).

Tab. 38: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände des Vorhabens des Fallbei-spiels 2

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Schutzgegenstand Konfliktschwere Schutzgegenstand Konfliktschwere

Mmyo_N 6 (sehr hoch) Mmyo_A 6 (sehr hoch)

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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Alternative 1

Der Verlust von 3 ha relevanter Habitatfläche des Mittelspechtes führt unter Berücksichtigung

des naturschutzfachlichen Wertes der Art, zu einer hohen Konfliktschwere (Stufe 5). Der Ver-

lust einzelner Individuen durch die Trassenführung der Alternative 1 ist zu erwarten. Ebenso

ist die Beeinträchtigung einzelner Individuen durch den Verlust von Fortpflanzungs- und Ru-

hestätten nicht auszuschließen. Diese Konflikte werden jeweils als mäßige Konfliktschweren

eingestuft (s. Tab. 39).

Tab. 39: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzobjekte der Alternative 1 des Fallbeispiels 2

Variantenbezeichnung: Alternative 1

Durch das Vorhaben betroffene Vogelart: Mittelspecht ( Dendrocopos medius)

Schutzstatus: VS-RL-Anhang I VS-RL Art. 4 Abs. 2 Europäische Vogelart

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Kürzel des Schutzobjektes: Dmed_N Dmed_A

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der Art wird ausge-löst.

ja nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst.

ja nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene 2 (gering)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Wert der Typebene (grün = Werte 1 bis 3; gelb = Werte 4 bis 5; rot = Werte 6 bis 7)

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +1

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 3 (mäßig)

PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index) 5 (Skalierungsstufe 4)

Populationsbiologischer Wertindex 2 (gering)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Be-einträchtigung

Dmed_N Dmed_A

Beeinträchtigung Skalierungs-stufe Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

3.1 Verlust relevanter Habitatflächen Verlust von 3 ha 6 - -

3.2 Projektbedingte Mortalität Verlust einzelner

Individuen

2

Verlust einzelner

Individuen

2

3.3 Beschädigung oder Zerstörung von FS/RS

Durch den Verlust

von FS/RS werden

einzelne Ind.

beeinträchtigt

2

Durch den Ver-

lust von FS/RS

werden einzelne

Ind. beeinträch-

tigt

2

3.4 Projektbedingte Störung

4. Konfliktschwere Dmed_N Dmed_A

4.1 Verlust relevanter Habitatflächen 5 (hoch) -

4.2 Projektbedingte Mortalität 3 (mäßig) 3 (mäßig)

4.3 Beschädigung oder Zerstörung von FS/RS 3 (mäßig) 3 (mäßig)

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 114

Die Einstufungen der Typ- und Objektebene sowie der Konfliktschweren beruhen auf der im Kapitel C und D dargestellten Vor-

gehensweise zur Bewertung von Schutzgegenständen in der vergleichenden Alternativenprüfung. Die Einstufungen der Typ-

ebene der Arten und LRT in Hessen sind beispielhaft in Anhang 3 und Anhang 7 dargestellt. Je nach fiktiv eingestufter Objekt-

ebene (A, B oder C) und dem Erhaltungszustand der Art bzw. des LRT in der kontinentalen Region Deutschlands ergeben sich

die Naturschutzfachlicher Wertindices. Durch die Verschneidung der Naturschutzfachlichen Wertindices und den eingestuften

Beeinträchtigungen ergeben sich die dargestellten Konfliktschweren.

Tab. 40: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände der Alternative 1 des Fallbei-spiels 2

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Schutzgegenstand Konfliktschwere Schutzgegenstand Konfliktschwere

Dmed_N 5 (hoch) Dmed_A 3 (mäßig)

Alternative 2

Der Verlust der Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten des Heldbocks, welcher einen extrem hohen

naturschutzfachlichen Wert aufweist sowie der prognostizierte Verlust mehrerer Individuen

dieser Art durch die Trassenführung der Alternative führen zu einer extrem hohen Konflikt-

schwere (Stufe 7).

Für den Dunklen-Wiesenknopf-Ameisenbläuling wird der Verlust von 0,2 ha relevanter Habi-

tatfläche unter Berücksichtigung seines naturschutzfachlichen Wertes als sehr hoch konflikt-

trächtig (Stufe 6) bewertet. Die zu erwartende projektbedingte Mortalität sowie die Beeinträch-

tigung der Individuen durch den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Dunklen

Wiesenknopf-Ameisenbläulings werden als hohe Konfliktschwere eingestuft (Stufe 5).

Darüber hinaus ist durch die Alternative 2 für die Bechsteinfledermaus eine mäßige Konflikt-

schwere (Stufe 3) in Bezug auf den zu erwartenden Verlust relevanter Habitatflächen und die

damit verbundene Beeinträchtigung der Kolonie prognostiziert worden.

Im Unterschied dazu ergibt sich für den Verlust von 0,1 ha des LRT 91E0* ein Konflikt mit

mittlerer Schwere (Stufe 4). Eine Übersicht über die Einstufungen geben die nachfolgenden

Tabellen.

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Tab. 41: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzobjekte der Alternative 2 des Fallbeispiels 2

Variantenbezeichnung: Alternative 2

Durch das Vorhaben betroffene Tierart des Anhang II bzw. IV der FFH-RL: Heldbock (Cerambyx cerdo)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang II FFH-RL-Anhang IV

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Kürzel des Schutzobjektes: Ccer_A

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschützten Art wird ausgelöst.

ja nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst.

ja nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene 7 (extrem hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +/-0

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 7 (extrem hoch)

PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index)

6 (Skalierungsstufe 3)

Populationsbiologischer Wertindex 5 (hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Ccer_A

Beeinträchtigung Skalierungs-stufe Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

3.2 Projektbedingte Mortalität - - Verlust mehrerer

Individuen

4

3.3 Beschädigung oder Zerstörung von FS/RS

- -

Der Verlust von

FS/RS beein-

trächtigt viele

Ind.

5

4. Konfliktschwere Ccer_A

4.2 Projektbedingte Mortalität - 7 (extrem hoch)

4.3 Beschädigung oder Zerstörung von FS/RS - 7 (extrem hoch)

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Durch das Vorhaben betroffene Tierart des Anhang II bzw. IV der FFH-RL: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang II FFH-RL-Anhang IV

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Kürzel des Schutzobjektes: Mnaus_N Mnaus_A

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschützten Art wird ausgelöst.

ja nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst.

ja nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene 5 (hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +1

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 6 (sehr hoch)

PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-In-dex)

6 (Skalierungsstufe: 3)

Populationsbiologischer Wertindex 4 (mittel)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Mnaus_N Mnaus_A

Beeinträchtigung Skalierungs-stufe Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

3.1 Verlust relevanter Habitatflächen 0,2 ha 5 - -

3.2 Projektbedingte Mortalität Verlust einzelner

Individuen

2

Verlust einzelner

Individuen

2

3.3 Beschädigung oder Zerstörung von FS/RS

Die Beschädigung

bzw. Zerstörung

von FS und RS be-

einträchtigt ein-

zelne Individuen

2

Die Beschädi-

gung bzw. Zer-

störung von FS

und RS beein-

trächtigt ein-

zelne Individuen

2

3.4 Projektbedingte Störung - - - -

4. Konfliktschwere Mnaus_N Mnaus_A

4.1 Verlust relevanter Habitatflächen 6 (sehr hoch) -

4.2 Projektbedingte Mortalität 5 (hoch) 5 (hoch)

4.3 Beschädigung oder Zerstörung von FS/RS 5 (hoch) 5 (hoch)

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Durch das Vorhaben betroffene Tierart des Anhang II bzw. IV der FFH-RL: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang II FFH-RL-Anhang IV

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Kürzel des Schutzobjektes: Mbec_A

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschützten Art wird ausgelöst.

ja nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst.

ja nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene 6 (sehr hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +/-0

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 6 (sehr hoch)

PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index)

3 (Skalierungsstufe: 6)

Populationsbiologischer Wertindex 6 (sehr hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Mbec_A

Beeinträchtigung Skalierungs-stufe Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

3.1 Verlust relevanter Habitatflächen

Verlust von 0,8 ha

relevanter Habi-

tatfläche

1 - -

4. Konfliktschwere Mbec_N Mbec_A

4.1 Verlust relevanter Habitatfläche 3 (mäßig) -

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Durch das Vorhaben betroffener LRT des Anhang I der FFH-RL: 91E0* (Auen-Wälder)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang I

Natura 2000 Gebietsschutz

Kürzel des Schutzobjektes: LRT_91E0*

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP); (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung des im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschützten LRT wird ausgelöst.

ja nein

2. Naturschutzfachlicher Wertindex

2.1 Einstufung der Typebene Biotoptypencode 43.04.01.01: 6 (sehr hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +/-0

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 6 (sehr hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Beeinträchtigung Skalierungsstufe

3.1 Verlust von LRT-Fläche 0,1 ha 2

4. Konfliktschwere für den LRT

4.1 Verlust von LRT-Fläche 4 (mittel)

Die Einstufungen der Typ- und Objektebene sowie der Konfliktschweren beruhen auf der im Kapitel C und D dargestellten Vor-

gehensweise zur Bewertung von Schutzgegenständen in der vergleichenden Alternativenprüfung. Die Einstufungen der Typ-

ebene der Arten und LRT in Hessen sind beispielhaft in Anhang 3 und Anhang 7 dargestellt. Je nach fiktiv eingestufter Objekt-

ebene (A, B oder C) und dem Erhaltungszustand der Art bzw. des LRT in der kontinentalen Region Deutschlands ergeben sich

die Naturschutzfachlicher Wertindices. Durch die Verschneidung der Naturschutzfachlichen Wertindices und den eingestuften

Beeinträchtigungen ergeben sich die dargestellten Konfliktschweren.

Tab. 42: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände der Alternative 2 des Fallbei-spiels 2

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Schutzgegenstand Konfliktschwere Schutzgegenstand Konfliktschwere

Mnaus_N 6 (sehr hoch) Ccer_A 7 (extrem hoch)

LRT_91E0* 4 (mittel) Mnaus_A 5 (hoch)

Mbec_N 3 (mäßig)

E 2.2.3 Vergleich der drei Trassenvarianten des Fallbeispiels 2 mithilfe der Konflikt-

schwere

Die ermittelten Konfliktschweren für die Schutzgegenstände des Vorhabens und der beiden

Alternativen des Fallbeispiels 2, die im vorangegangen Abschnitt aufgeführt sind, gilt es nun

für eine abschließende Bewertung miteinander zu vergleichen. Dafür werden die im Kap. D 3

beschriebenen Bewertungsschritte durchgeführt. Die Ergebnisse der vergleichenden Bewer-

tung sind in Tab. 43 dargestellt.

Sowohl unter Gesichtspunkten des Natura 2000-Gebietsschutzes, als auch unter artenschutz-

rechtlicher Betrachtung sind durch die Trassenführung der Alternative 2 die meisten Schutz-

gegenstände betroffen. Summiert man die Konfliktschweren der betroffenen Arten bzw. LRT,

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 119

ergibt sich ebenfalls für die Alternative 2 die höchste Konfliktschwere (s. Tab. 43). Zudem lie-

gen im direkten Vergleich der Alternative 2 mit der Alternative 1 unter Gesichtspunkten des

Natura 2000-Gebietsschutzes drei höhere Konfliktschweren für die Alternative 2 vor. Im Ver-

gleich mit dem Vorhaben weist die Alternative 2 durch die Betroffenheit zwei weiterer Schutz-

gegenstände, eine höhere Konfliktschwere als das Vorhaben auf. Auch unter artenschutz-

rechtlicher Betrachtung wurden für die Alternative 2 die höchsten Konfliktschweren ermittelt.

Für den dargestellten Fall wäre zu konstatieren, dass die Alternative 1 naturschutzfachlich die

günstigste für den Alternativenvergleich wäre.

Diese mehr oder weniger schematische Betrachtungsweise des Endergebnisses sollte sich

dann auch entsprechend argumentativ hinreichend untermauern lassen. In dem vorliegen-

den Fallbeispiel wäre zusammenfassend feststellbar, dass die sehr hohe Konflikt-

schwere beim Großen Mausohr, zudem unter FFH-Gebietsschutz, im Falle des Vorha-

bens dafür sorgt, dass diese naturschutzfachlich höchstens nur die zweite Wahl wäre.

Die Alternative 2 wäre noch schlechter, weil mehrere Schutzgegenstände u. a. auch mit sehr

hoher und extrem hoher Konfliktschwere beim Großen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und

dem Heldbock ermittelt werden. Darüber hinaus wird auch eine mittlere Konfliktschwere beim

prioritären Lebensraumtyp 91E0* sowie eine mäßige Konfliktschwere für die Bechsteinfleder-

maus konstatiert.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 120

Tab. 43: Vergleich der drei Trassenvarianten des Fallbeispiels 2 mithilfe der im Kap. D.3 beschriebenen Bewertungsschritte

Vorhaben Alternative 1 Alternative 2

Ermittelte Konfliktschwere

Natura 2000

Mmyo_N 6 (sehr hoch) Dmed_N 5 (hoch) Mnaus_N 6 (sehr hoch)

LRT_91E0* 4 (mittel)

Mbec_N 3 (mäßig)

Artenschutz

Mmyo_A 6 (sehr hoch) Dmed_A 3 (mäßig) Ccer_A 7 (extrem hoch)

Mnaus_A 5 (hoch)

1) Anzahl an Schutzgegenständen

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

1

1

2

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

1

1

2

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

3

2

5

2) ∑ Konfliktschwere

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

6

6

12

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

5

3

8

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

13

12

25

3) Anzahl höherer Werte für die Konfliktschwere (unabhängig von der Art des Schutzgegenstandes)

Natura 2000

höchste Schwere

geringste Schwere

6 (sehr hoch) 5 (hoch) 6 (sehr hoch)

- - 4 (mittel)

- - 3 (mäßig)

Anzahl höherer Werte: 1 0 3

Artenschutz

höchste Schwere 6 (sehr hoch) 3 (mäßig) 7 (extrem hoch)

geringste Schwere - - 5 (hoch)

Anzahl höherer Werte:

0 0 2

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 121

E 2.3 Fallbeispiel 3

E 2.3.1 Beschreibung des Fallbeispiels 3

Dieses Fallbeispiel umfasst die Planung eines Autobahnabschnittes im Bundesland Nord-

rhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region). Für diesen Abschnitt liegen zwei Vari-

anten (Vorhaben und Alternative) vor, die im Folgenden näher erläutert werden.

Abb. 15: Schematische Darstellung des dritten Fallbeispiels

Vorhaben

Der Abschnitt des Vorhabens führt in einem Bereich durch das FFH-Gebiet A. Für dieses

wurde mittels der FFH-VP eine erhebliche Beeinträchtigung für zwei seiner Schutzgegen-

stände festgestellt. Es handelt sich hierbei um die beiden LRT „Magere Flachlandmähwiese

(6510)“ und „Pfeifengraswiese (6410)“ deren Erhalt und Entwicklung mit typischer Flora und

Fauna Erhaltungsziele des FFH-Gebietes sind. Durch die geplante Trasse ist für die Magere

Flachlandmähwiese eine erhebliche Beeinträchtigung durch einen Flächenverlust von 1,1 ha

(anlage- und baubedingt) sowie ein Stickstoffeintrag von 20 kg N/ha*a auf einer Fläche von

0,86 ha zu erwarten. Die Pfeifengraswiese ist durch einen Stickstoffeintrag auf einer Fläche

von 0,18 ha erheblich betroffen.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 122

Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sind die Zauneidechse und der Neuntöter für

den Alternativenvergleich zu berücksichtigen, da für diese Arten in der speziellen artenschutz-

rechtlichen Prüfung ein Verbotstatbestand festgestellt wurde.

Alternative

Die Alternative zum Vorhaben führt südlich an der Siedlung vorbei und durchläuft das FFH-

Gebiet B. Mittels FFH-VP wurde für die südliche Alternative eine erhebliche Beeinträchtigung

folgender Schutzgegenstände festgestellt: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Kamm-

molch und Magere Flachlandmähwiese (6510).

E 2.3.2 Bewertung der Schutzgegenstände des Fallbeispiels 3

Die folgenden Tabellen (Tab. 44 bis Tab. 47) geben einen Überblick über die Einstufung der

Schutzobjekte des Vorhabens und der Alternative bezüglich ihrer naturschutzfachlichen Werte

und den entsprechend der Beeinträchtigungen ermittelten Konfliktschweren.

Tab. 44: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzobjekte des Vorhabens des Fallbeispiels 3

Variantenbezeichnung: Vorhaben

Durch das Vorhaben betroffene Tierart des Anhang II bzw. IV der FFH-RL: Zauneidechse (Lacerta agilis)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang II FFH-RL-Anhang IV

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Kürzel des Schutzobjektes: Lag_A

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschütz-ten Art wird ausgelöst.

ja nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst.

ja nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene 5 (hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene: A

B

C

-

c) Aggregation: +1

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 6 (sehr hoch)

PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index)

5 (Skalierungsstufe: 4)

Populationsbiologischer Wertindex 5 (hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Lag_A

Beeinträchtigung Skalierungs-stufe Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

3.2 Projektbedingte Mortalität Verlust weniger

Individuen

3

4. Konfliktschwere Lag_A

4.2 Projektbedingte Mortalität - 7 (extrem hoch)

Durch das Vorhaben betroffene Vogelart: Neuntöter (Lanius collurio)

Schutzstatus: VS-RL-Anhang I VS-RL Art. 4 Abs. 2 Europäische Vogelart

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 123

Kürzel des Schutzobjektes: Lcol_A

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der Art wird ausgelöst.

ja nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst.

ja nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene 2 (gering)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Wert der Typebene (grün = Werte 1 bis 3; gelb = Werte 4 bis 5; rot = Werte 6 bis 7)

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +1

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 3 (mäßig)

PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index)

5 (Skalierungsstufe: 4)

Populationsbiologischer Wertindex 2 (gering)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Lcol_A

Beeinträchtigung Skalierungs-stufe Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

3.2 Projektbedingte Mortalität - -

Verlust weniger

Individuen

3

4. Konfliktschwere Lcol_A

4.2 Projektbedingte Mortalität - 4 (mittel)

Durch das Vorhaben betroffener LRT des Anhang I der FFH-RL: LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiese)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang I

Natura 2000 Gebietsschutz

Kürzel des Schutzobjektes: LRT_6510

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP); (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung des im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschütz-ten LRT wird ausgelöst.

ja nein

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für den LRT

2.1 Einstufung der Typebene Biotoptypencode 34.07.01: 5 (hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +/-0

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 5 (hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Beeinträchtigung Skalierungsstufe

3.1 Verlust von LRT-Fläche 1,96 ha 7

4. Konfliktschwere für den LRT

4.1 Verlust von LRT-Fläche 6 (sehr hoch)

Durch das Vorhaben betroffener LRT des Anhang I der FFH-RL: LRT 6410 (Pfeifengraswiese)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang I

Natura 2000 Gebietsschutz

Kürzel des Schutzobjektes: LRT_6410

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP); (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

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a) Eine erhebliche Beeinträchtigung des im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschütz-ten LRT wird ausgelöst.

ja nein

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für den LRT

2.1 Einstufung der Typebene Biotoptypencode 35.02.01: 6 (sehr hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +/-0

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 6 (sehr hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Beeinträchtigung Skalierungsstufe

3.1 Verlust von LRT-Fläche 0,18 ha 6

4. Konfliktschwere für den LRT

4.1 Verlust von LRT-Fläche 6 (sehr hoch)

Die Einstufungen der Typ- und Objektebene sowie der Konfliktschweren beruhen auf der im Kapitel C und D dargestellten Vor-

gehensweise zur Bewertung von Schutzgegenständen in der vergleichenden Alternativenprüfung. Die Einstufungen der Typ-

ebene der Arten und LRT in Nordrhein-Westfalen sind beispielhaft in Anhang 4 und Anhang 9 dargestellt. Je nach fiktiv einge-

stufter Objektebene (A, B oder C) und dem Erhaltungszustand der Art bzw. des LRT in der atlantischen Region Deutschlands

ergeben sich die Naturschutzfachlicher Wertindices. Durch die Verschneidung der Naturschutzfachlichen Wertindices und den

eingestuften Beeinträchtigungen ergeben sich die dargestellten Konfliktschweren.

Tab. 45: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände des Vorhabens des Fallbei-spiels 3

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Schutzgegenstand Konfliktschwere Schutzgegenstand Konfliktschwere

LRT_6510 6 (sehr hoch) Lag_A 7 (extrem hoch)

LRT_6410 6 (sehr hoch) Lcol_A 4 (mittel)

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Tab. 46: Übersicht der Einstufungen der betroffenen Schutzobjekte der Alternative des Fallbeispiels 3

Durch das Vorhaben betroffene Tierart des Anhang II bzw. IV der FFH-RL: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang II FFH-RL-Anhang IV

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Kürzel des Schutzobjektes: Mnaus_N Mnaus_A

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschützten Art wird ausgelöst.

ja nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst.

ja nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene 5 (hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +2

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 7 (extrem hoch)

PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index)

6 (Skalierungsstufe: 3)

Populationsbiologischer Wertindex 5 (hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Mnaus_N Mnaus_A

Beeinträchtigung Skalierungs-stufe Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

3.1 Verlust relevanter Habitatflächen 300 m² 1 0,2 ha 5

4. Konfliktschwere Mnaus_N Mnaus_A

4.1 Verlust relevanter Habitatflächen 4 (mittel) -

Durch das Vorhaben betroffene Tierart des Anhang II bzw. IV der FFH-RL: Kammmolch (Triturus cristatus)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang II FFH-RL-Anhang IV

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Kürzel des Schutzobjektes: Tcris_N Tcris_A

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschützten Art wird ausgelöst.

ja nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst.

ja nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene 4 (mittel)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +2

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 6 (sehr hoch)

PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index)

5 (Skalierungsstufe: 4)

Populationsbiologischer Wertindex 5 (hoch)

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3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Tcris_N Tcris_A

Beeinträchtigung Skalierungs-stufe Beeinträchtigung Skalierungs-

stufe

3.1 Verlust relevanter Habitatflächen 0,5 ha 2 0,5 ha 2

4. Konfliktschwere Tcris_N Tcris_A

4.1 Verlust relevanter Habitatflächen 4 (mittel) -

Durch das Vorhaben betroffener LRT des Anhang I der FFH-RL: LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiese)

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang I

Natura 2000 Gebietsschutz

Kürzel des Schutzobjektes: LRT_6510

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP); (unter Berücksichtigung von Maßnahmen)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung des im Natura 2000-Gebiet nach den Erhaltungszielen geschützten LRT wird ausgelöst.

ja nein

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für den LRT

2.1 Einstufung der Typebene Biotoptypencode 34.07.01: 5 (hoch)

2.2 Einbeziehung der Objektebene

a) Erhaltungszustand in der relevanten biogeografischen Region Deutschlands:

b) Einstufung der Objektebene:

A

B

C

-

c) Aggregation: +2

2.3 Naturschutzfachlicher Wertindex 7 (extrem hoch)

3. Ermittlung der Skalierungsstufe für die Beeinträchtigung

Beeinträchtigung Skalierungsstufe

3.1 Verlust von LRT-Fläche 0,02 ha 1

4. Konfliktschwere für den LRT

4.1 Verlust von LRT-Fläche 4 (mittel)

Die Einstufungen der Typ- und Objektebene sowie der Konfliktschweren beruhen auf der im Kapitel C und D dargestellten Vor-

gehensweise zur Bewertung von Schutzgegenständen in der vergleichenden Alternativenprüfung. Die Einstufungen der Typ-

ebene der Arten und LRT in Nordrhein-Westfalen sind beispielhaft in Anhang 4 und Anhang 9 dargestellt. Je nach fiktiv einge-

stufter Objektebene (A, B oder C) und dem Erhaltungszustand der Art bzw. des LRT in der atlantischen Region Deutschlands

ergeben sich die Naturschutzfachlicher Wertindices. Durch die Verschneidung der Naturschutzfachlichen Wertindices und den

eingestuften Beeinträchtigungen ergeben sich die dargestellten Konfliktschweren.

Tab. 47: Ermittelte Werte für die Konfliktschwere der Schutzgegenstände der Alternative des Fallbei-spiels 3

Natura 2000 Gebietsschutz Artenschutz

Schutzgegenstand Konfliktschwere Schutzgegenstand Konfliktschwere

Mnaus_N 4 (mittel) -

-

Tcris_N 4 (mittel)

LRT_6510 4 (mittel)

E 2.3.3 Vergleich der Trassenvarianten des Fallbeispiels 3 mithilfe der Konfliktschwere

Die ermittelten Konfliktschweren für die Schutzgegenstände des Vorhabens und der Alterna-

tive des Fallbeispiels 3, die im vorherigen Abschnitt aufgeführt sind, gilt es nun für eine ab-

schließende Bewertung miteinander zu vergleichen. Dafür werden die im Kap. D 3 dargestell-

ten Bewertungsschritte durchgeführt. Die Ergebnisse der vergleichenden Bewertung sind in

Tab. 48 dargestellt.

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Im Bereich der Trassenführung des Vorhabens ist eine größere Anzahl Schutzgüter betroffen

als im Bereich der Alternative (s. Tab. 48). Zudem weist das Vorhaben eine höhere Summe

an Konfliktschweren auf als die Alternative. Im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Schutz-

güter der FFH-Gebiete weisen beide Varianten die gleiche Konfliktschwere auf, wobei für das

Vorhaben zweimal sehr hohe und für die Alternative dreimal mittlere Konfliktschweren ermittelt

wurden. Allerdings liegen für das Vorhaben im Unterschied zur Alternative zusätzlich arten-

schutzrechtliche Betroffenheiten vor.

Tab. 48: Vergleich der beiden Trassenvarianten des fiktiven Fallbeispiels 3 mithilfe der im Kap. D 3 beschriebenen Bewertungsschritte

Vorhaben Alternative

Ermittelte Konfliktschwere

Natura 2000 Natura 2000

LRT_6510 6 (sehr hoch) Mnaus_N 4 (mittel)

LRT_6410 6 (sehr hoch) Tcris_N 4 (mittel)

LRT_6510 4 (mittel)

Artenschutz Artenschutz

Lag_A 7 (extrem hoch) - -

Lcol_A 4 (mittel)

1) Anzahl an Schutzgegenständen

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

2

2

4

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

3

0

3

2) ∑ Konfliktschwere

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

12

11

23

Natura 2000: Artenschutz: Gesamt:

12 0 12

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3) Anzahl höherer Werte für die Konfliktschwere (unabhängig von der Art des Schutzgegenstandes)

a) Natura 2000

höchste Schwere

niedrigste Schwere

6 (sehr hoch) 4 (mittel)

6 (sehr hoch) 4 (mittel)

- 4 (mittel)

Anzahl höherer Werte: 2 1

b) Artenschutz

höchste Schwere

niedrigste Schwere

7 (extrem hoch) -

4 (mittel) -

-

Anzahl höherer Werte: 2 0

4) Anzahl höherer Werte für die Konfliktschwere (abhängig von der Art des Schutzgegenstandes)

a) Natura 2000

6510 (6 sehr hoch) 6510 (4 mittel)

Anzahl höherer Werte: 1 0

b) Artenschutz

- -

Anzahl höherer Werte: 0 0

Somit schlägt nicht nur die höhere Betroffenheit der Schutzgüter des Natura 2000-Gebietes

bei der Vorzugslinie des Vorhabens durch, auch im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen

Betroffenheiten erreicht sie nicht nur hohe Konfliktschweren, sondern betrifft mit Neuntöter und

Zauneidechse zwei zusätzliche Arten, die im Bereich der Alternative unbeeinträchtigt bleiben.

Für den dargestellten Fall wäre zu konstatieren, dass die Alternative naturschutzfachlich die

günstigste für den Alternativenvergleich wäre.

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F Hinweise zum Alternativenvergleich auf vorgelagerten Planungs-

ebenen

Bauvorhaben durchlaufen i. d. R. einen mehrstufigen Planungsprozess. Dieser umfasst bei-

spielsweise in der Straßenplanung den Bedarfsplan als ersten Planungsschritt und führt dann

weiter über die Linienbestimmung zur Planfeststellung. In der Bauleitplanung sind die Flächen-

nutzungsplanung und der Bebauungsplan als relevante Planungsschritte hervorzuheben. Zu-

dem haben Vorrangausweisungen der Regionalplanung als verbindliche Ziele der Raumord-

nung eine steuernde Funktion für nachfolgende Planungsentscheidungen beispielsweise zu

Windenergieanlagen.

Die Belange des Gebietsschutzes Natura 2000 sowie des besonderen Artenschutzes sind ab-

schließend in den jeweiligen Genehmigungsverfahren zur Baurechtserlangung zu bewältigen.

Die im vorliegenden F+E-Vorhaben entwickelten Verfahrensvorschläge zur Alternativenprü-

fung zielen entsprechend insbesondere auf diese Planungsebene ab. Gleichwohl entfalten

diese Anforderungen eine Vorwirkung auf die vorgelagerten Planungsebenen. Aus planungs-

pragmatischen Gründen sollte die Frage zumutbarer Alternativen zur Vermeidung von Beein-

trächtigungen des Netzes Natura 2000 oder zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Ver-

botstatbeständen bereits auf den vorgelagerten Planungsebenen als Grundlage einer unter

Umweltgesichtspunkten optimierten Standortwahl geklärt werden. Insbesondere erkennbare

zwingende Versagungsgründe („rote Ampeln“) sind bereits auf den vorgelagerten Planungs-

ebenen aufzuzeigen und auf ihre Relevanz für das Vorhaben zu beurteilen. So verfehlt bei-

spielsweise eine Linienbestimmung ihr Ziel, eine belastbare Weichenstellung und Vorentschei-

dung für die nachfolgende konkrete Vorhabenszulassung zu schaffen, wenn sie ein Vorhaben

ausweist, das erkennbar an zwingenden Versagungsgründen scheitern muss. Um zwingende

Versagungsgründe handelt es sich, wenn fachgesetzliche Verbotstatbestände erfüllt sind, die

auch im Wege einer Ausnahme oder Befreiung nicht überwunden werden können

(BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR BAU UND STADTENTWICKLUNG 2008b). Dies wäre beispiels-

weise der Fall, wenn eine Variante präferiert wurde, die erhebliche Beeinträchtigungen von

Natura 2000-Gebieten verursacht oder artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslöst und

zugleich zumutbare Alternativen gegeben sind, mit denen die Vorhabensziele ohne derartige

Beeinträchtigungen erreicht werden können.

Vor diesem Hintergrund ist bereits auf den vorgelagerten Planungsebenen abzuschätzen, ob

erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten oder artschutzrechtliche Verbots-

tatbestände gegeben sind und daran anschließend ggf. eine Alternativenprüfung durchzufüh-

ren. Die einschlägigen Leitfäden beispielsweise zur FFH-VP enthalten denn auch entspre-

chende Empfehlungen.4

Die Untersuchungstiefe sollte der jeweiligen Planungsebene und der hier üblichen Detail-

schärfe der Vorhabensplanung angemessen sein. Zugleich muss aber ein Detaillierungsgrad

angestrebt werden, der der Entscheidung die erforderliche Sicherheit für das nachfolgende

Planfeststellungsverfahren vermittelt (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR BAU UND

4 vgl. z. B. BMVBS 2004, S. 9 oder EUROPÄISCHE KOMMISSION 2000, S. 33 wonach der Begriff „Plan“ in Artikel 6 (3) eine weit-gefasste Bedeutung hat und sowohl Regional- u. Flächennutzungspläne als auch sektorspezifische Pläne oder –programme beinhaltet, wobei allerdings allgemeine politische Absichtserklärungen ausgenommen sind.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 130

STADTENTWICKLUNG 2008a). Daher kann im Einzelfall eine vertiefte Bearbeitung ggf. auch im

Maßstab des Zulassungsverfahrens erforderlich sein (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

2004). Die Untersuchungstiefe wird in der Regel im Einzelfall festzulegen sein. Entscheidend

ist dabei, ob große Unterschiede der Konfliktdichte zwischen den möglichen Varianten beste-

hen und damit die Sachlage auch bereits mit einer groben Datenbasis eindeutig abschätzbar

ist oder ob sich die Situation diffiziler darstellt und daher weitergehende Untersuchungen er-

forderlich sind.

Grundsätzlich sollte der Alternativenvergleich so erfolgen, dass die Bewertung hinsichtlich der

fachlich-rechtlichen Anforderungen möglichst sachgerecht (valide) ist, die Bewertungsschritte

transparent und nachvollziehbar sind und eine möglichst große Praktikabilität gegeben ist.

Diese Anforderungen sind nicht widerspruchsfrei, da eine höhere Praktikabilität i. d. R. mit

einer Reduktion von Informationen einhergeht, welche sich ungünstig auf die Nachvollziehbar-

keit und ggf. auch auf die Validität auswirken kann. Welcher Formalisierungs- und Komplexi-

tätsgrad gewählt wird ist im Wesentlichen von folgenden Aspekten abhängig:

• Komplexität und Eindeutigkeit der erforderlichen Alternativenvergleiche

Soweit nur wenige und auch nur wenig differierende Schutzgüter (bspw. nur Lebens-

raumtypen (LRT) oder im günstigsten Fall der gleiche LRT) betroffen sind und die Un-

terschiede vergleichsweise groß (eindeutig) sind, kann der Alternativenvergleich sehr

einfach gehalten werden und auf weitergehende Formalisierungen und Kategorisierun-

gen häufig verzichtet werden.

In komplexen Fallkonstellationen mit Betroffenheit vieler, sehr unterschiedlicher

Schutzgegenstände (verschiedene LRT und Arten des Gebietsschutzes, verschiedene

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände) und nicht offensichtlich erkennbaren Unter-

schieden, ist eine stärkere Formalisierung und Informationsreduktion erforderlich.

• Qualität der Eingangsdaten und Kenntnis der Wirkungszusammenhänge

Eine hohe Qualität der Eingangsdaten und gute Kenntnisse von Wirkungszusammen-

hängen (bspw. genaue Kenntnis verlorengehender Quartierbäume und der Anzahl der

hierdurch betroffenen Fledermausindividuen) ermöglichen eher die Anwendung kom-

plexer und stärker formalisierter Modelle.

Bei geringer Qualität der Eingangsdaten und unsicheren Wirkungsprognosen (bspw.

Durchfahrung von Waldkomplexen in denen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit Quartier-

bäume betroffen sein können) sind eher einfachere und weiniger formalisierte Bewer-

tungsmodelle zu empfehlen.

Das im vorstehend (Kap. C und D) erläuterten Methodenvorschlag vorausgesetzte Datenni-

veau wird auf den vorgelagerten Ebenen nicht ohne weiteres zu erreichen und in vielen Fäl-

len wohl auch nicht erforderlich sein. Nachstehend wird daher ein Vorschlag entwickelt, inwie-

weit Vereinfachungen für die Beurteilung auf vorgelagerten Planungsebenen erforderlich

und auch möglich sind.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 131

Die Ausführungen beschränken sich dabei auf die Planungsebenen, die schon einen gewissen

Konkretisierungsgrad erreichen, wie beispielsweise die Linienbestimmung oder Flächennut-

zungsplanung, da hier ein engerer Bezug zu den vorgeschlagenen Verfahrensansätzen be-

steht. Im Mittelpunkt stehen nachfolgend die Kriterien der Beeinträchtigungsermittlung und die

hieraus abgeleitete Ermittlung der Konfliktschwere.

1 Naturschutzfachliche Abschätzung des Verlustes von LRT-Fläche

Ob und in welchem Umfang Verluste an Lebensraumtypen eintreten, ist ein wesentlicher As-

pekt für die Klärung der Frage, ob erhebliche Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes zu er-

warten sind und damit eine Alternativenprüfung überhaupt erst erforderlich wird. Im Weiteren

sind diese Sachverhalte eine relevante Grundlage für die Beurteilung der Schwere der Beein-

trächtigung. Bundesweit verfügbar sind in jedem Fall Daten der Natura 2000 Gebietskulisse.

Daten zur konkreten Verbreitung der als Erhaltungsziele innerhalb der verschiedenen FFH-

Gebiete relevanten Lebensraumtypen können z. T. aus vorliegenden Grunddatenerfassungen

entnommen werden. Liegen derartige Vorinformationen nicht vor, so sollte als Mindeststan-

dard eine Biotoptypenkartierung mit grober Zuordnung der Lebensraumtypen erfolgen. Ange-

sichts der hohen Bedeutung, die dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 zukommt, ist dies auch

auf vorgelagerten Planungsebenen als zumutbar anzusehen, soweit FFH-Gebiete unmittelbar

betroffen sind. Die Wertigkeit der einzelnen Lebensraumtypen kann dabei zumindest auf dem

Niveau der Typebene erfasst werden. Eine weitere Berücksichtigung der Objektebene, d. h.

des konkreten Erhaltungszustands der Lebensraumtypen ist möglich, wenn eine Grunddaten-

erfassung mit derartigen Angaben vorliegt. In den übrigen Fällen kann auch eine Bewertung

auf der Typebene als dem Planungsniveau angemessen betrachtet werden.

Das Kriterium „Verlust von LRT-Fläche“ wird i. d. R. mit einer dem Detaillierungsgrad der tech-

nischen Planung entsprechenden Genauigkeit zu bilanzieren sein. Dies umfasst sowohl die

unmittelbare Flächeninanspruchnahme wie auch indirekte Wirkungen beispielsweise durch

Schadstoffeinträge. Letztere können in Abhängigkeit von der prozentualen Höhe der Funkti-

onsverminderung mit berücksichtigt werden. Als Fazit ist somit davon auszugehen, dass das

Kriterium „Verlust von LRT-Fläche“ und die darauf aufbauende Ermittlung der Konfliktschwere

i. d. R., wie im vorliegenden Forschungsvorhaben im Kapitel D beschrieben, auch auf vorge-

lagerten Planungsebenen weitgehend verwendet werden kann und sollte.

2 Naturschutzfachliche Abschätzung der Betroffenheit von Arten und

Habitaten

Die Beeinträchtigung von Arten einschließlich ihrer Habitate ist sowohl im Zusammenhang mit

der Alternativenprüfung für Natura 2000-Gebiete, als auch für die artenschutzrechtliche Alter-

nativenprüfung von Bedeutung. Die Datengrundlagen zur Beurteilung dieser Sachverhalte

können allerdings recht stark differieren. So können beispielsweise für Natura 2000- Gebiete,

soweit aktuelle Grunddatenerfassungen vorliegen, durchaus Informationen zum konkreten Er-

haltungszustand der jeweiligen Artenvorkommen vorhanden sein, während entsprechende In-

formationen im Zusammenhang mit den auf der Gesamtfläche zu berücksichtigenden arten-

schutzrechtlich relevanten Arten zumeist fehlen dürften.

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 132

Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich der Einstufung des naturschutzfachlichen Wertes der

einzelnen Arten für die vorgelagerte Ebene davon ausgegangen, dass hier i. d. R. die Einstu-

fung auf der Typebene ausreichend ist. Soweit im Einzelfall Angaben zum lokalen Erhaltungs-

zustand der Arten für Natura 2000-Gebiete vorliegen, sollten diese allerdings berücksichtigt

werden. Nachstehend werden im Weiteren die Kriterien zur Beeinträchtigungsermittlung ge-

nauer betrachtet.

3 Naturschutzfachliche Abschätzung des Verlustes relevanter Habitatflächen

Das Kriterium „Verlust relevanter Habitatflächen“ nimmt Bezug zu den für die Beurteilung der

FFH-Verträglichkeit entwickelten Definitionen und Erheblichkeitsschwellen nach LAMBRECHT

& TRAUTNER (2007) und soll daher auf der vorgelagerten Ebene primär für die Beurteilung der

Beeinträchtigungsschwere in Natura 2000-Gebieten verwandt werden. Dabei stehen gemäß

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) i. d. R. die fakultativ genutzten Flächen von Arten im Vorder-

grund, während für Flächen mit speziellen Habitatfunktionen wie z. B. Fledermausquartierbäu-

men strengere Maßstäbe angelegt werden müssen.

Soweit eine aktuelle Grunddatenerfassung zu den Anhang II-Arten einschließlich konkreter

Angaben zu den relevanten Lebensräumen der Arten vorliegt, kann dieses Kriterium ohne

weiteres auch auf der vorgelagerten Planungsebene angewandt werden. Ansonsten können

zunächst den Standarddatenbögen Angaben zu den in den jeweiligen Gebieten als Erhal-

tungsziele geschützten Arten entnommen werden. Ausgehend von den Habitatansprüchen

dieser Arten, lassen sich i. d. R. einzelne Biotop-/Lebensraumtypen bzw. Biotop-/Lebensraum-

typenkomplexe als potenziell geeignete Lebensräume abgrenzen und den einzelnen Arten zu-

ordnen. Auf dieser Basis kann eine erste Bilanzierung des Verlustes relevanter Habitatflächen

erfolgen. Dabei wird letztlich der Verlust an Lebensraum insgesamt bilanziert, ohne dass eine

Differenzierung in fakultative Habitate und spezielle essenzielle Lebensstätten wie beispiels-

weise Quartierbäume erfolgt. Störungen bzw. Beeinträchtigungen, welche nicht zu Verlusten,

sondern zu Verminderungen von Habitatqualitäten führen, können dabei über Prozentansätze

in Flächenverluste transformiert werden. Soweit nicht bereits auf dieser Basis eine hinrei-

chende Entscheidungsfindung möglich ist (da beispielsweise eine Variante sehr großflächig

durch geeignete als Natura 2000-Gebiet geschützte Habitate verläuft und eine andere gar

nicht), sind ggf. weitergehende Untersuchungen erforderlich, um die konkrete Verteilung der

Arten und ihre Habitatnutzung im Gebiet zu ermitteln. Angesichts der Beschränkung auf ein-

zelne klar abgegrenzte Schutzgebiete und die relativ wenigen dort speziell geschützten Arten

sowie der hohen Bedeutung, die diesen Sachverhalten für eine sachgerechte Standortsuche

zukommt, sind derartige Untersuchungen innerhalb von Natura 2000-Gebieten i. d. R. auch

auf vorgelagerten Planungsebenen (Linienbestimmung, Flächennutzungsplanung, Regional-

planung) als zumutbar und notwendig anzusehen, wenn derartige Gebiete unmittelbar betrof-

fen sind.

4 Naturschutzfachliche Abschätzung der projektbedingten Mortalität

Der Aspekt der projektbedingten Mortalität ist nicht nur innerhalb von FFH-Gebieten, sondern

vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Anforderungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG

auch auf der Gesamtfläche von Relevanz. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der einmali-

gen, insbesondere baubedingten Tötung sowie der mehr oder weniger regelmäßigen anlage-

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 133

(beispielsweise Anflug an Stromleitungen, Glasfronten) oder betriebsbedingten (beispiels-

weise Überfahren, Rotorkollision) Tötung. Ausgangspunkt der Überlegungen müssen dabei

zunächst die art- und vorhabensspezifisch differierenden Gefährdungen, d. h. Tötungswahr-

scheinlichkeiten sein. Zu identifizieren sind die Arten und räumlichen Konfliktsituationen, für

die ein signifikant erhöhtes, d. h. das natürliche Risiko übersteigendes Tötungsrisiko erwartet

werden kann.

So kann beispielsweise ein signifikant erhöhtes Risiko baubedingter Tötungen insbesondere

für Arten wie Haselmaus, Wirbellose oder Reptilien- und Amphibienarten bestehen, welche

sich z. T. versteckt in Vegetationsstrukturen oder im Boden aufhalten und dauerhaft oder tem-

porär (witterungsbedingt, jahreszeitlich abhängig) wenig mobil sind.

Ein signifikant erhöhtes Risiko betriebsbedingter Kollisionen kann sich beispielsweise bei Stra-

ßen insbesondere für Arten ergeben, die in räumlich begrenzten Bereichen gehäuft die Straße

queren (z. B. Wanderkorridore von Amphibien oder Flugrouten von Fledermäusen) oder die

aufgrund ihres Flugverhaltens und/oder des häufigen Aufenthalts im Gefahrenbereich (ge-

zielte Nahrungssuche im Vorhabensbereich) besonders gefährdet sind.

Diese Arten sind zunächst projektspezifisch zu identifizieren. Dabei sind auch etablierte Mög-

lichkeiten der Konfliktminimierung wie Querungshilfen oder Leit- und Sperreinrichtungen zu

berücksichtigen. So stellen beispielsweise Niederungsbereiche mit Vorkommen des Fischot-

ters für Straßen i. d. R. kein wesentliches Zulassungshindernis dar, da hier signifikant erhöhte

Tötungsrisiken durch artspezifisch konzipierte Querungshilfen und Sperreinrichtungen vermie-

den werden können.

Das Hauptproblem auf den vorgelagerten Planungsebenen wird es sein, die Bereiche zu iden-

tifizieren, in denen besonders tötungsgefährdete Arten oder zu beachtende Wanderkorridore

vorkommen. Der Idealfall flächendeckender Erfassungen wird sicherlich je nach Größe des

Untersuchungsgebiets nicht immer möglich sein.

Grundsätzlich ist zunächst abzuklären, ob im Untersuchungsraum Arten vorkommen können,

die in Bezug auf den jeweiligen Vorhabenstyp ein besonderes Tötungsrisiko aufweisen. Aus-

gangsbasis hierfür sind vorhandene Daten sowie Kenntnisse zur grundsätzlichen Verbreitung

der Arten in den jeweiligen Bundesländern in Verbindung mit den im Untersuchungsraum vor-

handenen Habitat-/Biotopstrukturen. Ausgehend von diesen Vorüberlegungen ist schließlich

die Untersuchungstiefe festzulegen. Soweit eindeutige Hinweise vorliegen bzw. es wahr-

scheinlich ist, dass im Untersuchungsraum Arten vorkommen, die eine besondere natur-

schutzfachliche Bedeutung und eine besondere populationsbiologische Empfindlichkeit auf-

weisen, ist ein erhöhter Untersuchungsaufwand angemessen, um derartige Vorkommen ge-

nauer bestimmen zu können. Sind eher Arten geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung und

populationsbiologischer Empfindlichkeit zu erwarten, kann der Untersuchungsaufwand ange-

messen reduziert werden. Denkbar wäre es dann beispielsweise, Landschaftsräume mit be-

stimmten Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexen abzugrenzen, in denen ein Vorkommen der

relevanten Arten wahrscheinlich ist und diese beispielsweise durch Untersuchungen auf ein-

zelnen Transekten oder Probeflächen zu unterlegen, um hinreichend repräsentative Daten zu

erhalten.

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Abhängig von Situation und Vorhabentyp ist dann artspezifisch in Anlehnung an das vorste-

hend beschriebene Kriterium C 3.2.2 eine überschlägige Abschätzung der zu erwartenden

Individuenverluste vorzunehmen, wobei auf nachfolgenden Ebenen mögliche Vermeidungs-

maßnahmen mit einzubeziehen sind. Angesetzt wird eine gegenüber C 3.2.2 vereinfachte Ska-

lierung (s. Tab. 49).

Die Beeinträchtigungsschwere wird dann entsprechend der nachfolgenden Bewertungsmatrix

(s. Tab. 50) vorgenommen. Senkrecht sind dabei die Ergebnisse aus der Verknüpfung von

Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (PSI) und Naturschutzfachlichen Wertindex auf-

getragen, wie dies vorstehend in Kap. D 2.3.2 erläutert wurde.

Um den Erfassungsaufwand zu begrenzen, wird für die hier relevanten vorgelagerten Pla-

nungsebenen der Wertindex auf der Typebene als ausreichend erachtet. Wenn die Daten-

grundlagen eine Einschätzung der Individuenverluste selbst bezogen auf die drei groben Stu-

fen der Tab. 49 nicht zulassen, ist die Beeinträchtigungsschwere direkt auf Basis der Verknüp-

fung von naturschutzfachlichen Wert und (PSI) vorzunehmen, wie dies der mittleren Spalte

der Matrix Tab. 50 entspricht.

Soweit dies der Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung dienlich ist,

sind die für Teilflächen ermittelten Konfliktschweren der Mortalität ggf. noch mit Durchfah-

rungslängen (bei linearen Vorhaben) bzw. mit dem Flächenumfang (bei flächigen Projektty-

pen) zu kombinieren. Dies wird sich vor allem bei gleichartigen Konflikten anbieten (bspw.

Durchfahrung von Zauneidechsenlebensräumen unterschiedlicher Größe) sowie bei nicht

möglicher Abschätzung der Individuenverluste.

Tab. 49: Vereinfachte Skalierung des Kriteriums „projektbedingte Mortalität“

Skalierungs-stufe

Projektbedingte Mortalität (vereinfachte Skalierung) Für die Einstufungen, sind die, durch die projektbedingten Wirkungen, zu erwartenden regelmäßigen / wiederkehrenden, mittleren, jährlichen Verluste adulter Individuen zu berücksichtigen. Handelt es sich um den einmaligen bzw. unregelmäßig auftretenden Verlust von Individuen, sind diese mit fachgut-

achterlicher Begründung in die entsprechende Skalierungsstufe einzustufen.

1 Verluste einzelner bis weniger Individuen (Bspw. regelmäßige aber seltene Einzelverluste u. i.d.R. auch einmalige Verluste von Individuen im Baufeld5)

2 Verluste mehrerer Individuen (Bspw. regelmäßige Verluste weniger Fledermausindividuen an Windkraftanlagen in einem Raum mit mäßiger Aktivitätsdichte)

3 Verlust vieler bis sehr vieler Individuen (Bspw. regelmäßige Tötung zahlreicher Jungfische/Fischlarven durch Kühlwasser-entnahme in einem stark besiedelten Gewässerabschnitt)

5 Hierbei wird vorausgesetzt, dass sich die Individuenverluste im Baufeld durch geeignete Maßnahmen wie Optimierungen der Trassenführung bzw. Standortwahl, Absuchen und/oder Absperren des Baufeldes sowie ggf. Umsiedlungsmaßnahmen wei-testgehend vermeiden bzw. minimieren lassen

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Tab. 50: Ermittlung der Konfliktschwere auf vorgelagerter Planungsebene für die „projektbedingte Mor-talität“

Populationsbiologischer Wertindex entsprechend

Abb. 9

1 Verluste einzelner

Individuen

2 Verluste mehrerer

Individuen

3 Verlust vieler bis sehr vieler Indivi-

duen

Sehr gering / gering 1 1 2

Gering 1 2 3

Mäßig 2 3 4

Mittel 3 4 5

Hoch 4 5 6

Sehr hoch 5 6 7

Extrem hoch 6 7 7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 Sehr gering

2 Gering

3 Mäßig

4 Mittel

5 Hoch

6 Sehr hoch

7 Extrem hoch

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5 Naturschutzfachliche Abschätzung der Beschädigung oder Zerstörung von

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten und projektbedingte Störung

Das Kriterium „Verlust und Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ ist wie die

Mortalität auf der Gesamtfläche von Relevanz. Grundsätzlich wird für die Bewertung davon

ausgegangen, dass für diejenigen Arten, für die die Mortalität auf Grund ihrer naturschutzfach-

lichen Wertigkeit und populationsbiologischen Empfindlichkeit ein besonderes Problem dar-

stellt auch der Verlust der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders problematisch ist. In-

sofern wird wertseitig die für die Mortalität verwendete Skala auch auf den Verlust von Fort-

pflanzungs- oder Ruhestätten übertragen.

Hinsichtlich der Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besteht das Problem,

dass diese häufig nur sehr kleinflächig vorkommen und nur mit erhöhten Aufwand aufzufinden

sind, wie z. B. Fledermausquartierbäume oder Brutbäume des Eremiten. Daher wird auf über-

geordneten Planungsebenen häufig nur eine näherungsweise Abschätzung der Betroffenheit

von Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich sein. Hier gilt, wie auch bereits im Zusammen-

hang mit der Mortalität ausgeführt, dass der zumutbare Untersuchungsumfang umso höher

einzuschätzen ist, je schutzbedürftiger die nach vorliegenden Erkenntnissen bzw. Habi-

tatstrukturen im Untersuchungsraum zu erwartenden Arten sind. Ein erhöhter Untersuchungs-

aufwand besteht zudem bei den durch Erhaltungsziele geschützten Arten in FFH-Gebieten.

Als Mindeststandard wird es bei hinreichender Projektkonkretisierung (also bei Straßen auf

Ebene der Linienbestimmung und nicht der Bedarfsplanung) und vorliegenden Hinweisen zu

Artvorkommen erforderlich sein, bestimmte Biotope bzw. Biotopkomplexe abzugrenzen, wel-

che eine besondere Habitateignung für das Vorkommen relevanter Arten und deren Fortpflan-

zungs- oder Ruhestätten aufweisen und die grundsätzlichen Artvorkommen durch Untersu-

chung ausgewählter Probeflächen oder Transekte zu belegen. Zudem sind in Wäldern Struk-

turkartierungen zur Abgrenzung wertgebender Habitate hilfreich. Die konkrete räumliche Ab-

grenzung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird dabei zumeist nicht möglich sein, so dass

man potenzielle Stätten annehmen muss.

Im Weiteren ist zu differenzieren, wie problematisch die mögliche Inanspruchnahme von Fort-

pflanzungs- oder Ruhestätten für einzelne Arten ist. Dabei können unter Berücksichtigung

grundsätzlich möglicher, zumutbarer und nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgversprechen-

der Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnamen (CEF-Maßnahmen) folgende Un-

terscheidungen getroffen werden:

Geringes Risiko: Artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand i. d. R. nicht gegeben – Arten, für

die i. d. R. durch projektspezifisch übliche Vermeidungsmaßnahmen die Erfüllung des Ver-

botstatbestands zu vermeiden ist (beispielsweise Fischotter bei Straßenquerungen) sowie Be-

troffenheit ubiquitärer ungefährdeter Vogelarten, für die Kompensationsmaßnahmen der Ein-

griffsregelung i. d. R. ausreichen, um die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang

zu erhalten (vgl. RUNGE et al. 2010).

Mäßiges Risiko: Artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand kaum zu erwarten - Arten, für die

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) in der Regel möglich und erfolgver-

sprechend sind (beispielsweise Feldlerche, Neuntöter).

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Mittleres Risiko: Artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand möglicherweise gegeben, oder

nur mit hohem Aufwand zu vermeiden – Arten, für die nur mit hohem Aufwand und unter spe-

zifischen Bedingungen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) möglich sind

(diverse Fledermausarten).

Hohes Risiko: Artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand mit hoher Wahrscheinlichkeit gege-

ben (hohes Konfliktrisiko) – Arten, für die i. d. R. keine CEF-Maßnahmen möglich sind, da der

Aufwand unzumutbar hoch ist, die Entwicklungszeiten zu lang sind oder die Erfolgswahr-

scheinlichkeit zu unsicher ist (Eremit).

Für die Einschätzung der Möglichkeit und Eignung von CEF-Maßnahmen wird auf das entwi-

ckelte Kriteriensystem bei RUNGE et al. (2010) verwiesen. Zudem sind die konkreten örtlichen

Gegebenheiten zu berücksichtigen, d. h. es ist zumindest grob abzuschätzen, inwieweit über-

haupt geeignete Standorte für die Wiederherstellung der artspezifisch erforderlichen Fortpflan-

zungs- und Ruhestätten vorhanden sind. Durch die Verknüpfung des Risikos des Verlustes

von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten mit dem naturschutzfachlichen Wert (Typebene) und

der populationsbiologischen Empfindlichkeit lässt sich dann die artspezifische Konfliktschwere

ermitteln.

Tab. 51: Ermittlung der Konfliktschwere auf vorgelagerter Planungsebene für die „Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“

Populationsbiologischer Wertindex

entsprechend Abb. 9

Risiko des Eintretens von Verbotstatbeständen durch Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

Gering Mäßig Mittel Hoch

Sehr gering 1 1 2 2

Gering 1 1 2 3

Mäßig 1 1 3 4

Mittel 1 2 4 5

Hoch 1 3 5 6

Sehr hoch 2 4 6 7

Extrem hoch 2 5 7 7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 Sehr gering

2 Gering

3 Mäßig

4 Mittel

5 Hoch

6 Sehr hoch

7 Extrem hoch

Das Ergebnis spiegelt die Konfliktschwere bezogen auf bestimmte räumlich abgegrenzte Le-

bensraumkomplexe und hier jeweils relevante Arten wider. Ableitbar ist dabei zunächst, wie

viele Arten einer bestimmten Konfliktschwere durch ein Vorhaben betroffen sind. Ergänzt wer-

den kann und muss dies durch den Umfang (Durchfahrungslänge, Fläche), in dem diese Arten

betroffen sind. Klarzustellen ist, dass bei dieser Vorgehensweise nicht exakt die Betroffenheit

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von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten erfasst werden muss, sondern ggf. lediglich Räume/Ha-

bitate abgegrenzt und Arten benannt werden können, für die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit

besteht, dass sich Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ergeben.

Im Zusammenhang mit der Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann zu-

gleich der Aspekt der Störung mit abgehandelt werden. Ausgangspunkt ist dabei ein funktio-

nales Verständnis der Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, d. h. im Mittel-

punkt steht die Fragestellung, inwieweit Beeinträchtigungen gegeben sind, die zu einer Ver-

minderung des Fortpflanzungserfolgs oder der Ruhemöglichkeiten führen können (vgl. Kap. C

3.2.3 sowie LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ (LANA) 2009; RUNGE et al. 2010).

Dies können beispielsweise auch dauerhafte Lärmwirkungen und andere Störungseffekte

sein, wie sie sich im Randbereich von Straßen ergeben und die zur Aufgabe, d. h. zum Verlust

von Brutrevieren führen können. Da eine erhebliche Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 erst dann

vorliegt, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art

verschlechtert, wird dies oft mit Störungen und damit auch Beschädigungen an der Fortpflan-

zungsstätte bzw. Ruhestätte einhergehen. Es wird insofern häufig eine Überlagerung dieser

beiden Sachverhalte geben.

Als letztes ist schließlich darauf hinzuweisen, dass, wie vorstehend erläutert, auf den vorgela-

gerten Planungsebenen der Verbotstatbestand der Beschädigung oder Zerstörung von Fort-

pflanzungs- oder Ruhestätten i. d. R. nicht exakt bestimmt werden kann, sondern vielmehr

Lebensräume von Arten identifiziert werden, innerhalb derer mit Vorkommen von Fortpflan-

zungs- oder Ruhestätten zu rechnen ist und daher ein erhöhtes Risiko der Beschädigung be-

steht. Innerhalb derartig abgegrenzter Lebensräume bestehen gleichzeitig erhöhte Risiken

durch Störung. Insofern können diese Sachverhalte i. d. R. ohne weitere Differenzierung im

Zusammenhang beurteilt werden. Werden im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag die Stö-

rungsverbote für die Alternativen eigenständig ausgewiesen, können ihre Schweregrade je

nach Art der zur Verfügung stehenden Informationen (bspw. Umfang gestörter Habitate, prog-

nostizierte Verminderung der lokalen Population) in das Skalierungssystem eingestuft werden.

6 Alternativenvergleich

Die vorstehend beschriebenen Bewertungshilfen bieten eine Hilfestellung für die Einschätzung

der Konfliktschwere bezogen auf die relevanten Konfliktfelder / Verbotstatbestände und

Schutzgegenstände des Natura 2000 Gebiets- und Artenschutzes. Für den abschließenden

Alternativenvergleich sind diese Einzelbewertungen in geeigneter Form zusammenzuführen.

Eine abschließende Empfehlung soll hierzu für die vorgelagerte Ebene aufgrund der stark va-

riierenden Qualität der verfügbaren Datengrundlagen und der großen Varianz der Fallkonstel-

lationen nicht gegeben werden. Während die mit einzelnen Alternativen verbundenen Beein-

trächtigungen für FFH-Gebiete relativ genau zu ermitteln und zu quantifizieren sein dürften,

werden die artenschutzrechtlichen Beurteilungen in den meisten Fällen noch diversen Unsi-

cherheiten unterliegen, welche bei der Beurteilung zu berücksichtigen sind.

Als Grundprinzip wird sich eine tabellarische Gegenüberstellung empfehlen, bei der die Art

und Anzahl der Schutzgüter, die Wertigkeit der einzelnen Schutzgüter, der messbare/prognos-

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 139

tizierbare Umfang der Beeinträchtigung (bspw. Durchfahrungslänge, Flächenverlust, be-

troffene Individuenzahl) und die gemäß den vorstehend erläuterten Bewertungshilfen ermit-

telte Konfliktschwere dargestellt sind. Damit werden die für den Alternativenvergleich maßgeb-

lichen Aspekte benannt und nachvollziehbar gegenübergestellt.

In einfachen Fällen wird eine weitergehende formale Aggregation dieser Einzelinformationen

nicht erforderlich sein, sondern die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten können ergän-

zend zu der Tabelle verbal-argumentativ beschrieben werden.

Bei höherer Komplexität kann es sich empfehlen, analog zu den Empfehlungen für die Zulas-

sungsebene, Rangfolgen insbesondere auf Basis der Summe der Konfliktschweren zu ermit-

teln (s. nachfolgendes Beispiel in Tab. 52).

Eine spezielle Berücksichtigung erfordern auch Fälle, in denen die Datengrundlagen und damit

die Prognosesicherheit, die der Einstufung in die Konfliktschwere bspw. der Mortalität oder der

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu Grunde liegt, weit zwischen den Va-

rianten differiert. Denkbar wäre der Fall, dass bei der Vorzugsvariante die Einstufung der Kon-

fliktschwere für den Verlust von Fortpflanzungsstätten des Mittelspechtes auf einer konkreten

Revierkartierung basiert, bei der Alternative aber nur Kenntnisse über die Durchfahrung alter

Eichenwälder vorliegen, in denen Mittelspechtreviere vermutet werden. In derartigen Fällen

kann entweder der Vergleich der betroffenen Habitate zu einer Entscheidung führen, soweit

sich die Größe der betroffenen Habitate hier deutlich unterscheidet oder aber es sind ergän-

zende Sachverhaltsermittlungen für eine sachgerechte Variantenauswahl erforderlich.

Die Beispiele zeigen, dass es eine Reihe von einzelfallspezifischen Besonderheiten gibt, die

jeweils in angemessener Form in den Alternativenvergleich einzustellen sind. Festzuhalten

bleibt aber, dass auch auf der vorgelagerten Ebene ein Alternativenvergleich als Mindestan-

forderung immer die nachfolgenden Aspekte beinhalten sollte:

Art und Anzahl der betroffenen Schutzgüter.

Wertigkeit der einzelnen Schutzgüter (zumindest Typebene).

Messbarer / prognostizierbarer Umfang der Beeinträchtigung auf Basis geeigneter Indika-

toren (bspw. Flächenverlust Habitat/LRT, Durchfahrungslänge Habitat/LRT, betroffene In-

dividuenzahl).

Konfliktschwere (soweit nicht bei gleichartigen Beeinträchtigungen, bspw. Betroffenheit

gleicher LRT, durch die vorstehend genannten 3 Kriterien ein genaues Ergebnis erzielt

wird).

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 140

Tab. 52: Beispielvergleich vorgelagerte Planungsebene

Schutzgut Beeinträchti-

gung Wert6 Variante 1 Variante 2 Variante 3

Beeinträchtigungen des Schutzgebietsnetzes Natura 2000

LRT 9130 Verlust mittel 0,4 ha 1,3 ha

LRT 6510 Verlust hoch 0,19 ha

Dkl. Wiesen-knopf-Ameisen-bläuling

Beschädigung Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Mortalität

hoch 0,19 ha Komplexle-

bensraum betrof-

fen, regelmäßiger

Verlust weniger In-

dividuen

Bechstein-fle-dermaus

Verlust Habitatflä-che, Beschädigung Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Mortalität

sehr hoch

0,5 ha Habitat be-

troffen, Verlust

Quartierbäume

und erhöhte Mor-

talität nicht aus-

geschlossen

Summe Konfliktschwere 3 11 8

Rangfolge Natura 2000 1 3 2

Konfliktschwere des Eintretens von Verbotstatbeständen

Dkl. Wiesen-knopf-Ameisen-bläuling

Beschädigung Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Mortalität

mäßig 0,18 ha Komplex-

lebensraum betrof-

fen, regelmäßiger

Verlust mehrerer

Individuen

Bechsteinfleder-maus

Beschädigung Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Mortalität

sehr hoch

0,5 ha Habitat be-

troffen Verlust

Quartierbäume

und erhöhte Mor-

talität nicht aus-

geschlossen

Mittelspecht Beschädigung Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

gering Verlust von Brutre-

vieren zu erwar-

ten.

Durchfahrungs-

länge Lebensraum

250 m

Vogelarten der Feldflur (Feldler-che; Rebhuhn)

Beschädigung Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

mäßig Mehrere Brutre-

viere betroffen; CEF

erkennbar

möglich.

Durchfahrungs-

länge Lebensraum

600 m

Summe Konfliktschwere 1 11 5

Rangfolge Artenschutz 1 3 2

Gesamtrangfolge 1 3 2

Konfliktschwere 1

Sehr gering 2

Gering 3

Mäßig 4

Mittel 5

Hoch 6

Sehr hoch 7

Extrem hoch

6 Naturschutzfachlicher Wert: Zu Grunde gelegt wurden die Werte für Hessen (kontinentale biogeografische Region)

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 141

Literaturverzeichnis

AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRAßEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT (ASFINAG) (2000): Natura 2000 und Artenschutz Empfehlungen für die Planungspraxis beim Bau von Verkehrsinfrastruktur. Broschüre.

BACKES, C. W. (2005): Besondere Schutzgebiete in Europa – rechtsvergleichende Bemerkun-gen zur Umsetzung und Anwendung des Artikels 6 FFH-Richtlinie. Zeitschrift für euro-päisches Umwelt- und Planungsrecht 3(6): 265-271.

BERNOTAT, D. (2006): Fachliche Anforderungen an die Prüfungen nach § 34 und § 35 BNatSchG – Hinweise zur FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Praxis. Laufener Spezi-albeiträge 2: 7-24.

BERNOTAT, D., JEBRAM, J., GRUEHN, D., KAISER, T., KRÖNERT, R., PLACHTER, H., RÜCKRIEM, C. & WINKELBRANDT, A. (2002a): Gelbdruck "Bewertung". In: PLACHTER, H., BERNOTAT, D., MÜSSNER, R. & RIECKEN, U. (Hrsg.): Entwicklung und Festlegung von Methodenstan-dards im Naturschutz. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 70: 359-407.

BERNOTAT, D., JEBRAM, J., GRUEHN, D., KAISER, T., KRÖNERT, R., PLACHTER, H., RÜCKRIEM, C. & WINKELBRANDT, A. (2002b): Gelbdruck "Verwendung tierökologischer Daten". In: PLACHTER, H., BERNOTAT, D., MÜSSNER, R. & RIECKEN, U. (Hrsg.): Entwicklung und Festlegung von Methodenstandards im Naturschutz. Schriftenreihe für Landschafts-pflege und Naturschutz 70: 109-217.

BINOT-HAFKE, M., BALZER, S., BECKER, N., GRUTTKE, H., HAUPT, H., HOFBAUER, N., LUDWIG, G., MATZKE-HAJEK, G. & STRAUCH, M. (2011): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). Naturschutz und Biologische Viel-falt 70(3).

BINOT-HAFKE, M., GRUTTKE, H., HAUPT, H., LUDWIG, G., OTTO C. & PAULY, A. (2009): Einleitung und Einführung in die neuen Roten Listen. In: HAUPT, H., LUDWIG, G., GRUTTKE, H., BINOT-HAFKE, M., OTTO, M. & PAULY, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 9-18.

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND WOHNUNGSWESEN (2004): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstra-ßenbau (Musterkarten FFH-VP).

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2008a): Gutachten zu den Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS), Entwurf.

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2008b): Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS), Entwurf.

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2011): Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP).

DIERSCHKE, V. & BERNOTAT, D. (2012): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen - unter besonderer Berück-sichtigung der deutschen Brutvogelarten - Stand 01.12.2012.

EISENBAHN-BUNDESAMT (2010): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen. Teil IV: FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeverfahren - Stand Juli 2010.

ELLMAUER, T. (2005): Entwicklung von Kriterien, Indikatoren und Schwellenwerten zur Beur-teilung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Schutzgüter. Band 1: Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie. Im Auftrag der neun österreichischen Bun-desländer, des Bundesministerium f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-wirtschaft und der Umweltbundesamt GmbH.

Page 152: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 142

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2000): Natura 2000 - Gebietsmanagement: Die Vorgaben des Ar-tikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG. Amt für amtliche Veröffentlichungen der Eu-ropäischen Gemeinschaften.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2001): Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit erheblichen Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, Methodik-Leitlinien zur Erfüllung der Vorgaben des Artikels 6 Absätze 3 und 4 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2007a): Auslegungsleitfaden zu Artikel 6 Absatz 4 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2007b): Guidance document on the strict protection of animal spe-cies of Community interest under the Habitats Directive 92/43/EEC, Final Version, Feb-ruary 2007. Deutschsprachige Fassung: Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichen Interesse im Rahmen der FHH-Richtlinie 92/43/EWG.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2010): Leitfaden der Europäischen Kommission zur Rohstoffge-winnung durch die NEEI unter Berücksichtigung der Anforderungen an Natura 2000 Gebiete.

FÜßER, K. & LAU, M. (2012): Die Alternativenprüfung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL: Rechtsdog-matik, Detailfragen und Perspektiven nach der Münster/Osnabrück-Rechtsprechung. Natur und Recht 34(7): 448-458.

GASSNER, E., WINKELBRANDT, A. & BERNOTAT, D. (2010): UVP und Strategische Umweltprü-fung. Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung.

GRUTTKE, H., LUDWIG, G., SCHNITTLER, M., BINOT-HAFKE, M., FRITZLAR, F., KUHN, J., ASSMANN, T., BRUNKEN, H., DENZ, O., DETZEL, P., HENLE, K., KUHLMANN, M., LAUFER, H., MATERN, A., MEINIG, H., MÜLLER-MOTZEFELD, G., SCHÜTZ, P., VOITH, J. & WELK, E. (2004): Me-morandum: Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung von Arten. Na-turschutz und Biologische Vielfalt 8: 273-280.

HALAMA, G. (2001): Die FFH-Richtlinie – unmittelbare Auswirkungen auf das Planungs- und Zulassungsrecht. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 20(5): 506-513.

HAUPT, H., LUDWIG, G., GRUTTKE, H., BINOT-HAFKE, M., OTTO, M. & PAULY, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1).

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2011): Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen. Hilfen für den Um-gang mit den Arten des Anhangs IV der FFH-RL und den europäischen Vogelarten in Planungs- und Zulassungsverfahren. 2. Fassung (Mai 2011). Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

HÖSCH, U. (2004): Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im System der Planfeststellung. Natur und Recht 26(4): 210-219.

HÖSCH, U. (2010): Zur Behandlung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses. UPR Umwelt und Planungsrecht 30(1): 7-16.

KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, COCHET CONSULT (PLANUNGSGESELLSCHAFT

UMWELT, STADT UND VERKEHR) & TRÜPER GONDESEN PARTNER (2004): Gutachten zum Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau. F+E. 02.221/2002/LR Entwicklung von Methodiken und Darstellungsformen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richtlinien zu Vogelschutz- und FFH-Gebieten im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungs-wesen. - Auf CD in: BMVBW (2004).

KOKOTT, J. (2005): Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott vom 27. Oktober 2005 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich. Rechts-sache C-209/04.

KOKOTT, J. (2006): Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott vom 27. April 2006(1) - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. Rechtssache C-239/04.

Page 153: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 143

KOKOTT, J. (2009): Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 25.06.2009 zur Rechts-sache C-241/08.

LAMBRECHT, H. & TRAUTNER, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP - Endbericht zum Teil Fachkon-ventionen, Schlussstand Juni 2007.

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ (LANA) (2001): Beschlüsse der Arbeitsgemein-schaft "Naturschutz" der Landes-Umweltministerien.

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ (LANA) (2009): Hinweise zu zentralen unbe-stimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes.

LUDWIG, G., HAUPT, H., GRUTTKE, H. & BINOT-HAFKE, M. (2009): Methodik der Gefährdungs-analyse für Rote Listen. In: HAUPT, H., LUDWIG, G., GRUTTKE, H., BINOT-HAFKE, M., OTTO, M. & PAULY, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutsch-lands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 23-71.

LUDWIG, G. & SCHNITTLER, M. (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. MÜLLER-PFANNENSTIEL, K., WACHTER, T. & GÜNNEWIG, D. (2005): Methodik des Alterna-

tivenvergleichs im Rahmen der FFH-Ausnahmeprüfung am Beispiel des Straßenbaus. Naturschutz und Landschaftsplanung 37(5/6): 150-157.

PAPAZOGLOU, C., KREISER, K., WALICZKY, Z. & BURFIELD, I. (2004): Birds in the European Union: a status assesment. BirdLife International.

PLACHTER, H. (1992): Grundzüge der naturschutzfachlichen Bewertung. Veröffentlichungen für Naturschutz und Landschaftspflege in Baden-Württemberg 67: 9-48.

PLACHTER, H. (1994): Methodische Rahmenbedingungen für synoptische Bewertungsverfah-ren. Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz 3(2): 87-106.

PLACHTER, H., BERNOTAT, D., MÜSSNER, R. & RIECKEN, U. (2002): Entwicklung und Festlegung von Methodenstandards im Naturschutz. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Na-turschutz 70.

PRETSCHER, P. (2000): Gefährdung, Verbreitung und Schutz der Bärenspinnerart "Spanische Fahne" (Euplagia quadripunctaria PODA) in Deutschland. Natur und Landschaft 75(9/10): 370-375.

RAMSAUER, U. (2000): Die Ausnahmeregelungen des Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie. Natur und Recht 22(11): 601-611.

RIECKEN, U., FINCK, P., RATHS, U., SCHRÖDER, E. & SSYMANK, A. (2006): Rote Liste der gefähr-deten Biotoptypen Deutschlands - zweit fortgeschriebene Fassung 2006. Naturschutz und Biologische Vielfalt 34.

RUNGE, H., SIMON, M. & WIDDIG, T. (2010): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maß-nahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, F & E-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 3507 82 080.

SACHTELEBEN, J. & BEHRENS, M. (Hrsg.) (2010): Konzept zum Monitoring des Erhaltungszu-standes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. BfN-Skripten 278.

SACHTELEBEN, J., FARTMANN, T. & WEDDELING, K. (2010a): Bewertung des Erhaltungszustan-des der Arten nach Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland - Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz.

SACHTELEBEN, J., FARTMANN, T. & WEDDELING, K. (2010b): Bewertung des Erhaltungszustan-des der Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland - Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. Im Auftrag des Bundesamtes für Na-turschutz.

SCHNITTER, P., EICHEN, C., ELLWANGER, G., NEUKIRCHEN, M. & SCHRÖDER, E. (Hrsg.) (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Sonderheft 2).

Page 154: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 144

SPANNOWSKY, W. (2005): Notwendigkeit und rechtliche Anforderungen an die Alternativenprü-fung in der Bauleitplanung. UPR 25 (11+12): 401-409.

SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brut-vögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44: 23-81.

SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2009): Rote Liste und Ge-samtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. In: HAUPT, H., LUDWIG, G., GRUTTKE, H., BINOT-HAFKE, M., OTTO, M. & PAULY, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflan-zen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 159-277.

WULFERT, K. (2009): Anforderungen an das artenschutzrechtliche Ausnahmeverfahren. Lau-fener Spezialbeiträge 1: 45-53.

WULFERT, K. (2012): Anforderungen an die Alternativenprüfung - Natura-2000-Abweichungs-verfahren sowie artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren. Naturschutz und Land-schaftsplanung 44(8): 238-246.

Page 155: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 1

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 145

Anhang

Anhang 1: Überblick über die Kriterien und Kategorien sowie die Skalierung der Wertstufen für die Bewertung der LRT auf der Typebene

Skalierung der Wertstufe

Kriterien und Kategorien zur Bewertung der LRT des Anhangs I der FFH-RL auf der Typebene

Gefährdung der Biotoptypen eines LRT in Deutschland

(Kategorien gemäß RIECKEN et al. 2006)

Häufigkeit/Seltenheit des LRT in den FFH-Gebieten Deutschlands

(Kategorien gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER 2007 - ergänzt)

Erhaltungszustand des LRT in der relevanten biogeo-grafi-

schen Region in Europa und in Deutschland

Regenerierbarkeit der Biotoptypen ei-nes LRT

(Kategorien gemäß RIECKEN et al. 2006 - ergänzt)

s. Kapitel C 1.1 s. Kapitel C 1.2 s. Kapitel C 1.3 s. Kapitel C 1.5

1 (sehr gering) * = derzeit keine Gefährdung

erkennbar > 128.000 ha günstig (grün) A2) = gut regenerierbar (bis 5 Jahre)

2 (gering) > 32.000 – 128.000 ha B = bedingt regenerierbar

(etwa bis 15 Jahre)

3 (mäßig) V = Vorwarnliste > 8.000 – 32.000 ha

4 (mittel) > 2.000 – 8.000 ha S = schwer regenerierbar

(15 bis 150 Jahre)

5 (hoch) 3 = gefährdet > 500 – 2.000 ha ungünstig-unzureichend (gelb)

5,5 (hoch - sehr hoch) 2 - 3

6 (sehr hoch) 2 = stark gefährdet

R = rare > 125 – 500 ha K = kaum regenerierbar (> 150 Jahre)

6,5 (sehr hoch - ext-

rem hoch) 1 - 2

7 (extrem hoch) 1 = von vollständiger Vernichtung bedroht

0 = vollständig vernichtet ≤ 125 ha 1) ungünstig-schlecht (rot) N = nicht regenerierbar

Zuschlag + 1,0 Kennzeichnung als prioritär * (gemäß FFH-RL) s. Kapitel C 1.8

1) Die Kategorie ≤ 125 ha wurde für das vorliegende Bewertungssystem ergänzt.

2) Die Kategorie A wurde für das vorliegende Bewertungssystem ergänzt und kann für einzelfallspezifische fachgutachterlicher Einschätzungen herangezogen werden.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 2

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 146

Anhang 2: Überblick über die Kriterien und Kategorien sowie die Skalierung der Wertstufen für die Bewertung der Arten auf der Typebene

Skalierung der Wertstufe

Kriterien und Kategorien zur Bewertung der Arten des Anhangs II und IV der FFH-RL auf der Typebene

Kriterien und Kategorien zur Bewertung der Vogelarten auf der Typebene

Gefährdung der Art in Deutschland und im Bun-

desland

(Kategorien gemäß LUDWIG et al. 2009)

Häufigkeit/Seltenheit der Art in

Deutschland

(Kategorien gemäß LUDWIG et al. 2009)

Erhaltungszustand der Art in der

relevanten biogeografischen Re-

gion Europas und Deutschlands

Gefährdung der Vogelart in Deutschland und im

Bundesland

(Kategorien gemäß LUDWIG et al. 2009)

Häufigkeit/Seltenheit der Vogelart in Deutschland

(Kategorien gemäß SÜDBECK et al. 2009 - ergänzt);

BP = Brutpaare

Anteil der Gefährdung der Vogelart in den Bun-

desländern

(Kategorien gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT 2012)

s. Kapitel C1.1 s. Kapitel C 1.2 s. Kapitel C 1.3 s. Kapitel C 1.1 s. Kapitel C 1.2 s. Kapitel C 1.4

1 (sehr gering) * = ungefährdet sh = sehr häufig günstig (grün) * = ungefährdet sh = sehr häufig (> 1 Mio. BP) 1)

in 0-15 % der Bundesländer gefährdet

2 (gering) h = häufig h = häufig

(100.000-1 Mio. BP) in >15-30 % der Bundes-

länder gefährdet

3 (mäßig) V = Vorwarnliste mh = mäßig häufig V = Vorwarnliste mh = mittelhäufig

(10.000-100.000 BP) in >30-45 % der

Bundesländer gefährdet

4 (mittel) in >45-55 % der

Bundesländer gefährdet

5 (hoch)

3 = gefährdet G = Gefährdung unbekann-

ten Ausmaßes s = selten

ungünstig-unzu-reichend (gelb)

3 = gefährdet G = Gefährdung unbekann-

ten Ausmaßes

s = selten (1.000-10.000 BP)

in >55-70 % der Bundesländer gefährdet

6 (sehr hoch) 2 = stark gefährdet R = extrem selten

ss = sehr selten 2 = stark gefährdet R = extrem selten

ss = sehr selten (< 1.000 BP)

in >70-85 % der Bundesländer gefährdet

7 (extrem hoch)

1= vom Aussterben bedroht 0 = ausgestorben oder ver-

schollen

es = extrem selten ex = ausgestorben oder verschollen mit letztem

Nachweis

ungünstig-schlecht (rot) 1= vom Aussterben bedroht 0 = ausgestorben oder ver-

schollen

es = extrem selten, mit geografischer Restriktion

in >85-100 % der Bundesländer gefährdet

Zuschlag Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art s. Kapitel C 1.6

(Kategorien gemäß LUDWIG et al. 2009)

Zuschlag Gefährdung in Europa im globalen Kontext s. Kapitel C 1.7

(Kategorien gemäß Papazoglou et al. 2004 und SÜDBECK et al. 2009)

+ 0,5 !! in besonders hohem Maße verantwortlich + 0,5 SPEC 1

+ 0,3 ! in hohem Maße verantwortlich + 0,3 SPEC 2

+ 0,5 (!) in besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich + 0,2 SPEC 3

+ 1,0 Kennzeichnung als prioritär * (gemäß FFH-RL) s. Kapitel C 1.8

1) Die Kategorie sh = sehr häufig wurde für das vorliegende Bewertungssystem ergänzt

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 147

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

telw

ert

de

r S

ka

lie

run

gs

ein

stu

fun

-

ge

n

Mit

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plu

s P

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1340

Salzwiesen im Binnenland

* 1 22.04.01 1 7 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7

6,2 7,2 7

1340 * 1 22.04.02 1 7 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,2 7,2 7

1340 * 1 22.04.03 1 7 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,2 7,2 7

1340 * 1 23.07.05 1-2 6,5 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

1340 * 1 24.06.01 1-2 6,5 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

1340 * 1 24.06.03 1-2 6,5 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

1340 * 1 35.03.01 1 7 578,7 5 u-u 5 u-s 7 K 6 6,0 7,0 7

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im

Binnenland]

- 40.03.01 1-2 6,5 3.976,27 4 u-u 5 u-u 5 S 4 4,9 4,9 5

2310 - 40.03.02 2-3 5,5 3.976,27 4 u-u 5 u-u 5 X - 4,9 4,9 5

2310 - 40.03.03 3 5 3.976,27 4 u-u 5 u-u 5 X - 4,8 4,8 5

2330

Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis

[Dünen im Binnenland]

- 34.04.01 2 6 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 B 2 5,2 5,2 5

2330 - 34.04.02 2 6 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 B 2 5,2 5,2 5

2330 - 34.04.03 1-2 6,5 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

2330 - 34.04.03.01 1-2 6,5 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

2330 - 34.04.03.02 1-2 6,5 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

2330 - 34.04.03.03 2 6 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3130

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Lit-torelletea uniflorae und/oder der

Isoeto-Nanojuncetea

- 24.02.01 1-2 6,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3130 - 24.02.01.01 1 7 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,4 5,4 5

3130 - 24.02.01.02 1-2 6,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3130 - 24.02.02 1-2 6,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3130 - 24.02.02.01 1-2 6,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3130 - 24.02.02.02 1-2 6,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3130 - 24.02.03 2-3 5,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 X - 5,4 5,4 5

3130 - 24.02.03.01 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 X - 5,5 5,5 6

3130 - 24.02.03.02 2-3 5,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 X - 5,4 5,4 5

3130 - 24.02.04 2-3 5,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 B 2 4,7 4,7 5

3130 - 24.02.04.01 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 B 2 4,8 4,8 5

3130 - 24.03.01 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3130 - 24.03.01.01 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3130 - 24.03.01.02 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3130 - 24.03.02 1 7 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,4 5,4 5

3130 - 24.03.02.01 1 7 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,4 5,4 5

Page 158: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 148

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

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de

r S

ka

lie

run

gs

ein

stu

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-

ge

n

Mit

telw

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3130 - 24.03.02.02 1 7 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4

5,4 5,4 5

3130

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Lit-torelletea uniflorae und/oder der

Isoeto-Nanojuncetea

- 24.03.03.01 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3130 - 24.03.03.02 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3130 - 24.03.04.01 3 5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

3130 - 24.03.04.02 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 X - 5,5 5,5 6

3130 - 24.03.05.01 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 B 2 4,8 4,8 5

3130 - 24.03.05.02 2-3 5,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 B 2 4,7 4,7 5

3130 - 24.08.02 3 5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

3130 - 24.08.03 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3130 - 24.08.04 2 6 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3130 - 24.08.05 3 5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

3130 - 38.02.01 2-3 5,5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

3130 - 38.03 * 1 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 B 2 3,8 3,8 4

3130 - 60.03.01 3 5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 K 6 5,4 5,4 5

3130 - 60.03.02 3 5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 K 6 5,4 5,4 5

3130 - 60.03.03 3 5 4.815,00 4 u-u 5 u-s 7 K 6 5,4 5,4 5

3140

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vege-

tation aus Armleuchteralgen

- 22.02.02 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,3 5,3 5

3140 - 24.02.01 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.01.02 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.02 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.02.02 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.03 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 X - 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.03.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 X - 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.04 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 24.02.04.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 24.02.04.02.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 24.03.01 2 6 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,8 4,8 5

3140 - 24.03.01.02 2 6 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,8 4,8 5

3140 - 24.03.02.02 1 7 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

3140 - 24.03.03.02 2 6 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,8 4,8 5

3140 - 24.03.04.02 2 6 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 X - 5,0 5,0 5

3140 - 24.03.05.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 24.03.05.02.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 38.02.01 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,7 4,7 5

Page 159: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 149

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

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3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vege-

tation aus Armleuchteralgen

- 60.01.02 * 1 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6

4,2 4,2 4

3140 - 60.03.01 3 5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 5,0 5

3140 - 60.03.02 3 5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 5,0 5

3140 - 60.03.03 3 5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 5,0 5

3150

Natürliche eutrophe Seen mit ei-ner Vegetation des Magnopota-

mions oder Hydrocharitions

- 24.04.01 3 5 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,6 4,6 5

3150 - 24.04.02 2 6 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,8 4,8 5

3150 - 24.04.03 2-3 5,5 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,7 4,7 5

3150 - 24.04.04 3 5 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 X - 4,8 4,8 5

3150 - 24.04.05 2-3 5,5 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3150 - 38.01 2-3 5,5 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,7 4,7 5

3150 - 38.02.01 2-3 5,5 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,7 4,7 5

3150 - 38.03 * 1 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 B 2 3,4 3,4 3

3150 - 38.05 * 1 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 B 2 3,4 3,4 3

3150 - 38.07 3 5 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,2 4,2 4

3150 - 60.03.02 3 5 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 5,0 5

3150 - 60.03.03 3 5 54.783,14 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 5,0 5

3160 Dystrophe Seen und Teiche

- 24.01.01 2 6 1.763,80 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,0 6,0 6

3160 - 24.01.02 3 5 1.763,80 5 u-u 5 u-s 7 X - 5,5 5,5 6

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegeta-tion des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

- 23.01.01 2 6 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,0 5,0 5

3260 - 23.01.01.01 2 6 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,0 5,0 5

3260 - 23.01.01.02 1-2 6,5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,1 5,1 5

3260 - 23.01.01.03 2 6 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,0 5,0 5

3260 - 23.01.01.04 2 6 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,0 5,0 5

3260 - 23.01.01.05 1-2 6,5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,1 5,1 5

3260 - 23.01.02 1 7 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,2 5,2 5

3260 - 23.01.02.01 1 7 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,2 5,2 5

3260 - 23.01.02.02 1 7 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,2 5,2 5

3260 - 23.01.02.03 1 7 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,2 5,2 5

3260 - 23.01.02.04 1 7 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 5,2 5,2 5

3260 - 23.02.01 2-3 5,5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,5 4,5 5

3260 - 23.02.01.02 3 5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,4 4,4 4

3260 - 23.02.01.03 3 5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,4 4,4 4

3260 - 23.02.01.04 3 5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,4 4,4 4

Page 160: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 150

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

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tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

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3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegeta-tion des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

- 23.02.01.05 2-3 5,5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4

4,5 4,5 5

3260 - 23.02.02 2-3 5,5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,5 4,5 5

3260 - 23.02.02.01 2 6 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,6 4,6 5

3260 - 23.02.02.02 2 6 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,6 4,6 5

3260 - 23.02.02.03 2-3 5,5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,5 4,5 5

3260 - 23.02.02.04 2-3 5,5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,5 4,5 5

3260 - 23.05.01.01 3 5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 B 2 4,0 4,0 4

3260 - 23.05.01.02 3 5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 B 2 4,0 4,0 4

3260 - 23.06.01 3 5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 B 2 4,0 4,0 4

3260 - 23.06.04 3 5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 K 6 4,8 4,8 5

3260 - 23.06.05 2 6 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 N 7 5,2 5,2 5

3260 - 23.07.01 2 6 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 B 2 4,2 4,2 4

3260 - 23.07.02 1 7 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,8 4,8 5

3260 - 23.07.03 3 5 21.563,13 3 u-u 5 u-u 5 S 4 4,4 4,4 4

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion

rubri p.p und der Bidention p.p.

- 23.06.03 3 5 8.268,54 3 u-s 7 u-s 7 N 7 5,8 5,8 6

3270 - 23.08.05 3 5 8.268,54 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

4010

Feuchte Heiden des nordatlanti-schen Raumes mit Erica tetralix

- 36.03.02 3 5 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 X - 6,0 6,0 6

4010 - 36.05.01 * 1 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 X - 5,0 5,0 5

4010 - 36.05.02 * 1 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 X - 5,0 5,0 5

4010 - 40.02.01 1-2 6,5 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 K 6 6,3 6,3 6

4010 - 40.02.02 2 6 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 X - 6,3 6,3 6

4030

Trockene europäische Heiden

- 40.01 3 5 36.382,31 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

4030 - 40.03.01 1-2 6,5 36.382,31 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

4030 - 40.03.02 2-3 5,5 36.382,31 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,4 5,4 5

4030 - 40.03.03 3 5 36.382,31 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

4030 - 40.04 1 7 36.382,31 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,4 5,4 5

4030 - 40.05.01 2-3 5,5 36.382,31 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

5130 Formation von Juniperus commu-

nis auf Kalkheiden und -rasen

- 34.02.01 2 6 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

5130 - 34.02.01.01 2 6 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

5130 - 34.02.01.01.02 2 6 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

Page 161: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 151

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

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od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

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tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

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5130

Formation von Juniperus commu-nis auf Kalkheiden und -rasen

- 34.02.01.01.03 2-3 5,5 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 S 4

5,1 5,1 5

5130 - 34.02.01.02.02 2 6 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

5130 - 34.02.01.02.03 3 5 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

5130 - 40.03.01 1-2 6,5 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

5130 - 40.03.02 2-3 5,5 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 X - 5,4 5,4 5

5130 - 40.03.03 3 5 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

5130 - 41.01.05 3 5 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

5130 - 41.01.05.02 2-3 5,5 4.539,98 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

6110

Lückige basophile oder Kalk-Pio-nierrasen (Alysso-Sedion albi)

* 1 32.01.01 3 5 386,43 6 u-u 5 u-u 5 N 7 5,6 6,6 7

6110 * 1 31.01.02.02 3 5 386,43 6 u-u 5 u-u 5 N 7 5,6 6,6 7

6110 * 1 32.01.04 2-3 5,5 386,43 6 u-u 5 u-u 5 N 7 5,7 6,7 7

6110 * 1 34.01.01 1-2 6,5 386,43 6 u-u 5 u-u 5 N 7 5,9 6,9 7

6110 * 1 34.01.01.01 2 6 386,43 6 u-u 5 u-u 5 N 7 5,8 6,8 7

6110 * 1 34.01.01.02 1-2 6,5 386,43 6 u-u 5 u-u 5 N 7 5,9 6,9 7

6110 * 1 34.02.01 2 6 386,43 6 u-u 5 u-u 5 S 4 5,2 6,2 6

6110 * 1 34.02.01.01 2 6 386,43 6 u-u 5 u-u 5 S 4 5,2 6,2 6

6110 * 1 34.02.01.01.01 1-2 6,5 386,43 6 u-u 5 u-u 5 S 4 5,3 6,3 6

6110 * 1 34.02.01.01.02 2 6 386,43 6 u-u 5 u-u 5 S 4 5,2 6,2 6

6110 * 1 34.02.01.01.03 2-3 5,5 386,43 6 u-u 5 u-u 5 S 4 5,1 6,1 6

6110 * 1 34.02.01.02 2 6 386,43 6 u-u 5 u-u 5 S 4 5,2 6,2 6

6110 * 1 34.02.01.02.01 1-2 6,5 386,43 6 u-u 5 u-u 5 S 4 5,3 6,3 6

6110 * 1 34.02.01.02.02 2 6 386,43 6 u-u 5 u-u 5 S 4 5,2 6,2 6

6110 * 1 34.02.01.02.03 3 5 386,43 6 u-u 5 u-u 5 S 4 5,0 6,0 6

6120

Trockene, kalkreiche Sandrasen

* 1 34.04.03 1-2 6,5 3.091,83 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,3 6,3 6

6120 * 1 34.04.03.01 1-2 6,5 3.091,83 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,3 6,3 6

6120 * 1 34.04.03.02 1-2 6,5 3.091,83 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,3 6,3 6

6120 * 1 34.04.03.03 2 6 3.091,83 4 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 6,2 6

6210

Naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien

(Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit be-

merkenswerten Orchideen)

- 34.01.01 1-2 6,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 N 7 5,7 5,7 6

6210 - 34.01.01.01 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 N 7 5,6 5,6 6

6210 - 34.01.01.02 1-2 6,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 N 7 5,7 5,7 6

6210 - 34.02.01 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

6210 - 34.02.01.01 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

6210 - 34.02.01.01.01 1-2 6,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

Page 162: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 152

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

telw

ert

de

r S

ka

lie

run

gs

ein

stu

fun

-

ge

n

Mit

telw

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plu

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LR

T 6

)

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ori

e

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ng

6210

Naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien

(Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit be-

merkenswerten Orchideen)

- 34.02.01.01.02 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4

5,0 5,0 5

6210 - 34.02.01.01.03 2-3 5,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 4,9 4,9 5

6210 - 34.02.01.02 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

6210 - 34.02.01.02.01 1-2 6,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

6210 - 34.02.01.02.02 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

6210 - 34.02.01.02.03 3 5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 4,8 4,8 5

6230

Artenreiche montane Borstgras-rasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Sili-

katböden

* 1 34.06.01 1-2 6,5 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 6,1 6

6230 * 1 34.06.01.01 1-2 6,5 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 6,1 6

6230 * 1 34.06.01.01.01 1 7 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 6,2 6

6230 * 1 34.06.01.01.02 1-2 6,5 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 6,1 6

6230 * 1 34.06.01.01.03 2 6 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 X - 5,3 6,3 6

6230 * 1 34.06.01.02 2 6 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 6,0 6

6230 * 1 34.06.01.02.01 2 6 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 6,0 6

6230 * 1 34.06.01.02.02 2 6 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 6,0 6

6230 * 1 34.06.01.02.03 2-3 5,5 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 X - 5,1 6,1 6

6230 * 1 34.06.02 1-2 6,5 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 6,1 6

6230 * 1 34.06.02.01 1 7 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 6,2 6

6230 * 1 34.06.02.01.01 1 7 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 6,2 6

6230 * 1 34.06.02.01.02 1 7 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 6,2 6

6230 * 1 34.06.02.01.03 2 6 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 X - 5,3 6,3 6

6230 * 1 34.06.02.02 1-2 6,5 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 6,1 6

6230 * 1 34.06.02.02.01 1-2 6,5 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 6,1 6

6230 * 1 34.06.02.02.02 1-2 6,5 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 6,1 6

6230 * 1 34.06.02.02.03 2 6 8.314,29 3 u-u 5 u-s 7 X - 5,3 6,3 6

6240

Subpannonische Steppen-Tro-ckenrasen

* 1 34.02.01.02 2 6 787,78 5 u-u 5 u-u 5 S 4 5,0 6,0 6

6240 * 1 34.02.01.02.01 1-2 6,5 787,78 5 u-u 5 u-u 5 S 4 5,1 6,1 6

6240 * 1 34.02.01.02.03 3 5 787,78 5 u-u 5 u-u 5 S 4 4,8 5,8 6

6240 * 1 34.02.02 2 6 787,78 5 u-u 5 u-u 5 S 4 5,0 6,0 6

6240 * 1 34.02.02.01 2 6 787,78 5 u-u 5 u-u 5 S 4 5,0 6,0 6

6240 * 1 34.02.02.01.01 1-2 6,5 787,78 5 u-u 5 u-u 5 S 4 5,1 6,1 6

6240 * 1 34.02.02.01.02 1-2 6,5 787,78 5 u-u 5 u-u 5 S 4 5,1 6,1 6

6240 * 1 34.02.02.01.03 3 5 787,78 5 u-u 5 u-u 5 S 4 4,8 5,8 6

6240 * 1 34.03.01 1-2 6,5 787,78 5 u-u 5 u-u 5 N 7 5,7 6,7 7

Page 163: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 153

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

telw

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-

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Mit

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6240 Subpannonische Steppen-Tro-ckenrasen

* 1 34.03.02 1-2 6,5 787,78 5 u-u 5 u-u 5 N 7

5,7 6,7 7

6240 * 1 34.03.03 2-3 5,5 787,78 5 u-u 5 u-u 5 N 7 5,5 6,5 7

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkrei-

chem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion cae-

ruleae)

- 35.02.01 1 7 8.423,74 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

6410 - 35.02.01.01 1 7 8.423,74 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

6410 - 35.02.01.02 1 7 8.423,74 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

6410 - 35.02.01.03 2 6 8.423,74 3 u-s 7 u-s 7 X - 5,8 5,8 6

6430

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpi-

nen Stufe

- 07.05.01 2-3 5,5 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 B 2 3,9 3,9 4

6430 - 07.05.02 2 6 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 B 2 4,0 4,0 4

6430 - 08.03.01 3 5 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 B 2 3,8 3,8 4

6430 - 08.03.02 2 6 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 B 2 4,0 4,0 4

6430 - 39.01.01.02 2-3 5,5 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 S 4 4,4 4,4 4

6430 - 39.01.01.02.01 2-3 5,5 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 S 4 4,4 4,4 4

6430 - 39.01.01.02.02 2-3 5,5 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 S 4 4,4 4,4 4

6430 - 39.01.02 * 1 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 B 2 2,8 2,8 3

6430 - 39.01.02.02 * 1 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 B 2 2,8 2,8 3

6430 - 39.04 3 5 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 B 2 3,8 3,8 4

6430 - 67.01 3 5 21.708,47 3 unbekannt - u-u 5 B 2 3,8 3,8 4

6440

Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)

- 35.02.02 1 7 3.731,83 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,8 5,8 6

6440 - 35.02.02.01 1 7 3.731,83 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,8 5,8 6

6440 - 35.02.02.02 1 7 3.731,83 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,8 5,8 6

6440 - 35.02.02.03 1 7 3.731,83 4 u-s 7 u-s 7 X - 6,3 6,3 6

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, San-

guisorba officinalis)

- 34.07.01 2 6 81.611,86 2 u-s 7 u-u 5 S 4 4,8 4,8 5

6510 - 34.07.01.01 1-2 6,5 81.611,86 2 u-s 7 u-u 5 S 4 4,9 4,9 5

6510 - 34.07.01.02 2 6 81.611,86 2 u-s 7 u-u 5 S 4 4,8 4,8 5

6510 - 34.07.01.03 3 5 81.611,86 2 u-s 7 u-u 5 X - 4,8 4,8 5

6520

Berg-Mähwiesen

- 34.07.02 2 6 12.698,88 3 u-s 7 u-u 5 S 4 5,0 5,0 5

6520 - 34.07.02.01 2 6 12.698,88 3 u-s 7 u-u 5 S 4 5,0 5,0 5

6520 - 34.07.02.02 2 6 12.698,88 3 u-s 7 u-u 5 S 4 5,0 5,0 5

6520 - 34.07.02.03 3 5 12.698,88 3 u-s 7 u-u 5 X - 5,0 5,0 5

6520 - 66.07 2 6 12.698,88 3 u-s 7 u-u 5 S 4 5,0 5,0 5

7120 Noch renaturierungsfähige de-gradierte Hochmoore

- 36.03.01 3 5 32.486,25 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

7120 - 36.03.01.01 3 5 32.486,25 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

Page 164: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 154

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

telw

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de

r S

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ein

stu

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-

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Mit

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7120 Noch renaturierungsfähige de-gradierte Hochmoore

- 36.03.01.02 * 1 32.486,25 2 u-s 7 u-s 7 X -

4,3 4,3 4

7120 - 36.03.02 3 5 32.486,25 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

7140

Übergangs- und Schwingrasen-moore

- 36.02.01 1-2 6,5 10.529,58 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,1 6,1 6

7140 - 36.02.02 1-2 6,5 10.529,58 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,1 6,1 6

7140 - 40.02.01 1-2 6,5 10.529,58 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 5,9 6

7140 - 41.01.03.01 2 6 10.529,58 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,4 5,4 5

7140 - 41.01.03.02 1 7 10.529,58 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

7220

Kalktuffquellen (Cratoneurion)

* 1 22.01.02.01 2 6 412,41 6 u-u 5 u-s 7 K 6 6,0 7,0 7

7220 * 1 22.02.02 1-2 6,5 412,41 6 u-u 5 u-s 7 K 6 6,1 7,1 7

7220 * 1 22.03.02.01 2 6 412,41 6 u-u 5 u-s 7 B 2 5,2 6,2 6

7220 * 1 60.01.01 * 1 412,41 6 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 6,0 6

7220 * 1 60.01.03 * 1 412,41 6 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 6,0 6

7230

Kalkreiche Niedermoore

- 22.01.02.02 2 6 7.665,38 4 u-u 5 u-s 7 K 6 5,6 5,6 6

7230 - 35.01.02 1-2 6,5 7.665,38 4 u-u 5 u-s 7 K 6 5,7 5,7 6

7230 - 35.01.02.01 1-2 6,5 7.665,38 4 u-u 5 u-s 7 K 6 5,7 5,7 6

7230 - 35.01.02.02 1-2 6,5 7.665,38 4 u-u 5 u-s 7 K 6 5,7 5,7 6

7230 - 60.01.01 * 1 7.665,38 4 u-u 5 u-s 7 K 6 4,6 4,6 5

7230 - 65.02 3 5 7.665,38 4 u-u 5 u-s 7 N 7 5,6 5,6 6

8150

Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas

- 32.03.02 2-3 5,5 723,52 5 g 1 g 1 K 6 3,7 3,7 4

8150 - 32.03.02.01 2-3 5,5 723,52 5 g 1 g 1 K 6 3,7 3,7 4

8150 - 32.03.02.02 2-3 5,5 723,52 5 g 1 g 1 K 6 3,7 3,7 4

8150 - 32.03.03 2 6 723,52 5 g 1 g 1 K 6 3,8 3,8 4

8150 - 32.04.02 2-3 5,5 723,52 5 g 1 g 1 K 6 3,7 3,7 4

8150 - 32.04.02.01 3 5 723,52 5 g 1 g 1 K 6 3,6 3,6 4

8150 - 32.04.02.02 2-3 5,5 723,52 5 g 1 g 1 K 6 3,7 3,7 4

8150 - 32.04.03 2 6 723,52 5 g 1 g 1 K 6 3,8 3,8 4

8160

Kalkhaltige Schutthalden der col-linen bis montanen Stufe Mittel-

europas

* 1 32.03.01 3 5 598,16 5 g 1 g 1 K 6 3,6 4,6 5

8160 * 1 32.03.02.02 2-3 5,5 598,16 5 g 1 g 1 K 6 3,7 4,7 5

8160 * 1 32.04.01 2-3 5,5 598,16 5 g 1 g 1 K 6 3,7 4,7 5

8160 * 1 32.04.02.02 2-3 5,5 598,16 5 g 1 g 1 K 6 3,7 4,7 5

8160 * 1 32.04.04 2-3 5,5 598,16 5 g 1 g 1 K 6 3,7 4,7 5

8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvege-

tation - 32.01.01 3 5 14.786,52 3 g 1 g 1 N 7 3,4 3,4 3

Page 165: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 155

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

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ich

nu

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pri

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tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

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8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvege-

tation

- 32.01.02.02 3 5 14.786,52 3 g 1 g 1 N 7 3,4 3,4 3

8210 - 32.01.04 2-3 5,5 14.786,52 3 g 1 g 1 N 7 3,5 3,5 4

8210 - 62.01.01 * 1 14.786,52 3 g 1 g 1 S 4 2,0 2,0 2

8220

Silikatfelsen mit Felsspaltenvege-tation

- 32.01.02 3 5 2.342,23 4 g 1 g 1 N 7 3,6 3,6 4

8220 - 32.01.02.01 3 5 2.342,23 4 g 1 g 1 N 7 3,6 3,6 4

8220 - 32.01.02.02 3 5 2.342,23 4 g 1 g 1 N 7 3,6 3,6 4

8220 - 32.01.03 2 6 2.342,23 4 g 1 g 1 N 7 3,8 3,8 4

8220 - 62.01.02 R 6 2.342,23 4 g 1 g 1 S 4 3,2 3,2 3

8230

Silikatfelsen mit Pioniervegeta-tion des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dilenii

- 32.01.02 3 5 693,66 5 g 1 u-u 5 N 7 4,6 4,6 5

8230 - 32.01.02.01 3 5 693,66 5 g 1 u-u 5 N 7 4,6 4,6 5

8230 - 32.01.02.02 3 5 693,66 5 g 1 u-u 5 N 7 4,6 4,6 5

8230 - 32.01.03 2 6 693,66 5 g 1 u-u 5 N 7 4,8 4,8 5

8230 - 34.01.02 1-2 6,5 693,66 5 g 1 u-u 5 N 7 4,9 4,9 5

8230 - 34.01.02.01 1-2 6,5 693,66 5 g 1 u-u 5 N 7 4,9 4,9 5

8230 - 34.01.02.02 1-2 6,5 693,66 5 g 1 u-u 5 N 7 4,9 4,9 5

8310

Nicht touristisch erschlossene Höhlen

- 21.02.01 R 6 78,34 7 g 1 u-s 7 N 7 5,6 5,6 6

8310 - 21.02.02 3 5 78,34 7 g 1 u-s 7 N 7 5,4 5,4 5

8310 - 21.03.01 R 6 78,34 7 g 1 u-s 7 N 7 5,6 5,6 6

8310 - 21.03.02 3 5 78,34 7 g 1 u-s 7 N 7 5,4 5,4 5

8310 - 31.01.01 3 5 78,34 7 g 1 u-s 7 N 7 5,4 5,4 5

8310 - 31.01.01.01 2 6 78,34 7 g 1 u-s 7 N 7 5,6 5,6 6

8310 - 31.01.02 3 5 78,34 7 g 1 u-s 7 N 7 5,4 5,4 5

8310 - 31.01.02.01 2-3 5,5 78,34 7 g 1 u-s 7 N 7 5,5 5,5 6

9110

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

- 43.07.04 2-3 5,5 238.380,17 1 g 1 u-s 7 K 6 4,1 4,1 4

9110 - 43.07.04.01 2-3 5,5 238.380,17 1 g 1 u-s 7 K 6 4,1 4,1 4

9110 - 43.07.04.02 2-3 5,5 238.380,17 1 g 1 u-s 7 K 6 4,1 4,1 4

9110 - 43.07.04.03 2-3 5,5 238.380,17 1 g 1 u-s 7 K 6 4,1 4,1 4

9110 - 43.07.06 2 6 238.380,17 1 g 1 u-s 7 K 6 4,2 4,2 4

9110 - 43.07.06.01 2 6 238.380,17 1 g 1 u-s 7 K 6 4,2 4,2 4

9110 - 43.07.06.01.01 2 6 238.380,17 1 g 1 u-s 7 K 6 4,2 4,2 4

9110 - 43.07.06.02 2 6 238.380,17 1 g 1 u-s 7 K 6 4,2 4,2 4

9110 - 43.07.06.02.01 2 6 238.380,17 1 g 1 u-s 7 K 6 4,2 4,2 4

Page 166: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 156

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

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e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

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als

pri

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tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

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9130

Waldmeister-Buchenwald (Aspe-rulo-Fagetum)

- 43.07.05 3 5 326.079,30 1 g 1 u-u 5 K 6

3,6 3,6 4

9130 - 43.07.05.01 3 5 326.079,30 1 g 1 u-u 5 K 6 3,6 3,6 4

9130 - 43.07.05.02 3 5 326.079,30 1 g 1 u-u 5 K 6 3,6 3,6 4

9130 - 43.07.06 2 6 326.079,30 1 g 1 u-u 5 K 6 3,8 3,8 4

9130 - 43.07.06.01 2 6 326.079,30 1 g 1 u-u 5 K 6 3,8 3,8 4

9130 - 43.07.06.01.02 2 6 326.079,30 1 g 1 u-u 5 K 6 3,8 3,8 4

9130 - 43.07.06.02 2 6 326.079,30 1 g 1 u-u 5 K 6 3,8 3,8 4

9130 - 43.07.06.02.02 2 6 326.079,30 1 g 1 u-u 5 K 6 3,8 3,8 4

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalan-

thero-Fagion)

- 43.08.02 2-3 5,5 15.993,58 3 g 1 u-u 5 K 6 4,1 4,1 4

9150 - 43.08.03 2 6 15.993,58 3 g 1 u-u 5 K 6 4,2 4,2 4

9160

Subatlantischer oder mitteleuro-päischer Stieleichenwald oder Ei-chen-Hainbuchenwald (Carpinion

betuli) [Stellario-Carpinetum]

- 43.07.02 2 6 15.993,58 2 u-u 5 u-u 5 K 6 4,8 4,8 5

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchen-

wald Galio-Carpinetum

- 43.08.01 2-3 5,5 48.834,81 2 u-u 5 u-u 5 K 6 4,7 4,7 5

9170 - 43.08.01.01 2-3 5,5 48.834,81 2 u-u 5 u-u 5 K 6 4,7 4,7 5

9180

Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion

* 1 43.06.01 3 5 13.541,24 3 g 1 u-u 5 K 6 4,0 5,0 5

9180 * 1 43.06.02 3 5 13.541,24 3 g 1 u-u 5 K 6 4,0 5,0 5

9180 * 1 43.06.03 2-3 5,5 13.541,24 3 g 1 u-u 5 K 6 4,1 5,1 5

9180 * 1 43.06.04 3 5 13.541,24 3 g 1 u-u 5 K 6 4,0 5,0 5

9180 * 1 43.07.01 2-3 5,5 13.541,24 3 g 1 u-u 5 K 6 4,1 5,1 5

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus ro-

bur

- 43.07.03 2 6 16.695,20 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 5,8 6

9190 - 43.08.05.03 1-2 6,5 16.695,20 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 5,9 6

91D0

Moorwälder

* 1 43.01.01 1-2 6,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 6,9 7

91D0 * 1 43.01.02 3 5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 X 5,5 6,5 7

91D0 * 1 43.02.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 6,8 7

91D0 * 1 43.02.01.01 1-2 6,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 6,9 7

91D0 * 1 43.02.01.02 2-3 5,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 X - 5,6 6,6 7

91D0 * 1 44.01.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

Page 167: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 3

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 157

Anhang 3: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Hessen vorkommenden LRT (kontinentale biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend, g: günstig

LR

T-C

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Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

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als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code1)

C 1.1 Gefährdung der Biotoptypen in Deutschland2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in

Deutschland (in der je-weiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutschland 2)

Mit

telw

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91D0

Moorwälder

* 1 44.01.01.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7

6,0 7,0 7

91D0 * 1 44.01.02 1-2 6,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

91D0 * 1 44.01.02.01 1-2 6,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

91D0 * 1 44.01.03 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91D0 * 1 44.01.03.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91D0 * 1 44.01.04 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91D0 * 1 44.01.04.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91E0

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-

Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

* 1 43.04.01 2-3 5,5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,5 6,5 7

91E0 * 1 43.04.01.01 3 5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,4 6,4 6

91E0 * 1 43.04.01.02 2-3 5,5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,5 6,5 7

91E0 * 1 43.04.01.03 2-3 5,5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,1 6,1 6

91E0 * 1 43.04.02 1-2 6,5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,7 6,7 7

91E0 * 1 43.04.02.01 1 7 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 6,8 7

91E0 * 1 43.05.01 1 7 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 6,8 7

91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus mi-

nor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion

minoris)

- 43.04.03 1-2 6,5 14.309,72 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 5,9 6

91F0 - 43.04.03.01 1 7 14.309,72 3 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

91F0 - 43.05.02 1 7 14.309,72 3 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

1) Zuordnungen der Biotoptypen zu den LRT gemäß RIECKEN et al. (2006) 2) Gefährdungseinstufungen und Regenerierbarkeit der Biotoptypen gemäß RIECKEN et al. (2006) 3) gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) gemäß http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 6) Einstufung der Typebene ermittelt aus Mittelwert der Kriterien plus Zuschlag für Priorität

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 158

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

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Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

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pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

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1340

Salzwiesen im Binnenland

* 1 22.04.01 1 7 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7

6,2 7,2 7

1340 * 1 22.04.02 1 7 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,2 7,2 7

1340 * 1 22.04.03 1 7 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,2 7,2 7

1340 * 1 23.07.05 1-2 6,5 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

1340 * 1 24.06.01 1-2 6,5 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

1340 * 1 24.06.03 1-2 6,5 578,7 5 u-u 5 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

1340 * 1 35.03.01 1 7 578,7 5 u-u 5 u-s 7 K 6 6,0 7,0 7

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im

Binnenland]

- 40.03.01 1-2 6,5 3.976,27 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

2310 - 40.03.02 2-3 5,5 3.976,27 4 u-s 7 u-s 7 X - 5,9 5,9 6

2310 - 40.03.03 3 5 3.976,27 4 u-s 7 u-s 7 X - 5,8 5,8 6

2330

Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis

[Dünen im Binnenland]

- 34.04.01 2 6 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 B 2 5,2 5,2 5

2330 - 34.04.02 2 6 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 B 2 5,2 5,2 5

2330 - 34.04.03 1-2 6,5 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

2330 - 34.04.03.01 1-2 6,5 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

2330 - 34.04.03.02 1-2 6,5 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

2330 - 34.04.03.03 2 6 7.450,39 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3110

Oligotrophe, sehr schwach mine-ralische Gewässer der Sandebe-

nen (Littorelletalia uniflorae)

- 24.02.01 1-2 6,5 420,84 6 u-s 7 u-s 7 S 4 6,1 6,1 6

3110 - 24.02.01.01 1 7 420,84 6 u-s 7 u-s 7 S 4 6,2 6,2 6

3110 - 24.02.02 1-2 6,5 420,84 6 u-s 7 u-s 7 S 4 6,1 6,1 6

3110 - 24.02.02.01 1-2 6,5 420,84 6 u-s 7 u-s 7 S 4 6,1 6,1 6

3110 - 24.02.03 2-3 5,5 420,84 6 u-s 7 u-s 7 X - 6,4 6,4 6

3110 - 24.02.03.01 2 6 420,84 6 u-s 7 u-s 7 X - 6,5 6,5 7

3110 - 24.02.04 2-3 5,5 420,84 6 u-s 7 u-s 7 B 2 5,5 5,5 6

3110 - 24.02.04.01 2 6 420,84 6 u-s 7 u-s 7 B 2 5,6 5,6 6

3110 - 24.08.04 2 6 420,84 6 u-s 7 u-s 7 S 4 6,0 6,0 6

3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Lit-torelletea uniflorae und/oder der

Isoeto-Nanojuncetea

- 24.02.01 1-2 6,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

3130 - 24.02.01.01 1 7 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,8 5,8 6

3130 - 24.02.01.02 1-2 6,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

3130 - 24.02.02 1-2 6,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

Page 169: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 159

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

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e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

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ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

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3130

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Lit-torelletea uniflorae und/oder der

Isoeto-Nanojuncetea

- 24.02.02.01 1-2 6,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4

5,7 5,7 6

3130 - 24.02.02.02 1-2 6,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,7 5,7 6

3130 - 24.02.03 2-3 5,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 X - 5,9 5,9 6

3130 - 24.02.03.01 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 X - 6,0 6,0 6

3130 - 24.02.03.02 2-3 5,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 X - 5,9 5,9 6

3130 - 24.02.04 2-3 5,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 B 2 5,1 5,1 5

3130 - 24.02.04.01 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 B 2 5,2 5,2 5

3130 - 24.03.01 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3130 - 24.03.01.01 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3130 - 24.03.01.02 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3130 - 24.03.02 1 7 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,8 5,8 6

3130 - 24.03.02.01 1 7 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,8 5,8 6

3130 - 24.03.02.02 1 7 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,8 5,8 6

3130 - 24.03.03.01 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3130 - 24.03.03.02 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3130 - 24.03.04.01 3 5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 X - 5,8 5,8 6

3130 - 24.03.04.02 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 X - 6,0 6,0 6

3130 - 24.03.05.01 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 B 2 5,2 5,2 5

3130 - 24.03.05.02 2-3 5,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 B 2 5,1 5,1 5

3130 - 24.08.02 3 5 4.815,00 4 u-s - u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

3130 - 24.08.03 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3130 - 24.08.04 2 6 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3130 - 24.08.05 3 5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,4 5,4 5

3130 - 38.02.01 2-3 5,5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 S 4 5,5 5,5 6

3130 - 38.03 * 1 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 B 2 4,2 4,2 4

3130 - 60.03.01 3 5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 5,8 6

3130 - 60.03.02 3 5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 5,8 6

3130 - 60.03.03 3 5 4.815,00 4 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 5,8 6

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vege-

tation aus Armleuchteralgen

- 22.02.02 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,3 5,3 5

3140 - 24.02.01 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.01.02 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,9 4,9 5

Page 170: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 160

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

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als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

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3140

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vege-

tation aus Armleuchteralgen

- 24.02.02 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4

4,9 4,9 5

3140 - 24.02.02.02 1-2 6,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.03 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 X - 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.03.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 X - 4,9 4,9 5

3140 - 24.02.04 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 24.02.04.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 24.02.04.02.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 24.03.01 2 6 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,8 4,8 5

3140 - 24.03.01.02 2 6 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,8 4,8 5

3140 - 24.03.02.02 1 7 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

3140 - 24.03.03.02 2 6 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,8 4,8 5

3140 - 24.03.04.02 2 6 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 X - 5,0 5,0 5

3140 - 24.03.05.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 24.03.05.02.02 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 B 2 4,3 4,3 4

3140 - 38.02.01 2-3 5,5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 S 4 4,7 4,7 5

3140 - 60.01.02 * 1 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6 4,2 4,2 4

3140 - 60.03.01 3 5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 5,0 5

3140 - 60.03.02 3 5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 5,0 5

3140 - 60.03.03 3 5 74.973,26 2 u-u 5 u-s 7 K 6 5,0 5,0 5

3150

Natürliche eutrophe Seen mit ei-ner Vegetation des Magnopota-

mions oder Hydrocharitions

- 24.04.01 3 5 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

3150 - 24.04.02 2 6 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3150 - 24.04.03 2-3 5,5 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

3150 - 24.04.04 3 5 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

3150 - 24.04.05 2-3 5,5 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 B 2 4,7 4,7 5

3150 - 38.01 2-3 5,5 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

3150 - 38.02.01 2-3 5,5 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

3150 - 38.03 * 1 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 B 2 3,8 3,8 4

3150 - 38.05 * 1 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 B 2 3,8 3,8 4

3150 - 38.07 3 5 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 B 2 4,6 4,6 5

3150 - 60.03.02 3 5 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,4 5,4 5

3150 - 60.03.03 3 5 54.783,14 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,4 5,4 5

Page 171: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 161

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

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als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

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3160 Dystrophe Seen und Teiche

- 24.01.01 2 6 1.763,80 5 u-u 5 u-s 7 N 7

6,0 6,0 6

3160 - 24.01.02 3 5 1.763,80 5 u-u 5 u-s 7 X - 5,5 5,5 6

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegeta-tion des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

- 23.01.01 2 6 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 5,8 6

3260 - 23.01.01.01 2 6 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 5,8 6

3260 - 23.01.01.02 1-2 6,5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 5,9 6

3260 - 23.01.01.03 2 6 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 5,8 6

3260 - 23.01.01.04 2 6 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 5,8 6

3260 - 23.01.01.05 1-2 6,5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 5,9 6

3260 - 23.01.02 1 7 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

3260 - 23.01.02.01 1 7 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

3260 - 23.01.02.02 1 7 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

3260 - 23.01.02.03 1 7 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

3260 - 23.01.02.04 1 7 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

3260 - 23.02.01 2-3 5,5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3260 - 23.02.01.02 3 5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3260 - 23.02.01.03 3 5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3260 - 23.02.01.04 3 5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

3260 - 23.02.01.05 2-3 5,5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3260 - 23.02.02 2-3 5,5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3260 - 23.02.02.01 2 6 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,4 5,4 5

3260 - 23.02.02.02 2 6 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,4 5,4 5

3260 - 23.02.02.03 2-3 5,5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3260 - 23.02.02.04 2-3 5,5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

3260 - 23.05.01.01 3 5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 B 2 4,8 4,8 5

3260 - 23.05.01.02 3 5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 B 2 4,8 4,8 5

3260 - 23.06.01 3 5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 B 2 4,8 4,8 5

3260 - 23.06.04 3 5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,6 5,6 6

3260 - 23.06.05 2 6 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 6,0 6

3260 - 23.07.01 2 6 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 B 2 5,0 5,0 5

3260 - 23.07.02 1 7 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

3260 - 23.07.03 3 5 21.563,13 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

Page 172: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 162

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

telw

ert

de

r S

ka

lie

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gs

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-

ge

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Mit

telw

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atlantisch

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ng

atlantisch

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Ska

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ng

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion

rubri p.p und der Bidention p.p.

- 23.06.03 3 5 8.268,54 3 u-s 7 u-s 7 N 7

5,8 5,8 6

3270 - 23.08.05 3 5 8.268,54 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

4010

Feuchte Heiden des nordatlanti-schen Raumes mit Erica tetralix

- 36.03.02 3 5 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 X - 6,0 6,0 6

4010 - 36.05.01 * 1 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 X - 5,0 5,0 5

4010 - 36.05.02 * 1 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 X - 5,0 5,0 5

4010 - 40.02.01 1-2 6,5 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 K 6 6,3 6,3 6

4010 - 40.02.02 2 6 1.579,30 5 u-s 7 u-s 7 X - 6,3 6,3 6

4030

Trockene europäische Heiden

- 40.01 3 5 36.382,31 2 g 1 u-s 7 S 4 3,8 3,8 4

4030 - 40.03.01 1-2 6,5 36.382,31 2 g 1 u-s 7 S 4 4,1 4,1 4

4030 - 40.03.02 2-3 5,5 36.382,31 2 g 1 u-s 7 X - 3,9 3,9 4

4030 - 40.03.03 3 5 36.382,31 2 g 1 u-s 7 X - 3,8 3,8 4

4030 - 40.04 1 7 36.382,31 2 g 1 u-s 7 S 4 4,2 4,2 4

4030 - 40.05.01 2-3 5,5 36.382,31 2 g 1 u-s 7 S 4 3,9 3,9 4

5130

Formation von Juniperus com-munis auf Kalkheiden und -rasen

- 34.02.01 2 6 4.539,98 4 g 1 u-u 5 S 4 4,0 4,0 4

5130 - 34.02.01.01 2 6 4.539,98 4 g 1 u-u 5 S 4 4,0 4,0 4

5130 - 34.02.01.01.02 2 6 4.539,98 4 g 1 u-u 5 S 4 4,0 4,0 4

5130 - 34.02.01.01.03 2-3 5,5 4.539,98 4 g 1 u-u 5 S 4 3,9 3,9 4

5130 - 34.02.01.02.02 2 6 4.539,98 4 g 1 u-u 5 S 4 4,0 4,0 4

5130 - 34.02.01.02.03 3 5 4.539,98 4 g 1 u-u 5 S 4 3,8 3,8 4

5130 - 40.03.01 1-2 6,5 4.539,98 4 g 1 u-u 5 S 4 4,1 4,1 4

5130 - 40.03.02 2-3 5,5 4.539,98 4 g 1 u-u 5 X - 3,9 3,9 4

5130 - 40.03.03 3 5 4.539,98 4 g 1 u-u 5 X - 3,8 3,8 4

5130 - 41.01.05 3 5 4.539,98 4 g 1 u-u 5 S 4 3,8 3,8 4

5130 - 41.01.05.02 2-3 5,5 4.539,98 4 g 1 u-u 5 S 4 3,9 3,9 4

6110 Lückige basophile oder Kalk-Pio-

nierrasen (Alysso-Sedion albi) * 1 32.01.01 3 5 386,43 6 u-s 7 u-u 5 N 7 6,0 7,0 7

Page 173: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 163

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

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de

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ka

lie

run

gs

ein

stu

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-

ge

n

Mit

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ng

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6110

Lückige basophile oder Kalk-Pio-nierrasen (Alysso-Sedion albi)

* 1 31.01.02.02 3 5 386,43 6 u-s 7 u-u 5 N 7 6,0 7,0 7

6110 * 1 32.01.04 2-3 5,5 386,43 6 u-s 7 u-u 5 N 7

6,1 7,1 7

6110 * 1 34.01.01 1-2 6,5 386,43 6 u-s 7 u-u 5 N 7 6,3 7,3 7

6110 * 1 34.01.01.01 2 6 386,43 6 u-s 7 u-u 5 N 7 6,2 7,2 7

6110 * 1 34.01.01.02 1-2 6,5 386,43 6 u-s 7 u-u 5 N 7 6,3 7,3 7

6110 * 1 34.02.01 2 6 386,43 6 u-s 7 u-u 5 S 4 5,6 6,6 7

6110 * 1 34.02.01.01 2 6 386,43 6 u-s 7 u-u 5 S 4 5,6 6,6 7

6110 * 1 34.02.01.01.01 1-2 6,5 386,43 6 u-s 7 u-u 5 S 4 5,7 6,7 7

6110 * 1 34.02.01.01.02 2 6 386,43 6 u-s 7 u-u 5 S 4 5,6 6,6 7

6110 * 1 34.02.01.01.03 2-3 5,5 386,43 6 u-s 7 u-u 5 S 4 5,5 6,5 7

6110 * 1 34.02.01.02 2 6 386,43 6 u-s 7 u-u 5 S 4 5,6 6,6 7

6110 * 1 34.02.01.02.01 1-2 6,5 386,43 6 u-s 7 u-u 5 S 4 5,7 6,7 7

6110 * 1 34.02.01.02.02 2 6 386,43 6 u-s 7 u-u 5 S 4 5,6 6,6 7

6110 * 1 34.02.01.02.03 3 5 386,43 6 u-s 7 u-u 5 S 4 5,4 6,4 6

6210

Naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien

(Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit be-

merkenswerten Orchideen)

34.01.01 1-2 6,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 N 7 5,7 5,7 6

6210 34.01.01.01 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 N 7 5,6 5,6 6

6210 34.01.01.02 1-2 6,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 N 7 5,7 5,7 6

6210 34.02.01 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

6210 34.02.01.01 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

6210 34.02.01.01.01 1-2 6,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

6210 34.02.01.01.02 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

6210 34.02.01.01.03 2-3 5,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 4,9 4,9 5

6210 34.02.01.02 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

6210 34.02.01.02.01 1-2 6,5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,1 5,1 5

6210 34.02.01.02.02 2 6 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

6210 34.02.01.02.03 3 5 31.082,46 3 u-u 5 u-s 7 S 4 4,8 4,8 5

6230 Artenreiche montane Borstgras-rasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Sili-

katböden

* 1 34.06.01 1-2 6,5 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,5 6,5 7

6230 * 1 34.06.01.01 1-2 6,5 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,5 6,5 7

6230 * 1 34.06.01.01.01 1 7 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 6,6 7

6230 * 1 34.06.01.01.02 1-2 6,5 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,5 6,5 7

Page 174: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 164

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

telw

ert

de

r S

ka

lie

run

gs

ein

stu

fun

-

ge

n

Mit

telw

ert

plu

s P

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)

Ein

stu

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gen

de

r T

yp

eb

en

e d

er

Bio

-

top

typ

en

ein

es

LR

T 6

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lag

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atlantisch

Ska

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atlantisch

Ska

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6230

Artenreiche montane Borstgras-rasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Sili-

katböden

* 1 34.06.01.01.03 2 6 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 X -

5,8 6,8 7

6230 * 1 34.06.01.02 2 6 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,4 6,4 6

6230 * 1 34.06.01.02.01 2 6 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,4 6,4 6

6230 * 1 34.06.01.02.02 2 6 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,4 6,4 6

6230 * 1 34.06.01.02.03 2-3 5,5 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 X - 5,6 6,6 7

6230 * 1 34.06.02 1-2 6,5 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,5 6,5 7

6230 * 1 34.06.02.01 1 7 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 6,6 7

6230 * 1 34.06.02.01.01 1 7 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 6,6 7

6230 * 1 34.06.02.01.02 1 7 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 6,6 7

6230 * 1 34.06.02.01.03 2 6 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 X - 5,8 6,8 7

6230 * 1 34.06.02.02 1-2 6,5 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,5 6,5 7

6230 * 1 34.06.02.02.01 1-2 6,5 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,5 6,5 7

6230 * 1 34.06.02.02.02 1-2 6,5 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,5 6,5 7

6230 * 1 34.06.02.02.03 2 6 8.314,29 3 u-s 7 u-s 7 X - 5,8 6,8 7

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkrei-chem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion cae-

ruleae)

- 35.02.01 1 7 8.423,74 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

6410 - 35.02.01.01 1 7 8.423,74 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

6410 - 35.02.01.02 1 7 8.423,74 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

6410 - 35.02.01.03 2 6 8.423,74 3 u-s 7 u-s 7 X - 5,8 5,8 6

6430

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpi-

nen Stufe

- 07.05.01 2-3 5,5 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 B 2 4,9 4,9 5

6430 - 07.05.02 2 6 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 B 2 5,0 5,0 5

6430 - 08.03.01 3 5 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 B 2 4,8 4,8 5

6430 - 08.03.02 2 6 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 B 2 5,0 5,0 5

6430 - 39.01.01.02 2-3 5,5 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

6430 - 39.01.01.02.01 2-3 5,5 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

6430 - 39.01.01.02.02 2-3 5,5 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 S 4 5,3 5,3 5

6430 - 39.01.02 * 1 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 B 2 4,0 4,0 4

6430 - 39.01.02.02 * 1 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 B 2 4,0 4,0 4

6430 - 39.04 3 5 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 B 2 4,8 4,8 5

6430 - 67.01 3 5 21.708,47 3 u-s 7 u-s 7 B 2 4,8 4,8 5

6510 - 34.07.01 2 6 81.611,86 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

Page 175: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 165

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

telw

ert

de

r S

ka

lie

run

gs

ein

stu

fun

-

ge

n

Mit

telw

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Bio

-

top

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atlantisch

Ska

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ng

atlantisch

Ska

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Ska

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ng

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, San-

guisorba officinalis)

- 34.07.01.01 1-2 6,5 81.611,86 2 u-s 7 u-s 7 S 4

5,3 5,3 5

6510 - 34.07.01.02 2 6 81.611,86 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

6510 - 34.07.01.03 3 5 81.611,86 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

7110 Lebende Hochmoore * 1 36.01.01 1 7 5.583,93 4 u-s 7 u-s 7 N 7 6,4 7,4 7

7120

Noch renaturierungsfähige de-gradierte Hochmoore

- 36.03.01 3 5 32.486,25 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

7120 - 36.03.01.01 3 5 32.486,25 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

7120 - 36.03.01.02 * 1 32.486,25 2 u-s 7 u-s 7 X - 4,3 4,3 4

7120 - 36.03.02 3 5 32.486,25 2 u-s 7 u-s 7 X - 5,3 5,3 5

7140

Übergangs- und Schwingrasen-moore

- 36.02.01 1-2 6,5 10.529,58 3 u-u 5 u-s 7 N 7 5,7 5,7 6

7140 - 36.02.02 1-2 6,5 10.529,58 3 u-u 5 u-s 7 N 7 5,7 5,7 6

7140 - 40.02.01 1-2 6,5 10.529,58 3 u-u 5 u-s 7 K 6 5,5 5,5 6

7140 - 41.01.03.01 2 6 10.529,58 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,0 5,0 5

7140 - 41.01.03.02 1 7 10.529,58 3 u-u 5 u-s 7 S 4 5,2 5,2 5

7150

Torfmoor-Schlenken (Rhynchos-porion)

- 24.01.03 2 6 406,09 6 u-u 5 u-s 7 S 4 5,6 5,6 6

7150 - 24.08.06 3 5 406,09 6 u-u 5 u-s 7 S 4 5,4 5,4 5

7150 - 36.01.01 1 7 406,09 6 u-u 5 u-s 7 N 7 6,4 6,4 6

7150 - 36.02.01 1-2 6,5 406,09 6 u-u 5 u-s 7 N 7 6,3 6,3 6

7150 - 36.02.02 1-2 6,5 406,09 6 u-u 5 u-s 7 N 7 6,3 6,3 6

7150 - 36.03.01.01 3 5 406,09 6 u-u 5 u-s 7 X - 5,8 5,8 6

7150 - 36.04.01 - - 406,09 6 u-u 5 u-s 7 X - 6,0 6,0 6

7150 - 36.05.01 * 1 406,09 6 u-u 5 u-s 7 X - 4,8 4,8 5

7150 - 36.05.02 * 1 406,09 6 u-u 5 u-s 7 X - 4,8 4,8 5

7210 Kalkreiche Sümpfe mit Caldium mariscus u. Caricion davallianae

* 1 38.04 1-2 6,5 1.494,37 5 u-s 7 u-u 5 S 4 5,5 6,5 7

7220

Kalktuffquellen (Cratoneurion)

* 1 22.01.02.01 2 6 412,41 6 u-s 7 u-s 7 K 6 6,4 7,4 7

7220 * 1 22.02.02 1-2 6,5 412,41 6 u-s 7 u-s 7 K 6 6,5 7,5 7

7220 * 1 22.03.02.01 2 6 412,41 6 u-s 7 u-s 7 B 2 5,6 6,6 7

7220 * 1 60.01.01 * 1 412,41 6 u-s 7 u-s 7 K 6 5,4 6,4 6

Page 176: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 166

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

telw

ert

de

r S

ka

lie

run

gs

ein

stu

fun

-

ge

n

Mit

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atlantisch

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atlantisch

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7220 Kalktuffquellen (Cratoneurion) * 1 60.01.03 * 1 412,41 6 u-s 7 u-s 7 K 6

5,4 6,4 6

7230

Kalkreiche Niedermoore

- 22.01.02.02 2 6 7.665,38 4 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

7230 - 35.01.02 1-2 6,5 7.665,38 4 u-s 7 u-s 7 K 6 6,1 6,1 6

7230 - 35.01.02.01 1-2 6,5 7.665,38 4 u-s 7 u-s 7 K 6 6,1 6,1 6

7230 - 35.01.02.02 1-2 6,5 7.665,38 4 u-s 7 u-s 7 K 6 6,1 6,1 6

7230 - 60.01.01 * 1 7.665,38 4 u-s 7 u-s 7 K 6 5,0 5,0 5

7230 - 65.02 3 5 7.665,38 4 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 6,0 6

9110

Hainsimsen-Buchenwald (Lu-zulo-Fagetum)

- 43.07.04 2-3 5,5 238.380,17 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,5 4,5 5

9110 - 43.07.04.01 2-3 5,5 238.380,17 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,5 4,5 5

9110 - 43.07.04.02 2-3 5,5 238.380,17 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,5 4,5 5

9110 - 43.07.04.03 2-3 5,5 238.380,17 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,5 4,5 5

9110 - 43.07.06 2 6 238.380,17 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9110 - 43.07.06.01 2 6 238.380,17 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9110 - 43.07.06.01.01 2 6 238.380,17 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9110 - 43.07.06.02 2 6 238.380,17 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9110 - 43.07.06.02.01 2 6 238.380,17 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9130

Waldmeister-Buchenwald (Aspe-rulo-Fagetum)

- 43.07.05 3 5 326.079,30 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,4 4,4 4

9130 - 43.07.05.01 3 5 326.079,30 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,4 4,4 4

9130 - 43.07.05.02 3 5 326.079,30 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,4 4,4 4

9130 - 43.07.06 2 6 326.079,30 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9130 - 43.07.06.01 2 6 326.079,30 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9130 - 43.07.06.01.02 2 6 326.079,30 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9130 - 43.07.06.02 2 6 326.079,30 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9130 - 43.07.06.02.02 2 6 326.079,30 1 u-u 5 u-u 5 K 6 4,6 4,6 5

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalan-

thero-Fagion)

- 43.08.02 2-3 5,5 15.993,58 3 u-u 5 unbekannt - K 6 4,9 4,9 5

9150 - 43.08.03 2 6 15.993,58 3 u-u 5 unbekannt - K 6 5,0 5,0 5

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 167

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

telw

ert

de

r S

ka

lie

run

gs

ein

stu

fun

-

ge

n

Mit

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atlantisch

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atlantisch

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9160

Subatlantischer oder mitteleuro-päischer Stieleichenwald oder Ei-chen-Hainbuchenwald (Carpinion

betuli) [Stellario-Carpinetum]

- 43.07.02 2 6 15.993,58 2 u-u 5 u-u 5 K 6

4,8 4,8 5

9190

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus ro-

bur

- 43.07.03 2 6 16.695,20 3 u-s 7 u-u 5 K 6 5,4 5,4 5

9190 - 43.08.05.03 1-2 6,5 16.695,20 3 u-s 7 u-u 5 K 6 5,5 5,5 6

91D0

Moorwälder

* 1 43.01.01 1-2 6,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 6,9 7

91D0 * 1 43.01.02 3 5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 X 5,5 6,5 7

91D0 * 1 43.02.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 6,8 7

91D0 * 1 43.02.01.01 1-2 6,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 6,9 7

91D0 * 1 43.02.01.02 2-3 5,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 X - 5,6 6,6 7

91D0 * 1 44.01.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91D0 * 1 44.01.01.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91D0 * 1 44.01.02 1-2 6,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

91D0 * 1 44.01.02.01 1-2 6,5 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,1 7,1 7

91D0 * 1 44.01.03 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91D0 * 1 44.01.03.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91D0 * 1 44.01.04 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91D0 * 1 44.01.04.01 2 6 26.167,32 3 u-s 7 u-s 7 N 7 6,0 7,0 7

91E0

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-

Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

* 1 43.04.01 2-3 5,5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,5 6,5 7

91E0 * 1 43.04.01.01 3 5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,4 6,4 6

91E0 * 1 43.04.01.02 2-3 5,5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,5 6,5 7

91E0 * 1 43.04.01.03 2-3 5,5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 S 4 5,1 6,1 6

91E0 * 1 43.04.02 1-2 6,5 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,7 6,7 7

91E0 * 1 43.04.02.01 1 7 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 6,8 7

91E0 * 1 43.05.01 1 7 44.322,44 2 u-s 7 u-s 7 K 6 5,8 6,8 7

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 4

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 168

Anhang 4: Beispielhafte Einstufungen der Typebene der Biotoptypen der in Nordrhein-Westfalen (NW) vorkommenden LRT (atlantische biogeografische Region)

Abkürzungen: u-s: ungünstig-schlecht, u-u: ungünstig-unzureichend; g: günstig

LR

T-C

od

e

Bezeichnung der Lebensraum-typen im Anhang I der FFH-

Richtlinie C 1

.8 K

en

nze

ich

nu

ng

als

pri

ori

tär:

*

Biotoptypen-Code 1)

C 1.1 Gefähr-dung der Bio-

toptypen in Deutschland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit (Gesamtbe-

stand des LRT in den FFH-Gebieten

Deutschlands in ha) 3)

C 1.3 Erhaltungszustand des LRT in Deutschland (in der jeweiligen biogeografi-

schen Region) 4)

C 1.3 Erhaltungszu-stand des LRT in Eu-

ropa (in der jeweiligen biogeografischen Re-

gion) 5)

C 1.5 Regenerier- barkeit der Bio-

toptypen des LRT in Deutsch-

land 2)

Mit

telw

ert

de

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ka

lie

run

gs

ein

stu

fun

-

ge

n

Mit

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atlantisch

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atlantisch

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91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus mi-

nor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion

minoris)

- 43.04.03 1-2 6,5 14.309,72 3 u-s 7 u-s 7 K 6 5,9 5,9 6

91F0 - 43.04.03.01 1 7 14.309,72 3 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

91F0 - 43.05.02 1 7 14.309,72 3 u-s 7 u-s 7 K 6 6,0 6,0 6

1) Zuordnungen der Biotoptypen zu den LRT gemäß RIECKEN et al. (2006) 2) Gefährdungseinstufungen und Regenerierbarkeit der Biotoptypen gemäß RIECKEN et al. (2006) 3) gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) gemäß http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 6) Einstufung der Typebene ermittelt aus Mittelwert der Kriterien plus Zuschlag durch Priorität

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 5

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 169

Anhang 5: Übersicht der beispielhaften Einstufungen der Typebene von LRT in Hessen (kontinentale biogeografische Region)

Spannweite der Einstufung der

Typebene

LRT-Code

LRT in Hessen (kontinentale biogeografische Region)

1)

2-4 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation -1 bis +1

3-4 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation -1 bis +1

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 0 bis +2

3-5 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 0 bis +2

4

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas -1 bis +1

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) -1 bis +1

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) -1 bis +1

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) -1 bis +1

4-5

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 0 bis +2

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

0 bis +2

7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore 0 bis +2

4-6 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea

0 bis +2

5

4030 Trockene europäische Heiden 0 bis +2 5130 Formation von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen 0 bis +2 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 0 bis +2

6520 Berg-Mähwiesen 0 bis +2 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas -1 bis +1

8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dilenii -1 bis +1

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion be-tuli) [Stellario-Carpinetum]

0 bis +2

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum 0 bis +2

9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion -1 bis +1

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] 0 bis +2

5-6

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] 0 bis +2

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und der Bidention p.p. 0 bis +2

4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix 0 bis +2

6210 Naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

0 bis +2

7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 0 bis +2

7230 Kalkreiche Niedermoore 0 bis +2

8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen -1 bis +1

6

3160 Dystrophe Seen und Teiche 0 bis +2

6120* Trockene, kalkreiche Sandrasen 0 bis +2

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden 0 bis +2

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 0 bis +2

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) 0 bis +2

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 0 bis +2

91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

0 bis +2

6-7

6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) 0 bis +2

6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen 0 bis +2

7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) 0 bis +2

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 0 bis +2

7 1340* Salzwiesen im Binnenland 0 bis +2

91D0* Moorwälder 0 bis +2

In Spalte 1)

ist beispielhaft die

Aggregationsvorschrift zur Auf- und Abwertung der Typebene je nach Einstufung der Objektebene

dargestellt. (Als Hintergrundfarbe wurde der Erhaltungszustand des LRT in der kontinentalen Region angegeben: grün = günstig;

gelb = ungünstig-unzureichend; rot = ungünstig-schlecht.) * = prioritärer LRT

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 6

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 170

Anhang 6: Übersicht der beispielhaften Einstufungen der Typebene von LRT in Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region)

Spannweite der Einstufung der

Typebene

LRT-Code

LRT in Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region)

1)

4 4030 Trockene europäische Heiden -1 bis +1

5130 Formation von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen -1 bis +1

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 0 bis +2

4-5

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 0 bis +2

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 0 bis +2

7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore 0 bis +2

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 0 bis +2

4-6 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea

0 bis +2

5

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 0 bis +2

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 0 bis +2

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) 0 bis +2

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]

0 bis +2

5-6

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] 0 bis +2

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Cal-litricho-Batrachion

0 bis +2

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und der Bidention p.p. 0 bis +2

4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix 0 bis +2

6210 Naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

0 bis +2

7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 0 bis +2

7150 Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) 0 bis +2

7230 Kalkreiche Niedermoore 0 bis +2

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 0 bis +2

6

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] 0 bis +2

3160 Dystrophe Seen und Teiche 0 bis +2

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion cae-ruleae)

0 bis +2

91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

0 bis +2

6-7

3110 Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Littorelletalia uniflorae) 0 bis +2

6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) -1 bis +1

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Sili-katböden

0 bis +2

7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) -1 bis +1

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion al-bae)

0 bis +2

7

7110* Lebende Hochmoore 0 bis +2

1340* Salzwiesen im Binnenland 0 bis +2

7210* Kalkreiche Sümpfe mit Caldium mariscus u. Caricion davallianae 0 bis +2

91D0* Moorwälder 0 bis +2

In Spalte 1)

ist beispielhaft die

Aggregationsvorschrift zur Auf- und Abwertung der Typebene je nach Einstufung der Objektebene

dargestellt. (Als Hintergrundfarbe wurde der Erhaltungszustand des LRT in der kontinentalen Region angegeben: grün = günstig;

gelb = ungünstig-unzureichend; rot = ungünstig-schlecht.) * = prioritärer LRT

Page 181: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 7

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 171

Anhang 7: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Arten der FFH-RL in Hessen (kontinentale biogeografische Region)

* = prioritäre Art

Art

en

gru

pp

e

Art

FF

H-R

L A

nh

an

g

C 1.1 Gefährdung der Art in Deutsch-

land 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundes-

land 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Seltenheit der Art in

Deutschland 1)

C 1.3 Erhaltungs-zu-stand der Art in Eu-

ropa 3)

C 1.3 Erhaltungs-zu-stand der Art in Deutschland 4)

Mit

telw

ert

der

Skali

eru

ng

sein

stu

fun

ge

n

C 1.6 Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der

Art 1)

C 1

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lich

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Sch

me

tterl

ing

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Apollofalter

(Parnassius apollo) IV

2 = stark

gefährdet 6 k. A. - ss = sehr selten 6

ungünstig-

schlecht 7

ungünstig-

schlecht 7 6,5 - - - - 6,5 7

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

(Maculinea nausithous) II- und IV V = Vorwarnliste 3 3 = gefährdet 5

mh= mäßig häufig

3 ungünstig-schlecht

7 ungünstig-unzu-

reichend 5 4,6 - - - - 4,6 5

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

II- und IV 3 = gefährdet 5 0 = ausgestor-ben oder ver-

schollen 7 s = selten 5

ungünstig-unzu-reichend

5 günstig 1 4,6 - - - - 4,6 5

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Ma-

culinea teleius) II- und IV

2 = stark gefährdet

6 2 = stark gefährdet

6 s = selten 5 ungünstig-schlecht

7 ungünstig-unzu-

reichend 5 5,8 - - - - 5,8 6

Spanische Fahne * (Euplagia

quadripunctaria) II * = ungefährdet 1 3 = gefährdet + 5 h = häufig 2 günstig 1 günstig 1 2,0 - - - 1 3,0 3

Lib

ell

en

Große Moosjungfer (Leucorrhinia

pectoralis) II- und IV

2 = stark gefährdet

6 1 = vom Aus-

sterben bedroht 7 s = selten 6) 5

ungünstig-unzu-reichend

5 ungünstig-unzu-

reichend 5 5,6 - - - - 5,6 6

Käfe

r

Eremit *(Osmoderma eremita)

II- und IV 2 = stark gefährdet

6 2 = stark gefähr-

det 6 s = selten 6) 5

ungünstig-schlecht

7 ungünstig-unzu-

reichend 5 5,8 - - - 1 6,8 7

Page 182: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 7

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 172

Anhang 7: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Arten der FFH-RL in Hessen (kontinentale biogeografische Region)

* = prioritäre Art

Art

en

gru

pp

e

Art

FF

H-R

L A

nh

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g

C 1.1 Gefährdung der Art in Deutsch-

land 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundes-

land 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Seltenheit der Art in

Deutschland 1)

C 1.3 Erhaltungs-zu-stand der Art in Eu-

ropa 3)

C 1.3 Erhaltungs-zu-stand der Art in Deutschland 4)

Mit

telw

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der

Skali

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fun

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n

C 1.6 Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der

Art 1)

C 1

.8 K

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Heldbock (Cerambyx cerdo)

II- und IV 1 = vom Aus-

sterben bedroht 7

keine Angabe vorhanden

- ss = sehr selten

6) 6

ungünstig-schlecht

7 ungünstig-schlecht

7 6,8 - - - - 6,8 7

Mu

sc

heln

Flussperlmuschel (Margaritifera

margaritifera) II- und IV

1 = Vom Aus-sterben bedroht

7 1 = Vom Aus-

sterben bedroht 7 ss = sehr selten 6

ungünstig-schlecht

7 ungünstig-schlecht

7 6,8 - 0,3 - - 7,1 7

Am

ph

ibie

n Gelbbauchunke

(Bombina variegata) II- und IV

2 = stark gefährdet

6 2 = stark gefährdet

6 mh = mäßig

häufig 3

ungünstig-schlecht

7 ungünstig-schlecht

7 5,8 - 0,3 - - 6,1 6

Kammmolch (Triturus cristatus)

II- und IV V = Vorwarnliste 3 V = Vorwarnliste 3 h = häufig 2 ungünstig-unzu-

reichend 5

ungünstig-unzu-reichend

5 3,6 - 0,3 - - 3,9 4

Kreuzkröte (Bufo calamita)

IV V = Vorwarnliste 3 3 = gefährdet 5 h = häufig 2 ungünstig-schlecht

7 ungünstig-unzu-

reichend 5 4,4 - 0,3 - - 4,7 5

Rep

tili

en

Schlingnatter (Coronella austriaca)

IV 3 = gefährdet 5 3 = gefährdet 5 mh = mäßig

häufig 3

ungünstig-unzu-reichend

5 ungünstig-unzu-

reichend 5 4,6 - - - - 4,6 5

Zauneidechse (Lacerta agilis)

IV V = Vorwarnliste 3 * = ungefährdet 1 h = häufig 2 ungünstig-unzu-

reichend 5

ungünstig-unzu-reichend

5 3,2 - - - - 3,2 3

Fis

ch

e

Groppe (Cottus gobio) II * = ungefährdet 1 3 = gefährdet 5 mh = mäßig

häufig 3 günstig 1 günstig 1 2,2 - - - - 2,2 2

Page 183: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 7

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 173

Anhang 7: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Arten der FFH-RL in Hessen (kontinentale biogeografische Region)

* = prioritäre Art

Art

en

gru

pp

e

Art

FF

H-R

L A

nh

an

g

C 1.1 Gefährdung der Art in Deutsch-

land 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundes-

land 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Seltenheit der Art in

Deutschland 1)

C 1.3 Erhaltungs-zu-stand der Art in Eu-

ropa 3)

C 1.3 Erhaltungs-zu-stand der Art in Deutschland 4)

Mit

telw

ert

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n

C 1.6 Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der

Art 1)

C 1

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Feldhamster (Cricetus cricetus)

IV 1 = vom Aus-

sterben bedroht 7 3 = gefährdet 5 ss = sehr selten 6

ungünstig-schlecht

7 ungünstig-schlecht

7 6,4 - - 0,5 - 6,9 7

Fischotter (Lutra lutra) II- und IV 3 = gefährdet 5 0 = ausgestor-ben oder ver-

schollen 7 ss = sehr selten 6

ungünstig-unzu-reichend

5 ungünstig-unzu-

reichend 5 5,6 - 0,3 - - 5,9 6

Luchs (Lynx lynx) II- und IV 2 = stark gefährdet

6 0 = ausgestor-ben oder ver-

schollen 7

es = extrem sel-ten

7 ungünstig-schlecht

7 ungünstig-schlecht

7 6,8 - - - - 6,8 7

Wolf (Canis lupus) II- und IV 1 = vom Aus-

sterben bedroht 7

0 = ausgestor-ben oder ver-

schollen 7

es = extrem sel-ten

7 ungünstig-schlecht

7 ungünstig-schlecht

7 7,0 - - - 1 7,0 7

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

II- und IV 2 = stark gefährdet

6 2 = stark gefähr-

det 6 s = selten 5 unbekannt -

ungünstig-unzu-reichend

5 5,5 - 0,3 - - 5,8 6

Fransenfledermaus (Myotis nattereri)

IV * = ungefährdet 1 2 = stark gefähr-

det 6

mh = mäßig häufig

3 ungünstig-unzu-

reichend 5 günstig 1 3,2 - - - - 3,2 3

Großes Mausohr (Myotis myotis)

II- und IV V = Vorwarnliste 3 2 = stark gefähr-

det 6

mh = mäßig häufig

3 unbekannt - günstig 1 3,3 - 0,3 - - 3,6 4

Page 184: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 7

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 174

Anhang 7: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Arten der FFH-RL in Hessen (kontinentale biogeografische Region)

* = prioritäre Art

Art

en

gru

pp

e

Art

FF

H-R

L A

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C 1.1 Gefährdung der Art in Deutsch-

land 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundes-

land 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Seltenheit der Art in

Deutschland 1)

C 1.3 Erhaltungs-zu-stand der Art in Eu-

ropa 3)

C 1.3 Erhaltungs-zu-stand der Art in Deutschland 4)

Mit

telw

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C 1.6 Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der

Art 1)

C 1

.8 K

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)

Mit

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Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros)

II- und IV 1 = vom Aus-

sterben bedroht 7

0 = Ausgestor-ben oder ver-

schollen 7 ss = sehr selten 6

ungünstig-unzu-reichend

5 ungünstig-schlecht

7 6,4 - 0,3 - - 6,7 7

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

II- und IV 2 = stark gefähr-

det 6

1 = Vom Aus-sterben bedroht

7 ss = sehr selten 6 ungünstig-unzu-

reichend 5

ungünstig-unzu-reichend

5 5,8 - 0,3 - - 6,1 6

Teichfledermaus (Myotis dasycneme)

II- und IV D = Daten unzu-

reichend -

0 = Ausgestor-ben oder ver-

schollen 7 ss = sehr selten 6

ungünstig-unzu-reichend

5 ungünstig-unzu-

reichend 5 5,8 - 0,3 - - 6,1 6

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

IV * = ungefährdet 1 3 = gefährdet 5 sh = sehr häufig 1 günstig 1 günstig 1 1,8 - - - - 1,8 2

Pfl

an

ze

n

Frauenschuh (Cypripedium calceo-

lus) II 3 = gefährdet 5

2 = stark gefähr-det

6 keine Angabe

vorhanden -

ungünstig-unzu-reichend

5 ungünstig-unzu-

reichend 5 5,3 - - - - 5,3 5

a) Da das Bewertungssystem nach oben gedeckelt ist, wird als maximaler Wert Stufe 7 angegeben.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 7

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 175

Literaturangaben zu den Einstufungen in Anhang 7

Schmetterlinge 1) REINHARDT, R. & BOLZ, R. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter (Rhopalocera) (Lepidoptera: Papilionoidea et Hesperioidea) Deutschlands. In: Binot-Hafke, M., Balzer, S., Becker, N., Gruttke, H., Haupt, H., Hofbauer, N., Ludwig, G., Matzke-Hajek, G. & Strauch, M. (2011): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(3): 167-194. 2) LANGE, A. C. & BROCKMANN, E. (2009): Rote Liste (Gefährdungseinschätzung) der Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Hessens. Dritte Fassung, Stand: 06.04.2008, Ergänzungen 18.01.2009. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

Libellen

1) OTT, J. & PIPER, W. (1998): Rote Liste der Libellen (Odonata). In: Binot, M., Bless, R., Boye, P. Gruttke, H. & Pretscher, P. (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz (55): 260-263. 2) PATRZICH, R., MALTEN, A. & NITSCH, J. (1996): Rote Liste der Libellen (Odonata) Hessens (1. Fassung, Stand: September 1995). Natur in Hessen. Hessisches Ministerium des Inneren und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 6) DIERSCHKE, V. & BERNOTAT, D. (2012): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen - unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Brutvogelarten - Stand 01.12.2012.

Käfer 1) GEISER, R. (1998): Rote Liste der Käfer (Coleoptera). In: Binot, M., Bless, R., Boye, P. Gruttke, H. & Pretscher, P. (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz (55): 168-230. 2) SCHAFFRATH, U. (2002): Rote Liste der Blatthorn- und Hirschkäfer Hessens (Coleoptera: Familienreihen Scarabaeoidea und Lucanoidea). Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 5) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 6) DIERSCHKE, V. & BERNOTAT, D. (2012): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen - unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Brutvogelarten - Stand 01.12.2012.

Muscheln 1) JUNGBLUTH, J. H. & VON KNORRE, D. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Binnenmollusken (Schnecken und Muscheln; Gastropoda et Bivalvia) Deutschlands. 6., überarbeitete Fassung, Stand Februar 2010. In: Binot-Hafke, M., Balzer, S., Becker, N., Gruttke, H., Haupt, H., Hofbauer, N., Ludwig, G., Matzke-Hajek, G. & Strauch, M. (2011): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(3): 647-708. 2) JUNGBLUTH, J. H. (1996): Rote Liste der Schnecken und Muscheln Hessens. Natur in Hessen. Hessisches Ministerium des Inneren und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Amphibien

1) KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R. & SCHLÜPMANN, M. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 259-288.

Page 186: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 7

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 176

2) AGAR & FENA (2010): Rote Liste der Amphibien und Reptilien Hessens (6. Fassung, Stand 1.11.2010). Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Hrsg.), Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e. V. und Hessen-Forst Servicestelle Forsteinrichtung und Naturschutz, Fachbereich Naturschutz (Bearb.). 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Reptilien 1) KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R. & SCHLÜPMANN, M. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 231-256. 2) AGAR & FENA (2010): Rote Liste der Amphibien und Reptilien Hessens (6. Fassung, Stand 1.11.2010). Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Hrsg.), Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e. V. und Hessen-Forst Servicestelle Forsteinrichtung und Naturschutz, Fachbereich Naturschutz (Bearb.). 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Fische 1) FREYHOF, J. (2009): Rote Liste der im Süßwasser reproduzierenden Neunaugen und Fische (Cyclostomata & Pisces). In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 291-316. 2) ADAM, B., KÖHLER, C., LELEK, A. & SCHWEVERS, U. (1996): Rote Liste der Fische und Rundmäuler Hessens, 3. Fassung. Natur in Hessen. HMILFN - Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Säugetiere 1) MEINIG, H., BOYE, P. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 115-153. 2) KOCK, D. & KUGELSCHAFTER, K. (1996): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens. Teilwerk I Säugetiere. In: HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND NATURSCHUTZ (Hrsg.): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens: 1-21. Natur in Hessen. Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirt-schaft, Forsten und Naturschutz. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Pflanzen 1) LUDWIG, G. & SCHNITTLER, M. (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. 2) HMULV (2008): Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html

Page 187: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 8

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 177

Anhang 8: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Vogelarten in Hessen (kontinentale biogeografische Region)

Art

VS

-RL

An

ha

ng

C 1.1 Gefährdung der Art in Deutschland 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundesland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit der Art in

Deutschland 1)

C 1.4 Anteil der Gefähr-dung in den Bundes-

ländern 3)

Mit

telw

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der

Skali

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ng

sein

stu

fun

ge

n

C 1.7 Gefährdung in Europa im globalen Kontext (SPEC) 4)

Mit

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Skalie

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Skalie

run

g

Kate

gori

e

Zuschla

g

Feldlerche (Alauda arvensis)

3 = gefährdet 5 V = Vorwarnliste 3 sh (>1 Mio BP) 1 40% 3 3 SPEC 3 0,2 3,2 3

Heidelerche (Lullula arborea)

I V = Vorwarnliste 3 1 = vom Ausster-

ben bedroht 7 mh= mäßig häufig 3 73% 6 4,8 SPEC 2 0,3 5,1 5

Kiebitz (Vanellus vanellus)

2 = stark gefährdet 6 1 = vom Ausster-

ben bedroht 7 mh= mäßig häufig 3 93% 7 5,8 SPEC 2 0,3 6,1 6

Mittelspecht (Dendrocopos medius)

I * = ungefährdet 1 V = Vorwarnliste 3 mh= mäßig häufig 3 20% 2 2,3 - 2,3 2

Neuntöter (Lanius collurio)

I * = ungefährdet 1 ungefährdet 1 h = häufig 2 13% 1 1,3 SPEC 3 0,2 1,5 2

Rotmilan (Milvus milvus) I * = ungefährdet 1 ungefährdet 1 mh= mäßig häufig 3 60% 5 2,5 SPEC 2 0,3 2,8 3

Schwarzstorch

(Ciconia nigra) I * = ungefährdet 1 3 = gefährdet 5 ss = sehr selten 6 92% 7 4,8 SPEC 2 0,3 5,1 5

Sumpfohreule (Asio flammeus)

I 1 = vom Aussterben bedroht 7 0 = ausgestorben oder verschollen

7 ss = sehr selten 6 100% 7 6,8 SPEC 3 0,2 7,0 7

Teichrohrsänger (Acrocephalus

scirpaceus) * = ungefährdet 1 V = Vorwarnliste 3 h = häufig 2 0% 1 1,8 - 1,8 2

Wachtelkönig (Crex crex)

I 2 = stark gefährdet 6 1 = vom Ausster-

ben bedroht 7 s = selten 5 87% 7 6,3 SPEC 1 0,5 6,8 7

Wiedehopf (Upupa epops)

2 = stark gefährdet 6 1 = vom Ausster-

ben bedroht 7 ss = sehr selten 6 100% 7 6,5 SPEC 3 0,2 6,7 7

Literaturangaben zu den Einstufungen in Anhang 8

1) SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 159-227. 2) HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE UND NATURSCHUTZ & STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND DAS SAARLAND (2006): Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens - 9. Fassung, Stand Juli 2006. 3) DIERSCHKE, V. & BERNOTAT, D. (2012): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen - unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Brutvogelarten - Stand 01.12.2012. 4) Papazoglou, C., Kreiser, K., Waliczky, Z. & Burfield, I. (2004): Birds in the European Union: a status assesment. BirdLife International.

Page 188: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 9

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 178

Anhang 9: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Arten der FFH-RL in Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region)

* = prioritäre Art

Art

en

gru

pp

e

Art F

FH

-RL

An

han

g

C 1.1 Gefährdung der Art in Deutschland 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundes-

land 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Seltenheit der Art in Deutschland 1)

C 1.3 Erhaltungszustand der Art in Europa 3)

C 1.3 Erhaltungs-zustand der Art in

Deutschland 4)

Mit

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Skali

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n

C 1.6 Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der

Art 1)

C 1

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(!)

Sch

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ing

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Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

(Maculinea nausithous)

II und IV

V = Vorwarnliste 3 2S = stark ge-

fährdet 6

mh= mäßig häufig

3 ungünstig-schlecht 7 ungünstig-schlecht

7 5,2 - - - - 5,2 5

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

II und IV

3 = gefährdet 5 0 = ausgestor-ben oder ver-

schollen 7 s = selten 5

ungünstig-unzu-reichend

5 keine Angabe

vorhanden - 5,5 - - - - 5,5 6

Heller Wiesenknopf-Amei-senbläuling

(Maculinea teleius)

II und IV

2 = stark gefährdet

6 1S = vom Aus-sterben bedroht

7 s = selten 5 ungünstig-schlecht 7 keine Angabe

vorhanden - 6,3 - - - - 6,3 6

Spanische Fahne * (Euplagia quadripunctaria)

II * = ungefährdet 1 V = Vorwarn-

liste 3 h = häufig 2 günstig 1 günstig 1 1,6 - - - 1 2,6 3

Lib

ell

en

Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)

II und IV

2 = stark gefährdet

6 1 = vom Aus-

sterben bedroht 7 s = selten 6) 5 ungünstig-schlecht 7

ungünstig-un-zureichend

5 6,0 - - - - 6,0 6

Käfe

r

Eremit * (Osmoderma ere-mita)

II und IV

2 = stark gefährdet

6 Angabe nicht vorhanden

- s = selten 6) 5 ungünstig-schlecht 7 ungünstig-schlecht

7 6,3 - - - 1 7,3 7

Heldbock (Cerambyx cerdo)

II und IV

1 = vom Ausster-ben bedroht

7 keine Angabe

vorhanden -

ss = sehr sel-ten 6)

6 ungünstig-unzu-

reichend 5

ungünstig-schlecht

7 6,3 - - - - 6,3 6

Page 189: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 9

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 179

Anhang 9: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Arten der FFH-RL in Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region)

* = prioritäre Art

Art

en

gru

pp

e

Art F

FH

-RL

An

han

g

C 1.1 Gefährdung der Art in Deutschland 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundes-

land 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Seltenheit der Art in Deutschland 1)

C 1.3 Erhaltungszustand der Art in Europa 3)

C 1.3 Erhaltungs-zustand der Art in

Deutschland 4)

Mit

telw

ert

der

Skali

eru

ng

sein

stu

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ge

n

C 1.6 Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der

Art 1)

C 1

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r * 5

)

Mit

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Ty

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Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera)

II und IV

1 = Vom Ausster-ben bedroht

7 1 = vom Aus-

sterben bedroht 7

ss = sehr sel-ten

6 ungünstig-schlecht 7 ungünstig-schlecht

7 6,8 - 0,3 - - 7,1 7

Am

ph

ibie

n Gelbbauchunke

(Bombina variegata) II und

IV 2 = stark gefährdet

6 1S = vom Aus-sterben bedroht

7 mh = mäßig

häufig 3 ungünstig-schlecht 7

ungünstig-schlecht

7 6,0 - 0,3 - - 6,3 6

Kammmolch (Triturus cristatus)

II und IV

V = Vorwarnliste 3 3 = gefährdet 5 h = häufig 2 ungünstig-unzu-

reichend 5

ungünstig-un-zureichend

5 4,0 - 0,3 - - 4,3 4

Kreuzkröte (Bufo calamita) II und

IV V = Vorwarnliste 3 3 = gefährdet 5 h = häufig 2 ungünstig-schlecht 7

ungünstig-un-zureichend

5 4,4 - 0,3 - - 4,7 5

Rep

tili

en

Schlingnatter (Coronella austriaca)

IV 3 = gefährdet 5 2 = stark ge-

fährdet 6

mh = mäßig häufig

3 ungünstig-unzu-

reichend 5

ungünstig-un-zureichend

5 4,8 - - - - 4,8 5

Zauneidechse (Lacerta agi-

lis) IV V = Vorwarnliste 3

2 = stark ge-fährdet

6 h = häufig 2 ungünstig-schlecht 7 ungünstig-un-

zureichend 5 4,6 - - - - 4,6 5

Fis

ch

e

Groppe (Cottus gobio) II * = ungefährdet 1 * = ungefährdet 1 mh = mäßig

häufig 3 unbekannt - günstig 1 1,5 - - - - 1,5 2

Säu

geti

ere

Feldhamster (Cricetus cricetus)

IV 1 = vom Ausster-

ben bedroht 7

1 = vom Aus-sterben bedroht

7 ss = sehr sel-

ten 6 ungünstig-schlecht 7

ungünstig-schlecht

7 6,8 - - 0,5 - 7,3 7

Fischotter (Lutra lutra) II und

IV 3 = gefährdet 5

1 = vom Aus-sterben bedroht

7 ss = sehr sel-

ten 6

ungünstig-unzu-reichend

5 ungünstig-un-

zureichend 5 5,6 - 0,3 - - 5,9 6

Page 190: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 9

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 180

Anhang 9: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Arten der FFH-RL in Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region)

* = prioritäre Art

Art

en

gru

pp

e

Art F

FH

-RL

An

han

g

C 1.1 Gefährdung der Art in Deutschland 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundes-

land 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Seltenheit der Art in Deutschland 1)

C 1.3 Erhaltungszustand der Art in Europa 3)

C 1.3 Erhaltungs-zustand der Art in

Deutschland 4)

Mit

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Skali

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C 1.6 Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der

Art 1)

C 1

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un

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ls p

rio

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r * 5

)

Mit

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Säu

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ere

Luchs (Lynx lynx) II und

IV 2 = stark gefährdet

6 R = extrem sel-

ten 6

es = extrem selten

7 keine Angabe

vorhanden -

keine Angabe vorhanden

- 6,3 - - - - 6,3 6

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

II und IV

2 = stark gefährdet

6 2 = stark ge-

fährdet 6 s = selten 5 unbekannt -

ungünstig-schlecht

7 6,0 - 0,3 - - 6,3 6

Fransenfledermaus (Myotis nattereri)

IV * = ungefährdet 1 * = ungefährdet 1 mh = mäßig

häufig 3 unbekannt - günstig 1 1,5 - - - - 1,5 2

Großes Mausohr (Myotis myotis)

II und IV

V = Vorwarnliste 3 2 = stark ge-

fährdet 6

mh = mäßig häufig

3 unbekannt - ungünstig-un-

zureichend 5 4,3 - 0,3 - - 4,6 5

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

II und IV

2 = stark gefährdet

6 1 = vom Aus-

sterben bedroht 7

ss = sehr sel-ten

6 ungünstig-unzu-

reichend 5

ungünstig-schlecht

7 6,2 - 0,3 - - 6,5 7

Teichfledermaus (Myotis dasycneme)

II und IV

D = Daten unzureichend

- G = Gefährdung

unbekannten Ausmaßes

5 ss = sehr sel-

ten 6 unbekannt -

ungünstig-un-zureichend

5 5,3 - 0,3 - - 5,6 6

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

IV * = ungefährdet 1 * = ungefährdet 1 sh = sehr häu-

fig 1 unbekannt - günstig 1 1,0 - - - - 1,0 1

Pfl

an

ze

n

Frauenschuh (Cypripedium calceolus)

II 3 = gefährdet 5 2 = stark ge-

fährdet 6

Angabe nicht vorhanden

- ungünstig-schlecht 7 ungünstig-schlecht

7 6,3 - - - - 6,3 6

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 9

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 181

Literaturangaben zu den Einstufungen in Anhang 9

Schmetterlinge

1) REINHARDT, R. & BOLZ, R. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter (Rhopalocera) (Lepidoptera: Papilionoidea et Hesperioidea) Deutschlands. In: Binot-Hafke, M., Balzer, S., Becker, N., Gruttke, H., Haupt, H., Hofbauer, N., Ludwig, G., Matzke-Hajek, G. & Strauch, M. (2011): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(3): 167-194. 2) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen Band 2-Tiere. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Libellen

1) OTT, J. & PIPER, W. (1998): Rote Liste der Libellen (Odonata). In: Binot, M., Bless, R., Boye, P. Gruttke, H. & Pretscher, P. (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz (55): 260-263. 2) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen Band 2-Tiere. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 6) DIERSCHKE, V. & BERNOTAT, D. (2012): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen - unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Brutvogelarten - Stand 01.12.2012.

Käfer

1) GEISER, R. (1998): Rote Liste der Käfer (Coleoptera). In: Binot, M., Bless, R., Boye, P. Gruttke, H. & Pretscher, P. (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz (55): 168-230. 2) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen Band 2-Tiere. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 6) DIERSCHKE, V. & BERNOTAT, D. (2012): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen - unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Brutvogelarten - Stand 01.12.2012.

Muscheln

1) JUNGBLUTH, J. H. & VON KNORRE, D. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Binnenmollusken (Schnecken und Muscheln; Gastropoda et Bivalvia) Deutschlands. 6., überarbeitete Fassung, Stand Februar 2010. In: Binot-Hafke, M., Balzer, S., Becker, N., Gruttke, H., Haupt, H., Hofbauer, N., Ludwig, G., Matzke-Hajek, G. & Strauch, M. (2011): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(3): 647-708.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 9

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 182

2) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen Band 2-Tiere. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Amphibien

1) KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R. & SCHLÜPMANN, M. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 259-288. 2) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen Band 2-Tiere. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Reptilien

1) KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R. & SCHLÜPMANN, M. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 231-256. 2) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen Band 2-Tiere. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Fische

1) FREYHOF, J. (2009): Rote Liste der im Süßwasser reproduzierenden Neunaugen und Fische (Cyclostomata & Pisces). In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 291-316. 2) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen Band 2-Tiere. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Säugetiere

1) MEINIG, H., BOYE, P. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 115-153. 2) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen Band 2-Tiere. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Pflanzen

1) LUDWIG, G. & SCHNITTLER, M. (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 9

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 183

2) LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen Band 1 Pflanzen und Pilze. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 3) http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9 4) http://www.bfn.de/0316_nat-bericht_ergebnisse2013.html 5) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 10

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 184

Anhang 10: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Vogelarten in Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region)

Art

VS

-RL

An

ha

ng

C 1.1 Gefährdung der Art in Deutschland 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundesland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit der Art in

Deutschland 1)

C 1.4 Anteil der Gefähr-dung in den Bundes-

ländern 3)

Mit

telw

ert

der

Skali

eru

ng

sein

stu

fun

ge

n

C 1.7 Gefährdung in Europa im globalen Kontext (SPEC) 4)

Mit

telw

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Ein

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Skalie

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e

Zuschla

g

Feldlerche (Alauda arvensis)

3 = gefährdet 5 3S = gefährdet 5 sh (>1 Mio BP) 1 40% 3 3,5 SPEC 3 0,2 3,7 3 a)

Heidelerche (Lullula arborea)

I V = Vorwarnliste 3 3S = gefährdet 5 mh= mäßig häufig 3 73% 6 4,3 SPEC 2 0,3 4,6 5

Kiebitz

(Vanellus vanellus) 2 = stark gefährdet 6 3S = gefährdet 5 mh= mäßig häufig 3 93% 7 5,3 SPEC 2 0,3 5,6 6

Mittelspecht (Dendrocopos medius)

I * = ungefährdet 1 V = Vorwarnliste 3 mh= mäßig häufig 3 20% 2 2,3 - - 2,3 2

Neuntöter (Lanius collurio)

I * = ungefährdet 1 VS = Vorwarnliste 3 h = häufig 2 13% 1 1,8 SPEC 3 0,2 2,0 2

Rotmilan (Milvus milvus) I * = ungefährdet 1 3= gefährdet 5 mh= mäßig häufig 3 60% 5 3,5 SPEC 2 0,3 3,8 4

Schwarzstorch (Ciconia nigra)

I * = ungefährdet 1 3S = gefährdet 5 ss = sehr selten 6 92% 7 4,8 SPEC 2 0,3 5,1 5

Sumpfohreule (Asio flammeus)

I 1 = vom Aussterben bedroht 7 0 = Ausgestorben oder verschollen

7 ss = sehr selten 6 100% 7 6,8 SPEC 3 0,2 7,0 7

Teichrohrsänger (Acrocephalus scir-

paceus) * = ungefährdet 1 * = ungefährdet 1 h = häufig 2 0% 1 1,3 - - 1,3 1

Wachtelkönig (Crex crex) I 2 = stark gefährdet 6 1S = vom Ausster-

ben bedroht 7 s = selten 5 87% 7 6,3 SPEC 1 0,5 6,8 7

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 10

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 185

Anhang 10: Beispielhafte Einstufungen der Typebene für eine Auswahl an Vogelarten in Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region)

Art

VS

-RL

An

ha

ng

C 1.1 Gefährdung der Art in Deutschland 1)

C 1.1 Gefährdung der Art im Bundesland 2)

C 1.2 Häufigkeit/ Sel-tenheit der Art in

Deutschland 1)

C 1.4 Anteil der Gefähr-dung in den Bundes-

ländern 3)

Mit

telw

ert

der

Skali

eru

ng

sein

stu

fun

ge

n

C 1.7 Gefährdung in Europa im globalen Kontext (SPEC) 4)

Mit

telw

ert

plu

s Z

us

ch

läg

e

Ein

stu

fun

g d

er

Ty

pe

be

ne (

geru

nd

et)

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Skalie

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e

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Zuschla

g

Wiedehopf (Upupa epops)

2 = stark gefährdet 6 0 = Ausgestorben oder verschollen

7 ss = sehr selten 6 100% 7 6,5 SPEC 3 0,2 6,7 7

Literaturangaben zu den Einstufungen in Anhang 10

1) SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. In: Haupt, H., Ludwig, G., Gruttke, H., Binot-Hafke, M., Otto, M. & Pauly, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 159-227. 2) SUDMANN, S. R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & WEISS, J. (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung - gekürzte Online-Version. 3) DIERSCHKE, V. & BERNOTAT, D. (2012): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen - unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Brutvogelarten - Stand 01.12.2012. 4) Papazoglou, C., Kreiser, K., Waliczky, Z. & Burfield, I. (2004): Birds in the European Union: a status assesment. BirdLife International. a) Trotz starker Bestandsabnahmen der Feldlerche in den letzten Jahren, gehört die Feldlerche noch zu den häufigsten Vogelarten in Deutschland. Eine höhere Einstufung der Art als in Stufe 3 (rechnerisch

käme sie auf 4), erscheint im Vergleich zu den Einstufungen der übrigen Arten fachlich nicht gerechtfertigt und würde bezüglich der Alternativenbewertung zu fraglichen Entscheidungen führen. Daher wird hier empfohlen die Art nicht höher als Stufe 3 einzustufen.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung

nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 11

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 186

Anhang 11: Übersicht der beispielhaften Einstufungen der Typebene verschiedener Arten

Einstufung der Typebene

beispielhaft für Arten im Bundesland Hessen (kontinentale biogeografische Region)

beispielhaft für Arten im Bundesland Nordrhein-West-falen (atlantische biogeografische Region)

1

(sehr gering)

Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

2 (gering)

Groppe (Cottus gobio) Groppe (Cottus gobio)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) Mittelspecht (Dendrocopos medius)

Neuntöter (Lanius collurio) Neuntöter (Lanius collurio)

Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) Fransenfledermaus (Myotis nattereri)

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

3 (mäßig)

Spanische Fahne (Euplagia quadripunctaria) * Feldlerche (Alauda arvensis) 1)

Zauneidechse (Lacerta agilis) Spanische Fahne (Euplagia quadripunctaria) *

Feldlerche (Alauda arvensis)

Rotmilan (Milvus milvus)

Fransenfledermaus (Myotis nattereri)

4 (mittel)

Kammmolch (Triturus cristatus) Kammmolch (Triturus cristatus)

Großes Mausohr (Myotis myotis) Rotmilan (Milvus milvus)

5 (hoch)

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausit-hous)

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausit-hous)

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Kreuzkröte (Bufo calamita)

Kreuzkröte (Bufo calamita) Zauneidechse (Lacerta agilis)

Schlingnatter (Coronella austriaca) Schlingnatter (Coronella austriaca)

Heidelerche (Lullula arborea) Heidelerche (Lullula arborea)

Schwarzstorch (Ciconia nigra) Schwarzstorch (Ciconia nigra)

Frauenschuh (Cypripedium calceolus) Großes Mausohr (Myotis myotis)

6 (sehr hoch)

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

Große Moosjungfer(Leucorrhinia pectoralis) Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius)

Gelbbauchunke (Bombina variegata) Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)

Kiebitz (Vanellus vanellus) Heldbock (Cerambyx cerdo)

Fischotter (Lutra lutra) Gelbbauchunke (Bombina variegata)

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Kiebitz (Vanellus vanellus)

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Teichfledermaus (Myotis dasycneme) Teichfledermaus (Myotis dasycneme)

Fischotter (Lutra lutra)

Luchs (Lynx lynx)

Frauenschuh (Cypripedium calceolus)

7 (extrem hoch)

Apollofalter (Parnassius apollo) Eremit (Osmoderma eremita) *

Eremit (Osmoderma eremita) * Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera)

Heldbock (Cerambyx cerdo) Sumpfohreule (Asio flammeus)

Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) Wachtelkönig (Crex crex)

Sumpfohreule (Asio flammeus) Wiedehopf (Upupa epops)

Wachtelkönig (Crex crex) Feldhamster (Cricetus cricetus)

Wiedehopf (Upupa epops) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Feldhamster (Cricetus cricetus)

Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros)

Luchs (Lynx lynx)

Wolf (Canis lupus) *

* = prioritäre Art; 1) Trotz starker Bestandsabnahmen der Feldlerche in den letzten Jahren, gehört die Feldlerche mit 2,1-3,2 Mio. Brutpaaren noch immer zu den 10 häufigsten Vogelarten in Deutschland (SÜDBECK et al. 2007). Eine höhere Einstufung der Art als in Stufe 3 (rechnerisch käme sie auf 4), erscheint im Vergleich zu den Einstufungen der übrigen Arten fachlich nicht gerecht-fertigt und würde bezüglich der Alternativenbewertung zu fraglichen Entscheidungen führen. Daher wird hier empfohlen die Art nicht höher als Stufe 3 einzustufen.

Page 197: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 12

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 187

Anhang 12: Übersicht der beispielhaften Einstufungen der Typebene von Vogelarten im Bundesland Nordrhein-Westfalen (atlantische biogeografische Region)

Es ist zu beachten, dass die Einstufung der Typebene von Vogelarten vornehmlich auf Brutvögel zugeschnitten ist.

Einstufung der Typebene für die deutschen Brutvogelarten in Nordrhein-Westfalen

1 (sehr gering)

Amsel Girlitz Rabenkrähe Teichrohrsänger

Blässhuhn Grauschnäpper Ringeltaube Türkentaube

Blaumeise Grünfink Rotkehlchen Wacholderdrossel

Buchfink Hausrotschwanz Schwanzmeise Waldbaumläufer

Buntspecht Heckenbraunelle Singdrossel Weidenmeise

Dorngrasmücke Kleiber Stieglitz Wintergoldhähnchen

Eichelhäher Kohlmeise Stockente Zaunkönig

Elster Mauersegler Sumpfmeise Zilpzalp

Gartenbaumläufer Misteldrossel Sumpfrohrsänger

Gartengrasmücke Mönchsgrasmücke Tannenmeise

2 (gering)

Austernfischer Gimpel Hohltaube Rohrammer Turmfalke

Bachstelze Goldammer Klappergrasmücke Saatkrähe Waldkauz

Birkenzeisig Graugans Kolkrabe Schleiereule Wasseramsel

Brandgans Graureiher Kormoran Schnatterente Wiesenschaf-stelze Dohle Grünspecht Lachmöwe Schwarzspecht

Erlenzeisig Habicht Mäusebussard Sperber

Fichtenkreuzschnabel Haubenmeise Mittelspecht Star

Fitis Haubentaucher Nachtigall Sturmmöwe

Gebirgsstelze Haussperling Neuntöter Tannenhäher

Gelbspötter Höckerschwan Reiherente Trauerschnäpper

3 (mäßig)

Baumpieper Gartenrotschwanz Rauchschwalbe Waldlaubsänger Feldlerche a)

Bluthänfling Heringsmöwe Silbermöwe Waldohreule

Eisvogel Karmingimpel1) Sperbergrasmücke1) Waldschnepfe

Feldschwirl Kolbenente1) Teichhuhn Zwergschnäpper1)

Feldsperling Mehlschwalbe Uferschwalbe Zwergtaucher

4 (mittel)

Bartmeise Orpheusspötter Rohrweihe Schwarzkopfmöwe Wachtel

Beutelmeise Pirol Rothalstaucher Schwarzmilan Wasserralle

Flussregenpfeifer Raufußkauz Rotmilan Sperlingskauz Weißwangengans

Kleinspecht Ringdrossel Schwarzhalstaucher Tafelente Wiesenpieper

Kuckuck Rohrschwirl Schwarzkehlchen Uhu

5 (hoch)

Baumfalke Grauspecht Schilfrohrsänger

Bienenfresser Heidelerche Schwarzstorch

Blaukehlchen Krickente Turteltaube

Drosselrohrsänger Mittelmeermöwe Wespenbussard

Flussseeschwalbe Rotschenkel

6 (sehr hoch)

Birkhuhn Haselhuhn Ortolan Wendehals

Braunkehlchen Haubenlerche Raubwürger Ziegenmelker

Fischadler Kiebitz Rebhuhn

Gänsesäger1) Knäkente Steinkauz

Grauammer Löffelente Weißstorch

7 (extrem hoch)

Alpenstrandläufer Großer Brachvogel Sandregenpfeifer Uferschnepfe Zwergseeschwalbe

Auerhuhn Kampfläufer Seggenrohrsänger Wachtelkönig

Bekassine Kleines Sumpfhuhn Steinrötel Wiedehopf

Brachpieper Kornweihe Steinschmätzer Wiesenweihe

Bruchwasserläufer Moorente1) Sumpfohreule Zaunammer

Flussuferläufer Rohrdommel Trauerseeschwalbe Zippammer

Goldregenpfeifer Rotkopfwürger Tüpfelsumpfhuhn

1) Nicht etablierte, unregelmäßig in Nordrhein-Westfalen brütende Vogelarten a) Trotz starker Bestandsabnahmen der Feldlerche

in den letzten Jahren, gehört die Feldlerche mit 2,1-3,2 Mio. Brutpaaren noch immer zu den 10 häufigsten Vogelarten in Deutsch-

land (SÜDBECK et al. 2007). Eine höhere Einstufung der Art als in Stufe 3 (rechnerisch käme sie auf 4), erscheint im Vergleich zu

den Einstufungen der übrigen Arten fachlich nicht gerechtfertigt und würde bezüglich der Alternativenbewertung zu fraglichen

Entscheidungen führen. Daher wird hier empfohlen die Art nicht höher als Stufe 3 einzustufen. .

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 13

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 188

Anhang 13: Beispielhafte Auf- und Abwertung der Typebene verschiedener Arten durch die Objekt-ebene

Einstufung der Typebene

für Arten des Bundeslandes Hessen (kontinentale biogeografische Region)

1) für Arten des Bundeslandes Nordrhein-

Westfalen (atlantische biogeografische Region)

1)

1 (sehr ge-

ring)

Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) -1 bis +1

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) -1 bis +1

2 (gering)

Groppe (Cottus gobio) -1 bis +1 Groppe (Cottus gobio) -1 bis +1

Mittelspecht (Dendrocopos medius) -1 bis +1 Mittelspecht (Dendrocopos medius) -1 bis +1

Neuntöter (Lanius collurio) -1 bis +1 Neuntöter (Lanius collurio) -1 bis +1

Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) -1 bis +1 Fransenfledermaus (Myotis nattereri) -1 bis +1

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) -1 bis +1

3 (mäßig)

Spanische Fahne (Euplagia quadripunctaria) -1 bis +1 Feldlerche (Alauda arvensis)1) 0 bis +2

Zauneidechse (Lacerta agilis) 0 bis +2 Spanische Fahne (Euplagia quadripunctaria) * -1 bis +1

Feldlerche (Alauda arvensis) -1 bis +1

Rotmilan (Milvus milvus) -1 bis +1

Fransenfledermaus (Myotis nattereri) -1 bis +1

4 (mittel)

Kammmolch (Triturus cristatus) 0 bis +2 Kammmolch (Triturus cristatus) 0 bis +2

Großes Mausohr (Myotis myotis) -1 bis +1 Rotmilan (Milvus milvus) 0 bis +2

5 (hoch)

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

0 bis +2 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculi-nea nausithous)

0 bis +2

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) -1 bis +1 Kreuzkröte (Bufo calamita) 0 bis +2

Kreuzkröte (Bufo calamita) 0 bis +2 Zauneidechse (Lacerta agilis) 0 bis +2

Schlingnatter (Coronella austriaca) 0 bis +2 Schlingnatter (Coronella austriaca) 0 bis +2

Heidelerche (Lullula arborea) 0 bis +2 Heidelerche (Lullula arborea) 0 bis +2

Schwarzstorch (Ciconia nigra) 0 bis +2 Schwarzstorch (Ciconia nigra) 0 bis +2

Frauenschuh (Cypripedium calceolus) 0 bis +2 Großes Mausohr (Myotis myotis) 0 bis +2

6 (sehr hoch)

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea te-leius)

0 bis +2 Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) 0 bis +2

Große Moosjungfer(Leucorrhinia pectoralis) 0 bis +2 Heldbock (Cerambyx cerdo) 0 bis +2

Gelbbauchunke (Bombina variegata) 0 bis +2 Gelbbauchunke (Bombina variegata) 0 bis +2

Kiebitz (Vanellus vanellus) 0 bis +2 Kiebitz (Vanellus vanellus) 0 bis +2

Fischotter (Lutra lutra) 0 bis +2 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) 0 bis +2

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) 0 bis +2 Teichfledermaus (Myotis dasycneme) 0 bis +2

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 0 bis +2 Fischotter (Lutra lutra) 0 bis +2

Teichfledermaus (Myotis dasycneme) 0 bis +2 Frauenschuh (Cypripedium calceolus) 0 bis +2

7 (extrem hoch)

Apollofalter (Parnassius apollo) 0 bis +2 Eremit (Osmoderma eremita) 0 bis +2

Eremit (Osmoderma eremita) * 0 bis +2 Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) 0 bis +2

Heldbock (Cerambyx cerdo) 0 bis +2 Sumpfohreule (Asio flammeus) 0 bis +2

Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) 0 bis +2 Wachtelkönig (Crex crex) 0 bis +2

Sumpfohreule (Asio flammeus) 0 bis +2 Wiedehopf (Upupa epops) 0 bis +2

Wachtelkönig (Crex crex) 0 bis +2 Feldhamster (Cricetus cricetus) 0 bis +2

Wiedehopf (Upupa epops) 0 bis +2 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 0 bis +2

Feldhamster (Cricetus cricetus) 0 bis +2

Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) 0 bis +2

Luchs (Lynx lynx) 0 bis +2

Wolf (Canis lupus) * 0 bis +2

* prioritäre Art 1) Aggregationsvorschrift je nach Einstufung der Objektebene (für die FFH-Arten wurde hier der Erhaltungszustand in der jeweiligen biogeografischen Region Deutschlands angegeben. Grün = günstig; gelb = ungünstig-unzureichend; rot = un-günstig-schlecht. Für die Vogelarten liegt der Erhaltungszustand nicht vor, daher wurde für diese die Einstufung der Typebene herangezogen. Grün entspricht dabei den Werten 1 bis 3; gelb = 4 bis 5 und rot = 6-7.)

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 14

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 189

Anhang 14: Beispielhafte Skalenzuordnung für das Beeinträchtigungskriterium „Verlust von LRT-Fläche“

Skalie-rungsstufe

Vielfache der OW

Klasse 1 der Orientierungswerte

Klasse 2 der Orientierungswerte

Klasse 3 der Orientierungswerte

Klasse 4 der Orientierungswerte

Klasse 5 der Orientierungswerte

Klasse 6a der Orientierungswerte

Klasse 6b der Ori-entierungs-werte

(OW=10 m²)1) (OW=25 m²) (OW=50 m²) (OW=100 m²) (OW=250 m²) (OW = 500 m²) (OW = 0,5 ha)

Verlust von LRT-Fläche (in m²)

Verlust von LRT-Fläche (in ha)

1 ≥ OW - 5 ≥ 10 - 50 ≥ 25 - 125 ≥ 50 - 250 ≥ 100 - 500 ≥ 250 - 1250 ≥ 500 - 2500 ≥ 0,5 - 2,5

2 > 5 - 10 > 50 - 100 > 125 - 250 > 250 - 500 > 500 - 1000 > 1250 - 2500 > 2500 - 5000 > 2,5 - 5

3 > 10 - 20 > 100 - 200 > 250 - 500 > 500 - 1000 > 1000 - 2000 > 2500 - 5000 > 5000 - 10000 > 5 - 10

4 > 20 - 40 > 200 - 400 > 500 - 1000 > 1000 - 2000 > 2000 - 4000 > 5000 - 10000 > 10000 - 20000 > 10 - 20

5 > 40 - 60 > 400 - 600 > 1000 - 1500 > 2000 - 3000 > 4000 - 6000 > 10000 - 15000 > 20000 - 30000 > 20 - 30

6 > 60 - 100 > 600 - 1000 > 1500 - 2500 > 3000 - 5000 > 6000 - 10000 > 15000 - 25000 > 30000 - 50000 > 30 - 50

7 > 100

> 1000 > 2500 > 5000 > 10000 > 25000 > 50000 > 50

Beispiele

1210 Einjährige Spülsäume

1340* Salzwiesen im Bin-nenland

2160 Dünen mit Hippophae rhamnoides

2190 Feuchte Dünentäler

3160 Dystrophe Seen und Teiche

6110* Lückige basophile o-der Kalk-Pionierrasen

6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen

7110* Lebende Hochmoore

7220* Kalktuffquellen

6120* Trockene, kalkreiche Sandrasen

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)

7230 Kalkreiche Niedermoore

2120 Weißdünen mit Strand-ha-fer Ammophila arenaria

4010 Feuchte Heiden des nord-atlantischen Raumes mit Erica tetralix

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen

8150 Kieselhaltige Schutthal-den der Berglagen Mitteleuro-pas

6430 Feuchte Hochstau-denfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

6520 Berg-Mähwiesen

91D0* Moorwälder

2310 Trockene Sandhei-den mit Calluna und Ge-nista [Dünen im Binnen-land]

6210 Naturnahe Kalk- Tro-ckenrasen und deren Ver-buschungsstadien (Festuco-Brometalia)

9180* Schlucht- und Hangmischwälder

91E0* Auenwälder mit Al-nus glutinosa und Fraxi-nus excelsior

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranuncu-lion fluitantis und des Cal-litricho-Batrachion

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchen-wald (Cephalanthero-Fa-gion)

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

9110 Hainsimsen-Buchen-wald (Luzulo-Fagetum)

9130 Waldmeister-Buchen-wald (Asperulo-Fagetum)

1130 Ästuarien

1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt

1110 Sandbänke mit nur schwacher ständi-ger Überspülung durch Meerwasser

Die Klassenzuordnungen 1 bis 6b der LRT sind der Publikation LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) zu entnehmen. In der vorliegenden Tabelle wurden beispielhaft verschiedene LRT der Klassenstufen dargestellt. OW = Orientierungswerte der Stufe I gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007). *= prioritärer LRT

1) Der Orientierungswert von 10 m² wird für das vorliegende Bewertungssystem hilfsweise angenommen, um eine Differenzierung für LRT der Klasse 1 zu erreichen. Ausgenommen sind hier jedoch Totalverluste, die automatisch in die Skalierungsstufe 7 einzuordnen sind.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 15

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 190

Anhang 15: Beispielhafte Skalenzuordnung für das Beeinträchtigungskriterium „Verlust relevanter Habitatflächen“ von Arten

1 ≥ OW - 5 ≥ 10 - 50 ≥ 40 - 200 ≥ 400 - 2000 ≥ 160 - 800 ≥ 1600 - 8000 ≥ 640 - 3200 ≥ 6400 - 32000

2 > 5 - 10 > 50 - 100 > 200 - 400 > 2000 - 4000 > 800 - 1600 > 8000 - 16000 > 3200 - 6400 > 32000 - 64000

3 > 10 - 20 > 100 - 200 > 400 - 800 > 4000 - 8000 > 1600 - 3200 > 16000 - 32000 > 6400 - 12800 > 64000 - 128000

4 > 20 - 40 > 200 - 400 > 800 - 1600 > 8000 - 16000 > 3200 - 6400 > 32000 - 64000 > 12800 - 25600 > 128000 - 256000

5 > 40 - 60 > 400 - 600 > 1600 - 2400 > 16000 - 24000 > 6400 - 9600 > 64000 - 96000 > 25600 - 38400 > 256000 - 384000

6 > 60 - 100 > 600 - 1000 > 2400 - 4000 > 24000 - 40000 > 9600 - 16000 > 96000 - 160000 > 38400 - 64000 > 384000 - 640000

7 > 100 > 1000 > 4000 > 40000 > 16000 > 160000 > 64000 > 640000

Kleine Hufeisennase (6d)

Mopsfledermaus (6d)

Rotbauchunke (6e)

Gelbbauchunke (6e)

Skalierungs-

stufe

Klasse 1 der

Orientierungswerte Klasse 2 der Orientierungswerte Klasse 3 der Orientierungswerte Klasse 4 der Orientierungswerte

(OW=10 m²) 1) (OW=40 m²) (OW=400 m²) (OW=160 m²) (OW=1600 m²) (OW = 640 m²) (OW = 6400 m²)

Vielfache der OW

Verlust relevanter Habitatfläche (in m²)

Beispiele

Vierzähnige

Windelschnecke (4)

Dunkler Wiesenknopf-

Ameisenbläuling (4)

Bekassine (4) Spanische Flagge (7a) Alpenschneehuhn (6b) Großer Feuerfalter

(7a)

Auerhuhn (6b)

Schmetterlinge VogelartenWeichtiere Schmetterlinge Vogelarten Schmetterlinge Vogelarten

Blaukehlchen (6a) Käfer Bienenfresser (6b) Birkhuhn (6b)

Schmale

Windelschnecke (4)

Skabiosen-

Scheckenfalter (4)

Brachpieper (4) Heldbock (5) Gänsesäger (2b) Käfer Dreizehenspecht (4)

Braunkehlchen (6a) Reptilien Großer Brachvogel (4) Hirschkäfer (5) Grauspecht (4)

Eisvogel (2b) Raubwürger (6b) Kammmolch (6e) Singschwan (2b)

Drosselrohrsänger (2b) Europäische

Sumpfschildkröte (6e)

Haselhuhn (6b) AmphibienBauchige

Windelschnecke (4)

Heller Wiesenknopf-

Ameisenbläuling (4)

Wachtelkönig (4) Sumpfohreule (6d)

Flussperlmuschel (2a) Libellen Halsbandschnäpper Wendehals (6a) Weißrückenspecht (4)

Zierliche

Tellerschnecke (2a)

Blauschillernder

Feuerfalter (4)

Flussuferläufer (2b) Rohrdommel (2b) Sperlingskauz (4)

Grauammer (6a)

Kranich (6b)

Übrige Tiergruppen Helm-Azurjungfer (2b) Kiebitz (4)

Steinkrebs (2a)

Gemeine

Flussmuschel (2a)

Grüne Keiljungfer (2b) Heidelerche (6a) Wiedehopf (6b) Säugetiere

Große Moosjungfer (2b) Kampfläufer (4)

Vogel-Azurjungfer (2b) Kleines Sumpfhuhn (2b)

Käfer Knäkente (2b) Bechsteinfledermaus (4)

Säugetiere Teichfledermaus (6c)

Mittelspecht (4) Biber (2b)

Neuntöter (6a)

Ortolan (6a)

Pfeifente (2b)

Eremit (5) Kolbenente (2b) Wimperfledermaus (6d)

Alpenbock (5) Mittelsäger (1/2b) Großes Mausohr (6d)

Rotschenkel (4)

Säbelschnäbler (2b)

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 15

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 191

Fortsetzung Anhang 15

Die Klassenzuordnungen der Arten sind der Publikation LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) zu entnehmen oder entsprechend abzuleiten. In der vorliegenden Tabelle wurden beispielhaft verschiedene Arten der Klassenstufen 1 bis 4 dargestellt; OW = Orientierungswerte der Stufe I gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007). Die Zahlenangaben in den Klammern hinter den Arten sind die Typuszuordnungen, die gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) für die Anwendung der OW zu berücksichtigen sind. Diese sind im vorliegenden Bericht im Anhang 16 näher erläutert. 1) Der Orientierungswert von 10 m² wird für das vorliegende Bewertungssystem hilfsweise angenommen, um eine Differenzierung für die Habitate der Arten der Klasse 1 zu erreichen. Ausgenommen sind dabei jedoch Totalverluste der Habitate der Arten Klasse 1, die automatisch in Klasse 7 einzuordnen sind.

(OW=10 m²) 1) (OW=40 m²) (OW=400 m²) (OW=160 m²) (OW=1600 m²) (OW = 640 m²) (OW = 6400 m²)

Skalierungs-

stufeVielfache der OW

Klasse 1 der

Orientierungswerte Klasse 2 der Orientierungswerte Klasse 3 der Orientierungswerte Klasse 4 der Orientierungswerte

Uferschnepfe (4)

Zaunammer (6a)

Ziegenmelker (6b)

Zippammer (6a)

Zwergdommel (2b)

Zwergschnäpper (4)

Sperbergrasmücke (6a)

Steinschmätzer (4)

Tüpfelsumpfhuhn (2b)

Beispiele

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 15

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 192

Fortsetzung Anhang 15: Beispielhafte Skalenzuordnung für das Beeinträchtigungskriterium „Verlust relevanter Habitatflächen“ von Arten

Die Klassenzuordnungen der Arten sind der Publikation LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) zu entnehmen bzw. entsprechend abzuleiten. In der vorliegenden Tabelle wurden beispielhaft verschiedene Arten der Klassenstufen 5 bis 8 dargestellt; OW = Orientierungswerte der Stufe I gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007). Die Zahlenangaben in den Klammern hinter den Arten sind die Typuszuordnungen, die gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) für die Anwendung der OW zu berücksichtigen sind. Diese sind im vorliegenden Bericht im Anhang 16 näher erläutert.

1 ≥ OW - 2 ≥ 2,6 - 5,2 ≥ 10 - 20 ≥ 40 - 80 ≥ 160 - 320

2 > 2 - 5 > 5,2 - 13 > 20 - 50 > 80 - 200 > 320 - 800

3 > 5 - 10 > 13 - 26 > 50 - 100 > 200 - 400 > 800 - 1600

4 > 10 - 20 > 26 - 52 > 100 - 200 > 400 - 800 > 1600 - 3200

5 > 20 - 30 > 52 - 78 > 200 - 300 > 800 - 1200 > 3200 - 4800

6 > 30 - 50 > 78 - 130 > 300 - 500 > 1200 - 2000 > 4800 - 8000

7 > 50 > 130 > 500 > 2000 > 8000

Skalierungs-

stufe

Beispiele

Vogelarten

Klasse 8 der

Orientierungswerte

(OW=160 ha) (OW = 2,6 ha) (OW=10 ha) (OW=40 ha)

Vielfache der

OW

Klasse 5 der

Orientierungswerte

Klasse 6 der

Orientierungswerte

Klasse 7 der

Orientierungswerte

Verlust relevanter Habitatfläche (in ha)

Säugetiere

Flussseeschwalbe (2b) Baumfalke (6c) Fischadler (6d) Kegelrobbe (1)

Kornweihe (6d) Brandseeschwalbe (1) Seeadler (6d) Seehund (1)

Nachtreiher (2b) Küstenseeschwalbe (1) Steinadler (6d) Schweinswal (1)

Purpurreiher (2b) Lachseeschwalbe (1/6d) Wanderfalke (6d)

Säugetiere

Schwarzspecht (4) Schreiadler (6c) Luchs (6b)

Weißbartseeschwalbe

(2b)

Schwarzmilan (6c)

Trauerseeschwalbe (2b) Schwarzkopfmöwe (1/2b)

Rohrweihe (6d) Rotmilan (6c)

Wespenbussard (6d)

Schwarzstorch (6d)

Säugetiere Uhu (6d)

Wiesenweihe (6d)

Zwergseeschwalbe (1)

Fischotter (2b) Weißstorch (6d)

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 16

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 193

Anhang 16: Für die Anwendung der Orientierungswerte zu berücksichtigende Typuszuordnungen der Arten gemäß Lambrecht & Trautner (2007)

Habitattypen Anwendung der OW für folgende Habitatkonstellationen:

Typ 1 Großräumige Habitate des Meeres und Küstenbe-reiches

Teilhabitate mit allgemeiner Bedeutung und i.d.R. fakultativer Nutzung

Typ 2 Habitate der Still- und Fließgewässer

2a ausschließlich (oder artbezogen mit Ausnahme ei-ner ggf. vorhandenen Dispersionsphase fast aus-schließlich) aquatische Habitate

Bei Arten mit mehr oder weniger einheitlichen Habitaten: Ge-samthabitat; für Arten die größere Bereiche fakultativ nutzen, ist die Anwendung auf diese beschränkt

2b Habitatkomplexe aus Gewässer und (artbezogen zumindest in einzelnen Lebensabschnitten genutz-ten) i.d.R. gewässernahen Strukturen der Verlan-dungszonen, Ufer und Aue

Gesamthabitat (Ausnahme: direkte Betroffenheit der FS, sofern die

strukturellen Gegebenheiten eng limitiert sind oder ein bestimmter Be-reich tradiert wird)

Typ 3 Weiträumige Habitatkonstellation Binnengewässer - Meer

Habitate mit fakultativer Nutzung, für die keine spezielle Be-deutung belegt oder zu erwarten ist

Typ 4 Habitate mit weitgehend homogener Struktur Gesamthabitat

(Ausnahme: wenn es sich um inhomogene Habitatstrukturen handelt z. B. mit Konzentration der funktional bedeutsamen FS auf kleinem Raum, ist fallweise eine Einstufung in Typ 6a oder 6b vorzunehmen.)

Typ 5 Habitate mit essenziellen Kleinstrukturen (außer-halb von Gewässern)

Gebiete, die derzeit nicht für die Reproduktion nutzbarer, aber im Zuge der längerfristigen Entwicklung diesbezüglich relevanter Flächen

Typ 6 Habitatkonstellation mit strukturell stark differieren-den Teilhabitaten

6a in meist kleinräumigen Biotopkomplexen Nahrungshabitat (beispielsweise wenn die FS der limitierende Fak-

tor ist; sind jedoch die Nahrungshabitate die limitierenden Faktoren, ist der Verlust der FS evtl. als unerheblich einzustufen)

6b in meist großräumigen Biotopkomplexen bei räum-lich direkt zusammenhängenden Teilhabitaten und vielfältiger Nutzung spezieller Strukturen / Straten

Gesamthabitat (Bereiche mit speziellen Habitatfunktionen sind von

der Anwendung der OW ausgenommen)

6c räumlich nicht zwingend direkt zusammenhän-gende und wenig spezifische / limitierte Teilhabitate in großräumigem Kontext (Arten mit großem Akti-onsradius bzw. relativ hoher Flexibilität)

Gesamthabitat (Ausnahme: wenn nur ein geringes Angebot eines

wesentlichen Teilhabitats vorliegt); Habitate können auch außerhalb des Natura 2000-Gebietes liegen

6d räumlich nicht zwingend direkt zusammenhän-gende, aber zumindest zum Teil sehr spezifische / limitierte Teilhabitate bzw. Arten mit großem Akti-onsradius, aber relativ geringer Flexibilität

Nahrungshabitat

(Ausnahme: qualitativ hochwertigsten Flächen sind beispielsweise ausgenommen. Schwarzstorch, i.d.R. sind die Nahrungsflächen limi-tierender als die zur Brut geeigneten Flächen); Habitate können auch außerhalb des Natura 2000-Gebietes liegen

6e Habitatkonstellation mit periodischen Wanderungen der Arten zwischen speziellen Teilhabitaten (hier nur bodengebundene Arten)

Landhabitat (ohne Laichgewässer)

Typ 7 Sonstige Fälle

7a kleinflächige, häufig einer raschen Raum-Zeit-Dy-namik unterworfene Habitatpatches in großen Landschaftsausschnitten (besiedelt von r-Strate-gen)

Gesamthabitat

Dargestellt ist eine modifizierte Zusammenfassung der Angaben in LAMBRECHT & TRAUTNER (2007); für detaillierte Erläuterungen

s. LAMBRECHT & TRAUTNER (2007); FS = Fortpflanzungsstätte, OW = Orientierungswerte

Page 204: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 17

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 194

Anhang 17: Skalierung des „Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index“

Skalierung der Wertstufe

Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index (PSI) gemäß DIERSCHKE &

BERNOTAT (2012)

1 PSI 8 (sehr gering) oder PSI 9 (extrem gering)

2 PSI 7 (gering)

3 PSI 6 (relativ gering)

4 PSI 5 (durchschn.)

5 PSI 4 (relativ hoch)

6 PSI 3 (hoch)

7 PSI 1 (extrem hoch), PSI 2 (sehr hoch)

Page 205: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung

nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 18

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 195

Anhang 18: Skalierung verschiedener Arten gemäß des Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (PSI) von DIERSCHKE & BERNOTAT (2012)

1) gemäß Dierschke & Bernotat (2012)

1 8 und 9 - -

2 7 Schmetterlinge Großer Feuerfalter

Apollofalter Hel. Wiesenk.-Ameisenbl.

Blauschill. Feuerfalter Quendel-Ameisenbläuling

Dkl. Wiesenk.-Ameisenbl. Skabiosen-Scheckenfalter

Eschen-Scheckenfalter

Asiatische Keiljungfer Helm-Azurjungfer

Gekielte Smaragdlibelle Östliche Moosjungfer

Große Moosjungfer Sibirische Winterlibelle

Grüne Keiljungfer Vogel-Azurjungfer

Grüne Mosaikjungfer Zierliche Moosjungfer

Eremit

Hirschkäfer

Heldbock

Amphibien Kleiner Wasserfrosch

Gelbringfalter

Schwarzer Apollofalter

Wald-Wiesenvögelchen

Geburtshelferkröte Laubfrosch

Kammmolch Moorfrosch

Knoblauchkröte Springfrosch

Kreuzkröte Wechselkröte

Mauereidechse

Zauneidechse

Baumschläfer

Feldhamster

Haselmaus

Waldbirkenmaus

Weichtiere Flussperlmuschel

Gelbbauchunke

Rotbauchunke

Östl. Smaragdeidechse

Schlingnatter

Westl. Smaragdeidechse

Biber Weißrandfledermaus

Großer Abendsegler Wildkatze

Kleinabendsegler Zwergfledermaus

Rauhautfledermaus

Amphibien Alpensalamander

Äskulapnatter

Würfelnatter

Bechsteinfledermaus Luchs

Braunes Langohr Mopsfledermaus

Breitflügelfledermaus Nordfledermaus

Fischotter Teichfledermaus

Fransenfledermaus Wasserfledermaus

Graues Langohr Wimperfledermaus

Großes Mausohr Wolf

Kleine Bartfledermaus

Amphibien (Grottenolm)

Reptilien Europ. Sumpfschildkröte

Braunbär Kleine Hufeisennase

Große Bartfledermaus Langflügelfledermaus

Große Hufeisennase Schweinswal

Kegelrobbe

PSI 1)

Schmetterlinge

4

Käfer

Libellen

Schmetterlinge

3 6

5

Säugetiere

Reptilien

Artname

Amphibien

7

Reptilien

Säugetiere

6

5

Säugetiere

1, 2

3

4

Reptilien

Säugetiere

Amphibien

Skalierung Artengruppe

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 19

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 196

Anhang 19: Skalierung der deutschen Brutvogelarten gemäß des Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (PSI) von DIERSCHKE & BERNOTAT (2012)

Skalierung

PSI gemäß

Dierschke &

Bernotat (2012)

1 8 oder 9 -

2 7 -

3 6 Sommergoldhähnchen Wintergoldhähnchen Zaunkönig Zilpzalp

Alpenbraunelle Bluthänfling Feldschwirl Gelbspötter Haubenmeise Kuckuck Ringeltaube Singdrossel Sumpfrohrsänger Wachtelkönig

Amsel Braunkehlchen Feldsperling Gimpel Hausrotschwanz Mehlschwalbe Rohrammer Sperbergrasmücke Tannenmeise Waldbaumläufer

Bachstelze Buchfink Fichtenkreuzschnabel Girlitz Haussperling Mittelspecht Rohrschwirl Sperlingskauz Teichrohrsänger Waldlaubsänger

Bartmeise Buntspecht Fitis Goldammer Heckenbraunelle Mönchsgrasmücke Rotkehlchen Sprosser Trauerbachstelze Wasseramsel

5 Baumpieper Dorngrasmücke Gartenbaumläufer Grauschnäpper Hohltaube Nachtigall Schilfrohrsänger Star Trauerschnäpper Weidenmeise

Berglaubsänger Drosselrohrsänger Gartengrasmücke Grünfink Klappergrasmücke Neuntöter Schlagschwirl Steinschmätzer Tüpfelsumpfhuhn Wiesenpieper

Beutelmeise Eisvogel Gartenrotschwanz Grünlaubsänger Kleiber Rauchschwalbe Schleiereule Stieglitz Uferschwalbe Wiesenschafstelze

Birkenzeisig Erlenzeisig Gebirgsstelze Grünspecht Kohlmeise Rebhuhn Schwanzmeise Stockente Wacholderdrossel Zaunammer

Blaumeise Feldlerche Gelbkopf-Schafstelze Halsbandschnäpper Kolbenente Ringdrossel Schwarzkehlchen Sumpfmeise Wachtel Zwergschnäpper

Alpenschneehuhn Blaukehlchen Flussregenpfeifer Heidelerche Löffelente Pirol Schneesperling Steinrötel Waldwasserläufer

Baumfalke Brachpieper Gänsesäger Höckerschwan Mauerläufer Rabenkrähe Schwarzhalstaucher Teichhuhn Wasserralle

Bekassine Bruchwasserläufer Grauammer Karmingimpel Misteldrossel Raubwürger Schwarzspecht Türkentaube Wendehals

Bergente Dohle Graugans Kernbeißer Mittelsäger Raufußkauz Seggenrohrsänger Turmfalke Wiedehopf

Bergpieper Dreizehenspecht Grauspecht Kleines Sumpfhuhn Moorente Reiherente Sperber Turteltaube Zippammer

Bienenfresser Eichelhäher Haselhuhn Kleinspecht Nebelkrähe Rohrweihe Spießente Waldkauz Zitronenzeisig

Birkhuhn Elster Haubenlerche Knäkente Orpheusspötter Schellente Steinhuhn Waldohreule Zwergtaucher

Blässhuhn Felsenschwalbe Haubentaucher Krickente Ortolan Schnatterente Steinkauz Waldschnepfe

Alpendohle Habicht Löffler Rothalstaucher Schwarzstorch Uhu Ziegenmelker

Alpensegler Habichtskauz Mauersegler Rotkopfwürger Seeregenpfeifer Wanderfalke Zwergdommel

Auerhuhn Heringsmöwe Mäusebussard Rotmilan Singschwan Weißbart-Seeschwalbe Zwergseeschwalbe

Brandgans Kampfläufer Mittelmeermöwe Rotschenkel Steinwälzer Weißflügel-Seeschwalbe

Dreizehenmöwe Kiebitz Nachtreiher Saatkrähe Sturmmöwe Weißrückenspecht

Eiderente Kolkrabe Ohrentaucher Säbelschnäbler Sumpfohreule Weißstorch

Fischadler Kormoran Pfeifente Sandregenpfeifer Tafelente Weißwangengans

Flussuferläufer Kornweihe Purpurreiher Schwarzkopfmöwe Tannenhäher Wespenbussard

Graureiher Lachmöwe Rohrdommel Schwarzmilan Trauerseeschwalbe Wiesenweihe

Alpenstrandläufer Goldregenpfeifer Mantelmöwe Steinadler Uferschnepfe

Austernfischer Großer Brachvogel Raubseeschwalbe Steppenmöwe Zwergmöwe

Basstölpel Großtrappe Schelladler Tordalk

Brandseeschwalbe Kranich Schreiadler Triel

Eissturmvogel Küstenseeschwalbe Seeadler Trottellumme

Flussseeschwalbe Lachseeschwalbe Silbermöwe

7 1, 2

Deutsche Brutvogelarten

4

5 4

6 3

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 20

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 197

Anhang 20: Beispielhafte Verschneidung des Naturschutzfachlichen Wertindex der Arten mit dem Po-pulationsbiologischen Sensitivitätsindex (PSI)

Populationsbiologischer Sensitvitäts-Index (PSI) gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT (2012)

PSI = 8 oder 9

PSI = 7 PSI = 6 PSI = 5 PSI = 4 PSI = 3 PSI = 1 oder 2

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsch

utz

fach

lich

er

We

rtin

dex

1

(se

hr

ge

rin

g)

1 1 1 1 1 2 3

2

(ge

rin

g)

1 1 1

Mit-telspecht, Neuntöter, Teichrohr-

sänger

Zwergfle-dermaus 3 4

3

(mä

ßig

)

1 1 1 Feldlerche 3

Rotmilan, Fransen-fle-

dermaus 5

4

(mit

tel)

1 1 2 Zaun-

eidechse 4 Großes Mau-

sohr 6

5

(ho

ch

)

1

Großer Feuer-falter

3 Kamm-molch 5 6 6

6

(se

hr

ho

ch

)

2 3

Dunkler Wie-senknopf-

Ameisen-bläu-ling

Kreuzkröte

Schling-natter,

Heide-ler-che

Schwarz-storch 7

7

(ex

tre

m h

oc

h)

3 4

Heller Wiesen-knopf-Amei-senbläuling,

Große Moosjungfer

6 Gelb-

bauchunke

Kiebitz, Bechsteinfle-

dermaus, Fischotter,

Mopsfleder-maus, Teich-fledermaus

7

8

(ex

trem

ho

ch

+)

4 5

Apollofalter, Eremit,

Heldbock

Feld-hamster, Wachtel-

könig

Flussperl-muschel,

Wiedehopf

Luchs, Sumpfohr-eule, Wolf

Kleine Hufei-

sennase

9

(ex

trem

ho

ch

++)

5 6 6 7 7 7 7

Populationsbiologischer Wertindex (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

Für die Einstufungen wurden die Arten gemäß Roter Liste Hessen (kontinentale biogeografische Region) eingestuft. Zudem wurde

der Erhaltungszustand B auf der Objektebene angenommen. Die Ergebnisse einer Einstufung mit Erhaltungszustand A oder C

auf der Objekteben können Anhang 21 entnommen werden.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 21

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 198

Anhang 21: Populationsbiologischer Wertindex verschiedener Arten (Bundesland Hessen (kontinen-tale biogeografische Region) in Abhängigkeit ihres Erhaltungszustandes im Projektgebiet

* = prioritäre Art

Populationsbiologischer Wertindex

(EHZ = C) Populationsbiologischer Wertindex

(EHZ = B) s. Anhang 20 Populationsbiologischer Wertindex

(EHZ = A)

1 (sehr

gering)

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Feldlerche (Alauda arvensis)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) Neuntöter (Lanius collurio) Teichrohrsänger (Acrocephalus scir-paceus) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) Neuntöter (Lanius collurio) Teichrohrsänger (Acrocephalus scir-paceus)

2 (gering)

Zauneidechse (Lacerta agilis) Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Feldlerche (Alauda arvensis) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Mittelspecht (Dendrocopos medius) Neuntöter (Lanius collurio) Teichrohrsänger (Acrocephalus scir-paceus)

3 (mäßig)

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Kammmolch (Triturus cristatus) Rotmilan (Milvus milvus)

Zauneidechse (Lacerta agilis)

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Feldlerche (Alauda arvensis) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

4 (mittel)

Großes Mausohr (Myotis myotis) Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Ma-culinea teleius)

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Rotmilan (Milvus milvus) Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Kammmolch (Triturus cristatus)

Zauneidechse (Lacerta agilis)

5 (hoch)

Apollofalter (Parnassius apollo) Heidelerche (Lullula arborea) Heldbock (Cerambyx cerdo) Kreuzkröte (Bufo calamita) Schlingnatter (Coronella austriaca)

Großes Mausohr (Myotis myotis) Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Ma-culinea teleius) Kreuzkröte (Bufo calamita)

Apollofalter (Parnassius apollo) Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Heldbock (Cerambyx cerdo) Kammmolch (Triturus cristatus) Rotmilan (Milvus milvus)

6 (sehr hoch)

Eremit (Osmoderma eremita) * Flussperlmuschel (Margaritifera margariti-fera) Gelbbauchunke (Bombina variegata) Kiebitz (Vanellus vanellus) Schwarzstorch (Ciconia nigra) Wachtelkönig (Crex crex) Wiedehopf (Upupa epops) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Feldhamster (Cricetus cricetus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Teichfledermaus (Myotis dasycneme)

Apollofalter (Parnassius apollo) Eremit (Osmoderma eremita) * Heldbock (Cerambyx cerdo) Gelbbauchunke (Bombina variegata) Schlingnatter (Coronella austriaca) Heidelerche (Lullula arborea) Schwarzstorch (Ciconia nigra) Wachtelkönig (Crex crex) Feldhamster (Cricetus cricetus)

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) Eremit (Osmoderma eremita) *

Flussperlmuschel (Margaritifera mar-garitifera) Kreuzkröte (Bufo calamita) Schlingnatter (Coronella austriaca) Heidelerche (Lullula arborea) Großes Mausohr (Myotis myotis)

7 (extrem hoch)

Sumpfohreule (Asio flammeus) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Luchs (Lynx lynx) Wolf (Canis lupus) *

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Luchs (Lynx lynx) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Teichfledermaus (Myotis dasycneme) Fischotter (Lutra lutra) Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) Kiebitz (Vanellus vanellus) Sumpfohreule (Asio flammeus) Wiedehopf (Upupa epops) Wolf (Canis lupus) *

Gelbbauchunke (Bombina variegata) Kiebitz (Vanellus vanellus) Schwarzstorch (Ciconia nigra) Sumpfohreule (Asio flammeus) Wachtelkönig (Crex crex) Wiedehopf (Upupa epops) Bechsteinfledermaus (Myotis bech-steinii) Feldhamster (Cricetus cricetus) Fischotter (Lutra lutra) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Luchs (Lynx lynx) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Teichfledermaus (Myotis dasycneme) Wolf (Canis lupus) *

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 22

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 199

Anhang 22: Formblatt für die Bewertung der Lebensraumtypen (LRT) des Anhang I der FFH-RL im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung

Variantenbezeichnung:

Durch das Vorhaben betroffener LRT des Anhang I der FFH-RL:

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang I

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP); (unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Ver-

minderung bzw. Schadensbegrenzung)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung des im Natura 2000-Gebiet nach den Er-haltungszielen geschützten LRT wird ausgelöst.

ja nein

(wenn ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für den LRT

2.1 Einstufung der Typebene

Kriterien Skalierung der

Wertstufe Kategorien

Biotoptypen-Code:

a) Gefährdung der Biotoptypen des LRT (Deutschland) s. Kapitel C 1.1

RIECKEN et al. (2006)

1 * = derzeit keine Gefährdung erkennbar

3 V = Vorwarnliste

5 3 = gefährdet

5,5 2-3

6 2 = stark gefährdet; R = rare

6,5 1 -2

7 1 = von vollständiger Vernichtung bedroht; 0 = vollständig vernichtet

b) Häufigkeit/Seltenheit des LRT in den FFH-Gebieten Deutschlands: Gesamtbestand des LRT in Deutschland s. Kapitel C 1.2

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007)

1 > 128.000 ha

2 > 32.000 - 128.000 ha

3 > 8.000 - 32.000 ha

5 > 2.000 - 8.000 ha

6 > 500 - 2.000 ha

7 > 125 - 500 ha

c) Erhaltungszustand in der relevanten bio-ge-ografischen Region (Europa) s. Kapitel C 1.3

http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9

1 günstig (grün)

5 ungünstig-unzureichend (gelb)

7 ungünstig-schlecht (rot)

alpin atlantisch kontinental

d) Erhaltungszustand in der relevanten bio-ge-ografischen Region (Deutschland) s. Kapitel C 1.3

http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9

1 günstig (grün)

5 ungünstig-unzureichend (gelb)

7 ungünstig-schlecht (rot)

alpin atlantisch kontinental

e) Regenerierbarkeit der Biotoptypen eines LRT s. Kapitel C 1.5

RIECKEN et al. (2006)

1 A = gut regenerierbar (bis 5 Jahre)

2 B = bedingt regenerierbar (etwa bis 15 Jahre)

4 S = schwer regenerierbar (15 bis 150 Jahre)

6 K = kaum regenerierbar (> 150 Jahre )

7 N = nicht regenerierbar ( in historischen Zeiträumen nicht möglich)

f) Mittelwert aus den Skalierungen der Wertstufen (Angabe mit einer Nachkommastelle)

g) Kennzeichnung als prioritär * s. Kapitel C 1.8

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

ja (wenn ja, dann +1,0 und Kenn-

zeichnung * mitführen) nein

h) Summe aus Mittelwert und den Zuschlägen

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 22

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 200

i) Typebene

(Rundung von 2.1h auf eine ganze Zahl) (minimaler Wert 1, maximaler Wert 7)

2.2 Berücksichtigung der Objektebene (s. Kapitel C 2)

Kriterien Einstufung Kategorien

a) Erhaltungszustand in der relevanten bio-geo-grafischen Region Deutschlands

http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9

alpin atlantisch kontinental

grün = günstig gelb = ungünstig-unzureichend rot = ungünstig-schlecht grau = unbekannt

b) Einstufung der Objektebene (Erhaltungszustand (EHZ) des LRT im Schutzgebiet; liegen verschiedene EHZ für mehrere Vorkommen des LRT vor, sind diese zu ei-nem EHZ zu aggregieren)

Einstufung gemäß LANA (2001), SACHTELEBEN & BEHRENS (2010), SCHNITTER et al. (2006)

A

B

C

-

A = hervorragend B = gut C = mittel bis schlecht - = unbekannt

c) Aggregationsvorschrift

(Zu- bzw. Abschlag zur Einstufung der Typebene) +2 +1 0 -1

Aggregationsvorschriften (s. Kapitel D 2.1.3)

2.2.b) A B C

2.2.a)

c) +1 +2 +/-0 +1 -1 +/-0

2.3 Ermittlung des Naturschutzfachlichen Wertindex

a) Einstufung der Typebene

(Eintragen des Wertes von 2.1 i)

b) Aggregation (Eintragen des Wertes von 2.2 c)

c) Naturschutzfachlichen Wertindex für den LRT (Summe aus 2.3a + 2.3b)

(minimaler Wert = 1; maximaler Wert = 9)

3. Einstufung der Beeinträchtigung für den LRT (s. Kapitel C 3.1)

Kriterien Skalierungsstufe Kategorien

Verlust von LRT-Fläche s. Kapitel C 3.1.1

In der FFH-VP wurde eine Erheblichkeit durch den Ver-lust von LRT-Fläche prognostiziert:

ArtN

(OW = Orientierungswert der Stufe I gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER)

2007)

1 ≥ OW – bis 5-fache des OW

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 2 > 5 – 10-fache des OW

3 > 10 – 20-fache des OW

Größe des LRT-Flächenverlustes: 4 > 20 – 40-fache des OW

Orientierungswert (OW) für den

LRT:

5 > 40 – 60 fache des OW

6 > 60 – 100-fache des OW

7 > 100-fache des OW

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 22

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 201

4. Konfliktschwere für ArtN und/oder ArtA

Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust von LRT-Fläche

Naturschutzfachlicher Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

LRT Eintragen des Wertes von 2.3 c:

Eintragen des Wertes von 3.:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium Verlust von LRT-Fläche ist die folgende Matrix anzuwenden. Dazu ist der, für den LRT ermittelte, Naturschutzfachliche Wertindex mit der Skalierungsstufe für den Verlust von LRT-Fläche in der Matrix zu verknüpfen. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

Skalierungsstufe für den Verlust von LRT-Fläche

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsc

hu

tzfa

ch

lic

he

r W

ert

ind

ex

1

(seh

r

geri

ng

)

1 1 2 2 3 3 4

2

(geri

ng

)

1 2 2 3 3 4 5

3

(mäß

ig)

2 2 3 3 4 5 5

4

(mit

tel)

2 3 3 4 5 5 6

5

(ho

ch

)

3 3 4 5 5 6 6

6

(seh

r

ho

ch

)

3 4 5 5 6 6 7

7

(extr

em

ho

ch

)

4 5 5 6 6 7 7

8

extr

em

ho

ch

+)

5 5 6 6 7 7 7

9

extr

em

ho

ch

++)

5 6 6 7 7 7 7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

Konfliktschwere

für den LRT Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierungsstufe:

5. Zusammenfassung

5.1 Konfliktschweren für den LRT (Gebietsschutz)

Verlust von LRT-Fläche Eintragen des Wertes von 4:

5.4 Zusatzbemerkungen: Die projektbedingten Wirkungen verursachen einen:

- vollständigen Verlust der LRT-Fläche: ja nein

- vollständigen Verlust des LRT als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes:

ja nein

- Beeinträchtigung eines prioritären LRT: ja nein

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 23

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 202

Anhang 23: Formblatt für die Bewertung der Tierarten des Anhang II und IV der FFH-RL im Rahmen der vergleichenden Alternativenprüfung

Variantenbezeichnung:

Durch das Vorhaben betroffene Tierart des Anhang II bzw. IV der FFH-RL:

Schutzstatus: FFH-RL-Anhang II FFH-RL-Anhang IV

(ArtN = Betrachtung der Art unter Aspekten des Natura 2000-Gebietsschutzes

ArtA = Betrachtung der Art unter artenschutzrechtlichen Aspekten )

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

(unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung bzw. Schadensbegrenzung)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Natura 2000-Gebiet nach den Er-haltungszielen geschützten Art wird ausgelöst.

ja ArtN nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst. ja ArtA nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene

Kriterien Skalierung der

Wertstufe Kategorien

a) Gefährdung (Deutschland) s. Kapitel C 1.1

Wirbellose: BINOT-HAFKE et al. (2011) Wirbeltiere: HAUPT et al. (2009)

1 * = ungefährdet

3 V = Vorwarnliste

5 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes

6 2 = stark gefährdet; R = extrem selten

7 1= vom Aussterben bedroht, 0 = ausgestorben oder ver-schollen

b) Gefährdung (Bundesland) s. Kapitel C 1.1

Rote Listen der Bundesländer

1 * = ungefährdet

3 V = Vorwarnliste

5 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes

Bundesland: 6 2 = stark gefährdet; R = extrem selten

7 1= vom Aussterben bedroht, 0 = ausgestorben oder ver-schollen

c) Häufigkeit/Seltenheit (Deutschland) s. Kapitel C 1.2

Wirbellose: BINOT-HAFKE et al. (2011) Wirbeltiere: HAUPT et al. (2009) bzw. aktuelle Fachliteratur

1 sh = sehr häufig

2 h = häufig

3 mh = mäßig häufig

5 s =selten

6 ss = sehr selten

7 es = extrem selten; ex = ausgestorben oder verschollen mit letztem Nachweis

d) Erhaltungszustand in der relevanten bio-ge-ografischen Region (Europa) s. Kapitel C 1.3

http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9

1 günstig (grün)

5 ungünstig-unzureichend (gelb)

7 ungünstig-schlecht (rot)

alpin atlantisch kontinental

e) Erhaltungszustand in der relevanten bio-ge-ografischen Region (Deutschland) s. Kapitel C 1.3

http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9

1 günstig (grün)

5 ungünstig-unzureichend (gelb)

7 ungünstig-schlecht (rot)

alpin atlantisch kontinental

f) Mittelwert aus den Skalierungen der Wertstufen (Angabe mit einer Nachkommastelle)

g) Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art s. Kapitel C 1.6

Wirbellose: BINOT-HAFKE et al. (2011) Wirbeltiere: HAUPT et al. (2009)

- in besonderem Maße verantwortlich !! ja (wenn ja, dann + 0,5) nein

- in hohem Maße verantwortlich ! ja (wenn ja, dann + 0,3) nein

- in besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich (!)

ja (wenn ja, dann + 0,5) nein

Page 213: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 23

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 203

h) Kennzeichnung als prioritär * s. Kapitel C 1.8

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

ja (wenn ja, dann +1,0 und Kenn-

zeichnung * mitführen) nein

i) Summe aus Mittelwert und den Zuschlägen

j) Typebene

(Rundung von 2.1i auf eine ganze Zahl) (minimaler Wert 1, maximaler Wert 7)

2.2 Berücksichtigung der Objektebene (s. Kapitel C 2)

Kriterien Einstufung Kategorien

a) Erhaltungszustand in der relevanten bio-geo-grafischen Region Deutschlands

http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9

alpin atlantisch kontinental

grün = günstig gelb = ungünstig-unzureichend rot = ungünstig-schlecht grau = unbekannt

b) Einstufung der Objektebene (Erhaltungszustand (EHZ) der Art im Schutz- oder

im Projektgebiet)

Einstufung gemäß LANA (2001), SACHTELEBEN & BEHRENS (2010), SCHNITTER et al. (2006)

A

B

C

-

A = hervorragend B = gut C = mittel bis schlecht - = unbekannt

c) Aggregationsvorschrift

(Zu- bzw. Abschlag zur Einstufung der Typebene) +2 +1 0 -1

Aggregationsvorschriften (s. Kapitel D 2.1.3)

2.2.b) A B C

2.2.a)

c) +1 +2 +/-0 +1 -1 +/-0

2.3 Ermittlung des Naturschutzfachlichen Wertindex

a) Einstufung der Typebene

(Eintragen des Wertes von 2.1 j)

b) Aggregationsvorschrift (Eintragen des Wertes von 2.2 c)

c) Naturschutzfachlichen Wertindex für ArtN

und/oder ArtA (Summe aus 2.3a + 2.3b) (minimaler Wert = 1; maximaler Wert = 9)

3. Einstufung der Beeinträchtigung (s. Kapitel C 3.2) für ArtN und/oder ArtA

Kriterien Skalierungsstufe Kategorien

3.1 Verlust relevanter Habitatflächen s. Kapitel C 3.2.1

a) In der FFH-VP wurde eine Erheblichkeit durch den Verlust relevanter Habitatflächen prognostiziert:

ArtN

1 ≥ OW – bis (2) 5-fache des OW

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 2 > (2) 5 – (5) 10-fache des OW

3 > (5) 10 – (10) 20-fache des OW

Größe des Habitatverlustes: 4 > (10) 20 – (20) 40-fache des OW

Orientierungswert (OW) für die Art: 5 > (20) 40 – (30) 60-fache des OW

Klassenzuordnung: 6 > (30) 60 – (50) 100-fache des OW

(OW = Orientierungswert der Stufe I gemäß LAMBRECHT &

TRAUTNER 2007; Angabe ohne Klammern für Arten der Klasse 1 bis 4 und Angabe in Klammern für Arten ab Klasse 5 gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER 2007)

7 > (50) 100-fache des OW

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 23

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 204

2 3.2 Projektbedingte Mortalität s. Kapitel C 3.2.2

a) In der FFH-VP wurde eine Erheblichkeit durch pro-jektbedingte Mortalität prognostiziert:

ArtN

Zu berücksichtigen sind die, durch die projektbedingten Wir-kungen, zu erwartenden regelmäßigen/ wiederkehrenden, mittleren jährlichen Verluste adulter Individuen. Handelt es sich um den einmaligen bzw. unregelmäßig auftretenden Verlust von Individuen, sind diese mit fachgutachterlicher Be-gründung in die entsprechende Skalierungsstufe einzustu-fen.

1 Verlust einzelner Individuen

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 2 Verlust sehr weniger Individuen

3 Verlust weniger Individuen

4 Verlust mehrerer Individuen

5 Verlust vieler Individuen

6 Verlust sehr vieler Individuen

7 Verlust extrem vieler Individuen

b) In der saP wurde der Verbotstatbestand Tötung aus-

gelöst: ArtA

Zu berücksichtigen sind die, durch die projektbedingten Wir-kungen, zu erwartenden regelmäßigen/ wiederkehrenden, mittleren jährlichen Verluste adulter Individuen. Handelt es sich um den einmaligen bzw. unregelmäßig auftretenden

Verlust von Individuen, sind diese mit fachgutachterlicher Be-gründung in die entsprechende Skalierungsstufe einzustu-fen.

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 1 Verlust einzelner Individuen

2 Verlust sehr weniger Individuen

3 Verlust weniger Individuen

4 Verlust mehrerer Individuen

5 Verlust vieler Individuen

6 Verlust sehr vieler Individuen

7 Verlust extrem vieler Individuen

3.3 Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten s. Kapitel C 3.2.3

a) In der FFH-VP wurde eine Erheblichkeit durch die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- o-der Ruhestätten prognostiziert:

ArtN Die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- o-der Ruhestätten beeinträchtigt:

1 Einzelne Individuen

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 2 Sehr wenige Individuen

3 Wenige Individuen

4 Mehrere Individuen

5 Viele Individuen

6 Sehr viele Individuen

7 Extrem viele Individuen

b) In der saP wurde der Verbotstatbestand Beschädi-gung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten ausgelöst:

ArtA Die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- o-der Ruhestätten beeinträchtigt:

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 1 Einzelne Individuen

2 Sehr wenige Individuen

3 Wenige Individuen

4 Mehrere Individuen

5 Viele Individuen

6 Sehr viele Individuen

7 Extrem viele Individuen

3.4 Projektbedingte Störung s. Kapitel C 3.2.4

a) In der FFH-VP wurde eine Erheblichkeit durch Störung prognostiziert:

ArtN (EHZ = Erhaltungszustand)

Die projektbedingte erhebliche Störung verursacht im Hin-blick auf den EHZ des Gebietsbestandes eine:

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein

5 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung ohne Klassensprung

6 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit Klassensprung von B nach C oder A nach B

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 205

7 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit Klassensprung von A nach C

b) In der saP wurde der Verbotstatbestand Störung ausgelöst:

ArtN (EHZ = Erhaltungszustand)

Die projektbedingte erhebliche Störung verursacht im Hin-blick auf den EHZ der lokalen Population eine:

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein

5 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung ohne Klassensprung

6 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit Klassensprung von B nach C oder A nach B

7 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit Klassensprung von A nach C

4. Konfliktschwere für ArtN und/oder ArtA

4.1 Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust relevanter Habitatflächen

Naturschutzfachlicher Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

ArtN Eintragen des Wertes von 2.3 c:

Eintragen des Wertes von 3.1 a:

ArtA Eintragen des Wertes von 3.1 b:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium Verlust relevanter Habitatflächen ist die folgende Matrix anzu-wenden. Dazu ist für die ArtN bzw. ArtA jeweils der ermittelte Naturschutzfachliche Wertindex mit der Skalierungsstufe für den Verlust relevanter Habitatflächen in der Matrix zu verknüpfen. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

Skalierungsstufe für den Verlust relevanter Habitatflächen

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsc

hu

tzfa

ch

lic

he

r W

ert

ind

ex

1

(seh

r g

eri

ng

)

1 1 2 2 3 3 4

2

(geri

ng

)

1 2 2 3 3 4 5

3

(mäß

ig)

2 2 3 3 4 5 5

4

(mit

tel)

2 3 3 4 5 5 6

5

(ho

ch

)

3 3 4 5 5 6 6

6

(seh

r h

och

)

3 4 5 5 6 6 7

7

(extr

em

h

och

)

4 5 5 6 6 7 7

8

extr

em

h

och

+)

5 5 6 6 7 7 7

9

extr

em

h

och

++)

5 6 6 7 7 7 7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

a) Konfliktschwere

für ArtN Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung:

b) Konfliktschwere

für ArtA Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung:

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 206

4.2 Projektbedingte Mortalität, Beschädigung oder Zerstörung von FS oder RS

4.2.1 Ermittlung des Populationsbiologischen Wertindex

a) Naturschutzfachlicher Wertindex b) PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index)

ArtN

und/oder ArtA

Eintragen des Wertes von 2.3 c:

Eintragen des Populationsbiologischen Sen-sitivitäts-Index gemäß DIERSCHKE &

BERNOTAT (2012):

Für die Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf die Beeinträchtigungskriterien „Projektebedingte Mortalität“ und „ Beschädigung oder Zerstörung von FS oder RS“ ist zunächst der Naturschutzfachliche Wertindex über die folgende Matrix mit dem Populationsbiologischen Sen-sitivitäts-Index (PSI) der Art zu verknüpfen. (Der PSI der Art kann der Publikation von DIERSCHKE & BERNOTAT 2012 entnommen werden bzw. muss entsprechend abgeleitet werden.) Der PSI wird, wie in der Matrix dargestellt, den entsprechenden Skalierungsstufen zugeordnet. Aus der Diagonalen ergibt sich der Wert für die Einstufung „Populationsbiologischer Wertindex“.

Populationsbiologischer Sensitvitäts-Index (PSI) gemäß DIERSCHKE & BERNOTAT (2012)

PSI = 8 oder 9

PSI = 7 PSI = 6 PSI = 5 PSI = 4 PSI = 3 PSI = 1 oder 2

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsc

hu

tzfa

ch

lic

he

r W

ert

ind

ex

1

(seh

r g

eri

ng

)

1 1 1 1 1 2 3

2

(geri

ng

)

1 1 1 1 2 3 4

3

(mäß

ig)

1 1 1 2 3 4 5

4

(mit

tel)

1 1 2 3 4 5 6

5

(ho

ch

)

1 2 3 4 5 6 6

6

(seh

r h

och

)

2 3 4 5 6 6 7

7

(extr

em

h

och

)

3 4 5 6 6 7 7

8

extr

em

h

och

+)

4 5 6 6 7 7 7

9

extr

em

h

och

++)

5 6 6 7 7 7 7

Populationsbiologischer Wertindex (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

c) Populationsbiologi-scher Wertindex

Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertin-dex und des PSI:

4.2.2 Ermittlung der Konfliktschwere für die projektbedingte Mortalität

Populationsbiologischer Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

ArtN Eintragen des Wertes von 4.2.1 c:

Eintragen des Wertes von 3.2 a:

ArtA Eintragen des Wertes von 3.2 b:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium projektbedingte Mortalität ist die folgende Matrix anzuwenden. Dazu ist jeweils für die ArtN bzw. ArtA der ermittelte Populationsbiologische Wertindex mit der Skalierungsstufe für die projektbedingte Mortalität in der Matrix zu verknüpfen. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 23

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 207

Skalierungsstufe für die projektbedingte Mortalität

1 2 3 4 5 6 7

Po

pu

lati

on

sb

iolo

gis

ch

er

Wert

ind

ex

1

(seh

r g

eri

ng

)

1 2 3 4 5 6 7

2

(geri

ng

)

2 3 4 5 6 7

3

(mäß

ig)

3 4 5 6 7

4

(mit

tel)

4 5 6 7

5 (h

och

)

5 6 7

6

(seh

r h

och

)

6 7

7-9

(extr

em

h

och

)

7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

a) Konfliktschwere

für ArtN Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Populationsbiologischen Wertindex und der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung:

b) Konfliktschwere

für ArtA Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Populationsbiologischen Wertindex und der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung:

4.2.3 Ermittlung der Konfliktschwere für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (FS oder RS)

Populationsbiologischer Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

ArtN Eintragen des Wertes von 4.2.1 c:

Eintragen des Wertes von 3.3 a:

ArtA Eintragen des Wertes von 3.3 b:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist die folgende Matrix anzuwenden. Dazu wird jeweils für die ArtN bzw. ArtA der ermittelte Populationsbiologische Wertindex mit der Skalierungsstufe für den Verlust bzw. die Beschädigung von FS oder RS in der Matrix verknüpft. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

Skalierungsstufe für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs-oder Ruhestätten

1 2 3 4 5 6 7

Po

pu

lati

on

sb

iolo

gis

ch

er

Wert

ind

ex

1

(seh

r g

eri

ng

)

1 2 3 4 5 6 7

2

(geri

ng

)

2 3 4 5 6 7

3

(mäß

ig)

3 4 5 6 7

4

(mit

tel)

4 5 6 7

5

(ho

ch

)

5 6 7

6

(seh

r h

och

)

6 7

7-9

(extr

em

h

och

)

7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

Page 218: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 23

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 208

a) Konfliktschwere

für ArtN Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Populationsbiologischen Wertindex und der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung:

b) Konfliktschwere

für ArtA Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Populationsbiologischen Wertindex und der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung:

4.3 Ermittlung der Konfliktschwere für die projektbedingte Störung

Naturschutzfachlicher Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

ArtN Eintragen des Wertes von 2.3 c:

Eintragen des Wertes von 3.4 a:

ArtA Eintragen des Wertes von 3.4 b:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium projektbedingte Störung ist die folgende Matrix anzuwenden. Dazu ist jeweils für die ArtN bzw. ArtA der ermittelte Naturschutzfachliche Wertindex mit der Skalierungsstufe für die projektbedingte Störung in der Matrix zu verknüpfen. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

Skalierungsstufe für die projektbedingte Störung

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsc

hu

tzfa

ch

lic

he

r W

ert

ind

ex

1

(seh

r g

eri

ng

)

1 1 2 2 3 3 4

2

(geri

ng

)

1 2 2 3 3 4 5

3

(mäß

ig)

2 2 3 3 4 5 5

4

(mit

tel)

2 3 3 4 5 5 6

5

(ho

ch

)

3 3 4 5 5 6 6

6

(seh

r h

och

)

3 4 5 5 6 6 7

7

(extr

em

h

och

)

4 5 5 6 6 7 7

8

extr

em

h

och

+)

5 5 6 6 7 7 7

9

extr

em

h

och

++)

5 6 6 7 7 7 7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

a) Konfliktschwere

für ArtN Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung:

b) Konfliktschwere

für ArtA Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierungsstufe der Beeinträchtigung:

5. Zusammenfassung

5.1 Konfliktschweren für ArtN (Gebietsschutz)

a) Verlust relevanter Habitatflächen Eintragen des Wertes von 4.1 a:

b) Projektbedingte Mortalität Eintragen des Wertes von 4.2.2 a:

c) Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten

Eintragen des Wertes von 4.2.3 a:

d) Projektbedingte Störung Eintragen des Wertes von 4.3 a:

5.2 Konfliktschweren für ArtA (Artenschutz)

a) Verlust relevanter Habitatflächen Eintragen des Wertes von 4.1 b:

b) Projektbedingte Mortalität Eintragen des Wertes von 4.2.2 b:

c) Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten

Eintragen des Wertes von 4.2.3 b:

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 23

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 209

d) Projektbedingte Störung Eintragen des Wertes von 4.3 b:

5.3 Höchste Konfliktschwere

Höchste Konfliktschwere für ArtN Eintragen des höchsten Wertes von 5.1*

Höchste Konfliktschwere für ArtA Eintragen des höchsten Wertes von 5.2*

*Bei einer gleichzeitigen Wirkung mehrerer Beeinträchtigungen ist mit einer fachgutachterlichen Begründung auch eine Aufwertung des Wer-tes für die Konfliktschwere möglich.

5.4 Zusatzbemerkungen: Die projektbedingten Wirkungen verursachen eine/n:

- vollständigen Verlust relevanter Habitatflächen der Art.

ja nein

- vollständigen Verlust der Art als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes:

ja nein

- vollständigen Verlust des lokalen Bestandes der Art: ja nein

- vollständigen Verlust der FS oder RS der Art: ja nein

- Beeinträchtigung einer prioritären Art: ja nein

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 24

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 210

Anhang 24: Formblatt für die Bewertung der Pflanzenarten des Anhang II und IV der FFH-RL im Rah-men der vergleichenden Alternativenprüfung

Variantenbezeichnung:

Durch das Vorhaben betroffene Pflanzenart des Anhang II bzw. IV der FFH-RL:

Schutzstatus: (ArtN = Betrachtung der Art unter Aspekten des Natura 2000-Gebietsschutzes ArtA = Betrachtung der Art unter artenschutzrechtlichen Aspekten)

FFH-RL-Anhang II FFH-RL-Anhang IV

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

(unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung bzw. Schadensbegrenzung)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Natura 2000-Gebiet nach den Er-haltungszielen geschützten Art wird ausgelöst. ja ArtN nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst. ja ArtA nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene

Kriterien Skalierung der

Wertstufe Kategorien

a) Gefährdung (Deutschland) s. Kapitel C 1.1

Pflanzen: LUDWIG & SCHNITTLER (1996)

1 * = ungefährdet

3 V = Vorwarnliste

5 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes

6 2 = stark gefährdet; R = extrem selten

7 1= vom Aussterben bedroht, 0 = Ausgestorben oder ver-schollen

b) Gefährdung (Bundesland) s. Kapitel C 1.1

Rote Listen der Bundesländer

1 * = ungefährdet

3 V = Vorwarnliste

5 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes

Bundesland: 6 2 = stark gefährdet; R = extrem selten

7 1= vom Aussterben bedroht, 0 = Ausgestorben oder ver-schollen

c) Häufigkeit/Seltenheit (Deutschland) s. Kapitel C 1.2

Bislang in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen Deutsch-lands nicht enthalten; evtl. aktuelle Fachliteratur

1 sh = sehr häufig

2 h = häufig

3 mh = mäßig häufig

5 s =selten

6 ss = sehr selten

7 es = extrem selten; ex = ausgestorben oder verschollen mit letztem Nachweis

d) Erhaltungszustand in der relevanten bio-ge-ografischen Region (Europa) s. Kapitel C 1.3

http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9

1 günstig (grün)

5 ungünstig-unzureichend (gelb)

7 ungünstig-schlecht (rot)

alpin atlantisch kontinental

e) Erhaltungszustand in der relevanten bio-ge-ografischen Region (Deutschland) s. Kapitel C 1.3

http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9

1 günstig (grün)

5 ungünstig-unzureichend (gelb)

7 ungünstig-schlecht (rot)

alpin atlantisch kontinental

f) Mittelwert aus den Skalierungen der Wertstufen (Angabe mit einer Nachkommastelle)

g) Nationale Verantwortlichkeit für den Erhalt der Art s. Kapitel C 1.6

Bislang in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen Deutschlands nicht enthalten

- in besonderem Maße verantwortlich !! ja (wenn ja, dann + 0,5) nein

- in hohem Maße verantwortlich ! ja (wenn ja, dann + 0,3) nein

Page 221: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 24

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 211

- in besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich (!)

ja (wenn ja, dann + 0,5) nein

h) Kennzeichnung als prioritär * s. Kapitel C 1.8

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

ja (wenn ja, dann +1,0 und Kenn-

zeichnung * mitführen) nein

i) Summe aus Mittelwert und den Zuschlägen

j) Typebene

(Rundung von 2.1i auf eine ganze Zahl) (minimaler Wert 1, maximaler Wert 7)

2.2 Berücksichtigung der Objektebene (s. Kapitel C 2)

Kriterien Einstufung Kategorien

a) Erhaltungszustand in der relevanten bio-geo-grafischen Region Deutschlands

http://bd.eionet.europa.eu/article17/chapter9

alpin atlantisch kontinental

grün = günstig gelb = ungünstig-unzureichend rot = ungünstig-schlecht grau = unbekannt

b) Einstufung der Objektebene (Erhaltungszustand (EHZ) der Art im Schutz- oder im Pro-jektgebiet)

Einstufung gemäß LANA (2001), SACHTELEBEN & BEHRENS (2010), SCHNITTER et al. (2006)

A

B

C

-

A = hervorragend B = gut C = mittel bis schlecht - = unbekannt

c) Aggregationsvorschrift

(Zu- bzw. Abschlag zur Einstufung der Typebene)

+2

+1 0

-1

Aggregationsvorschriften (s. Kapitel D 2.1.3)

2.2.b) A B C

2.2.a)

c) +1 +2 +/-0 +1 -1 +/-0

2.3 Ermittlung des Naturschutzfachlichen Wertindex

a) Einstufung der Typebene

(Eintragen des Wertes von 2.1 j)

b) Aggregation (Eintragen des Wertes von 2.2 c)

c) Naturschutzfachlichen Wertindex für ArtN

und/oder ArtA (Summe aus 2.3a + 2.3b) (minimaler Wert = 1; maximaler Wert = 9)

3. Einstufung der Beeinträchtigung (s. Kapitel C 3.2) für ArtN und/oder ArtA

Kriterien Skalierungsstufe Kategorien

3.1 Entnahme von Pflanzen bzw. Beschädigung oder Zerstörung von Pflanzenstandorten s. Kapitel C 3.2.5

a) In der FFH-VP wurde eine erhebliche Beeinrächti-gung der Art bzw. ihrer Standorte prognostiziert:

ArtN

Die Entnahme von Pflanzen bzw. die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Standorte führt zum Verlust / Gefährdung von:

1 Einzelnen Individuen

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 2 Sehr wenigen Individuen

3 Wenigen Individuen

4 Mehreren Individuen

5 Vielen Individuen

6 Sehr vielen Individuen

7 Extrem vielen Individuen

b) In der saP wurde der Verbotstatbestand Entnahme

von Pflanzen bzw. Beschädigung oder Zerstörung ihrer Standorte ausgelöst:

ArtA

Die Entnahme von Pflanzen bzw. die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Standorte führt zum Verlust / Gefährdung von:

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein

1 Einzelnen Individuen

2 Sehr wenigen Individuen

3 Wenigen Individuen

4 Mehreren Individuen

5 Vielen Individuen

6 Sehr vielen Individuen

7 Extrem vielen Individuen

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 24

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 212

4. Konfliktschwere für ArtN und/oder ArtA

4.1 Ermittlung der Konfliktschwere für die Entnahme von Pflanzen bzw. des Verlustes von Pflanzenstandorten

Naturschutzfachlicher Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

ArtN Eintragen des Wertes von 2.3 c:

Eintragen des Wertes von 3.1 a:

ArtA Eintragen des Wertes von 3.1 b:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium Entnahme von Pflanzen bzw. Verlust von Pflanzenstandorten ist die folgende Matrix anzuwenden. Dazu ist jeweils für die ArtN bzw. ArtA der ermittelte Naturschutzfachliche Wertindex mit der Skalierung der Beeinträchtigung in der Matrix zu verknüpfen. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

Skalierungsstufe für die Entnahme von Pflanzen bzw. den Verlust von Pflanzenstandorten

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsc

hu

tzfa

ch

lic

he

r W

ert

ind

ex

1

(seh

r g

eri

ng

)

1 2 3 4 5 6 7

2

(geri

ng

)

2 3 4 5 6 7

3

(mäß

ig)

3 4 5 6 7

4

(mit

tel)

4 5 6 7

5

(ho

ch

)

5 6 7

6

(seh

r h

och

)

6 7

7-9

(extr

em

h

och

)

7

a) Konfliktschwere

für ArtN Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierung der Beeinträchtigung:

b) Konfliktschwere

für ArtA Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierung der Beeinträchtigung:

5. Zusammenfassung

5.1 Konfliktschweren für ArtN (Gebietsschutz)

a) Entnahme von Pflanzen bzw. Verlust von Pflanzenstandorten Eintragen des Wertes von 4.1 a:

5.2 Konfliktschweren für ArtA (Artenschutz)

a) Entnahme von Pflanzen bzw. Verlust von Pflanzenstandorten Eintragen des Wertes von 4.1 b:

5.4 Zusatzbemerkungen: Die projektbedingten Wirkungen verursachen eine/n:

- vollständigen Verlust relevanter Habitatflächen der Art.

ja nein

- vollständigen Verlust der Art als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes:

ja nein

- vollständigen Verlust des lokalen Bestandes der Art: ja nein

- vollständigen Verlust der FS oder RS der Art: ja nein

- Beeinträchtigung einer prioritären Art: ja nein

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 25

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 213

Anhang 25: Formblatt für die Bewertung der Vogelarten im Rahmen der vergleichenden Alternativen-prüfung

Variantenbezeichnung:

Durch das Vorhaben betroffene Vogelart des Anhang I der VS-RL:

Schutzstatus: VS-RL-Anhang I VS-RL Art. 4 Abs. 2 Europäische Vogelart

(ArtN = Betrachtung der Art unter Aspekten des Natura 2000-Gebietsschutzes

ArtA = Betrachtung der Art unter artenschutzrechtlichen Aspekten)

1. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

(unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung bzw. Schadensbegrenzung)

a) Eine erhebliche Beeinträchtigung der Art der im VS-Gebiet nach den EHZ geschützten Art wird ausgelöst. ja ArtN nein

b) Ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand für die Art wird ausgelöst. ja ArtA nein

(wenn mind. 1x ja, dann weiter mit 2.)

2. Naturschutzfachlicher Wertindex für ArtN und/oder ArtA

2.1 Einstufung der Typebene

Kriterien Skalierung der

Wertstufe Kategorien

a) Gefährdung (Deutschland) s. Kapitel C 1.1

SÜDBECK et al. (2009)

1 * = ungefährdet

3 V = Vorwarnliste

5 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes

6 2 = stark gefährdet; R = extrem selten

7 1= vom Aussterben bedroht, 0 = Ausgestorben oder verschol-len

b) Gefährdung (Bundesland) s. Kapitel C 1.1

Rote Listen der Bundesländer

1 * = ungefährdet

3 V = Vorwarnliste

5 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes

Bundesland: 6 2 = stark gefährdet; R = extrem selten

7 1= vom Aussterben bedroht, 0 = Ausgestorben oder verschol-len

c) Häufigkeit/Seltenheit (Deutschland) s. Kapitel C 1.2

SÜDBECK et al. (2009)

1 sh = sehr häufig (ergänzt für Vorkommen von > 1 Mio. BP)

2 h = häufig

3 mh = mäßig häufig

5 s =selten

6 ss = sehr selten

7 es = extrem selten; ex = ausgestorben oder verschollen mit letztem Nachweis

d) Anteil der Gefährdung in den Bundes-län-dern s. Kapitel C 1.4

DIERSCHKE & BERNOTAT (2012)

1 in 0-15 % der Bundesländer gefährdet

2 in >15-30 % der Bundesländer gefährdet

3 in >30-45 % der Bundesländer gefährdet

4 in >45-55 % der Bundesländer gefährdet

5 in >55-70 % der Bundesländer gefährdet

6 in >70-85 % der Bundesländer gefährdet

7 in >85-100 % der Bundesländer gefährdet

e) Mittelwert aus den Skalierungen der Wertstufen (Angabe mit einer Nachkommastelle)

f) Gefährdung in Europa im globalen Kontext (SPEC) s. Kapitel C 1.7

PAPAZOGLOU et al. (2004)

- SPEC 1 ja (wenn ja, dann + 0,5) nein

- SPEC 2 ja (wenn ja, dann + 0,3) nein

- SPEC 3 ja (wenn ja, dann + 0,2) nein

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 25

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 214

g) Summe aus Mittelwert und den Zuschlägen

h) Typebene

(Rundung von 2.1g auf eine ganze Zahl) (minimaler Wert 1, maximaler Wert 7)

2.2 Berücksichtigung der Objektebene (s. Kapitel C 2)

Kriterien Einstufung Kategorien

a) Wert der Typebene als Referenzwert (Wert von 2.1 h)

Wert der Typebene 1 bis 3 = Einstufung grün Wert der Typebene 4 bis 5 = Einstufung gelb Wert der Typebene 6 bis 7 = Einstufung rot

b) Einstufung der Objektebene (Erhaltungszustand (EHZ) der Art im Schutz- oder im Projektgebiet)

Einstufung gemäß LANA (2001), SACHTELEBEN & BEHRENS (2010), SCHNITTER et al. (2006)

A

B

C

-

A = hervorragend B = gut C = mittel bis schlecht - = unbekannt

c) Aggregationsvorschrift (Zu- bzw. Abschlag zur Einstufung der Typebene)

+2

+1

0

-1

Aggregationsvorschriften (s. Kapitel D 2.1.3)

2.2.b) A B C

2.2.a)

c) +1 +2 +/-0 +1 -1 +/-0

2.3 Ermittlung des Naturschutzfachlichen Wertindex

a) Einstufung der Typebene

(Eintragen des Wertes von 2.1 h)

b) Aggregation (Eintragen des Wertes von 2.2 c)

c) Naturschutzfachlichen Wertindex für ArtN

und/oder ArtA (Summe aus 2.3a + 2.3b) (minimaler Wert = 1; maximaler Wert = 9)

3. Einstufung der Beeinträchtigung (s. Kapitel C 3.2) für ArtN und/oder ArtA

Kriterien Skalierungsstufe Kategorien

3.1 Verlust relevanter Habitatflächen s. Kapitel C 3.2.1

a) In der FFH-VP wurde eine Erheblichkeit durch den

Verlust relevanter Habitatflächen prognostiziert:

ArtN

1 ≥ OW – bis (2) 5-fache des OW

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 2 > (2) 5 – (5) 10-fache des OW

3 > (5) 10 – (10) 20-fache des OW

Größe des Habitatverlustes: 4 > (10) 20 – (20) 40-fache des OW

Orientierungswert (OW) für die Art: 5 > (20) 40 – (30) 60-fache des OW

Klassenzuordnung: 6 > (30) 60 – (50) 100-fache des OW

7 > (50) 100-fache des OW

(OW = Orientierungswert der Stufe I gemäß LAMBRECHT &

TRAUTNER 2007; Angabe ohne Klammern für Arten der Klasse 1 bis 4 gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER 2007; Angabe in Klam-mern für Arten ab Klasse 5 gemäß LAMBRECHT & TRAUTNER 2007)

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 215

2 3.2 Projektbedingte Mortalität s. Kapitel C 3.2.2

a) In der FFH-VP wurde eine Erheblichkeit durch pro-

jektbedingte Mortalität prognostiziert:

ArtN

Zu berücksichtigen sind die, durch die projektbedingten Wir-kungen, zu erwartenden regelmäßigen/ wiederkehrenden, mittleren jährlichen Verluste adulter Individuen. Handelt es sich um den einmaligen bzw. unregelmäßig auftretenden Verlust von Individuen, sind diese mit fachgutachterlicher Be-gründung in die entsprechende Skalierungsstufe einzustufen.

1 Verlust einzelner Individuen

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 2 Verlust sehr weniger Individuen

3 Verlust weniger Individuen

4 Verlust mehrerer Individuen

5 Verlust vieler Individuen

6 Verlust sehr vieler Individuen

7 Verlust extrem vieler Individuen

b) In der saP wurde der Verbotstatbestand Tötung ausgelöst:

ArtA

Zu berücksichtigen sind die, durch die projektbedingten Wir-kungen, zu erwartenden regelmäßigen/ wiederkehrenden, mittleren jährlichen Verluste adulter Individuen. Handelt es sich um den einmaligen bzw. unregelmäßig auftretenden Verlust von Individuen, sind diese mit fachgutachterlicher Be-gründung in die entsprechende Skalierungsstufe einzustufen.

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 1 Verlust einzelner Individuen

2 Verlust sehr weniger Individuen

3 Verlust weniger Individuen

4 Verlust mehrerer Individuen

5 Verlust vieler Individuen

6 Verlust sehr vieler Individuen

7 Verlust extrem vieler Individuen

3.3 Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten s. Kapitel C 3.2.3

a) In der FFH-VP wurde eine Erheblichkeit durch die

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- o-der Ruhestätten prognostiziert:

ArtN Die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beeinträchtigt:

1 Einzelne Individuen

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 2 Sehr wenige Individuen

3 Wenige Individuen

4 Mehrere Individuen

5 Viele Individuen

6 Sehr viele Individuen

7 Extrem viele Individuen

b) In der saP wurde der Verbotstatbestand Beschädi-gung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten ausgelöst:

ArtA Die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beeinträchtigt:

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 1 Einzelne Individuen

2 Sehr wenige Individuen

3 Wenige Individuen

4 Mehrere Individuen

5 Viele Individuen

6 Sehr viele Individuen

7 Extrem viele Individuen

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 25

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 216

3.4 Projektbedingte Störung s. Kapitel C 3.2.4

a) In der FFH-VP wurde eine Erheblichkeit durch Störung prognostiziert: ArtN

(EHZ = Erhaltungszustand)

Die projektbedingte erhebliche Störung verursacht im Hin-blick auf den EHZ des Gebietsbestandes eine:

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein 5 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung ohne Klassensprung

6 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit

Klassensprung von B nach C oder A nach B

7 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit Klassensprung von A nach C

b) In der saP wurde der Verbotstatbestand Störung ausgelöst:

ArtA

(EHZ = Erhaltungszustand)

Die projektbedingte erhebliche Störung verursacht im Hin-blick auf den EHZ der lokalen Population eine:

ja (wenn ja, dann Einstufung der Beeinträchtigung)

nein

5 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung ohne Klassensprung

6 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit Klassensprung von B nach C oder A nach B

mäßige Verschlechterung des EHZ der lok. Population 7 Verschlechterung der Erhaltungszustandseinstufung mit Klassensprung von A nach C

4. Konfliktschwere für ArtN und/oder ArtA

4.1 Ermittlung der Konfliktschwere für den Verlust relevanter Habitatflächen

Naturschutzfachlicher Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

ArtN Eintragen des Wertes von 2.3 c:

Eintragen des Wertes von 3.1 a:

ArtA Eintragen des Wertes von 3.1 b:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium Verlust relevanter Habitatflächen ist die folgende Matrix anzu-wenden. Dazu ist jeweils für die ArtN bzw. ArtA der ermittelte Naturschutzfachliche Wertindex mit der Skalierungsstufe für den Verlust relevanter Habitatflächen in der Matrix zu verknüpfen. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

Skalierungsstufe für den Verlust relevanter Habitatflächen

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsc

hu

tzfa

ch

lic

he

r W

ert

ind

ex

1

(seh

r g

eri

ng

)

1 1 2 2 3 3 4

2

(geri

ng

)

1 2 2 3 3 4 5

3

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ig)

2 2 3 3 4 5 5

4

(mit

tel)

2 3 3 4 5 5 6

5

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ch

)

3 3 4 5 5 6 6

6

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r h

och

)

3 4 5 5 6 6 7

7

(extr

em

h

och

)

4 5 5 6 6 7 7

8

extr

em

h

och

+)

5 5 6 6 7 7 7

9

extr

em

h

och

++)

5 6 6 7 7 7 7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 25

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 217

a) Konfliktschwere

für ArtN Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierung der Beeinträchtigung:

b) Konflikt-

schwere für ArtA Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertindex und der Skalierung der Beeinträchtigung:

4.2 Projektbedingte Mortalität, Beschädigung oder Zerstörung von FS oder RS

4.2.1 Ermittlung des Populationsbiologischen Wertindex

a) Naturschutzfachlicher Wertindex b) PSI (Populationsbiologischer Sensitivitäts-Index)

ArtN und/o-

der ArtA Eintragen des Wertes von 2.3 c:

Eintragen des Populationsbiologischen Sensitivitäts-Index gemäß DIERSCHKE &

BERNOTAT (2012) :

Für die Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterien „Projektebedingte Mortalität“ und „Beschädigung oder Zerstörung von FS oder RS“ ist zunächst der Naturschutzfachliche Wertindex über die folgende Matrix mit dem Populationsbiologischen Sen-sitivitäts-Index (PSI) der Art zu verknüpfen. (Der PSI der Art kann der Publikation von DIERSCHKE & BERNOTAT 2012 entnommen werden bzw. muss entsprechend abgeleitet werden.) Der PSI wird, wie in der Matrix dargestellt, den entsprechenden Skalierungsstufen zugeordnet. Aus der Diagonalen ergibt sich der Wert für die Einstufung „Populationsbiologischer Wertindex“.

Populationsbiologischer Sensitvitäts-Index (PSI) gemäß

DIERSCHKE & BERNOTAT (2012)

PSI = 8 oder 9

PSI = 7 PSI = 6 PSI = 5 PSI = 4 PSI = 3 PSI = 1 oder 2

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsc

hu

tzfa

ch

lic

he

r W

ert

ind

ex

1

(seh

r g

eri

ng

)

1 1 1 1 1 2 3

2

(geri

ng

)

1 1 1 1 2 3 4

3

(mäß

ig)

1 1 1 2 3 4 5

4

(mit

tel)

1 1 2 3 4 5 6

5

(ho

ch

)

1 2 3 4 5 6 6

6

(seh

r h

och

)

2 3 4 5 6 6 7

7

(extr

em

h

och

)

3 4 5 6 6 7 7

8

extr

em

h

och

+)

4 5 6 6 7 7 7

9

extr

em

h

och

++)

5 6 6 7 7 7 7

Populationsbiologischer Wertindex (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

c) Populationsbiologi-scher Wertindex

Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wert-index 2.3 c und des PSI:

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Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 218

4.2.2 Ermittlung der Konfliktschwere für die projektbedingte Mortalität

Populationsbiologischer Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

ArtN Eintragen des Wertes von 4.2.1 c:

Eintragen des Wertes von 3.2 a:

ArtA Eintragen des Wertes von 3.2 b:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium projektbedingte Mortalität ist die folgende Matrix anzuwenden. Dazu ist jeweils für die ArtN bzw. ArtA der ermittelte Naturschutzfachliche Wertindex mit der Skalierungsstufe für die projektbedingte Mortalität in der Matrix zu verknüpfen. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

Skalierungsstufe für die projektbedingte Mortalität

1 2 3 4 5 6 7

Po

pu

lati

on

sb

iolo

gis

ch

er

Wert

ind

ex

1

(seh

r

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)

1 2 3 4 5 6 7

2

(geri

ng

)

2 3 4 5 6 7

3

(mäß

ig)

3 4 5 6 7

4

(mit

tel)

4 5 6 7

5

(ho

ch

)

5 6 7

6

(seh

r

ho

ch

)

6 7

7-9

(extr

em

ho

ch

)

7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

a) Konfliktschwere

für ArtN Wert der Diagonale aus der Verknüpfung des Populationsbiologischen Wertindex und der Skalierungsstufe:

b) Konflikt-

schwere für ArtA Wert der Diagonale aus der Verknüpfung des Populationsbiologischen Wertindex und der Skalierungsstufe:

4.2.3 Ermittlung der Konfliktschwere für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (FS oder RS)

Populationsbiologischer Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

ArtN Eintragen des Wertes von 4.2.1c:

Eintragen des Wertes von 3.3 a:

ArtA Eintragen des Wertes von 3.3 b:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium Verlust und Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten ist die folgende Matrix anzuwenden. Dazu wird jeweils für die ArtN bzw. ArtA der ermittelte Populationsbiologische Wertindex mit der Skalierungsstufe für den Verlust bzw. die Beschädigung von FS oder RS in der Matrix verknüpft. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

Page 229: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 25

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 219

Skalierungsstufe für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs-oder Ruhestätten

1 2 3 4 5 6 7

Po

pu

lati

on

sb

iolo

gis

ch

er

Wert

ind

ex

1

(seh

r

geri

ng

)

1 2 3 4 5 6 7

2

(geri

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)

2 3 4 5 6 7

3

(mäß

ig)

3 4 5 6 7

4 (m

itte

l)

4 5 6 7

5

(ho

ch

)

5 6 7

6

(seh

r

ho

ch

)

6 7

7-9

(extr

em

ho

ch

)

7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

a) Konfliktschwere

für ArtN Wert der Diagonale aus der Verknüpfung des Populationsbiologischen Wertindex und der Skalierungsstufe:

b) Konflikt-

schwere für ArtA Wert der Diagonale aus der Verknüpfung des Populationsbiologischen Wertindex und der Skalierungsstufe:

4.3 Ermittlung der Konfliktschwere für die projektbedingte Störung

Naturschutzfachlicher Wertindex Skalierung der Beeinträchtigung

ArtN Eintragen des Wertes von 2.3 c:

Eintragen des Wertes von 3.4 a:

ArtA Eintragen des Wertes von 3.4 b:

Zur Ermittlung der Konfliktschwere in Bezug auf das Beeinträchtigungskriterium projektbedingte Störung ist die folgende Matrix anzuwenden. Dazu ist jeweils für die ArtN bzw. ArtA der ermittelte Naturschutzfachliche Wertindex mit der Skalierungsstufe für die projektbedingte Störung in der Matrix zu verknüpfen. Aus der Diagonalen der Matrix ergibt sich die Konfliktschwere.

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Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 25

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 220

Skalierungsstufe für die projektbedingte Störung

1 2 3 4 5 6 7

Natu

rsc

hu

tzfa

ch

lic

he

r W

ert

ind

ex

1

(seh

r g

eri

ng

)

1 1 2 2 3 3 4

2

(geri

ng

)

1 2 2 3 3 4 5

3

(mäß

ig)

2 2 3 3 4 5 5

4 (m

itte

l)

2 3 3 4 5 5 6

5

(ho

ch

)

3 3 4 5 5 6 6

6

(seh

r h

och

)

3 4 5 5 6 6 7

7

(extr

em

h

och

)

4 5 5 6 6 7 7

8

extr

em

h

och

+)

5 5 6 6 7 7 7

9

extr

em

h

och

++)

5 6 6 7 7 7 7

Konfliktschwere (abzulesen aus der Diagonalen der Matrix)

1 2 3 4 5 6 7

Sehr gering Gering Mäßig Mittel Hoch Sehr hoch Extrem hoch

a) Konfliktschwere

für ArtN Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertin-dex und der Skalierungsstufe:

b) Konfliktschwere

für ArtA Wert der Diagonalen aus der Verknüpfung des Naturschutzfachlichen Wertin-dex und der Skalierungsstufe:

5. Zusammenfassung

5.1 Konfliktschweren für ArtN (Gebietsschutz)

a) Verlust relevanter Habitatflächen Eintragen des Wertes von 4.1 a:

b) Projektbedingte Mortalität Eintragen des Wertes von 4.2.2a:

c) Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten

Eintragen des Wertes von 4.3.2 a:

d) Projektbedingte Störung Eintragen des Wertes von 4.3 a:

5.2 Konfliktschweren für ArtA (Artenschutz)

a) Verlust relevanter Habitatflächen Eintragen des Wertes von 4.1 b:

b) Projektbedingte Mortalität Eintragen des Wertes von 4.2.2 b:

c) Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten

Eintragen des Wertes von 4.3.2 b:

d) Projektbedingte Störung Eintragen des Wertes von 4.3 b:

5.3 Höchste Konfliktschwere

Höchste Konfliktschwere für ArtN Eintragen des höchsten Wertes von 5.1*

Höchste Konfliktschwere für ArtA Eintragen des höchsten Wertes von 5.2*

*Bei einer gleichzeitigen Wirkung mehrerer Beeinträchtigungen ist mit einer fachgutachterlichen Begründung auch eine Aufwertung des Wer-tes für die Konfliktschwere möglich.

Page 231: F+E-Vorhaben: Bewertung von Alternativen im Rahmen der ... · Simon, M., Runge, H., Schade, S. & Bernotat, D. (2014): Bewertung von Alternativen im Rah- men der Ausnahmeprüfung nach

Bewertung von Alternativen i. R. der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht Anhang 25

Simon&Widdig GbR - Planungsgruppe Umwelt 221

5.4 Zusatzbemerkungen: Die projektbedingten Wirkungen verursachen einen:

- vollständigen Verlust relevanter Habitatflächen der Art.

ja nein

- vollständigen Verlust der Art als Erhaltungsziel des VS-Gebietes:

ja nein

- vollständigen Verlust des lokalen Bestandes der Art: ja nein

- vollständigen Verlust der FS oder RS der Art: ja nein