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febs Akademiefür betriebliche AltersversorgungInhouse-Seminare 2017
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Vorwort
Eine ständige Weiterbildung Ihres Innen- und Außendienstes ist eine zwingende Voraussetzung für den langfristigen Erfolg in der betrieblichen Altersversorgung. Entsprechend groß ist die Auswahl an Seminaren, die Ihnen nahezu täglich angeboten werden. Trotz hoher Teilnahme- und Reisekosten decken diese Seminare selten exakt Ihren Bedarf, erfordern lange Abwesenheiten vom Arbeitsplatz und ermöglichen aus Budgetgründen oft nur die Teilnahme einzelner Mitarbeiter.
Diese Broschüre zeigt Ihnen nur einige Beispiele aus den vielfältigen Möglichkeiten für Inhouse-Weiterbildung und Impulsvorträge.
Lassen Sie sich inspirieren und uns gemeinsam Ihr Wunschseminar gestalten – auch zum neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Wir freuen uns auf Sie!
Mit unseren Inhouse-Seminaren und -Lehrgängen gehen wir bereits seit vielen Jahren einen anderen Weg:■ Wir gestalten mit Ihnen gemeinsam Ihr
individuelles Seminar.■ Wir kommen zu Ihnen. Dadurch sparen Ihre
Mitarbeiter wertvolle Arbeitszeit, zusätzliche Reisekosten entfallen und alle Mitarbeiter können ohne nennenswerte Mehrkosten an der Weiterbildung teilnehmen.
■ Auf Wunsch sorgen wir mit einer Abschlussprüfung und einem Zertifikat für einen zusätzlichen Motivationskick.
Wir kommen zu Ihnen!
Manfred BaierGeschäftsführer
Markus KellerGeschäftsführer
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Inhalt
Seite Themen4 Aktuelle bAV-Herausforderungen 2017 für Produktanbieter und Berater
5 Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers
6 Direktversicherung intensiv
7 Rückgedeckte Unterstützungskasse intensiv
8 Impulsvorträge für Außendienst und Vertriebspartner
9 Inhouse-Lehrgang zum geprüften Fachberater für betriebliche Altersversorgung (febs)
10 Offenes Akademieprogramm
11 Organisatorisches und Ansprechpartner
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Aktuelle bAV-Herausforderungen für Produktanbieter und Berater
Seminarinhalte
Dieses Seminar wendet sich an alle Interessierten, die im Innen- oder Außendienst bei einem Produktanbieter, Berater oder Versorgungsträger beschäftigt sind. Schwerpunkt ist die detaillierte Besprechung des geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Ziel ist es dabei, den Teilnehmern nicht nur die geplanten Gesetzesänderungen zu vermitteln, sondern ihnen auch ein Gefühl dafür zu geben, welche Bedeutung diese Änderungen im Innen- und Außendienst für Produktanbieter und Berater in der Praxis haben können. Daneben werden ausgewählte und für die Praxis wichtige Urteile, Verwaltungsanweisungen bereits beschlossene Gesetzesänderungen besprochen. Es besteht ausreichend Zeit für individuelle Fragen und Diskussion.
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz
■ Die neue reine Beitragszusage: das Konzept im Detail. ■ Für wen lohnt sich die neue Beitragszusage – für
Arbeitgeber, Mitarbeiter, Produktanbieter und Berater? ■ So sichern Sie die Pauschalbesteuerung nach § 40b
a.F. EStG in 2017 noch lebenslang. ■ Erhöhtes 3.63-Fördervolumen in Kombination mit 40b:
eine gute Idee mit Tücken.■ Verbesserungen bei der Riesterrente – hält Riester
doch noch Einzug in die bAV?■ Neu: Steuerfreier Wechsel von Pensionskasse zu
Direktversicherung für bestehende Verträge.■ So retten Arbeitnehmer ihre
Rückdeckungsversicherung vor dem Zugriff des PSV.■ Im Detail kompliziert: die neue bAV-Förderung für
Geringverdiener.■ So können Teilzeitkräfte und Minijobber von der neuen
bAV-Förderung für Geringverdiener profitieren.
Weitere aktuelle Themen
■ Warum und wie sich die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen ab 2018 jetzt schon auswirkt.
■ Maßnahmen in bestehenden Versorgungswerken gegen die Niedrigzinsen.
■ Neue Hürden bei der Pensionsfondsauslagerung.■ Verschaffen Sie sich den Durchblick bei
Abfindungsmöglichkeiten in der Unterstützungskasse.■ Weitere Urteile und Verwaltungsanweisungen, je nach
Aktualität.
Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur bAV
■ Versicherungsförmige Lösung bei der Direktversicherung: die neuen Regeln, die Sie beachten müssen.
■ GGF-Versorgung: Sind in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn überhaupt noch Änderungen an Pensionszusagen möglich?
■ Diese Veränderungen bringt das neueste BMF-Schreiben zur Unterstützungskasse.
Die Seminarinhalte werden laufend angepasst.
Mit diesem Seminar sammeln Sie
8 Weiterbildungspunkte!8
gu
t beraten
WB-Punkt
4
Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers
Seminarinhalte
Dieses Inhouse-Seminar bieten wir Ihnen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten an, je nach Vorkenntnissen der Teilnehmer und Geschäftspolitik Ihres Unternehmens.
Bei geringen Vorkenntnissen konzentrieren wir uns auf die Grundlagen der GGF-Versorgung inklusive wichtiger Argumente, die GGF-Versorgung über rückgedeckte U-Kasse statt über Pensionszusage einzurichten. Bei Teilnehmern mit Erfahrung in der GGF-Versorgung kann der Schwerpunkt wahlweise bei den Themen Sanierung, Auslagerung oder Gestaltung von Pensionszusagen liegen. Die Inhalte sprechen wir individuell mit Ihnen ab.
Der Geschäftsführer im Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
■ So prüfen Sie, ob ein GGF arbeits- oder steuerrechtlich beherrschend ist.
■ Checkliste zur Prüfung der Erfolgsaussichten einer SV-Statusfeststellung – inklusive Erläuterung der geänderten Rechtsprechung des BSG.
■ Was ist beim Vorstand einer AG anders?
Analyse von Pensionszusagen
■ Typische Fehler und deren Folgen in der Praxis.■ So wirken sich verdeckte Gewinnausschüttung und
verdeckte Einlage in der Praxis aus.
Abfindung und Auslagerung von Pensionszusagen
■ Umstellung auf Kapitalzusage - möglich oder steuerlich problematisch?
■ Die Netto-Rente zählt – warum eine bAV-Rente besser ist als eine Abfindung.
■ Vor- und Nachteile der wichtigsten Auslagerungsmodelle.
■ Neue Spielregeln des BMF für die Auslagerung von Pensionszusagen.
Aktuelle Trends und Rechtsprechung
■ Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Bilanz: So schlimm ist es wirklich - das erwartet die Geschäftsführer.
■ Wann führt die Pensionszusage zur Überschuldung? ■ Warum selbst ein Teilverzicht künftig keine Lösung
mehr ist.■ Verlagerung einer GGF-Versorgung auf ein anderes
Unternehmen - ein Erfolgsmodell?■ Verbindliche Auskünfte - bei der GGF-Versorgung
künftig unerlässlich?
Steuerliche Anerkennung einer bAV
■ Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein.■ Soviel bAV ist angemessen.■ Sonderfall: Ersetzende Zusage.■ Was gilt bei Unterstützungskasse und
Direktversicherung?
Rückgedeckte Unterstützungskasse und rückgedeckte Pensionszusage im Vergleich
■ Unter welchen Voraussetzungen ist welcher Weg der günstigere?
■ Ist die Unterstützungskasse wirklich sicherer?
Reduzierung und Verzicht
■ Intelligente Teilverzichtsmodelle.■ So ist eine Liquidationsversicherung auch bei
fehlender Liquidität möglich.
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Direktversicherung intensiv
Seminarinhalte
Immer mehr Arbeitgeber und Berater erkennen, dass auch bei der scheinbar einfachen Direktversicherung der Teufel im Detail steckt. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer neben den arbeits-, steuer-, und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen auch eine Vielzahl von Hinweisen, wie sie typische Risiken für den Arbeitgeber wirksam vermeiden können. Schwerpunkt des Seminars sind außerdem die Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Das Seminar richtet sich nicht nur an Neueinsteiger, sondern führt auch bei „alten Hasen“ immer wieder zu Aha-Effekten.
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz
■ Die neue reine Beitragszusage: das Konzept im Detail. ■ Für wen lohnt sich die neue Beitragszusage – für
Arbeitgeber, Mitarbeiter, Produktanbieter und Berater? ■ So sichern Sie sich die Pauschalbesteuerung nach §
40b EStG jetzt noch lebenslang. ■ Erhöhtes § 3 Nr. 63 EStG-Fördervolumen in
Kombination mit § 40b EStG a.F.: eine gute Idee mit Tücken.
■ Verbesserungen bei der Riesterrente – hält Riester doch noch Einzug in die bAV?
■ Neu: steuerfreier Wechsel von Pensionskasse zu Direktversicherung für bestehende Verträge!
■ Im Detail kompliziert: die neue Förderung für Geringverdiener.
Steuerliche Behandlung der Beiträge
■ Alle Fördervoraussetzungen für steuerfreie Einzahlungen im Detail.
■ Mit diesen Grundprinzipien verstehen Sie alle steuerlichen Detailregelungen.
■ In diesen Fällen dürfen Sie kein Sterbegeld an Dritte auszahlen.
■ Erbschaftssteuer auf Hinterbliebenenleistungen.■ Diese Melde- und Aufzeichnungspflichten müssen
Sie kennen.
Unverfallbarkeit und Portabilität
■ Achtung: Verschärfte Vorraussetzungen für das versicherungsvertragliche Verfahren.
■ Deshalb haftet der Arbeitgeber auch nach einer „Mitgabe der Police“ weiterhin.
■ Vorsicht bei Versicherungsnehmer-Wechsel! Machen Sie den Portabilitäts-Check.
■ Das sind Ihre Risiken, wenn Sie mitgebrachte Policen als neuer Arbeitgeber weiterführen.
bAV und Sozialversicherung
■ So sparen Sie SV-Beiträge und das ist der Preis dafür.■ Die neueste Rechtsprechung zu privaten
Beitragszahlungen nach Ausscheiden.■ Beitragspflicht des Arbeitgebers bei vorzeitiger
Vertragskündigung und Abfindung.Aktuelle Fragen aus der Praxis
■ Darauf sollten Sie bei selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen achten.
■ Das gehört in eine Versorgungsordnung zur Direktversicherung.
■ Lohnt sich die Entgeltumwandlung überhaupt? Wie hoch ist der Verlust an gesetzlicher Rente?
■ So reduzieren Sie langfristig Ihren Verwaltungsaufwand für die Direktversicherungen.
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Rückgedeckte Unterstützungskasse intensiv
Seminarinhalte
Dieses Inhouse-Seminar ist vorwiegend für Innendienstmitarbeiter konzipiert. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über alle arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen sowie wichtiges Detailwissen für die häufigsten Sonderfälle, die während der Vertragslaufzeit auftreten können. Die Inhalte werden individuell an die Vorkenntnisse und Bedürfnisse der Teilnehmer angepasst.
Grundlagen und rechtliche Besonderheiten
■ So wird man Mitglied in einer Gruppenunterstützungs-kasse: Die typischen Aufnahmedokumente.
■ Deshalb ist der fehlende Rechtsanspruch für die Arbeitnehmer von Vorteil.
■ Insolvenzschutz bei der Unterstützungskasse: Das sind die Lücken.
■ Hierauf muss man bei der Anpassung laufender Renten achten.
Steuerliche Behandlung der Kasse
■ Warum eine Unterstützungskasse „übriges“ Vermögen nicht ans Trägerunternehmen zurückzahlen darf.
■ Unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe darf eine Unterstützungskasse Abfindungen auszahlen?
Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer
■ Deshalb gibt es für die Lohnsteuerfreiheit der Einzahlungen keine gesetzliche Regelung.
■ So reduziert man die Lohnsteuer im Alter.■ Steuern sparen mit der Fünftelungsregel.
Die Unterstützungskasse aus Arbeitgebersicht
■ Deshalb eignet sich die Unterstützungskasse eher nicht für einzelne Mitarbeiter.
■ Unter diesen Voraussetzungen und bis zu dieser Höhe dürfen Zuwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
■ Warum keine Fondspolicen genutzt werden sollten.■ Vorbehalt Durchführungswegwechsel und
Kapitalwahlrecht.■ Transparenz durch eine Versorgungsordnung.
■ So nutzt man die Unterstützungskasse zur Bilanzauslagerung von Anwartschaften und laufenden Renten.
U-Kasse und Portabilität
■ Daran scheitert die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber in der Praxis.
■ So funktioniert Portabilität auch in der Unterstützungskasse.
„Steuerliche Behandlung von Unterstützungskassen“
Andreas ButtlerManfred Baier
6. Auflage
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Aktuelle Risiken in der GGF-Zusage
■ Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Bilanz: So schlimm ist es wirklich - das erwartet die Geschäftsführer.
■ Wann führt die Pensionszusage zur Überschuldung? ■ Mit Prognose-Berechnungen drohende Insolvenzen
verhindern.■ Warum selbst ein Teilverzicht künftig keine Lösung
mehr ist.■ Umstellung auf Kapitalzusage - möglich oder steuerlich
problematisch?■ Verlagerung einer GGF-Versorgung auf ein anderes
Unternehmen - ein Erfolgsmodell?■ Verbindliche Auskünfte - bei der GGF-Versorgung
künftig unerlässlich?■ Spielregeln des BMF für die Auslagerung von
Pensionszusagen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz
■ So funktioniert die neue Beitragszusage.■ Das neue Zusammenspiel des § 3 Nr. 63 EStG mit §
40b EStG a.F.■ So sichern Sie die Pauschalbesteuerung nach § 40b
EStG a.F. in 2017 noch lebenslang.■ Steuerfreier Wechsel zwischen Direktversicherung und
Pensionskasse.■ Das ist die neue Förderung für Geringverdiener.■ Teilzeitkräfte und Minijobber – wer profitiert von der
neuen Förderung?
Aktuelle Praxisthemen
■ Auswirkungen der EU-Mobilitätsrichtlinie: Das ist bei der Unverfallbarkeit schon jetzt zu beachen.
■ BAG sei Dank: Eingriffe in Versorgungsordnungen stark vereinfacht!
■ So geht’s: Abfindungen bei der Unterstützungskasse.■ Neue Hürden bei der Pensionsfondsauslagerung.
Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
■ Überblick: Aktuelle Rechtsprechung des BAG zu versicherungsförmiger Lösung, Einstandspflichten, Änderung einer bestehenden bAV.
■ Neue BFH-Urteile zur GGF-Versorgung: Sind in den 10 Jahren vor Rentenbeginn überhaupt noch Änderungen an Pensionszusagen möglich?
■ BMF-Schreiben zur Unterstützungskasse: Welche Fragen sind geklärt, welche weiter offen?
■ Weitere tagesaktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen.
Impulsvorträge für Außendienst und Vertriebspartner
Ihre Veranstaltung – Ihre Wunschthemen
Mit einem fachlich kompetenten und vertriebsorientierten Vortrag zu aktuellen Themen geben Sie z. B. Ihrer Jahresauftaktveranstaltung, Jahrestagung oder internen Fachkreistreffen eine besondere Note und den Teilnehmern einen erkennbaren Zusatznutzen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass freie Vertriebspartner ebenso wie der eigene Innen- oder Außendienst die unabhängige Meinung eines externen Experten zu aktuellen Themen sehr schätzen. Selbstverständlich stimmen wir die Vortragsinhalte im Vorfeld detailliert mit Ihnen ab, damit Sie mit Ihrer Veranstaltung Ihre Ziele erreichen und den maximalen Nutzen erzeugen.
Stellen Sie sich Ihren individuellen Impulsvortrag zusammen, z. B. aus den folgenden Themenfeldern:
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Inhouse-Lehrgang zum geprüften Fachberater für betriebliche Altersversorgung (febs)
Zielgruppe und Inhalte
Unsere mehrtägigen Inhouse-Lehrgänge bieten Ihren Mitarbeitern optimal aufeinander abgestimmte Lerninhalte und berücksichtigen Selbststudiumseinheiten sowie Wiederholungsübungen am jeweils folgenden Seminartag. Dadurch wird der Lernerfolg deutlich gesteigert.
Wir empfehlen Ihnen, jeden Lehrgang mit einer Prüfung abzuschließen. Das erhöht die Motivation der Teilnehmer erheblich, sich auch außerhalb der Präsenztage mit dem Erlernten zu beschäftigen. Und es erleichtert Ihnen die Auswahl der Teilnehmer, da sich nur diejenigen anmelden werden, die auch zum Selbststudium in Ihrer Freizeit bereit sind.
Lehrgang zum geprüften Fachberaterfür betriebliche Altersversorgung (febs)
■ Insgesamt 12 Präsenztage zuzüglich einem Tag Abschlussprüfung (mündlich und schriftlich).
■ Ihre Mitarbeiter aus dem Innen– und Außendienst erhalten genau das Know-how, das sie für ihre tägliche Arbeit benötigen.
■ Keine unnötige Theorie, sondern sofort umsetzbares Praxiswissen.
Kurzlehrgang zum geprüften Fachberaterfür betriebliche Altersversorgung (febs)
■ Für Teilnehmer mit Vorkenntnissen oder der Bereitschaft, sich zunächst im Selbststudium einzulesen.
■ Lehrgang mit 7 bis 9 Präsenztagen zzgl. Prüfungstag.■ Diese Variante kann auch mit dem vollständigen
Lehrgang kombiniert werden, so dass erfahrene Mitarbeiter erst später ins Präsenzstudium einsteigen.
Praxiswissen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen und trainieren bei uns ausschließlich sofort umsetzbares Praxiswissen anstelle von Gesetzestexten oder wissenschaftlichen Theorien.
Anerkennung Das hohe Ausbildungsniveau, die Prüfung und über 300 erfolgreiche Absolventen garantieren hohe Anerkennung im bAV-Markt und bis zu 166 Weiterbildungspunkte.
Qualität aus einer Hand Die komplette Ausbildung stammt aus der Hand der Berater, die auch die Durchführung selbst übernehmen. Alle Inhalte sind im Detail aufeinander abgestimmt.
Flexibel Sie können den zeitlichen Ablauf der Blöcke auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexibel und individuell festlegen.
Zeitsparend Wir kommen zu Ihnen, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertvolle Arbeitszeit für An- und Abreise sparen.
Fünf gute Gründe für einen febs-Inhouse-Lehrgang
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Offenes Akademieprogramm
Selbstverständlich können Sie alle Seminarangebote der febs Akademie für betriebliche Altersversorgung auch als Inhouse-Seminar buchen. Das lohnt sich bereits ab vier Teilnehmern.
Hier ein Überblick über Themen und Termine 2015/2016. Das vollständige Seminarprogramm finden Sie auf unserer Homepage unter www.febs-consulting.de/weiterbildung.
Seminar November 2016 – Dezember 2016
Januar 2017 – Juni 2017
Aktuelle bAV-Herausforderungen für Arbeitgeber
11.01.201721.03.2017
Direktversicherung intensiv 29.11.2016 16.05.2017
Versorgungsausgleich in der Arbeitgeber-Praxis 22.11.2016 20.06.2017
NEU: Abrechnungspraxis in der betrieblichen Altersversorgung
15.11.2016 17.05.2017
Aktuelle bAV-Herausforderungen für Produktanbieter und Berater
08.12.2016 31.01.201711.05.2017
Einführung in die bAV 23.01. – 26.01.2017
bAV für Fortgeschrittene 07.11. – 08.11.2016 06. – 07.03.2017
bAV für Spezialisten 09.11.2016 08.03.2017
Rückgedeckte Unterstützungskasse 10.11.2016 09.03.2017
Zeitwertkonten in der Praxis 28.03.2017
Versorgung von GGF und Vorständen über rückgedeckte Unterstützungskassen und Pensionszusagen (GGF 1)
05.12.2016 08.05.2017
Analyse, Sanierung und Auslagerungbestehender GGF-Zusagen (GGF 2)
06.12. – 07.12.2016 09.05. – 10.05.2017
Lehrgang zum geprüften Fachberaterfür betriebliche Altersversorgung (febs)
ab 07.11.2016 ab 23.01.2017ab 06.03.2017
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Organisatorisches und Ansprechpartner
Ansprechpartner (inhaltliche Fragen)
Sehr gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Aus– und Weiterbildungswünsche und entwickeln gemeinsam Ihr individuelles Inhouse-Seminar oder Ihren Inhouse-Lehrgang.
Für inhaltliche Fragen zu allen Weiterbildungsangeboten wenden Sie sich bitte an
Markus KellerTel: (089) 890 42 86-92Fax: (089) 890 42 86-50E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner (Organisation)
Unsere Erfahrung zeigt, dass es manchmal nicht ganz einfach ist, einen für alle Teilnehmer optimalen Termin zu finden. Gerne reservieren wir schon vorab und unverbindlich für Sie Ihre Wunschtermine.
Hierfür und für alle weiteren organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an
Sandra SußbauerTel: (089) 890 42 86-12Fax: (089) 890 42 86-50E-Mail: [email protected]
Veranstalterfebs Consulting GmbHAm Hochacker 385630 Grasbrunn/München
Sitz: Grasbrunn (AG München — HRB 156946)Geschäftsführer: Manfred Baier, Markus KellerUSt-IdNr.: 241755989
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Kontaktieren Sie uns!Telefon: (089) 890 42 86-0Fax: (089) 890 42 86-50E-Mail: [email protected]
Oder besuchen Sie unsere Homepage:www.febs-consulting.de