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Festschrift für Wolfgang Büscher Herausgegeben von Hans-Jürgen Ahrens Joachim Bornkamm Karl-Heinz Fezer Thomas Koch Mary-Rose McGuire Gert Würtenberger Leseprobe

Festschrift für Wolfgang Büscher · Festschrift für Wolfgang Büscher Brunhilde Ackermann Hans-Jürgen Ahrens Joachim Bornkamm Hermann Deichfu ß Thomas Emanuel Willi Erdmann Jörn

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Festschrift für Wolfgang Büscher

Herausgegeben von

Hans-Jürgen Ahrens Joachim Bornkamm Karl-Heinz Fezer

Thomas Koch Mary-Rose McGuire Gert Würtenberger

Leseprobe

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Bibliographische Informationen Der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Deutschen Nationalbibliografi e; detaillierte bibliografi sche Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

ISBN 978-3-452-28944-5

www.wolterskluwer.dewww.carl-heymanns.de

Alle Rechte vorbehalten© 2018 Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des

Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,

Mikroverfi lmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Verlag, Herausgeber und Autoren übernehmen keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler.

Umschlagkonzeption: Martina Busch Grafi kdesign, Homburg KirrbergSatz: Innodata Inc. Noida, Indien

Druck und Weiterverarbeitung: Williams Lea & Tag GmbH, München

Gedruckt auf säurefreiem und alterungsbeständigem Papier.

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VII

Festschrift für Wolfgang Büscher

Brunhilde AckermannHans-Jürgen AhrensJoachim BornkammHermann Deichfuß

Thomas EmanuelWilli ErdmannJörn FeddersenKarl-Heinz FezerAndreas FuchsHerbert GeislerMarianne GrabruckerNorbert GrossFranz HackerHenning Harte-BavendammChristian HeinzeChristiane Hoffrichter-DaunichtPhiline Jorcke-KaßnerWolfgang KirchhoffRoland KnaakThomas KochMathias KochendörferHelmut KöhlerPaul LangeChristian LöfflerMichael LoschelderMary-Rose McGuireHans-Kurt MeesPeter Meier-Beck

Ariane Mittenberger-HuberAxel/Jan Bernd NordemannEva Inés ObergfellAnsgar OhlyKarl-Nikolaus PeiferGünther PokrantHilmar Raeschke-KesslerAxel RinklerChristian RohnkeRolf SackWolfgang SchaffertStefan SchillingPeter SchiwyMichael SchmedingRolf A. SchützeMartina SchwonkeHeiner SteeneckJan TolkmittGuido ToussaintEike UllmannEva-Irina v. GammJoachim v. Ungern-SternbergManfred VogelPeter WassermannAnnette WilleThomas WinterGert Würtenberger

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IX

Vorwort

Am 31. Dezember 2017 scheidet Prof. Dr. Wolfgang Büscher mit dem Erreichen der Dienstaltersgrenze aus dem Dienst als Vorsitzender Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus. Mit der vorliegenden Festschrift wollen Autoren und Herausgeber ihre persönliche Verbundenheit mit und fachliche Wertschätzung für Wolfgang Büscher bekunden, der in der langen Zeit seiner Richtertätigkeit am Bun-desgerichtshof die Entwicklung des Immaterialgüterrechts und des Lauterkeitsrechts in der Bundesrepublik Deutschland maßgebend beeinfl usst und mitgestaltet hat. Die Herausgeber danken dem Heymanns-Verlag, dem der Jubilar selbst als Autor verbunden ist, für die verlegerische Betreuung und der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht für die fi nanzielle Unterstützung der Publikation.

Wolfgang Büscher ist am 21. Juni 1952 in Mülheim an der Ruhr geboren, wo er auch aufgewachsen ist und die Grundschule besucht hat. Seine Gymnasialzeit verbrachte er in einem Internat in Bonn-Bad Godesberg, bevor er an das Gymnasium seiner Heimatstadt wechselte. An das Abitur im Jahr 1971 schloss sich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster an. Er legte im Jahr 1977 die erste und im Jahr 1979 die zweite juristische Staatsprüfung, jeweils mit der selten vergebe-nen Note »gut« ab. Im Jahr 1981 wurde er an der Universität Münster mit der kartell-rechtlichen Dissertation »Änderung von Fusionsverträgen im Zusammenschlussver-fahren« promoviert.

Nach einer fast fünfjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Bezirk des Landgerichts Duisburg mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Baurecht trat Wolfgang Büscher im Jahr 1984 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Dort war er bis 1992 Richter am Landgericht Düsseldorf und bis zu seiner zehn-monatigen Abordnung zur Erprobung an das Oberlandesgericht Düsseldorf in den Jahren 1990/1991 in verschiedenen Zivilkammern eingesetzt. Nach seiner Rückkehr ans Landgericht war er Mitglied einer großen Strafkammer. Im Jahr 1992 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Bis zum Jahr 1995 war er am Oberlan-desgericht Düsseldorf Mitglied eines vornehmlich für Werkvertragsrecht und aktien-rechtliche Verfahren zuständigen Senats und darüber hinaus – ebenso wie schon zuvor am Landgericht – in der Gerichtsverwaltung tätig. Anschließend war er bis zum Jahr 1999 an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet.

Am 19. August 1999 wurde Wolfgang Büscher zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und war von Anbeginn an Mitglied des für das Wettbewerbsrecht, das Mar-ken-, Urheber- und Designrecht sowie das Transportrecht zuständigen I. Zivilsenats.

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Vorwort

X

Zudem war er in den Jahren 2007 bis 2014 für den I. Zivilsenat in den Gemeinsa-men Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Seit dem 17. November 2010 war er stellvertretender Vorsitzender des I. Zivilsenats. Am 1. Juli 2014 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt und – nach Hermann Weinkauff, Günther Wilde, Gerda Krüger-Nieland, Otto-Friedrich Frhr. v. Gamm, Henning Piper, Willi Erdmann, Eike Ullmann und Joachim Bornkamm – der neunte Vorsitzende des I. Zivilsenats.

In seiner mehr als 18-jährigen Tätigkeit als Richter am Bundesgerichtshof hat Wolf-gang Büscher die Rechtsprechung im Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht maßgebend geprägt. Als Berichterstatter lag ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Markenrecht. Die meisten kennzeichenrechtlichen Grundsatzentscheidungen des Senats stammen aus seiner Feder, viele davon sind in der amtlichen Sammlung veröf-fentlicht. Beispielhaft sind zu nennen die Entscheidungen zum Wiederaufl eben der Priorität eines Unternehmenskennzeichens nach langfristiger Betriebseinstellung aufgrund der Teilung Deutschlands (BGHZ 150, 82 – Hotel Adlon), zum Ausschluss der Prüfung eines absoluten Schutzhindernisses der prioritätsälteren Marke im Ver-letzungsprozess (BGHZ 156, 112 – Kinder I), zur geographischen Herkunftsangabe (BGHZ 173, 57 – Cambridge Institute), zur Verkehrsgeltung von Marken (BGHZ 180, 77 – UHU) und zu dreidimensionalen Marken (BGHZ 182, 352 – Legostein). Daneben hat er grundlegende Entscheidungen zum neuen (Gemeinschafts-)Ge-schmacksmusterrecht verfasst (BGHZ 185, 224 – Verlängerte Limousinen; GRUR 2013, 285 – Kinderwagen II).

Das besonderes Interesse Wolfgang Büschers galt stets dem Prozessrecht. Die aus seiner Feder stammenden Entscheidungen zur Unzulässigkeit der alternativen Klage-häufung (BGHZ 189, 56 und GRUR 2011, 1043 – TÜV I und II) hatten weitreichen-de Folgen für die Bestimmung des Streitgegenstands im Immaterialgüterrecht und im Lauterkeitsrecht. Darüber hinaus war er Berichterstatter bei einer der seltenen Ent-scheidungen des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Nach dieser – auf Vorlage des I. Zivilsenats ergangenen – Entscheidung gelten die deut-schen Vorschriften für den Apothekenabgabepreis auch für verschreibungspfl ichtige Arzneimittel, die Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäi-schen Union im Wege des Versandhandels an Endverbraucher in Deutschland abge-ben (BGHZ 194, 354).

In die Zeit, in der Wolfgang Büscher den Vorsitz im I. Zivilsenat innehatte, fällt eine Vielzahl richtungsweisender Entscheidungen. Im Wettbewerbsrecht ist u.a. die Rechtsprechung zum lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz (BGHZ 210, 144 – Segmentstruktur; GRUR 2016, 725 – Pippi-Langstrumpf-Kostüm II; GRUR 2017, 734 – Bodendübel) und zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Internetpor-talen (GRUR 2015, 1129 – Hotelbewertungsportal; WRP 2017, 1468 – Preisportal) weiter ausgeformt worden. Im Markenrecht bildeten zahlreiche Entscheidungen zum

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XI

Vorwort

Schutz von Farbmarken einen Schwerpunkt der Senatsrechtsprechung (GRUR 2015, 726 – Langenscheidt-Gelb; GRUR 2015, 1012 – Nivea-Blau; BGHZ 211, 268  – Spar-kassen-Rot; GRUR 2014, 1101 – Gelbe Wörterbücher; GRUR 2015, 1201 – Spar-kassen-Rot/Santander-Rot). Weitere grundlegende Entscheidungen befassen sich mit der Zeichenähnlichkeit zwischen Wortmarken und Formmarken (BGHZ 207, 71 – Goldbären) und der Markenparodie als Grenze des Markenschutzes (BGHZ 205, 22  – Springender Pudel). Die zunehmende Bedeutung des Urheberrechts spiegelt sich in zahlreichen Entscheidungen zur öffentlichen Wiedergabe (etwa BGHZ 206, 365 – Ramses), zur Gerätevergütung (beispielhaft GRUR 2014, 984 – PC III; GRUR 2017, 161 – Gesamtvertrag Speichermedien) und zur Unzulässigkeit der (pauschalen) Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft (BGHZ 210, 71 – Verlegeranteil) wider.

Unter dem Vorsitz von Wolfgang Büscher hat der I. Zivilsenat seine Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen im Internet weiterentwickelt, so u.a. zur Verantwortlichkeit für das Setzen von Links auf wettbewerbswidrige Inhalte ei-ner Internetseite, zur Haftung des Plattformbetreibers und des Händlers für mar-kenverletzende Verkaufsangebote sowie des Inhabers eines Internetanschlusses und des Access-Providers für Urheberrechtsverletzungen (BGHZ 206, 103 – Haftung für Hyperlink; GRUR 2015, 485 – Kinderhochstühle im Internet III; GRUR 2016, 936  – Angebotsmanipulation bei Amazon; BGHZ 210, 224  – Silver Linings Play-book; BGHZ 208, 82 – Störerhaftung des Access-Providers). Ferner hat der Senat die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße und Schutz-rechtsverletzungen der von ihm vertretenen Gesellschaft auf eine neue Grundlage gestellt (BGHZ 201, 344 – Geschäftsführerhaftung).

Unmittelbar bevor Wolfgang Büscher den Vorsitz im I. Zivilsenat übernommen hat, sind dessen Zuständigkeiten um das Maklerrecht, Schiedsgerichtssachen und das wei-te Feld der Rechtsstreitigkeiten, die keinem anderen Senat zugewiesen sind, erweitert worden. Auch in diesen Rechtsgebieten sind unter seinem Vorsitz richtungsweisende Entscheidungen ergangen etwa zu den Pfl ichten eines Versicherungsmaklers (BGHZ 209, 256), zu den Anforderungen an Schiedsklauseln in Gesellschafterverträgen (NJW 2015, 3234 und SchiedsVZ 2017, 197), zu den Ansprüchen eines bei der Sti-pendienvergabe nicht berücksichtigten Bewerbers (WM 2017, 301) und zum Aus-kunftsanspruch der Presse gegenüber einer Aktiengesellschaft in öffentlicher Hand (GRUR 2017, 1058).

In der zunehmenden Zahl von Vorabentscheidungsersuchen des I. Zivilsenats an den Gerichtshof der Europäischen Union (jeweils drei in den Jahren 2014 und 2015, sechs im Jahr 2016 und dreizehn im Jahr 2017) schlägt sich die immer stärkere Durchdrin-gung des Immaterialgüterrechts und des Lauterkeitsrechts durch das Unionsrecht nieder.

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Vorwort

XII

Die Tätigkeit von Wolfgang Büscher als Senatsvorsitzender könnte unter dem Motto »suaviter in modo, fortiter in re« gestanden haben. Er übte den Vorsitz stets verbind-lich und freundlich im Umgang und zugleich mit Festigkeit in der Sache aus. Die Zusammenarbeit im Senat war unter seinem Vorsitz von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägt. In den Beratungen hat er eine Atmosphäre geschaffen, in der stets das gemeinsame Bemühen um die beste Lösung im Vordergrund stand. Er trat unprätentiös, aber dennoch selbstbewusst auf, war immer persönlich zugewandt und niemals verletzend. Seine liebenswürdige Art und sein feiner Humor wurden von den Mitarbeitern ebenso wie von den Mitgliedern des Senats geschätzt. Die stets mit großer Sorgfalt vorbereiteten Sitzungen hat er souverän geleitet. In den Verhandlun-gen hat er den Dialog mit der Anwaltschaft gesucht und sich offen für unerwartete Argumente gezeigt. Er hat den Meinungsaustausch mit anderen Senaten angestoßen, wenn Rechtsfragen zu entscheiden waren, die die Zuständigkeit anderer Senate be-rührten. Ihm war es ein besonderes Anliegen, bei gemeinsamen Treffen den Kontakt zu den in den Vorinstanzen tätigen Kolleginnen und den Kollegen zu pfl egen. Er hat regelmäßige Fachgespräche zwischen dem I. Zivilsenat und den für das Markenrecht und das Designrecht zuständigen Senaten des Bundespatentgerichts initiiert und die noch junge Tradition von Treffen mit dem für das Lauterkeitsrecht und das Immate-rialgüterrecht verantwortlichen 4. Senat des österreichischen Obersten Gerichtshofs fortgeführt.

Einen weiteren Schwerpunkt im Berufsleben Wolfgang Büschers bildet seine Tätig-keit in der Ausbildung und Fortbildung von Juristen, als Referent auf Tagungen und als Autor wissenschaftlicher Werke. Seit 1998 wirkte er zunächst als Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und seit 2002 als Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, wo er Seminare und Kolloquien zum Wettbewerbsrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums hält. An dieser Universität wurde er im Jahr 2007 in Anerkennung seines wissenschaftlichen Wirkens und seiner Lehrtätig-keit zum Honorarprofessor bestellt. Wolfgang Büscher ist ein gefragter Referent auf vielen Veranstaltungen insbesondere zur Fortbildung von Richtern und Rechtsan-wälten, wo er die Senatsrechtsprechung vermittelt und sich der Diskussion mit der Fachöffentlichkeit stellt. Dabei beeindrucken die Klarheit seines Vortrags und seine Fähigkeit, in der Diskussion aus dem Stegreif weiterführende Gedanken zu entwi-ckeln.

Wolfgang Büscher ist Mitglied im Gesamtvorstand und im Fachausschuss für Wett-bewerbs- und Markenrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht sowie im Kuratorium des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb in München. Er ist Herausgeber und Autor mehrerer Kommentare (Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht; Fezer/Büscher/Obergfell, Lauterkeitsrecht; Büscher/Kochendörfer, Beckscher On-line-Kommentar Unionsmarkenverordnung; in Vorbereitung Büscher, Kommentar zum UWG) und einer der Autoren des ZPO-Großkommentars Wieczorek/Schütze.

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XIII

Vorwort

Er veröffentlicht regelmäßig Rechtsprechungsübersichten zum Lauterkeitsrecht und ist Autor zahlreicher Aufsätze in Fachzeitschriften und Beiträge zu Festschriften. Da-rüber hinaus ist er in der wissenschaftlichen Leitung renommierter Tagungen tätig, des Kölner Symposiums zum Marken- und Wettbewerbsrecht, der Heidelberger Wettbe-werbstage und der Hamburger Jahresarbeitstagung Gewerblicher Rechtsschutz.

Wolfgang Büscher hat sich trotz der großen Arbeitsbelastung seine jugendliche Erscheinung bewahrt. Wer ihn erlebt, vermag nicht zu glauben, dass er bereits die Dienstaltersgrenze erreicht hat. Es steht zu erwarten, dass er dem Immaterialgüte-recht und dem Lauterkeitsrecht nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst als Vor-sitzender Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in vielfältiger Weise ver-bunden bleibt. Autoren und Herausgeber dieser Festschrift wünschen ihm für die Zukunft ungebrochene Schaffenskraft und eine gute Gesundheit.

Karlsruhe, im Dezember 2017

Im Namen der Herausgeber: Thomas Koch

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Inhalt

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX

I. Markenrecht

Brunhilde AckermannDie Beweislast für die Verkehrsdurchsetzung im markenrechtlichen Löschungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Franz HackerTechnisch funktionale Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Christian HeinzeDie Vorbenutzung im Markenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Mathias KochendörferFriedliche Koexistenz ähnlicher Marken? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Roland KnaakBeklagtenmehrheit und anwendbares Recht bei Verletzungen von Unionsrechten des geistigen Eigentums. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Paul LangeDer markenrechtliche Schutz notifi zierter staatlicher Hoheitszeichen. . . . 75

Ariane Mittenberger-HuberWaren-/Dienstleistungsverzeichnis und Bestimmtheitsgebot . . . . . . . . . . . 93

Axel Nordemann/Jan Bernd NordemannAbgrenzungsvereinbarungen zur Beilegung markenrechtlicher Konfl ikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107

Ansgar OhlyDie referierende Benutzung im alten und neuen Markenrecht . . . . . . . . . . 117

Karl-Nikolaus PeiferDie Kommunikationsfunktion der Marke im Konfl ikt mit Äußerungsfreiheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

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Inhalt

XVI

Axel RinklerMit »Schwarzwälder Schinken« und »S-Bahn« zur (zulassungsfreien) Rechtsbeschwerde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

Michael SchmedingDie Grenzen der Markenparodie zwischen »Lila Postkarte« und »Springender Pudel«. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147

Eva-Irina v. GammMarke versus Werktitel: Kann aus einer Marke erfolgreich gegen einen verwechslungsfähig ähnlichen Werktitel vorgegangen werden? . . . . . . . . . 157

II. Urheberrecht

Willi ErdmannDas Bearbeiterurheberrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169

Philine Jorcke-KaßnerInternationaler Rechtsschutz für ausübende Künstler – An Evening with Marlene Dietrich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187

Thomas KochVon dreidimensionalen Vervielfältigungen und schwimmenden Kunstwerken – Die Panoramafreiheit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

Christian LöfflerDer Schutz einer literarischen Figur im Urheber- und Wettbewerbsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207

Eva Inés ObergfellBig Data und Urheberrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223

Heiner Steeneck»Geburtstagszug« und Werkbegriff gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG – Bestandsaufnahme sowie Auswirkungen der Entscheidung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233

Jan TolkmittUrheberrechtliche Verantwortlichkeit für Verlinkung – Grundstein für ein autonomes europäisches Haftungsrecht?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249

Joachim v. Ungern-SternbergVerwertungsgesellschaften und ihre Berechtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265

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XVII

Inhalt

Thomas WinterDer Entstellungsschutz im Urheberrecht – Urheberpersönlichkeitsrecht oder Allgemeinverträglichkeitskontrolle? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281

III. Lauterkeitsrecht

Karl-Heinz FezerDie Generalklausel – eine Sternstunde des Lauterkeitsrechts in der Europäischen Union. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297

Henning Harte-BavendammDer Begriff des Geschäftsgeheimnisses nach harmonisiertem Recht . . . . . 311

Wolfgang KirchhoffDer Beitrag des BGH zum Private Enforcement des Beihilferechts . . . . . . 323

Helmut KöhlerDer Schutz von Kollektivinteressen und Individualinteressen im UWG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333

Günther PokrantDruckausübung auf Schuldner durch Drohen mit einer Datenübermittlung an die SCHUFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347

Rolf SackDas Erfordernis der wettbewerblichen Eigenart beim wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359

Wolfgang SchaffertDer Schutz älterer Menschen und die Anwendung der Beweislastregel des § 22 AGG im Lauterkeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373

Stefan SchillingDer Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen – Prozessuale Schwierigkeiten und Reformbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383

Guido ToussaintDie Verjährung »anderer Ansprüche« im Wettbewerbsrecht – Zur Auslegung von § 11 Abs. 4 UWG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393

Peter WassermannZur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Werbezusätzen in privaten E-Mails . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401

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Inhalt

XVIII

Annette WilleWettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz bei technischen Erzeugnissen – Verhältnis des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes zum patent- und markenrechtlichen Sonderschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411

IV. Rechtsdurchsetzung

Hans-Jürgen AhrensErfolgs- und Verhaltensunrecht in der Rechtsprechung des I. Zivilsenats – Wirkungszusammenhänge mit der Störerhaftung? . . . . . . . 423

Joachim BornkammDas Schicksal des Unterlassungsanspruchs nach modifi zierter Unterwerfung – Die vom Gläubiger nicht angenommene Unterwerfungserklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441

Hermann Deichfuß

Unterlassungsklage und Rechtsschutzbedürfnis – Bemerkungen zu Entscheidung »Honorarkürzung« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447

Thomas EmanuelDie Störerhaftung des Registrars. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459

Jörn FeddersenUnterlassen durch Beseitigen: Beseitigungshandlungen als Bestandteil des Unterlassungsanspruchs . . . . 471

Herbert GeislerFilesharing – Darlegungs- und Beweislast ohne Ende . . . . . . . . . . . . . . . . . 483

Marianne GrabruckerÜberlegungen zur »Demoskopie in der Verkehrsdurchsetzung« vor dem BPatG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497

Christiane Hoffrichter-DaunichtZur Zukunft der Beschwerdekammern des EuIPO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507

Michael LoschelderZur Zulässigkeit einer Prozessfi nanzierung bei Durchsetzung von Gewinnabschöpfungsansprüchen gem. § 10 UWG . . . . . . . . . . . . . . . . 513

Mary-Rose McGuireFliegender v. allgemeiner Gerichtsstand: Über Wertungswidersprüche und Regelungsalternativen im Zuständigkeitsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525

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XIX

Inhalt

Peter Meier-BeckTäter, Teilnehmer, Störer und Garanten – Über die Gefahren des Umgangs mit Baustoffen oder: Wer haftet für Immaterialgüterrechtsverletzungen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543

Christian RohnkeAusstellen und Anbieten auf Messen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559

Rolf A. SchützeInternationale Probleme des schiedsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes bei negatorischen Ansprüchen aus eingetragenen Schutzrechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 569

Martina SchwonkeDie Bedeutung demoskopischer Gutachten in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Farbmarken . . . . . . . . . . . . . . 579

Eike UllmannDie Verwarnung aus einem Schutzrecht – Fehlprognose und Fehlentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595

Gert WürtenbergerDie Käuferwahrnehmung in der Demoskopie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607

V. Varia

Andreas FuchsDie patentrechtliche Zwangslizenz – neue Perspektiven nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall »Raltegravir«?. . . . . . . . 621

Norbert GrossRückblicke auf den I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs . . . . . . . . . . . . . . . 639

Hans-Kurt MeesBuchpreisbindung in Deutschland und europäische Warenverkehrsfreiheit im Konfl ikt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 649

Hilmar Raeschke-KesslerSchafft es die ökonomische Analyse des Rechts als Methode bis in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 659

Peter SchiwyKulturschutzgesetz – Auf die Richter kommt es an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671

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Inhalt

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Manfred VogelWenn zwei das Gleiche tun – Beispiele zum Vergleich der Rechtsprechung des BGH und des OGH im Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und des geistigen Eigentums. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 679

Autorenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 689

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Autorenverzeichnis

Dr. Brunhilde AckermannRechtsanwältin beim Bundesgerichtshof; Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim Bundesge-richtshof

Prof. Dr. Hans-Jürgen AhrensProf. em. an der Universität Osnabrück; Richter am Oberlandesgericht Celle a.D.; Vizepräsident des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes a.D.

Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim BornkammVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.

Dr. Hermann DeichfußRichter am Bundesgerichtshof

Thomas EmanuelVorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken

Prof. Dr. Willi ErdmannVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.; Honorarprofessor an der Universität Osnabrück

Jörn Feddersen, LL.M. (A.U., Washington, D.C.)Richter am Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Karl-Heinz FezerProf. em. an der Universität Konstanz; Honorarprofessor an der Juristenfakultät der Universität Leip-zig; Richter am Oberlandesgericht Stuttgart a.D.

Prof. Dr. Andreas Fuchs, LL.M. (University of Michigan)Richter am OLG Celle a.D., Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschafts-recht der Universität Osnabrück

Dr. Herbert GeislerRechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Marianne GrabruckerVorsitzende Richterin am Bundespatentgericht a.D.

Prof. Dr. Norbert Gross, Docteur en Droit (Univ. Grenoble)Honorarprofessor an der Universität Karlsruhe (KIT); Ehem. Präsident der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof

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Autorenverzeichnis

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Prof. Dr. Franz HackerVorsitzender Richter am Bundespatentgericht; Honorarprofessor an der Universität Augsburg

Prof. Dr. Henning Harte-BavendammRechtsanwalt, Hamburg; Honorarprofessor an der Universität Osnabrück; Vorsitzender des GRUR-Fachausschusses für Wettbewerbs- und Markenrecht (bis 2017)

Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge)Professor an der Leibniz Universität Hannover

Dr. Christiane Hoffrichter-DaunichtRichterin am Oberlandesgericht Düsseldorf; Lehrbeauftragte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; ehem. Vorsitzende einer Beschwerdekammer des EuIPO (HABM)

Philine Jorcke-KaßnerRichterin am Landgericht Berlin

Dr. Wolfgang KirchhoffRichter am Bundesgerichtshof

Dr. Roland KnaakRechtsanwalt, München; Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München

Prof. Dr. Thomas KochRichter am Bundesgerichtshof; Honorarprofessor an der Universität zu Köln

Dr. Mathias KochendörferRichter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.; Lehrbeauftragter der Universität Gießen

Prof. Dr. Helmut Köhlerem. Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Richter am Oberlandesgericht München a.D.

Prof. Dr. Paul LangeRechtsanwalt, Düsseldorf; Honorarprofessor an der Hochschule Niederrhein, Düsseldorf

Dr. Christian Löf� erRichter am Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Michael LoschelderRechtsanwalt, Köln; Honorarprofessor an der Universität Bonn

Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, M. Jur. (Göttingen)Professorin an der Universität Osnabrück

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Peter Meier-BeckVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof; Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Prof. Dr. Hans-Kurt MeesRichter am Bundesgerichtshof a.D.; Honorarprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Dr. Ariane Mittenberger-Huber Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht

Prof. Dr. Axel NordemannRechtsanwalt, Berlin; Honorarprofessor an der Universität Konstanz

Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M. (Cambridge)Rechtsanwalt, Berlin; Honorarprofessor an der Humboldt Universität zu Berlin

Prof. Dr. Eva Inés ObergfellProfessorin und Vizepräsidentin für Lehre und Studium (VPL) der Humboldt-Universität zu Berlin

Prof. Dr. Ansgar Ohly, LL.M. (Cambridge)Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München; ständiger Gastprofessor an der University of Oxford

Prof. Dr. Karl-Nikolaus PeiferDirektor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln; Richter am Oberlandesgericht Köln

Günther PokrantRichter am Bundesgerichtshof a.D.

Prof. Hilmar Raeschke-Kessler, LL.M. (University of Chicago Law School)Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof; Honorarprofessor an der Universität zu Köln

Axel Rinkler Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Christian Rohnke, M.C.J. (Texas)Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof; Honorarprofessor an der Technischen Universität Hamburg-Harburg

Prof. Dr. Rolf SackProf. em. an der Universität Mannheim

Prof. Dr. Wolfgang SchaffertRichter am Bundesgerichtshof; Honorarprofessor an der Universität Bayreuth

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Dr. Stefan SchillingRichter am Landgericht Hamburg

Prof. Dr. Peter SchiwyRechtsanwalt, Berlin; Honorarprofessor Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Dr. Michael SchmedingRichter am Amtsgericht Tiergarten, Berlin

Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf A. SchützeRechtsanwalt, Stuttgart; Honorarprofessor an der Universität Tübingen

Dr. Martina SchwonkeRichterin am Bundesgerichtshof

Heiner SteeneckVorsitzender Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg

Dr. Jan TolkmittVorsitzender Richter am Landgericht Hamburg; Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg

Dr. Guido ToussaintRechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, Notar a.D.

Prof. Dr. Eike UllmannVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.; Honorarprofessor der Universität Mannheim

Dr. Joachim v. Ungern-SternbergRichter am Bundesgerichtshof a. D.

Dr. Manfred VogelSenatspräsident am Obersten Gerichtshof, Wien

Prof. Dr. Eva-Irina v. Gamm, LL.M (Eur.)Rechtsanwältin, München; Professorin an der Hochschule Macromedia, University of Applied Sciences, München

Peter WassermannRechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Annette WilleRichterin am Oberlandesgericht Köln

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Autorenverzeichnis

Dr. Thomas WinterRechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Dr. Gert WürtenbergerRechtsanwalt, München; Präsident der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)

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