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Seite 1 Öffentliche Wohnraumförderung 2021 Gestaltungswille der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: Seit Sommer 2017 ist das Ziel der Landes- regierung ein Mehr an Wohnungsbau in allen Segmenten zu erreichen. Nur ein Mehr an Wohnungsbau trägt dazu bei, Preise und Preisentwicklungen wieder in den Griff zu bekommen. Dafür wurden und werden Gesetze geändert, neue In- strumente zur Unterstützung der Städte und Gemeinden auf den Weg gebracht und erprobt. Rund 167.000 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden sind in Nordrhein- Westfalen genehmigt und/oder im Bau befindlich (2020/2019). Grundstücke sind der Flaschen- hals, wenn es um ein Mehr an Wohnungsbau geht: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Landesinitiative „Bau. Land. Leben.“ für die Kommunen fünf Maschinen in eine Werk- statt gestellt, um Kommunen bei der Aktivierung von Bauland zu unterstützen: 100 Baulandgespräche mit Identifikation von rund 5.700 Hektar Flächenpotential für Wohnbauland Zusage von 162 geförderten Rahmenplanun- gen und Strukturkonzepte 52 für die Ent- wicklung von 786 Hektar Bauland an Halte- punkten beauftragt Quelle Grafik: Marina Zlochin – stock.adobe.com

Öffentliche Wohnraumförderung 2021 · 2021. 2. 4. · 2019 zember 201 Neuer Höchststand: 9.060.333 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden am 31. De-9 in Nordrhein-Westfalen

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Seite 1

Öffentliche Wohnraumförderung 2021

Gestaltungswille der

Landesregierung Nordrhein-Westfalen:

Seit Sommer 2017 ist das Ziel der Landes-

regierung ein Mehr an Wohnungsbau in

allen Segmenten zu erreichen. Nur ein

Mehr an Wohnungsbau trägt dazu bei,

Preise und Preisentwicklungen wieder in

den Griff zu bekommen. Dafür wurden

und werden Gesetze geändert, neue In-

strumente zur Unterstützung der Städte

und Gemeinden auf den Weg gebracht

und erprobt.

Rund 167.000 Wohnungen in Wohn- und

Nichtwohngebäuden sind in Nordrhein-

Westfalen genehmigt und/oder im Bau

befindlich (2020/2019).

Grundstücke sind der Flaschen-

hals, wenn es um ein Mehr an Wohnungsbau

geht: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

hat mit der Landesinitiative „Bau. Land. Leben.“

für die Kommunen fünf Maschinen in eine Werk-

statt gestellt, um Kommunen bei der Aktivierung

von Bauland zu unterstützen:

100 Baulandgespräche mit Identifikation von

rund 5.700 Hektar Flächenpotential für

Wohnbauland

Zusage von 162 geförderten Rahmenplanun-

gen und Strukturkonzepte – 52 für die Ent-

wicklung von 786 Hektar Bauland an Halte-

punkten beauftragt

Quelle Grafik: Marina Zlochin – stock.adobe.com

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Gebäude

Erleichterungen im Landes-Bauordnungs-

recht seit 1. Januar 2019 in Kraft; weitere

Erleichterungen sollen zum 1. Juli 2021 in

Kraft treten.

Bundesgesetzliche Wohngeld-Reform

zum 1. Januar 2020: Regelmäßige An-

passung garantiert.

Entlastung bei den Heizkosten zum

Ausgleich der CO2-Steuer: Anhebung

des Wohngeldes im Schnitt um 15 Euro

im Monat seit dem 1. Januar 2021

Reform des Bundes-Baugesetzbuches in

2021 mit dem Ziel, ein Mehr an Wohnungs-

bau zu ermöglichen.

Geld

Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt einen garantier-

ten Finanzrahmen von 1,1 Milliarden Euro mithilfe des Bundes

für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau zur Verfügung.

Schwerpunkt ist der Neubau von Mietwohnraum.

Wesentliche Neuerungen in der öffentlichen Wohn-

raumförderung 2021:

Neufassung der Gebietskulissen für die öffentliche

Wohnraumförderung: Sicherstellung einer bedarfs- und

kostengerechten Bereitstellung der Fördermittel

Vollständige Überarbeitung und Neustrukturierung der

Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB):

Vereinfachung und Verbesserung der Anwendbar-

keit

Optimierung der Förderkonditionen, insbesondere

der Zusatzdarlehen

Weiter für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen: Zusatz-

komponente für den Einbau elektrisch bedienbarer Tü-

ren

Förderung des natürlichen Bauens: Förderung von Photo-

voltaik-Anlagen für Mieterstromangebote oder zur De-

ckung von Hausstrom

Mietniveau-Stufen 1 und 2 erhalten weiterhin die Förder-

konditionen der Mietniveau-Stufe 3 für ein Mehr an Miet-

wohnungsneubau

Fortführung des 2020 erfolgreich begonnenen Förder-

bausteins zur Modernisierung von Auszubildenden-/und

Studierendenwohnheimen

Start eines Modellprojekts in den Städten Bonn, Düssel-

dorf, Köln und Münster: Attraktives Förderangebot zum

Erwerb und zur Verlängerung von Sozialbindungen

Gemeinschaft Es geht nur gemeinsam:

Die Politik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt auf die Freiheit

des Wirtschaftens, beruhend auf Privateigentum und Unternehmensinitia-

tive, verbunden mit ihrer sozialen Verantwortung für das Gemeinwohl.

Denn: Nur ein Mehr an Wohnungsbau bietet den nachhaltigsten Schutz

für Mieterinnen und Mieter und sichert zugleich die Bezahlbarkeit des

Wohnens für breite Schichten unserer Bevölkerung – dies schließt die Bil-

dung von Eigentum ein.

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Seite 3

Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020

Auch wenn Corona die Schlagzeilen beherrscht: Wohnen ist elementarer Be-

standteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Dieser Grundsatz lei-

tet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit ihrer ersten Stunde im Jahr 2017.

Oberstes Credo der Landesregierung war und ist dabei, ein Klima für Neubau in

Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Denn mehr Wohnraum ist das beste Rezept ge-

gen steigende Mieten.

Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Landesregierung hat Wort gehalten. Es weht ein

Klima für Neubau durch Nordrhein-Westfalen.

1,037 Milliarden Euro (2019: 937,8 Millionen Euro; 2018: 923,4 Millionen Euro) bewil-

ligte Mittel in 2020 stellen einen neuen Höchststand in der laufenden Legislaturpe-

riode dar. Und das in einem Jahr, in dem wirtschaftliche Unsicherheit infolge von

Corona Raum gegriffen hat und auch das Jahr 2021 bisher erfasst. Gegenüber

2019 konnten + 10,6 % mehr an öffentlicher Wohnraumförderung bewilligt werden.

Mit der Bewilligungssumme werden insgesamt 8.603 Wohneinheiten (2019: 8.513

WE) öffentlich gefördert. Sowohl der Mietwohnungsneubau als auch die Moderni-

sierungsförderung haben zu diesem Ergebnis, bei Verringerung der Eigentumsför-

derung, beigetragen.

Wohnungsneubau erreicht insgesamt Höchststände: Bis November 2019 wurden

über 55.000 neue Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt. Damit befinden sich

rund 167.000 neue Wohnungen in Bau oder sind genehmigt.

Durch wesentliche Neuerungen in der öffentlichen Wohnraumförderung, wie der

Neufassung der Gebietskulissen, verbessert die Landesregierung für das Förderjahr

2021 noch einmal die Rahmenbedingungen für Bauherren und Investoren, um

den Wohnungsbau weiter anzukurbeln.

Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020

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Seite 4

cv

Kurzüberblick auf den Seiten 4 bis 7

Anlagen

1 Entwicklung der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Wohnungen

Bauüberhang und Baugenehmigungen (Seiten 8 bis 10)

2 Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 – insgesamt

(Seite 11)

3 Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 – insgesamt – nach

Regierungsbezirken und Kreisen bzw. kreisfreien Städten (Seite 12 ff.)

4 Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 nach Programmar-

ten sowie Regierungsbezirken und Kreisen bzw. kreisfreien Städten

(Seite 14 ff.)

5 Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 nach Mietniveau-

Stufe und Programmart (Seiten 16 ff.)

6 Öffentliche Wohnraumförderung – Allgemeine Informationen

(Seite 20 f.)

Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020

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Seite 5

Anlage

Wohnungs-

bestand

2019

Neuer Höchststand: 9.060.333 Wohnungen in

Wohn- und Nichtwohngebäuden am 31. De-

zember 2019 in Nordrhein-Westfalen.

Gegenüber 2017 ein Netto-Plus von 87.559

Wohneinheiten bzw. rund +1,0 %.

2019 wurden in Nordrhein-Westfalen so viele

Wohnungen fertiggestellt wie seit 15 Jahren

nicht mehr.

Im Zeitraum 2010 bis 2018 erhöhte sich in

Nordrhein-Westfalen der Wohnungsbe-

stand um 345.811 neue WE bzw. rund

+ 4,0 %.

Bevölkerungsentwicklung

2019

In Nordrhein-Westfalen belief sich der Bevöl-

kerungsstand am 31. Dezember 2019 auf

17.947.221 Menschen. Gegenüber 2018 ein

Plus von 14.570 Personen bzw. rund + 0,1 %.

Städte und Gemeinden im Regierungsbe-

zirk Köln mit einem Zuwachs von 9.943

(2018: +14.676) Personen. Gemessen an

der Gesamtzunahme macht das einen An-

teil von 68,2 % (2018: 71,5 %) aus.

Erneut gegenläufiger Trend im Regierungs-

bezirk Arnsberg: Nach 2018 verringerte sich

auch im Jahr 2019 die Bevölkerung um

1.929 Personen (2018: rund -1.100). Gemes-

sen an der Gesamtveränderung macht

das einen Anteil von -13,2 % (2018: -5,3 %)

aus.

In den Regierungsbezirken Arnsberg, Det-

mold, Düsseldorf und Münster übersteigt der

Zuwachs an Wohnungen die Zunahme der

Bevölkerung – im Verhältnis 2019 zu 2018.

Im Regierungsbezirk Köln erhöhte sich die

Wohnungsanzahl um 13.625 Wohneinheiten

(2018: +12.377 WE) bzw. + 0,6 %, während sich

die Bevölkerungszahl um + 9.943 Personen

bzw. 0,2 % erhöht hat.

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Seite 6

Anlage

Bauüberhang und

Baugenehmigungen

2019/2018

Neuer Höchststand: 9.060.333 Wohnungen in

Wohn- und Nichtwohngebäuden am 31. De-

zember 2019 in Nordrhein-Westfalen.

Am 31. Dezember 2019 betrug der Bauüber-

hang rund 112.046 (2018: 106.578) Wohnein-

heiten.

Dieser setzt sich aus genehmigten Neubau-

vorhaben für Wohnungen in Wohn- und

Nichtwohngebäuden in Höhe von 96.386

(2018: 92.408) WE und Bestandsausbauten

in Höhe von 15.660 (2018: 14.170) WE zu-

sammen.

Von den genehmigten Wohnungs-Neubau-

ten befanden sich am 31. Dezember 2019

rund 61.818 WE im Bau (2018: 58.009).

Der Bau von 34.657 genehmigten WE (2018:

34.399) war in 2019 noch nicht begonnen.

Mit Stand „November 2020“ waren im Jahr

2020 durch die 212 unteren Bauaufsichtsbe-

hörden in Nordrhein-Westfalen der Bau von

rund 55.261 WE in Wohngebäuden inkl. Be-

standsausbauten genehmigt worden.

Zum Vergleich – genehmigte Wohneinhei-

ten im Vergleichszeitraum der Vorjahre:

November 2020: 55.261 WE (+5.172 WE)

November 2019: 50.089 WE (+ 680 WE)

November 2018: 49.409 WE (+4.017 WE)

November 2017: 45.392 WE

Ergebnis der

öffentlichen

Wohnraumförderung

insgesamt

2020

Ergebnis der

Im Jahr 2020 wurden Mittel aus der öffentli-

chen Wohnraumförderung in Höhe von 1,037

Milliarden Euro (2019: 937,8 Millionen Euro;

2018: 923,4 Millionen Euro) bewilligt.

Gegenüber 2019 konnten somit in 2020

rund 99,3 Millionen Euro bzw. + 10,6 % mehr

an öffentlicher Wohnraumförderung bewil-

ligt werden.

Mit der Bewilligung von über einer Milliarde

Euro in 2020 werden insgesamt 8.603

Wohneinheiten (2019: 8.513 WE) öffentlich ge-

fördert.

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Seite 7

Anlage

öffentlichen

Wohnraumförderung

insgesamt

2020

-Fortsetzung-

Gegenüber 2019 erhöhte sich die Anzahl

der geförderten Wohneinheiten in 2020 ins-

gesamt um 90 WE bzw. + 1,1 %.

Ergebnis nach Programmarten:

Mietwohnungen/Wohnheime – Neubau:

2020 wurden öffentliche Wohnraumförder-

mittel für den Neubau von 5.591 WE (2019:

5.463 WE) bewilligt. Gegenüber 2019 sind

das 128 WE mehr.

Modernisierungsförderung:

2020 wurden für 2.537 WE öffentliche

Wohnraumfördermittel für die Modernisie-

rung von Wohnungsbeständen (Energie,

Abbau von Barrieren) bewilligt. Gegen-

über 2019 sind das 241 WE bzw. + 10,5 %

mehr.

Corona-Jahr in der Eigentumsförderung:

2020 wurden öffentliche Wohnraumförder-

mittel für 475 WE bewilligt. Gegenüber 2019

sind das 279 WE bzw. – 37,0 % weniger.

Ergebnis der

öffentlichen

Wohnraumförderung

insgesamt nach

Regierungsbezirken und

Kreisen bzw. kreisfreien

Städten

2020

Regierungsbezirke: Im Regierungsbezirk Köln

wurden 293,1 Millionen Euro für 2.081 WE in

2020 bewilligt. Im Regierungsbezirk Münster

wurden für 1.830 WE rund 229,4 Millionen Euro

bewilligt.

Kreisfreie Städte sind Spitzenreiter bei den Be-

willigungen: Stadt Köln mit 147,9 Millionen

Euro für 1.077 WE, gefolgt von der Stadt Dort-

mund mit 43,7 Millionen Euro für 798 WE und

der Stadt Bielefeld mit 65,4 Millionen Euro für

650 WE.

Ergebnis der

öffentlichen

Wohnraumförderung

nach Programmarten so-

wie nach Regierungsbe-

zirken und Kreisen bzw.

kreisfreien Städten

2020

Ergebnis nach Programmarten:

Mietwohnungen/Wohnheime – Neubau:

Spitzenreiter – die TOP 5:

Köln mit 105,7 Mio. Euro für 656 WE,

Münster mit 66,0 Mio. Euro für 511 WE,

Bielefeld mit 33,2 Mio. Euro für 273 WE,

Rheine mit 26,9 Mio. Euro für 207 WE,

Duisburg mit 26,5 Mio. Euro für 192 WE.

Modernisierungsförderung:

Spitzenreiter – die TOP 5:

Dortmund mit 28,8 Mio. Euro für 713 WE,

Köln mit 41,7 Mio. Euro für 418 WE,

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Seite 8

Anlage

Ergebnis der

öffentlichen

Wohnraumförderung

nach Programmarten so-

wie nach Regierungsbe-

zirken und Kreisen bzw.

kreisfreien Städten

2020

-Fortsetzung-

Bielefeld mit 27,3 Mio. Euro für 344 WE,

Bochum mit 11,2 Mio. Euro für 137 WE,

Velbert mit 9,6 Mio. Euro für 100 WE.

Eigentumsförderung:

Spitzenreiter – die TOP 5:

Kreis Steinfurt mit 8,5 Mio. Euro für 63 WE,

Kreis Borken mit 7,0 Mio. Euro für 52 WE,

Bielefeld mit 4,9 Mio. Euro für 33 WE,

Münster mit 4,7 Mio. Euro für 28 WE,

Kreis Paderborn mit 3,9 Mio. Euro für 27

WE.

Ergebnis der öffentlichen

Wohnraumförderung

nach Mietniveau-Stufen

und Programmarten

2020

In 240 von 396 Kommunen wurden 2020 öf-

fentliche Wohnraumfördermittel in Höhe von

1.037,09 Millionen Euro für 8.603 WE bewilligt.

89,6 % dieser WoFö-Mittel entfallen auf 151

Kommunen, die in den Mietniveaus M3 bis

M4+ eingruppiert sind.

10,4 % der WoFö-Mittel wurden in 88 Kom-

munen, die in dem Mietniveau M1 oder M2

eingruppiert sind, bewilligt.

In 156 Kommunen (Anteil: 39,4 %) wurden in

2020 keine öffentlichen Wohnraumfördermit-

tel bewilligt:

davon befinden sich 51 Kommunen im Re-

gierungsbezirk Köln, von denen 13 Kommu-

nen zur Mietniveau-Stufe M4 gehören;

In 51,5 % aller Kommunen im Regie-

rungsbezirk Köln (51/99) wurden 2020

keine öffentlichen Wohnraumförder-

mittel bewilligt.

Durchschnittliche Förder-

höhen nach Mietniveau-

Stufe und Programmart

2020

Die durchschnittliche Förderhöhe einer WE im

Rahmen des Neubaus von Mietwohnun-

gen/Wohnheimen beläuft sich 2020 auf

141,6 TEUR. Die durchschnittliche Förderhöhe

bei der Eigentumsförderung beträgt

140,9 TEUR.

Bei der Modernisierungsförderung beträgt die

durchschnittliche Förderhöhe 69,8 TEUR/WE.

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A. Entwicklung der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäude zum jeweiligen 31. Dezember eines Jahres nach Regierungsbezirken Quelle: IT.NRW – Wohnungsbestand (F243 [Jahr] 00)

Regierungsbezirk Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden zum 31. Dezember ..

2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010

Arnsberg 1.854.810 1.848.541 1.842.684 1.837.284 1.831.941 1.827.631 1.822.632 1.818.150 1.814.084 1.809.942

2019 – 2010 absolut + 44.868

2019 – 2010 relativ + 2,5 %

zum Vorjahr absolut + 6.269 + 5.857 + 5.400 + 5.343 + 4.310 + 4.999 + 4.482 + 4.066 + 4.142

zum Vorjahr relativ + 0,3 % + 0,3 % + 0,3 % + 0,3 % + 0,2 % + 0,3 % + 0,3 % + 0,2 % + 0,2 %

Detmold 998.716 992.258 986.350 980.740 975.497 970.719 964.380 960.691 956.904 953.345

2019 – 2010 absolut + 45.371

2019 – 2010 relativ + 4,8 %

zum Vorjahr absolut + 6.458 + 5.908 + 5.610 + 5.243 + 4.778 + 6.339 + 3.689 + 3.787 + 3.559

zum Vorjahr relativ + 0,7 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,5 % + 0,5 % + 0,7 % + 0,4 % + 0,4 % + 0,4 %

Düsseldorf 2.697.777 2.686.576 2.676.663 2.665.497 2.655.995 2.647.503 2.638.732 2.630.097 2.622.236 2.616.191

2019 – 2010 absolut + 81.586

2019 – 2010 relativ + 3,1 %

zum Vorjahr absolut + 11.201 + 9.913 + 11.166 + 9.502 + 8.492 + 8.771 + 8.635 + 7.861 + 6.045

zum Vorjahr relativ + 0,4 % + 0,4 % + 0,4 % + 0,4 % + 0,3 % +0,3 % + 0,3 % + 0,3 % + 0,2 %

Köln 2.228.267 2.214.642 2.202.265 2.189.555 2.176.400 2.165.560 2.152.250 2.141.498 2.131.959 2.122.294

2019 – 2010 absolut + 105.973

2019 – 2010 relativ + 5,0 %

zum Vorjahr absolut + 13.625 + 12.377 + 12.710 + 13.155 + 10.840 + 13.310 + 10.752 + 9.539 + 9.665

zum Vorjahr relativ + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,5 % + 0,6 % + 0,5 % + 0,5 % + 0,5 %

Münster 1.280.763 1.272.346 1.264.812 1.256.170 1.248.242 1.240.896 1.233.134 1.225.275 1.218.364 1.212.750

2019 – 2010 absolut + 68.013

2019 – 2010 relativ + 5,6 %

zum Vorjahr absolut + 8.417 + 7.534 + 8.642 + 7.928 + 7.346 + 7.762 + 7.859 + 6.911 + 5.614

zum Vorjahr relativ + 0,7 % + 0,6 % + 0,7 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,5 %

Gesamtergebnis 9.060.333 9.014.363 8.972.774 8.929.246 8.888.075 8.852.309 8.811.128 8.775.711 8.743.547 8.714.522

2019 – 2010 absolut + 345.811

2019 – 2010 relativ + 4,0 %

zum Vorjahr absolut + 45.970 + 41.589 + 43.528 + 41.171 + 35.766 + 41.181 + 35.417 + 32.164 + 29.025

zum Vorjahr relativ + 0,5 % + 0,5 % + 0,5 % + 0,5 % + 0,4 % + 0,5 % + 0,4 % + 0,4 % + 0,3 %

Entwicklung der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden – 31. Dezember 20xx Anlage 1

Page 10: Öffentliche Wohnraumförderung 2021 · 2021. 2. 4. · 2019 zember 201 Neuer Höchststand: 9.060.333 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden am 31. De-9 in Nordrhein-Westfalen

Seite 10

B. Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden Quelle: IT.NRW – Bevölkerungszahlen (A113 [Jahr] 00)

Regierungsbezirk Bevölkerung zum Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden zum

31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017

Arnsberg 3.580.568 3.582.497 3.583.590 1.854.810 1.848.541 1.842.684

Jeweiliger Anteil BR an Gesamt 20,0 % 20,0 % 20,5 % 20,5 %

zum Vorjahr absolut - 1.929 - 1.093 + 6.269 + 5.857

zum Vorjahr relativ - 0,0 % - 0,0 % + 0,3 % + 0,3 %

Anteil der BR an Veränderung - 13,2 % - 5,3 % 13,6 % 14,1 %

Detmold 2.055.724 2.055.310 2.054.343 998.716 992.258 986.350

Jeweiliger Anteil an Gesamt 11,5 % 11,5 % 11,0 % 11,0 %

zum Vorjahr absolut + 414 + 967 + 6.458 + 5.908

zum Vorjahr relativ + 0,0 % + 0,1 % + 0,7 % + 0,6 %

Anteil der BR an Veränderung 2,8 % + 4,7 % 14,0 % 14,2 %

Düsseldorf 5.207.457 5.202.321 5.198.820 2.697.777 2.686.576 2.676.663

Jeweiliger Anteil an Gesamt 29,0 % 29,0 % 29,8 % 29,8 %

zum Vorjahr absolut + 5.136 + 3.501 + 11.201 + 9.913

zum Vorjahr relativ + 0,1 % + 0,1 % + 0,4 % + 0,4 %

Anteil der BR an Veränderung 35,3 % 17,1 % 24,4 % 23,8 %

Köln 4.478.847 4.468.904 4.454.228 2.228.267 2.214.642 2.202.265

Jeweiliger Anteil an Gesamt 24,9 % 24,9 % 24,6 % 24,6 %

zum Vorjahr absolut + 9.943 + 14.676 + 13.625 + 12.377

zum Vorjahr relativ + 0,2 % % + 0,3 % + 0,6 % + 0,6 %

Anteil der BR an Veränderung 68,2 % 71,5 % 29,6 % 29,8 %

Münster 2.624.625 2.623.619 2.621.153 1.280.763 1.272.346 1.264.812

Jeweiliger Anteil an Gesamt 14,6 % 14,6 % 14,1 % 14,1 %

zum Vorjahr absolut + 1.066 + 2.466 + 8.417 + 7.534

zum Vorjahr relativ + 0,4 % + 0,1 % + 0,7 % + 0,6 %

Anteil der BR an Veränderung 6,9 % 12,0 % 18,3 % 18,1 %

Gesamtergebnis 17.947.221 17.932.651 17.912.134 9.060.333 9.014.363 8.972.774

zum Vorjahr absolut + 14.570 + 20.517 + 45.970 + 41.589

zum Vorjahr relativ + 0,1 % + 0,1 % + 0,5 % + 0,5 %

Anlage 1

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Seite 11

C. Bauüberhang 2019 Quelle: IT.NRW – Bauüberhang (F233 2019 00) Quelle: IT.NRW – Baugenehmigungen (F203 2020 01-11)

Landesdatenbank, Tabelle 31231-05

Regierungsbezirk

Bauüberhang (Wohn- und Nichtwohngebäude) inkl.

Baumaßnahmen an beste-henden Gebäuden

31. Dezember 2019

Wohnungen in Wohn- und Nicht-

wohngebäuden

31. Dezember 2019

Baugenehmigungen für Wohnungen in Wohnge-

bäuden inkl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden

November 2020

Arnsberg 15.708 1.854.810

in Wohngebäuden 15.125

in Nichtwohngebäuden 583

Detmold 14.124 998.716

in Wohngebäuden 13.727

in Nichtwohngebäuden 397

Düsseldorf 29.886 2.697.777

in Wohngebäuden 29.062

in Nichtwohngebäuden 824

Köln 33.703 2.228.267

in Wohngebäuden 32.731

in Nichtwohngebäuden 972

Münster 18.625 1.280.763

in Wohngebäuden 18.065

in Nichtwohngebäuden 560

Gesamtergebnis 55.261 112.046 9.060.333

in Wohngebäuden 108.710

in Nichtwohngebäuden 3.336

Bauüberhang – begonnene Maßnahmen – Neubau von Wohnungen 61.729

Bauüberhang – nicht begonnene Maßnahmen – Neubau von Wohnungen 34.657

Die Bauüberhangsstatistik von IT.NRW gibt Aufschluss über

den Bauvorrat am Jahresende sowie über das beste-

hende Potenzial an Bauaufträgen und gilt daher als wich-

tiger Indikator für die künftige Entwicklung der Bauwirt-

schaft.

Die Statistik des Bauüberhangs beruht auf einer Erhebung,

die von den zuständigen Bauämtern der Gemeinden je-

weils zum Jahresende (Stichtag 31.12.) durchgeführt wird.

Hierbei wird der Baufortschritt derjenigen Bauvorhaben

festgestellt, bei denen noch nicht alle wesentlichen Bau-

arbeiten abgeschlossen und die deshalb nicht als fertig-

gestellt gemeldet worden sind.

Es werden die Anzahl der Gebäude und der Wohnungen

sowie der umbaute Raum nach Gebäudearten, Bauher-

ren und nach Genehmigungszeiträumen erfasst.

Gleiches gilt auch für die noch nicht begonnenen Bau-

maßnahmen sowie für solche, deren Genehmigung erlo-

schen ist.

Definition: Bauüberhang

Anlage 1

Page 12: Öffentliche Wohnraumförderung 2021 · 2021. 2. 4. · 2019 zember 201 Neuer Höchststand: 9.060.333 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden am 31. De-9 in Nordrhein-Westfalen

Seite 12

A. Bereitgestelltes Programmvolumen, Programmergebnis und Programmausschöpfung über 20 Jahre (2001 – 2020)

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

in Millionen Euro

Bereitgestelltes Programmvolumen 1.024,4 979,2 1.026,9 985,0 985,0 917,2 900,0 840,0 1.000,0 1.000,0 800,0 850,0 800,0 800,0 800,0 1.100,0 1.100,0 1.100,0 1.100,00 1.100,00

Programmergebnis

a) Mietwohnungen / Wohnheimplätze

ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“ 356,1 443,0 272,6 355,9 393,9 336,3 397,0 362,6 519,5 441,9 440,5 295,7 381,0 423,0 430,2 825,4 778,8 719,4 675,9 791,7

Förderrichtlinie „Flüchtlinge“ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 79,9 152,5 31,1 0,0 0,0 0,0

b) Modernisierungsmaßnahmen 120,8 26,2 47,3 29,9 63,6 38,2 53,0 97,2 57,1 30,5 137,6 80,7 56,1 59,3 126,5 58,1 77,4 126,5 167,5 177,0

c) Eigentumsmaßnahmen 445,6 553,3 681,9 635,3 435,0 476,7 405,2 487,8 564,1 566,8 201,0 171,5 65,2 41,2 32,4 24,2 19,2 77,5 94,4 68,4

Programmergebnis gesamt 922,5 1.022,5 1.001,8 1.021,2 892,5 851,2 855,2 947,6 1.140,7 1.039,2 779,1 547,9 502,3 523,5 669,0 1.060,2 906,5 923,4 937,8 1.037,1

Programmergebnis gesamt

(ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“) 922,5 1.022,5 1.001,8 1.021,2 892,5 851,2 855,2 947,6 1.140,7 1.039,2 779,1 547,9 502,3 523,5 589,1 907,7 875,4 923,4 937,8 1.037,1

Programmausschöpfung

(ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“) 90,1 % 104,4 % 97,6 % 103,7 % 90,6 % 92,8 % 95,0 % 112,8 % 114,1 % 103,9 % 97,4 % 64,5 % 62,8 % 65,4 % 73,6 % 82,5 % 79,6 % 83,4 % 85,3 % 94,3 %

B. Geförderte Wohneinheiten über 20 Jahre (2001- 2020)

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Mietwohnungen und Wohnheimplätze

ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“ 6.431 6.406 4.120 5.553 5.988 5.146 5.412 4.851 6.474 5.397 5.427 3.629 4.680 4.125 4.556 7.872 6.979 6.159 5.463 5.591

Förderrichtlinie „Flüchtlinge“ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.027 1.429 251 0 0 0

Modernisierungsmaßnahmen 15.371 2.034 1.576 855 2.031 2.070 2.066 4.447 2.675 1.615 3.307 2.200 1.760 2.134 3.293 1.619 2.258 1.892 2.296 2.537

Eigentumsmaßnahmen 7.721 8.976 10.937 10.407 7.719 8.134 6.978 7.721 7.872 7.564 2.189 2.068 775 454 319 229 178 611 754 475

Wohneinheiten gesamt 29.523 17.416 16.633 16.815 15.738 15.350 14.456 17.019 17.021 14.576 10.923 7.897 7.215 6.713 9.195 11.149 9.666 8.662 8.513 8.603

Wohneinheiten gesamt

(ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“) 29.523 17.416 16.633 16.815 15.738 15.350 14.456 17.019 17.021 14.576 10.923 7.897 7.215 6.713 8.168 9.720 9.415 8.662 8.513 8.603

Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 für das Land Nordrhein-Westfalen Anlage 2

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Seite 13

Öffentlich-geförderter Wohnraum (alle Programmarten) nach

Regierungsbezirken und Kreisen bzw. kreisfreien Städten 2020

Regierungsbezirk Kreis

Ergebnisse für alle Programmarten

Wohneinheiten absolut

2020 (in WE)

Öffentliche Wohn-raumförderung

2020 (in TEUR)

Arnsberg Dortmund 798 43.729

Bochum 276 34.918

Kreis Unna 176 24.217

Märkischer Kreis 145 21.611

Hagen 106 6.955

Herne 96 9.501

Hamm 83 13.152

Ennepe-Ruhr-Kreis 63 8.990

Kreis Soest 48 4.028

Hochsauerlandkreis 43 4.398

Kreis Olpe 28 3.203

Kreis Siegen-Wittgenstein 7 776

Arnsberg Ergebnis 2020 1.869 175.478

nachrichtlich: 2019 1.143 118.486

Detmold Bielefeld 650 65.444

Kreis Paderborn 154 23.515

Kreis Gütersloh 140 14.374

Kreis Lippe 49 5.470

Kreis Minden-Lübbecke 36 4.254

Kreis Herford 3 307

Kreis Höxter 1 23

Detmold Ergebnis 2020 1.033 113.387

nachrichtlich: 2019 898 96.188

Düsseldorf Duisburg 226 29.382

Rhein-Kreis Neuss 203 25.043

Kreis Mettmann 203 26.029

Düsseldorf 197 26.582

Kreis Kleve 166 23.693

Essen 145 19.210

Krefeld 137 19.377

Kreis Wesel 128 15.232

Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 – Anlage 3

Page 14: Öffentliche Wohnraumförderung 2021 · 2021. 2. 4. · 2019 zember 201 Neuer Höchststand: 9.060.333 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden am 31. De-9 in Nordrhein-Westfalen

Seite 14

Regierungsbezirk Kreis

Ergebnisse für alle Programmarten

Wohneinheiten absolut

2020 (in WE)

Öffentliche Wohn-raumförderung

2020 (in TEUR)

Oberhausen 115 10.584

Solingen 92 8.893

Kreis Viersen 54 6.795

Mülheim an der Ruhr 48 4.517

Wuppertal 38 4.304

Mönchengladbach 35 4.316

Remscheid 3 204

Düsseldorf Ergebnis 2020 1.790 224.161

nachrichtlich: 2019 2.702 301.586

Köln Köln 1.077 147.862

Städteregion Aachen 313 49.708

Bonn 177 21.126

Rhein-Sieg-Kreis 164 24.877

Rhein-Erft-Kreis 148 23.380

Kreis Euskirchen 60 6.889

Kreis Heinsberg 53 7.196

Leverkusen 50 8.571

Oberbergischer Kreis 25 1.734

Rheinisch-Bergischer Kreis 8 889

Kreis Düren 6 910

Köln Ergebnis 2020 2.081 293.142

nachrichtlich: 2019 2.182 267.583

Münster Münster 539 70.730

Kreis Steinfurt 501 63.428

Kreis Recklinghausen 300 31.229

Kreis Borken 162 20.508

Bottrop 121 13.692

Kreis Warendorf 90 13.373

Kreis Coesfeld 73 8.560

Gelsenkirchen 44 7.918

Münster Ergebnis 2020 1.830 229.438

nachrichtlich: 2019 1.588 152.744

zzgl. Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderung 2020 1.489

Gesamtergebnis 2020 8.603 1.037.095

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Seite 15

Öffentlich-geförderter Wohnraum (nach Programmarten) nach Regierungsbezirken und Kreisen bzw. kreisfreien Städten 2020

Regierungsbezirk Kreis

Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten

Mietwohnungen/Wohnheime Modernisierung von Beständen Eigentumsförderung

Wohneinheiten

absolut

2020

(in WE)

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Neubau

absolut

2020

(in WE)

Neubau

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Modernisierung

absolut

2020

(in WE)

Modernisierung

Öffentliche

Wohnraumförderung

2020

(in TEUR)

Eigentum

absolut

2020

(in WE)

Eigentum

Öffentliche Wohn-

raumförderung 2020

(in TEUR)

Arnsberg Dortmund 798 43.729 80 14.254 713 28.770 5 705

Bochum 276 34.918 136 23.128 137 11.236 3 554

Kreis Unna 176 24.217 165 23.041 4 119 7 1.057

Märkischer Kreis 145 21.611 138 20.918 3 198 4 495

Hagen 106 6.955 66 5.183 37 1.345 3 427

Herne 96 9.501 0 0 94 9.241 2 260

Hamm 83 13.152 81 12.866 0 0 2 286

Ennepe-Ruhr-Kreis 63 8.990 50 7.903 10 593 3 494

Kreis Soest 48 4.028 37 2.564 0 0 11 1464

Hochsauerlandkreis 43 4.398 28 2.859 6 495 9 1.044

Kreis Olpe 28 3.203 7 954 3 199 18 2.050

Kreis Siegen-Wittgenstein 7 776 1 103 2 161 4 512

Arnsberg Ergebnis 1.869 175.478 789 113.773 1.009 52.357 71 9.348

Detmold Bielefeld 650 65.444 273 33.196 344 27.311 33 4.937

Kreis Paderborn 154 23.515 123 19.378 4 284 27 3.853

Kreis Gütersloh 140 14.374 86 11.625 48 1.951 6 798

Kreis Lippe 49 5.470 26 2.713 4 270 19 2.487

Kreis Minden-Lübbecke 36 4.254 27 3.359 1 42 8 853

Kreis Herford 3 307 0 4 1 45 2 258

Kreis Höxter 1 23 0 0 1 23 0 0

Detmold Ergebnis 1.033 113.387 535 70.275 403 29.926 95 13.186

Düsseldorf Duisburg 226 29.382 192 26.483 32 2.643 2 256

Rhein-Kreis Neuss 203 25.043 147 19.892 43 3.122 13 2.029

Kreis Mettmann 203 26.029 68 11.683 111 10.371 24 3.975

Düsseldorf 197 26.582 186 25.517 10 910 1 155

Kreis Kleve 166 23.693 148 21.339 0 0 18 2.354

Essen 145 19.210 144 19.107 0 0 1 103

Krefeld 137 19.377 126 17.669 2 197 9 1.511

Kreis Wesel 128 15.232 108 14.745 17 85 3 402

Oberhausen 115 10.584 61 7.461 50 2.551 4 572

Solingen 92 8.893 9 1.606 83 7.287 0 0

Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 Anlage 4

Page 16: Öffentliche Wohnraumförderung 2021 · 2021. 2. 4. · 2019 zember 201 Neuer Höchststand: 9.060.333 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden am 31. De-9 in Nordrhein-Westfalen

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Regierungsbezirk Kreis

Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten

Mietwohnungen/Wohnheime Modernisierung von Beständen Eigentumsförderung

Wohneinheiten

absolut

2020

(in WE)

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Neubau

absolut

2020

(in WE)

Neubau

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Modernisierung

absolut

2020

(in WE)

Modernisierung

Öffentliche

Wohnraumförderung

2020

(in TEUR)

Eigentum

absolut

2020

(in WE)

Eigentum

Öffentliche Wohn-

raumförderung 2020

(in TEUR)

Kreis Viersen 54 6.795 45 5.707 2 166 7 922

Mülheim an der Ruhr 48 4.517 0 0 48 4.517 0 0

Wuppertal 38 4.304 29 3.628 6 205 3 471

Mönchengladbach 35 4.316 29 3.699 3 163 3 454

Remscheid 3 204 0 0 2 53 1 151

Düsseldorf Ergebnis 1.790 224.161 1.292 178.536 409 32.270 89 13.355

Köln Köln 1.077 147.862 656 105.668 418 41.695 3 499

Städteregion Aachen 313 49.708 302 48.321 3 232 8 1.155

Bonn 177 21.126 135 18.752 41 2.234 1 140

Rhein-Sieg-Kreis 164 24.877 159 24.100 0 0 5 777

Rhein-Erft-Kreis 148 23.380 144 22.858 1 100 3 422

Kreis Euskirchen 60 6.889 51 6.506 9 383 0 0

Kreis Heinsberg 53 7.196 46 6.288 0 0 7 908

Leverkusen 50 8.571 48 8.369 1 45 1 157

Oberbergischer Kreis 25 1.734 0 0 15 625 10 1.109

Rheinisch-Bergischer-Kreis 8 889 0 0 4 227 4 662

Kreis Düren 6 910 4 669 0 0 2 241

Köln Ergebnis 2.081 293.142 1.545 241.531 492 45.541 44 6.070

Münster Münster 539 70.730 511 66.039 0 0 28 4.691

Kreis Steinfurt 501 63.428 428 53.990 10 922 63 8.516

Kreis Recklinghausen 300 31.229 136 18.242 157 12.017 7 970

Kreis Borken 162 20.508 92 11.834 18 1.714 52 6.960

Bottrop 121 13.692 97 12.781 21 525 3 386

Kreis Warendorf 90 13.373 76 11.496 2 106 12 1.771

Kreis Coesfeld 73 8.560 48 5.619 16 1.600 9 1.341

Gelsenkirchen 44 7.918 42 7.598 0 0 2 320

Münster Ergebnis 1.830 229.438 1.430 187.599 224 16.884 176 24.955 zzgl. Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderung 1.489 1.489

Gesamtergebnis 8.603 1.037.095 5.591 791.714 2.537 176.978 475 66.914

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Öffentlich-geförderter Wohnraum (nach Programmarten) nach Mietniveau-Stufe 2020 sowie durchschnittliche Förderhöhen

Mietniveau

2018 - 2020

Anzahl

Städte in

Mietni-

veau-

Stufe

Ergebnisse für alle Programmarten

Anteil der Mietniveau-

Stufe am WoFö-

Ergebnis 2020

Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten

Mietwohnungen/Wohnheime Modernisierung von Beständen Eigentumsförderung

Wohneinheiten

absolut

2020

(in WE)

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Neubau

absolut

2020

(in WE)

Neubau

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Modernisierung

absolut

2020

(in WE)

Modernisierung

Öffentliche

Wohnraumförderung

2020

(in TEUR)

Eigentum

absolut

2020

(in WE)

Eigentum

Öffentliche Wohn-

raumförderung 2020

(in TEUR) 1 47 21 1.982 0,2 % 0 0 5 298 16 1.684

2 137 885 105.396 10,2 % 589 76.550 169 12.668 127 16.178

3 148 2.822 350.428 33,8 % 2.113 286.598 512 35.930 197 27.900

4 60 2.885 311.500 30,1 % 1.401 212.590 1.382 83.243 102 15.667

4+ 4 1.990 266.300 25,7 % 1.488 215.976 469 44.839 33 5.485

Gesamtergeb-nis*

396 8.603 1.035.606 100,0 % 5.591 791.714 2.537 176.978 475 66.914

* ohne Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderung i.H.v. 1,489 Mio. Euro

Mietniveau-Stufen

Die in den Förderrichtlinien für die öffentlichen Wohnraumförderung bestimmte Förderintensität orientiert sich in der Mietwohnraumförderung (Neubau) an den Mietniveaus und in der Eigentumsförde-

rung an den hierfür gebildeten Kostenkategorien. Die Einteilung der Kommunen wird sowohl in der Mietwohnraumförderung als auch in der Eigentumsförderung in vier Kostenkategorien (hoch, über-

durchschnittlich, unterdurchschnittlich, niedrig) vorgenommen.

Die Einstufung einer Kommune in eine Mietniveau-Stufe (Mietwohnungsneubau) und der Bedarfsstufe für die Eigentumsförderung kann unterschiedlich sein.

Aus Vereinfachungsgründen und weil die Priorität der öffentlichen Wohnraumförderung auf dem Mietwohnungsneubau liegt, erfolgt obige Auswertung über die Mietniveau-Stufen.

In 240 Kommunen (Anteil: 60,6 %) von 396 Kommunen wurden öffentliche Wohnraumfördermittel 2020 bewilligt:

151 von 240 Kommunen (Anteil: 62,9 %) in den Mietniveaus 3 bis 4+ haben Bewilligungen aus der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 in Höhe von 928,2 Millionen Euro (Anteil: 89,6 %) für 7.697

Wohneinheiten (über alle Programmarten) erhalten

89 von 240 Kommunen (Anteil: 37,1 %) in den Mietniveau-Stufen 1 und 2 haben Bewilligungen in 2020 über 107,4 Millionen Euro (Anteil: 10,4 %) für 906 Wohneinheiten (über alle Programmarten)

erhalten.

In 156 von 396 Kommunen (Anteil: 39,4 %) wurde die öffentliche Wohnraumförderung in 2020 nicht in Anspruch genommen:

Mietniveau 1: 36 von 47 Kommunen haben die öffentliche Wohnraumförderung 2020 nicht in Anspruch genommen:

Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 Anlage 5

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12 Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg (Bestwig, Erndtebrück, Hallenberg, Kirchhundem, Lippetal, Marsberg, Medebach, Nachrodt-Wiblingwerde, Neunkirchen,

Rüthen, Werdohl und Winterberg), 20 Kommunen liegen im Regierungsbezirk Detmold (Bad Driburg, Barntrup, Beverungen, Borgentreich, Büren, Dörentrup, Extertal, Hille,

Höxter, Kalletal, Lügde, Marienmünster, Nieheim, Preußisch-Oldendorf, Schieder-Schwalenberg, Steinheim, Stemwede, Vlotho, Warburg und Willebadessen) und vier Kommu-

nen liegen im Regierungsbezirk Köln (Blankenheim, Dahlem, Hellenthal und Morsbach).

Mietniveau 2: 59 von 137 Kommunen haben keine Mittel aus der öffentlichen Wohnraumförderung in 2020 beansprucht:

16 Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg (Bad Berleburg, Bad Laasphe, Balve, Bönen, Breckerfeld, Erwitte, Fröndenberg/Ruhr, Geseke, Halver, Hilchenbach, Kierspe,

Meinerzhagen, Möhnesee, Schalksmühle, Welver und Wickede), 12 Kommunen im Regierungsbezirk Detmold (Augustdorf, Bad Oeynhausen, Enger, Hiddenhausen, Hüllhorst,

Kirchlengern, Oerlinghausen, Petershagen, Porta Westfalica, Rödinghausen, Schlangen und Spenge), 20 Kommunen befinden sich im Regierungsbezirk Köln (Aldenhoven,

Bad Münstereifel, Heimbach, Hückeswagen, Hürtgenwald, Kall, Linnich, Mechernich, Nettersheim, Niederzier, Nörvenich, Radevormwald, Reichshof, Ruppichteroth, Simmer-

ath, Titz, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Windeck und Zülpich) und elf Kommunen im Regierungsbezirk Münster (Dorsten, Gescher, Herten, Horstmar, Neuenkirchen, Oelde,

Rosendahl, Saerbeck, Südlohn, Velen und Wettringen).

Mietniveau 3: 44 von 148 Kommunen haben 2020 die öffentliche Wohnraumförderung nicht in Anspruch genommen:

acht Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg (Bad Sassendorf, Freudenberg, Netphen, Schwelm, Sprockhövel, Unna, Wetter und Wilnsdorf), drei Kommunen im Regierungs-

bezirk Detmold (Hövelhof, Verl und Werther), 13 Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf (Alpen, Brüggen, Dinslaken, Hünxe, Kerken, Kevelaer, Neukirchen-Vluyn, Rhein-

berg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen und Wülfrath), 14 Kommunen im Regierungsbezirk Köln (Eitorf, Elsdorf, Gangelt, Inden, Jülich, Kreuzau, Langerwehe, Lindlar,

Merzenich, Much, Nideggen, Swisttal, Wermelskirchen und Würselen) und sechs Kommunen im Regierungsbezirk Münster (Heiden, Nordwalde, Nottuln, Olfen, Ostbevern und

Wadersloh).

Mietniveau 4: Immerhin 17 von 60 Kommunen in der Mietniveau-Stufe 4 haben keine öffentliche Wohnraumförderung 2020 beansprucht:

davon liegen drei Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf (Kempen, Rommerskirchen und Tönisvorst), 13 Kommunen im Regierungsbezirk Köln (Bad Honnef, Burscheid,

Kerpen, Königswinter, Kürten, Meckenheim, Odenthal, Overath, Pulheim, Rösrath, Wachtberg, Weilerswist und Wesseling) und mit Havixbeck eine Kommune im Regierungs-

bezirk Münster.

aufgeteilt nach Regierungsbezirken: 157 Kommunen ohne Bewilligungen aus der öffentlichen Wohnraumförderung 2020

Arnsberg: 36 Kommunen (Anteil: 43,4 %) von insgesamt 83 Kommunen

Detmold: 35 Kommunen (Anteil: 50,0 %) von insgesamt 70 Kommunen

Düsseldorf: 16 Kommunen (Anteil: 24,2 %) von insgesamt 66 Kommunen

Köln: 51 Kommunen (Anteil: 51,5 %) von insgesamt 99 Kommunen

Münster: 18 Kommunen (Anteil: 23,1 %) von insgesamt 78 Kommunen

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Durchschnittliche Förderhöhen nach Programmart und Mietniveau:

Mietwohnungen/Wohnheime – Neubau:

Mietniveau

2018 - 2020

Anzahl

Städte in

Mietniveau-

Stufe

Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten

Mietwohnungen/Wohnheime

Wohneinheiten

absolut

2020

(in WE)

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Neubau

absolut

2020

(in WE)

Neubau

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Durchschnittliche

Förderhöhe

2020

(in TEUR)

1 47 21 1.982 0 0 0

2 137 885 105.396 589 76.550 130,0

3 148 2.882 350.428 2.113 286.598 135,6

4 60 2.885 311.500 1.401 212.590 151,7

4+ 4 1.990 266.300 1.488 215.976 145,1

Gesamtergebnis 396 8.603 1.035,6 5.591 791.714 141,6

Modernisierungsförderung:

Mietniveau

2018 - 2020

Anzahl

Städte in

Mietniveau-

Stufe

Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten

Modernisierung von Beständen

Wohneinheiten

absolut

2020

(in WE)

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Modernisierung

absolut

2020

(in WE)

Modernisierung

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Durchschnittliche

Förderhöhe

2020

(in TEUR)

1 47 21 1.982 5 298 59,6

2 137 885 105.396 169 12.668 75,0

3 148 2.882 350.428 512 35.930 70,2

4 60 2.885 311.500 1.382 83.243 60,2

4+ 4 1.990 266.300 469 44.839 95,6

Gesamtergebnis 396 8.603 1.035,6 2.537 176.978 69,8

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Eigentumsförderung:

Mietniveau

2018 - 2020

Anzahl

Städte in

Mietniveau-

Stufe

Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten

Eigentumsförderung

Wohneinheiten

absolut

2020

(in WE)

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Eigentum

absolut

2020

(in WE)

Eigentum

Öffentliche Wohn-

raumförderung

2020

(in TEUR)

Durchschnittliche

Förderhöhe

2020

(in TEUR)

1 47 21 1.982 16 1.684 105,3

2 137 885 105.396 127 16.178 127,4

3 148 2.882 350.428 197 27.900 141,6

4 60 2.885 311.500 102 15.667 153,6

4+ 4 1.990 266.300 33 5.485 166,2

Gesamtergebnis 396 8.603 1.035,6 475 66.914 140,9

Rund 56,0 % der Eigentumsmaßnahmen hatten einen Bestandserwerb zum Gegenstand.

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Sind die Förderkonditionen des Landes attraktiv für Investoren?

Die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Förderjahr 2020 er-

folgreich abgeschlossen. Erstmalig seit dem Jahr 2010 konnte ein Förderergebnis von

über 1 Milliarde Euro verbucht werden.

2020 wurden insgesamt 1,037 Milliarden Euro öffentliche Wohnraumfördermittel für

8.603 Wohneinheiten bewilligt. Gegenüber 2019 erhöhte sich sowohl die Mittel-

vergabe um 99,3 Millionen Euro als auch die Anzahl der geförderten Wohnungen.

Dieser Erfolg zeigt, dass die darlehensbasierte Wohnraumförderung selbst in Niedrig-

zinsphasen attraktiv für Investoren ist. Dazu tragen insbesondere die sogenannten Til-

gungsnachlässe bei, die aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des

Bundes finanziert werden.

Jedes Jahr werden zwischen 1.500 und 1.800 Förderanträge in Nordrhein-Westfalen

gestellt, von den kommunalen Bewilligungsstellen bewilligt und anschließend von der

landeseigenen NRW.BANK mit korrespondierenden Darlehensverträgen versehen.

Wie wird das öffentliche Wohnraumförderprogramm umgesetzt?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt jährlich ein öffentliches Wohnraumför-

derprogramm auf, aus dem günstige Darlehen mit Tilgungsnachlass vergeben wer-

den.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Priorität bei der öffentlichen Wohn-

raumförderung auf den Neubau von Mietwohnungen/Wohnheimen gelegt. Der weit-

aus überwiegende Anteil des gesamten Programmvolumens wird alljährlich für den

Mietwohnungsneubau im Plan zur Verfügung gestellt.

Ein sich positiv entwickelnder Förderbereich ist die Modernisierungsförderung des Lan-

des Nordrhein-Westfalen: Hierüber bestehen in vielen Städten mit modernisierungsbe-

dürftigen Wohnungsbeständen (Energieeffizienz/Abbau von Barrieren) Möglichkeiten,

neue Preisbindungen zu erreichen.

Die Erfolge in diesem Bereich sind in besonderem Maße der Modernisierungsoffensive,

einer Gemeinschaftsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen und der Wohnungswirt-

schaft, zuzuschreiben. Zudem leistet das Land Nordrhein-Westfalen durch die Förde-

rung von Modernisierungsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz:

Insgesamt werden in den energetisch modernisierten Mietwohnungen pro Jahr Ein-

sparungen von rund 5.000 Tonnen CO2 erreicht.

Öffentliche Wohnraumförderung – Allgemeine Informationen

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Einen weiteren Baustein bildet die Eigentumsförderung im Rahmen der öffentlichen

Wohnraumförderung, die sich an dieselbe Zielgruppe wie der Neubau von Mietwoh-

nungen oder die Modernisierungsförderung richtet.

Neben Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften können auch private Inves-

toren und Wohneigentümer die öffentliche Wohnraumförderung in Anspruch neh-

men.

Ansprechpartner für eine Förderung sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehör-

den – in der Regel die Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen oder kreisfreien

Städten.

Warum werden in einigen kreisfreien Städten und Kreisen keine Mittel

aus der öffentlichen Wohnraumförderung bewilligt?

In zahlreichen Städten und Gemeinden stellt die Verfügbarkeit von Grundstücken für

den Wohnungsbau den Engpassfaktor dar. Je teurer das Grundstück, umso teurer wird

das Bauen – oder anders ausgedrückt:

Ohne Grundstück, kein Wohnungsbau. Ohne bezahlbares Grundstück kein bezahlba-

res Bauen und in der Folge kein bezahlbares Mieten oder Kaufen.

Daher hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Jahr

2019 die Landesinitiative „Bau. Land. Leben.“ in das Leben gerufen: Fünf Maschinen in

einer Werkstatt, um Städte und Gemeinden bei der Aktivierung von Bauland zu unter-

stützen.

Mit dem Landeshaushalt 2020 wurde beispielsweise der Finanzrahmen für „Bau.

Land.Kommunal“ (Kooperative Baulandentwicklung) mit der Zurverfügungstellung ei-

ner Entwicklungsgesellschaft auf Zeit (NRW.URBAN) von 100 Millionen Euro auf 200 Mil-

lionen Euro verdoppelt.

Mit der Kooperativen Baulandentwicklung werden derzeit 15 Gebiete in derzeit 14

Kommunen mit einer Fläche rund 130 Hektar in Nordrhein-Westfalen entwickelt:

Rommerskirchen: 4,5 ha

Bornheim: 4,1 ha

Telgte: 6,9 ha

Nordwalde: 4,7 ha

Eschweiler: 2,7 ha

Bochum: 6,8 ha

Erftstadt: 3,5 ha

Meerbusch: 24,7 ha

Lotte: 2,6 ha

Herdecke: 1,15 ha

Krefeld: 17,9 ha

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Rheinberg: 11,0

Die Landesinitiative „Bau.Land.Bahn“ mobilisiert Bauland an Haltepunkten der Schiene

für den Wohnungsbau. In insgesamt 100 kommunalen Baulandgesprächen wurden

rund 5.700 Hektar Flächenpotenzial identifiziert, die im Weiteren auf ihre Eignung als

Wohnbauland konkret zu untersuchen sind.

Insgesamt wurden den Städten und Gemeinden 162 geförderte Rahmenplanungen

und Strukturkonzepte zugesagt. Davon haben bislang 34 Städte und Gemeinden 52

geförderte Planungen abgerufen und beauftragt, um die Entwicklung von 786 Hektar

Bauland an den Haltepunkten voranzubringen.

Was passiert mit dem Geld, das von den kreisfreien Städten und Kreisen

nicht bewilligt wird?

Nicht bewilligte und gebundenen Fördermittel werden spätestens ab dem 30. Sep-

tember (so genannter Umverteilungstermin) anderen (aktiven) Bewilligungsbehörden

zur Verfügung gestellt. Etliche Kommunen haben den geförderten Wohnungsbau zur

„Chefin- oder Chefsache“ erklärt und wohnungspolitische Handlungskonzepte (meist

mit Quotenvorgaben für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau) verabschiedet.

Diese strukturierte Herangehensweise führt meistens auch zu steigenden Förderzahlen.

Auch die Rolle der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Räte als Identifikati-

onsfigur ist wichtig für eine erfolgreiche kommunale Wohnungspolitik.

Wie viel Geld stand 2020 für die öffentliche Wohnraumförderung des

Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat noch im Jahr 2017 – kurz nach Amtsan-

tritt – einen garantierten Finanzrahmen von jährlich 1,1 Milliarden Euro bis 2022 für die

öffentliche Wohnraumförderung zugesagt. Damit schafft die Landesregierung Pla-

nungssicherheit für die Investoren.

Wer entscheidet, wie viel Fördermittel eine kreisfreie Stadt bzw. ein Kreis

bekommt?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen entscheidet über die fachlichen Förder-

schwerpunkte. Diese werden im Wohnraumförderungsprogramm (2018-2022) festge-

legt. Der Förderschwerpunkt liegt aktuell im Mietwohnungsneubau mit etwa 700 Milli-

onen Euro jährlich (von den garantierten 1,1 Milliarden Euro).

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Die regionale Steuerung obliegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und

Gleichstellung (MHKBG). Die Planung für die Verteilung der öffentlichen Wohnraumför-

derung (Ausgangs-/Regelbudget für Mietwohnungsneubau, Modernisierung und Ei-

gentumsmaßnahmen) wird am Anfang des Förderjahres durch das Ministerium festge-

legt und den kommunalen Bewilligungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Grundlage hierfür ist eine gutachterliche Untersuchung der verschiedenen Wohnungs-

märkte in Nordrhein-Westfalen durch ein externes Institut (sogenanntes „Gebietskulis-

sengutachten“, RegioKontext GmbH, Berlin), bei der sowohl die Bedarfssituation als

auch die Kostensituation der Kommunen analysiert wird.

Gemeinden mit einem hohen Kostenniveau bzw. einem hohen Bedarfsniveau erhal-

ten ein großes Ausgangsbudget. Gemeinden mit einem niedrigen Kostenniveau bzw.

einem niedrigen Bedarfsniveau erhalten ein kleines Ausgangsbudget. Dazu kommen

weitere Kenngrößen wie zum Beispiel die Anzahl der Haushalte etc. Die Ausgangs-/

Regelbudgets können im Laufe des Jahres durch das Ministerium erhöht werden.

Städte bzw. Regionen mit besonderem Bedarf kann auf Grundlage einer geschlosse-

nen Zielvereinbarung ein jährliches Globalbudget zur Verfügung gestellt werden. Die

Zielvereinbarung muss zwischen der jeweiligen Stadtspitze und dem Ministerium ge-

schlossen werden, messbare Zielgrößen formulieren und auf einem durch Ratsbe-

schluss legitimierten Handlungskonzept für das Wohnen basieren.

Ein Globalbudget wird im Jahr 2021 nachfolgenden Städten zugeteilt:

Stadt Köln (95 Mio. Euro)

Stadt Düsseldorf (60 Mio. Euro)

Stadt Münster (35 Mio. Euro)

Stadt Dortmund (35 Mio. Euro)

Stadt Bielefeld (35 Mio. Euro)

Globalbudgets schließen die Anteile am Mietwohnungsbudget, am Eigentums-

budget sowie die Anteile am Budget zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen

ein. Die Städte entscheiden in eigener Verantwortung, wie viele der Mittel für wel-

chen Förderschwerpunkte verwendet werden.

Wie ist aktuell die allgemeine Ausgangslage für den Wohnungsbau in

Nordrhein-Westfalen?

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist sehr unterschiedlich: Es

gibt Kommunen und Regionen, in denen es ein Überangebot an Mietwohnraum gibt,

etwa in Teilen des Sauerlandes und Ostwestfalens. Vor allem in den Metropolen

herrscht hingegen eine große Nachfrage, etwa in Bonn, Köln, Düsseldorf, Aachen,

Münster, Bielefeld, Essen und Dortmund. Deshalb hat die Landesregierung bereits viele

dieser Kommunen mit Globalbudgets ausgestattet, die die Kommunen eigenverant-

wortlich und zielgerichtet für die Wohnraumversorgung verwenden können.

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Der Bau von zusätzlichen Wohnungen hängt entscheidend von mehreren Faktoren

ab:

Es müssen genügend Grundstücke bereitgestellt werden:

Hier herrscht manchenorts ein Nachfrageüberhang mit der Folge, dass Grund-

stücke teurer geworden sind. Ohne bezahlbares Bauland gibt es allerdings kei-

nen bezahlbaren Wohnungsbau und keine bezahlbaren Mieten. Deshalb ist

die Ausweisung von neuen Flächen für den Wohnungsbau ein wichtiges Instru-

ment zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt.

Fehlende personelle Kapazitäten in manchen kommunalen Rathäusern:

Im Besonderen in den technischen Bereichen einer Stadtverwaltung gibt es in

der Zwischenzeit einen Fachkräftemangel. Offene Stellen können zum Teil

nicht oder nur mit Verzögerung besetzt werden. Dies kann dazu führen, dass

sich das Ausweisen von Bauland und/oder Genehmigungsverfahren verzö-

gern.

Mangelnde Akzeptanz von Bauprojekten:

Wenn Rat und Verwaltung sich zu einem Mehr an Wohnungsbau entschlossen

haben – auch um sicherzustellen, dass eine ansässige Bevölkerung bezahlba-

ren Wohnraum auf Dauer vor Ort finden kann – kommt es des Öfteren vor,

dass ein Bauprojekt auf mangelnde Akzeptanz bei einer unmittelbar angren-

zenden Bürgerschaft stößt. Widerstände und Klagen können dazu führen, die

Entwicklungsprozesse zu verlangsamen oder sogar zu stoppen.

Unverändert hohe Auslastung der bauwirtschaftlichen und handwerklichen

Kapazitäten:

Die Auslastung der bauwirtschaftlichen und handwerklichen Kapazitäten zur

Umsetzung der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel der öffentlichen

Hand und der privaten Investoren führt zu Engpässen im Markt. Hinzu kommt,

dass durch die erhöhte Nachfrage nach Baumaterialien (Kiese, Sande, Ze-

ment) die Baukosten ansteigen.