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ISB-Darlehen 2013 für selbst genutzten Wohnraum

Asselheim, 25. Juni 2013Michael BackBereichsleiter Wohnraumförderung Markt

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ISB-Darlehen

ISB-DarlehenWohneigentum

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ISB-Darlehen Wohneigentum

Grundlagen des neuen Programms

Eigenes Förderinstrument der ISB

Finanzierungsinstrument für einkommensschwächere Haushalte

Nachrangiges Darlehen zu erstrangigen Konditionen

Schlankes Programm für eine schnelle und effiziente Abwicklung

Haushaltsneutral für das Land Rheinland-Pfalz

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Einheitliche Einkommensgrenze § 9 WoFG plus 60%

Grunddarlehen bis zu 30% der Gesamtkosten und ggf. Zusatzdarlehen in Höhe von 5% für soziale und städtebauliche Aspekte

Darlehenshöchstbetrag EUR 100.000, in Mainz EUR 120.000

Nachrangdarlehen

Zinsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre

Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a.

Einheitliche Eigenkapitalquote 10% der Gesamtkosten

ISB-Darlehen Wohneigentum

Eckwerte

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ISB-Darlehen Wohneigentum

Neubau

Umbau

Ankauf

Ersatzneubau

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10, 15 oder 20 Jahre Zinssicherheit Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrages bei der ISB

ISB-Darlehen Wohneigentum

Konditionen Stand 03. Juni 2013

Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a.Sondertilgung max. 10% p.a. der Darlehenssumme

Bearbeitungsentgelteinmalig 1% der Darlehenssumme

Bereitstellungsprovisionab dem 6. Monat, bei Neubauten ab dem 12. Monat 0,25% p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag

10 Jahre

2,45% p.a.

15 Jahre

3,15% p.a.

20 Jahre

3,45% p.a.

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ISB-Darlehen Wohneigentum

Maßgeblich für den Förderbetrag

Gesamtkosten

Anzahl der Kinder

Schwerbehinderung oder Pflegestufe I, II oder III

Geringes Einkommen

Ersatzneubau

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Beim Ankauf: der Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten

Bei Neubau: die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten

Bei Ausbau/Umbau/Umwandlung/Erweiterung: die Baukosten

Bei Ersatzneubau nach Abriss: die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten zzgl.

der Abrisskosten

ISB-Darlehen Wohneigentum

Gesamtkostenbegriff

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ISB-Darlehen Wohneigentum

Schema zur Ermittlung des Darlehensbetrags

Gesamtkosten EUR

Grunddarlehen: 30% der Gesamtkosten EUR

Zusatzdarlehen 5% der Gesamtkosten:

je Kind EUR

je Person mit Schwerb. oder Pflegestufe I-III EUR

Haushalte mit Einkommen bis 10% über EKgrenze EUR

Ersatzneubau EUR

ISB-Darlehen Wohneigentum EUR

max. EUR 100.000, in Mainz max. EUR 120.000

Wird das ISB-Darlehen Modernisierung neben dem ISB-Darlehen Wohneigentum zugesagt, beträgt die Darlehensobergrenze für beide Darlehen zusammen EUR 100.000, für Objekte in der Stadt Mainz EUR 120.000.

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Haushaltsgröße Einkommen bis 10% über § 9 WoFG Einkommen bis 60% über § 9 WoFG

Anzahl Personen davon KinderEinkommensgrenze

in EUR

Jahresbrutto-einkommen ca. in EUR

Einkommensgrenze

in EUR

Jahresbrutto-einkommen ca. in EUR

1 0 13.200 19.857 19.200 28.429

2 0 19.800 29.286 28.800 42.143

1 20.350 30.071 29.600 43.286

3 0 24.310 35.729 35.360 51.514

1 24.860 36.514 36.160 52.657

2 25.410 37.300 36.960 53.800

4 0 28.820 42.171 41.920 60.886

1 29.370 42.957 42.720 62.029

2 29.920 43.743 43.520 63.171

3 30.470 44.529 44.320 64.314

5 0 33.330 48.614 48.480 70.257

1 33.880 49.400 49.280 71.400

2 34.430 50.186 50.080 72.543

3 34.980 50.971 50.880 73.686

4 35.530 51.757 51.680 74.829

ISB-Darlehen Wohneigentum

Einkommensgrenze (Beträge in EUR)

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Junges Ehepaar mit zwei KindernNeubau 145 m²

ISB-Darlehen Wohneigentum

Beispiel (Beträge in EUR)

Gesamtkosten250.000

Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes

63.100

Grunddarlehen: 30% 75.000

2 Kinder: 10% 25.000

ISB-Darlehen 100.000

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Alleinerziehend mit zwei KindernHauskauf 156 m²

ISB-Darlehen Wohneigentum

Beispiel (Beträge in EUR)

Gesamtkosten180.000

Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes

37.200

Grunddarlehen: 30% 54.000

2 Kinder: 10% 18.000

geringes Einkommen: 5% 9.000

ISB-Darlehen 81.000

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Ehepaar (ein Partner mit Pflegestufe I)Hauskauf 100 m²

ISB-Darlehen Wohneigentum

Beispiel (Beträge in EUR)

Gesamtkosten200.000

Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes

29.800

Grunddarlehen: 30% 60.000

geringes Einkommen: 5% 10.000

Pflegestufe I: 5% 10.000

ISB-Darlehen 80.000

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Mind. 10% der Gesamtkosten als Eigenkapital ergänzt um den Wert der Selbsthilfe

Eigenkapitalnachweis durch: Guthaben/Barmittel Bezahlte Rechnungen/bezahltes Grundstück Eigenkapitalersatzdarlehen

ISB-Darlehen Wohneigentum

Eigenleistung

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Grundsätzlich: 130 m² maximal für Haushalte mit bis zu vier Personen + 15 m² für jede weitere Person Erhöhung der Haushaltsgröße jeweils um eine Person bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, bei denen beide (Ehe-) Partner unter 40 Jahre alt sind, und Haushalten mit Schwerbehinderten oder Personen mit Pflegestufe I bis III

Ausnahme: Überschreitung bis zu 20% zulässig (Ankauf und Ersatzneubau) Bei innen liegenden Treppen bis zu 10% Abzug zusätzlich möglich

ISB-Darlehen Wohneigentum

Wohnflächenobergrenze

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Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und die Belastung muss auf Dauer tragbar

sein

Erlangung einer gültigen Förderbestätigung bei der für den Objektstandort zuständigen

Kreis- oder Stadtverwaltung

Kein vorzeitiger Baubeginn

Kaufvertragsabschluss darf nicht länger als zwei Monate zurückliegen

Wohnraum muss ausreichend für den Haushalt sein

Haushaltsgerechtes Wohnen muss ohne größeren Bauaufwand

möglich sein (Ankaufsdarlehen)

10% der Gesamtkosten als Eigenkapital

Wohnfläche darf nicht überschritten sein

ISB-Darlehen Wohneigentum

Fördervoraussetzungen

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Ein Antrag für Förderbestätigung und Darlehen ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, zu stellen.

Nach Erteilung der Förderbestätigung leitet die Stadt- oder Kreisverwaltung den Antrag an die ISB weiter.

Ist der Antrag positiv entschieden, erhält der Kunde von der ISB eine Förderzusage sowie den Darlehensvertrag.

ISB-Darlehen Wohneigentum

Wie beantragen die Kunden die Finanzierung?

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Landesförderung

ISB-DarlehenModernisierung

selbst genutztes Wohneigentum

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Einkommensgrenze § 9 WoFG plus 60%

Einheitlicher Darlehenshöchstbetrag von EUR 60.000 für vier Personen, unabhängig von der tatsächlichen Wohnfläche sowie EUR 5.000 für jedes weitere Haushaltsmitglied

Darlehenshöchstbetrag für den Ankauf und die Modernisierung EUR 100.000 bzw. EUR 120.000 für Mainz

Nachrangdarlehen

Zinsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre

Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a.

ISB-Darlehen Modernisierung

Eckwerte

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10, 15 oder 20 Jahre Zinssicherheit Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrages bei der ISB

ISB-Darlehen Modernisierung

Konditionen Stand 03. Juni 2013

Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a.Sondertilgung max. 10% p.a. der Darlehenssumme

Bearbeitungsentgelteinmalig 1% der Darlehenssumme

Bereitstellungsprovisionab dem 6. Monat 0,25% p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag

10 Jahre

2,45% p.a.

15 Jahre

3,15% p.a.

20 Jahre

3,45% p.a.

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Nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser

Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung, wenn der Energiebedarf um mind.

20 % geringer wird

Nutzung alternativer und regenerativer Energien

Der Anbau, wenn er zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau

eines Aufzugs erforderlich wird

Maßnahmen für ein barrierefreies Wohnen (DIN 18025 Teil 2 bzw. deren Folgevorschrift)

Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts Bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse

ISB-Darlehen Modernisierung

Förderfähige Maßnahmen

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ISB-Darlehen Modernisierung

Ermittlung des Förderbetrag

Max. EUR 60.000 bei Haushalten mit bis zu 4 Personen

Für jedes weiteres Haushaltsmitglied EUR 5.000

Nachweis der voraussichtlichen Investitionskosten durch fachkundig erstellten

Kostenvoranschlag

Wird das ISB-Darlehen Modernisierung neben dem ISB-Darlehen Wohneigentum zugesagt, beträgt die Darlehensobergrenze für beide Darlehen zusammen EUR 100.000, für Objekte in der Stadt Mainz EUR 120.000.

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EhepaarHauskauf 140 m² mit Modernisierung

ISB-Darlehen Modernisierung

Beispiel (Beträge in EUR)

Hauskauf: 180.000Modernisierung: 35.000

Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes

ca. 42.100

Grunddarlehen: 30% 54.000

Modernisierung 35.000

ISB-Darlehen insgesamt 89.000

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Ein Antrag für Förderbestätigung und Darlehen ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, zu stellen.

Nach Erteilung der Förderbestätigung leitet die Stadt- oder Kreisverwaltung den Antrag an die ISB weiter.

Ist der Antrag positiv entschieden, erhält der Kunde von der ISB eine Förderzusage sowie den Darlehensvertrag.

ISB-Darlehen Modernisierung

Wie beantragen die Kunden die Finanzierung?

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ISB-Darlehen Wohneigentum

Vorteile für die Darlehensnehmer

Höhere Einkommensgrenzen

Zinsfestschreibungen für 10, 15 oder 20 Jahre

Höhere Darlehenssummen

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ISB-Darlehen Wohneigentum

Vorteile für die Kreditinstitute

Kein Abwicklungsaufwand

Das ISB-Darlehen ist ein Direktdarlehen der ISB

Risikoübernahme durch die ISB

Das ISB-Darlehen wird nachrangig besichert. Für die Hausbanken verbleibt der

erstrangige Bereich.

Eigenkapitalentlastung (Basel III)

Geringere Eigenkapitalhinterlegung durch Einbindung des ISB-Darlehens in die

Finanzierung

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Michael Back

Bereichsleiter

Wohnraumförderung

Löwenhofstraße 1

55116 Mainz

Telefon 06131 6172-1640

Telefax 06131 6172-1642

[email protected]

www.isb.rlp.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.