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FFV-Workshop 30.3.2007 Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude

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FFV-Workshop 30.3.2007

Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für einHigh-Tech-Unternehmen

Dr.- Ing. Michael Gude

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FFV-Workshop 30.3.2007

Dr. Michael Gude

Inhalt Welche Schutzrechte gibt es?

Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten

Welche Rechte und Rechtsfolgen haben Patentverletzungen?

Verwertung von Patenten

Bedeutung der Recherche

Patentstrategien

Ausblick

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Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich - technische Erfindungen max. 20 / 10 Jahre

Marke Firmen- und Produktbezeichnungen, Logos, dreidimensionale Gestaltung 10 Jahre, beliebig verlängerbarGeschmacksmuster Design, d.h. Erscheinungsbild, Farbe, Form, Struktur eines Gegenstands max. 10 Jahre

Halbleiter-Topographie mikroelektronischer Halbleiter max. 10 Jahre

Was schützt was wie lange?

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Anmeldevoraussetzungen für ein Patent

§ 1 PatG:Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Erfindung und erfinderische Tätigkeit: Neuheit gegenüber dem Stand der Technik, für den Durchschnittsfachmann nicht naheliegend.(Erfindungshöhe)

Neu: Weltweite Neuheit, d.h. noch nicht irgendwo schriftlich oder mündlich veröffentlicht oder in Produkt benutzt.

Gewerblich anwendbar: Die Erfindung muss herstellbar oder benutzbar sein.

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Unterschied deutschesPatent / Gebrauchsmuster

Patent GebrauchsmusterPrüfung auf Neuheit nur formale Prüfungund Erfindungshöhemax. Laufzeit 20 Jahre max. Laufzeit 10 JahreRecht gegen Verletzer erst Recht gegen Verletzer direkt nach Erteilung (in der Regel nach Eintragung (in der Regelmindestens 2 Jahre später) etwa 2 Monate)für Verfahren und Gegenstände nicht für Verfahrenerhebliche Erfindungshöhe nur erfinderischer Schrittkeine Schonfrist für Veröffentlichung 6 Monate Neuheitsschonfristab 3. Jahr aufsteigende Jahresgebühr Gebühr nach 3, 6, 8 Jahren

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Kosten eines Patents /GbrM

laufende Gebühren

70 70 90 130

240350

470

620

760

1060

1230

1410

1590

1760

180290

910

1940

210

350

530

0

500

1000

1500

2000

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20Jahr

EUR PatentGebrauchsmuster

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Welche Rechte hat der Patentinhaber?

Allein der Patentinhaber ist berechtigt die Erfindung während der Schutzzeit in dem entsprechenden Gebiet zu nutzen. (§ 9 PatG)

Verbietungsrechte: Es ist verboten ein geschütztes Erzeugnis, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu diesen Zweckenentweder einzuführen oder zu besitzen.

Es ist verboten ein geschütztes Verfahren anzuwenden oderzur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten; für ein durch das Verfahren unmittelbar hergestelltes Erzeugnis ist es verboten dieses anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu diesen Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.

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Verwertung von Patenten

A: Keine eigentliche Verwertungsabsicht, Anmeldung oder Patenturkunde soll zur Steigerung der Reputation bei Kunden und Konkurrenten dienen.

B: Verwertung durch Lizenz oder Verkauf

C: Verwertung in eigener Firma oder durch eigene Firmengründung

D: Verwertung durch Schadenersatzforderungen gegenüber Verletzer

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Risiko PatentverletzungStellt man auf einem technischen Gebiet Produkte her, so hat man immer das Risiko, Schutzrechte anderer zu verletzen.

Zur Untersuchung des Standes der Technik Recherche im Internet durchführen.

Prüfung: - Verstößt man mit dem neuen Produkt gegen Ansprüche eines anderen?- Ist das Schutzrecht überhaupt anhängig? (z.B. Gebühr nicht gezahlt)- Ist das Schutzrecht rechtsbeständig?- Ist das Schutzrecht einfach zu umgehen?- Sollte man nach einer Lizenz des Schutzrechtsinhabers nachfragen?

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Patentstrategien I

- Parallele Anmeldung von Gebrauchsmuster und Patent

- Anmeldung nur in wenigen relevanten größeren Ländern, z.B. Deutschland und USA u.U. EP

- Anmeldung ohne Patentanwalt (Ohne Patentanwalt sind etwa 5-10 Mal so viele Anmeldungen zu gleichen Kosten möglich)

- Bei Anmeldung direkt Prüfungsantrag stellen, dadurch erster Prüfungsbericht nach ca. 8 Monaten

- Nutzung der Priorität der deutschen Anmeldung

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Patentstrategien II

- Frühzeitiger Hinweis an Verletzer

- Frühzeitige Abmahnung von Verletzer, insbesondere Importeur

- Bei Anmeldung direkt Prüfungsantrag stellen, dadurch erster Prüfungsbericht nach ca. 8 Monaten

- Nutzung der Patentliteratur für eigene Entwicklungen 98% der Patentliteratur ist nicht geschützt!!

- aktuell: Gründung PatForce GmbH zur Durchsetzung von Verletzungen und Minimierung des Kostenrisikos bei Auseinandersetzung vor Gericht

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Ausblick

Nach wie vor viele Probleme für Patentanmelder:

- Diskussion über Softwarepatente, Unterschiede zwischen USA und EU

- kein europäisches Patent, kein Weltpatent

- totales Durcheinander von nationalen Gebühren und Anmeldevorschriften im Detail

- sehr hohe Streitwerte bei Patentauseinandersetzungen

- schwierige Situation bei Haftpflichtversicherungen

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