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FFV-Workshop 30.3.2007
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für einHigh-Tech-Unternehmen
Dr.- Ing. Michael Gude
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Inhalt Welche Schutzrechte gibt es?
Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten
Welche Rechte und Rechtsfolgen haben Patentverletzungen?
Verwertung von Patenten
Bedeutung der Recherche
Patentstrategien
Ausblick
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich - technische Erfindungen max. 20 / 10 Jahre
Marke Firmen- und Produktbezeichnungen, Logos, dreidimensionale Gestaltung 10 Jahre, beliebig verlängerbarGeschmacksmuster Design, d.h. Erscheinungsbild, Farbe, Form, Struktur eines Gegenstands max. 10 Jahre
Halbleiter-Topographie mikroelektronischer Halbleiter max. 10 Jahre
Was schützt was wie lange?
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Anmeldevoraussetzungen für ein Patent
§ 1 PatG:Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Erfindung und erfinderische Tätigkeit: Neuheit gegenüber dem Stand der Technik, für den Durchschnittsfachmann nicht naheliegend.(Erfindungshöhe)
Neu: Weltweite Neuheit, d.h. noch nicht irgendwo schriftlich oder mündlich veröffentlicht oder in Produkt benutzt.
Gewerblich anwendbar: Die Erfindung muss herstellbar oder benutzbar sein.
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Unterschied deutschesPatent / Gebrauchsmuster
Patent GebrauchsmusterPrüfung auf Neuheit nur formale Prüfungund Erfindungshöhemax. Laufzeit 20 Jahre max. Laufzeit 10 JahreRecht gegen Verletzer erst Recht gegen Verletzer direkt nach Erteilung (in der Regel nach Eintragung (in der Regelmindestens 2 Jahre später) etwa 2 Monate)für Verfahren und Gegenstände nicht für Verfahrenerhebliche Erfindungshöhe nur erfinderischer Schrittkeine Schonfrist für Veröffentlichung 6 Monate Neuheitsschonfristab 3. Jahr aufsteigende Jahresgebühr Gebühr nach 3, 6, 8 Jahren
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Kosten eines Patents /GbrM
laufende Gebühren
70 70 90 130
240350
470
620
760
1060
1230
1410
1590
1760
180290
910
1940
210
350
530
0
500
1000
1500
2000
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20Jahr
EUR PatentGebrauchsmuster
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Welche Rechte hat der Patentinhaber?
Allein der Patentinhaber ist berechtigt die Erfindung während der Schutzzeit in dem entsprechenden Gebiet zu nutzen. (§ 9 PatG)
Verbietungsrechte: Es ist verboten ein geschütztes Erzeugnis, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu diesen Zweckenentweder einzuführen oder zu besitzen.
Es ist verboten ein geschütztes Verfahren anzuwenden oderzur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten; für ein durch das Verfahren unmittelbar hergestelltes Erzeugnis ist es verboten dieses anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu diesen Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Verwertung von Patenten
A: Keine eigentliche Verwertungsabsicht, Anmeldung oder Patenturkunde soll zur Steigerung der Reputation bei Kunden und Konkurrenten dienen.
B: Verwertung durch Lizenz oder Verkauf
C: Verwertung in eigener Firma oder durch eigene Firmengründung
D: Verwertung durch Schadenersatzforderungen gegenüber Verletzer
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Risiko PatentverletzungStellt man auf einem technischen Gebiet Produkte her, so hat man immer das Risiko, Schutzrechte anderer zu verletzen.
Zur Untersuchung des Standes der Technik Recherche im Internet durchführen.
Prüfung: - Verstößt man mit dem neuen Produkt gegen Ansprüche eines anderen?- Ist das Schutzrecht überhaupt anhängig? (z.B. Gebühr nicht gezahlt)- Ist das Schutzrecht rechtsbeständig?- Ist das Schutzrecht einfach zu umgehen?- Sollte man nach einer Lizenz des Schutzrechtsinhabers nachfragen?
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Patentstrategien I
- Parallele Anmeldung von Gebrauchsmuster und Patent
- Anmeldung nur in wenigen relevanten größeren Ländern, z.B. Deutschland und USA u.U. EP
- Anmeldung ohne Patentanwalt (Ohne Patentanwalt sind etwa 5-10 Mal so viele Anmeldungen zu gleichen Kosten möglich)
- Bei Anmeldung direkt Prüfungsantrag stellen, dadurch erster Prüfungsbericht nach ca. 8 Monaten
- Nutzung der Priorität der deutschen Anmeldung
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Patentstrategien II
- Frühzeitiger Hinweis an Verletzer
- Frühzeitige Abmahnung von Verletzer, insbesondere Importeur
- Bei Anmeldung direkt Prüfungsantrag stellen, dadurch erster Prüfungsbericht nach ca. 8 Monaten
- Nutzung der Patentliteratur für eigene Entwicklungen 98% der Patentliteratur ist nicht geschützt!!
- aktuell: Gründung PatForce GmbH zur Durchsetzung von Verletzungen und Minimierung des Kostenrisikos bei Auseinandersetzung vor Gericht
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Ausblick
Nach wie vor viele Probleme für Patentanmelder:
- Diskussion über Softwarepatente, Unterschiede zwischen USA und EU
- kein europäisches Patent, kein Weltpatent
- totales Durcheinander von nationalen Gebühren und Anmeldevorschriften im Detail
- sehr hohe Streitwerte bei Patentauseinandersetzungen
- schwierige Situation bei Haftpflichtversicherungen
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FFV-Workshop 30.3.2007
Dr. Michael Gude
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Diese Dokumentation wurde nach bestem Wissen erstellt. Jedwede Haftung für die Richtigkeit des Inhalts ist ausgeschlossen.
Der Inhalt ist auch nicht als Rechts- oder Patentberatung zu verstehen.
Rechtverbindliche Auskünfte könne nur Rechts- und/oder Patentanwälte geben.