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Impressum: FH Oberösterreich, Fakultät für Management Studiengang „Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement“ Wehrgrabengasse 1–3, 4400 Steyr/Austria Tel.: +43 5 0804 33900 Fax: +43 5 0804 33799 E-Mail: [email protected] Web: www.fh-ooe.at/crf Das Redaktionsteam: Mag. Josef Arminger CPA, FH-Prof. Dr. Christoph Eisl, Mag. Christa Hangl, FH-Prof. Mag. DI Peter Hofer, FH-Prof. Dr. Othmar M. Lehner, FH-Prof. DI Dr. Heimo Losbichler, FH-Prof. Dr. Albert Mayr Fotos: FH OÖ, Fotolia, Smetana FH-News für Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement FH OÖ FAKULTÄT FÜR MANAGEMENT FH-Newsletter Nr. 12/März 2016 Ein Service des Studiengangs „Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement“ Themenschwerpunkte: >> Der neue IFRS Standard Leasing >> Neuerungen Steuerrecht >> Neuerungen Sozialversicherung >> Zahlen richtig präsentieren – das perfekte Balkendiagramm >> CRF-Diplomarbeitswettbewerb >> Termine Seite 1 von 8 Der neue IFRS Standard Leasing Historie und wesentlichste Änderungen Zehn Jahre nach Aufnahme in das Arbeitsprogramm des IASB wurde am 13. Jänner 2016 der neue Standard für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen (IFRS 16) veröffentlicht. Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass künftig – bis auf wenige Ausnahmen – sämtliche mit einem Leasingvertrag verbundenen Rechte und Pflichten in der Bilanz des Leasingnehmers abzubilden sind. Die im aktuellen Standard IAS 17 erforderliche Unter- scheidung in Finanzierungsleasing bzw. Operating Leasing entfällt damit künftig beim Leasingnehmer. Bilanzierung beim Leasingnehmer Der Leasingnehmer aktiviert damit künftig das Nutzungsrecht aus dem zugrundelie- genden Vermögenswert und gleichzeitig die Verpflichtung gegenüber dem Leasingnehmer aus den künftigen Leasingzahlungen. Die Aktivierung sowie Passivierung erfolgt grundsätzlich zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechen- barer Kosten. Während der Laufzeit des Leasingvertrages wird einerseits das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben und andererseits die Leasingverbindlichkeit nach finanzmathematischen Grundsätzen reduziert. Dies erfolgt durch eine Aufteilung der Leasingzahlungen in eine Zinskomponente und eine Tilgungskomponente für die Schuld. Diese Vorgangsweise führt dazu, dass zu Beginn des Leasingverhältnisses die ergebniswirksame Belastung (Zinskomponente und Abschreibung des Nutzungsrechts) höher ist als bei einer aktuellen Bilanzierung eines Operating Leasing. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert wurden Erleichterung für die Bilanzierung eingeführt. Bilanzierung beim Leasinggeber Beim Leasinggeber kommt es durch den neuen Standard nur zu unwesentlichen Änderungen, hier bleibt es weiterhin bei der Klassifizierung in Finanzierungsleasing bzw. Operating Leasing. Werden im Wesentlichen sämtliche Risiken und Chancen aus dem Vertrag an den Leasingnehmer übertragen, kommt es zur Einstufung als Finanzierungs- leasing, ansonsten wird ein Operating Leasing unterstellt.

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Impressum:

FH Oberösterreich, Fakultät für ManagementStudiengang „Controlling, Rechnungswesenund Finanzmanagement“Wehrgrabengasse 1–3, 4400 Steyr/AustriaTel.: +43 5 0804 33900Fax: +43 5 0804 33799E-Mail: [email protected]: www.fh-ooe.at/crf

Das Redaktionsteam:Mag. Josef Arminger CPA, FH-Prof. Dr. Christoph Eisl, Mag. Christa Hangl, FH-Prof. Mag. DI Peter Hofer, FH-Prof. Dr. Othmar M. Lehner, FH-Prof. DI Dr. Heimo Losbichler, FH-Prof. Dr. Albert Mayr

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FH-Newsfür Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement

FH OÖ Fakultät Für ManageMent

FH-NewsletterNr. 12/März 2016Ein Service des Studiengangs „Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement“

Themenschwerpunkte:

>> Der neue IFRS Standard Leasing

>> Neuerungen Steuerrecht

>> Neuerungen Sozialversicherung

>> Zahlen richtig präsentieren – das perfekte Balkendiagramm

>> CRF-Diplomarbeitswettbewerb

>> Termine

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Der neue IFrS Standard leasingHistorie und wesentlichste Änderungen

Zehn Jahre nach Aufnahme in das Arbeitsprogramm des IASB wurde am 13. Jänner 2016 der neue Standard für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen (IFRS 16) veröffentlicht. Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass künftig – bis auf wenige Ausnahmen – sämtliche mit einem Leasingvertrag verbundenen Rechte und Pflichten in der Bilanz des Leasingnehmers abzubilden sind. Die im aktuellen Standard IAS 17 erforderliche Unter-scheidung in Finanzierungsleasing bzw. Operating Leasing entfällt damit künftig beim Leasingnehmer.

Bilanzierung beim Leasingnehmer

Der Leasingnehmer aktiviert damit künftig das Nutzungsrecht aus dem zugrundelie-genden Vermögenswert und gleichzeitig die Verpflichtung gegenüber dem Leasingnehmer aus den künftigen Leasingzahlungen. Die Aktivierung sowie Passivierung erfolgt grundsätzlich zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechen-barer Kosten.

Während der Laufzeit des Leasingvertrages wird einerseits das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben und andererseits die Leasingverbindlichkeit nach finanzmathematischen Grundsätzen reduziert. Dies erfolgt durch eine Aufteilung der Leasingzahlungen in eine Zinskomponente und eine Tilgungskomponente für die Schuld. Diese Vorgangsweise führt dazu, dass zu Beginn des Leasingverhältnisses die ergebniswirksame Belastung (Zinskomponente und Abschreibung des Nutzungsrechts) höher ist als bei einer aktuellen Bilanzierung eines Operating Leasing. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt.

Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert wurden Erleichterung für die Bilanzierung eingeführt.

Bilanzierung beim Leasinggeber

Beim Leasinggeber kommt es durch den neuen Standard nur zu unwesentlichen Änderungen, hier bleibt es weiterhin bei der Klassifizierung in Finanzierungsleasing bzw. Operating Leasing. Werden im Wesentlichen sämtliche Risiken und Chancen aus dem Vertrag an den Leasingnehmer übertragen, kommt es zur Einstufung als Finanzierungs-leasing, ansonsten wird ein Operating Leasing unterstellt.

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Ergänzt wird der neue Standard um eine Vielzahl von Regelungen zum Ausweis, den Anhangangaben und Regelungen zu Sale-and-Leaseback Transaktionen.

Inkrafttreten

Der neue Standard ist verpflichtend ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, jedoch nur bei gleichzeitiger Anwendung der neuen Regelungen zur Erfassung von Erträgen (IFRS 15). Gleichzeitig treten der aktuelle Standard IAS 17 sowie damit zusammen- hängende Interpretationen außer Kraft.

(Josef Arminger)

Neuerungen SteuerrechtAbseits der medial sehr präsenten Tarifreform wollen wir auf folgende Änderungen mit nicht zu unterschätzenden Auswirkungen auf die Steuerbelastung hinweisen:

Vereinheitlichung der gebäudeabschreibung im Betriebsvermögen

Im betrieblichen Bereich kommt es bei der Abschreibung für Gebäude für im Jahr 2016 beginnende Wirtschaftsjahre zu einer Vereinheitlichung. Statt der bisherigen unterschied-lichen Abschreibungssätze (3 % für unmittelbar der Betriebsausübung dienenden Be-triebsgebäuden von Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten, 2,5 % für Bank- und Versicherungsgebäude und 2 % für nicht unmittelbar der Betriebsausübung dienenden Gebäuden) kommt ein einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5 % zur Anwen-dung. Wenn Gebäude für Wohnzwecke überlassen werden, beträgt der Abschreibungs-satz 1,5 %.

Sollte bisher ein von 2,5 % abweichender AfA-Satz angewendet worden sein, reduziert oder erhöht sich die AfA ab dem Jahr 2016 entsprechend, dies hat auch eine Änderung der vom AfA-Satz abgeleiteten Restnutzungsdauer zur Folge. Ist die Restnutzungsdauer im Einzelfall nachgewiesen worden (z. B. durch ein Gutachten), tritt keine Änderung ein.

Benützung firmeneigener Kraftfahrzeuge für Privatfahrten:

Höhe Nutzung Zeitraum Höchstgrenze

0 % bei Elektroautos

1,5 % der Anschaffungskosten inkl. USt bei Unterschreitung der CO2-Grenzwerte lt. Liste (siehe Tabelle CO2-Grenzwerte)

monatlich max. € 720,–

2 % der Anschaffungskosten inkl. USt bei Überschreitung der CO2-Grenzwerte lt. Liste (siehe Tabelle CO2-Grenzwerte)

monatlich max. € 960,–

halber Sachbezugswert:

0,75 % bzw. 1 % der Anschaffungs- kosten inkl. USt

im Jahresdurchschnitt monatlich max. 500 km für private Fahrten

monatlichmax. € 360,– bzw. € 480,–

Jahr der Anschaffung maximaler CO2-Emmissionswert

2016 und davor 130 g/km

2017 127 g/km

2018 124 g/km

2019 121 g/km

2020 und danach 118 g/km

Tabelle CO2-Grenzwerte:

Bis zum Jahr 2015 betrug die Höchstgrenze des Sachbezuges 1,5 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch € 720,00 pro Monat, unabhängig vom CO2-Ausstoß des Firmenwagens.

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Zinsersparnis

Der Prozentsatz der Zinsersparnisse aus kostenlosen oder verbilligten Darlehen oder Ge-haltsvorschüssen durch den Arbeitgeber richtet sich für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1.1.2013 nach dem 12-Monatsdurchschnitt des Euribor (vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres). Für das Jahr 2016 ist dieser Prozentsatz mit 1,0 % (2015: 1,5 %) anzusetzen. Dabei ist die Zinsersparnis vom aushaftenden Betrag zu berechnen, der Freibetrag in Höhe von € 7.300,00 bleibt unverändert aufrecht. Der Sachbezug ist nur vom den Freibetrag übersteigenden Betrag anzusetzen. Lohnsteuerlich ist die Zinsersparnis als sonstiger Bezug zu behandeln.

(Christa Hangl)

Neuerungen Sozialversicherung Von der Auswahl der dargestellten Änderungen hat insbesondere die Betragspflicht von Jubiläumsgeldern durchaus erhebliche Auswirkungen auch für bilanzierende Unternehmen.

Jubiläumsgelder

Die Beitragsbefreiung für Jubiläumsgelder und -geschenke entfällt mit 1.1.2016 ersatzlos. Für Sachzuwendungen, die anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums gewährt werden, wird ein Steuer- und SV-Freibetrag iHv € 186,00 pro Jahr eingeführt. Das bedeutet, dass ab 2016 für sämtliche freiwillige und kollektivvertragliche Jubiläumsgelder Sozialversicherungs-beiträge zu bezahlen sind, insoweit die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen im Kalenderjahr noch nicht überschritten wurde.

Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse ab dem 31.12.2015 sind für Rückstellungen für Jubiläumsgelder auch Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung und der Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge zu berücksichtigen. Für die Berechnung der Rückstellung bedeutet dies, dass neben dem Bruttoanspruch, dem Dienstgeberbeitrag (DB), der Kom-munalsteuer und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nun auch der Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung inklusive Wohnbauförderungsbeitrag und Beitrag zum Insolvenzent-geltsicherungsfonds, insgesamt 21,48 %, und der Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse, nur bei „Abfertigung neu“, d. h. 1,53 %, einberechnet werden müssen.

einheitlicher Beitragssatz für arbeiter und angestellte

Im Zuge der Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der Insolvenz- entgeltsicherungsbeitrag mit Wirkung ab 1.1.2016 von 0,45 % auf 0,35 % gesenkt. Die Beitragssätze zur Krankenversicherung für Arbeiter und Angestellte wurden angeglichen, somit beträgt der laufende Dienstnehmeranteil für den Normalfall (Beitragsgruppe D1, A1) einheitlich 18,12 % und der laufende Dienstgeberanteil für diese Beitragsgruppen einheitlich 21,48 % (2015: 21,50 % für Arbeiter und 21,63 % für Angestellte).

Höchstbeitragsgrundlage

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage wurde zusätzlich zur Aufwertung für das Jahr 2016 außerordentlich um € 90,00 angehoben und beträgt somit monatlich € 4.860,00 (2015: € 4.650,00) für laufende Bezüge und für Sonderzahlungen € 9.720,00 (2015: € 9.300,00).

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Änderungen im Katalog der betragsfreien Bezüge

Nicht mehr beitragsfrei sind ab 2016:>> Fehlgeldentschädigungen (Zählgelder, Mankogelder)>> Werkzeuggelder>> Beihilfen auf Grund des Familienlastenausgleiches>> Prämien für Verbesserungsvorschläge auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift

sowie Prämien für Diensterfindungen>> der Haustrunk im Brauereigewerbe*>> die Freimilch*>> die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Dienstnehmer und deren

Angehörigen bei Beförderungsunternehmen*>> Nachlässe des Dienstgebers bei Versicherungsprämien*

*Diese Bezüge fallen ab 1.1.2016 unter die Befreiungsbestimmung für Mitarbeiterrabatte. (Christa Hangl)

Zahlen richtig präsentierenDas perfekte Balkendiagramm(Ergebnisse aus der Eye Tracking-Forschung, Teil 2)

Balkendiagramme und die in Teil 1 (FH-Newsletter Nr. 11) analysierten Säulendiagramme unterscheiden sich vom Grunde her nur in einem Punkt: Säulendiagramme werden horizontal gelesen und Balkendiagramme vertikal.

Nachdem zeitliche Entwicklungen für uns besser lesbar sind, wenn die Werte von links nach rechts dargestellt werden, sollten für Zeitvergleiche bzw. -verläufe Säulendiagramme gewählt werden. Das Balkendiagramm ist hingegen vor allem für Strukturanalysen, Aufzählungen, Rangfolgevergleiche und Benchmarks sehr gut verwendbar.

In der Praxis wird das Balkendiagramm am häufigsten eingesetzt, um Strukturen zu visualisieren, d. h. einen Gesamtwert auf unterschiedliche Kategorien wie beispielsweise Länder oder Segmente (Kunden, Produkte) aufzuteilen. Dabei steht das Balkendiagramm oft in direkter Konkurrenz mit dem Tortendiagramm.

Tortendiagramme sind jedoch aus mehreren Gründen weniger geeignet, die Information effizient (schnell) und effektiv (richtig interpretierbar) darzustellen:

>> in Tortendiagrammen können nur wenige Segmente sinnvoll dargestellt werden, >> die Beschriftung kann nicht so optimal platziert werden und >> das Einschätzen und Vergleichen von Tortenstücken fällt schwerer, als das

Vergleichen von horizontalen Balken.

Was passiert, wenn zwei Torten-diagramme im Vergleich analy-siert werden sollen, können Sie selbst testen. Bitte betrachten Sie die nachstehende Abbil-dung 1 und beantworten Sie die folgende Frage:

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In welchem Bundesland ist das operative Ergebnis gegenüber dem Vorjahr in Euro am stärksten gewachsen?

Abbildung 1: Tortendiagramm mit zwei Jahren im Vergleich – Originaldiagramm (links) und Blickverlauf eines typischen Probanden (rechts)

Der im rechten Teil der Abbildung dargestellte repräsentative Scanpath eines Studienteil-nehmers zeigt einen extrem aufwendigen, beinahe chaotischen, Blickverlauf. Zur Erinne-rung: die Kreise veranschaulichen die Fixierung des Auges auf einer bestimmten Stelle, die Verbindungslinien zwischen den Kreisen zeigen, wie sich das Auge im Zeitverlauf über die Darstellung bewegt. Aus der Vielzahl an Blicken, welche benötigt werden, kann darauf geschlossen werden, dass diese Darstellung alles andere als optimal ist. Unsere Eye Tracking-Analysen belegen, dass der Betrachter für die Verarbeitung der Information durchschnittlich 29,4 Sekunden benötigt und trotzdem über die Hälfte der Studienteilneh-mer nicht auf die richtige Antwort rückschließen können.

Im Vergleich dazu schneidet die Balkendiagrammvariante (hier kombiniert mit einer in rot/grün visualisierten Veränderungsspalte) mit einem Zeitbedarf von durchschnittlich ledig-lich 6,3 Sekunden wesentlich besser ab.

Abbildung 2: Balkendiagramm mit zwei Jahren im Vergleich

Neben dem richtigen Einsatzzweck ist auch die richtige Gestaltung von Balkendiagram-men wesentlich. Besonders zu achten ist darauf, dass das Balkendiagramm von jegli-chem „Ballast“ befreit werden sollte. Das bedeutet einen Verzicht auf optische Anreize wie beispielsweise 3-D-Effekte, Hintergrundfarben und Gitternetzlinien.

Um Fehlinterpretationen zu vermeiden gilt aber vor allem, keinesfalls die Achsen abschneiden. Eine Sortierung der Werte (beispielsweise vom größten zum kleinsten, alphabetisch oder nach einer intern festgelegten und immer gleichbleibenden Struktur) erleichtert die Lesbarkeit deutlich.

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Die folgende Abbildung zeigt die optimale Gestaltung eines Balkendiagramms:

Abbildung 3: Wahrnehmungsoptimierte Gestaltung eines Balkendiagramms

Balkendiagramme können gestapelt, gruppiert bzw. in Kombination mit einer Linie dargestellt werden. Dabei gelten dieselben Gestaltungsempfehlungen wie für Säulen-diagramme, welche im FH-Newsletter Nr. 11 beschrieben wurden.

In der aktuellen Ausgabe möchten wir besonders auf eine neuere Darstellungsform – die sog. Inbar-Charts – aufmerksam machen. Sie sind eine Sonderform eines gestapelten Diagramms und die Empfehlungen sind analog auf Säulendiagramme übertragbar. Inbar-Charts sind besonders dafür geeignet, einen Vergleich zwischen zwei Datenreihen anzuzeigen. In der Praxis wird diese Art von Diagramm vor allem für Plan-Ist Vergleiche verwendet. Das Diagramm zeigt eine Datenreihe (Ist-Wert) als Balken und stellt die posi-tive bzw. negative Abweichung zum Vergleichswert (Plan-Wert) als kleinen Balken in rot (negative Abweichung) bzw. grün (positive Abweichung) innerhalb des Basiswertes dar.

Abbildung 4: Wahrnehmungsoptimierte Gestaltung von Inbar-Charts

Nachdem die meisten Berichtsleser mit dieser Darstellung keine Erfahrung haben, braucht es eine gewisse Gewöhnungsphase, um den Diagrammtyp zu verstehen und lesen zu können. Danach führt diese Art der Darstellung jedoch zu einer sehr schnellen Erfassung der aktuellen Situation. Soweit die weiteren Tipps für Ihre perfekte Geschäftskommunikation. Wir freuen uns, wenn Sie diese auch im Unterricht einsetzen! Ihre SchülerInnen hinterlassen mit diesem Wissen in der Praxis sicherlich einen positiven Eindruck.Im nächsten Newsletter widmen wir uns der optimalen Gestaltung von Liniendiagrammen.

(Christoph Eisl/Lisa Falschlunger – Research Project Manager)

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CrF-DiplomarbeitswettbewerbBereits zum dritten Mal wird auch heuer wieder der Diplomarbeitswettbewerb am Studiengang CRF, Campus Steyr, durchgeführt. Wir suchen die besten Arbeiten in den Bereichen Controlling, Rechnungswesen, Businessplanung und Finanzmanagement.Im letzten Jahr kamen die Sieger mit folgenden Themen aus vier verschiedenen Bundesländern:

Platz Projektbetreuerschule Projekttitel Preisgeld

1 VBS HAK FloridsdorfEin anwenderfreundliches Konzept zur Entwicklung von Planungsrechnungen in Businessplänen.

€ 1.000,–

2BundeshandelsakademieRied im lnnkreis

Entwurf einer Kostenrechnung und Entwick-lung eines Vertriebscontrollings

€ 500,–

3BundeshandelsakademieSt. Johann im Pongau

PG-payroll guide € 250,–

3BundeshandelsakademieFeldbach (Steiermark)

Strategisches Controlling als Unterstützung für das Management im Golfclub Bad Waltersdorf – Schönes Spiel mit Zahlen

€ 250,–

Wir möchten uns ganz besonders bei Ihnen als Projektbetreuer bedanken. Die wirklich großartige Qualität der Maturaprojektarbeiten spricht für Sie als PädagogInnen aber auch als FachexpertInnen. Unserer Bitte an Sie lautet, machen Sie Werbung für unseren heurigen Diplomarbeitswettbewerb am 29. April in Steyr.

Die Anmeldung erfolgt unter: www.fh-ooe.at/diplomarbeitswettbewerb. Einsendeschluss ist der 30. März 2016. Näheres zu den Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Einladung.

(Albert Mayr)

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Studiengangsleiter: FH-Prof. DI Dr. Heimo LosbichlerStudienberatung: Elke Schlemmer, Blanka ImsirovicFH Oberösterreich, Fakultät für ManagementWehrgrabengasse 1–3, 4400 Steyr/AustriaTel.: +43 5 0804 33900, Fax: +43 5 0804 33799E-Mail: [email protected] www.fh-ooe.at/crf

termine Tag der offenen Tür11. März 2016

AWARDS-VERLEIHUNG 201515. März 2016, 16:30 Uhr

Lange Nacht der Forschung 201622. April 2016, ab 17 Uhr

CRF Kamingespräch mit Herrn DI Roland Faihs (CFO und COO der delfortgroup AG) 27. April.2016, 18 Uhr (Hörsaal BMW)

Finale Diplomarbeitswettbewerb29. April 2016, 9 bis 14 Uhr

International Week 201617. bis 18. Mai 2016

BewerbungstermineOrdentliche Bewerbungsfrist: 31. März / 30. Juni 2016

Zweiter Aufnahmetermin Bachelor: 7. April 2016Zweiter Aufnahmetermin Master: 6. April 2016

Dritter Aufnahmetermin Bachelor: 5. Juli 2016Dritter Aufnahmetermin Master: 6. Juli 2016