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Dauerkarteninformationen 2013/14 Foto: Alex Habermehl

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Dauerkarteninformationen2013/14

Foto: Alex Habermehl

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Dauerkarten 2013/14

V o r t e i l e d e r D a u e r k a r t e a u f

e i n e n B l i c k

EINE KARTE FÜR ALLES

Dauerkarte und Mitgliedsausweis in einem (bei

bestehender Mitgliedschaft bei Eintracht Frankfurt

e.V.)

Dauerkarte und Fanclubkarte in einem

(bei bestehender Fanclub-Mitgliedschaft)

Abonnementsystem

Dauerkarten werden grundsätzlich im Abonnement

vergeben. Somit erhalten Sie als

Dauerkarteninhaber von Jahr zu Jahr, sofern Sie Ihr

Abonnement nicht innerhalb der Kündigungsfrist

kündigen, automatisch Ihre Dauerkarte für die neue

Spielzeit.

Begrenzte Anzahl

Um das Verhältnis zwischen Dauerkarten und

Tageskarten möglichst ausgewogen zu halten, wird

die Dauerkartenanzahl auch in der Saison 2013/14

auf 26.000 Stück begrenzt.

Günstiger

Dauerkarten sind in der Summe günstiger als 17

Einzelkarten, Details s. Ticketpreise. Dauerkarten für

Mitglieder von Eintracht Frankfurt e.V. erfahren

hierbei den höchsten Preisnachlass.

Übertragbar

Eine Weitergabe der Dauerkarte ist möglich, Details

s. Übertragbarkeit der Dauerkarte.

Platzreservierung für Sonderspiele

Reservierte Stammplätze bzw. Vorkaufsrecht bei

DFB-Pokal, ggf. europäischem Wettbewerb,

Relegation. Details s. Sonderspiele.

Freie Fahrt mit dem RMV

An Heimspieltagen ab 5 Stunden vor Spielbeginn zur

Hinfahrt und bis Betriebsschluss zur Rückfahrt freie

Fahrt mit dem Ticket auf allen Linien im RMV, NVV

und VRN.

Stadionmagazin

Dauerkarteninhaber erhalten das Abonnement des

Stadionmagazins zum Vorzugspreis von 25,- €. Das

Abonnement kann online unter

www.eintracht.de/saison/stadionmagazin bestellt

werden.

Dauerkartenabonnement

Die grundlegenden Neuerungen,

Personalisierungspflicht der Dauerkarten

Einführung der Mitglieds-Dauerkarte

erfordern umfangreiche Anpassungen der

zugrundeliegenden vertraglichen Inhalte

(Abonnementvertag und AGB-DK), so dass eine

Kündigung aller bestehenden Abonnementverträge

rechtlich unumgänglich ist. Die Abonnenten erhalten

einen auf die Veränderungen zugeschnittenen,

neuen Abonnementvertrag.

Personalisierung der Dauerkarten

Eintracht Frankfurt folgt den Vorgaben beim Thema

Sicherheit:

Alle Dauerkarten werden künftig personalisiert (Vor- und Zuname und Adresse)

Persönliche Akzeptanz der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen durch Unterschrift des

jeweiligen Dauerkarteninhabers auf dem

Dauerkarten-Inhaberblatt (grün)

Übertragbarkeit der Dauerkarte

Dauerkarten sind weiterhin übertragbar. Die

Übertragung von Dauerkarten erfolgt nicht

personalisiert.

Folgende Konstellationen sind hierbei zu beachten: Dauerkarte Ermäßigt:

übertragbar an Mitglieder, ermäßigungsberechtigte

Personen (EFC-Mitglieder, Schüler, Studenten, etc.)

jeweils ohne Dauerkarten-Upgrade oder an

Vollzahler gegen Dauerkarten-Upgrade.

Dauerkarte Mitglied:

übertragbar an Mitglieder (ohne Dauerkarten-

Upgrade), ermäßigungsberechtigte Personen oder

Vollzahler (jeweils gegen entsprechenden

Dauerkarten-Upgrade)

Dauerkarte Norm:

uneingeschränkt übertragbar Dauerkarten-Upgrade

Ein Dauerkarten-Upgrade, d.h. die Aufwertung einer

ermäßigten bzw. Mitglieder-Dauerkarte, ist für

einzelne Heimspiele zum jeweiligen Aufpreis im

Internet bis 2 Std. vor dem jeweiligen Spielbeginn

bzw. in den Fanshops bis einen Werktag vor dem

jeweiligen Heimspiel möglich. Ab 2 Std. vor

Spielbeginn ist ein Upgrade ausschließlich am

Schalter “Zutrittsmanagement“ an den

Kassencontainern der Commerzbank-Arena möglich.

Nähere Informationen zur Abwicklung und

Aufpreisen finden Sie unter www.eintracht.de.

2 * * *

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Dauerkarten 2013/14

Neue Ermäßigungsstrukturen

Folgende Ermäßigungsgründe sind ab der Saison 2013/14 gültig:

Tageskarte ERMÄSSIGT: Schüler, Stud., Rentner, Schwerbehind., Azubi, Jugend b. 18 J.

Dauerkarte ERMÄSSIGT: EFC-Mitglieder, Schüler, Stud., Rentner, Schwerbehind., Azubi, Jugend b. 18 J.

Dauerkarte MITGLIED: Mitglieder Eintracht Frankfurt e.V.

Sollte die Ermäßigungsberechtigung aufgrund: EFC-Mitglied / Schüler / Stud. / Rentner / Schwerbehind. / Azubi / Jugend 18 J. UND Mitglied e.V. vorliegen, so hat die Mitgliedschaft e.V. IMMER Vorrang.

Es wird nur eine Ermäßigung gewährt.

Ermäßigungsnachweise

Der gültige Ermäßigungsnachweis muss dem Dauerkarten-Inhaberblatt (grün) beigefügt sein. Bei EFCs erfolgt ein Abgleich mit der Liste des EFC-Vorsitzenden. Der jeweilige Ermäßigungsgrund muss zum Zeitpunkt der Bestellung der ermäßigten Dauerkarte bzw. der Mitgliedsdauerkarte vorliegen. Der hierzu notwendige jeweils gültige Ermäßigungsnachweis muss zusammen mit der Bestellung der Eintracht Frankfurt Fußball AG vorgelegt werden. Der Ermäßigungsnachweis und ein gültiger Lichtbildausweis bzw. ein äquivalentes Ausweisdokument sind am Spieltag mitzuführen.

Ticketpreise

Die Ticketpreise werden zur Saison 2013/14 nach folgenden Kriterien angepasst:

Einheitliche Anpassung der Tageskartenpreise

Tageskarte NORM und ERMÄSSIGT:

Preisanpassung um 10%

Einheitspreise für Stehplatz- und

Familienkarten, unabhängig von der

Spieleinteilung nach Kategorien

Vereinheitlichung der Dauerkarten-Rabattierung

Dauerkarte NORM (Vollzahler):

25% Rabatt gegenüber dem Kauf von 17 Tageskarten (Ø A – D Spiele) in der jeweiligen Preiskategorie (Ausnahme: Stehplatz, hier rd. 40% Rabatt)

Dauerkarte ERMÄSSIGT

(EFC-Mitglieder, Schüler, Studenten,

Rentner, Schwerbehinderte, Auszubildende,

Jugend b. 18 J.):

17,- € Preisnachlass auf die

Dauerkarte-NORM in der jeweiligen

Preiskategorie durch entsprechenden

Ermäßigungsnachweis

Einführung NEUE Preisklasse Dauerkarte MITGLIED

Dauerkarte MITGLIED: 60,- € Preisnachlass auf die Dauerkarte- NORM in der jeweiligen Preiskategorie (Ausnahme: Stehplatz 55,- € und Rollstuhl 50,- € Nachlass) durch Mitgliedschaft bei Eintracht Frankfurt e.V.

Mit der neuen Preisklasse “Dauerkarte-Mitglied“

erhalten die Mitglieder von Eintracht Frankfurt e.V.

künftig den höchsten Preisnachlass. Ein Wechsel in

die günstigste Preisklasse “Dauerkarte MITGLIED“

ist möglich, sofern eine Mitgliedschaft bei Eintracht

Frankfurt e.V. zum Zeitpunkt der Bestellung

abgeschlossen ist. Die Mitgliedsnummer ist im Zuge

der Dauerkartenbestellung auf dem Dauerkarten-

Inhaberblatt einzutragen.

EFC-Dauerkarten

Alle EFC-Dauerkarten sind wie bisher in der Preis-

klasse “Dauerkarte-ERMÄSSIGT“ angesiedelt. Für

Dauerkarten von EFC-Mitgliedern, die auch Mitglied

bei Eintracht Frankfurt e. V. sind, gilt die günstigere

Preisklasse DK-MITGLIED.

Fanclubkarte

Die Fanclubkarte ist weiterhin als

Ermäßigungsnachweis für die EFC-Mitglieder

gültig! Sie dient darüber hinaus nach wie vor als

Nachweis zum Bezug von 10% Rabatt bei Einkauf

von Fanartikeln (bei Vorlage) in den Fanshops.

EFC-Mitglieder mit Dauerkarte:

Hier wird die Fanclubkarte in der Dauerkarte

integriert.

EFC-Mitglieder ohne Dauerkarte:

Hier wird die Fanclubkarte auf Wunsch separat und

personalisiert ausgestellt

EFC-Abonnement: Dauerkarten-Abwicklung für EFC-Vorsitzende

1. Der EFC-Vorsitzende erhält mit seiner

Dauerkarten-Infopost eine Liste Auf dieser Liste trägt der EFC-Vorsitzende ein,

welche der bisherigen EFC-Dauerkarten auch weiterhin im EFC-Abonnement verbleiben und welche der bisherigen EFC-Dauerkarten aus dem EFC-Abonnement in ein Einzelabonnement übertragen werden

Diese Liste übermittelt der EFC-Vorsitzende schnellstmöglich per e-mail an die Eintracht Frankfurt Fußball AG: [email protected]

(Betreff: EFC-Liste Dauerkarten 2013/14) 2.

Zusammentragen der gewünschten Preisklassen (wie bisher als DK-ERMÄSSIGT und / oder neu als DK-MITGLIED)

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Dauerkarten 2013/14

Bis 01.06.2013 Übermittlung der komplett ausgefüllten und unterzeichneten Bestellunterlagen der für den jeweiligen EFC reservierten Dauerkarten an:

Eintracht Frankfurt Fußball AG Abteilung Zuschauerservice Mörfelder Landstr. 362 60528 Frankfurt am Main

Dauerkarten-Abonnementvertrag (rot)

(Unterschrift EFC-Vorsitzender)

Dauerkarten-Bestellschein 2013/14 (gelb)

(Unterschrift EFC-Vorsitzender)

Dauerkarten-Inhaberblatt 2013/14 (grün)

(in der Anzahl der jeweiligen Dauerkarten,

persönliche Akzeptanz der AGB durch Unterschrift

des jeweiligen Dauerkarteninhaber)

Pro Dauerkarte ist ein DK-Inhaberblatt

auszufüllen und vom jeweiligen

Dauerkarteninhaber zu unterzeichnen

Bei Mitgliedern von Eintracht Frankfurt e.V. ist

die entsprechende Mitgliedsnummer auf dem

DK-Inhaberblatt anzugeben

Das DK-Inhaberblatt ist nur einmalig

einzureichen und nicht zu jeder Saison, sofern

der Dauerkarten-Inhaber gleich bleibt

Die Rechnungsstellung erfolgt, bei Beibehaltung

des EFC-Abonnement, wie bisher auf den EFC-

Vorsitzenden

Der Versand der EFC-Dauerkarten an den

EFC-Vorsitzenden erfolgt nach

Zahlungseingang der Gesamtsumme auf

unserem Konto

Die Verteilung und Zuweisung der bestellten

Dauerkarten liegt in der Verantwortung des

jeweiligen EFC-Vorsitzenden

Buchungen der reservierten Plätze für

Sonderspiele erfolgen beim EFC-Abonnement

weiterhin durch den EFC-Vorsitzenden

Die EFC-Dauerkarten verbleiben, bei Bei-

behaltung des EFC-Abonnements, im Besitz

des EFC.

Übertragung des EFC-Abonnements auf einzelne

EFC-Mitglieder

Auf Wunsch des EFC kann das EFC-Abonnement

teilweise oder ganz in Einzel-Abonnements von

EFC-Mitgliedern gewandelt werden. Hierbei

übertragene EFC-Dauerkarten werden weiterhin als

Dauerkarte ERMÄSSIGT gebucht.

Voraussetzung für die Übertragung: Der

Abgleich per Liste und somit die Bestätigung der

EFC-Mitgliedschaft durch den EFC-Vorsitzenden

ist vorab erfolgt und die Liste liegt Eintracht

Frankfurt vor.

Die Übertragung einzelner oder aller EFC-

Dauerkarten des EFC-Abonnements wird wie folgt

abgewickelt.

Abwicklung bisheriger Abonnent (EFC-

Vorsitzender):

Übermittlung der vollständig ausgefüllten Liste mit den zur Übertragung freigegebenen EFC-Dauerkarten an die Eintracht Frankfurt Fußball AG

Abwicklung neuer Abonnent (EFC-Mitglied):

Übermittlung der komplett ausgefüllten und in diesem Fall vom EFC-Mitglied unterzeichneten Bestellunterlagen an die Eintracht Frankfurt Fußball AG bis 01.06.2013

Die notwendigen Formulare für den neuen

Einzelabonnenten: - Dauerkarten-Abonnementvertrag - Dauerkarten-Bestellschein - Dauerkarten-Inhaberblatt stehen zum Download unter www.eintracht.de

zur Verfügung Zwischen dem jeweils neuen Abonnenten und

der Eintracht Frankfurt Fußball AG wird ein

Dauerkarten-Abonnement abgeschlossen

Im Fall der Übertragung von EFC-Dauerkarten

aus dem EFC-Abonnement auf Einzel-

Abonnements erfolgt die Rechnungsstellung auf

den neuen Abonnenten

Dauerkarten im Einzel-Abonnement werden mit

Rechnung an das EFC-Mitglied versendet

Buchungen der reservierten Plätze für

Sonderspiele erfolgen beim Einzel-Abonnement

durch den jeweiligen Abonnenten

Beim Einzel-Abonnement wechselt die EFC-

Dauerkarte in den Besitz des neuen

Abonnenten Fragen rund um die “EFC-Dauerkarten“

Für Fragen rund um die “EFC-Dauerkarten“ stehen

Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Zuschauerservice

der Eintracht Frankfurt Fußball AG wie folgt zur

Verfügung:

[email protected]

Info-Tel. “EFC-Dauerkarten“ für

EFC-Vorsitzende: 06103-4590-304

(Schaltung zwischen 10.04.2013 und 14.06.2013 zu

den üblichen Geschäftszeiten Mo. - Fr. 09:00 - 17:00

Uhr)

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Dauerkarten 2013/14

Mitgliedschaft bei Eintracht Frankfurt e.V. Es gibt viele verschiedene Arten, Mitglied der

Eintracht zu sein. Ob als aktiver Sportler oder als

Fan der Fußballprofis, Eintracht Frankfurt e.V. hat für

alle, die den Adler im Herzen tragen, das passende

Angebot. Die Mitgliedschaft bei Eintracht Frankfurt

hat zahlreiche Vorteile:

Höchster Preisnachlass bei Dauerkarten

10% Rabatt beim Kauf von Fanartikeln in den

Fanshops

Zusendung des Mitgliedermagazins und der „Diva

vom Main“*

Günstige Fahrten zu allen Auswärtsspielen*

(Angebote der Fan- und Förderabteilung mit einem

Preisvorteil für Mitglieder)

Ermäßigter Eintritt zu den Heimspielen der U23,

U19 und U17

Kostenfreie Teilnahme am Hallenkick*

Junior Adler Kids Club für alle Kinder bis inkl. 14

Jahre*

Teilnahme- und Stimmrecht bei der jährlichen

Mitgliederversammlung und

Abteilungsversammlung*

Weitere Leistungspakete in Vorbereitung

* gilt nicht für die Fördermitgliedschaft

Monatsbeiträge Mitgliedschaft bei

Eintracht Frankfurt e.V.

Monatsbeitrag (EUR) Erwachsener

Ermäßigt Familie

Fördermitgliedschaft (passiv) 3,00 -- --

Fan- und Förderabteilung (passiv) 6,33 3,00 10,00

Fußball (passiv) 10,50 -- -- Aktive Mitgliedschaft (sporttreibend) 17,00 10,50 30,00

Wer sich bis zum 30.09.2013 für eine

Fördermitgliedschaft entscheidet, zahlt für den

Zeitraum bis zum 30.06.2014 keinen Mitgliedsbeitrag

und muss nur die einmalige Aufnahmegebühr i.H. v.

20,-- € entrichten. Dies gilt nur für Neueintritte und

nicht für Abteilungswechsel.

Mitgliedsanträge gibt es online unter www.eintracht-

frankfurt.de/mitgliedschaft, telefonisch unter 069-

420970-204 sowie am Infostand der Fan- und

Förderabteilung bei jedem Heimspiel vor Block 32.

Fragen rund um die Mitgliedschaft bei Eintracht Frankfurt e.V.

Bei Fragen rund um den Verein und zur

Mitgliedschaft bei Eintracht Frankfurt e.V. wenden

Sie sich bitte an:

Eintracht Frankfurt e.V. Mitgliederbetreuung

Gustav-Behringer-Str. 10 60386 Frankfurt am Main

Tel. 069-420970-204 / -203 Fax 069-420970-210

E-Mail: [email protected]

Eintracht-Nummer

Ab der Saison 2013/14 ersetzt eine neue Eintracht-

Nummer die bisherige Kunden-/Debitoren-

/Mitgliedsnummer. Mit dieser einen Nummer sind Sie

künftig sowohl bei der Eintracht Frankfurt Fußball AG

als auch (im Falle einer Mitgliedschaft) bei Eintracht

Frankfurt e.V. registriert. Die Eintracht-Nummer

erhalten Sie mit Ihrer Dauerkarte bzw. mit

Ausstellung des Mitgliedsausweises oder der

Fanclubkarte.

Übertragungen auf neue Abonnenten

Übertragungen auf neue Abonnenten sind jeweils bis

zum 01.06. (Datum des Poststempels) kostenfrei

möglich. Hierzu ist neben den vollständigen

Bestellunterlagen zusätzlich eine

Einverständniserklärung des alten und des neuen

Abonnementnehmers beizufügen.

Umsetzungen / Zusatzbestellungen

Alle Umsetzungen und Zusatzbestellungen zu

bestehenden Dauerkartenplätzen werden als

Neubestellungen behandelt. Bei einer gewünschten

Umsetzung ist der bis zum 01.06.2013 reservierte

Dauerkartenplatz freizugeben, der Anspruch auf den

bisherigen Dauerkartenplatz entfällt.

Neubestellungen

Neue Dauerkarten können nur gebucht werden,

wenn bis zum 01.06.2013 reservierte

Dauerkartenplätze nicht als Abonnement bestätigt

wurden. Die Anzahl der verfügbaren Plätze wird für

den Verkauf frei geschaltet. Über einen möglichen

Dauerkartenverkauf wird die Eintracht Frankfurt

Fußball AG rechtzeitig informieren.

Sonderspiele 2013/14

Um Ihnen künftig die Buchung Ihres reservierten

Stammplatzes bei allen Heimspielen um den DFB-

Pokal, ggf. rund um den europäischen Wettbewerb*

und bei Relegationsspielen zu vereinfachen, erhalten

Sie ein persönliches Passwort, welche Ihnen mit

Ihrer Dauerkartenrechnung mitgeteilt wird. Dieses

Passwort verwenden Sie bitte bei Ihrer Online-

Buchung. Buchungen für Sonderspiele können

ausschließlich durch Dauerkarten-Abonnenten

durchgeführt werden.

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Dauerkarten 2013/14

*Abwicklung bei Teilnahme europäischer

Wettbewerb 2013/14:

Stehplätze: Im Falle einer Teilnahme am

europäischen Wettbewerb müssen, aufgrund der

UEFA-Richtlinien, alle Stehplätze in Sitzplätze

gewandelt werden. Inhaber von Stehplatz-

Dauerkarten erhalten in der Anzahl ihrer gebuchten

Dauerkarten ein Vorkaufsrecht auf die frei

verfügbaren Sitzplätze.

Sitzplätze: Alle Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten

können ihren vorab reservierten Stammplatz auch

für die Spiele im europäischen Wettbewerb buchen.

Dauerkarten als Chipkarten / Blockkarten

Sämtliche Dauerkarten (ausgenommen Business-

Bereich) werden künftig ausschließlich als

Chipkarten im Scheckkartenformat ausgegeben.

Sog. Block-Dauerkarten (17 Einzelkarten) sind

ausschl. für Firmen und nur gegen eine Gebühr von

20,- € je Firmenkunde zu erwerben.

Stehplätze und Rollstuhlfahrerplätze

Es werden für diese Bereiche keine neuen

Dauerkartenbestellungen angenommen.

Änderungen vorbehalten.

Rechnungsadresse = Lieferadresse

Die Rechnungsadresse der Dauerkarte ist auch

gleichzeitig die Lieferadresse. Bitte teilen Sie uns

Adressänderungen umgehend mit.

Zahlungsmodalitäten und Versand

Die Dauerkarten werden mit Rechnung versendet.

Bitte zahlen Sie nach Erhalt der Rechnung mit

umgehendem Zahlungsziel den Gesamtbetrag in

einer Summe.

Die Angabe der Rechnungsnummer und Kunden-

/Mitgliedsnummer ist zwingend erforderlich,

damit Ihre Zahlung eindeutig zugewiesen und die

Karte nicht gesperrt wird.

Als Zahlungsmittel ist ausschließlich die Zahlung per

Überweisung zugelassen; es ist keine Barzahlung

oder Zahlung per Kreditkarte möglich. Der Versand

der Dauerkarten erfolgt frühestens ab Ende Juni

2013. Eine Abholung von Dauerkarten ist nicht

möglich. Änderungen vorbehalten.

Dauerkarten 2013/14 - Auf einen Blick –

Was ist zu tun?

Alle bestehenden Dauerkartenplätze der Saison

2012/13 bleiben für die Saison 2013/14 bis

einschl. 01.06.2013 reserviert. Um Ihre

bestehenden Dauerkartenplätze auch in der

Saison 2013/14 wieder zu erwerben, sind

folgende Bestellunterlagen komplett auszufüllen

und bis zum 01.06.2013 (Datum des

Poststempels) unterzeichnet an die Eintracht

Frankfurt Fußball AG zu senden:

Eintracht Frankfurt Fußball AG Abteilung Zuschauerservice Mörfelder Landstr. 362 60528 Frankfurt am Main

Dauerkarten-Abonnementvertrag (rot)

(Unterschrift Abonnent bzw. EFC-Vorsitzender)

Dauerkarten-Bestellschein 2013/14 (gelb)

(Unterschrift Besteller bzw. EFC-Vorsitzender)

Dauerkarten-Inhaberblatt 2013/14 (grün)

(Unterschrift jeweiliger Dauerkarteninhaber)

Pro Dauerkarte ist ein Dauerkarten-

inhaberblatt auszufüllen und vom jeweiligen

Dauerkarteninhaber zu unterzeichnen

Im Falle von ermäßigten Dauerkarten ist

jeweils der entsprechende

Ermäßigungsnachweis einzureichen

Bei einer Mitgliedschaft bei Eintracht

Frankfurt e.V. muss die Mitgliedsnummer im

Dauerkarten-Inhaberblatt angegeben werden

Das DK-Inhaberblatt ist nur einmalig

einzureichen und nicht zu jeder Saison,

sofern der Dauerkarten-Inhaber gleich bleibt

Bei Interesse von aktuellen Nicht-Mitgliedern

an einer “Dauerkarte-MITGLIED“ ist der

Mitgliedsantrag auszufüllen und an Eintracht

Frankfurt e. V. zu übermitteln. Die umgehend

zugeteilte Mitgliedsnummer ist auf dem

Dauerkarten-Inhaberblatt einzutragen. Der

Mitgliedsantrag ist online abrufbar unter:

www.eintracht-frankfurt.de/mitgliedschaft

Neue Servicerufnummer

Die Eintracht Frankfurt Fußball AG baut den

Kundenservice mit der Schaltung einer neuen und

kostenfreien Servicerufnummer (ab dem 01.06.2013)

weiter aus.

Zu folgenden Öffnungszeiten können Sie mit

Eintracht Frankfurt in Kontakt zu treten:

Mo. - Fr. 09:00 - 17:00 Uhr Tel.: +49 (0) 800-743-1899 (SGE-1899) (freecall)

(ab 01.06.2013) Tel. +49 (0) 1805 – 060 303 (bis 31.05.2013) (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max.

0,42 €/Min) Fax: +49 (0) 69 – 955 03 268 E-Mail: [email protected]

Stand: April 2013 Änderungen vorbehalten

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Dauerkarten 2013/14

Dauerkartenpreise Bundesliga Saison 2013/14

Preiskategorie NORM ERMASSIGT MITGLIED

344 € 327 € 284 €

2 400 € 383 € 340 €

3 439 € 422 € 379 €

4 541 € 524 € 481 €

5 681 € ---- ----

6 790 € ---- ----

Stehplatz 159 € 142 € 104 €

Rollstuhlfahrer ---- 122 € 72 €

Kat. BL 12/13 A-Spiel A-Spiel

ermäßigt B-Spiel B-Spiel

ermäßigt C-Spiel C-Spiel

ermäßigt D-Spiel D-Spiel

ermäßigt

1 32 € 28 € 28 € 24 € 25 € 22 € 23 € 20 €

2 36 € 33 € 32 € 29 € 29 € 26 € 25 € 24 €

3 40 € 36 € 35 € 32 € 32 € 29 € 29 € 25 €

4 48 € ---- 43 € ---- 39 € ---- 35 € ----

5 62 € ---- 55 € ---- 50 € ---- 45 € ----

6 77 € ---- 68 € ---- 62 € ---- 55 € ----

Stehplatz 15 € 13 € 15 € 13 € 15 € 13 € 15 € 13 €

Rollstuhlfahrer 12 € ---- 11 € ---- 10 € ---- 9 € ----

Sehbehinderte 15 € ---- 13 € ---- 12 € ---- 11 € ----

Gehbehinderte 15 € ---- 13 € ---- 12 € ---- 11 € ----

Familien 18 € ---- 18 € ---- 18 € ---- 18 € ----

Dauerkartenpreise 2013/2014

Tageskartenpreise* 2013/2014

*Preisaufschlag an den Tageskassen um jeweils 2,- €

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1. DauerkarteDie Dauerkarte gilt für den ausgewiesenen Platz/Reihe/Block für jeweils 17 Heimspiele einer Saison der Fußball Bundesligaoder der 2. Bundesliga. Ein mögliches Heimspiel im Rahmen einer Relegation ist von der Dauerkarte ebenso wenig umfasstwie sonstige Heimspiele außerhalb des Spielbetriebes der Bundesliga oder der 2. Bundesliga. Der Zugang zur Commerz-bank¬-Arena erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte bzw. im Wege des automatisierten Zugangsberechtigungssystems. Der Zu-gang zum Stadion erfolgt gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises.

Bei Verlust der Dauerkarte ist die Ausstellung einer Ersatzdauerkarte bei gleichzeitiger Sperrung der ursprünglichen Dau-erkarte möglich. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige verlustbedingte Schäden hat Eintracht Frankfurt nicht einzu-stehen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte ist eine Bearbeitungsgebühr von € 40,00 pro ausgestellter Ersatzdauerkartezzgl. ggf. anfallender Versandkosten zu zahlen. Durch Eigenverschulden defekte Dauerkarten werden gegen eine Bearbei-tungsgebühr von € 10,00 zzgl. ggf. anfallender Versandkosten ersetzt. Ist der Defekt der Dauerkarte auf einen Mangel odereine sonstige Fehlerhaftigkeit zurückzuführen, wird die Dauerkarte gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt.Wenn die Dauerkarte am Spieltag vergessen wurde, kann eine Ersatztageskarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00ausgestellt werden. Sollte die als vergessen angezeigte Dauerkarte dennoch von der elektronischen Zugangskontrolle erfasstworden sein, ist rückwirkend der volle Tageskartenpreis für die ersatzweise ausgestellte Tageskarte zu entrichten.

2. Ermäßigte Dauerkarten2.1 Ermäßigte Dauerkarten sind nur in bestimmten Blöcken und Preiskategorien verfügbar, so dass nur ein begrenztes Kon-tingent zur Verfügung steht. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Altersnachweis), Schüler (Schülerausweis),Studenten (Studentenausweis), Auszubildende (Ausbildungsnachweis), Schwerbehinderte ab 50% Behinderungsgrad, Rent-ner gegen Vorlage eines entsprechenden (amtlichen) Ausweises und Mitglieder der offiziellen Eintracht Frankfurt Fanclubs(Fanclubkarte von Eintracht Frankfurt), erhalten in den dafür vorgesehenen Preiskategorien und nach Verfügbarkeit ermäßigteDauerkarten. Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist beim Besuch eines Heimspiels zwingend mitzuführen. Bei Nicht-mitführen kann der Zutritt zum Stadion verwehrt werden.

2.2 Bei der Bestellung einer ermäßigten Dauerkarte muss pro bestellter Dauerkarte der entsprechende Ermäßigungsnach-weis beigefügt werden. Der Ermäßigungsgrund muss zum Zeitpunkt der Bestellung der Dauerkarte und in den Folgesaisonsjeweils noch zum 01. Juli (Saisonbeginn) vorliegen. Liegt der Ermäßigungsgrund zu Saisonbeginn vor, so gilt die Ermäßigungfür die gesamte Saison, selbst wenn der Ermäßigungsgrund im Verlaufe der Saison wegfallen sollte. Aktualisierte Ermäßi-gungsnachweise sind vor Beginn einer jeden Saison (bis zum 30.06.) Eintracht Frankfurt zur Verfügung zu stellen. EintrachtFrankfurt ist jederzeit berechtigt, einen aktualisierten Ermäßigungsnachweis anzufordern.

2.3 Kinder bis zum Beginn des 7. Lebensjahres, d.h. bis inkl. „6 Jahre alt“, haben in Begleitung eines Erwachsenen im Sitz-platzbereich kostenfreien Zutritt. Es besteht jedoch kein Sitzplatzanspruch. Aus Sicherheitsgründen ist der Zutritt zum Steh-platzbereich nicht möglich.

3. Mitglieds-DauerkarteMitglieder von Eintracht Frankfurt e. V. erhalten in bestimmten Blöcken und Preiskategorien nach Verfügbarkeit Dauerkartenzu exklusiv ermäßigten Konditionen (Mitglieds-Dauerkarten). Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Bestellung der Mit-glieds-Dauerkarte bestehen. Vor Beginn einer jeden neuen Saison prüft Eintracht Frankfurt zum 01.07., ob die Mitgliedschaftdes Mitglieds-Dauerkarten-Inhabers nach wie vor besteht und der jeweils geschuldete Mitgliedsbeitrag an Eintracht Frank-furt e. V. gezahlt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Dauerkarte zum regulären Listenpreis („Vollzahlerpreis“) berech-net.

4. Zahlungsbedingungen Die Zahlungsbedingungen sind in Ziffer 4 des Dauerkarten-Abonnementvertrages abschließend geregelt.

5. DauerkartenversandDer Versand der Dauerkarte erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch EintrachtFrankfurt. Ist der rechtzeitige Zugang der Dauerkarte beim Besteller vor dem ersten Heimspiel von Eintracht Frankfurt nichtmehr gewährleistet, ist Eintracht Frankfurt berechtigt, die Dauerkarte am Tag des ersten Heimspiels an der Tageskasse derCommerzbank-Arena zur Abholung zu hinterlegen. Die Dauerkarte wird im Falle der Hinterlegung an der Tageskasse aus-schließlich an den Besteller persönlich gegen Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises bzw. äquivalenten Doku-mentes ausgehändigt.

6. Rücknahme/Erstattung der DauerkarteDer Umtausch einer nicht fehlerhaften oder nicht defekten Dauerkarte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden ab-handen gekommene oder zerstörte Dauerkarten werden ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 1 kostenpflichtig ersetzt. EineRückerstattung ist ausgeschlossen.

7. Weitergabe/ Überschreibung der DauerkarteZur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung vonStadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängernder aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse von Eintracht Frankfurt und derSicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Die Weitergabe, der Verkauf oder die Übertragungeiner Dauerkarte für einzelne Veranstaltungen ist grundsätzlich zulässig, hat aber nachstehende Einschränkungen zu be-rücksichtigen:

7.1 Die Weitergabe, der Verkauf oder die Übertragung von ermäßigten Dauerkarten ist nur zulässig, wenn der Empfänger die-selben Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt wie der abgebende Dauerkarteninhaber. Dies gilt auch für die Mitglieds-Dauerkarte. Sollte der Empfänger die Voraussetzung der Ermäßigung nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit eines, für einzelneVeranstaltungen auch anteiligen, Upgrades. Dieser Upgrade kann im Vorfeld einer Veranstaltung elektronisch auf www.ein-tracht.de bzw. in einem der drei offiziellen Fanshops (Commerzbank¬-Arena, Riederwald und „Fanshop City“ in der „Sport-Arena“) von Eintracht Frankfurt erfolgen, oder am Spieltag an den Tageskassen. Die jeweils gültigen Upgrade-Gebühren sindauf www.eintracht.de oder an den Kassenbereichen einzusehen. Ein einmal erfolgter Upgrade für eine Veranstaltung kannnicht mehr rückgängig gemacht werden, so dass eine Erstattung der Gebühr in jedem Falle ausgeschlossen ist.

Der Dauerkarteninhaber verpflichtet sich, im Falle der Weitergabe oder Übertragung seiner ermäßigten oder nicht ermä-ßigten Dauerkarte für einzelne Veranstaltungen den jeweiligen Inhaber auf die AGB-DK hinzuweisen und ihm diese zur Kennt-nis zu geben.

7.2 Die Weitergabe, der Verkauf oder die Übertragung einer ermäßigten oder nicht ermäßigten Dauerkarte für den (Rest)Zeit-raum einer Bundesligasaison ist also unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelung zu ermäßigten Dauerkarten grund-sätzlich zulässig. Wünschen der alte und der neue Inhaber der Dauerkarte den Übergang der Rechte und Pflichten aus demzugrunde liegenden Dauerkarten-Abonnementvertrag auf den Käufer (z.B. Erstbezugsrecht bei DFB-Pokal-Spielen, automa-tische Vertragsverlängerung etc.), so ist dies nur mit Saisonwechsel bis zum jeweils 01. Juli (Saisonbeginn) möglich. Der ur-sprüngliche Abonnent hat eine entsprechende Umschreibung der Dauerkarte bei Eintracht Frankfurt unter den untengenannten Kontaktdaten zu beantragen. Eine Umschreibung der Dauerkarten ist jeweils zwischen dem 15.04. und dem 01.06.gebührenfrei möglich. Ab dem 02.06. bis zum 01.07. wird für die Umschreibung auf einen neuen Abonnenten eine Bearbei-tungsgebühr von € 40,00 pro Abonnement fällig. Nach dem 01.07. ist die Umschreibung erst wieder zur Folgesaison mög-lich.

7.3 Eine Weitergabe, Übertragung oder Verkauf der Dauerkarte kann ausschließlich zur privaten Nutzung erfolgen. Dem Dau-erkarteninhaber ist es dabei aber insbesondere aus Sicherheitsgründen untersagt,

a) Dauerkarten bei Internetauktionshäusern anzubieten;b) Dauerkarten ohne ausdrückliche, vorherige, schriftliche Zustimmung durch Eintracht Frankfurt gewerblich oder kom-

merziell weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, die einen solchen Weiterverkauf betreiben;c) Dauerkarten im Rahmen einer privaten Weitergabe zu einem überhöhten Preis zu veräußern;d) Dauerkarten an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen

wurden;e) Dauerkarten an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;f) Dauerkarten ohne ausdrückliche, vorherige, schriftliche Zustimmung von Eintracht Frankfurt zu Zwecken der Werbung,der Vermarktung, oder als Bonus oder als Werbegeschenk oder als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality-oder Reisepakets oder als vermeintlich kostenfreie Zugabe zu anderen zum Kauf angebotenen Sachen oder Dienstleistun-gen weiterzugeben oder zu verwenden.

Auf Verlangen von Eintracht Frankfurt ist der Kunde im Falle einer Weitergabe der Dauerkarte dazu verpflichtet, Name undAnschrift des neuen Ticketnutzers mitzuteilen. Wird eine Dauerkarte für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendetoder verstößt der Inhaber in sonstiger Weise gegen die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 7, ist Eintracht Frankfurt berechtigt,die Dauerkarte elektronisch zu sperren und dem Inhaber der Dauerkarte entschädigungslos bis auf weiteres den Zutritt zumStadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Darüber hinaus ist Eintracht Frankfurt berechtigt, den zugrunde-liegenden Abonnementvertrag fristlos und entschädigungslos zu kündigen.

Für jeden Verstoß gegen die Untersagungen aus dieser Ziffer 7.3, dort insbesondere lt. a), b) und c), kann Eintracht Frank-furt von dem Kunden alternativ zur Sperrung der Karte die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 500.- pro Ver-stoß verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich Eintracht Frankfurtdas Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sieein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

8. Recht am eigenen BildJeder Dauerkarteninhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Ver-wendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bildund/oder Ton, die von Eintracht Frankfurt oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

9. Stadionbesuch / Stadionordnung9.1 Der Zutritt zum Stadion ist bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres nur in Begleitung eines Erwachsenen und ab Vollendungdes 6. Lebensjahres nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangeneinen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen (vgl. oben Zif-fern 2 und 3).

9.2 Der Kunde unterwirft sich beim Besuch eines Heimspiels der Stadionordnung für die Commerzbank-¬Arena, die an denjeweiligen Eingangsbereichen des Stadions öffentlich ausgehängt und unter www.eintracht.de/stadion jederzeit einzusehenist. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Dauerkarteninha-ber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, Eintracht Frankfurts, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung imStadion Folge zu leisten, insbesondere auf entsprechende sicherheitsbedingte Aufforderung einen anderen Platz als auf derEintrittskarte vermerkt – auch in einem anderen Block – einzunehmen. Eintracht Frankfurt behält sich vor, dem Ticketinha-ber auch aus sonstigen sachlichen, von Eintracht Frankfurt nicht zu vertretenen Gründen einen anderen vergleichbaren Platzzuzuweisen. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Eintracht Frankfurt, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung beider Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme von nach der Stadionordnung verbotenen Gegen-ständen, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.

9.3 Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt. Personen, die unter Alkohol- oderDrogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines sol-chen Verhaltens erwecken, kann Eintracht Frankfurt ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion verweigernoder des Stadions verweisen.

9.4 In den ausgewiesenen Fanclub-Bereichen besteht mitunter Sichtbehinderung durch das Schwenken von Fahnen unddurch stehende Fans. Reklamationen aufgrund dieser Gegebenheiten sind ausgeschlossen.

10. Pyrotechnik / Verbotene Gegenstände10.1 Das Mitführen und/oder der Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere aber nicht abschließend Feu-erwerkskörper, Knallkörper, Rauchbomben oder Rauchkerzen ist auf dem Gelände der Commerzbank-Arena verboten. Ein Ver-stoß gegen dieses Verbot wird von Eintracht Frankfurt mit dem Entzug der Dauerkarte(n) und der Verhängung eines sog.bundesweiten Stadionverbotes geahndet.

10.2 Der Gebrauch pyrotechnischer Gegenstände ist auch nach der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verboten und wird gegenüber Eintracht Frankfurt als Veranstalter der Heimspiele vom Sportgericht des DFB mitempfindlichen Strafen sanktioniert, die von einer Geldstrafe bis hin zu Zuschauerausschlüssen oder im Extremfall einemAbzug von Punkten reichen. Eintracht Frankfurt behält sich im Falle eines Strafausspruchs durch den DFB vor, die für die zu-grunde liegende Tat verantwortliche(n) Person(en) gerichtlich auf Ersatz des Schadens in Anspruch zu nehmen, den der Straf-ausspruch des DFB für Eintracht Frankfurt nach sich zieht.

10.3 Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, il-legale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher,Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sowie Tiere sind auf dem Gelände der Commerzbank-Arena verboten. Glei-ches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Sym-bole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden. Der Ordnungsdienst ist imAuftrag von Eintracht Frankfurt angehalten und berechtigt, diese vorläufig in Verwahrung zu nehmen.

10.4 Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen,obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten.

10.5 Der Dauerkarten-Abonnent und die auf den Dauerkarten-Inhaberblättern ausgewiesenen Dauerkarteninhaber verpflichtensich vertraglich zur Beachtung der vorstehenden Verbote, insbesondere bezüglich des Mitführens oder des Gebrauchs pyro-technischer Gegenstände.

11. Ausschließliche Nutzung des Tickets zu privaten Zwecken11.1 Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der gewerbsmäßigen medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fern-sehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto etc.) ist nur mit Zustimmung von Eintracht Frankfurt und in den für Medienvertreter be-sonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ausgenommen von diesem Zustimmungsvorbehalt sind Vertreter vonNon-Profit-Medien, wie Internet-Blogs oder Fanzines.

11.2 Es ist Dauerkarteninhabern daher ohne vorherige Zustimmung von Eintracht Frankfurt nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos,Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommer-zielle Zwecke. In keinem Falle ohne Zustimmung von Eintracht Frankfurt erlaubt sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wie-dergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder andere Medien (einschließlichMobilfunk) oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitä-ten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung von Eintracht Frankfurt nicht ins Stadion mitgebracht wer-den.

11.3 Die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe und/oder Verteilung von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern,Werbeartikeln, Fan- Artikeln etc. auf dem Gelände der Commerzbank-Arena ohne vorherige, schriftliche Zustimmung vonEintracht Frankfurt ist untersagt.

12. Haftungsausschluss 12.1 Der Aufenthalt an und in der Commerzbank-Arena erfolgt auf eigene Gefahr.

12.2 Eintracht Frankfurt, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nurbei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren, vereinstypischen Schaden – bei Verletzungvertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

13. Datenverarbeitung/DatenschutzSämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbarenDatenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,Bankdaten etc. werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erfor-derlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Eintracht Frankfurt ist berechtigt, die Datenan von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit dergeschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

14. Erfüllungsort/GerichtsstandFür Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der unten angegebene Geschäftsstellensitz von EintrachtFrankfurt. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinander-setzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Bei grenzüberschreitenden Verträgenwird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Frankfurt am Main ver-einbart.

15. SchlussklauselSollten einzelne Punkte dieser AGB-DK ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder wer-den, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Rechtder Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den in-ternationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

16. Nutzung des RMV | NVV | VRN16.1 Eine Dauerkarte beinhaltet das sogenannte KombiTicket des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und berechtigt anden Veranstaltungstagen der 17 Bundesliga- oder Zweitliga-Heimspiele von Eintracht Frankfurt zur Hinfahrt (ab 5 Stundenvor Spielbeginn) zur Commerzbank-Arena und zur Rückfahrt (bis Betriebsschluss) auf allen Linien des RMV- und NVV-Net-zes und zusätzlich im LK Bergstraße und Weinheim im VRN. 1. Klasse nur mit Zuschlag.

16.2 Diese AGB-DK gelten im Übrigen NICHT für den mit dem Erwerb der Tickets gegebenenfalls verbundenen Anspruch aufBeförderung mit dem Verkehrsunternehmen im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), dem Nordhessischen Verkehrsverbund(NVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Hierfür sind die jeweiligen Verkehrsunternehmen Vertragspartner, mitdenen der entsprechende Beförderungsvertrag durch den Dauerkartennutzer abgeschlossen wird und in deren Namen dieEintracht Frankfurt Fußball AG den im Ticketpreis enthaltenen Fahrtkostenanteil einzieht. Es gelten insoweit die Beförde-rungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV, NVV und VRN. Die Höhe des Fahrpreises ergibt sich aus dem zwischender Eintracht Frankfurt Fußball AG und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Vertrag über die Ausgabe derKombi-Tickets und ist der Dauerkartenrechnung zu entnehmen.

17. Änderungen der AGB-DK Änderungen der AGB-DK sind nur mit Wirkung zum Beginn einer neuen Saison möglich und werden dem Abonnenten bis spä-testens 01.05. der vorhergehenden Saison mitgeteilt. Ein möglicher Widerspruch gegen derartige Änderungen hat innerhalbvon 6 Wochen ab Bekanntgabe der jeweiligen Änderung zu erfolgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dauerkarten (AGB-DK) der Eintracht Frankfurt Fußball AG („Eintracht Frankfurt“) für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Dauerkarten-Abonnementvertrages

Erwerb und Verwendung der Dauerkarten zu Heimspielen von Eintracht Frankfurt sowie der Zutritt zur Commerzbank-Arena unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DK“). Bei der Nutzung der Dauerkarten im Rahmen des Besuchseines Heimspiels in der Commerzbank-Arena ist zudem die Stadionordnung der Commerzbank-Arena zu berücksichtigen, die an den jeweiligen Eingangsbereichen des Stadions öffentlich ausgehängt und unter www.eintracht.de/stadion jederzeit einzusehen ist.Durch Erwerb oder Verwendung einer Dauerkarte akzeptiert der Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB-DK.

Eintracht Frankfurt Fußball AG | Zuschauerservice | Mörfelder Landstraße 362 | 60528 Frankfurt am MainTel. 0180-5060303 (€ 0,14/Minute aus dem Festnetz; Mobilfunk max. € 0,42/Minute)

NEU ab 01.06.2013:Service-Tel.: +49 (0) 800 - 743-1899 (SGE-1899) (freecall)

Die Telefonnummer ist geschaltet: Mo. bis Fr. 9.00 Uhr– 17.00 Uhr

Stand: April 2013 Änderungen vorbehalten