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FIS-Regeln. Verhaltensregeln für Skifahrer/-innen und Snowboarder/-innen. Rücksichtsnahme. Der Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass sie keinen anderen gefährden oder schädigen. Geschwindigkeit und Fahrweise. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. - PowerPoint PPT Presentation
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FIS-Regeln
Verhaltensregeln für Skifahrer/-innen und
Snowboarder/-innen
Rücksichtsnahme
• Der Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass sie keinen anderen gefährden oder schädigen.
Geschwindigkeit und Fahrweise
• Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren.
• Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Wetterverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
Wahl der Fahrspur
• Der Skifahrer oder Snowboarder, der von hinten kommt, muss seine Fahrspur so wählen, dass er die vor ihm fahrenden Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
Überholen
• Überholen darf man nur mit einem genügend grossen Abstand, sodass der überholte Skifahrer oder Snowboarder nicht eingeengt oder gefährdet wird.
• Überholen darf man so von oben/unten, links/rechts.
Einfahren und Anfahren
• Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren will, muss sich zuerst vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und die andern tun kann.
• Dasselbe gilt für das Anfahren nach einem Halt oder das hangaufwärts Schwingen.
Anhalten
• Kein Skifahrer und Snowboarder soll sich ohne Notlage (z. B. Sturz) an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufhalten.
• Gestürzte Skifahrer oder Snowboarder sollen unübersichtliche Stellen nach einem Sturz so schnell wie möglich verlassen.
Auf- und Abstieg
• Ein Skifahrer oder Snowboarder, der auf- oder absteigt (auch zu Fuss), muss den Rand der Abfahrt benutzen.
Zeichen beachten
• Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten und befolgen.
Hilfeleistung
• Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder verpflichtet zu helfen.
Ausweispflicht
• Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter – verantwortlich oder nicht – muss im Fall eines Unfalles seine Personalien angeben.