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Fixkostenzuschuss II für Gastronomie und
Hotellerie26.01.2021
Die Expertin
Mag. Christiane Holzinger
Steuerberaterin
Unternehmensberaterin
Exportberaterin
Expertin für alternative
Finanzierung und
Förderungen
Betrachtungszeitraum max. 3 Monate
Im Wesentlichen für das Frühjahr 2020
Antragstellung bis 31.8.2021 möglich
Antrag kann nur noch über Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftstreuhänder eingebracht werden
Jetzt anhand vorliegender Buchhaltungs-IST-Daten berechnen
Rückblick FKZ 1
Umsatzausfall von mind. 30 % gegenüber Vergleichszeitraum 2019
Der Prozentsatz des Fixkostenzuschusses ist gleich wie der prozentuelle Umsatzausfall
Für max. 10 Betrachtungszeiträume zwischen 16.9.2020 und Ende Juni 2021
zusätzliche Fixkostenarten wurden aufgenommen
Max. EUR 800.000,- unter Einbeziehung bestimmter anderer Covid-Hilfen
Keine Auszahlung, wenn Zuschuss unter EUR 500,-
Eckdaten FKZ 800.000
Pauschalzuschuss für Unternehmen mit weniger als EUR 120.000,- Jahresumsatz möglich
Die erste Tranche umfasst 80 % des Zuschusses
Antragstellung über FinanzOnline ab sofort
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter müssen involviert werden (außer bei Pauschallösung)
Antragstellung bis spätestens 31.12.2021
Auszahlung in zwei Tranchen; 2. Tranche ab Juli
Eckdaten 2
Im Wesentlichen gleich wie bei FKZ 1
Auch Unternehmen können einen Antrag stellen, für die ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde
Es müssen schadensmindernde Maßnahmen gesetzt werden
Unternehmen ohne Umsätze vor dem 16.9.2020 sind ausgeschlossen
Antragsteller/Nicht-Antragsteller
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
Geschäftsführerbezug bei Kapitalgesellschaften, aber max. EUR 2.666,67 pro Monat
„Endgültig frustrierte Aufwendungen“
Personalaufwendungen, die für den Erhalt eines Mindestbetriebs notwendig sind (abzüglich Kurzarbeitsbeihilfe)
Steuerberatungskosten jetzt bis EUR 1.000,- (bei Zuschuss von weniger als EUR 36.000,-)
Neue Fixkostenarten
16.9.2020 bis 30.6.2021 und
Kalendermonate Oktober 2020 bis Juni 2021
Es sind auch zwei Blöcke möglich
November unzulässig, wenn für das ganze Monat Umsatzersatz bezogen wird
Ein allfälliger Umsatzersatz kürzt den Fixkostenzuschuss
Umsatzersatz muss zeitlich vor FKZ 800.000 beantragt werden
Betrachtungszeitraum
Für Unternehmen mit weniger als EUR 120.000,-Jahresumsatz
Wenn das Unternehmen die überwiegende Einnahmequelle ist
Der Zuschuss beträgt 30 % des Umsatzausfalls
Kein Steuerberater notwendig
Pauschallösung
Umsätze 2019 erheben, am besten mittels einer Saldenliste auf Monatsbasis.
Vergleich 2019 und 4. Quartal 2020 vornehmen
Zeitraum festlegen – es können bspw bei Inanspruchnahme des Umsatzersatzes die Monate Jänner bis Juni 2021 festgelegt werden.
Planrechnung für den Einreichzeitraum erstellen
Umsatzrückgang berechnen
Fixkosten prüfen – Verträge 2021, geänderte Kosten berücksichtigen, Vorschau Abschreibung errechnen
Abgrenzungen nicht vergessen
Unternehmerlohn prüfen (Steuerbescheid!)
Höhe des FKZ berechnen, ev Umsatzersatz rückzahlen bevor der Antrag gestellt wird.
Vorgehensweise FKZ
Umsatzausfälle von mindestens 30%
Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein.
Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen. (Ausgenommen ist allenfalls eine Lücke im Nov/Dez durch Beantragung eines Lockdown-Umsatzersatzes)
Verlustersatz
Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70% der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90% der Bemessungsgrundlage.
Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit höchstens EUR 3 Millionen begrenzt.
Die Auszahlung erfolgt in 2 Tranchen, die separat beantragt werden.
Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.
Verlustersatz
Dem Verlustersatz wird der Verlust der Betrachtungszeiträume zu Grunde gelegt. Verlust: Differenz zwischen den Erträgen und den damit unmittelbar & mittelbar zusammenhängenden Aufwendungen des Unternehmens (jeweils bezogen auf die antragsgegenständlichen Betrachtungszeiträume):
Erträge sind:
Umsätze gemäß den für die Einkommens- oder Körperschaftsteuerveranlagung maßgebenden Waren- und/oder Leistungserlöse
Bestandsveränderungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge, ausgenommen Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
Aufwendungen sind abzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG und § 7 Abs. 2 KStG, ausgenommen
Außerplanmäßige Abschreibungen (einmalige Verluste durch Wertminderungen)
Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen
Verlustersatz
Der so ermittelte Verlust ist um folgende Beträge zu kürzen, soweit diese nicht bereits bei berücksichtigt werden:
Beteiligungserträge (Ausschüttungen, Dividenden), wenn diese mehr als die Hälfte der oben genannten Umsätze in den antragsgegenständlichen Betrachtungszeiträumen betragen.
Versicherungsleistungen
Zuwendungen von Gebietskörperschaften, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise geleistet werden
Zuschüsse im Zusammenhang mit Kurzarbeit
Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz
Verlustersatz
Verlustersatz vs Fixkostenzuschuss
Zeiträume prüfen: Umsatzrückgang und/oder Verlust
Vergleichsrechnung über den gesamten Zeitraum erstellen
Schwierigkeit – Bilanzstichtag
Achtung – Abschreibung mitberücksichtigen (Afa Vorschau erstellen)
Bspw: September/Oktober – Fixkostenzuschuss; November/Dezember – Umsatzersatz
Planung 2021? Verlust im 1. Halbjahr?
Wurde bereits ein Antrag auf FKZ 800.000 gestellt – zuerst zurückzahlen
Alternativ – Auszahlung der Tranche 1 auf den Verlustersatz anrechnen
Der Ausfallsbonus kommt allen Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40% zugute.
Dieser umfasst einen direkten Zuschuss und auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung.
Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnlineund ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, erstmals mit 16. Februar 2021
Voraussetzung: Umsatzeinbruch von min. 40%. Dieser wird im Vergleich Monatsumsatz 2019 zu Monatsumsatz 2021 ermittelt.
Ausfallsbonus
Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzrückganges
Der Antrag kann ohne Steuerberater via Finanzonline erfolgen
Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages
Verpflichtung: Unternehmen, die den Ausfallsbonus beantragen, müssen auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II stellen. Es soll auch die Möglichkeit geben, ohne Vorschuss nur den Zuschuss zu beantragen (ohne FKZ II-Antrag)
Ausfallsbonus
Der Vorschuss wird bei Beantragung des Fixkostenzuschuss II auf den vorläufig auszuzahlenden Betrag von 80% der ersten Tranche angerechnet werden. Wurde die erste Tranche bereits ausbezahlt, erhalten Unternehmen keinen Vorschuss
Für große Unternehmen steht alternativ das Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung
Ausfallsbonus
Ein mittelständisches Hotel verzeichnet durch den Lockdown einen Umsatzausfall von -94 %.
Der Vorjahresmonatsumsatz betrug 202.964,70 Euro.
Hotelbetrieb
Umsatz 202.964,70
Umsatzausfall: 94% 190.786,82
Anrechenbare Fixkosten 52.770,82
- davon Zuschuss 49.604,57
Ersatz 30% vom Umsatzrückgang 57.236,05
- Vorschuss 15% 28.618,02
- Bonus 15% 28.618,02
Fixkostenzuschuss + Bonus 78.222,60
Soforthilfe: Ausfallsbonus + Vorschuss: 3.890,7 Euro pro Monat (30% des Vorjahresmonatsumsatzes)
Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss II + Bonus): 6.095,43 Euro (47% des Vorjahresmonatsumsatzes)*
*zzgl. Kurzarbeitshilfe
Ausfallsbonus
Die Zuschüsse werden auf Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung gewährt
In der Fördervereinbarung wird eine Vertragsstrafe vereinbart
Nachträgliche Prüfung durch das Finanzamt, z.B. im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung
www.fixkostenzuschuss.at
Sonstiges
Mag. Christiane Holzinger
Start-up Stars GmbH 360°Business Planner GmbH
Förderberatung Steuerberatung
Karfreitstraße 17/1 Karfreitstraße 17/1
9020 Klagenfurt 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/348388-16 Tel.: 0463/348388-10
E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]
Web: www.startupstars.at Web: www.360planner.at