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Flexible Arbeitszeiten Rechtliche Rahmenbedingungen Jan Ochel Ursula Thiele Maike Schüßler

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Flexible Arbeitszeiten

Rechtliche Rahmenbedingungen

Jan Ochel

Ursula Thiele Maike Schüßler

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Familie Schmidt

Hermann Schmidt, 56 jähriger Schlosser, ist seit 15 Jahren bei ThyssenKrupp beschäftigt. Er und seine Frau Hilde möchten mehr Zeit für ihr Hobby das Campen haben. Außerdem haben die beiden eine 1jährige Enkeltochter und möchten diese auf ihre Reisen mitnehmen, nicht zuletzt um ihre berufstätige Tochter zu entlasten. Frau Schmidt arbeitet bereits als Teilzeitkraft und überlegt sich ihre Arbeitszeit noch weiter zu verringern.

Ihre Tochter Christina Höltke ist zum zweiten Mal schwanger. Es ist eine schwierige Schwangerschaft, daher muss sie häufiger zum Arzt. Auf Grund der wirtschaftlich schlechten Situation des Betriebs fürchtet sie nun eine Kündigung. Sie weiß noch nicht wie es nach dem Mutterschutz weitergehen soll. Sie möchte auf jeden Fall weiterarbeiten.

Der 16jährige Sohn der Familie Schmidt, Sebastian, möchte während der Ferien bei ThyssenKrupp arbeiten. Er geht zum Arbeitsamt um sich zu informieren.

Der Schwiegersohn Günther Höltke arbeitet bei einer Tochtergesellschaft von ThyssenKrupp die im Moment mit Arbeit mehr als ausgelastet ist. Günther Höltkes Arbeitgeber überlegt auf einen 3-Schichtbetrieb umzustellen. Möglicherweise werden die Schichten auf zehn Stunden ausgeweitet. Herr Höltke macht sich nun Sorgen, dass er den neuen Belastungen nicht stand hält. Er macht sich auch über

mögliche Auswirkungen des internationalen Konkurrenzkampfes Sorgen.

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Gliederung

Arbeitszeitgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

Teilzeit- und Befristungsgesetz

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Arbeitszeitgesetz Mutterschutz Jugendarbeitsrecht Teilzeitarbeit Praxis

EU-Recht

GrundgesetzTarifverträge

Betriebsvereinbarungen

Arbeitsvertrag

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öffentlich rechtliche Arbeitsvorschriften:

- Arbeitszeitgesetz

- (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz

- Bundesurlaubsgesetz

- Mutterschutzgesetz/ Elternzeitgesetz

- Teilzeitgesetz/ Befristungsgesetz

- Altersteilzeit

Individualarbeitsrecht:- Bürgerliches Gesetzbuch - Arbeitsvertrag

Kollektives Arbeitsrecht:

- Tarifsvertragsgesetz

- Tarifvertrag

Rechtliche Rahmenbedingungen

Arbeitszeitgesetz Mutterschutz Jugendarbeitsrecht Teilzeitarbeit Praxis

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Arbeitszeitgesetz Mutterschutz Jugendarbeitsrecht Teilzeitarbeit Praxis

§ 1 Zweck des Gesetzes ist es,

1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie

Arbeitszeitgesetz

2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen

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§ 2 Begriffsbestimmungen

Arbeitszeit: vom Beginn der Arbeit bis zum Ende, ohne Ruhepausen (AZ bei mehreren Arbeitnehmern sind zusammenzurechnen)

Arbeitnehmer: Arbeitnehmer oder Angestellter bzw. zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte

Ruhezeit: Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit

Nachtzeit: Zeit von 23-6 Uhr (in Bäckereien z.B. von 22-5 Uhr)Nachtarbeit: jede Arbeit, die mehr als zwei Uhr der Nachtzeit umfasst

Nachtarbeitnehmer: Arbeitnehmer, die normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten

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Wichtige rechtliche Bestimmungen    

Werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden, sie kann aber auf zehn Stunden verlängert werden, wenn die Arbeitszeit im Ausgleichszeitraum von sechs Monaten acht Stunden durchschnittlich nicht übersteigt (kann auch über zehn Stunden ohne Ausgleich verlängert werden, wenn sie regelmäßig in erheblichem Umfang unter Arbeitsbereitschaft entfällt)  

Als Werktage gelten auch Samstage, es ist also eine Höchstarbeitszeit von 48h und zeitweise sogar 60h möglich ist

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Durch den Tarifvertrag kann geregelt werden, dass an höchstens 60 Tagen im Jahr ohne Ausgleich zehn Stunden gearbeitet werden kann.       

Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, über die werktägliche Arbeitszeit hinaus Aufzeichnungen zu erstellen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren  Der Ausgleichszeitraum kann durch den Tarifvertrag neu geregelt und erweitert werden  

Ruhepausen: bei 6-9 Stunden Pausen von 30 min, d.h. nicht länger als sechs Stunden ohne Pausen. Die Pausen müssen vorher feststehen und können bei Bedarf auch in kürzere Pausen von je mind. 15 min aufgeteilt werden

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Ruhezeit von mind. elf Stunden (in bestimmten Berufsgruppen sind Abweichungen möglich, z.B. Krankenhaus (durch Bereitschaftsdienst u.ä.). Dort kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, wenn innerhalb von vier Wochen ausgeglichen wird)        Nacht- und Schichtarbeit: acht Stunden Arbeitszeit, auch verlängerbar auf zehn Stunden, wenn jedoch innerhalb von vier Wochen ausgeglichen wird. Recht auf Arbeitsmedizinische Untersuchungen vor der Beschäftigung und danach alle drei Jahre. Recht auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz, wenn z.B. Gesundheit gefährdet ist. Recht auf betriebliche Weiterbildung (Grundlage für Zwei- und Mehrschichtbetrieb)        

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Keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen (Ausnahmeregelungen z.B. für Not- und Rettungsdienste, Gaststätten, Theater...), jedoch innerhalb von zwei Wochen: Ersatzruhetag mind. 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben, jedoch auch da gibt es Ausnahmeregelungen

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Günstigkeitsprinzip

wenn betriebliche Regelung vom Tarifvertrag abweicht und günstiger für den Beschäftigten ausfällt, kann einzelvertraglich oder im Betrieb von den Bestimmungen des Tarifvertrages abgewichen werden

Überwachung der Einhaltung der tarifvertragsrechtlichen Bestimmungen durch den Betriebsrat, Überwachung der Einhaltung des Gesetzes durch entsprechende Landesaufsichtsbehörde, bei Ordnungswidrigkeit bis 15 000 € Strafe oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr.

Überwachung

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Flexibilisierung von Arbeitszeiten

- im Arbeitsvertrag wird von vornherein eine unregelmäßige Arbeitszeit entsprechend dem zu erwartenden Arbeitsanfall vereinbart

- bei Vollzeitbeschäftigung wird die Flexibilisierung für den Arbeitgeber uninteressanter, da er wegen tarifrechtlichen Regelungen oftmals Überstundenzuschläge zahlen muss neue Arbeitszeitformen kommen daher hauptsächlich bei Teilzeitbeschäftigungen zur Anwendung (siehe Thema 'Teilzeitarbeit')

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-in der Praxis weit verbreitet ist die variable Wochenarbeitszeit

-zu beachten ist, das über einen Zeitraum von sechs Monaten die durchschnittliche gesetzliche oder tarifliche Wochenarbeitszeit eingehalten werden muss

- es ist in bestimmten Fällen möglich das der Arbeitgeber die einzelnen Einsatzzeiten selbst bestimmt. (kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit)

- variable Wochenarbeitszeiten werden durch eine Betriebsvereinbarung erreicht

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Für die Produktion an Sonn- und Feiertagen benötigen Firmen eine Ausnahmegenehmigung. Diese sind an strenge Bedingungen geknüpft. Betriebszeiten von 144 Stunden in der Woche müssen weitgehend ausschöpft werden.Das Unternehmen muss nachweisen, dass seine ausländische Konkurrenz länger als 144 Stunden produziert. Außerdem muss der Betrieb überzeugend darlegen, dass er nicht konkurrenzfähig ist, wenn er die verfassungsmäßig garantierte Sonn- und Feiertagsruhe einhält, und dass ohne Sonn- und Feiertagsarbeit Arbeitsplätze verloren gehen.

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Da der Begriff der „Arbeit" nicht gesetzlich definiert ist, kommt es insoweit zunächst auf die konkret vertraglich als Arbeit geschuldete Leistung an.

Zwei „Arbeitsmodi“:       

„Verfügbarkeit": Anwesenheitszeit im Betrieb = Arbeitszeit

„Leistung": Arbeitszeit ist die Zeit, die ein Mitarbeiter auf die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben aufwendet.

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Jugendarbeitschutz- und Mutterschutzgesetz

Grenzen und Möglichkeiten

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Das Jugendarbeitsgesetz

Jugendlicher ist, wer das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Konsequenz ist, dass jüngere Personen noch nicht die volle Mündigkeit haben und somit einen Vormund brauchen.

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Arbeitszeiten

Jugendliche dürfen nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten

Ausnahme: Landwirtschaft verkürzter Dienst aufgrund eines Feiertag, diese Arbeit kann an einem anderen Tag nachgeholt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf jedoch nicht 40 Stunden überschreiten

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Die Schulpflicht Auch Berufsanfänger fallen unter die Schulpflicht.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die für den Unterricht notwendige Zeit frei zu stellen.

Ab 5 Stunden Unterricht ist der Jugendliche von der Arbeit befreit.Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, dann darf der Jugendliche nicht vorher beschäftigt werden.Bei einem Blockunterricht von 25 Wochenstunden ist der Jugendliche von der Arbeit befreit. Dem Arbeitgeber stehen dann zwei mal in der Woche zweistündige Zusatzveranstaltungen frei. Trotzdem auch die Schulzeit wird bezahlt.

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Pausenzeiten

4-6,5 Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause über 6,5 Stunden Arbeit: 60 Minuten PauseJede Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein und darf nicht in den gewöhnlichen Arbeitsräumen während betrieb herrscht, stattfinden.

Es darf nicht länger als 4 Stunden am Stück gearbeitet werden

Die Pausen dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn der Arbeit und müssen spätestens eine Stunde vor Arbeitsende gegeben werden.

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Schichtzeiten

Die Schichtlänge darf 10 Stunden nicht überschreiten

Ausnahme: In der Landwirtschaft beträgt die zulässige Schichtlänge 11 Stunden, im Bergbau 8 Stunden.

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Nachtarbeit

Jugendliche dürfen in einer Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht beschäftigt werden

Ausnahmen: Musik- und Theateraufführungen bzw. Krankenhäuser (23 Uhr)Zur Verkürzung der Wartezeit auf öffentliche Verkehrsmittel kann dieser Zeitraum auf 21 Uhr Abends bzw. 5.30 Uhr morgens ausgeweitet werden.

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Arbeitstage

Maximal 5 Arbeitstage pro Woche. Samstag und Sonntag müssen frei sein.

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Ausnahme: Pflegeberufe, Gastronomie und LandwirtschaftABER: Der Jugendliche hat Anspruch auf mindestens zwei freie Samstage und Sonntage im Monat!Urlaubszeiten

Jugendlichen bis zu 16 Jahren: 30 Tage Jugendliche ab 17 Jahren: 27 Tage Arbeitnehmern ab 18 Jahren: 25 Tage Diese Urlaubstage sollten möglichst mit den Schulferien übereinstimmen

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Tarifverträge

In ihrem Rahmen können Jugendliche bis zu 26 Samstage im Jahr beschäftigt werden.

Arbeitszeitgesetz Jugendarbeitsrecht Mutterschutz Teilzeitarbeit Praxis

Die Arbeitszeit darf 44 Stunden pro Woche betragen bei einer Ausgleichszeit von 40 Wochenstunden innerhalb der beiden folgenden Monate.Die Schichtzeiten verlängern sich um eine Stunde. Der Vertrag kann direkt zwischen Arbeitgeber und jugendlichem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Wochenendarbeit kann während einem Werktag ausgeglichen werden, wenn es sich nur um einige Stunden handelt.

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Das Mutterschutzgesetz

JugendarbeitsrechtArbeitszeitgesetz Mutterschutz Teilzeitarbeit Praxis

Das Mutterschutzgesetz betrifft all jene Frauen, welche in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis stehen.

Beschäftigungsverbote

Für die Mütter sind alle Arbeitstätigkeiten verboten, welche ihre Gesundheit oder die Gesundheit und Entwicklung ihres werdenden Kindes gefährden Es ist möglich, dass die Mutter so völlig zur Arbeitsunfähigkeit verdammt ist

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Zeit des Mutterschutzes

Beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach.

Arbeitszeitgesetz Jugendarbeitsrecht TeilzeitarbeitMutterschutz Praxis

Die Mutter darf vor der Geburt solange weiter arbeiten wie sie es sich zutraut.

Wird mehr als ein Kind geboren, dann verlängert sich die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt.Bei einer Totgeburt steht es der Mutter frei, schon früher wieder mit der Arbeit zu beginnen.

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Stillzeit

Mütter haben ein Anrecht auf mindestens 2x 45 Minuten Stillzeit am Tag.

Wenn es keine Stillmöglichkeit in der Nähe des Arbeitsplatzes gibt, dann verdoppelt sich die Stillzeit auf 90 Minuten.Erst wenn 2 Stunden überschritten werden, dann gilt dies als Arbeitsunterbrechung. Keine Lohnkürzung infolge der Stillzeiten

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Überstunden und Nachtarbeit

Mütter dürfen nicht in einem Zeitraum von 20 Uhr bis 6 Uhr beschäftigt werden

Bis zum 18. Lebensjahr: maximal 8 Stunden Arbeit ab dem 18. Lebensjahr: maximal 8,5 Stunden

Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

Arbeitszeitgesetz Jugendarbeitsrecht Mutterschutz Teilzeitarbeit Praxis

Ärztliche Untersuchungen

Mütter sind für jedwede ärztliche Untersuchung die zur Überprüfung ihrer Gesundheit oder derer des Kindes dient freigestellt!

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Mutterschutz

Allgemeine Informationen

Arbeitszeitgesetz Jugendarbeitsrecht PraxisTeilzeitarbeit

Teilzeitarbeit

- die rechtlichen Grundlagen -

20 Prozent aller Arbeitnehmer in Westdeutschland waren laut Bundesanstalt für Arbeit im letzten Jahr in Teilzeit-Verhältnissen beschäftigt. Teilzeitarbeit ist immer noch zu 87 Prozent Frauensache. Im EU-Vergleich liegt Deutschland mit seiner Teilzeitquote gut im Durchschnitt. Spitzenreiter sind die Niederlande mit fast 40 Prozent Teilzeitbeschäftigten.

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Arbeitszeitgesetz MutterschutzJugendarbeitsrecht Teilzeitarbeit Praxis

Seit 1. Januar 2001 ist das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitszeiten in Kraft.Ziel des Gesetzes ist es den gewachsenen Flexibilitätsinteressen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen gesetzlichen Rahmen zu geben, so können Arbeitnehmer Freiräume zur persönlichen Entfaltung gewinnen und Arbeitgeber haben die Chance auf eine höhere betriebliche Effizienz. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitszeiten soll außerdem helfen neue Arbeitsplätze zu schaffen. Arbeitsmarktforscher sehen in Betrieben ein gehöriges, ungenutztes Potential an Teilzeitstellen. Die Experten rechnen langfristig sogar mit rund einer Million neuer Arbeitsplätzen.

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MutterschutzJugendarbeitsrecht Teilzeitarbeit Praxis

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

§ 1 Zielsetzung:- gesetzlich verankerte Anspruch auf Teilzeitarbeit- Regelungen zur Teilzeitarbeit- befristete Arbeitsverhältnisse auf eine gesicherte Rechtsgrundlage zu stellen§ 2 Begriff des Teilzeitbeschäftigten:-ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten

Arbeitszeitgesetz

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Der Anspruch auf Teilzeitarbeit

Die Paragraphen §§ 6,7,8

Ein Arbeitsplatz, der von einem Betrieb ausgeschrieben wird muss auch als Teilzeitarbeitsplatz ausgeschrieben werden, wenn er dafür geeignet ist.Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer und Arbeitervertretung über Teilzeitstellen im Betrieb informieren. Arbeitnehmer deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen und deren Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, können drei Monate im voraus die Verkürzung ihrer Arbeitszeit beim Arbeitgeber beantragen

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Ablehnung des Antrages auf Verringerung der ArbeitszeitArbeitgeber und Arbeitnehmer müsse den Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit gemeinsam erörtern. Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen, der Verringerung der Arbeitszeit und/oder den Wünschen des Arbeitnehmers bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit nicht zustimmen. Die Ablehnung muss schriftlich, einen Monat vor Beginn der geplanten Verringerung der Arbeitszeit erfolgen, ansonsten erfolgt die Verringerung wie vom Arbeitnehmer geplant.

Eine erneute Verringerung der Arbeitszeit kann erst nach zwei Jahren nach erfolgter Zustimmung oder Ablehnung erfolgen

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Verlängerung der Arbeitszeit § 9

Ein Teilzeitbeschäftigter kann auch die Verlängerung seiner Arbeitszeit beantragen und muss dann bei der Besetzung eines entsprechenden Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigt werden. Es sei denn betriebliche Gründe sprechen dagegenVerbot der Diskriminierung §§ 4,10,11Teilzeitarbeiter dürfen nicht schlechter behandelt werden. Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen müssen mindestens dem Umfang der geleisteten Arbeitszeit entsprechen. Es darf keine Kündigung wegen einer Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, erfolgen.Teilzeitarbeiter müssen auch an Aus- und Weiterbildungen teilnehmen können.

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Arbeitsmodelle der Teilzeitarbeit

§ 12 Arbeit auf Abruf: Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass die Arbeitsleistung entsprechen dem Arbeitsanfall erbracht wird.

§ 13 Arbeitsplatzteilung: es werden Arbeitsplätze von mehreren "Benutzern" geteilt. Zwei oder mehr Teilzeitkräfte teilen sich die Arbeit an ein und demselben Arbeitsplatz nach festen Zeiten auf. Die Projektverantwortung bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wichtig ist der Informationsaustausch zwischen den Job-Sharern. Die Aufteilung der Arbeitszeit ist - je nach Erfordernissen - sowohl tage-, wochen- als auch monatsweise möglich.

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Teilzeit und ErziehungsurlaubBeide Elternteile können jetzt den Erziehungsurlaub zum gleichen Zeitpunkt antreten und jeweils bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. AltersteilzeitArbeitnehmern über 55 können ihre wöchentliche Arbeitszeit bis zum Ruhestand schrittweise zu reduzieren. Voraussetzungen Es gibt einen Tarifvertrag für die Branche oder betriebsinterne Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Es sind nicht mehr als fünf Prozent der Kollegen in Altersteilzeit. Der Mitarbeiter war in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt.

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Blockteilzeit Der Arbeitnehmer arbeitet in der ersten Hälfte der Altersteilzeit weiter voll, erhält aber nur das reduzierte Gehalt. Dafür arbeitet er in der zweiten Hälfte überhaupt nicht mehr. Trotzdem profitiert er in dieser Zeit weiter von Tariferhöhungen und Zusatzleistungen, da das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht. Das Altersteilzeit-Gehalt läuft auch weiter.Halbtagsarbeit In der verbleibenden Zeit bis zur Pensionierung reduziert sich die Arbeitszeit des Beschäftigten um 50 Prozent. Der Arbeitnehmer kommt beispielsweise regelmäßig morgens in den Betrieb und macht mittags schon Feierabend.

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Tageweise Arbeit Der Beschäftigte ist nur an ausgewählten Tagen in der Woche im Betrieb. Zum Beispiel immer Montag, Dienstag und Donnerstag.

Turnuswechsel Auf eine Woche oder einen Monat Vollzeit-Arbeit folgt eine ebenso lange Freizeit-Phase.

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Der Praxistest

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Hermann Schmidt, 56 jähriger Schlosser, ist seit 15 Jahren bei ThyssenKrupp beschäftigt. Er und seine Frau Hilde möchten mehr Zeit für ihr Hobby das Campen haben. Außerdem haben die beiden eine 1jährige Enkeltochter und möchten diese auf ihre Reisen mitnehmen, nicht zuletzt um ihre berufstätige Tochter zu entlasten. Frau Schmidt arbeitet bereits als Teilzeitkraft und überlegt sich ihre Arbeitszeit noch weiter zu verringern.

Ihre Tochter Christina Höltke ist zum zweiten Mal schwanger. Es ist eine schwierige Schwangerschaft, daher muss sie häufiger zum Arzt. Auf Grund der wirtschaftlich schlechten Situation des Betriebs fürchtet sie nun eine Kündigung. Sie weiß noch nicht wie es nach dem Mutterschutz weitergehen soll. Sie möchte auf jeden Fall weiterarbeiten.

Der 16jährige Sohn der Familie Schmidt, Sebastian, möchte während der Ferien bei ThyssenKrupp arbeiten. Er geht zum Arbeitsamt um sich zu informieren.

Der Schwiegersohn Günther Höltke arbeitet bei einer Tochtergesellschaft von ThyssenKrupp die im Moment mit Arbeit mehr als ausgelastet ist. Günther Höltkes Arbeitgeber überlegt auf einen 3-Schichtbetrieb umzustellen. Möglicherweise werden die Schichten auf zehn Stunden ausgeweitet. Herr Höltke macht sich nun Sorgen, dass er den neuen Belastungen nicht stand hält. Er macht sich auch über mögliche Auswirkungen des internationalen Konkurrenzkampfes Sorgen.

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Literatur

http://www.tib-hamburg.de/projekte/ina/i_ziele.htm

http://www.arbeitszeitberatung.de/dateien/publikationen/pub35-arbeitszeitrecht.htm

http://www.bma.bund.de/download/broschueren/a120.pdf

http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Arbeit/arbeitsrecht,did=24126.html

http://focus.msn.de/D/DB/DBX/DBX40/DBX40D/dbx40d.htm

www.juris.de

Arbeitszeitgesetz Linnenkohl/Rauschenberg/Gressierer/Schütz: Arbeitszeitflexibilisierung Die Unternehmen und ihre Modelle vgl. Recht und Wirtschaft 4. Auflage 2001

Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Amtsblatt nr. L 307 vom 13/12/1993 S. 0018-0024

Teilzeitarbeit Broschüre des Ministeriums für arbeit