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Erstellt im Auftrag Februar 2016 Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP Nr. 13/51 Flughafen Düsseldof GmbH

Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

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Page 1: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Erstellt im Auftrag

Februar 2016

Flughafen Düsseldorf –

Planfeststellungsverfahren zur

Kapazitätserweiterung

Landschaftspflegerischer Begleitplan

LBP Nr. 13/51

Flughafen Düsseldof GmbH

xxxxxxx

Page 2: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG

Adresse Niederlassung Bochum

Massenbergstr. 15-17

44787 Bochum

Kontakt T +49.234.95383-0

F +49.234.9536353

[email protected]

www.froelich-sporbeck.de

Projekt

Titel Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Projekt-Nr. NW-131003

Status Endfassung

Version 01

Datum Februar 2016

Projektleitung Dipl.- Geogr. Dipl.-Ökol. Martin Stolzenburg

Bearbeitung Dipl.-Geogr. Dipl.- Ökol. Martin Stolzenburg

Dipl.-Biol. Thomas Kalveram

B. Sc. Geogr. Björn Schemme

CAD-Fachkraft Ute Kornacki (Kartografie)

Freigegeben durch

Geschäftsführung

Prof. Dr. Otto Sporbeck (Geschäftsführer)

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Seite 1/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Einleitung 3

1.1. Anlass und Aufgabenstellung 3

1.2. Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen 3

1.3. Datengrundlagen und Quellen zur Bestandserfassung 4

2. Beschreibung des Vorhabens 6

3. Bestandsaufnahme und -bewertung 9

3.1. Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets 9

3.2. Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope 9

3.3. Vorbelastungen 9

3.4. Bestandsaufnahme und -bewertung Pflanzen und Tiere 11

3.4.1. Potenzielle natürliche Vegetation 11

3.4.2. Biotoptypen im Untersuchungsgebiet 11

3.4.3. Vegetation der Eingriffsflächen 13

3.4.4. Tiere und ihre Lebensräume 15

3.5. Bestandsaufnahme und -bewertung Boden 19

3.6. Bestandsaufnahme und -bewertung Wasser 21

3.7. Bestandsaufnahme und -bewertung Klima und Luft 22

3.8. Bestandsaufnahme und -bewertung Landschaft 23

4. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 25

4.1. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen 25

4.2. Verbleibende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 25

4.2.1. Eingriffsbewertung 26

4.2.2. Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkungen 26

4.2.3. Darstellung und Bewertung der Eingriffe 28

4.2.4. Konfliktdarstellung 31

5. Eingriffsbilanzierung 32

5.1. Methodik 32

5.2. Bilanzierung Ausgangszustand / Zustand gemäß technischer Planung 32

6. Artenschutzrechtliche Belange (Ergebnis der Artenschutzprüfung) 34

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Seite 2/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

7. Maßnahmen zur Kompensation der verbleibenden Eingriffe 35

7.1. Kompensationsmaßnahme Wittgatt 35

7.2. Kompensationsmaßnahmen Grütersaaper Weg 37

7.3. Kompensationsnachweis / Ergebnis 43

8. Literatur- und Quellenverzeichnis 47

Tabellenverzeichnis Seite

Tab. 1: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und Bewertung nach der "Numerischen

Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008) 14

Tab. 2: Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet 17

Tab. 3: Ausgangszustand des Vorhabens-/Eingriffsbereiches (Gesamtflächenwert A) 32

Tab. 4: Zustand gemäß technischer Planung (Gesamtflächenwert B) 33

Tab. 5: Gesamtbilanz 33

Tab. 6: Biotopaufwertung Kompensationsfläche Wittgatt 43

Tab. 7: Biotopaufwertung Kompensationsfläche Grütersaaper Weg 44

Abbildungsverzeichnis Seite

Abb. 1: Biotopkatasterflächen im Umfeld des Flughafens 9

Abb. 2: Wasserschutzzonen auf dem Betriebsgelände und im Umfeld des Flughafens

Düsseldorf 9

Anlagen

Anlage 1: Vegetationsaufnahmen

Anlage 2: Maßnahmenblätter

Anlage 3: Dokumentation der Avifauna auf dem Düsseldorfer Flughafen 2014

Karten

Karte 1: Zugehörige Plandarstellung – Bestands-, Konflikt- und

Maßnahmenplan M. 1 : 2.500

Karte 2: Übersichtsplan Kompensationsmaßnahmen Grütersaaper Weg M. 1 : 2.500

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Seite 3/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

1. Einleitung

1.1. Anlass und Aufgabenstellung

Die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) strebt eine Änderung ihrer derzeit gültigen Betriebs-

genehmigung an. Insbesondere soll die Zahl der bisher genehmigten Flugbewegungen er-

höht werden. In diesem Zusammenhang sind auch bauliche Maßnahmen auf dem Flughafen

erforderlich.

Zur Abwicklung der beantragten Flugbewegungen sollen zudem die folgenden baulichen

Maßnahmen unter Beachtung der Anforderungen der European Aviation Safety Agency

(EASA) durchgeführt werden:

1. Schaffung von drei Abstellpositionen östlich des bestehenden Vorfelds Ost;

2. Bauliche Anpassungen im Bereich des bestehenden Vorfelds Ost zur Schaffung von

Durchrollmöglichkeiten zur Parallelrollbahn M;

3. Bauliche Anpassungen im Bereich der Rollgassen L7 und P4 für den Lückenschluss

der parallelen Rollgasse T;

4. Schaffung von fünf Abstellpositionen im Bereich der ehemaligen Flughafenverwal-

tung bis zur Halle 4 und Erweiterung der Rollgasse vor der Werkstatt und vor Modul

D sowie Versiegelung von derzeit unversiegelten Flächen östlich an den GAT-

Bereich angrenzend;

5. Versiegelung der bestehenden, derzeit teilversiegelten (Rasengittersteine) Abstellflä-

chen, welche für die Abstellung von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt (GAT)

genutzt werden.

Zudem sind die folgenden Arrondierungen von Flugbetriebsflächen geplant:

1. Arrondierung von Abstellpositionen unter Berücksichtigung einer Verlängerung des

bestehenden Flugsteigs C;

2. Arrondierung der Vorfeldfläche im Bereich der Halle 10 unter Berücksichtigung einer

Verlegung dieser Halle.

Für die vorstehend beschriebenen Änderungen muss ein Planfeststellungsverfahren gemäß

§ 8 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben

der Kapazitätserweiterung kommt es zu einer Versiegelung von Grünlandflächen auf dem

Flughafengelände, mithin zu Eingriffen in den Naturhaushalt, die gemäß §§ 14 und 15

BNatSchG bzw. §§ 4 und 5 LG NRW im Rahmen des vorliegenden Landschaftspflegeri-

schen Begleitplans (LBP) ermittelt, bewertet und bilanziert werden.

Darüber hinaus sind im Rahmen umweltfachlicher Prüfungen auch die artenschutzrechtlichen

Belange zu berücksichtigen. Die Bewältigung der Vorschriften zum Schutz der Arten nach

Anhang IV der FFH-RL und der europäischen Vogelarten nach Anhang I der VSchRL um-

fasst dabei die Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, deren Ergeb-

nisse in einer gesonderten Artenschutzprüfung abgehandelt werden. Die Ergebnisse wer-

den im LBP zusammenfassend wiedergegeben. Sollten sich ggf. aus dem Artenschutz spezi-

fische Maßnahmen ergeben, werden diese in den LBP mit aufgenommen.

1.2. Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen

Die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes

beruhen auf der Eingriffsregelung, die in den §§ 14 - 16 BNatSchG und in den §§ 4 - 6 LG

NW als verbindliche landesrechtliche Bestimmung verankert ist.

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Seite 4/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Die Eingriffsregelung ist ein Instrument zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Natur-

schutzes und der Landschaftspflege. Eingriffe in Natur und Landschaft sind definiert als

"Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen oder Veränderung des mit

der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leis-

tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beein-

trächtigen können" (§ 14 Abs. 1 BNatSchG).

Der Verursacher (Vorhabensträger) hat gemäß § 15 Abs. 1 u. 2 BNatSchG "vermeidbare

Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maß-

nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnah-

men) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen)". Können Beeinträchtigungen nicht vermieden

werden, so ist der Vorhabensträger damit gesetzlich zum Ausgleich oder Ersatz verpflichtet.

Ausgleich ist kein naturwissenschaftlicher, sondern ein rechtlicher Begriff. Nach § 15 Abs. 2

BNatSchG gelten Beeinträchtigungen als ausgeglichen, "wenn und sobald die beeinträchtig-

ten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das

Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine

Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in

dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild

landschaftsgerecht neu gestaltet ist."

Der Landschaftspflegerische Begleitplan beschreibt und bewertet zunächst die Elemente von

Natur und Landschaft innerhalb des vorab festgelegten Untersuchungsgebiets. Weiterhin

werden die durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen bzw. Eingriffe in Natur und

Landschaft ermittelt und Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der erforderlichen Maßnahmen zu

Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz benannt.

Der Bestands- und Konfliktplan (Karte 1) stellt die im Untersuchungsgebiet des LBP vorhan-

denen Biotoptypen dar, überlagert von der technischen Planung des Vorhabens. Darüber

hinaus werden die zu erwartenden Konflikte in Form von Textschildern dargestellt.

Die Bewertung des Bestandes sowie die rechnerische Ermittlung des Eingriffs erfolgt nach

der in NRW außerhalb von Bauleitplanverfahren üblicherweise verwendeten "Numerischen

Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" des LANDESAMTES FÜR NATUR,

UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV NRW 2008).

1.3. Datengrundlagen und Quellen zur Bestandserfassung

Neben der Literatur sowie den Gesetzen und Normen, die in dem vorliegenden LBP Verwen-

dung finden, werden in erster Linie der Erläuterungsbericht sowie die zeichnerischen Darstel-

lungen zur technischen Planung, die bei eigenen Ortsbegehungen / Geländearbeiten ge-

wonnenen Erkenntnisse zur Bestandssituation (Kartierergebnisse) sowie die Ergebnisse von

Internetabfragen bei den entsprechenden Fachinformationssystemen (v. a. des LANDESAM-

TES FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ – LANUV) zugrunde gelegt. Zudem er-

folgte eine Datenabfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde, den Naturschutzverbänden

und dem ehrenamtlichen Naturschutz; Anfragen wurden gerichtet an den BUND Kreisgruppe

Düsseldorf, den NABU Stadtverband Düsseldorf, die Biologische Station Haus Bürgel sowie

an den Landesverband der Naturschutzverbände.

Um hinsichtlich der Eingriffsermittlung und -bewertung sowie auch hinsichtlich der arten-

schutzrechtlichen Belange verlässliche Aussagen zu treffen und Beurteilungen vornehmen

zu können, wurden im Jahr 2013 auf dem Flughafengelände floristische und faunistische

Erhebungen in Form einer Biotoptypenkartierung sowie pflanzensoziologischer Aufnahmen in

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Seite 5/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

ausgewählten Bereichen durchgeführt. Weiterhin erfolgte im Jahr 2014 eine flächendeckende

Kartierung der Brutvögel auf dem Flughafengelände.

Zudem werden auch faunistische Erhebungen, die im Zusammenhang mit verschiedenen

Bauvorhaben auf dem Flughafengelände in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden,

berücksichtigt.

Des Weiteren werden auch Daten und Untersuchungen zum Vogelschlag des Deutschen

Ausschusses zur Verhütung von Vogelschlägen (DAVVL e. V.) sowie ältere Untersuchungen

des DAVVL (HILD 2001, 2008) ausgewertet.

Darüber hinaus sind Internetabfragen beim LANUV und verschiedenen Behörden durchge-

führt worden, um Schutzgebietsausweisungen, Artenlisten und weitere raumrelevante Infor-

mationen zu erhalten und auszuwerten. Im Einzelnen wurden folgende Grundlagen herange-

zogen:

Fachinformationssystem (FIS) des LANUV NRW.

Biotopkataster der Schutzwürdigen Biotope des LANUV NRW.

Geodatenserver / Internetportal des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRT-

SCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MKULNV) NRW.

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Am

Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) – Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-

Vo) vom 29.01.2010, Stadt Düsseldorf.

Digitale Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK50) NRW (Blatt 4706 Düsseldorf) mit Aus-

kunftssystem "Schutzwürdige Böden", GEOLOGISCHER DIENST (GD) NRW.

Hydrologische Karte im Maßstab 1:50.000 Blatt 4607 Düsseldorf – LUA NRW.

Klimaanalyse für die Landeshauptstadt Düsseldorf – UMWELTAMT DER STADT DÜSSELDORF

(Hrsg.) – erarbeitet durch KOMMUNALVERBAND RUHRGEBIET (KVR) – Abteilung für Stadtkli-

matologie, Essen 1995;

Klimaanalyse – Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf. UMWELTAMT

DER STADT DÜSSELDORF, 2012.

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Seite 6/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

2. Beschreibung des Vorhabens

Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt, durch betriebliche und bauliche Maßnahmen

die Kapazität des Flughafens Düsseldorf zu erweitern. Gegenstand des Planfeststellungsver-

fahrens gemäß § 8 Abs. 1 und 4 LuftVG und damit auch des vorliegenden Landschaftspfle-

gerischen Begleitplanes sind:

a. Änderung der Betriebsgenehmigung

Erhöhung der koordinierten Flugbewegungen pro Stunde in den Zeiten der Mitbenutzung

der Nordbahn am Tage (6 - 22 Uhr, in 56 Stunden pro Woche), d. h. Anhebung des zur-

zeit gültigen Koordinierungseckwertes von 45 Slots im Linien- und Charterverkehr und 2

Slots im sonstigen IFR-Verkehr (45 + 2) auf max. 58 + 2 Slots pro Stunde zur vollen Nutz-

barkeit der vorhandenen Kapazität des Zweibahnsystems.

Flexibilisierung der Regelung zur Mitbenutzung der Nordbahn (in Zeiten des Spitzenver-

kehrs über Tage) unter Beachtung des "Angerland-Vergleichs" durch die Möglichkeit, un-

ter bestimmten Voraussetzungen von der wöchentlich im Voraus getroffenen Festlegung

zur Mitbenutzung der Nordbahn abweichen zu können.

b. Bauliche Maßnahmen: Errichtung weiterer Flugzeug-Stellplätze auf dem Flugha-

fengelände

Herstellung von insgesamt 8 zusätzlichen Flugzeug-Abstellpositionen auf dem westlichen

und östlichen Flughafen-Betriebsgelände und Schließung der östlichen Vorfeldfläche zur

Rollbahn M.

Durch die beabsichtigte Änderung der Betriebsregelung (Zuwachs an Flugbewegungen)

werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG verursacht, da sie

nicht mit Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen

des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die

Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich

beeinträchtigen können, verbunden sind.

Für die Abwicklung des künftigen Flugverkehrs ist jedoch auch eine bauliche Anpassung des

Vorfelds erforderlich, die mit Flächenversiegelungen einher geht. Insgesamt sollen Rollver-

kehre auf dem Vorfeld optimiert und der luftseitige Verkehr an die künftigen EASA-

Anforderungen angepasst werden.

Im Einzelnen sind die folgenden baulichen und eingriffsrelevanten Maßnahmen (vgl. Karte 1)

geplant:

Baufläche 1:

Schaffung von 3 Abstellpositionen östlich des bestehenden Vorfelds Ost;

(die Verlegung der Halle 10 ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens)

Flächengröße: 23.590 m², davon überbaut/versiegelt 2.460 m² = Neuversiegelung 21.130 m²

Bauflächen 2.1 und 2.2:

Bauliche Anpassungen im Bereich des bestehenden Vorfelds Ost zur Schaffung von Durch-

rollmöglichkeiten zur Rollbahn M (Befestigung von Flächen zwischen Frachtvorfeld und Roll-

bahn M).

Flächengröße: 75.500 m², davon überbaut/versiegelt 480 m² = Neuversiegelung 75.020 m²

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Seite 7/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Baufläche 3:

Bauliche Anpassungen im Bereich der Rollgassen L7 und P4 für den Lückenschluss der pa-

rallelen Rollgasse T.

Flächengröße: 2.170 m², davon überbaut/versiegelt 420 m² = Neuversiegelung 1.750 m²

Baufläche 4:

Schaffung von fünf Abstellpositionen im Bereich der ehemaligen Flughafenverwaltung bis zur

Halle 4; Erweiterung der Rollgasse vor der Werkstatt und vor Modul D unter Berücksichti-

gung einer Verlängerung des bestehenden Flugsteigs C (diese Verlängerung ist nicht Ge-

genstand des Planfeststellungsverfahrens);

Versiegelung von derzeit unversiegelten Flächen östlich an den GAT-Bereich angrenzend.

Flächengröße: 49.210 m², davon überbaut/versiegelt 28.660 m² = Neuversiegelung 20.550 m²

Baufläche 5:

Versiegelung der bestehenden, derzeit teilversiegelten (Rasengittersteine) Abstellflächen, die

für die Abstellung von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt (GAT) genutzt werden.

Flächengröße: 36.530 m², davon überbaut/versiegelt 17.390 m² = Neuversiegelung 19.140 m²

(Rasengittersteine = teilversiegelt: 18.710 m²)

Für die dargestellten geplanten baulichen Maßnahmen der Flächen 1 - 5 innerhalb des be-

stehenden Flughafenbetriebsgeländes im Umfang von ca. 187.000 m² sind ca. 118.880 m²

bislang unversiegelte und 18.710 m² teilversiegelte Flächen neu zu versiegeln. Hinzu kommt

eine Eingriffsfläche von 1.000 m², die für den Bau eines weiteren Regenrückhaltebeckens

erforderlich ist (siehe unten). Die Bauflächen 1 - 5 und das Regenrückhaltebecken werden im

Folgenden als Eingriffsflächen (zusammen 138.590 m²) bezeichnet.

Entwässerung

Die geplanten Abstell- und Vorfeldflächen, die einer Entwässerung zugeführt werden müs-

sen, liegen im Bereich der Entwässerungsgebiete West, Mitte, Ost und Süd-Ost des Flugha-

fens. Die Vorhabensflächen umfassen insgesamt ca. 18,7 ha. Von der Gesamtfläche sind

Teilflächen aber bereits versiegelt und an die Entwässerungssysteme angeschlossen, so

dass 17,4 ha zusätzlich entwässert werden müssen (IRP 2014).

Die Umgestaltung der Regenwasserbehandlungsanlage West ist bis Mitte 2016 geplant. In

diesem Zusammenhang wird das notwendige Regenklärbeckenvolumen geschaffen.

Im Gesamteinzugsgebiet West verringert sich die angeschlossene zu entwässernde Fläche

durch teilweisen Umschluss an das Entwässerungsgebiet Mitte geringfügig.

Durch die zusätzlichen Flächen erhöht sich das Gesamteinzugsgebiet Mitte von bislang

92,0 ha auf 101,7 ha. Die neuen Teilflächen werden an ein Regenrückhaltebecken (RRB)

nördlich der Halle 1 angeschlossen. Dort ist bereits ein Becken vorhanden, zur Schaffung

des erforderlichen Volumens wird ein zweites Becken mit einer Grundfläche von ca. 1.000 m²

errichtet. Dies ist ebenfalls als Eingriff zu werten.

Durch die zusätzlich befestigten Flächen erhöht sich das Gesamteinzugsgebiet Ost von

42,0 ha auf 47,4 ha. Die Flächen wurden bei der Dimensionierung des Regenrückhalte-

raumes in der Regenwasserbehandlungsanlage Ost bereits berücksichtigt. Gemäß der Kon-

tinuumslangzeitsimulation zur Ermittlung der Rückhalteräume (IRP 2014) wird darüber hin-

aus kein weiteres Rückhaltevolumen benötigt.

Die Fläche des Einzugsgebietes Süd-Ost vergrößert sich um 2,1 ha aus den neuen Vor-

feldflächen vor der Halle 10. Der Anschluss der Flächen wird beim Stadtentwässerungsbe-

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Seite 8/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

trieb (SEBD) beantragt, der Betreiber des Regenklärbeckens Karthäuser Straße ist. Das

Wasserrecht des Beckens läuft 2016 ab, der SEBD wird bei der Neubeantragung des Wasser-

rechtes diese zusätzlichen Flächen berücksichtigen.

Nachrichtlich mitgeteilte Vorhaben

Nachrichtlich werden weitere bauliche Vorhaben auf dem Flughafengelände dargestellt, die

nicht Gegenstand des Planfeststellungsantrags sind, sondern in eigenständigen Verfahren

genehmigt werden und als weitere Vorhaben aber dennoch mit dargestellt werden. Es han-

delt sich dabei um folgende Maßnahmen:

Abriss der ehemaligen Verwaltungsgebäude der FDG,

Verlegung der Halle 10,

Verlängerung des Flugsteigs C,

Neubau der Regenwasserbehandlungsanlage West.

Für den Abriss der ehemaligen Verwaltungsgebäude im Süden des Flughafens wurde vorab

bereits geprüft, ob artenschutzrechtliche Konflikte bestehen, was nicht der Fall ist.

Die Halle 10 im Nordosten des Flughafens wird um ca. 50 m weiter südlich verlegt. Hierfür

werden voraussichtlich etwa 1.400 m² Grünfläche am Rand des Flughafengeländes bean-

sprucht, der größte Teil der Fläche ist bereits versiegelt; auch hier wurde festgestellt, dass

keine geschützten Arten beeinträchtigt werden.

Das Gebäude des Flugsteigs C im Westen des Terminal-Komplexes soll um ca. 130 m nach

Westen verlängert werden. Die Erweiterung erfolgt ausschließlich auf bereits versiegelten

Vorfeldflächen. Eine Neuversiegelung ist damit nicht verbunden.

Für die Umgestaltung der Regenwasserbehandlungsanlage West werden rd. 3.000 m² un-

versiegelter Flächen in Anspruch genommen. Im wasserrechtlichen Verfahren wird ein Land-

schaftspflegerischer Begleitplan erstellt und ein entsprechender Ausgleich nach der Eingriffs-

regelung festgelegt sowie auch die artenschutzrechtlichen Belange geprüft.

Diese Baumaßnahmen sind in eigenständigen Verfahren zu genehmigen. Sie werden aber

nachrichtlich in den LBP mit aufgenommen und auch hinsichtlich möglicher Beeinträchtigun-

gen von Natur und Landschaft mit betrachtet. Eine Eingriffsbilanzierung für diese nachricht-

lich mit aufgeführten Vorhaben erfolgt hier jedoch nicht, da sie nicht Gegenstand des Antrags

sind.

Page 11: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 9/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

3. Bestandsaufnahme und -bewertung

3.1. Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets

Für die Erhebungen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde ein Untersuchungs-

gebiet abgegrenzt, das sich an den maximalen Wirkreichweiten der anlagebedingten Eingrif-

fe sowie an den möglichen Auswirkungen durch die Baumaßnahmen orientiert. Hierfür wurde

ein Gebiet von etwa 150 m - 200 m um die Eingriffsflächen abgegrenzt (s. Abb. 1 bzw. Kar-

te 1).

Das Untersuchungsgebiet des Landschaftspflegerischen Begleitplans hat danach eine Größe

von rd. 224 ha, wovon über zwei Drittel durch Flugbetriebsflächen, Straßen und Gebäude

versiegelt sind.

3.2. Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope

Im Untersuchungsgebiet und auch im näheren Umfeld befinden sich keine Natura 2000-

Gebiete nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG (Europäische Schutzgebiete) bzw. § 48b LG NRW

und keine Schutzgebiete / Schutzausweisungen gemäß §§ 23 - 29 BNatSchG bzw. §§ 20 - 23,

§§ 43 u. 47a LG NRW sowie auch keine gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG

bzw. § 62 LG NRW).

Nordöstlich des Untersuchungsgebiets beim Fernbahnhof grenzt ein im Biotopkataster NRW

des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) verzeichneter schutz-

würdiger Biotop an das Untersuchungsgebiet an (s. Abb. 1). Hierbei handelt es sich um die

Biotopkatasterfläche BK-4606-019 "Forstbusch". Bei dem Gebiet handelt es sich um einen

gut ausgebildeten Eichen-Hainbuchenwald, der zum Teil Übergangsformen zum Erlen-

Bruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald aufweist. Schutzziel ist die Erhaltung

bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Waldkomplexes. Unabhängig von der Ausweisung

des nordöstlichen Bereichs des Flughafens als Teil der Biotopkatasterfläche "Forstbusch"

gibt es aufgrund der Höhenbeschränkung innerhalb des Flughafens keine Waldbereiche. Auf

dem Flughafengelände im Umfeld der südlichen Start-/ Landebahn liegen ausschließlich

Grünlandbiotoptypen vor. Etwa 400 m östlich des Untersuchungsgebiets liegt die Biotopka-

tasterfläche BK-4607-018 "Lichtenbroicher Baggersee am Forstbusch".

Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser liegt ein Teil des südlichen Untersuchungsgebietes und

auch ein Teilbereich der Eingriffsflächen innerhalb der Wasserschutzone IIIB der Wasser-

gewinnung "Düsseldorf – Am Staad". Im Nordosten schließt sich die Schutzzone IIIB des

Wasserwerks "Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth, Wittlaer-Werth" an das Untersuchungsgebiet

an (s. Abb. 2).

Sonstige Schutzausweisungen und fachlich hervorzuhebende besondere Wertigkeiten liegen

im Eingriffsumfeld nicht vor.

3.3. Vorbelastungen

Aufgrund flugbetriebsbedingter Aspekte ist die Grundbelastung von Natur und Landschaft im

Flughafenbereich generell als hoch einzustufen. Die Beeinträchtigungen von Boden, Vegeta-

tion und Fauna im Umfeld der Vorfelder, Rollbahnen, Start- und Landebahnen durch techni-

sche Anlagen, visuelle Störwirkungen des Flughafenbetriebes, Verlärmung, Luftschadstoff-

emissionen und Reifenabrieb startender, landender und rollender Flugzeuge stellt eine er-

hebliche Vorbelastung dar.

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Seite 10/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Abb. 1: Biotopkatasterflächen im Umfeld des Flughafens

(gestrichelt: Untersuchungsgebiet) (Quelle: LANUV 2014)

Abb. 2: Wasserschutzzonen auf dem Betriebsgelände und im Umfeld des Flughafens Düsseldorf

(gestrichelt: Untersuchungsgebiet) (Quelle: MKULNV NRW 2014)

BK-4706-018

BK-4606-010

BK-4706-012

BK-4606-019

BK-4706-002

BK-4706-006

Page 13: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 11/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

3.4. Bestandsaufnahme und -bewertung Pflanzen und Tiere

3.4.1. Potenzielle natürliche Vegetation

Die heutige potenzielle natürliche Vegetation stellt nach BURRICHTER ET AL. (1988) den hypo-

thetisch-konstruierten Zustand der Vegetation dar, der sich nach Beendigung menschlicher

Einflussnahme als Ergebnis der natürlichen Sukzession ausbilden würde. Dieser Zustand

entspricht der heutigen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Standortes, also dem v. a. von den

Klima- und Bodenbedingungen abhängigen, natürlichen Wuchspotenzial.

Im Vergleich zur realen Vegetation ermöglicht dieser konstruierte Zustand eine Abschätzung

des Natürlichkeitsgrades der heutigen Pflanzendecke. Nachhaltige anthropogene Standort-

überformungen (Landwirtschaft, Änderung der Abflussverhältnisse der Flüsse, Aufschüttun-

gen, Kiesgruben, Bodenversiegelungen) führen zu Unterschieden zwischen der ursprüngli-

chen und der heutigen potenziell natürlichen Vegetation.

Im Folgenden wird auf der Basis des Deutschen Planungsatlasses (TRAUTMANN, W. 1972)

und des geographisch-landeskundlichen Atlasses von Westfalen (BURRICHTER ET AL. 1988)

die potenzielle natürliche Vegetation des Untersuchungsgebietes beschrieben.

Unter natürlichen Bedingungen wäre im Untersuchungsgebiet der zu den Tieflagen-

Buchenwäldern des Flachlandes gehörende Flattergras-Buchenwald (stellenweise auch der

Perlgras-Buchenwald) verbreitet. Der vorherrschenden Buche kann lokal Eiche und Hainbu-

che (Carpinus betulus) beigemischt sein. Die eher artenarme Bodenvegetation zeichnet sich

durch mäßig anspruchsvolle Arten aus. Bestimmende Bodentypen für diese natürliche Wald-

gesellschaft sind mittel-basenhaltige, zum Teil pseudovergleyte Parabraunerden und Braun-

erden. Als Kontaktgesellschaften treten vor allem die Tieflandausbildungen von Eichen-

Buchenwäldern und Perlgras-Buchenwäldern auf. Typische Arten des Flattergras-Buchen-

waldes sind das Flattergras (Milium effusum), das Hain-Rispengras (Poa nemoralis), das

Hainveilchen (Viola riviniana), das Buschwindröschen (Anemone nemorosa) und der Gemei-

ne Wurmfarn (Dryopteris filix-mas).

3.4.2. Biotoptypen im Untersuchungsgebiet

Die Ausweisung der Biotoptypen erfolgt auf der Grundlage der im Zusammenhang früherer

Bauvorhaben durchgeführten Biotopkartierungen und Vegetationsaufnahmen auf dem Flug-

hafengelände (FROELICH & SPORBECK 2009A/2011A, 2011B). Im Rahmen verschiedener Bau-

vorhaben auf dem Flughafengelände wurden von 2008 bis 2011 alle flugbetriebsbedingten

Freiflächen des Flughafens auf einer Kartierfläche von 348 ha erfasst und verschiedene Ve-

getationsaufnahmen durchgeführt. Die Biotoptypen des Untersuchungsgebiets wurden im

Juli und Oktober 2013 überprüft und aktualisiert. Ergänzend wurden im August 2014 weitere

Vegetationsaufnahmen auf den Flugbetriebsflächen durchgeführt (FROELICH & SPORBECK

2014, zusammengefasst in Anlage 1).

Die Vegetationskartierung des Flughafengeländes beruht auf Erfassungen der Biotoptypen

und punktuellen pflanzensoziologischen Erhebungen nach BRAUN-BLANQUET in den Wirkbe-

reichen des Vorhabens. Die Identifizierung der Biotoptypen erfolgte nach dem Landesschlüs-

sel für Nordrhein-Westfalen (LANUV 2013).

Für die Bestandsbewertung und die Kompensationsermittlung wurde eine Transformation der

Biotoptypen in den Biotoptypenschlüssel nach der "Numerischen Bewertung von Biotoptypen

für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008) vorgenommen.

Der südliche Flughafenbereich ist durch die Betriebsanlagen und -gebäude des Flughafens

(Terminal, ehem. Verwaltung, Großparkplätze und Parkhäuser, Verkehrsflächen etc.) und

damit verbunden einen sehr hohen Versiegelungsgrad gekennzeichnet. Unmittelbar südlich

Page 14: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 12/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

an den Flughafen angrenzend befindet sich das Gelände des Business Parks Airport City auf

dem Gelände der ehemaligen Kaserne 'Caernarvon Barracks' als Gewerbe- und Dienstleis-

tungsstandort in Entwicklung. Mit den Vorfeldflächen und Rollbahnen sowie für den Flugbe-

trieb erforderlichen Nebenanlagen, den Betriebsgebäuden und den Gebäuden des angren-

zenden Business Parks Airport City sind im Untersuchungsgebiet rd. 150 ha versiegelte oder

überbaute Flächen vorhanden. Nur vereinzelt findet sich zwischen den Bau- und Verkehrs-

flächen des Flughafens und der Airport City Begleitgrün, meist in Form von Rasenflächen,

z. T. mit Baumpflanzungen und Gebüschen.

Die Vegetation der übrigen unversiegelten Flächen im Untersuchungsgebiet des südlichen

Flughafengeländes wird von Wiesengrünland bestimmt. Das Grünland wird entsprechend der

Kartier- und Bewertungshilfe Grünland des LANUV einer mäßig artenreichen Ausprägung der

Glatthaferwiesen zugerechnet. Die Bewirtschaftung ist extensiv (ein- bis zweimalige Mahd,

teilweise auch häufiger) und hat eine Aushagerung als Ziel, um kein Nahrungsangebot für

Großvögel zu schaffen. Nährstoffeinträge finden in geringem Umfang durch die Abgasemis-

sionen des Flugbetriebes statt. Im Gegensatz zu landwirtschaftlich genutztem Grünland er-

folgt auf den Flächen aber kein Düngemittel- und Pestizideinsatz.

Die Grünlandflächen im Umfeld der Landebahnen werden als mesotrophes Grünland einge-

stuft (s. Vegetationsaufnahme 11, Anlage 1). Von den typischen Arten der Wiesen (Verband

Arrhenaterion) sind vor allem der Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und das Wiesenlab-

kraut (Galium album) frequent vorhanden. Magerkeitszeiger wie die Wiesenmargerite

(Leucanthemum vulgare agg.) sind seltener und stammen z. T. aus Einsaaten. Als weiterer

Magerkeitszeiger tritt zudem vereinzelt die Feldhainsimse (Luzula campestris) auf.

Insgesamt gesehen werden die Grünlandflächen im Untersuchungsgebiet dem Biotoptyp

(Fett-) Wiese, mesotroph (EA0, stf) und entsprechend der Vorgabe der Kartier- und Bewer-

tungshilfe Grünland überwiegend als mäßig artenreiche Mähwiese eingestuft.

Eine Grünlandfläche im Nordosten, zwischen Halle 10 und dem Fernbahnhof, ist als mageres

Grünland (EA0, sta3) ausgebildet, in dem neben den erwähnten Kennarten der Wiesen noch

Magerkeitszeiger frequent auftreten.

Die Abstellflächen des General Aviation Terminals (GAT) im Südwesten sind großflächig mit

Rasengittersteinen befestigt. In den Fugen wachsen anspruchslose Arten.

Außer den Grünlandflächen, die zusammen etwa 64 ha einnehmen, finden sich im Untersu-

chungsgebiet, insbesondere im Randbereich des Flughafengeländes, beim Fernbahnhof und

im Bereich der Airport City kleinere Gehölzstreifen, bepflanzte Böschungen, Gebüsche,

Baumreihen, Baumgruppen u. a. (zusammen insg. ca. 3,4 ha).

Verschiedene Baumaßnahmen in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass in Teilberei-

chen Aufschüttungen und Verfüllungen, d. h. vegetationsarme Rohbodenflächen ausgebildet

sind. Zum Teil finden sich auch Neueinsaaten und vegetationsarme oder -freie Bereiche.

Weiterhin gibt es vereinzelte kleinere vegetationsarme oder -freie Flächen, Lagerflächen und

brach liegende Flächen. Diese Biotoptypen nehmen in der Summe aber nur einen geringen

Flächenumfang ein (ca. 0,7 ha).

Westlich des General Aviation Terminals befinden sich Betriebssporteinrichtungen des Flug-

hafens. Hier finden sich einzelne kleinteiligere Nutzungs- und Biotopstrukturen, zum Teil mit

Siedlungsgehölzen, Gebüschen und Grünanlagen.

Die Vorfeldflächen und ehemaligen Verwaltungsgebäude sowie die südwestlich angrenzen-

den Gewerbe- und Parkplatzflächen des Untersuchungsgebiets sind vollständig anthropogen

überprägt und weisen nur einzelne kleinflächige Grünstrukturen auf.

Page 15: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 13/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

3.4.3. Vegetation der Eingriffsflächen

Die Vegetation der Eingriffsflächen wurde bei einer Begehung im Juli 2013 erhoben. Die Ve-

getationsaufnahmen sind im Anhang mit zugehörigen Fotos dokumentiert.

Nördlich des Vorfeldes herrscht eine Langgrasvegetation vor. Die Bereiche der Aufnahmen

10 und 12 waren bis zum Aufnahmezeitpunkt noch ungemäht. Die übrigen Bereiche werden

früher und öfter gemäht und wiesen zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Kurzgrasvegetation

auf.

Im Bereich der Grünflächen zwischen der Rollbahn M und dem Vorfeld, zu denen die Bauflä-

che 3 gehört, wurde vor einigen Jahren eine Leitung verlegt. Diese gestörten Bereiche haben

sich rasch wieder begrünt. Die Bestände weisen eine kurzgrasige, blütenreiche Vegetation

auf. Wiesenkennarten treten nur in geringer Deckung auf (Aufnahmen 1-4). Aspektbildend ist

hier in der Regel der Grüne Pippau (Crepis capillaris).

Die Flächen der Vegetationsaufnahmen 5 und 6 am GAT (Baufläche 5) zeichnen sich wie

das Grünland auf dem gesamten Flughafengelände durch mesotrophe Verhältnisse aus. Sie

weisen mehrere Wiesenkennarten, wie Wiesenlabkraut (Galium album) und Glatthafer

(Arrhenatherum elatius) auf. Am GAT sind im Bereich der Stellplätze großflächig Rasengit-

tersteine verlegt. In den Fugen wachsen genügsame Arten wie Silberfingerkraut (Potentilla

argentea), Kahles Bruchkraut (Herniaria glabra), Einjähriges Rispengras (Poa annua) und

Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.).

Die Flächen der Vegetationsaufnahmen 7 und 8 vor Modul D bzw. der Werkstatt (Baufläche

4) sind aufgrund ihrer Lage zwischen Vorfeld und Tor 1 stark vorbelastet. Sie werden regel-

mäßig gemäht. Aufgrund der häufigen Mahd sind die Obergräser in ihrer Konkurrenzkraft

herabgesetzt, so dass sich relativ artenreiche Bestände entwickeln konnten.

In den nicht oder nur selten gemähten Bereichen der Vegetationaufnahmen 10 und 12 zwi-

schen Vorfeld und Rollbahn M (Bauflächen 2.1 und 2.2) können sich dagegen die konkur-

renzstarken Obergräser durchsetzen. Diese Flächen sind nicht so artenreich wie die häufiger

gemähten Flächen, enthalten aber auch noch Magerkeitszeiger wie Wiesenmargerite

(Leucanthemum vulgare agg.) und Grassternmiere (Stellaria graminea).

Relativ viele Wiesenkennarten enthält die Fläche nördlich vor Halle 10 (Baufläche 1). Da hier

auch Magerkeitszeiger wie Feldhainsimse (Luzula campestris) auftreten, weist diese Fläche

ein etwas vielfältigeres Artenspektrum auf. Die Fläche vor dem Fernbahnhof, d. h. der nördli-

che Teil des Grünlandes der Baufläche 1, weist eine artenärmere und höherwüchsige Vege-

tation auf.

Bewertung

Der folgenden Tabelle 1 können die Biotoptypen des Untersuchungsgebiets und der zuge-

wiesene Biotopwert gemäß der "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsre-

gelung in NRW" (LANUV 2008) entnommen werden. Die mäßig artenreichen Grünlandflä-

chen des Untersuchungsgebiets weisen danach einen geringen bis mittleren Biotopwert

auf.

Page 16: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 14/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Tab. 1: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und Bewertung nach der "Numerischen Bewertung von Biotopty-

pen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008)

Code nach LANUV

Biotoptyp nach LANUV (z.T. ergänzt)

Ausprägung Code nach

Numerischer Bewertung

Wert nach Numerischer Bewertung*

EA0, sta3 Fettwiese, nährstoffarm Artenreiche Mähwiese, Mager-wiese, mittel ausgeprägt

EA, xd1, veg1 5

EA0, stf Fettwiese, mesotroph Intensivwiese, mäßig artenreich EA, xd5 4

EA0, stf, xd2 Fettwiese, mesotroph, artenarm Intensivwiese, artenarm EA, xd2 3

EA3 Fettwiese, Neueinsaat Intensivwiese, artenarm EA3 3

VC2 Flughafenfläche, Flughafen-straße, Asphalt- u. Betonfläche

Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege etc.)

VF0 0

VC6 Flughafenfläche, Rollbahn, Start-/Landebahn

Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege etc.)

VF0 0

VC6a Flughafenfläche, Rasengitter-stein

Teilversiegelte Fläche VF1 1

* Einstufung der Biotopwerte (ökologische Wertigkeit / Bedeutung) aus Tab. 1: Biotopwert 0 → sehr gering / Biotopwert 1 - 3 → gering / Biotopwert 4 - 5 → mittel / Biotopwert 6 - 7 → hoch / Biotopwert > 8 → sehr hoch

Gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LA-

NUV 2008) wird ein Kennartenprinzip verwendet, das auf dem Vorhandensein von Wiesen-

kennarten und Magerkeitszeigern basiert. Artenarmen Intensivwiesen mit frequentem Vor-

kommen nur einer Kennart (Code: EA, xd2) wird der Biotopwert 3 zugeordnet. Das Vorhan-

densein von zwei Kennarten (Code: EA, xd5) ergibt einen Wert von 4 Biotopwertpunkten.

Das Vorhandensein von Magerkeitszeigern, wie es hier vereinzelt vorkommt (artenreiche

Mähwiese, Code: EA, xd1, veg1), führt zu einem Biotopwert 5.

Die Rasengittersteinflächen weisen einen sehr geringen Biotopwert (1) auf, die bereits ver-

siegelten Betriebsflächen (VF0, VF1) sind ohne Biotopwert.

Im Untersuchungsgebiet des LBP befinden sich weder schutzwürdige Biotope gemäß Bio-

topkataster des LANUV noch gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG

i.V.m. § 62 LG NW. Die Wiesen werden mit dem Ziel einer Aushagerung bewirtschaftet, sind

jedoch durch die vorhandene Flughafeninfrastruktur (u. a. Schadstoffeintrag) vorbelastet. Die

Wiesenflächen sind im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen überwiegend nur als mäßig ar-

tenreich einzustufen. Die Grünlandflächen zeichnen sich größtenteils durch mesotrophe

Standortverhältnisse aus. Im Osten des Untersuchungsgebiets ist beim Fernbahnhof eine

Teilfläche vorhanden, die magerer als die übrigen Grünlandflächen des Untersuchungsgebie-

tes ist.

Bei der Eingriffsbewertung und -bilanzierung sind die erheblichen Beeinträchtigungen und

Störwirkungen auf den Grünlandflächen durch den Flugbetrieb sowie die im Umfeld der Vor-

feldflächen bereits vorhandenen Bodenumlagerungen und -verdichtungen zu berücksichtigen

(vgl. Kap. 3.3).

Für das nachrichtlich mit dargestellte Vorhaben der Verlängerung des Flugsteigs C werden

keine unversiegelten Flächen in Anspruch genommen. Die Verlegung der Halle 10 erfordert

eine Überbauung von ca. 550 m² artenarmer Wiese (Scherrasen) und ca. 850 m² angepflanz-

ter Gebüsche südlich der bestehenden Halle; der größte Teil der Fläche ist bereits versiegelt

(Parkplatz). Für die Umgestaltung der Regenbehandlungsanlage West werden ca. 3.000 m²

Wiesenfläche in Anspruch genommen. Für diese nachrichtlich dargestellten Vorhaben wird

die Eingriffsregelung in dem jeweiligen separaten Genehmigungsverfahren abgearbeitet.

Page 17: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 15/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

3.4.4. Tiere und ihre Lebensräume

Die offenen Bereiche des Flughafengeländes weisen eine Vegetation auf, die als z. T. mage-

res Dauergrünland beschrieben werden kann. Die Wiesenflächen werden als Langgras mit

ein- bis zweimaliger Mahd extensiv gepflegt, um die Lockwirkung für Kleinsäuger jagende

Großvögel möglichst gering zu halten (Vermeidung von Vogelschlag). Außer den auf dem

Flughafen selbst vorhandenen Nutzungsstrukturen sind für das Vorkommen einiger Vogelar-

ten auch die Strukturen bedeutsam, die direkt an das Flughafengelände angrenzen (Acker-

flächen, Gebüsch- und Waldbereiche, Abgrabungsgewässer). Ebenfalls von Bedeutung ist

die Lage im Randbereich der Rheinniederung, die eine überregional bedeutsame Zugschnei-

se für viele Vogelarten darstellt.

Das Flughafengelände ist durch eine hohe Störungsfrequenz (visuelle und akustische Reize)

auf den Start-/Landebahnen, Rollbahnen und asphaltierten Wegen gekennzeichnet.

Die Untersuchungen des Deutschen Ausschusses zur Verhütung von Vogelschlägen e. V.

(DAVVL) (HILD 2001, 2008) kommen zu dem Ergebnis, dass auf dem gesamten Flughafen-

gelände nur wenige Vogelarten mit Brutvorkommen festzustellen sind. Insbesondere die häu-

figer gemähten Flächen auf dem Flughafengelände werden aber von einer Vielzahl von Vo-

gelarten dauernd oder sporadisch zur Nahrungssuche genutzt. Dabei werden auf den termi-

nalnahen Bereichen deutlich weniger Vögel registriert als auf den entfernten Freiflächen um

die Start-/Landebahnen im Nordwesten des Flughafengeländes.

Neben den avifaunistischen Erhebungen im Rahmen der Untersuchung des Vogelschlags

wurden auf dem Flughafengelände seit 2008 im Zuge verschiedener Einzelvorhaben die

Brutvögel kartiert. Im Jahr 2014 wurde erneut eine vollständige Erfassung durchgeführt

(FROELICH & SPORBECK 2014); auf dieses Kartierjahr beziehen sich die nachfolgenden Be-

schreibungen und die Darstellung der Fundpunkte in Karte 1.

Der Flughafen wurde zwischen dem 25.4.2014 und 29.7.2014 mit fünf Begehungen nach

dem Vorkommen der Brutvögel und Nahrungsgäste untersucht (s. Anlage 3). Die Feldunter-

suchungen wurden in den Morgenstunden durchgeführt, um die Gesänge/Rufe der zu dieser

Tageszeit aktiven Arten zu dokumentieren. Die Erhebung der Brutvögel erfolgte flächende-

ckend innerhalb der Grenzen des vorgegebenen Untersuchungsgebietes nach der Revierkar-

tierungsmethode (s. DOG 1995 und BIBBY ET AL. 1995). Verschiedene Verhaltensweisen wie

z. B. Beuteflüge und Rufaktivitäten wurden im Gelände notiert, um Brutstandorte von Nah-

rungsrevieren zu unterscheiden (SÜDBECK ET AL. 2005). Die Ergebnisse wurden in Tageskar-

ten notiert und nach Abschluss der Untersuchungen ausgewertet.

Die Erfassungen erfolgten jeweils mit einem Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht. So war es mög-

lich alle relevanten Bereiche auf dem Flughafengelände zu betreten. Dabei wurden alle

Grünlandflächen auch zwischen den Rollbahnen erfasst. Diese wurden streifenförmig mit

einem angemessenen Sicherheitsabstand zur Start- und Landebahn abgelaufen. Eine flä-

chendeckende Bestandsaufnahme war somit gewährleistet.

Nach der Kartiermethodik von SÜDBECK ET AL. (2005) werden Revierzentren ermittelt, aus

denen nicht automatisch auf die genaue Lage der Nester geschlossen werden kann, deren

ungefähre Lage dadurch aber wiedergegeben wird.

Als Ergebnis der avifaunistischen Untersuchungen stellen sich die untersuchten Flächen

zwar insgesamt als artenarm dar, sie weisen aber einen hohen Anteil gefährdeter und ge-

schützter Arten auf, die als sogenannte planungsrelevante Arten in NRW in der Planung be-

sonders zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag).

Page 18: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 16/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Als große zusammenhängende, extensiv bewirtschaftete Grünlandfläche weist das Flugha-

fenbetriebsgelände insbesondere eine hohe Lebensraumeignung für Offenlandvogelarten

auf. Vor allem die Feldlerche tritt auf dem Flughafen Düsseldorf in hoher Siedlungsdichte auf

und brütet teilweise in unmittelbarer Nähe der Start- und Landebahnen. Die Anzahl der brü-

tenden Offenlandarten sowie die Verteilung der Reviere und der Nahrungshabitate der auf

dem Flughafengelände vorkommenden Arten hängt dabei weniger von der Intensität des

Flugbetriebs ab, als von der Art und Weise der Grünlandbewirtschaftung und dem Zeitpunkt

der Mahd. Da auf den ausgedehnten Flugbetriebsflächen frühestens ab Ende Juni oder An-

fang Juli gemäht wird, sind bei den Offenlandarten in der Regel zwei bis drei erfolgreiche

Bruten möglich. Mit intensiverer Bewirtschaftung der Grünlandflächen, z. B. durch zwei- oder

mehrmalige Mahd, werden auch Offenlandarten verdrängt. Durch den immer nach einem

gleichförmigen Schema ablaufenden Flugbetrieb werden die Offenlandarten nur wenig beein-

flusst. Ein Verlust an Habitatstrukturen oder eine Intensivierung der Bewirtschaftung wirkt

sich dagegen direkt auf die Anzahl der Brutvogelzahlen aus.

Die vorfeldnahen Bereiche im Süden des Flughafengeländes, zu denen auch die Eingriffsflä-

chen und das Untersuchungsgebiet des LBP gehören, weisen – im Gegensatz zu den übri-

gen Flughafenfreiflächen – deutlich höhere Störwirkungen durch die terminalnahen Rollver-

kehre, Ladevorgänge, Kfz-Bewegungen und die Anwesenheit und Tätigkeit von Menschen

und damit auch eine sehr viel geringere Lebensraumeignung für Vögel auf. So wurde im Un-

tersuchungsgebiet des LBP nur eine geringe Artenanzahl an Vögeln festgestellt.

Im Untersuchungsgebiet des LBP für das Vorhaben Kapazitätserweiterung wurden 2014

insgesamt 9 Vogelarten erfasst (Tab. 2), von denen die folgenden 4 Arten zu den planungs-

relevanten Arten zählen: Feldlerche, Graureiher, Turmfalke und Mäusebussard. Hiervon

wurde nur die Feldlerche als Brutvogel festgestellt, bei den anderen Arten handelt es sich

ausschließlich um Brutvögel der Umgebung, die als Nahrungsgäste auf dem Flughafenge-

lände auftreten.

Bei dem vorgefundenen Artenspektrum der Gastvögel kann unterschieden werden zwischen

Arten, die – außerhalb des Untersuchungsgebiets des LBP – in Gebäuden des Flughafens

(Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)) oder in an den Flughafen angrenzenden Habita-

ten brüten und das Flughafengelände und somit auch das Untersuchungsgebiet als Teil ihres

Nahrungshabitates nutzen (Turmfalke (Falco tinunculus), Mäusebussard (Buteo buteo), Rin-

geltaube (Columba palumbus), Star (Sturnus vulgaris)) sowie Nichtbrütern mit Individuen, die

die Geschlechtsreife noch nicht erlangt haben und deshalb nicht verpaart sind (Graureiher

(Ardea cinerea), Rabenkrähe (Corcus corone)).

Die Feldlerche (Alauda arvensis, RL NRW 3S, RL D V) ist auf dem Flughafengelände die

dominierende Brutvogelart und wurde im Untersuchungsgebiet im Jahr 2014 mit 19 Brutpaa-

ren vorgefunden. Die Feldlerche ist offenbar an die bestehenden Verhältnisse am Flughafen

sehr gut angepasst. Dabei treten allerdings auf den terminalnahen Freiflächen zwischen dem

Vorfeld und der Rollbahn M keine Reviere auf, diese sind allesamt auf den Freiflächen zwi-

schen der Rollbahn M und der Start- und Landebahn Süd sowie auf den nördlich anschlie-

ßenden Freiflächen lokalisiert (2014 insg. 117 Brutpaare auf dem Flughafengelände). Auf

den Eingriffsflächen selbst wurden keine Brutreviere lokalisiert.

Eine Reihe anderer Vogelarten nutzt das Gebiet als Nahrungs- und Rastraum. Die Offen-

landflächen stellen trotz ihrer hohen Störungsfrequenz offenbar attraktive Rast- und Nah-

rungshabitate für verschiedene Arten dar. Die hohe Attraktivität für diese Arten besteht trotz

der hohen Störungsintensität in der weiträumigen Übersichtlichkeit der Offenlandflächen (frü-

he Erkennbarkeit potenzieller Fressfeinde) und dem räumlich konstanten, zeitweiligen Auftre-

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tens der Störreize, die vielen Arten eine weitgehende Habitation ermöglicht. Auf den stärker

gestörten Freiflächen um das Flughafenvorfeld im Süden treten dabei allerdings deutlich

weniger Gastvögel auf als auf den Freiflächen um die Start- und Landebahnen.

Der offene Lebensraum stellt ein sehr gut geeignetes Jagdhabitat dar. Turmfalken (Falco

tinnunculus) wurden im Untersuchungsgebiet jagend v. a. über den bereits gemähten Grün-

landflächen im Umfeld der Südbahn und der Querwindbahn beobachtet. Der häufige und

ungefährdete Turmfalke wurde mit bis zu fünf jagenden Individuen gezählt.

Der ebenfalls ungefährdete Mäusebussard (Buteo buteo) wurde im östlich angrenzenden

Düsseldorfer Stadtwald (Kalkumer Forst) als Brutvogel nachgewiesen. Er brütete dort erfolg-

reich mit mindestens zwei ausgeflogenen Jungvögeln und nutzte den gleichen Horst wie

bereits 2011. Im Offenland des Vorfeldes wurden bei den Begehungen mehrere nahrungssu-

chende Individuen beobachtet.

Der Graureiher (Ardea cinerea) ist ein ständiger Nahrungsgast auf dem offenen Flughafen-

gelände. Bis zu sechs nahrungssuchende Tiere wurden bei den Begehungen festgestellt,

auch im Umfeld der Südbahn. Sie erbeuten hier vorzugsweise Kleinsäuger in den optimal

geeigneten Grünländern. Auffallend ist die fehlende Scheu gegenüber den Flugzeugen, denn

sie wurden auch unmittelbar neben der Start- und Landebahn beobachtet. Auch der Graurei-

her ist keine gefährdete Art.

Bei Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Dohle (Corvus monedula), Rabenkrähe

(Corvus corone), Ringeltaube (Columba palumbus) und Star (Sturnus vulgaris) handelt es

sich um nicht planungsrelevante, häufig vorkommende euryöke Arten, die als Gastvögel vor

allem die Randbereiche des Flughafengeländes nutzen.

Tab. 2: Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten im Untersuchungsgebiet

Nr. Kürzel Art wissenschaftlicher Name Status RL NRW RL D

1 Do Dohle Corvus monedula BU/N * *

2 Fl Feldlerche Alauda arvensis B 3 S 3

3 Grr Graureiher Ardea cinerea N * *

4 Hr Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BU/N * *

5 Mb Mäusebussard Apus apus BU/N * *

6 Rk Rabenkrähe Corvus corone BU/N * *

7 Rt Ringeltaube Columba palumbus BU/N * *

8 S Star Sturnus vulgaris BU/N VS *

9 Tf Turmfalke Falco tinnunculus BU/N V S *

planungsrelevante Arten sind in fett gesetzt; nicht planungsrelevante Arten in Normalschrift

Rote-Liste Status: Status: 1 vom Aussterben bedroht B Brutvogel (Nest- bzw. Jungvogel) 2 stark gefährdet wB wahrscheinlicher Brutvogel im Gebiet 3 gefährdet BU Brutvogel der Umgebung (außerhalb FH) V zurückgehend, Art der Vorwarnliste N Nahrungsgast S von Naturschutzmaßnahmen abhängig G Gastvogel * nicht gefährdet – keine Angabe, nicht bewertet

D Deutschland (SÜDBECK et al. 2007); NRW Nordrhein-Westfalen, LANUV 2009 (SUDMANN et al. 2008)

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Die Attraktivität der Flughafenfreiflächen für die vorkommenden Arten besteht trotz der hohen

Störungsintensität in der weiträumigen Übersichtlichkeit der Offenlandflächen (frühe Erkenn-

barkeit potenzieller Fressfeinde) und des räumlich konstanten Auftretens der Störreize. Ins-

gesamt sind die Störwirkungen des Flughafenbetriebs – vor allem in den vorfeldnahen Berei-

chen – für viele Arten aber zu hoch, so dass im Umfeld der Eingriffsflächen insgesamt nur

eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt und -dichte festzustellen ist. Auf den Eingriffsflä-

chen selbst wurden gar keine Nachweise von Vogelvorkommen erbracht. Die avifaunisti-

sche Bedeutung der Eingriffsflächen ist damit gering.

Nördlich an das Flughafengelände angrenzend befindet sich das Hochwasserrückhaltebe-

cken (HRB) Kalkum. Innerhalb dieses HRB befinden sich Laichplätze der Kreuzkröte (Bufo

calamita). Zwischen dem Flughafenzaun und den Laichgebieten befinden sich der Kittelbach

sowie der Schwarzbachentlastungsgraben, die als natürliche Barriere lediglich von wenigen

Individuen passiert werden. Dies konnte insbesondere bei artenschutzrechtlichen Untersu-

chungen für die Photovoltaikanlage in diesem Bereich des Flughafengeländes nachgewiesen

werden (FROELICH & SPORBECK 2011b). Dort wurde nur etwa 1 Tier/ha Fläche nachgewiesen,

wobei es sich ausnahmslos um kleine Jungtiere handelte. In größerer Entfernung ist eine

immer geringere Dichte an Individuen pro Fläche zu erwarten. Zudem wirken die beiden

Start- und Landebahnen als zusätzliche Barrieren (vgl. STADT DÜSSELDORF 2014).

Aufgrund der Entfernung von deutlich über 1 km zu den Reproduktionsgewässern der Kreuz-

kröte, die nördlich außerhalb des Flughafengeländes liegen, mit den dazwischen liegenden

beiden Start- und Landebahnen sowie der Hauptrollbahn M ist eine Nutzung der terminalna-

hen Eingriffsflächen als Landlebensraum oder Nahrungshabitat unwahrscheinlich.

Bei Detektoruntersuchungen im Jahr 2011 konnten ausschließlich mehrere (bis ca. 15 Ind.)

Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistellus) nachgewiesen werden. Alle Tiere jagten entlang

des westlichen Außenzaunes (parallel zur B 8) des Flughafengeländes bzw. entlang eines

schmalen Weges in einem Langgrasbestand westlich der S-/L-Bahn 15/33 am nördlichen

Rand des Untersuchungsgebiets. Aus Flughafengebäuden ausfliegende Tiere konnten nicht

beobachtet werden; ausgeschlossen werden kann aber nicht, dass einzelne Tiere temporär

das Quartierangebot an oder in Hallen nutzen. Der überwiegende Teil der beobachteten Indi-

viduen dürfte aber von außerhalb des Flughafengeländes gelegenen Quartieren eingeflogen

sein, um die vorhandenen Saumstrukturen zur Jagd zu nutzen.

Die Zwergfledermaus ist eine ausgesprochene "Spaltenfledermaus", die häufig kleine Ritzen

und Spalten in und an Häusern und Gebäuden bezieht. So finden sich Quartiere der Art zum

Beispiel unter Flachdächern, in Rollladenkästen, hinter Hausverkleidungen und in Zwischen-

decken. Sie lebt in den Quartieren i. d. R. versteckt, so dass die Quartiere häufig unentdeckt

bleiben. Den Winter verbringen Zwergfledermäuse ebenfalls in Verstecken in Häusern. Die

Flexibilität bei der Wahl der Jagdgebiete, das große nutzbare Nahrungsspektrum und die

Anpassungsfähigkeit bei der Quartierwahl machen die Zwergfledermaus zu einer ökologisch

sehr konkurrenzfähigen und erfolgreichen Art. Die im Rahmen des Vorhabens zum Abriss

anstehenden Gebäude wurden 2013 bzw. 2014 auf Fledermausquartiere untersucht, dabei

wurden keine Quartiere festgestellt.

Hinweise auf mögliche Vorkommen in NRW als planungsrelevant eingestufter Arten anderer

Artengruppen liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor und sind aufgrund der Lebens-

raumstrukturen auch nicht zu erwarten.

Bewertung

Aufgrund der hohen Störwirkungen der terminalnahen Grünlandflächen des Flughafengelän-

des können diese Flächen nur wenigen Arten als Brut- und Nahrungshabitat dienen. Mit 11

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im Untersuchungsgebiet PFV Kapazitätserweiterung nachgewiesenen Vogelarten ist die Ar-

tenvielfalt in Bezug zur Flächengröße gering, nur eine Art tritt als Brutvogel auf.

Die Feldlerche als einziger im Untersuchungsgebiet nachgewiesener Brutvogel findet im ex-

tensiv genutzten und im Vergleich zu landwirtschaftlichen Nutzflächen spät gemähten Grün-

land auf dem Flughafengelände optimale Habitatbedingungen vor und kann ihre Erstbrut

ohne Störungen durch menschliche Nutzungen erfolgreich vollenden. Die Siedlungsdichte ist

auf den terminalnahen Flächen allerdings deutlich geringer als auf den übrigen Freiflächen

des Flughafens. Von den Eingriffsflächen selbst liegt kein Brutnachweis der Art vor.

Für Greifvögel und andere Vogelarten besitzt der Flughafen darüber hinaus eine nicht uner-

hebliche Bedeutung als Nahrungshabitat. Insgesamt kann aber festgestellt werden, dass auf

den terminalnahen Freiflächen aufgrund ihrer stark gestörten Lage und der starken Nutzung

der angrenzenden Flugbetriebsflächen (Vorfeldbereich) mit entsprechend hohen Störwirkun-

gen deutlich weniger Vögel registriert wurden als auf den entfernten Freiflächen im Nordwes-

ten. Der Untersuchungsbereich weist daher nur eine geringe Bedeutung für die Avifauna auf.

Für andere Artengruppen mit Ausnahme der Wirbellosen ist das Untersuchungsgebiet unbe-

deutend.

Somit kommt den vorfeldnahen Eingriffsflächen und damit auch dem Untersuchungsgebiet

im Verhältnis zu den umliegenden Bereichen des Flughafens insgesamt eine untergeordne-

te Bedeutung für die Fauna zu.

3.5. Bestandsaufnahme und -bewertung Boden

Große Teile des südlichen Flughafengeländes sind überbaut oder versiegelt. In den nicht

versiegelten Bereichen des Untersuchungsgebiets sind gemäß Bodenkarte NRW in unbeein-

flussten Bereichen Parabraunerden und Braunerden, z. T. Podsol-Braunerden, stellenwei-

se auch Gleye und Braunerde-Gleye aus stark sandigen Hochflutlehmen oder aus Flugsan-

den vorzufinden. Zum Teil sind die Böden als schutzwürdige Böden aufgrund ihrer natürli-

chen Bodenfruchtbarkeit eingestuft. Die Ausweisung der Schutzwürdigkeit erfolgt in den drei

Stufen schutzwürdig, sehr schutzwürdig, besonders schutzwürdig. Die Schutzwürdigkeit der

hier vorkommenden Böden ist der untersten Kategorie (Stufe 1 – schutzwürdig) zuzuordnen.

Aufgrund der Lage innerhalb des Flughafengeländes ist aber davon auszugehen, dass sich

durch frühere bauliche Maßnahmen zur Herstellung des Planums, Anlage der Flugbetriebs-

flächen, Untergrundbefestigungen, Einrichtungen der Entwässerungssysteme und Versor-

gungsleitungen usw. erhebliche Bodenveränderungen vorgenommen wurden und sich somit

keine natürlich gewachsenen Böden, sondern nur anthropogen überformte Böden im Vorha-

bensbereich befinden.

Im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Planungsvorhaben zum Bau von Feuerwehr-

Rettungswegen auf dem Flughafengelände, welches große Bereich der Flughafenfreiflächen

umfasst, wurden folgende bodenkundliche Untersuchungen (INGENIEUR CONSULT GEOTECH-

NIK ICG, 2012a-c) durchgeführt.

Baugrunduntersuchung – Geotechnischer Bericht

Ergänzende Baugrund- und Altlastenuntersuchung

Chemische Untersuchung des Oberbodens und des unterlagernden Bodens

Gemäß Geotechnischem Bericht (ICG 2012a) lässt sich die vorliegende Baugrundsituation

auf der Grundlage verschiedenen Aufschlüsse in Form von Sondierprofilen und Rammkern-

diagrammen wie folgt beschreiben:

Page 22: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 20/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Unter der mit Grassoden bedeckten Geländeoberfläche wurde zwischen den Flugbetriebsflä-

chen fast durchgehend eine künstlich aufgebrachte Oberbodenschicht in einer Dicke von

etwa 0,1 bis 0,5 m aufgeschlossen. Der Oberboden besteht generell aus feinsandigen bis

stark feinsandigen, meist humosen Schluffen, die teils auch schwach kiesig sind. Zum Teil

enthalten die aufgefüllten Schluffe geringe Anteile von Fremdbestandteilen aus Hochofen-

schlacke, Ziegelbruch, Kohleresten und Schotter. Die Schluffe besitzen nach der Bodenan-

sprache meist eine steife Konsistenz. Nur bereichsweise liegt der Oberboden in einer wei-

chen Zustandsform vor. Untergeordnet besteht der Oberboden aus aufgefüllten, meist

schwach humosen, teils schwach kiesigen Fein- bis Mittelsanden, die locker gelagert sind.

Unter der künstlich aufgebrachten Oberbodenschicht folgen entweder die vorstehend be-

schriebenen Hochflutablagerungen des Rheins oder aber weitere aufgefüllte Böden. Bei den

Auffüllungen handelt es sich um sandige, teils schwach tonige und teils schwach kiesige

Schluffe sowie untergeordnet um teils schluffige, teils kiesige Sande und sandige Kiese.

Diese aufgefüllten Böden enthalten zum Teil meist sehr schwache bis mäßige Anteile von

anthropogenen Beimengungen aus Bauschutt, Ziegelbruch, Betonresten, Hochofenschlacke,

Schlacke, Plastik-, Schwarzdecken- und Wurzelresten. Darüber hinaus wurden lokal kon-

zentriert abgelagerte Schichten aus Kalksteinschotter, Hochofenschlacke und sandigem

Bauschutt in Dicken von mehreren Dezimetern angetroffen.

Die im Zusammenhang mit den geplanten Feuerwehr-Rettungswegen auf dem Flughafenge-

lände 2012 durchgeführten Bodenuntersuchungen (ICG 2012a-c) zeigten an allen Untersu-

chungspunkten künstliche Auffüllungen zwischen 0,4 und 1,0 m Mächtigkeit. Es ist daher

davon auszugehen, dass auch im Untersuchungsgebiet des hier zu beurteilenden Vorhabens

keine natürlich gewachsenen Böden mehr vorliegen.

Altlasten-/Verdachtsflächen

Über die Altlastensituation auf dem Flughafengelände erteilte die Untere Wasser- und Ab-

fallwirtschaftsbehörde des Umweltamtes der Stadt Düsseldorf Auskunft. Zudem wurde die

Altlastensituation auf den Flughafengelände, insbesondere im Bereich der Flugbetriebsflä-

chen, durch eine Nutzungsrecherche und Erstbewertung durch das Ingenieurbüro DR. TILL-

MANNS & PARTNER GMBH ermittelt.

Im Rahmen von Baugrunduntersuchungen für das Bauvorhaben zur Anlage von Feuerwehr-

und Rettungswegen (ICG 2012a-c) wurde darüber hinaus bei Durchführung der Aufschluss-

arbeiten besonders auf das Vorhandensein möglicher umweltrelevanter Belastungen des

Untergrundes geachtet. Die organoleptische Beurteilung der den Auffüllungen entnommenen

Bodenproben hat ergeben, dass diese zum Teil meist sehr schwache bis mäßige Beimen-

gungen von Bauschutt, Ziegelbruch, Hochofenschlacke, Beton-, Schwarzdeckenresten etc.

enthalten. Darüber hinaus wurden lokal konzentriert abgelagerte Schichten aus Schotter,

Hochofenschlacke und sandigem Bauschutt in Stärken von mehreren Dezimetern angetrof-

fen. Bei einer Rammkernsondierung nördlich der Start- und Landebahn Nord (außerhalb des

Untersuchungsgebiets) wurde eine hausmüllartige Ablagerung mit teils aromatischem Ge-

ruch aufgeschlossen. Ansonsten zeigten sich bei den Untersuchungen auf den Freiflächen

des Flughafens keine Auffälligkeiten.

Das gesamte Flughafengelände ist im Altlastenkataster der Stadt Düsseldorf unter der

Nummer 6595 als Altstandort geführt. Dieser ist verzeichnet als ehemaliger Truppenübungs-

platz und Luftschiffhafen, ab ca. 1952 Verkehrsflughafen, Betankungsanlage, Betriebsstoff-

lager. Weiterhin ist ein Hinweis auf eine PFT-Verunreinigung enthalten. Hierzu wurden be-

reits zahlreiche Untersuchungskampagnen und Gutachten durchgeführt.

Page 23: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 21/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Die ehemals im Altlastenkataster geführte Verdachtsfläche Nr. 141 (Altablagerung), die

nördlich des Luftfrachtzentrums etwa im Bereich zwischen dem Hauptvorfeld und der

Rollbahn M verortet war, erstreckte sich teilweise über die Eingriffsfläche 3 des geplanten

Vorhabens zur Kapazitätserweiterung. Da es sich nicht um eine flächige Verfüllung, sondern

nur um Umlagerungen und geringmächtige Geländenivellierungen in Verbindung mit dem

Bau der Startbahn handelte und nur geringe Anteile an Bauschutt vorgefunden wurden,

wurde die Fläche aus dem Kataster der Altstandorte und Altablagerungen gestrichen.

Bewertung

Insgesamt liegen durch die anthropogenen Überformungen und die Bodenbelastungen ge-

ringe Wertigkeiten bezüglich der Bedeutung der natürlichen Bodenfunktionen vor. Es ist von

einer Vorbelastung der natürlichen Bodenfunktionen aufgrund von Schadstoffeinträgen durch

den Flughafenbetrieb auszugehen.

3.6. Bestandsaufnahme und -bewertung Wasser

Oberflächengewässer

Im Untersuchungsgebiet bzw. auf dem Flughafengelände sind keine natürlichen Oberflä-

chengewässer vorhanden. Östlich und nördlich des Flughafens verläuft der Schwarzbach.

Der Kittelbach von Süden kommend durchfließt unterirdisch und verrohrt die Flugbetriebsflä-

chen in Richtung Norden.

Der Schwarzbach fließt aus dem Stadtgebiet kommend an der östlichen Stadtgrenze südlich

der Kalkumer Schloßallee (L 422) in einem Bogen um das nördliche Flughafengelände durch

den Kalkumer Wald. Er quert die Bahntrasse (Durchlass) nördlich des Flughafengeländes,

fließt weiter durch landwirtschaftliche Flächen bis zur Zeppenheimer Straße (L 139). Nach

Verlassen des Waldes Richtung Norden verläuft das Gewässer renaturiert durch Ackerland.

Der Schwarzbach ist als ein anthropogen beeinflusstes Fließgewässer zu bezeichnen. Be-

gradigungen und Ufer- und Sohlverbau haben den natürlichen und naturnahen Charakter

des Gewässers beeinflusst. Aufgrund von Störfaktoren und der schlechten Entwicklungsbe-

dingungen durch Wanderbarrieren, durch das Fehlen von auentypischer Ufervegetation und

durch naturferne Nutzungen im Gewässerumfeld ergeben sich Beeinträchtigungen, die die

Bedeutung des Schwarzbaches einschränken.

Der Kittelbach, ebenfalls aus dem Stadtgebiet kommend, fließt zum Flughafenbereich öst-

lich der Helgolandstraße. Ab dem Durchlass Flughafen ist der Kittelbach ein stark anthropo-

gen überformter Bachunterlauf. Auf einer Strecke von ca. 1,5 km wird der Kittelbach verrohrt

geführt und fließt unterirdisch im Bereich der Start-/Lande- und Rollbahnen des Flughafens.

Danach fließt er zunächst parallel zum Nordrand des Flughafengeländes und schließlich

durch landwirtschaftliches Gebiet. Der Kittelbach dient den Einleitungen der Entwässerung

des Flughafengeländes als Vorfluter.

Der Kittelbach ist ein stark beeinträchtigtes Gewässer, dessen Dynamik durch verschiedene

Ausbau- und Regulierungsmaßnahmen stark gestört ist. Durch den langen Durchlass unter-

halb des Flughafens wird der Gewässerzusammenhang extrem beeinträchtigt. Die Verroh-

rung unterbricht den Gewässerverlauf und stellt eine erhebliche Wanderbarriere dar. An den

nicht befestigten Stellen sind die Ufer- und Sohlstrukturen monoton, naturnahe Verhältnisse

sind an keiner Stelle zu beobachten. Standortgerechte Ufergehölze fehlen durchgehend. Die

Auen sind durch angrenzende, intensive Nutzung (Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie

Landwirtschaft) weitgehend belegt. Die Strömungsgeschwindigkeit weist keine Varianz auf

und ist gleichbleibend.

Page 24: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 22/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Grundwasser

Im Ergebnisbericht Rheingraben-Nord (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LAND-

WIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN – MUNLV NRW,

2004) zur Bestandsaufnahme im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in

NRW ist im Bereich des Untersuchungsgebietes (und weit darüber hinaus) der Grundwas-

serkörper DE-GB-27-10 "Niederung des Rheins" ausgewiesen. Es handelt sich um einen

quartären Porengrundwasserleiter aus Kiesen und Sanden mit hoher Wasserdurchlässigkeit

und ergiebigen bis sehr ergiebigen Grundwasservorkommen.

Die Grundwasserfließrichtung ist generell nach Westen zum Rhein hin ausgerichtet. Die

Grundwasserfließgeschwindigkeit beträgt 1 - 3 m / Tag. Durch die günstigen Versickerungs-

bedingungen ist die mittlere Grundwasserneubildungsrate mit ca. 7 l / s / km2 hoch, der

Grundwasserkörper ist sehr ergiebig und hat eine hohe wasserwirtschaftliche Bedeutung.

Trinkwassergewinnung erfolgt aus dem Grundwasser und aus dem Uferfiltrat des Rheins.

Laut Ergebnisbericht Rheingraben-Nord (MUNLV 2004) findet keine Übernutzung des

Grundwassers statt (keine signifikante Belastung des mengenmäßigen Zustands).

Der Grundwasserspiegel bleibt auch im Rahmen jahreszeitlich bedingter und großzyklischer

Schwankungen der Grundwasserflurabstände deutlich unter der Geländeoberfläche. Bei

Grundwasserflurabständen von 3 - 6 m ist das Grundwasser wegen der Überdeckung mit

Lockermaterial leicht zugänglich. Aufgrund dieser relativ mächtigen, gut wasserdurchlässigen

Auflage besteht für die Vegetation aber kein unmittelbarer Grundwassereinfluss.

Wegen des Fehlens bindiger Deckschichten ist das Grundwasser trotz der relativ großen

Grundwasserflurabstände empfindlich gegenüber Schadstoffeinträgen. Der großflächig aus-

gewiesene Grundwasserkörper DE-GB-27-10 (221,5 km2) wird im Ergebnisbericht Rheingra-

ben-Nord (MUNLV 2004) aufgrund von Schadstoff-Fahnen, welche auf Altlasten bzw. Alt-

standorte zurückzuführen sind, als belastet dargestellt.

Die unversiegelten Flächen des Vorhabensbereichs stehen derzeit für eine Versickerung des

Niederschlagswassers zur Verfügung und haben somit eine Bedeutung für die Grundwas-

serneubildung.

Teilflächen des nördlichen Untersuchungsgebietes liegen innerhalb des Wasserschutzge-

biets (WSG) Zone IIIB des Wasserwerks "Am Staad" der Stadtwerke Düsseldorf AG.

Bewertung

Insgesamt kommt dem Schutzgut Wasser aufgrund der Wertigkeiten für das Grundwasser

und der Grundwasserneubildung sowie aufgrund der teilweisen Lage im WSG Zone IIIB eine

mittlere bis hohe Bedeutung zu.

3.7. Bestandsaufnahme und -bewertung Klima und Luft

Der südliche Teil des Flughafengeländes weist einen hohen Versiegelungsgrad (Vorfelder,

Zufahrten, Parkplätze) sowie eine dichte Bebauung (Terminals und andere Flughafenbe-

triebsgebäude) auf und ist aus lufthygienischer und klimaökologischer Sicht als Belastungs-

raum einzustufen. Demgegenüber sind die großflächigen Wiesenbereiche zwischen den

Start-, Lande- und Rollbahnen Kaltluftentstehungsflächen, die als klimaökologischer und

lufthygienischer Ausgleichsraum wirken.

Luftschadstoffemissionen und dadurch verursachte Immissionen werden am Flughafen Düs-

seldorf regelmäßig gemessen, berechnet und kontrolliert. Als maßgebliche Luftschadstoff-

Page 25: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 23/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

komponenten werden Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC),

Schwefeldioxid (SO2), Benzol (C6H6), Benzo(a)pyren (BaP) und Feinstaub (PM10, PM2,5) be-

trachtet. Relevante Emissionsquellen sind der Flugverkehr (Starts und Landungen), der Roll-

verkehr der Flugzeuge am Boden, der luftseitige Kfz-Verkehr inkl. FTKW und die Servicege-

räte auf den Vorfeldern, der landseitige Kfz-Verkehr durch Beschäftigte, Passagiere, Besu-

cher, Frachttransport, Durchgangsverkehr auf Autobahnen und städtischen Straßen, Anliefe-

rung (z. B. TKW) sowie die Heizanlagen und die Betankungsvorgänge. Das Untersuchungs-

gebiet ist dementsprechend durch Schadstoffimmissionen vorbelastet. Die kontinuierlichen

Messungen zur Kontrolle der Luftschadstoffe am Flughafen Düsseldorf und die nächstgele-

genen Messstellen des LANUV zeigen jedoch, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV und

die Immissionsrichtwerte der TA Luft für sämtliche Komponenten eingehalten werden.

Bewertung

Insgesamt kommt dem Untersuchungsgebiet aufgrund der Vorbelastungen durch Luftschad-

stoffemissionen bei gleichzeitiger Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet eine mittlere Be-

deutung zu.

3.8. Bestandsaufnahme und -bewertung Landschaft

Das Untersuchungsgebiet umfasst größtenteils die flugbetriebsbedingten Freiflächen des

Flughafengeländes sowie angrenzende, ebenfalls mit der Flughafennutzung in Verbindung

stehende Nutzungsstrukturen.

Das Landschaftsbild des nördlichen Untersuchungsgebiets ist geprägt durch offene Grün-

landflächen zwischen der Start-/Landebahn Süd und der Hauptrollbahn M. Südlich schließen

sich an diese ausgedehnten Wiesenflächen die zum größten Teil vollständig versiegelten

Rollbahnen und Vorfeldflächen des Flughafens an. Im zentralen südlichen Bereich befinden

sich die den Raum stark prägenden, großflächigen Hochbauten des Flughafenterminals.

Weiter südwestlich schließen sich die Gebäude der ehemaligen Flughafenverwaltung und

Werkstattgebäude an. Ganz im Süden gehören – außerhalb des umzäunten Flughafenge-

ländes – teilweise noch Flächen der neu entstandenen Airport City als Dienstleistungszent-

rum mit modernen und ebenfalls raumprägenden Hochbauten zum Untersuchungsgebiet.

Weiterhin befinden sich in diesem Bereich großflächige Flughafenparkplätze. Einzelne klei-

nere Grünflächen gliedern diesen Bereich.

Im Westen des Flughafens befinden sich die Querwindbahn und das General Aviation Ter-

minal (GAT) mit Flugzeughallen, Werkstätten und weiteren Betriebseinrichtungen. Beider-

seits der Querwindbahn befinden sich ebenfalls intensiv gepflegte Rasenflächen (z. T. Ra-

sengittersteinflächen), die aber zum Teil zum bereits planfestgestellten Erweiterungsbereich

des Vorfeldes West gehören und in absehbarer Zeit ebenfalls zum großen Teil versiegelt

sein werden.

Ganz im Westen befinden sich Nebenanlagen und Betriebssportanlagen des Flughafens.

Hier finden sich vereinzelte Gehölzstrukturen.

An den Flughafenzaun schließen sich Straßenböschungen der B 8 (im Westen) bzw. der

A 44 (im Südwesten) an, die von dichten Gehölzen bestanden sind.

Ganz im Osten des Untersuchungsgebiets schließen sich an die Vorfeldflächen innerhalb

des Flughafengeländes die Halle 10 sowie der Hubschrauberlandeplatz an. Außerhalb des

Flughafengeländes befinden sich die Gebäude des Fernbahnhofs mit der Sky Train-Station.

Page 26: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 24/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Insgesamt sind ca. 70 % des Untersuchungsgebiets überbaut oder versiegelt. Bei den unver-

siegelten Freiflächen handelt es sich zum allergrößten Teil um Betriebsflächen des Flugha-

fens.

Die Vorfeldflächen und Flughafengebäude sowie auch die südwestlich angrenzenden Ge-

werbe- und Parkplatzflächen des Untersuchungsgebiets sind vollständig anthropogen über-

prägt und besitzen keine landschaftlichen Qualitäten und weisen auch keine besonderen

Eignungen für Erholungsnutzungen auf. Vielmehr sind die Flughafenanlagen mit ihren raum-

dominierenden Gebäuden und dem hohen Versiegelungsanteil landschaftlich als Vorbelas-

tung anzusehen.

Das Flughafengelände ist nicht Bestandteil des frei zugänglichen Landschaftsraumes und

erfüllt keine Funktionen im Hinblick auf Freiraumnutzungen und die landschaftsgebundene

Erholung.

Eine kartografische Darstellung des Landschaftsbildbestandes erübrigt sich aus diesem

Grund.

Bewertung

Insgesamt ist die Bedeutung des Landschaftsbildes im Untersuchungsgebiet aufgrund der

vorhandenen Flugbetriebsanlagen und südlichen Gebäude als gering zu bewerten. Bezie-

hungen zum Freiraum bestehen nicht.

Page 27: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 25/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

4. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

4.1. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen

Nach § 13 BNatSchG ("Allgemeiner Grundsatz") sind erhebliche Beeinträchtigungen von

Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchti-

gungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist,

durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.

Gemäß § 15 (1) BNatSchG sind Beeinträchtigungen vermeidbar, wenn zumutbare Alternati-

ven am gleichen Standort, die ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und

Landschaft verbunden sind, vorliegen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind zu begrün-

den.

Ein anderer Ort als das bestehende Flughafengelände kommt für die Errichtung von zusätzli-

chen Vorfeldpositionen bzw. für betriebliche Änderungen jedoch nicht in Betracht. Zur Schaf-

fung der für die Kapazitätserweiterung erforderlichen Anzahl zusätzlicher Abstellpositionen

sind auch keine anderen Standorte auf dem Flughafengelände, die mit geringeren Eingriffen

in Natur und Landschaft verbunden wären, erkennbar. Die baulichen Anpassungen im Be-

reich der bestehenden Vorfelder und Rollgassen zur Schaffung von Durchrollmöglichkeiten

zur Parallelrollbahn M sind unter Gesichtspunkten eines ungestörten Betriebsablaufs eben-

falls unvermeidbar.

Für das Vorhaben wird eine bereits erheblich vorbelastete Fläche im Bereich des bestehen-

den Flughafengeländes gewählt. Die Flächenbeanspruchung ist auf das für die Kapazitäts-

erweiterung erforderliche Mindestmaß beschränkt.

Zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft werden darüber hinaus folgende

Maßnahmen berücksichtigt:

Bauzeitliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen

Anlage der Baustelleneinrichtungsflächen und Zwischenlagerflächen auf bereits versiegel-

ten Bereichen des Flughafengeländes,

Nutzung der vorhandenen Wegebeziehungen als Baustraßen,

Baufeldfreimachung außerhalb der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeiten der im Umfeld der Ein-

griffsflächen vorkommenden Feldlerche, d. h. im Zeitraum September bis Februar.

Betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen

Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser durch die Entwässerung der

geplanten Vorfeldflächen nach den geltenden Richtlinien.

Die übrigen durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen durch den Verlust bislang

unversiegelter Flächen sind unvermeidbar.

4.2. Verbleibende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben kommt es zu erheblichen Beeinträchtigun-

gen von Natur und Landschaft, die zur Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß §§ 14 und

15 BNatSchG bzw. §§ 4 und 5 LG NRW ermittelt und kompensiert werden müssen. Die Do-

kumentation dieser Inhalte erfolgt gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG bzw. § 6 Abs. 2 LG NW im

Landschaftspflegerischen Begleitplan.

Page 28: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 26/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Nach § 14 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder

Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Ver-

bindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-

turhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Eingriffsrelevante Tatbestände sind daher im vorliegenden Fall die mit der geplanten Kapazi-

tätserweiterung verbundenen baulichen Maßnahmen und Flächeninanspruchnahmen mit der

Schaffung von zusätzlichen Abstellpositionen und der Erweiterung der Rollbahnen innerhalb

des Flugbetriebsgeländes.

Die durch das Vorhaben der Kapazitätserweiterung verursachte Steigerung des Luftverkehrs

mit einer Erhöhung der Anzahl der Roll- und Flugbewegungen und die damit verbundenen

Umweltauswirkungen stellen dagegen keinen Eingriffssachverhalt im Sinne dieses Gesetzes

dar und sind daher nicht Gegenstand der nachfolgenden Betrachtungen.

Die für die Eingriffsregelung relevanten Beeinträchtigungen der Habitatfunktion speisen sich

im Wesentlichen aus den ermittelten artenschutzrechtlich relevanten Sachverhalten, d. h. der

Prüfung der Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs.1

BNatSchG (siehe Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag).

4.2.1. Eingriffsbewertung

Gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LA-

NUV 2008) wird für die Bewertung der hier betroffenen Grünlandflächen ein Kennartenprinzip

verwendet, das auf dem Vorhandensein von Wiesenkennarten und Magerkeitszeigern ba-

siert. Das Vorhandensein von zwei Kennarten ergibt einen Wert von 4 Biotopwertpunkten.

Das Vorhandensein von Magerkeitszeigern kann zu einem höheren Wert führen. Um die

Arten zu erfassen, wurden Vegetationsaufnahmen nach BRAUN-BLANQUET durchgeführt (sie-

he Kap. 3.4.3).

4.2.2. Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkungen

Baubedingte Wirkungen

Baubedingte Wirkungen eines Vorhabens sind unmittelbar mit dem Vorgang des Bauens

oder Erstellens neuer Anlagen verbunden und meist nur von temporärer Dauer. Nach Been-

digung des Bauvorhabens können sie in der Regel wieder behoben werden.

Alle baulichen Tätigkeiten im Bereich finden bei laufendem Flughafenbetrieb statt. Es wird

nach derzeitigem Planungsstand davon ausgegangen, dass für das Vorhaben temporär be-

nötige Flächen nur im Bereich bereits vorhandener versiegelter Betriebsflächen liegen. Tem-

poräre Baustellenzufahrten müssen voraussichtlich nicht angelegt werden. Somit werden

außerhalb vorhandener versiegelter Verkehrs- und Betriebsflächen baubedingt keine zusätz-

lichen Flächen beansprucht.

Die baubedingten Projektwirkungen beziehen sich im Wesentlichen auf

den Abriss vorhandener Gebäude/Hallen,

die Erweiterung von Vorfeldflächen und Rollbahnen.

Die Errichtung von Baustraßen ist nicht erforderlich. Für die Baustelleneinrichtung werden

jeweils bereits versiegelte Flächen genutzt, so dass es baubedingt nicht zu relevanten tem-

porären Beanspruchungen von zusätzlichen Flächen kommt.

Page 29: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 27/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Mögliche temporäre Wirkungen der baulichen Maßnahmen sind:

Schallimmissionen durch Baustellenbetrieb,

Abgas- und Staubbelastung durch Baustellenbetrieb,

Erschütterungen im Bereich der Baustellen,

Eintrag von Schadstoffen durch Baumaschinen in Wasser und Boden.

Aufgrund des Umfangs und der Reichweite der baubedingten Wirkungen sowie der Lage der

Bauflächen im Bereich der Vorfelder auf dem Flughafengelände mit entsprechenden Vorbe-

lastungen ergeben sich baubedingt jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf angrenzende

Biotope und Lebensräume.

Anlagebedingte Wirkungen

Unter den anlagebedingten Wirkungen versteht man Wirkungen, die mit zu errichtenden An-

lagen bzw. Flächenversiegelungen direkt verbunden sind und dauerhaft bestehen bleiben.

Die anlagebedingten Wirkungen entstehen durch flächenhafte Inanspruchnahme bzw. Ver-

siegelung von bisher biotisch aktiver Fläche.

Die Vorhabensflächen umfassen insgesamt 187.000 m², hinzu kommen 1.000 m² für das neu

zu errichtende Regenrückhaltebecken nördlich von Halle 1. Von den Eingriffsflächen sind

bereits ca. 49.410 m² versiegelt und 18.710 m² teilversiegelt (Rasengittersteine). Die übrigen

ca. 118.880 m² bestehen ausschließlich aus artenarmem und mäßig artenreichem Grünland

(EA0). Andere Biotoptypen sind von dem Eingriff nicht betroffen. Die Grünlandflächen wer-

den zur Realisierung des Vorhabens dauerhaft beansprucht und versiegelt. Die vorhabens-

bedingte Flächenversiegelung ist unter Anwendung der Eingriffsregelung, die in den §§ 14 -

19 BNatSchG und als landesrechtliche Bestimmung in den §§ 4 - 6 LG NRW verankert ist,

durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (siehe Kap. 5.2).

Die anlagebedingten Projektwirkungen resultieren aus der Erweiterung von Vorfeldflächen

und Rollbahnen sowie aus den technischen Nebeneinrichtungen (z. B. Entwässerung, Be-

leuchtung, Beschilderung). Anlagenbedingte Projektwirkungen entstehen durch

Überbauung / Flächenbeanspruchung,

Bodenabtrag- und -einbau,

Anfall von Überschussmassen,

Ggf. Grundwasserabsenkung, -stau, -haltung,

Anbindung der Oberflächenentwässerung der neuen Vorfeldflächen an die vorhandenen

Abwasseranlagen,

Optische Wirkungen,

Inanspruchnahme von Schutzgut-, Funktionsbereichen (u. a. Lokalklima, Tierlebensräu-

me, Landschaftsbild, Schutzgebiete).

Betriebsbedingte Wirkungen

Betriebsbedingte Wirkungen beziehen sich auf mit dem Vorhaben verbundene zusätzliche

Roll- und Flugbewegungen durch den künftigen Flughafenbetrieb. Hier sind Auswirkungen

durch zusätzlichen Flug- und Bodenlärm, Immissionen von Licht und Luftschadstoffen sowie

die Flächenentwässerung zu nennen, die aber keine wesentlichen Biotopveränderungen

nach sich ziehen und nach den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie auch die Leis-

tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nicht erheblich beeinträchtigen und daher

nicht eingriffsrelevant im Sinne des § 14 BNatSchG sind.

Page 30: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 28/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

4.2.3. Darstellung und Bewertung der Eingriffe

Tiere und Pflanzen

Insgesamt werden für die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Kapazitätserweiterung

stehenden Baumaßnahmen ca. 137.590 m² (13,8 ha) und für die Wasserbehandlungsanlage

(1.000 m² = 0,1 ha), zusammen also 13,9 ha unversiegelte bzw. teilversiegelte Flächen dau-

erhaft beansprucht. Hinzu kommt 0,14 ha Flächeninanspruchnahme für das nachrichtlich auf-

genommene Vorhaben der Verlegung der Halle 10.

Der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft besteht darin, dass Ve-

getationsflächen im Umfang von insgesamt ca. 138.590 m² dauerhaft (anlagenbedingt) be-

ansprucht werden und der Anteil bebauter/versiegelter Flächen im Plangebiet entsprechend

vergrößert wird. Baubedingt ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf angrenzende

Biotope und Lebensräume. Die übrigen in Kap. 4.2.2 genannten bau-, anlagen- und be-

triebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens stellen keine Eingriffssachverhalte dar.

Von dem Vorhaben betroffen sind Biotoptypen geringer und mittlerer ökologischer Wertigkeit

(EA0 stf: mäßig artenreiche Mähwiese, Biotopwert 3 bzw. 4 (je nach Ausprägung), EA3:

Neueinsaat, Biotopwert 3; im Osten (Eingriffsfläche 1) EA0 sta3: nährstoffarme Mähwiese,

Biotopwert 5).

Aufgrund der erheblichen Vorbelastungen und Störwirkungen durch den Flugbetrieb werden

die angegebenen Biotopwerte gemäß Numerischer Bewertung von Biotoptypen für die Ein-

griffsregelung (LANUV 2008) auf dem Flughafengelände um eine halbe Wertstufe abgewer-

tet (Beeinträchtigung der Habitatfunktion, s. u.) (Biotopwerte 2,5 bzw. 3,5 und 4,5; siehe

Tab. 3 in Kap. 5.2).

Gehölze werden vorhabensbedingt nicht beseitigt. Lediglich im Bereich der abzubrechenden

Gebäude der ehemaligen Flughafenverwaltung befinden sich einige kleine Grünlandflächen

mit vereinzelten angepflanzten Ziergehölzen, die jedoch in der Bestandskarte im Maßstab 1 :

2.500 nicht gesondert erfasst wurden. Für den Natur- und Landschaftshaushalt sind diese

Ziergehölze ohne wesentliche Bedeutung und werden daher in der Eingriffsbilanzierung nicht

berücksichtigt.

Nutzungsbedingt weisen die Eingriffsflächen auch kein nennenswertes ökologisches Ent-

wicklungspotenzial auf, da die Neuinanspruchnahme von Flächen direkt an bestehende ver-

siegelte/bebaute Flächen anschließt und isolierte Vegetationsbereiche betrifft.

Bei den beanspruchten Vegetations-/Biotopstrukturen (Mähwiesen) handelt es sich um anth-

ropogen geprägte Biotope, die aufgrund ihrer Lage im Betriebsbereich des Flughafens star-

ken Beeinträchtigungen und Störwirkungen unterliegen. Hinsichtlich ihrer Lebensraumfunkti-

on sind sie nur von untergeordneter Bedeutung. Dies wird dadurch belegt, dass sich das

Untersuchungsgebiet mit nur 9 nachgewiesenen Vogelarten als avifaunistisch sehr artenarm

darstellt. Es befinden sich darunter jedoch mehrere gefährdete und geschützte Arten, die

sich den speziellen Lebensraumbedingungen und Störwirkungen am Flughafen angepasst

haben.

Einziger Brutvogel im Untersuchungsgebiet ist die Feldlerche, die auf dem Flughafengelän-

de allerdings in großer Anzahl vorkommt. Von den Eingriffsflächen selbst liegen jedoch keine

Brutnachweise vor. Brutvorkommen der Art finden sich ausschließlich nördlich der Roll-

bahn M.

Als Gastvögel wurden auf den Eingriffsflächen Graureiher, Hausrotschwanz, Ringeltaube und

Star registriert, weiterhin kommen Mäusebussard, Turmfalke, Dohle und Rabenkrähe regel-

mäßig auf den gesamten Freiflächen des Flughafengeländes vor.

Page 31: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 29/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Eine Beeinträchtigung der in NRW als planungsrelevant eingestuften Feldlerche durch das

hier zu beurteilende Vorhaben der Kapazitätserweiterung ist nicht zu erwarten.

Aufgrund der durch den Flughafenbetrieb und durch benachbarte Hauptverkehrsstraßen

(v. a. A 44, B 8, Flughafenzufahrten) bestehenden Hintergrundbelastung sind die baubeding-

ten und somit temporären Lärm- und Schadstoffemissionen vernachlässigbar, zumal in direk-

ter Nachbarschaft keine empfindlichen Bereiche mit Brutvorkommen planungsrelevanter Vo-

gelarten vorhanden sind, die hiervon betroffen sein könnten.

Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Fauna, insbesondere mögliche Störungen von Offen-

landarten durch den verstärkten Flugbetrieb und die stärkere Nutzung der Nordbahn, lassen

nach den Ergebnissen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages keine Verluste von Brut-

plätzen vorkommender planungsrelevanter Arten erwarten, so dass sich auch hierdurch kei-

ne artenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte ergeben, die bspw. vorgezogene Kompen-

sationsmaßnahmen erforderlich machen würden.

Hinsichtlich der weiteren Berührung artenschutzrechtlicher Belange, auch nicht planungsre-

levanter Arten, wird auf den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen.

Boden

Vorhabensbedingt kommt es zu einer umfangreichen Neuversiegelung von Grünlandflächen

(Rasenflächen) auf dem Flughafengelände im Umfang von rd. 12,0 ha (11,9 ha Bauflächen +

0,1 ha RRB) sowie teilversiegelten Flächen (Rasengittersteine) von 1,9 ha. Hinzu kommt ca.

0,14 ha Flächeninanspruchnahme für das nachrichtlich aufgenommene Vorhaben der Verle-

gung der Halle 10. Auf diesen Flächen kommt es zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen,

die allerdings auch schon heute beeinträchtigt sind. Natürlich gewachsene, unbelastete Bö-

den werden durch das Vorhaben nicht in Anspruch genommen. Neu versiegelt werden aus-

schließlich bereits stark überformte Böden (Auffüllungsböden). Ihre Bedeutung hinsichtlich

der ökologischen Bodenfunktionen ist gering.

Bei den Tiefbauarbeiten soll eine baubegleitende Begutachtung hinsichtlich eventuell vor-

handener Verunreinigungen und zur Abfalldeklaration durchgeführt werden. Unterhalb des

Mutterbodens in den Grünlandflächen sowie unterhalb des Oberbaus im Bereich abzubre-

chender befestigter Flächen (v. a. Verkehrsflächen) werden Proben entnommen und auf ihre

Schadstoffbelastung untersucht. Ggf. ist ein ordnungsgemäßer Aushub und Entsorgung er-

forderlich. Aushubmaterial, das entsprechend der Messwerte als unbelastet einzustufen ist,

kann außerhalb von Wasserschutzzonen entsprechend der zugeordneten Wiedereinbauklas-

sen wieder verwendet werden.

Grundsätzlich trägt die geplante Flächenversiegelung dazu bei, dass ein möglicher Schad-

stoffaustrag des Altstandortes Flughafen mit dem Niederschlagswasser in das Grundwasser

vermindert oder gänzlich unterbunden wird.

Abbruchmaterial wird nach den einschlägig vorgeschriebenen Konzepten behandelt und –

sofern geeignet – einer anderen Verwendung zugeführt. Alle neu einzubringenden Materia-

lien entsprechen den geltenden Bestimmungen und Normen der geltenden Vorschriften aus

der Umwelttechnik.

Wasser

Sämtliche neu versiegelten Flächen werden an die bestehenden Entwässerungssysteme

angeschlossen. Die Einleitungen in den Kittelbach sowie die Regenwasserbehandlungsanla-

gen bleiben unangetastet. Die neuen Teilflächen von der ehemaligen Verwaltung, vor der

Werkstatt sowie den Hallen 1 bis 3 im Entwässerungsgebiet Mitte werden an ein Regen-

rückhaltebecken nördlich der Halle 1 angeschlossen. Dort ist bereits ein Becken vorhanden,

Page 32: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 30/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

zur Schaffung des erforderlichen Volumens wird westlich daneben ein zweites Becken mit

einer Grundfläche von ca. 1.000 m² errichtet.

Die Vorhabensflächen werden unter anderem nach den Richtlinien für Betankung und Entei-

sung an Flughäfen über Schlitz- bzw. Kastenrinnen entwässert.

Die Entwässerung der Vorhabensflächen erfolgt nach den gesetzlichen und technischen

Vorgaben. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgt nicht bzw.

wird durch die Oberflächenversiegelung weiter reduziert.

Aus der zusätzlichen Oberflächenversiegelung ergibt sich eine Minderung der Infiltrationsrate

ins Grundwasser, d. h. der Grundwasserneubildung. Aufgrund der Neuversiegelung im Um-

fang von insgesamt ca. 13,9 ha, was rund 3 % aller Flughafenfreiflächen entspricht, ergibt

sich ein entsprechend erhöhter Oberflächenabfluss, der von dem bestehenden Entwässe-

rungssystem der FDG aufzunehmen ist. Im Rahmen des konzipierten Entwässerungssys-

tems sind auch anlagenbedingt (dauerhaft) keine Grundwasserhaltungsmaßnahmen erfor-

derlich, da innerhalb des Plangebietes Grundwasserstände von 5 - 7 m unter Flur zu erwar-

ten sind.

Insgesamt verfügen die betroffenen Flächen im direkten Eingriffsbereich über eine mittlere

Bedeutung der Grundwasserfunktion. Zusätzlich sind die Grundwasserverhältnisse durch die

bestehenden Flughafenanlagen verändert. Der südwestliche Teil der Vorhabensflächen (Ein-

griffsflächen 4 und 5), die zur Versiegelung anstehen, liegt in der Zone IIIB des Wasser-

schutzgebietes "Am Staad". In diesem Bereich kann künftig keine Versickerung mehr erfol-

gen. Aufgrund der Tatsache, dass das Oberflächenwasser auf den neuen versiegelten Vor-

feldflächen vollständig gefasst und behandelt wird, ergeben sich keine erheblichen Beein-

trächtigungen der Grundwasser- und Grundwasserschutzfunktionen.

Während der Bauzeit sind voraussichtlich keine temporären Grundwasserhaltungsmaßnah-

men erforderlich, da innerhalb des Plangebietes Grundwasserstände von 5 - 7 m unter Flur

zu erwarten sind und somit nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen wird.

Insgesamt ist die Planung nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes

verbunden. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Wasserschutzgebiets ist ebenfalls nicht

gegeben.

Klima

Makroklimatische Wirkungen sind durch die Vorhabensflächen zur Kapazitätserweiterung

nicht zu erwarten. Die Klimafaktoren wirken im lokalklimatischen Bereich und summieren sich

in Abhängigkeit von der Landschaftsausstattung (bebaute und unbebaute Umwelt).

Hinsichtlich der lokalklimatischen Verhältnisse kann davon ausgegangen werden, dass durch

das Vorhaben keine erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen entstehen. Gehölze, wel-

che für das Mikroklima von Bedeutung sind, werden durch die Planung nicht betroffen. Durch

die zusätzliche Oberflächenversiegelung kommt es zu einer geringfügigen Beeinflussung

lokalklimatischer Verhältnisse (Temperatur / Luftfeuchtigkeit). Das heißt, es kann im Vorha-

bensbereich durch zusätzlich versiegelte Flächen lokal zu einer stärkeren Ausprägung von

Wärmeinseln kommen, die aber sowohl angesichts der Gesamtfläche des bebauten südli-

chen Flughafenareals als auch der guten (im Wesentlichen windbedingten) Durchlüftung des

Gebietes unwesentlich sind. Von dem Vorhaben gehen demnach keine erheblichen Beein-

trächtigungen auf die Schutzgüter Luft und Klima aus.

Page 33: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 31/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Landschaft

Eine Beeinflussung von Landschaftsräumen mit Erholungsfunktion ist lagebedingt und ange-

sichts der geringen Intensität und Reichweite möglicher Auswirkungen im Zusammenhang

mit dem Vorhaben nicht gegeben. Der Verlust der genannten kleinflächigen Vegetations-

strukturen sowie die vorgesehenen Baumaßnahmen wirken sich vor dem Hintergrund der

umgebenden Verkehrsflächen und der dichten Bebauungsstruktur nicht wesentlich verän-

dernd auf das bereits von technischen Elementen und baulichen Anlagen dominierte Land-

schaftsbild aus.

Als nachrichtlich dargestellte Vorhaben sind die Erweiterung des Flugsteigs C und die Verla-

gerung der Halle 10 zu nennen. Beide Hochbauten befinden sich innerhalb des Flugbe-

triebsgeländes. Sie überragen nicht den vorhandenen Gebäudebestand und fügen sich in

das Gesamtbild der Flughafenanlagen ein. Sichtwirkungen zum offenen Landschaftsraum

sind nicht gegeben.

4.2.4. Konfliktdarstellung

Bei den beanspruchten Vegetations-/Biotopstrukturen handelt es sich um anthropogen ge-

prägte Biotope, die aufgrund ihrer Lage im Betriebsbereich des Flughafens Beeinträchtigun-

gen unterliegen. Hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion und sonstigen ökologischen Wertig-

keit (inkl. der lokalen lufthygienischen und klimaökologischen Wirksamkeit) sowie als land-

schaftsbildwirksame Elemente sind sie nur von untergeordneter Bedeutung. Nutzungsbedingt

weisen sie auch kein nennenswertes ökologisches Entwicklungspotenzial auf, da die Neuin-

anspruchnahme von Flächen direkt an bestehende versiegelte/bebaute Flächen anschließt

und isolierte Vegetationsbereiche betrifft.

Durch das Vorhaben kommt es somit zu folgenden Konflikten innerhalb des Untersuchungs-

gebietes, die in der Karte 1 – Bestands- u. Konfliktplan dargestellt sind:

Konflikt Nr. 1:

Neuversiegelung auf 5 Teilflächen im Bereich der Flugbetriebsflächen in einer Größenord-

nung von insgesamt 13,8 ha:

Verlust von Biotop- und Lebensraumfunktionen geringer und mittlerer Wertigkeit, bei be-

stehender Vorbelastung durch Flughafenbetrieb,

Verlust anthropogen überformter Böden geringer Wertigkeit,

Verlust von Flächen mit Funktionen für die Versickerung und Grundwasserneubildung,

Versiegelung von Flächen im WSG Zone IIIB (ca. 5,3 ha).

Konflikt Nr. 2:

Neubau eines Regenrückhaltebeckens in einer Größenordnung von 0,1 ha:

Verlust von Biotop- und Lebensraumfunktionen geringer Wertigkeit, bei bestehender Vor-

belastung durch Flughafenbetrieb,

Verlust anthropogen überformter Böden geringer Wertigkeit,

Verlust von Flächen mit Funktionen für die Versickerung und Grundwasserneubildung.

Page 34: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 32/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

5. Eingriffsbilanzierung

5.1. Methodik

Zur Ermittlung der zu erwartenden Eingriffe durch das Vorhaben wird im Folgenden der der-

zeitige Zustand der Eingriffsflächen der anzunehmenden künftigen Ausprägung der Flächen

nach Durchführung der technischen Planung (Vollversiegelung aller Flächen) gegenüberge-

stellt. Dazu wird die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in

NRW" (LANUV 2008) herangezogen.

Die Ermittlung und Bewertung der bedeutsamen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie

deren Ausgleich erfolgt funktionsbezogen verbal-argumentativ. Die Anrechnung des Zustan-

des des Naturhaushaltes bzw. der bedeutsamen Biotope erfolgt gemäß der angewendeten

Arbeitshilfe. Die Bilanzierung wird für den gesamten Vorhabens-/Eingriffsbereich vorgenom-

men (s. Tab. 3 bis 5), von dem jedoch bereits größere Teilflächen versiegelt oder teilversie-

gelt sind.

5.2. Bilanzierung Ausgangszustand / Zustand gemäß technischer Planung

Tab. 3: Ausgangszustand des Vorhabens-/Eingriffsbereiches (Gesamtflächenwert A)

Code gemäß LANUV (in Klammern Code nach Numerischer Bewertung für die Eingriffsregelung)

Code Biotoptyp Fläche

(m²) Grund-wert A

Korrektur-wert

Biotop-wert

Flächen-wert

Fläche 1

VC2 Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0) 1.760 0 - 0 0

VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 700 0 - 0 0

EA0,stf,xd2 Intensivwiese, artenarm (EA, xd2) 7.100 3 - 0,5 2,5 17.750

EA0, sta3 Artenreiche Mähwiese, Magerwiese (EA xd1 veg1) 14.030 5 - 0,5 4,5 63.135

Fläche 2

VC2 Verkehrs- , Betriebsstraße (VF0) 480 0 - 0 0

EA0, stf Intensivwiese, mäßig artenreich (EA xd5) 75.020 4 -0.5 3,5 262.570

Fläche 3

VC2 Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0) 30 0 - 0 0

VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 390 0 - 0 0

EA0, stf Intensivwiese, artenarm (EA xd2) 1.750 3 -0,5 2,5 4.375

Fläche 4

VC1 Flughafengebäude (VF0) 9.280 0 - 0 0

VC2 Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0) 6.180 0 - 0 0

VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 13.200 0 - 0 0

EA0, stf Intensivwiese, mäßig artenreich (EA xd5) 20.550 4 -0,5 3,5 71.925

Fläche 5

VC1 Flughafengebäude (VF0) 110 0 - 0 0

VC2 Verkehrs-, Betriebsstraße (VF0) 360 0 - 0 0

VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 16.920 0 - 0 0

VC6a Vorfeld, Rasengittersteine (VF1) 18.710 1 - 1 18.710

EA0, stf Intensivwiese, mäßig artenreich (EA xd5) 430 4 -0,5 3,5 1.505

RRB

EA3 Fettwiese, Neueinsaat 1.000 3 -0,5 2,5 2.500

Gesamtflächenwert A 188.000 442.470

Page 35: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 33/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Tab. 4: Zustand gemäß technischer Planung (Gesamtflächenwert B)

Code Biotoptyp Fläche

(m²) Grund-wert P

Korrek-turwert

Gesamt-wert

Einzel-flächenwert

VC6 Landebahn, Rollbahn, Vorfeld (VF0) 187.000 0 - 0 0

SE0 Ver- und Entsorgungsanlage 1.000 0 - 0 0

Gesamtflächenwert B 188.000 0

Tab. 5: Gesamtbilanz

Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) -442.470

Auswertung

Durch das Vorhaben (gesamter Vorhabensbereich = ca.18,8 ha) kommt es zu einem Verlust

von 12,0 ha (11,9 ha Bauflächen + 0,1 ha RRB) Intensivgrünland- / Intensivrasenflächen mit

einem Wert von 423.760 Punkten sowie 1,9 ha Rasengittersteinfläche mit einem Wert von

18.710 Punkten, d. h. in der Summe 442.470 Punkten. Eine Kompensation im Eingriffsumfeld

ist nicht möglich.

Das verbleibende Defizit in Höhe von 442.470 Punkten ist an anderer Stelle auszugleichen

oder in sonstiger Weise zu kompensieren.

Page 36: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 34/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

6. Artenschutzrechtliche Belange (Ergebnis der Artenschutzprüfung)

Die artenschutzrechtlichen Belange sind Gegenstand eines separaten Artenschutzrechtli-

chen Fachbeitrags zu den beantragten Vorhaben. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

wird für die europarechtlich geschützten Arten sowie für Arten, die in einer Rechtsverordnung

nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgeführt sind, die Einschlägigkeit der Verbotstatbestän-

de gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Zugriffsverbote) geprüft. Bei erfüllten Verbotstatbeständen

wären darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG

zu prüfen.

Als Datengrundlage zur Beurteilung der artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen dien-

ten vorliegende faunistische Erfassungen aus dem Jahr 2014 zur Avifauna und aus 2008 bis

2014 zur Artengruppe der Fledermäuse sowie weitere vorliegende Angaben zu Vorkommen

von in NRW als planungsrelevant eingestuften Arten aus anderen Bauvorhaben auf dem

Flughafengelände. Zudem erfolgte eine plangebietsbezogene Abfrage des amtlichen und

ehrenamtlichen Naturschutzes. Auf Basis einer Datenbankabfrage im Fachinformationssys-

tem "Geschützte Arten in NRW" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

wurden darüber hinaus die auf Messtischblattbasis angegebenen planungsrelevanten Arten

(LANUV 2012) berücksichtigt.

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben

keine Verbotstatbestände erfüllt werden und keine speziellen artenschutzrechtlichen Vermei-

dungsmaßnahmen vorzusehen sind.

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7. Maßnahmen zur Kompensation der verbleibenden Eingriffe

Gemäß § 4a LG NW sind unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu

ersetzen. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten

Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wieder hergestellt sind und das Land-

schaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.

Ausgleichsmaßnahmen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu durch den Eingriff

entstehenden Beeinträchtigungen, d. h. beispielsweise auf den Flughafenbetriebsflächen,

sind im vorliegenden Fall aufgrund der Erfordernisse des Flugbetriebes nicht möglich.

Als Ersatzmaßnahme für das nach Durchführung der Maßnahmen zur Vermeidung, Vermin-

derung und Ausgleich verbleibende Defizit in Höhe von 442.470 Punkten stehen die Flächen

eines ehemaligen Gartenbaubetriebes am Wittgatt in Düsseldorf-Wittlaer (ca. 6 km nördlich

des Flughafens) sowie das ca. 9,5 km südöstlich der Vorhabensfläche liegende Gebiet des

ehemaligen Truppenübungsplatzes "Grütersaaper Weg" in Düsseldorf-Rath zur Verfügung.

7.1. Kompensationsmaßnahme Wittgatt

Entsiegelung; Anlage einer Streuobstwiese und Extensivgrünland mit einer Blänke

Auf einem ca. 7.800 m² großen Grundstück am Wittgatt 85, südlich des zu Wittlaer gehören-

den Weilers Froschenteich, befindet sich ein ehemaliger Gärtnereibetrieb. Die Gewächshäu-

ser der brach liegenden Gärtnerei sollen zum Teil abgerissen werden, ein Gewächshaus

sowie die vorhandenen Wohngebäude bleiben bestehen. Für Kompensationszwecke steht

somit eine ca. 2.800 m² große Fläche zur Verfügung. Diese Fläche kann entsiegelt werden

(Rückbau der Gewächshäuser) und soll naturnah gestaltet und gepflegt werden. Als Zielbio-

top wird eine Obstwiese sowie Extensivgrünland mit einer Blänke zur nachhaltigen Entwick-

lung und Unterhaltung eines arten- und strukturreichen Offenlandbiotops mit hoher Lebens-

raumfunktion im Verbund mit anschließenden Biotop-/Nutzungstypen angestrebt.

Die Entsiegelung von Flächen trägt – zumindest in geringem Umfang – zum funktionalen

Ausgleich von vorhabensbedingten Flächenversiegelungen bei. Die Anlage einer Streuobst-

wiese sowie von Extensivgrünland bewirkt eine Lebensraumaufwertung eines landwirtschaft-

lich geprägten Raumes. Der Gebäuderückbau und die Entwicklung von Extensivgrünland

dienen der Verbesserung der Lebensverhältnisse besonders für wiesenbrütende Vogelarten

und alle auf diesen landschaftstypischen Lebensraum angewiesenen Tier- und Pflanzenar-

ten. Die Obstbäume tragen darüber hinaus zur landschaftlichen Einbindung des verbleiben-

den Gewächshauses bei. Durch Entsiegelung und Nutzungsextensivierung kommt es zudem

zu einer Aufwertung der Bodenfunktionen.

Um die in einem Tümpel auf der Nachbarfläche vorkommende Kreuzkrötenpopulation zu

stärken, soll auf der Extensivwiese zudem eine flache Blänke angelegt werden, auf der zeit-

weise Niederschlagswasser einstaut.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Entwicklung einer artenreichen Streuobstwiese durch das Anpflanzen von alten, regio-naltypischen Obstsorten (Hochstämme) in einem Raster von ca. 12 x 15 m; Flächengröße ca. 1.400 m²

9 Stk. Obstbäume, Hochstamm StU 10-12, 3x v. m.Db. Sortenauswahl und Standortabpflockung in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde; bei Beweidung der Fläche Obstbäume mit Stamm-Verbisschutz schützen; keine weiteren Gehölzpflanzungen auf der Kompensationsfläche; bestehende Gehölze bleiben erhalten (bei Fällung Ersatzpflanzung standortheimischer Bäume in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde)

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Seite 36/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung, in Ab-stimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde);

- dauerhafte Unterhaltungspflege: in den ersten 10 Standjahren jährlicher Erziehungsschnitt, in der Ertragsphase in drei- bis fünfjährigem Turnus Erhaltungsschnitt; Ausfälle sind in der darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen;

- extensive Nutzung oder Pflege der Wiesenfläche: 2-mal jährliche Mahd (Abtransport des Mähguts) oder ausnahmsweise auch Mulchen, 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni, keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmit-teln; eine gezielte Düngung zur Artenoptimierung ist in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde möglich;

- Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung): Flächengröße ca. 1.400 m² Anlage einer Blänke: Abschieben des Oberbodens auf einer Teilfläche von ca. 150 m² (Tiefe ca. 0,3 - 0,5 m)

Abb. 3: Kompensationsmaßnahme Wittgatt

Obstwiese ca. 1.400 m²

Magergrünland ca. 1.400 m²

Versickerungs-mulde / Blänke

Page 39: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 37/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

7.2. Kompensationsmaßnahmen Grütersaaper Weg

Als Kompensationsflächen sind weiterhin Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes

beiderseits des Grütersaaper Weges vorgesehen. Mit Aufgabe der Bundeswehrkaserne an

der Bergischen Landstraße ist der zugehörige Standortübungsplatz östlich des Aaper Waldes

mit einer Flächengröße von über 200 ha aus der Nutzung gefallen. Aufgrund der extensiven

Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen und auch in der

Folgezeit weist das Gebiet in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für

seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.

Um nach Aufgabe der militärischen Nutzung die Flächen als Freiflächen zu sichern und die

öffentliche Zugänglichkeit weiterhin sicherzustellen, hat der Ausschuss für Planung und

Stadtentwicklung am 19.01.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans 5981-001 "Beiderseits

Grütersaaper Weg" und eine damit verbundene Anpassung des Flächennutzungsplans be-

schlossen. Zur Anpassung der Schutzausweisungen für Natur und Landschaft wurde gleich-

zeitig das 3. Landschaftsplanänderungsverfahren durchgeführt.

Als Grundlage hierfür wurden ein floristisches und faunistisches Gutachten sowie ein Grün-

ordnungsplan (BKR 2013) erstellt. Mit dem vorliegenden Kompensationskonzept sollen als

Ausgleich für die Eingriffe im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren Kapazi-

tätserweiterung Flughafen Düsseldorf eine Reihe von Maßnahmen aus dem Grünordnungs-

plan (GOP) umgesetzt werden.

Die Vegetationsaufnahmen ergaben, dass die ausgedehnten Grünlandflächen zwar ein ho-

hes standörtliches Potenzial besitzen, größtenteils aber dennoch eine relativ artenarme Aus-

prägung aufweisen.

Zur Aufwertung der Grünlandflächen ist daher – in Übereinstimmung mit dem Grünord-

nungsplan – als Kompensation der Eingriffe für das Vorhaben der Kapazitätserweiterung

Flughafen Düsseldorf geplant, auf größeren Teilflächen im Süden des Plangebiets eine

Mahdgutübertragung (oder Heumulchauftrag1) von artenreichen Wiesen regionaler Herkunft

vorzunehmen und diese Flächen dauerhaft einer extensiven Grünlandbewirtschaftung zuzu-

führen. Kompensationsziel ist es, die derzeit mäßig artenreichen Wiesen in gut ausgebildete,

artenreiche Magerwiesen zu überführen und eine dauerhafte extensive Nutzung zu sichern.

Ergänzend werden entlang vorhandener Wege zur Belebung der Landschaft Anpflanzungen

von Baumreihen vorgenommen. Weiterhin sollen kleinflächig Aufforstungen zur Ergänzung

vorhandener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen vorge-

nommen werden. Schließlich ist auch geplant, vorhandene Nadelmischwälder im Zuge eines

Waldumbaus in naturnahe, standorttypische Laubwälder umzuwandeln.

Die Maßnahmen des vorliegenden Kompensationskonzeptes konzentrieren sich auf den Teil-

bereich südlich des Grütersaaper Weges und umfassen in der Summe eine Fläche von ca.

39,3 ha.

Das langfristige Nutzungs- und Pflegekonzept ist im Folgenden dargestellt; im Detail ist es

ggf. noch weiter zu konkretisieren und mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

als Eigentümer sowie den derzeitigen Pächtern bzw. künftigen Nutzern abzustimmen.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

1 Die genaue Methode der Übertragung ist in Abhängigkeit von der Spenderfläche und dem Zeitpunkt der

Maßnahme mit der ULB abzustimmen

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Seite 38/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

7.2.1. Aufwertung von Grünlandflächen (Maßnahmen M1 und M2)

Maßnahmen M1a bis M1d – Extensivweide und Mahdgutübertragung

Flächengröße: ca. 114.358 m² (M1a: ca. 25.950 m²; M1b: ca. 10.619 m²; M1c: ca. 24.884 m²; M1d: ca. 52.905 m²)

- Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Flä-che von zusammen ca. 11,4 ha zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger;

Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewin-nungszeitraum ist während oder kurz nach dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbring-menge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfän-gerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

- Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahme M1e)

Extensive Beweidung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. beispielsweise max. 24 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e). Keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monito-ring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unte-ren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).

Einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (alternierend auf zwei Teilflächen; Mähgut abtransportieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln.

Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundehalter ver-mieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird.

Maßnahme M1e – extensive Waldweide

Flächengröße ca. 57.990 m²

- Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a-d);

Extensive Beweidung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. beispielsweise max. 24 Rinder auf der Gesamtfläche M1a-e).

Die Waldfläche 'Langer Busch' südlich des Segelflugplatzes wird in die Umzäunung der extensiven Weideflächen mit einbezogen. Der Wald dient dem Weidevieh als Unterstand. Durch die extensive Waldbeweidung kommt es zu einer Entwicklung in Richtung der his-torischen Waldnutzungsform des Hutewaldes mit einer Auflichtung der Gehölzbestände bzw. Offenhalten vorhandener Lichtungen und dadurch zu einer Förderung des Arten- und Biotoppotenzials.

_______________________________

* Umrechnungsschlüssel Großvieheinheiten (GVE) gem. Statistischem Bundesamt:

Kälber und Jungrinder: 0,3 GVE Rinder 1 Jahr bis unter 2 Jahre 0,7 GVE Rinder 2 Jahre und älter einschl. Kühe 1,0 GVE Pferde unter 3 Jahre 0,7 GVE Pferde über 3 Jahre 1,1 GVE Mutterschafe einschl. Milchschafe 0,1 GVE Schafe unter 1 Jahr 0,05 GVE Schafböcke zur Zucht und andere Schafe 0,1 GVE Ziegen 0,08 GVE

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Seite 39/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Größere vorhandene unbewaldete Freiflächen innerhalb des Waldbestandes und Windwurfflächen sollen zuvor mit Einzelbäumen im lockeren Waldverband bepflanzt werden:

Baumart: Quercus petraea (Traubeneiche)

Pflanzqualität: Hochstämme 12-14, 3x verpfl., m.DB. Pflanzabstand: ca. 15 m

Einzelbaumschutz (rindviehsicher)

Die Umzäunung der Maßnahmenflächen M1a-e (insges. ca. 17,2 ha) soll landschaftsgerecht

und optisch durchlässig gestaltet werden (Stacheldrahtzaun mit Elektrolitze nach innen;

Holzpfähle, Abstand ca. 8 m).

An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1b/M1d und M1c verlaufenden Weg sind zwei

Viehgitter anzubringen. Der die Maßnahmenfläche M1c querende Weg ist mit zwei Durch-

fahrtstoren für den Stadtentwässerungsbetrieb zu seiner Anlage zu versehen.

Maßnahmen M2a und 2b – Extensivwiese oder Mähweide und Mahdgutübertragung

Flächengröße: ca. 122.755 m² (M2a: ca. 108.155 m²; M2b: ca. 14.600 m²)

- Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf zwei Teilflächen von zusammen ca. 12,6 ha zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Be-reich der Magerkeitszeiger;

- Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw. Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Ge-winnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2. Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jah-re) überprüft werden.

- Extensive Mahd (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).

oder:

- Extensive Beweidung mit Schafen mit maximal 1,4 Großvieheinheiten / ha (d. h. max. 150 Schafe auf der Gesamtfläche) ab 15. April bis Oktober.

Einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (Mähgut abtrans-portieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln.

Keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Moni-toring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).

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7.2.2. Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

Maßnahmen M3a, M3b und M3f

Flächengröße ca. 28.742 m² (M3a: ca. 7.961 m²; M3b: ca. 17.481 m²; M3f: ca. 3.300 m³)

- Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten;

Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren; nach Norden jeweils breiter Waldrand.

Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):

Bäume: Acer campestre Feldahorn

Sorbus aucuparia Eberesche

Sträucher: Cornus sanguinea Roter Hartriegel Crataegus monogyna Weißdorn Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Sambucus racemosa Trauben-Holunder

Pflanzqualität: Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m

Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden (Nordwes-ten, Nordosten) nur Sträucher. Sträucher in Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art.

Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region.

Kulturen vor Wildverbiss schützen (Wildschutzzaun).

Maßnahme M3c

Flächengröße ca. 12.083 m²

- Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten;

Nach Norden breiter Waldrand mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschat-tung der nördlich angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.

Aufforstung mit Buchen und Hainbuchen; mit Schlagschatten ist aufgrund der Lage im Ge-lände (nach Norden ansteigend) und des breiten Waldrandes nicht zu rechnen.

Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):

Bäume: 6. + 7. Außenreihe nach Norden

Malus, Pyrus Wildobst

sonst:

Rotbuche Fagus sylvatica

Hainbuche Carpinus betulus

Sträucher: Cornus sanguinea Roter Hartriegel Crataegus monogyna Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe

Rosa canina Hunds-Rose

Sambucus racemosa Trauben-Holunder

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

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Pflanzqualität: Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m

Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträu-cher, 6. + 7. Reihe mit Wildobst. Sträucher in Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art.

Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region.

Kulturen vor Wildverbiss schützen (Wildschutzzaun).

Maßnahmen M3d und M3e

Flächengröße ca. 11.605 m² (M3d: ca. 6.878 m²; M3e: 4.727 m²)

- Aufforstung mit standortheimischen Laubholzarten;

Im Norden schließt an die Maßnahmenflächen der Grütersaaper Weg bzw. Wald an, negativer Schlagschatten kann somit ausgeschlossen werden.

Es sind folgende Baumarten zu verwenden:

Bäume: Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 % Quercus robur Stieleiche ca. 80 %

Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B. Pflanzmethode: Trupp- und Stützpunktbepflanzung (Gruppen von ca. 20 Eichen und 10 Begleitpflanzen pro Trupp)

Reihenabstand: 2,0 m; Pflanzabstand in der Reihe 1,0 m

Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 2 Außenreihen nach Norden Sträucher in Trupps von 5-10 Pflanzen derselben Art.

2 Außenreihen (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose

Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.

3. + 4. Außenreihe zusätzlich:

Malus, Pyrus Wildobst

Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region

Kulturen vor Wildverbiss schützen (Wildschutzzaun).

7.2.3. Waldumbau

Maßnahme M4a - M4c

Flächengröße ca. 19.640 m² (M4a: ca. 14.259 m²; M4b: ca. 13.600 m²; M4c: ca. 4.021 m²)

- Umbau von Laubwald mit Nadelbaumarten bzw. von Nadelmischwald in naturnahen, standortgerechten Laubwald: Entnahme vorhandener Nadelgehölze; die Freiflächen sind mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.

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Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B., Sträucher: 80-100, verpfl., o.B. Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m

Kulturen vor Wildverbiss schützen

Bäume: Fagus sylvatica Rotbuche ca. 80 % Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 %

Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

Malus, Pyrus Wildobst (M4b)

7.2.4. Anpflanzung von Baumreihen

Maßnahmen M5a und M5b

- Anpflanzung von aufgelockerten Baumreihen mit großkronigen, heimischen Laub-baumarten entlang von Wegen; Länge ca. 550 m (M5a) und 500 m (M5b)

Anpflanzung nicht streng linear in regelmäßigen Abständen, sondern "clusterartig" in lockeren Gruppen von 2-6 Bäumen gleicher Baumarten innerhalb von Pflanzstreifen von ca. 5-10 m Breite

Es sind folgende Baumarten zu verwenden (zu etwa gleichen Anteilen):

Bäume: Quercus petraea Traubeneiche Quercus robur Stieleiche Tilia cordata Winterlinde

Pflanzqualität: Hochstämme, 3x verpfl., 18-20, m.DB. ca. 55 Stk. (M5a) bzw. ca. 40 Stk. (M5b) Pflanzabstand in den Clustern ca. 6-10 m; unterschiedlich große Lücken zwischen den Clustern belassen.

Verwendung von herkunftsgerechtem Pflanzgut aus der Region; Verbissschutz.

Extensive Mahd der Fläche (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).

Eine dauerhafte Pflege aller Flächen ist vertraglich zu sichern.

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7.3. Kompensationsnachweis / Ergebnis

Kompensationsmaßnahme Wittgatt:

Als Ausgangsbiotop wird für die Kompensationsfläche Wittgatt größtenteils Versiegelungsflä-

che (Gewächshäuser; Biotoptyp VF0, Biotopwert 0) veranschlagt. Auf ca. 300 m² der Ge-

samtfläche sind randlich ruderale Säume und Wege (Biotopwert 2) vorhanden. Im Planzu-

stand werden Streuobstwiese (HK2, Biotopwert 6), artenreiches Magergrünland (ED, Biotop-

wert 5) und für die Blänke Feuchtgrünland (EE3, Biotopwert 5) angesetzt. Aufgrund der Flä-

chenentsiegelung werden gemäß "Numerischer Bewertung für die Eingriffsregelung" (Nr. 2.2

der Bewertung) die Zielbiotopwerte verdoppelt.

Tab 6: Biotopaufwertung Kompensationsfläche Wittgatt

Biotoptyp Fläche Grundwert Biotopwert

Biotopwert Bestand:

Versiegelungsflächen 2.400 m² 0 0

Ruderale Säume, Wege 400 m² 2 800

Summe 2.800 m² 800

Biotopwert Planung:

Artenreiches Magergrünland (ED) 1.250 m² 10* 12.500

Blänke (Feuchtgrünland, EE3) 150 m² 10* 1.500

Streuobstwiese (HK2) 1.400 m² 12* 16.800

Summe 2.800 m² 30.800

Differenz (= Biotopaufwertung) 30.000

* Bei einer Entsiegelung von Flächen durch vollständiges Abtragen und Entsorgung des Materials ab einer

Flächengröße von 0,1 ha (Mindestbreite 3,0 m), sofern die Maßnahme Teil eines planerischen Gesamt-konzeptes (z. B. Landschaftspflegerischer Begleitplan) ist, kommt gemäß Numerischer Bewertung für die Eingriffsregelung eine Verdoppelung des Zielwertes zum Tragen

Auf der Kompensationsfläche Wittgatt kann eine Biotopaufwertung von 30.000 Punkten

erzielt werden.

Kompensationsmaßnahme Grütersaaper Weg:

Die Grundlage der Aufwertungsbilanzierung für die vorgesehenen Maßnahmen bildet die

Bestandsaufnahme und Bilanz des Grünordnungsplans (BKR 2014), wobei im Einzelfall Flä-

chenanpassungen und auch Anpassungen in der Bewertung bei zwischenzeitlich erfolgten

Nutzungsänderungen in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde vorgenommen

wurden.

Ausgangsbiotope sind Intensivweiden, Magerwiesen und Grünlandbrachen in unterschiedli-

cher Ausprägung. Es werden Grundwerte zwischen 3 und 7 veranschlagt (Tab. 7). Es kön-

nen bei den vorgesehenen Maßnahmen je nach Ausgangsbiotop und Maßnahme 0,5 bis 2

Biotopwertpunkte Aufwertung angerechnet werden.

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Tab. 7: Biotopaufwertung Kompensationsfläche ehem. Standortübungsplatz Grütersaaper Weg

Maßnah-men-Nr.

Maßnah-men-Nr. gem. GOP*

Flächen-größe

Biotoptyp Grund-wert A

Maßnahme Zielbiotop Grund-wert P

Aufwer-tung

Biotoppunkte Aufwertung

M1a G5 25.950 m² EB0 Fettweide 4 Koppelweide, extensiv; Mahdgutübertragung

ED0, veg2 Magergrünland

6 2 51.900

M1b G11 8.989 m² ED0 Magergrünland 5 Koppelweide, extensiv;

Mahdgutübertragung ED0, veg2 Magergrünland

6 1 8.989

1.630 m² EB0 Fettweide 4 6 2 3.260

M1c

G9 3.017 m² EE0 Grünlandbrache** 5 Koppelweide, extensiv; Mahdgutübertragung

ED0, veg2 Magergrünland

6 1 3.017

G10 10.860 m² EE0 Grünlandbrache** 5 6 1 10.860

- 11.007 m² ED1 Magerwiese (mit Gehölzgruppen)

5 5,5 0,5 5.504

M1d - 52.905 m² EB0 Fettweide, diverse andere (Feuchtbiotope, Gehölze, Säume)

3 - 7 Koppelweide, extensiv Erhalt, Sicherung; Unterbindung Störwir-kungen

divers 0,5 26.453

M1e - 57.990 m² AD0 Birkenwald und diverse andere (Säume u. a.)

3 - 7 Koppelweide, extensiv (Waldweide)

Aufgelichteter Bestand; Unterbindung Störwir-kungen

divers 0,5 28.995

M2a G3 79.442 m²

ED0 Magergrünland 5 Mähwiese, extensiv; Mahdgutübertragung

ED1, veg2 Magerwiese

6 1 79.442

G6 28.713 m² 28.713

M2b - 14.600 m² EB0 Fettweide 4 Mähwiese, extensiv; Mahdgutübertragung

ED1, veg2 Magerwiese

6 2 29.200

M3a A9 7.961 m² ED0 Magergrünland 5 Flächige Gehölzpflan-zung

AR1Ahorn-Mischwald / AV0 Waldrand

6 1 7.961

M3b A10 17.481 m² ED0 Magergrünland 5 Aufforstung AR1Ahorn-Mischwald / AV0 Waldrand

6 1 17.481

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M3c A7

6.899 m² EB2 Mähweide 4

Aufforstung AB1 Buchen-Misch-wald / AV0 Waldrand

6

2 13.798

4.886 m² EE0 Grünlandbrache 5 1 4.886

298 m² KA5 Neophytensaum 3 3 894

M3d A6 6.878 m² EB0 Fettweide 4 Aufforstung AB3 Eichen-Misch-wald / AV0 Waldrand

6 2 13.756

M3e A5 2.799 m² EC2b Feuchtweide 6

Aufforstung AB3 Eichen-Misch-wald/ AV0 Waldrand

6 0 0

1.928 m² EB0 Fettweide 4 2 3.856

M3f - 3.300 m² EB0 Fettweide 4 Aufforstung AR1Ahorn-Mischwald / AV0 Waldrand

6 2 6.600

M4a U3 14.259 m² AA4 Buchenwald mit Nadelbaumarten

5 Waldumbau Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

6 1 14.259

M4b - 13.600m² AR1 Ahornmischwald mit Nadelbaumarten

5 Waldumbau Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

6 1 13.600

M4c U1 4.021 m² AJ0 Fichtenwald 4 Waldumbau Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

6 2 8.042

M5a B3

7.477 m²

EB0 Fettweide 4 Anpflanzung Baumreihe

BF1 Baumreihe 7 3 22.431

3.735 m² ED0, veg2 Mager-grünland

6 2 7.470

M5b B4

4.724 m²

EC1 Feuchtwiese 6 Anpflanzung Baumreihe

BF1 Baumreihe 7 1 4.724

2.360 m² EC0, veg2 Feucht-grünland

6 0 0

Summe Summe 397.709 m² 416.091

* Grünordnungsplan (BKR 2014)

** die Fläche ist zwischenzeitlich brachgefallen

Auf den Kompensationsflächen Grütersaaper Weg wird eine Biotopaufwertung von 416.091 Punkten erzielt.

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Seite 46/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Gesamtbewertung:

Mit diesen beiden Maßnahmen wird eine Aufwertung von insgesamt 446.091 Punkten er-

reicht. Nach Durchführung dieser Maßnahmen ist die Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz des Vorha-

bens im naturschutzfachlichen Sinne (Kompensationsbedarf: 442.470 Punkte) positiv und

das Vorhaben damit kompensiert.

Insgesamt liegen somit nach Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen keine erheblichen,

nachteiligen Auswirkungen auf Biotope und Lebensräume sowie auf die übrigen Elemente

des Naturhaushalts und das Landschaftsbild vor. Den Anforderungen an den Erhalt der bio-

logischen Vielfalt kann damit ebenfalls Rechnung getragen werden.

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8. Literatur- und Quellenverzeichnis

Gesetze, Normen und Richtlinien

BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2009):

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bun-

desnaturschutzgesetz – BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli

2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154)

m.W.v. 15.08.2013.

BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2009):

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten – Bundesartenschutzver-

ordnung (BArtSchV). Vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 v. 24.2.2005 S.258; ber.

18.3.2005 S. 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl.

I S. 95) geändert worden ist.

EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2009):

Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildle-

benden Vogelarten („Vogelschutzrichtlinie“) (Abl. EG Nr. L 20/7 vom 26.01.2010).

EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (1997):

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens-

räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („FFH-Richtlinie“) (Abl. EG Nr. L 206 S.

7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG v. 20. November 2006 (Abl. EG

Nr. L 363 S. 368).

LÄNDERAUSSCHUSS FÜR IMMISSIONSSCHUTZ (LAI) (2000):

Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Richtlinie). Beschluss

des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000.

MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES

LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MULNV NRW) (2007):

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Land-

schaftsgesetz – LG NW) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 5. Juli

2007, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185)

Page 50: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 48/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

Projektbezogene Quellen und Literatur

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Flug- und Bodenlärmgutachten. Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung –

erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH. Greifenberg.

BIBBY, C.J., BURGESS, N.D. & D.A. HILL (1995):

Methoden der Feldornithologie – Bestandserfassung in der Praxis. Neumann Verlag Ra-

debeul.

BKR AACHEN, CASTRO & HINZEN STADTPLANER, UMWELTPLANER (2014):

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 5981/001 "Beiderseits Grütersaaper Weg".

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GEOLOGISCHER DIENST (GD) NW (2004):

Digitale Bodenkarte für Nordrhein-Westfalen (1:50.000).

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Digitale Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK50) NRW (Blatt L 4706 Düsseldorf) mit Aus-

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http://www.nabu.de/stadtbeleuchtung/cd-rom/Inhalte/PDF/H3-7.pdf

FROELICH & SPORBECK (2009A):

Flughafen Düsseldorf International – Ersatz Vorfeld West – Umweltverträglichkeitsstudie

(UVS), erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum.

FROELICH & SPORBECK (2009B):

Flughafen Düsseldorf International – Ersatz Vorfeld West – Artenschutzrechtlicher Fach-

beitrag, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum.

FROELICH & SPORBECK (2011A):

Photovoltaikanlage Airport Düsseldorf – Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), er-

stellt im Auftrag der Grünwerke GmbH, Bochum.

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Seite 49/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

FROELICH & SPORBECK (2011B):

Photovoltaikanlage Airport Düsseldorf – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, erstellt im

Auftrag der Grünwerke GmbH, Bochum.

FROELICH & SPORBECK (2012A):

Flughafen Düsseldorf International – Feuerwehrrettungswege – Artenschutzrechtlicher

Fachbeitrag – erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum.

FROELICH & SPORBECK (2012B):

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Begleitplan – erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bochum.

FROELICH & SPORBECK (2012C):

Flughafen Düsseldorf International – Ersatz Vorfeld West – Aktualisierter Landschafts-

pflegerischer Begleitplan (LBP), erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Bo-

chum.

FROELICH & SPORBECK (2013):

Monitoring von Brutvogelarten im Bereich von Photovoltaikanlage Airport Düsseldorf; er-

stellt im Auftrag der Grünwerke GmbH, Düsseldorf. Bochum.

FROELICH & SPORBECK (2014):

Flughafen Düsseldorf. Floristische Kartierungen 2014. Erstellt durch: FAUNISTISCHE GUT-

ACHTEN DIPL.-GEOGR. M. SCHWARTZE, WARENDORF. Erstellt im Auftrag der Flughafen Düs-

seldorf GmbH, Bochum.

HILD, J. (2001):

Zur potentiellen Erhöhung des Vogelschlagrisikos infolge Zunahme der Anzahl von Flug-

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GmbH. Traben-Trarbach 2001.

HILD, J. (2008):

Beitrag zur Avifauna des Flughafens Düsseldorf; im Auftrag der Flughafen Düsseldorf

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HUEMER, P., KÜHTREIBER, H., TARMANN, G.:

Anlockwirkung moderner Leuchtmittel auf nachtaktive Insekten Ergebnisse einer Feldstu-

die in Tirol. Innsbruck 2010.

INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG (2012A):

Flughafen Düsseldorf International / BV Feuerwehr-Rettungswege – Baugrunduntersu-

chung – Geotechnischer Bericht, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH,

Düsseldorf.

Page 52: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 50/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG (2012B):

Flughafen Düsseldorf International / BV Feuerwehr-Rettungswege – Ergänzende Bau-

grund und Altlastenuntersuchung, erstellt im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH,

Düsseldorf.

INGENIEUR CONSULT GEOTECHNIK ICG (2012C):

Flughafen Düsseldorf International / BV Feuerwehr-Rettungswege / Zentraler Flughafen-

bereich zwischen Feuerwache Nord und Rollbahn M – Chemische Untersuchung des

Oberbodens und des unterlagernden Bodens, erst. i. A. d. Flughafen Düsseldorf GmbH.

IRP RADEMACHER + PARTNER INGENIEURBERATUNG (2008):

Ersatzmaßnahme Vorfeld West – Entwässerungsplanung 1. Bauabschnitt, erstellt im Auf-

trag der Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN

(LANUV NRW) (2008):

Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Recklinghau-

sen.

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN

(LANUV NRW) (2008):

Biotopkataster der Schutzwürdigen Biotope in NRW, Recklinghausen.

MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHER-

SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010):

Fachinformationssystem (FIS): Schutzgebiete und Schutzausweisungen;

http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm

MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHER-

SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010):

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http://www.uvo.nrw.de

STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (HRSG.)(1995):

Klimaanalyse für die Landeshauptstadt Düsseldorf – Umweltamt der Stadt Düsseldorf; er-

arbeitet durch Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) (heute RVR), Abteilung für Stadtkli-

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Düsseldorfer Stadtrecht – Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Was-

serschutzgebietes "Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth und Wittlaer-Werth" der Stadtwerke

Duisburg AG (Wasserwerksbetriebe) – Wasserschutzgebietverordnung (WSGVo) (Stand:

November 1998), Düsseldorf.

Page 53: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 51/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan

STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (2010):

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Am

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STADT DÜSSELDORF, UMWELTAMT (HRSG.)(2012):

Klimaanalyse – Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Umweltamt der

Stadt Düsseldorf; Autoren: STEINRÜCKE, M. & J. EGGENSTEIN, Düsseldorf.

SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. & SUD-

FELDT, C. (2005):

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TILLMANNS UND PARTNER GMBH (1998):

Nutzungsrecherche und Erstbewertung für das Gelände der Flughafen Düsseldorf GmbH;

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TRAUTMANN, W. (1972):

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Page 54: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 52/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Anlage 1

Vegetationsaufnahmen

Die Begehung der Grünlandflächen fand am 08.07.2013 statt.

Vegetationsaufnahmen nach BRAUN-BLANQUET.

Dabei gilt:

+ = spärlich mit sehr geringem Deckungsgrad (< 1%)

1 = 1 - 4 %

2 = 5 - 24 %

3 = 25 - 49 %

4 = 50 - 74 %

5 = 75 - 100 %

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Seite 53/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 1:

Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P1)

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

3 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

2b Medicago lupulina (Hopfenklee)

2b Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)

2a Festuca rubra agg. (Rotschwingel)

1 Achillea millefolium (Schafgarbe)

1 Trifolium repens (Weißklee)

1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1 Trifolium campestre (Feldklee)

+ Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)

+ Silene alba (Weiße Lichtnelke)

1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

1 Geranium pusillum (Kleiner Storchschnabel)

1 Bellis perennis (Gänseblümchen)

+ Crepis capillaris (Grüner Pippau)

+ Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

Kennarten: keine

Magerkeitszeiger: keine

Wert: 2

Page 56: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 54/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 2:

Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P2)

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

+ Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)

2a Trifolium repens (Weißklee)

2a Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)

+ Crepis capillaris (Grüner Pippau)

+ Daucus carota (Wilde Möhre)

1 Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

2a Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)

1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+ Stellaria graminea (Gras-Sternmiere)

+ Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+ Centaurea jacea (Wiesenflockenblume)

+ Achillea millefolium (Schafgarbe)

2b Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

1 Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

+ Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

2b Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: keine

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine

Mehrere Kennarten in geringer Deckung

Wert: 3

Page 57: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 55/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 3:

Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P3)

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

2a Crepis capillaris (Grüner Pippau)

+ Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1 Trifolium repens (Weißklee)

1 Phleum pratense (Wiesenlieschgras)

2b Medicago lupulina (Hopfenklee)

+ Daucus carota (Wilde Möhre)

+ Arenaria serpyllifolia (Quendelsandkraut)

+ Bellis perennis (Gänseblümchen)

2a Festuca rubra (Rotschwingel)

1 Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)

+ Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+ Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut)

+ Achillea millefolium (Schafgarbe)

1 Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)

1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

1 Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1 Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

+ Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: keine

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine

Mehrere Kennarten in geringer Deckung

Wert: 3

Page 58: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 56/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 4:

Grünland zwischen Vorfeld West und Hauptrollbahn M (P4)

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

+ Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1 Crepis capillaris (Grüner Pippau)

1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1 Achillea millefolium (Schafgarbe)

+ Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)

2b Trifolium repens (Weißklee)

+ Vicia tetrasperma (Viersamige Wicke)

+ Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

1 Medicago lupulina (Hopfenklee)

2a Phleum pratense (Wiesenlieschgras)

+ Daucus carota (Wilde Möhre)

1 Trifolium campestre (Feldklee)

1 Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

2a Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)

1 Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)

1 Festuca rubra agg. (Rotschwingel)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: keine

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine

Mehrere Kennarten in geringer Deckung

Wert: 3

Page 59: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 57/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 5:

Grünland am General Aviation Terminal (GAT), südliche Teilfläche

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

2a Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+ Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)

+ Rumex acetosa (Sauerampfer)

2b Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

1 Trisetum flavescens (Wiesengoldhafer)

1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1 Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

2b Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

+ Rumex crispus (Krauser Ampfer)

+ Stellaria graminea (Gras-Sternmiere)

1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+ Taraxacum officinale agg. (Löwenzahn)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 3 (Glatthafer, Wiesenlabkraut, Wiesengoldhafer)

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenmargerite)

Mehrere Kennarten in geringer Deckung

Wert: 5

Page 60: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 58/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 6:

Grünland am General Aviation Terminal (GAT), nördliche Teilfläche

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

+ Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

+ Rumex obtusifolius (Stumpfblättriger Ampfer)

1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+ Senecio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut)

+ Silene alba (Weiße Lichtnelke)

1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

+ Crepis capillaris (Grüner Pippau)

1 Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

+ Trifolium repens (Weißklee)

+ Trifolium arvense (Hasenklee)

+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

+ Tanacetum vulgare (Rainfarn)

2b Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

+ Achillea millefolium (Schafgarbe)

1 Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)

+ Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+ Veronica arvensis (Feldehrenpreis)

+ Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

1 Festuca rubra agg. (Rotschwingel)

+ Potentilla argentea (Silberfingerkraut)

+ Vicia angustifolia (Schmalblättrige Wicke)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer)

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine

Wert: 4

Page 61: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 59/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 7:

Grünland vor Modul D

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

2b Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+ Cirsium arvense (Ackerkratzdistel)

1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1 Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

1 Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

+ Taraxacum officinale agg. (Löwenzahn)

+ Centaurea jacea (Wiesenflockenblume)

1 Lotus corniculatus (Hornklee)

+ Vicia hirsuta (Rauhaarige Wicke)

1 Trifolium campestre (Feldklee)

1 Silene alba (Weiße Lichtnelke)

1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

2a Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

2a Festuca rubra (Rotschwingel)

+ Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer)

Magerkeitszeiger 2 (Wiesenmargerite, Hornklee),

Wert: 5

Page 62: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 60/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 8:

Grünland vor Werkstatt / Modul D

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1 Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

1 Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1 Achillea millefolium (Schafgarbe)

1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+ Malva alcea (Rosenmalve)

1 Bellis perennis (Gänseblümchen)

1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1 Crepis capillaris (Grüner Pippau)

1 Prunella vulgaris (Kleine Braunelle)

1 Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

1 Trifolium repens (Weißklee)

1 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

2b Agrostis capillaris (Rotes Straußgras)

1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1 Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer)

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenmargerite)

Wert: 5

Page 63: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 61/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 9:

Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Westfläche, V 28; gemäht)

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

1 Daucus carota (Wilde Möhre)

1 Crepis capillaris (Grüner Pippau)

2a Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1 Achillea millefolium (Schafgarbe)

1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

+ Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

2a Veronica chamaedrys (Gamander-Ehrenpreis)

+ Bellis perennis (Gänseblümchen)

1 Trifolium repens (Weißklee)

2a Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

2b Festuca rubra agg. (Rotschwingel)

1 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Wilde Möhre)

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 4

Page 64: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 62/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 10:

Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Westfläche, V 28; ungemäht)

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

3 Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

1 Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

1 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1 Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1 Stellaria graminea (Grassternmiere)

+ Malva cf. alcea (Rosenmalve)

1 Vicia angustifolia (Schmalblättrige Saatwicke)

+ Eryngium campestre (Feldmannstreu)

+ Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

+ Rumex acetosa (Sauerampfer)

1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

2a Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)

2a Festuca rubra agg. (Rotschwingel)

1 Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer) Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenmargerite, Grassternmiere) Wert: 5

Page 65: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 63/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 11:

Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Ostfläche, V 08; gemäht)

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

+ Daucus carota (Wilde Möhre)

2a Trifolium repens (Weißklee)

+ Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuß)

1 Geranium molle (Weicher Storchschnabel)

2a Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1 Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

+ Taraxacum officinale agg. (Löwenzahn)

2a Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

+ Bellis perennis (Gänseblümchen)

1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

+ Lotus corniculatus (Hornklee)

1 Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

+ Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenlabkraut)

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 3

Vegetationsaufnahme 12:

Grünland zwischen Vorfeld Ost und Hauptrollbahn M (Ostfläche, V 08; ungemäht)

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

+ Achillea millefolium (Schafgarbe)

+ Daucus carota (Wilde Möhre)

+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

2a Dactylis glomerata (Wiesenknäuelgras)

3 Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

2a Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+ Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1 Medicago lupulina (Hopfenklee)

1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+ Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut)

2a Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1 Festuca pratensis (Wiesenschwingel)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 2 (Wiesenlabkraut, Glatthafer)

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine Wert: 4

Page 66: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 64/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 13:

Grünland vor Halle 10

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

2a Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

1 Centaurea jacea (Wiesenflockenblume)

2a Arrhenatherum elatius (Glatthafer)

1 Veronica chamaedrys (Gamander-Ehrenpreis)

+ Leucanthemum vulgare agg. (Wiesenmargerite)

1 Plantago lanceolata (Spitzwegerich)

1 Cerastium holosteoides (Gemeines Hornkraut)

+ Vicia tetrasperma (Viersamige Wicke)

+ Vicia cracca (Vogelwicke)

2a Anthoxanthum odoratum (Ruchgras)

2a Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1 Luzula campestris (Feldhainsimse)

+ Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut)

2a Holcus lanatus (Wolliges Honiggras)

1 Trisetum flavescens (Wiesengoldhafer)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 4 (Wiesenlabkraut, Wiesenflockenblume, Glatthafer,

Wiesengoldhafer)

Magerkeitszeiger: 1 (Feldhainsimse)

Wert: 5

Page 67: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 65/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Vegetationsaufnahme 14:

Grünland am Fernbahnhof

Größe: 25 m², Juli 2013

Deckung Art

2b Hordelymus repens

2b Festuca pratensis (Wiesenschwingel)

3 Poa angustifolia (Schmalblättriges Wiesenrispengras)

1 Galium album agg. (Wiesenlabkraut)

+ Vicia angustifolia (Schmalblättrige Saatwicke)

+ Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)

+ Vicia tetrasperma (Viersamige Wicke)

Kennarten mit frequentem Vorkommen: 1 (Wiesenlabkraut)

Magerkeitszeiger mit frequentem Vorkommen: keine

Wert: 3

Page 68: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Seite 66/66 Flughafen Düsseldorf – Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Anhang

Anlage 2

Maßnahmenblätter

Page 69: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Wittgatt

Maßnahmenbereich

Entsiegelung einer Gewächshausfläche

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Bockum

Flur

6

Flurstück

68 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Entsiegelung einer Gewächshausfläche und na-

turnahe Nutzung als Extensivgrünland und Streu-

obstwiese

Flächengröße: 2.800 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Abb. 3 LBP

Ausgangsbiotop

Versiegelungsfläche (Gewächshaus; SC14): Ruderale Säume und Wege (K)

Wertstufe: 0 (SC14) bzw. 2 (K)

Zielbiotop

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED), Blänke (EE3), Streuobstwiese (HK2)

Wertstufe: 5* (ED, EE3), 6* (HK2)

* Verdopplung des Zielwertes wg. Entsiegelung

Aufwertung: 30.000 Punkte

siehe Bilanzierung Tab. 6 LBP

Maßnahmenbeschreibung

Entwicklung einer artenreichen Streuobstwiese durch das Anpflanzen von alten, regionaltypi-

schen Obstsorten (Hochstämme)

9 Stk. Obstbäume, Hochstamm StU 10-12, 3x v. m.Db.; Raster ca. 12 x 15 m

Sortenauswahl und Standortabpflockung in Abstimmung mit der Unteren Landschafts-

behörde;

bei Beweidung der Fläche Obstbäume mit Stamm-Verbisschutz schützen;

keine weiteren Gehölzpflanzungen auf der Kompensationsfläche;

bestehende Gehölze bleiben erhalten (bei Fällung Ersatzpflanzung standortheimischer

Bäume in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde)

Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung, in Abstim-

mung mit der Unteren Landschaftsbehörde).

Ansaat einer Wiesenfläche aus kräuterreichem Saatgut (Magerrasenmischung)

Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder

auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht

werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-

passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).

Anlage einer Blänke

Abschieben des Oberbodens auf einer Teilfläche von ca. 150 m² (Tiefe ca. 0,3 - 0,5 m).

Page 70: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Wittgatt

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

In den ersten 10 Standjahren jährlicher Erziehungsschnitt der Obstbäume, in der Ertragsphase in

drei- bis fünfjährigem Turnus Erhaltungsschnitt; Ausfälle sind in der darauffolgenden Pflanzperiode zu

ersetzen.

Extensive Nutzung oder Pflege der Wiesenfläche:

2-mal jährliche Mahd (Abtransport des Mähguts) oder ausnahmsweise auch Mulchen,

1. Mahd nicht vor dem 15. Juni, keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln; eine gezielte

Düngung zur Artenoptimierung ist in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde möglich.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Die Entsiegelung von Flächen trägt zum funktionalen Ausgleich von vorhabensbedingten Flächenver-

siegelungen bei. Die Anlage einer Streuobstwiese sowie von Extensivgrünland bewirkt eine Lebens-

raumaufwertung eines landwirtschaftlich geprägten Raumes. Der Gebäuderückbau und die Entwick-

lung von Extensivgrünland dienen der Verbesserung der Lebensverhältnisse besonders für wiesen-

brütende Vogelarten und alle auf diesen landschaftstypischen Lebensraum angewiesenen Tier- und

Pflanzenarten. Die Obstbäume tragen darüber hinaus zur landschaftlichen Einbindung des verblei-

benden Gewächshauses bei. Durch Entsiegelung und Nutzungsextensivierung kommt es zudem zu

einer Aufwertung der Bodenfunktionen.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn.

Hinweise zur Funktionskontrolle

Der Erfolg der Maßnahme wird durch die Untere Landschaftsbehörde überprüft.

Hinweise für die Ausführungsplanung

--

Page 71: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1a

Maßnahmenbereich

Aufwertung von Grünlandflächen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

049

Flurstück

48 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in

artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-

gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven

Nutzung (Koppelweide, extensive Beweidung)

Flächengröße: 25.950 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Fettweide (EB0)

Wertstufe: 4

Zielbiotop

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 51.900 Punkte

Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 25.950 m2: 25.950 m

2 x 2 = 51.900 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von

ca. 25.950 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger

Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.

Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.

Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-

ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-

che von 1 : 1 bis 1 : 2.

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)

überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1b-e)

Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder

auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht

werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-

passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren)

Keine Düngung.

Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendig-

keit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbe-

hörde in moderatem Umfang zulässig).

Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1a soll landschaftsgerecht und optisch durchläs-

sig gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holz-

pfähle, Abstand ca. 5 m, Höhe max. 1,2 m).

Page 72: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich, dabei sollen zwei Teilflächen

alternierend im Abstand von mindestens drei Wochen gemäht werden; eine Mahd soll insbesondere

dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-

wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.

Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen

und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des

Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und

geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.

Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größ-

tenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten

initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn.

Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser im Juli. Um eine optima-

les Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt

im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu

trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren.

Hinweise zur Funktionskontrolle

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft

werden.

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):

Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)

Milchkuh = 1 GVE

Kalb, Jungrind = 0,3 GVE

Schaf = 0,1 GVE

Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Page 73: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1b

Maßnahmenbereich

Aufwertung von Grünlandflächen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

049

Flurstück

48 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in

artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-

gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven

Nutzung (Koppelweide, extensive Beweidung)

Flächengröße: 10.619 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Magergrünland (ED0): 8.989 m2

Wertstufe: 5

Fettweide (EB0): 1.630 m2

Wertstufe: 4

Zielbiotop

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 12.249 Punkte

Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 8.989 m2: 8.989 m

2 x 1 = 8.989 Pkt.

Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 1.630 m2: 1.630 m

2 x 2 = 3.260 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von

ca. 10.619 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger

Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.

Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.

Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-

ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-

che von 1 : 1 bis 1 : 2.

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)

überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a, c-e)

Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder

auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht

werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-

passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).

Keine Düngung.

Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen des Monitoring die Notwendig-

keit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbe-

hörde in moderatem Umfang zulässig).

Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1b soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig

Page 74: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1b

gestaltet (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle, Ab-

stand ca. 5 m, Höhe max. 1,2 m).

An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1b und M1c verlaufenden Weg sind zwei Vieh-

gitter anzubringen.

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere

dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-

wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.

Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen

und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des

Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und

geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.

Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größ-

tenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten

initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn.

Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser (ca. Mitte Juni). Um eine

optimales Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein

Heuschnitt im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnitt-

gut zu trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren.

Hinweise zur Funktionskontrolle

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):

Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)

Milchkuh = 1 GVE

Kalb, Jungrind = 0,3 GVE

Schaf = 0,1 GVE

Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Page 75: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1c

Maßnahmenbereich

Aufwertung von Grünlandflächen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

050

Flurstück

906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in

artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-

gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven

Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)

Flächengröße: 24.884 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Grünlandbrache (EE0): 13.877 m2

Wertstufe: 5

Magerwiese (ED1), mit Gehölzgruppen: 11.007 m2

Wertstufe: 5

Zielbiotop

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2)

Wertstufe: 5,5 - 6

Aufwertung: 19.381 Punkte

Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 13.877 m2: 13.877 m

2 x 1 = 13.877 Pkt.

Aufwertung um 0,5 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 11.007 m2: 11.007 m

2 x 0,5 = 5.504 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von

ca. 24.884 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger

Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.

Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.

Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-

ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-

che von 1 : 1 bis 1 : 2.

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)

überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a, b, d und e)

Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder

auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht

werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-

passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).

Die Teilflächen sollen aber in die extensive Beweidung der Gesamtmaßnahmenfläche M1

einbezogen und umzäunt werden.

Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der

Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundehalter ver-

mieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird.

Page 76: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1c

Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1c soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig

gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle,

Abstand ca. 5 m Höhe max. 1,2 m).

Zur bestehenden Waldkante sind mit dem Zaun 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflan-

zung des Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern

An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1b/M1d und M1c verlaufenden Weg sind zwei

Viehgitter anzubringen. Der die Maßnahmenfläche M1c durchquerende Weg ist mit zwei

Durchfahrtstoren für den Stadtentwässerungsbetrieb zu seiner Anlage zu versehen.

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere

dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-

wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.

Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen

und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des

Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und

geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Nutzung von Grünlandstandorten extensiviert. Die

extensive Beweidung führt zu einem größeren Artenreichtum sowie einer höheren Vielfalt an Lebens-

räumen für Flora und Fauna.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):

Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)

Milchkuh = 1 GVE

Kalb, Jungrind = 0,3 GVE

Schaf = 0,1 GVE

Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Page 77: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1d

Maßnahmenbereich

Aufwertung von Grünlandflächen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

049; 050

Flurstück

48 (tlw.); 1 (tlw.), 2 (tlw.), 906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in

artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-

gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven

Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)

Flächengröße: 52.905 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Fettweide (EB0), diverse andere (Feuchtbiotope, Gehölze, Säume)

Wertstufe: 3 - 7

Zielbiotop

Erhalt, Sicherung; Unterbindung Störwirkungen

Wertstufe: divers

Aufwertung: 26.453 Punkte

Aufwertung um 0,5 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 52.905 m2: 52.905 m

2 x 0,5 = 26.453 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von

ca. 52.905 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger

Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.

Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.

Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-

ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-

che von 1 : 1 bis 1 : 2.

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)

überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a-c und e)

Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder

auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Artenvielfalt nicht erreicht

werden (Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaftung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzu-

passen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).

Die Teilflächen sollen aber in die extensive Beweidung der Gesamtmaßnahmenfläche M1

einbezogen und umzäunt werden.

Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der

Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundehalter ver-

mieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich wird.

Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1d soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig

gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle,

Abstand ca. 5 m Höhe max. 1,2 m).

An dem zwischen den Maßnahmenflächen M1d und M1c verlaufenden Weg sind zwei Vieh-

gitter anzubringen.

Page 78: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1d

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere

dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-

wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.

Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen

und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des

Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und

geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Nutzung von Grünlandstandorten extensiviert. Die

extensive Beweidung führt zu einem größeren Artenreichtum sowie einer höheren Vielfalt an Lebens-

räumen für Flora und Fauna.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):

Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)

Milchkuh = 1 GVE

Kalb, Jungrind = 0,3 GVE

Schaf = 0,1 GVE

Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Page 79: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1e

Maßnahmenbereich

Aufwertung von Grünlandflächen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

049

Flurstück

36 (tlw.), 48 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Entwicklung einer extensiven Waldweidenutzung

(Einbeziehung der Waldfläche in die Koppelwei-

de, extensive Beweidung)

Flächengröße: 57.990 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Birkenwald (AD0) und diverse andere (Säume u. a.)

Wertstufe: 3 - 7

Zielbiotop

Aufgelichteter Bestand; Unterbindung Störwir-kungen

Wertstufe: divers

Aufwertung: 28.995 Punkte

Aufwertung um 0,5 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 57.990 m2: 57.990 m

2 x 0,5 = 28.995 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von

ca. 57.990 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger

Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.

Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht.

Der optimale Gewinnungszeitraum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli. Die Ausbringmen-

ge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu Empfängerflä-

che von 1 : 1 bis 1 : 2.

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre)

überprüft werden.

Extensive Beweidung (zusammen mit Maßnahmen M1a-d)

Extensive Tierhaltung mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. bspw. max. 27 Rinder

auf der Gesamtfläche M1a-e); wenn die angestrebten Ziele der Waldentwicklung nicht er-

reicht werden (z. B. kein Aufkommen von Jungwuchs: Funktionskontrolle), ist die Bewirtschaf-

tung ggf. in Abstimmung mit der ULB anzupassen (z. B. Zahl der GVE reduzieren).

Die Teilflächen sollen aber in die extensive Beweidung der Gesamtmaßnahmenfläche M1

einbezogen und umzäunt werden.

Durch die Einzäunung und extensive Beweidung wird die derzeit erhebliche Störung der

Grünlandfläche und Feuchtbiotope durch Spaziergänger und insbesondere Hundebesitzer

vermieden, so dass eine ungestörte Entwicklung der Fläche als Extensivgrünland möglich

wird.

Die Umzäunung der Maßnahmenfläche M1e soll landschaftsgerecht und optisch durchlässig

gestaltet werden (Stacheldrahtzaun: 3 Stacheldrahtlitzen, Elektrolitze nach innen; Holzpfähle,

Abstand ca. 5 m, Höhe max. 1,2 m).

Page 80: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M1e

Baumfreie Flächen ab einer Größe von 225 m² werden mit Traubeneiche, in einem Pflanzab-

stand von 15 m x 15 m, bepflanzt:

Baumart: Quercus petraea (Traubeneiche)

Pflanzqualität: Hochstämme 12-14, 3x verpfl., m.DB. Pflanzabstand: ca. 15 m

Einzelbaumschutz (rindviehsicher)

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Mahd nur nachrangig, nach dem 15. Sept. mit leichten Mähgeräten; eine Mahd soll insbesondere

dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder Brennnessel) zu hohe Dominanzen ent-

wickeln. Falls eine Mahd durchgeführt wird, ist das Mähgut abzutransportieren.

Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen

und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des

Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und

geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Nutzung von Grünlandstandorten extensiviert. Die

extensive Beweidung führt zu einem größeren Artenreichtum sowie einer höheren Vielfalt an Lebens-

räumen für Flora und Fauna.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft werden.

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):

Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)

Milchkuh = 1 GVE

Kalb, Jungrind = 0,3 GVE

Schaf = 0,1 GVE

Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Page 81: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M2a

Maßnahmenbereich

Aufwertung von Grünlandflächen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

050

Flurstück

906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in

artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-

gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven

Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)

Flächengröße: 108.155 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Magergrünland (ED0)

Wertstufe: 5

Zielbiotop

Magerwiese (ED1, veg2)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 108.155 Punkte

Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 108.155 m2: 108.155 m

2 x 1 = 108.155 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca.

108.155 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger;

Flächengröße ca. 108.155 m²

Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.

Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeit-

raum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli.

Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu

Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2.

extensive Mahd (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09.,

mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).

oder:

Extensive Beweidung mit Schafen mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. max. 150 Schafe

auf der Gesamtfläche) ab 15. April bis Oktober

Page 82: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M2a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Mähgut abtransportieren; keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen

des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unte-

ren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).

Bei Beweidung einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (Mähgut abtrans-

portieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder

Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln.

Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen

und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des

Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und

geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.

Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größ-

tenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten

initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn.

Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser im Juli. Um eine optima-

les Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt

im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu

trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren.

Hinweise zur Funktionskontrolle

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft

werden.

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):

Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)

Milchkuh = 1 GVE

Kalb, Jungrind = 0,3 GVE

Schaf = 0,1 GVE

Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Page 83: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M2b

Maßnahmenbereich

Aufwertung von Grünlandflächen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

049

Flurstück

48 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in

artenreiche Magerwiesen durch Mahdgutübertra-

gung und dauerhafte Sicherung einer extensiven

Nutzung (Extensivwiese oder Mähweide)

Flächengröße: 14.600 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Fettweide (EB0)

Wertstufe: 4

Zielbiotop

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED1, veg2)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 29.200 Punkte

Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 14.600 m2: 14.600 m

2 x 2 = 29.200 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen regionaler Herkunft auf einer Fläche von ca.

17.900 m2 zur Erhöhung der Artenvielfalt speziell im Bereich der Magerkeitszeiger;

Flächengröße ca. 17.900 m²

Als Spenderflächen für die Mahdgutübertragung mit autochthonem Saatgut kommen bspw.

Deichflächen in der Rheinaue (z. B. Himmelgeist) in Betracht. Der optimale Gewinnungszeit-

raum ist mit dem ersten Heuschnitt im Juli.

Die Ausbringmenge beträgt 100 g Heu/m². Dies entspricht einem Verhältnis von Spender- zu

Empfängerfläche von 1 : 1 bis 1 : 2.

extensive Mahd (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite Mahd nach dem 15.09.,

mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).

oder:

Extensive Beweidung mit Schafen mit maximal 1,4 Großvieheinheiten* / ha (d. h. max. 150 Schafe

auf der Gesamtfläche) ab 15. April bis Oktober

Page 84: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M2b

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Mähgut abtransportieren; keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sofern im Rahmen

des Monitoring die Notwendigkeit einer Düngung erkannt wird, ist diese in Abstimmung mit der Unte-

ren Landschaftsbehörde in moderatem Umfang zulässig).

Bei Beweidung einmalige Mahd nach dem 30.06. mit leichten Mähgeräten möglich (Mähgut abtrans-

portieren); eine Mahd soll insbesondere dann erfolgen, wenn nicht verbissene Arten (wie Distel oder

Brennnessel) zu hohe Dominanzen entwickeln.

Eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Aufgrund der extensiven Nutzung und ungestörten Entwicklung während der militärischen Nutzungen

und auch in der Folgezeit weisen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes beiderseits des

Grütersaaper Weges in Teilbereichen hohe ökologische Qualitäten als Lebensraum für seltene und

geschützte Tier- und Pflanzenarten auf.

Die ausgedehnten Grünlandflächen besitzen zwar ein hohes standörtliches Potenzial, weisen größ-

tenteils aber eine relativ artenarme Ausprägung auf.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Entwicklung von artenreichen Grünlandstandorten

initiiert und Lebensraumpotenziale für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten geschaffen.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn.

Die Heumahd und -ernte erfolgt während der Haupt-Samenreife der Gräser im Juli. Um eine optima-

les Anwachsen des Saatgutes auf den Aufbringungsflächen zu gewährleisten, werden ein Heuschnitt

im feuchten Zustand sowie eine direkte Ausbringung empfohlen. Alternativ ist das Schnittgut zu

trocknen und für einen späteren Zeitpunkt der Begrünung projektbezogen aufzubewahren.

Hinweise zur Funktionskontrolle

Der Erfolg der Maßnahme soll durch ein Monitoring (Entwicklungskontrolle alle 3 Jahre) überprüft

werden.

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

* Großvieheinheiten (gem. Umrechnungsschlüssel Statistisches Bundesamt):

Eine Großvieheinheit entspricht ca. 500 Kilogramm (etwa Gewicht eines ausgewachsenen Rindes)

Milchkuh = 1 GVE

Kalb, Jungrind = 0,3 GVE

Schaf = 0,1 GVE

Pferd = 0,7 - 1,1 GVE

Page 85: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3a

Maßnahmenbereich

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

050

Flurstück

906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Flächige Gehölzpflanzung zur Ergänzung vor-handener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen

Flächengröße: 7.961 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Magergrünland (ED0)

Wertstufe: 5

Zielbiotop

Ahorn-Mischwald (AR1), Waldrand (AV0)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 7.961 Punkte

Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 7.961 m2: 7.961 m

2 x 1 = 7.961 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten

Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich

angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.

Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.

- Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.,

Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.

- Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m

Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher

Sträucher in Trupps von 40 - 50 Pflanzen derselben Art

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet

Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-

chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen

Zur bestehenden Waldkante sind 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des

Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):

Bäume: Acer campestre Feldahorn

Sorbus aucuparia Eberesche

Sträucher: Cornus sanguinea Hartriegel

Crataegus monogyna Weißdorn

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Sambucus racemosa Trauben-Holunder

Page 86: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Die vorhandenen Waldbestände werden um flächige Gehölzpflanzungen ergänzt. Durch die Entwick-lung von strukturreichen Waldrändern entstehen wertvolle Lebensraumstrukturen für waldrandbe-wohnende Tierarten.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände

auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen

wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschafts-

elemente in den Landschaftsraum integriert werden.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 87: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3b

Maßnahmenbereich

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

050

Flurstück

906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Flächige Gehölzpflanzung zur Ergänzung vor-handener Waldbestände und zur Entwicklung weiterer naturnaher Waldflächen

Flächengröße: 17.481 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Magergrünland (ED0)

Wertstufe: 5

Zielbiotop

Ahorn-Mischwald (AR1), Waldrand (AV0)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 17.481 Punkte

Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 17.481 m2: 17.481 m

2 x 1 = 17.481 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten

Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich

angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.

Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.

- Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.,

Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.

- Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m

Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher

Sträucher in Trupps von 40 - 50 Pflanzen derselben Art

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet

Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-

chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen

Zur bestehenden Waldkante sind 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des

Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):

Bäume: Acer campestre Feldahorn

Sorbus torminalis Elsbeere

Sträucher: Cornus sanguinea Hartriegel

Crataegus monogyna Weißdorn

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Sambucus racemosa Trauben-Holunder

Page 88: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3b

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Die vorhandenen Waldbestände werden um kleinflächige Aufforstungen ergänzt. Durch die Entwick-lung von strukturreichen Waldrändern entstehen wertvolle Lebensraumstrukturen für waldrandbe-wohnende Tierarten.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände

auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen

wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschafts-

elemente in den Landschaftsraum integriert werden.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 89: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3c

Maßnahmenbereich

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

049

Flurstück

39 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Flächige Gehölzpflanzung zur Ergänzung vor-

handener Waldbestände und zur Entwicklung

weiterer naturnaher Waldflächen

Flächengröße: 12.083 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Mähweide (EB2): 6.899 m2

Wertstufe: 4

Grünlandbrache (EE0): 4.886 m2

Wertstufe: 5

Neophytensaum (KA5): 298 m2

Wertstufe: 3

Zielbiotop

Buchen-Mischwald (AA1), Waldrand (AV0)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 19.578 Punkte

Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 6.899 m2: 6.899 m

2 x 2 = 13.798 Pkt.

Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 4.886 m2: 4.886 m

2 x 1 = 4.886 Pkt.

Aufwertung um 3 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 298 m2: 298 m

2 x 1 = 894 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Bepflanzung mit standortheimischen Laubholzarten

Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich

angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.

Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.

- Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.,

Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.

- Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m

Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 5 Außenreihen nach Norden nur Sträucher

Sträucher in Trupps von 40 - 50 Pflanzen derselben Art

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet

Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-

chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen

Zur bestehenden Waldkante sind 5 m Abstand einzuhalten, um eine Bepflanzung des

Traufbereichs zu vermeiden und die Bewirtschaftung der Flächen zu sichern

Page 90: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3c

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):

Bäume: 6. + 7. Außenreihe nach Norden

Malus, Pyrus Wildobst

sonst:

Rotbuche Fagus sylvatica

Hainbuche Carpinus betulus

Sträucher: Cornus sanguinea Hartriegel

Crataegus monogyna Weißdorn

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Prunus spinosa Schlehe

Rosa canina Hunds-Rose

Sambucus racemosa Trauben-Holunder

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Die vorhandenen Waldbestände werden um kleinflächige Aufforstungen ergänzt. Durch die Entwick-

lung von strukturreichen Waldrändern entstehen wertvolle Lebensraumstrukturen für waldrandbe-

wohnende Tierarten.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände

auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Aufforstungsmaßnahmen

wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturgebende naturnahe Landschafts-

elemente in den Landschaftsraum integriert werden.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 91: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3d

Maßnahmenbereich

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

049

Flurstück

39 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Aufforstungen zur Ergänzung vorhandener Wald-

bestände und zur Entwicklung weiterer naturna-

her Waldflächen

Flächengröße: 6.878 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Fettweide (EB0)

Wertstufe: 4

Zielbiotop

Eichen-Mischwald (AB3), Waldrand (AV0)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 13.756 Punkte

Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 6.878 m2: 6.878 m

2 x 2 = 13.756 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Aufforstung mit standortheimischen Laubholzarten

Es sind folgende Baumarten zu verwenden:

Bäume: Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 % Quercus robur Stieleiche ca. 80 %

Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.

Pflanzmethode: Trupp- und Stützpunktbepflanzung (Gruppen von ca. 20 Eichen und 10 Be-

gleitpflanzen pro Trupp)

Reihenabstand: 2,0 m;

Pflanzabstand in der Reihe 1,0 m

Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 2 Außenreihen nach Norden Sträucher in

Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art, 3. + 4. Reihe zusätzlich Wildobst.

2 Außenreihen (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose

3. + 4. Außenreihe zusätzlich: Pyrus, Malus Wildobst

Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.

Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-

chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen

Page 92: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3d

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Durch die Umsetzung der Maßnahme werden standorttypische Laubwaldstrukturen entwickelt und die

Fläche der Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert.

Die Aufforstungsmaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da struktur-

gebende naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 93: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3e

Maßnahmenbereich

Flächige Anpflanzungen und Aufforstungen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

048

Flurstück

5 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Aufforstungen zur Ergänzung vorhandener Wald-

bestände und zur Entwicklung weiterer naturna-

her Waldflächen

Flächengröße: 4.727 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Feuchtweide (EC2b): 2.799 m2

Wertstufe: 6

Fettweide (EB0): 1.928 m2

Wertstufe: 4

Zielbiotop

Eichen-Mischwald (AB3), Waldrand (AV0)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 3.856 Punkte

Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 1.928 m2: 1.928 m

2 x 2 = 3.856 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Aufforstung mit standortheimischen Laubholzarten

Bäume: Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 % Quercus robur Stieleiche ca. 80 %

Pflanzqualität: Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.

Pflanzmethode: Trupp- und Stützpunktbepflanzung (Gruppen von ca. 20 Eichen und 10 Be-

gleitpflanzen pro Trupp)

Reihenabstand: 2,0 m;

Pflanzabstand in der Reihe 1,0 m

Waldrandentwicklung: Staudensaum 2 m; in den 2 Außenreihen nach Norden Sträucher in

Trupps von 40-50 Pflanzen derselben Art, 3. + 4. Reihe zusätzlich Wildobst.

2 Außenreihen (zu gleichen Anteilen): Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose

3. + 4. Außenreihe zusätzlich: Pyrus, Malus Wildobst

Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.

Die Kultur ist durch einen Wildschutzzaun vor Wildverbiss zu schützen; dieser ist bei Errei-

chen einer gesicherten Kultur (i.d.R. nach 5 Jahren) abzubauen und zu entsorgen

Page 94: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M3e

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Durch die Umsetzung der Maßnahme werden standorttypische Laubwaldstrukturen entwickelt und die

Fläche der Laubwaldbestände auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert.

Die Aufforstungsmaßnahmen wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da strukturge-

bende naturnahe Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Eindämmen von Baumsämlingen möglichst durch Herausziehen

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 95: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M4a

Maßnahmenbereich

Waldumbau

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

049

Flurstück

36 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Umbau von Nadelmischwald in naturnahen,

standortgerechten Laubwald

Flächengröße: 14.259 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Buchenwald mit Nadelbaumarten (AA4)

Wertstufe: 5

Zielbiotop

Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 14.259 Punkte

Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 14.259 m2: 14.259 m

2 x 1 = 14.259 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Entnahme vorhandener Nadelgehölze und Bepflanzung der entstehenden Freiflächen mit standort-

heimischen Laubholzarten

Pflanzqualität: : Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.;

Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.

Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.

Größere Teilflächen (ab ca. 0,3 ha) sind mit einem Kulturzaun und kleinere Teilflächen mit

Wuchshüllen oder Fegeschutzspiralen und durch Streichen mit Verbissschutzmittel zu schüt-

zen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden:

südlicher Teil: Bäume: Fagus sylvatica Rotbuche ca. 80 % Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 %

nordwestlicher Teil (zu gleichen Anteilen):

Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

Page 96: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M4a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Aus dem vorhandenen Buchenwald werden die beigemischten Nadelbaumarten vollständig entnom-

men. Die entstehenden Freiflächen werden mit den o. g. heimischen Laubbaumarten bepflanzt.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände

auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Waldumbaumaßnahmen

wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da standortheimische und naturnahe Land-

schaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffszeitpunkt

Hinweise zur Funktionskontrolle

-

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 97: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M4b

Maßnahmenbereich

Waldumbau

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

050

Flurstück

906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Umbau von Nadelmischwald in naturnahen,

standortgerechten Laubwald

Flächengröße: 13.600 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Ahornmischwald mit Nadelbaumarten (AR1)

Wertstufe: 5

Zielbiotop

Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 13.600 Punkte

Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 13.600 m2: 13.600 m

2 x 1 = 13.600 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Entnahme vorhandener Nadelgehölze und Bepflanzung der entstehenden Freiflächen mit standort-

heimischen Laubholzarten

Pflanzqualität: : Jungpflanzen/Forstware 60-100, o.B.;

Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.

Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.

Größere Teilflächen (ab ca. 0,3 ha) sind mit einem Kulturzaun und kleinere Teilflächen mit

Wuchshüllen oder Fegeschutzspiralen und durch Streichen mit Verbissschutzmittel zu schüt-

zen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden:

Der Nadelbaumbestand im Inneren des Bestandes ist zu ersetzen durch: Bäume: Fagus sylvatica Rotbuche ca. 80 % Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 %

Der Nadelbaumbestand im Randbereich ist zu ersetzen durch (zu gleichen Anteilen):

Malus, Pyrus Wildobst

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

Page 98: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M4b

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Aus dem vorhandenen Ahornmischwald werden die beigemischten Nadelbaumarten vollständig ent-

nommen. Die entstehenden Freiflächen werden mit den o. g. heimischen Laubbaumarten bepflanzt.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände

auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Waldumbaumaßnahmen

wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da standortheimische und naturnahe Land-

schaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffszeitpunkt

Hinweise zur Funktionskontrolle

-

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 99: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M4c

Maßnahmenbereich

Waldumbau

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

048

Flurstück

5 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Umbau von Nadelmischwald in naturnahen,

standortgerechten Laubwald

Flächengröße: 4.021 m2

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Fichtenwald (AJ0)

Wertstufe: 4

Zielbiotop

Buchenwald mit Edellaubhölzern (AA2)

Wertstufe: 6

Aufwertung: 8.042 Punkte

Aufwertung um 2 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 4.021 m2: 4.021 m

2 x 2 = 8.042 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Entnahme vorhandener Nadelgehölze und Bepflanzung der entstehenden Freiflächen mit standort-

heimischen Laubholzarten

Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, um eine Verschattung der nördlich

angrenzenden Wiesenflächen zu minimieren.

Die Flächen sind zu 30 % mit Bäumen und zu 70 % mit Sträuchern zu bepflanzen.

- Pflanzqualität: Sträucher: 80-100, verpfl., o.B.

- Pflanz- und Reihenabstand: 1,5 m

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.

Die Kulturen sind vor Wildverbiss zu schützen.

Es sind folgende Baum- und Straucharten zu verwenden (zu gleichen Anteilen):

Bäume: Fagus sylvatica Rotbuche ca. 80 %

Carpinus betulus Hainbuche ca. 20 %

Sträucher: Crataegus monogyna Weißdorn

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

kahlschlagfreie und naturnahe Waldbewirtschaftung,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Page 100: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M4c

Zielkonzeption der Maßnahmen

Der vorhandene Fichtenwald wird zu einem Eichen-Buchenwald umgewandelt. Die Flächen werden

mit den o. g. heimischen Laubbaumarten bepflanzt.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche der zusammenhängenden Laubwaldbestände

auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes vergrößert. Die Waldumbaumaßnahmen

wirken sich zudem positiv auf das Landschaftsbild aus, da standortheimische und naturnahe Land-

schaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffszeitpunkt

Hinweise zur Funktionskontrolle

-

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 101: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M5a

Maßnahmenbereich

Anpflanzung von Baumreihen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

049

Flurstück

48 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Anpflanzung von Baumreihen entlang vorhande-

ner Wege zur Belebung der Landschaft;

Umwandlung von mäßig artenreichen Wiesen in

artenreiche Magerwiesen durch extensive Pflege

(Extensivwiese)

Länge: ca. 550 m

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Fettweide (EB0): 11.212 m2

Wertstufe: 4

Zielbiotop

Baumreihe (BF1): 7.477 m2

Wertstufe: 7

Magergrünland, gut ausgeprägt (ED0, veg2): 3.735 m

2

Wertstufe: 6

Aufwertung: 29.901 Punkte

Aufwertung um 3 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 7.477 m2: 7.477 m

2 x 3 = 22.431 Pkt.

Aufwertung um 2 Biotopwertpunkte auf einer Fläche von 3.735 m2: 3.735 m

2 x 2 = 7.470 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Anpflanzung von aufgelockerten Baumreihen mit großkronigen, heimischen Laubbaumarten entlang

von Wegen

Anpflanzung nicht streng linear in regelmäßigen Abständen, sondern "clusterartig" in locke-

ren Gruppen von 2-6 Bäumen gleicher Baumarten innerhalb von Pflanzstreifen von ca. 5 -

10 m Breite

Es sind folgende Baumarten zu verwenden (zu etwa gleichen Anteilen):

Bäume: Quercus petraea Traubeneiche

Quercus robur Stieleiche

Tilia cordata Winterlinde

Pflanzqualität: Hochstämme, 3x verpfl., 18-20, m.DB.

ca. 55 Stk; Pflanzabstand in den Clustern ca. 6-10 m; unterschiedlich große Lücken zwischen

den Clustern belassen

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.

Die angepflanzten Bäume sind vor Wildverbiss zu schützen.

extensive Mahd der Fläche (ein- oder zweischürig): erste Mahd nach dem 30.06., zweite

Mahd nach dem 15.09., mit leichten Mähgeräten (Mähgut abtransportieren).

Page 102: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M5a

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Durch die Anpflanzung der Baumreihe entlang der vorhandenen Wegeverbindungen werden die

Landschaft und das Landschaftserleben auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes po-

sitiv beeinflusst. Die Maßnahme wirkt sich zudem belebend auf das Landschaftsbild aus, da struktur-

gebende Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden und diesen weiter anrei-

chern.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Beizeiten Zwiesel herausschneiden

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 103: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M5b

Maßnahmenbereich

Anpflanzung von Baumreihen

Maßnahmentyp

A = Ausgleichsmaßnahme

Kreis

Kreisfreie Stadt Düsseldorf

Gemeinde

Stadt Düsseldorf

Gemarkung

Rath (3115)

Flur

050

Flurstück

906 (tlw.)

Bezeichnung der Maßnahme

Anpflanzung von Baumreihen entlang vorhande-

ner Wege zur Belebung der Landschaft

Länge: ca. 500 m

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Unterlagen-Nr.: Karte 2

Ausgangsbiotop

Feuchtwiese (EC1): 7.084 m2

Wertstufe: 6

Zielbiotop

Baumreihe (BF1): 4.724 m2

Wertstufe: 7

Feuchtgrünland (EC0, veg2): 2.360 m2

Wertstufe: 6

Aufwertung: 4.724 Punkte

Aufwertung um 1 Biotopwertpunkt auf einer Fläche von 4.724 m2: 4.724 m

2 x 1 = 4.724 Pkt.

Maßnahmenbeschreibung

Anpflanzung von aufgelockerten Baumreihen mit großkronigen, heimischen Laubbaumarten entlang

von Wegen

Anpflanzung nicht streng linear in regelmäßigen Abständen, sondern "clusterartig" in locke-

ren Gruppen von 2-6 Bäumen gleicher Baumarten innerhalb von Pflanzstreifen von ca. 5-

10 m Breite

Es sind folgende Baumarten zu verwenden (zu etwa gleichen Anteilen):

Bäume: Quercus petraea Traubeneiche

Quercus robur Stieleiche

Tilia cordata Winterlinde

Pflanzqualität: Hochstämme, 3x verpfl., 18-20, m.DB.

ca. 40 Stk.

Pflanzabstand in den Clustern ca. 6-10 m; unterschiedlich große Lücken zwischen den Clus-

tern belassen

Es wird herkunftsgerechtes Pflanzgut aus der Region verwendet.

Die angepflanzten Bäume sind vor Wildverbiss zu schützen.

Page 104: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Flughafen Düsseldorf

Planfeststellungsverfahren Kapa-zitätserweiterung

Vorhabensträger

Flughafen Düsseldorf GmbH

Maßnahmen-Nr.

Kompensationsfläche Grü-tersaaper Weg

M5b

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung

Jungwuchs- und Jungbestandspflege,

eine dauerhafte Pflege der Fläche ist vertraglich zu sichern.

Zielkonzeption der Maßnahmen

Durch die Anpflanzung der Baumreihe entlang der vorhandenen Wegeverbindungen werden die

Landschaft und das Landschaftserleben auf dem Gebiet des ehemaligen Standortübungsplatzes po-

sitiv beeinflusst. Die Maßnahme wirkt sich zudem belebend auf das Landschaftsbild aus, da struktur-

gebende Landschaftselemente in den Landschaftsraum integriert werden und diesen weiter anrei-

chern.

Zeitpunkt der Ausführung

Zum Eingriffsbeginn

Hinweise zur Funktionskontrolle

Beizeiten Zwiesel herausschneiden

Hinweise für die Ausführungsplanung

Detaillierte landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Page 105: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Dokumentation der Avifauna auf demDüsseldorfer Flughafen 2014

Oktober 2014

Auftraggeber:

Massenbergstraße 15-17 44787 Bochum

Auftragnehmer:

FAUNISTISCHE GUTACHTEN

Dipl.-Geogr. Michael SchwartzeOststraße 36

48231 Warendorf

Anlage 3

Page 106: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Avifauna Düsseldorfer Flughafen 2014 • m. schwartze

Avifauna

1. Erfassungsmethodik

Der Flughafen wurde zwischen dem 25.4.2014 und 29.7.2014 mit fünf Begehungen nach demVorkommen der Brutvögel und Nahrungsgäste untersucht. Die Felduntersuchungen wurden in denMorgenstunden durchgeführt, um die Gesänge/Rufe der zu dieser Tageszeit aktiven Arten zudokumentieren. Die Erhebung der Brutvögel erfolgte flächendeckend innerhalb der Grenzen desvorgegebenen Untersuchungsgebietes nach der Revierkartierungsmethode (s. DOG 1995 undBIBBY et al. 1995). Verschiedene Verhaltensweisen wie z.B. Beuteflüge und Rufaktivitäten wurdenim Gelände notiert, um Brutstandorte von Nahrungsrevieren zu unterscheiden (SÜDBECK et al.2005). Die Ergebnisse wurden in Tageskarten notiert und nach Abschluss der Untersuchungenausgewertet. Die Erfassungen erfolgten jeweils mit einem Mitarbeiter der Vorfeldaufsicht. So war es möglich allerelevanten Bereiche auf dem Flughafengelände zu betreten. Dabei wurden alle Grünlandflächenauch zwischen den Rollbahnen erfasst. Diese wurden streifenförmig mit einem angemessenenSicherheitsabstand zur Start- und Landebahn abgelaufen. Eine flächendeckendeBestandsaufnahme war somit gewährleistet.

Tab. 1: Geländetermine zur Brutvogelerfassung.

Durchgang

Datum Witterung

1 25.4.2014 Sonnig, bis 20°C, windstill; 8.30 – 12.15 Uhr

2 20.5.14 Anfangs leicht bewölkt später nahezu wolkenlos, bis nahezu30°C; 9.30 – 13.00 Uhr

3 27.5.14 Anfangs regnerisch später Dauerregen; 8.00 – 12.00 Uhr

4 29.6.14 Sonnig, > 20°C; 8.00 – 11.30 Uhr

5 29.7.14 Anfangs diesig später aufklarend, bis 25°C; 7.45 – 11.15 Uhr

2. Ergebnisse

Es wurden insgesamt 24 verschiedene Vogelarten nachgewiesen (s.a. Tab. 2). Darunter warendreizehn Nahrungsgäste, sieben Brutvögel und vier Durchzügler. Von diesen nutzte derMäusebussard mit zahlreichen Individuen das Vorfeld als Nahrungslebensraum und brütete in demöstlich angrenzenden Waldgebiet.

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Page 107: Flughafen Düsseldorf Planfeststellungsverfahren zur

Avifauna Düsseldorfer Flughafen 2014 • m. schwartze

Tab. 1: Gefährdung der nachgewiesenen Vögel mit Angaben zu Häufigkeit und Status. Abkürzungen: BvBrutvogel, Ng Nahrungsgast, Dz Durchzügler, V Vorwarnliste, R Extrem selten. * ungefährdet, ** SUDMANN etal. (2008), *** SÜDBECK et al. (2007), 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, VVorwarnliste, R extrem selten, S von Schutzmaßnahmen abhängig.

Art Anzahl Reviere Rote Liste NRW** /Rote Liste BRD***

Status

Nilgans 3 nahrungssuchende Individuen am 29.6. * / * Ng

Graureiher Max. 6 nahrungssuchende Individuen. * / * Ng

Schwarzmilan 1 nahrungssuchendes Individuum am 25.4.und 4 Individuen am 29.6.

R / * Ng

Rotmilan Nahrungssuchendes Individuum am 25.4. 3 / * Ng

Mäusebussard Brutplatz, bis zu 7 nahrungssuchendeIndividuen auf dem Flughafengelände

* / * Bv / Ng

Turmfalke Bis zu 5 nahrungssuchende Individuen. VS / * Ng

Kiebitz 4 nahrungssuchende Individuen am 29.7. 3 / 2 Dz

Bekassine 14 nahrungssuchende Individuen am 29.7. 1S / 1 Dz

Hohltaube Bis zu 4 nahrungssuchende Individuen. VS / * Ng

Straßentaube Bis zu 8 nahrungssuchende Individuen. * / * Ng

Dohle In Schwärmen mit über 30 Individuen. * / * Ng

Rabenkrähe In Schwärmen mit bis zu 50 Individuen. * / * Ng

Heidelerche 1 Revier 3 / V Bv

Feldlerche 117 Reviere 3S / 3 Bv

Rauchschwalbe Nahrungssuchende Individuen. 3 / V Ng

Star Maximal 200-300 nahrungssuchendeIndividuen nach der Brutzeit.

V / * Ng

Gelbspötter Ein Revier an der nördlichen Grenze. V / * Bv

Dorngrasmücke 1 Revier * / * Bv

Braunkehlchen Ein durchziehendes Individuum am 20.5. 1S / 3 Dz

Steinschmätzer 4 durchziehende Individuen am 25.4. 1S / 1 Dz

Wiesenpieper 14 Reviere 2S / V Bv

Wiesenschafstelze 5 Reviere * / * Bv

Bachstelze 1 Revier V / * Bv

Stieglitz 2 nahrungssuchende Individuen. * / * Ng

Die Feldlerche war die dominierende Brutvogelart mit 117 Brutpaaren. Dieser landesweitgefährdete Feldvogel nutzt die sehr gut geeigneten Wiesenflächen als Bruthabitat. Die Revieresind hier mehr oder weniger gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt und auch die Nähe zuden Start- und Landebahnen wird nicht gemieden. Im Gegensatz zur intensiv genutztenAgrarlandschaft kann die Feldlerche die Erst- und meist auch noch die Zweitbrut vor der

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Avifauna Düsseldorfer Flughafen 2014 • m. schwartze

großflächigen Grünlandmahd abschließen. Ersatz- bzw. Drittbruten können ein bis zwei Wochennach der Mahd auf diesen Flächen angelegt werden. Der landesweit mittlerweile als starkgefährdet eingestufte Wiesenpieper wurde mit 14 Paaren nachgewiesen. Die Reviere verteiltensich auf die Grünländer zwischen den Rollbahnen mit sechs und acht weiteren Fundpunktenzwischen der Nordbahn und der nord-westlichen Grenze des Untersuchungsgebietes. Erstmals wurde auf dem Flughafen ein Revier der landesweit gefährdeten Heidelerche festgestellt.Dieses befand sich auf den Wiesenflächen zwischen der Nordbahn und der nördlichen Grenze desUntersuchungsgebietes.Die Wiesenschafstelze besiedelte die Wiesenflächen in diesem Jahr mit fünf Brutpaaren. Dieseverteilten sich großflächig auf die Offenlandbereiche.Als weiterer Brutvogel wurde der Mäusebussard im östlich angrenzenden Düsseldorfer Stadtwaldnachgewiesen (Kalkumer Forst). Dieser brütete erfolgreich mit mindestens zwei ausgeflogenenJungvögeln und nutzte den gleichen Horst wie bereits 2011 (SCHWARTZE 2011). Im Offenland desVorfeldes wurden bei den Begehungen bis zu sieben nahrungssuchende Individuen beobachtet.Dieser offene Lebensraum stellt ein sehr gut geeignetes Jagdhabitat dar. Als weitere Greifvogelarten wurden Schwarz- und Rotmilan sowie der Turmfalke beobachtet. Alledrei Arten nutzten das Untersuchungsgebiet als Nahrungslebensraum. Der häufige undungefährdete Turmfalke wurde mit bis zu fünf jagenden Individuen gezählt. Vom Schwarzmilangelang am 25.4. die erste Beobachtung eines nahrungssuchenden Altvogels. Nach der BrutzeitEnde Juni wurden sogar vier Individuen gesichtet. Darunter waren auch mindestens zweidiesjährige Jungvögel. Ein nahrungssuchender Rotmilan wurde lediglich am 25.4. zwischen Nord-und Südbahn beobachtet. Als weitere Brutvögel wurden Gelbspötter, Dorngrasmücke und Bachstelze mit jeweils einemRevier dokumentiert. Knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes wurde in der angrenzendenHecke ein revieranzeigender Gelbspötter festgestellt. Das Revier der Dorngrasmücke befand sichnord-westlich der Nordbahn. Eine Bachstelze brütete in einem kleinen Flughafengebäude nahe derPhotovoltaikanlage im Nordwesten.Zu den in großen Schwärmen und regelmäßig auftretenden Arten zählen Dohle, Rabenkrähe undStar. Während die beiden Rabenvogelarten mit 30 bis 50 Individuen auftraten, wurden nach derBrutzeit Starenschwärme mit bis zu 300 Tieren gesichtet. Nach Insekten jagende Rauchschwalbenwurden ebenfalls beobachtet. Diese brüteten vermutlich auf Bauernhöfen in der Umgebung desFlughafens. Der Graureiher ist ein ständiger Nahrungsgast auf dem offenen Flughafengelände. Bis zu sechsnahrungssuchende Tiere wurden bei den Begehungen festgestellt. Sie erbeuten hier vorzugsweiseKleinsäuger in den optimal geeigneten Grünländern. Am 29.6. wurden drei Nilgänse bei der Nahrungssuche beobachtet.Hohltauben als auch Straßentauben nutzten die Offenlandbereiche ebenfalls regelmäßig alsNahrungshabitat. Von der Hohltaube wurde bis zu vier Individuen registriert und der Straßentaubebis zu acht. Der Stieglitz wurde lediglich ein einziges Mal am 29.7. mit einem Paar bei der Nahrungsaufnahmezwischen Nordbahn und der nördlichen Grenze des Untersuchungsgebietes beobachtet.Vermutlich handelte es sich hier um ein Brutpaar aus den nahen von Sträuchern und Gebüschengeprägten Randbereichen.Insgesamt vier verschiedene Durchzügler nutzten das offene Flughafengelände zur kurzzeitigenRast und Nahrungsaufnahme. Dazu zählten Kiebitz und Bekassine mit vier bzw. vierzehnIndividuen am 29.7. Sie saßen typischerweise in einer feuchten Senke am westlichen Rand desFlughafens. Am 25.4. rasteten vier Steinschmätzer auf dem Flughafen. Sie nutzten denLebensraum als Zwischenstopp auf dem Weg in die nördlichen Brutgebiete. Vom Braunkehlchenwurde lediglich ein einziges Individuum beobachtet, und zwar am 20.5. am östlichen Rand desUntersuchungsgebietes.

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3. Bewertung der Vogelbestände

Wie bereits bei den Untersuchungen aus dem Jahr 2008/2011 war die Feldlerche diedominierende Brutvogelart des von großflächigen Wiesen dominierten Flughafens. Die Zahl vonaktuell 117 Revieren entspricht im wesentlichen den Ergebnissen von 2011. Der Bestand derfrüher allgegenwärtigen Offenlandart ist in den letzten Jahren aufgrund vonNutzungsintensivierung in der Landwirtschaft weiter zurückgegangen. Bereits in den 1980erJahren hatte sich die Zahl der Feldlerchen in Westfalen halbiert. Heute wird der landesweiteBestand mit nur noch 85.000 – 140.000 Revieren angegeben (GRÜNEBERG & SUDMANN et al.2013). Vermutlich spielen auf dem Flughafen auch Konzentrationseffekte eine Rolle, da dieFeldlerche in der umgebenden „Normallandschaft“ in den intensiv genutzten Mais- undGetreideäckern keine geeigneten Habitatbedingungen mehr vorfindet. Landes- und bundesweitwird die Feldlerche als gefährdet eingestuft. Vergleichbares gilt für den landesweit starkgefährdeten Wiesenpieper, dessen Bestand mit 14 Revieren nach drei Jahren identisch war. Fürdiesen ebenfalls bodenbrütenden Feldvogel sind die gleichen Rückgangsursachen wie für dieFeldlerche zu nennen. Der Bestand dieser als landesweit sogar als stark gefährdet eingestuftenBrutvogelart beträgt in NRW nur noch 2.200 bis 3.500 Reviere (GRÜNEBERG & SUDMANN et al.2013). Erstmals besiedelte die Heidelerche den Flughafen mit einem Brutrevier. Der Bestand dieserlandesweit gefährdeten Brutvogelart wird mit 750 bis 1.100 Revieren angegeben (GRÜNEBERG &SUDMANN et al. 2013). Dagegen fehlte das Schwarzkehlchen von dem 2011 insgesamt 1-2 Revierefestgestellt wurden. Die Ursachen für ein solches Fehlen können auch an überregionalenEntwicklungen liegen.Neben der Bedeutung als Bruthabitat ist der Flughafen ein Anziehungspunkt für verschiedeneNahrungsgäste, die im Umfeld brüten. Dazu zählen z.B. insgesamt vier verschiedeneGreifvogelarten. Der häufige Mäusebussard brütete im angrenzenden Kalkumer Forst und war mitmaximal sieben jagenden Individuen nachzuweisen. Auch der Turmfalke war mit bis zu fünfnahrungssuchenden Individuen regelmäßig vertreten. Rot- und Schwarzmilan wurden lediglicheinmal beobachtet. Vermutlich hat der Schwarzmilan im Umfeld gebrütet, da im Sommer einFamilienverband mit mindestens zwei flüggen Jungvögel beobachtet wurde. Zusammenfassendweisen die extensiv genutzten Grünlandflächen des Flughafens gute bis sehr guteNahrungsbedingungen für die verschiedenen auf Kleinsäuger spezialisierten Greifvogelarten auf.Dies gilt auch für den Graureiher, der mit bis zu sechs Individuen beobachtet wurde.Wachtel, Wanderfalke und Kiebitz traten 2008 bzw. 2011 als Zufallsbeobachtungen auf.Insbesondere die Besiedlung der Wachtel ist von großer Dynamik bestimmt. Es gibt Jahre mitinvasionsartigen Einflügen, denen Jahre mit nur geringer Siedlungsdichte folgen (GRÜNEBERG &SUDMANN et al. 2013). Der Nachweis des Wanderfalken östlich des Flughafens war vermutlichebenfalls ein Zufall, einen Brutstandort innerhalb des Untersuchungsgebietes war auch vor vierJahren nicht vorhanden. Dies gilt auch für den Kiebitz, der hier mittlerweile nur noch zu denZugzeiten auftritt. Es treten im Untersuchungsgebiet weitere häufige und ungefährdete Arten auf, die inRandbereichen brüten wie z.B. die nördlichen angrenzenden Heckenstrukturen. Dazu zählenverschiedene Singvogelarten wie Kohl- du Blaumeise, Zilpzalp, etc.

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Quellen

BIBBY, C.J., BURGESS, N.D. & D.A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie –Bestandserfassung in der Praxis. Neumann Verlag Radebeul: 270 S.

DOG (1995): Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamenPlanungen. NFN Medien-Service Natur, Minden.

GRÜNEBERG, C., S.R. SUDMANN sowie J. WEISS, M. JÖBGES, H. KÖNIG, V. LASKE, M. SCHMITZ & A.SKIBBE (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.): LWL-Museum fürNaturkunde Münster: 480 S.

SCHWARTZE, M. (2011): Erfassung der Avifauna auf dem Düsseldorfer Flughafen 2011. 4 S.

SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-LINDEN, K.,SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & J. WEISS (2008): Rote Liste der gefährdetenBrutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.): Charadrius 44 (4):137-230.

SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT

(2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. 792 S.

SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF (2007): Rote Liste der BrutvögelDeutschlands - 4. Fassung, 30.11.2007. In: Ber. Vogelschutz 44: 23-81

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