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Förderung für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer ab 2012 2013/06/19 Mag. Kurt Leutgeb

Förderung für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer ab 2012

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2013/06/19 Mag. Kurt Leutgeb. Förderung für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer ab 2012. Übersicht. Rechtsgrundlagen Voraussetzungen Förderungsarten Einreichung Abrechnung Spruchpraxis Beispiele. Rechtsgrundlagen. AGVO (EU ) GVO – „De-minimis“ (EU ) - PowerPoint PPT Presentation

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Förderung für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmerab 2012

2013/06/19 Mag. Kurt Leutgeb

Übersicht

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Förderungsarten

Einreichung

Abrechnung

Spruchpraxis

Beispiele

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Rechtsgrundlagen

AGVO (EU)

GVO – „De-minimis“ (EU)

KMU-Förderungsgesetz (national)

Richtlinien (aws)- Prämienförderung- Garantieübernahme

Programmdokumente/Kurzinformation (aws)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Förder-/Garantievertrag

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Jungunternehmer/innen Voraussetzungen

Jungunternehmer/innen Voraussetzungen

Innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme

Beginn der Selbständigkeit darf max. 36 Monate zurückliegen (Antragseingang aws)

Keine selbständige Tätigkeit in den letzten fünf Jahren

z.B.: keine Versicherung nach GSVG , BSVG (Betriebsführer) …

keine Beteiligungen über 10%

Aufgabe der unselbständigen Tätigkeit

d.h. keine Nebenbeschäftigung

Einschlägige Ausbildung/Erfahrung

Relevant für Top-Prämie und Garantie

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Jungunternehmer/innen Voraussetzungen

Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften– Jungunternehmer/-in muss mit mind. 25% direkt beteiligt sein und

handelsrechtliche(r) Geschäftsführer/-in sein (Ausnahme: Top-Prämie Beteiligung muss mehr als 50% sein)

– Übernahme: mehr als 50% müssen übergeben werden

Kleine Unternehmen gem. EU-Definition

d.h. weniger als 50 MA, max. EUR 10 Mio. Umsatz oder EUR 10 Mio. Bilanzsumme

Mitglied bei der Wirtschaftskammer (Tourismus- und Freizeitwirtschaft nur für Gründungs-/Nachfolgebonus möglich)

Mitglied der Ziviltechnikerkammer (für Gründungs-/Nachfolgebonus nicht möglich)

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Übersicht Prämien und Garantie

Jungunternehmer/innen - Förderung ab 2012

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Prämienförderung Garantie Jungunternehmer/-innen – Scheck

Jungunternehmer/-innen – Prämie zum ERP-KK

Jungunternehmer/-innen – Topprämie

Gründungs-/ Nachfolgebonus

Jungunternehmer/-innen – Garantie

Förderhöhe in EUR

1.000 5% (max. 5.000) 10% (max. 30.000) 14% (max. 8.400) bis 80%

Projektgröße in EUR

5.000 bis 20.000 20.000 bis 100.000 100.000 bis 750.000 bis 60.000 Kredit(e) bis max. 600.000

Förderbare Kosten

Aktivierung & GWG Aktivierung (siehe ERP-KK), keine GWG

Aktivierung & GWG Betriebliche Aufwendungen

Investitionen und Betriebsmittel

Prämienförderungen

Jungunternehmer/innen – Scheck

Förderhöhe: EUR 1.000

Projektgröße: mind. EUR 5.000 und max. EUR 20.000 (streng !)

Förderbare Kosten: – Aktivierung oder GWG - nur „Neuinvestitionen“

Nicht förderbar:– gebrauchte Investitionsgüter und „Übernahmekosten“– Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Traktor,.. sowie deren Zubehör), die dem

Transport/der Beförderung dienen – Unternehmen mit geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafik,

Rauchfangkehrer)– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100– Laufende Aufwendungen (z.B. Wareneinkauf, Marketing,

Personalaufwand)

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Jungunternehmer/innen – Scheck

Finanzierung: Eigen- oder Fremdkapital

Einreichung: direkt oder im Wege der Hausbank VOR Durchführung des zu fördernden Vorhabens (unabhängig von der Finanzierungsart)

Ausnutzung : innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme pro 12 Monate einmalig (Antragseingang)

Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme umgehend als Einmalbetrag – Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten– Rechnungszusammenstellung und Auflagen innerhalb von 2 Jahren

Kombinationsmöglichkeit: ERP-KK (ab EUR 10.000) ; sonst keine

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Jungunternehmer/innen – Prämie zum ERP - KK

Förderhöhe: 5% Prämie (max. EUR 5.000)

Projektgröße: mind. EUR 20.000 und max. EUR 100.000 (streng !) – keine nachträgliche Umschichtung möglich

Förderbare Kosten: – Materielle und immaterielle Investitionen (neu oder gebraucht), die

aktiviert werden

Nicht förderbar:– Fahrzeuge (z.B. Transportfahrzeuge, Anhänger und Aufbauten)– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100– Laufende Aufwendungen (z.B. Wareneinkauf, Marketing,

Personalaufwand)– Bauliche Kosten bei gemischten (privat & betrieblich) Bauvorhaben– Leasingfinanzierung

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Jungunternehmer/innen – Prämie zum ERP-KK

Finanzierung: ERP-KK (Gewährung ist Voraussetzung)

Einreichung: im Wege einer ERP-Treuhandbank

Ausnutzung : innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme 1x pro ERP-Wirtschaftsjahr

Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme umgehend als Einmalbetrag – Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten – Rechnungszusammenstellung : Fristigkeiten analog ERP-Kleinkredit– Auflagen: 2 Jahre ab Zusage

Kombinationsmöglichkeit: Jungunternehmer/innen - Garantie

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Jungunternehmer/innen – Topprämie

Förderhöhe: 10% (max. EUR 30.000)

Projektgröße: mind. EUR 100.000 und max. EUR 750.000 (streng !)max. Bemessungsgrundlage EUR 300.000 – keine nachträgliche Umschichtung möglich

Förderbare Kosten: – Aktivierung oder GWG - nur „Neuinvestitionen“

Nicht förderbar (Teil 1)– gebrauchte Investitionsgüter und „Übernahmekosten“– Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Traktor, etc. sowie deren Zubehör), die

dem Transport/der Beförderung dienen – Unternehmen mit geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafik,

Rauchfangkehrer)– Laufende Aufwendungen (z.B. Wareneinkauf, Marketing,

Personalaufwand)

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Jungunternehmer/innen – Topprämie

Nicht förderbar: (Teil 2)– Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen– Unternehmen/Vorhaben, die keine plausiblen Erfolgschancen haben– Unternehmen ohne nachhaltige positive Entwicklung – Lieferungen/Leistungen Vertragspartner (z.B. Franchise-Gebühr)– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100

Finanzierung: Eigenkapital, Kredit oder Leasing

Zinssatzobergrenze: EURIBOR + 2 Prozent-Punkte (per 1.4: 2,212%p.a.); Änderung pro Quartal – variabel (www.awsg.at/zinsen)

Einreichung: direkt (zur Gänze Eigenkapital) oder im Wege des finanzierend Institutes (tlw. Fremdkapital) VOR Durchführung des Vorhabens

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Jungunternehmer/innen – Topprämie

Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme im Regelfall als Einmalbetrag zum Ende des Quartals– Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten– Rechnungszusammenstellung und Auflagen innerhalb von 2 Jahren

Ausnutzung: innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme im Teilbeträgen möglich

Keine Anrechnung von Vorförderungen vor Antragsteingang 2012 sowie Jungunternehmer/innen-Scheck bzw. – Prämie zum ERP-KK

Kombinationsmöglichkeiten: Jungunternehmer/innen–Garantie

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Jungunternehmer/innen-Förderung - Prämie

Projektkosten (in EUR)

För

deru

ngsh

öhe

5.000

ERP-Kleinkredit

0,5 % im 1. Jahr

1,5 % für 5 Jahre

Jungunternehmer/innen Scheck

EUR 1.000

Prämie

20.000

Jungunternehmer/innen-Prämie

5 %

ERP - Kleinkredit

100.000 750.000

Jungunternehmer/innen - TOP-Prämie

10 %

der förderbaren Projektkosten (von max.

EUR 300.000)

ERP - Kleinkredit

0,5% im 1. Jahr

1,5% für 5 Jahre

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Gründungs-/Nachfolgebonus

VORAUSSETZUNG: Es muss ein Anmeldung bis 31.12.2011 (STMK 31.12.2010) vorliegen !!!

Förderhöhe: 14% (max. EUR 8.400)

Projektgröße: in Höhe des angesparten und eingebrachten Eigenkapitals (max. EUR 60.000)

Förderbare Kosten: – Betriebliche Aufwendungen

Nicht förderbar:– Aufwendungen des Unternehmers (z.B. GSVG), Steuern und Abgaben– Unternehmen mit geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafik,

Rauchfangkehrer)– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100

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Gründungs-/Nachfolgebonus

Finanzierung: angespartes Eigenkapital (keine bereits geförderte Sparformen); pro 12 Monate max. EUR 25.000; keine unterjährige Ansparleistung

Einreichung: direkt oder im Wege der Hausbank VOR Durchführung des zu fördernden Vorhaben

Ausnutzung : innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme

Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme am Ende des Quartals als Einmalbetrag– Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten– Rechnungszusammenstellung und Auflagen innerhalb von 2 Jahren

Kombinationsmöglichkeit: keine

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Jungunternehmer/innen – Garantie

Jungunternehmer/innen – Garantie

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Investitionskredit Betriebsmittelkredit

Garantiequote bis zu 80 %

Laufzeit max. 20 Jahre Laufzeit max. 5 Jahre

Garantieentgelt mind. 0,6% p.a. (risikoabhängig)

Garantieentgelt mind. 0,6% (risikoabhängig)

Bearbeitungsentgelt: 0,5% von Finanzierungsbetrag

Max. Kreditbetrag EUR 600.000 (Summe aus Investitions- und Betriebsmittelkredit)

Jungunternehmer/innen – Garantie

Förderbare Kosten:– Investitionen des Anlagevermögens (inkl. Fahrzeuge und gebrauchte

Investitionen)– Übernahmekosten (= Übernahme bestehender Investitionen),

Unternehmenskäufe – Betriebsmittel

Nicht förderbare Vorhaben:– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100– Unternehmen/Vorhaben, die keine plausiblen Erfolgschancen haben– Reine Auftragsfinanzierungen– Geschäftsmodelle, die nicht innerhalb von 12 Monaten nach

Garantieübernahme nachhaltige und regelmäßige Umsätze plausibel erwarten lassen

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Jungunternehmer/innen – Garantie

Finanzierung: Kredit oder Leasing

Zinssatzobergrenze: EURIBOR + 1,2 Prozentpunkte (80% Garantie) (per 01.04 : 1,412% p.a.); Änderung pro Quartal – variabel (www.awsg.at/zinsen)

Einreichung: im Wege des finanzierenden Institutes VOR Durchführung des Vorhabens

Abschluss des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung) und Erfüllung der Auflagen innerhalb von 2 Jahren; Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten

Ausnutzung: innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme in Teilbeträgen möglich

Kombinationsmöglichkeiten: ERP-KK, Jungunternehmer/innen - Topprämie

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Jungunternehmer/innen – Garantie

Projekte bis EUR 75.000– Sicherstellung nur Garantie des Unternehmers bzw. der Gesellschafter

Projekt bis EUR 30.000– Sicherstellung wie oben– keine Bearbeitungsentgelt; Garantieentgelt immer 0,6% p.a.

Projekte ab EUR 75.000– Bereitstellung von Eigenkapital im ausreichendem Maß

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Jungunternehmer/innen – Garantie

Garantien für Betriebsmittelkredit– bis EUR 100.000 endfällig mit 80% Garantie – ab EUR 100.000

• drei Jahre tilgungsfrei und zwei Jahre Tilgung mit 80% Garantie ODER

• Endfällig mit 50% Garantie - bis EUR 600.000 laufende Tilgung mit 80% Garantie (wie

Investitionskredit)

Antragseingang ab 01.01.2013– Rückhaftung EIF (CIP-Programm)– Garantieentgelt – unabhängig vom Risiko – 0,6% p.a. für Investitions-

und Betriebsmittelkredite

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Statistik 2012

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Zusagen Projektkosten in EUR

Zuschussbetrag/Obligo in EUR

Jungunternehmer/innen-Scheck

733 9,735 Mio. 733.000

Jungunternehmer/innen-Prämie ERP-KK

202 1,812 Mio. 202.000

Jungunternehmer/innen-Topprämie

103 23,872 Mio. 1,94 Mio.

Gründungs-/Nachfolgebonus 57 4,039 Mio. 163.773

Jungunternehmer/innen-Garantie

264 18,436 Mio. 12,778 Mio.

Einreichung

Antrag muss vor Durchführung der Investitionen bei der aws eingereicht werden

– vor Lieferung/ Leistung– vor Anzahlung– vor Rechnungsdatum– vor Zahlung

Keines dieser Daten darf vor der Antragstellung liegen

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Einreichung

Einreichung über https://foerdermanager.awsg.at – fristwahrende Einreichung möglich (d.h. vollständig ausgefüllter Antrag)

Jungunternehmer/innen-Scheck bzw. Jungunternehmer/innen-Prämie zu ERP-Kleinkredit

– Sozialversicherungsdatenauszug– Gewerbeschein– Firmenbuchauszug

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Einreichung

Jungunternehmer/innen - Topprämie und/oder Jungunternehmer/innen - Garantie (siehe Antragsformular)

– Lebenslauf, Konzept, Planrechnung, Vertrag(sentwürfe)

– Bei beantragter Garantie: Projekt- und Unternehmensbeurteilung sowie Bonitätsbeurteilung (Ratingblatt) seitens Bank

– Bei beantragter Garantie ab EUR 150.000,-:Business-Plan, Planrechnung für mindestens 3 Jahre inklusive Planbilanz und PlanG+V (z. B. Plan4You)

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Abrechnung

Annahme des Anbotes innerhalb von 6 Monaten

Formular „Rechnungszusammenstellung“ (www.awsg.at)- Nur bezahlte Nettobeträge, nach Abzug von Skonti und Rabatten- Keine Lieferung/Leistung/Rechnung/Zahlung vor Antragstellung!!!- Antragsmäßiger Abschluss des gesamten (!) Projektes - Leasing: Vorlage der Eingangsrechnung des Leasinggebers sowie

Übergabeprotokoll, Leasingvertrag- Auch für Betriebsmittelhaftungen notwendig - Keine Kostenpositionen kleiner EUR 100 (netto)- Keine Zusammenfassungen von Einzelrechnungen

Erfüllung der Auflagen gem. Zusage- Zeithorizont: 2 Jahre ab Zusage

„Behaltedauer“: 3 Jahre ab Auszahlung der Prämie

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Was geht nicht ?

Generell

- Formelle Gründe (z. B. kein Jungunternehmer/innen)- Kosten, die vor Einbringung des Ansuchens angefallen sind

Jungunternehmer/innen – Scheck

- Untergrenze wird unterschritten bzw. Obergrenze wird überschritten (EUR 5.000 – EUR 20.000)

- aws-Garantie für Finanzierung der Investitionen

Jungunternehmer/innen – Prämie zum ERP-Kleinkredit

- Untergrenze wird unterschritten bzw. Obergrenze wird überschritten (EUR 20.000 – EUR 100.000)

- ERP-Kleinkredit wird nicht gewährt

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Was geht nicht ?

Jungunternehmer/innen - Topprämie - Untergrenze von EUR 100.000 wird unterschritten; Projektvorhaben

größer als EUR 750.000- Jungunternehmer/innen verfügt über keine einschlägige Ausbildung/

Erfahrung- Vorhaben, die keine plausiblen Erfolgschancen haben und/oder keine

nachhaltige positive Entwicklung erwarten lassen (d.h. kein plausibles Konzept, keine plausible und nachvollziehbare Planung)

Jungunternehmer/innen - Garantie - wie Topprämie- Risikoreiche Vorhaben ohne Eigenkapital (d.h. „zu hohe“

Fremdkapitalbelastung, kein Finanzierungspuffer)

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Antragstellung - Beispiel

Die Rechnung für eine Maschine wurde per 15.03.2012 ausgestellt. Die Bezahlung ist noch nicht erfolgt. Ist diese Anschaffung förderbar, wenn das Ansuchen am 18.03.2012 bei der aws einlangt ?- Nein, da der Antrag vor Durchführung der Investitionen

(Rechnungsdatum) bei der aws einlangen muss.

Der Förderungswerber bestellt eine Maschine am 24.04.2012. Am 01.06.2012 langt der Antrag bei der aws ein. Die Lieferung erfolgt am 05.06.2012. Die Rechnung wird am 10.06.2012 (auch Zahlung) ausgestellt. Ist eine Förderung möglich?- Ja, da die Lieferung, die Rechnung und die Zahlung nach Antragstellung

liegen. Die Bestellung hat keine Relevanz.

Variante: am 25.05.2012 wurde eine Anzahlung geleistet; Lieferung am 05.06.2012- Die gesamt Maschine ist nicht förderbar, da die Anzahlung vor

Antragstellung geleistet wurde.

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Beispiel 1

Einzelunternehmen, Gründung 01.07.2011, SchlossereiMaschinen: EUR 100.000,-, Betriebsmittel EUR 30.000,-Finanzierung: EK: EUR 40.000,-; Rest: FK

ERP-Kleinkredit in Höhe von EUR 60.000 mit 5%iger Jungunternehmer/innen - Prämie

aws-Garantie für den ERP-Kleinkredit in Höhe von EUR 60.000 aws-Garantie für Betriebsmittelrahmen EUR 30.000

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Beispiel 2 + 3

GMBH:Person A: 75 % und GeschäftsführerPerson B: 25 %Person A gibt die unselbständige Tätigkeit nicht auf

Keine Förderung möglich, da keiner der beiden Personen die formalen Kriterien erfüllt: Person A gibt unselb. T nicht auf, Person B ist nicht Geschäftsführer

Übernahme Einzelunternehmen und Einbringung in GMBH:Übergeber: 25 %; Übernehmer: 75 % und GeschäftsführungBranche: HandelsunternehmenErrichtung Betriebsgebäude EUR 750.000,-; Finanzierung: FK EUR 600.000; Rest Eigenkapital

Jungunternehmer/innen - Topprämie in Höhe von EUR 30.000 (10% von max. EUR 300.000)

Jungunternehmer/innen – Garantie für EUR 600.000

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Beispiel 4

Gründung einer Werbeagentur; Betriebs- und Geschäftsausstattung und IT-Ausstattung: EUR 12.500; Finanzierung: Kredit

Jungunternehmer/innen – Scheck in Höhe von EUR 1.000 ERP-Kleinkredit in Höhe von EUR 12.500

oder

Jungunternehmer/innen – Garantie für Kredit in Höhe von EUR 12.500

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Kontakt zur aws

Mag. (FH) Claudia FrankLeiterin | Gründer & Junge Unternehmen

austria wirtschaftsserviceUngargasse 37, 1030 Wientel.: +43 (1) 501 75 – 253fax: +43 (1) 501 75 – 900email: [email protected]

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