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Formale Anforderungen an die Hausübung Baustatik
1. Jedes Blatt ist mit Name, Matrikelnummer, Aufgabennummer, Datum und Seitenzahl
zu versehen.
2. Die Hausübung ist strukturiert aufzubauen.
3. Systemskizzen und Zustandslinien sind sauber zu zeichnen. Werte sind in die
Zustandslinien einzutragen.
4. In Biegelinien sind Krümmungen, Wendepunkte, Knicke, usw. deutlich zu
kennzeichnen.
5. Ergebnisse sind zu unterstreichen.
6. Blätter sind nur einseitig zu beschreiben. Rückseiten werden nicht gewertet.
7. Keinen grünen und roten Stift verwenden. Bleistift kann verwendet werden.
8. Am rechten Rand sind 4 cm zur Korrektur frei zu halten.
9. RSTAB-Ausdrucke sind mit dem vom Institut bereitgestellten Ausdrucksprotokoll zu
erstellen.
10.Ergebnisse, die auf den PC-Ausdrucken in Tabellen zu finden sind und mit den
Handrechnungen übereinstimmen müssen, sind auf den PC-Ausdrucken zu
markieren.
11. Die Hausübung ist in einem Schnellhefter abzugeben.
Regelung für Hausübungen als Studienleistung
1. Die Ausgabe der Aufgabenblätter für Baustatik I erfolgt in den kleinen Übungen am
Anfang des Wintersemesters, im Sommersemester in den Sprechstunden.
Für Baustatik II erfolgt die Ausgabe während einer Einführungsveranstaltung für
RSTAB im Sommersemester. Neue Aufgabenstellungen erhält man im Winter-
semester in den Sprechstunden.
2. Die Hausübung muss vollständig bearbeitet werden.
3. Es wird für jeden Aufgabenteil (1 bis 3) ein Abgabetermin angeboten. Bei Einhaltung
der Termine werden die Aufgabenteile korrigiert und an die Studierenden zurück
gegeben. Ist ein oder mehrere Teile der Hausübung nicht anerkannt, besteht für alle
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Institut für Statik Prof. Dr.-Ing. Dieter Dinkler
Technische Universität BraunschweigInstitut für StatikProf. Dr.-Ing. Dieter Dinkler
drei Teile die Möglichkeit einer einmaligen Korrektur und erneuter Abgabe.
4. Alternativ zu dem unter Punkt 3 beschriebenen Vorgehen können alle drei Teile
zusammen zu dem auf dem Deckblatt genannten endgültigen Abgabedatum
eingereicht werden. In diesem Fall ist eine Korrektur seitens der Studierenden
und erneute Abgabe nicht möglich. Die Hausübungen werden nach der
Korrektur durch das Institut an die Studierenden zurückgegeben.
5. In jedem Fall müssen am endgültigen Abgabedatum alle noch nicht
anerkannten Aufgabenteile im Institut vorliegen.
6. Das Aufgabenblatt verliert mit Ablauf des endgültigen Abgabedatums seine
Gültigkeit. Bei einer Nicht-Abgabe oder einer Nicht-Anerkennung ist für das
nächste Semester eine neue Aufgabenstellung zu bearbeiten.
7. Über die Anerkennung der Studienleistungen wird spätestens nach
Fertigstellung der gesamten Korrektur informiert und bestandene Leistungen
werden an die Geschäftsstelle gemeldet.
Regelung für Hausübungen als Prüfungsvorleistung
Für die zu bearbeitenden Hausübungen und deren Teile, die Prüfungsvorleistung für
die jeweilige Klausur sind, ist das auf dem Aufgabenblatt vermerkte Abgabedatum
unbedingt einzuhalten.
1. Zur Klausurzulassung müssen die Hausübungen spätestens 7 Tage vor der
Prüfung anerkannt sein. Für die Kontrolle der Aufgaben durch das Institut ist
eine Woche zu berücksichtigen.
2. Als Klausurzulassung müssen alle Hausübungsteile bearbeitet und anerkannt
sein.
3. Für Baustatik I darf Teil I der Hausübung 1x korrigiert werden. Für Teil II und
Teil III ist eine Korrektur nicht vorgesehen. Sind der erste oder der zweite Teil
der Hausübung nicht anerkannt, kann die Anerkennung durch ein
Abgabegespräche zu diesem Teil erreicht werden. Sind Teil I sowie II oder
unabhängig davon Teil III nicht anerkannt, ist die Prüfungsvorleistung für dieses
Semester nicht erbracht.
4. Für Baustatik II ist eine Korrektur nicht vorgesehen. Ist ein Teil der Hausübung
nicht anerkannt kann dies durch ein Abgabegespräch am Ende des Semesters
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kompensiert und die Prüfungsvorleistung erreicht werden. Sind zwei oder mehr
Teile der Hausübung nicht anerkannt, ist die Prüfungsvorleistung für dieses
Semester nicht erbracht.
5. Die Ausgabe der Hausübung zu Baustatik II erfolgt erst nach Teilnahme an einer
Einführungsveranstaltung für das Stabwerksprogramm RSTAB zu Beginn des
Sommersemesters.
6. Ab dem 6. Tag vor der Klausur werden zugehörige Hausübungen nicht mehr als
Vorleistung für die bevorstehende Klausur angenommen. Studierende, deren
Übungen nicht anerkannt sind, oder die die 6-Tage-Frist nicht einhalten, müssen
sich eigenverantwortlich rechtzeitig beim Fachbereichs-Sekretariat von der
Prüfung abmelden. Die Hausübung kann jedoch in diesem Fall für folgende
Prüfungstermine weiterbearbeitet werden.
7. Einmal erlangte Prüfungszulassungen bleiben bestehen.
8. Im Zweifelsfall ist der Studierende in der Verantwortung den Nachweis zum
Stand seiner Hausübung zu erbringen.
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