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Forschungsreferat Gottschalkstraße 22 23. Februar 2006 Stipendienverträge Ersatz für Arbeitsverträge? Unter und zu welchen Bedingungen sind Stipendienverträge sinnvoll und notwendig? Vortrag Forschungsreferenten-Treffen 2006

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Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

Stipendienverträge

Ersatz für Arbeitsverträge?

Unter und zu welchen Bedingungen sind Stipendienverträge sinnvoll und notwendig?

Vortrag Forschungsreferenten-Treffen 2006

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Finanzierung von Promotionen

Arbeitverträge auf Landesstellen

Arbeitsverträge aus Drittmittel

Stipendien

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Vorteile der Arbeitsverträge:

Sozial- und Krankenversicherung,

zusätzliche Ressourcen zum persönlichen Entgeld

Nachteile:

Möglicher Konflikt mit Dienstleistung bei Landesverträgen

Thema muss eng an der geplanten Dissertation sein bei Drittmittelverträgen

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Vorteile der Stipendien:

vollständige Konzentration auf die wissenschaftliche Arbeit

Nachteile:

keine Sozial- und Krankenversicherung,

keine zusätzlichen Ressourcen zum persönlichen Entgeld (Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Publikationskosten)

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Aber:

Stipendien sind wesentlich billiger!!!

Wissenschaftsrat

„Empfehlungen zur Doktorandenausbildung“,

November 2002 (Drs. 5459/02)

Tabelle S. 32

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Zugriff auf Promotions-Stipendien erfolgt vor allem aus den

Geistes- und Gesellschaftswissenschaften,

dann den Naturwissenschaften

und wenig aus den Ingenieurwissenschaften

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Ursachen:

Arbeitsmarktchancen

Entscheidung der DFG für ganze Stellen in manchen Bereichen

Tradition:

Mit Stipendien "groß" geworden

Projektförmiges Arbeiten kein "Arbeitsstil"

Der Aufwand für einen Projektantrag ist wie der für eine Publikation

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Förderung der Besten mit Stipendien???

Die Guten können sich die Stellen aussuchen.

Selektion:

Der Knecht, die Magd für die Landesstelle

Die Uninteressanten für ein Stipendium

Die Besten für Drittmittelstellen

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Wann machen Stipendien Sinn?

Finanzierung in der Nähe einer halben Stelle

Zusätzlich notwendige Ressourcen sind im Fachgebiet (oder anderswo) verfügbar

Förderung bis 3 Jahre

Einbettung in ein Konzept wie Graduierten-Kolleg Uni-interne Programme Zusammenfassung von Stipendiaten unter ein Thema (Stiftungen)

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Die Ordnung zur Vergabe von

Promotions-Stipendien der Universität Kassel -

ein Beispiel für die Einbettung in ein Konzept

http://www.uni-kassel.de/wiss_tr/stipendien/gradfoeg.ghk

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Das Ziel

Die Dauer von Promotionen soll nicht länger als vier Jahre betragen.

Die frühe Selbständigkeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll gefördert werden.

Es sollen qualitativ hochwertige Ergebnisse erzielt werden.

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Dies verlangt eine strukturierte Promotionsphase. Maßnahmen in diesem Sinne sind:

Das "Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vom Oktober 2003

Der "Leitfaden für die Betreuung von Promotionen an der Universität Kassel"

Die "Ordnung zur Vergabe von Promotionsstipendien der Universität Kassel".

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Quellen für Stipendien

Landesmittel

Forschungsfördernde Institutionen

Freie Drittmittel

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Stipendien aus freien Drittmitteln

Sie dürfen nicht Arbeitsverträge ersetzen oder umgehen, sondern nur für spezifische Bedarfe eingesetzt werden wie z.B.

Kennenlernen-Phase von möglichen Doktoranden aus dem Ausland

Überbrückungs- oder Abschlussfinanzierung von (ausländischen) Doktoranden (, die wieder in ihr Heimatland zurückgehen werden)

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Es gibt zwei schlechte, aber „prägnante“ Gründe, aus freien (Dritt-) Mitteln Stipendien zu vergeben

• Das Geld reicht nicht für einen Arbeitsvertrag

• Die Befristung von Arbeitsverträgen soll umgangen werden

Beide Gründe sind arbeitsrechtlich von großer Brisanz und können bei Klage durchaus zu unbefristeten Verträgen führen.

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Wie sollte ein Procedere für freie Stipendien aussehen?

Mindestens fachbereichsinterne Ausschreibung vornehmen

Stipendienvertrag zwischen Stipendiat und Universität abschließen

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Vertrag regelt

- Art des Stipendiums (z.B. Forschungs- oder Ausbildungsstipendium)

- Laufzeit

- Höhe des monatlichen Zuwendung (bei Promotionen sollte dieser nicht unter 1.000 € liegen)

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- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

keine wissenschaftliche Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit

Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und von Arbeitsmitteln

Berichterstattung über die Fortschritte im geförderten Vorhaben

Anwesenheitspflicht im Fachbereich / Fachgebiet

Unfallversicherung am Arbeitsplatz

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Zur Steuerpflicht gilt folgendes

- Forschungsstipendien sind steuerpflichtige Stipendien. Für die Versteuerung ist der Stipendiat verantwortlich

- Ausbildungsstipendien ( z.B. für Promotion und Studium) sind steuerfreie Stipendien

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Der Vertrag gilt nach der Unterschrift durch

• die Hochschulleitung,

• den Projektleiter / die Projektleiterin des Drittmittel-Projektes und

• den Stipendiaten / die Stipendiatin.

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Solche Regelungen sichern ein Mindestmaß

an Rechtsicherheit

an Verantwortlichkeiten

an Prüfung, ob ein inhaltlich gleichlautender Arbeitsvertrag besteht oder wegen Befristung ausgelaufen ist.

ob bei einem ausländischen Stipendiaten Regelungen mit dem Heimatland zur Sozialversicherung bestehen.

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Promotions-Stipendien können sinnvoll sein, wenn

• zusätzlich notwendige Ressourcen gesichert sind

• sie in der Größe von halben Stellen liegen

• sie nicht der Umgehung von Arbeitsrecht dienen

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Dr. Wolfgang AdamczakUniversität KasselUniKasselTransferForschungsreferatGottschalkstraße 2234109 Kassel

Tel.: 0561/804-2224Email: [email protected]://www.uni-kassel.de/wiss_tr/