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31 Samstag, 8. Juni 2019 Forum Rahel Guggisberg 1 Wegen eines Burn-outs bin ich bis auf weiteres krank- geschrieben. Im Juli wollten wir in die seit langem gebuchten Ferien fahren. Mein Arzt emp- fiehlt mir, diese Reise zu ma- chen. Geht das rechtlich? Die Arbeitsunfähigkeit ist nicht in jedem Fall gleichbedeutend mit der Ferienuntauglichkeit. Ist Ihr Arzt einverstanden, dass Sie in die Ferien fahren, dann ist das arbeitsrechtlich in Ordnung. Der Urlaub wird aber als Ferienbezug angerechnet. 2 Mein Chef will nicht glau- ben, dass ich ein Burn-out habe. Ein Zeugnis meines Arztes bestätigt eines. Nun will mein Chef, dass ich zu einem anderen Arzt gehe. Geht das? Ihr Chef kann auf seine Kosten verlangen, dass Sie zu einem Ver- trauensarzt gehen, den er wählt. Sie können mit dem Vertrauens- arzt offen reden, denn auch die- ser ist an das Arztgeheimnis ge- bunden. Eine Diagnose darf der Vertrauensarzt nicht stellen. Er kann nur die Arbeitsunfähigkeit bestätigen oder ablehnen. 3 Ich hatte vor zwei Jahren ein Burn-out und fiel deshalb fünf Monate aus. Insge- samt habe ich an diesem Ort zehn Jahre gearbeitet und hatte stets gute Qualifikationen. Darf mein Arbeitgeber im Zeugnis das Burn-out erwähnen? Laut Bundesgericht darf eine Er- krankung im Arbeitszeugnis nur unter gewissen Voraussetzungen erwähnt werden: Die Krankheit hatte einen gravierenden Ein- fluss auf die Leistung oder auf das Verhalten des Arbeitneh- mers. Oder sie stellte seine Eig- nung zur Erfüllung der bisheri- gen Aufgabe infrage und bildete damit einen sachlichen Grund für die Auflösung des Arbeitsver- hältnisses. Beides liegt in Ihrem Fall nicht vor. Deshalb darf Ihre damalige Krankheit im Zeugnis nicht erwähnt werden. 4 Ich bin schwanger. Mein Chef bietet mir nach dem Mutterschaftsurlaub nur eine 100-Prozent-Stelle an. Ich will aber nur noch 60 Prozent arbeiten und muss meine Stelle darum kündigen. Bekomme ich deshalb Sperrtage beim RAV, weil ich selber kündige? Nein. In Ihrem Fall bekommen Sie keine Sperrtage. Sie müssen aber schon acht Wochen nach der Geburt des Kindes wieder eine Arbeit suchen und sich beim RAV melden. 5 Ich bin zu 60 Prozent angestellt, im Moment aber zu 40 Prozent krankgeschrie- ben. Weil es im Betrieb viel Arbeit gibt, muss ich trotz Arztzeugnis etwa 50 Prozent arbeiten. Kann ich die Entschä- digung der Überstunden durch- setzen? Nein. Überstunden sind die Arbeitszeit, die über das vertrag- liche Pensum hinausgehen. Das ist bei Ihnen nicht der Fall, weil Sie 60 Prozent angestellt sind und weniger als diese arbeiten. 6 Wie viele Wochen Ferien im Jahr stehen mir zu? Von Gesetzes wegen garantiert sind dem Arbeitnehmer pro Kalenderjahr fünf Ferienwochen bis zum vollendeten 20. Alters- jahr und danach vier Wochen. Meist steht die Anzahl Ferienwo- chen im Arbeitsvertrag, im Per- sonalreglement oder in einem anwendbaren Gesamtarbeitsver- trag. 7 Ich bin im dritten Monat schwanger und arbeite in einem Restaurant. Mein Chef hat allen Mitarbeitenden einen neuen Vertrag mit einem tiefe- ren Lohn vorgelegt, der ab November gelten soll. Als Grund gibt er an, der Betrieb laufe nicht mehr gut. Muss ich dies akzeptieren? Schwangere sind während der gesamten Schwangerschaft und in den ersten 16 Wochen nach der Niederkunft vor einer Kündigung geschützt. Dieser Schutz bezieht sich auf den gesamten Arbeits- vertrag. Das bedeutet: Eine Än- derung des bisherigen Vertrags gegen Ihren Willen ist nichtig. Dieses Vorgehen stellt eine un- zulässige Änderungskündigung dar. Die finanziellen Schwierig- keiten Ihres Arbeitgebers heben diesen Kündigungsschutz nicht auf. Ihre Ansprüche aus dem Ver- trag bleiben bis zum Ablauf des Kündigungsschutzes bestehen. 8 Meine Freundin hat vor einem Monat die Kündi- gung erhalten. Letzte Woche hat ihr der Frauenarzt bei einer Untersuchung gesagt, dass sie im vierten Monat schwanger ist. Ist die Kündigung gültig? Nein. Die Kündigung ist nichtig. Zum Zeitpunkt der Kündigung war die Frau bereits schwanger. Und eine Schwangere kann nicht entlassen werden. 9 Ich arbeite seit einem halben Jahr in einer Hotelküche. Mir gefällt es dort nicht mehr, da ich zu oft Teller spülen muss. Darf ich einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen? Wenn Sie ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle einfach verlas- sen und nicht mehr zurückkeh- ren, kündigen Sie damit das Arbeitsverhältnis fristlos. In die- sem Fall hat der Arbeitgeber An- spruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel Ihres Monats- lohns entspricht. Zudem kann er daraus entstandene Schadener- satzansprüche geltend machen. 10 Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt, weil ich mich gegen die Einführung eines neuen Zeiterfassungs- systems, das für die Arbeit- nehmer Nachteile bringt, gewehrt habe. Kann ich dagegen vorgehen? Ja, es handelt sich dabei um eine Rachekündigung des Arbeit- gebers. Diese ist missbräuchlich. Dagegen können Sie während der Kündigungsfrist beim Arbeit- geber Einsprache erheben. Wenn keine Einigung erzielt wird, ha- ben Sie die Möglichkeit, innert 180 Tagen seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeit- geber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen ge- richtlich einzufordern. «Darf ich trotz eines Burn-outs in die Ferien?» Arbeitsrecht Wer ein Burn-out hat, darf unter gewissen Voraussetzungen in die Ferien verreisen. Diese und neun weitere Auskünfte erteilten eine Anwältin und ein Anwalt an der letzten Rechtshotline des «Forums». Hotline Diese Zeitung führt regelmässig Beratungs-Hotlines durch. Am Mittwoch standen eine Anwältin und ein Anwalt zum Arbeitsrecht Rede und Antwort. Die nächste Hotline zum Thema Eherecht findet am Mittwoch, 18. September, von 16 bis 19 Uhr statt. Auch dann werden wieder ausgewählte Fachpersonen Ihre Fragen beantworten. Raphael Ciapparelli Bracher & Partner Langenthal Selina Castelberg Krneta Advokatur Bern Ist die Ärztin oder der Arzt einverstanden, dürfen Patientinnen und Patienten mit einem Burn-out in die Ferien fahren. Foto: iStock «Wenn Sie ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle einfach verlassen und nicht mehr zurückkehren, kündigen Sie damit das Arbeits- verhältnis fristlos.» Raphael Ciapparelli Bracher & Partner

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    ForumSamstag, 8. Juni 2019

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    Weitere SMS finden Sie unterwww.sms.bernerzeitung.chWas wir nicht publizieren, sindVerkaufs und Kontakt SMS.Zudem vermitteln wir keine Tiere.

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    031 330 33 33

    Nikola Stosic ist amPfingstmontag von 13 bis 17 Uhr fürSie am Telefon und freut sich überIhre Infos, Kritik und Anregungen.

    Ausserdem erreichenSie uns über:Post:BZ Berner Zeitung, Dammweg 9,Postfach, 3001 BernMail:[email protected]: 4488Abonnemente /Ferienumleitung:0844 844 466 (Lokaltarif)

    Unter dem Motto «Wie gutkennst du den GP Bern?»testeten am diesjährigen BZ-Stand an der Sport Expo derBEA Hunderte Besucherinnenund Besucher ihrWissen rundum den legendären Grand Prixvon Bern. Am Dienstag warendie Gewinnerinnen zur persön-lichen Preisübergabe mit Apéround Hausführung am Haupt-sitz dieser Zeitung eingeladen.Stellvertretend für ihre MutterErika Bernhard, nahm Jaqueli-

    ne Zbinden den Hauptpreis,eine Aktivferienwoche nachWahl für zwei Personen vonMarkus Ryffel’s (MRS) imWertvon 2820 Franken, entgegen.Verena Steinle freute sich überdie Sportuhr Fenix 5S Plus vonGarmin imWert von 899 Fran-ken. Der dritte Preis ging anBenno Friedli. Er konnte seinenGewinn, ebenfalls eine Sport-uhr Fenix 5 Plus von Garmin,nicht persönlich abholen, weiler in den Ferien weilte. (yma)

    Gewinner

    Sportliche Ferienund zwei Uhren

    Die Übergabe: (von links) Yasmin Matthys von der BZ, JaquelineZbinden, Verena Steinle, Maria Stalder von MRS. Foto: Beat Mathys

    Leserbriefe

    Ausgabe vom 6. JuniZu «Donald Trump dominiert dasD-Day-Gedenken vonPortsmouth»

    «AmerikasMitschuld amKrieg bedenken»Gedenkfeiern in England undFrankreich, etliche Staatschefsund Prominenz haben an denFeiern teilgenommen undReden gehalten und die Ameri-kaner für ihren Einsatz gelobt.Wenn man zurückschaut in derGeschichte, kommt man zumSchluss, dass die Amerikanereine Mitschuld an diesem Kriegtragen. Das amerikanischeBankhaus Morgan hat in den30er-Jahren des letzten Jahr-hunderts eine weltweite Fi-nanzkrise ausgelöst und da-durch Tausende, auch in Euro-pa, arbeitslos gemacht. InDeutschland kam Hitler an dieMacht und versprach Arbeit fürdie Rüstungsindustrie undfolglich auch Krieg. Das ist beiallen diesen Festlichkeiten zubedenken.Hans Hofer, Zollikofen

    Ausgabe vom 6. JuniZu «Gemeinderat windet sich inder Flughafenfrage»

    «Rückzug vom Flughafen istreine Symbolpolitik»Die Grüne Freie Liste fordert imStadtrat Bern, dass die Stadt

    ihren 3,5-Prozent-Anteil amFlughafen Bern-Belp verkauft,angesichts des sogenanntenKlimanotstandes. So etwas istnichts als reine, unnütze Sym-bolpolitik. Bei einem Verkaufdieses Kapitalanteils geht derAnteil einfach auf einen ande-ren Eigentümer über, welcherzuerst gefunden werden müss-te. Die Stadtregierung könntesich dann lediglich moralisie-rend die Hände in vermeintli-cher Unschuld waschen. Dasentsprechende Kapital stündeder Flughafengesellschaftweiterhin für den Betrieb desFlughafens zur Verfügung,bloss mit einem anderenEigentümer.Wenn die Stadt esernst meinen würde, müsste siedas Geld von der Flughafen-gesellschaft zurückfordern. Nurso würde dieses der Gesell-schaft nicht mehr für denBetrieb des Flughafens zurVerfügung stehen.Peter Bolliger,Münsingen

    «Arbeitsplätze stattFlugbetrieb»Nachdem sich viele privateMillionen im Belpmoos beimFlugbetrieb der vergangenenJahre in Luft aufgelöst haben,soll es nun der Staat richten.Und eine Struktur erhalten, dieschon seit Jahren nicht mehrzeitgemäss ist.Warum kannman nicht das Areal für die

    Ansiedelung neuer Unterneh-mer nutzen und damit attrakti-ve Arbeitsplätze nach Bernholen?Pius Bichsel, Bern

    Ausgabe vom 4. JuniZu «200000 Franken für null MeterUferweg»

    «Warummussman umjeden Preis bauen?»Wer die Landschaft links undrechts desWohlensees kennt,weiss, dass ein Uferweg nur ansehr wenigen und kurzenStrecken möglich ist. Kurz nachderWohleibrücke führt derWeg vom Ufer weg nach Hofenund geht weit vomWasserentfernt auf dem Strässchen

    nach Vorderprägel und 500Meter später durch denWaldnach Steinisweg. Von dortgehts noch mal kurz an denSee, um dann ab der Eymattendgültig auf der Strasse vonIlliswil nach Mühleberg zubleiben. Alles andere als dasSeeufer entlang.Warum muss man um jedenPreis vor dem Inselrain einenWeg bauen? Geht es darum,den Bewohnerinnen undBewohnern, die in Ruhe dortleben, zu zeigen, dass das nichtmehr geduldet wird?Kathrin Holzer, Bern

    Ausgabe vom 7. JuniZu «Schlagabtausch zurKlimapolitik»

    «Den Atem anhalten fürnull Emissionen»Der Stadtrat plädiert dafür, dieCO2-Emissionen der Stadt bis2030 auf null zu reduzieren.Dabei produziert jeder Menschim Ruhezustand 200 Kilo CO2pro Jahr allein durch die At-mung. Also: Umgehend aufhö-ren zu atmen. Für Pendler undBesucher bleibt die Stadt ge-sperrt, weil auch diese Leuteatmen. Den Bremgartenwaldgibt es dann auch nicht mehr,weil Bäume bekanntlich CO2brauchen.Michael GeissbühlerHerrenschwanden

    Zitat des Tages

    «Warumkannmannicht das Areal desFlughafens für dieAnsiedelung neuerUnternehmennutzen?»

    Pius BichselBern

    Leserbild KaumistderSchneegeschmolzen,blühendieKrokusseundbildeneinenFarbenteppich.DaswarmeWetterhat selbst inhohenLagendenWinterdefinitivverdrängt.

    Schicken Sie uns Ihre Fotos an [email protected]. In der Zeitung publizierte Bilder werden mit 50 Franken honoriert.

    Bergfrühling

    Foto:Walter Brunner,Matten

    Absteller

    «Forum»-Leserin BrigitteRamsauer aus Burgdorf wolltebeim Kundendienst der MigrosBurgdorf ein Paket aufgeben.«Der Tarif betrug 9.50 Fran-ken.» Zu teuer, also ging sie zurPost. Dort die Überraschung:«Die Paketrückgabe kostete 7Franken.» Ramsauer fragt sichnun: «Wie kann es zu so einerPreisdifferenz kommen?»Andrea Bauer, Medienspreche-rin der Genossenschaft MigrosAare: «Die Preise auf der Post-stelle werden nach Gewichtund bei uns in den Filialennach Paketgrösse berechnet.Wir halten uns dabei an dasdurch die Post definierte Preis-system und haben keinenEinfluss auf diese Preise.Wirverdienen an dieser Dienstleis-tung für unsere Kundennichts.» (apr)

    Ein Paket,zwei Preise

    Aufruf

    In den kommendenWochenstellen wir in dieser ZeitungTiere vor, deren Lebensraumdie Aare ist. Manche leben imWasser, einige am Ufer, anderefühlen sich beiderorts wohl.Gibt es ein Tier, über das Siegerne mehr erfahren möchten?Eines, dem Sie öfter beimAareschwumm oder auf demSpaziergang begegnet sind?Dessen Namen Sie zwar ken-nen, aber sonst nichts weiter?Dann schreiben Sie uns. Sen-den Sie ein Mail an [email protected], oder schi-cken Sie einen Brief an BZBerner Zeitung, Dammweg 9,Postfach, 3001 Bern, Vermerk:Name des Tieres. Geben SieIhren Namen, Vornamen undIhre Adresse an.Einsendeschluss istDonnerstag, 13. Juni. (fz)

    Fragen zurFauna der Aare?

    31Samstag, 8. Juni 2019

    Forum

    Rahel Guggisberg

    1 Wegen eines Burn-outs binich bis aufweiteres krank-geschrieben. Im Juli wolltenwirin die seit langem gebuchtenFerien fahren.MeinArzt emp-fiehlt mir, diese Reise zuma-chen. Geht das rechtlich?Die Arbeitsunfähigkeit ist nichtin jedem Fall gleichbedeutendmit der Ferienuntauglichkeit. IstIhr Arzt einverstanden, dass Siein die Ferien fahren, dann ist dasarbeitsrechtlich in Ordnung.DerUrlaubwird aber als Ferienbezugangerechnet.

    2 Mein Chefwill nicht glau-ben, dass ich ein Burn-outhabe. Ein ZeugnismeinesArztes bestätigt eines. Nunwillmein Chef, dass ich zu einemanderenArzt gehe. Geht das?Ihr Chef kann auf seine Kostenverlangen, dass Sie zu einemVertrauensarzt gehen, den erwählt.Sie könnenmit demVertrauensarzt offen reden, denn auch dieser ist an das Arztgeheimnis gebunden. Eine Diagnose darf derVertrauensarzt nicht stellen. Erkann nur die Arbeitsunfähigkeitbestätigen oder ablehnen.

    3 Ich hatte vor zwei Jahrenein Burn-out und fieldeshalb fünfMonate aus. Insge-samt habe ich an diesemOrtzehn Jahre gearbeitet und hatte

    stets gute Qualifikationen. DarfmeinArbeitgeber im Zeugnisdas Burn-out erwähnen?Laut Bundesgericht darf eine Erkrankung imArbeitszeugnis nurunter gewissenVoraussetzungenerwähnt werden: Die Krankheithatte einen gravierenden Einfluss auf die Leistung oder aufdas Verhalten des Arbeitnehmers. Oder sie stellte seine Eignung zur Erfüllung der bisherigen Aufgabe infrage und bildetedamit einen sachlichen Grundfür dieAuflösung desArbeitsverhältnisses. Beides liegt in IhremFall nicht vor. Deshalb darf Ihredamalige Krankheit im Zeugnisnicht erwähnt werden.

    4 Ich bin schwanger.MeinChef bietet mir nach demMutterschaftsurlaub nur eine100-Prozent-Stelle an. Ichwill

    aber nur noch 60 Prozentarbeiten undmussmeine Stelledarum kündigen. Bekomme ichdeshalb Sperrtage beimRAV,weil ich selber kündige?Nein. In Ihrem Fall bekommenSie keine Sperrtage. Sie müssenaber schon achtWochen nach derGeburt des Kindes wieder eineArbeit suchen und sich beimRAVmelden.

    5 Ich bin zu 60 Prozentangestellt, imMoment aberzu 40 Prozent krankgeschrie-ben.Weil es im Betrieb vielArbeit gibt,muss ich trotzArztzeugnis etwa 50 Prozentarbeiten. Kann ich die Entschä-digung derÜberstunden durch-setzen?Nein. Überstunden sind dieArbeitszeit, die über das vertragliche Pensum hinausgehen. Dasist bei Ihnen nicht der Fall, weilSie 60 Prozent angestellt sindund weniger als diese arbeiten.

    6 Wie vieleWochen Ferienim Jahr stehenmir zu?Von Gesetzes wegen garantiertsind dem Arbeitnehmer proKalenderjahr fünf Ferienwochenbis zum vollendeten 20. Altersjahr und danach vier Wochen.Meist steht dieAnzahl Ferienwochen im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder in einemanwendbaren Gesamtarbeitsvertrag.

    7 Ich bin im drittenMonatschwanger und arbeite ineinemRestaurant.Mein Chefhat allenMitarbeitenden einenneuenVertragmit einem tiefe-ren Lohn vorgelegt, der abNovember gelten soll.AlsGrund gibt er an, der Betrieblaufe nichtmehr gut.Mussich dies akzeptieren?Schwangere sind während dergesamten Schwangerschaft undin den ersten 16Wochen nach derNiederkunft vor einerKündigunggeschützt. Dieser Schutz beziehtsich auf den gesamten Arbeitsvertrag. Das bedeutet: Eine Änderung des bisherigen Vertragsgegen Ihren Willen ist nichtig.Dieses Vorgehen stellt eine unzulässige Änderungskündigungdar. Die finanziellen Schwierigkeiten Ihres Arbeitgebers hebendiesen Kündigungsschutz nichtauf. IhreAnsprüche aus demVertrag bleiben bis zum Ablauf desKündigungsschutzes bestehen.

    8 Meine Freundin hat voreinemMonat die Kündi-gung erhalten. LetzteWochehat ihr der Frauenarzt bei einerUntersuchung gesagt, dass sieimviertenMonat schwanger ist.Ist die Kündigung gültig?Nein. Die Kündigung ist nichtig.Zum Zeitpunkt der Kündigungwar die Frau bereits schwanger.Und eine Schwangere kann nichtentlassen werden.

    9 Ich arbeite seit einemhalben Jahr in einerHotelküche.Mir gefällt es dortnichtmehr, da ich zu oft Tellerspülenmuss. Darf ich einfachnichtmehr zurArbeiterscheinen?Wenn Sie ohnewichtigen Grunddie Arbeitsstelle einfach verlassen und nicht mehr zurückkehren, kündigen Sie damit dasArbeitsverhältnis fristlos. In diesem Fall hat derArbeitgeberAnspruch auf eine Entschädigung,die einem Viertel Ihres Monatslohns entspricht. Zudem kann erdaraus entstandene Schadenersatzansprüche geltend machen.

    10 MeinArbeitgeber hatmir gekündigt,weil ichmich gegen die Einführungeines neuen Zeiterfassungs-systems, das für die Arbeit-nehmerNachteile bringt,gewehrt habe. Kann ichdagegen vorgehen?Ja, es handelt sich dabei um eineRachekündigung des Arbeitgebers. Diese istmissbräuchlich.Dagegen können Sie währendderKündigungsfrist beimArbeitgeberEinsprache erheben.Wennkeine Einigung erzielt wird, haben Sie die Möglichkeit, innert180 Tagen seit Beendigung desArbeitsverhältnisses vomArbeitgeber eine Entschädigung vonbis zu sechs Monatslöhnen gerichtlich einzufordern.

    «Darf ich trotz eines Burn-outs in die Ferien?»Arbeitsrecht Wer ein Burn-out hat, darf unter gewissen Voraussetzungen in die Ferien verreisen. Diese und neunweitere Auskünfte erteilten eine Anwältin und ein Anwalt an der letzten Rechtshotline des «Forums».

    Hotline

    Diese Zeitung führt regelmässigBeratungs-Hotlines durch. AmMittwoch standen eine Anwältinund ein Anwalt zum ArbeitsrechtRede und Antwort.

    Die nächste Hotline zum ThemaEherecht findet amMittwoch,18. September, von 16 bis 19 Uhrstatt. Auch dann werden wiederausgewählte Fachpersonen IhreFragen beantworten.

    RaphaelCiapparelliBracher & PartnerLangenthal

    SelinaCastelbergKrneta AdvokaturBern

    Ist die Ärztin oder der Arzt einverstanden, dürfen Patientinnen und Patienten mit einem Burn-out in die Ferien fahren. Foto: iStock

    «Wenn Sie ohnewichtigen Grunddie Arbeitsstelleeinfach verlassenund nichtmehrzurückkehren,kündigen Siedamit das Arbeits-verhältnis fristlos.»Raphael CiapparelliBracher & Partner