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Zürcher Subventionsmodell für Kita-Plätze Informationsdossier für Kitas Vorbehalt: Die in diesem Informationsdossier gemachten Angaben gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen. Verfasst durch: Stadt Zürich Sozialdepartement, Kontraktmanagement Frühbereich Zürich, 13. Juli 2017

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Seite 1

Zürcher Subventionsmodell für Kita-Plätze

Informationsdossier für Kitas

Vorbehalt: Die in diesem Informationsdossier gemachten Angaben gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen. Verfasst durch: Stadt Zürich Sozialdepartement, Kontraktmanagement Frühbereich Zürich, 13. Juli 2017

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Inhalt

1 Kurzübersicht des Subventionsmodells für Kitaplätze in der Stadt Zürich 3 2 Welche Voraussetzungen muss eine Kita erfüllen, um subventionierte Plätze anbieten

zu können? 4 3 Wie wird ein subventionierter Kita-Platz finanziert? 7

3.1 Subventioniertes Grundangebot 7 3.2 Bestimmung des monatlichen Elternbeitrags 8 3.3 Bezahlung des monatlichen Elternbeitrags 10 3.4 Bestimmung des Subventionsbeitrags (Kostensatz) 10 3.5 Bezahlung des Subventionsbeitrags 11

4 Wie erhalten Familien einen subventionierten Betreuungsplatz in einer Kita? 13 4.1 Wohnsitz des Kindes: Grundvoraussetzung für Subventionen 13 4.2 Beantragung Beitragsfaktorbestätigung 13 4.3 Beantragung Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs 15 4.4 Betreuungsplatzsuche 17

5 Ergänzende Leistungen für Kitas mit Kontrakt 19 5.1 Objektfinanzierungsbeiträge 19 5.2 Weiterbildungsmöglichkeiten und Projektteilnahmen 19 5.3 Vergünstigungen 20

6 Glossar - Organisation der Kinderbetreuung in der Stadt Zürich 21

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1 Kurzübersicht des Subventionsmodells für Kitaplätze in der Stadt Zürich

Abbildung: Subventionsmodell für Kitaplätze in der Stadt Zürich

- Wie wird ein subventionierter Kita-Platz finanziert?

Kitas in der Stadt Zürich können mit der Stadt Zürich subventionierte Plätze abrechnen, wenn sie über einen Kontrakt (Vertrag) mit dem Sozialdepartement verfügen. Alle Kinder, die einen sub-ventionierten Platz belegen, werden beim Sozialdepartement mittels Finanzierungsantrag für die Subventionsabrechnung gemeldet. Das Sozialdepartement legt gleichzeitig mit der Registrierung des Kindes die Höhe des Elternbeitrags fest. Den Elternbeitrag bezahlen Familien direkt an die Kita. Der subventionierte Kostenanteil wird der Kita durch das Sozialdepartement überwiesen.

- Wie erhalten Familien einen subventionierten Betreuungsplatz?

Zur Bestätigung ihrer Subventionsberechtigung gegenüber einer Kita benötigen Familien zwei Bestätigungen: Beim Schul- und Sportdepartement bestellen sie mittels Subventionsantrag eine Beitragsfaktorbestätigung. Der Beitragsfaktor bestimmt die Höhe des einkommens- und vermö-gensabhängigen Elternbeitrages. Beim Sozialdepartement deklarieren sie den Betreuungsgrund (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Anmeldung beim RAV, Freiwilligenarbeit). Anhand der Deklaration wird die Höhe der maximal subventionierten Betreuungstage pro Woche festgelegt. Das Sozial-departement stellt der Familie eine Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs aus.

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2 Welche Voraussetzungen muss eine Kita erfüllen, um subventionierte Plätze anbieten zu können?

Kontraktgesuch für subventionierte Kita-Plätze

Private Kitas, die Familien subventionierte Plätze anbieten möchten, müssen über einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement verfügen. Die Vereinbarung eines Kontraktes wird auf Gesuch der Kita-Trägerschäft durch das Kontraktmanagement geprüft. Kontrakte werden je Kita-Standort vereinbart, weshalb für jede Kita einzeln ein Gesuch gestellt werden muss. Das Gesuchformular mit Angaben zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Sozialdepartements (www.stadt-zuerich.ch/sd > Mit uns zusammenarbeiten > Für Kitas > Sub-ventionen > Subventionsgesuch). Voraussetzungen für Kontraktvereinbarung

Die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Kontraktes1 sind:

Voraussetzungen Erläuterungen wiederkehrende Aufwände für Kitas

Betriebsbewilligung der Aufsichtsbehörde

Eine Kita muss über eine gültige Betriebsbewilligung der Krippen-aufsicht verfügen.

-

Erfüllung von Auflagen der Aufsichtsbehörde

Die Erfüllung allfälliger Auflagen der Krippenaufsicht muss sicherge-stellt sein.

-

Betreuung in deutscher Sprache

Die Kinderbetreuung muss zu 50% in deutscher Sprache (Deutsch-kenntnisse der Mitarbeitenden mind. Niveau B2) erfolgen.

-

Gewährleistung einer diskri-minierungsfreien Aufnahme und Betreuung von Kindern

Die Einrichtung stellt eine diskrimi-nierungsfreie Aufnahme und Be-treuung aller Kinder sicher, unab-hängig von der sozialen und ethni-schen Herkunft, des Geschlechts, der Sprache, der Religion oder einer Behinderung. Ist die Aufnah-me oder Betreuung aus sachlichen Gründen nicht möglich (zum Bei-spiel Anzahl Säuglinge, räumliche Verhältnisse, Qualifikation des Per-sonals, pädagogische Gründe), liegt keine Diskriminierung vor.

-

Einhaltung der Mindestlohn-vorgaben

Die durch das Sozialdepartement jährlich festgelegten Mindestlohn-vorgaben müssen eingehalten wer-den (vgl. Merkblatt «Mindestlohn-vorgaben»).

jährlich einzureichende Bestä-tigung der Einhaltung der Min-destlohnvorgaben durch Revi-sionsstelle (per 30.06. des Folgejahrs)

Buchführung Die Buchführung einer Kita mit Kontrakt muss gemäss Art. 957a ff OR erfolgen. Das heisst, es wird eine doppelte Buchhaltung mit Erfolgsrechnung und Bilanz vorge-schrieben.

Führung einer doppelten Buchhaltung

1 Art. 18

bis VO KB

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Revision des Jahresrech-nung

Zur Kontrolle des zweckbestimmten Einsatzes der Subventionsgelder muss jährlich ein revidierter Jah-resabschluss (Bilanz und Erfolgs-rechnung) mit Revisionsbericht eingereicht werden. Die Rechnungsprüfung hat durch eine als Revisorin oder Revisions-expertin anerkannte juristische oder natürliche Person zu erfolgen.

jährliches Einreichen der Jah-resrechnung mit Revisionsbe-richt (per 30.06. des Folgejah-res)

Wichtigste Kontraktverpflichtungen

Die wichtigsten Pflichten, die einer Kita neben den bereits erwähnten Voraussetzungen mit der Unterzeichnung eines Kontrakts obliegen, sind:

wichtigste Pflichten eines Kontrakts

Erläuterungen wiederkehrende Aufwände für Kitas

Ermöglichung Bezug des subventionierten Grundan-gebots

Kitas müssen Eltern die Möglichkeit gewährleisten, lediglich das sub-ventionierte Grundangebot zum Elternbeitrag gemäss Verordnung über die familienergänzende Kin-derbetreuung zu beziehen (d.h. 240 Betreuungstage à 11.5 Stunden).

-

Meldung geänderter Öff-nungszeiten

Änderungen der Öffnungszeiten (Anzahl Öffnungsstunden und –öffnungstage) sind dem Kontrakt-management vorgängig zu melden.

-

Meldung von Kindern mit subventionierten Plätzen

Zur Abrechnung der Subventionen müssen Eintritte innerhalb von 30 Tagen und Austritte vorgängig dem Sozialdepartement gemeldet wer-den.

laufende Meldung von Ein- und Austritten

Verrechnung des Elternbei-trages gemäss Verordnung

Die Trägerschaft verpflichtet sich, maximal die Elternbeiträge gemäss Verordnung zu verrechnen. Zusätzliche Leistungen, die über das subventionierte Grundangebot hinausgehen (zusätzliche Tage, längere Öffnungsstunden) müssen bei der Rechnungsstellung des Elternbeitrags separat ausgewie-sen sein. Die Bestimmungen zu Gebühren, Beiträgen und Depotzahlungen des Kontraktmanagements sind einzu-halten (vgl. Merkblatt «Bestimmun-gen über Gebühren, Beiträge und Depots»).

laufende Abrechnung des Elternbeitrags

Schriftliche Betreuungsver-einbarungen mit Eltern

Betreuungsvereinbarungen sind mit den Eltern schriftlich zu vereinba-ren.

schriftliche Betreuungsverein-barungen mit Eltern

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Führung von Präsenzlisten Präsenzlisten, welche die effektive Anwesenheit aller Kinder aufzeich-nen, sind kontinuierlich zu führen. Dabei sind Abwesenheiten von Kindern zu begründen (z.B. Krank-heit, Ferien). Auf Wunsch kann das SD in die Unterlagen Einsicht nehmen.

kontinuierliche Führung und Aufbewahrung von Präsenzlis-ten (wird auch durch Krippen-aufsicht gefordert)

Auskunftspflicht über freie Plätze

Die Stadt betreibt eine Suchplatt-form für Kinderbetreuungsangebote für Vorschulkinder. Freie Plätze werden vom SD oder von einer beauftragten Stelle erhoben. Für Einrichtungen mit Kontrakt besteht in diesem Zusammenhang eine Auskunftspflicht.

regelmässige Auskunftspflicht bei Kontaktaufnahme durch SD

Sämtliche oben erwähnten Merkblätter finden Sie ab Herbst 2017 auf www.stadt-zuerich.ch/sd > Mit uns zusammenarbeiten > Für Kitas > Subventionen.

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3 Wie wird ein subventionierter Kita-Platz finanziert?

3.1 Subventioniertes Grundangebot

Definition des subventionierten Grundangebots

Die Stadt Zürich subventioniert den Kitaplatz eines konkreten Kindes maximal bis zum bestätig-ten subventionsberechtigten Betreuungsumfang und dies wiederum maximal im Umfang des sog. subventionierten Grundangebots von:

240 Betreuungstagen pro Jahr und 11.5 Betreuungsstunden pro Tag

Mit dem subventionierten Grundangebot von 240 Öffnungstagen finanziert die Stadt Zürich somit bis zu 12 zusätzlich mögliche Öffnungstage2 einer Kita nicht mit. Diese 12 Tage entsprechen 12 potenziellen Betriebsferientagen, die erreicht werden, wenn eine Kita beispielsweise über die erste Augustwoche hinweg zwei Wochen geschlossen hat (9 Betriebsferientage) sowie eine «Brücke» zwischen Weihnachten und Neujahr (3 Betriebsferientage) macht. Berechnungsbeispiele subventioniertes Grundangebot pro Jahr:

Subventionierter Betreuungsumfang eines Kindes pro Woche

Berechnung (x Anz. Wochen x Anzahl Mte.)

Subventioniertes Grundangebot für Kind pro Jahr

5 Tage x Faktor 4 x 12 Monate = 240 Tage

4 Tage x Faktor 4 x 12 Monate = 192 Tage

3 Tage x Faktor 4 x 12 Monate = 144 Tage

2 Tage x Faktor 4 x 12 Monate = 96 Tage

1 Tag x Faktor 4 x 12 Monate = 48 Tage Abbildung: Berechnungsbeispiele subventioniertes Grundangebot pro Jahr

Die Stadt Zürich kann innerhalb des subventionierten Grundangebots die Betreuungseinheiten «ganzer Tag», «halber Tag mit Mittagessen» und «halber Tag ohne Mittagessen» mitfinanzie-ren3. Für diese Betreuungseinheiten gelten folgende Definitionen:

Betreuungsstunden eines Kindes am Tag Betreuungseinheit für das Kind

mehr als 8 Stunden ganzer Tag

mehr als 4 bis 8 Stunden halber Tag mit Mittagessen

bis 4 Stunden halber Tag ohne Mittagessen Abbildung: Definitionen der Betreuungseinheiten

2 Maximal sind 251.6 Öffnungstage möglich (Mehrjahresschnitt der Werktage abzüglich der offiziellen Fei-

ertage). 3 Anhang 1 Bst. B Ziff. 4.1 VO KB

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Zum subventionierten Grundangebot zusätzlich verrechenbare Leistungen

In der Stadt Zürich gibt es eine vielfältige Kita-Landschaft. Nicht immer entspricht das Angebot der einzelnen Kitas dem subventionierten Grundangebot.

Abbildung: Visualisierung der vielfältigen Kita-Landschaft in der Stadt Zürich

Über das subventionierte Grundangebot hinausgehende Leistungen können von Kitas den Eltern deshalb in drei Fällen zusätzlich in Rechnung gestellt werden:

1. Die Eltern wünschen mehr Betreuungstage, als von ihrem individuellen subventionsbe-rechtigen Betreuungsumfang her gedeckt sind.

2. Zusätzliche Betreuungstage, wenn die Kita an mehr als 240 Tagen im Jahr geöffnet hat. 3. Zusätzliche Betreuungsstunden, wenn die Kita länger als 11.5 Stunden am Tag geöffnet

hat. Kitas sind in der Tarifgestaltung dieser zusätzlichen Leistungen frei.

3.2 Bestimmung des monatlichen Elternbeitrags

Höhe des Elternbeitrags

Eltern müssen sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit einem Elternbeitrag4 an den Betreuungskosten beteiligen (vgl. Kapitel 4.2). Die Elternbeitragsberechnung erfolgt auf Basis der Tarifbestimmungen der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Stadt Zürich (VO KB)5.

Betreuungseinheit Minimaltarif Maximaltarif Maximaler Leistungsbeitrag

ganzer Tag Fr. 12.00 Fr. 120.00 Fr. 108.00

halber Tag mit Mittagessen Fr. 8.40 Fr. 84.00 Fr. 75.60

halber Tag ohne Mittagessen Fr. 6.00 Fr. 60.00 Fr. 54.00 Abbildung: Tarifbestimmungen der VO KB

Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages ergibt sich aus dem individuellen Beitragsfaktor der Familie und dem effektiven Betreuungsumfang, dies jedoch maximal im Umfang des subventio-nierten Betreuungsumfangs. 4 Anteil an den subventionierten Betreuungskosten, der durch die Familien zu übernehmen ist

5 Anhang 2 Bst. B Ziff. 1 VO KB

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Bestimmungen rund um den Elternbeitrag

Eltern haben mindestens den Minimalbeitrag von Fr. 12.- und höchstens den Maximaltarif von Fr. 120.- pro ganzem Betreuungstag zu entrichten.

Eltern bezahlen für das subventionierte Grundangebot in jeder Kita den gleichen Eltern-beitrag.

Unabhängig möglicher Schliessungstage in vereinzelten Monaten bezahlen Eltern immer den gleichen monatlichen Elternbeitrag ( monatlicher Elternbeitrag = wöchentlich sub-ventionierter Betreuungsumfang x Faktor 4).

Unabhängig davon, ob es sich um einen Säugling, ein Kleinkind über 18 Monate oder ein Kind mit besonderen Bedürfnissen handelt bezahlen Familien immer den gleichen Eltern-beitrag.

Berechnungsformel des monatlichen Elternbeitrags

(Minimaltarif + (Maximaler Leistungsbeitrag x Beitragsfaktor)) x Anzahl subventionierter Betreu-ungstage pro Woche x Faktor 4 Für die Berechnung des zu erwartenden Elternbeitrages steht auf der Webseite des Schul- und Sportdepartements ein Beitragsrechner zur Verfügung (www.stadt-zuerich.ch/ssd > Volksschule > Betreuungskosten > Beitragsrechner).

Abbildung: Ausschnitt Webseite «Beitragsrechner»

Verbindliche Bestimmung des Elternbeitrags

Eine verbindliche Berechnung des Elternbeitrages findet durch das Team Elternbeiträge des So-zialdepartements statt. Hierzu meldet die Kita dem Team Elternbeiträge mittels Finanzierungsan-trag den Eintritt eines Kindes ([email protected]). Gleichzeitig wird damit das Kind für die Subventionszahlungen registriert. Nach Erfassung der Personalien des Kindes in der Datenbank, teilt das Team Elternbeiträge der Kita die Höhe des Elternbeitrags mittels Elternbeitragsberechnung mit.

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3.3 Bezahlung des monatlichen Elternbeitrags

Rechnungsstellung durch Kitas Den monatlichen Elternbeitrag haben die Familien direkt der Kita zu entrichten. Die Kita stellt den Familien den Elternbeitrag in Rechnung. Bestimmungen rund um die Rechnungsstellung

Kitas sind verpflichtet, maximal den durch das Sozialdepartement bestimmten Elternbei-trag zu verrechnen.

Zusätzlich verrechnete Leistungen (zusätzliche Tage, längere Öffnungsstunden) müssen bei der Rechnungsstellung des subventionierten Elternbeitrags separat ausgewiesen sein.

Die Verrechnung zusätzlicher Gebühren, Beiträge und Depots sind ausschliesslich ge-mäss Merkblatt «Bestimmungen über Gebühren, Beiträge und Depots» erlaubt.

Stichprobenkontrollen

Das Sozialdepartement überprüft die korrekte Verrechnung der Elternbeiträge mittels Stichpro-benkontrollen. Die Rechnungsstellung muss hierfür schriftlich dokumentiert sein.

3.4 Bestimmung des Subventionsbeitrags (Kostensatz)

Kostensatz

Der Subventionsbeitrag ist abhängig vom Kostensatz einer Kita. Dabei handelt es sich um den Tagesansatz, den die Stadt Zürich gemeinsam mit den Eltern für das subventionierte Grundan-gebot eines Kleinkindes (ab 19 Monate bis Kindergarteneintritt) bezahlt. Ab 11.5 Öffnungsstunden und mindestens 240 jährlichen Öffnungstagen (subventioniertes Grundangebot) liegt der Kostensatz einer Kita bei Fr. 120.- pro Tag6. Mögliche Kostensatzreduktionen

Kürzere Öffnungszeiten (weniger als 11.5 Stunden pro Tag) und weniger Öffnungstage (weniger als 240 Tage im Jahr), führen zu einer Reduktion des Kostensatzes einer Kita7.

je Zeiteinheit Maximum

Reduktion pro fehlendem Öffnungstag

Fr. -.20 Fr. 10.-

Reduktion pro fehlender Viertelstunde Öffnungszeit

Fr. 1.50 Fr. 10.-

Total: Fr. 20.-

Abbildung: Mögliche Kostensatzreduktionen

Meldung von reduzierten Öffnungszeiten und -tagen Kostensatzrelevante, betriebliche Änderungen müssen Kitas dem Kontraktmanagement laufend mitteilen. Kostensatzrelevant sind Öffnungszeiten unter 11.5 Stunden am Tag sowie unter 240 liegende Öffnungstage im Jahr.

6 Anhang 1 Bst. B Ziff. 1 & 2 VO KB

7 Anhang 1 Bst. B Ziff. 3.1 VO KB

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3.5 Bezahlung des Subventionsbeitrags

Voraussetzung für die Subventionsabrechnung

Wie bei der Bestimmung des Elternbeitrags erwähnt, muss für die Auszahlung der Subventionen ein Kind mittels Finanzierungsantrag dem Team Elternbeiträge ([email protected]) ge-meldet werden. Eine rückwirkende Subventionierung ist auf maximal einen Monat ab Eingang des Finanzierungsantrags beschränkt. Monatliche Abrechnung der Subventionen

Das Team Elternbeiträge rechnet die Subventionszahlungen einmal monatlich ab. Dabei handelt es sich um eine Vorauszahlung. Die Überweisung erfolgt in der Regel bis zum 22. des Monats, dies für den gesamten laufenden Monat. Abgerechnet werden alle Kinder, die am 6. des laufen-den Monats beim Team Elternbeiträge registriert waren. Subventionierte Leistung

Betreuungsplätze werden leistungsabhängig subventioniert, das heisst nur, wenn Plätze effektiv belegt sind. Übliche Betreuungsunterbrüche, z.B. aufgrund von Krankheit oder Ferienabwesen-heiten, werden jedoch subventioniert. Das Sozialdepartement überprüft die korrekte Abrechnung der Subventionen durch Stichproben-kontrollen. Kitas müssen hierfür die Anwesenheit der Kinder anhand Präsenzlisten laufend schriftlich dokumentieren. Ausbezahlt wird die Differenz zwischen dem individuellen Kostensatz (inkl. möglicher Zuschläge und Abzüge) und dem Elternbeitrag einer Familie. Zuschläge für Säuglinge und Kinder mit besonderen Bedürfnissen8

Ergänzend zum individuellen Kostensatz bezahlt die Stadt Zürich folgende Zuschläge:

Für die Betreuung von: pro ganzem Betreuungstag

pro ½ Tag mit Mittages-

sen

pro ½ Tag ohne Mittag-

essen

Säuglingen (Kinder im Alter von 0 bis 18 Monate)

+ Fr. 50.- + Fr. 35.- + Fr. 25.-

Kindern mit besonderen Bedürfnissen + Fr. 50.- + Fr. 35.- + Fr. 25.-

Bei einem individuellen Kostensatz von Fr. 120.- erhält eine Kita somit Fr. 170.- für eine Ganzta-gesbetreuung eines Säuglings oder Kindes mit besonderen Bedürfnissen. Die Zuschläge werden dabei vollumfänglich durch die Stadt Zürich geleistet. Die Familien bezahlen, unabhängig davon, ob es sich um einen Säugling oder ein Kind mit besonderen Bedürfnissen handelt, immer den gleichen Elternbeitrag. Abzug für Kinder im Schulalter9

Folgende Betreuungskonstellation führt zu einem Abzug vom individuellen Kostensatz:

Für die Betreuung von: pro ganzem Betreuungstag

pro ½ Tag mit Mittages-

sen

pro ½ Tag ohne Mittag-

essen

Kindern im Schulalter - Fr. 20.- - Fr. 14.- - Fr. 10.-

8 Anhang 1 Bst. B Ziff. 4.2 VO KB

9 Anhang 1 Bst. B Ziff. 4.2 VO KB

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Bei einem individuellen Kostensatz von Fr. 120.- erhält eine Kita somit Fr. 100.- für eine Ganzta-gesbetreuung eines Schul- bzw. Kindergartenkindes. Auch bei Schul- bzw. Kindergartenkindern bezahlen die Familien den regulären Elternbeitrag. Erreichen Familien mit ihrem Elternbeitrag den individuellen Kostensatz inklusive Abzug für Kinder im Schulalter, im erwähnten Beispiel Fr. 100.-, werden keine Subventionen mehr durch die Stadt Zürich geleistet. Im Schulalter ist es daher möglich, dass Familien mit einem Beitragsfaktor von unter 100% nicht subventionsberech-tigt sind.

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4 Wie erhalten Familien einen subventionierten Betreu-ungsplatz in einer Kita?

4.1 Wohnsitz des Kindes: Grundvoraussetzung für Subventionen

Eine Grundvoraussetzung für die Subventionierung eines Kita-Platzes ist, dass ein Kind, für das Subventionen geltend gemacht werden, in der Stadt Zürich wohnhaft und im kommunalen Ein-wohnerregister eingetragen ist. Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern hält es sich an Wochen-tagen regelmässig bei einem in der Stadt Zürich wohnhaften Elternteil auf.

4.2 Beantragung Beitragsfaktorbestätigung

Subventionsantrag

Die Subventionierung eines Kitaplatzes ist einkommens- und vermögensabhängig. Familien mit Interesse an einem subventionierten Platz stellen beim Schul- und Sportdepartement (SSD) ei-nen Subventionsantrag. Ein Antrag kann elektronisch auf der Website des SSD bestellt werden (www.stadt-zuerich.ch/ssd > Volksschule > Betreuungskosten > Bestellung Subventionsantrag).

Abbildung: Ausschnitt Webseite Subventionsantrag

Massgebender Betrag: Einkommens- und vermögensabhängige Subventionsberechtigung

Subventionsberechtigt sind Familien mit einem massgebenden Betrag von unter Fr. 100 000.-. Dieser massgebende Betrag wird durch das SSD auf der Basis des steuerbaren Einkommens und Vermögens berechnet. Zur Berechnung des massgebenden Betrags bzw. Vorprüfung der einkommens- und vermögensabhängigen Subventionsberechtigung steht auf der Website des SSD auch ein Beitragsrechner zur Verfügung (www.stadt-zuerich.ch/ssd > Volksschule > Betreu-ungskosten > Beitragsrechner).

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Abbildung: Ausschnitt Webseite «Beitragsrechner»

Individueller Beitragsfaktor

Das SSD rechnet den massgebenden Betrag einer Familie in einen Beitragsfaktor um. Dieser wird für die Berechnung des Elternbeitrags herangezogen, zugleich ist er auch Indikator dafür, ob eine Familie subventionsberechtigt ist. Familien mit einem Beitragsfaktor von 100 Prozent erhalten keine städtischen Beiträge an die Betreuungskosten10. Ausgenommen davon ist einzig die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen und einem Beitragsfaktor von 100 Prozent können die Bezahlung des Maximaltarifs gemäss Verordnung anstelle des frei fest-gelegten Tarifs der Kita beantragen11. Eltern, die einen Subventionsantrag gestellt haben, wird der Beitragsfaktor mittels Beitragsfaktor-bestätigung durch das SSD mitgeteilt. Erst ab Vorliegen einer gültigen Beitragsfaktorbestätigung können Kitaplätze subventioniert wer-den. Es ist daher wichtig, dass Familien bereits vor Eintritt eines Kindes in eine Kita dem SSD einen Subventionsantrag eingereicht haben.

10

Art. 8 Abs. 2 VO KB

11 Art. 8

ter Abs. 5 VO KB

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Abbildung: Musterbeispiel «Beitragsfaktorbestätigung»

Die Beitragsfaktorbestätigung ist für die Dauer eines Jahres gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit des Beitragsfaktors werden die Familien vom SSD aufgefordert, ihr Einkommen neu zu bestätigen. Nach Erhalt der Einkommensbestätigung und eventueller Neuberechnung wird wiederum eine Beitragsfaktorbestätigung mit der Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Ohne Erneuerung der Einkommensbestätigung kann ein Betreuungsplatz nicht mehr subventioniert werden. Das Sozi-aldepartement empfiehlt den Kitas daher ein Kontrollinstrument zu führen und bereits vor Ablauf der Gültigkeit eine Kopie der erneuerten Beitragsfaktorbestätigung von den Eltern einzufordern.

4.3 Beantragung Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungs-umfangs

Weitere Kriterien der Subventionsberechtigung

Neben der gültigen Beitragsfaktorbestätigung müssen Familien für einen subventionierten Be-treuungsplatz in einer Kita auch den Nachweis erbringen, dass mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

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Die Erfüllung dieser Kriterien überprüft das Sozialdepartement. Hierzu deklarieren die Eltern den Betreuungsgrund über die Webapplikation «MeinKonto» der Stadt Zürich (www.stadt-zuerich.ch/meinkonto).

Abbildung: Ausschnitt Webseite «MeinKonto»

Bestätigung subventionsberechtigter Betreuungsumfang Anhand der auf «MeinKonto» angegebenen Informationen legt das Sozialdepartement den ma-ximal subventionsberechtigten Betreuungsumfang12 einer Familie fest (vgl. Merkblatt «Subventionsberechtigter Betreuungsumfang»). Die Eltern erhalten eine schriftliche Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs. Auch die Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs ist maximal ein Jahr gül-tig. Die Eltern werden vor Ablauf der Gültigkeit durch das Sozialdepartement aufgefordert, die Angaben zu erneuern. Ohne diese Erneuerung kann ein Betreuungsplatz nicht weiter subventio-niert werden. Das Sozialdepartement empfiehlt ein Kontrollinstrument zu führen und bereits vor

12

maximale Anzahl Betreuungstage pro Woche, die das Sozialdepartement subventioniert

Die Familie bzw. das Kind benötigt einen Betreuungsplatz in einer Kita aufgrund:

Erwerbstätigkeit

Aus- und Weiterbildung

Erhalt der Vermittlungsfähigkeit gemäss Arbeitslosenversicherung

Freiwilligenarbeit

der weiteren Kriterien: sprachliche oder soziale Integration, physische

oder psychische Überlastung der Eltern

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Ablauf der Gültigkeit eine Kopie der erneuerten Bestätigung des subventionsberechtigten Be-treuungsumfangs von den Eltern einzufordern.

4.4 Betreuungsplatzsuche

Mit der gültigen Beitragsfaktorbestätigung und der Bestätigung des subventionsberechtigten Be-treuungsumfangs suchen Eltern einen subventionierten Betreuungsplatz in einer Kita ihrer Wahl. Das Angebot beschränkt sich dabei auf Kitas, die über einen Kontrakt mit dem Sozialdeparte-ment (Kontraktmanagement) verfügen. Diese Kitas befinden sich in der Regel in der Stadt Zürich.

Abbildung: Betreuungsplatzsuche

Rechtsanspruch der Eltern – Platzvergabefreiheit der Kitas

Mit Erfüllung der Subventionsberechtigung13 können Eltern gegenüber der Stadt Zürich einen finanziellen Anspruch nach Massgabe der Verordnung über die familienergänzende Kinderbe-treuung der Stadt Zürich (VO KB) geltend machen14. Bei entsprechender Nachfrage kann die Stadt Zürich folglich sämtliche Plätze einer Kita subventionieren. Auch mit Kontrakt besteht seitens Kita jedoch keine Verpflichtung, Familien einen subventionier-ten Betreuungsplatz anzubieten15. Kitas entscheiden selber über die Anzahl Plätze, die sie sub-ventioniert anbieten möchten. Suchplattform Kinderbetreuung

Hilfreich bei der Suche eines Betreuungsplatzes kann die Suchplattform Kinderbetreuung auf der Webseite der Stadt Zürich sein (www.stadt-zuerich.ch/kinderbetreuung > Kita finden). Diese zeigt sämtliche bewilligten Kitas an, gibt Auskunft darüber, ob diese subventionierte Be-treuungsplätze anbieten wie auch ob freie Plätze gemeldet sind. Jede Kita hat zudem die Mög-lichkeit, den Eintrag mit Informationen zum Angebot der jeweiligen Einrichtung zu ergänzen. Da-mit die Suchplattform möglichst aktuell ist, sind Kitas mit Kontrakt verpflichtet, regelmässig über freie Plätze Auskunft zu geben.

13

Vorliegen gültiger Beitragsfaktorbestätigung und Bestätigung des subventionierten Betreuungsumfangs 14

Art. 8ter

Abs. 1 VO KB 15

Art. 8ter

Abs. 1 VO KB

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Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Alle Kitas können Kinder mit besonderen Bedürfnissen (KmbB) betreuen. Die mit einem KmbB einhergehenden, erhöhten Aufwände kann das Sozialdepartement auf Gesuch mit einem Zu-schlag finanzieren (vgl. Merkblatt «Beiträge an die Betreuung von Kindern mit besonderen Be-dürfnissen»).

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5 Ergänzende Leistungen für Kitas mit Kontrakt

5.1 Objektfinanzierungsbeiträge

Objektfinanzierte Leistungen Zusätzlich zur bereits erläuterten Subventionierung des Betreuungsplatzes eines konkreten Kin-des, der sog. Subjektsubvention, kann die Stadt Zürich weitere Beiträge in Form von Objektsub-ventionen16, insbesondere für folgende Leistungen gewähren:

Nichtbewilligungspflichtige Betreuungsangebote und Betreuungsangebote in soziokulturellen Einrichtungen

Massnahmen und Projekte im Bereich frühe Förderung, Qualitätsentwicklung und Innovation

Investitionskosten für Räumlichkeiten (Starthilfebeiträge)

Erhöhte Kosten von Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Bei den Objektfinanzierungsbeiträgen handelt es sich um Ermessenssubventionen ohne Rechts-anspruch. Weitere Details zur Beantragung von Objektfinanzierungsbeiträgen finden Sie auf folgenden Merkblättern:

Merkblatt «Objektsubventionen»

Merkblatt «Betreuung von Kleinstkindern: Beiträge an die Qualitätsentwicklung»

Merkblatt «Gesuchstellung Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen im Frühbereich»

Merkblatt «Beiträge an die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen» Sämtliche Merkblätter finden Sie ab Herbst 2017 auf www.stadt-zuerich.ch/sd > Mit uns zusam-menarbeiten > Für Kitas > Subventionen.

5.2 Weiterbildungsmöglichkeiten und Projektteilnahmen

Die Stadt Zürich unterstützt Kitas mit Kontrakt auch mit eigenen Projekten bei der Qualitätsent-wicklung. So bestehen zurzeit diverse Projektteilnahmemöglichkeiten wie:

• Projekt Q-Kita • Projekt Bildungsorientierung in Kitas • Elternbildung vor Ort • Weiterbildungsangebote in verschiedenen Erfahrungsfeldern • Projekt Purzelbaum KiTa

Informationen über die oben aufgeführten Projekte und Weiterbildungsmöglichkeiten fin-den Sie auf www.stadt-zuerich.ch/sd > Mit uns zusammenarbeiten > Für Kitas > Quali-tätsentwicklung

• Gut vorbereitet in den Kindergarten

Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf www.stadt-zuerich.ch/sd > Familien, Kinder & Jugendliche > Frühe Förderung > Kindergarteneintritt

• Konsultationsangebote der städtischen Kitas

Informationen über die Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie auf www.stadt-zuerich.ch/sd > Mit uns zusammenarbeiten > Für Kitas > Plattform Kita-Praxis

16

Art. 9 VO KB

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5.3 Vergünstigungen

Kitas mit einem Kontrakt profitieren ausserdem von: • freiem Eintritt für Kinder und Begleitpersonen in den Zoo Zürich

www.zoo.ch (Hinweis: Ihre Angestellten müssen sich mit einer schriftlichen Bestätigung als Mitarbeitende Ihrer Einrichtung an der Kasse des Zoos ausweisen können.)

• freiem Eintritt für Kinder und Begleitpersonen in die städtischen Hallenbäder www.stadt-zuerich.ch/ssd > Sport > Schwimmen > Hallenbäder

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6 Glossar - Organisation der Kinderbetreuung in der Stadt Zürich In der Stadt Zürich ist die Verantwortung der Kinderbetreuung nach Alter der Kinder zwischen dem Schul- und Sportdepartement und Sozialde-partement aufgeteilt. Das Schul- und Sportdepartement ist für die Betreuung im Schulalter, das Sozialdepartement für die vorschulische Kinder-betreuung verantwortlich. Die Berechnung des Beitragsfaktors17 wird für alle Familien, unabhängig des Alters der Kinder, durch das Schul- und Sportdepartement vorgenommen.

Abbildung: Übersicht der wichtigsten Akteure für Kinderbetreuung in der städtischen Verwaltung der Stadt Zürich

17

Faktor zur einkommens- und vermögensabhängigen Bestimmung des Elternbeitrags

Sozialdepartement

Zentrale Verwaltung

Kontraktmanagement Krippenaufsicht

Support Sozialdepartement

Team Elternbeiträge

Soziale Einrichtungen und Betriebe

Geschäftsbereich Kinderbetreuung

Fachstelle BTZ

Soziale Dienste

Mütter- und Väterberatung

Interdisziplinäre Fachberatung

Kindesschutz (IFK)

Schul- und Sportdepartement

Schulamt

Schulische Betreuung

Elternbeiträge und Betriebsadministration

Betreuung

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Kontraktmanagement Das Kontraktmanagement erstellt mit privaten Organisationen Leistungsvereinbarungen, sog. Kontrakte in den Bereichen Kinderbetreuung, Soziokultur, Arbeitsintegration, soziale Integration und soziale Sicherung. Private Kitas, die Familien subventionierte Plätze anbieten möchten, müssen über einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement verfügen. Weitere Infos:

Webseite Mail Telefon

www.stadt-zuerich.ch/sd

> Mit uns zusammenarbeiten > Für Kitas >

Subventionen

[email protected] 044 412 66 20

Krippenaufsicht Zum Zeitpunkt der Eröffnung muss jede Kita in Besitz einer Betriebsbewilligung der Krippenauf-sicht sein. Diese ist zugleich Grundvoraussetzung für die Vereinbarung eines Kontraktes für sub-ventionierte Betreuungsplätze mit dem Kontraktmanagement. Weitere Infos:

Webseite Mail Telefon

www.stadt-zuerich.ch/krippenaufsicht [email protected] 044 412 60 13

Team Elternbeiträge Das Team Elternbeiträge unterstützt das Kontraktmanagement bei der Verwaltung der subventi-onierten Kitaplätze. Sie nehmen die Anmeldungen von Kindern mit subventionierten Plätzen der Kitas mit Kontrakt entgegen und rechnen die Subventionszahlungen ab. Zudem ist das Team Elternbeiträge zuständig für die Prüfung und Ausstellung der Bestätigung des subventionsbe-rechtigten Betreuungsumfangs. Weitere Infos:

Webseite Mail Telefon

[email protected] 044 412 68 18

Schul- und Sportdepartement (Elternbeiträge und Betriebsadministration Betreuung) Die Abteilung Elternbeiträge und Betriebsadministration Betreuung des Schul- und Sportdepar-tements ist für das Ausstellen der Beitragsfaktorbestätigung (vgl. Kapitel Beantragung Beitrags-faktorbestätigung) verantwortlich. Weitere Infos:

Webseite Mail Telefon

www.stadt-zuerich.ch/ssd

> Volksschule > Betreuung >

Betreuungskosten & Subventionen

044 413 85 85

Geschäftsbereich Kinderbetreuung Der Geschäftsbereich Kinderbetreuung der Sozialen Einrichtungen und Betriebe betreibt Kitas in verschiedenen Stadtkreisen der Stadt Zürich. Er beteiligt sich damit an der bedarfsgerechten

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Angebotsentwicklung und stellt sein Wissen, unter anderem mit seinen Konsultationsangeboten, auch privaten Institutionen zur Verfügung (vgl. Kapitel Weiterbildungsmöglichkeiten und Projekt-teilnahmen). Weitere Infos:

Webseite Mail Telefon

www.stadt-zuerich.ch/sd

> Mit uns zusammenarbeiten > Für Kitas >

Plattform Kita-Praxis

Fachstelle BTZ Die Fachstelle BTZ der Sozialen Einrichtungen und Betriebe (SEB) der Stadt Zürich bietet Men-schen mit psychischer oder physischer Beeinträchtigung praxisorientiere und arbeitsmarktnahe Trainings und Ausbildungen in unterschiedlichen Fachbereichen an. Kitas mit Kontrakt werden durch Mitarbeitende der Fachstelle BTZ regelmässig zur Aktualisierung der Daten für Suchplatt-form Kinderbetreuung18 kontaktiert. Weitere Infos:

Webseite Mail Telefon

www.stadt-zuerich.ch/sd > Familien, Kinder & Jugendliche > Kinderbetreuung > Kita finden

[email protected]

Mütter- und Väterberatung (MVB) Die Mütter- und Väterberatung (MVB) der Sozialen Dienste berät kostenlos Eltern von Kindern von 0 bis zum Kindergarteneintritt zu allen Fragen rund um Erziehung, Ernährung, Pflege und Entwicklung. Zur Aufgabe der MVB gehört es auch, Eltern über das Kinderbetreuungsangebot der Stadt Zürich zu informieren. Wird ein subventionierter Kitaplatz ausschliesslich aufgrund einer sprachlichen oder sozialen Integration des Kindes benötigt, stellt die MVB den Familien zudem eine entsprechende Bestäti-gung aus. Weitere Infos:

Webseite Mail Telefon

www.stadt-zuerich.ch/mvb [email protected]

044 412 63 88

Interdisziplinäre Fachberatung Kindesschutz (IFK) Die Interdisziplinäre Fachberatung Kindesschutz (IFK) bietet bei einem Verdacht auf Kindes-wohlgefährdung kostenlose und anonyme Beratungsgespräche zur Einschätzung von Kindes-wohlgefährdungen und zur Vorgehensplanung an. Die IFK ist den Sozialzentren der Sozialen Dienste der Stadt Zürich angegliedert.

18

Webseite der Stadt Zürich, die die Eltern bei der Suche nach freien Kitaplätzen (subventioniert und nicht subventioniert) unterstützt: www.stadt-zuerich.ch > Sozialdepartement > Familien, Kinder & Jugendliche > Kinderbetreuung > Kita finden

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Weitere Infos:

Webseite Mail Telefon

www.stadt-zuerich.ch/sd > Mit uns zusammenarbeiten > Für Kitas > Kindesschutz