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59. Jahrgang Donnerstag, 16. Mai 2019 Nummer 20 Mitteilungsb Herausgeber: Gemeinde Kürnbach, Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der Bürgermeister Armin Ebhart oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt Druckerei und Verlag Schlecht e.K., Kerschensteinerstr. 10, 75417 Mühlacker Telefon: 07041/3022 · Telefax: 07041/5249 Internet: www.gemeinde.de · Email: [email protected] Mitteilungsblatt Gemeinde Kürnbach

Freitag, 17. Mai 2019 Mitteilungsblatt · durch Loni Mireisz, Claudia Stöver, Antje Stein, Nicole Hilpp-Schwarz, Sabine Lieb Tel. 0162/2558990 oder 07269/91960 Ambulanter P˚ egedienst

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Page 1: Freitag, 17. Mai 2019 Mitteilungsblatt · durch Loni Mireisz, Claudia Stöver, Antje Stein, Nicole Hilpp-Schwarz, Sabine Lieb Tel. 0162/2558990 oder 07269/91960 Ambulanter P˚ egedienst

59. Jahrgang

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

KW 20 / 17.05.2019

KW 20 / 17.05.2019

Erscheinung Mittwoch z.B. Schönau

Erscheinung Donnerstag z.B. Roßdorf

Erscheinung Freitag z.B. Illingen

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Woche 20, Freitag, 17. Mai 2019

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Freitag, 17. Mai 2019

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Mittwoch, 15. Mai 2019

20Donnerstag, den

16. Mai 2019

Do. 16. Mai 2019

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Nr. 2016. Mai 2019

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Ausgabe 20

16. Mai 2019

Ausgabe20/201916. Mai

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

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Freitag, 17. Mai 2019

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Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

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KW 20 / 17.05.2019

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Nummer 20

Woche 20, Freitag, 17. Mai 2019

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Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

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Nr. 2016. Mai 2019

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Ausgabe 20

16. Mai 2019

Ausgabe20/201916. Mai

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

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Freitag, 17. Mai 2019

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Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

MitteilungsblattderGemeinde

KürnbachHerausgeber: Gemeinde Kürnbach, Verantwortlich fürden amtlichen Teil ist der Bürgermeister Ebhart oder seinVertreter im Amt, für den übrigen Inhalt Druckerei undVerlag Schlecht, Kerschensteinerstr. 10, 75417 Mühlacker,Te le fon : 07041/3022 · Te le fax : 07041/5249Internet: www.gemeinde.de · Email: [email protected]

Herausgeber: Gemeinde Kürnbach, Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der Bürgermeister Armin Ebhart oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt Druckerei und Verlag Schlecht e.K., Kerschensteinerstr. 10, 75417 Mühlacker Telefon: 07041/3022 · Telefax: 07041/5249 Internet: www.gemeinde.de · Email: [email protected]

Mitteilungsblatt Gemeinde Kürnbach

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2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

KW 20 / 17.05.2019

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Woche 20, Freitag, 17. Mai 2019

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Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

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Nr. 2016. Mai 2019

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Ausgabe 20

16. Mai 2019

Ausgabe20/201916. Mai

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

Do. 16. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

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Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Telefonverzeichnis der Gemeinde Kürnbachwww.kuernbach.de | E-Mail: [email protected]

Notruf und StörungenPolizei Tel. 110

Rettungsdienst/Feuerwehr Tel. 112

Krankentransport (DRK) Tel. 19222

EnBW Stromversorgung Störungsstelle Tel. 0800 3629477

Netze-Gesellschaft Südwest mbHStörmeldenummer – Erdgas Tel. 01802 056229

Stadtwerke BrettenWasserrohrbruch und Wasserversorgung Tel. 07252 913230

PYUR (ehemals PrimaCom Berlin GmbH):Zentrale Störungsannahme: Tel. 030/25 77 77 77

NeckarComHotline Tel. 0800 22 55-225Service: Montag bis Freitag von 9 bis 18 UhrStörung Tel. 0800 22 55-238

NetCom BW Tel. 0800 3629264

Gemeinde KürnbachGemeindeverwaltung Tel. 9105-0Notruf Gemeinde Tel. 0151 27097809Ö� nungszeiten des Bürgerbüros:Montag: geschlossen Dienstag: 8–12 und 14–18.30 UhrMittwoch: 8–12 und 14–16 Uhr Donnerstag: 8–12 und 14–16 UhrFreitag: 8–12 UhrBauhof (Mo. bis Fr.) Tel. 0171 4906328

Personalausweis Sperr-NotrufRund um die Uhr erreichbar116 116 (in Deutschland kostenfrei aus dem Festnetz undaus allen Mobilfunknetzen sowie aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116,gebührenp� ichtig zu erreichen.Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über+49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar.

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis KarlsruheWerner-von-Siemens-Str. 2 – 6Siemens Technopark BruchsalGebäude-Nr. 5137 A, 76646 BruchsalWeitere Informationen auch im Internet unterwww.awb-landkreis-karlsruhe.de

KundentelefonPrivatkundentelefon 0800 2 9820 20Sperrmülltelefon 0800 2 9820 30Reklamationstelefon 0800 2 160 150Auftragsannahme fürContainer/Gewerbetelefon 0800 2 9820 10

Ö� nungszeitenMo. bis Fr. von 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr (nicht zu verwechseln mit dem Kombi-Hof „Morforster Weg“

Kombihof Morforster WegFür den Kombihof „Morforster Weg“ gelten folgende Ö� nungszeiten (1.4. – 31.10.): dienstags: 16.00 bis 18.00 Uhr freitags: 15.00 bis 17.00 Uhr samstags: 10.00 bis 16.00 Uhr

Ärztliche NotdiensteÄrztliche Notdienste BrettenRechbergklinik, Edisonstr. 10, 75015 Bretten (Rechbergklinik)Telefon 116 117Mo. Di. Do. Fr. von 19 bis 23 Uhr Mi. von 13 bis 23 UhrSa. So. und an Feiertagen 8 bis 23 Uhr

Kinder- und Jugendärztlicher NotdienstKindernotfallambulanz, Kanzlerstr. 2–6, Pforzheimwww.helios-kliniken.de/pforzheimMittwoch und vor Feiertagen: 15.00 – 20.00 UhrFreitag: 16.00 – 20.00 UhrSamstag, Sonntag, Feiertage: 8.00 – 20.00 Uhr

Telefonische Terminabsprache sinnvoll: Telefon 07231/969 2969In lebensbedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle unter 112.

Zahnärztlicher SonntagsdienstStädtisches Klinikum, Zahnärztlicher Notfalldienst,Moltkestraße 120, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/9744233Montag – Freitag: 20.00 bis 8.00 Uhr am FolgetagSamstag, Sonntag und an Feiertagen: 8.00 bis 8.00 Uhr am FolgetagEine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich.

Tierärztlicher SonntagsdienstDer tierärztliche Sonntagsdienst für Notfälle wird wie folgt versehen:

18.5./19.5.2019 Dr . Biniok, Vorstadtstr. 55, 76703 Kraichtal-Gochsheim, Tel. 07258/92 54 50

Jeweilige telefonische Voranmeldung ist notwendig!

Soziale DiensteDiakoniestation Südlicher KraichgauWochenenddienst am 18.5./19.5.2019durch Loni Mireisz, Claudia Stöver, Antje Stein, Nicole Hilpp-Schwarz, Sabine LiebTel. 0162/2558990 oder 07269/91960

Ambulanter P� egedienst Wenz am 18.5./19.5.2019 durch Nicole Diesend, Nicole Habich

Tel. 07045/203082 (24 Std. erreichbar)In Notfällen bitte den diensthabenden Arzt verständigen.

Apotheken-NotdienstDer Notdienst geht jeweils von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhrdes folgenden Tages!

Do. 16.5.2019

Rosen-Apotheke, Tel. 07262 - 18 58Brettener Str. 36, 75031 Eppingen

Fr. 17.5.2019

Markt-Apotheke, Tel. 07252 - 23 22 Marktplatz 6, 75015 Bretten

Sa. 18.5.2019

Engel-Apotheke, Tel. 07262 - 18 88Bismarckstr. 4, 75031 Eppingen

So. 19.5.2019

Einhorn-Apotheke, Tel. 07252 - 4 16 03Bruchsaler Str. 37, 75053 Gondelsheim

Mo. 20.5.2019

Rosen-Apotheke, Tel. 07045 - 5 24 Schillerstr. 7, 75038 Oberderdingen

Di. 21.5.2019

Apotheke am Karlsplatz, Tel. 07262 - 67 60 Am Karlsplatz 5, 75031 Eppingen

Mi. 22.5.2019

Hirsch-Apotheke, Tel. 07251 - 26 56Bahnhofstr. 8, 76646 Bruchsal

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3Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

KW 20 / 17.05.2019

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Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Woche 20, Freitag, 17. Mai 2019

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Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

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16. Mai 2019

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Nr. 2016. Mai 2019

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Ausgabe 20

16. Mai 2019

Ausgabe20/201916. Mai

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

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Freitag, 17. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Programm:Samstag, 01. Juni Die Weinstände sind ab 17.30 Uhr geöffnet 18.00 Uhr WEINDORF-Eröffnung mit Bürgermeister Armin Ebhart, der Winzer- genossenschaft, den Weingütern GravinO, Plag und Czech sowie der Kraichgauer Wein- prinzessin Rebecca Rieger Musikalische Begleitung: Blechbläser-Ensemble des Musikvereins Kürnbach ab 21.00 Uhr Konzert der Band „Klotz-Live“

Sonntag, 02. Juni ab 11 Uhr WEINDORF auf dem Marktplatz 12 – 13 Uhr Frühschoppenkonzert mit dem Duo „Two Times 13“ 15.30 Uhr Auf den Spuren der Kürnbacher Ortsge- schichte mit dem Orts- und Wanderführer Hans Wilhelm (Treffpunkt Rathaus)17-19 Uhr Konzert des Musikvereins Kürnbach auf der Marktplatzbühne

---------------------------------------- „Natur im Kraichgau“ Ausstellung im Weinhaus der mit Werken der Malerin Annemarie MackSamstag 01.06., 16-19 Uhr + Sonntag, 02.06., ab 11-19 Uhr

---------------------------------------- „Zum Wohl …“ heißt es beim 25. Kürnbacher Weindorf auf dem Marktplatz.

Straßensperrung Anlässlich des Weindorfes ist am Samstag, 01.06. und Sonntag, 02.06. der Marktplatz gesperrt.

Wein, Sang und Gang im SchwarzrieslingDorf Kürnbach - Frischer Wein in alten Mauern –

Die „Projektgruppe Schwarzriesling“, die Winzergenossenschaft Kürnbach sowie die Weingüter GravinO und Plag laden ein zum

historischen Rundgang durch das SchwarzrieslingDorf mit köstlichen Weinen, kulinarische Häppchen und Musik der

Bänkelsänger.

Termine: Treffpunkt: 17. Mai 2019, 20.00 Uhr jeweils 18. Mai 2019, 20.00 Uhr Marktplatz Kürnbach

Teilnahme: 30 €/Pers. Folgende Stationen sind geplant: 17.05.: Marktplatz, Hessenkelter, Winzerkelter, Deutschherren-haus, Rathaushof 18.05.: Marktplatz, Hessenkelter, Winzerkelter, Schlosshof, Rathaushof(Änderungen vorbehalten) Teilnehmerzahl: max. 40 Personen Kosten: 30,00 €/pro Person Eine Anmeldung ist erforderlich. Karten und Infos: Rathaus Kürnbach, Tel: 07258/9105-24 Email: [email protected]

Für beide Termine sind noch Karten erhältlich!

█ Feuersalamander in Kürnbach Leuchtend gelb gefleckt: Der Feuersalamander ist an seinem Muster gut zu erkennen. Mit einer Körpergröße von 14 bis 20 Zentimetern gehört er zu den größten heimischen Schwanzlur-chen. Am wohlsten fühlt er sich in den feuchten Laubmischwäl-dern der Mittelgebirge. Auch in Kürnbach hat der Feuersalaman-der seinen Platz gefunden. Auf dem Weg zur Grillhütte „Stein-metz“ oder vom Märchenwald in Richtung Häckselplatz werden immer wieder Amphibien gesichtet. Feuersalamander sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt, da sie durch den Ausbau und die Begradigung von Bächen stark gefährdet sind. Auch die Ver-schmutzung von Gewässern und der Straßenverkehr stellen eine erhebliche Bedrohung der Art dar. Aus diesem Grund bitten wir alle Verkehrsteilnehmer darum, die Geschwindigkeit auf dem Weg zur Grillhütte „Steinmetz“ und vom Märchenwald in Rich-tung Häckselplatz zu reduzieren, um die geschützten Feuersala-mander nicht zu gefährden.

Quelle: Georg Oechsler

Weihnachtsmärkte in Ihrer Region fi nden Sie unter:Weihnachtsmärkte in Ihrer Region fi nden Sie unter:Weihnachtsmärkte in Ihrer Region fi nden Sie unter:

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4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

KW 20 / 17.05.2019

KW 20 / 17.05.2019

Erscheinung Mittwoch z.B. Schönau

Erscheinung Donnerstag z.B. Roßdorf

Erscheinung Freitag z.B. Illingen

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Woche 20, Freitag, 17. Mai 2019

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Freitag, 17. Mai 2019

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Nummer 20

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Mittwoch, 15. Mai 2019

20Donnerstag, den

16. Mai 2019

Do. 16. Mai 2019

Do., 16. Mai 2019

Nr. 2016. Mai 2019

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Ausgabe 20

16. Mai 2019

Ausgabe20/201916. Mai

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

Do. 16. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

GemeindeKürnbach

Landkreis Karlsruhe

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - undder Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistagsam 26. Mai 2019 1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament -

Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Kürnbach

die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags - statt.

2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

3.x Die Gemeinde ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk Nummer

Bezeichnung/Abgrenzung des Wahlbezirks Bezeichnung/Lage des Wahlraums (Straße, Hausnr., Zimmer-Nr.)

001 / 01

001 / 02

Altort einschl. Sternenfelser Straße sowie Baugebiete Kapfenburger und Weilerweg

Neubaugebiete

Rathaus, Marktplatz 12 – Bürgerbüro, EG

Rathaus, Marktplatz 12 – Bücherei, EG

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 5. Mai 2019 zugestellt wird, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass - zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordne-ten des Europäischen ParlamentsFarbe: weiß

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Num-mer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereini-gung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewer-ber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennt-lich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraumgekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmab-gabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimm-zettelumschlag verwendet.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt wer-den.

6. KommunalwahlenEs finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen.

6.1 Wahl des Gemeinderats Zu wählen sind 12 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck:Wahl des Gemeinderats

Stimmzettel-Farbe: eosin

6.2 Wahl des KreistagsZu wählen sind im Wahlkreis

XI Kraichtal 6 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck:Wahl des Kreistags

Stimmzettel-Farbe: grün

6.3 Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Euro- pawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehöri- gen Stimmzettel sind.

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 25. Mai 2019 zuge-sandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.

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5Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

KW 20 / 17.05.2019

KW 20 / 17.05.2019

Erscheinung Mittwoch z.B. Schönau

Erscheinung Donnerstag z.B. Roßdorf

Erscheinung Freitag z.B. Illingen

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Woche 20, Freitag, 17. Mai 2019

Woche 20, Freitag, 17. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Mittwoch, 15. Mai 2019

20Donnerstag, den

16. Mai 2019

Do. 16. Mai 2019

Do., 16. Mai 2019

Nr. 2016. Mai 2019

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Ausgabe 20

16. Mai 2019

Ausgabe20/201916. Mai

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

Do. 16. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

6.4 Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.2). Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben.

6.5 Es findet Verhältniswahl statt bei der

- Wahl des Gemeinderats

- Wahl des Kreistags

Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann

- Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und

- einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln

- Bewerber, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintra-gung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise aus-drücklich als gewählt kennzeichnet,

- Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kenn-zeichnet.

Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abge-ben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist als mit einer Stimme ge-wählt. Bei der Wahl des Kreistags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreis-tags für den Wahlkreis zu wählen sind.

6.6 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinwei-sende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge.

6.7 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

7. Wahlscheine EuropawahlWähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk

des Landkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürger-meisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, ei-nen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtli-chen Wahlbriefumschlag beschaffen. KommunalwahlenWähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein

angegebenen Gebiets oder - durch Briefwahl wählen. Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein beigefügt.

Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt - Wahlamt - neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen.

Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europa-wahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazugehörigen Stimmzetteln (in verschlossenen Stimm-zettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlschei-nen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlä-gen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Brief-wahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlge-setz).

Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis ei-ner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl-handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge-schäfts möglich ist.

9. Der Briefwahlvorstand tritt zusammen

zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl 16.30 Uhr in

Rathaus, Marktplatz 12, Sitzungssaal - OG (Ort und Raum)

Ort, Datum

Kürnbach, 13.05.2019

Bürgermeisteramt

Armin Ebhart Bürgermeister Unterschrift, Amtsbezeichnung

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.

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6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

KW 20 / 17.05.2019

KW 20 / 17.05.2019

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Erscheinung Donnerstag z.B. Roßdorf

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Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Woche 20, Freitag, 17. Mai 2019

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Nummer 20

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

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Mittwoch, 15. Mai 2019

20Donnerstag, den

16. Mai 2019

Do. 16. Mai 2019

Do., 16. Mai 2019

Nr. 2016. Mai 2019

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Nummer 20

Ausgabe 20

16. Mai 2019

Ausgabe20/201916. Mai

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

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Freitag, 17. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Am 26. Mai 2019 finden neben der Europawahl auch die Kommunalwahlen (Gemeinderatswahl und Kreistagswahl) statt.

Die Vorbereitungen hierfür gehen in die Endphase.

Jeder Wahlberechtigte hat inzwischen eine Wahlbenachrichti-gung erhalten. Diese ist am Wahltag zur Wahl mitzubringen!Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, sich im Rathaus bei Frau Rieschl, Tel: 910541, zu melden.

Kommunalwahlen Gewählt werden der Gemeinderat sowie der Kreistag.

StimmzettelIn den nächsten Tagen werden den Wahlberechtigten die Stimm-zettel für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl einschl. der Merkblätter zugestellt. Sollten Sie bis 20.05. keine Stimmzettel erhalten haben, melden Sie sich bitte im Rathaus bei Frau Rie-schl. Allerdings liegen am Wahltag in den Wahllokalen ebenfalls Stimmzettel aus. Wir bitten Sie, die Stimmzettel zu Hause auszufüllen und am Wahltag in Ihr Wahllokal mitzubringen. Dort erhalten Sie für diese beiden Stimmzettel jeweils einen Stimmzettelumschlag.

StimmenFür die nächste Amtszeit sind 12 Gemeinderäte zu wählen. Sie haben deshalb 12 Stimmen.

Im Wahlkreis XI – Kraichtal – sind 6 Kreisräte zu wählen. Sie können deshalb 6 Stimmen abgeben.

Maximal dürfen 3 Stimmen je Bewerber vergeben werden. Bitte lesen Sie die Hinweise auf den Merkblättern.

Wahlbezirke Das Gemeindegebiet ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 01 – Rathaus, Bürgerbüro Wahlbezirk 02 – Rathaus, Bücherei Ihren Wahlbezirk entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichti-gung.

Für die Wahl der Abgeord-neten des Europäischen Parlaments bewerben sich 40 Parteien. Die Stimmzettel werden in den Wahllokalen ausge-

händigt. Dazu gibt es keine Stimmzettelumschläge. Damit Sie sich über den Stimmzettel schon vorab informieren können, ist nachfolgend ein „Muster-Stimmzettel“ abgedruckt.

Tag und Nacht für Ihre Anzeigenwünsche erreichbar:[email protected]

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7Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach Woche 20, Do., 16. Mai 2019

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KW 20 / 17.05.2019

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20Donnerstag, den

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Freitag, 17. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Für die Wahl der Abgeord-neten des Europäischen Parlaments bewerben sich 40 Parteien. Die Stimmzettel werden in den Wahllokalen ausge-

händigt. Dazu gibt es keine Stimmzettelumschläge. Damit Sie sich über den Stimmzettel schon vorab informieren können, ist nachfolgend ein „Muster-Stimmzettel“ abgedruckt.

█ Nur noch in Ausnahmefällen zulässig: Das offene Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Die gängige Praxis, pflanzliche Abfälle durch Verbrennen zu be-seitigen, entspricht nicht mehr den heutigen umweltrechtlichen Anforderungen. In Baden-Württemberg darf zwar ausnahmsweise Grünabfall, der im Außenbereich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch ge-nutzten Grundstücken anfällt, dort verbrannt werden. Diese Aus-nahmen sind jedoch zwischenzeitlich strenger auszulegen. Das betrifft sowohl Landwirte, Gärtner als auch Privatpersonen. Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle sollten am besten verwertet werden. Man kann die Grünabfälle verrotten lassen, indem man sie liegen lässt, untergräbt, unterpflügt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Darüber hinaus können Gar-tenabfälle bei den Grünabfallsammelplätzen des Landkreises Karlsruhe in haushaltsüblicher Menge abgegeben werden. Ge-werbebetriebe (Landwirte, Gärtner etc.) müssen die Abfälle vor-rangig selbst verwerten oder können auch direkte Anlieferungen an geeignete Verwertungsanlagen (z.B. Kompostierungsanla-gen, Biomassenkraftwerke) vornehmen. Nur noch in den Fällen, in denen die pflanzlichen Abfälle nicht auf dem Grundstück belassen werden können und eine Abfuhr technisch nicht möglich oder unzumutbar ist (z.B. sehr steile und schwer zugängliche Flächen), darf eine Beseitigung durch Ver-brennen im Außenbereich durchgeführt werden. Eine Ausnahme stellt auch mit Feuerbrand befallenes Pflanzmaterial dar, da dies nicht in die Kompostierung gegeben werden darf. Sofern ein nachweislicher Ausnahmefall gegeben ist, dürfen die pflanzlichen Abfälle im Außenbereich verbrannt werden. In die-sem Fall sind jedoch wichtige Regeln zu beachten: Ein flächenhaftes Abbrennen oder das Mitverbrennen von Altholz und anderen Abfällen ist verboten. Die Abfälle sind zu Haufen zusammenzufassen. Um sicherzustellen, dass keine Tiere in Mit-leidenschaft gezogen werden, sind die Abfälle erst kurz vor dem eigentlichen Verbrennen aufzuschichten. Der Verbrennungs-vorgang muss kontrollierbar bleiben (z. B. Pflügen eines Rand-streifens). Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Durch Rauch-entwicklung dürfen keine Verkehrsbehinderungen, keine erheb-lichen Belästigungen und kein Gefahren bringender Funkenflug entstehen. Es sind Mindestabstände einzuhalten: 200 Meter von Autobahnen. 100 Meter von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 50 Meter von Gebäuden und Baumbeständen. Bei starkem Wind und in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf nicht verbrannt werden. Feuer und Glust müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle ist bei der Gemeindeverwaltung vorher anzuzeigen. Auch wenn das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle im Ausnah-mefall abfallrechtlich zulässig ist, muss der Verursacher sicher-stellen, dass sämtliche sonstigen rechtlichen Anforderungen (z.B. Naturschutz) erfüllt werden. Das Verbrennen von pflanzli-chen Abfällen innerhalb von Ortschaften ist grundsätzlich nicht zulässig. Wir weisen darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Ab-fällen ohne Vorliegen eines Ausnahmefalls eine Ordnungswidrig-keit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei Fragen, ob eine Verbrennung im Einzelfall zulässig ist, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Kürnbach wenden.

█ Tag der Städtebauförderung 2019:

Rund 100 Städte und Gemein-den im Land beteiligen sich mit mehr als 100 Veranstaltungen Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut: „Bürgerinnen und Bürger kön-nen erfahren, auf welch unterschiedlichen Wegen Städtebauför-derung zu lebendigen Quartieren beiträgt“ Baustellenbesichtigungen, Spatenstiche, die Einweihung eines Rathauses, einer Musikschule oder eines Kindergartens, Stadt-rundgänge, die Besichtigung denk-malgeschützter Gebäude – mit einem vielfältigen Angebot von mehr als 100 Ver-anstal-tungen beteiligen sich rund 100 Städte und Gemeinden im Land am morgi-gen Samstag (11. Mai) am bundesweiten „Tag der

█ Motorraddenkfahrt durch Kürnbach Die Leintal Wheels und New Biker laden alle Biker am 18.Mai 2019 zur gemeinsamen Ausfahrt und dem anschließenden Gedenkrock/Rocknacht ein. Hierzu sind alle interessierten Biker herzlich ein-geladen. Zum Gedenken an ver-unglückte Motorradfahrer geht die Tour durch das Leintal, Kraichgau, Zabergäu und den Stromberg. In Kürnbach werden die Biker von 17

-18 Uhr einen kurzen Stopp am Marktplatz für ein Eis und ein Er-frischungsgetränk einlegen.

Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass es im genannten Zeitraum an den Ortsdurchfahrten und am Marktplatz zu Ver-kehrsbehinderungen kommen kann.

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8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach Woche 20, Do., 16. Mai 2019

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Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

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Nr. 2016. Mai 2019

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Ausgabe 20

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Freitag, 17. Mai 2019

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Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Städtebauförderung 2019“. Zum fünften Mal veranstalten Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und weitere Partner die-sen Aktionstag. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die Kom-munen zeigen mit ihren Veranstaltungen das ganze Spektrum dessen, was in den Gebieten der städtebaulichen Erneuerung entstanden und geplant ist. Bei diesem ‚Blick hinter die Kulissen‘ können die Bürgerinnen und Bürger direkt erfahren, auf welch un-terschiedlichen Wegen die Städtebauförderung zu lebendigen Quartieren und ei-ner nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt.“ Die Städte und Gemeinden haben sich für den 11. Mai sowie die Tage davor und danach zahlreiche Aktionen einfal-len lassen – dazu gehören beispielsweise auch ein Stadtteilflohmarkt mit Bürger-info, die Vorstellung von Ergebnissen eines Architekten-wettbewerbs und eines Ideenwettbewerbs, eine Bürgerwerkstatt sowie die Präsentation von Planungen. Wichtiges Ziel des Aktionstags ist es, den Bürgerinnen und Bür-gern die Möglichkeiten der Beteiligung an städtebaulichen Maß-nahmen zu vermitteln. Allein im Jahr 2019 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Rekordsumme von 257,4 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen für 379 städtebauliche Maßnah-men bewilligt. Damit werden die Wohn- und Aufenthaltsqualität in Ortskernen verbessert, Quartiere aufgewertet und Brachflächen neu genutzt. „Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Förderung liegt darin, Wohn-raum zu erhalten und zu schaffen, indem bestehende Wohnun-gen modernisiert, leer stehende Immobilien umgenutzt sowie Flächen aktiviert und so vorbereitet werden, dass dort nachver-dichtet oder neu gebaut werden kann“, so Hoffmeister-Kraut. „Beim Tag der Städtebauförderung können die Bürgerinnen und Bürger sehen, wie sie von dieser Förderung profitieren können.“ Zum fünfjährigen Jubiläum des Aktionstages veranstalten die Organisatoren in diesem Jahr einen Plakatwettbewerb. Gesucht wird das beste Plakat zum Tag der Städtebauförderung 2019. Alle Städte und Gemeinden, die sich zur Teilnahme am Tag der Städtebauförderung 2019 angemeldet haben, sind eingeladen, mit ihrem Veranstaltungs- oder Aktionsplakat am Jubiläumswett-bewerb teilzunehmen.Die Gewinner-Plakate werden per Online-Voting ermittelt. Weitere Informationen zum Plakatwettbewerb sowie zum ge-samten Programm des „Tag der Städtebauförderung 2019“ fin-den Sie unter www.tag-der-staedtebaufoerderung.de.

█ Krämermarkt und 1. Kunsthandwerkermarkt

Am Wahlsonntag den 26. Mai findet im Bereich Kronenstra-ße/ Marktplatz der traditionelle Krämermarkt in Kürnbach statt. Gleichzeitig präsentiert sich die Hessenkelter erstmals mit einem Kunsthandwerkermarkt. Angeboten werden wie üblich Krämer-waren aller Art. Für den Kunsthandwerkermarkt in der Hessen-kelter konnten wir interessante Aussteller gewinnen, die z. B. Aquarellmalereien, handgefertigte Seifen, Holzarbeiten, Flecht-körbe, Schmuck und Skulpturen anbieten. Ein Highlight ist der Bogenstand nahe der Badischen Kelter von Herrn Jenz. Für das Leibliche Wohl sorgen ein Imbiss- ein Süßwaren- und ein Crêpes-Stand. Zusätzlich bietet die Winzergenossenschaft zu-sammen mit den Weingütern Plag und Gravino ein Angebot aus ihrem Repertoire an. Besuchen Sie den Kunsthandwerke- und Krämermarkt, und las-sen sich von dem vielfältigen Angebot überraschen.

█ Auskunft und Beratung in

Rentenangelegenheiten Durch den Versichertenberater der drv-bund (Deutsche Ren-tenversicherung Bund) – Berlin, Herrn Arnold Zilly, wird am

Dienstag, 21.05.2019 ab 15.00 Uhr im Rathaus, Besprechungszimmer EG

ein Sprechtag in Rentenangelegenheiten durchgeführt. Sofern Sie Auskünfte oder eine Beratung zu Rentenangelegen-heiten benötigen, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindeverwal-tung, Tel: 9105-41 bis Donnerstag, 16.05.2019, anzumelden.

Zu den Beratungsterminen sind die Rentenunterlagen, der Per-sonalausweis sowie das Stammbuch mitzubringen. Mit Herrn Zilly können auch Termine in Bretten unter der Rufnum-mer 07252/8130 vereinbart werden. Durch den Versichertenberater der Deutschen Rentenversiche-rung Baden-Württemberg -Herrn Rolf Dieter Häge- wird am

Dienstag, 28.05.2019 ab 14.30 Uhr im Rathaus, Besprechungszimmer EG

ein Sprechtag in Rentenangelegenheiten durchgeführt. Sofern Sie Auskünfte oder eine Beratung zu Rentenangelegen-heiten benötigen, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindeverwal-tung, Tel. 9105-41 bis spätestens Donnerstag, 23.05.2019 an-zumelden. Zu den Beratungsterminen sind die Rentenunterlagen und der Personalausweis mitzubringen. Mit Herrn Häge können auch Termine in Bretten unter der Ruf-nummer 07252/957953 vereinbart werden.

Angebot für Frauen: Existenzgründung nebenbei Anmeldungen sind noch möglich für den Workshop am 21. Mai im Landratsamt Karlsruhe Anmeldungen zum Workshop „Existenzgründung nebenbei – die Chance für mich“ für Frauen aus dem Landkreis Karlsruhe, die sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit interessieren, sind noch möglich, so die Information von Astrid Stolz, Gleichstel-lungsbeauftragte im Landratsamt Karlsruhe. Die Veranstaltung in Kooperation mit der Kontaktstelle Frau und Beruf Karlsruhe – Mittlerer Oberrhein findet am Dienstag, 21. Mai von 16.30 bis 20 Uhr im Landratsamt Karlsruhe statt. Ivo Pietrzak, Wirtschafts-ingenieur und Gründercoach gibt einen Überblick zu allen rele-vanten Aspekten. Er erklärt unter anderem, wie sich Gründung im Nebenerwerb von einer Gründung in Vollzeit unterscheidet, wie Gründung mit allen Rechten und Pflichten ganz konkret funk-tioniert und wie das finanzielle Risiko minimiert werden kann. Ne-ben grundlegenden Informationen werden in diesem Workshop auch die Fragen der Teilnehmerinnen aufgegriffen. Der Teilnahmebetrag beträgt 10 Euro. Eine Anmeldung ist unter [email protected] möglich. Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Astrid Stolz unter [email protected]. Landkreis investiert weiter in seine Schulen Schulgebäude der Karl-Berberich-Schule in Bruchsal wird generalsaniert - Bei der Käthe-Kollwitz-Schule Bruchsal werden die naturwissenschaftlichen Fachräume zukunfts-fähig modernisiert. Die Karl-Berberich-Schule in Bruchsal ist in die Jahre gekommen und muss grundlegend saniert werden. Deshalb ist die Schule für geistige Entwicklung, an der derzeit 140 Schülerinnen und Schüler lernen, bereits Bestandteil des Gebäudesanierungs-programms. Nachdem der Bewilligungsbescheid des Landes Baden-Württemberg über eine Summe von 1,48 Mio EUR vor-liegt, billigte der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung vom 9. Mai die Entwurfsplanung und fasste den Baubeschluss. Die General-sanierung umfasst die Fassadendämmung, die Erneuerung der Frisch- und Abwasseranlagen sowie der Zu- und Abluftanlagen, die Sanierung der Böden, Decken, Türen, Wände und der Sa-nitäreinrichtungen sowie die Erneuerung der elektrotechnischen Installation inklusive der Brandmeldeanlage. Auf 4,3 Mio EUR werden sich die Gesamtbaukosten belaufen. Der schulische Be-trieb und die Verwaltung wird während der Bauarbeiten vorüber-gehend in das Gebäude in der Schnabel-Henning-Straße 34 in Bruchsal ausgelagert; der Kindergarten, die Sporthalle und das Schwimmbad können dagegen weiter genutzt werden. Die Arbei-ten finden im Anschluss an den Umzug in das Interimgebäude Ende Juli 2019 statt und dauern rund ein Jahr. Geplant ist, die neuen Räume nach dem Sommerferien 2020 wieder zu bezie-hen. Daneben beschloss der Kreistag die grundlegende Sanierung und Modernisierung der naturwissenschaftlichen Fachräume im 1. Obergeschoss des Bestandsbaus der Käthe-Kollwitz-Schule in Bruchsal. In diesen vier Räumen findet Biologie-, Chemie- und

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9Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach Woche 20, Do., 16. Mai 2019

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KW 20 / 17.05.2019

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Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

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Do. 16. Mai 2019

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Nr. 2016. Mai 2019

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Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

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Freitag, 17. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

Physikunterricht statt, dazu gehören vier Vorbereitungsräume. Vorgesehen ist die Erneuerung der Decken und Fußböden, der Haustechnik sowie der Facheinrichtungen sowie der Möblierung. Der Kreistag beauftragte die für die Leistungsphasen 1-3 beauf-tragten Büros mit der zügigen Weiterplanung. Die Gesamtmaß-nahme ist mit 2,1 Mio EUR veranschlagt. ÖPNV einmal mehr im im Mittelpunkt des Kreistags Schienenverkehre der S4 sollen verbessert werden - Einstieg in Elektrobusse und in innovative On-Demand-Verkehre Die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs stand einmal mehr im Mittelpunkt der Beratungen im Kreistag, der am 9. Mai in der Walzbachhalle in Weingarten zusammenkam. Schwerpunktmäßig ging es um die Erhöhung der Leistungsfä-higkeit der Strecke S4 Karlsruhe-Bretten-Heilbronn. Diese Stre-cke ist in Teilbereichen nur eingleisig. Weil in diesen Abschnitten immer der Gegenverkehr berücksichtigt werden muss, schränkt das den Betriebsablauf bei der ständig wachsenden Nachfrage erheblich ein. Eine Ausweitung der Kapazitäten ist deshalb der-zeit nicht möglich und Verspätungen einzelner Bahnen können nicht reduziert werden. Der Kreistag hatte deshalb die Albtal-Ver-kehrsgesellschaft um Untersuchung gebeten, auf welche Weise Verbesserungen erzielt werden können. Dies bezieht sich zum einen auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur, also zweiglei-sige Ausbaubereiche und zum anderen auf ein Betriebskonzept, welches die Vorstellungen des Landes als auch des Landkreises bestmöglich unter einen Hut bringt. So ist seitens des Landes pro Stunde ein „schneller Zug“ auf dem gesamten Streckenast bis zum Hauptbahnhof Karlsruhe gesetzt, der aber nicht an jedem Haltepunkt hält; aus Sicht des Landkreises sind darüber hinaus drei Stadtbahnen pro Stunde sinnvoll – eine mehr als bisher. Denkbar wäre, diese vier Bahnen pro Stunde in einen 15-Minu-ten-Takt einzubinden, der allerdings nicht für alle Haltepunkte gelten würde. Der Kreistag sprach sich deshalb für eine Variante aus, die einen sauberen 20-Minuten-Takt an allen Haltepunkten garantiert und einem zusätzlichen Eilzug aus. Damit verbunden wäre der Bau zweiter Gleisabschnitte in Berghausen und Wös-singen Ost - Rinklingen, ein Kehrgleis in Gölshausen und evtl. ein weiteres zweites Gleis in Bretten Kupferhälde – Gölshausen. Auf dieser Basis wurde ein Planungsauftrag über die Leistungspha-sen 1 und 2, also der Grundlagenermittlung und der Vorplanung zwischen der AVG und dem Landkreis Karlsruhe zugestimmt, um Aufschluss über die Machbarkeit und die Kosten zu erhalten. Die Planungskosten belaufen sich auf rund 240.000 EUR, für die ge-samte Maßnahme werden Baukosten in einer Größenordnung von 25 bis 35 Mio EUR angenommen, welche nach dem Landes-gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderfähig wären. Auch die Busverkehre bleiben im Fokus des Kreistags: Um die Klimaschutzziele zu erreichen stimmte der Kreistag zum Einstieg in die Elektromobilität zu, nachdem ein mehrwöchiger Testbe-trieb im Bereich Ettlingen erfolgreich verlaufen war. Zwar kann der elektromotorisch betriebene Bus mangels Reichweite einen Dieselbus noch nicht vollumfänglich ersetzen, in sogenannten geteilten Diensten wie bei Schulbusfahrten mit der Möglichkeit zur Zwischenladung ist ein Einsatz jedoch möglich. Ein Haken sind die hohen Anschaffungspreise: ein Elektrobus kostet mit ca. 500.000 EUR etwa doppelt so viel wie ein herkömmlicher Bus. Durch Förderprogramme können diese Mehrkosten jedoch deutlich reduziert werden. Der Landkreis Karlsruhe ist deshalb bereit, eine Kooperation mit der Albtal Verkehrsgesellschaft und den Verkehrsbetrieben Karlsruhe einzugehen und Fahrzeuge gemeinsam anzuschaffen, um Mengenrabatte und eine optimale Fördersituation zu erzielen. Eingerichtet werden sollen zukünftig auch sogenannte „On-Demand-Verkehre“. Dabei handelt es sich um eine innovative Weiterentwicklung der in vielen Bereichen eingesetzten An-ruf-Sammel-Taxis bzw. Anruf-Linien-Taxis. Anders als bei den AST-Verkehren, die bei den Gemeinden angesiedelt sind, sind die fünfsitzigen Fahrzeuge direkt bei den Buslinienbündeln ver-ortet. Der Fahrgast kann seine Fahrt über eine App buchen und wird dann zur nächsten Haltestelle geleitet und über die Ankunft des Fahrzeugs informiert. In der Anfangszeit soll eine Buchung auch per Telefon möglich sein. Zum Junifahrplanwechsel soll ein Testbetrieb in Ettlingen Stadt aufgenommen werden. Wenn sich das Angebot bewährt ist eine Ausweitung auf Ettlinger Ortsteile sowie die Gemeinde Marxzell vorgesehen. Im ersten Schritt sol-len drei bis fünf Fahrzeuge eingesetzt werden. Auch im Bereich Hardt-West/Nord ist geplant, zum Dezemberfahrplanwechsel ein vergleichbares Angebot einzurichten. Schließlich stimmte der Kreistag der Ausweitung der Busverkeh-re auf der Linie 125 (Waghäusel – Bruchsal – Stutensee) in den

Nächten auf Samstage sowie Sonn- und Feiertage um zwei Stun-den zu, nachdem sich die Nachfrage erhöht hat. Vorgesehen ist eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019. Thema Bildung im Kreistag Schulentwicklungsplan zeigt zukunftsfähige Ausrichtung der Landkreisschulen Satzung über Schulbezirke der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren angepasst In seiner Sitzung vom 9. Mai hat der Kreistag für die acht Beruf-lichen Schulen und sechs Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe einen Schulentwicklungsplan beschlossen. Er ist im Unterschied zu den bislang im zweijährigen Rhythmus herausgegeben Schul-berichten zukunftsorientiert aufgebaut und gilt für die Jahre 2019 bis 2023. Der Plan gibt einen umfassenden Überblick über alle Schulstandorte und Bildungsangebote und dokumentiert die Schülerzahlenentwicklung sowie die Schwerpunkte der pädago-gischen Arbeit. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der regio-nalen Schulentwicklung zeigt er Ziele, Handlungsschwerpunkte und konkrete Maßnahmen auf, die Schritt für Schritt umgesetzt werden. Damit dient er sowohl den Schulen als auch den Kreis-gremien als Leitfaden und Handlungsperspektive für zukünftige Entscheidungen, erläuterte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Ein Schwerpunktthema liegt auf den digitalen Technologien. Sie bieten Möglichkeiten, den Schulunterricht noch wirksamer zu ge-stalten und erleichtern individualisierte Lernprozesse, was gera-de auch im Hinblick auf Lernschwächere und junge Menschen mit Behinderung von besonderer Bedeutung ist. Zwei Schulen des Landkreises nehmen am landesweiten Modellversuch „Ta-blets im Unterricht“ teil. Interaktive Whiteboards ersetzen nach und nach die Kreidetafeln und fast alle Schulen sind bereits heu-te an die schnelle Datenautobahn angeschlossen. Ein weiteres Augenmerk gilt der Optimierung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Hier nimmt der Landkreis am Modell „Regionales Übergangsmanagement“ des Landes Baden-Württemberg teil, in das der bisherige „Runde Tisch Übergang Schule-Beruf“ mündet. Damit einher geht der neue Bildungsgang „Ausbildungsvorberei-tung dual“ mit dem Einsatz von Begleitern an den Beruflichen Schulen. Innovativ ist auch das „Zwei-Säulen-Modell“, das die Berufswegeplanung und die Schulsozialarbeit abdeckt. Wichtig ist dabei, wohnortnah und im nördlichen wie südlichen Landkreis eine berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) anbieten zu können. Hier brachte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel die Hoffnung zum Ausdruck, dass mit der Versuchsphase, die in Karlsruhe-Durlach angesiedelt ist, die Gartenschule zusammen mit dem Beruflichen Bildungszentrum Ettlingen eine eigene BVE bekommt. Der neue Schulentwicklungsplan soll künftig im Fünf-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben werden, nachdem zuvor eine Evaluation stattge-funden hat. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete in die-sem Zusammenhang vom Modellvorhaben „Vernetzung digitaler Zukunft in Modell-Landkreisen, das am Vormittag per Konsortial-vertrag unter Beisein von Digitalisierungsminister Strobl besie-gelt wurde. Dabei handelt es sich um einen Ausfluss aus dem Wettbewerb „Digitale Landkreise@bw“, aus dem der Landkreis Karlsruhe zusammen mit vier weiteren Landkreisen als Preis-träger hervorging. „Mit Hilfe dieses Programms entwickelt jeder Kreis ein Anwendungsmuster auf einem ganz unterschiedlichen digitalen Feld. Bei uns geht es um die Digitalisierung an Schulen und die Ergebnisse werden ausgetauscht und somit können alle Landkreise profitieren“, so der Landrat. Aufgrund deutlich gestiegener Schülerzahlen an der Karl-Ber-berich-Schule Bruchsal wurde es notwendig, die Schulbezirke für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung neu festzulegen. Hintergrund ist, dass die Qualität des pädagogi-schen Konzepts eines SBBZ nur bis zu einer gewissen Schüler-zahl gewährleistet ist und die Karl-Berberich-Schule auch nach Abschluss der anstehenden Umbau- und Sanierungsarbeiten nicht mehr als 120 bis 130 Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann. Deshalb wurde ein Teil des bisherigen Schulbezirks der Karl-Berberich-Schule – die Ortsteile Bruchsal-Untergrombach, Graben-Neudorf und der Philippsburger Ortsteil Huttenheim dem Schulbezirk der Hardtwaldschule in Karlsruhe-Neureut zugeteilt. Straßenbetriebsdienst braucht gute Arbeitsbedingungen Kreistag beschließt Straßenmeistereien Bruchsal und Ettlingen vom Land zu kaufen und zu modernisieren 760 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen betreut der Straßenbetriebsdienst des Landkreises. Er kontrolliert nach strengen Dienstplänen den Zustand, sorgt für saubere und eis-

Page 10: Freitag, 17. Mai 2019 Mitteilungsblatt · durch Loni Mireisz, Claudia Stöver, Antje Stein, Nicole Hilpp-Schwarz, Sabine Lieb Tel. 0162/2558990 oder 07269/91960 Ambulanter P˚ egedienst

10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Kürnbach Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

KW 20 / 17.05.2019

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Erscheinung Mittwoch z.B. Schönau

Erscheinung Donnerstag z.B. Roßdorf

Erscheinung Freitag z.B. Illingen

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Woche 20, Freitag, 17. Mai 2019

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Freitag, 17. Mai 2019

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Nummer 20

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Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Woche 20, Mittwoch, 15. Mai 2019

Mittwoch, 15. Mai 2019

20Donnerstag, den

16. Mai 2019

Do. 16. Mai 2019

Do., 16. Mai 2019

Nr. 2016. Mai 2019

Donnerstag, 16. Mai 2019

Nummer 20

Ausgabe 20

16. Mai 2019

Ausgabe20/201916. Mai

Woche 20, Do., 16. Mai 2019

Woche 20, Do. 16. Mai 2019

Do. 16. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Freitag, 17. Mai 2019

Jahrgang 2019 Freitag, 17. Mai 2019 Nummer 20

freie Straßen, erledigt Grünschnittarbeiten, kleinere Reparaturen und ist in Notsituationen wie z.B. bei einer Ölspur schnell vor Ort. Drei Stützpunkte, davon zwei im Norden mit Bruchsal und Bretten sowie einer im Süden mit Ettlingen sind eingerichtet. Die Zuständigkeit kam mit der Verwaltungsstrukturreform zum Landkreis Karlsruhe, wobei die Liegenschaften in Bruchsal und Ettlingen im Eigentum des Landes Baden-Württemberg bzw. im Fall Bretten der Bundesrepublik Deutschland blieben und von diesen seitdem angemietet werden. Hergestellt wurden die Ge-bäude in den 1970er Jahren in standardisierter Typenbauweise. Die Arbeitstechniken im Betriebsdienst haben sich seither jedoch stark verändert, weshalb aus betrieblichen Aspekten, aber auch bedingt durch Weiterentwicklung der Organisations- und Perso-nalstruktur die Liegenschaften grundlegend modernisiert werden. „Da das Land seiner Pflicht nicht nachkommt, sein Eigentum in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, wir aber als Landkreis zur Erfüllung unserer Pflichtaufgaben gute Arbeitsbedingungen haben müssen, müssen wir handeln“, trug Landrat Dr. Christoph Schnaudigel vor. Der Ausschuss für Umwelt und Technik und der Verwaltungsausschuss beschäftigen sich schon seit geraumer Zeit mit Überlegungen zur Neukonzeption der Straßenmeisterei-en; der Kreistag überzeugte sich im Rahmen einer Kreisberei-sung vor Ort über die Situation. Das neue Standortkonzept sieht weiterhin drei Standorte in Bruchsal, Bretten und Ettlingen vor. Der Standort Bretten genügt den Anforderungen des Straßen-betriebsdienstes. Mit einem Neubau in Bruchsal, einer Moder-nisierung in Ettlingen und einem neuen Winterdienststützpunkt zur Lagerung und Nachladung von Salz und Sole im nordöst-lichen Landkreis wäre der Straßenbetriebsdienst für die Zukunft gut aufgestellt. Der Kreistag beschloss nun in seiner jüngsten Sitzung vom 9. Mai, die Liegenschaften in Bruchsal und Ettlingen vom Land zu erwerben. In einem ersten Schritt soll dann jeweils die Salzhalle mit entsprechender Fördertechnik neu gebaut werden, danach können – nach durchzuführenden Kostenvergleichen von Sa-nierung und Neubau - die alten Gebäude ersetzt bzw. saniert werden. Als reine Baukosten werden für die beiden Stützpunkte jeweils 11 Mio EUR kalkuliert, für den zukünftigen zusätzlichen Winterdienststützpunkt Nord-Ost 1,3 Mio EUR. Kreistag wählt neue Sozialdezernentin Margit Freund folgt auf Peter Kappes Der Kreistag wählte in seiner jüngsten Sitzung Margit Freund zur neuen Leiterin des Dezernates Mensch und Gesellschaft. Sie tritt damit die Nachfolge von Sozialdezernent Peter Kappes an, der mit Ablauf des 31. August in den Ruhestand tritt. Die 55-Jährige Diplom-Sozialpädagogin leitet seit 1. Oktober 2011 das Jugend-amt und war bisher Stellvertreterin des Dezernatsleiters. In ihrer neuen Funktion als Sozialdezernentin trägt Margit Freund neben dem Jugendamt auch Verantwortung für die Ämter „Grundsatz und Soziales“, „Versorgung und Rehabilitation“ sowie „Integra-tion“ mit insgesamt 580 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Weg zur Kurmaßnahme - Ein Video für Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Astrid Stolz, Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt Karls-ruhe, weist auf ein aktuelles Video des Müttergenesungswerkes hin, in dem hat alle Schritte rund um die Kurmaßnahme für Müt-ter, Väter und pflegende Angehörige erklärt werden. Doppel- und Dreifachbelastung durch Familie, Haushalt und Beruf und die ho-hen Erwartungen bringen viele Mütter, Väter und Pflegende an ihre Grenzen: Folgen sind Erkrankungen wie Schlafstörungen, Rückenbeschwerden oder Erschöpfungszustände bis hin zum Burnout. Mit diesem Video sollen die Betroffenen ermutigt wer-den, sich beraten zu lassen und eine Kurmaßnahme zu beantra-gen. Unter www.muettergenesungswerk.de/weg-zur-kur besteht die Möglichkeit, den Film anzuschauen. Weitere Informationen können unter www.muettergenesungswerk.de oder telefonisch unter Tel.: 030 33 00 29-15 eingeholt werden.

Kirchliche Geschichten Kürnbachs im Mittelalter Die erste Erwähnung einer Kirche in Kürnbach ist um ca. 1249 zu finden. Wann jedoch die erste Kirche erbaut worden ist, weiß man nicht genau. Um ca. 1433 war die Kirche in Kürnbach so baufällig, dass ihr Einsturz täglich drohte. Man fragte sich, wer die Baupflicht habe, ob die Gemeinde, die Zehntherren oder die Patronatsherrschaft. Für die Entscheidung wurde der Propstes von St. Guido hinzu-gezogen, der dann die Baulast den Zehntherren auflegte. Die Kirche befand sich in einem sehr schlechten Zustand, sodass die Einwohner wegen der Einsturzgefahr es nicht mehr wagten, in die Kirche zu gehen, um ihren kirchlichen Pflichten nachzu-kommen. Die Zehntherren haben sich nur zu Reparaturen ver-pflichtet gefühlt, nicht jedoch für einen Neubau. Das Urteil ent-schied, dass der Orden den Chor, die Zehntherren, das Schiff und die Gemeinde den Turm zu bauen haben. 1499 wurde der erste Stein gelegt. 1501 war der Bau vollendet.

Am 21.05.2019 Frau Aloisia Klein zum 85. Geburtstag Am 22.05.2019 Frau Heidelore Schmidt zum 75. Geburtstag

am 10.05.2019 Frau Eriko Takezawa-Friedrich geb. Takezawa und Herr Reinhold Friedrich, Deutschherrenhaus, Kürnbach

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