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www.foeritztal.de Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2019 Mittwoch, 17. Juli 2019 Nummer 9

Föritztalkurier |Amtsblatt derGemeindeFöritztal · Teils der 06.Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom26.03.2019.....Seite 4 • Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen

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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde FöritztalJahrgang 2019 Mittwoch, 17. Juli 2019 Nummer 9

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 2 -

Inhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal

1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzungder Gemeinde Föritztal vom 27.06.2019 ...................... Seite2

Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztalfür das Haushaltsjahr 2019 vom 09.07.2019 .............. Seite 3

Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal• Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung

der Sitzung des Gemeinderates Föritztalvom 02.07.2019........................................................ Seite 4

• Beschluss über die Niederschrift des öffentlichenTeils der 07. Sitzung des Gemeinderates Föritztalvom 07.05.2019........................................................ Seite 4

• Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichungder in der 07. Sitzung des Gemeinderates Föritztalam 07.05.2019 gefassten nicht öffentlichenBeschlüsse ............................................................... Seite 4

• Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichenTeils der 06. Sitzung des Gemeinderates Föritztalvom 26.03.2019........................................................ Seite 4

• Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmender gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligten Bürger,Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeindenzum geänderten Entwurf der 1. Änderung desBebauungsplanes „GemeindezentrumNeuhaus-Schierschnitz“ der Gemeinde Föritztal,Planungsstand 18.03.2019....................................... Seite 4

• Beschluss über die Satzung der Gemeinde Föritztalüber den geänderten Entwurf der 1. Änderungdes Bebauungsplanes „GemeindezentrumNeuhaus-Schierschnitz“ der Gemeinde Föritztal,Planungsstand 02.07.2019....................................... Seite 5

• Beschluss über die Stellungnahme der GemeindeFöritztal zur 6. Änderung des Flächennutzungsplansder Stadt Sonneberg ................................................ Seite 5

• Beschluss über die Hundesteuersatzungder Gemeinde Föritztal ............................................. Seite 5

• Beschluss über die Änderung des Beschusses Nr.12/39/18vom 18.06.2018 der ehemaligen GemeindeJudenbach - Außenwerbung Stiftung Judenbach -... Seite 6

Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal• Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung

der Sitzung des Haupt- und Finanzausschussesdes Gemeinderates Föritztal vom 18.06.2019.......... Seite 6

• Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teilsder 06. Sitzung des Haupt- und Finanzausschussesdes Gemeinderates Föritztal vom 16.04.2019.......... Seite 6

• Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichungder in den Haupt- und Finanzausschusssitzungender Gemeinde Föritztal am 16.04.2019 gefasstennicht öffentlichen Beschlüsse ................................... Seite 6

• Beschluss über die Niederschriften des nicht öffentlichenTeils der 04. Und 05. Sitzung des Haupt- undFinanzausschusses des Gemeinderates Föritztalvom 12.03.2019 und 20.03.2019.............................. Seite 6

• Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnungder Sitzung des Bau- und Umweltausschusses desGemeinderates Föritztal vom 27.06.2019................. Seite 6

• Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teilsder 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschussesdes Gemeinderates Föritztal vom 25.04.2019.......... Seite 6

• Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichungder in den Bau- und Umweltausschusssitzungenam 25.04.2019 gefassten nicht öffentlichenBeschlüsse ............................................................... Seite 7

• Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichenTeils der 2. Sitzung des Bau- und Umweltaus-schusses des Gemeinderates Föritztalvom 21.02.2019......................................................... Seite7

• Beschlüsse über gemeindliche Einvernehmenzu Bauunterlagen ..................................................... Seite 7

Sitzung des Gemeinderates Föritztalund seiner Ausschüsse• 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport

des Gemeinderates Föritztal am 26.08.2019 ........... Seite 9• 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

des Gemeinderates Föritztal am 20.08.2019 ......... Seite 97

Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen• Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sowie

der Außenstelle Judenbach.................................... Seite 10• Sprechzeiten der Revierförster

Aulinger und Erhardt............................................... Seite 10• Informationen zur Allgemeinverfügung.................... Seite10• Formular zur Mitteilung der Adressänderung ......... Seite 11

Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal................... Seite 12

Amtliche Bekanntmachungenanderer Ämter und Behörden• Projektaufruf der RAG LEADER............................. Seite 33

Hinweis in eigener Sache:Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 22.08.2019

Wir bitten um Beachtung!

Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal

Satzungen

1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Föritztalvom 27.06.2019

Aufgrund der §§ 13 und 19 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntma-chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74),der Thüringer Verordnung über Höchstsätze für die Entschädi-gung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder

(Thüringer Entschädigungsverordnung - ThürEntschVO) vom 06.November 2018 (GVBl. S. 703),der Thüringer Verordnung über Dienstaufwandsentschädigungder hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürD-aufwEV) vom 04. September1992 (GVBl. Seite 490) zuletzt ge-ändert durch Bekanntmachung über die Höhe der Dienstauf-wandsentschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 3 -

1. Haushaltssatzung2. und folgenden Finanzplan sowie dem Investitionspro-

gramm in den Jahren von 2018 bis 2022beschlossen, die hiermit erlassen wird.

§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt imVerwaltungshaushalt

in den Einnahmenund Ausgaben mit 13.226.300,00 €

und imVermögenshaushalt

in den Einnahmenund Ausgaben mit 4.068.700,00 €

ab.

§ 2Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werdennicht festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteu-ern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 389 v.H.2. Gewerbesteuer 365 v.H.

§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistungvon Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000,00 €festgesetzt.

§ 6Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Föritztal, den 09.07.2019Gemeinde FöritztalA. Meusel DSBürgermeister

II.Beschluss und Genehmigungsvermerk

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztal wurde in der Sit-zung des Gemeinderates Föritztal am 07.05.2019 beschlossenund ordnungsgemäß beim Landratsamt Sonneberg, Rechtsauf-sichtsbehörde angezeigt.Das Landratsamt Sonneberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mitSchreiben vom 04.07.2019 die Eingangsbestätigung erteilt.

III.Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und bekannt ge-macht.Die Haushaltssatzung 2019 und der Haushaltsplan 2019 liegenin der Zeit

vom 22.07.2019 bis zum 30.08.2019bei der Gemeindeverwaltung Föritztal während der üblichenDienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus (§57 Abs. 3 ThürKO).Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung 2019 bis zur Entlas-tung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung diesesHaushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsicht-nahme zur Verfügung gehalten.Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-ten, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Be-kanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Fö-ritztal geltend gemacht werden.

vom 23. Oktober 2017 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 47/2017,Seite 1768),der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung derehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit vom 07.September 1993 (GVBl. Seite 617) zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 08. Dezember 2009 (GVBl. Seite 782),des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen undGemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz -ThürKWG-) vom16. August 1993 (GVBl. Seite 530) zuletzt geändert durch Geset-zes vom 06. Juni 2018 (GVBl. Seite 229, 258),der Neubekanntmachung des Thüringer Schiedsstellengesetzesvon 17. Mai 1996 (GVBl. Seite 61), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 09. September 2010 (GVBl. Seite 291),des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung(ThürFwEntschVO) vom 21. Dezember 1993 (GVBl. 1994 S.33), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2001(GVBl. 2002 Seite 92)sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal vom 22.01.2019hat der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 07.05.2019die folgende 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssat-zung der Gemeinde Föritztal beschlossen, die hiermit erlassenwird:

Artikel 1Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Föritztal vom22.02.2019 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Fö-ritztal Nr. 3/2019 vom 27.02.2019) wird wie folgt geändert:

Neu eingefügt wird im § 3 der Abs. 4 mit folgenden Wortlaut:„(4) Mitglieder des Gemeinderates sowie Feuerwehrangehörigedie Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruchauf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles. SelbständigTätige (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ThürKO) erhalten eine Pauschalent-schädigung von 40,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall,der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstan-den ist. Sonstige Mitglieder des Gemeinderates, die nicht er-werbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von min-destens 3 Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), erhalteneine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde. DieErsatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag so-wie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhrgewährt.“

Artikel 2Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft.

Föritztal, den 27.06.2019Gemeinde FöritztalAndreas MeuselBürgermeister

Bekanntmachungsnachweise:Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor-schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und dieseBekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeindegeltend gemacht werden.Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einemJahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die-se Verstöße unbeachtlich.

Föritztal, den 27.06.2019Andreas Meusel DSBürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Föritztalfür das Haushaltsjahr 2019 vom 09.07.2019

I.Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord-nung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachungvom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch dasGesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) hat der Gemeinderat derGemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 07.05.2019 die folgende

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 4 -

Beschluss Nr. GR/112/07/2019 vom 07.05.2019Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstückes inder Gemarkung Steinbach im Gewerbegebiet (Sonneberg/Föritz)Beschluss Nr. GR/113/07/2019 vom 07.05.2019Beschluss über die Zustimmung zur Erklärung gemäß § 52des Flurbereinigungsgesetzes - Verzicht auf Landabfindung -

Datum der Ausfertigung: 03.07.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/108/07/2019Sitzungsdatum: 07.05.2019

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichenTeilsder 6. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 26.03.2019Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt derGemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 07.05.2019, die Nie-derschrift des nicht öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Gemein-derates Föritztal vom 26.03.2019 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 08.05.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/117/08/2019Sitzungsdatum: 02.07.2019

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen der ge-mäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligten Bürger,Träger öffentlicherBelange und Nachbargemeinden zum geänderten Entwurfder 1. Änderung des Bebauungsplanes „GemeindezentrumNeuhaus-Schierschnitz“ der Gemeinde Föritztal, Planungs-stand 18.03.2019Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes‚Gemeindezentrum Neuhaus-Schierschnitz‘ der Gemeinde Fö-ritztal, Planungsstand 18.03.2019 sowie der Entwurf der Begrün-dung mit Umweltbericht, einschließlich folgender Arten umwelt-bezogener Informationen und GutachtenFolgende Arten umweltbezogener Informationen und Gutachtensind verfügbar:• Landschaftsplan der Stadt Sonneberg, Föritz, Neuhaus-

Schierschnitz, Mengersgereuth-Hämmern, 1996• Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft und

Ländlichen Raum, Jena, v. 30.1.2019• Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und

Archäologie, Erfurt, v. 30.1.2019• Stellungnahme BUND, Kreisverband Sonneberg,

v. 12.2.2019• Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und

Naturschutz, Jena, v. 21.2.2019• Stellungnahme des LRA Sonneberg - Amt für Abfallwirt-

schaft, v. 25.1.2019• Stellungnahme des LRA Sonneberg - Bauverwaltungsamt,

v. 25.1.2019• Stellungnahme des LRA Sonneberg - Untere Bodenschutz-

und Altlastenbehörde, v. 5.2.2019• Stellungnahme des LRA Sonneberg - Untere Naturschutz-

behörde, v. 11.2.2019• Stellungnahme des LRA Sonneberg - Untere Wasserbehör-

de, v. 24.1.2019• Sammelstellungnahme des Staatlichen Umweltamtes

Suhl zum rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan „Ge-meindezentrum“ der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz,v. 24.5.2005

• Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt undGeologie, Jena, zum rechtskräftig gewordenen Bebauungs-plan „Gemeindezentrum“ der Gemeinde Neuhaus-Schier-schnitz, v. 14.7.2005

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einemJahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die-se Verstöße unbeachtlich.

Föritz, den 09.07.2019Gemeinde FöritztalAndreas MeuselBürgermeister (Dienstsiegel)

Beschlüsse des Gemeinderates

Beschluss Nr. GR/114/08/2019Sitzungsdatum: 02.07.2019

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-zung des Gemeinderates Föritztal vom 02.07.2019Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt derGemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 02.07.2019 die vor-liegende Tagesordnung.

Datum der Ausfertigung: 03.07.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/115/08/2019Sitzungsdatum: 02.07.2019

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der07. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 07.05.2019Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt derGemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 02.07.2019, die Nie-derschrift des öffentlichen Teils der 07. Sitzung des Gemeindera-tes Föritztal vom 07.05.2019 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 03.07.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/116/08/2019Sitzungsdatum: 02.07.2019

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der inder Gemeinderatssitzung am 07.05.2019 gefassten nicht öf-fentlichen BeschlüsseAufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließtder Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 02.07.2019 dienachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 07.05.2019 ge-fassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz-tal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/108/07/2019 vom 02.07.2019Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teilsder 6. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 26.03.2019Beschluss Nr. GR/109/07/2019 vom 07.05.2019Beschluss über den Verkauf von GrundstückenBeschluss Nr. GR/110/07/2019 vom 07.05.2019Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-trag URNr. 0494/2019Beschluss Nr. GR/111/07/2019 vom 07.05.2019Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-trag URNr. 0495/2019

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 5 -

Die Größe der Flächenausweisung für eine gewerbliche bzw. in-dustrielle Nutzung mit einem Flächenverbrauch von nahe 100 hawurde ebenfalls beanstandet. Ein solcher Bedarf, dazu noch un-mittelbar an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Föritztal ist alsunangemessen und für den Bedarf der Stadt Sonneberg nicht indieser Größenordnung erforderlich anzusehen.Die Stadt Sonneberg legt nach wie vor nicht dar, warum es aufdem gesamten Stadtgebiet von immerhin ca. 85 Quadratkilo-metern keine anderen Flächen (beispielsweise in Vergrößerungdes Gewerbegebietes Mittlere Motsch oder auf dem Gebiet derehemaligen Gemeinde Oberland am Rennsteig) geben soll, mitdenen ohne Vernichtung von wertvollsten Ackerflächen die ange-strebten Planungsziele gleichermaßen erreichbar wären.Auch gehen die nun geplanten Flächenausweisungen weit überden ursprünglichen Umfang laut regionalem Raumordnungs-plan hinaus. Für eine derartige Abweichung von den Zielen derRaumordnung fehlt aus Sicht der Gemeinde Föritztal sowohl dervernünftig Anlass als auch der tatsächlich vorhandene Bedarf.Die geplante Erschließung der Flächen von Süden nach Nordenmuss ebenfalls überdacht werden. Nur aus finanziellen Gründendiese Ausrichtung der Erschließung vorzusehen, und damit dieeventuell entstehenden Belastungen möglichst nah an die Ge-meindegrenze zur Gemeinde Föritztal zu legen, anstatt das Ge-biet direkt von der Ortsumgehung B4 aus zu erschließen, machtaus Sicht der Gemeinde Föritztal wenig bis keinen Sinn.Bei einer Erschließung von der L2662 aus würde sehenden Au-ges wieder ein neues Nadelöhr geschaffen (in Form des Neben-straßenabzweiges zur B4 vor Allem in Richtung Autobahn A73),anstatt den Verkehrsfluss sinnvollerweise über andere verkehrs-technische Maßnahmen gleich auf die B4 bzw. die B89 zu brin-gen.Hinzu kommen regionalpolitische und Nachhaltigkeitsaspekte.Als dieses Vorranggebiet in den Regionalplan aufgenommenwurde, sah die Arbeitsmarktsituation und auch die Gewerbe- undIndustriesituation in der Region Sonneberg noch ganz andersaus. Heute meldet die Region Vollbeschäftigung, die Arbeits-marktkapazitäten sind ausgereizt. Betriebe setzen vermehrt aufqualitatives Wachstum. Quantitatives Wachstum ist in den Hinter-grund getreten, da hierfür die Rahmenbedingungen einfach nichtmehr vorhanden sind. Die Auswirkungen des demographischenWandels sind deutlich spürbar.Unter diesen Voraussetzungen ist es für die Region ganz und garnicht dienlich, eine Gewerbe-/Industriefläche für wenige großflä-chige Ansiedlungen zu schaffen, die in der Umsetzung sicherlicheinen Arbeitskräftebedarf von mehreren hundert hätte.Der entstehende Arbeitskräftebedarf kann nicht abgedeckt wer-den.Einzig über einen Abwerbewettbewerb mit den in der Regionetablierten Betrieben und Unternehmen könnten die benötigtenArbeitsplätze besetzt werden, mit insgesamt negativen Folgen.Die eingesessenen Betriebe würden sich zunehmend einemnoch stärker wachsenden Fachkräftemangel ausgesetzt sehen.Für den Fall der Ansiedlung von nicht mitarbeiterintensiven Be-trieben, also bei Lager- und Logistikhallen, stünde der äußerstgeringe Gewinn an Arbeitsplätzen in keinem Verhältnis zum Ver-lust an landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Datum der Ausfertigung: 03.07.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/120/08/2019Sitzungsdatum: 02.07.2019

Beschluss über die Hundesteuersatzung der GemeindeFöritztalAufgrund des § 19 (1) der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) in Verbindungmit den §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes-ThürKAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep-tember 2000 (GVBl. Seite 301), zuletzt geändert durch Gesetzvom 14. Juni 2017 (GVBl. Seite 150) beschließt der Gemeinderatder Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 02.07.2019 die alsAnlage beigefügte Satzung für die Erhebung einer Hundesteuerin der Gemeinde Föritztal -Hundesteuersatzung-

Datum der Ausfertigung: 03.07.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

• Gutachten: Rekultivierung der ehemaligen Hausmülldeponie„Brauhausäcker“ im Bebauungsplangebiet „Gemeindezen-trum“ Neuhaus-Schierschnitz, Planungsbüro Otto Mertin,Oktober 2001

Datum der Ausfertigung: 03.07.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/118/08/2019Sitzungsdatum: 02.07.2019

Beschluss über die Satzung der Gemeinde Föritztal überden geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungs-planes „Gemeindezentrum Neuhaus-Schierschnitz“ der Ge-meinde Föritztal, Planungsstand 02.07.2019Aufgrund der §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2017(BGBl I S. 3634) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Thüringer Ge-meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassungder Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41),zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74)beschließt der Gemeinderat Föritztal den den geänderten Ent-wurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes ‚GemeindezentrumNeuhaus-Schierschnitz‘ der Gemeinde Föritztal, Planungsstand02.07.2019 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und demText (Teil B) als Satzung.Die Begründung wird gebilligt.Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitgliederdes Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassungausgeschlossen.

Datum der Ausfertigung: 03.07.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/119/08/2019Sitzungsdatum: 02.07.2019

Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zur6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt SonnebergAufgrund des §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der Ge-meinderat Föritztal in seiner Sitzung am 02.07.2019 die Stellung-nahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der StadtSonneberg wie folgt:Die Gemeinde Föritztal gibt zur o.g. geplanten 6. Änderung desFlächennutzungsplanes der Stadt Sonneberg Bearbeitungs-stand April 2019 folgende Stellungnahme ab:Inhaltlich nimmt die Gemeinde Föritztal vollumfänglich Bezug aufdie Stellungnahme vom 15.01.2019 zur 6. Änderung des Flä-chennutzungsplanes der Stadt Sonneberg.Eine Betroffenheit der Gemeinde Föritztal liegt hauptsächlichhinsichtlich der potenziellen Gewerbe- und Industriegebietsflä-chen Sonneberg-Süd vor. Auch der nun vorliegende überarbei-tete Entwurf beeinträchtigt die Belange der Gemeinde Föritztal.zu 3.2 Änderungspunkt 2:Erweiterung der Plangrundlage umTei-le der Gemarkung Heubisch auf Grund des Gebietsänderungs-vertrages zwischen der Gemeinde Föritz, Gemeinde Judenbach,Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz und der Stadt Sonneberg ver-öffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger vom 28.05.2018Für die Gemeinde ist es nicht nachvollziehbar, warum die StadtSonneberg trotz der Anregungen und Hinweise aus der frühe-ren Beteiligung an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanesnach wie vor ohne Abstriche an der bisherigen Planung festhält.Schon in der Stellungnahme vom Januar hat die Gemeinde Fö-ritztal darauf hingewiesen, dass bei der vorgesehenen Planän-derung wertvollste landwirtschaftliche Nutzfläche unwiederbring-lich verloren geht.In der Abwägung zwischen dem Bedarf der Landwirtschaft anweiter zur Verfügung stehenden Flächen für die Urproduktion,gerade bei so wichtigen und ertragreichen Flächen und dem Be-darf der Stadt Sonneberg für weitere Gewerbe- und Industrieflä-chen, muss aus unserer Sicht der Bedarf der Stadt Sonnebergzurücktreten.

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 6 -

ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließtder Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal inseiner Sitzung am 18.06.2019 die nachfolgenden in nicht öffent-licher Sitzung am 16.04.2019 gefassten Beschlüsse im nächstenAmtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. HUF/09/06/2019 vom 16.04.2019Beschluss über die Niederschriften des nicht öffentlichenTeils der 04. und 05. Sitzung des Haupt- und Finanzaus-schusses des Gemeinderates Föritztal vom 12.03.2019 und20.03.2019.

Datum der Ausfertigung: 19.06.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. HUF/09/06/2019Sitzungsdatum: 16.04.2019

Beschluss über die Niederschriften des nicht öffentlichenTeils der 04. und 05. Sitzung des Haupt- und Finanzaus-schusses des Gemeinderates Föritztal vom 12.03.2019 und20.03.2019.Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließtder Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztalin seiner Sitzung am 16.04.2019, die Niederschrift des nicht öf-fentlichen Teils der 04. und 05. Sitzung des Haupt- und Finanz-ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 12.03.2019 und20.03.2019 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 17.04.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. BA/041/04/2019Sitzungsdatum: 27.06.2019

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-zung des Bau- und Umweltausschusses des GemeinderatesFöritztal vom 27.06.2019Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt derBau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-ner Sitzung am 27.06.2019 die vorliegende Tagesordnung.

Datum der Ausfertigung: 28.06.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/042/04/2019Sitzungsdatum: 27.06.2019

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-derates Föritztal vom 25.04.2019Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt derBau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der GemeindeFöritztal in seiner Sitzung am 27.06.2019, die Niederschrift desöffentlichen Teils der 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschus-ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 25.04.2019zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 28.06.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. GR/121/08/2019Sitzungsdatum: 02.07.2019

Beschluss über die Änderung des Beschlusses Nr. 12/39/18vom 18.06.2018 der ehemaligen Gemeinde Judenbach -Außenwerbung Stiftung Judenbach -Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) beschließt derGemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 02.07.2019 die Ände-rung des o.g. Beschlusses wie folgt:Punkt 2 wird ersetzt durch die Annahme des Angebotes derWerbeagentur Leitbild Sonneberg vom 29.04.2019 mit dem Titel„Dauerwerbung mit festinstallierten Metallaufstellern“. Die Maß-nahme ist zeitnah zu realisieren.

Datum der Ausfertigung: 03.07.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschlüsse der Ausschüssedes Gemeinderates Föritztal

Beschluss Nr. HUF/010/07/2019Sitzungsdatum: 18.06.2019

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera-tes Föritztal vom 18.06.2019.Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt derHaupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-ner Sitzung am 18.06.2019 die vorliegende Tagesordnung.

Datum der Ausfertigung: 19.06.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. HUF/011/07/2019Sitzungsdatum: 18.06.2019

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der06. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-meinderates Föritztal vom 16.04.2019Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt derHaupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal inseiner Sitzung am 18.06.2019, die Niederschrift des öffentlichenTeils der 06. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses desGemeinderates Föritztal vom 16.04.2019 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 19.06.2019Andreas MeuselBürgermeisterder Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. HUF/012/07/2019Sitzungsdatum: 18.06.2019

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung derim Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal16.04.2019 gefassten nicht öffentlichen BeschlüsseAufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 7 -

Beschluss Nr. BA/25/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichenTeilsder 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-meinderates Föritztal vom 21.02.2019Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändertdurch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt derBau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemein-de Föritztal in seiner Sitzung am 25.04.2019, die Niederschriftdes nicht öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Bau- und Umwelt-ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom21.02.2019 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/31/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zum Neubau einer Stützmauer an der B 89 im OTNeuhaus-SchierschnitzAufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag- Neubau einer Stützmauer an der B 89 im OT Neuhaus-

Schierschnitz auf dem Flurstück 51/8 in der GemarkungNeuhaus.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/32/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss Feuerwehrhaus zuVersammlungsraum mit Teeküche, Toilette und Wehrleiter-büro sowie Abstellraum - Gemarkung Heubisch, Fl.Nr. 67/12Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag- Ausbau Dachgeschoss Feuerwehrhaus zu Versammlungs-

raum mit Teeküche, Toilette und Wehrleiterbüro sowie Ab-stellraum auf dem Flurstück 67/12 in der Gemarkung Heu-bisch.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/33/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zum Anbau an einemWohnhaus, Abriss und Neu-aufbau einer Gaube - Gemarkung Neuhaus, Fl.Nr. 389/14Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag- Anbau an einem Wohnhaus, Abriss und Neuaufbau einer

Gaube auf dem Flurstück 389/14 in der Gemarkung Neu-haus.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/043/04/2019Sitzungsdatum: 27.06.2019

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung derim Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am25.04.2019 gefassten nicht öffentlichen BeschlüsseAufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließtder Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal inseiner Sitzung am 27.06.2019 die nachfolgenden in nicht öffent-licher Sitzung am 25.04.2019 gefassten Beschlüsse im nächstenAmtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. BA/25/03/2019 vom 25.04.2019Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teilsder 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-meinderates Föritztal vom 21.02.2019Beschluss Nr. BA/26/03/2019 vom 25.04.2019Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdestalls mit Woh-nung - Gemarkung Neuenbau, Fl.Nr. 29/4Beschluss Nr. BA/27/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zur Aufstellung Werbeträger, 96515 Föritztal OTJudenbach am OrtseingangOT Judenbach von Neuenbau - Gemarkung Judenbach,Fl.Nr. 557/2Beschluss Nr. BA/28/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zur Aufstellung Werbeträger am Ortseingang96515 Föritztal/ OT Judenbach von Sonneberg - Gemar-kung Judenbach, Fl.Nr. 809Beschluss Nr. BA/29/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zur Aufstellung Werbeträger am OrtseingangFöritztal/ OT Judenbach von Jagdshof, Gemarkung Juden-bach, Fl.Nr. 423/5Beschluss Nr. BA/30/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zum Anbau an Bürogebäude mit Lagerbereich -Gemarkung Neuhaus, Fl.Nr. 618/83Beschluss Nr. BA/31/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zum Neubau einer Stützmauer an der B 89 imOT Neuhaus-SchierschnitzBeschluss Nr. BA/32/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss Feuerwehrhaus zuVersammlungsraum mit Teeküche, Toilette und Wehrleiterbü-ro sowie Abstellraum - Gemarkung Heubisch, Fl.Nr. 67/12Beschluss Nr. BA/33/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zum Anbau an einem Wohnhaus, Abriss undNeuaufbau einer Gaube - Gemarkung Neuhaus, Fl.Nr.389/14Beschluss Nr. BA/34/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zum Abbruch der alten Garage mit Scheune undNeubau Doppelgarage mit Carport - Gemarkung Neuhaus,Fl.Nr. 278/7 und 278/8,Beschluss Nr. BA/35/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle miteinem Stahlgitter-Antennenmast - Gemarkung Neuhaus,Fl.Nr. 671/11Beschluss Nr. BA/36/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zum Neubau eines Hobbyraumes mit Abstell-raum - Gemarkung Schierschnitz, Fl.Nr. 540/7Beschluss Nr. BA/37/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zum Umbau von Doppelgarage und NeubauCarport - Gemarkung Judenbach, Fl.Nr. 401/11Beschluss Nr. BA/38/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zur Errichtung einer Stahlhalle - GemarkungWeidhausen, Fl.Nr. 111/6, 108/8Beschluss Nr. BA/39/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zum Garagenneubau, Gemarkung Gessendorf,Fl.Nr. 135/10Beschluss Nr. BA/40/03/2019 vom 25.04.2019Bauantrag zum Anbau eines Lagerraumes, GemarkungMupperg, Fl.Nr. 163/5

Datum der Ausfertigung: 28.06.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 8 -

Beschluss Nr. BA/39/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zum Garagenneubau, Gemarkung Gessendorf,Fl.Nr. 135/10Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Garagenneubau auf dem Flurstück 135/10 in der Gemar-kung Gessendorf.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/30/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zum Anbau an Bürogebäude mit Lagerbereich -Gemarkung Neuhaus, Fl.Nr. 618/83Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Anbau an Bürogebäude mit Lagerbereich auf dem Flurstück618/83 in der Gemarkung Neuhaus.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/29/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zur AufstellungWerbeträger am Ortseingang Fö-ritztal/ OT Judenbach von Jagdshof, Gemarkung Judenbach,Fl.Nr. 423/5Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Aufstellung Werbeträger am Ortseingang 96515 Föritztal OTJudenbach/Jagdshof auf dem Flurstück 423/5 in der Gemar-kung Judenbach.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/28/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zur Aufstellung Werbeträger am Ortseingang96515 Föritztal/ OT Judenbach von Sonneberg - GemarkungJudenbach, Fl.Nr. 809Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Aufstellung Werbeträger am Ortseingang 96515 Föritztal/ OTJudenbach von Sonneberg - auf dem Flurstück 809 in derGemarkung Judenbach.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/34/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zum Abbruch der alten Garage mit Scheune undNeubau Doppelgarage mit Carport - Gemarkung Neuhaus,Fl.Nr. 278/7 und 278/8,Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Abbruch der alten Garage mit Scheune und Neubau Doppel-garage mit Carport auf den Flurstücken 278/7 und 278/8 inder Gemarkung Neuhaus.

Dem Antrag auf Ausnahme nach § 2 Abs. 1 ThürGarVO, Zu- undAbfahrten, wird zugestimmt.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/35/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle miteinem Stahlgitter-Antennenmast - Gemarkung Neuhaus,Fl.Nr. 671/11Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem Stahlgit-ter-Antennenmast auf dem Flurstück 671/11 in der Gemar-kung Neuhaus.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/37/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zum Umbau von Doppelgarage und NeubauCarport - Gemarkung Judenbach, Fl.Nr. 401/11Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Umbau von Doppelgarage und Neubau Carport auf demFlurstück 401/11 in der Gemarkung Judenbach.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/38/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zur Errichtung einer Stahlhalle - GemarkungWeidhausen, Fl.Nr. 111/6, 108/8Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Errichtung einer Stahlhalle auf den Flurstücken Fl.Nr. 111/6und 108/8 in der Gemarkung Weidhausen.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 9 -

Sitzungen des Gemeinderates undseiner Ausschüsse

06. Sitzung des Ausschussesfür Kultur und Sport am 26.08.2019AmMontag, 26. August 2019, findet um 19:00 Uhr im Sport-lerheim Rottmar, Föritzer Straße 5, 96524 Föritztal OT Rott-mar die 06. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sportdes Gemeinderates Föritztal statt.

Tagesordnung:

NICHT ÖFFENTLICHERTEIL:

Föritztal, den 17.07.2019Steffen BreitungAusschussvorsitzenderGemeinde Föritztal

09. Sitzung Haupt- undFinanzausschusses am 20.08.2019Am Dienstag, 20. August 2019 findet um 19:00 Uhr imRatssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 09. Sitzungdes Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö-ritztal statt.

Bürgerfragestunde

Tagesordnung:

ÖFFENTLICHERTEIL:1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-meinderates Föritztal vom 20.08.2019

2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teilsder 08. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses desGemeinderates Föritztal vom 23.07.2019

3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung derim Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal23.07.2019 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

4. Anfragen und Mitteilungen

NICHT ÖFFENTLICHERTEIL:

Föritztal, den 17.07.2019Andreas MeuselBürgermeisterGemeinde Föritztal

Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil derSitzung recht herzlich eingeladen.

Amtliche und öffentlicheBekanntmachungen

BÜRGERPOLIZEIfür die Gemeinde Föritztal

Sprechzeiten:dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

im Büro in der Gemeindeverwaltung96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9

OT Neuhaus-Schierschnitz

Telefon: 036764 / 79636

Beschluss Nr. BA/36/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zum Neubau eines Hobbyraumes mit Abstell-raum - Gemarkung Schierschnitz, Fl.Nr. 540/7Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Neubau eines Hobbyraumes mit Abstellraum auf dem Flur-stück 540/7 in der Gemarkung Schierschnitz.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/26/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdestalls mit Woh-nung - Gemarkung Neuenbau, Fl.Nr. 29/4Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage

- Neubau eines Pferdestalls mit Wohnung auf dem Flurstück29/4 in der Gemarkung Neuenbau.

Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen ist die gesicherteErschließung nachzuweisen.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/27/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zur Aufstellung Werbeträger, 96515 Föritztal OTJudenbach am Ortseingang OT Judenbach von Neuenbau -Gemarkung Judenbach, Fl.Nr. 557/2Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Aufstellung Werbeträger am Ortseingang Föritztal - OT Ju-denbach/ Neuenbau auf dem Flurstück 557/2 in der Gemar-kung Judenbach.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/40/03/2019Sitzungsdatum: 25.04.2019

Bauantrag zum Anbau eines Lagerraumes, GemarkungMupperg, Fl.Nr. 163/5Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindungmit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2019 das ge-meindliche Einvernehmen zum Bauantrag

- Anbau eines Lagerraumes auf dem Flurstück 163/5 in derGemarkung Mupperg.

Datum der Ausfertigung: 26.04.2019Hartmut HannweberAusschussvorsitzender

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 10 -

Änderung des PersonalausweisesDie neue Anschrift müssen Sie im Meldeamt der Gemeinde Fö-ritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz bzw. in der Außenstelle Judenbach, Bellershöhe1, 96524 Föritztal OT Judenbach auf Ihren Personalausweis än-dern lassen. Nutzen Sie dafür die bekannten Sprechzeiten.Für diese Ummeldung entstehen Ihnen keine Gebühren.Familienmitglieder können für andere Familienangehörige dieAusweise mitbringen.Falls es Ihnen nicht persönlich möglich ist, die Dokumente än-dern zu lassen, können dies auch Personen für Sie erledigen,denen Sie zu diesem Zweck eine Vollmacht ausgestellt haben.Wir bitten alle Bürger, die Änderungen zu gegebener Zeit im Mel-deamt eintragen zu lassen, jedoch nicht vor dem 1. August 2019da auch die notwendige Technik auf die neuen Adressen umge-stellt werden muss!

Änderungen des ReisepassesReisepässe müssen nicht geändert werden, da sie keine An-schriften (Straße, Hausnummer) enthalten.Fahrerlaubnisse (Führerscheine) müssen nicht geändert wer-den, da sie keine Anschriften (Straße, Hausnummer) enthalten.Anders bei den Fahrzeugpapieren. Dort muss die Änderung derAnschrift in den Papieren vorgenommen werden. Anfragen hier-zu richten Sie bitte an das Landratsamt Sonneberg (Kfz-Zulas-sungsstelle, Tel. 03675 871-0).Die Gemeinde Föritztal möchte Ihnen bezüglich der Adressände-rung möglichst viel an Verwaltungsaufwand abnehmen.Deshalb werden folgende Stellen von uns informiert:• Landratsamt Sonneberg (Rettungsleitstelle, Abfallbehörde,

Ordnungsamt usw.)• Amtsgericht Sonneberg, Grundbuchamt• Polizeiinspektion Sonneberg• Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinfor-

mation (TLBG)• Finanzamt Sonneberg• Wasserwerke Sonneberg• Deutsche Telekom GmbH• TEN Thüringer Energienetze GmbH• Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH• GEZ• Deutsche Rentenversicherung• ADACAlle weiteren Stellen und privaten Vertrags- und Geschäftspart-ner (z.B. Versicherungen, Banken, Krankenkasse, Mobilfunkan-bieter, Versandhäuser etc.) müssen Sie selbst über ihre neueAnschrift informieren.Ein einfacher Vordruck zur Mitteilung der Adressänderung ist abdem 01.08.2019 während der Sprechzeiten im Ordnungsamtund im Meldeamt der Gemeinde Föritztal und in der AußenstelleJudenbach, Bellershöhe 1, 96524 Föritztal OT Judenbach sowieauf der Internetseite https://www.foeritztal.de/Bekanntmachun-gen erhältlich.Kosten, die durch die Änderung der Anschriften bei anderen Be-hörden entstehen, können durch die Gemeinde Föritztal leidernicht übernommen werden.Für die erforderlichen Behördengänge im Zusammenhang mitder Anschriftenänderung bitten wir die Bürgerinnen und Bürgerum Verständnis.

Neue StraßennamensschilderDie neuen Straßennamensschilder sind von der Verwaltung be-stellt und werden zeitnah angebracht. Für Fragen zur Benennung/ Umbenennung der Straßen und Neuordnung der Hausnum-merierung steht Ihnen Herr Praß unter der Telefon-Nr.: 03676479644 oder per Mail unter [email protected] als Ansprech-partner zur Verfügung.

Föritztal, den 17.07.2019

Herzlichen DankIhr Bürgermeister Andreas Meusel

Öffnungszeiten der GemeindeverwaltungFöritztal ab dem 01.01.201996524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9OT Neuhaus-SchierschnitzTelefon: 036764 796 0

Montag 09.00 - 12.00 UhrDienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 UhrFreitag 09.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten der GemeindeverwaltungFöritztal Außenstelle Judenbach ab dem01.01.201996515 Föritztal, Bellershöhe 1OT JudenbachTelefon: 03675 4238 0

Montag geschlossenDienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 UhrMittwoch 08.00 - 12.00 UhrDonnerstag geschlossenFreitag 08.00 - 12.00 Uhr

Sprechzeitendes Revierförsters Christopher AulingerDer Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger,führt seine Sprechtage in seinem Büro im Forstamt Sonneberg,Bettelhecker Straße 24 dienstags zwischen 16.00 und 18.00Uhr durch. Herr Aulinger ist über sein Handy 0172 / 3480394erreichbar.

Sprechzeitendes Revierförsters Holger EhrhardtDer Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, führtseine Sprechtage in seinem Büro im Forstamt Sonneberg,Bettelhecker Straße 24 dienstags zwischen 16.00 und 18.00Uhr durch. Herr Ehrhardt ist über sein Handy 0172 / 3480328erreichbar.

INFORMATIONEN

zur Allgemeinverfügung der Gemeinde Föritztal zurUmbenennung von Straßennamen sowie Neuordnungder Hausnummerierung

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Internetseite der Ge-meinde Föritztal unter der Adresse https://www.foeritztal.de/Be-kanntmachungen einsehbar.DurchdieDeutschePostAGwurdemitSchreibenvom13.05.2019der Gemeinde Föritztal mitgeteilt, das ab dem 01.08.2019 eineeinheitliche Postleitzahl 96524 Föritztal gilt. Für die ehemali-ge Gemeinde Judenbach ändert sich daher die Postleitzahl von96515 in 96524.Durch die Umbenennung von Straßennamen und die Neuord-nung der Hausnummern bekommen die betroffenen Einwohnereine neue Anschrift.Die Gemeindeverwaltung Föritztal wird in den Ortsteilen Eichitz,Neuenbau, Neuhaus-Schierschnitz und Rotheul eine teilweiseNeuvergabe der Hausnummern durchführen. Hierzu ergehen andie Grundstückeigentümer gesonderte Mitteilungen.Dabei möchten wir Ihnen Hinweise geben, die in diesem Zusam-menhang zu beachten sind:

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 11 -

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 12 -

Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 13 -

23.08.2019 | KULTURHAUS NEUHAUS-SCHIERSCHNITZ

MUSIKVEREIN NEUHAUS SCHIERSCHNITZCHÖRE AUS JUDENBACH&BELCANTO

... UND MEHRWILDGOURMETGRILLENDAS EUROPÄISCHEKULTURBEGEGNUNGSFESTIVALIN THÜRINGEN

WELTMUSIKALISCHES SCHAUSPIEL &KABARETTISTISCHES SPEKTAKEL

GANKINO CIRKUS

BABRA

wipfelrau

sche

n.de

EastmeetsWest

PUSZTAFOLK AUS UNGARN

PUSZTATRIFFTFRANKENIN THÜRINGEN

10 € VVK,12 € Abendk.Kinder bis 14Jahre Eintritt

frei

Geschichten aus Ost- und Westeuropa– das ist das Kon-zept für das WIPFELRAUSCHEN- Festival. Starten wird dasEuropäische Festival traditionsgemäß in Südthüringen.Austragungsort ist in diesem Jahr Neuhaus-Schierschnitzin der Gemeinde Föritztal.

Nachdem im vergangenen Jahr die Eröffnung von WIP-FELRAUSCHEN einige Überraschungen zu bieten hatte,darf man sich auch 2019 auf ein spannendes Programmfreuen. Eröffnen wird derMusikverein Neuhaus-Schier-schnitzmit Blasmusik und traditioneller regionalerFolklore. Bereits fester Bestandteil des Festivals sind dieAuftritte der Chöre Judenbach. Traditionelle Volksliederwerden dabei in spannenden Varianten und auf beein-druckende Art und Weise präsentiert und garantiert hatman sich auch 2019 wieder etwas Besonderes zumHeimspiel einfallen lassen.

Die ungarische Folkband BABRA wurde in Budapest ander Schnittstelle von West- und Osteuropa, im Schmelz-tiegel traditioneller und städtischer Kultur, gegründet.Die fünf Musiker sind durch ihre gemeinsame Begeiste-rung für die südslawische Musik verbunden. Intension

des Musikprojektes ist es, neue musikalische Formen miteinem einzigartigen Klang und Stil zu kreieren und gleich-zeitig die Authentizität und den Geist der traditionellenFolklore zu bewahren. Diese Musik, deren Wurzeln inden vergangenen Jahrhunderten liegt, hat als Haupt-instrument die Tamburica, einem südslawischen undungarischen Zupfinstrument welches in der Lage ist, demreichhaltigen und dynamischen Musikstil einen ganzeigenen Klang zu verleihen.

BABRA lässt sich von den flackernden Flammen archai-scher, fast vergessener Musikmuster für ihren eigenenStil inspirieren und hat es sich zur Aufgabe gemacht,dieses reiche musikalische Erbe mit jugendlicher Energiezu verbinden und seine einzigartigen Interpretationenaufzuwerten. Ihr erstes Album erschien 2019 anlässlichder Bewerbung für das WOMEX- Festival, der weltgröß-ten Musikmesse, und präsentiert eine aufgeschlosseneund frische Perspektive der traditionellen ungarischenFolklore.

„Die Letzten ihrer Art“ heißt das Bühnenprogramm,mit dem die Gruppe Gankino Circus landauf, landab fürFurore sorgt. Rasante Melodien, schräger Humor undcharmante Bühnenfiguren sind die zentralen Zutatenihres einzigartigen Konzertkabaretts – ein Genre, das dieAusnahmekünstler aus dem fränkischen Dietenhofennicht nur erfunden, sondern mittlerweile zur kultver-dächtigen Kunstform erhoben haben. HumoristischeVölkerverständigung – made in Franconia – virtuos undmelancholisch, avantgardistisch und radikal unange-passt – die Musik der vier fränkischen Künstler, die schonseit ihrer frühen Jugend zusammen musizieren, ist eineLiebeserklärung an ihre Heimat. Und an die Heimat an-derer Menschen. Denn das musikalische Spektrum ihrerLieder reicht weit hinaus über die bayerischen Grenzen.Zahllose Konzerte auf Kabarett-, Theater- und Festival-bühnen führten Gankino Circus durch ganz Europa undVorderasien.

2015 repräsentierte der fränkische Exportschlager sogardie deutsche Musikkultur auf der EXPO in Mailand.Anlässlich des diesjährigen Tanz- und FolklorefestivalsRudolstadt wartet auf die Musiker von Gankino Cirkusnoch eine besondere Auszeichnung, die Rudolstadt-Festi-val RUTH – der Sonderpreis des Festivalteams.

Beginn der Eröffnung des WIPFELRAUSCHEN-Festivalsam 23.08.2019 in Neuhaus-Schierschnitz ist 17.00 Uhr,das Bühnenprogramm startet ab 19.00 Uhr.Eintrittspreise im Vorverkauf: 10,00 EURO,Abendkasse: 12.00 EURO

FRÄNKISCH MEETSBALKANBEATS

PAPRIKASOUNDSCHARF & WÜRZIG

Der Vorverkauf beginnt am 15.07.2019.Vorverkaufsstellen:Gemeinde Föritztal Neuhaus-Schierschnitz (Kasse) | Außenstelle Judenbach (Kasse) |Touristinfo Sonneberg (Bahnhof)

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 14 -

Herzliche Gratulationen zu Ehejubiläen

02.08. Christiane und Siegmar Bauersachsim OT Neuhaus-Schierschnitz,Schlossbergring 5zum 50. Hochzeitstag

14.08. Hanna und Kurt Marquardtim OT Heinersdorf, Tettaustraße 41zum 65. Hochzeitstag

16.08. Rosemarie und Gerhard Heubleinim OT Neuhaus-Schierschnitz,Bahnhofstraße 11zum 50. Hochzeitstag

16.08. Renate und Klaus Hölleinim OT Judenbach, Alte Handelsstraße 20zum 50. Hochzeitstag

16.08. Anita und Rolf Kaufmannim OT Neuhaus-Schierschnitz,Eichbergweg 4zum 50. Hochzeitstag

21.08. Anni und Rolf Dietzeim OT Neuenbau, Bergluftstraße 22zum 65. Hochzeitstag

29.08. Renate und Peter Schindlerim OT Sichelreuth, Zur Höhe 1zum 60. Hochzeitstag

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag

… im August 2019

02.08. Gerd Schindhelm zum 70. GeburtstagObere Ecke 6, OT Heinersdorf

03.08. Ingeborg Rau zum 75. GeburtstagAm Föritzgrund 1, OT Gefell

04.08. Bettina Coburger zum 75. GeburtstagMarker Weg 2,OT Neuhaus-Schierschnitz

07.08. Lothar Riedel zum 90. GeburtstagSchierschnitzer Str. 34,OT Neuhaus-Schierschnitz

07.08. Leni Schnabel zum 80. GeburtstagOrtsstraße 19, OT Rotheul

08.08. Heinz Zapf zum 95. GeburtstagOerlsdorfer Str. 7,OT Sichelreuth

10.08. Günter Barnikol-Oettler zum 80. GeburtstagFlurstr. 12, OT Föritz

12.08. Hannchen Holland zum 95. GeburtstagAn der Steinach 29,OT Mupperg

15.08. Edda Wolf zum 80. GeburtstagTettaustr. 77, OT Heinersdorf

16.08. Ursula Dorst zum 75. GeburtstagPfarrgasse 18, OT Judenbach

18.08. Rainer Fuchs zum 75. GeburtstagOrtsstraße 85, OT Rotheul

Kulturkalender der Gemeinde Föritztal

Juli

25.07. -29.07.2019

Kirchweih in Jagdshof und Mönchsberg

25.07. -29.07.2019

Kirchweih Heubisch

25.07. -29.07.2019

VfR Jagdshof - Kirchweih

26.07.2019 Feuerwehrverein Jagdshof - Kirchweih26.07.2019 Feuerwehrverein Mönchsberg - Kirchweih27.07.2019 Kleingartenverein Neuhaus-Sch. - 100 Jahre KGV

- Festveranstaltung auf der Burg Neuhaus (Musiku. Bauchtanz)

August

01.08. -05.08.2019

Neuenbau - Kirchweih

02.08.2019 Männerchor Judenbach - Singstunde beim „Bock“zur Kirchweih

03.08.2019 Backofenverein Mupperg - 25. Backofenfest03.08.2019 Feuerwehrverein Rottmar - Sommerfest10.08.2019 SV Germania Judenbach - Sportfest/Mitglieder-

fest10.08.2019 Feuerwehrverein Rotheul - Highland-Games16.08. -19.08.2019

Kirchweih Rotheul

17.08.2019 Grundschule Judenbach - Schuleinführung imKultursaal „100“

17.08.2019 Förderverein Meyerschule - Schuleinführung imKultursaal Neuhaus-Schierschnitz

18.08.2019 Kirchgemeinde Neuhaus-Schierschnitz - Schulan-fängergottesdienst

20.08.2019 Blutspendeteam Judenbach - Blutspende in derGrundschule

23.08. -25.08.2019

Stiftung Judenbach - Malkurs mit Matthias Schil-ling „Werden und Vergehen“

23.08. -25.08.2019

Gemeinde Föritztal - „Föritztal international“ 2019

23.08.2019 Kultursaal Neuhaus-Schierschnitz - Konzert „Wip-felrauschen“ 2019

23.08.2019 Frauenchor Judenbach - Mitwirkung beim „Wipfel-rauschen“

24.08.2019 Freilichtbühne Judenbach - Open Air mit dem Po-lizeimusikkorps Erfurt - Benefizkonzert zugunstendes Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge

24.08.2019 RGZV Mupperg - „95 Jahre RGZV Mupperg undUmgebung e.V.“ in Mittelwasungen

31.08.2019 Stiftung Judenbach - Vernissage zur Ausstellungv. Luise Horwath bis 20.10.2019

Wir sind neu hier:Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von

Dora Konradi am 06.06.2019 Neuhaus-SchierschnitzLeni Hammerschmidt am 08.06.2019 JudenbachMarlene KatharinaPfadenhauer

am 09.06.2019 Heubisch

Julia Anschütz am 10.06.2019 WeidhausenElla Falkenhahn am 10.06.2019 WeidhausenAaron Haas am 13.06.2019 HeubischElla Scheler am 17.06.2019 WeidhausenMichael Dinius am 17.06.2019 Neuhaus-SchierschnitzEmilia LeonoreMirschel

am 26.06.2019 Mupperg

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 15 -

Im Museum angekommen, wurden wir von Herrn Klug schon er-wartet und herzlich begrüßt. Nach einer kleinen Einführung indie Arbeitswelt eines Biologiemodellmachers durfte in den Aus-stellungsräumen alles genau besichtigt werden. Herr Klug führteuns an verschiedene Stationen, an welchen die unterschiedli-chen Anatomie-, Tier-, Blüten- und Pilzmodelle sowie sortenech-te Früchte und Lebensmittelattrappen bestaunt werden konn-ten. Viele Fragen der Kinder mussten beantwortet werden. AmModell durften auch einmal die Organe des Menschen genauerunter die Lupe genommen und fachmännisch aus- und wiedereingesetzt werden. Das machte allen Kindern großen Spaß!Mit vielen neuen Eindrücken ging es schließlich wieder mit demBus zurück in den Kindergarten. Ein herzliches Dankeschön fürdiesen schönen Vormittag sagen hiermit die Vorschulkinder derKita „Pfiffikus“ im Namen ihrer Erzieherinnen Martina, Silke undNicole.Silke Knoch, Kita „Pfiffikus“

Wenn zwei Herzen sich finden –Franzi und KlausBereits vor einer Woche gab es in Mupperg einen legendärenPolterabend der Extraklasse. Zuvor eine Alpaka-Mädelstour undeinen Junggesellenabschied in Prag. Franziska Bär aus Mup-perg und Klaus Tenner aus Rottmar, die sich eigentlich schonmit 17 Jahren durch den gemeinsamen Freundeskreis und derFeuerwehr kennenlernten, sich erst wesentlich später als Paarwiederfanden, feierten diesen mit Familie, Freunden, Arbeits-und Vereinskollegen am Mupperger Sportlerheim. Nach mehrals zehn Jahren des Kennenlernens, fand Klaus schließlich dierichtigen Worte und war mutig genug, Franziska zu fragen, ob sieseine Freundin werden möchte. Seit fast drei Jahren nun wohntKlaus auch bei Franziska im schmucken Häuschen in Mupperg.Im vergangenen Jahr schließlich, im Thailandurlaub, stellte Klausdie Frage aller Fragen und Franziska sagte natürlich „Ja“. Bei-de haben einen großen Freundeskreis und sind im Vereinslebensehr aktiv. Franziska ist im Mupperger Feuerwehrverein als Kas-siererin tätig, aber auch im Sportverein 1920 Mupperg und beimBlutspendeteam engagiert. Klaus gehört dem FeuerwehrvereinRottmar und der aktiven Feuerwehr Rottmar-Gefell an. So wares nicht verwunderlich, dass die Vereinsfreunde sich einigesausdachten. Die Mupperger Feuerwehr übernahm die Dekorati-on des Wohnhauses vor dem Polterabend, das Blutspendeteamvor der Hochzeit. Als sich die beiden am Samstagmittag im Stei-nacher „Berghotel zum Silbersattel“ das standesamtliche „Ja-Wort“ gaben, gratulierten natürlich auch als eine der ersten das

23.08. Hildegard Rebhan zum 80. GeburtstagSichelreuther Str. 21,OT Neuhaus-Schierschnitz

24.08. Ursula Krempel zum 70. GeburtstagKreisstr. 45, OT Schwärzdorf

26.08. Gerhard Köhler zum 85. GeburtstagSportplatz 16, OT Föritz

28.08. Edith Elfriede Langbein zum 90. GeburtstagWaldstr. 34, OT Oerlsdorf

29.08. Rolf Martin zum 80. GeburtstagOrtsstr. 53, OT Neuenbau

31.08. Drauba Bätz zum 80. GeburtstagWiesenstr. 11, OT Schwärzdorf

31.08. Harry Heß zum 75. GeburtstagWeidhäuser Str. 25,OT Weidhausen

Sprechstunden der BürgerpolizeiDie Sprechstunden der Bürgerpolizei in unserem Rathausfallen am 30.07.2019 und am 06.08.2019 aus.

Wir bitten um Beachtung.

Föritz

Kita „Pfiffikus“

Zukünftige Schulanfänger der Kita „Pfiffikus“zu Besuch im SOMSO-Museum Sonneberg

Einen sehr interessanten und lehrreichen Vormittag erlebten un-sere diesjährigen Vorschulkinder am 28. Mai im SOMSO-Muse-um.

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 16 -

Blutspenderteam und die Mupperger Sportler. Auch die Feuer-wehr Rottmar/Gefell und die Feuerwehr Mupperg waren vor Ort,um die Frischvermählten herauszufordern. Lustige Spiele mitHerz und Bettlaken, traditionelles Stammsägen und das Spritzenmit der Kübelspritze meisterte das Ehepaar Tenner souverän.Die Zahl auf dem Bierfass war auch dreistellig, sehr zur Freu-

de der Feuerwehrleute aus Mupperg. Anschließend gings nachRauenstein zur Triniushütte, um ausgiebig zu feiern, um dann inden Flitterwochen auf eine Trauminsel abzutauchen.Text: Sibylle LottesFotos: Carl-Heinz Zitzmann

die Feuerwehrleute Rottmar/Gefell stellten das Brautpaar mit dem traditionellen Holzsägen auf die Probe. Sie meisterten es souverän.

Beim Zielen der Kübelspritze, was die Mupperger Feuerwehrdem Brautpaar abverlangte, traf Franzi das Ziel sicher.

2. Vorstand Sven Rosenbauer (FFw-Verein Mupperg) hatte dasBierfass mit der Null parat, prompt wurde ein dreistelliger Liter-betrag daraus.

Die Mupperger Blutsauger schmückten ebenso das Häuschender Brautleute.

Die Mupperger Feuerwehr hat das Haus des Brautpaares ge-schmückt.

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 17 -

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 18 -

Heubischer Kirmes 2019

Freitag, 26. Juli18:30 Uhr Abholung der Planmädels im Dorf und Zug zum Festplatz [Plangesellschaft]20:00 Uhr Offizielle Kirmeseröffnung mit Bieranstich durch den Bürgermeister20:15 Uhr Plantanz [Plangesellschaft]21:00 Uhr Tanzabend mit „Mood of Nature“, Eintritt: 4,—€

#Heubeach bis 1 Uhr

Samstag, 27. Juli14:00 Uhr Festbetrieb auf dem Festplatz21:00 Uhr Tanzabend mit „NewMemory Band“ und „DJ Setter“, Eintritt: 4,—€

#Heubeach bis 1 Uhr

Sonntag, 28. Juli10:00 Uhr Frühschoppen im Festzelt14:00 – 18:00 Uhr Bunter Nachmittag für Jung und Alt und dem „Musikverein Glosberg“

in den Pausen Plantanz und Kirmesrede [Plangesellschaft]18:00 Uhr Beerdigung der Kerwa [Plangesellschaft]

Es gibt ölla Touchwie ümmerKuchn, Broudwörscht, Fischbrödla, Rostbrätl. Für die trucknaKiehrlnhammer dös JohrwiddeKulmbacher Bier und kolta BioAnten.

Wos bleifreis hammer freilich a ze bietn !

Auf Ihren Besuch freuen sich derSportverein BlauWeißHeubisch e.V. und der Feuerwehrverein Heubisch e.V.

Freitag, 26. Juli— Sonntag, 28. Juli

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 19 -

Die Boote trotzen Wellen und Wasser auf dem Steinachfluss

Ramona Herzog und die KIGOkids

Vereinstour ans MeerDer RGZV Mupperg und Umgebung e.V. unternahm im 95. Grün-dungsjahr einen Vereinsausflug über Himmelfahrt mit Freundendes Vereins an die Ostsee. Das Reiseziel war Warnemünde, einhübsches Seebad am Ausgang der Warnow gelegen, gleichzei-tig Deutschlands größter Kreuzfahrthafen, wichtiger Fährhafen,Werftort und Sitz des Instituts für Ostseeforschung. Nach mehrals 600 km war der Ostseeort am späten Donnerstagabend er-reicht. Seeluft, angenehme Temperaturen und ein Hotel, direktan der Ostsee ließen die Herzen höherschlagen. Die MuppergerReisegruppe erkundete schnell die nähere Umgebung, wie dieStrandpromenade, das Neptunhotel und den Alten Strom. Amzweiten Tag erfolgte auf Wunsch der Gruppe ein Ausflug auf dieetwas entfernter liegende Insel Usedom, nahe der polnischenGrenze. Dort waren die Geflügelzüchter und ihre Freunde miteiner Bimmelbahn in den legendären und mondänen Kaiserbä-derorten Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin unterwegs. Kaiserbä-der nennen sie sich deshalb, weil tatsächlich der deutsche Kai-ser Wilhelm viele Jahre hier her- kam, um Urlaub zu machen.Zeit zum Bummeln über die Seebrücken blieb ebenso wie einkurzer Abstecher ins benachbarte polnische Swinemünde. Derpolnische Erholungsort gehört erst seit Ende des 2. Weltkriegeszu Polen und hat sich in den vergangenen Jahrzehnten mäch-tig entwickelt. Bis heute haben die Ostseebäder nichts an No-blesse, architektonischer Schönheit und Charme verloren. Amdritten Ausflugstag ging es vom Warnemünder Alten Strom mit„Käpt’n Brass“, einem Ausflugsschiff, auf Reise. Die große Ha-fenrundfahrt stand an und es war schon bemerkenswert, wasvon Wasserseite alles zu sehen war. Die AIDAdiva lag im Hafen,große Fährschiffe wurden be- und entladen und die HansestadtRostock glänzte im Sonnenschein. Der Alte Strom bot alles,was das Touristenherz begehrte. Die leckeren Fischspezialitä-ten waren für die Ausflügler ein besonderes Muss. Sie munde-ten hervorragend. Ob Eis essen, Verweilen beim Shoppen oderStrandspaziergang, alles war möglich und wurde in vollen Zügen

Mit Jesus unterwegsMupperg. Zu einer Entdeckungsreise der besonderen Art warendie Kinder aus Mupperg und Umgebung am Samstag, dem 22.Juni 2019, unterwegs. Eingeladen hatte das KIGOteam (Ramo-na Herzog/Sibylle Lottes), um biblische Geschichten kennenzu-lernen und zu verstehen. Die Kinder im Alter von drei bis zwölfJahren fanden sich im Mupperger Gemeindestübla dieses Malan einem Nachmittag ein, um Jesus und den Sturm aus Matthä-us 8, 23-27 zu entdecken und entschlüsseln. Die Gottesdienst-kerze wurde entzündet und los ging es. Ein Bodenbild mit blauemUntergrund, Jesus, seine Jünger, Boote und Muscheln sorgtendafür, dass sich die KIGOkids in die damalige Situation von Je-sus hineinversetzen konnten. Mit dem großen bunten Schwung-tuch auf der sommerlichen Wiese vor dem Pfarrhaus konnten siedie Sturmsituation von damals nachvollziehen und hatten ihrenSpaß dabei, als der Wind durchs große Tuch blies. Regen, Wel-len, Schaukeln und Stille waren ebenso erlebbar. Aber auch überdie Angst, die die Jünger damals hatten und die Kinder heute,wurde geredet. Es ging aber auch um das Vertrauen, das dieJünger in Jesus setzten durch ihren Glauben. Damals entdeck-ten die zwölf Jünger durch Jesus Handeln die Verbindung zuGott. Auch heute ist es wichtig, dass Kinder für Jesus und Gottsensibilisiert werden, um Hürden des Alltags bzw. Stürme desLebens meistern zu können. Neben dem biblischen Input geht esim Mupperger Kindergottesdienst immer auch sehr kreativ zu. Sowurde das Boot von Jesus, das dem Sturm trotzte, nachgebautund auf dem nahe gelegenen Steinachfluss die Tauglichkeit desBootes getestet. Den teilnehmenden Jungen und Mädchen ausMupperg, Oerlsdorf und Gefell machte es riesigen Spaß.Ein klei-ner Nachmittagssnack mit selbstgebackenem Brot rundete dencoolen Nachmittag ab. Neben dem Kindergottesdienst mit Ra-mona und Sibylle, der im Quartal einmal stattfindet, der nächsteim September, soll es auch einen kontinuierlich stattfindendenKinderkreis mit Gemeindepädagogin Jeanette Rockstroh geben.Das erste Treffen mit den Kids ist für den 11.09.2019, um 16.00Uhr im Mupperger Gemeindestübla geplant.Text/Fotos: Sibylle Lottes

Auf der Wiese vor dem Pfarrhaus mit dem bunten Schwungtuch

Wind fabriziert ... Sturm ... Stille ...

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 20 -

vorragend schmeckte. An diesem Pfingstmontag fand sich auchdie Kaffeeklatschtruppe im Sportlerheim ein. Das sind Frauen,die sich einmal monatlich, wie es der Name schon sagt, zumKaffeeklatsch treffen. Dieses Mal hatten sie sehr viel zu bereden,da ja der Ort Mupperg, der demnächst 950-jähriges Jubiläumfeiert, durch den Fernsehauftritt bei „Unser Dorf hat Wochenen-de“ am Pfingstsonntag zu sehen und demzufolge in aller Mundewar. Eine tolle Veranstaltung, bei der alle Sektionen zusammenanpacken und wo Gemeinschaftsgefühl, gelebtes Miteinander,gegenseitige Akzeptanz, Spaß und Freude im Mittelpunkt stan-den. Ein riesiges Dankeschön gebührt dem SV 1920 Mupperge.V. für die super Veranstaltung am Pfingstmontag.

die prall gefüllte Schatzkammer, in der sich die Kids ihre Preiseaussuchen konnten

mit dem großen bunten Schwingtuch machts immer wiederSpaß für Groß und Klein

Galgenkegeln muss gekonnt sein, auch hier herrschte großerAndrang

genossen. Am letzten Tag stand dann noch Karls Erdbeerhof inRövershagen auf dem Programm. Der Erdbeerhof ist nicht nurein Paradies für Kinder, auch Erwachsene kommen voll auf ihreKosten. Man kann dort eigentlich den ganzen Tag verbringen. Mitvielen neuen Eindrücken im Gepäck traten die Geflügelzüchterschließlich die Heimreise an, die an diesem verlängerten Wo-chenende natürlich mit mehreren Staus versehen war. Nichtsdesto trotz, erreichte man am späten Abend noch die Einkehr-gaststätte im Hofer Raum, also fast vor der Haustür. Ein Danke-schön geht an Busfahrer Thomas Ender von einem SonnebergerBusunternehmen, der die Geflügelzüchter und ihre Familien si-cher chauffierte.

Großartiges Sport- und Spiele Eventin MuppergEin fester Termin im Veranstaltungskalender des SonnebergerUnterlandes ist das alljährliche Sport-und Spielefest, welchesder SV 1920 Mupperg e.V. seit Jahren ausrichtet und vom 1.Vorstand Helmut Höhn am Pfingstmontag eröffnet wurde. Wäh-rend vorab der Rasenmäher auf dem Sportplatz noch schlappmachte, gab es Volleyballer, die freiwillig einsprangen und miteigenem Gerät zu Ende mähten, damit alles für das Kinderfestschick gemacht wurde. Mit von der Partie war natürlich DJ Setter,der Hauptorganisatorin Manuela Heinze am Mikro unterstützteund für den entsprechenden Sound rund um die Spieleparcourssorgte. Das Event wird von Mupperger- und vielen auswärtigenGästen, darunter einige Gemeinderäte der Gemeinde Föritztal,sehr gerne angenommen, auch syrische Kinder waren mit dabei,und hatten ihren Spaß. Die 22 mithelfenden Sportler und Sport-lerinnen der unterschiedlichen Sektionen, einige auch, die keinerSektion angehörten, hatten vielfältige Stationen aufgebaut, diedie teilnehmenden Kids, absolvierten. Manuela Heinze gab ins-gesamt 97 Laufzettel aus, darunter waren einige hochmotivierteKinder, die die Stationen sogar zweimal und dreimal durchliefen.Das jüngste teilnehmende Kind war gerade mal eindreiviertelJahr, das älteste 13 Jahre. Dieses Jahr meinte es das Wetter mitden Ausrichtern und Teilnehmern in Mupperg richtig gut. Strah-lender Sonnenschein und am Ende eine kleine Tröpfelwolke,perfekte Bedingungen für alle Teilnehmer. Zu absolvieren wareninsgesamt sieben große Stationen, die in Sackhüpfen, Zielbeutel-und Ballweitwurf, Familienskilanglauf, Huckepackrennen, Big-Footrennen, Holzklötzerennen, Schubkarrenrennen und Pony-und Hüpfballreiten unterteilt waren. Vom Mupperger Reiterhofwurde Schnupperreiten angeboten und die Sektion Tennis gabSchnuppertennisstunden für interessierte Kids. Auch Galgenke-geln war heiß umlagert, ebenso das große bunte Schwungtusch,die Hüpfburg, die Krabbelschläuche und das Kinderschminken.Hier wurde professionell geschminkt und die Kinder, nicht nurMädchen, sondern auch Jungen ließen sich in ihren Lieblingshel-den verwandeln. Alle Kinder hatten ihren Spaß und strahlendeKinderaugen waren der Lohn für das Durchlaufen der Stationen,nachdem sich für die Kinder die Schatzkammer öffnete. Der SV19120 Mupperg e.V. sponserte die vielen großartigen Preise, diezuvor bei einem Sonneberger Spielzeugbetrieb eingekauft wur-den. Für das leibliche Wohl war bestens gesorgt. Die Sportler umVereinswirt Henry Nigbur versorgten die Gäste mit kalten undwarmen Getränken, während am Bratwurststand Helmut Höhnund Torsten Ihle Bratwürste und Rostbrätel kredenzten. Die Frau-en der Senioren- und der Gymnastiksportgruppe sowie Tanz-gruppenmuttis brachten selbstgebackenen Kuchen mit, der her-

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 21 -

maligen Gemeinde und das Bauvorhaben wurde stets vertagt.Die Zustände im alten Gerätehaus wurden immer schlechter. Umso mehr überwiegt heute die Freude, das neue Feuerwehrge-rätehaus einzuweihen. Wehrführer Andreas Langbein bedanktesich beim Feuerwehrverein Mupperg, der einen Monitor kaufteund diesen mit der Feuerwehr-App „Devira“, sehr zur Freude deraktiven Feuerwehrleute, ausstattete. Das neue Gerätehaus stehtnicht nur als Zeichen einer Zusammenarbeit auf höchstem Ni-veau, sondern auch für Sicherheit. Auch die JugendfeuerwehrMupperg war vor Ort. Es gibt viele wissbegierige Kinder und Ju-gendliche, die das schöne Hobby „Jugendfeuerwehr“ mit Freu-de ausüben. So steht der Nachwuchs in Mupperg schon in denStartlöchern, um als Feuerwehrmann oder -frau später agierenzu können. Der Mupperger Wehrführer dankte der ehemaligenGemeinde Föritz und hier besonders dem Altbürgermeister Ro-land Rosenbauer sowie der Gemeinde Föritztal und allen Ämternund Institutionen für die unbürokratische Unterstützung.Im Anschluss gab es Grußworte, allen voran Andreas Meusel,Bürgermeister der Gemeinde Föritztal. „Das Feuerwehrwesenhat innerhalb der Gemeinde höchste Priorität, es gehört zu denPflichtaufgaben der Gemeinde“, so Meusel. Es bedarf vieler, diefür Sicherheit und Schutz in der Gemeinde sorgen. Zu diesenengagierten und dynamischen Menschen gehören die Feuer-wehrmänner und - frauen. Sie geben ihr Bestes im Brand- undKatastrophenschutz, so auch in Mupperg. Nun wurden für eineerfolgreiche Arbeit auch hier die besten Rahmenbedingungendurch den Neubau geschaffen. Im Jahr 2017/18 wurde die ehe-malige Schule abgerissen. Die Kosten des Abrisses betrugen440.000 €, mit einer Landesförderung von 149.000 €. Die Bau-und Planungskosten des Feuerwehrhauses lagen und liegen beiüber 500.000 €. Der Freistaat Thüringen förderte diese Initiative,so Andreas Meusel, mit 80.000 € nach der Richtlinie zur Gewäh-rung von Zuwendungen des Freistaates Thüringen für die Förde-rung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe. Mit dem Baudes Feuerwehrhauses wird die Leistung der Mupperger Kame-raden und Kameradinnen und die der Jugendfeuerwehr beson-ders anerkannt und wertgeschätzt, die dörfliche Gemeinschaftgefördert und gefestigt. Mit guten Wünschen verabschiedete sichder Bürgermeister und gab das Wort an seinen Vorgänger Ro-land Rosenbauer, der der Mupperger Wehr ebenfalls gratulierte.Mit den legendären Worten eines italienischen Fußballtrainerssagte er kurz und knapp: “Wir haben fertig“, sehr zur Freude derMupperger. Viele Jahre seiner Amtszeit musste er sich die Be-schwerden anhören und er fand am Ende seiner Amtszeit Wegeund Möglichkeiten, um Abhilfe schaffen zu können. Rosenbauergratulierte der Männer- und Frauenmannschaft, die beim kürzlichausgetragenen Kreisfeuerwehrausscheid, wie im Vorjahr auch,zwei erste Plätze eingefahren haben. Hier wird Feuerwehr ge-lebt, nicht nur bei Einsätzen, sondern auch bei der sportlichenLeistungsmessung im Löschangriff und das ist besonders lo-benswert, so der Altbürgermeister. Staatsekretär Uwe Höhn, derdie Grüße von Innenminister Georg Maier überbrachte, welcherzum Spatenstich in Mupperg war, schloss sich mit seinem Gruß-wort an. Auch Höhn, der im Sonneberger Unterland kein Unbe-kannter ist, brachte seine Freude zur Einweihung des MuppergerFeuerwehrgerätehauses zum Ausdruck und gratulierte herzlich.Uwe Höhn hatte außerdem einen Lottomittelbescheid über 800€ für ein neues Festzelt mit im Gepäck, welchen er an den Ver-einschef Jens Feick übergab. Landrat Hans-Peter Schmitz über-brachte die Grüße und Wünsche des Landratsamtes und desKreistages. Er zeigte sich beeindruckt von der Arbeit der aktivenWehr und des Vereins. „Ein Landkreis, so Schmitz, kann nichtbestehen, ohne eine funktionierende Gemeinde.“ Er nutzte dieMöglichkeit, Bürgermeister Andreas Meusel, zum neu gewähl-ten Vorsitzenden des Gemeinde- und Städtebundes zu gratulie-ren. „Gott zur Ehr, den Nächsten zur Wehr“ - mit diesen Wortenschloss der Landrat seine kurze Rede. Nach den Grußwortenboten die Kindergartenkinder vom Haus der kleinen Zwergein Mupperg ein schönes Programm rund um das Fuerwehrge-schehen. Die Steppkes und ihre Erzieherinnen übergaben andie Mupperger Feuerwehrleute eine selbstgestaltete Collage fürdas neue Feuerwehrhaus. Im Anschluss gab es Grußworte vonden Feuerwehren aus Heubisch, Mürschnitz, Föritz, Spechts-brunn, Fürth am Berg, Föritz, Rottmar-Gefell, Sichelreuth undLindenberg. Der Sportverein SV 1920 Mupperg, die MuppergerBlasmusik, der Backofenverein, der Geflügelzuchtverein und derKreisfeuerwehrverband und Kreisbrandinspektion schlossensich an. Es gab zahlreiche Geschenke für die Mupperger Wehr.Jeder Gratulant erhielt eine schöne Uhr als Erinnerung von den

Lust auf Sackhüpfen, wer kennt das nicht? In Mupperg hat esriesig Spaß gemacht.

Skibrett mal anders - hier war Teamgeist erforderlich

an der Hüpfstationgefiel es Johann undSebastian sehr

Strahlende Feuerwehrler in MuppergMupperg. „Was lange währt, wird endlich gut“, mit diesen Wor-ten begrüßte der Mupperger Wehrführer Andreas Langbein,nachdem die Mupperger Blasmusiker musikalisch auf das Festeinstimmten, die vielen Feuerwehrleute und Bürger aus Mup-perg, zahlreiche Ehrengäste aus der Politik, Vertreter der amBau beteiligten Firmen, Muppergs Pfarrer Armin Kordak sowiebefreundete Feuerwehren aus dem Landkreis und aus Fürtham Berg. Andreas Langbein gab einen kurzen Abriss zur Ge-schichte der Mupperger Feuerwehr und ganz besonders zumFeuerwehrgerätehaus. Nach der Wende, im Jahr 1989, wurdedeutlich, dass dringend ein neues Gerätehaus gebraucht wird.Verschiedene Vorschläge seitens der Mupperger Wehr lagen aufdem Tisch. Besonders engagiert waren damals der MuppergerWehrführer Thomas Engel und der damalige OrtsbrandmeisterRoland Schindhelm, die gemeinsam den Plan aufstellten, denalten Konsum oder die Scheune von der Familie Vetter auszu-bauen. Alle Vorschläge stießen auf Ablehnung seitens der da-

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 22 -

die aktive Feuerwehr applaudiert und freut sich über die sehrguten Bedingungen im neuen Domizil

v.l. Altbürgermeister Roland Rosenbauer, Staatssekretär UweHöhn, Wehrführer Andreas Langbein (hinten) und 1. Vorstanddes Feuerwehrvereins Jens Feick bei der Übergabe des Lotto-mittelbescheids für ein neues Zelt

Kita „Schnatterschnabel“

Abschluss im Zahlenland 2

Nach einem aufregenden Jahr im Zahlenland 2, war es nun end-lich soweit: der Abschluss war geplant.Mit der Aufgabe, für eine Zahl etwas mitzubringen, was auchnoch für alle geteilt werden kann, war das Zahlenfest vorbereitet.Viele gute Ideen waren bei den ABC-Kindern entstanden, wirließen uns die Muffins, Schokoladen, Kekse, Süßigkeiten undGetränke schmecken und konnten auch mit 3 Kartenspielen denVormittag ausklingen lassen.

Rückblickend war das Zahlenland nicht immer leicht. Der Zah-lenweg bis 20 vorwärts und rückwärts, die Zahlenländer mit Zu-

Mupperg er Feuerwehrleuten. Pfarrer Armin Kordak sprach zumSchluss den Segen für das neue Feuerwehrhaus. Angestoßenwurde mit Sekt. Für das leibliche Wohl sorgte der Feuerwehrver-ein Mupperg. Das Einweihungsfest klang mit guten Gesprächenrund um die Feuerwehr aus.

Zur Geschichte des Mupperger FeuerwehrErstmals erwähnt wurde die Mupperger Feuerwehr im Jahr 1852.Somit gehört sie zu den ältesten Wehren des Landkreises Son-neberg. Im Jahr 1861 bezog die Wehr ein Spritzenhaus im Hin-terdorf, 100 Jahre später dann ein Gerätehaus in unmittelbarerNähe zum Bürgerhaus Roter Ochse, direkt neben der Kirche. Be-reits mehr als 20 Jahre ist der Ruf nach einem neuen Feuerwehr-gerätehaus alt. Die modernen Löschfahrzeuge und Gerätschaf-ten brauchen Platz und ordentliche Bedingungen. Die waren seitlangen im alten Feuerwehrgerätehaus nicht mehr gegeben, wieauf fast jeder Wehrführerversammlung bzw. auf Versammlungender damaligen Föritzer Ortsteilwehren immer wieder kundgetan.Lange Zeit änderte sich an den unzumutbaren Zuständen, wieSchimmelbildung, Einklappen der Spiegel des Feuerwehrautosbeim Ein- und Ausparken oder ein verklemmtes Tor, welches sichschlecht öffnen ließ, wenig. Unter großem Einsatz des damali-gen Föritzer Bürgermeisters Roland Rosenbauer und Hilfe durchMdL Beate Meissner, die zur Einweihung vor Ort war, kam Bewe-gung in das Projekt Mupperger Feuerwehrgerätehaus. Der Baustartete schließlich im Juni 2018. Zum Spatenstich kam Innenmi-nister Georg Maier persönlich mit dem Fördermittelbescheid vomFreistaat Thüringen im Gepäck. Nun, ein Jahr später, ist der Bauabgeschlossen, an dem auch zahlreiche einheimische Firmenbeteiligt waren. Das neue Feuerwehrgerätehaus ist ein konven-tioneller Mauerwerksbau mit zimmermannsmäßigem Dachstuhl.Das Dach ist mit Dachziegeln gedeckt. Fenster und Türen sindaus Kunststoff. Es wurde ein mineralischer Innen- und Außen-putz verwendet. Es wurde ein schwimmender Estrich verlegt, derOberbelag erfolgte in Feinstein Die Farbgestaltung erfolgte inAbstimmung mit der Denkmalmalschutzbehörde und das 2017errichtete Schwalbenhaus wurde in die Außenanlagengestaltungintegriert. Die Stellflächen sind mit Pflasterbelag versehen unddie Stellplatzzufahrt wurde asphaltiert. Das neue Feuerwehrhausbesitzt eine Damen- und Jugendumkleide mit Sanitärbereich,eine Herrenumkleide mit Sanitärbereich und einen Stellplatz.Text: Sibylle LottesFotos: Carl-Heinz Zitzmann

Großer Bahnhof bei der Einweihung in Mupperg

Blick auf das neue Feuerwehrgerätehaus

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 23 -

Judenbach

Die Stiftung Judenbach informiert.Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürgerder Gemeinde Föritztal,

als Vorsitzender der Stiftung Judenbach möchte ich mich auf die-sem Weg bei allen Gästen, die unser Haus im Juli 2019 besuchthaben, recht herzlich bedanken. Meine Mitstreiter und Mitarbei-terinnen freuten sich über jeden einzelnen Besucher.

Albrecht MorgenrothDie Ausstellungsangebote des Ali Kurt Baumgarten-Muse-ums der Stiftung Judenbach für das Kunst-Jahr 2019/2020:

• 13.07. bis 25.08.2019Nic Möckel (Plauen/Sachsen)„Jakon“ (Mischtechnik aus Acryl undPastellkreide)

• 31.08. bis 20.10.2019Luise Horwath (Falkensee/Brandenburg)„Werkschau“ (Malerei)

• 08.03. bis 19.04.2020Irena Fastner (München/Bayern)„Menschenbilder“ (Öl-, Acryl-, Hinterglasmalerei)

Auf folgende weitere Angebote wird hingewiesen:• Die Stiftung Judenbach lädt zu italienischem Eis in ihrem

Café ein. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen undbesuchen Sie uns.

• Aktiv-Nachmittag in der Stiftung!Der nächste Aktiv-Nachmittag ist am Mittwoch, dem14.08.2019, ab 14.30 Uhr in der Stiftung Judenbach für Altund Jung. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, beiKaffee und Kuchen oder „geistigen“ Getränken über ver-schiedenste Themen zu sprechen. Gefragt sind Ideen für dieweiteren Nachmittage sowie Menschen, die aktiv mitarbeitenmöchten.Es ergeht herzliche Einladung!

• Die Stiftung Judenbach wird seit ihrer Eröffnung gerne alsVeranstaltungsort für Privatfeiern und Firmenveranstal-tungen genutzt. Auf dieses Angebot soll hiermit noch einmalbesonders hingewiesen werden. Gerne richtet die Stiftung inihren Räumlichkeiten (Café, Grünes Klassenzimmer, GroßeHalle) jede Art von Feierlichkeiten und Tagungen aus und ga-rantiert einen angenehmen Aufenthalt mit einem niveauvollenProgramm. Auch besteht die Möglichkeit, Kindergeburtstagein der Stiftung Judenbach zu feiern. Hier kann noch der In-doorspielplatz genutzt werden.

• Die Stiftung Judenbach ist von Mittwoch bis Sonntag in derZeit von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und freut sich auf IhrenBesuch.Die Ausstellungsreihe „Kunst im Wechsel“ des Ali Kurt Baum-garten-Museums der Stiftung Judenbach hat sich in der Kunst-und Kulturszene Südthüringens fest etabliert. Diese Feststel-lung lässt sich am Interesse bei der jeweiligen Vernissage undden Besucherzahlen während der Ausstellungen nachweisen.Am Sonntag, dem 07. Juli, schloss die Ausstellung „Der Künst-ler als Schöpfergott“. Immanuel Kraus aus Thalbürgel stellteSkulpturen aus Holz und Stein sowie Bronzen und Malereienaus. Es folgte nach einer kurzen Umbauphase von 5 Tagenam Samstag, dem 13. Juli 2019, der nächste Höhepunkt mitder Vernissage zur Ausstellung „Hommage a´ Jean-Michel“des 17-jährigen Nic Möckel aus Plauen im Voigtland. „In sei-ner ersten Einzelausstellung zeigt Nic Möckel überzeugendePositionen moderner Malerei auf erstaunlichem Niveau“ soProf. Dr. Gerhard Bauriedel in seiner Einführungsrede.

ordnung von Tieren und Pflanzen und auch das Zusammenzäh-len von Mengen, um die Zahlenhäuser von 6 bis 10 zu befüllen,wollte geübt sein. Doch am Ende des Kindergartenjahres warendiese Aufgaben für alle zu meistern.Wir wünschen euch in der Schule genau so viel Freude am Zäh-len und rechnen, wie wir gemeinsam im Zahlenland hatten.Euer Zahlenteufel

Auf großer Zuckertütensuche

Endlich war es soweit, die Zuckertütenwichtel haben bei Kerstinangerufen und den geheimen Ort des diesjährigen Zuckertüten-baumes bekannt gegeben.Nach dem Frühstück ging es für die ABC- Kinder mit dem Busnach Sonneberg, von dort fuhren wir mit der Südthüringenbahnnach Lauscha, wo wir in der Farbglashütte schon erwartet wur-den. Nach einer lehrreichen Führung und der spannenden Su-che nach dem Schatz der Farbglashütte, fanden wir auch nochden Zuckertütenbaum! An jeder Zuckertüte stand ein Name undein kleiner Schulranzen hielt noch eine weitere Überraschungparat. Glücklich und hungrig ging es zum leckeren Mittagessenin das Restaurant an der Farbglashütte. Das Essen schmeckteuns und gestärkt wanderten wir weiter durch Lauscha. Danke andie Leckereien die in mancher Brotdose steckten! Der Nachtischschmeckte allen gut und weiter ging es zum Bahnhof, wo uns dieSüdthüringenbahn zurück nach Sonneberg brachte. Mit müden,aber glücklichen Gesichter träumte schon mancher von seinerSchuleinführung.Am Abend wurden alle Erzieherinnen noch nach Mupperg zu ei-ner Gartenparty eingeladen und ließen den Abend ruhig ausklin-gen. Dafür nochmal Danke!

Kirchgemeinde Mupperg

Juli/August 2019

Nächste GottesdiensteSonntag 28.07.1914.00 Uhr Gottesdienst in Mupperg

Sonntag 18.08.1914.00 Uhr Gottesdienst zum Schulanfang und Taufgottes-

dienst in Mupperg

Sonntag 1.9.1910:00 Uhr Regionalgottesdienst in der Friedenskapelle bei

Burggrub

Die Kirchgemeinde dankt allen Spendern ganz herzlich, die be-reits ihr Kirchgeld überwiesen bzw. bei Frau Lottes eingezahlthaben.

Vorankündigung: Am Mittwoch, 11.09.19 um 16 Uhr startet imGemeinderaum Mupperg wieder ein Kinderkreis mit JeanetteRockstroh. Alle Kindergartenkinder und Schulkinder sind herz-lich eingeladen!

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 24 -

Kunstkurs 14 Stunden Malkursim Ali Kurt Baumgarten-Museum

Malkurs -WERDEN UNDVERGEHEN„Sehen lernen und experimentieren“mit dem Künstler Matthias Schilling

Ort: im grünen Klassenzimmer der Stiftung Judenbach, AlteHandelsstr. 83, 96515 FöritztalTermine: 23.08.2019 - 25.08.2019

Fr. 14 - 17 Uhr / Sa. 09 - 12 und 13 -17 Uhr / So. 09 - 12 und13 - 14 Uhr

Malend entdecken wirdas Wesen der Farbenhinter den Zufälligkei-ten.Neben den Propor-tionen, Formen undStrukturen, die wir ineinem anderen Kursuntersuchen, finden wirdie Farben des Wer-dens und des Verge-hens.Vor der Natur werdenwir unsere Beobachtungen in Farbauszügen notieren, wesent-liche Erkenntnisse malend in die Landschaft legen, im Licht desSommers „Lebendiges“ und „Totes“ finden.Was ist an der Farbe objektiv, was subjektiv? Farbklänge - wassagen sie uns?Die Technik des Aquarells soll im Mittelpunkt stehen. Temperaund Gouache und Acryl und Öl sind möglich. Auch Farb- undAquarellstifte sowie Pastellkreide können auf dem Weg vomZeichnen zum Malen hilfreich sein.Wer mit dem Malen beginnt, kann neu sehen lernen, kann imZufälligen das Wesentliche entdecken.Wer mit der Arbeit an Bildern beginnt, ringt um Wesentliches. Erkann Zugang zum Kern der Dinge in und um sich finden.Mit mehr Sicherheit und zunehmender Erfahrungen beim Malenweitet sich der Raum für Intuition.Die Faszination des Augenblicks, das Zufällige, können wir ler-nen „bewusst“ herbei zu führen.Das „Ich“, mein „Ich“ fließt ins Bild und wird in der Begegnung mitdem „Sein“ einzigartig.Bitte bringen Sie sich für das Malen in der Natur eine Sitzmög-lichkeit mit. Ihr Matthias Schilling.Kosten:bis 6 Teilnehmern = 84,00 Euro pro Personbis 8 Teilnehmern = 74,00 Euro pro Personbis 10 Teilnehmern = 68,00 Euro pro Person

Anmeldung: telefonisch unter 03675/4268620 oder per E-Mail unter [email protected]

Kunstkurs 14 Stunden Modellierenim Ali Kurt Baumgarten-Museum

Akt-Zeichnen und Akt-Modellierenmit dem Holzbildhauermeister Volker Sesselmann

Ort: im grünen Klassenzimmer der Stiftung Judenbach, AlteHandelsstr. 83, 96515 Föritztal

Termine: 19.10.2019 und 20.10.2019Sa. 09 - 12 und 13 -17 Uhr / So. 09 - 12 und 13 - 17 Uhr

Liebe Kunstkursteilnehmer/-innen,erleben Sie den Menschen in seinerkomplexen Formensprache beim Akt-zeichnen oder Aktmodellieren undschulen Sie Ihr Auge beim Erfassen dermenschlichen Proportionen im Zusam-menhang mit Licht und Schatten.Lassen Sie Ihren Gedanken und Ideenfreien Lauf und erleben Sie die Freudeam kreativen Gestalten.In einem fortlaufenden Prozess wird dieForm/Skulptur entstehen.Mitzubringen sind: A2 oder A3 Papier,eine Zeichenunterlage, Zeichenkohle,Bleistifte B2, B4

Die Ausstellung ist von Mittwoch bis Sonntag in der Zeit von13.00 Uhr bis 17.00 Uhr bei einem Eintrittspreis von 2,00 €noch bis zum 25. August in der Großen Halle zu bestaunen.

Die letzte Ausstellung in diesem Jahr ist dann eine besonde-re. Die Künstlerin Luise Horwath, geb. Zettler, kehrt mit ihrer„Werkschau“ in ihren Geburtsort zurück. Am Samstag, dem31. August 2019, 15.00 Uhr sind alle Kulturinteressierten undFreunde der Künstlerin ganz herzlich in die Stiftung Judenbachzur Vernissage eingeladen. Luise Horwath wird während derAusstellungsdauer dann noch zu einer Präsentation von Bildwer-ken ihres Großvaters Walter Resch und einer Lesung zum Endein Judenbach erwartet.

Lassen Sie sich diese Kunstevents nicht entgehen und kom-men Sie zu einem Besuch nach Judenbach.Sie sind alle herzlich willkommen.Der Frauenchor Judenbach führte am Donnerstag, dem13.06.2019, eine öffentliche Chorprobe in der Stiftung Juden-bach durch. Unter Leitung seiner Dirigentin Barbara Zach bot derChor den sehr zahlreichen Besuchern ein Programm auf hohemNiveau dar. Diese Hauptprobe war der Startschuss nach Südti-rol mit vielen Auftritten und bestimmt sehr schönen Eindrücken.Die Stiftung Judenbach bedankt sich beim Frauenchor für diesenschönen Abend und freut sich schon auf den nächsten Auftrittzum Tag des offenen Denkmals am Sonntag, dem 08. Septem-ber 2019, um 14.00 Uhr in der Stiftung Judenbach.

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 25 -

DemThema des Kurses entsprechend steht selbstverständ-lich ein Aktmodell zur Verfügung.Modellierwerkzeuge (5 €) und Ton (15 €) stelle ich für Sie zueinem günstigen Preis bereit.Das Ali Kurt Baumgarten-Museum stellt professionelle Töpfer-scheiben zur kostenneutralen Nutzung für Sie bereit.

Gerne gehe ich auf Ihre individuellen Wünsche ein und freuemich, Sie zu meinem Kurs in Judenbach begrüßen zu können.Ihr Volker Sesselmann

Kosten:bis 6 Teilnehmern = 84,00 Euro pro Personbis 8 Teilnehmern = 74,00 Euro pro Personbis 10 Teilnehmern = 68,00 Euro pro Person

Anmeldung: telefonisch unter 03675/4268620 oder perE-Mail unter [email protected]

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 26 -

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 27 -

Neuenbau

11.08.14.00 Uhr Gottesdienst, Freytag

Spechtsbrunn

18.08.14.00 Uhr Pfarrgartenfest

Veranstaltungen

*Singen & beten & redenDonnerstag, 01.08., 15.00 Uhr Pfarrhaus Heinersdorf

*Kirche für KinderWährend der Schulzeit jeden 1. Montag im Monat im PfarrhausHeinersdorfKontakt: Birgit Fischer 03675/ 400476

*Musik für Kinder & Gospelchormit Ines EckardtFrau Kantorin Ines Eckardt, Tel. 09266/992340E -mail: [email protected]

Kontonummern für Friedhofsgebühr, Kirchgeld undSpenden

Ev. Kirchengemeinde Judenbach:IBAN: DE 47 84054722 0 323 105 467BIC: HELADEF1SONÜberweisungsgrund: Kirchgeld und/oder Spenden

Ev. Kirchengemeinde Heinersdorf:IBAN: DE04783600000105106427BIC: GENODEF1COSÜberweisungsgrund: Friedhofsgebühr

IBAN: DE 57783600000005106427BIC: GENODEF1COSÜberweisungsgrund: Kirchgeld und/oder Spende

Kontakt

Pfarramt und Pfarrer Freytag Tel. 03675/423027 (Telefon mitRufumleitung)Mobil: 015150572938E -mail: [email protected]

Servicepoint Unterland(für kirchliche Dokumente, Ahnenforschung, Patenbescheini-gung, Kirchgeld etc.)im Pfarrhaus Oberlind, Kirchwall 15 (gegenüber der Kirche)Tel. 03675 -406549Sprechzeiten: Mittwoch - Freitag, 08.00 -12.00 Uhr

Läuten in JudenbachFam. Greiner Tel. 8136055Mobil: 017647392954 (Matthias Greiner)

Läuten in NeuenbauRita Welsch Tel. 423536

Friedhof HeinersdorfChristine VoigtTel. 400252Sandra EckardtTel. 42297

Kirchgemeinde Jagdshof/Mönchsberg25.07.201918.00 Uhr Gottesdienst zur Kirchweih, Pfr. Freytag

Wöchentliche Termine des Hundesportver-eins sowie des SV Germania JudenbachJeden Sonntag in der Zeit von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr führtder Hundesportverein sein Training auf dem Vereinsgelände ander Fichte durch.Hierzu sind alle Vierbeiner mit ihren Frauchen bzw. Herrchenherzlich eingeladen!Der SV Germania Judenbach öffnet seine Pforten jeden Sams-tag um 15.00 Uhr zur Übertragung der Fußball-Bundesliga LIVEauf SKY. Ab 15.30 Uhr wird das Spiel über Beamer gezeigt. AlleFußballinteressierten und die, die es werden wollen, sind dazurecht herzlich eingeladen!

Achtung Hühnerhalter – die nächsteTrinkwasserimpfung steht an!Der Kleintierzuchtverein T657e.V. Judenbach organisiert wie-der die gesetzliche Impfung ge-gen die Newcastle-Krankheit.Alle Zuchtfreunde sowie Haltervon Hühnern aus der Umgebunghaben die Möglichkeit, ihre Tiereimpfen zu lassen.Der Impfstoff kann am 27.07.2019 in der Zeit von 09.00 bis10.00 Uhr bei Werner Heymann, Alte Handelsstrasse 219,96515 Föritztal, OT Judenbach gegen eine Gebühr abgeholtwerden.

Werner Heymann1.Vorstand

Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelleund desWertstoffhofes in Judenbach

April bis Oktober

Mittwoch: 17.00 Uhr - 19.00 UhrSamstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengenan Schrott ist ab April 2018 in der GrüngutannahmestelleJudenbach möglich.

Ev. -Luth. Kirchgemeinden Judenbachund Heinersdorf

Termine Juli - August 2019

Gottesdienste

Judenbach

14.07.09.30 Uhr Gottesdienst, Freytag04.08.09.30 Uhr Gottesdienst, Freytag25.08.09.30 Uhr Gottesdienst, Freytag

(Segnung der Schulanfänger)

Heinersdorf

14.07.14.00 Uhr Gottesdienst, Freytag04.08.14.00 Uhr Gottesdienst, Freytag25.08.14.00 Uhr Gottesdienst, Freytag

(Segnung der Schulanfänger)

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 28 -

Zum Abschluss machte unsere Pferdekutsche einen Stop im„Hereinspaziert“ und es gab für jeden Wurzelzwerg noch ein Eis.Wir möchten noch einmal ganz herzlich DANKE sagen an dieMitarbeiter vom Hofladen für die tolle Führung und das leckereEssen. Ein DANKE auch an Familie Renneberg, die uns die ge-mütliche Kutschfahrt wieder ermöglicht hat.Bis bald sagen die Katzen und die Bienen.

HühnerimpfungT501Der Kleintierzuchtverein T501 Neuhaus-Schierschnitz orga-nisiert wieder die gesetzliche Impfung gegen die Newcastle-Krankheit.Alle Zuchtfreunde sowie Halter von Hühnern aus der Um-gebung haben die Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu lassen.Der Impfstoff kann am 28.07.2019 in der Zeit von 10:00bis 11:00 Uhr bei Günter Schmidt, Sonneberger Straße 37,96524 Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz gegen eine Ge-bühr abgeholt werden.Der KTZV

24. East Enduro Challenge 2019

06. / 07.09.2019

Nach der bedauerlichen wetterbeding-ten Absage der 23. Federal-Mogul EastEnduro Challenge laufen die Planungendes MC Isolator bereits für die 24. Fede-ral-Mogul East Enduro Challenge 2019.Die lange Tradition und besonders die Faszination des Enduro-sportes in Neuhaus-Schierschnitz mit mittlerweile 24-Veranstal-tungen wird dank der vielen Fans in Neuhaus -Schierschnitz seitJahren fortgesetzt.Als Termin steht der 07.09.2019 bereits fest. Der Streckenver-lauf ist nur leicht zu dem Streckenverlauf von 2018 abgeändert.Wir hoffen, dass alle diejenigen die uns 2018 unterstützten auch2019 wieder beim Gelingen der Veranstaltung beitragen.Wir bemühen uns, die Strecke für den Renntag wie in all denvergangenen Jahren Bestens vorzubereiten, damit für reichlichSpannung und Spektakel gesorgt ist.Die interessanten Punkte wären:06.09.2019 das Fahrerlager und die technische Abnahme derFahrzeuge in der IndustriestraßeDer Start der „Isolatoren“ am 07.09.2019 um 7:25 UhrReichlich Aktion gibt es auf der „Biene“ - eine Sonderprüfungwird zwischen Sichelreuth und Örlsdorf stattfinden. Der Stre-ckenabschnitt „ Jelenia Gora“ im Örlsdorfer Wald wird sicher wie-der sehr selektiv werden.Weitere interessante Streckenabschnit-te werden am Schlamm in Rohof und am alten Schwimmbad inNeuhaus auf die Fans warten.In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dasses im Zeitraum der Veranstaltung im Gemeindegebiet zu erhöh-

Neuhaus-Schierschnitz

Neues aus dem Kindergarten„Wurzelzwerge“ Neuhaus-SchierschnitzWoher kommt denn bloß die Milch?Diese Frage stellten sich die kleinen Wurzelzwerge und daherfuhren wir mit der Pferdekutsche in den Hofladen nach Heubisch.Dort angekommen wurden wir herzlich begrüßt und wir durftenuns bei einer interessanten Führung das Gelände anschauen.Es gab viel zu entdecken und zu sehen. Die Kühe, die unsereMilch liefern, Kälbchen in ihrem eigenen Kindergarten und diegrößte Kuh in der ganzen Umgebung.Und was frisst die größte Kuh der Umgebung? Am liebsten Äpfel.Auch die Melkanlage konnten wir besichtigen, in der wir zum ers-ten Mal ein Kuhkarussell gesehen haben.Nach der ganzen Aufregung durften wir uns gemeinsam über einliebevoll zubereitetes Mittagessen freuen mit frischen Brötchen,Bockwurst und einer Wurstplatte - sogar an den geliebten Ketch-up wurde gedacht.

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 29 -

ten Verkehrsaufkommen kommen wird. Für die Verbindungsstraße Neuhaus-Schierschnitz - Gefell wird am 7.9.19 ein einseitigesabsolutes Halteverbot eingerichtet.Die Siegerehrung wird ab 19:00 Uhr im Festzelt stattfinden. Ab 20:00 Uhr wird die große Enduro Party mit der Band „Cross„ bei freienEintritt stattfinden.Hierzu sind bereits jetzt schon alle Gemeindemitglieder recht herzlich eingeladen.

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 30 -

Gottesdienste in Neuhaus-Schierschnitz

August 201904.08.19 kein Gottesdienst in Neu-

haus-Schier.11.08.19 9:30 Uhr Gottesdienst in der

Dreifaltigkeitskirche + Taufe,Pfr. Kordak

18.08.1914:00 Uhr Gottesdienst zum Schulanfang

mit Gemeindepädagogin JeannetteRockstroh. Hierzu sind alle Schul-anfänger mit Eltern, Großeltern,Tanten, Paten, Freunden - und wersonst noch Lust hat mit uns Got-tesdienst zu feiern, recht herzlichsteingeladenJeannette hat sich natürlich wiederetwas ganz besonderes für EUCH Kinder einfallenlassen!

Geistliche SommermusikAm Sonntag, 16.06.2019, fand unter der Leitung von KantorinInes Eckardt um 17:00 Uhr ein Sommerkonzert in der Dreifaltig-keitskirche in Neuhaus-Schierschnitz statt.Mitwirkende waren: der Kirchen- und Posaunenchor Neuhaus-Schierschnitz und Oberlind, Nathalie Scholz (Altblockföte), dieGitarrengruppe Oberlind/Mupperg (Max Blechschmidt, KimLeipold, Alina Ott, Melissa Schindhelm, Sebastian Wolke), derBlockflöten-Anfängerkreis (Elias Engelhardt, Charlotte Noll,Merle Walter), das Blockflötenquartett (Alica Höfling, NathalieScholz, Ivonne Schindhelm, Ines Eckardt) und Pfr. Armin Kordak.

Natürlich hat sich die eine oder der andere bereits gefragt, war-um in diesem Jahr keine Sitzbänke auf dem Friedhof aufgestelltworden sind. Die Antwort darauf ist ganz einfach und plausibel:Ralf v.d. Wehd hat sich den verwitterten Bänken angenommenund diese wieder auf Vordermann gebracht. So wurden die Ge-stelle aufgearbeitet und die Leisten erneuert.Wir sagen an dieser Stelle Danke an Ralf v.d. Wehd und wün-schen allen Verweilenden guten Sitz.Ihre Kirchgemeinde

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 31 -

Kerwa“ in Mundart vorzutragen. Außerdem erklangen wunder-schöne erzgebirgische Töne von der Bergkapelle Pobershau. Siespielten die Begleitung zu den Gemeindeliedern und zwischen-durch heizten sie mit ihrer schwungvollen Blasmusik so richtigein. Sogar das Zepter über unsere Orgel übernahm eine Damevon der Bergkapelle aus Pobershau. Ich sage Ihnen, da war eineschwungvolle Atmosphäre in den alten Gemäuern!

Unser Sup. Thomas Rau lies es sich ebenso nicht nehmen, einmusikalisches Überraschungs-Ständchen mit seiner Gitarre vor-zutragen. Er lud groß und klein zum Mitsingen und Mittanzen ein.Dieses musste er natürlich nicht zweimal sagen!

(Ein kleiner Auszug aus der Predigt):

In seiner Predigt sprach Sup. Rau unter anderem über die An-ziehungskraft einer Kirche bzw. der kirchlichen Gemäuer unddass das Erstaunliche ist, dass diese Anziehungskraft der Kircheheute oftmals auf diejenigen beschränkt ist, die bereits selbstErfahrungen beim Besuch einer Kirche gemacht haben. Immerwenn persönliche, nationale oder internationale Katastrophenpassieren, zieht es Menschen in die Kirche. So auch diejenigen,die eigentlich nichts damit anfangen können. ...Und er glaubt auch, dass es in der Tiefe ein Wissen oder eineGewissheit des Herzens ist, dass unsere Städte, Dörfer, sowie

25.08.1914:00 Uhr Gottesdienst zur Silberne Konfirmation,

Pfr. Kordak01.09.1910:00 Uhr Regionalgottesdienst in der Grenz- und Frie-

denskapelle Burggrub, mit Pfr. Foltin +Pfr. Kordak

08.09.1909:30 Uhr Kirchweihgottesdienst in Schiern’z

in der Auferstehungskirche, Pfr. Kordak

Pfarramt Neuhaus-SchierschnitzPfarrer Armin KordakGefeller Str. 1, 96524 Föritztal / OT Neuhaus-SchierschnitzTelefon: 036764 / 72311 / Fax: 036764 / 80762E-Mail: [email protected]

Urlaub: Pfr. Armin Kordak hat v. 10.07.-10.08.2019 Urlaub. BeiFragen wenden Sie sich bitte an d. Servicepoint Unterland,Pfrarrhaus Oberlind, Kirchwall 15; Tel.:03675-406549

FriedhofsverwaltungNeuhaus-SchierschnitzBei Fragen rund um den Friedhof Schier-schnitz können Sie sich gerne an Frau Chris-tine Buhl, Lindenplatz 1, 96524 Föritztal /OT Neuhaus-Schierschnitz wenden.Sprechzeiten: Donnerstag von 9:00 Uhr- 11:00 Uhr, ansonsten nach telefonischerVereinbarung; Handy-Nr.: 0174 6395879.

... „Regelmäßiger Kirchenbesuch macht nachweislichg‘sund“

.... so dieWorte am Kirchweihsonntagvom Superintendenten Thomas Rau

Es war wirklich ein wunderschönes Kerwa-Wochenende.Am Freitagabend und Samstagnachmittag strömten die Besu-cher in den neuen Kultursaal (Bieranstich, Blasmusik, DJ Setter),am Samstagvormittag zum DRK Sommerfest in den Kindergar-ten „Wurzelzwerge“, am Samstagabend zur Astrid (Ballonerfest),am Sonntagvormittag zum Festgottesdienst und im Anschlusszum musikalischen Frühschoppen unter der Linde (am Fuße derDreifaltigkeitskirche). Danach war aber noch lange nicht Schluss,denn ab 13:00 Uhr ging es weiter zur Feuerwehr Neuhaus-Schierschnitz. Dort gab es dann die nächsten Erfrischungsge-tränke bzw. Leckereien.Alle Veranstaltungen waren wirklich sehr gelungen, danke andieser an die jeweiligen Veranstalter.Auch die Kirchgemeinde lud zum Feiern ein. Schließlich ist ja dereigentliche Grund einer Kerwa-Feier die Kirche. Kirchweih oderKerwa wird seit dem Mittelalter als Fest anlässlich der jährlichenWiederkehr des Tages der Weihe einer Kirche gefeiert, so auchbei den Neuhäusern.Da Pfr. Kordak schon lange im Vorfeld den Besuch vom Kirchen-tag geplant hatte, konnte er nicht persönlich die Kerwa-Predigthalten. Superintendent Rau übernahm diese ehrenvolle Aufgabeund ich glaube, dass hat er gerne für seine „Neuhäuser Schäf-chen“ gemacht. Die Kerwa-Predigt hörten die Gottesdienstbesu-cher in Mundart. Sie bezog sich auf Psalm 84.Unsere Gemeindepädagogin Jeannette Rockstroh ist ja so undso eine bekannte Liebhaberin der itzgründischen Sprache. Somitwar es auch für sie keinerlei Herausforderung, den Psalm „fe de

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 32 -

Nun sind wir dankbar für dieses zauberhafte Kerwa-Wochenen-de und freuen uns auf die nächsten bevorstehenden Highlightsin und um der Gemeinde Föritztal.Alle Bilder sind von Steffen BreitungIhre Kirchgemeinde Neuhaus-Schierschnitz,Katrin Kessel (GKR)

unser Land eine Seele haben. Auch wenn man es wissenschaft-lich nicht immer fassen oder erklären kann, sind die Kirchen dieSeelen. Die Mauern geben einen eine ganz besondere Kraft. ...Offene Kirchen sind eine lohnende Sache. Man kann sich rein-setzen, auch wenn kein Gottesdienst ist, man kommt zur Ruhe,man kann Segen tanken. Viele treten auch vor dem Traualtar umSegen zu empfangen, oder am Gottesdienstende enthält manden Segen, manchmal kann man ihn auch spüren, nicht allewahrscheinlich, aber bestimmt der eine oder andere Besucher.Bei Zweifel, Trost, Trauer - dann spürt man was von Trost.Im Abschlusswort der Predigt, verweist Sup. Rau nochmals aufPsalm 84 (... mein Leib und Seele freuen sich in dem lebendi-gen Gott ....): „ Möge wahr werden, was der Psalm beinhaltet.Regelmäßiger Kirchenbesuch macht also nachweislich gesundund gibt die Hoffnung auf ein langes Leben. Also wenn es euchweiterhin gut gehen soll, dann gäht jeden Sunntich nei de Kirch...... ihr wollt ja a wäderhie Kerwa feier!Schöööö dös de ölla su zahlreich dau seid, um Gott zu loben undzu preisen, genau su wie damals vor viella Johrne in Jerusalem.Amen!“Die Gottesdienstbesucher verlassen die Kirche zufrieden undseelisch gestärkt, sowie mit einem Grinsen auf den Lippen. Eshot sichtlich öllenä sehr g‘falln! Mir a!Herzlichen Dank an Sup. Thomas Rau.Nach dem Verlassen der Kirche folgte noch ein kleiner Umzugdurch die Dorfmitte, vorab die Blasmusik. Wer Lust hatte, derreihte sich unbeschwert ein.Endstation Linde - ab jetzt spielte unser Musikverein auf undsorgte bis um 13:00 Uhr für gute Stimmung. Einfach nur herrlich!

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 33 -

Willkommen in der Krabbelgruppe Marker „Mini-Wiesenwichtel“

Zwischen der Anmeldung Ihres Kindesin der Einrichtung und dem eigentli-chen Eintritt liegt einige Zeit. Entwe-der konnten Sie unseren Kindergartenbereites besichtigen und auf Entde-ckungstour bei uns gehen oder Siesind jetzt gerade erst neugierig auf un-seren Kindergarten geworden. DamitSie sich vorab schon mal mit der aufSie und ihr Kind zukommenden Situa-tion vertraut machen können, laden wirSie recht herzlich zu unserer Spiel- undKrabbelgruppe ein.

Wann: 20.08.2019, 9.15 - 10.15 UhrWo: AWO Kita „MarkerWiesenwichtel“

Neugierig auf unsund unsern Kindergarten??

Dann kommt vorbei!Wir freuen uns auf euch!!!

Euer „MarkerWiesenwichtel“-TeamAWO Kita „MarkerWiesenwichtel“

Marker Hang 596524 Föritztal / Neuhaus-Schierschnitz

Ihre Projektideen sind gefragt!

Neuer Aufruf zur Einreichung von Projekten für 2020,2021 und 2022

Ab sofort findet der nächste Projektaufruf der LEADER-RegionHildburghausen-Sonneberg statt.Wenn Sie eine innovative Projektidee haben, die mit Fördermit-teln unterstützt werden soll, können Sie sich ab sofort bei unsbewerben.Was sollte mein Projekt beinhalten?• innovativer Ansatz,• regionale Bedeutung und• mindestens eines des folgenden Themenfelder als Schwer-

punkt: Wirtschaft/Landwirtschaft, Tourismus, Natur- undLandschaftsschutz, Bildung/Umweltbildung, Mobilität, Kul-turlandschaft, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt oderregionale Produkte

Wer kann sich bewerben?Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Ver-bände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Hildburghau-sen und Sonneberg.

Vorstellungsgottesdienstder neuen KonfirmandenAm Sonntag, d. 30.06.19 stellten sich die neuen Konfirmanden/-innen der Kirchgemeinde vor:

Franziska Lang, Erik Römmling, Vivien Feick, Konrad Nagel,Paula Eckardt, Lena Eckardt, Luca Denis Lindlein, Joel-WolfgangHolland, Karina Theresa Ehrsam, Joshua Kessel, Linda Bott,Louis Schindhelm und Janik Heise (war entschuldigt). Die musi-kalische Umrahmung vom Gottesdienst übernahm das Ensemb-le Sax & Keyb Consort . An der Orgel saß Sabrina Roschlau-Mai.Der Gottesdienst hatte mehrere Höhepunkte. Zum einen fand dieVorstellung der neuen Konfi´s statt und zum anderen wurde Os-kar Lengefeld getauft.Hier ein Bild mit seinen Eltern und seinen Paten.

Taufspruch:„…Gott, der Herr, wird dir seinen Engel mitschicken

und deine Reise gelingen lassen …“

Alles Gute und Gottes Segen für Oskar wünscht die Kirchge-meinde Neuhaus-Schierschnitz.

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 34 -

serstoffanwendungen in der Region umgesetzt werden. Fernersoll mit dem örtlichen Förderverein „HySON“ die Gründung einesForschungsinstitutes in Sonneberg vorangetrieben werden.Bei dem Projekt „LocalHy“ wird gleichzeitig Wasserstoff undSauerstoff mit einem innovativen Druckelektrolyseur mit 100barDruck erzeugt. Erfolgt die Herstellung mittels regenerativen Ener-gien aus Wind und Sonne, entsteht sogenannter Grüner Wasser-stoff. Damit kann die regenerative Energie gespeichert werden.Mit dem Grünen Wasserstoff entsteht ein klimafreundlicher Ener-gieträger, der für die Vertankung von aktuell vier Brennstoffzel-lenfahrzeugen genutzt wird oder - wie auch auf der Kläranlage inHeubisch zu besichtigen - mittels eines vollkommen emissions-freien Verbrennungsmotors zurückverstromt werden kann.Die Kernkomponente dieses Forschungsnetzwerkes ist der Elek-trolyseur, der vom Unternehmen AVX/Kumatec Hydrogen ausNeuhaus-Schierschnitz entwickelt wurde. Die Wasserwerke Son-neberg nutzen den produzierten Sauerstoff zum Betreiben einerVersuchskläranlage. Hier soll untersucht werden, inwieweit durchSauerstoffnutzung der Energiebedarf einer Kläranlage reduziertbzw. dessen Reinigungsleistung erhöht werden kann. Die Klär-anlage ist gleichzeitig auch Infrastrukturspender für die übrigenKomponenten. Die Wasserstofftankstelle auf dem Gelände derKläranlage wurde von der nordhessischen Firma sera compressund der Wasserstoffkreislaufmotor von der Firma WTZ aus Des-sau-Roßlau entwickelt. Diese innovative Methode der Energie-speicherung auf lokaler und dezentraler Ebene stellt einen viel-versprechenden Lösungsansatz für einen wirtschaftlichen wieökologischen Wandel dar. So ist im Rahmen dieses Forschungs-projektes ein Power-to-Gas System umgesetzt worden, welcheslastabhängig erneuerbare Energien nutzt, um Wasser in Wasser-stoff und Sauerstoff aufzuspalten. Das sei ein wichtiger Impulsaus dem Landkreis Sonneberg, lobte der Ministerpräsident.

Prof. Dr. Mark Jentsch (Bauhaus Universität Weimar, l.) undWAZ-Geschäftsführer Bernd Hubner (r.) erläutern Ministerprä-sident Bodo Ramelow (2.v.r.), Landrat Hans-Peter Schmitz (M.)und der Landtagsabgeordneten Beate Meißner (2.v.l.) die Ver-suchskläranlage.

Stephan Hillebrand (Geschäftsführer sera ComPress GmbH, r.)erklärt dem Ministerpräsident (l.) und dem Landrat (M.) die Funk-tion der Wasserstofftankstelle.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Antrag stel-len möchte?Ihre Projektidee sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen LEA-DER-Regionalmanagement frühzeitig und vor der Antragstellungabsprechen. Hier finden Sie Unterstützung bei der EntwicklungIhrer Idee sowie weitere Informationen.Ihr Ansprechpartner: LEADER-Regionalmanagement

Herr Philipp RotheTel.: 0361 / 4413-137 oder03685 / 445-515Herr Felix ScharbertTel.: 0361 / 4413-119E-Mail: [email protected]

Anschrift für Anträge: RAG LEADERHildburghausen-Sonneberg e.V.GeschäftsstelleWiesenstr. 1898646 Hildburghausen

Welche Fristen muss ich einhalten?Der neue Projektaufruf läuft bis zum 30. Oktober 2019. Bis zudiesem Zeitpunkt müssen die Antragsunterlagen im Original inder RAG-Geschäftsstelle eingereicht sein.

Was passiert nach meiner Antragsabgabe?Die Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Ent-wicklungsstrategie 2014-2020 durch den Gesamtvorstand derRAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet undausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungs-matrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte.Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um dieMöglichkeit auf Förderung zu haben. Die Höhe der Förderung istabhängig von der Art Ihres Projektes. Die Auswahlentscheidungerfolgt voraussichtlich im Februar/März 2020.

Wo finde ich weitere Informationen?Ausführliche Informationen und die Antragsunterlagen finden Sieunter www.rag-hildburghausen-sonneberg.de/projekte/antrags-unterlagenEin aktualisiertes Antragsformular wird ab August 2019 zur Ver-fügung gestellt.

Was bedeutet eigentlich LEADER?Der Begriff LEADER stammt aus dem Französischen (frz. Liai-son entre actions de développement de l‘économie rurale) undbedeutet so viel wie die Verbindung von Aktionen zur Entwick-lung der ländlichen Wirtschaft. Einst der Name eines Förderpro-gramms der Europäischen Union steht er heute für eine Heran-gehensweise: Akteure vor Ort entscheiden über die Vergabe derFördergelder, die der Entwicklung des ländlichen Raumes bzw.der jeweiligen LEADER-Regionen dienen. In Thüringen ist LEA-DER mit 15 Regionen flächendeckend präsent.

Nach RedaktionsschlusseingegangenMinisterpräsident begutachtetWasserstoffprojekt der Kläranlage HeubischIm Rahmen seiner diesjährigen Sommertour besuchte der Thü-ringer Ministerpräsident Bodo Ramelow am 8. Juli 2019 denLandkreis Sonneberg. Unter dem Motto „#ZukunftThüringen:Kluge Köpfe - Innovative Prozesse“ galt sein Interesse innova-tiven Unternehmen und Projekten. Auf Vorschlag von LandratHans-Peter Schmitz besichtigte man unter anderem die Kläran-lage des Wasserversorgungs- und AbwasserzweckverbandesSonneberg in Heubisch im Hinblick auf das dortige Wasserstoff-forschungsprojekt.Die Region der Stadt Sonneberg und der Gemeinde Föritztal istein Vorreiter beim Zukunftsthema Wasserstofftechnologie. VorOrt wird das Wasserstoffforschungsprojekt „LocalHy“ vom Bundgefördert. Im März wurde zudem das Verbundforschungsprojekt„H2Well“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung be-stätigt. Damit sollen in den nächsten fünf Jahren weitere Was-

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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2019 - 35 -

Erinnerungsfoto an den Besuch mit (v.l.n.r.): BürgermeisterAndreas Meusel, Prof. Dr. Mark Jentsch (Bauhaus UniversitätWeimar), Dr. Klaus Löffler (AVX/Kumatec Hydrogen Neuhaus-Schierschnitz), Ministerpräsident Bodo Ramelow, Bernd Hubner(Geschäftsführer WAZ) und Landrat Hans-Peter Schmitz

Weitere Gäste der Präsentation waren die LandtagsabgeordneteBeate Meißner, Landrat Hans-Peter Schmitz sowie die Bürger-meister Andreas Meusel (Föritztal), Dr. Heiko Voigt (Sonneberg,Mitglied von HySON) und Ulrich Kurtz (Steinach, Verbandsvorsit-zender des WAZ). Weitere Informationen zum hiesigen Wasser-stoffprojekt finden Interessierte unter www.localhy.de.

Impressum

„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde FöritztalHerausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OTNeuhaus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: [email protected], Internet: www.foeritztal.deVerantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der GemeindeFöritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich.Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, IlmenauBezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugs-preis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalen-derjahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen.Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00Euro zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal,Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amts-blatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt.Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.Verlag und Druck: LINUSWITTICHMedien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau,[email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 3677 / 20 50 - 21Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: [email protected], Tel: 03676472625, Mobil:0172 7930303Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.:0172 / 7930303, E-Mail: [email protected] für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der An-schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keineGewähr. VomVerlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendetwerden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden vonuns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genausowie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: erscheint nach Bedarf

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Anzeigenteil - 36 - AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 9/2019

Hätten Sies gewusst? Das meisteGeld wandert in Deutschland perKarte über den Verkaufstresen inSupermarkt, Drogerie und Co. Al-lein 30 Prozent des Umsatzes wur-den im vergangenen Jahr mit dergirocard der Banken und Sparkas-sen gemacht. So lauten dieaktuellen Zahlen einer Stu-die desEinzelhandelsverban-des EHI. Mittlerweile bietenviele Institute damit auchkontaktloses Bezahlen. Dochwas hat es damit auf sich undwie sicher ist es?

Was ist kontaktlosesBezahlen?

Ist auf der girocard einWellensymbol abgebildet,müssenKunden diese zumBezahlennur noch nah an dasTerminal halten(max. 4 cm Entfernung).Vorausset-zung dafür ist, dass auch das Ter-minal das Wellensymbol trägt. BeiBeträgen bis 25 Euro entfällt dabeii. d. R. sogar die Eingabe der PIN.

Und was ist dabei zubeachten?

Der Bezahlvorgang mit der kon-taktlosen girocard ist genausosicher wie bei der gewohntengirocard.

Beim Bezahlen werden nur dieabsolut nötigen Daten übertra-gen und das nur bei sehr geringerEntfernung. Sensible Daten wiedie PIN werden stets verschlüs-selt.Zahlungen können zudemnurregistrierte Händler durchführen.

Wiebisher gilt:Kunden sollten ihregirocard sicher aufbewahren unddie PIN schützen, d. h. auswendiglernen, nicht notieren und nichtweitergeben. Die PIN-Eingabeam besten mit der freien Handverdecken. Und sollte die Karte

verloren gehen, diese umge-hend bei der eigenen Haus-bank oder dem Sperr-Not-ruf 116 116 sperren lassen.

Haben Sie es schonausprobiert?

Weit über die Hälfte allergirocards verfügen aktu-ell schon über die Kon-taktlos-Funktion. Mehrals 80 Prozent aller gi-rocard-Terminals imHandel

sind mit der Technologie ausge-stattet.Wer das einmal ausprobierthat, ist häufig begeistert: So warim vergangenen Jahr bereits fastjede zehnte girocard Transaktionkontaktlos (9,8 Prozent), Tendenzsteigend.

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Anzeigenteil - 38 - AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal ❘ Nr. 9/2019

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Riu Arecas 4*Das Audults only-Hotel liegt im Süden an der Costa Adeje und bietet mit dem schönenPalmgarten hervorragende Möglichkeiten, so richtig zu entspannen. Zum Sandstrand„Playa del Duque“ sind es nur wenige Meter.

Park Club Europe 3*Das im Süden liegende Familienhotel bietet eine, im Dorfstil angelegte Clubanlage, miteiner großen Meerwasser-Poollandschaft und lebendiger Atmosphäre ! Familien liebendie vielfältigen Sport- u. Unterhaltungsmöglichkeiten, sowie das Programm derdeutschsprachig geschulten best Family Guides. Das Hotel liegt zentral und zum Strand sind es nur wenige Meter.

Auf Ihren Besuch freuen sich, Silke Linß, Francesca Meier und Lissy Adelbert-Luther

Karten: Touristinformation Sonneberg03675 702711 und unter:www.gesellschaftshaus-sonneberg.de,Geschäftsstelle des Freien Wort inSonneberg und an allen bekanntenCTS VVK-Stellen im Umland

Sonneberg - Gesellschaftshaus

Beginn: 15.00 UhrOktober` 1905.Samstag

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Friedrich EichhornAm Fröitzgrund 1096524 Föritztal

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