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Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 1 Fürstenfeldbruck 16.02.08 Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns

Fürstenfeldbruck 16.02.08

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Fürstenfeldbruck 16.02.08. Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Gliederung. Grundlagen Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren Versicherung für Körperschäden Leistungen Zahlen und Fakten. 1. Grundlagen. - PowerPoint PPT Presentation

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Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse

Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer Seite 1

Fürstenfeldbruck 16.02.08

Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns

Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Bayerische Landesunfallkasse

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Gliederung

1. Grundlagen

2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren

3. Versicherung für Körperschäden

4. Leistungen

5. Zahlen und Fakten

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1. Grundlagen

Versicherter Personenkreis (§ 2 Abs.1 Nr.12 SGB VII)

• Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungs-veranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen.

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1. Grundlagen

Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII)

• zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

• versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammen-hängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit.

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2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren

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Unterscheidung nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG)

P flich tau fg ab en F re iw illig eA u fg ab en

G e m e in d lich e E in rich tu ng

T ä tigke iten d erV e re insm itg lie d er

F e u e rw e h rve re in

F e u erw e hr

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2.1 Pflichtaufgaben

• Abwehrender Brandschutz• Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen• Katastrophenhilfe• Durchführung von

Ausbildung

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2.2 Freiwillige Aufgaben

• Kein öffentliches, sondern privates (wirtschaftliches) Interesse

• Keine Gefahr für Leben oder Gesundheit• Keine Erweiterung oder Vertiefung einer

Schadenslage

Beispiele: Brandwachen, Beseitigung von Wespennestern, Öffnen von Türen, ...

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2.3 Tätigkeiten des Feuerwehrvereins

Der Feuerwehrverein besteht aus:• Aktiven Mitgliedern (12. bis 60. Lebensjahr)• Passiven Mitgliedern• Fördernden Mitgliedern• Ehrenmitgliedern

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Beispiele

• Teilnahme an Feuerwehrfesten (Fahnenweihe)

• Wettkämpfe inklusive Training (Fußball, ...)

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3. Versicherung für Körperschäden (Eigenschäden)

3.1 Wer ist versichert ?• Alle Feuerwehrdienstleistenden zwischen dem

vollendeten 12. und 60. Lebensjahr• Personen, die der Feuerwehr helfen oder

herangezogen werden

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3.2 Was ist versichert ?

• Unfälle bei Erfüllung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben der Feuerwehren,

• Unfälle beim Sport (Dienstsport), sofern es sich nicht um Wettkämpfe handelt,

• Unfälle bei sonstigen Veranstaltungen, sofern die Tätigkeit vom Kommandanten angeordnet wurde und im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr erfolgte.

• Grundsätzlich nicht versichert ist die Betätigung im Feuerwehrverein oder für diesen !

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3.3 Wo beginnt der Versicherungsschutz ?

• Mit Durchschreiten der Außenhaustüre

• Im Alarmierungsfall bereits in der Wohnung

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3.4 Fragliche Zusammenhänge

• Wegeunfall

• Alkohol

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4. Leistungen

• Regelleistungen (SGB VII)• Mehrleistungen (Satzung des Bayer. GUVV)

Wichtig dabei ist:• die Leistungen sind steuer- und

sozialversicherungsfrei,• der Bay. GUVV zahlt kein Schmerzensgeld,

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4. Leistungen

• der Bay. GUVV arbeitet nicht gewinnorientiert; die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen (Städte, Gemeinden,...).

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4.1 Regelleistungen

4.1.1 Heilbehandlung und Pflege• Erstversorgung • ärztliche und zahnärztliche Behandlung• Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und

Hilfsmitteln• häusliche Krankenpflege• Behandlung in Krankenhäusern und Reha-

Einrichtungen

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4.1 Regelleistungen

• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation• Pflege: Pflegegeld, Pflegekraft, Heimpflege

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4.1 Regelleistungen

4.1.2 Teilhabe am Arbeitsleben• Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung

eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme,

• Berufsvorbereitung und Grundausbildung• berufliche Anpassung und Weiterbildung• Übernahme von Lehrgangskosten usw.• Überbrückungsgeld.

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4.1 Regelleistungen

4.1.3 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen

• Kraftfahrzeughilfe,• Wohnungshilfe Haushaltshilfe,• Reisekosten,• ärztlich verordneter Rehabilitationssport.

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4.1 Regelleistungen

4.1.4 Geldleistungen• Verletztengeld für die Dauer der

Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Entgeltfortzahlung),

• Übergangsgeld (während Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben),

• Rente (MdE 20 v.H. über 26.Woche)• Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten und –

beihilfen

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4.1 Regelleistungen

• Abfindung von Renten• Aufwendungsersatz von Sachschäden an

privaten Gegenständen, die im Einsatz benutzt und beschädigt wurden

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4.2 Mehrleistungen

4.2.1 Mehrleistungen während der Heilbehandlung

• Abdeckung des Unterschiedsbetrags zwischen Verletztengeld und dem Verdienstausfall (netto),

• werden für jeden Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlt,

• in der Regel entstehen dadurch keine Einkommenseinbußen,

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Mehrleistungen

• derzeitige Höhe 19,80 EUR/Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.

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4.2 Mehrleistungen

4.2.2 Mehrleistungen zur Rente• werden für die Dauer der Rente bezahlt,• gestaffelt nach der jeweiligen MdE (100 % =

594,00 EUR; 20 % = 118,80 EUR)• einmalige Entschädigung zur Rente in Höhe

von 30.000 EUR, wenn MdE mindestens 80 % beträgt und wegen des Arbeitsunfalls eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

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4.2 Mehrleistungen

4.2.3 Mehrleistungen im Todesfall• einmalige Entschädigung an die

Hinterbliebenen in Höhe von 15.000 EUR

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Beispiele

Sprunggelenksbruch eines Feuerwehrmannes

Folgende Leistungen stehen zu:• neben der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers

Mehrleistungen in Höhe von 19,80 EUR/Tag• nach erfolgter Entgeltfortzahlung

Verletztengeld und ML in Höhe von 86,47 EUR/Tag

• monatl. Gesamtleistung von 2.594,10 EUR

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Beispiele

ab Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit stehen ferner zu:

• Verletztenrente und ML zur Rente in Höhe von monatl. 844,87 EUR

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Beispiele

Tödlicher Unfall eines Feuerwehrmannes

Folgende Leistungen stehen der Witwe zu:

• einmalige ML 15.000 EUR • Sterbegeld 4.260 EUR• Witwenrente im Sterbevierteljahr 2.500 EUR• danach Witwenrente und ML 1.854 EUR

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Beispiele

Folgende Leistungen stehen der Waise zu:

• Waisenrente und ML 927 EUR

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5. Zahlen und Fakten

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5.1 Gemeldete Unfälle 2006

991

1.335

388

55

2.769

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

bis 5000Einw.

bis 20000Einw.

bis 100000Einw.

über 100000Einw.

Gesamt

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5.2 Ausgaben 2006

2.13

7.67

4,04

23.4

85,9

1 €

2.28

6.87

2,50

1.45

1.27

4,73

368.

460,

91 €

0

500000

1000000

1500000

2000000

2500000

HB

BR

Ren

ten

ML

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5.3 Renten

14 3

292

56

0

50

100

150

200

250

300

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ente

06

Hin

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