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Die Zukunft der GAP Themenpapier März 2018 2018 DE

Future of the CAP - eca.europa.eu · WICHTIGSTE TRENDS Die GAP-Ausgaben sind in den letzten 10 Jahren stabil geblieben und konzentrierten sich auf die Einkommensstützung 7. Seit

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Die Zukunft der GAP

ThemenpapierMärz 2018

2018DE

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INHALT

Ziffer

Zusammenfassung I - V

Einleitung 1 - 6

Thema und Zweck 1 - 4

Ansatz und Inhalt 5 - 6

Für den Agrarsektor und den ländlichen Raum relevante Schlüsseldaten und wichtigste Trends 7 - 18

Die GAP-Ausgaben sind in den letzten 10 Jahren stabil geblieben und konzentrierten sich auf die Einkommensstützung 7 - 8

Weniger, aber größere landwirtschaftliche Betriebe (und weniger Arbeitskräfte) erbringen einen wertmäßig konstanten Output, was zu höheren Einkommen pro Vollzeitbeschäftigten führt 9 - 10

Die Lebensmittelpreise in der EU haben sich den Weltmarktpreisen angenähert und die EU ist zu einem Nettoausführer von Lebensmitteln geworden 11

Das Durchschnittsalter der Betriebsleiter ist gestiegen und die Flächendaten sind inkohärent 12 - 13

Unzureichende Fortschritte bei Umweltpflege und Klimaschutz 14 - 16

Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den ländlichen und anderen Gebieten sind mittlerweile weniger bedeutend 17 - 18

Unsere Analyse 19 - 49

Bedarf im Rahmen der GAP 20 - 26

Unzureichende Informationen zur Ermittlung des Bedarfs 20 - 23

Mangelnde Klarheit über den EU-Mehrwert 24

Reaktion auf langfristige Trends 25

Auswirkungen der GAP auf die Fairness und den Binnenmarkt 26

GAP-Ziele 27 - 30

Unzureichende Klarheit und Genauigkeit der Ziele 28

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Notwendigkeit der Kohärenz mit anderen EU-Zielen 29 - 30

GAP-Inputs 31 - 34

Die Zuweisung der Mittel erfolgt nicht in ausreichendem Maße auf der Grundlage des Bedarfs oder des erwarteten EU-Mehrwerts 31 - 34

GAP-Abläufe 35 - 42

Für die Konzeption kosteneffizienter GAP-Instrumente sind bessere und schnellere Informationen erforderlich 35 - 37

Kohärenz zwischen der GAP und anderen Politikbereichen der EU sowie zwischen den verschiedenen GAP-Instrumenten 38 - 40

Vereinfachung erforderlich, aber nicht zulasten der Wirksamkeit 41

Für die Einführung der nächsten Reform der GAP muss genügend Zeit eingeplant werden 42

Outputs, Wirkung und exogene Faktoren der GAP 43 - 48

Notwendigkeit eines wirksamen Leistungssystems, das Outputs, Ergebnisse, Auswirkungen und Ziele miteinander verbindet 43 - 46

Zusammenhang zwischen der Auszahlung von Mitteln und dem Erreichen vereinbarter Leistungsziele 47

Die Politik sollte überwacht und erforderlichenfalls angepasst werden 48

Rechenschaftspflicht für die GAP 49

Kriterien und Auswirkungen auf die Bewertung der künftigen Politik 50 - 66

Anhang I - Liste der Veröffentlichungen des Hofes, die dieses Themenpapier unterstützen

Anhang II - Im Vertrag verankerte Ziele der GAP

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ZUSAMMENFASSUNG

I. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU muss einer Überprüfung unterzogen werden,

da der laufende siebenjährige Planungszeitraum für die EU-Finanzen und die Umsetzung

politischer Maßnahmen im Jahr 2020 endet. Im November 2017 veröffentlichte die

Kommission eine Mitteilung über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft, in der sie

ihre Überlegungen zur GAP nach 2020 darlegt.

II. Dieses Themenpapier ist unsere Reaktion auf die Mitteilung der Kommission. In diesem

Dokument analysieren wir die wichtigsten Trends und Daten, die für die Landwirtschaft und

den ländlichen Raum relevant sind, legen unsere Ansichten zur aktuellen GAP dar und

erörtern Kriterien und zentrale Herausforderungen für die neue GAP.

III. In ihrer Mitteilung berücksichtigt die Kommission eine Reihe von Empfehlungen, die der

Hof im Laufe der Jahre abgegeben hat, und setzt es sich zum Ziel, einen neuen

leistungsbasierten Rahmen zu schaffen. Wir stellen jedoch fest, dass einige der Statistiken,

die der Mitteilung zugrunde liegen, die in unseren früheren Berichten aufgeführten Kriterien

nicht erfüllen und dass - ausgehend von der Mitteilung - wahrscheinlich ähnliche

Maßnahmen gefördert werden wie in der Vergangenheit.

IV. Zu den Kernelementen der Mitteilung gehört es, dass sich die Kommission für ein "neues

Umsetzungsmodell" ausspricht, das auf mehr Flexibilität und Subsidiarität beruht und den

Mitgliedstaaten mehr Verantwortung für die Leistung überträgt. Unserer Ansicht nach ist für

den Erfolg des neuen Modells Folgendes erforderlich:

• Maßnahmen, die auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken

basieren, die belegen, dass die angestrebten Ergebnisse erzielt werden;

• relevante, ehrgeizige und überprüfbare Vorgaben für die neuen "GAP-Strategiepläne", die

an den EU-Zielen ausgerichtet sind;

• ein robuster Rahmen zur Überwachung und Bewertung der Leistung;

• eine solide Kette der Rechenschaftspflicht und Finanzkontrolle, die Gewähr dafür gibt,

dass die Rechtsvorschriften eingehalten und Leistungen erbracht werden.

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V. Die Mitteilung der Kommission stellt keinen Vorschlag dar. Die in diesem Themenpapier

aufgestellten Kriterien werden nach Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags die

Grundlage für dessen Analyse bilden. Wir gehen davon aus, dass diese Analyse zu einer

Stellungnahme des Hofes zum endgültigen Vorschlag führen wird.

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EINLEITUNG

Thema und Zweck

1. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU muss einer Überprüfung unterzogen werden,

da der laufende siebenjährige Planungszeitraum für die EU-Finanzen und die Umsetzung

politischer Maßnahmen im Jahr 2020 endet. Die Kommission beabsichtigt, im Mai 2018 ihren

Legislativvorschlag für die nächste GAP sowie eine Folgenabschätzung vorzulegen.

2. Als wichtigen Schritt zur Vorbereitung der GAP-Reform für den Zeitraum nach 2020

veröffentlichte die Kommission im November 2017 eine Mitteilung über die Ernährung und

Landwirtschaft der Zukunft1. Nachdem die Kommission ihre Absicht angekündigt hatte, die

Mitteilung zu veröffentlichen, planten wir eine diesbezügliche Prüfungsaufgabe mit hoher

Priorität für unser Arbeitsprogramm 2018. Um eine solche Reaktion wurden wir am

6. Dezember 2017 auch vom zuständigen Kommissionsmitglied, Herrn Hogan, gebeten.

3. Die Mitteilung umfasst folgende Kernpunkte:

• Fortsetzung der direkten Unterstützung für Landwirte, jedoch mit verstärkter

Nutzung von Risikomanagementinstrumenten und -initiativen zur Steigerung der

Marktgewinne von Landwirten;

• Erhöhung des Beitrags zu den Umwelt- und Klimazielen der EU;

• Beachtung des "sozioökonomischen Gefüges" in ländlichen Gebieten;

• stärkere Ausrichtung auf nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung, Gesundheit,

Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz;

• bessere Nutzung von Forschung, Innovation und Technologie sowie von

Finanzinstrumenten;

1 COM(2017) 713 final: "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft".

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• ein neues, auf mehr Flexibilität und Subsidiarität basierendes Umsetzungsmodell,

das den Mitgliedstaaten mehr Verantwortung für die Leistung überträgt.

4. Als externer Prüfer der Europäischen Union (EU) hat der Hof nicht die Aufgabe, die

künftige Politik zu gestalten. Gestützt auf unsere Prüfungserfahrung können wir die

politischen Entscheidungsträger in der EU jedoch beraten, wie die Rechenschaftspflicht und

die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der GAP insgesamt verbessert werden können. Dies

ist der Zweck dieses Papiers, mit dem wir auf die Mitteilung der Kommission über die

Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft reagieren. Das Papier ist kein Prüfungsbericht,

sondern eine Analyse auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen.

Ansatz und Inhalt

5. Bei den in diesem Themenpapier2 geäußerten Ansichten stützen wir uns auf Folgendes:

• unsere bisherige Arbeit;

• die Analyse externer Berichte und die Konsultation externer Sachverständiger;

• Gespräche mit den zuständigen Generaldirektionen der Kommission3.

6. In diesem Themenpapier legen wir Folgendes vor:

• für den Agrarsektor und den ländlichen Raum relevante Schlüsseldaten und

wichtigste Trends;

• unsere Ansichten zur aktuellen GAP;

2 Bei einem Themenpapier handelt es sich um eine Analyse, nicht um einen Prüfungsbericht. Infolgedessen basiert es nicht auf neuer Prüfungstätigkeit, sondern stützt sich auf veröffentlichte Prüfungsfeststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen sowie auf andere öffentlich zugängliche Informationen. Anhang I enthält eine vollständige Liste unserer Veröffentlichungen, auf die in diesem Papier Bezug genommen wird.

3 Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Generaldirektion Klimapolitik, Generaldirektion Umwelt, Eurostat, Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung sowie Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

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• Schlussfolgerungen, einschließlich einer Reihe von Kriterien für die Bewertung des

Legislativvorschlags für die GAP und der daraus resultierenden künftigen Politik,

sowie die wichtigsten Herausforderungen für die GAP nach 2020.

FÜR DEN AGRARSEKTOR UND DEN LÄNDLICHEN RAUM RELEVANTE SCHLÜSSELDATEN UND

WICHTIGSTE TRENDS

Die GAP-Ausgaben sind in den letzten 10 Jahren stabil geblieben und konzentrierten sich

auf die Einkommensstützung

7. Seit 2006 belaufen sich die GAP-Ausgaben aus dem EU-Haushalt auf durchschnittlich

54 Milliarden Euro pro Jahr. Nominal ist der GAP-Haushalt relativ stabil geblieben (siehe

Abbildung 1).

Abbildung 1 - Der GAP-Haushalt ist seit mehreren Jahren stabil

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der EU-Haushaltspläne.

8. Rund 72 % der GAP-Haushaltsmittel werden für Direktzahlungen an Inhaber

landwirtschaftlicher Betriebe aufgewendet, dienen also der Einkommensstützung. Diese

Zahlungen werden in der Regel pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche geleistet,

wobei überwiegend kein Produktionsbezug besteht und sich die Hektarbeihilfen mit

zunehmender Betriebsgröße nur geringfügig verringern. Rund 22 % der Mittel werden für

Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums aufgewendet - und zwar bei der Hälfte

0

10 000

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2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Mill ionen EuroEntwicklung des ländlichen Raums

Gekoppelte Direktzahlungen

Ökologisierungszahlung

Entkoppelte Direktbeihilfen mit Ausnahme derÖkologisierungszahlung

Marktbezogene Maßnahmen

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dieser Maßnahmen ebenfalls in Form von hektarbezogenen Zahlungen an die Landwirte. In

den übrigen Fällen (6 %) werden Marktmaßnahmen finanziert.

Weniger, aber größere landwirtschaftliche Betriebe (und weniger Arbeitskräfte) erbringen

einen wertmäßig konstanten Output, was zu höheren Einkommen pro

Vollzeitbeschäftigten führt

9. Laut der Eurostat-Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe gab es

im Jahr 2013 in der EU 10,8 Millionen landwirtschaftliche Betriebe, was gegenüber den im

Jahr 2007 registrierten 13,8 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben einem Rückgang um

22 % entspricht. Die durchschnittliche Betriebsgröße stieg um 28 %, von 12,6 ha auf 16,1 ha.

Gleichzeitig ging die Zahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte (um 25 %) zurück, von

12,8 Millionen Arbeitskräften (Vollzeitäquivalente) im Jahr 2005 auf 9,5 Millionen im

Jahr 2017, was vor allem die nicht entlohnte Arbeit betraf, die von Betriebsleitern4 und

deren Familien geleistet wurde. Ein durchschnittlicher landwirtschaftlicher Betrieb bietet

somit weniger als einem Vollzeitbeschäftigten Arbeit (zwei Drittel der GAP-Begünstigten in

den kleinsten Betrieben verbringen weniger als ein Viertel ihrer Arbeitszeit im eigenen

Betrieb - siehe auch Kasten 1). Der Wert der landwirtschaftlichen Produktion schwankte,

blieb aber real weitgehend auf dem gleichen Niveau. Die Leistung verschiedener Sektoren ist

zwar sehr unterschiedlich, insgesamt führte dies aber zu einem erheblichen Anstieg der

Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit pro Vollzeitbeschäftigten (siehe Abbildung 2).

4 Ein Betriebsleiter wird von Eurostat definiert als die natürliche Person, die für die laufenden täglichen Finanzierungs- und Produktionstätigkeiten im Rahmen der Betriebsführung verantwortlich ist. Pro Betrieb kann nur eine Person als Betriebsleiter ausgewiesen werden. Manchmal ist der Betriebsleiter auch Eigentümer des Betriebs, jedoch kann es sich beim Betriebsleiter auch um eine andere Person als den Eigentümer handeln.

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Abbildung 2 - Da der Wert der landwirtschaftlichen Erzeugung stabil blieb und die Zahl der

Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zurückging, nahm das Durchschnittseinkommen pro

Vollzeitbeschäftigten zu

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission

(Daten für 2017 auf der Grundlage von Schätzungen).

10. Nach Angaben der OECD lag der Anteil der öffentlichen Unterstützung der EU an den

Bruttobetriebseinnahmen 2016 bei 21 %, gegenüber 24 % im Jahr 2007 und 33 % im

Jahr 20005.

5 OECD: "Agricultural Policy Indicators 2017 - Monitoring and evaluation: Reference tables" (vollständiger Datensatz) http://stats.oecd.org/viewhtml.aspx?QueryId=77872&vh=0000&vf=0&l&il=&lang=en.

79,5

119,8

100,6 100,9

123,5

92,0

70

80

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2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7

Reales Faktoreinkommen in derLandwirtschaft jeJahresarbeitseinheit (Indikator A),Index 2010 = 100

Erzeugung landwirtschaftlicherGüter, Produktionswert zuHerstellungspreisen, reale Preise,Index 2010 = 100

LandwirtschaftlicherArbeitseinsatz insgesamt,Index 2010 = 100

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Die Lebensmittelpreise in der EU haben sich den Weltmarktpreisen angenähert und die EU

ist zu einem Nettoausführer von Lebensmitteln geworden

11. Die EU stellt mehr Lebensmittel her als sie verbraucht und ist zu einem Nettoausführer

von Lebensmitteln geworden (siehe Abbildung 3). Gleichzeitig fand eine starke Annäherung

der Preise in der EU an die weltweiten Lebensmittelpreise statt. Der Handelsüberschuss

resultiert in erster Linie aus der starken Position der EU bei verarbeiteten Lebensmitteln und

Getränken. Die EU ist jedoch nach wie vor ein Nettoeinführer von unverarbeiteten

landwirtschaftlichen Erzeugnissen (in Abbildung 3 als "Rohstoffe" und "sonstige

Primärerzeugnisse" bezeichnet).

Abbildung 3 - Die EU ist zu einem Nettoausführer von Lebensmitteln geworden

Quelle: Comext - "Facts and figures".

Das Durchschnittsalter der Betriebsleiter ist gestiegen und die Flächendaten sind

inkohärent

12. Im Jahr 2010 kamen auf 100 Betriebsleiter im Alter von über 55 Jahren 14 Betriebsleiter

im Alter von unter 35 Jahren. Im Jahr 2013 sank dieser Wert auf 10,8 Betriebsleiter unter

35 Jahren. Das Durchschnittsalter der Landwirte in der EU stieg im Zeitraum 2004-2013 von

-7 538

20 527

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2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

EU-28: Struktur des Handels mit Erzeugnissen der Agrar- und Lebensmittelbranche mit Staaten außerhalb der EU-28 im Zeitraum 2007-2017

Rohstoffe Sonstige Primärerzeugnisse Verarbeitungserzeugnisse Lebensmittelzubereitungen Getränke Nichtlebensmittel Saldo

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Millionen Euro

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49,2 auf 51,4 Jahre6. Dies steht mit umfassenderen demografischen Trends im Einklang. Wir

stellen fest, dass die kleinsten Betriebe meist älteren Landwirten gehören7.

13. Die Daten zur Gesamtfläche, die für die Landwirtschaft genutzt wird, sind inkohärent.

Der Betriebsstrukturerhebung zufolge ist die Gesamtfläche, die für die Landwirtschaft

genutzt wird, im Laufe der Jahrzehnte relativ stabil geblieben. Ein ähnliches Bild ergibt sich

aus den Daten der Kommission zu den für Direktzahlungen im Rahmen der GAP gemeldeten

Flächen. Die Kommissionsdaten, die der Berichterstattung über den Anteil des

Dauergrünlands zugrunde lagen (siehe Sonderbericht Nr. 21/2017), zeigten jedoch einen

anderen Trend auf (Rückgang der gemeldeten landwirtschaftlichen Flächen um 11,5 %). Die

Statistik der pflanzlichen Erzeugung weist einen Rückgang um 4 % von 186,6 Millionen ha im

Jahr 2006 auf 178,8 Millionen ha im Jahr 2015 aus. Signifikantere Änderungen sind bei der

Flächenzuweisung zwischen den verschiedenen Arten der landwirtschaftlichen Erzeugung

festzustellen8.

Unzureichende Fortschritte bei Umweltpflege und Klimaschutz

14. Bei Umweltproblemen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft geht es vor allem um

vier Bereiche9:

6 Das Durchschnittsalter des Hauptbetreibers in den USA stieg im selben Zeitraum sogar noch stärker an (https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-area-economics/briefs/pdf/015_en.pdf).

7 GAP-Kontextindikator C.23 (https://ec.europa.eu/agriculture/cap-indicators/context/2017_en); https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-area-economics/briefs/pdf/09_en.pdf.

8 Eurostat-Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (http://ec.europa.eu/eurostat/web/agriculture/farm-structure) und Statistik der pflanzlichen Erzeugung (http://ec.europa.eu/eurostat/web/agriculture/data/database).

9 GAP-Kontextindikatoren C.35, C 40, C.41 und C.45 (https://ec.europa.eu/agriculture/cap-indicators/context/2017_en); JRC (2012): "The State of Soil in Europe" (http://eusoils.jrc.ec.europa.eu/ESDB_Archive/eusoils_docs/other/EUR25186.pdf); EUA (2015): "State of nature in the EU" (https://www.eea.europa.eu/publications/state-of-nature-in-the-eu); GD AGRI: "Facts and figures on EU agriculture and the CAP" (https://ec.europa.eu/agriculture/statistics/facts-and-figures_en).

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i) Biologische Vielfalt: Der Erhaltungszustand landwirtschaftlicher Habitate ist im

Zeitraum 2007-2012 in 11 % der Fälle günstig im Vergleich zu weniger als 5 % im

Zeitraum 2001-2006. Seit 1990 sind die Populationen weit verbreiteter Feldvögel um

30 % und die Populationen von Wiesenschmetterlingen um fast 50 % zurückgegangen.

ii) Wasserqualität: Auf den landwirtschaftlichen Flächen in der EU gibt es einen

anhaltenden Stickstoffüberschuss von durchschnittlich 50 kg Stickstoff/ha. Seit 1993

sind die Nitratwerte in Flüssen zurückgegangen, nicht aber im Grundwasser. In einigen

Gebieten sind die Nitratkonzentrationen nach wie vor hoch, was vor allem in Regionen

mit intensiver Landwirtschaft zur Verschmutzung vieler Seen und Flüsse führt.

iii) Luft: Ammoniak ist ein wichtiger Luftschadstoff. In Europa entfallen fast 95 % der

Ammoniakemissionen auf die Landwirtschaft. Während die Emissionen seit 1990 um

23 % zurückgegangen sind, stiegen sie 2012 wieder an.

iv) Boden: Etwa 45 % der Mineralböden in der EU weisen einen niedrigen oder sehr

niedrigen organischen Kohlenstoffgehalt (0-2 %) auf, und 45 % weisen einen mittleren

Gehalt (2-6 %) auf. Die Trends beim Zustand der Böden sind aufgrund von Datenlücken

schwer zu ermitteln, aber ein Rückgang des Gehalts an organischem Kohlenstoff trägt

zur Verringerung der Bodenfruchtbarkeit bei und erhöht die Gefahr der Wüstenbildung.

15. Das größte Problem im Zusammenhang mit dem Klimawandel sind die

Treibhausgasemissionen. Die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft hatten 2015

einen Anteil von 11 % an den EU-Emissionen. Diese Emissionen gingen zwischen 1990 und

2013 um 20 % zurück, stiegen 2014 jedoch wieder an. Der Nettoabbau von Treibhausgasen

aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft glich im Jahr 2015 etwa 7 %

aller Treibhausgasemissionen in der EU aus.

16. Gleichzeitig ist die Landwirtschaft durch den Klimawandel besonders stark gefährdet. Er

trägt dazu bei, dass die Weizenerträge in Teilen Europas stagnieren, obwohl bei der

Pflanzenzüchtung kontinuierlich Fortschritte zu verzeichnen sind. Auf die Landwirtschaft

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entfallen mehr als 50 % der Süßwassernutzung in Europa. Der Klimawandel hat zu einer

Zunahme der Bewässerung geführt10.

Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den ländlichen und anderen Gebieten sind

mittlerweile weniger bedeutend

17. Laut Eurostat lebten 2016 rund 19,1 %11 der Menschen in der EU in ländlichen Gebieten,

gegenüber 19,7 % im Jahr 2007. Im Jahr 2013 belief sich das BIP pro Kopf in ländlichen

Gebieten auf 73 % des BIP der Gesamtwirtschaft, gegenüber 70 % im Jahr 2008. Die

durchschnittliche Beschäftigungsquote ist in den ländlichen Gebieten der EU ebenso hoch

wie in anderen Gebieten, auch wenn sich die Quoten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat

unterscheiden. Die Armutsquote ging in ländlichen Gebieten von 31,4 % im Jahr 2007 auf

25,4 % im Jahr 2016 zurück.

18. Die Wirtschaft ländlicher Gebiete ist - wie die von kleineren und größeren Städten - von

den Industrie- und Dienstleistungssektoren dominiert. Auf diese entfallen (laut Eurostat)

96 % der Bruttowertschöpfung in ländlichen Gebieten. Auf Landwirtschaft, Forstwirtschaft

und Fischerei entfallen 4 % der Bruttowertschöpfung in ländlichen Gebieten, im Vergleich zu

1,5 % in der Gesamtwirtschaft. Dieser Anteil ist in den letzten fünf Jahren stabil geblieben.

UNSERE ANALYSE

19. Wir haben unsere Analyse anhand des Programmlogikmodells des Hofes strukturiert

(siehe Abbildung 4). Dieses zeigt, wie bei einer öffentlichen Intervention Sparsamkeit,

Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit erzielt werden können. Die in den einzelnen Abschnitten

10 EUA-Bericht Nr. 1/2017: "Climate change, impacts and vulnerability in Europe 2016. An indicator-based report".

11 Eurostat unterscheidet drei Arten von Regionen - "überwiegend ländlich", "intermediär" und "überwiegend städtisch" - und empfiehlt, Daten für diese drei Gruppen getrennt vorzulegen, eine Praxis, der wir in unserem Papier gefolgt sind. Die in der Mitteilung enthaltene Angabe, dass 55 % der EU-Bevölkerung in ländlichen Gebieten leben, resultiert aus der Zusammenfassung "überwiegend ländlicher" Regionen und "intermediärer" Regionen. "Intermediäre" Regionen könnten ebenso gut mit "überwiegend städtischen" Regionen zusammengefasst werden, was zu der gegensätzlichen Angabe führen würde, dass 80 % der EU-Bevölkerung in städtischen Regionen leben.

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angesprochenen Punkte dienen als Beispiele für vom Hof in der Vergangenheit ermittelte

Probleme, die bei der Gestaltung der GAP für die Zeit nach 2020 berücksichtigt werden

sollten.

Abbildung 4 - Programmlogikmodell

Quelle: Europäischer Rechnungshof, Handbuch der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Ziele Abläufe

Bedarf Exogene Faktoren

Inputs Outputs

Sparsamkeit

Auswirkungen

Ergebnisse

Wirkung

Wirtschaftlichkeit

Wirksamkeit

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Bedarf im Rahmen der GAP

In der Mitteilung der Kommission heißt es zum Bedarf:

• Es besteht eine Differenz zwischen den landwirtschaftlichen Einkommen und den

Einkommen in anderen Wirtschaftszweigen.

• Die landwirtschaftlichen Einkommen unterliegen starken Schwankungen.

• Es besteht die Gefahr, dass Flächen in Gebieten mit naturbedingten

Benachteiligungen aufgegeben werden.

• Die Verteilung der Direktzahlungen ist nicht ausreichend ausgewogen.

• Ein gut funktionierender Binnenmarkt muss erhalten werden.

• Es gibt nicht genügend Investitionen in die Umstrukturierung und Modernisierung

landwirtschaftlicher Betriebe sowie in Innovation, Diversifizierung und Einführung

neuer Technologien.

• Es muss angemessen auf den Klimawandel und den Druck auf die natürlichen

Ressourcen reagiert werden.

• Es sollte berücksichtigt werden, dass ländliche Gebiete unter strukturellen Problemen

und der Abwanderung junger Menschen leiden.

• Gesellschaftlichen Anliegen wie Gesundheit, Lebensmittelsicherheit,

Lebensmittelverschwendung und Tierschutz muss Rechnung getragen werden.

Unzureichende Informationen zur Ermittlung des Bedarfs

20. Zur Begründung der Notwendigkeit einer Reihe von GAP-Maßnahmen sind bessere

Informationen erforderlich12. Dies gilt insbesondere für die Einkommensstützung durch

Direktzahlungen, für die derzeit mehr als 70 % des GAP-Haushalts aufgewendet werden.

Gemäß Artikel 39 des Vertrags ist es Ziel der GAP, die "Produktivität der Landwirtschaft […]

12 Matthews, A. (2017), "Appendix 1: Why further reform?" (S. 29-30) in Buckwell, A. et al. (2017), "CAP - Thinking Out of the Box: Further modernisation of the CAP - why, what and how?", RISE Foundation, Brüssel.

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zu steigern" und "auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch

Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine

angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten" (siehe Anhang II). Mit den Worten "auf diese

Weise" werden die beiden Ziele der GAP miteinander verknüpft. Die Einkommen der

Landwirte und der Lebensstandard ihrer Familien wurden ursprünglich durch höhere

Verbraucherpreise gesichert. In der Folge ging man nach und nach zu einer direkten

Einkommensstützung über, die von den Steuerzahlern finanziert wird. Selbst bei isolierter

Betrachtung des Ziels des Vertrags, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene

Lebenshaltung zu gewährleisten, liegen nicht genügend Daten vor, um die Behauptung zu

stützen, dass die landwirtschaftlichen Haushalte insgesamt eine erhebliche Unterstützung

benötigen, um einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen.

21. Der Kommission zufolge besteht eine erhebliche Differenz zwischen den Einkommen,

die Landwirte aus ihrer Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb beziehen, und den

Durchschnittslöhnen und -gehältern in der Wirtschaft insgesamt. Hinsichtlich der von der

Kommission vorgelegten Daten13 sind jedoch zwei erhebliche Einschränkungen zu machen:

i) Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft sind nicht berücksichtigt (siehe

Kasten 1) und ii) die Durchschnittswerte lassen die große Schwankungsbreite bei der

Einkommenssituation nicht erkennen14.

Kasten 1 - Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft

Laut Eurostat liegt der Anteil der Betriebsleiter, die einer Erwerbstätigkeit außerhalb der

Landwirtschaft nachgehen, bei etwa 30 % und dürfte bei ihren Ehegatten und anderen

Haushaltsmitgliedern noch darüber liegen. Die GD AGRI hat zu einem früheren Zeitpunkt Daten

veröffentlicht15, aus denen hervorgeht, dass mehr als 60 % der Betriebsleiter in Betrieben mit

weniger als 5 ha weniger als 25 % ihrer Zeit in ihren Betrieben verbringen und dass rund 80 %

13 Abbildung 6 der Mitteilung über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft.

14 GD AGRI: "Facts and figures on EU agriculture and the CAP" (https://ec.europa.eu/agriculture/statistics/facts-and-figures_en).

15 https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/rural-area-economics/briefs/pdf/09_en.pdf.

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weniger als die Hälfte ihrer Erwerbstätigkeit in ihrem Betrieb ausüben. Nur wenn die Betriebsgröße

mehr als 20 ha beträgt, übersteigt die Zahl der Vollzeitbetriebsleiter die der Betriebsleiter, die

weniger als 50 % ihrer Arbeitszeit in ihrem Betrieb verbringen. Viele GAP-Begünstigte erhalten auch

Renten. In den von der Kommission vorgelegten Zahlen sind Einkommensquellen außerhalb der

Landwirtschaft nicht berücksichtigt. Laut einer Studie des Europäischen Parlaments über die

Einkommen landwirtschaftlicher Haushalte16 gibt es auf EU-Ebene zurzeit kein statistisches System,

das Informationen über den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung bereitstellt. Wir

haben wiederholt zur Erhebung solcher Daten als Grundlage für Strategien zur Gewährleistung einer

angemessenen Lebenshaltung für die landwirtschaftliche Bevölkerung aufgerufen. Daten über die

Einkommen landwirtschaftlicher Haushalte aus allen Quellen liegen für einige Mitgliedstaaten vor

und lassen darauf schließen, dass es diesen Haushalten nicht zwangsläufig schlechter geht als

anderen Haushalten.

22. Die landwirtschaftlichen Einkommen sind bei größeren Betrieben (auch pro

Arbeitseinheit) höher17. Bei der Berechnung der Differenz zwischen den landwirtschaftlichen

Einkommen und den Einkommen in der Wirtschaft insgesamt bezieht die Kommission alle

10,8 Millionen landwirtschaftlichen Betriebe der EU ein, darunter 7,2 Millionen Betriebe mit

weniger als 5 Hektar Fläche und 6 Millionen mit einem jährlichen Standardoutput von

weniger als 4 000 Euro18. Die große Zahl dieser sehr kleinen Betriebe, die häufig mit

inhärenten Rentabilitätsproblemen konfrontiert sind, verzerrt das Bild. Die

Einkommenssituation mittlerer Betriebe mit Flächen zwischen 5 und 250 Hektar, die nach

Angaben der Kommission 72 % der EU-Direktzahlungen erhalten, ist besser.

16 Hill, B. & Dylan Bradley, B. (2015), "Comparison of farmers' income in the EU Member States". Im Auftrag des Europäischen Parlaments erstellter Bericht.

17 Diese Korrelation ist stärker, wenn die Größe in Form der Outputwerte ausgedrückt wird. Die physische Größe ist ein schlechterer Einkommensindikator, da viele der weniger rentablen, extensiven Landwirtschaftsbetriebe über große Flächen verfügen, während viele rentable, intensive Betriebe, vor allem im Fleisch- und Gemüsesektor, unter dem Aspekt der Hektarfläche relativ klein sind.

18 Diese beiden Kategorien der kleinsten landwirtschaftlichen Betriebe (nach physischer und wirtschaftlicher Größe) überschneiden sich weitgehend.

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23. Abgesehen von Aspekten des Lebensstandards der landwirtschaftlichen Bevölkerung

gewährleisten Direktzahlungen nach Angaben der Kommission, dass in allen Teilen der Union

- auch in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen (für die auch im Rahmen der

Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine Einkommensstützung erfolgt) -

landwirtschaftliche Tätigkeit mit all ihrem wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen

Nutzen stattfindet und öffentliche Güter bereitgestellt werden. Die Stichhaltigkeit dieser

Argumente hängt von der Solidität der sie unterstützenden Daten ab.

Mangelnde Klarheit über den EU-Mehrwert

24. Die Berücksichtigung des EU-Mehrwerts als Kernziel ist einer der Vorschläge der

Kommission für alle künftigen EU-Politiken19. Unter EU-Mehrwert versteht man in der Regel

durch EU-Maßnahmen erreichte zusätzliche Ergebnisse, die durch unkoordinierte

Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht hätten erreicht werden

können. Es gibt jedoch keine allgemein anerkannte Definition für dieses Konzept. Die

Einigung auf eine solche Definition und ihre Anwendung wären der öffentlichen Debatte und

der Entscheidungsfindung in Bezug auf künftige EU-Ausgaben förderlich.

Reaktion auf langfristige Trends

25. Gemäß den geltenden Regelungen wird der Vorschlag für den nächsten mehrjährigen

Finanzrahmen (und für alle wichtigen Politikbereiche, einschließlich der GAP) zwei Jahre vor

Beginn der Laufzeit vorgelegt, und Zahlungen für mehrjährige Programme (z. B. im Rahmen

der zweiten Säule der GAP) laufen während der ersten drei Jahre des folgenden

mehrjährigen Finanzrahmens weiter. Dies bedeutet, dass sich politische Entscheidungen auf

Zahlungen beziehen, die bis zu 12 Jahre später geleistet werden. Daher müssen langfristige

Entwicklungen, mit denen die Politik im Wechselspiel stehen wird, berücksichtigt werden.

Auswirkungen der GAP auf die Fairness und den Binnenmarkt

26. Wegen der Verknüpfung mit der Betriebsfläche entfällt der größte Teil der

Direktzahlungen auf die größten landwirtschaftlichen Betriebe (rund 80 % der Fördermittel

19 Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen, COM(2017) 358 vom 28. Juni 2017.

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gehen an 20 % der Begünstigten). Verschiedene Umverteilungsmechanismen (z. B.

Deckelung und Umverteilungsprämien) hatten bislang nur begrenzte Wirkung. Eine

Angleichung der Hektarsätze sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch (im Falle der

Basisprämienregelung) innerhalb der Mitgliedstaaten kann zu einer Erhöhung der Zahlungen

an größere Betriebe führen. Einige Mitgliedstaaten, die die Basisprämienregelung

anwenden, haben auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, hohe Stützungszahlungen,

die von früheren Beihilfeniveaus herrührten, beizubehalten. Die Höhe der Zahlungen kann

daher von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sein. Das Spektrum reicht von

weniger als 100 Euro bis zu über 1 000 Euro pro Hektar.

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GAP-Ziele

In der Mitteilung der Kommission heißt es zu den Zielen:

• Die drei Ziele der GAP sind:

o Förderung eines "intelligenten und krisenfesten" Agrarsektors;

o Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt-

und Klimazielen der EU;

o Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.

• Notwendigkeit der Kohärenz mit den Verpflichtungen im Rahmen des Pariser

Klimaschutzübereinkommens, die von der Konferenz der Vertragsparteien des

Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

vereinbart wurden, sowie mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung.

• Angemessener Beitrag zu den Klima- und Energiezielen der EU bis 2030.

• Die Kommission würde die GAP-Strategiepläne bewerten und genehmigen und

dadurch den Beitrag der GAP zu den Prioritäten und Zielen der EU sowie zu den

Klima- und Energiezielen der Mitgliedstaaten optimieren.

• Die GAP sollte den Weg zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft ebnen.

27. Die in der Mitteilung enthaltene Auslegung der Ziele des Vertrags für die GAP nach 2020

entspricht im Großen und Ganzen den Zielen der GAP für den laufenden Zeitraum (siehe

Anhang II).

Unzureichende Klarheit und Genauigkeit der Ziele

28. Bei einigen GAP-Maßnahmen sind die Zielsetzungen nicht klar. So bestand beispielsweise

das Ziel der bei der letzten GAP-Reform eingeführten Ökologisierungsmaßnahme in der

Verbesserung der Umweltleistung der GAP, jedoch war nicht spezifisch vorgegeben, welchen

Umwelt- und Klimabeitrag die Maßnahme leisten sollte. Ziele sollten, soweit möglich,

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quantifiziert werden, und zwar nicht nur in Bezug auf den Output, sondern auch in Bezug auf

Ergebnisse und Auswirkungen20.

Notwendigkeit der Kohärenz mit anderen EU-Zielen

29. Die Politik der EU bezieht sich auf viele verschiedene Themen, Bereiche und Sektoren.

Die Ziele der GAP sollten mit denen anderer Politikbereiche (u. a. Kohäsion, Klimaschutz und

Umweltschutz) in Einklang stehen. Gegebenenfalls sollte der Beitrag der GAP zur Erreichung

anderer EU-Ziele definiert werden. Dies betrifft auch die EU-Ziele in Form verbindlicher

internationaler Verpflichtungen21.

30. Die Zielsetzungen verschiedener Politikbereiche der EU überschneiden sich, z. B. in Bezug

auf die räumliche Ausgewogenheit/Kohäsion, die soziale Inklusion und die Verringerung der

Armut. Eine Verbesserung der Komplementarität der GAP mit anderen Politikbereichen der

EU wäre eine positive Entwicklung. So konnten wir beispielsweise kaum Anhaltspunkte dafür

finden, dass die Ziele der Komplementarität und Synergie zwischen den ESI-Fonds in den (für

den Zeitraum 2014-2020 eingeführten) Partnerschaftsvereinbarungen und in den

Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in die Praxis umgesetzt wurden.

20 Weltbank (2017), "Thinking CAP: Supporting Agricultural Jobs and Incomes in the EU".

21 Beispielsweise im Rahmen der 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP21), der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und der Welthandelsorganisation (WTO).

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GAP-Inputs

In der Mitteilung der Kommission heißt es zu den Inputs:

• Um den Ergebnissen der laufenden breiter angelegten Debatte über die Zukunft der

EU-Finanzen nicht vorzugreifen, wird in der Mitteilung nicht auf den Umfang des

GAP-Haushalts für die Zeit nach 2020 eingegangen.

• In der Mitteilung wird kein eindeutiger Zusammenhang zwischen künftigen Inputs

und der Leistungsbewertung hergestellt.

Die Zuweisung der Mittel erfolgt nicht in ausreichendem Maße auf der Grundlage des

Bedarfs oder des erwarteten EU-Mehrwerts

31. Die GAP-Mittel werden den Mitgliedstaaten in Form von nationalen "Finanzrahmen"

zugewiesen, die nicht auf der Grundlage des Bedarfs der Mitgliedstaaten und der

Verpflichtung, konkrete Ergebnisse zu erbringen, festgelegt werden. Stattdessen müssen die

Mitgliedstaaten nach der Mittelzuweisung Maßnahmen ausarbeiten, um den vorgegebenen

"Finanzrahmen" auszuschöpfen. Diese Methode birgt Risiken in Bezug auf die

Leistungsorientierung der Ausgaben.

32. Wir stellten fest, dass die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums häufig keine

überzeugende Begründung für die Zuweisung von Mitteln zwischen Maßnahmen und Zielen

enthalten. Die Mittel werden unter Umständen den Maßnahmen zugewiesen, bei denen sie

wahrscheinlich vollständig ausgeschöpft werden, und nicht unbedingt Maßnahmen, mit

denen wesentliche Bedürfnisse erfüllt und Ergebnisse erzielt werden. Dies entspricht einer

Ausgaben- und nicht einer Leistungskultur.

33. Die Kofinanzierungssätze spiegeln im Allgemeinen Unterschiede zwischen den

verschiedenen Maßnahmen hinsichtlich ihres Potenzials zur Erbringung eines EU-Mehrwerts

nicht wider. Eine Neuausrichtung der EU-Fonds auf Maßnahmen mit dem höchsten EU-

Mehrwert würde die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung im Rahmen der Politik

verbessern.

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34. Laut Definition der OECD22 ist die leistungsorientierte Haushaltsplanung eine

Haushaltsplanung, bei der die zugewiesenen Mittel mit messbaren Ergebnissen verknüpft

werden. Unsere jüngst ausgesprochene Empfehlung, bei der Finanzierung von

Interventionen im Rahmen der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 gegebenenfalls das

Konzept eines leistungsorientierten Haushalts anzuwenden, bei dem jede Erhöhung der

Mittel an eine Steigerung der Outputs oder anderer Ergebnisse geknüpft ist, wurde von der

Kommission nicht akzeptiert. In ihren Antworten argumentierte die Kommission zwar, dass

es sich beim EU-Haushalt um einen "leistungsorientierten Haushalt" handele, der die

Möglichkeit biete, Leistungsinformationen im Haushaltsverfahren zu berücksichtigen, stellte

aber auch fest, sie halte den Ansatz einer direkten Verknüpfung der zugewiesenen Mittel mit

Outputs oder Ergebnissen auf der Ebene des EU-Haushalts für nicht durchführbar oder

anwendbar.

22 OECD: "Policy Brief March 2008, Performance Budgeting: A Users' guide".

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GAP-Abläufe

In der Mitteilung der Kommission heißt es zu den Abläufen:

• Die GAP-Strategiepläne werden für Maßnahmen der ersten und der zweiten Säule

gelten, wodurch für politische Kohärenz in der gesamten künftigen GAP und mit

anderen Politikbereichen gesorgt wird.

• Das Planungsverfahren sollte einfacher gestaltet werden als die derzeitige

Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums.

• Detaillierte Förderfähigkeitsregeln und Vorgaben auf EU-Ebene sollten gestrichen

werden.

• Direktzahlungen können ihren Zweck wirksamer und effizienter erfüllen, wenn sie

vereinfacht und zielgenauer ausgerichtet werden.

• Die Landwirte werden nur dann Einkommensstützung erhalten, wenn sie umwelt-

und klimafreundliche Verfahren anwenden, die dann als Referenzszenario für

ehrgeizigere freiwillige Verfahren herangezogen werden.

• Intensivere Nutzung innovativer Finanzinstrumente.

• Die GAP wird andere EU-Politikbereiche, die ebenfalls auf den ländlichen Raum

ausgerichtet sind, besser ergänzen.

Für die Konzeption kosteneffizienter GAP-Instrumente sind bessere und schnellere

Informationen erforderlich

35. Die GAP-Instrumente werden nicht immer auf der Grundlage solider Nachweise

konzipiert. Dies ist zum Teil auf das anhaltende Problem des politischen Zyklus der EU

zurückzuführen, in dem die Planung für einen neuen Programmplanungszeitraum

stattfindet, bevor adäquate relevante Daten zu Ausgaben und Ergebnissen aus den

vorangegangenen Zeiträumen zur Verfügung stehen. Das Fehlen ausreichender Daten (zu

verschiedenen Themen wie biologische Vielfalt und Boden, Bedarf an Wissen und Beratung

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oder Lebensstandard der landwirtschaftlichen Haushalte) und die daraus resultierende

ungenaue Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs (siehe Ziffern 20-23) führen zu einer

mangelhaften Ausrichtung der Unterstützung. Die Kommission hat kürzlich

Ausgabenüberprüfungen in die Wege geleitet, aber wir haben noch keinen Einblick in die

Methodik.

36. Einige GAP-Maßnahmen unterliegen Mitnahme- oder Verlagerungseffekten. Für

bestimmte förderfähige Tätigkeiten, bei denen dieses Risiko besonders hoch ist, könnte der

Einsatz von Finanzinstrumenten in Betracht gezogen werden.

37. Die EU hat beschlossen, klimabezogene Maßnahmen durch Einbindung oder

"Mainstreaming" von Klimaschutzmaßnahmen innerhalb verschiedener EU-

Förderinstrumente, einschließlich der GAP, zu finanzieren. Wir stellten jedoch fest, dass es in

den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums keine nennenswerte

Veränderung zugunsten des Klimaschutzes gegeben hat und nicht alle Möglichkeiten zur

Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen vollkommen ausgeschöpft wurden.

Kohärenz zwischen der GAP und anderen Politikbereichen der EU sowie zwischen den

verschiedenen GAP-Instrumenten

38. Von der GAP gehen mitunter widersprüchliche Signale aus, indem Maßnahmen mit

unvereinbaren Auswirkungen unterstützt werden. So weist beispielsweise die OECD23 darauf

hin, dass die potenziellen Auswirkungen der Ökologisierung durch die Auswirkungen der

fakultativen gekoppelten Stützung weitgehend zunichte gemacht wurden. Bestimmte

Kompromisse sind nicht klar definiert. Beispielsweise wird die Einkommensstützung in den

Bodenpreisen kapitalisiert, was die Zugangshindernisse für Junglandwirte erhöht.

Junglandwirte erhalten - mit erheblichen Mitnahmeeffekten verbundene - zusätzliche

Unterstützung, was die Bodenpreise noch weiter beeinflusst.

23 OECD: "Evaluation of Agricultural Policy Reforms in the European Union: The Common Agricultural Policy 2014-20".

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39. Umwelt- und Klimaziele werden derzeit durch die Ökologisierung und die Cross-

Compliance in die GAP einbezogen. Die Ökologisierungsverpflichtungen sind jedoch in der

Regel wenig anspruchsvoll und gelten nur für eine Minderheit der Begünstigten. Die Cross-

Compliance-Anforderungen gelten zwar für die meisten Begünstigten der GAP, der Anspruch

auf Unterstützung im Rahmen der GAP hängt aber nicht von ihrer Erfüllung ab. Zudem sind

die bei Nichteinhaltung der Vorschriften gegen einzelne Betriebsinhaber verhängten

Sanktionen, die als Prozentsätze angewendet werden, eher niedrig, auch wenn sie durch

breite Anwendung erhebliche Auswirkungen haben können. Wir haben empfohlen, den

Zugang zu allen Direktzahlungen davon abhängig zu machen, dass eine Reihe grundlegender

Umwelt- und Klimaanforderungen eingehalten werden, die die geltenden Cross-Compliance-

und Ökologisierungsbestimmungen umfassen.

40. Eine bessere Koordinierung mit politischen Instrumenten außerhalb der GAP ist ebenfalls

erforderlich. Zwischen dem Anwendungsbereich der Projekte, die aus dem Europäischen

Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule der GAP) bzw.

aus anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, insbesondere dem Europäischen

Fonds für regionale Entwicklung, finanziert werden, gibt es Überschneidungen. So können

zum Beispiel Investitionen in erneuerbare Energien aus dem ELER und aus mehreren

anderen Fonds gefördert werden.

Vereinfachung erforderlich, aber nicht zulasten der Wirksamkeit

41. Ein Beispiel für kontraproduktive Komplexität sind die Programme zur Entwicklung des

ländlichen Raums, die häufig mehrere Hundert Seiten lang sind und detaillierte Vorgaben zu

bestimmten Aspekten der Durchführung enthalten, hinsichtlich der erwarteten Ergebnisse

aber unspezifisch bleiben. Ein weiteres Beispiel sind die sich überschneidenden

Anforderungen der Ökologisierung, der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme und - in

geringerem Maße - der Cross-Compliance. Ein gewisses Maß an Komplexität kann jedoch

erforderlich sein, damit die Politik wirksam und effizient ist.

Für die Einführung der nächsten Reform der GAP muss genügend Zeit eingeplant werden

42. Wir haben bereits in der Vergangenheit empfohlen, dass die Kommission

Überschneidungen bei den Förderzeiträumen vermeiden sollte, indem sie den Zeitraum der

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Förderfähigkeit so weit wie möglich an den Programmzeitraum angleicht, und dass sie den

mehrjährigen Finanzrahmen an die Strategiezeiträume der EU anpassen sollte. Die

Umsetzung der laufenden Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums begann

verspätet, was teilweise auf komplexe Vorschriften sowie auf die von der Kommission

benötigte Zeit für die Überprüfung und Genehmigung der umfangreichen

Programmplanungsdokumente zurückzuführen war.

Outputs, Wirkung und exogene Faktoren der GAP

In der Mitteilung der Kommission heißt es zu Outputs, Wirkung und exogenen Faktoren24:

• Die Mitgliedstaaten sollten realistische und angemessene Ziele verfolgen.

• Das Verfahren für die Zuverlässigkeitsgewähr müsste an die Anforderungen einer

ergebnisorientierten Politik angepasst werden, wozu auch belastbare und messbare

Indikatoren sowie ein verlässliches System für die Leistungsüberwachung und

Berichterstattung erarbeitet und angewendet werden müssten.

Notwendigkeit eines wirksamen Leistungssystems, das Outputs, Ergebnisse, Auswirkungen

und Ziele miteinander verbindet

43. Die Kommission verfügt derzeit über einen komplexen und vielfältigen Rahmen für die

Leistungsberichterstattung mit zahlreichen Indikatoren. Wir haben empfohlen, die Zahl der

Indikatoren zu verringern und sich auf diejenigen zu konzentrieren, die die Leistung des EU-

Haushalts am besten messen.

24 In unserem Handbuch der Wirtschaftlichkeitsprüfung definieren wir Output als das, was mit den einer Intervention zugewiesenen Ressourcen erzeugt oder erreicht wird. Wirkung ist die Veränderung aufgrund der Implementierung einer Intervention, die in der Regel zu den Zielen dieser Intervention in Beziehung steht. Die Wirkung umfasst die Ergebnisse, d. h. unmittelbare Veränderungen bei den direkt Beteiligten am Ende ihrer Beteiligung an einer Intervention, und die Auswirkungen, d. h. längerfristige sozioökonomische Folgen, die einige Zeit nach Abschluss einer Intervention zu beobachten sind und sich entweder auf die an einer Intervention direkt Beteiligten oder auf indirekt Beteiligte auswirken, die aus dem Rahmen der Intervention herausfallen.

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44. Häufig liefern die Indikatoren keine Informationen, die für die Bewertung der Ergebnisse

und Auswirkungen der Politik relevant sind. Mit den von der Kommission verwendeten

"Ergebnisindikatoren" werden oft nicht Ergebnisse, sondern Outputs (oder in einigen Fällen

auch Inputs) gemessen, und es fehlt ein klarer Bezug zu den Zielen der EU25.

45. Für den vorangegangenen Programmplanungszeitraum (2007-2013) gelangten wir zu der

Schlussfolgerung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten nicht hinreichend

nachgewiesen hatten, was in Bezug auf die Ziele der Politik zur Entwicklung des ländlichen

Raums erreicht wurde. Wir stellten fest, dass die Ziele nicht deutlich genug definiert waren

und dass die Mitgliedstaaten trotz Unterstützung durch die Kommission keine Begleitungs-

und Bewertungsinformationen vorgelegt hatten, die zuverlässig, kohärent und relevant

genug waren, um die erreichten Ergebnisse in Bezug auf die gesetzten Ziele aufzuzeigen.

46. Die Einführung des derzeitigen gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungssystems

bedeutete einen Schritt nach vorn, doch die Informationen über die Leistung politischer

Maßnahmen sind nach wie vor unvollständig und manchmal unzuverlässig. Im Jahr 2016

stellte der Interne Auditdienst der Kommission gravierende Schwachstellen bei den

festgelegten Zielen, den verwendeten Indikatoren und den erfassten Daten fest und wies

darauf hin, dass dies die Fähigkeit der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

beeinträchtigen könnte, die Leistungen der GAP im Zeitraum 2014-2020 zu überwachen, zu

bewerten und in Berichten zu dokumentieren. Auch wir haben darüber berichtet, dass die

Qualität der verwendeten Daten in den von der Kommission zur Leistung erstellten

Dokumenten nicht immer bewertet wird26.

25 Weltbank (2017), "Thinking CAP: Supporting Agricultural Jobs and Incomes in the EU".

26 COM(2017) 497 final - Jahresbericht 2016 des IAS.

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Zusammenhang zwischen der Auszahlung von Mitteln und dem Erreichen vereinbarter

Leistungsziele

47. Derzeit ergeben sich für die Mitgliedstaaten bei unzureichenden Leistungen nur

begrenzte Folgen27. Die leistungsgebundene Reserve schafft wenig Anreize für eine bessere

Ergebnisorientierung, da die diesbezügliche Bewertung hauptsächlich auf Ausgaben und

Outputs basiert. Allerdings stellten wir fest, dass eine angemessene Konditionalität und eine

längere Überwachungsdauer die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Projekte sinnvoll sind.

Die Politik sollte überwacht und erforderlichenfalls angepasst werden

48. Für den Zeitraum 2014-2020 empfahlen wir, dass die Kommission und die

Mitgliedstaaten zeitnahe, relevante und zuverlässige Daten erheben sollten, die nützliche

Informationen zu den Ergebnissen der finanzierten Projekte und Maßnahmen liefern. Diese

Informationen sollten Rückschlüsse darauf zulassen, wie effizient und wirksam die

eingesetzten Mittel sind, aufzeigen, welche Maßnahmen und Arten von Projekten den

größten Beitrag zu den Zielen der EU leisten, und eine solide Grundlage für eine bessere

Verwaltung der Maßnahmen bilden.

Rechenschaftspflicht für die GAP

In der Mitteilung der Kommission heißt es zur Rechenschaftspflicht:

Das Verfahren für die Zuverlässigkeitsgewähr müsste an die Anforderungen einer

ergebnisorientierten Politik angepasst werden, wozu auch belastbare und messbare

Indikatoren sowie ein verlässliches System für die Leistungsüberwachung und

Berichterstattung erarbeitet und angewendet werden müssten.

49. Bei unserer Landscape-Analyse der EU-Regelungen zur Rechenschaftspflicht und zur

öffentlichen Finanzkontrolle ermittelten wir sechs Schlüsselelemente einer soliden Kette der

Rechenschaftspflicht, Transparenz und Finanzkontrolle:

27 OECD: "Budgeting and performance in the European Union: A review by the OECD in the context of EU budget focused on results".

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• klare Definition von Funktionen und Zuständigkeiten;

• Zuverlässigkeitserklärungen des Managements hinsichtlich der Erreichung politischer

Zielsetzungen und der Mittelverwendung;

• umfassende demokratische Aufsicht;

• Feedback-Schleifen, um korrektive Maßnahmen/Verbesserungen zu ermöglichen;

• ein starkes Mandat für unabhängige externe Prüfer zur Prüfung der

Rechnungsführung, der Einhaltung der Rechtsvorschriften (Compliance) und der

Wirtschaftlichkeit;

• Umsetzung und Weiterverfolgung von Prüfungsempfehlungen.

KRITERIEN UND AUSWIRKUNGEN AUF DIE BEWERTUNG DER KÜNFTIGEN POLITIK

50. Wir begrüßen das Bestreben der Kommission, zu einem leistungsbasierten

Umsetzungsmodell überzugehen. Bei guter Anwendung kann ein solches Modell die

Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit der GAP verbessern. Auf der Grundlage unserer

Analyse formulieren wir eine Reihe von Kriterien zur Bewertung der künftigen GAP (für die

einzelnen Abschnitte des Programmlogikmodells) und heben einige der wichtigsten

anstehenden Herausforderungen hervor.

Bewertung des Bedarfs im Rahmen der GAP

KRITERIEN

1.1. Der Bedarf wird auf der Grundlage solider Nachweise ermittelt.

1.2. Der Mehrwert einer Deckung dieses Bedarfs auf EU-Ebene ist nachgewiesen.

1.3. Die GAP-Vorschläge tragen langfristigen Trends Rechnung.

1.4. Bei den GAP-Vorschlägen wird deutlich herausgestellt, welche Verteilungseffekte

sich ergeben.

51. Für den Erfolg der nächsten GAP wird eine zentrale Herausforderung darin bestehen,

anhand relevanter und zuverlässiger Daten zu ermitteln, welcher Bedarf zu decken ist. Die

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Entscheidung, welcher Bedarf gedeckt werden soll, sollte auf der Grundlage einer Bewertung

des potenziellen EU-Mehrwerts erfolgen.

52. Da einige GAP-Zahlungen noch bis zu 12 Jahre nach Vorlage der Politikvorschläge getätigt

werden, müssen diese Vorschläge langfristigen Trends Rechnung tragen. Schließlich ist zu

bedenken, dass ein funktionierender Binnenmarkt für die Landwirtschaft eine wichtige

Errungenschaft der GAP bildet. Aus diesem Grund und aus Gründen der Gerechtigkeit sollte

bei den GAP-Vorschlägen konkret darauf hingewiesen werden, welche Verteilungseffekte

sich dadurch ergeben.

Bewertung der GAP-Ziele

KRITERIEN

2.1. Die von der EU im Rahmen der GAP verfolgten Ziele sind klar definiert und spiegeln

den ermittelten Bedarf und die langfristige Vision für die GAP wider.

2.2. Die von der EU im Rahmen der GAP verfolgten Ziele werden in quantifizierte

Zielvorgaben auf der Ebene der Auswirkungen und Ergebnisse übertragen.

2.3. Die von der EU im Rahmen der GAP verfolgten Ziele stehen im Einklang mit anderen

allgemeinen und sektorspezifischen Zielen der EU-Politik und internationalen

Verpflichtungen28.

53. Die Festlegung der Ergebnisse und Auswirkungen, die die Politik konkret erbringen soll,

wird in Zukunft im Rahmen eines leistungsbasierten Umsetzungsmodells zu einer noch

größeren Herausforderung werden. Die EU wird ihre Ziele nur dann erreichen können, wenn

sich die Mitgliedstaaten in ihren Strategieplänen zu ausreichend ehrgeizigen und relevanten

Leistungszielen verpflichten.

28 Beispielsweise im Rahmen der 21. Konferenz der Vertragsparteien, der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Welthandelsorganisation.

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Bewertung der GAP-Inputs

KRITERIEN

3.1. Die Mittel werden auf der Grundlage einer Bedarfsbewertung und der erwarteten

Ergebnisse zugewiesen.

3.2. Die Mittel werden dort eingesetzt, wo sie einen erheblichen EU-Mehrwert erbringen

können.

54. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, ein leistungsbasiertes Umsetzungsmodell

mit einer leistungsorientierten Haushaltsplanung zu verbinden, wobei die Bereitstellung von

Mitteln den ermittelten Bedarf und die erwarteten Ergebnisse widerspiegelt. Die

Anwendung dieser Grundsätze bei der Umsetzung der GAP-Strategiepläne sollte eindeutig

vorgeschrieben sein.

55. In der Mitteilung wird nicht auf die Kofinanzierung eingegangen, die derzeit nur im

Rahmen der zweiten Säule zur Anwendung kommt. Beim neuen Umsetzungsmodell würden

beide Säulen kombiniert unter einen Strategieplan fallen. Ob eine Kofinanzierung stattfindet

oder nicht, wirkt sich stark auf die Ausgewogenheit der Anreize aus, die bei der Umsetzung

der GAP gegeben werden. Das neue Umsetzungsmodell kann nicht bewertet werden, ohne

dass Klarheit über die Kofinanzierungsmechanismen besteht. Die EU-Kofinanzierungssätze

sollten den EU-Mehrwert der verschiedenen Interventionsarten und Interventionsbereiche

widerspiegeln.

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Bewertung der GAP-Abläufe

KRITERIEN

4.1. Die Umsetzung der Politik erfolgt mittels kostenwirksamer Instrumente auf der

Grundlage solider Nachweise.

4.2. Zwischen der GAP und anderen Politikbereichen der EU sowie zwischen den

verschiedenen GAP-Instrumenten besteht Kohärenz.

4.3. Die Durchführungsbestimmungen sind einfach und beeinträchtigen nicht die

Kosteneffizienz.

4.4. Für den Übergang zum neuen Umsetzungsmodell werden angemessene Regelungen

vorgeschlagen.

56. In der Mitteilung wird die Fortsetzung der Direktzahlungen an die Landwirte

befürwortet, und auf viele der darin genannten Ziele wird bereits durch bestehende

Maßnahmen eingegangen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die von den Mitgliedstaaten

nach 2020 eingeführten Maßnahmen den derzeitigen Maßnahmen ähneln.

57. In der Klarheit und allgemeinen Qualität der GAP-Strategiepläne wird der Schlüssel zum

Erfolg der GAP nach 2020 liegen. Die Kosteneffizienz von Instrumenten, die die

Mitgliedstaaten auswählen und/oder entwickeln werden, muss in diesen Plänen auf der

Grundlage solider Nachweise, einschließlich wissenschaftlicher Quellen und

Bestandsaufnahmen bestehender Maßnahmen, unter Beweis gestellt werden. In den GAP-

Strategieplänen wird dargelegt werden müssen, wie die verschiedenen GAP-Instrumente

einander ergänzen und wie sie mit anderen Politiken, die ländliche Gebiete betreffen,

abgestimmt werden.

58. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sich darum bemühen, die Vorschriften

zu vereinfachen, und dabei den Schwerpunkt auf das legen, was für die Leistung wesentlich

ist.

59. Einige grundlegende Regelungen auf EU-Ebene werden weiterhin nötig sein. Wenn

Direktzahlungen beibehalten werden, müssen die grundlegenden Anforderungen im EU-

Recht definiert sein. Die EU-Vorschriften sollten für Fairness und Chancengleichheit sorgen

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(wobei die Vorschriften über staatliche Beihilfen und die Anforderungen der WTO

einzubeziehen sind).

60. Außerdem ist es von entscheidender Bedeutung, dass genügend Zeit eingeplant wird und

angemessene Vorkehrungen für den Übergang zum neuen Umsetzungsmodell getroffen

werden.

Bewertung der Outputs, Ergebnisse und exogenen Faktoren der GAP

KRITERIEN

5.1. Ein wirksames Leistungssystem verbindet die Ziele der Politik mit ihren Outputs,

Ergebnissen und Auswirkungen.

5.2. Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung von Mitteln aus dem

EU-Haushalt und dem Erreichen vereinbarter Leistungsziele.

5.3. Die Leistung der Politik und einschlägige exogene Faktoren werden überwacht und

die Politik wird erforderlichenfalls angepasst.

61. Eine zentrale Herausforderung für den leistungsbasierten Umsetzungsmechanismus für

die GAP nach 2020 besteht darin, dafür zu sorgen, dass die EU Zahlungen für Outputs leistet,

die für die Ziele der EU relevant sind und erbracht wurden. Der Zusammenhang zwischen

den Leistungszielen der Mitgliedstaaten und den Zielen der EU sollte in den GAP-

Strategieplänen nachgewiesen werden. Die Zuverlässigkeitsgewähr hinsichtlich der

tatsächlichen Verwirklichung der Outputs und Ergebnisse sollte sich auf zwei Quellen

stützen:

• solide Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die der Berichterstattung über die

Verwaltungsleistung zugrunde liegen, wobei verstärkt moderne Technologien für

Echtzeitkontrollen zum Einsatz kommen;

• unabhängige externe Prüfung.

62. Für eine Umsetzung der GAP in der Zeit nach 2020 als leistungsbasierte Politik sollte ein

klarer Zusammenhang zwischen den erzielten Ergebnissen und der erhaltenen finanziellen

Unterstützung bestehen. Solche Regelungen könnten sowohl für die Beziehungen zwischen

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der Kommission und den Mitgliedstaaten als auch, soweit machbar, für die Beziehungen

zwischen den Mitgliedstaaten und einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben oder Projekten

angewendet werden.

63. Um eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen, müssen die Kommission und

die Mitgliedstaaten rechtzeitig Informationen darüber erhalten, ob Maßnahmen politische

Ziele auf effiziente Weise erreichen. Diese Informationen sollten verwendet werden, um die

Politik und die Ausgaben erforderlichenfalls anzupassen.

Gewährleistung der Rechenschaftspflicht

KRITERIEN

6.1. Es gibt eine starke Kette der Rechenschaftspflicht und Finanzkontrolle.

64. Wie genau sich die Rolle der Mitgliedstaaten und der Kommission ändern wird, geht aus

der Mitteilung nicht hervor und wird im Legislativvorschlag geklärt werden müssen. Zwar ist

in dem Dokument von einer größeren Rolle der Mitgliedstaaten die Rede, doch wird der

Kommission eine Schlüsselrolle bei der Genehmigung der GAP-Strategiepläne der

Mitgliedstaaten zugewiesen, "um den Beitrag der GAP zu den Prioritäten und Zielen der EU

sowie zu den Klima- und Energiezielen der Mitgliedstaaten zu optimieren".

65. Die Einführung eines neuen Umsetzungsmodells sollte auf den stärkeren Elementen der

derzeitigen Governance-Strukturen, einschließlich der Kontrollsysteme (z. B. LPIS), aufbauen.

66. Die Gewähr für die Leistung von EU-Maßnahmen wird im neuen Umsetzungsmodell eine

zentrale Rolle spielen. Um eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen, bedarf es

nicht nur einer Gewähr für die Wirksamkeit, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit und die

Sparsamkeit der EU-Ausgaben. Gleichzeitig sollten die Rechtmäßigkeit und

Ordnungsmäßigkeit der EU-Ausgaben sichergestellt werden.

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ANHANG I - LISTE DER VERÖFFENTLICHUNGEN DES HOFES, DIE DIESES THEMENPAPIER

UNTERSTÜTZEN

Jahresberichte

Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum

Haushaltsjahr 2016

Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum

Haushaltsjahr 2015

Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum

Haushaltsjahr 2014

Sonderberichte

Nr. 10/2018: Basisprämienregelung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe - Umsetzung

auf gutem Weg, aber mit begrenzten Auswirkungen hinsichtlich Vereinfachung,

Zielausrichtung und Anpassung der Beihilfeniveaus

Nr. 5/2018: Erneuerbare Energien für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums:

beträchtliche, aber größtenteils ungenutzte Synergiepotenziale

Nr. 21/2017: Die Ökologisierung: eine komplexere Regelung zur Einkommensstützung, die

noch nicht ökologisch wirksam ist

Nr. 16/2017: Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums: Komplexität muss

verringert und Konzentration auf Ergebnisse verstärkt werden

Nr. 15/2017: Ex-ante-Konditionalitäten und die leistungsgebundene Reserve in der

Kohäsionspolitik: innovative, aber noch nicht wirksame Instrumente

Nr. 10/2017: EU-Unterstützung für Junglandwirte sollte gezielter zur Förderung eines

wirksamen Generationswechsels eingesetzt werden

Nr. 2/2017: Die Verhandlungen der Kommission über die Partnerschaftsvereinbarungen und

Programme der Kohäsionspolitik 2014-2020: gezieltere Ausrichtung der Ausgaben auf die

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Prioritäten von Europa 2020, aber zunehmend komplexere Regelungen für die

Leistungsmessung

Nr. 36/2016: Beurteilung der Regelungen für den Abschluss der Programme für Kohäsion

und ländliche Entwicklung des Zeitraums 2007-2013

Nr. 34/2016: Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die

Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern

Nr. 31/2016: Mindestens jeder fünfte Euro des EU-Haushalts für den Klimaschutz: Trotz

ehrgeiziger Bemühungen besteht ein großes Risiko, das Ziel nicht zu erreichen

Nr. 26/2016: Vereinfachung der Cross-Compliance und Steigerung ihrer Wirksamkeit - nach

wie vor eine Herausforderung

Nr. 19/2016: Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem

Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu ziehende Lehren

Nr. 3/2016: Bekämpfung der Eutrophierung der Ostsee: Es sind noch weitere und

wirksamere Maßnahmen notwendig

Nr. 1/2016: Stützung der Einkommen von Landwirten: Ist das Leistungsmessungssystem der

Kommission gut konzipiert und basiert es auf soliden Daten?

Nr. 25/2015: EU-Infrastrukturförderung im ländlichen Raum: Die Mittel könnten erheblich

effizienter eingesetzt werden

Nr. 23/2015: Die Wasserqualität im Einzugsgebiet der Donau: Fortschritte bei der Umsetzung

der Wasserrahmenrichtlinie, aber noch Bedarf an weiteren Maßnahmen

Nr. 20/2015: Die Kosteneffizienz von EU-Beihilfen zur Entwicklung des ländlichen Raums für

nichtproduktive Investitionen in der Landwirtschaft

Nr. 12/2015: Die EU-Priorität der Förderung einer wissensbasierten Wirtschaft im ländlichen

Raum wurde durch die unzureichende Verwaltung von Wissenstransfer- und

Beratungsmaßnahmen beeinträchtigt

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Nr. 5/2015: Sind Finanzinstrumente im Bereich der ländlichen Entwicklung ein erfolgreiches

und vielversprechendes Instrument?

Nr. 23/2014: Fehler bei den Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums: Worin

liegen die Ursachen und was wird zu ihrer Beseitigung unternommen?

Nr. 4/2014: Integration der Ziele der EU-Wasserpolitik in die GAP: ein Teilerfolg

Nr. 12/2013: Können die Kommission und die Mitgliedstaaten nachweisen, dass die EU-

Haushaltsmittel für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sinnvoll eingesetzt

werden?

Nr. 10/2013: Gemeinsame Agrarpolitik: Wurde die besondere Stützung gemäß Artikel 68 der

Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates gut ausgestaltet und durchgeführt?

Nr. 8/2013: Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen

Raums (ELER) gewährte Beihilfen zur Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder

Nr. 6/2013: Haben die Mitgliedstaaten und die Kommission die Mittel für die Maßnahmen

zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft effizient eingesetzt?

Nr. 1/2013: Haben sich die EU-Beihilfen für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie im

Hinblick auf eine Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen als

wirksam und effizient erwiesen?

Nr. 8/2012: Ausrichtung der Beihilfen für die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe

auf bestimmte Ziele

Nr. 7/2011: Wie gut sind Konzeption und Verwaltung der geförderten

Agrarumweltmaßnahmen?

Sonstige Dokumente

Themenpapier Zukunft der Finanzen der EU: Reform der Funktionsweise des EU-Haushalts

Landscape-Analyse: Maßnahmen der EU in den Bereichen Bereich Energie und Klimawandel

(2017)

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Themenpapier Der EU-Haushalt: Zeit für eine Reform? Themenpapier zur

Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 (2016)

Landscape-Analyse: EU-Gelder optimal verwenden: Eine Landscape-Analyse zu den Risiken

für das EU-Finanzmanagement (2014)

Landscape-Analyse: Lücken, Überschneidungen und Herausforderungen: Eine Landscape-

Analyse der EU-Regelungen zur Rechenschaftspflicht und zur öffentlichen Finanzkontrolle

(2014)

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ANHANG II - IM VERTRAG VERANKERTE ZIELE DER GAP

Im Vertrag verankerte Ziele der GAP (Artikel 39 AEUV):

• Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung destechnischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte;

• auf diese Weise Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung für dielandwirtschaftliche Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen;

• Stabilisierung der Märkte;

• Sicherstellung der Versorgung;

• Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen.

Relevante horizontale Ziele des Vertrags:

• Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus (Artikel 9);

• Umweltschutz zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung (Artikel 11);

• Verbraucherschutz (Artikel 12) und Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere (Artikel 13);

• Gesundheit der Bevölkerung (Artikel 168 Absatz 1);

• wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Artikel 174 bis 178).

Ziele der GAP für den Zeitraum 2014-2020 (Artikel 110 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013):• rentable Nahrungsmittelerzeugung mit Schwerpunkt auf den landwirtschaftlichen

Einkommen, der Produktivität in der Landwirtschaft und der Preisstabilität; • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie

Klimaschutzmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Treibhausgasemissionen, der biologischen Vielfalt sowie Boden und Wasser;

• ausgewogene räumliche Entwicklung mit Schwerpunkt auf Beschäftigung, Wachstum und Armutsbekämpfung im ländlichen Raum.

Ziele der GAP für die nach 2020 anstehende Reform (aus der Mitteilung der Kommission über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft):• Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors;• Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und

Klimazielen der EU;• Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.

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