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Erschließung des Neubaugebiets „Birkhof“ in 73236 Deggingen GEOTECHNISCHER BERICHT (Baugrundgutachten) Auftraggeber : Gemeinde Deggingen, vertreten durch Herrn BM Karl Weber Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen Planung: mquadrat kommunikative Stadtentwicklung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger, Hauptstraße 25, 73087 Bad Boll Projekt-Nr. : 2-15-169 Gutachten-Nr. : 2-15-169-02-ts _. Ausfertigung 25. Februar 2016 Verfasser: Institut für Hydrogeologie und Umweltgeologie Baugrunduntersuchungen Dipl.-Geol. Wolfram Hammer Dr. Joachim Hönig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erdbau, Grundbau und Bodenmechanik Dr. Marius Schünke öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hydrogeologie (Boden und Grundwasserschäden) BWU · Boden · Wasser · Untergrund · Dettinger Str. 146 · D - 73230 Kirchheim u. Teck Telefon (0 70 21) 98 40 - 0 · Telefax (0 70 21) 98 40 - 60 · e-mail [email protected]

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Erschließung des Neubaugebiets„Birkhof“ in 73236 Deggingen

G E O T E C H N I S C H E R B E R I C H T(Baugrundgutachten)

Auftraggeber : Gemeinde Deggingen, vertreten durch Herrn BM Karl WeberBahnhofstraße 9, 73326 Deggingen

Planung: mquadrat kommunikative StadtentwicklungDipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger, Hauptstraße 25, 73087 Bad Boll

Projekt-Nr. : 2-15-169

Gutachten-Nr. : 2-15-169-02-ts

_. Ausfertigung

25. Februar 2016 Verfasser:

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

Dipl.-Geol. Wolfram HammerDr. Joachim Hönigöffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Erdbau,Grundbau und Bodenmechanik

Dr. Marius Schünkeöffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Hydrogeologie(Boden und Grundwasserschäden)

BWU · Boden · Wasser · Untergrund · Dettinger Str. 146 · D - 73230 Kirchheim u. TeckTelefon (0 70 21) 98 40-0 · Telefax (0 70 21) 98 40-60 · e-mail [email protected]

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 2 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

INHALTSVERZEICHNIS

1 Vorgang. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Planunterlagen, Baubeschreibung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

3 Untersuchungsumfang. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53.1 Feldarbeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53.2 Bodenmechanische Laborversuche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63.3 Chemische Untersuchung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

4 Baugrund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74.1 Lage, Morphologie und geologischer Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74.2 Untergrundaufbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84.3 Grundwasser. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104.4 Homogenbereiche, Boden-/Frostempfindlichkeitsklassen, Bodenkennwerte.. . . 124.5 Betonaggressivität nach DIN 4030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.6 Bodenkundliche und abfallrechtliche Bewertung des Oberbodens.. . . . . . . . . . . 16

5 Erschließung und Bebauung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175.1 Kanal- und Leitungsbau.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175.2 Wasserhaltung im Bauzustand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265.3 Verkehrsflächen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275.4 Verdichtungskontrolle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355.5 Bebauung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

5.5.1 Baugruben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365.5.2 Gründung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385.5.3 Entwässerung und Bauwerksabdichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405.5.4 Erdbebengefährdung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

5.6 Verwertung/Entsorgung von Aushubmaterial. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415.7 Versickerung von Oberflächen-, Dachflächen- und Dränagewasser. . . . . . . . . . . 425.8 Wasserrechtlicher Hinweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445.9 Weitere Hinweise zur Erschließung und Bauausführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

6 Ergänzende Untersuchungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

7 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 3 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

VERZEICHNIS DES ANHANGS

Anhang 1: Richtlinien, Vertrags- und Lieferbedingungen, Arbeitsblätter, Normen und sons-tige Grundlagen in der Geotechnik

VERZEICHNIS DER ANLAGEN

Anlage 1: Lagepläne M 1 : 25 000/1 000

Anlage 2: Geologische Schnitte M 1 : 250/100

Anlage 3: Schichtenverzeichnisse und Schichtprofile M 1 : 50

Anlage 4: Versuchsprotokolle bodenmechanischer Versuche

Anlage 5: Homogenbereiche nach DIN 18 300:2015-08

Anlage 6: Analysenprotokolle (Prüfberichte des chem. Labors)

Anlage 7: Auswertetabellen VwV und DepV

Anlage 8: Fotographische Dokumentation der Bohrung BK 1

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 4 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

1 Vorgang

Die Gemeinde Deggingen beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebiets „Birkhof“. Um

Aussagen über die Beschaffenheit des Baugrundes und die Grundwasserverhältnisse zu erhalten,

wurde unser Haus am 01.10.2015 beauftragt, Baugrunduntersuchungen durchzuführen und einen

geotechnischen Bericht zu erstellen. Grundlage des Auftrags war unser Angebot Nr. B 2-15-177a

vom 09.09.2015 mit dem darin enthaltenen Leistungsumfang.

2 Planunterlagen, Baubeschreibung

Für die Feldarbeiten und zur Erstellung des vorliegenden Berichts erhielten wir vom Planungsbüro

mquadrat, Bad Boll folgende Planunterlagen, jeweils als PDF-Dokumente per Email:

- Gemeinde Deggingen, Bebauungsplan „Birkhof“, Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom05.03.2015, M 1 : 1 000

- Gemeinde Deggingen, Bebauungsplan „Birkhof“, Städtebauliche Skizze / Variante I vom13.04.2015, M 1 : 1 000

- Gemeinde Deggingen, Bebauungsplan „Birkhof“, Lageplan mit Bohrpunkten vom 16.11.2015,M 1 : 1 0000

Bei den jeweiligen Versorgungsträgern wurden aktuelle Kabel- und Leitungspläne für die im

Untersuchungsgebiet vorhandenen Sparten erhoben.

Die Untersuchungsergebnisse von der Baugrunderkundung und der Geotechnische Bericht für1

geplante Tiefbaumaßnahmen der Gemeinde Deggingen wurden ebenfalls ausgewertet. Weiterhin

wurden die Topographische und die Geologische Karte M 1 : 25 000, Blatt 7323 + 7324, Geislin-

gen an der Steige-West und Deggingen nebst Erläuterungen, die Karte der Erdbebenzonen und

geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg, M 1 : 350 000 und der Online-Karten-

service der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

herangezogen.

Der Baugrunderkundung und Ausarbeitung des geotechnischen Berichts liegen außerdem, soweit

zutreffend, die in Anhang 1 genannten Richtlinien, Vertrags- und Lieferbedingungen, Arbeits-

blätter, Rechtsgrundlagen, Normen und sonstige Unterlagen in der Geotechnik zugrunde. Im

nachfolgenden Text benutzte Kürzel werden dort erläutert.

Geotechnischer Bericht: Tief- und Straßenbauarbeiten in 73326 Deggingen, Gartenstraße - ehem. Bahndamm - Jahnstraße. BWU Gutachten-1

Nr. 2-15-169-01-ts vom 08.02.2016..

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 5 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Dem Bebauungsplanentwurf zufolge ist eine Wohnbebauung und eine verkehrsmäßige Er-

schließung über eine Zufahrtsstraße mit Anschluss an die Geislinger Straße/B 466 sowie an die

Gartenstraße geplant. Es ist damit von der Errichtung nicht oder einfach unterkellerter Gebäude

mit Baugruben von bis zu .3-4 m Tiefe und üblicher Tiefenlage der Kanäle und Leitungen von bis

zu .3-4 m unter Gelände auszugehen. Nähere Angaben zur geplanten Erschließung und Bebau-

ung liegen uns nicht vor.

Aufgrund des geneigten Geländes sowie des nach den Ergebnissen der durchgeführten Bau-

grunderkundung örtlich über den voraussichtlichen Aushub- bzw. Grabensohlen liegenden

Grundwasserstands ist die Baumaßnahme in die Geotechnische Kategorie GK 2 nach DIN 4020

einzustufen.

3 Untersuchungsumfang

3.1 Feldarbeiten

Zur Erkundung des Untergrundaufbaus und der Grundwassersituation wurden am 02.-04.12.2015

zehn Kleinbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 (Rammkernsonde Ø 80/60/50 mm) bis in Tiefen

von 3,7 m - 4,3 m u.Gel. abgeteuft.

Die Bohrpunkte wurden entlang der Erschließungsstraße platziert. BS 25 musste vom geplanten

Standort abgerückt werden, da dieser zum Zeitpunkt der Bohrarbeiten als Schafweide einge-

pfercht und nicht zugänglich war.

Die Schichtenfolge wurde nach geologischen und bodenmechanischen Kriterien aufgenommen

(Benennung und Beschreibung nach DIN EN ISO 14688/14689, wobei die bisher gebräuchlichen

Bezeichnungen der zurückgezogenen DIN 4022 beibehalten wurden) und nach DIN 18 196 und

DIN 18 300 klassifiziert. Weiterhin wurden Wasserzutritte/-anstiege dokumentiert und das Bohrgut

organoleptisch auf mögliche Verunreinigungen geprüft.

Ergänzend wurden die im Rahmen der geplanten Tiefbaumaßnahmen entlang des ehemaligen

Bahndamms abgeteuften Bohrungen BS 12 (Kleinbohrung, Tiefe 3,45 m) und BK 1 (Aufschluss-

bohrung, Tiefe 8,0 m) zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse mit herangezogen.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 6 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Zur Unterstützung der bodenmechanischen und organoleptischen Beurteilung im Gelände wurden

aus den anstehenden Schichten gestörte Bodenproben entnommen, luftdicht konserviert und zur

geotechnischen und chemischen Laboruntersuchung weitergeleitet.

Die Bohrungen BS 17, BS 18, BS 21, BS 23 und BS 25 wurden zu 1,25"-Kleingrundwassermess-

stellen ausgebaut. Wegen der Lage neben der Straße erfolgte der Ausbau bei BS 17 unterflur mit

tagwasserdichter Straßenkappe. Die übrigen Messstellen wurden überflur ausgebaut.

Die Aufschlusspunkte wurden durch das Vermessungsbüro Opferkuch, Kuchen, ausgepflockt und

nach Lage und Meereshöhe eingemessen. Die Anordnung der Aufschlusspunkte auf dem

Gelände ist im Lageplan (Anlage 1.2) dargestellt.

In Anlage 2 sind die Schichtprofile der Aufschlusspunkte in drei schematischen geologischen

Schnitten dargestellt. Anlage 3 enthält die Schichtenbeschreibungen und Schichtprofile der

Aufschlüsse und Anlage 8 eine fotografische Dokumentation der Aufschlussbohrung BK 1.

3.2 Bodenmechanische Laborversuche

Die aus den anstehenden Schichten entnommenen Proben wurden im hauseigenen boden-

mechanischen Labor auf natürlichen Wassergehalt (DIN EN ISO 17 892-1), Konsistenzgrenzen

(DIN 18 122) und Kornverteilung (DIN 18 123) untersucht. Damit war eine Einstufung nach DIN

18 196 und DIN 18 300 sowie die darauf basierende Abschätzung von Bodenkennwerten möglich.

Die Versuche erfolgten an gestörten Bodenproben.

3.3 Chemische Untersuchung

Um Anhaltspunkte bezüglich der Verwertungsmöglichkeiten des im Zuge der Baumaßnahmen

anfallenden Bodenaushubs zu bekommen, wurde aus dem Oberbodenmaterial der Aufschlüsse

(0-15 cm Tiefe) eine Mischprobe für die chemische Laboruntersuchung hergestellt. Diese wurde

gekühlt und abgedunkelt gelagert, in geschlossener Kühlkette dem chemischen Labor BVU

GmbH, Markt Rettenbach, angeliefert und dort im Umfang gemäß VwV und DepV untersucht.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 7 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

4 Baugrund

4.1 Lage, Morphologie und geologischer Überblick

Das geplante Neubaugebiet „Birkhof” liegt am nordöstlichen Ortsrand von Deggingen in nach

Südosten geneigter Hanglage (vgl. Übersichtslageplan Anlage 1.1). Die Geländehöhe beträgt

etwa 483 mNN an der Zufahrt von der Geislinger Straße her und etwa 510 - 517 m entlang der

nordwestlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Die Hangneigung beträgt im

nordöstlichen Teil des Baugebiets um etwa 6 - 12 % und steigt im Südwesten im Anschluss an die

Bestandsbebauung auf bis zu ca. 20 - 25 % an.

Das Gelände wurde in der Vergangenheit landwirtschaftlich als Grünfläche genutzt. Abgesehen

von dem landwirtschaftlichen Anwesen „Birkhof” im Nordosten waren vor Ort keine Anzeichen

einer eventuellen früheren baulichen Nutzung erkennbar.

Nordöstlich des Birkhofs, im nordwestlichen Teil des Neubaugebiets zwischen BS 20 und BS 25

sowie am Ortsrand zwischen der Gartenstraße und dem ehemaligen Bahndamm sind im Be-

standslageplan Quellfassungen eingetragen.

Gemäß der geologischen Karte von Baden-Württemberg, M 1 : 25 000, Blätter 7324 + 7424,

Geislingen a.d. Steige-West und Deggingen, liegt das Neubaugebiet im Bereich der Wedelsand-

stein-, Ostreenkalk- und Hamitenton-Formation des Braunen Jura (Bajocium, früher Dogger ã + ä),

die aus einer Wechselfolge von Tonstein, Mergelstein, Kalkstein und Kalksandstein bestehen.

Diese Schichten sind jedoch von quartärem Hangschutt überdeckt.

Nördlich des Neubaugebiets verläuft eine Südwest-Nordost streichende tektonische Verwerfung,

die Schichten des oberen Braunjura gegen Schichten des unteren Weißjura versetzt.

Das geplante Neubaugebiet befindet sich in der Zone III des mit Rechtsverordnung des Landrats-

amts Göppingen vom 07.12.1995 festgesetzten Wasserschutzgebiets zum Schutz der Grund-

wasserfassung „Pulvermühle” der Gemeinde Deggingen.

Nach der Karte der Erdbebenzonen für Baden-Württemberg liegt das geplante Neubaugebiet in

der Erdbebenzone 0.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 8 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

4.2 Untergrundaufbau

Folgende Schichtglieder wurden, z.T. nur in einzelnen Aufschlüssen, von oben nach unten

angetroffen:

Bezeichnung Schichtunter-grenze

[m u.GOK]

Schichtdicke[m]

Bemerkung

Oberboden 0,1 - 0,15 0,1 - 0,15

Auffüllungen 0,35 - 1,0 0,35 - 0,9 nur BK 1, BS 12, BS 17

Hangschutt 2,3 - >4,25 0 - >4 Schichtunterkante z.T. nicht er-reicht

Hanglehm 1,2 - >4,2 0,7 - >4,1 Schichtunterkante z.T. nicht er-reicht

Verwitterungston 3,1 - 3,9 0,5 - 3

Talablagerungen (Auelehm,Kies)

3,4 - >4,3 1,0 - >1,5 nur am Hangfuß (BK 1, BS 12,BS 17)

Braunjura (Tonstein, Kalk-stein)

>8 unbekannt Schichtuntergrenze nicht erreicht

Die Oberbodendecke weist an den Aufschlusspunkten nur eine sehr geringe Mächtigkeit von 0,1 -

0,15 m auf. Es handelt sich um schwach tonigen, schwach kiesigen, schwach sandigen, humosen

und durchwurzelten Schluff der Bodengruppe OU nach DIN 18 196.

Künstliche Auffüllungen wurden nur im Bereich des Bahndamms (BK 1, BS 12: Gleisschotter) und

neben der Gartenstraße (BS 17: Teil des Straßenoberbaus) in Mächtigkeiten von 0,35 - 0,9 m

angetroffen. Es handelt sich hierbei um schwach bindigen bis bindigen, gemischtkörnigen Boden

der Bodengruppen GU, GU* und GT* in steifer Konsistenz.

Im nordöstlichen und zentralen Teil des Neubaugebiets (Geologischer Schnitt A und hangseitiger

Teil des Geologischen Schnittes B) steht oberflächennah kiesig-schluffiger Hangschutt an, der

hangseitig bis unter die Aufschlussendtiefen von 4,0 - 4,2 m reicht. Talseitig nimmt die Mächtigkeit

ab und der Hangschutt wird oberflächennah örtlich von einer schluffigen Hanglehmschicht

überlagert (geologischer Schnitt A). Im Geologischen Schnitt B keilt der Hangschutt etwa auf

halber Hanghöhe aus und ist talseitig nicht mehr vorhanden.

Im Geologischen Schnitt C an der Südwestseite des Neubaugebiets wurde kein Hangschutt

angetroffen. Hier besteht der oberflächennahe Untergrund, ebenso wie im talseitigen Teil des

Geologischen Schnittes B, aus schwach kiesigem bis kiesigem, tonigem Hanglehm in steifer und

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 9 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

z.T. steif-halbfester Konsistenz. Bodenmechanisch ist der Hanglehm vorwiegend der Boden-

gruppe TM (mittelplastischer Ton), teilweise jedoch auch der Bodengruppe TA (ausgeprägt

plastischer Ton) bzw. dem Übergangsbereich der beiden Bodengruppen zuzuordnen. Der

Hanglehm reicht bis in 1,2 m bis >4,2 m Tiefe.

Nur in den talseitigen Aufschlüssen am Standort des geplanten RÜB auf dem ehemaligen

Bahndamm (BS 12, BK 1) sowie bei BS 17 wird der Hanglehm ab 2,4 m - 2,9 m bis in 3,1 - 3,9 m

Tiefe von weichem, organischem Auelehm (Bodengruppen TA, OT) und zersetztem Torf (Boden-

gruppe HZ) unterlagert. Darunter folgt eine geringmächtige Kiesschicht (Talfüllung, Bodengruppe

GU) bis in 3,4 m - 4,15 m Tiefe, die ebenfalls organische, pflanzliche und torfige Anteile aufweist.

Bei BS 17 reicht der Kies bis in >4,3 m Tiefe.

Der im Hangbereich darunter folgende Verwitterungston lässt eine Schichtung noch erkennen und

wird daher bereits dem Braunjura zugeordnet. Petrographisch und bodenmechanisch handelt es

sich um schluffig-feinsandigen, vorwiegend mittelplastischen Ton der Bodengruppe TM in meist

halbfester Konsistenz. Bei BS 19 sind einige dünne, zerlegte Kalksteinbänkchen eingeschaltet und

der Verwitterungston weist abschnittsweise steife oder auch nur steif-weiche Konsistenz auf. Bei

BS 20 setzt der Verwitterungston abweichend vom übrigen Neubaugebiet bereits unmittelbar unter

dem Oberboden ein und ist bis in 2,4 m Tiefe ausgeprägt plastisch (Bodengruppe TA) bei steifer

Konsistenz.

Im Hangbereich ist das tiefste erbohrte Schichtglied mürber, verwitterter, fester Tonstein, in dem

bereits nach wenigen Dezimetern der Eindringwiderstand so groß war, dass mit Kleinramm-

bohrungen kein weiterer Bohrfortschrittmehr erzielt werden konnte (BS 16, BS 19, BS 20, BS 21).

Talseitig wurde unter der quartären Talfüllung bei BK 1 eine knapp 1 m mächtige, harte Kalkstein-

bank angetroffen, bei dem es sich um den Blaukalk der Wedelsandstein-Formation handeln

dürfte. Darunter folgt bis zur Aufschlussendtiefe von 8 m fester bis harter Tonstein.

Die im Einzelnen an den Aufschlusspunkten angetroffenen Bodenschichten sind als Schichten-

beschreibungen und Schichtprofile in Anlage 3 dargestellt. In Anlage 8 findet sich eine fotographi-

sche Dokumentation der Aufschlussbohrung BK 1.

Aus den zwangsläufig punktuellen Aufschlüssen wurden durch Interpolation unter Berücksichti-

gung der geologischen Zusammenhänge drei schematische geologische Schnitte gefertigt, die

das beschriebene Baugrundmodell darstellen (Anlage 2). Zwischen den Aufschlusspunkten wurde

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 10 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

linear interpoliert. Es ist daher möglich und wahrscheinlich, dass der tatsächliche Schichtenverlauf

in der Schnittebene angesichts des sehr großen Aufschlussabstands von der schematischen

Darstellung abweicht.

4.3 Grundwasser

An den meisten Aufschlusspunkten waren Grundwasserzutritte festzustellen. Lediglich BS 16,

BS 19, BS 20 und BS 21 blieben trocken. Grundwasserleiter sind der kiesige Hangschutt sowie die

kiesigen Talablagerungen, wobei bei BS 25 auch im Hanglehm eine Grundwasserführung

festgestellt wurde.

Möglicherweise ist im festen Tonstein ein weiteres Grundwasserstockwerk ausgebildet, das jedoch

dann voraussichtlich größtenteils unterhalb der Grabensohlen bei der Erschließung zu liegen

kommt.

Folgende Grundwasserstände wurden bisher gemessen:

MessstelleDatum/Zeit

Wasser-stand

[m u.Gel.]

Gelände-höhe

[mNN]

Wasser-stand

[m u.POK]

POK

[mNN]

Wasser-stand[mNN]

Bemerkungen

BK 1 04.12.15

23.12.1527.01.15

4,003,563,022,18

484,82

2,801,96

484,60 480,82481,26481,80482,64

GW angebohrtGW nach BohrendeGW Ruhe

BS12 02.12.153,15

484,53481,38

k. GW beim BohrenGW nach Bohrende

BS 16 02.12.15 - 488,49 - kein GW

BS 17 03.12.15

23.12.1527.01.16

3,802,242,572,30

488,14 --2,382,11

487,95 484,37485,90485,57485,84

GW angebohrtGW nach BohrendeGW Ruhe

BS 18 03.12.15

23.12.1527.01.16

3,703,153,642,91

490,69 --4,393,66

491,44 486,99487,54487,05487,78

GW angebohrtGW nach BohrendeGW Ruhe

BS 19 04.12.15 - 495,91 - kein GW

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MessstelleDatum/Zeit

Wasser-stand

[m u.Gel.]

Gelände-höhe

[mNN]

Wasser-stand

[m u.POK]

POK

[mNN]

Wasser-stand[mNN]

Bemerkungen

BS 20 04.12.15 - 500,58 - kein GW

BS 21 03.12.15

23.12.1527.01.16

----

500,22 ---

501,00 kein GW

BS 22 03.12.15 3,953,75

496,29 492,34492,54

GW angebohrtGW nach Bohrende

BS 23 03.12.15

23.12.1527.01.16

-3,803,633,08

505,55 --4,523,97

506,44 -501,75501,92502,47

kein GW beim bohrenGW nach BohrendeGW Ruhe

BS 24 03.12.15 3,953,90

506,50 502,55502,60

GW angebohrtGW nach Bohrende

BS 25 03.12.15

23.12.1527.01.16

--2,512,04

510,57 --3,312,84

511,37 --

508,06508,53

kein GW beim bohrenGW nach BohrendeGW Ruhe

Der höchstmögliche Grundwasserstand bzw. die jahreszeitliche und witterungsabhängige Schwan-

kungsbreite des Grundwasserstands ist nicht bekannt, da keine längerfristigen Messreihen

vorliegen. Die höchsten bislang gemessenen Grundwasserstände liegen in rund 2 - 4 m Tiefe.

Die wenigen Messpunkte und Stichtagsmessungen des Grundwasserstands bieten keine ge-

eignete Grundlage für einen Vorschlag zur Festsetzung des Bemessungswasserstands im

Neubaugebiet.

Generell muss jedoch bei den Erschließungsarbeiten und bei der Bebauung praktisch im ge-

samten Neubaugebiet mit Grundwasserzutritten oberhalb der voraussichtlichen Graben- bzw.

Aushubsohlen gerechnet werden.

Für Einzelbauvorhaben bei der späteren Bebauung ist die Festsetzung eines objektbezogenen

Bemessungswasserstand auf Grundlage weiterer geotechnischer und hydrogeologischer Untersu-

chungen im jeweiligen Baufeld zu empfehlen, wobei besonderes Augenmerk auf die zutreffende

Beurteilung der Grundwasserverhältnisse zu legen ist. Hierfür sind Messungen des Grundwasser-

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 12 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

stands über einen längeren Zeitraum erforderlich, da sich nach den bislang vorliegenden Er-

kundungsergebnissen ein Ruhegrundwasserstand beim oder kurz nach dem Bohren nicht einstellt.

Bei den Erschließungsarbeiten ist mindestens in Teilen des Neubaugebiets mit Grundwasser-

zutritten im Kanalgraben zu rechnen. Da sich der Kanalgraben entlang der Erschließungsstraße

durch das gesamte Neubaugebiet zieht, kann die gut wasserdurchlässige Leitungszone als

Längsdränage wirken und die grundwasserführenden Bereiche in verschiedenen Teilen des

Neubaugebiets miteinander verbinden sowie auch verschiedene Grundwasserstockwerke (Hang-

schutt - Talkies) kurzschließen.

Es wird daher empfohlen, für die Erschließungsarbeiten einen Bemessungswasserstand in einer

Tiefe von 1 m unter Straßenhöhe festzulegen und an den Kanalschächten bzw. je nach Neigung

und Länge auch in den Haltungen Grundwassersperren anzuordnen (s. Abschnitt 5.1), um eine

dauerhafte Ableitung von Grundwasser entlang des Kanalgrabens zu vermeiden. Im Zusammen-

hang mit dem Schutz künftiger Gebäude gegen Grundwasser und dem Schutz des Grundwassers

selbst ist unbedingt anzustreben, die bestehenden Grundwasserverhältnisse innerhalb und

außerhalb des Baugebiets nicht dauerhaft zu verändern.

In niederschlagsreichen Perioden kann oberflächennah Schicht- und Sickerwasser mit Staunässe-

bildung über geringer wasserdurchlässigen Bereichen auftreten. Bei geringer Wasserdurchlässig-

keit des Untergrunds kann einsickerndes Niederschlagswasser nicht bzw. nur mit Verzögerung zur

Tiefe hin versickern. Das Tiefenniveau und die Intensität der Sickerwasserführung unterliegt

jahreszeitlichen und witterungsabhängigen Schwankungen.

4.4 Homogenbereiche, Boden-/Frostempfindlichkeitsklassen, Bodenkennwerte

Homogenbereiche nach DIN 18 300 Ausgabe 2015, Bodenklassen nach DIN 18 300 Ausgabe

2012 und Frostempfindlichkeitsklassen nach ZTV E-StB 09

Die DIN 18 300 Ausgabe 2012 fasste Boden- und Felsarten nach dem Schwierigkeitsgrad beim

Bearbeiten (Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten) in sieben Klassen zusammen.

Diese lag unserem Angebot und der durchgeführten Baugrunderkundung zugrunde.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 13 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Im August 2015 wurden eine Neufassung der DIN 18 300 und DIN 18 301 veröffentlicht und mit

Aktualisierung der VOB im September 2015 als ATV eingeführt, nach der Boden- und Felsarten

in Homogenbereiche einzuteilen sind und die bisherigen Bodenklassen entfallen.

Ein Homogenbereich umfasst einen begrenzten Bereich mit einer oder mehreren Boden- und/oder

Felsarten, die entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen für einsetzbare Erdbaugeräte ver-

gleichbare Eigenschaften aufweisen. Umweltrelevante Inhaltsstoffe sind bei der Einteilung in

Homogenbereiche ggf. zu berücksichtigen.

Die aktuelle DIN 18 300 fordert die Angabe bestimmter Eigenschaften und Kennwerte sowie deren

ermittelte Bandbreite. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist die Durchführung eines umfangrei-

cheren bodenmechanischen Versuchsprogramms nötig, als dies nach der alten Norm erforderlich,

von uns angeboten und beauftragt war.

Es wurde daher in Absprache mit der Gemeinde Deggingen und den Fachplanern ein umfangrei-

cheres bodenmechanisches Laborprogramm durchgeführt als angeboten. Dieses umfasst die

nach unserer Einschätzung wichtigsten Aspekte der neuen Normen, genügt aber nicht in allen

Punkten den aktuellen normativen Anforderungen, sondern stellt eine unter dem Kosten-Nutzen-

Aspekt optimierte Vorgehensweise dar.

Nachfolgend werden die geforderten Eigenschaften und Kennwerte als Schätzwerte angegeben,

soweit dies auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen möglich ist. Eine Überprüfung der

Eigenschaften und Kennwerte, insbesondere deren Bandbreite, wie dies in der aktuellen DIN

18 300 enthalten ist, konnte nicht in allen Fällen erfolgen. Falls dies für die Ausschreibung der

Erdarbeiten erforderlich ist, sind ggf. weitere Erkundungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Einstufung von Böden in Frostempfindlichkeitsklassen nach ZTV E-StB 09 erfolgt auf Grundla-

ge ihrer Zusammensetzung (Feinkornanteil, Kornverteilung, Mineralart) und der Einteilung in

Bodengruppen nach DIN 18 196.

Nach den Richtlinien der DIN 18 300 sowie den ZTV E-StB 09 ergibt sich für die Baumaßnahme

folgende Zuordnung der Homogenbereiche sowie Frostempfindlichkeitsklassen. Die bisherigen

Bodenklassen sind zum Vergleich zusätzlich angegeben.

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Bodenschicht(Bodengruppe DIN 18 196)

Homogenbe-reich nach DIN18 300:2015-08

Boden- bzw. Fels-klasse nach DIN18 300:2012-09

Frostempfind-lichkeitsklasseZTV E-StB 09

Oberboden (OU) A 1 F 2

Ton, Schluff, Kies, weich bis halb-fest (TM, TA, OT, HZ, GW, GU,GU*, GT*)

B 3-5 F 1 - F 3

Tonstein, fest* C 6 F 3

Kalkstein, hart** D 7 F 1

u*einaxiale Druckfestigkeit q . 5 MN/m², s. Anlage 4

u**einaxiale Druckfestigkeit q . 60 MN/m², s. Anlage 4

Die bisherigen Bodenklassen sowie die Zuordnung der einzelnen Bodenschichten zu den Homo-

genbereichen ist in den Schichtenbeschreibungen und Bohrprofilen (Anlage 3) ebenfalls angege-

ben. Die Eigenschaften und Kennwerte der Homogenbereiche nach DIN 18 300 sind in Anlage 5

tabellarisch aufgelistet.

Sollte es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Einteilung der anstehenden Boden- und

Felsarten kommen, so kann der Baugrundgutachter beim Baugrubenaushub hinzugezogen

werden.

Bodenkennwerte

Die Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche können Anlage 4 entnommen werden.

Die im Folgenden für die an den Untersuchungspunkten aufgeschlossenen Bodenschichten

angegebenen charakteristischen Boden- bzw. Berechnungskennwerte wurden nicht direkt durch

bodenmechanische Laborversuche bestimmt. Sie wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse

der bodenmechanischen Laborversuche und dem Geländebefund in Anlehnung an DIN 1055,

Laborversuchsergebnissen vergleichbarer Böden, dem Grundbautaschenbuch Teil 1 und weiteren

Literaturangaben eingeschätzt.

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Bodenschicht

Bodengruppenach

DIN 18 196

Wichte Reibungs-winkel

Kohä-sion

Steife-ziffer

Wasserdurch-lässigkeits-

beiwertüber

Wasserunter

Auftrieb

ã[kN/m ]3

ã'[kN/m ]3

n[ ° ]

c[kN/m²]

sE[MN/m²]

fk[m/s]

Auffüllung nicht-schwach bindiggemischtkörnig

bindig

GE, GW, GUGU*, GT*

TL, TM, TA

15-1815-1815-18

8-106-95-8

27,5-32,525-3015-20

000

---

10 -10-2 -6

10 -10-6 -8

<10-8

Kies nicht bis schwach bindig GW, GU 19-21 11-13 32,5-37,5 0 80-150 10 -10-3 -6

Kies gemischtkörnig GU*,GT* 19-21 9-11 30-35 10-30 60-100 10 -10-6 -8

Auelehm organisch, weichTorfsteif

halbfest

TA, OTHZTMTM

15-1812-14

2021

5-82-41011

15-17,515-2022,522,5

02-5

10-2015-30

0,5-20,5-1,5

4-88-15

<10-8

10 -10-4 -6

<10-8

<10-8

Verwitterungston halbfest TM 21 11 22,5 15-30 10-20 <10-8

Kalkstein, hart* Z 23-26 13-16 >40 >40 >200 10 -10-4 -8

Tonstein, fest* Z 22-25 12-15 30-35 >40 25-60 10 -10-4 -8

*Kennwerte variieren je nach Verwitterungsgrad, Trennflächengefüge und Richtung der Beanspruchung in weiten Grenzenund können auf Trennflächen bis auf Werte wie bei bindigen Böden zurückgehen. Im zusammenhängenden Schicht-verband werden die angegebenen Mindestwerte i.d.R. jedoch nicht unterschritten.

Zur Erddruckermittlung im Bereich verfüllter, geböschter Arbeitsräume sind in der Regel die

Kennwerte des Verfüllmaterials anzusetzen. Für verdichtet eingebautes Material gelten folgende

Kennwerte:

MaterialReibungswinkel

n [ ° ]Wichte

ã [kN/m ]3

Schotter, Splittgemische 35 20/12

Kiesgemische und Siebschutt 32,5 20/12

bindige und kiesig-steinige Böden (Aushub) 20-25 19/9

Für erdstatische Berechnungen sind jeweils die ungünstigsten angegebenen Werte zu

verwenden.

Werden Schichten in der offenen Baugrube längere Zeit der Witterung ausgesetzt, können sich

die Kennwerte rapide verschlechtern. Dies gilt auch für Profilabschnitte, in denen Schichtwasser

austritt und zu einem Aufweichen der Bodenschicht führt.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 16 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

4.5 Betonaggressivität nach DIN 4030

Eine chemische Analyse von Boden- oder Grundwasserproben wurde nicht durchgeführt. Auf-

grund der petrographischen Zusammensetzung der anstehenden Bodenschichten ist jedoch

anzunehmen, dass diese zumindest über dem Grundwasser nicht betonaggressiv wirken. Im

Grundwasser kann es aufgrund dessen chemischen Eigenschaften (z.B. Kohlensäuregehalt) zu

Betonaggressivität kommen.

Konkrete Anhaltspunkte für einen diesbezüglichen Verdacht bestehen nicht. Sicherheit hierüber

kann aber nur durch die Entnahme und Untersuchung von Boden- und Grundwasserproben

erlangt werden.

4.6 Bodenkundliche und abfallrechtliche Bewertung des Oberbodens

Die anhand der Aufschlüsse im Hangbereich erbohrten Bodenprofile wurden vor Ort nach boden-

kundlichen Kriterien beurteilt. In den hangseitigen Bodenprofilen zeigte sich im Wesentlichen

folgender Aufbau:

Unter einem nur 10-15 cm mächtigen krümeligem, schwach humosem und teilweise grusigem

Oberboden (Ah-Horizont) folgt in allen Aufschlüssen das Ausgangssubstrat (C-Horizont). Ein

Unterbodenhorizont (B-Horizont) ist nicht ausgebildet. Der C-Horizont besteht aus tonigem,

schwach steinigem Hanglehm sowie aus steinigen und lehmigen Hangschuttablagerungen.

Die chemische Untersuchungsergebnisse des Oberbodens liegen der Anlage 6 in Form des

Analysenprotokolls des Labors bei. Wie sich daraus ersehen lässt, halten die untersuchten

Parameter mit Ausnahme des Zinks die Vorsorgewerte für Böden gemäß Anhang 2, Abschnitt 4

der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ein. Beim Zink wird der Vorsorge-

wert um 20% überschritten. Daraus folgt, dass der Oberboden für den Auftrag auf landwirtschaftli-

chen Flächen nicht geeignet ist. Ansonsten kann nach Einschätzung der Unterzeichnenden der

untersuchte Boden für die Herstellung durchwurzelbarer Flächen verwendet werden.

Die abfallrechtliche Bewertung des Bodens erfolgt gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV)

"Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial" des Umweltministeriums Ba-

den-Württemberg vom 14.03.2007 sowie der Deponieverordnung (DepV) vom April 2009. Wie die

Auswertung der Analysenergebnisse, die der Anlage 7 beigefügt ist zeigt, hält die untersuchte

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 17 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Probe die Zuordnungswerte Z1.1 der VwV ein. Aufgrund des erhöhten Gehaltes an organischer

Substanz (Humus) und nicht aufgrund des Schadstoffgehaltes überschreitet die Bodenprobe aus

Sicht der DepV die Zuordnungswerte der Deponieklasse III. Somit ist der Boden für die Beseiti-

gung auf einer Deponie ungeeignet, nicht jedoch für Rekultivierungsmaßnahmen auf Deponieflä-

chen.

5 Erschließung und Bebauung

5.1 Kanal- und Leitungsbau

Herstellung von Kanal- und Leitungsgräben

Über die städtebauliche Skizze und den Lageplan hinausgehende Planunterlagen oder Informatio-

nen zu den Erschließungsmaßnahmen liegen uns nicht vor, so dass hier nur allgemeine Hinweise

gegeben werden können. Die nachfolgenden Hinweise und Empfehlungen gehen von der üblichen

Tiefenlage der Kanäle und Leitungen von maximal ca. 3-4 m unter Gelände aus.

Bei der Herstellung und Sicherung von Kanal- und Leitungsgräben sind die Richtlinien der DIN

4124 und DIN EN 1610 zu beachten. Danach können nicht verbaute Gräben bis zu einer Tiefe von

maximal 1,25 m und einer mindestens steifen Konsistenz bei bindigem Untergrund mit senkrech-

ten Wänden hergestellt werden.

Tiefere Gräben sind zu böschen oder zu verbauen. Wird frei geböscht, so sind bei Böschungen

bis 5 m Höhe ohne rechnerischen Standsicherheitsnachweis nach DIN 4084 folgende Böschungs-

winkel einzuhalten:

a) nichtbindige oder weiche, bindige Böden â # 45Eb) steife bis halbfeste bindige Böden â # 60Ec) Fels â # 80E

Bis in ca. 4 m Tiefe kann im nordöstlichen Teil des Neubaugebiets vorwiegend mit gemischt-

körnigem Boden (Bodengruppe GU*) und nach Süden hin und am Hangfuß mit bindigem Boden

(Bodengruppe TM, z.T. TA) in vorwiegend steifer bis halbfester Konsistenz gerechnet werden.

Derartige Böden sind mittelschwer lösbar und standfest, so dass in derartigen Böden ggf. unter

â # 60° geböscht und ein maßhaltiger Aushub ohne besondere Erschwernisse erwartet werden

kann.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 18 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Örtlich wurden jedoch auch schwach bindiger Hangschutt oder weicher Boden angetroffen. In

derartigen Bereichen sowie in Bereichen, wo Gräben bis unter den Grundwasserspiegel reichen,

kann eine Reduktion des Böschungswinkels auf â # 45° oder weniger erforderlich werden und es

ist mit Ausbrüchen an den Grabenwänden sowie ggf. Grundwasserzutritt einhergehend mit stark

reduzierter Standfestigkeit zu rechnen.

In geringem Umfang können Gräben auch bis in den festen, felsartigen und schwer lösbaren

Untergrund reichen, so dass ggf. eine Erhöhung des Böschungswinkels auf bis zu â # 80Eim

basalen Grabenbereich möglich sein kann. Da sich felsartiger Untergrund nur an vorgegebenen

Trennflächen (Klüften und Schichtfugen) lösen lässt, kann ein maßhaltiger Aushub nicht erwartet

werden. Mehraushub an der Sohle muss ggf. mit Bettungsmaterial ausgeglichen werden. Dies ist

bei der Ausschreibung und Massenabschätzung der Arbeiten zu berücksichtigen. Weiterhin ist zu

beobachten, dass beim Lösen von Steinen oder Kluftkörpern aus dem Verband Auflockerungen

an den Grabenwänden auftreten können.

Bei Herstellung freier Böschungen wird empfohlen, auf halber Höhe Bermen (Breite $ 1,50 m) zum

Auffangen eventuell abrutschenden Erdmaterials vorzusehen. Bei Wasserzutritten kann es auch

bei Einhaltung der genannten Böschungswinkel zu Ausbrüchen und/oder Instabilitäten an den

Grabenwänden kommen.

Um die Massen für Aushub und Verfüllung möglichst gering zu halten, werden Kanal- und

Leitungsgräben allerdings ohnehin meist mit senkrechten Wänden hergestellt und mit einem

Verbau gesichert, was bei Gräben über 2 m Tiefe generell zu empfehlen ist. Dabei gelten eben-

falls die Vorgaben der DIN 4124 und DIN EN 1610.

Verbausysteme, bei denen die Verbauelemente kontinuierlich mit dem Aushub abgesenkt werden,

sind zu bevorzugen. Einfache Verbaukörbe, die nach dem Aushub in die Gräben eingestellt

werden, können nur bei ausreichend standfesten Grabenwänden eingesetzt werden, wenn nicht

mit Nachbrüchen zu rechnen ist. Die Wahl des Verbausystems ist daher den Baugrundverhält-

nissen anzupassen. Sie fällt im Einzelnen in den Verantwortungsbereich der beauftragten Tiefbau-

unternehmung.

Sofern z.B. aufgrund begrenzter Reichweite von Hebefahrzeugen oder aufrecht zu erhaltendem

Verkehr keine ausreichenden Abstände eingehalten werden können, müssen die Verkehrslasten

bei der statischen Bemessung des Verbaus berücksichtigt werden.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 19 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Es ist zu beachten, dass ein Verbau mit vorauseilendem Erdaushub und anschließender Siche-

rung des Grabens mit einem nicht kraftschlüssigen Verbau (z. B. durch Verbauplatten) Span-

nungsumlagerungen im benachbarten Untergrund bewirkt, welche Setzungen oder Sackungen bis

hin zur Geländeoberkante verursachen können. Es muss daher sichergestellt sein, dass bereits

bestehende Bauteile (z. B. Wasserleitungen, Strom- oder Telefonkabel) insbesondere in den

Anschlussbereichen zu den bestehenden Kanälen nicht setzungsempfindlich sind bzw. keine

unzulässigen Verformungen erfahren.

Wo die Baugrundaufschlüsse in <4 m Tiefe enden, kann ab der jeweiligen Aufschlussendtiefe

fester, felsartiger Untergrund (Bodenklassen 6 und eventuell 7 nach DIN 18 300 alt) anstehen. Ob

es sich hierbei um festen Tonstein oder dünne Kalk- oder Mergelsteinbänke (Bodenklasse 6) oder

um massiven Kalk- oder Sandsteinsteinfels (Bodenklasse 7) handelt, kann nach den Erkundungs-

ergebnissen außer bei BK 1 auf dem ehemaligen Bahndamm nicht entschieden werden. Der

allgemeinen petrographischen Ausbildung der anstehenden Schichten zufolge kann sowohl

Bodenklasse 6 als auch Bodenklasse 7 nach DIN 18 300 alt vorliegen.

Falls die Grabensohle im Bereich des ehemaligen Bahndamms und im Anschluss an die Geislin-

ger Straße in >3 - 4 m Tiefe liegt, werden zum Lösen von Felsbänken im Leitungsgraben voraus-

sichtlich besondere Maßnahmen erforderlich. Der Einsatz von Hydraulikmeißeln ist mit Erschütte-

rungen verbunden. Falls Lärm und Erschütterungen gering gehalten werden müssen, kommen

zum Lösen von Fels auch erschütterungsarme Techniken in Frage (z. B. Einsatz einer Felsfräse

oder hydraulischer Spaltkeile in Perforationsbohrungen).

Wir empfehlen daher, für Felsaushub in der ebenfalls Massenansätze vorzusehen. Für eine

zuverlässige Massenermittlung ist ein sorgfältiges Aufmaß während des Aushubes erforderlich.

Verbauten von Gräben außerhalb des Straßenraumes bzw. ohne Nachbarbebauung können auf

den aktiven Erddruck bemessen werden. Im Straßenraum und besonders im Anschlussbereich an

den Bestand empfehlen wir eine Bemessung des Verbaus auf den erhöhten aktiven Erddruck E

a 0= 0,5 @ (E + E ). Sofern Bauwerke, unterirdische Einbauten oder Verkehrlasten in einer geringeren

Entfernung als der einfachen Baugrubentiefe (Lastausbreitungswinkel 45°) vorhanden sind, sind

diese bei der Ermittlung des Erddrucks auf den Verbau ebenfalls zu berücksichtigen. Im Bereich

naheliegender sehr schlanker, verformungsempfindlicher Bauteile (z.B. Strom-, Leitungs-,

Straßenbeleuchtungsmasten) sollte der Verbau auf den Erdruhedruck ausgelegt werden.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 20 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Leitungszone

Die Leitungszone (Bettung, Seitenverfüllung und Rohrabdeckung) ist gemäß DIN EN 1610

auszuführen.

Den Untersuchungsergebnissen zufolge kann im natürlich anstehenden Untergrund von aus-

reichender bis sehr guter Tragfähigkeit im Auflagerbereich ausgegangen werden.

Rohre können auf einer Bettung Typ 1 (Regelausführung) nach DIN EN 1610, Abschnitt 7.2.1

verlegt werden. Bettungen des Typs 2 und 3 sind i.d.R. schwierig auszuführen und daher nicht zu

empfehlen.

Die in DIN EN 1610 angegebene Mindestdicke der unteren Bettungsschicht a sollte aufgrund

langjähriger Erfahrungen gemäß DWA A-139 „Einbau und Prüfung von Abwasserkanälen und

-leitungen” erhöht werden und bei normalen Böden mindestens 100 mm + 1/10 DN in mm

betragen. Um Linien- und Punktlagerungen in Fels, in steinigen oder festgelagerten Böden zu

vermeiden ist die Dicke der unteren Bettungsschicht a bei derartigem Untergrund auf 100 mm +

1/5 DN in mm, mindestens jedoch 150 mm zu erhöhen.

Je nach Tiefenlage und Lage im Baugebiet kann auf Höhe der Grabensohle auch felsartiger

Baugrund anstehen. Es ist ggf. zu prüfen, ob unterschiedlichen Bettungsbedingungen für die

Rohrstatik verträglich sind. Die Aushubsohle ist von eventuell vorhandenen gelockerten Stei-

nen/Blöcken zu räumen. Größere Unebenheiten sind durch den Einbau von Schotter oder durch

Magerbeton auszugleichen.

Das Material für die Bettungsschicht muss die Anforderungen nach Abschnitt 5.3 der DIN EN 1610

erfüllen. Das Größtkorn darf bei Rohren # DN 200 maximal 22 mm und bei Rohren # DN 600

maximal 40 mm betragen. Bei größeren Nennweiten gibt es nach DIN EN 1610 keine Korngrößen-

beschränkung. Für FBS-Beton- und -Stahlbetonrohre kann das Größtkorn im Auflagerbereich bis

zur halben Wanddicke, höchstens jedoch 64 mm betragen. Wir empfehlen, als Bettungsmaterial

Fremdmaterial zu verwenden (z. B. Schotter-Splitt-Gemisch 0/32).

Eventuelle weiche oder breiige, nicht tragfähige Bodenschichten im Sohlbereich sind auszuräu-

men und durch das Material der Bettung zu ersetzen. Ein Bodenaustausch muss über die ge-

samte Grabenbreite ausgeführt werden. Bei Wasserzutritten ist auch bei Böden mit steifer oder

besserer Konsistenz damit zu rechnen, dass die Grabensohle bei der Bearbeitung aufweicht.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 21 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Im Fall mächtigerer Weichzonen oder organischer Lagen ist ein Bodenaustausch in Form einer

Tragschicht aus gut verdichtbarem, körnigem Material vorzunehmen (z.B. Schottertragschicht-

material der Körnung 0/32 oder 0/45 nach ZTV SoB-StB 04). Zusätzlich sollte ein Geotextil der

Georobustheitsklasse GRK 3 oder 4 auf dem Erdplanum verlegt und an den Flanken bis minde-

stens OK Bodenaustausch hochgezogen werden.

Die Aushubsohlen/Auflagerflächen sind zu verdichten, um eventuelle Auflockerungen durch den

vorangegangenen Aushub rückzustellen. Die Grabensohle und die untere Bettungsschicht dürfen

jedoch nicht stärker verdichtet werden als die obere Bettungsschicht, um eine gleichmäßige

Spannungsverteilung im Bettungsbereich zu gewährleisten.

Um eine gleichmäßige Druckverteilung sicher zu stellen, müssen die Rohre über die gesamte

Länge des Rohrschafts gleichmäßig aufliegen. Für Rohre mit Glockenmuffen sind ausreichend

dimensionierte Muffenlöcher auszuheben, um Punktlagerung im Muffenbereich zu vermeiden.

In der Leitungszone ist Material nach den Anforderungen der DIN EN 1610 einzubauen. Das

Größtkorn ist in Abhängigkeit vom verwendeten Rohrtyp festzulegen. Ein Größtkorn von 32 mm

ist bei den meisten Rohrtypen verträglich. In den ZTV E-StB 09 wird allerdings ein Größtkorn von

22 mm empfohlen. Schüttmaterial, Schütthöhe und Verdichtungsgerät müssen aufeinander

abgestimmt sein. In der Leitungszone darf nur mit leichten Verdichtungsgeräten verdichtet werden.

Der Einbau ist in Lagen von maximal 0,2 m - 0,3 m auszuführen. Die Anforderung an das

Pr10%Mindestquantil des Verdichtungsgrads D beträgt 97%.

Die Dicke der Abdeckung über der Rohrleitung sollte i.d.R. 300 mm betragen. Eine Mindestdicke

von 150 mm über dem Rohrschaft und 100 mm über der Rohrverbindung darf nicht unterschritten

werden.

Hauptverfüllung von Kanal- und Leitungsgräben

Die Hauptverfüllung ist gemäß den Planungsanforderungen auszuführen und lagenweise verdich-

tet einzubauen. Über den Rohren darf eine mechanische Verdichtung erst ab einer Schichtdicke

von $300 mm erfolgen. Mittlere und schwere Verdichtungsgeräte dürfen erst ab einer Über-

deckungshöhe von 1,00 m zum Einsatz kommen.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 22 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Bei der Wiederverfüllung und Verdichtung von Leitungsgräben sind die Richtlinien der ZTV E-

StB 09 und der ZTV A-StB 12 sowie DIN EN 1610 einzuhalten. In den (zurückgezogenen) ZTV A-

StB 97/06 sind die für die Verfüllzone geeigneten Bodenarten in Verdichtbarkeitsklassen eingeteilt.

Wir empfehlen, trotz der in den aktuell gültigen ZTV A-StB nicht mehr enthaltenen Regelungen,

für die Verfüllzone Böden der Verdichtbarkeitsklasse V 1 zu verwenden, da sie wegen ihrer

geringeren Wasser- und damit Witterungsempfindlichkeit in der Regel leichter zu verdichten sind

als Böden der Klassen V 2 und V 3. Werden Böden der Klassen V 2 und V 3 verwendet, so muss

der Wassergehalt dem optimalen Wassergehalt beim Proctorversuch entsprechen.

Gemäß ZTV E-StB 09 und ZTV A-StB 12 sind folgende Verdichtungsanforderungen einzuhalten:

Bei Baugruben und Gräben außerhalb von Verkehrsflächen ist mindestens die Lagerungsdichte

Prdes umgebenden Bodens einzuhalten, gemäß ZTV E-StB 09 jedoch mindestens 97% D .

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 23 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Die anstehenden und beim Aushub anfallenden Böden sind den Verdichtbarkeitsklasse V 1

(schwach schluffiger Kies, Bodengruppe GU, nur untergeordnet zu erwarten), V 2 (schluffiger

Kies, Bodengruppe GU*) und V 3 (Bodengruppe TM) zuzuordnen.

Bindiges Aushubmaterial der Verdichtbarkeitsklasse V 3 in steifer Konsistenz ist unter geotech-

nischen Aspekten (Verdichtbarkeit beim Einbau, Tragfähigkeit) nach den o.g. Kriterien zum

Wiedereinbau nur bedingt geeignet (evtl. nach Bodenverbesserung/Bindemittelbehandlung s.u.).

Höchstens erdfeuchter schluffiger Kies oder bindiges Aushubmaterial in annähernd halbfester

Konsistenz kann eventuell wiederverwendet werden, wenn eine witterungsgeschützte Zwischen-

lagerung möglich ist. Zum Schutz vor Durchfeuchtung kann eine Miete mit geneigter (Quergefälle

$5%) und glatt abgewalzter Oberfläche hergestellt oder eine Abdeckung mit sturmsicher an-

gebrachter Folie vorgenommen werden.

Tonige, ausgeprägt plastische Böden (Verwitterungston, Bodengruppe TA) sind nur bedingt

geeignet, da sie sich auch durch Stabilisierungsmaßnahmen nicht oder nur in begrenztem Umfang

bezüglich ihrer Verdichtungseigenschaften verbessern lassen.

Besser geeignet für den Wiedereinbau ist Tonstein in fester Konsistenz, dessen Wassergehalt

optbeim Einbau dem optimalen Wassergehalt (w laut Proctorversuch nach DIN 18 127) entspre-

chen muss (ev. Wasserzugabe erforderlich). Beim Aushub anfallende größere Steine oder Blöcke

sind vor dem Wiedereinbau zu zerkleinern.

Weiche, breiige und organische Böden (v.a. oberflächennahe Bodenschichten, die bei nieder-

schlagsreicher Witterung stark aufgeweicht sind) sind zum Wiedereinbau als Hauptverfüllung in

Gräben oberhalb der Leitungszone oder für eine Bodenverbesserung nicht geeignet und zu

separieren und zu beseitigen.

Gut für Verfüllzwecke geeignet sind Tragschichtmaterial nach ZTV SoB-StB 04 oder gleichwertige

Schotter-Splitt-Gemische. Bei nicht güteüberwachtem Material ist dessen Eignung vor dem Einbau

ggf. nachzuweisen, sofern nicht örtliche Erfahrungen hinsichtlich der Eignung vorliegen.

Der Einbau von RC-Baustoffen ist frühestens ab einem Niveau $1 m über dem höchsten Grund-

wasserstand (� Bemessungswasserstand) zulässig. Wenn unserem Vorschlag gefolgt und der

Bemessungswasserstand in einem Niveau von 1 m unter Gelände festgesetzt wird, können RC-

Baustoffe zur Grabenverfüllung im Erschließungsgebiet nicht zur Anwendung kommen.

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BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 24 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Der natürliche Wassergehalt steifplastischer bindiger und gemischtkörniger Böden liegt meist

etwas zu hoch für optimale Verdichtbarkeit. Eine Verringerung des Wassergehalts wird in der

Praxis üblicherweise durch Zugabe von Bindemittel (Kalk und/oder Zement) erreicht. Auf ein

homogenes Einmischen des Bindemittels (z.B. durch Einfräsen) ist hierbei ggf. sorgfältig zu

achten. Bei einer Einmischung mit dem Baggerlöffel oder Separator kann die erwartete Ver-

besserung möglicherweise nicht erreicht werden.

Weitere Hinweise zu Bodenverbesserungsmaßnahmen können Abschnitt 5.3 entnommen werden.

Das Verfüllgut ist lagenweise einzubauen und optimal zu verdichten. Die Mächtigkeit der einzelnen

Lagen sollte 30-40 cm nicht überschreiten. Die Anforderung an das 10%-Mindestquantil des

PrVerdichtungsgrades D in der Verfüllzone beträgt in Abhängigkeit vom eingebauten Erdstoff

zwischen $97% und $100%. Im übrigen wird auf die Vorgaben der ZTV E-StB 09 und ZTV A-

StB 12 für die Verfüllung in Straßenbereichen verwiesen.

Die Verdichtung der Grabenverfüllung ist im geforderten Umfang gemäß ZTV E-StB 09, Abschnitt

14 je nach gewählter Prüfmethode im Zuge der Eigenüberwachung durch den Auftragnehmer

nachzuweisen. Unabhängige Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber werden empfohlen.

Unverändertes Aushubmaterial kann eventuell in nicht setzungsempfindlichen Bereichen (z.B.

unter Grünflächen, in Lärmschutzwällen, zur Geländemodellierung) wieder eingebaut werden, wo

keine besonderen Anforderungen hinsichtlich optimaler Verdichtbarkeit zu stellen sind und im Lauf

der Zeit auftretende Konsolidationssetzungen der Grabenverfüllung ggf. im Zuge der gärtneri-

schen Pflege ausgeglichen werden können.

Der Rückbau eines Grabenverbaus muss unter abwechselndem schrittweisem Ziehen und

unmittelbar anschließendem Nachverdichten erfolgen. Es muss eine kraftschlüssige und voll-

flächige Verbindung des Verfüllmaterials mit dem gewachsenen Boden der Grabenwand ent-

stehen. Ist ein Rückbau erst nach dem Verfüllen möglich, so ist dies in der Rohrstatik zu berück-

sichtigen. In besonderen Fällen ist der Verbau im Untergrund zu belassen.

Aufgrund der hydrogeologischen Situation (hoch anstehendes Grundwasser) sind an jedem

Schacht und v.a. im Hangbereich je nach Gefälle in Abständen von ca. 20 m bis max. 50 m

Grundwassersperren (z.B. Lehmschlag oder Betonriegel) einzubauen, um eine Grundwasser-

ableitung entlang der Leitungsgräben zu verhindern. Diese müssen sämtliche hydraulisch leit-

fähigen Schichten (Rohrauflager, Leitungszone, eventuelle bauzeitlichen Dränagen) wirksam

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 25 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

unterbrechen. Sie sind seitlich und nach unten 0,5 m in den ungestörten Baugrund einzubinden

und bis auf Höhe des Bemessungswasserstands bzw. bis 1 m über den höchsten Grundwasser-

zutritt, aber bis höchstens 1 m unter Gelände zu führen. Bei steilen Hangneigungen bzw. bei dicht

übereinander liegenden Grundwasserstockwerken sind die Abstände den örtlichen Gegebenheiten

anzupassen. Derartige Maßnahmen sind frühzeitig mit dem Baugrundgutachter und der unteren

Wasserbehörde abzustimmen.

Werden Grundwassersperren nicht ausgeführt, so kann es aufgrund des dauerhaften Ableitens

von Grundwasser (wasserrechtlich nicht zulässig!) zu einer weitreichenden Dränierung der

Hangbereiche kommen. Hierdurch können infolge Schrumpfung durch Austrocknung Setzungen

und damit verbundene Gebäudeschäden auch noch nach Jahrzehnten auftreten.

Gründung, Bauwerkshinterfüllung/Erddruck auf Bauwerke

Im Gründungsbereich der Schachtbauwerke kann überwiegend mit ausreichend tragfähigem

Baugrund gerechnet werden. Lediglich im Bereich organischer und weicher Böden ist von

ungenügender Tragfähigkeit auszugehen. Dies wird möglicherweise am Hangfuß im Bereich des

ehemaligen Bahndamms und im Anschlussbereich an die Geislinger Straße der Fall sein. In

derartigen Bereichen empfehlen wir einen Bodenaustausch bis auf vorwiegend mineralische

Böden von mindestens steifer Konsistenz vorzunehmen, um Setzungen der Schachtbauwerke zu

verhindern. Als Ersatzbaustoffe sind körnige, gut verdichtbare Mineralstoffgemische der Verdicht-

barkeitsklasse V 1 bei lagenweise optimaler Verdichtung einzubauen.

Der Erddruck auf erdeinbindende Bauwerke für deren statische Bemessung ist u. a. vom für die

Verfüllung verwendeten Material (Kennwerte s. Abschnitt 4.4), von dessen Verdichtung und von

0der Arbeitsraumbreite abhängig. Hier ist der Erdruhedruck E , mindestens jedoch:

- bei einer Arbeitsraumbreite # 1,0 m ein Verdichtungserddruck von 40 kN/m²- bei einer Arbeitsraumbreite $ 2,5 m ein Verdichtungserddruck von 25 kN/m²

anzusetzen. Zwischenwerte können linear interpoliert werden.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 26 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

5.2 Wasserhaltung im Bauzustand

In den Kanal- und Leitungsgräben kann es je nach Tiefe und Lage im Neubaugebiet sowie

Witterungsverhältnissen und Grundwasserstand vor und während der Bauausführung zu

Grundwasserzutritten kommen, die eventuell eine Wasserhaltung erforderlich werden lassen.

Für eine belastbare Abschätzung des Grundwasserandrangs in Gräben liegt keine ausreichende

Datengrundlage vor, da der Wasserdurchlässigkeitsbeiwert der anstehenden Böden nur anhand

der Bodenansprache grob geschätzt werden kann. Sofern keine ergiebigen Quellhorizonte

angeschnitten werden, wird der zu erwartende Grundwasserandrang in Gräben eher gering in der

Größenordnung von #0,05 l/s/lfm eingeschätzt (d.h. #0,5 l/s je 10 m Grabenlänge).

Sofern diese Schätzung zutreffend ist, sollte eine offene Wasserhaltung möglich und ausreichend

sein. Bei günstigen Witterungsverhältnissen können die Gräben auch trocken bleiben.

Bei der Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation oder in ein Gewässer sind nach unserer

Kenntnis i.d.R. folgende Grenzwerte einzuhalten:

Parameter Kanalisation* Gewässer

pH-Wert 6,5 - 10,0 6,5- 8,5

absetzbare Stoffe nach ½ Std. 1,0 ml/l 0,3 ml/l

abfiltrierbare Stoffe nach DIN EN 872 -.- 100 mg/l

Kohlenwasserstoffe ges. nach DEV V H53 20 mg/l 5,0 mg/l

chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) 0,05 mg/l 0,01 mg/l

*Vorgaben der örtlichen Entwässerungssatzung bleiben hiervon unberührt

Zur Einhaltung der Grenzwerte ist gegebenenfalls die Zwischenschaltung eines Absetzbeckens

und bei Ableitung von durch Beton verdrängtem oder mit frischem Beton in Berührung gekomme-

nem Wasser einer Neutralisation erforderlich.

Sollte eine Grundwasserableitung/-absenkung erforderlich werden, so ist zu Beginn eine Grund-

wasserproben zu entnehmen und nach den in Abschnitt 5.8 (Wasserrechtlicher Hinweis) genann-

ten Vorgaben zu untersuchen. Zum Ende der Wasserhaltung vor der Grabenverfüllung wird die

Entnahme und Untersuchung einer weiteren Grundwasserprobe gefordert.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 27 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Bei einer zeitweiligen Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung während der Bauzeit sind keine

schädlichen Auswirkungen auf die Umgebung zu erwarten.

Mit Austrocknungserscheinungen und dadurch induzierten Schrumpfsetzungen oberflächennaher

bindiger Schichten infolge einer Grundwasserabsenkung ist in Anbetracht der begrenzten Zeitdau-

er und der durch eine reine Schwerkraft-Grundwasserabsenkung nicht möglichen völligen

Entwässerung bindiger Böden nicht zu rechnen.

Im Hangschutt und im Talkies selber ist aufgrund dessen hohen Verformungsmoduls nur mit

vernachlässigbaren Setzungen (wenige Millimeter) infolge Wegfalls von Auftrieb zu rechnen.

Die Reichweite der Absenkung nach SICHARDT wird bei Absenkbeträgen <1-2 m aufgrund des

geringen Durchlässigkeitsbeiwerts der anstehenden Schichten unter 5 m liegen.

Eine dauerhafte Ableitung von Grundwasser (z.B. durch Dränagen) ist wasserrechtlich nicht

zulässig. Außerdem führt dies bei Kanalanschluss zu einem dauerhaften Wassereintrag in die

öffentliche Kanalisation, was von deren Trägern nicht toleriert wird. Weiterhin können durch eine

dauerhafte Grundwasserabsenkung in bindigen Böden auch Schrumpfungen infolge Austrocknung

im Umfeld der Baumaßnahme und damit verbundene setzungsbedingte Gebäudeschäden auch

noch nach Jahren auftreten.

In den Gräben sind daher Grundwassersperren vorzusehen (s.o.).

5.3 Verkehrsflächen

Bei der Bemessung und Ausführung von Verkehrsflächen empfehlen wir, die Richtlinien der

RStO 12, der ZTV E-StB 09 und der ZTV T-StB 95 bzw. ZTV SoB-StB 04 und ZTV Beton-StB 07

zu beachten.

Bei der Erschließung von Baugebieten ist nach RStO12 in der Regel ein stufenweiser Ausbau der

Fahrbahnbefestigung vorzusehen, dessen erste Ausbaustufe den zu erwartenden Baustellen-

verkehr aufnehmen muss. Dafür sind in der Regel Bauweisen zu wählen, die Tragschichten mit

Bindemitteln aufweisen. Soll nach weitgehender Fertigstellung der angrenzenden Bebauung der

vollständige Aufbau hergestellt werden, ist der Zustand der verbleibenden Teilbefestigung gemäß

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 28 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

RStO 12, Abschnitt 4, zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der Belastungsklasse ist der Bau-

stellenverkehr zu berücksichtigen.

Gemäß RStO 12 sind die Erschließungsstraßen unter Berücksichtigung des Baustellenverkehrs

wahrscheinlich mindestens der Belastungsklasse Bk1,0 zuzuordnen. Eine diesbezüglich verbindli-

che Festlegung kann jedoch nicht durch unser Haus erfolgen und ist noch vorzunehmen.

Auf dem Erdplanum frostempfindlicher Böden wird bei Regelbauweisen nach RStO 12 ein

v2Verformungsmodul von E $ 45 MN/m² verlangt. An der Oberkante des Oberbaus (ungebundene

v2Tragschicht) werden in Abhängigkeit von der Bauweise bestimmte 10%-Quantile des E -Werts

v2 v2gefordert. Die Anforderungen bei Wegen betragen E $ 80 MN/m² bzw. E $120 MN/m² (bei einer

v2Decke ohne Bindemittel) und bei Straßen je nach Bauweise E $ 120-150 MN/m² (Belastungs-

v2klassen Bk100 - Bk1,0) bzw. E $ 100 -120 MN/m² (Belastungsklasse Bk0,3). Die auf dem

Erdplanum und der Tragschicht geforderten Verformungsmoduln sind durch Plattendruckversuche

nach DIN 18 134 nachzuweisen.

Die im Bereich des voraussichtlichen Erdplanums anstehenden Bodenschichten sind der Frost-

empfindlichkeitsklasse F 3 (sehr frostempfindlich) und teilweise F 2 (mittel frostempfindlich) nach

ZTV E-StB 09 zuzuordnen. Da eine genauere Abgrenzung unterschiedlich frostempfindlicher

Bereiche nicht möglich ist, empfehlen wir, sämtliche Verkehrsflächen für sehr frostempfindlichen

Untergrund (F 3) zu dimensionieren.

Demnach sind nach RStO 12 dimensionierte Frostschutz- und Tragschichten aufzubringen. Sofern

nicht örtliche Erfahrungen oder spezielle Untersuchungen zur Bestimmung der Mindestdicke des

frostsicheren Oberbaus vorliegen, kann diese Dicke unter Berücksichtigung der Frostempfindlich-

keit des Bodens aus den „Ausgangswerten für die Bestimmung der Mindestdicke des frostsicheren

Oberbaus“ in cm (RStO 12, Abschnitt 3.2.2, Tabelle 6) und den „Mehr- oder Minderdicken infolge

örtlicher Verhältnisse” (RStO 12, Abschnitt 3.2.3, Tabelle 7) errechnet werden.

Der Standort liegt in der Frosteinwirkungszone II nach Bild 6 RStO 12. Die Wasserverhältnisse

sind als unkritisch zu beurteilen.2

Bei etwa geländegleich verlaufenden und über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen entwässer-

ten Verkehrsflächen ist gemäß RStO 12, Abschnitt 3.2 unter Berücksichtigung der entsprechen-

Grund- oder Schichtwasser kann dauernd oder zeitweise höher als 1,5 m unter Planum vorkommen2

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 29 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

den Zu- und Abschläge eine Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus von 0,60 m (Bela-

stungsklassen Bk3,2 - Bk1,0) bzw. 0,50 m (Belastungsklasse Bk0,3) erforderlich. Bei Straßen in

Einschnitts- oder Dammlage sowie in Abhängigkeit von der Ausführung der Randbereiche können

sich abweichende Aufbaustärken ergeben.

v2Die angegebene Mindestdicke ist auf einem Untergrund mit einem Verformungsmodul von E $

45 MN/m² vorgesehen. Wird dieser Wert nach Verdichtung des Planums nicht erreicht (im

vorliegenden Fall sehr wahrscheinlich), so sind besondere Maßnahmen vorzusehen. Hierzu

gehören z.B. Maßnahmen zur Bodenverbesserung (z.B. Bindemittelzugabe oder Bodenaustausch)

oder Bodenverfestigung gemäß ZTV E-StB 09 bzw. ZTV Beton-StB 07 oder eine Erhöhung der

Tragschichtdicke. Außerdem kann die Tragschicht durch Einbau von geeigneten Geogittern als

Bewehrung oder durch Zugabe von Tragschichtbinder verbessert werden.

Die bei Bodenverbesserungsmaßnahmen erreichbare Qualität ist stark von der möglichst homoge-

nen Einmischung des hydraulischen Bindemittels in den Boden abhängig. Optimale Ergebnisse

werden mit Bodenfräsen erzielt. Bei Einsatz von Raupen mit Reißzähnen o.ä. wird oft nicht die

erwartete Verbesserung erreicht. Bei der Wahl des Bindemittels ist eine eventuell bestehende

Nachbarbebauung zu berücksichtigen, da z.B. ungelöschter Kalk ätzend wirkt. Bei innerörtlicher

Lage wird die Eignung von Bodenverbesserungsmaßnahmen aufgrund möglicher Verwehungen

von Bindemittel generell eingeschränkt sein.

Die angetroffenen Böden der Bodengruppen GU, GU* und TM liegen im Eignungsbereich für

Feinkalk oder Kalkhydrat. Neben einer Kalkstabilisierung kommen auch Kalk-Zement-Gemische

(z.B. Dorosol©) zur Bodenverbesserung bzw. -verfestigung in Frage. Überschlägig kann von einer

Verringerung des Wassergehalts von 1-2 % bei Zugabe von 1 M-% Bindemittel ausgegangen

werden. 5 - 6 M-% Bindemittelzugabe sollten nicht überschritten werden. Generell ist zu empfeh-

len, die erforderliche Bindemittelzugabe auf Testfeldern zu ermitteln.

Wird eine qualifizierte Bodenverbesserung nach ZTV E-StB 09 durchgeführt (Anforderung u.a.

v2Bindemittelzugabe >3%, E $ 70 MN/m², Dicke $25 cm) durchgeführt, so kann ein F 3-Boden in

einen F 2-Boden überführt werden, wodurch sich die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus um

10 cm reduziert.

Durch Zugabe von Bindemittel verändern sich neben dem Wassergehalt auch die plastischen

Eigenschaften, die Konsistenz sowie die Verdichtungseigenschaften. Die tatsächlich erforderliche

Bindemittelmenge ist u.a. auch witterungsabhängig und kann daher nicht zuverlässig vom

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aktuellen Wassergehalt der zu bearbeitenden Böden abgeleitet werden. Bei anhaltend nieder-

schlagsreicher Witterung muss mit starker Behinderung oder sogar vollständiger Einstellung der

Erdarbeiten gerechnet werden. Möglicherweise reicht eine einlagige Stabilisierung (max. erreich-

bare Einfrästiefe ca. 0,40 m) nicht aus, um den erforderlichen Verformungsmodul auf dem Erd-

planum zu erzielen. Es kann daher auch eine zweilagige Bodenverbesserung erforderlich werden.

Die Wassergehalte der oberflächennah anstehenden bindigen Böden schwanken relativ stark und

liegen bei ca. 20 - 30 % (bindige Böden/Hanglehm) bzw. 10 - 20 % (schwach bindige und ge-

mischtkörnige Böden/Hangschutt). Der optimale Wassergehalt dieser Böden kann grob mit ca.

25 % (Hanglehm) bzw. 10 - 15 % (Hangschutt) abgeschätzt werden, so dass meist eine Binde-

mittelzugabe erforderlich werden wird. Diese kann bis zu 5 - 6% (80-120 kg/m³) bezogen auf die

Trockendichte des Bodens betragen. Im Mittel wird jedoch eine Bindemittelmenge von schät-

zungsweise 3-4% (50-65 kg/m³) wahrscheinlich ausreichend sein.

Wenn trockenere Böden in annähernd halbfester Konsistenz (Wassergehalt unter 20 %) bei

trockener Witterung bearbeitet werden können, so ist ein ausreichender Verdichtungsgrad

voraussichtlich auch ohne Bindemittelzugabe erreichbar. Allerdings kann ein ausreichender

v2Verformungsmodul (E $ 45 MN/m²) ohne Bindemittelzugabe kaum erwartet werden. Bei Böden

mit einer Konsistenz schlechter als halbfest und bei niederschlagsreicher Witterung wird eine

Bindemittelzugabe jedoch ohnehin notwendig werden.

Im Bedarfsfall sind Testfelder zur Ermittlung der optimalen Bindemittelzugabemenge und Dicke

der Bodenverbesserung anzulegen oder Eignungsprüfungen durchzuführen (v.a. bei Bodengruppe

TA, die im Grenzbereich der Anwendbarkeit von Bodenverbesserungsmaßnahmen liegt). Im

Bereich wenig geeigneter oder ungeeigneter Böden (z.B. Böden der Bodengruppe TA oder mit

organischen Beimengungen) oder bei hoch anstehendem Grundwasser können auch zusätzlich

die anderen genannten Verbesserungsmaßnahmen erforderlich werden. Die Bodenverbesserung

v2ist so zu dimensionieren, dass auf dem Planum der geforderte Verformungsmodul von E $

45 MN/m² erreicht wird und darauf ein Regelaufbau nach RStO 12 hergestellt werden kann.

Im Fall eines Bodenaustauschs werden nicht ausreichend tragfähige Schichten unterhalb des

Erdplanums ausgeräumt und durch gut verdichtbares, lagenweise bei optimaler Verdichtung

eingebautes, körniges Fremdmaterial ersetzt. Die Mächtigkeit des Bodenaustauschs richtet sich

nach dem Verformungsmodul des Untergrunds und den Verdichtungseigenschaften des

Austauschmaterials und sollte auf Testfeldern bestimmt werden. Der Bodenaustausch ist so zu

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v2bemessen, dass an dessen Oberkante ein Verformungsmodul von E $ 45 MN/m² erreicht wird

und darauf ein Regelaufbau nach RStO 12 hergestellt werden kann.

Der auf dem verdichteten Erdplanum bei guter Witterung erreichbare Verformungsmodul wird bei

v2dem anstehenden Boden auf ca. E . 10-15 MN/m² (Hanglehm) bzw. 15 - 30 MN/m² (Hangschutt)

geschätzt. Bei einem Bodenaustausch auf derartigem Untergrund sind materialabhängig in etwa

2folgende Austauschdicken absehbar, um einen Verformungsmodul von Ev $ 45 MN/m² auf dem

Erdplanum zu erreichen:

Hanglehm HangschuttSiebschutt: D . 40 - 60 cm 30 - 45 cm (nicht oder wenig bindig)STS FSS 0/45: D . 30 - 40 cm 20 - 30 cmBeton-RC: D . 25 - 35 cm 15 - 25 cm

Die Erhöhung der Mächtigkeit der ungebundenen Tragschicht ist als Variante des Bodenaustau-

sches zu betrachten. Hierbei wird die Tragschichtmächtigkeit soweit erhöht, dass der an Oberkan-

te Tragschicht geforderte Verformungsmodul trotz zu geringem Verformungsmodul auf dem

Erdplanum erreicht werden kann.

Ein Bodenaustausch mit körnigem, nichtbindigem Fremdmaterial oder eine Erhöhung der Trag-

schichtmächtigkeit kann auch bei niederschlagsreicher Witterung ausgeführt werden. Gegebenen-

falls kann auf dem Erdplanum als unterste Lage der Einbau einer Lage Grobschotter („Schrop-

pen“, z.B. 0/100 oder 0/150, D . 15 - 20 cm) oder eines zug- und reißfesten Geotextils mindestens

der Georobustheitsklasse GRK 4 erwogen werden, um ein Einarbeiten des Austausch- bzw.

Tragschichtmaterials in den Untergrund zu verhindern.

Folgendes Diagramm, angelehnt an den Kommentar zu den ZTV E-StB 09, Abschnitt 4.5, gibt den

v2Zusammenhang zwischen der Dicke des Oberbaus (ungebundene Tragschicht) und dem E -

v2Modul des Planums (OK Tragschicht) für verschiedene E -Moduln des Rohplanums wieder:

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Ohne Bodenverbesserung/Bodenaustausch lassen sich mit den obigen Annahmen zur Tragfähig-

keit des Erdplanums etwa folgende Dicken der Schottertragschicht (ggf. einschl Frostschutz-

schicht) abschätzen, um einen den Anforderungen der RStO 12 je nach Bauweise genügenden

Verformungsmodul an deren Oberkante zu erreichen:

Anforderung: erf. Dicke der SchottertragschichtHanglehm Hangschutt

2Ev $ 100 MN/m²: D . 60 - 70 cm 35 - 50 cm

2Ev $ 120 MN/m²: D . 65 - 80 cm 45 - 65 cm

2Ev $ 150 MN/m²: D . 75 - 90 cm 55 - 75 cm

Alternativ kann bei größeren Auftragshöhen mit Bindemittel verbesserter Boden bis zur Unterkante

des im Einzelfall erforderlichen frostsicheren Straßenaufbaus eingebaut werden. An dessen

v2Oberkante ist dann ein Verformungsmodul von E $ 45 MN/m² durch Plattendruckversuche nach

DIN 18 134 nachzuweisen (können ggf. durch unser Haus durchgeführt werden).

Vor der Herstellung des Oberbaus empfehlen wir jedoch, die tatsächliche Festigkeit des verdichte-

ten Planums mittels Plattendruckversuchen nach DIN 18 134 zu überprüfen (können ggf. durch

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unser Haus durchgeführt werden), um eine Tragschichtdimensionierung anhand tatsächlich

gemessener Werte zu ermöglichen.

Das obige Diagramm liefert nur für die auf Tragschichten bis 0,60 m Dicke erreichbaren Verfor-

mungsmoduln abgesicherte Angaben. Da im vorliegenden Fall voraussichtlich eine größere

Tragschichtdicke erforderlich wird, stellen die obigen Angaben nur eine Schätzung auf Grundlage

einer Extrapolation dar und es ist die Anlage von Testfeldern zur Überprüfung des tatsächlich

erreichbaren Verformungsmoduls auf der vorgeschlagenen Tragschicht erforderlich.

Zur Schaffung des Erdplanums ist der humose Oberboden abzutragen.

Insbesondere bei wasserdurchlässigen Belägen ist das Erdplanum bereits mit ausreichendem

Gefälle herzustellen, um einen Wasserabfluss zu ermöglichen und es sind Dränschichten und

Dränagen an der Basis der Tragschicht vorzusehen. Weitere Hinweise hierzu können dem

„Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen“ (MW) entnommen werden. Bei der Aus-

führung wasserdurchlässiger Pflasterbeläge auf gering durchlässigem Untergrund sind weitere

Anforderungen zu beachten .3

Aufgrund des örtlich gering wasserdurchlässigen Untergrunds kann es in langanhaltenden Nieder-

schlagsperioden zu geländenahen Stauwasserständen und Vernässungen kommen. Eventuell

anfallendes Wasser kann den Straßenkörper gefährden und ist durch Sickeranlagen so zu fassen,

dass es schadlos abgeleitet werden kann. Hierbei sind die Angaben der RAS-Ew und der ZTV E-

StB 09 zu beachten. Danach kann die Frostschutzschicht neben der Frostsicherung und Lastver-

teilung auch die Funktion einer Planumssickerschicht bzw. Flächendränage erfüllen. Diese gilt als

gewährleistet, wenn das Mineralstoffgemisch im eingebauten Zustand eine vertikale Durchlässig-

fkeit von k $ 1@10 m/s aufweist. Anfallendes Wasser ist durch ein Dränsystem abzuleiten, damit-5

es sich nicht im Straßenkörper einstaut. Bei anbaufreien Straßen ist hierzu ab 1,0 m vom Rand

der Asphaltdecke ein Gefälle von 4% nach außen auszubilden.

Bei bindigen Böden spielt der aktuelle Wassergehalt eine große Rolle. Sollte es während der

Erdarbeiten zu Niederschlägen kommen, darf das ungeschützte Erdplanum nicht befahren

werden, um Aufweichungen durch Walkbeanspruchung zu vermeiden. Während der Bauarbeiten

ist das Erdplanum wasserfrei zu halten. Hierzu ist ein ausreichendes Quergefälle zur Ableitung

siehe z.B. HANSES, U., WOLF, G., HOFMANN, T.: Wasserdurchlässiges Pflaster auf gering durchlässigem Untergrund, Tiefbau Ingenieurbau3

Straßenbau, April 1999, Heft 4, S. 61-69.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 34 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

von Niederschlagswasser während der Bauphase bzw. von Sickerwasser nach Fertigstellung des

Oberbaus vorzusehen.

Das erforderliche Querneigungsgefälle ist u.a. von der Ausführung der Randbereiche abhängig,

muss bei bindemittelstabilisiertem Erdplanum jedoch mindestens 2,5% und bei nicht bindemittel-

stabilisiertem Erdplanum mindestens 4% betragen.

Insbesondere bei für längere Zeit unmittelbar befahrenen Flächen und bei Winterbaustellen sind

besondere Maßnahmen zur Sicherung der Planumsflächen vorzusehen. Ein Einbau auf gefrorener

Unterlage ist nicht zulässig.

Für den Wiedereinbau bestimmte Massen sind witterungsgeschützt zwischenzulagern (Mieten mit

glatt abgewalzter Oberfläche und Quergefälle oder sturmsicher angebrachte Folienabdeckung),

um die Einbaufähigkeit zu erhalten (Wassergehalt!). Aufgeweichtes bindiges Aushubmaterial lässt

sich beim Einbau nicht ausreichend verdichten.

Der Einbau von Massen ist lagenweise (0,2 bis 0,4 m Lagenstärke) mit geeigneten Verdichtungs-

geräten vorzunehmen. Der Verdichtungserfolg ist durch Eigenüberwachungsprüfungen des

Auftragnehmers im Umfang gemäß ZTV E-Stb 09 Abschnitt 14 sowie durch Kontrollprüfungen des

Auftraggebers nachzuweisen (können ggf. durch unser Haus ausgeführt werden).

Sämtliche Böden und Baustoffgemische für Tragschichten sollen die Anforderungen der TL SoB-

StB 04 erfüllen und nach TL G SoB-StB 04 güteüberwacht sein. Baustoffe aus industriell her-

gestellten Gesteinskörnungen und RC-Baustoffe sind zudem auf Eignung und Reinheit gemäß TL

Gestein-StB 04 bzw. TL G SoB-StB 04 und UVM-Erlass zu prüfen. Weiterhin sind ggf. die

Regelwerke RuA-StB 01, RuVA-StB und RiStWag zu beachten.

Bei wasserdurchlässigen Belägen und Bauweisen mit Pflasterdecken ist u.a. darauf zu achten,

fdass das Tragschichtmaterial dauerhaft wasserdurchlässig (k $ 2@10 m/s), dauerhaft frostsicher–4

(Korngrößenverteilung) und dauerhaft frostbeständig (Materialeigenschaften) ist. Außerdem ist der

Einbau einer basalen Dränschicht zu empfehlen und es sind weitere Besonderheiten zu beachten.

Im Ausführungsfall können wir bei der Planung diesbezüglicher Maßnahmen gerne beratend tätig

werden.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 35 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

5.4 Verdichtungskontrolle

Bei Erdarbeiten für Planumsschichten, Dämme, Baugruben und Gräben sowie für das Hinterfüllen

von Bauwerken nehmen Verdichtungsprüfungen einen vorrangigen Stellenwert bei der Qualitäts-

sicherung ein. Bereits bei der Ausschreibung ist in der Leistungsbeschreibung die Prüfmethode

gem. Abschn. 14.2 ZTV E-StB, das geeignete Verdichtungskriterium und die geeigneten Prüf-

verfahren gem. Abschn. 14.3 ZTV E-StB ggf. mit den erforderlichen Kalibrierungen im Rahmen

der Probeverdichtung gem. Abschnitt 4.3.1.1 ZTV E-StB festzulegen. Der Einsatz indirekter

Prüfverfahren bedarf der vorherigen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Bei Fehlen entsprechender Festlegungen in der Leistungsbeschreibung gilt automatisch die

Vereinbarung der Methode M 3 nach ZTV E-StB einschließlich des Mindestumfangs der Eigen-

überwachungsprüfungen nach Tabelle 8.

Bei der Durchführung der Einzelversuche sind die bisher angewandten Prüfverfahren anzuwen-

den, bei denen ein ausreichender Erfahrungshintergrund besteht (vorrangig Dichtebestimmungen

nach DIN 18 125 und Proctorversuche nach DIN 18 127 sowie statische Plattendruckversuche

nach DIN 18 134). Sollen ausnahmsweise Schnellverfahren angewendet werden, so bedürfen

diese der Zustimmung des Auftraggebers.

Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber sind ggf. je nach gewählter Prüfmethode im Umfang

der Eigenüberwachungsprüfungen des Unternehmers zusätzlich durchzuführen und sollten

zweckmäßigerweise zusammen mit der Eigenüberwachung erfolgen. Eigenüberwachungs-

prüfungen im Beisein des Auftraggebers können als Kontrollprüfungen gewertet werden.

Aus der Erfordernis von Eigenüberwachungsprüfungen durch den Auftragnehmer sowie von Kon-

trollprüfungen durch den Auftraggeber können sich doppelte und an der gleichen Stelle durch-

geführte Verdichtungskontrollen ergeben. Im Hinblick auf eine sinnvolle und vom Umfang her wirt-

schaftliche Verdichtungsprüfung kann dem Auftragnehmer vorgegeben werden, ein unabhängi-

ges, vorzugsweise dem Auftraggeber bekanntes und als vertrauenswürdig eingestuftes Institut für

die baubegleitenden Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen zu beauftragen. Die

Kosten teilen sich dann Auftragnehmer und Auftraggeber. Dies ist im Leistungsverzeichnis

detailliert festzulegen und zu beschreiben. Hierbei können wir im Bedarfsfall behilflich sein.

Verdichtungskontrollen sowohl im Zuge der Eigenüberwachung als auch Kontrollprüfungen

können im Bedarfsfall durch unser Institut ausgeführt werden.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 36 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

5.5 Bebauung

Nähere Angaben zur geplanten Bebauung liegen uns nicht vor. Da es sich um ein allgemeines

Wohngebiet handelt, ist von der Errichtung nicht oder einfach unterkellerter Wohngebäude mit

EFH-Niveaus etwa im Bereich der jetzigen Geländeoberfläche auszugehen. Die Baugrubentiefen

können aufgrund der Hanglage je nach Festlegung der Erdgeschoßhöhe auch 5 m erreichen oder

überschreiten.

5.5.1 Baugruben

Bei der Herstellung von Baugruben und Gräben sind die Vorgaben der DIN 4124 einzuhalten.

Wenn das anschließende Gelände höchstens flach geneigt ist, darf bei bindigem Baugrund von

mindestens steifer Konsistenz bis zu einer Höhe von 1,25 m senkrecht abgegraben werden bzw.

bis zu 1,75 m, wenn der oberste halbe Meter unter 45° abgeböscht wird.

Tiefere Baugruben und Gräben sind zu böschen oder zu verbauen. Der zulässige Böschungs-

winkel ist u.a. abhängig von den bodenmechanischen Eigenschaften des Baugrunds. Nach DIN

4124, Abschnitt 4.2.4 sind für Böschungen bis 5 m Höhe folgende Böschungswinkel â ohne

rechnerischen Standsicherheitsnachweis maximal zulässig:

a) nichtbindige oder weiche, bindige Böden â # 45Eb) steife bis halbfeste bindige Böden â # 60Ec) Fels â # 80E

Bei Böschungshöhen über 5 m ist der rechnerische Nachweis der Standsicherheit zu erbringen

oder ein Verbau vorzusehen. Dies gilt auch für Böschungshöhen <5 m bei gestörtem oder

ungünstigem Bodengefüge, unverdichtet geschüttetem Baugrund, wenn das Gelände oberhalb der

Böschungskrone steiler als 1 : 10 ansteigt, die Standfestigkeit durch Wasserandrang beein-

trächtigt ist, vorhandene Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen (Verkehrsflächen, Leitungen,

usw.) gefährdet sind oder die Mindestabstände nach DIN 4124 für Fahrzeuge und Baugeräte nicht

eingehalten werden können.

Die Einschränkungen der DIN 4124 für frei geböschte Baugruben werden im vorliegenden Fall

allerdings höchstens in flach geneigten Teilen des Neubaugebiets am Hangfuß zutreffen. In

steilerer Hanglage, was die Regel sein wird, ist eine Einzelfallbetrachtung und ggf. eine detaillierte

Standsicherheitsuntersuchung erforderlich.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 37 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Danach und nach den vorliegenden Untergrundverhältnissen können Baugrubenwände wahr-

scheinlich nur bis Baugrubentiefen von ca. 2,5 - 3 m und ausreichenden Platzverhältnissen in

mindestens steifen Böden frei unter einem Winkel von â # 45° - 60° abgeböscht werden.

Eine hangseitige Lagerung von Aushubmaterial ist unbedingt zu vermeiden.

Bei tieferen Baugruben und/oder Grundwasserandrang sowie beim Auftreten von Bodenschichten

mit einer Konsistenz schlechter als steif (z.B. bei BS 19 der Fall) können besondere Anforderun-

gen an die Baugrubengestaltung (flachere Böschung, Bermen, Verbau) erforderlich werden. Dies

ist im Einzelfall durch einen geotechnischen Sachverständigen zu beurteilen.

In Baugruben kann es je nach Lage im Baugebiet und Tiefe zu Grundwasserzutritten kommen, die

eventuell eine Wasserhaltung erforderlich werden lassen können. Bei nur geringen Grundwasser-

zutritten ist dies in Form einer offenen Wasserhaltung möglich.

Nach dem Baugrubenaushub ist während der Bauzeit eine erhöhte Gefährdung des Grund-

wassers gegeben, weil schützende Deckschichten abgetragen wurden und der Untergrund bzw.

grundwasserführende Schichten ungeschützt frei liegen. Es muss deswegen insbesondere auch

wegen der Lage des Baugebiets im Wasserschutzgebiet während der Bauzeit erhöhter Wert auf

den Schutz des Grundwassers gelegt werden. Wir empfehlen daher, die Hinweise der RiStWag

sinngemäß zu beachten (z.B. Abstellen, Betanken und Warten von Baugeräten nur auf befestigten

Flächen außerhalb der Baugrube).

Bei der Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation oder in ein Gewässer sind nach unserer

Kenntnis folgende Grenzwerte einzuhalten:

Parameter Kanalisation Gewässer

pH-Wert 6,5 - 10,0 6,5- 8,5

absetzbare Stoffe nach ½ Std. 1,0 ml/l 0,3 ml/l

abfiltrierbare Stoffe nach DIN EN 872 -.- 100 mg/l

Kohlenwasserstoffe ges. nach DEV V H53 20 mg/l 5,0 mg/l

chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) 0,05 mg/l 0,01 mg/l

Zur Einhaltung der Grenzwerte ist gegebenenfalls die Zwischenschaltung eines Absetzbeckens

und eventuell einer Neutralisation erforderlich.

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Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) Seite 38 von 50 SeitenErschließung des Neubaugebiets „Birkhof" in 73236 Deggingen

Eine dauerhafte Ableitung von Grundwasser (z.B. durch Dränagen) ist wasserrechtlich nicht

zulässig. Außerdem führt dies bei Kanalanschluss zu einem dauerhaften Wassereintrag in die

öffentliche Kanalisation, was von deren Trägern nicht toleriert wird. Weiterhin können durch eine

dauerhafte Grundwasserabsenkung in bindigen Böden auch Schrumpfungen infolge Austrocknung

im Umfeld der Baumaßnahme und damit verbundene setzungsbedingte Gebäudeschäden auch

noch nach Jahren auftreten.

Um eine dauerhafte Ableitung von Grundwasser aus Baugruben bzw. deren Arbeitsraumverfüllung

zu vermeiden, sind daher in den Gräben der Ver- und Entsorgungsleitungen am Rand der

Baugruben Grundwassersperren (Lehmschlag oder Betonriegel) bis auf Höhe des (noch fest-

zulegenden) Bemessungswasserstands, höchstens jedoch bis 1 m unter Gelände herzustellen.

Diese sind seitlich und nach unten 0,5 m in den ungestörten Baugrund einzubinden und müssen

sämtliche hydraulisch leitfähigen Schichten (Rohrauflager, Leitungszone, eventuelle bauzeitlichen

Dränagen) wirksam unterbrechen.

5.5.2 Gründung

An dieser Stelle können nur allgemeine Hinweise zur Gründung gegeben werden. Diese können

eine objektspezifische Gründungsberatung unter Berücksichtigung der konkreten Planung

(insbesondere abzutragende Lasten und Fundamentgeometrie) nicht ersetzen. Zur Konkretisie-

rung sind voraussichtlich weitere Aufschlüsse erforderlich, deren Zahl, Anordnung und Tiefe auf

die jeweilige Planung abzustimmen ist.

Bei der Gründung von Gebäuden ist der Lastabtrag generell in Schichten einheitlichen Trag-

verhaltens vorzunehmen. Geeignet hierfür sind sowohl die oberflächennah angetroffenen Boden-

schichten (Hanglehm, Verwitterungston, Hangschutt) als auch der Festgesteinsuntergrund. Örtlich

angetroffene weiche Schichten (z.B. bei BS 19) sind ggf. auszuräumen und durch Magerbeton zu

ersetzen.

Die Gründungssohle oberflächennaher Außenfundamente muss gemäß DIN 1054 frostfrei in einer

Tiefe von $ 0,80 m liegen, sofern nicht lokale Einflussgrößen eine größere Gründungstiefe

erforderlich machen. Zum Schutz gegen Austrocknung und der damit verbundenen Schrumpf-

gefahr mittel und ausgeprägt plastischer Böden ist jedoch eine Einbindung von $ 1,50 m für

oberflächennahe Außenfundamente dringend zu empfehlen. Entsprechende Austrocknungstiefen

wurden in jüngster Zeit in vergleichbaren Böden beobachtet.

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Nach den vorliegenden Untergrundverhältnissen dürfte in der Regel eine konventionelle Gründung

mit Streifen- und Einzelfundamenten oder mit einer nach verformungsabhängigen Verfahren

bemessenen Gründungsplatte möglich sein. Die Gründung ist generell in Schichten einheitlichen

Tragverhaltens vorzunehmen. Falls aufgrund der Hanglage die Baugrube hangseitig in festeren,

besser tragfähigen Schichten als talseitig liegt, können talseitig Fundamentvertiefungen bis in die

entsprechende Schicht erforderlich werden.

In einfachen Fällen (geringe Lasten bei gleichmäßiger Lastverteilung) kann der Bemessungswert

des Sohlwiderstands für Streifen- und Einzelfundamente nach DIN 1054 Abschnitt 6.10 und den

Tabellen A 6.6, A 6.7 sowie ggf. Bild A 6.3 ermittelt werden. Die übrigen Vorgaben und Ein-

schränkungen der Norm sind ebenfalls zu beachten.

Bei Gründung in natürlich anstehendem, mindestens steifplastischem Boden der Bodengruppe TM

kann unter den in DIN 1054 Abschnitt 6.10 genannten Einschränkungen demnach ein Bemes-

R,dsungswert des Sohlwiderstands von ó . 170-250 kN/m² bzw. ein aufnehmbarer Sohldruck von

E,kó . 120-180 kN/m² (je nach Einbindetiefe und Fundamentbreite) für mittig belastete Streifenfun-

damente ab 0,50 m Breite und 0,50 m Höhe angesetzt werden. Bei Einzelfundamenten oder

Gründungspfeilern mit gedrungenem Seitenverhältnis (a/b <2) und bei Kreisfundamenten ist eine

Erhöhung des Bemessungswert des Sohlwiderstands / aufnehmbaren Sohldrucks um bis zu 20%

zulässig.

R,d E,kBei Gründung im Hangschutt betragen die entsprechende Werte ó . 210-350 kN/m² bzw. ó

. 150-250 kN/m².

Hierbei können nach DIN 1054 Setzungen in der Größenordnung von 2 bis 4 cm auftreten. Bei

wesentlicher gegenseitiger Beeinflussung benachbarter Fundamente können sich die Setzungs-

beträge vergrößern und bei außermittig belasteten Fundamenten können Verkantungen auftreten.

Bei ausmittiger Lage der resultierenden Beanspruchung darf nur derjenige Teil der Sohlfläche A’

angesetzt werden, für den die Resultierende im Schwerpunkt steht .4

Durch die bisherige Erkundung im Baugebiet, die auf die Erschließungsmaßnahmen ausgerichtet

war, können für eine mögliche Gründung im Festgesteinsuntergrund nach aktuellem Kenntnis-

stand keine Bemessungsansätze angegeben werden. Hierfür sind weitere Erkundungsmaß-

s. DIN 1054:2010-12 Abschnitt 6.10.1 A (3)4

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nahmen erforderlich. Insbesondere eine eventuelle Plattengründung nicht unterkellerter Gebäude

ist im Hinblick auf Setzungen/Gebrauchstauglichkeit sorgfältig zu untersuchen.

Auf Grundlage einer objektbezogenen Baugrunderkundung und Gründungsberatung können auch

höherer als die o.a. Bemessungsgrößen für die Gründungsdimensionierung möglich sein.

5.5.3 Entwässerung und Bauwerksabdichtung

Erdeinbindende Baukörper sind gegen Durchfeuchtung aus dem Untergrund zu schützen. Neben

immer vorhandenem, kapillar gebundenem Wasser (Erdfeuchtigkeit) und der Schwerkraft folgend

zur Tiefe hin fließendem Sickerwasser nach Niederschlägen (nicht stauendes Sickerwasser) kann

sich bei gering wasserdurchlässigem Untergrund in die Arbeitsräume eindringendes

Niederschlags-, Schicht- und Sickerwasser an der Baugrubensohle aufstauen, wenn es nicht

ausreichend schnell zur Tiefe in versickern kann. Um eine Beanspruchung erdeinbindender

Baukörper durch drückendes Wasser zu verhindern, stellt eine Dränanlage in Verbindung mit einer

Abdichtung gegen Erdfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser in derartigen Fällen die

angemessene und i.d.R. kostengünstigste technische Lösung dar.

Eine Dränanlage, bestehend aus einer Dränschicht und Dränleitungen, dient zur Entwässerung

des Bodens. Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Dränmaßnahmen gilt die

DIN 4095. Dränanlagen können Abdichtungen niemals ersetzen, sondern müssen stets in Ver-

bindung mit Abdichtungen nach DIN 18 195 geplant und ausgeführt werden.

Falls eine Dränanlage nach DIN 4095 nicht möglich oder zulässig ist, sind erdeinbindende Bauteile

bei gering wasserdurchlässigem Untergrund und Gründungstiefen bis zu 3 m mindestens gegen

aufstauendes Sickerwasser abzudichten.

Bei Gründungstiefen >3 m oder wenn Grundwasser oberhalb der Baugrubensohle ansteht bzw.

der Bemessungswasserstand oberhalb der Baugrubensohle liegt, ist eine Abdichtung erdeinbin-

dender Baukörper gegen drückendes Wasser erforderlich, da eine Ableitung von Grundwasser

durch Dränanlagen aus wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Gründen nicht zulässig und

genehmigungsfähig ist.

Der tatsächlich anzusetzende Lastfall für die Bauwerksabdichtung kann nicht für das Baugebiet

allgemein angegeben werden, da zum einen die Grundwasserverhältnisse im Rahmen der

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Baugrunduntersuchung für die Erschließung für diese Fragestellung nicht ausreichend erkundet

werden konnten und zum anderen mit im Neubaugebiet variierenden Grundwasserverhältnissen

zu rechnen ist, die zumindest örtlich eine druckwasserdichte Ausbildung erdeinbindender Bauteile

erforderlich machen können.

5.5.4 Erdbebengefährdung

Nach der Karte der Erdbebenzonen für Baden-Württemberg liegt das Neubaugebiet in der

Erdbebenzone 0. Es werden daher für Gebäude bis zur Bedeutungskategorie II nach DIN EN

1998 -1 keine besonderen Erdbebenvorkehrungen bzw. -nachweise gefordert.

5.6 Verwertung/Entsorgung von Aushubmaterial

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der stofflichen Verwertung von Aushubmaterial

gegenüber einer Ablagerung auf einer Deponie der Vorzug zu geben. Zur Bewertung der Ver-

wertbarkeit wird die Verwaltungsvorschrift „Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial”

(„VwV”) herangezogen. Nach dieser werden in Abhängigkeit von den Schadstoffkonzentrationen

Zuordnungswerte von Z 0 (unbelastet) bis Z 2 vergeben. Derartig klassifiziertes Material kann

einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.

Material mit Schadstoffgehalten >Z 2 ist Abfall zur Beseitigung. Für den Einbau bzw. die Ablage-

rung in Deponien gelten die Deponieverordnung (DepV) und die „Handlungshilfe”, die in Abhängig-

keit von den Schadstoffgehalten die Zuordnung zu Deponieklassen (DK 0 - DK III) regeln.

Die Beurteilung des Untergrunds im Hinblick auf mögliche Verunreinigungen war nicht Gegen-

stand unseres Erkundungsauftrags. Bei der Baugrunderkundung konnten organoleptisch jedoch

keine Auffälligkeiten festgestellt werden, die einen konkreten Verdacht auf eventuelle Verunreini-

gungen des Untergrunds begründen würden.

Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass örtlich Schadstoffe auftreten können (z.B. erhöhte

Schwermetallkonzentrationen, die auch geogen bedingt, d.h. bei der Gesteinsbildung auf natürli-

chem Weg entstanden sein können).

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Aushubmaterial von natürlichem Boden und aufgefülltem Boden ist ggf. zu separieren und

getrennt zu lagern und abzufahren, da bei einer Vermischung Mehrkosten bei der Ver-

wertung/Beseitigung entstehen können.

Oberboden ist ebenfalls getrennt auszuheben und gemäß BBodSchV zu lagern und zu verwerten.

Eine bautechnische Verwertung jenseits von Geländemodellierung und Oberbodenandeckung ist

wegen der Schutzwürdigkeit des Schutzguts Oberboden zu vermeiden.

Je nach Höhe eventueller (auch geogener) Schadstoffgehalte ist Aushubmaterial möglicherweise

als belastet im Sinne der VwV bzw. des UVM-Erlasses einzustufen. Es ist nicht auszuschließen,

dass entsprechende Grenzwerte (Zuordnungswert Z 0) überschritten werden und eine uneinge-

schränkte Verwertung von Aushubmaterial nicht in jedem Fall möglich ist.

Die Verwertungsmöglichkeiten von Aushubmaterial >Z 0 im Großraum Stuttgart sind nach unserer

Kenntnis derzeit sehr eingeschränkt und es ist meist eine Ablagerung auf Deponien erforderlich.

Um diesbezüglich Kostensicherheit zu erhalten, empfehlen wir, bei der Ausschreibung der

Erdarbeiten Positionen zur Verwertung von Aushubmaterial der Zuordnungsklassen Z 1.1, Z 1.2

und Z 2 sowie von Bauschutt und die Verbringung auf Deponien der Deponieklassen DK 0 bis

DK II vorzusehen.

Für weitergehende Untersuchungen und Beurteilungen sind ggf. Altlastuntersuchungen durch-

zuführen.

Wir weisen darauf hin, dass die Beprobung und Klärung des Entsorgungswegs zeitaufwendig ist

und mehrfache Nachbeprobungen und Nachuntersuchungen erforderlich machen kann. Um einen

möglichst reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten sind daher ausreichend Zwischenlager-

kapazitäten vorzusehen.

5.7 Versickerung von Oberflächen-, Dachflächen- und Dränagewasser

Die Bemessung und Herstellung von Versickerungsanlagen ist im DWA-Arbeitsblatt A 138

beschrieben. Zur Versickerung anfallenden Oberflächen-, Dachflächen- und Dränagewassers

stehen demnach prinzipiell folgende Möglichkeiten sowie deren Kombinationen zur Verfügung:

- Flächenversickerung

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- Muldenversickerung- Rigolen- und Rohrversickerung- Schachtversickerung

Gemäß DWA-Arbeitsblatt A 138 sind für Versickerungen generell Locker- und Festgesteine mit

fDurchlässigkeitsbeiwerten von k $ 10 m/s geeignet. Außerdem ist ein Abstand der Sohle der-6

Versickerungseinrichtung vom mittleren höchsten Grundwasserstand von $1,0 m einzuhalten, um5

eine ausreichende Sickerstrecke zur biologischen und physikalisch-chemischen Reinigung des

Sickerwassers zu gewährleisten.

Die angetroffenen Bodenschichten sind nach DIN 18 130 wie folgt einzustufen :6

Bodenart Bodengruppe(DIN 18 196)

fk [m/s] Durchlässigkeits-bereich

Hanglehm, Verwitterungston,Auelehm

TM, TA < 10 sehr schwach durchlässig-8

Hangschutt, gemischtkörnigTon-/Kalkstein, schwach klüftig

GU*, GT*Z

10 - 10 schwach durchlässig-8 -6

Hangschutt, schwach bindigTon-/Kalkstein, klüftig

GUZ

10 - 10 durchlässig-6 -4

10 - 10 stark durchlässig-4 -2

> 10 sehr stark durchlässig-2

Die im Untersuchungsgebiet oberflächennah angetroffenen Bodenschichten eignen sich aufgrund

ihres geringen Durchlässigkeitsbeiwerts nicht zur Wiederversickerung von nach Niederschlägen

anfallendem Oberflächen-, Dachflächen- und Dränagewasser. Eine planmäßige oberflächennahe

Versickerung im Sinne des DWA-Arbeitsblatts A 138 ist daher nicht sinnvoll und wirtschaftlich

durchzuführen.

In schwach bindigem Hangschutt oder klüftigem Festgestein könnte eine ausreichende Durch-

lässigkeit vorliegen. Allerdings ist in weiten Teilen des Baugebiets damit zu rechnen, dass diese

grundwasserführend sind und eine Versickerung daher nicht zulässig ist, da der Mindestabstand

zwischen der Sohle der Versickerungseinrichtung und dem Grundwasser nicht eingehalten werden

kann.

= arithmetisches Mittel der Jahreshöchstwerte mehrerer Jahre mit Angabe des Zeitraums. Da in der Regel jedoch langjährige Meßreihen des5

Grundwasserstands nicht verfügbar sind, kann ggf. der angegebene Bemessungswasserstand als Kriterium herangezogen werden.

Die Einstufung beruht auf der petrographischen Ansprache bzw. Zusammensetzung der anstehenden Bodenschichten.6

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Falls eine Versickerung konkret geplant ist, sind in jedem Fall weitere Untersuchungen erforderlich

(Bestimmung der Tiefenlage des Grundwasserstands und der tatsächlichen Wasserdurchlässig-

keit am Standort einer geplanten Versickerungsanlage).

Im Hinblick auf eine eventuelle Versickerung von Dränagewasser sind ebenfalls die Grundwasser-

verhältnisse zu beachten. Falls eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit vorliegt, könnte eventu-

ell eine Grundwasserumleitung in Form einer hangseitigen Fassung des zufließenden Grund-

wassers durch eine Dränage und eine talseitige Wiederversickerung möglich sein. Eine derartige

Vorgehensweise erfordert jedoch eine sorgfältige Erkundung der Untergrund- und Grundwasser-

verhältnisse im jeweiligen Baufeld und ist unter wasserrechtlichen Aspekten anzeige- und geneh-

migungspflichtig.

In diesem Zusammenhang ist noch anzumerken, dass das natürliche, flächenhafte Versickern von

unbelastetem Oberflächenwasser (z.B. Dachwasser) auf Freiflächen außerhalb von Wasser-

schutzgebieten keinen besonderen Vorschriften und Gesetzen unterliegt. Wird das Wasser jedoch

gezielt mit besonderen Einrichtungen (s.o.) versickert, gilt dies als Einleitung in ein Gewässer und

bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Dies gilt insbesondere auch z.B. für Straßenwasser, wo

Belastungen nicht ausgeschlossen werden können. In Wasserschutzgebieten können weiterrei-

chende Beschränkungen auferlegt werden.

5.8 Wasserrechtlicher Hinweis

Wir empfehlen, wasserrechtlich relevante Maßnahmen wie Regenwasserbewirtschaftung,

Erdwärmenutzung (in Wasserschutzgebieten generell problematisch), eventuell erforderliche

Wasserhaltungsmaßnahmen sowie Abdichtung und Entwässerung von Gebäuden frühzeitig mit

der Wasserrechtsbehörde abzustimmen, damit eventuelle Auflagen bei der Planung berücksichtigt

werden können. Die Wasserrechtsbehörde kann Auflagen erteilen, die von den hier gegebenen

Empfehlungen abweichen oder darüber hinaus gehen.

Wenn durch Baumaßnahmen ein Eingriff ins Grundwasser bzw. den Grundwasser-Schwankungs-

bereich (� Bemessungswasserstand) erfolgt, ist dies ein wasserrechtlicher Tatbestand gemäß §49

WHG (Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland), der anzeige- und genehmi-

gungspflichtig ist. Dies wird für die Erschließungsarbeiten und mindestens örtlich im Neubaugebiet

auch bei der späteren Bebauung der Fall sein.

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Es ist daher rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen (mindestens 4-6 Wochen) ein Wasser-

rechtsverfahren nach §43 WG (Wassergesetz von Baden-Württemberg) bei der Unteren Wasser-

behörde (Umweltschutzamt) am zuständigen Landratsamt Göppingen einzuleiten. Diesem

formlosen Antrag sind folgende Unterlagen in 4facher Ausfertigung beizufügen:

MerkblattG r u n d w a s s e r a b s e n k u n g

I Antragsunterlagen

- Antrag auf vorübergehende Absenkung und Entnahme von Grundwasser während der Bauzeitund auf Grundwasserumleitung nach Erstellung des Bauwerks

- Erläuterungsbericht (s. II)

- Lageplan M 1 : 500 (1 : 2 500)

- Schnitte mit Darstellung des Wasserspiegels und den vorgesehenen Maßnahmen zur Ge-währleistung der GW-Umläufigkeit

- Angaben über die zu erwartende Wassermenge (l/s), die Durchlässigkeit (k-Wert) desUntergrundes, Reichweite der Absenkung und die eventuellen Auswirkungen bezüglichSetzungen (Baugrundgutachten bzw. hydrogeologisches Gutachten eines Sachverständigen).

- Ergebnisse der Baugrundaufschlussbohrungen

- Erlaubnis des Betreibers des Kanalnetzes zur Abführung des Grundwassers in die öffentlicheKanalisation

II Beschreibung des Bauvorhabens

- Erfordernis der Grundwasserabsenkung- Baubeginn- Absenkungsbeginn- Absenkdauer- Absenkziel bzw. Eintauchtiefe ins Grundwasser- abzuführende Wassermenge in l/s- Grundwasseranalyse (s.u.)- Ableitung des Grundwassers während der Bauzeit- Gründung (Flachgründung, Streifenfundamente, Einzelfundamente)- Maßnahmen zur Gewährleistung der Grundwasserumläufigkeit nach Erstellung des Bauwer-

kes- Verbaumaßnahmen- Auswirkungen auf die Nachbarbebauung

Parameter für die Grundwasseranalyse:- Vor Beginn und nach Beendigung der Grundwasserabsenkung ist eine Grundwasserprobe

zu entnehmen, deren Analyse dem Landratsamt umgehend vorzulegen ist: FolgendeParameter sind zu untersuchen: Temperatur, el. Leitfähigkeit, pH-Wert, CKW, BTX-Aroma-ten, PAK, Kohlenwasserstoffe, Phenol, Ammonium

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5.9 Weitere Hinweise zur Erschließung und Bauausführung

Um den Eintrag von Oberflächenwasser in das möglichst zu vermeiden, empfehlen wir, hangseitig

des Baugebiets einen Entwässerungsgraben oder Schutzdamm anzulegen.

Da das Gelände geneigt ist, können je nach Festlegung der Erdgeschoßhöhen talseitig Gelände-

anschüttungen erforderlich oder erwünscht sein.

Anschüttungen sind lagenweise vorzunehmen und optimal zu verdichten. Die Mächtigkeit der

einzelnen Lagen sollte 40 cm nicht überschreiten. Um ein flächiges Abrutschen von Anschüttun-

gen zu verhindern, sind Erdhaken anzulegen, d.h. das Erdplanum ist vor der Anschüttung stufen-

förmig abgetreppt anzulegen.

Die Wahl des Schüttmaterials richtet sich nach der späteren Nutzung. Wir empfehlen, als Schüt-

tung entweder körniges Material (Schotter oder Betonrecycling mit Zulassung nach TL Gestein-

StB 04 bzw. TL G SoB-StB 04 und UVM-Erlass) oder verbesserten (durch Bindemittelzugabe)

bindigen Boden einzubauen.

v2Um die erforderlichen E -Werte auf dem Erdplanum, Planum (Oberkante Auffüllung) und an der

Oberkante der Tragschicht zu erreichen, ist bei den Erdarbeiten sorgfältig vorzugehen. Die

Arbeiten sollten durch Verdichtungsprüfungen mittels Plattendruckversuchen nach DIN 18 134

kontrolliert werden (können ggf. durch unser Haus durchgeführt werden).

Die erreichbaren Qualitäten (Verdichtungsgrad) bei Auffüllarbeiten sind bei bindigen Böden stark

vom Wassergehalt des verwendeten Bodenmaterials und somit von der herrschenden Wetterlage

abhängig. Vor angekündigten Niederschlägen ist es ratsam, die Lagen mit Folien abzudecken, um

ein Aufweichen des Planums zu vermeiden und so einen zügigen Baufortschritt zu ermöglichen.

Wiedereinbau auf aufgeweichtem Untergrund ist nicht zulässig.

Anschüttungen im Außenbereich (Garten) sind bei größerer Höhe ggf. durch Stützbauwerke zu

sichern. Es ist hierbei die innere und äußere Sicherheit durch Grund- und Böschungsbruch-

berechnungen nachzuweisen.

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6 Ergänzende Untersuchungen

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass Grundwasser oberhalb der Graben- bzw. Aushubsohlen

ansteht. Je nach Witterung und Jahreszeit schwankt der Grundwasserstand. Die Schwankungs-

breite des Grundwasserstands konnte durch die bisherigen Stichtagsmessungen des Grund-

wasserstands nicht festgestellt, sondern lediglich geschätzt werden.

Im Hinblick auf die Bautätigkeit sind Grundwasserhöchststände maßgeblich, die Einfluss auf den

zu erwartenden Grundwasserandrang in Gräben und Baugruben und vor allem auf die Auftriebs-

bemessung der Bauwerke haben.

Für die Grundwasserstandsmessungen wurden Grundwassermessstellen eingerichtet, in denen

ggf. weitere Messungen durchgeführt werden können. Wenn diese in Form von Stichtagsmessun-

gen erfolgen, ist nicht sichergestellt, ob Grundwasserhöchststände erfasst werden. Diese treten

oft nur kurzfristig über Stunden oder wenige Tage und nicht zwangsläufig am Tag von Stichtags-

messungen auf. Alternativ wäre der Einbau von automatisch aufzeichnenden Drucksonden-

Datenlogger-Einheiten möglich, die eine höhere Prognosesicherheit zulassen.

In beiden Fällen können aussagekräftige Ergebnisse nur mit längerfristigen Messungen erwartet

werden. Im Hinblick auf die Prognose von Grundwasserhöchstständen sind außerdem Messungen

außerhalb der Vegetationsperiode i.d.R. aussagekräftiger als während der Vegetationsperiode.

Weitere Messungen sollten daher ggf. möglichst kurzfristig begonnen werden.

Für die Erschließungsarbeiten ist in jedem Fall die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens

erforderlich. Es ist absehbar, dass die Entnahme und Untersuchung einer Grundwasserprobe

jeweils zu Beginn und am Ende einer bauzeitlichen Wasserhaltung Auflage der wasserrechtlichen

Erlaubnis werden wird.

Aus den vorhandenen Grundwassermessstellen könnten auch bereits vor Beginn der Baumaß-

nahme Grundwasserproben entnommen und analysiert werden, was die Entnahme einer Grund-

wasserprobe zu Beginn der Baumaßnahme vorwegnehmen und einen jederzeitigen Bau- bzw.

Absenkbeginn ohne weitere Probenahme erlauben würde.

Untersuchungen zu einer eventuellen Betonaggressivität des Grundwasser liegen ebenfalls nicht

vor, sind jedoch, ebenso wie die o.g. Grundwasseruntersuchungen im Angebot für die Bau-

grunderkundung als Eventualpositionen enthalten. Die Betonaggressivität des Grundwasser

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könnte ggf. zusammen mit der Untersuchung im Hinblick auf das Wasserrechtsverfahren erfolgen,

so dass nur eine Anfahrt und Probenahme erforderlich wäre.

Falls bei der späteren Bebauung eine Versickerung von Dränage- oder Niederschlagswasser

konkret geplant wird, sind weitere Untersuchungen erforderlich (Bestimmung der Tiefenlage des

Grundwasserstands und der tatsächlichen Wasserdurchlässigkeit am Standort einer geplanten

Versickerungsanlage).

7 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen

Die Gemeinde Deggingen beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebiets „Birkhof”. Das

Bauvorhaben ist in die Geotechnische Kategorie GK 2 einzustufen. Um Aussagen über die

Beschaffenheit des Baugrundes und die Grundwasserverhältnisse zu erhalten, wurde unser Haus

mit der Baugrunderkundung und der Erstellung eines geotechnischen Berichts beauftragt.

Hierzu wurden 10 Kleinbohrungen abgeteuft, bodenmechanische und chemische Laboruntersu-

chungen durchgeführt sowie die eingangs genannten Unterlagen ausgewertet.

Das Neubaugebiet liegt in der Erdbebenzone 0 und in der Zone III des Wasserschutzgebiets der

Grundwasserfassung „Pulvermühle” der Gemeinde Deggingen.

Den Erkundungsergebnissen zufolge besteht der Untergrund unter einer sehr dünnen Oberboden-

decke aus Hangschutt, Hanglehm und Verwitterungston. Ab rund 3 - 4 m Tiefe steht teilweise der

Festgesteinsuntergrund des Braunen Jura an, der allerdings in Teilen des Baugebiets auch bis in

gut 4 m Tiefe noch nicht erreicht wurde.

Grundwasser wurde an den meisten Aufschlusspunkten angetroffen. Die bis jetzt gemessenen

Grundwasserstände liegen in rund 2 - 4 m Tiefe. Eine Beurteilung der jahreszeitlich und witte-

rungsbedingten Schwankungen im Hinblick auf die Festlegung eines Bemessungswasserstands

ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht möglich.

Das geotechnische Baugrundmodell wird in Schichtenbeschreibungen, Schichtenprofilen und

geologischen Schnitten dargestellt.

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Beim Kanal- und Leitungsbau kann in weiten Teilen des Neubaugebiets mittelschwer lösbarer

Baugrund mit mittlerer Tragfähigkeit (Grabensohle) und Standfestigkeit (Grabenwände) gerechnet

werden. Örtlich kann allerdings auch der Festgesteinsuntergrund erreicht werden und bei Grund-

wasserzutritten im Graben ist die Standfestigkeit der Grabenwände u.U. deutlich eingeschränkt.

Das anfallende Aushubmaterial ist als Hauptverfüllung der Gräben nur bedingt (eventuell nach

Bodenverbesserung/Bindemittelbehandlung) geeignet.

Um eine dauerhafte Ableitung von Grundwasser entlang der wasserdurchlässigen Leitungszone

zu verhindern, sind Grundwassersperren in den Gräben einzubauen.

Verkehrsflächen sind für sehr frostempfindlichen Baugrund zu bemessen. Eine für Standardbau-

weisen ausreichende Tragfähigkeit des Erdplanums kann voraussichtlich nicht erwartet werden,

so dass die Erfordernis besonderer Maßnahmen (Bodenverbesserung, Bodenaustausch, Erhö-

hung der Tragschichtdicke) absehbar ist.

Bei der Bebauung können Baugrubenwände wahrscheinlich nur bis zu einer Tiefe von ca. 2,5 -

3 m frei unter einem Winkel von 45° bis 60° geböscht werden. Eine hangseitige Lagerung von

Aushubmaterial ist unbedingt zu vermeiden.

Für die Bebauung können nur allgemeine Hinweise zur Gründung gegeben werden. Diese können

eine objektspezifische Gründungsberatung nicht ersetzen.

Die angetroffenen Bodenschichten sind für Gründungszwecke größtenteils geeignet. Der Abtrag

von Gebäudelasten kann voraussichtlich in Form einer konventionellen Flach- bzw. Flächen-

gründung erfolgen. Aufgrund der Hanglage können besondere Maßnahmen (z.B. talseitige

Fundamentvertiefungen zum Erreichen ausreichend tragfähiger Schichten) erforderlich werden.

Im Hinblick auf die Entwässerung und Bauwerksabdichtung können nach gegenwärtigem

Kenntnisstand keine abschließenden Angaben gemacht werden, da die Grundwasserverhältnisse

im Rahmen der Erschließungserkundung für eine derartige Beurteilung nicht in ausreichendem

Umfang erkundet werden konnte.

Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist in den gering wasserdurchlässigen oberflächen-

nahen Schichten nicht möglich und in tieferen, jedoch mindestens teilweise grundwasserführenden

Schichten nicht zulässig.

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Die die Baumaßnahmen (Erschließung und Bebauung) mindestens örtlich bis ins Grundwasser

bzw. bis in den Grundwasserschwankungsbereich reichen, ist rechtzeitig vor Baubeginn ein

Wasserrechtsverfahren durchzuführen.

Die Ergebnisse der Feld- und Laboruntersuchungen sowie die daraus resultierenden Angaben im

Geotechnischen Bericht gelten nur für die Untersuchungsstellen und den Zeitpunkt der Untersu-

chungen. Abweichungen hiervon können nicht ausgeschlossen werden, so dass eine sorgfältige

und laufende Überprüfung der angetroffenen Verhältnisse im Vergleich zu den Erkundungsergeb-

nissen und Folgerungen im Gutachten erforderlich ist.

Der vorliegende Geotechnische Bericht beschreibt die Untergrundverhältnisse im geplanten

Neubaugebiet „Birkhof” und die aus der Baugrunderkundung resultierenden baulich notwendigen

Maßnahmen im Zuge der Erschließung, soweit sie aus dem derzeitigen und uns bekannten

Planungsstand absehbar sind, und gibt Hinweise zur späteren Bebauung. Der Gutachter muss

über den Beginn und die Durchführung von Aushub- sowie Gründungsarbeiten rechtzeitig

verständigt und beigezogen werden, ferner bei Abschluss und/oder Änderung der Planung, um

gegebenenfalls erforderliche Änderungen und Ergänzungen angeben zu können. Sollten bei der

Baumaßnahme unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Unklarheiten hinsichtlich der Angaben im

Geotechnischen Bericht auftreten, so ist der Gutachter ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen.

Die Angabe der zu erwartenden Homogenbereiche und Bodenklassen (Abschnitt 4.4) und die in

den Schnitten (Anlage 2) eingetragenen Schichtgrenzen können nicht als Grundlage für verbindli-

che Massenermittlungen dienen und können ein örtliches Aufmaß nicht ersetzen.

Die geologischen Ergebnisse der Baugrunderkundung (Lageplan und Bohrprofile/Schichten-

beschreibungen) wurden mit Fertigstellung des Gutachtens gemäß Verordnung des Innen-

ministeriums über die Überwachung von Erdaufschlüssen i. V. mit §43 Wassergesetz entspre-

chend den Auflagen des wasserrechtlichen Bescheids vom 03.11.2015 dem Landratsamt Göppin-

gen, Umweltschutzamt, und gemäß §3 Lagerstättengesetz dem Landesamt für Geologie, Rohstof-

fe und Bergbau Baden-Württemberg übersandt.

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