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G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gültig von 01.02.2013 bis 31.01.2014 (1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11 sowie Wickenburggasse 22) Tel. 40127-0

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G - Startseite ...elan.justiz.gv.at/media_2_5/content/documents/002/002...Dr. ÖNER Dr. ÖNER Stephanie Mag. GNIDA MMMag. TOLSTIUK Mag. BRANDSTETTER

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G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G

des Landesgerichtes für Strafsachen Wien

gültig von 01.02.2013bis 31.01.2014

(1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11 sowie Wickenburggasse 22)Tel. 40127-0

Inhaltsverzeichnis

A)

Besondere Bestimmungen

Übersicht über die Geschäftsabteilungen S 1-7

Präsidium S 8

Landesgericht als Geschworenengericht S 9-10

S 11-17

Berufungsabteilung S 18-19

Vollzugsgericht (Entlassungsabteilung) S 20-21

Haft- und Rechtsschutzrichterabteilungen S 22-24

Senat gemäß § 31 Abs. 5 Ziffer 2 StPO und

Senat gemäß § 36 GOG S 25

Erweiterte Stellvertretung S 26

Vertretungsrichter S 27

Journalrichter S 28

B)

Zuständigkeit

Verteilung der Geschäfte auf die Einzelrichter

S 29-33

Verteilung der Geschäfte auf die Haft- und Rechtsschutzrichter S 34-35

Gemeinsame Bestimmungen S 36

Allgemeine Bestimmungen S 36

Konkurrierende Zuständigkeit von verschiedenen Abteilungen S 37

Stellvertretung S 38

Ersatzrichter S 38

Verfügungen des Personalsenates S 39

Weitere Bearbeitung der angefallenen Strafsachen

und Akten nicht mehr bestehender Abteilungen S 39-40

Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland S 41

Ausscheidung und Vereinigung S 41

Schöffengerichts- und Einzelrichterabteilungen

und Vorsitzenden der Schöffensenate

Seite 1

Übersicht über die Geschäftsabteilungen

1 610

2

011

175

187

64a 012

3 013

4 016

5

021

181

609

6

022

313

7a024

176

8031

602

9

032

603

Ger.Abt.(§§ 27 (4),

34 (2) GOG)

Übersicht über die Gerichtsabteilungen

zust. f. Geschäfte der Gesch.Abt.

VertreterLeiter d. Ger. Abt.)

Präs. Mag. FORSTHUBER Friedrich

Mag. KÖRBER Mag. WEIS

Mag. KOBINGER-BÖHM Patrizia

Mag. WOLFRUMMag. KREUTER

Mag. GNEISTMag. SALZBORN

Mag. HÖPLER-S. Mag. BRANDSTETTERDr. KRAINZ

MMMag. TOLSTIUK Michael Mag. KREUTER Mag. KOBINGER-B.

Mag. KREUTER Thomas MMMag. TOLSTIUKDr. ÖNER

Dr. ÖNER Stephanie Mag. GNIDAMMMag. TOLSTIUK

Mag. BRANDSTETTER Eva

Mag. OLSCHAKMag. BAUER

Mag. OLSCHAKMag. HÖPLER-S.Mag. KOBINGER-B.

Präs. Mag. FORSTHUBER Mag. KÖRBER

Mag. BAUER Christoph

Mag. HAHNMag. BRANDSTETTER

Dr. SPINN Mag. BAYERKOHLER-D.Dr. NOVAKMag. SCHÖRGHUBER

Mag. HAHN Martina

Mag. BAUERMag. BRANDSTETTER

Mag. ZÖLLNER C.Dr. APOSTOL

Mag. BÖHM Andreas

Mag. WEBERDr. ALTMANN

Mag. WEBERMag. LEHR

Mag. WEBER Roland

Mag. BÖHM A. Mag. HÖPLER-S.

Mag. LEHRMag. BÖHM A.

Seite 2

Ger.Abt.(§§ 27 (4),

34 (2) GOG)

Übersicht über die Gerichtsabteilungen

zust. f. Geschäfte der Gesch.Abt.

VertreterLeiter d. Ger. Abt.)

10 033

11

034

130

183

12

041

135

607

13

042

188

606

14

043

182

15 044

16 045

17

051

139

605

Dr. ALTMANN Ingrid Mag. AIGNER Mag. BÖHM A.

Mag. HÖPLER-SALAT Sonja

Mag. WEIS Mag. WEBER

Mag. NACHTLBERGERMag. WEIS

Mag. KOBINGER-B.Dr. KRAINZ Mag. BRANDSTETTER

Mag. NACHTLBERGER Ulrich

Dr. KRAINZMag. LIEBETREU P.

Mag. WEIS Mag. HÖPLER-S.

Mag. OLSCHAK Mag. BRANDSTETTER

Dr. KRAINZ Martina

Mag. SPREITZER-K. Mag. NACHTLBERGER U.

Mag. SPREITZER-K.Mag. KOBINGER-B. Mag. HÖPLER-S.

Mag. NACHTLBERGER U.Mag. OLSCHAK

Mag. SPREITZER-KROPIUNIK Martina

Mag. NACHTLBERGER U.Mag. TREBUCH

Dr. KRAINZ Mag. RÖGGLA-W. Mag. ALLMAYER

Mag. LIEBETREU Peter Mag. TREBUCHMag. SPREITZER-K.

Mag. TREBUCH Filip Mag. LIEBETREU P.Dr. KRAINZ

Mag. WEIS Sonja

Mag. HÖPLER-S.Mag. GEILER

Mag. HÖPLER-S. Mag. NACHTLBERGER

Dr. KRAINZMag. NACHTLBERGER U.

Seite 3

Ger.Abt.(§§ 27 (4),

34 (2) GOG)

Übersicht über die Gerichtsabteilungen

zust. f. Geschäfte der Gesch.Abt.

VertreterLeiter d. Ger. Abt.)

18a 052

19 053

20

054

604

21

055

167

22 061

23 062

24 063

25

170

26 065

27a 071

27b 076

28

072

601

29073

173

30

074

174

Mag. GEILER Claudia Dr. STEINDLMag. KÖRBER

Mag. PHILIPP Andrea Mag. KÖRBERMag. WOLFRUM

Mag. KÖRBER Bettina

Mag. PHILIPPMag. WEIS

Mag. WEIS Mag. KRAINZ

Mag. WOLFRUM Andrea

Mag. KOBINGER-B.Mag. PHILIPP

Mag. LIEBETREU S.Mag. GNIDA

Dr. PILZ Hannelore Mag. PRIMERDr. MENDE

Mag. PRIMER Sylvia Dr. PILZ Mag. GNIDA

Dr. MENDE Wilhelm Mag. KAMLDr. PILZ

Mag. GNIDA Helene

064014

Dr. ÖNERMag. PRIMER

Mag. WOLFRUMMag. LIEBETREU S.

Mag. KAML Harald Dr. MENDEMag. PRIMER

Mag. Dr. URLESBERGER Ingrid

Mag. ETLMag. LEHR

Mag. ETL Wolfgang Mag. LEHR Mag. Dr. URLESBERGER

Mag. LEHR Susanne

Mag. Dr. URLESBERGERMag. ETL

Mag. BÖHM A.Mag. WEBER

Mag. GNEIST Christian

Mag. ZÖLLNER C. Mag. LEHR

Mag. SALZBORN Mag. KOBINGER-B.

Mag. SALZBORN Christina

Mag. HAUTZMag. KAML

Mag. KOBINGER-B.Mag. GNEIST

Seite 4

Ger.Abt.(§§ 27 (4),

34 (2) GOG)

Übersicht über die Gerichtsabteilungen

zust. f. Geschäfte der Gesch.Abt.

VertreterLeiter d. Ger. Abt.)

31075

177

32

33 082

34 083

18b 084

35

091

168

36 092

37 093

38 095

7b 111

39 112

40 113

41 114

42 121

43 122

Mag. ZÖLLNER Claudia

Mag. GNEIST Mag. Dr. URLESBERGER

Dr. APOSTOL Mag. HAHN

Mag. ZÖLLNER Marion 081015

Mag. AULEBAUER Dr. KRAUSAM

Mag. AULEBAUER Patrick Mag. ZÖLLNER M.Dr. STEINDL

Dr. KRAUSAM Gerda Mag. SPREITZER Mag. ZÖLLNER M.

Dr. STEINDL Nina Mag. GEILERMag. AULEBAUER

Dr. APOSTOL Stefan

Mag. HANDSURMag. BACZAK

Mag. HAHN Mag. ZÖLLNER C.

Mag. HANDSUR Hartwig Dr. APOSTOLMag. FRIGO

Mag. BACZAK Nicole Mag. FRIGODr. APOSTOL

Mag. FRIGO Olivia-Nina Mag. BACZAKMag. HANDSUR

Mag. SCHILLINGER Astrid Mag. WAGNERMag. AIGNER

Mag. SPREITZER Thomas Dr. KRAUSAMMag. WAGNER

Mag. WAGNER Gerald Mag. SCHILLINGERMag. SPREITZER

Mag. AIGNER Minou Dr. ALTMANN Mag. SCHILLINGER

Mag. MORAVEC-LOIDOLT Claudia

Dr. SETZ-HUMMELMag. OLSCHAK

Mag. Dr. BÖHM Christian Dr. ERDEI Dr. SETZ-H.

Seite 5

Ger.Abt.(§§ 27 (4),

34 (2) GOG)

Übersicht über die Gerichtsabteilungen

zust. f. Geschäfte der Gesch.Abt.

VertreterLeiter d. Ger. Abt.)

44

123

184

608

45 124

46 125

47

141

613

48

142

612

49 143

50

151

137

611

51 152

52

153

138

185

53 161

54 162

Mag. OLSCHAK Georg

Mag. BRANDSTETTERMag. MORAVEC-L.

Mag. BRANDSTETTERMag. ALLMAYERMag. RÖGGLA-W.

Mag. BRANDSTETTERPräs. Mag. FORSTHUBER

Dr. SETZ-HUMMEL Daniela Mag. MORAVEC-L.Mag. Dr. BÖHM C.

Dr. ERDEI Stefan Mag. Dr. BÖHM C. Mag. ZÖLLNER C.

Mag. HAUTZ Andreas

Mag. SALZBORNMag. FRANK

HR Dr. GERSTBERGERDr. MATSCHNIG

Dr. MATSCHNIG Beate

Mag. FRANKMag. HAUTZ

Mag. HAUTZHR Dr. GERSTBERGER

Mag. FRANK Martina Dr. MATSCHNIGMag. RÖGGLA-W.

HR Dr. GERSTBERGERNorbert

Mag. RECHENMACHERDr. MATSCHNIG

Mag. ALLMAYERMag. RECHENMACHER

Dr. MATSCHNIGMag. HAUTZ

Mag. RECHENMACHER Daniel HR Dr. GERSTBERGERMag. ADEGBITE-L.

Mag. ALLMAYER Georg

Mag. RÖGGLA-W.HR Dr. GERSTBERGER

Mag. RECHENMACHER HR Dr. GERSTBERGER

Mag. RÖGGLA-W. Mag. SPREITZER-K.Mag. OLSCHAK

Mag. ADEGBITE-LEWY Katharina

Mag. ZWANGSLEITNERMag. RECHENMACHER

Mag. ZWANGSLEITNER Daniela

Mag. ADEGBITE-LEWYMag. ALLMAYER

Seite 6

Ger.Abt.(§§ 27 (4),

34 (2) GOG)

Übersicht über die Gerichtsabteilungen

zust. f. Geschäfte der Gesch.Abt.

VertreterLeiter d. Ger. Abt.)

55

163

186

56 131

57 132

58 134

59 311

64c 312 Mag. RENNER

60a 315

61 316

62 317

64e 318

60b 331

63 332

Mag. RÖGGLA-WEISZ Michaela

Mag. ALLMAYERMag. ZWANGSLEITNER

Mag. ALLMAYER Mag. OLSCHAKMag. SPREITZER-K.

VP HR Dr. BRACHTEL Eva VP HR Mag. BRAITENBER-Z.Dr. POHNERT

Dr. POHNERT Gerhard VP HR Dr. Eva BRACHTEL VP HR Mag. BRAITENBERG-Z.

VP HR Mag. BRAITENBERG-ZENNENBERG Henriette

Dr. POHNERTVP HR Dr. BRACHTEL

Dr. SPINN Michael

Mag. BAUER (ZV 35) Mag. DEUTENHAUSER (außer ZV 35)

Mag. KRASOVIC Mag. SCHNABELMag. CSARMANN

Dr. REINPRECHT Barbara

DI Mag. SCHINDLER-PECORARO Petra

Mag. BAYERKOHLER-D.Mag. BAUER Mag. RUMPLMag. KRASOVIC

Mag. KRASOVIC Susanne

Mag. SCHNABELDr. SPINNMag. SCHINDLER-P.Mag. DEUTENHAUSER

Mag. SCHNABEL Philipp

Mag. KRASOVIC Mag. SCHINDLER-P.Mag. HOFENEDERMag. BAYERKOHLER-D.

Mag. CSARMANN Erich

Mag. RUMPLMag. SCHNABELMag. DEUTENHAUSERDr. SPINN

Mag. BAYERKOHLER-DEMELNina

Mag. SCHINDLER-P. Mag. CSARMANNMag. KRASOVICMag. SCHNABEL

Dr. NOVAK Maximilian

Mag. SCHÖRGHUBERMag. DEUTENHAUSERMag. BAYERKOHLER-D.Mag. LIEBETREU S.

Seite 7

Ger.Abt.(§§ 27 (4),

34 (2) GOG)

Übersicht über die Gerichtsabteilungen

zust. f. Geschäfte der Gesch.Abt.

VertreterLeiter d. Ger. Abt.)

65 333

66 334

64d Mag. RUMPL Nicole 335

67

351

169

68 352

69 353

64b 354

Mag. SCHÖRGHUBER Maria

Dr. NOVAKMag. HOFENEDERDr. SPINNMag. RUMPL

Mag. DEUTENHAUSER Bettina

Dr. SPINNDr. NOVAKMag. SCHÖRGHUBERMag. SCHINDLER-P.

Mag. CSARMANNMag. BAYERKOHLER-D. Mag. ROMSTORFERMag. RENNER

Mag. LIEBETREU Silvia

Mag. HOFENEDERMag. RENNERMag. CSARMANNMag. ROMSTORFER

Mag. GNIDAMag. WOLFRUM

Mag. HOFENEDER Sophie

Mag. LIEBETREU S.Mag. SCHÖRGHUBERMag. RENNERDr. NOVAK

Mag. RENNER Stefan

Mag. ROMSTORFERMag. LIEBETREU S. Dr. NOVAKMag. SCHÖRGHUBER

Mag. ROMSTORFER Stefan

Mag. RENNER Mag. RUMPLMag. LIEBETREU S. Mag. HOFENEDER

Übersicht über die Gerichtsabteilungen

Richter1 610 Präs. Mag. Friedrich Forsthuber2 11 175/1873 134 165 21 1816 22 313 Mag. Christoph Bauer7 a 24 176 Mag. Martina Hahn7 b 1118 31 602 Mag. Andreas Böhm9 32 603 Mag. Roland Weber10 33 Dr. Ingrid Altmann11 34 130/18312 41 135/60713 42 188/60614 43 18215 4416 4517 51 139/60518 a 52 Mag. Claudia Geiler18 b 8419 53 Mag. Andrea Philipp 20 54 60421 55 16722 61 Dr. Hannelore Pilz23 62 Mag. Sylvia Primer24 6325 64 14/17026 65 17127 a 7127 b 7628 72 60129 73 173

Ger. Abt.

Gesch.Abt.

Mag. Patrizia Kobinger-BöhmMag. Thomas KreuterDr. Stephanie ÖnerMag. Eva Brandstetter

Mag. Astrid Schillinger

Mag. Sonja Höpler-SalatMag. Ulrich NachtlbergerDr. Martina KrainzMag. Martina Spreitzer-KropiunikMag. Peter LiebetreuMag. Filip TrebuchMag. Sonja Weis

Dr. Nina Steindl

Mag. Bettina KörberMag. Andrea Wolfrum

Dr. Wilhelm MendeMag. Helene GnidaMag. Harald KamlMag. Dr. Ingrid UrlesbergerMag. Wolfgang EtlMag. Susanne LehrMag. Christian Gneist

RichterGer. Abt.

Gesch.Abt.

30 74 174 Mag. Christina Salzborn31 75 177 Mag. Claudia Zöllner32 81 15 Mag. Marion Zöllner33 8234 8335 91 16836 9237 9338 9539 112 Mag. Thomas Spreitzer40 113 Mag. Gerald Wagner41 11442 12143 122 Mag. Dr. Christian Böhm 44 123 184/60845 12446 125 Dr. Stefan Erdei47 141 61348 142 61249 143 Mag. Martina Frank50 151 137/61151 152 Mag. Daniel Rechenmacher52 153 138/18553 16154 16255 163 18656 13157 13258 13459 31160 a 31560 b 33161 31662 317 Mag. Philipp Schnabel63 33264 a 12

Mag. Patrick AulebauerDr. Gerda KrausamDr. Stefan ApostolMag. Hartwig HandsurMag. Nicole BaczakMag. Olivia-Nina Frigo

Mag. Minou AignerMag. Claudia Moravec-Loidolt

Mag. Georg OlschakDr. Daniela Setz-Hummel

Mag. Andreas HautzDr. Beate Matschnig

HR Dr. Norbert Gerstberger

Mag. Georg AllmayerMag. Katharina Adegbite-LewyMag. Daniela ZwangsleitnerMag. Michaela Röggla-WeiszHR VP Dr. Eva BrachtelDr. Gerhard PohnertHR VP Mag. Henriette Braitenberg-ZennenbergDr. Michael SpinnDI Mag. Petra Schindler-PecoraroMag. Nina Bayerkohler-DemelMag. Susanne Krasovic

Dr. Maximilian Novak DI MMMag. Michael Tolstiuk

RichterGer. Abt.

Gesch.Abt.

64 b 35464 c 31264 d 33564 e 31865 33366 33467 351 16968 35269 353 Mag. Stefan Renner

Mag. Stefan RomstorferDr. Barbara ReinprechtMag. Nicole RumplMag. Erich CsarmannMag. Maria Schörghuber Mag. Bettina DeutenhauserMag. Silvia LiebetreuMag. Sophie Hofeneder

Seite 8

I. Präsidium

Präsident des Landesgerichtes:

Vizepräsidentinnen des Landesgerichtes:

Pressestelle:Leiter:

Richter der Prüfungsstelle:(§ 12 ARHV)Leiter:

Geschäftsabteilung der Präsidentin:Leiter:Vertreter:

Vorsteher der Geschäftsstelle:ADir. Regierungsrätin

ADir.

Gleichbehandlungsbeauftragte Richterinnen und Richter, RiAA, Rp:

Tel. 01/51 528-338

Stellvertreterin:

Tel. 0316/8074-3519

Gleichbehandlungsbeauftragte Beamtinnen/Beamte und Vertragsbedienstete:

Tel. 02682/701-150

Stellvertreterin:

Tel. 0316/8047/5537

A) Besondere Bestimmungen

Mag. Friedrich F o r s t h u b e r Zi. 2062 Kl. 1400

HR Dr. Eva B r a c h t e l Zi. 2080a Kl. 1207HR Mag. Henriette B r a i t e n b e r g - Z e n n e n b e r g Zi. 2071 Kl. 1292

Präsidialrichter:Mag. Christina S a l z b o r n Zi. 2065 Kl. 1285

Mag. Andreas H a u t z Zi. 2064 Kl. 1286

Mag. Christina S a l z b o r nStellvertr.: Mag. Andreas H a u t z

Mag. Martina S p r e i t z e r - K r o p i u n i k Zi. 2072 Kl. 1200Stellvertr.: Mag. Christoph B a u e r Zi. 1065 Kl. 4045

Dr. Michael S p i n n Zi. 1059 Kl. 1548

VB Regina A d a m Zi. 2069 Kl. 1279VB Sonja D e u t s c h Zi. 2069 Kl. 1278

Sieglinde K a f o l Zi. 2053, Kl. 1295Stellvertr.: Julius R e i t e r Zi. 2054, Kl. 1294

Mag. Claudia B e c k, Richterin des HG Wien

Mag. Sigrid U n t e r r i c h t e r, Richterin des LG für ZRS Graz

Gerda F e r s t l, LG Eisenstadt

FOI Christine S i l b e r s c h n e i d e r, Staatsanwaltschaft Graz

Seite 9

II. Landesgericht als Geschworenengericht

Vorsitzende zuständig auch für Senatsmitglieder

601

602

603

604

605

606

607

608

609

610

611

612

613

Leiter der Geschäftsabteilung (601-608, 610)

Leiter der Geschäftsabteilung (609 und 611)

Leiter der Geschäftsabteilung (613)

Leiter der Geschäftsabteilung (612)

Verhandlungstage und Verhandlungssäle werden fallweise bestimmt

Mag. Susanne LEHR * 404,408,419,43220d, 20h, 20s, 30f

Mag. SchnabelMag. Hautz

Mag. Andreas BÖHM * 402, 405, 407, 41220b, 20e, 20g, 20l

Mag. RumplDr. Krainz

Mag. Roland WEBER * 411, 413, 428, 43620k, 20m, 30b, 30j

Mag. KrasovicMag. Nachtlberger U.

Mag. Bettina KÖRBER 414, 416, 417, 43020n, 20p, 20q, 30d

Mag. BauerMag. Olschak

Mag. Sonja WEIS 415, 418, 420, 42120o, 20r, 20t, 20u

Dr. SpinnHR Dr. Gerstberger

Dr. Martina KRAINZ 422, 424, 425, 42620v, 20x, 20y, 20z

Dr. Novak Mag. Brandstetter

Mag. Ulrich NACHTLBERGER 406, 409, 410, 42320f, 20i, 20j, 20w

Mag. CsarmannMag. Körber

Mag. Georg OLSCHAK 401, 427, 429, 43120a, 30a, 30c, 30e

Mag. DeutenhauserMag. Böhm A.

Mag. Eva BRANDSTETTER * 403, 433, 434, 43720c, 30g, 30h, 30k

Mag. WeisMag. Renner

Präs. Mag. Friedrich FORSTHUBER 435, 438, 43930i, 30l, 30m, 30n

Mag. HofenederMag. Lehr

HR Dr. Norbert GERSTBERGER ** 441, 443, 449 30q, 30s, 30u, 30w

Mag. SchörghuberPräs. Mag. Forsthuber

Dr. Beate MATSCHNIG ** 442, 444, 448, 45030t, 30v, 30x

Mag. RomstorferMag. Weber

Mag. Andreas HAUTZ ** 440, 445, 446, 447, 30o, 30p, 30r

Dr. MatschnigMag. Liebetreu S.

VB Helga SVOBODA Zi. 2038, Kl. 1327

VB Luzia THELL Zi. 2023, Kl. 4021

VB Renate KRAUS Zi. 2022, Kl. 4023

VB Christa WATTAUL Zi. 2021, Kl. 4025

Seite 10

1./:

2./:

3./:

4./:

5./:

Verteilung der Geschäfte auf die Vorsitzenden der Geschworenensenate

Die den erkennenden Richtern als Vorsitzende des Geschworenengerichtes zukommenden Anklagen werden von der Einlaufstelle nach der Reihenfolge ihres Anfalles wie folgt zugeteilt:

Anklagen gegen erwachsene Straftäter werden in fortlaufender Reihenfolge den Geschäftsabteilungen 601 - 610 zugeteilt.

Schwurgerichtsakten wegen aller Anklagen gegen Erwachsene wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung werden in fortlaufender Reihenfolge den Geschäftsabteilungen 601 - 603 und 609 (*) zugeteilt. Bei Anfall eines derartigen Aktes ist die jeweilige Abteilung beim nächsten neuanfallenden allgemeinen Schwurgerichtsakt zu übergehen.

Schwurgerichtsakten wegen aller Anklagen nach dem SMG, soweit diese die Zuständigkeit des Geschworenengerichtes begründen, werden alternierend den Geschäftsabteilungen 601 und 607 zugeteilt. Bei Anfall eines derartigen Aktes ist die jeweilige Abteilung beim nächsten neuanfallenden allgemeinen Schwurgerichtsakt zu übergehen.

Schwurgerichtsakten wegen aller Anklagen in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene sind alternierend den Geschäftsabteilungen 611 bis 613 (**) zuzuteilen.

Wiederaufnahmsanträge werden entsprechend der Bestimmungen für Anklagen zugeteilt.Wiederaufnahmsanträge zählen nur dann als Neuanfall, wenn das Verfahren tatsächlich wieder aufgenommen wurde. In diesem Fall ist die betreffende Abteilung bei der Zuteilung von Anklagen entsprechend den Punkten 1.) bis 4.) einmal zu übergehen. Der für dieses Verfahren zuständige Richter bleibt für weitere allfällige Wiederaufnahmsanträge (dieses oder anderer Verfahrensbeteiligter) zuständig. Nach rechtskräftiger Abweisung des Wiederaufnahmsantrages fällt der Akt (wie bisher) an den ursprünglich zuständigen Richter zurück.

Seite 11

Geschäftsabteilungsgruppe 01

Art der zugewiesenen Geschäfte

1035 1297

Vorsitzender zuständig für

204 011 2 1)

012 64a 1) u. 2)

013 3 1) u. 2)

014 25 2)

015 32 2)

016 4 1) u. 2)

Geschäftsabteilungsgruppe 02

Art der zugewiesenen Geschäfte

2038

Vorsitzender zuständig für

307 021 5 1) u. 2)

022 6 1)

204 024 7a 1) u. 2)

III. Schöffengerichts- und Einzelrichterabteilungen

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist) 2) Zuständigkeit gemäß B./ I./ 2./

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB Leopoldine BINDER

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. Patrizia KOBINGER-BÖHM Do

DI MMMag. Michael TOLSTIUK

DiDo

101102

Mag. Thomas KREUTER

MiFr

311307

Mag. Helene GNIDA

DiFr

102102

Mag. Marion ZÖLLNER

MiFr

204202

Dr. Stephanie ÖNER

MoDo

309311

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist) 2) Anklagen und Strafanträge wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB gegen erwachsene Straftäter

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB Helga SVOBODA

1234 1327

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. EvaBRANDSTETTER Mo

Mag. Christoph BAUER

MiFr

306305

Mag. MartinaHAHN Di

Seite 12

Geschäftsabteilungsgruppe 03

Art der zugewiesenen Geschäfte

1083 1240

Vorsitzender zuständig für

031 8 1) u. 2)

032 9 1) u. 2)

033 10 1)

304 034 11 2)

Geschäftsabteilungsgruppe 04

Art der zugewiesenen Geschäfte

2078 1261

Vorsitzender zuständig für

105 041 12 2) u. 3)

105 042 13 1) u. 4)

043 14 2) u. 3)

044 15 1), 2) u. 3)

045 16 1), 2.) u. 3)

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist) 2) Anklagen und Strafanträge wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB gegen erwachsene Straftäter

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB ChristianHANZLIK

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. AndreasBÖHM

DiFr

304207

Mag. Roland WEBER

MoDo

205310

Dr. Ingrid ALTMANN

MiDo

310307

Mag. SonjaHÖPLER-SALAT Do

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist) 2) Anklagen und Strafanträge wegen aller Straftaten nach einem Nebengesetz, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 9 und 12 sowie 14 - 16 gegeben ist3) Privatanklagen gegen Erwachsene, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilung 091-095, 111 und 113 gegeben ist 4) Anklagen und Strafanträge wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB gegen erwachsene Straftäter

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB Brigitte NIRSCHL

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. UlrichNACHTLBERGER Di

Dr. MartinaKRAINZ Mi

Mag. MartinaSPREITZER-KROPIUNIK

MoDo

201201

Mag. PeterLIEBETREU

DiFr

306205

Mag. Filip TREBUCH

MoDo

206309

Seite 13

Geschäftsabteilungsgruppe 05

Art der zugewiesenen Geschäfte

2086 1215

Vorsitzender zuständig für

051 17 1)

311 052 18a 1)

053 19 1)

054 20 1)

055 21 1)

Geschäftsabteilungsgruppe 06

Art der zugewiesenen Geschäfte

1054 1562

Vorsitzender zuständig für

061 22 1), 2) u. 3)

062 23 2) u. 3)

063 24 1), 2) u. 3)

064 25 1), 2) u. 3)

065 26 1), 2) u. 3)

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist)

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB ErnstWEGLEITNER

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. SonjaWEIS

MoDo

306205

Mag. Claudia GEILER Mo

Mag. AndreaPHILIPP

Di Fr

209201

Mag. Bettina KÖRBER

DiDo

305305

Mag. Andrea WOLFRUM

Di Do

206104

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist) 2) Anklagen und Strafanträge wegen aller Straftaten nach einem Nebengesetz, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 9 und 12 sowie 14 - 16 gegeben ist3) Privatanklagen gegen Erwachsene, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilung 091-095, 111 und 113 gegeben ist

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB ManuelaPFEIFFER

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteDr. HannelorePILZ

DiFr

104311

Mag. Sylvia PRIMER

MoMi

103102

Dr. WilhelmMENDE

MiFr

305208

Mag. HeleneGNIDA

DiFr

102102

Mag. Harald KAML

DiFr

208204

Seite 14

Geschäftsabteilungsgruppe 07Art der zugewiesenen Geschäfte

1011 1375

Vorsitzender zuständig für

071 27 1), 3) u. 4)

072 28 1), 2.) u. 3)

073 29 1)

207 074 30 1)

075 31 1)

076 27b wie 071 Hv

Geschäftsabteilungsgruppe 08Art der zugewiesenen Geschäfte

1013 1377

Vorsitzender zuständig für

081 32 1), 2) u. 3)

082 33 1), 2) u. 3)

083 34 1)

305 084 18b 1)

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist) 2.) Anklagen und Strafanträge wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB gegen erwachsene Straftäter3) Anklagen und Strafanträge wegen aller Straftaten nach einem Nebengesetz, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 9 und 12 sowie 14 - 16 gegeben ist4) Privatanklagen gegen Erwachsene, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilung 091-095, 111 und 113 gegeben ist

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB RenatePOSCH

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. Dr. Ingrid URLESBERGER

DiFr

103301

Mag. Susanne LEHR

DiDo

202301

Mag. Christian GNEIST

MiDo

202105

Mag. Christina SALZBORN Mi

Mag. Claudia ZÖLLNER

DiDo

310209

Mag. Wolfgang ETL Mo 302

(bis 1.4.)

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist) 2) Anklagen und Strafanträge wegen aller Straftaten nach einem Nebengesetz, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 9 und 12 sowie 14 - 16 gegeben ist3) Privatanklagen gegen Erwachsene, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilung 091-095, 111 und 113 gegeben ist

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB Bettina RANITSCH

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. Marion ZÖLLNER

MiFr

204202

Mag. Patrick AULEBAUER

MoMi

304103

Dr. GerdaKRAUSAM

DiDo

302103

Dr. Nina STEINDL Mo

Seite 15

Geschäftsabteilungsgruppe 09

Art der zugewiesenen Geschäfte

1007 1430

Vorsitzender zuständig für

091 35 1) u. 2)

092 36 1) u. 2)

093 37 1) u. 2)

095 38 1) u. 2)

Geschäftsabteilungsgruppe 11

Art der zugewiesenen Geschäfte

2010 1403

Vorsitzender zuständig für

111 7b 1) u. 2)

112 39 1)

113 40 1) u. 2)

114 41 1) u. 3)

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist) 2) Anklagen und Strafanträge wegen aller durch Massenmedien begangenen Straftaten (Medieninhaltsdelikte sowie § 111 Abs. 1 StGB, Anträge nach dem MedienG)

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB Renate LOIBL

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteDr. Stefan APOSTOL

DiFr

207302

Mag. Hartwig HANDSUR

MiFr

304304

Mag. Nicole BACZAK

DoFr

208206

Mag. Olivia-NinaFRIGO

DoFr

206309

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 021, 024, 031, 032, 034, 072, 081, 082, 111, 113 und 114 gegeben ist) 2) Anklagen und Strafanträge wegen aller durch Massenmedien begangenen Straftaten (Medieninhaltsdelikte sowie § 111 Abs. 1 StGB, Anträge nach dem MedienG)3) Privatanklagen gegen Erwachsene, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilung 091-095, 111 und 113 gegeben ist

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB JosefPOLSTER

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. Astrid SCHILLINGER

MoDo

208202

Mag. Thomas SPREITZER

DiDo

311207

Mag. GeraldWAGNER

DiDo

205306

Mag. Minou AIGNER

MoMi

102309

Seite 16

Geschäftsabteilungsgruppe 12Art der zugewiesenen Geschäfte

1087 1546

Vorsitzender zuständig für

121 42 1) u.2)

122 43 1) u.2)

201 123 44 1) u.2)

124 45 1) u.2)

125 46 1) u.2)

Geschäftsabteilungsgruppe 14

Art der zugewiesenen Geschäfte

2021 4025

Vorsitzender zuständig für

141 47 1) u.2)

142 48 1), 2) u. 3)

143 49 1) u.2)

1) Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Straftäter (Anklagen und Strafanträge, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 021, 024, 031, 032, 034, 072 gegeben ist) 2) Zuständigkeit gemäß B./ I./ 2./

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB ElisabethMOCK

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. ClaudiaMORAVEC-LOIDOLT

MoMi

204206

Mag. Dr. Christian BÖHM

MoMi

301301

Mag. Georg OLSCHAK Di

Dr. Daniela SETZ-HUMMEL

MiDo

209302

Dr. Stefan ERDEI

MoFr

105103

1) Anklagen und Strafanträge in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene, sofern kein Nebengesetz wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB vorliegen2) Anklagen und Strafanträge wegen aller Straftaten nach einem Nebengesetz in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene3) Anklagen und Strafanträge wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB ChristaWATTAUL

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

Geschäfte

Mag. Andreas HAUTZ Mo

101 (bis 1.4.)

302 (ab 1.4.)

Dr. Beate MATSCHNIG

MiFr

106101

Mag. MartinaFRANK

MiFr

101105

Seite 17

Geschäftsabteilungsgruppe 15

Art der zugewiesenen Geschäfte

2023 4021

Vorsitzender zuständig für

151 50 1), 2) u. 3)

152 51 1) u. 2)

153 52 1) u. 2)

Geschäftsabteilungsgruppe 16

Art der zugewiesenen Geschäfte

2022 4023

Vorsitzender zuständig für

161 53 1) u.2)

162 54 1) u.2)

163 55 1) u.2)

1) Anklagen und Strafanträge in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene, sofern kein Nebengesetz wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB vorliegen2) Anklagen und Strafanträge wegen aller Straftaten nach einem Nebengesetz in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene3) Anklagen und Strafanträge wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB LuziaTHELL

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteHR Dr. NorbertGERSTBERGER

DiDo

106101

Mag. Daniel RECHENMACHER

DiMi

307208

Mag. Georg ALLMAYER

MiFr

205306

1) Anklagen und Strafanträge in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene, sofern kein Nebengesetz wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB vorliegen 2) Anklagen und Strafanträge wegen aller Straftaten nach einem Nebengesetz in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB RenateKRAUS

Verhandlungs-tage, Saal Ger. Abt.

Art d. zugewiesenen

GeschäfteMag. Katharina ADEGBITE-LEWY

DiFr

301104

Mag. Daniela ZWANGSLEITNER

MoMi

202104

Mag. MichaelaRÖGGLA-WEISZ

MoMi

207307

Seite 18

IV. Berufungsabteilung

2085 1499

Vorsitzender Geschäftsabt. Senatsmitglieder

201 130 1.) u. 2.)

131 1.) u. 2.)

132 1.) u. 2.)

134 1.) u. 2.)

201 135 1.) u. 2.)

137 3.)

138 3.)

201 139 1.) u. 2.)

2038 1234

Vorsitzender Geschäftsabt. zuständig für Senatsmitglieder

167 2)

168 2)

169 2)

170 2)

173 2)

174 2)

175 2)

176 2)

177 2)

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

OK Emanuela PREISLER-GROß

Verhandlungs-tage, Saal

zuständig für

Mag. Sonja HÖPLER-SALAT Mi 1) Mag. NACHTLBERGER

2) Mag. WEISVP HR Dr. Eva BRACHTEL Mi Egon-Schiele-

Saal1) VP HR Mag. BRAITENBERG-Z.2) Dr. POHNERT

Dr. GerhardPOHNERT

1) VP HR Dr. BRACHTEL2) VP HR Mag. BRAITENBERG-Z.

VP HR Mag. HenrietteBRAITENBERG-ZENNENBERG

1) Dr. POHNERT2) VP HR Dr. BRACHTEL

Mag. Ulrich NACHTLBERGER Mi 1) Mag. WEIS

2) Mag. HÖPLER-S.HR Dr. Norbert GERSTBERGER

1) Mag. ALLMAYER2) Mag. RECHENMACHER

Mag. Georg ALLMAYER

1) Mag. RECHENMACHER2) HR Dr. GERSTBERGER

Mag. Sonja WEIS Mi 1) Mag. HÖPLER-S.

2) Mag. NACHTLBERGER

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB Helga SVOBODA

Mag. AndreaWOLFRUM

1) Mag. LIEBETREU S.2) Mag. GNIDA

Dr. Stefan APOSTOL

1) Mag. HAHN 2) Mag. ZÖLLNER C.

Mag. Silvia LIEBETREU

1) Mag. GNIDA 2) Mag. WOLFRUM

Mag. Helene GNIDA

1) Mag. WOLFRUM2) Mag. LIEBETREU S.

Mag. Christian GNEIST

1) Mag. SALZBORN2) Mag. KOBINGER-B.

Mag. Christina SALZBORN

1) Mag. KOBINGER-B.2) Mag. GNEIST

Mag. Patrizia KOBINGER-BÖHM

1) Mag. GNEIST 2) Mag. SALZBORN

Mag. Martina HAHN

1) Mag. ZÖLLNER2) Dr. APOSTOL

Mag. Claudia ZÖLLNER

1) Dr. APOSTOL2) Mag. HAHN

Seite 19

Zuständigkeiten

4.) Stellvertretung (Geschäftsabteilungsgruppen 13/17):Jeder Vorsitzende wird durch die Senatsmitglieder in fortführender Reihenfolge vertreten, die Geschäftsabteilungen 130-139, 131-134 und 132-135 vertreten einander primär.Die Senatsmitglieder vertreten einander in der auf Seite 18 angeführten Reihenfolge.

1.) Hinsichtlich Erwachsenen werden anfallende a.) Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Wiener Bezirksgerichte in Strafsachenb.) Wiener Bezirksgerichte betreffende Fristsetzungsanträge gemäß § 91 Abs. 1 GOG in Strafsachenc.) Verfahren, in denen gemäß § 516 Abs. 2 StPO statt der Ratskammer das Landesgericht als Senat von 3 Richtern entscheidet außer den Fällen nach § 31 Abs. 5 Ziffer 2 StPO - siehe Punkt VII d.) Kompetenzkonflikte untergeordneter Bezirksgerichte in Strafsachen von der Einlaufstelle in das Zentralverzeichnis 16 eingetragen.

2.) Hinsichtlich Erwachsenen werden anfallende Anträge auf Fortführung (§§ 195 i.V.m 32 Abs. 5 Ziffer 3 StPO) von der Einlaufstelle in das Zentralverzeichnis 24 eingetragen.

zu 1.) und 2.) Als Berichterstatter fungieren in jedem Senat die jeweiligen Senatsmitglieder in alternierender Reihenfolge.

3.) Hinsichtlich Jugendstrafsachen und Strafsachen gegen junge Erwachsenen werden anfallende a.) Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Wiener Bezirksgerichte in Strafsachenb.) Wiener Bezirksgerichte betreffende Fristsetzungsanträge gemäß § 91 Abs. 1 GOG in Strafsachenc.) Verfahren, in denen gemäß § 516 Abs. 2 StPO statt der Ratskammer das Landesgericht als Senat von 3 Richtern entscheidet außer den Fällen nach § 31 Abs. 5 Ziffer 2 StPO - siehe Punkt VII d.) Kompetenzkonflikte untergeordneter Bezirksgerichte in Strafsachen e.) Anträge auf Fortführung (§§ 195 i.V.m 32 Abs. 5 Ziffer 3 StPO) von der Einlaufstelle in das Zentralverzeichnis 21 eingetragen.

Überdies fungiert im Senat (nur) als Stimmführer Mag. Daniel RECHENMACHER.

Seite 20

2013 1233

Richter zuständig für

181

182

183

184

185

186

187

188

V. Vollzugsgericht - Geschäftsabteilungsgruppe 18(Entlassungsabteilung)

Leiter der Ge-schäftsabteilung Zi. Kl.

VB GottlindeNEMETZ

Mag. Eva BRANDSTETTERMag. Martina SPREITZER-KROPIUNIKMag. Sonja HÖPLER -SALATMag. Georg OLSCHAKMag. Georg ALLMAYER Mag. Michaela RÖGGLA-WEISZMag. Patrizia KOBINGER-BÖHMDr. Martina KRAINZ

Für alle Entscheidungen nach § 16 Abs. 2 Z. 1 bis 10 und Z. 12 StVG, § 162 StVG sowie Entscheidungen nach §§ 61, 63 und 64 ARHG, §§ 40a Abs 1 und 53 ff EU-JZG sind die Geschäftsabteilungen 181 - 188 zuständig.Neuanfallende Vollzugsgerichtsakten werden von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 17 eingetragen.Anträge nach dem Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz sind alternierend den Geschäftsabteilungen 180 Ns (Präsident Mag. Friedrich Forsthuber) und 189 Ns (HR Dr. Norbert Gerstberger) zuzuteilen.

Seite 21

1.) In Entscheidung der Geschäftsabteilungen 181, 183, 187,188

Vertreter:

ständige Stimmführer: Vertreter:

2.) In Entscheidung der Geschäftsabteilungen 182, 184, 185, 186

Vertreter:

ständige Stimmführer: Vertreter:

Soweit die Entscheidungen des Vollzugsgerichtes nicht einem Einzelrichter zustehen, setzt sich das Vollzugsgericht wie folgt zusammen:

Vorsitzende: Mag. Sonja HÖPLER-SALAT 1.) Mag. Eva BRANDSTETTER2.) Mag. Patrizia KOBINGER-BÖHM3.) Dr. Martina KRAINZ

1.) Mag. Eva BRANDSTETTER Mag. OLSCHAK, Mag. HÖPLER-SALAT, Mag. KOBINGER-BÖHM

2.) Mag. Sonja HÖPLER-SALAT Mag. KOBINGER-BÖHM, Dr. KRAINZ,Mag. BRANDSTETTER

3.) Mag. Patrizia KOBINGER-BÖHM Mag. HÖPLER-SALAT, Mag. BRANDSTETTER, Dr. KRAINZ

4.) Dr. Martina KRAINZ Mag. SPREITZER-KROPIUNIK, Mag. KOBINGER-BÖHM, Mag. HÖPLER-SALAT

Vorsitzender: Mag. Georg OLSCHAK 1.) Mag. Georg ALLMAYER2.) Mag. Michaela RÖGGLA-WEISZ 3.) Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIK

1.) Mag.Martina SPREITZER-KROPIUNIK Dr. KRAINZ, Mag. RÖGGLA-WEISZ, Mag. ALLMAYER

2.) Mag. Georg OLSCHAK Mag. BRANDSTETTER, Mag. ALLMAYER, Mag. RÖGGLA-WEISZ

3.) Mag. Georg ALLMAYER Mag. RÖGGLA-WEISZ, Mag. SPREITZER-KROPIUNIK, Mag. OLSCHAK

4.) Mag. Michaela RÖGGLA-WEISZ Mag. ALLMAYER, Mag. OLSCHAK, Mag. SPREITZER-KROPIUNIK

Die BE-Senate werden gebildet aus dem Vorsitzenden (der bei Entscheidungen bezüglich der eigenen Abteilung durch den jeweiligen Vertreter ersetzt wird), dem Berichterstatter (derjenige in dessen BE-Abteilung der Akt angefallen ist) und dem jeweils dienstältesten Senatsmitglied als weiterem Stimmführer. Bei Verhinderung eines Stimmführers gilt die oben angeführte Vertretungsregelung.

Seite 22

VI. Haft- und Rechtsschutzrichterabteilungen

Geschäftsabteilungsgruppe 31

Art der zugewiesenen Geschäfte

Leiter der Geschäftsabteilung

1093 1600

Haft- und Rechtsschutzrichter zuständig für

311 59 1), 2) u. 3)

312 64c 1)

313 6 3)

315 60a 1) u. 2)

316 61 1) u. 4)

317 62 1) u. 4)

318 64e 1) u. 2)

1) alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten bezughabend auf Ermittlungsverfahren gegen erwachsene Straftäter, außer Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB 2) alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten betreffend Jugendliche und junge Erwachsene Beschuldigte, außer Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB3) alle an Österreich gerichteten Auslieferungsersuchen (§§ 26 ff ARHG), internationale Ausfolgungssachen (§ 41 ARHG) und Übergabesachen (§§ 13 ff EU-JZG) 4) alle Anträge und Eingaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien gegen erwachsene Straftäter

Zi. Kl.VB Martina PFEIFFER

Ger. Abt. Art d. zugewiesenenGeschäfte

Dr. MichaelSPINNDr. Barbara REINPRECHT Mag. Christoph BAUERDI Mag. Petra SCHINDLER-PECORAROMag. Susanne KRASOVICMag. Philipp SCHNABELMag. Erich CSARMANN

Seite 23

Geschäftsabteilungsgruppe 33

Art der zugewiesenen Geschäfte

Leiter der Geschäftsabteilung

1006 1436

Haft- und Rechtsschutzrichter zuständig für

331 60b 1) u. 2)

332 63 1) u. 3.)

333 65 1) u. 3.)

334 66 1) u. 3.)

335 64d 1), 2) u. 3.)

1) alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten bezughabend auf Ermittlungsverfahren gegen erwachsene Straftäter, außer Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB2) alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten betreffend Jugendliche und junge Erwachsene Beschuldigte, außer Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a,106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB 3) alle Anträge und Eingaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien gegen erwachsene Straftäter

Zi. Kl.VB PetraPERLINGER

Ger. Abt. Art d. zugewiesenenGeschäfte

Mag. Nina BAYERKOHLER-DEMELDr. Maximilian NOVAKMag. Maria SCHÖRGHUBERMag. BettinaDEUTENHAUSERMag. Nicole RUMPL

Seite 24

Geschäftsabteilungsgruppe 35

Art der zugewiesenen Geschäfte

Leiter der Geschäftsabteilung

1072 1296

Haft- und Rechtsschutzrichter zuständig für

351 67 1) u. 2)

352 68 1) u. 2)

353 69 1) u. 2)

354 64b 1), 3) u. 4)

1) alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten bezughabend auf Ermittlungsverfahren gegen erwachsene Straftäter, außer Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB2) alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten bezughabend auf Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB3) alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten betreffend Jugendliche und junge Erwachsene Beschuldigte, außer Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB 4) alle Anträge und Eingaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien gegen erwachsene Straftäter

Zi. Kl.VB Alexandra SCHLÖGL

Ger. Abt. Art d. zugewiesenenGeschäfte

Mag. SilviaLIEBETREUMag. Sophie HOFENEDERMag. Stefan RENNERMag. Stefan ROMSTORFER

Seite 25

VII. Senat gemäß § 31 Abs 6 Ziffer 2 StPO

Vorsitzender:

Mitglieder:

VIII. Senat gemäß § 36 GOG

Vorsitzender:Mitglieder:

IX. Entscheidungen gemäß § 43 StPO

3.) danach durch den dienstältesten Richter

1.) VP HR Dr. Eva BRACHTEL 2.) VP HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG 3.) Präsident Mag. Friedrich FORSTHUBER1.) der jeweils zuständige Richter der Erkenntnisabteilung oder der HR-Abteilung

2.) Mag. Peter LIEBETREU Mag. Gerald WAGNER „alternierend“

Für Entscheidungen gemäß § 31 Abs. 6 Ziffer 2 StPO (das sind Entscheidungen gemäß §§ 357 und 495 StPO).

Bei Beschlüssen nach §§ 357 und 495 StPO fungiert der jeweils zuständige Richter der Erkenntnisabteilung oder der HR-Abteilung als Berichterstatter.

Bei Verhinderung von Beisitzern fungieren jeweils die in der Reihenfolge der Geschäftsverteilung vorgesehenen Vertreter des Berichterstatters als Vertreter.

Präsident Mag. Friedrich FORSTHUBERVizepräsidentin HR Dr. Eva BRACHTELHR Dr. Norbert GERSTBERGERMag. Georg OLSCHAKVizepräsidentin HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERGMag. Eva BRANDSTETTER

Bei Entscheidungen gemäß § 43 StPO wird Präsident Mag. Friedrich FORSTHUBER vertreten durch:

1.) VP HR Dr. Eva BRACHTEL2.) VP HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG

Seite 26

X. Erweiterte Stellvertretung

Die erweiterte Stellvertretung dient:a) der Durchführung bereits ausgeschriebener Hauptverhandlungen im Falle einer unvorgesehenen Verhinderung des sonst zuständigen Richters und seiner unmittelbaren Stellvertreter (innerhalb seiner Geschäftsabteilungsgruppe) in dringenden Fällen;b) im Sinne des § 17 Abs. 5 Geo dem Ausgleich von im Personalstand eintretenden Behinderungen und von Überlastungen.

Im Falle a) beginnt die Erweiterte Stellvertretung mit der aktenmäßigen Feststellung des unmittelbaren Vertreters des verhinderten Richters, dass auch er und die übrigen Vertreter innerhalb der Geschäftsabteilungsgruppe verhindert sind. Falls eine Abberaumung der Hauptverhandlung nicht erfolgt, ist der Berichterstatter des Personalsenates zur Prüfung der Zuteilung an den zuständigen Richter der Erweiterten Stellvertretung zu kontaktieren. Die Zuständigkeit des Richters der Erweiterten Stellvertretung bestimmt sich jeweils für einen Verhandlungstag bzw. für eine Verhandlung (falls mehrtägig) in folgender wiederkehrender Reihenfolge:

Im Falle b) richtet sich der Beginn und Umfang der Erweiterten Stellvertretung nach dem diesbezüglichen Beschluss des Personalsenates.

Bei Verhinderung eines Richters einer Erweiterten Stellvertretung tritt der von ihm vertreteneRichter, bei dessen Verhinderung (oder Sperre) die für diesen geltende allgemeine Stellvertretung ein.

Seite 27

1)2)3)4)

1)2)3)4)5)6)7)8)9)10)11)12)13)14)

XI. Vertretungsrichter gemäß § 77 Abs. 3 und 4 RStDG

Mag. Thomas SPREITZER (1.9.2012)Mag. Susanne KRASOVIC (1.9.2012) Mag. Stefan RENNER (1.6.2012)Dr. Hannelore PILZ (1.5.2012)

Die genannten Richter haben bei den nach § 77 Abs. 4 RDG allenfalls in Frage kommenden Gerichtenin der oben angeführten Reihenfolge Vertretungsaufgaben wahrzunehmen.

XII. Vertretungsrichter gemäß § 77 Abs. 6 RStDG

Mag. Thomas SPREITZER (1.9.2012)Mag. Susanne KRASOVIC (1.9.2012) Mag. Stefan RENNER (1.6.2012)Dr. Hannelore PILZ (1.5.2012)Dr. Stephanie ÖNER (1.5.2012) Mag. Andrea PHILIPP (1.3.2012) Ing. Mag. Harald KAML (1.3.2012)Mag. Maria SCHÖRGHUBER (1.12.2011)Mag. Filip TREBUCH (1.12.2011)Mag. Daniel RECHENMACHER (1.2.2011) Mag. Marion ZÖLLNER (StA 1.9.2010) Mag. Olivia-Nina FRIGO (StA 1.6.2010) Mag. Wolfgang ETL (1.5.2010)Mag. Dr. Ingrid URLESBERGER (StA 1.9.2009)

Seite 28

XIII. Journalrichter

Bewertung der Journaldienste:

Grundsätzlich bestehen drei unterschiedliche Journaldienste:

Wertigkeit1.) normales Tagesjournal 12.) Tagesjournal an Feiertagen ohne zweiten Journalrichter 23.) Journaldienst am Samstag oder Sonntag 1,5

Der Personalsenat beschließt die Aufnahme der Richter in die Journalrichterliste und die Einteilungder Journalrichter im vorhinein für das jeweils folgende Monat.

Grundsätzlich wird der Journaldienst durch die Richter der Liste der freiwilligen Journalrichter versehen, wobei diesen Kollegen die Vorauswahl der Termine zusteht. Voraussetzung für den Verbleib in der freiwilligen Liste ist ein Mindestjournaldienst im Ausmaß von vier Tagen im Halbjahr. Die Stichtage für die Überprüfung sind der 1.2. und 1.8. Erfüllt ein Richter des freiwilligen Pools diesen Mindestsoll nicht, wird er aus der Liste der freiwilligen Journaldienst versehenden Richter gestrichen, sofern in diesem Halbjahr zwangsweise Zuteilungen vorgenommen werden mussten und der Richter aufgrund der Bestimmungen in den Pool der zu verpflichtenden Richter für den Journaldienst aufzunehmen wäre. Termine, welche von den freiwilligen Journalrichtern nicht abgedeckt werden, entfallen auf den Pool zu verpflichtender Journalrichter. Dieser besteht aus einer Liste aller weiteren Richter, die das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, gereiht nach Ernennung zum Richter und zwar die Jüngeren zuerst; darüber hinaus besteht das Mindestfordernis der Dienstverrichtung beim Landesgericht für Strafsachen Wien von 4 Monaten. Der unbesetzte Termin fällt zwingend auf den Listenersten. Zu akzeptierende Verhinderungsfälle sind lediglich bereits angemeldeter Erholungsurlaub und dienstliche Ortsabwesenheit, ausgeschriebene Hauptverhandlungen und vereinbarte Beisitztermine. Bei Akzeptierung der Verhinderung fällt der Termin auf den Listennächsten. Wird ein Termin derart zugeteilt und wahrgenommen, so ist dies zu vermerken und der Richter in der Folge bei der Terminzuteilung so lange zu übergehen, bis alle Richter dieses Pools ihren Beitrag geleistet haben.Besteht keine akzeptierte Verhinderung hat der Richter den Termin zu übernehmen und ist es alleine seine Aufgabe sich um eine allfällige Ersatzübernahme zu bemühen. Bei Zuteilung jedes einzelnen Termins ist immer von vorne zu beginnen, wobei lediglich jene Richter auszulassen sind, welche bereits zum Zug gekommen sind oder für eine Ersatzübernahme gesorgt haben. Im Rahmen des zu verpflichtenden Pools sind Wochenenden sowie aufeinander folgende Feiertage tageweise zu vergeben.

„Sofern zwei Journalrichter Dienst versehen gilt folgende Regelung: Akten mit Anträgen auf Verhängung der Untersuchungshaft werden alternierend von den beiden Journalrichtern bearbeitet.Für alle übrigen Tätigkeiten ist primär der Journalrichter 1 zuständig."

Seite 29

B) Zuständigkeit

1.)

2.)

3.)

4.)

5.)

6.)

7.)

8.)

9.)

10.)

I. Verteilung der Geschäfte auf die Einzelrichter und Vorsitzenden der Schöffensenate

Die den erkennenden Richtern als Einzelrichter oder Vorsitzende des Schöffensenates zukommenden Strafanträge und Anklagen werden nach der Reihenfolge ihres Anfalles wie folgt zugeteilt:

Strafanträge und Anklagen werden, soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4, 6, 9, 12, 14-16 oder der Geschäftsabteilungen 012, 013, 014, 015, 016, 024, 031, 032, 034, 111 und 113 gegeben ist, von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 1 (Strafanträge) oder in das Zentralverzeichnis 11 (Anklagen) eingetragen.

Strafanträge und Anklagen a.) der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)b.) wegen Straftaten nach dem FinStrG, AktG, GmbHG, AußenhandelG, DevisenG, KartellG, Kreditwesen-/ BankwesenG, KapitalmarktG und nach § 48b BörseG sowie wegen §§ 147 Abs. 3, 153 Abs. 2, 153d Abs. 2, 156 Abs. 2 StGB bei einem Schaden von über € 500.000,-- sowie nach § 159 Abs. 4 StGB (wobei der sich aus Spruch oder Begründung der Anklage ergebende Schaden ausschlaggebend ist)gegen erwachsene Straftäter werden in das Zentralverzeichnis 12 (Anklagen) bzw. in das Zentralverzeichnis 22 (Strafanträge) eingetragen.

Strafanträge und Anklagen wegen Nebengesetzen, die in die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 4 und 6 fallen, werden von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 3 (Strafanträge) oder in das Zentralverzeichnis 13 (Anklagen) eingetragen.

Privatanklagen gegen Erwachsene soweit nicht die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungen 091-095, 111, 113 und 115 gegeben ist, werden von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 23 eingetragen.

Strafanträge und Anklagen wegen Medieninhaltsdelikten, die in die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppe 9 fallen, werden von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 4 eingetragen.

Strafanträge und Anklagen gegen Erwachsene wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen §§ 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB werden von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 9 (Strafanträge) oder in das Zentralverzeichnis 14 (Anklagen) eingetragen.

Strafanträge und Anklagen - allgemeine Strafsachen betreffend - in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene, die in die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 14, 15 und 16 fallen, werden von der Einlaufstelle in das Zentralverzeichnis 6 (Strafanträge) oder in das Zentralverzeichnis 2 (Anklagen) eingetragen.

Strafanträge und Anklagen - Nebengesetze betreffend - in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene, die in die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungsgruppen 14, 15 und 16 fallen, werden von der Einlaufstelle in das Zentralverzeichnis 18 (Strafanträge) oder in das Zentralverzeichnis 19 (Anklagen) eingetragen.

Die jeweils korrespondierenden Zentralverzeichnisse 1-11; 2-6; 3-13-23; 9-14; 18-19; 12-22 sind hinsichtlich der Zuständigkeitsbestimmungen als ident anzusehen.

Strafanträge und Anklagen wegen Sexualdelikten sowie §§ 104a, 106 Abs.3 und 107b Abs 4 zweiter Fall StGB in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene werden von der Einlaufstelle alternierend den Geschäftsabteilungen 142 und 151 zugeteilt.

Seite 30

11.)

12.)

13.)

Strafanträge und Anklagen gegen Erwachsene nach dem MilStG werden der Geschäftsabteilung 063 Hvzugeteilt. Im Falle der Ausgeschlossenheit des Leiters der Geschäftsabteilung 063 Hv wird der Akt in das Zentralverzeichnis 3/13 eingetragen.

Strafanträge und Anklagen wegen § 104a StGB werden der Geschäftsabteilung 041 Hv zugeteilt. Im Falleder Ausgeschlossenheit des Leiters der Geschäftsabteilung 041 Hv wird der Akt in das Zentralverzeichnis 9 bzw. 14 eingetragen.

Im Falle der Ausgeschlossenheit sämtlicher spezialzuständiger Richter (außer der Regelungen nach Punkt 11.) und 12.)) fällt der Akt dem jeweiligen Vertreter des ausgeschlossenen Richters an.

Ric

hter

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610 Präs. Mag. Friedrich Forsthuber 0,15 0,85

11 175/187 0,45 0,45 0,1012 0,60 0,4013 0,60 0,4016 0,60 0,40

21 181/609 0,30 0,15 0,40 0,1522 313 Mag. Christoph Bauer 0,5024 176 Mag. Martina Hahn 0,30 0,10 0,10

31 602 Mag. Andreas Böhm 0,60 0,25 0,1532 603 Mag. Roland Weber 0,60 0,25 0,1533 Dr. Ingrid Altmann 1,0034 130/183 0,15 0,45 0,25 0,15

41 135/607 0,35 0,25 0,15 0,2542 188/606 0,40 0,15 0,30 0,1543 182 0,10 0,45 0,30 0,1544 0,05 0,50 0,4545 0,05 0,50 0,45

51 139/605 0,55 0,15 0,15 0,1552 Mag. Claudia Geiler 0,5053 Mag. Andrea Philipp 1,0054 604 0,85 0,1555 167 0,90 0,10

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Jgd

Mag. Patrizia Kobinger-BöhmDI MMMag. MichaelTolstiukMag. Thomas KreuterDr. Stephanie Öner

Mag. Eva Brandstetter

Mag. Sonja Höpler-Salat

Mag. Ulrich NachtlbergerDr. Martina KrainzMag. Martina Spreitzer-KropiunikMag. Peter LiebetreuMag. Filip Trebuch

Mag. Sonja Weis

Mag. Bettina KörberMag. Andrea Wolfrum

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Jgd

61 Dr. Hannelore Pilz 0,05 0,50 0,4562 Mag. Silvia Primer 0,05 0,25 0,7063 0,50 0,45 0,0564 14/170 0,05 0,50 0,15 0,20 0,1065 0,05 0,25 0,70

71 0,05 0,50 0,4572 601 0,20 0,20 0,25 0,15 0,2073 173 0,90 0,1074 174 Mag. Christina Salzborn 0,40 0,10 0,5075 177 Mag. Claudia Zöllner 0,90 0,10

81 15 Mag. Marion Zöllner 0,05 0,50 0,25 0,2082 0,05 0,50 0,4583 1,0084 0,50

91 168 0,45 0,45 0,1092 0,55 0,4593 0,55 0,4595 0,55 0,45

111 0,25 0,20 0,05112 Mag. Thomas Spreitzer 1,00113 Mag. Gerald Wagner 0,45 0,45 0,10114 0,30 0,70

Dr. Wilhelm MendeMag. Helene GnidaMag. Harald Kaml

Mag. Dr. Ingrid UrlesbergerMag. Susanne LehrMag. Christian Gneist

Mag. Patrick AulebauerDr. Gerda KrausamDr. Nina Steindl

Dr. Stefan ApostolMag. Hartwig HandsurMag. Nicole BaczakMag. Olivia-Nina Frigo

Mag. Astrid Schillinger

Mag. Minou Aigner

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Jgd

121 0,60 0,40122 Mag. Dr. Christian Böhm 0,60 0,40123 184/608 0,40 0,45 0,15124 0,80 0,20125 Dr. Stefan Erdei 0,80 0,20

141 613 0,30 0,10 0,20 0,40142 612 0,55 0,15 0,10 0,20143 Mag. Martina Frank 0,65 0,35

151 137/611 0,45 0,15 0,10 0,10 0,20152 Mag. Daniel Rechenmacher 0,65 0,35153 138/185 0,50 0,10 0,30 0,10

161 0,65 0,35162 0,65 0,35163 186 0,45 0,20 0,35

131 0,35 0,35 0,30132 0,50 0,50

134 0,35 0,35 0,30

169 351 0,10

Mag. Claudia Moravec-Loidolt

Mag. Georg OlschakDr. Daniela Setz-Hummel

Mag. Andreas HautzDr. Beate Matschnig

HR Dr. Norbert Gerstberger

Mag. Georg Allmayer

Mag. Katharina Adegbite-LewyMag. Daniela ZwangsleitnerMag. Michaela Röggla-Weisz

HR VP Dr. Eva BrachtelDr. Gerhard PohnertHR VP Mag. Henriette Braitenberg-Zennenberg

Mag. Silvia Liebetreu

Seite 34

II. Verteilung der Geschäfte auf die Haft- und Rechtsschutzrichter

1.)

2.)

3.)

4.)

5.)

6.)

7.)

8.)

9.)

Die den Haft- und Rechtsschutzrichtern zukommenden Geschäfte werden nach der Reihenfolge ihres Anfalls wie folgt zugeteilt:

Alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten bezughabend auf Ermittlungsverfahren gegen erwachsene Straftäter, außer Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a und 106 Abs. 3 StGB werden von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 5 eingetragen.

Alle Anträge und Eingaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien gegen erwachsene Straftäter werden von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 32 eingetragen.

Alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten bezughabend auf Ermittlungsverfahren in Jugendstrafsachen und gegen junge Erwachsene werden außer Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a und 106 Abs. 3 StGB von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 20 eingetragen.

Alle Anträge und Eingaben der Staatsanwaltschaft Wien, der Verfahrensparteien und der Verfahrensbeteiligten bezughabend auf Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß §§ 104a und 106 Abs. 3 StGB werden von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 10 eingetragen.

Ns-Akten werden von der Einlaufstelle unverzüglich in das Zentralverzeichnis 99 eingetragen.

Ns-Akten bei Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie die Verteilung der U-Akten werden monatlich alternierend den für die Geschäftsabteilungsgruppen 14 bis 16 zuständigen Gerichtsabteilungsleitern (mit Ausnahme des für die Verteilung der ruhenden Pflegschaftsakten des ehemaligen JGH zuständigen Gerichtsabteilungsleiter der Geschäftsabteilung 141) zur Erledigung zugewiesen, wobei für Februar 2009 die Geschäftsabteilung 152 zuständig ist.

Alle an Österreich gerichteten Auslieferungsersuchen (§§ 26 ff ARHG), internationale Ausfolgungssachen (§ 41 ARHG) und Übergabesachen (§§ 13 ff EU-JZG) werden alternierend den Geschäftsabteilungen 311 und 313 zugewiesen.

Rechtshilfeersuchen werden alternierend nach den obigen Bestimmungen unter Setzung einer Hs-Zahl in das jeweilige Zentralverzeichnis eingetragen.

Im Falle der Ausgeschlossenheit sämtlicher spezialzuständiger Richter fällt der Akt dem jeweiligen Vertreter des ausgeschlossenen Richters an.

Richter ZV 20 ZV 5 ZV 10 ZV 35 ZV 32311 NS 0,35 0,15 0,50313 22 Mag. Christoph Bauer NS 0,50316 NS 0,75 0,25317 Mag. Philipp Schnabel NS 0,75 0,25318 NS 0,35 0,65315 0,25 0,25

331 NS 0,25 0,25332 NS 0,75 0,25333 NS 0,75 0,25334 Ns 0,75 0,25335 Ns 0,35 0,40 0,25

351 169 NS 0,45 0,45 352 NS 0,55 0,45353 355 Mag. Stefan Renner NS 0,55 0,45354 NS 0,35 0,50 0,15

Gesch Abt.

Dr. Michael Spinn

Mag. Susanne Krasovic

Mag. Erich CsarmannMag. Schindler-Peceraro

Mag. Nina Bayerkohler-DemelDr. Maximilian Novak Mag. Maria Schörghuber (1.10)Mag. Bettina DeutenhauserMag. Nicole Rumpl

Mag. Silvia LiebetreuMag. Sophie Hofeneder

Mag. Stefan Romstorfer

Seite 36

III. Gemeinsame Bestimmungen

1.)

2.)

3.)

IV. Allgemeine Bestimmungen

1.)

2.)

3.)

4.)

5.)

Die aus einer Strafsache ausgeschiedenen Strafverfahren verbleiben in derselben Geschäftsabteilung. Sie werden derselben Geschäftsabteilung zugewiesen, der der Stammakt zugefallen war. Die Zuweisung derartiger Akten wird bei der fortlaufenden Zuteilung der Akten nicht berücksichtigt.

Steht die Ausgeschlossenheit des Leiters einer Gerichtsabteilung fest, ist dieser Umstand der Einlaufstelle mitzuteilen und der Akt (ohne Zuteilung einer neuen Geschäftszahl) in das entsprechende Zentralverzeichnis als Neuanfall einzugeben und dem jeweiligen Gerichtsabteilungsleiter zuzuteilen.Im Falle der Ausgeschlossenheit fällt dem Gerichtsabteilungsleiter statt des neu angefallenen Aktes der nächste zur Eintragung im jeweiligen Zentralverzeichnis anstehende Akt an.

Ab 1.7.2009 werden anfallende Wiederaufnahmsanträge durch die Einlaufstelle neu in das jeweilige Zentralverzeichnis eingetragen. Der für dieses Verfahren zuständige Richter bleibt für weitere allfällige Wiederaufnahmsanträge (dieses oder anderer Verfahrensbeteiligter) zuständig. Nach rechtskräftiger Abweisung des Wiederaufnahmsantrages fällt der Akt (wie bisher) an den ursprünglich zuständigen Richter zurück.

Begründung der Zuständigkeit:Die Zuständigkeit wird grundsätzlich im Zeitpunkt des hg. Anfalles des Verfahrens nach den vorhandenen Unterlagen aufgrund der Erstantragstellung des berechtigten Anklägers bestimmt. Für die Zuständigkeit der Erkenntnisabteilung ist der Zeitpunkt des Anfalles in der Erkenntnisabteilung maßgeblich.

Änderungen in der Antragstellung:Wird ein Delikt von der Erstantragstellung des Anklägers nicht erfasst bzw. stellt die Staatsanwaltschaft bei Erstantragstellung zu einem angezeigten Delikt das Verfahren ein oder erklärt sie, sich die Verfolgung wegen eines (weiteren) Deliktes vorzubehalten, so hat dieses Delikt auf die Bestimmung der Zuständigkeit keinen Einfluss. Dies unbeschadet der weiteren Bestimmungen zu diesen Abschnitten.

Unbekannte Täter:Wird in einem Strafverfahren gegen unbekannte Täter in der Folge, sei es vor oder nach Abbrechung gemäß § 197 StPO, eine bestimmte Person als der Tat verdächtig bekannt, ist gemäß § 484 Ziffer 4 GeO die ursprüngliche Eintragung durchzustreichen und durch den Namen dieser bestimmten Person zu ersetzen; die Strafsache verbleibt jedoch in jener Geschäftsabteilung, in der sie zunächst angefallen ist (ausgenommen jenen Fällen, in denen der U.T Jugendlicher oder Junger Erwachsener ist). Unbekannte Täter gelten bis zu deren Ausforschung - unabhängig von der Täterbeschreibung - als erwachsene Straftäter.

Fortsetzung von Verfahren:Ebenso bleibt für die Fortsetzung eines Strafverfahrens, das gemäß § 197 StPO abgebrochen, irrtümlich verfrüht zugeteilt und in all jenen Fällen, in denen ein Strafantrag durch eine Anklageschrift ausgetauscht wird, immer (auch wenn die Strafsache registermäßig neu einzutragen ist), jene Geschäftsabteilung zuständig, in der dieses Strafverfahren vor Abbrechung oder Austausch des Strafantrages angefallen ist. Die Zuweisung derartiger Akten wird bei der fortlaufenden Zuteilung der Akten nicht berücksichtigt.In jenen Fällen, in welchen danach ein Gericht höherer Ordnung zuständig wäre, gilt dies nur dann, wenn der Akt nach der vom Ankläger eingebrachten Anklageschrift in dasselbe (korrespondierende) Zentralverzeichnis einzutragen wäre.

Rückabtretungen:Wird ein Akt an ein anderes Gericht zur Einbeziehung abgetreten und von diesem nach Einbeziehung und Ausscheidung rück abgetreten, fällt der Akt wieder in die Zuständigkeit derselben Geschäftsabteilung (bzw. des Richters) wie vor der Abtretung.

Die Geschworenen und Schöffen werden nach den Bestimmungen des § 14 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 zur Dienstleistung herangezogen.

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V. Konkurrierende Zuständigkeit von verschiedenen Abteilungen

1. Sexualdelikte 2. Wirtschaftsdelikte 3. Jugendstrafsachen4. allgemeine Strafsachen

1. Jugendstrafsachen: a) Sexualdelikte b) Nebengesetze

2. Sexualdelikte 3. Wirtschaftsstrafsachen (mit Ausnahme Finanzstrafsachen)4. Medienrechtssachen 5. Nebengesetze 5. Finanzstrafsachen

Treffen im Zeitpunkt des Anfalls Straftaten zusammen, welche die Zuständigkeit verschiedener Geschäftsabteilungen (allgemeine und Spezialabteilungen) begründen würden, ist die Spezialabteilung zuständig, wobei jedoch § 27 Abs 1 und 2 SMG, § 30 Abs. 1 und 2 SMG sowie § 32 Abs. 1 SMG allein nicht die Zuständigkeit der Spezialabteilung begründen.

Im Hv-Bereich begründen vom Strafantrag oder von der Anklageschrift umfasste, an sich in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallende Delikte allein nicht die Zuständigkeit einer Spezialabteilung (von dieser Regelung sind jedoch Sexualdelikte und Jugendstrafsachen nicht umfasst). Sie bleiben auch für die Konnexität allfälliger nachfolgender Verfahren in der Erkenntnisabteilung außer Betracht.

Innerhalb der Spezialzuständigkeit gilt folgende Rangfolge:

Im Hr-Bereich

Im HR-Bereich ist nachstehende Rangfolge in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen. Im Falle desHinzutretens einer vorrangigen Spezialzuständigkeit ist der Akt abzutreten. Wird aber ein (von der Staatsanwaltschaft) getrennt geführtes Ermittlungsverfahren in eine Spezialabteilung abgetreten, so verbleibt der Stammakt (und allfällige davon abgeleitete sonstige Verfahren) in der ursprünglich zuständigen HR-Abteilung.

Im Hv-Bereich

Die Spezialabteilungen in Jugendstrafsachen gehen sämtlichen anderen Abteilungen vor, wobei Hv- Akten bei Hinzukommen eines Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in jeder Lage des Verfahrens an die jeweilige Spezialabteilung in Jugendstrafsachen abzutreten sind.

Werden in den Spezialabteilungen für erwachsene Straftäter aufgrund der Bestimmung des § 22 Abs. 1 FinStrG Anklagepunkte nach dem FinStrG ausgeschieden so sind diese in das Zentralverzeichnis 12 einzutragen.

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VI. Stellvertretung

VII. Ersatzrichter

Als Ersatzrichter gemäß § 221 Abs 4 StPO fungieren die jeweiligen Vertreter des Geschäftsabteilungsleiters.

Im Falle der Verhinderung des nach der Geschäftsverteilung für eine Geschäftsabteilung primär zuständigen Gerichtsabteilungsleiters (z.B. Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit, gleichzeitige andere Dienstverrichtungen, usw.) wird nach folgenden Grundsätzen vertreten:

Für die Vertretung im HR-Bereich sowie die primäre Vertretung im HV-Bereich gilt die in der Übersicht über die Gerichtsabteilungen (Seiten 1-9) wiedergegebene Vertretungsregelung. Ist der primäre Vertreter auch verhindert, vertreten einander im HV-Bereich in den jeweiligen Geschäftsabteilungsgruppen die Endziffern 1 und 3 sowie 2 und 4 (5 gilt als 4 und 6 als 1, 7 als 2 und 8 als 3) kommt auch dies nicht zum Tragen, die Endziffern 1 und 2 sowie 3 und 4. Sind auch diese Regelungen erschöpft, folgen - jeweils innerhalb der HV- sowie HR-Abteilungen - die Gerichtsabteilungsleiter, die für die Geschäftsabteilung mit der nächsthöheren Geschäftsabteilungsgruppe zuständig sind und zwar jene Geschäftsabteilung der entsprechenden Endziffer, wobei im HV-Bereich auf die Geschäftsabteilungsgruppe 12-1 und auf 16-14 folgt.

Für die Durchführung einer Hauptverhandlung in Sexual- bzw. Jugendstrafsachen gilt jedoch ein Vertreter, der nicht in der jeweiligen Spezialmaterie tätig ist, ebenfalls als verhindert.

Im Geschworenenverfahren vertreten einander die Gerichtsabteilungsleiter nach der fortlaufenden Reihenfolge der Endziffern der Geschäftsabteilung, hinsichtlich der Spezialzuständigkeiten (Sexualdelikte* bzw. Jugendstrafsachen**) jedoch "im Radl" im Sinne einer eigenständigen Geschäftsabteilungsgruppe (danach in numerischer Reihenfolge). Dies gilt auch bezüglich des Hv-Beisitzers im Geschworenenverfahren.

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VIII. Verfügungen des Personalsenates

21a=211 311 ja 27a=271 331 nein21b=212 312 ja 27b=272 332 nein21c=213 316 ja 27c=273 333 nein21d=214 317 ja 27d=274 334 nein21e=215 nein 27e nein22a=221 331 ja 28a=281 nein22b=222 332 ja 28b=282 außer ZV 35 nein22c=223 333 ja 282 ZV 35 311 ja22d=224 334 ja 28c=283 nein

22e nein 28d=284 nein23a=231 351 ja 28e=285 außer ZV 35 nein23b=232 353 ja 285 ZV 35 312 ja

23c nein 286 nein23d=233 352 ja 291 nein23e=234 nein 292 nein

23f nein 293 nein24a=241 nein 294 nein24b=242 nein 31224c=243 nein 313 außer ZV 35 nein24d=244 nein 314 nein24e=245 nein 315 nein

24f nein 321 nein25a=251 331 nein 322 nein25b=252 332 nein 323 nein25c=253 333 nein 324 nein25d=254 334 nein 325 nein26a=261 nein 326 nein26b=262 nein 335 nein26c=263 nein 341 nein26d=264 nein 342 nein

343 nein344 nein345 nein355 353 ja

Im Falle einer Überlastung - diese liegt vor, wenn die anfallenden Strafsachen nicht mehr zu einem angemessenen Zeitpunkt ausgeschrieben und erledigt werden können - oder einer sonstigen Behinderung (siehe Punkt B) VI.) haben die Richter dies dem Präsidenten rechtzeitig mitzuteilen, damit die erforderlichen Verfügungen des Personalsenates veranlasst werden können. Auch den Wegfall solcher Umstände haben die Richter unverzüglich dem Präsidenten zu melden.

IX. Weitere Bearbeitung der angefallenen Strafsachen und Akten nicht mehrbestehender Abteilungen

Ein Richter der Erweiterten Stellvertretung bleibt, solange er bei diesem Gerichtshof tätig ist, in den ihm zugewiesenen Strafsachen zuständig.

Akten aufgelöster oder unbesetzter Geschäftsabteilungen, in denen Erledigungen anstehen, sind in der korrespondierenden Geschäftsabteilung - in der Geschäftsabteilungsgruppe den jeweiligen Geschäftsabteilungen alternierend in fortlaufender Reihenfolge - zuzuteilen.

A) Für Akten folgender ehemaliger UR/HR-Abteilungen gelten die nachstehenden Abteilungen/Abteilungsgruppen als korrespondierend:

nicht mehr existente GA

nunmehr zuständige GA

Zuständigkeit bleibt bei Aufleben

nicht mehr existente GA

nunmehr zuständige GA

Zuständigkeit bleibt bei Aufleben

AbtGr 31 AbtGr 33AbtGr 33AbtGr 33

AbtGr 33AbtGr 33 AbtGr 33

AbtGr 33

AbtGr 35 AbtGr 33AbtGr 35

AbtGr 35 AbtGr 35AbtGr 35 AbtGr 35AbtGr 35 AbtGr 35AbtGr 35 AbtGr 31AbtGr 35 AbtGr 31AbtGr 35 AbtGr 31AbtGr 35 AbtGr 31AbtGr 35 AbtGr 33

AbtGr 33AbtGr 33AbtGr 33AbtGr 33

AbtGr 31 AbtGr 33AbtGr 31 AbtGr 33AbtGr 31 AbtGr 31AbtGr 31 AbtGr 31

AbtGr 31AbtGr 31AbtGr 31

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1 Hv 161 Hv 8 Hv 152 Hv2 Hv 153 Hv 9 Hv 141 Hv3 Hv 163 Hv 10 Hv 161 Hv4 Hv 143 Hv 11 Hv 162 Hv5 Hv 162 Hv 12 Hv 151 Hv6 Hv 142 Hv 13 Hv 143 Hv7 Hv 151 Hv 14 Hv 163 Hv

Ur-Abteilungen 311 HR bis 317 HR alternierend

611 bis 613 alternierend

B) Zuständigkeit für die Bearbeitung erledigter Akten des ehemaligen JGH Wien bis zu deren Aufleben:

Schwurgerichtsakten

C) Im HV-Bereich werden Akten aufgelöster oder unbesetzter Abteilungen innerhalb der Abteilungsgruppe alternierend zugeteilt.

Für die Akten der Geschäftsabteilung 094 Hv ist die Geschäftsabteilung 092 Hv, für 076 Hv die Geschäftsabteilung 075 Hv, für 066 Hv die Geschäftsabteilung 065 Hv und für 023 Hv die Geschäftsabteilungsgruppe 8 zuständig.

Akten aufgelöster oder unbesetzter Geschäftsabteilungen, die z.B. nach einem Abbrechen nach § 197 StPO wieder aufleben, sind neu ins jeweilige Zentralverzeichnis einzutragen. Die Zuständigkeit der Geschäftsabteilungen 081 Hv - 083 Hv hinsichtlich Akten der Abt. 023 Hv, der Geschäftsabteilung 065 Hv hinsichtlich der Akten der Abt. 066 Hv, der Geschäftsabteilung 075 Hv hinsichtlich der Akten der Abt. 076 Hv und der Geschäftsabteilung 092 Hv hinsichtlich 094 Hv bleibt hingegen bestehen.

Besteht keine korrespondierende Geschäftsabteilungsgruppe, sind die Akten in der Reihenfolge ihres Anfalles im Hr-Bereich und im Hv-Bereich fortlaufend zuzuteilen.

Für Akten mit früherer Bezeichnung "Vg" ist die Geschäftsabteilung 093 zuständig.

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X. Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland

XI. Ausscheidung und Vereinigung

Auslieferungsverfahren gem. §§ 26 ff. ARHG, internationale Ausfolgungsverfahren (§ 41 ARHG) und Übergabeverfahren (§ 13 ff EU-JZG) sind getrennt von einem allenfalls gegen den Betroffenen anhängigen inländischen Strafverfahren zu führen. Fällt gegen einen Betroffenen eines Auslieferungs- oder Übergabeverfahrens ein inländisches Strafverfahren an, ist auch dieses davon getrennt in der nach den Bestimmungen der Geschäftsverteilung hiefür zuständigen Geschäftsabteilung zu führen.

Die Bestimmungen der hg. Geschäftsverteilung basieren grundsätzlich auf den §§ 26 Abs. 1 i.V.m. 37 StPO. Bei Klärung der Frage einer Konnexität haben jedoch jene Personen außer Betracht zu bleiben, gegen die das Verfahren nicht bei diesem Gerichtshof anhängig ist bzw. bleibt.

Die aus einer Strafsache ausgeschiedenen Strafverfahren bzw. gemäß § 263 Abs. 2 StPO vorbehaltenen Fakten verbleiben grundsätzlich in der selben Geschäftsabteilung. Stehen Verfahren zum Zeitpunkt des ersten, die Zuständigkeit einer Erkenntnisabteilung begründenden Antrags eines berechtigten Anklägers im Verhältnis der §§ 26 Abs. 1 i.V.m. 37 StPO, fallen sie - innerhalb des gleichen Zentralverzeichnisses - jener Erkenntnisabteilung zu, der auch nur ein Teilakt zugekommen ist, wenn das frühere Verfahren in der ersten Instanz noch nicht mit Urteil abgeschlossen ist; Geschworenenverfahren ziehen jedoch konnexe offene Schöffen- und Einzelrichterakten, Schöffenverfahren konnexe offene Einzelrichterakten an sich (unabhängig vom Anfallszeitpunkt). Ebenso ist für neuanfallende Akten, in denen noch kein die Zuständigkeit einer Erkenntnisabteilung begründender Antrag eines berechtigten Anklägers gestellt wurde, die Haft- und Rechtsschutzrichterabteilung zuständig, in der ein im Verhältnis der Konnexität stehendes Verfahren anhängig war, solange dieses in der ersten Instanz noch nicht abgeschlossen ist.

Hinsichtlich der Ausscheidung und Vereinigung bei Jugendstrafsachen und Verfahren gegen Junge Erwachsene wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie gemäß § 106 Abs. 3 StGB siehe Punkt V

Wird einer Erkenntnisabteilung ein Verfahren aus einem anderen Zentralverzeichnis zur Einbeziehung abgetreten, fällt dieses Verfahren im Falle der sofortigen Wiederausscheidung an die ursprünglich abtretende Geschäftsabteilung zurück.

Fällt einer Erkenntnisabteilung infolge Nachtragsstrafantrag/-anklageschrift ein Verfahren aus einem anderen Zentralverzeichnis zur Einbeziehung an, so ist dieses Verfahren im Falle der sofortigen Ausscheidung im zuständigen Zentralverzeichnis einzutragen und zuzuteilen.

Stellt sich bei Übermittlung eines Aktes durch die Einlaufstelle heraus, daß die Zuständigkeit mangels Konnexität tatsächlich nicht gegeben ist, ist der Akt vom Richter nach Durchführung der unaufschiebbaren Amtshandlungen an die Einlaufstelle zur Neueingabe in das entsprechende Zentralverzeichnis rückzumitteln und das Verfahren wie Neuanfall zu behandeln.

Der Anfall einer Strafsache beim Geschworenengericht bewirkt keine Änderung der Zuständigkeit für allfällige konnexe Verfahren. Akten, die aufgrund einer Ausscheidung aus einem Geschworenengerichtsverfahren angelegt werden, aber nicht in die Zuständigkeit des Geschworenengerichtes fallen, fallen als Schöffen- oder Einzelrichtersachen der Erkenntnisabteilung an, für die der Vorsitzende des Geschworenengerichtes zuständig ist.

Im übrigen zieht das ältere Strafverfahren das später anfallende nach sich, wobei im Zweifel die Reihenfolge der Eingabe im Zentralverzeichnis maßgeblich ist.