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Die Gefährdungsbeurteilung ist das federführende Organisationsinstrument, welches Unternehmen durch die Themen des Arbeitsschutzes leitet. Die Gesetzgebung fordert die Ermittlung und Beurteilung sowie die Doku‐ mentation von Arbeitsbedingungen, einschließlich der Entwicklung und Um‐ setzung von Schutzmaßnahmen. Im allgemeinen Teil der Gefährdungsbeurteilung werden abteilungs‐ übergreifende Themen, wie z. B. Erste Hilfe und Brandschutz hinsichtlich ihrer Gefährdungen beschrieben und geeignete Schutzmaßnahmen ab‐ geleitet. Im betriebsspezifischen Teil erfolgt dies für Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsmittel. Aus beiden Teilen kann sich der Bedarf für weiterführende Gefährdungsbeurteilungen, wie z. B. Gefahrstoffe, Kassen‐ sicherheit, Bildschirmarbeit und Biostoffe ergeben. Zudem dient die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für z. B. die Vorsorge im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung, Unterweisungen, Prüfungen und Betriebsanweisungen. Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen analysieren. Arbeitsschutz nachhaltig umsetzen.

Gefährdungsbeurteilung - g · PDF fileGefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung [BioStoffV] Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung [GefStoffV]

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Die Gefährdungsbeurteilung ist das federführende Organisationsinstrument,welches Unternehmen durch die Themen des Arbeitsschutzes leitet.

Die Gesetzgebung fordert die Ermittlung und Beurteilung sowie die Doku‐mentation von Arbeitsbedingungen, einschließlich der Entwicklung und Um‐setzung von Schutzmaßnahmen.

Im allgemeinen Teil der Gefährdungsbeurteilung werden abteilungs‐ übergreifende Themen, wie z. B. Erste Hilfe und Brandschutz hinsichtlich ihrer Gefährdungen beschrieben und geeignete Schutzmaßnahmen ab‐geleitet. Im betriebsspezifischen Teil erfolgt dies für Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsmittel. Aus beiden Teilen kann sich der Bedarf für weiterführende Gefährdungsbeurteilungen, wie z. B. Gefahrstoffe, Kassen‐sicherheit, Bildschirmarbeit und Biostoffe ergeben.

Zudem dient die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für z. B. die Vorsorge im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung, Unterweisungen, Prüfungenund Betriebsanweisungen.

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen analysieren. Arbeitsschutz nachhaltig umsetzen.

Zum Thema Gefährdungsbeurteilung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

▪ Analyse bestehender Gefährdungsbeurteilungen

▪ Konzepte zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

▪ Entwicklung unternehmensspezifischer Gefährdungsbeurteilungen

▪ Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

▫ Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG]

▫ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen [ArbSchG und GDA‐Richtlinie]

▫ Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung [BioStoffV]

▫ Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung [GefStoffV]

▫ Gefährdungsbeurteilung Lastenhandhabungsverordnung [LasthandhabV] [z. B. unter Einsatz der Leitmerkmalmethoden]

▫ Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung [BetrSichV]

▫ Gefährdungsbeurteilung Kassensicherheit

▫ Gefährdungsbeurteilung Alleinarbeitsplätze

▫ Gefährdungsbeurteilung für Beschäftige nach traumatischen Ereignissen

▫ Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

▫ Gefährdungsbeurteilung für besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie z. B. werdende/stillende Mütter, Jugendliche, leistungsgewandelte, schwerbehinderte und/oder gleichgestellte Beschäftigte

▪ Verfolgen der Umsetzungen von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

IfG GmbHInstitut für Gesundheit und ManagementSulzbach‐Rosenberg | Leipzig | Solingenfreecall 0800 77 33 [email protected]

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