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1 Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen Ingenieurbüro UAP Dipl.-Ing. Michael Neukert Grimmstraße 9 36381 Schlüchtern Mobil: 0170 -5177772 Tel.: 06661 - 730469 Fax: 06661 730465 E-Mail:[email protected] Anlagen nach WHG WHG- Anlagen JGS Rohrleitg.. Verwenden Behandeln Abfüllen Umschlagen Herstellen Lagern Technische Regeln, die bisher veröffentlicht wurden, werden beibehalten bis Anpassung durch den Bund erfolgt!

Gefährdungsstufen nach § 6 VAwS - augel.deaugel.de/fileadmin/.../augel-betontage-2015-dichtflaechen-neukert.pdf · 2 Gefährdungsstufen nach § 6 VAwS Hessen, Bayern, Baden-Württemberg,

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Ausführung von Dichtflächen

- Rechtliche Grundlagen –

Ingenieurbüro UAP

Dipl.-Ing. Michael Neukert

Grimmstraße 9

36381 Schlüchtern

Mobil: 0170 -5177772

Tel.: 06661 - 730469

Fax: 06661 – 730465

E-Mail:[email protected]

Anlagen nach WHG

WHG- Anlagen

JGSRohrleitg..

Verwenden

Behandeln

Abfüllen

Umschlagen

Herstellen

Lagern

Technische Regeln, die bisher veröffentlicht wurden, werden

beibehalten bis Anpassung durch den Bund erfolgt!

Page 2: Gefährdungsstufen nach § 6 VAwS - augel.deaugel.de/fileadmin/.../augel-betontage-2015-dichtflaechen-neukert.pdf · 2 Gefährdungsstufen nach § 6 VAwS Hessen, Bayern, Baden-Württemberg,

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Gefährdungsstufen nach § 6 VAwS

Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg,

Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,

Sachsen-Anhalt und Thüringen

*: in Bayern und Hamburg sind

hier die Gefährdungsstufen

B bzw. C festgelegt

Volumen in m3 bzw. Masse in t WGK 1 WGK 2 WGK 3

bis 0,1 Stufe A Stufe A Stufe A

mehr als 0,1 bis 1,0 Stufe A Stufe A Stufe B

mehr als 1,0 bis 10 Stufe A Stufe B Stufe C

mehr als 10 bis 100 Stufe A Stufe C Stufe D

mehr als 100 bis 1000 Stufe B Stufe D Stufe D

mehr als 1000 Stufe C Stufe D Stufe D

In Sachsen gelten für die Spalten 1 und 2 die Mengenschwelle 200 l !

Neue AwsV: Mengenschwelle 0,1 m³ durch 0,22 m³ ersetzt!

Gefährdungsstufen nach § 6 VAwS

*: in Bayern und Hamburg sind

hier die Gefährdungsstufen

B bzw. C festgelegt

Volumen in m3 bzw. Masse in t WGK 1 WGK 2 WGK 3

bis 0,1 Stufe A Stufe A Stufe A

mehr als 0,1 bis 1,03) Stufe A Stufe A Stufe B

mehr als 1,0 bis 10 Stufe A Stufe B Stufe C

mehr als 10 bis 100 Stufe A Stufe C Stufe D

mehr als 100 bis 1000 Stufe B Stufe D Stufe D

mehr als 1000 Stufe C Stufe D Stufe D

VAwS Hessen und Rheinland-Pfalz

Bemerkung: Abweichungen in den Bundesländern beachten!

Für LAU- Anlagen ab der Stufe B sind speziellenEignungsnachweise

erforderlich.

Anhang 2 Anforderungen an Lager- und HBV-Anlagen

*: in Bayern und Hamburg sind

hier die Gefährdungsstufen

B bzw. C festgelegt

Volumen in m³ / Masse in t WGK 1 WGK 2 WGK 3

bis 0,1 R0 R0 R1

mehr als 0,1 bis 1,03) RO R1 R2

mehr als 1,0 bis 10 R1 R1 R2

mehr als 10 bis 100 R1 R1 R2

mehr als 100 R1 R2 R2

mehr als 1000 entfällt

Wenn R1 oder R2 gefordert wird, ist eine flüssigkeitsdichte Fläche erforderlich!

Anhang der VAwS Hessen und Rheinland-Pfalz

(Abweichungen in anderen Bundseländern beachten!)

R0 in

RP

Auszug VAwS NRW

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Auszug VAwS NRW

WGK 1 ab 1 m³ und WGK 2 + 3 ab 0,1 m³ ist ein

Auffangraum erforderlich!!

Planung von Dichtflächen in Anlagen – Aktuelles Regelwerk

WHG

(Grundsatz-

Anforderungen)

Allgemeine Anforderungen

an den Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen

Grundsatzanforderungen an die

technische Ausrüstung, den Betrieb, die Genehmigung

und die Prüfung von Anlagen

Anlagenverordnung

der Länder

Anforderungen an die Produktion und Herstellung von

Komponenten

die Bauausführung, die Dokumentation, die Qualifikation der

Hersteller und Verarbeiter für alle Teilbereiche

der Abdichtung

Konkretisierung von Bauformen, der Ausführung,

der Dokumentation und der Prüfung von Dichtflächen

Technische Regeln

(Dichtflächen

Tankstellen

Rückhaltevolumen)

Zulassungen,

Eignungsfeststellung

Auflagen aus Genehmigungen

CE-Kennzeichnungen

Oberirdische Tankstelle mit Betondichtfläche

Eignungsnachweis erforderlich für:

- Beton

- Rinnensystem

- Fugen

- Leichtstoffabscheider

- Tank

- Tankausrüstung

- TRwS 781 Tankstellen (Anforderungen an Beton, Rückhaltung)

- DAfStB – Richtlinie (Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden

Stoffen) regelt die Herstellung, Prüfung, Fachbetriebsqualifikation,

Instandsetzung

- Eignungsnachweise nach Musterbauordnung (WasBau PVO) z.B.

für Fugendichtstoffe, Rinnen und Leichtstoffabscheider

Eignungsfeststellung im Einzelfall

Die Systeme müssen ihre Eignung für

das konkrete Objekt und die

Bauausführung nachweisen.

Bauaufsichtlicher Verwendbarkeits-

nachweis

(z. B. allgem. bauaufsichtliche Zulassung, CE-

Kennzeichnung, Immissionsschutz-

Rechtliche Vorschriften)

Eignungsnachweise für sicherheitsrelevante Bauteile in Anlagen

zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe

(LAU-Anlagen)

Vorteil:

Die Eignung des Systems ist für alle

Einzelkomponenten unter definierten

Einsatzbedingungen geprüft und geregelt.

Die Systeme können ohne zusätzliche Auflagen

bundes- oder europaweit eingesetzt werden

Nachteil:

Bei Abweichungen von den

Zulassungsbedingungen sind Einzelnachweise

erforderlich

Es entstehen erhebliche Kosten für die

Zulassung

Vorteil:

Es können flexible Systeme für spezielle

Anwendungsfälle entwickelt werden

Nachteil:

Bei jeder Baustelle ist die Eignungsfeststellung

neu zu beantragen. Die Kosten für die

Antragserstellung übersteigen bei mehrfacher

Anwendung die Kosten der Erteilung einer

Zulassung.

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Hauptinhalte

- Zulassungsgegenstand

- Eigenschaften und Zusammensetzung

- Herstellung

- Entwurf und Bemessung von

Dichtkonstruktionen

- Ausführung

- Dokumentation Bauausführung

- Qualifikation von Fachbetrieben

- Nutzung, Unterhaltung und Wartung

- Prüfungen

Planung von Dichtflächen in Anlagen - Ausgangsdaten

Stoffe

WGK / Brennbarkeit

Chemische

Eigenschaften

Dimensionierung

des

Wirkbereiches

Berechnung der

Größe des

Rückhaltevolumens

Leckage / Löschw.

Festlegung der

Beanspruchungs-

stufe

Auswahl einer

Bauform

Auswahl der Art der

Rückhaltung

Abscheider / Behälter

Anzeige bzw.

Genehmigung

Betriebsanweisung

Prüfung

Einstufung nach dem

Gefährdungspotential

Eignungsnachweise

für

alle Komponenten

(Zulassung oder

Eignungsfeststellung)

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Regelt Grundsatzanforderungen an

die Dimensionierung, Dichtheits-

und Beständigkeitsnachweise,

Qualitätssicherung bei der

Herstellung und Instandsetzung für

Betonbauwerke