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Gegenseitige Verrechnungslogik für Lohn, Infrastruktur und andere Aufwendungen 15. Januar 2014

Gegenseitige Verrechnungslogik für Lohn, Infrastruktur und andere Aufwendungen 15. Januar 2014

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Gegenseitige Verrechnungslogik für Lohn, Infrastruktur und andere Aufwendungen

15. Januar 2014

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Lohn: Arbeiten Mitarbeitende eines U-GA permanent oder vorübergehend für ZURICH, werden diese dem U-GA entschädigt.Infrastruktur: Nehmen Mitarbeitende von ZURICH auf einer U-GA einen Arbeitsplatz in Anspruch, wird dieser dem U-GA entschädigt. Zusätzlich werden auch weitere Aufwendungen wie z.B. Porti entschädigt.Obige Sachverhalte gelten beidseitig. Die Verrechnungslogik ist dabei dieselbe.

Ausgangslage

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Lohnkosten

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Die Verrechnung der Lohnkosten

Verrechnung von Lohnkosten

Die Verrechnung der Lohnkosten erfolgt direkt an Fachbereich oder betroffene U-GA unter Anwendung des Everest Faktura Tools (siehe U-GA-Handbuch)

Lohnkosten U-GA

Lohnkosten ADM

Lohnkosten IDM

CHF 400* / Tag

PAE x 1.20 (20% Sozialkosten)

Bruttolohn x 1.2 (20% Sozialkosten)

* Summe aller durch den U-GA erwirtschafteten Eigen- und erweiterten Abschlussprovisionen (Tagessatz)

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Effektiver Lohn MA

Lohnkosten bei geteiltem Aufgabenbereicheinfaches Rechenbeispiel IDM

Grundsätze

- Der MA wird grundsätzlich von der Partei angestellt, bei welcher der höhere Beschäftigungsgrad ist.

- Der U-GA fixiert mit dem Geschäftsbereich (oder dem anderen U-GA) den Beschäftigungsgrad (BG), für welchen der MA auf der U-GA eingesetzt werden soll.

- Verrechnung erfolgt monatlich durch den Leistungserbringer mittels Everest Faktura Tool und wird dem Kreditor gutgeschrieben / belastet.

Formel Lohnkosten

BeispielIDM

x = Entschädigung an U-GA (od. an Zurich)

BG bei Zurich

(od. U-GA)x 1.2

(Sozialko.)

x = CHF 31‘20065‘000 40% x 1.2

= CHF 2‘600 / Monat

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InfrastrukturAgents-Workplace (AWP)

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Die Verrechnung der Infrastruktur erfolgt über den Agents-Workplace

Verrechnung von Agents-Workplace (AWP)• Der AWP wird in AWP Infrastruktur und AWP Basis unterteilt• Die Verrechnung vom AWP geschieht zwischen der Logistik und dem U-GA • Die Rechnungsstellung bzw. Gutschrift erfolgt durch die Logistik unter Anwendung

des Everest Faktura Tools (siehe U-GA Handbuch)• Bei Dienstleistungsverträgen zwischen Zurich und U-GA kann der AWP Infrastruktur

nicht verrechnet werden, da dies im Dienstleistungsvertrag bereits berücksichtigt wurde.

AWP Infrastruktur

AWP Basis

• Der AWP Infrastruktur entschädigt die Kosten für den Arbeitsplatz selbst (z.B. Miete, Nebenkosten und Abschreibungen)

• Der AWP Basis fasst weitere Kosten zusammen, welche mit dem Arbeitsplatz verbunden sind (z.B. Druck/Kopie, Porti)

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Agents-Workplaceeinfaches Rechenbeispiel

Grundsätze

- Für die Nettomiete werden die effektiven Quadratmeterpreise herangezogen, was die Entschädigung der Arbeitsplatzkosten variabel macht.

- Für die Nebenkosten, Abschreibungen, Reinigung/Entsorgung, Porti, Druck/Kopie, Büromaterial, Administration und Sachversicherung wird eine Pauschale eingerechnet (Grundlage für die Verrechnung bilden die Logistikkosten 2009).

- Parkplätze werden 1:1 verrechnet/entschädigt.- Die Verrechnung erfolgt durch die Logistik über den Kreditor (Gutschrift/Belastung).

- Im Einzelfall wird der AWP Basis variieren, da die Umstände an den verschiedenen Lokation nicht immer vergleichbar sind.

Formel AWP

Arbeitsplatz-Kosten• 15 m2 pro AP 2)

• Nettomiete: m2-Preis der Lokation

• Nebenkosten: CHF 1‘900 1)

• Abschreibung.: CHF 750 2)

• Reinig./Entsorg.: CHF 600 1)

Weitere Kosten• Porti: CHF 500 1)

• Druck/Kopie: CHF 600 1)

• Büromaterial: CHF 300 1)

• Telefon: CHF 20 x 12 = CHF 240

• Admin. Pauschale: CHF 500 1)

• Sachvers.: CHF 170 1) 4)

+ =1 AWP

AWP Basis 3) (CHF 2‘310)

AWP Infra.(15 x m2-Preis + CHF 3‘250)

Beispiel Lokation REEU

Arbeitsplatz-Kosten• m2-Preis: CHF 211 + =

AWP Basis(CHF 2‘310)

AWP InfraCHF 3‘165 + CHF 3‘250 = CHF

6‘415

Weitere Kosten• Gemäss oben CHF 8‘485

1) Durchschnittskosten gemäss Logistikkosten auf Agenturen im 20092) Agents Move Standard: 15 m2 pro Arbeitsplatz und CHF 6‘000.- / ⊘ 8 Jahre Amortisation3) AWP Basis wird individuell zwischen U-GA und Logistik besprochen und die Positionen Porti,

Druck/Kopie sowie Büromaterial verifiziert4) gilt nur bei übertragenem Mietvertrag (Transfer Sachanlagen)

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Entschädigung bei temporärer Arbeitsleistung

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Grundsätze• Engagements für Fachbereiche/Projekte von ZURICH, welche nicht zum

Tätigkeitsfeld des U-GA und seinen Mitarbeitenden gehören, werden entschädigt (Ausnahmen siehe Folie 12).

• Bis 1/2 Arbeitstag pro Engagement ohne Entgelt. Nur Halbtages- und Tagespauschalen.

• Reisezeit wird nicht entschädigt.• Entschädigungsanspruch besteht nur nach Auftragserteilung durch ZURICH

mittels Email durch Fachbereich/Projekt mit Kopie LVG, oder LVG direkt.• Unterschied zu permanenter Arbeitsleistung: Lohnkosten werden von Anfang

an entschädigt, AWP erst ab dem 30. TagProzess

1.Anfrage bezüglich U-GA Mitarbeitende von Fachbereichen/Projekten an LVG2.Kontaktherstellung Fachbereich/Projekt mit U-GA unter Einbezug LVG (oder LVG

direkt)3.Entscheid U-GA über Mitarbeit4.Mitarbeit durch U-GA5.Monatliche Rechnungsstellung* U-GA an ZURICH mit Everest Faktura-Tool**. (Bei

Kube zusätzlich: Meldung PAE an Agents Operations)6.Verbuchung Kontokorrent (Finance) // Gutschrift PAE (HR Payroll)

1. Lohn- und Infrastruktur bei Dienstleist-ungen von U-GA an ZURICH (1/2)

* Bei Streitigkeiten zum Rechnungsinhalt kann Agents Operations beigezogen werden.

** Es werden Beispielrechnungen zur Verfügung gestellt.

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1. Lohn- und Infrastruktur bei Dienstleist-ungen von U-GA an ZURICH (2/2)

* N/A: Nicht anwendbar

Wichtig: Entschädigungsanspruch besteht nur nach Auftragserteilung durch Zurich. Die Rechnungsstellung liegt immer in der Verantwortung des U-GA

Lohnkosten• U-GA: CHF 400 / Tag• Kube: PAE x 1.20 (20% Sozialkosten)• IDM: Bruttolohn x 1.2 (20% Sozialkosten)

Spesen• Pauschale Fahrtkosten (Zeit wird nicht entschädigt)

- < 50km: CHF 50- > 50km: CHF 100

Zielanpassung • N/A*• Ab dem 30. Tag proportionale

Anpassung der quantifizier-baren Ziele

AWP • N/A*• Ab dem 30. Tag

Entschädigung vom Agents Workplace gemäss AWP-Logik

< 30 Tage > 30 Tage

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2. Gegenseitige Unterstützung im Rahmen der Partnerschaft erfolgt ohne Entschädigung

Diese Auflistung ist nicht abschliessend

Grundsatz

Tätigkeiten, welche im Rahmen des normalen Tagesgeschäfts, der Partnerschaft oder aus Eigeninteresse des U-GA geschehen, erfolgen ohne Entschädigung.

Tätigkeiten, welche nicht entschädigt werden*

• Einsitz in Sounding Boards und Steering Committees werden nicht entschädigt **• Anlässe wie z.B. GA-Tagungen, Schulungen, Informationsanlässe und

Führungsmeetings erfolgen partnerschaftlich und werden nicht entschädigt• Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit GAVZS• Sämtliche Tätigkeiten, bei welchen der U-GA sich aus Eigeninteresse einbringen will• Entschädigungsanspruch besteht nur nach Auftragserteilung durch ZURICH mittels

Email durch Fachbereich/Projekt mit Kopie LVG, oder LVG direkt

* Bei interner Ausbildung ist die Weisung Entschädigung bei internen Schulungen für den AD Agents zu beachten.

** Wenn nicht mehr als 1 Stunde pro Monat

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Operationalisierung

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Wer ist in welchem Fall verantwortlich, Rechnung zu stellen?

U-GA erbringt Leistung für

ZURICH

ZURICH Fachbereich

erbring Leistung für U-GA

U-GA1 erbringt Leistung für U-GA2

U-GA stellt monatlich Rechnung an ZURICH Fachbereich mit dem Everest Faktura Tool.

Fall Lohn InfrastrukturLogistik von ZURICH stellt monatlich Gutschrift / Verrechnung der Infrastruktur sicher. U-GA muss nichts unternehmen.

U-GA1 stellt monatlich Rechnung an U-GA2 mit dem Everest Faktura Tool.

U-GA1 stellt monatlich Rechnung an U-GA2 mit dem Everest Faktura Tool.Zur Berechnung der Kosten kann die Logistik von ZURICH beigezogen werden.

ZURICH Fachbereich stellt monatlich Rechnung an U-GA mit dem Everest Faktura Tool.

Logistik von ZURICH stellt monatlich Gutschrift / Verrechnung der Infrastruktur sicher. U-GA muss nichts unternehmen.

Bei temporärer Arbeitsleistung ist sowohl Lohn als auch Infrastruktur (ab 30. Tag) vom Leistungserbringer in Rechnung zu stellen.

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