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Geldtypen und Geldordnungen by Angel Rugina Review by: A. v. Mühlenfels FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 12, H. 3 (1950/51), pp. 570-573 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40908681 . Accessed: 17/06/2014 06:46 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.78.108.147 on Tue, 17 Jun 2014 06:46:46 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Geldtypen und Geldordnungenby Angel Rugina

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Geldtypen und Geldordnungen by Angel RuginaReview by: A. v. MühlenfelsFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 12, H. 3 (1950/51), pp. 570-573Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40908681 .

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Studienkonferenz- Schrift en der wissenschaftlichen Tagungen der Deut- schen Bundesbahn mit Professoren der Hochschulen, herausgegeben i. A. der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn von dem Leiter der Studienkonferenzen Geheimrat Dr.-Ing.B. Schwarze. Band I Eothenburger Tagung 1947. Band II Eüdesheimer Tagung 1948. 207 bzw. 239 S.

Die bereits in weiter zurückliegenden Jahren veranstalteten Studienkonfe- renzen wurden nach 1945 wieder aufgenommen. Die Bahn ist Veranstalter und Gastgeber, sie bestimmt die Tagesordnung. Die einzelne Konferenz erhielt kein geschlossenes Thema, die Reden, welche in den beiden vorliegenden Bänden ver- öffentlicht worden sind, umgreifen beide Male ein weites Gebiet, von der Ge- schichte der Technik überhaupt bis zu Einzelfragen der Eisenbahntechnik, von der allgemeinen Wirtschaftsgeschichte bis zur heutigen deutschen Verkehrspolitik und zur Betriebswirtschaftslehre der Verkehrsunternehmung. Die Volkswirte sind vertreten mit Beiträgen von Otto Goebel, Alfons Schmitt und Otto von Zwiedineck- Südenhorst. Die gewählte thema- tische Weite gleicht die Begrenztheit des organisatorischen Rahmens aus, auch hat man die Gefahr vermieden, die besonderen Interessen des Veranstalters, etwa in Form einer Behandlung von Wettbewerbsfragen, herauszustellen. Offenbar ist durchaus auf Eigenschulung gezielt worden, nicht auf Beeinflussung der Öffentlichkeit, und die Drucklegung dürfte ebenfalls vornehmlich zu jenem Be- hufe erfolgt sein. So fehlt hier auch die anderweit noch begegnende, heute voll- ends abwegige monopolistische Aspiration. Der Grundton ist der der nationalen, ja die nationalen Grenzen übersteigenden Verantwortung, wobei das Gefühl der Verpflichtung mehr ruht auf dem Bewußtsein vergangener Leistung und gegen- wärtiger, noch immer für eine einzelne Wirtschaftseinheit ungewöhnlicher Größe, als auf der Staatlichkeit des Unternehmens. Hero Moelle r.

Angel Eugina, Geldtypen und Geldordnungen. W. Kohlham- mer-Verlag Stuttgart und Köln. 1949. 352 S.

Einer der wesentlichsten Fortschritte der nationalökonomischen Theorie in den letzten Jahrzehnten liegt in der Erkenntnis, daß die meisten wirtschaftlichen Erscheinungen und Zusammenhänge in den verschiedenen Wirtschaftsordnungen eine unterschiedliche Bedeutung und ein verschiedenes Aussehen haben und daß es daher erforderlich ist, die ökonomischen Erscheinungen und Zusammenhänge für jede Wirtschaftsordnung gesondert zu analysieren.

Ein weiterer Fortschritt liegt in der Einsicht, daß die enge Verflechtung des Geldwesens mit der übrigen Wirtschaft eine bedeutend engere Verbindung zwischen Geldtheorie und allgemeiner Wirtschaftstheorie fordert, als sie bisher bestanden hat.

Diese beiden Erkenntnisse auf die Geldlehre anzuwenden ist das Ziel - und das Verdienst - des hier anzuzeigenden Werkes von R u g i η a. Der Verf. unter- scheidet zwei Geldtypen: das natürliche Geld und das künstliche Geld. Sie wei- chen sowohl hinsichtlich ihrer Entstehung wie auch in ihren Funktionen von- einander ab. Natürliches Geld erfordert einen seinem Wert entsprechenden Kostenaufwand; die Produktionskosten des künstlichen Geldes sind dagegen geringer als sein Wert. Und: das natürliche Geld erfüllt - bei freier Wirtschafts- ordnung - die beiden Grundfunktionen des Geldes: als allgemeines Tauschmittel und als „natürliche Recheneinheit". Das künstliche Geld hingegen ist dadurch gekennzeichnet, daß es ,, unter Umständen nur die erste Grundfunktion als all- gemeines Tauschmittel erfüllen kann". „Wenn diese Geldart auch als Rechen- einheit verwendet wird, so kann es lediglich in zwei Fällen geschehen: a) Ent-

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weder wenn . . . organisierte Macht die Bürger eines Landes zwingt . . . (Zwangs- geld) . . . b) Oder wenn daneben auch natürliches Geld zirkuliert und das Ver- sprechen vorliegt, daß die künstliche Geldform jederzeit ... in natürliches Geld umgetauscht werden kann" („übernommene Recheneinheit"). Das künstliche Geld verlangt eine zentral geleitete Wirtschaft, die der Verfasser mit Planwirt- schaft gleichsetzt.

In einem breit angelegten historischen Rückblick wird die Bedeutung dieser beiden Geldarten im Verlaufe der Wirtschaftsgeschichte skizziert. In der moder- nen Epoche setzt sich das „natürliche Geld" zusammen aus: den vollwertigen Gold- und Silbermünzen, den 100%ig gedeckten Banknoten, den voll durch eine der vorstehend genannten Geldarten gedeckten Bankguthaben („natürliches Giralgeld") und den durch Exportdevisen gedeckten Banknoten und Girogut- haben.

Alle nicht in dieser Weise gedeckten Geldarten sind „künstliches Geld" also z. B. die bei der Diskontierung von Wechseln, Schatzanweisungen usw. ge- schaffenen Banknoten und Giroguthaben, die Scheidemünzen und - interes- santerweise - auch das vollwertige „Beutegeld" und die Leihdevisen, weil ihnen kein wertgleicher Produktionskostenaufwand im Inlande entspricht. Das „natür- liche Geld" wird also nicht rein „metallistisch" definiert. Künstliches Geld kann auch außerhalb des Banksystems entstehen: ζ. Β. durch Notenfälschung, Um- lauf von Wechseln und Wertpapieren als Zahlungsmittel, Verrechnung zwischen Κ onzernunternehmungen .

Der „individuellen" Betrachtung des Geldwesens an Hand der beiden „Geld- typen" folgt eine „volkswirtschaftliche" Betrachtung, die nach den möglichen Geldordnungen und nach ihren Beziehungen zu den verschiedenen Wirtschafts- ordnungen fragt. Es werden drei Geldordnungen unterschieden, denen auch drei Wirtschaftsordnungen entsprechen: Erstens die „natürliche Geldordnung", in der lediglich vollwertiges bzw. natürliches Geld entsteht und zirkuliert. Die ihr entsprechende Wirtschaftsordnung ist die „vollkommen freie Wirtschaftsord- nung", die nach Ansicht des Verf., wenn sie mit einer natürlichen Geldordnung kombiniert ist, keine Monopole entstehen läßt: sie ist daher zugleich auch eine „vollkommene Wettbewerbsordnung". Die zweite Ordnungsform des Geldwesens ist die „künstliche Geldordnung", in der nur künstliches Geld entsteht und zirku- liert. Ihr entspricht die künstliche Wirtschaftsordnung. Der Verf. nennt sie eine „erzwungene" oder „zentralgeleitete" Wirtschaftsordnung oder auch „echte Planwirtschaft" oder Zentral verwaltungs Wirtschaft. Sie „enthält grundsätzlich keinen Selbstmechanismus im Funktionieren". Mit individueller ökonomischer Freiheit ist sie unvereinbar - weshalb es auch nach Ansicht des Verf. keinen „freien Sozialismus" geben kann.

Zwischen diesen beiden steht als dritte die „gemischte" Geldordnung, der die gemischte Wirtschaftsordnung entspricht. Beide lassen sich in drei Haupt- formen unterteilen, je nachdem das natürliche oder das künstliche Geld - und dementsprechend die Elemente der freien oder der „planwirtschaftlichen" Wirt- schaftsordnung - überwiegen oder zu gleichen Teilen gegeben sind.

Der dritte Teil des Buches ist der theoretischen Analyse dieser drei Geld- ordnungen gewidmet. Dabei erfährt die natürliche Geldordnung eine besonders liebevolle und ausführliche Behandlung. Der Verf. gibt nicht nur eine Darstellung der Wesensmerkmale und der Funktionsweise der natürlichen Geldordnung, sondern er sucht auch zu zeigen, daß diese Ordnung die denkbar beste sei und daß sie - in Kombination mit einer „vollkommen freien Wirtschaftsordnung" - imstande sei, die überwiegende Mehrzahl der unerwünschten Erscheinungen des modernen Wirtschaftslebens, insbesondere die Konjunkturschwankungen, die Monopolbildung und die sozialen Spannungen weitgehend zu beseitigen und zu- gleich die Forderungen nach sozialer Sicherheit und nach Vollbeschäftigung zu erfüllen.

Nicht mit der gleichen Ausführlichkeit und Liebe wird die „künstliche Geld- ordnung" („Freie Währungen") behandelt. So hell und schattenarm das Bild ist, das der Verf. von der natürlichen Geldordnung entwirft, so düster und von

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drohenden Wolken verdunkelt stellt sich ihm die künstliche Geldordnung dar. Sie erscheint ihm gewissermaßen als die schiefe Ebene, die unausweichlich in die Abgründe des Preisstops, des Kaufkraftüberhangs, des Zwangssparens, des Schwarzen Marktes, der Rationierung, der Arbeite- und Produktionslenkung, der Außenhandelsmonopolisierung und der Wirtschaftsschrumpfung führt, und die ,, früher oder später notwendigerweise mit einem offenen oder verdeckten Staatsbankrott endet". ,,Jede künstliche Geldordnung ist ihrem Wesen nach »unstabil·, denn zusammen mit einer freien Wirtschaft ruft sie eine , offene' und zusammen mit einer Planwirtschaft eine »verdeckte' Inflation hervor" (S. 270).

Nicht ganz so kurz, jedoch im Verhältnis zu ihrer überragenden Bedeutung für die historische Wirklichkeit nicht eingehend genug, werden die „gemischten Geldordnungen" („partiell gebundenen Währungen") behandelt. Die Goldwäh- rung des 19. Jahrhunderts, die der Verf. wegen des nur zehnprozentigen Anteils an „natürlichem" Geld als eine „0,1 Goldwährung" bezeichnet, gehört zu diesen gemischten Geldordnungen. Aber das Ergebnis der Betrachtungen ist für sie nicht wesentlich günstiger als für die „künstliche Geldordnung". Die gemischten Geldordnungen sind es insbesondere, die - vor allem dadurch, daß sie den Geld- zins verfälschen und eine Differenz zwischen Geldzins und Realzins herbei- führen - die Konjunkturschwankungen verursachen. Während das natürliche Geld „die Tendenz hat, bei jeder allgemeinen Preissteigerung zusammenzu- schrumpfen und bei jeder allgemeinen Preissenkung sich auszudehnen" - und so ausgleichend zu wirken, hat das künstliche Geld „die Tendenz, bei jeder all- gemeinen Preissteigerung sich auszudehnen und bei jeder allgemeinen Preis- senkung zusammenzuschrumpfen" und damit etwa vorhandene Inflations- oder Deflationstendenzen zu verschärfen. Das heißt: die gemischten Geldordnungen sind „unstabil". Der Anteil des künstlichen Geldes in diesen Ordnungen ist die Grundlage für die Finanzierung der Wirtschaft und des Staates durch erzwunge- nes Sparen. Das erzwungene Sparen aber und nicht die Einführung des „Maschi- nismus" ist nach Ansicht des Verf. neben den auf die gleiche Ursache zurück- führenden Konjunkturschwankungen und monopolistischen Beeinflussungen der Märkte die Hauptursache der sozialen Frage.

Die Gedankenführung des Verf. zeichnet sich auf den ersten Blick durch Klarheit und Folgerichtigkeit aus. Aber: „folgerichtig" ist nicht immer auch „richtig": Die Ergebnisse seiner Argumentation werden dadurch beeinträchtigt, daß der Verf. sich nicht auf eine neuartige theoretische Analyse der Geldtypen und Geldordnungen beschränkt: er verfolgt vielmehr zugleich auch geldpolitische Ziele. Diese Vermischung geldtheoretischer und geldpolitischer Zielsetzungen ist für die Beweiskraft der theoretischen Argumentation nicht von Vorteil. Der Verf. glaubt in der „natürlichen" Geld- und Wirtschaftsordnung die absolut beste Ordnung des Geldwesens und der Wirtschaft gefunden zu haben und es ist sein Bestreben, dies durch Hervorhebung der Vorzüge dieser Ordnung und der Nach- teile anderer Ordnungen nachzuweisen. So entsteht ein bei aller Logik der einzelnen Gedankenfolgen doch recht einseitiges und anfechtbares Gesamtbild. Wird diese Einseitigkeit schon durch die Bezeichnung der beiden Geldtypen als „natürliches" und „künstliches" Geld angedeutet, so wird sie durch die Kenn- zeichnung des natürlichen als „gesundes" und des künstlichen als „krankes" Geld noch unterstrichen.

Die Einseitigkeit seiner Betrachtungsweise verführt den Verf. dazu, aus- gleichende Gegenwirkungsmöglichkeiten nur bei der von ihm propagierten natür- lichen Ordnung, nicht aber auch bei den anderen Geldordnungen in Rechnung zu stellen. Bei diesen sieht er nur unbehinderte Kettenreaktionen, die schließlich zu mehr oder minder unhaltbaren Zuständen führen. Und seine Einseitigkeit ver- anlaßt ihn, die „guten Seiten" der anderen Ordnungen fast völlig zu übersehen. Es gibt aber keine absolut beste Wirtschafts- oder Geldordnung. Die ökonomi- schen Ordnungen haben vielmehr stets nur instrumentalen Wert, d. h. die Ord- nungen müssen den gegebenen Daten und Aufgaben adäquat sein und es gibt Situationen und Ziele, denen eine gemischte oder künstliche Ordnung besser entspricht als die „natürliche" - und zwar selbst dann, wenn sie gewisse un-

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erwünschte Begleiterscheinungen mit sich bringt. Solche Fälle zieht der Verf. gar nicht in Betracht: für ihn ist alles, was nicht seinem Begriff des „Natür- lichen" entspricht, unter allen Umständen „krank". Auch die Tendenz des Verf., die Geldordnung als das Primäre und die Wirtschaftsordnung als die aus ihr folgende Konsequenz darzustellen, ist einseitig, denn sie vernachlässigt die Tat- sache, daß wir es fast überall im Wirtschaftsleben mit Wechselwirkungen zu tun haben und daß bei dem Verhältnis von Geld- und Wirtschaftsordnung der letzteren wahrscheinlich das größere Gewicht zukommt.

Seine geldpolitische Zielsetzung veranlaßt den Verf. jedoch nicht, nun auch auf die geldpolitischen Probleme der verschiedenen Geldordnungen einzu- gehen. Zwar pariert er verschiedene Einwände theoretischer Art in recht ge- schickter Weise, aber dem Haupteinwand, daß seine natürliche Geldordnung unter den heute gegebenen Verhältnissen nicht durchführbar sei, begegnet er nicht. Kritiken dieser Art tut er mit der Feststellung ab, daß es sich hier um geldpolitische Probleme handele und daß diese nicht zum Gegenstand seiner Untersuchung gehörten.

Betrachtet man das Buch Ruginas allein auf seinen geldtheoretischen Gehalt hin, so bietet es eine Anzahl wertvoller Anregungen. Die in ihm ent- wickelten Geldtypen und Geldordnungen (denen vielleicht andere, weniger wertungsbetonte Bezeichnungen gegeben werden sollten) sind - allerdings erst nach Beseitigung einiger Unscharfen in der Begriffsbestimmung - brauchbare Instrumente (Modelle) für eine theoretische Analyse des Geldwesens. Allerdings dürfen sie nicht einseitig betrachtet, sondern müssen in ihren Licht- und Schatten- seiten erfaßt werden. Auch ist es nicht gerechtfertigt, fast alle Übel und Probleme des Wirtschaftslebens auf eine Ursache zurückzuführen. Monistische Kausal- erklärungen können die theoretische Diskussion anregen. Unter dem Gesichts- punkt der Erklärung der Wirklichkeit sind die meisten Theorien dieser Art - wenigstens auf dem Gebiete der Sozialwissenschaften - „terribles simplifi- cations". Das Problem der Zuordnung der Geldordnungen zu den verschiedenen Wirtschaftsordnungen bedarf einer bedeutend eindringenderen und differenzier- teren Analyse. Dabei wird sich vermutlich zeigen, daß - angesichts der stets vorhandenen Spielräume in den Kausal- und Funktionszusammenhängen der Wirtschaft - die Zuordnung keine so strenge ist, wie der Verf. annimmt, und daß auch die Auswirkungen der Geldordnung auf die Wirtschaftsordnung nicht von einer so unausweichlichen Zwangsläufigkeit sind, wie der Verf. es darstellt.

A. v. Mühlenfels.

Eudolf Kauila, Eechtsstaat und Währung. Stuttgart 1949. W. Kohlhammer. 94 S. Κ a u 1 1 a bringt im ersten Teil eine geschichtliche, im zweiten eine syste-

matische Einführung in die Geldlehre, beides unter Hervorkehrung rechtlicher Gesichtspunkte. Die Schrift mündet aus in das Problem der rechtlichen Behand- lung von Geldentwertungen. Verf. kommt hier zu dem Ergebnis, daß im Falle eines übermächtigen nationalen Notstandes die Zerstörung des Inhalts von Ver- trägen durch Aufrechterhaltung des nominalistischen Prinzips der Schuldlösung hingenommen werden müsse. Aber daraus dürfe nicht ein Verfahren gemacht werden, das man vorab ins Auge faßt, um staatsfinanzielle Schwierigkeiten zu überwinden oder soziale Umschichtungen durchzusetzen. „Der gewaltige Kultur- kampf", so schließt der Verf. eindrucksvoll, „zwischen der Idee des Rechts- staates und der Idee des totalitären Staates wirft seine Schatten auch auf die heutigen Kämpfe um die Währung".

Der Abfall von dem Grundsatz der Heiligkeit des Versprechens findet in der modernen geldpolitischen Nonchalance seinen umfassendsten Ausdruck. Der nationale Notstand, so möchte man über den Verf. hinaus feststellen, liefert wenig Entschuldigung. Die so hervorstechende inflationistische Zerstörung der Vertragsinhalte, wie sie in dem, in diesem Falle nicht einmal totalitären Deutsch- land der Zeit nach 1918 statthatte, war keine übermächtige Folge der nationalen

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