19
Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 Ockenhausener Straße/ HahnenmoorswegBegründung mit Umweltbericht -Vorentwurf-

Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11

„Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

Begründung mit Umweltbericht

-Vorentwurf-

Page 2: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

2

INHALT

1 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG............................................................................................. 4

1.1 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG ................................................................................................................ 4 1.2 GELTUNGSBEREICH ..................................................................................................................................... 4

2 PLANERISCHE VORGABEN ....................................................................................................................... 5

2.1 LANDES- UND REGIONALPLANUNG ............................................................................................................. 5 2.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG ..................................................................................................................... 5

3 BESTAND ......................................................................................................................................................... 7

3.1 SITUATION ................................................................................................................................................... 7 3.2 ERSCHLIEßUNG ............................................................................................................................................ 7

4 INHALT DES BEBAUUNGSPLANES .......................................................................................................... 8

4.1 GEMEINBEDARFSFLÄCHEN .......................................................................................................................... 8 4.2 GRÜNFLÄCHEN ............................................................................................................................................ 8 4.3 FLÄCHENBILANZ ......................................................................................................................................... 9

5 UMWELTBERICHT ..................................................................................................................................... 10

5.1 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS DER PLANUNG ..................................................................................... 10 5.2 FACHGESETZE UND FACHPLÄNE ................................................................................................................ 10 5.3 UMWELTPRÜFUNG ..................................................................................................................................... 10

5.3.1 Tiere .................................................................................................................................................. 10 5.3.2 Weitere Daten ................................................................................................................................... 11 5.3.3 Artenschutz ....................................................................................................................................... 11

5.4 ERHALTUNGSZIELE UND SCHUTZZWECK ................................................................................................... 12 5.4.1 Europäisches ökologisches Netz und Natura 2000 ........................................................................... 12 5.4.2 Nationalpark/ Biosphärenreservat .................................................................................................... 12 5.4.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft ..................................................................................... 12 5.4.4 Besonders geschützte Biotope ........................................................................................................... 12 5.4.5 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit ...................................... 12 5.4.6 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................ 12 5.4.7 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern .......... 12 5.4.8 Erneuerbare Energien, effiziente Nutzung von Energie .................................................................... 12 5.4.9 Landschaftspläne sowie sonstige Pläne ............................................................................................ 13 5.4.10 Luftqualität ....................................................................................................................................... 13 5.4.11 Wechselwirkungen ............................................................................................................................ 13

5.5 BESTANDSAUFNAHME - BEREICH DES EHEMALIGEN TENNISPLATZES ........................................................ 13 5.6 BILANZIERUNG -EINGRIFFSREGELUNG ...................................................................................................... 14

5.6.1 Gegenüberstellung Bestand – Planung Bereich Gemeinbedarf Feuerwehr ..................................... 15 5.6.2 Kompensation ................................................................................................................................... 15

5.7 PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG UND BEI NICHTDURCHFÜHRUNG ..................................... 15 5.8 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH ................................................. 15 5.9 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ............................................................................................. 16 5.10 TECHNISCHE VERFAHREN SOWIE HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN ........................................................ 16 5.11 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN .................................................. 16 5.12 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................. 16

6 VER- UND ENTSORGUNG .......................................................................................................................... 17

6.1 OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG ................................................................................................................. 17 6.2 SCHMUTZWASSERKANALISATION .............................................................................................................. 17 6.3 ABFALLENTSORGUNG ................................................................................................................................ 17 6.4 TRINKWASSERVERSORGUNG ..................................................................................................................... 17 6.5 GAS- UND STROMVERSORGUNG ................................................................................................................ 17 6.6 TELEKOMMUNIKATION .............................................................................................................................. 17 6.7 BRANDSCHUTZ .......................................................................................................................................... 17

7 HINWEISE ...................................................................................................................................................... 18

7.1 BAUNUTZUNGSVERORDNUNG .................................................................................................................... 18

Page 3: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

3

7.2 BODENFUNDE ............................................................................................................................................ 18 7.3 ALTLASTEN ............................................................................................................................................... 18 7.4 KAMPFMITTEL ........................................................................................................................................... 18 7.5 ARTENSCHUTZ ........................................................................................................................................... 18

8 VERFAHRENSSTAND ................................................................................................................................. 19

Page 4: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

4

1 Grundlagen der Planaufstellung

1.1 Anlass und Ziel der Planung

Aufgrund des Zusammenschlusses der Feuerwehren Spols-Poghausen, Oltmannsfehn,

Meinersfehn und Stapel wird für diese Ortschaften ein geeigneter Standort für ein gemein-

sames Feuerwehrhaus benötigt. Als zentraler Standort bietet sich der Bereich bei der Schu-

le Lengenerland in der Ortschaft Stapel an. Hier ist der Bereich der ehemaligen Tennisplät-

ze vorgesehen, auch die Feuerwehrunfallkasse hat gegen diesen Standort keine Bedenken.

Der Standort ist für den geplanten Neubau eines Feuerwehrhauses an diesem baulich vor-

geprägten Bereich städtebaulich sehr gut geeignet.

Der Standort befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich, im Flächennutzungsplan

der Gemeinde Uplengen ist dieser Bereich als Gemeinbedarfsfläche dargestellt, allerdings

nur für Schule und Sportplatz. Daher ist die Ausweisung eines Teilbereiches als Gemein-

bedarfsfläche für Feuerwehr erforderlich.

Der Bebauungsplan soll den gesamten Gemeinbedarfsstandort mit seinen verschiedenen

Nutzungen umfassen. Die Festsetzungen sollen nicht zu kleinteilig geplant werden, es ist

eine Gliederung in Zonen wie z. B. Schule, Verkehrsflächen - für Wendeplatz, Sportplatz

und Feuerwehr vorgesehen.

Planungsrechtlich erfordert dieses Vorhaben die Aufstellung der 57. Änderung des Flä-

chennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

1.2 Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst das Schulgelände mit Kindergarten/Kindertagesstätte und Sport-

platz östlich der Ockenhausener Straße.

Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 3,2 ha.

Page 5: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

5

2 Planerische Vorgaben

2.1 Landes- und Regionalplanung

Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Leer aus dem Jahre 2006

ist die Gemeinde Uplengen ein Standort mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Ent-

wicklung von Arbeitsstätten und der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung.

Der Landkreis Leer hat im Jahr 2016 die Neuaufstellung des RROP beschlossen. Im Zuge

dieses Verfahrens sind die eigenen Ziele und Grundsätze an das aktuelle LROP anzupas-

sen, das im Jahr 2017 neu bekanntgemacht worden ist. Diese Anpassungs- und Überprü-

fungspflicht gilt somit auch für die Standorte zur Sicherung und Entwicklung von Arbeits-

stätten. Letztere stellen eine räumliche Konkretisierung vorhandener Siedlungsgebiete mit

ausreichender Infrastruktur dar. Was unter einer ausreichenden Infrastruktur zu verstehen

ist, ist den regionalen Gegebenheiten entsprechend im RROP zu bestimmen. In Bezug auf

Arbeitsstätten können ein leistungsfähiger Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz, der

ÖPNV und eine günstige Zuordnung zu vorhandenen Siedlungsgebieten als Kriterien hin-

zugezogen werden.

Vor diesem Hintergrund ist eine Weiterentwicklung des Gemeinbedarfsstandortes Schu-

le/Kindergarten/Sportanlage um einen zentralen Feuerwehrstandort Feuerwehren Spols-

Poghausen, Oltmannsfehn, Meinersfehn und Stapel wegen der baulichen Vorprägung und

guten verkehrlichen Anbindung als raumordnerisch verträglich anzusehen.

2.2 Flächennutzungsplanung

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Uplengen stellt für das Plange-

biet Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sportanlagen dar.

Zusätzlich ist daher die Ausweisung eines Teilbereiches als Gemeinbedarfsfläche für Feu-

erwehr erforderlich.

Die Gemeinde Uplengen führt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallel-

verfahren zum Bebauungsplan durch.

Page 6: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

6

Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Uplengen

Page 7: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

7

3 Bestand

3.1 Situation

Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule, des Kindergartens, der Kindertages-

stätte, den Sportplatz und den ehemaligen Tennisplatz. Im Eingangsbereich zur Ocken-

hausener Straße befindet sich südlich der Grundschule eine Verkehrsfläche mit Buswende-

platz.

Randlich ist das Plangebiet am Sportplatz teilweise mit Baumreihen bestanden. Das Um-

feld des Plangebietes wird als Ackerland landwirtschaftlich genutzt. Südlich verläuft ein

Graben.

3.2 Erschließung

Das Plangebiet ist über die Ockenhausener Straße und den Hahnenmoorsweg erschlossen.

Am Hahnenmoorsweg befindet sich die Stellplatzanlage für die Grundschule und den Kin-

dergarten.

Page 8: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

8

4 Inhalt des Bebauungsplanes

4.1 Gemeinbedarfsflächen

Schule, Kindergarten, -tagesstätte

Für die Schule mit Sporthalle, den Kindergarten und die Kindertagesstätte orientiert sich

die Zweckbestimmung im Wesentlichen an der Bestandsnutzung, lediglich im Bereich

Kindertagesstätte wird die bisher ungenutzte Freifläche einbezogen.

Es erfolgt eine Festsetzung der Bereiche in Gemeinbedarfsflächen mit den jeweiligen

Zweckbestimmungen Schule, Kindergarten sowie Kindertagesstätte.

Sportanlagen

Der Sportplatz wird als Gemeinbedarfsfläche Sportanlagen festgesetzt.

Verkehrsfläche

Der Buswendeplatz an der Ockenhausener Straße wird als Gemeinbedarfsfläche für Ver-

kehr festgesetzt.

Feuerwehr

Südlich bzw. südwestlich der Schule liegen die ehemaligen Tennisplätze. Hier soll der neue

Standort für das gemeinsame Feuerwehrhaus der Feuerwehren Spols-Poghausen, Olt-

mannsfehn, Meinersfehn und Stapel angesiedelt werden.

Da hier eine neue bauliche Nutzung vorgesehen ist, wird zusätzlich zur Zweckbestimmung

Feuerwehr, eine Grundflächenzahl von 0,8 und die offene Bauweise, festgesetzt.

Auf die Festsetzung eines überbaubaren Bereichs wird verzichtet, um die künftige bauliche

Nutzung des Feuerwehrstandortes ausreichend flexibel gestalten zu können.

4.2 Grünflächen

Die vorhandenen Bäume und Gehölze auf den gekennzeichneten Flächen zum Erhalt von

Bäumen und Sträuchern sind zu erhalten. Lücken sind vollflächig mit heimischen, stand-

ortgerechten Laubgehölzen aufzupflanzen. Abgänge sind gleichwertig zu ersetzen.

Die gekennzeichneten Pflanzflächen sind vollflächig mit heimischen, standortgerechten

Laubgehölzen zu bepflanzen.

Es sind standortgerechte heimische Gehölze gemäß Pflanzliste zu verwenden.

Es sind folgende Arten zu verwenden:

Stieleiche (Quercus robur), Fagus sylvatica (Rotbuche), Hängebirke (Betula pendula),

Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus

monogyna), Eberesche, Schlehe (Prunus spinosa), Eberesche (Sorbus aucuparia) und Sal-

weide (Salix caprea).

Page 9: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

9

4.3 Flächenbilanz

Plangebiet 3,18 ha

Schule 0,94 ha

Kindergarten/Kindertagesstätte 0,73 ha

Feuerwehrgelände 0,42 ha

Verkehrsfläche/Bus 0,27 ha

Sportanlage 0,67 ha

Pflanzbindungsflächen/Bestand 0,09 ha

Pflanzflächen 0,03 ha

Graben 0,03 ha

Page 10: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

10

5 Umweltbericht

5.1 Kurzdarstellung des Inhalts der Planung

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ockenhausener Straße. Hier befinden sich die

Schule mit Sporthalle, der Kindergarten sowie weitere Gemeinbedarfsnutzungen. Der ge-

plante Standort für das Feuerwehrhaus stellt sich heute als ehemalige Tennisplätze dar.

Die südlich gelegene Fläche wird als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt.

5.2 Fachgesetze und Fachpläne

Die Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des

Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele

und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, werden skizziert.

Der Landschaftsplan (LP) stammt aus dem Jahre 2001; seine Inhalte lassen sich anhand der

Karten zusammenfassen. Für das Plangebiet werden folgende Aussagen getroffen:

Karte 1 Arten und Lebensgemeinschaften: Lage in einem Bereich mit eingeschränkter

Bedeutung.

Karte 2 Landschaftsbild: Bereich mit Bedeutung.

Karte 3 Boden und Wasser: Hochmoor Mächtigkeit 0,6 m bis 1,5 m; geringes Schutzpo-

tenzial der Böden als Grundwasserüberdeckung: mit 100-200 mm/a mittlere Grundwasser-

neubildung.

Karte 4 Ziele und Maßnahmen: „Schutz, Pflege und Entwicklung der gehölzreichen Kul-

turlandschaft" werden als Schwerpunkt der grundlegenden Zielsetzungen zur Land-

schaftsentwicklung angesehen, angrenzend Grünlandschutz.

Karte 5 Naturschutz fachliche Grundlagen und Hinweise für die Bauleitplanung: Be-

reich mit mittlerem Konfliktpotenzial.

5.3 Umweltprüfung

Bei der im Rahmen des Umweltberichts zu leistenden Umweltprüfung sind gemäß § 1

Abs. 6 Nr. 7 BauGB folgende „Kriterien“ zu berücksichtigen:

Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsge-

füge und die biologische Vielfalt werden im Folgenden skizziert.

5.3.1 Tiere

Die Bestandserhebung im August 2018 zielte nicht auf Feststellung konkreter Tiervor-

kommen ab. Im Bereich der Hecken und Nadelgehölze ist von Brutvogelvorkommen aus-

zugehen. Bei der Beseitigung von Gehölzen sind diese zuvor auf Nester zu untersuchen, es

sind die Anforderungen an den Artenschutz zu beachten.

Page 11: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

11

5.3.2 Weitere Daten

Boden

Das Plangebiet weist als Bodentyp Gley-Podsole und Podsole auf.

Die im Zuge der Planung (Bereich Tennisplätze) ermöglichte Bodenversiegelung führt hier

zu einer Erhöhung des Versiegelungsgrades und zu weiterem Verlust von Bodenfunktionen

und stellt einen Eingriff dar.

Wasser

Gräben sind im Plangebiet randlich teilweise vorhanden. Das Grundwasser steht im Plan-

gebiet mittel hoch an (> 100-200 mm/a).

Luft

Durch die Erweiterung wird es auch kleinräumig zu keiner Erhöhung der Temperatur

kommen. Die von dem Gebiet zukünftig ausgehenden Emissionen hinsichtlich Lärm, Ab-

gasen aus Kfz und Heizungsanlagen gehen nicht über das Maß bestehender Gewerbegebie-

te hinaus.

Planungsrelevante Auswirkungen auf das Schutzgut Luft/Klima sind in diesem Sinne nicht

zu erwarten.

Klima

Das Plangebiet ist hinsichtlich seines Klimatop-Typs dem Freilandklima zuzuordnen und

dementsprechend als Kaltluftentstehungsgebiet einzustufen. Die Festsetzungen des Bebau-

ungsplans werden nicht zu planungsrelevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima

führen.

Landschaftsbild

Das Plangebiet ist der naturräumlichen Landschaftseinheit „Stapeler Moor“ zuzuordnen

und ist bereits überbaut.

Biologische Vielfalt

Bezüglich der biologischen Vielfalt ist davon auszugehen, dass diese innerhalb des Plange-

bietes (Bereich Tennisplatz) einen Wandel von nur noch bedingt vorhandenen naturnahen

Formen hin zu Kulturformen vollzieht.

Die Auswirkungen auf angrenzende Strukturen bleiben begrenzt.

5.3.3 Artenschutz

Die Tennisplätze sind von einer Hecke aus Nadelgehölzen umgeben. Es werden die Brut-

vögel berücksichtigt, bei Vorkommen von Nestern wird deren Beseitigung außerhalb der

Brutzeit erfolgen.

Die Baufeldräumung/Baufeldfreimachung ist während des Fortpflanzungszeitraums vom

01. März bis zum 15. Juli unzulässig. Darüber hinaus ist sie unzulässig in der Zeit vom 01.

März bis zum 30. September, sofern Gehölze oder Bäume abgeschnitten, auf den Stock ge-

setzt oder beseitigt werden oder Röhrichte zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Sie ist

Page 12: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

12

in diesen Zeiträumen jeweils nur zulässig, wenn die untere Naturschutzbehörde zuvor nach

Vorlage entsprechender Nachweise der Unbedenklichkeit auf Antrag eine entsprechende

Zustimmung erteilt hat.

5.4 Erhaltungsziele und Schutzzweck

5.4.1 Europäisches ökologisches Netz und Natura 2000

Durch die vorliegende Planung werden weder innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches

noch in angrenzenden Bereichen Erhaltungsziele oder Schutzzwecke der Gebiete von ge-

meinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete berührt. Folglich ist

im Rahmen der Bauleitplanung keine Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie

bzw. der Vogelschutzrichtlinie durchzuführen. Innerhalb des Planungsraumes sind keine

besonders geschützten Biotoptypen oder gefährdete Arten vorhanden.

5.4.2 Nationalpark/ Biosphärenreservat

Das Plangebiet liegt nicht in einem Nationalpark gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgeset-

zes, ebenso wenig innerhalb eines Biosphärenreservats gemäß § 25 Bundesnaturschutzge-

setzes.

5.4.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft

Es sind keine geschützten Teile von Natur und Landschaft betroffen.

5.4.4 Besonders geschützte Biotope

Im Plangebiet sind keine besonders geschützten Biotoptypen gemäß § 30 des Bundesnatur-

schutzgesetzes oder § 24 NAGBNatSchG vorhanden.

5.4.5 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit

Dieser Punkt findet keine Anwendung, da keine derartigen Auswirkungen zu erwarten

sind.

5.4.6 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Kulturgüter im üblichen Sinne werden durch die Planung nicht berührt.

5.4.7 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen

und Abwässern

Die zukünftig von dem Gebiet ausgehenden Emissionen hinsichtlich Lärm und Abgasen

werden nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen.

Der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern kann vorausgesetzt werden, da de-

ren Entsorgung bzw. Behandlung im Bereich der Schule bzw. des Kindergartens bereits

heute geregelt stattfindet.

5.4.8 Erneuerbare Energien, effiziente Nutzung von Energie

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist grundsätzlich sinnvoll. Die Nutzung erneuerbarer

Energien ist grundsätzlich möglich.

Page 13: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

13

5.4.9 Landschaftspläne sowie sonstige Pläne

Die Aussagen des Landschaftsplans aus dem Jahre 2001 (s.o.) zu den Punkten Land-

schaftsbild, Landschaftsentwicklung, Belastungen und Gefährdungen sowie geschützte und

schutzwürdige Bereiche werden beachtet.

Ansonsten liegen für das Plangebiet keine diesbezüglichen Pläne oder Darstellungen vor.

5.4.10 Luftqualität

Das Ziel der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch

Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemein-

schaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, findet hier keine

Anwendung.

5.4.11 Wechselwirkungen

Dieser Punkt findet keine Anwendung, da keine planungsrelevanten Wechselwirkungen

zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d

festzustellen sind.

5.5 Bestandsaufnahme - Bereich des ehemaligen Tennisplatzes

Im August 2018 wurde im Plangebiet (Bereich des ehemaligen Tennisplatzes) eine Gelän-

debegehung mit dem Ziel einer Erfassung und Bewertung der Belange von Natur und

Landschaft durchgeführt. Die vorliegenden Biotoptypen wurden nach dem Kartierschlüssel

des NLWKN (Drachenfels, O. von, 2016) erfasst und sind in der Karte „Biotoptypen“ dar-

gestellt.

Im Plangebiet sind verschiedene Gehölzbestände vorhanden. Die südliche Grundstücks-

grenze wird von einer Baumreihe – HBA überwiegend aus Stieleiche (Quercus robur) und

Hänge-Birke (Betula pendula) gesäumt, im Unterwuchs im Bereich des Grabens sind dich-

tes Brombeer-Gebüsch, Eberesche (Sorbus aucuparia) und Weide (Salix ssp.) entwickelt.

Darüber hinaus finden sich Einzelbäume und Baumbestände – HB entlang der nördli-

chen Plangebietsgrenze und im Bereich der Zufahrt, ebenfalls überwiegend Stieleiche

(Quercus robur) und Hänge-Birke (Betula pendula).

Der Graben entlang der südlichen Grenze ist zum Untersuchungszeitpunkt nicht wasserfüh-

rend, die Böschung weist Schilfbestände auf sowie nitrophile Uferstauden.

Die Tennisanlage ist von einer hohen Zierhecke – BZH aus Lebensbaum (Thuja spec.)

umgeben.

Die gehölzfreien Flächen im Plangebiet werden überwiegend von artenarmem, intensiv ge-

pflegtem Scherrasen – GRA bestimmt. Im östlichen Teil befindet sich der Tennisplatz

(Befestigte Freifläche von Sport-und Freizeitanlagen –OFS) mit dem Betriebsgebäude

und einer kleinen Rasenfläche.

Page 14: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

14

Nach Drachenfels, O. v. (2012, korr. Fassung 2018) ist den befestigten Flächen und der

Zierhecke am Tennisplatz eine geringe Bedeutung beizumessen. Der Scherrasen ist von

allgemeiner bis geringer Bedeutung. Der Graben mit seiner Böschungsvegetation von all-

gemeiner Bedeutung.

5.6 Bilanzierung -Eingriffsregelung

Die folgende Bewertung und Bilanzierung erfolgt nach dem Städtetag-Modell.

Die einzelnen Biotoptypen werden wie folgt bewertet:

Bestand

Versiegelte Flächen OV, OFS Wertfaktor 0

Zierhecke BZH Wertfaktor 2

FG Graben Wertfaktor 2

GRA artenarmer Scherrasen Wertfaktor 1

Page 15: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

15

Planung

In Zukunft sollen folgende Strukturen zulässig sein:

Gemeinbedarf Feuerwehr Wertfaktor 0 /1

5.6.1 Gegenüberstellung Bestand – Planung Bereich Gemeinbedarf Feuerwehr

Bestand Tennisplatz Planung Feuerwehr

Biotope m² / Wert-

faktor

Flächenwert

(Werteinheit)

Strukturen m² / Wert-

faktor

Flächenwert

(Werteinheit)

Versiegelte Flächen

OV, OFS

1.800/0

0

Feuerwehrhaus

80 % versiegelt

3.360/0 0

Zierhecke BZH 500/2 1.000 Feuerwehrhaus

20 % unversiegelt

840/1 840

artenarmer Scherra-

sen GRA

1.900/1 1.900

Graben FG 200/2 400 Graben FG 200/2 400

Summe 4.400 m² 3.300 Summe 4.400 m² 1.240

Kompensationsdefizit: 2.060 WE

Im Südwesten des Sportplatzes wird eine Anpflanzfläche von 300 m2 festgesetzt, dies ent-

spricht 600 WE. Somit sind insgesamt 1.460 Werteinheiten extern auszugleichen.

5.6.2 Kompensation

Im Zuge des weiteren Verfahrens wird die Gemeinde Uplengen entsprechende Kompensa-

tionsflächen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung stellen.

5.7 Prognose bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung

Sofern die bisherige Nutzung des Tennisplatzes im Falle der planerischen „Nullvariante"

beibehalten bleibt, ist mit nur einer leicht positiven Entwicklung aus ökologischer Sicht zu

rechnen. Als Auswirkung der Planung ist die zusätzliche Versiegelung durch Umwandlung

des Tennisplatzes in einen Standort für die Feuerwehr zu nennen.

5.8 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich werden im Zuge der Bau-

planung, wie z.B. Eingrünung vorgenommen werden. Da die Bauplanung noch nicht fest-

steht, wird im Bebauungsplan auf konkrete Festsetzungen verzichtet.

Die Baufeldräumung/Baufeldfreimachung ist während des Fortpflanzungszeitraums vom

01. März bis zum 15. Juli unzulässig. Darüber hinaus ist sie unzulässig in der Zeit vom 01.

März bis zum 30. September, sofern Gehölze oder Bäume abgeschnitten, auf den Stock ge-

Page 16: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

16

setzt oder beseitigt werden oder Röhrichte zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Sie ist

in diesen Zeiträumen jeweils nur zulässig, wenn die untere Naturschutzbehörde zuvor nach

Vorlage entsprechender Nachweise der Unbedenklichkeit auf Antrag eine entsprechende

Zustimmung erteilt hat.

5.9 Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Die Ziele der Planung für einen zentralen Feuerwehrstandort lassen sich auf dem ehemali-

gen Tennisplatz optimal umsetzen, da das Vorhaben an vorhandene Erschließungsstruktu-

ren wie den Buswendeplatz anschließt.

5.10 Technische Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten

Die Umweltprüfung wurde aufgrund vorhandenen Datenmaterials durchgeführt, das durch

eigene Bestandserhebungen ergänzt worden ist. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung

der Angaben, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse sind nicht in planungsrelevan-

tem Maße aufgetreten.

5.11 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen

Es sind keine Maßnahmen im Rahmen des Monitorings vorgesehen.

5.12 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Die Gemeinde Uplengen möchte mit der Aufstellung der Bauleitplanung einen neuen Feu-

erwehrhaus-Standort planungsrechtlich absichern.

Die Umweltprüfung kommt zu der Erkenntnis, dass die durch die Planung verursachten

Eingriffe gering sind. Es werden externe Kompensationsflächen für die Erhöhung der Ver-

siegelung zur Verfügung gestellt.

Page 17: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

17

6 Ver- und Entsorgung

6.1 Oberflächenentwässerung

Durch die Umnutzung des ehemaligen Tennisplatzes in einen Standort für ein Feuerwehr-

haus mit Verkehrsflächen wird sich der Versiegelungsgrad kleinräumig erhöhen. Im Rah-

men des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Entwässerungskonzept vorgelegt und mit

der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.

6.2 Schmutzwasserkanalisation

Das Plangebiet ist an das Netz der Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde Uplengen an-

geschlossen.

6.3 Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung wird über den Landkreis Leer erfolgen.

6.4 Trinkwasserversorgung

Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an das Versorgungsnetz des Wasser-

versorgungsverband Moormerland - Uplengen - Hesel - Jümme.

6.5 Gas- und Stromversorgung

Das Plangebiet wird an das Versorgungsnetz der Energieversorgung Weser-Ems AG ange-

schlossen.

6.6 Telekommunikation

Der Anschluss an das zentrale Telekommunikationsnetz erfolgt durch die Deutsche Tele-

kom AG.

6.7 Brandschutz

Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung eine Löschwassermenge von 96 cbm pro

Std. bereit zu halten. Diese Löschwassermengen müssen für eine Löschzeit von mindestens

2 Stunden zur Verfügung stehen.

Page 18: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

18

7 Hinweise

7.1 Baunutzungsverordnung

Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2017,

bekanntgemacht am 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786).

7.2 Bodenfunde

Sollten bei geplanten Erd- und Bauarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das

können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige

Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) ge-

macht werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 NDSchG meldepflichtig und müssen der

UDSchB des Landkreises Leer oder dem archäologischen Dienst der Ostfriesischen Land-

schaft, Hafenstraße 11 in Aurich, Tel.: 04941 / 1799 -32 unverzüglich gemeldet werden.

Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde

und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 der NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach

der Anzeige unverändert zu lassen oder es ist für ihren Schutz Sorge zu tragen, wenn nicht

die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

7.3 Altlasten

Im Plangebiet sind keine Kenntnisse über Altlasten vorhanden. Sollten bei den geplanten

Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte zutage treten, so ist

unverzüglich die Untere Abfallbehörde zu benachrichtigen.

7.4 Kampfmittel

Sollten bei Erdarbeiten Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden wer-

den, benachrichtigen Sie bitte umgehend die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungs-

amt oder den Kampfmittelräumdienst.

7.5 Artenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass auf den zu bebauenden Flächen im Baugebiet zukünftig

streng oder besonders geschützte Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, der euro-

päischen Vogelschutzrichtlinie oder der Bundesartenschutzverordnung auftreten können

und dann ggf. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5

BNatSchG (Zugriffs- und Störungsverbote) zu beachten sind.

Page 19: Gemeinde Uplengen · Gemeinde Uplengen Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ 7 3 Bestand 3.1 Situation Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundschule,

Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“

19

8 Verfahrensstand

Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des

Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Verwaltungsaus-

schuss der Gemeinde Uplengen in seiner Sitzung am .. .. 2018 die Aufstellung des Bebau-

ungsplanes Nr. 9.11 „Ockenhausener Straße/ Hahnenmoorsweg“ beschlossen.

Uplengen, den .. .. 2019

........................................................

Bürgermeister (Trauernicht)

Entwurfs- und Verfahrensbetreuung

Oldenburg, den 24.01.19

M. Lux - Dipl. Ing. -

P. Wahrenburg - Dipl. Biol. - (Umweltbericht)