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Stadt Kriens Stadtrat Schachenstrasse 6 CH-6010 Kriens kriens.ch Gemeindeinitiative «Bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens» und Gemeindeinitiative «Attraktive Arbeitsplätze für Kriens» Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Kriens Nr. 173/2019 vom 16. Januar 2019

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Stadt Kriens Stadtrat Schachenstrasse 6 CH-6010 Kriens kriens.ch

Gemeindeinitiative «Bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens» und Gemeindeinitiative «Attraktive Arbeitsplätze für Kriens»

Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Kriens

Nr. 173/2019 vom 16. Januar 2019

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Stadt Kriens Stadtrat Schachenstrasse 6 CH-6010 Kriens kriens.ch

Inhalt

1. Zusammenfassung ............................................................................................ 3

Teil A: Initiative Wohnen ......................................................................................... 5

2. Ausgangslage .................................................................................................... 5 a. Initiativbegehren........................................................................................... 5 b. Wohnraumförderung auf den drei Staatsebenen ........................................... 6 c. Begriffsdefinition ........................................................................................ 10 d. Rückblick ................................................................................................... 11

3. Fakten und Analyse ....................................................................................... 12 a. Zahlen und Statistiken zum Wohnungsbau und Mieten in Kriens ................ 12 b. Projekte Wohnen in Kriens ......................................................................... 15 c. Wohnungsbestand ..................................................................................... 16 d. Umgang mit dem Thema in umliegenden Gemeinden ................................. 16 e. Massnahmen aus Werkzeugkoffer Bund ..................................................... 17 f. Soziale Durchmischung .............................................................................. 19 g. Objekt- versus Subjektfinanzierung ............................................................ 21

4. Beurteilung ...................................................................................................... 22 a. Gesamtbeurteilung ..................................................................................... 22 b. Stossrichtungen ......................................................................................... 23

Teil B: Initiative Arbeitsplätze ............................................................................... 25

5. Ausgangslage .................................................................................................. 25 a. Initiativbegehren......................................................................................... 25 b. Gegenwärtige Verankerung des Themas in der Stadtpolitik ........................ 26 c. Rückblick ................................................................................................... 27

6. Fakten und Analyse ......................................................................................... 28 a. Arbeitsplätze und Unternehmen in Kriens und Agglomeration ..................... 28 b. Markt für Gewerberäume ............................................................................ 30 c. Arbeiten 4.0 ............................................................................................... 31 a. Gesamtbeurteilung ..................................................................................... 31 b. Stossrichtungen ......................................................................................... 32

Gesamtbetrachtung Teil A&B ................................................................................ 34

7. Umsetzung ....................................................................................................... 34 a. Fazit ........................................................................................................... 34 b. Vorgehen ................................................................................................... 34 c. Organisation .............................................................................................. 34

8. Würdigung des Stadtrates .............................................................................. 35

Antrag ..................................................................................................................... 36

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Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

1. Zusammenfassung

In der Stadt Kriens wurden unabhängig voneinander zwei Initiativen zu den Themen Wohnen und Arbeiten eingereicht. Während die Initiative «Bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens» mehr preisgünstigen Wohnraum fordert, setzen sich die Initian-ten von «Attraktive Arbeitsplätze für Kriens» für optimale Gewerbeflächen ein. Da diese Initiativen thematisch verwandt sind, sollen sie gemeinsam behandelt werden. In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 26. September 2018 beschlos-sen, eine Fristerstreckung zur Behandlung der Initiative „Bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens“ beim Einwohnerrat zu beantragen. Diesem Gesuch hat der Ein-wohnerrat am 8. November 2018 stattgegeben. Die Initiative Wohnraum fordert, dass sich Kriens für den Erhalt und die Förderung bezahlba-ren Wohnraums in der Stadt aktiv einsetzt und dies gesetzlich verankert. Es sollen Mass-nahmen in mindestens folgenden Bereichen definiert werden: - Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum - Förderung des gemeinnützigen Wohnraums - Festsetzung von Anteilen des preisgünstigen Wohnungsbaus in Entwicklungsgebie- ten sowie bei grösseren Ein- und Umzonungen

Die Initiative Arbeitsplätze fordert Stadtrat und Einwohnerrat auf, die Rahmenbedingungen für die Schaffung und Erhaltung von attraktiven Gewerbe-, Handwerk- und Arbeitsflächen gesetzlich festzulegen. Diese Flächen sollen insbesondere zentrumsnah und ebenerdig in Kriens angeboten werden. Eine Analyse des Wohnmarktes hat gezeigt, dass die Stadt Kriens über einen beachtli-chen Anteil an genossenschaftlich vermieteten Wohnungen verfügt, welcher in den ve r-gangenen Jahren deutlich gesteigert werden konnte. Der Genossenschaft-Anteil am Ge-samtbestand der Wohneinheiten von 9 Prozent liegt deutlich über dem Schweizer Durchschnitt (4 bis 5 Prozent). Auch der Durchschnitt der Nettomieten für Wohnungen in Kriens ist in den vergangenen fünf Jahren nur leicht bzw. für einzelne Wohnungsgrössen gar nicht gestiegen. Die Durchschnittsmieten in der Stadt liegen tiefer als im Agglomera-tionsgürtel Luzern, als in der Stadt Luzern und auch als im Schweizer Durchschnitt. Auch die Situation der Arbeitsplätze und Gewerbeflächen wurde untersucht. Dabei konn-te festgestellt werden, dass zahlreiche günstige Flächen (<190 Franken m2 / Jahr) und freier Gewerberaum verfügbar sind. In fünf Jahren (seit 2011) sind netto 123 Arbeitsstä t-ten (jeglicher Grösse) hinzugekommen (Total 1'530). Auch die Anzahl Beschäftigte hat seit 2011 um 9.6 Prozent auf 12'002 zugenommen. Ausserdem haben die Mikrounter-nehmen (<10 Mitarbeitende) um 8.9 Prozent zugenommen. Grossmehrheitlich steht die Stadt damit im Vergleich zu anderen Luzerner Agglomerationsgemeinden sehr gut da. Die Förderung von attraktiven, bezahlbaren Wohn- und Gewerbeflächen wird heute von der Stadt Kriens punktuell mit Massnahmen unterstützt. So prüft die Stadt fallweise die Abgabe von kommunalem Land an gemeinnützige Bauträger, hat sich an der Gründung von gemeinnützigen Bauträgern beteiligt (GWAK) und sucht das Gespräch mit Eigentü-mern und Investoren betreffend Nutzung von neu bebautem Raum.

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Für Kriens stellt bezahlbarer Wohn- und Gewerberaum einen wichtigen Faktor einer at-traktiven Stadt dar. Die Ziele der Initiativen decken sich ausserdem weitgehend mit dem Leitbild von Kriens. Eine stärkere Verankerung der Initiativanliegen in Stadtregulatorien kann das Profil der Stadt bezüglich Wohn- und Arbeitsraumattraktivität schärfen und für zusätzliche Verbindlichkeit der Anliegen sorgen. Es wurden deshalb verschiedene Stoss-richtungen im Umgang mit den vorliegenden Initiativen erarbeitet und geprüft. Der Stad t-rat schlägt vor, die Hauptanliegen der zwei Initiativen aufzunehmen und die konkrete Ausarbeitung der Initiativanliegen an eine Arbeitsgruppe zu überweisen. Die Initiative «Attraktive Arbeitsplätze für Kriens» wird zur Annahme empfohlen, während die Initiative «Bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens» zur Ablehnung empfohlen wird. Der Stadtrat befürchtet, dass durch Annahme der Wohnrauminitiative zum jetzigen Zeitpunkt der Forderung nach der gesetzlichen Verankerung der Initiativan-liegen zu viel Gewicht gegeben wird und einer sinnvollen, pragmatischen Umsetzung der Initiativanliegen im Wege stehen könnte. Er möchte der Arbeitsgruppe die Gelegenheit geben, Umsetzungsoptionen unvoreingenommen und ohne Einschränkungen, wie bei-spielsweise der gesetzlichen Verankerung im Bau- und Zonenreglement (BZR), ausarbei-ten und somit mehr erreichen zu können als dies mit einer BZR-Ergänzung möglich wäre. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist zunächst, eine Wohn- und Gewerberaumstrategie mit Zie-len und Massnahmen zu erstellen. Es folgt eine Beratung im Stadtrat, eine Mitwirkung in geeigneten politischen Gremien und eine Beratung im Einwohnerrat. Ziel ist, dass ab 2020 entsprechende Themenschwerpunkte im Legislaturprogramm 2021 – 2025 gesetzt werden können. Zur Umsetzung können dann auch neue Reglemente erlassen, bezie-hungsweise bestehende Verordnungen, und/oder Pläne angepasst werden. Der Erfolg der Massnahmen soll jährlich geprüft und Justierungen ermöglicht werden. Mit einer Be-richterstattung im Rahmen der Jahresrechnung soll zudem über den Fortschritt und die Ergebnisse orientiert werden.

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Teil A: Initiative Wohnen

2. Ausgangslage

Dieses Kapitel widmet sich der Ausgangslage und dem Umfeld. Es gibt einen Überblick, wie das Thema Wohnraumförderung auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde geregelt ist, versucht sich in einer Begriffsdefinition. Es wirft einen Blick auf ähnliche Vorstösse und Diskussionen (z.B. Initiativen) in umliegenden Gemeinden, beziehungsweise auf Kan-tons- oder Bundesebene.

Die Volksinitiative “bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens“ wurde am 30. Oktober 2017 mit 996 gültige Unterschriften eingereicht. Initiativtext Das Initiativbegehren wurde in Form einer Anregung deponiert: Stadtrat und Einwohnerrat werden aufgefordert, sich für den Erhalt und die Förderung be-zahlbaren Wohnraums in der Stadt Kriens aktiv einzusetzen und dies gesetzlich zu veran-kern. Es sollen Massnahmen in mindestens folgenden Bereichen definiert werden: - Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum - Förderung des gemeinnützigen Wohnraums - Festsetzung von Anteilen des preisgünstigen Wohnungsbaus in Entwicklungsgebieten sowie bei grösseren Ein- und Umzonungen Initiativkomitee Das Initiativkomitee ist zusammengesetzt aus Vertretern der Parteien der Grünen und der SP, Vertretern von Baugenossenschaften und dem Generalsekretär des schweizer i-schen Mieterinnen- und Mieterverbands. Ergänzende Beschreibung der Initiative durch das Komitee (Begleittext Unter-schriftsbogen) Wohnen ist ein Grundrecht und darf kein Luxusgut sein. Kriens muss für alle Einkommensschichten eine lebenswerte Stadt bleiben. Wohnen muss bezahlbar sein, auch für Familien und Haushalte mit bescheidenem und mittlerem Einkommen.

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Durch die bauliche Entwicklung in LuzernSüd, im Zentrum Kriens, auf den Arealen And-ritz Hydro und Eichhof West etc. wird die Bevölkerung wachsen. Für die zusätzliche Bevölkerung muss neuer Wohnraum geschaffen werden. Deshalb braucht es auch mehr preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnraum. Gemeinnützige Bauträger (Baugenossenschaften, Stiftungen etc.) verzichten mit der Kostenmiete auf eine Gewinnabschöpfung und bewirken: − durchschnittlich 20 Prozent tiefere Mieten − höheren Anteil an Familien − bessere soziale Durchmischung Gemeinnütziger Wohnungsbau statt Immobilienspekulation

b. Wohnraumförderung auf den drei Staatsebenen

Wohnraumförderung des Bundes - Bundesverfassung

Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, preisgünstigen Wohnungsbau zu fördern. Sie-

he nachfolgend Artikel 108 und 41 der Bundesverfassung.

- Art. 108 Bundesverfassung – Wohnbau- und Wohneigentumsförderung

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Art. 41 Bundesverfassung – Sozialziele

Wohnraumförderung des Bundes – Bundesgesetz über die Förderung von preis-günstigem Wohnraum Das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) ist die Grundlage des Bundes, um preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Die Förderung findet heute insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen für die Erstellung, Erneuerung und den Erwerb von preisgünstigen Mietobjekten sowie für den Landerwerb statt. Ausgerichtet werden auch Garantieleistungen für Finanzierungsin-strumente. Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem entsprechenden Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum.

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Dank Bürgschaften des Bundes kann die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbau-träger (EGW) am Kapitalmarkt zu vorteilhaften Konditionen Mittel beschaffen. Diese stellt sie gemeinnützigen Bauträgern als günstige Finanzierungslösung zur Verfügung. Der Bundesrat hat dem Parlament für die nächsten sechs Jahre einen neuen Kredit von 1'900 Millionen Franken beantragt. Nach dem Ja im Ständerat im Dezember 2014 wurde der Rahmenkredit von 1‘900 Millionen Franken am 9. März 2015 vom Nationalrat bewilligt.

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Wohnungspolitik Kanton Luzern Der Kanton Luzern betreibt, anders als beispielsweise die Kantone Zug und Zürich, kein eigenständiges Förderungsprogramm zur Wohnbauförderung. Die entsprechende kanto-nale “Verordnung über die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus, der Erneue-rung bestehender Wohnungen und des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum“ 897a lief 2017 aus. Die üblichsten kantonalen Instrumente in diesem Bereich wären:

- Abgabe von Land im Baurecht

- Darlehen

- Bürgschaften

- Beiträge

- Beteiligung am Anteilkapital

- Steuerliche Massnahmen

- Beratung, Branchenförderung

- Raumplanerische Instrumente

- Subjekthilfen

Mit dem revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern (seit

1. Januar 2014 in Kraft) ist für die Gemeinden die planungsrechtliche Grundlage für die

Schaffung von Zonen für preisgünstigen Wohnraum geschaffen worden. Im § 45 Abs. 3

steht: „Die Gemeinde kann Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau ausscheiden, in de-

nen eine gegenüber der zonengemässen Nutzung höhere Überbauungsziffer gewährt

werden kann.“ In § 36 Abs. 2 Ziff. 19 wird den Gemeinden ausdrücklich die Kompetenz

eingeräumt, im Bau- und Zonenreglement spezifische Bau- und Nutzungsbestimmungen

festzulegen.

Wohnungspolitik Kriens Im Legislaturprogramm 2016 – 2020 finden sich zahlreiche Hinweise bezüglich der Hal-tung der Stadt Kriens und der Anerkennung der Wichtigkeit der Wohnungspolitik. Bereits der Claim «Stadtleben am Pilatus» und die Visionen bezüglich Mensch, Raum und Wirt-schaft, lassen spüren, dass bezahlbarer Wohnraum in Kriens ein Pfeiler der künftigen Entwicklung ist. In den Leitlinien zum Thema Raum steht konkreter: «Quartiere werden zu identitätsstiftenden Lebensräumen mit hoher Aufenthaltsqualität weiterentwickelt.» oder zum Thema Mensch: «Kriens fördert insbesondere die Eigenverantwortung, das Engagement für die Gesellschaft, kulturelles Schaffen und alle Formen der Solidarität.» In den Zielen des Legislaturprogramms wird dann weiter präzisiert, beispielsweise die Entwicklung des historischen Zentrums (und des Mattenhofs) hin zu einem lebendigem und durchmischten Ortsteil. Ein weiteres Ziel lautet: «Kriens bewahrt und steigert die Wohnqualität mittels Erhalt von Freiräumen, verdichtetem Bauen, Abstimmung von Wohn- und Gewerbenutzungen, der Pflege und Integration bauhistorischer Zeugnisse und Strukturen sowie der baulichen Erneuerung bestehender Quartiere. Das Legislatur-programm steht damit im Einklang mit dem Initiativanliegen der Wohnrauminitiative. Nur durch ein vielfältiges Wohnraumangebot, welches preisgünstige Wohnungen mitein-schliesst, können die Ziele und Visionen der Stadt Kriens umgesetzt werden. Die Stadt Kriens verfügt derzeit über kein Reglement oder Instrument, welches den ge-meinnützigen Wohnungsbau besonders fördern würden. Mit Art. 30 Abs. 6 Bau- und Zo-nenreglement besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Stadtrat die Art der zu realisie-renden Wohnungen im Rahmen eines Gestaltungsplans festlegen kann.

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Der Aufgaben- und Finanzplan 2018-2022 benennt unter Punkt 5.02 (Gemeinde Kriens, 2017, S. 6) Folgendes:

Wohnqualität und verdichtetes Bauen sind explizit genannt. Insbesondere verdichtetes Bauen geht oft einher mit dem genossenschaftlichen Wohnungsbau. Auf Förderungsthe-men oder Gemeinnützigkeit wird aber nicht eingegangen. In der Strategie der räumlichen Entwicklung Kriens (Bericht und Antrag an den Einwoh-nerrat Nr. 006/2012) ist unter W1 Raum für Wohnen festgehalten, dass sich die Stadt mit planerischen und baulichen Massnahmen für den Erhalt von Wohnqualität in allen For-men einsetzt. Auch soll an zentraler Lage altersgerechtes Wohnen im Rahmen von Be-bauungs-/Gestaltungsplänen mittels eines Prozentsatzes verlangt werden.

c. Begriffsdefinition

Die Initiative spricht von den drei Begriffen «bezahlbarer Wohnraum», «gemeinnütziger Wohnraum» und «preisgünstiger Wohnungsbau». Es existieren keine abschliessenden Defi-nitionen zu den drei Begriffen, ein einheitliches Verständnis darüber zu haben, ist aber wich-tig.

- Was ist gemeinnütziger Wohnraum/Wohnungsbau?

Der gemeinnützige Wohnungsbau wird von Bauträgern betrieben, die gemäss Gesetz o-

der Statuten das Prinzip der Kostenmiete der Wohnbauförderung anwenden und keinen

oder einen nach oben begrenzten Zins für das Anteilkapital ausrichten. Diese Wohnungen

sind so dauerhaft der Spekulation entzogen und für den gemeinnützigen Wohnungsbau

gesichert. Er fördert das allgemeine Wohl und verfolgt dabei keine eigenen Interessen in

materieller und wirtschaftlicher Hinsicht. Diese Wohnungen sind langfristig preisgünstig,

ausserdem bieten viele gemeinnützige Bauträger ihrer Mieterschaft neben Wohnraum Be-

treuungsdienste an und entlasten dadurch die öffentliche Hand.

- Was ist preisgünstiger Wohraum/Wohnungsbau?

Dies wird regional und kommunal sehr unterschiedlich ausgelegt und hängt von der Per-

spektive ab. Preisgünstig wohnen in St. Moritz ist etwas anderes, als preisgünstig wohnen

in Schüpfheim. Oft wird der Begriff umschrieben (z.B. im Wohnraumfördergesetz WFG)

für Mietobjekte, für „Haushalte mit tiefen Einkommen“ oder für „Mietwohnungen mit güns-

tigen Mietzinsen“. Preisgünstiger Wohnungsbau orientiert sich beispielsweise am Prinzip

der Kostenmiete (siehe unten). Durchschnittlich sind preisgünstige Wohnungen rund 20

Prozent günstiger als vergleichbare Mietobjekte des freien Marktes in der näheren Umge-

bung. Was als preisgünstig gilt, ist relativ, hängt für die einzelne Person stark vom Ein-

kommen und den persönlichen Lebensumständen ab.

- Was ist bezahlbarer Wohnraum/Wohnungsbau?

Standort und betrachtete Bevölkerungsgruppen spielen eine grosse Rolle. Die Wohnkos-

ten für einen Haushalt gelten grundsätzlich als tragbar und somit bezahlbar, wenn sie ein

Drittel des Einkommens nicht übersteigen.

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- Begriff der Kostenmiete

Dabei handelt es sich um ein ordnungspolitisches Prinzip, wonach der Mietpreis den

Rahmen der kostendeckenden Brutto-Rendite nicht überschreiten darf und Mietzinserhö-

hungen mit entsprechenden Kostensteigerungen begründet werden müssen. Gesetzlich

erlaubt ist im Vermietungsgeschäft generell nur ein angemessener, beschränkter Gewinn.

Das Bundesgericht definiert einen angemessenen Gewinn als 0,5 Prozent über dem Re-

ferenzzinssatz. Gesetzlich gesehen existiert also eine Kostenmiete Plus bereits heute.

Faktisch jedoch ist eine Marktmiete eingeführt worden.

d. Rückblick

Im Folgenden sollen ähnliche Vorstösse und Diskussionen (z.B. Initiativen) in umliegen-den Gemeinden, beziehungsweise auf Kantons- oder Bundesebene kurz geschildert werden. Kriens - Interpellation Manhoran: Mietzinsentwicklung in der Gemeinde Kriens Nr. 216/2015 Der Stadtrat beantwortete verschiedenste Fragen zu den Themen Mietzinsentwicklung, Leerwohnungsquote, Förderung gemeinnütziger Wohnungsbau, Landverkäufe der Stadt Kriens, Massnahmen der Stadt Kriens, um bezahlbaren Wohnraum und soziale Durchmi-schung in Wohngebieten zu erhöhen. Der Stadtrat kam dabei unter anderem zum Schluss, dass die Krienser Baugenossenschaften sehr gut organisiert sind und es kein von der Stadt Kriens organisiertes Netzwerk für gemeinnützige Wohnbauträger braucht. Bund - Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“, eingereicht, Abstimmung folgt 2019/2020 Wesentlichste Forderung: Zehn Prozent aller neugebauten Wohnungen sind durch ge-meinnützige Träger zu erstellen. Kanton Luzern - Volksinitiative „Zahlbares Wohnen für alle“, abgelehnt am 4. März 2018 mit 62 Prozent der Stimmen Wesentlichste Forderung, dass der Kanton Luzern gemeinnützigen Wohnbaugenossen-schaften geeignete Grundstücke verkauft oder im Baurecht abgibt. Die Gemeinden sol l-ten demnach ein Vorkaufsrecht für kantonale Grundstücke erhalten, um selbst pre isgüns-tigen Wohnraum zu fördern. Stadt Luzern - Volksinitiative „für bezahlbare Wohnungen“, angenommen mit 58 Prozent Zustimmung, im Juni 2012 In 25 Jahren sollen in der Stadt Luzern mindestens 16 Prozent des Wohnungsbestandes nach den Kriterien der Gemeinnützigkeit vermietet werden.

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3. Fakten und Analyse

Dieses Kapitel trägt Fakten zusammen, um daraus Erkenntnisse und Haltungen abzule i-ten. Wo die Quelle der Daten nicht explizit genannt ist, stammen die Zahlen von LUSTAT Datenanalysen Bau- und Wohnungswesen bzw. Wirtschaft und Arbeit, ausserdem aus einer bei LUSTAT in Auftrag gegebenen Datenanalyse vom 8. Oktober 2018.

a. Zahlen und Statistiken zum Wohnungsbau und Mieten in Kriens

gemeinnütziger Wohnungsbau Folgende Baugenossenschaften vermieten in Kriens Wohneinheiten (WE):

Genossenschaft Anzahl WE

Liberale Baugenossenschaft Kriens LBK 238

Allgemeine Baugenossenschaft Luzern ABL 224

Familien Baugenossenschaft Kriens 218

Allgemeine Baugenossenschaft Kriens ABK 211

Baugenossenschaft Lauerz Kriens BLK 198

Baugenossenschaft Wohnwerk Luzern 113

Wohnbaugenossenschaft Luzern SBL 29

Wohnbaugenossenschaft Littau WGL 8

Genossenschaft Wohnen im Alter Kriens (Bau-genossenschaften ABK, FBK, LBK; katholische und reformierte Kirchgemeinde; Stadt Kriens)

32 (ab 03/2020)

Total 1’271

Die Zahlen stammen aus den Angaben der Websites der Genossenschaften (Stand Ok-tober 2018). Nach Fertigstellung der Alterswohnungen werden also 1'271 Wohnungen in Kriens genossenschaftlich zur Verfügung gestellt. Darin berücksichtig ist auch das Pro-jekt Teiggi. Das entspricht gegenüber Dezember 2015 einem Plus von 163 Wohnungen (+14,7 Prozent). Anteil Genossenschaftswohnungen Der Anteil der genossenschaftlichen Wohnungen am Gesamtbestand betrug per Dezem-ber 2015 8.3 Prozent. Per Ende 2019 wird er bei einem prognostizierten Wohnungsbe-stand von dannzumal 14'425 Wohneinheiten rund 8.9 Prozent betragen. Gesamtschweizerisch ist der Anteil der Wohnbaugenossenschaften am Gesamtmarkt bescheiden: 4 bis 5 Prozent der Wohnungen gehören Wohnbaugenossenschaften, was rund 7 Prozent aller Mietwohnungen entspricht. In den grossen Kernstädten ist der Anteil allerdings deutlich höher: Im Kanton Basel-Stadt sind 11 Prozent aller Wohnungen (nicht nur der Mietwohnungen) in den Händen von Genossenschaften, im Kanton Zürich 10 Prozent und in Luzern knapp 9 Prozent. Die Spitzenreiterin auf Gemeindeebene ist die Stadt Zürich mit einer Quote von gut 20 Prozent gemeinnützigen Wohnungen.

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Angebotsmieten Folgende Tabelle zeigt die monatlichen Nettomieten verschiedener Wohnungskategorien in Kriens.

Im Vergleich zum Agglomerationskern liegt der Median der Nettomieten in Kriens tiefer. Auch in der kantonalen Betrachtung weist Kriens geringere Mieten aus. Im Vergleich mit der Stadt Luzern sind die Unterschiede mit beispielsweise Minus 100 Franken bei einer 3 Zimmerwohnung bereits beträchtlich. Werden die aktuellen Mietangebote auf den Immobilienplattformen beobachtet, so zeigt der Markt ein deutlich höheres Preisniveau im Bereich der verfügbaren Wohnungen als oben gezeigte Durchschnittswerte. Je nach Lage und Ausstattung variieren die Preise für Wohneinheiten innerhalb der Stadt Kriens stark. Im unteren Preissegment sind kaum Angebote vorhanden. Eine Stichproben-Suche (9. Oktober 2018) online nach Mietwoh-nungen ab 2 Zimmer ergab 204 Treffer, davon zum Beispiel 60 4- und 4.5-Zimmerwohnungen, davon wiederum allerdings lediglich 6 unter dem oben genannten Medianwert von Fr. 1'380 (netto). Genau die Hälfte der 60 4-Zimmerwohnungen war zu einem Mietzins von Fr. 2’000 brutto und mehr ausgeschrieben. (comparis, 2018) Beachtenswert ist der Vergleich der Nettomieten (Median) in Kriens der Zeiträume 2011–2013 und 2012–2016: - 2 Zimmer von 960 auf 980, - 3 Zimmer von 1’190 auf 1'170, - 4 Zimmer von 1’390 auf 1’380 und - 5 Zimmer von 1'660 auf 1'670.

Es fand somit keine klare bzw. einheitliche Preissteigerung statt. Allerdings hat sich der den Mieten zugrundeliegende Referenzzinssatz seit anfangs 2012 von 2.5 Prozent auf 1.5 Prozent (Stand September 2018) reduziert (Bundesamt für Wohnungswesen, 2018), was sich nicht in den Mieten widerspiegelt. Aufgrund der regen Bautätigkeit und der ho-hen Anzahl von Neubauwohnungen (insbesondere aber nicht ausschliesslich im Gebiet LuzernSüd) wird in Zukunft ein Anstieg der durchschnittlichen Nettomieten in Kriens er-wartet. Als Vergleichszahlen zu obiger Auflistung können die Schweizer Durchschnittsmieten hinzugezogen werden. Für eine 3-Zimmerwohnung lag der Mietpreis 2012 durchschnitt-lich bei 1’242 Franken und 2016 bei 1’264 Franken. Ein besserer Vergleich bietet die folgende Tabelle, welche die Durchschnittsmieten in suburbanen Gebieten der Schweiz

Total

Gemeinde     1 2 3 4 5 6+

Kriens 1'210 660 980 1'170 1'380 1'670 ...

Luzern 34'500 750 1'110 1'270 1'450 1'880

Kt. Luzern 105'700 690 980 1'200 1'390 1'700 1'490

Agglomerationskern 680 1'020 1'190 1'390 1'730

Agglomerationskern: Horw , Kriens, Rothenburg, Emmen, Buchrain, Ebikon, Dierikon, Adligensw il, Meggen

Gebietsstand: 2018

Zimmerzahl der Wohnung

LUSTAT Statistik Luzern

Datenquelle: Bundesamt für Statistik - Strukturerhebung

Monatliche Nettomiete der Wohnungen (Median in Fr.) nach

Zimmerzahl 2012-2016

Gemeinde Kriens

Hochrechnungen auf Basis einer Stichprobe, gerundete Werte

Ergebnisse, die auf w eniger als 50 Beobachtungen beruhen, w erden nicht ausgew iesen.

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Stadt Kriens Stadtrat Schachenstrasse 6 CH-6010 Kriens kriens.ch

(z.B. Kriens) nach Zimmeranzahl 2016 und 2011 zeigt. Die Mieten stiegen analog Kriens nicht oder nur moderat. Die absoluten Beträge lassen sich nicht direkt mit den Beträgen aus der vorhergehenden Tabelle vergleichen, da es sich einmal um Durchschnittswerte und einmal um den Median handelt. Die kurzfristige Mietzinsentwicklung der Stadt Kriens liegt nicht über dem Durchschnitt der Schweiz.

Leerwohnungsquote Die Stadt Kriens hatte in jüngerer Vergangenheit jeweils einen unterdurchschnittlichen Leerwohnungsbestand. Bei der Zählung von 1. Juni 2017 waren nur 41 Wohneinheiten (WE) frei (Anteil 0.31 Prozent). Per 1. Juni 2016 betrug die Leerwohnungsziffer noch 0.44 Prozent. 2018 schnellte die Leerwohnungsziffer auf 3.57 Prozent (480 WE) hoch. Allerdings wurde 2018 die Erhebungsmethode geändert und es wurden Wohnungen miteinberechnet, die noch nicht auf dem Markt waren. Nicht zu vernachlässigen sind aber auch die Auswi r-kungen der Stichtagesbetrachtung (freie WE am 1. Juni). Startet ein Grossprojekt (z.B. Schweighof) im Mai mit der Vermarktung, verzerrt das den statistischen Wert. Ob und wie rasch die neuen Wohnungen im Gebiet LuzernSüd vom Markt absorbiert werden, ist un-gewiss. Der hohe Leerwohnungswert darf allerdings kaum als Argument gegen weiteren preisgünstigen Wohnungsbau aufgeführt werden, da es sich dabei zu grossen Teilen nicht um preisgünstige freie Wohnungen handelt. Zum Vergleich sei hier noch die Leerwohnungsziffer per 1. Juni 2018 der Stadt Luzern 1.02 Prozent, Emmen 1.87 Prozent, Horw 0 Prozent, des Agglomerationskerns 1.94 Pro-zent und des Kantons Luzern 1.44 Prozent aufgeführt.

Durchschnittlicher Mietpreis1)

in Franken nach Zimmerzahl und 9 Gemeindetypen2) T 09.03.03.04

2016

Bew ohnte Mietw ohnungen mit … Zimmer(n)

Total 1 2 3 4 5 6+

Durch-

schnittlicher

Mietpreis

Durch-

schnittlicher

Mietpreis

Durch-

schnittlicher

Mietpreis

Durch-

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Mietpreis

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Mietpreis

Durch-

schnittlicher

Mietpreis

Schweiz 2016 1'322 748 1'047 1'264 1'517 1'854 2'344

Suburbane Gemeinden 2016 1'366 742 1'066 1'290 1'551 1'898 2'414

Suburbahne Gemeinden 2011 1'347 729 1'035 1'269 1'538 1'902 2'339

2) Gemäss Definition der Gemeindetypologie 2000.

( ): Extrapolation aufgrund von w eniger als 50 Beobachtungen. Die Resultate sind mit grosser Vorsicht zu interpretieren.

Quellen: BFS – SE, GWS

© BFS 2018

Auskunft: Bundesamt für Statistik (BFS), Sektion POP, info.gw [email protected], Tel. 058 467 25 25

1) Monatlicher Netto-Mietzins (ohne Neben- und Heizkosten) der Mieter- und Genossenschafterw ohnungen. Aufgrund von

Anpassungen im Fragebogen ist die Vergleichbarkeit mit früheren Erhebungen nur bedingt möglich.

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b. Projekte Wohnen in Kriens

Es existiert eine beträchtliche Anzahl neuer oder bald bzw. beabsichtigter Bauprojekte für Wohnen in der Stadt Kriens. Im Folgenden ist eine Auswahl mit dem jeweiligen Projekt-stand bezüglich geplanter Nutzung in Klammern aufgeführt: - Teiggi Areal (genossenschaftlich, bereits fertiggestellt) - Lindenpark (Wohnen im Alter, Dienstleistungen) - Andritz Hydro (Wohn- und Arbeitsnutzung, Logis Suisse AG als Grundeigentümerin

schafft und fördert fairen Wohnraum) - Bosmatt (beschränkt gemeinnütziger Wohnbau denkbar) - Mülirain (nur Wohnen) - Zentrum Pilatus (nur teilweise Wohnen, Stadtverwaltung, EG Nutzung Gewerbe, Büronut-

zung, Dienstleistungs- und Verkaufsbetriebe) - Schweighof (teilweise fertiggestellt, Wohnen, Wohnen im Alter mit Dienstleistungen, Ge-

werbenutzung) - Mikropole Mattenhof (Wohnen, Büronutzung und Verkaufsgeschäfte, Hotel) - Tilia/Lauerzweg (fertiggestellt, noch nicht voll vermietet, teilweise familienfreundliches,

günstiges Wohnen) - Eichhof West (studentisches Wohnen, Bildungszentrum, Dienstleistungen) - Nidfeld (Wohn- und Gewerbenutzung) - Schällenmatt (Schwerpunkt Wohnen, Gewerbe möglich) - Horw Mitte (Baufeld N1 auf Krienser Stadtgebiet unter anderem studentisches Wohnen

geplant) - Sackweid (gemeinnütziges Wohnen denkbar) - Weinhalde (nur Wohnen) - Pilatus Arena (Neben Sport- und Eventhalle zwei Wohnhochhäuser mit ergänzenden Nut-

zungen wie Büros, Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben, Verkaufsnutzungen) - Anliker (Wohn- und Gewerbenutzung) - Krienbachpark (fertiggestellt, nur Wohnen) - Schützenheim (nur Wohnen) - Feldmüli (im Bau, nur Wohnen) - Obere Meiersmatt (nur Wohnen) - Neufrohalp (Wohnraum und Gewerbeflächen) - Roggernweg (im Bau, altersgerechtes Wohnen, Baugenossenschaft Lauerz als Bauherr) Auch wenn viele dieser Projekte noch nicht konkret geplant oder in einem weiteren Zeit-horizont einzuordnen sind, wird Kriens sicherlich weiter und beträchtlich wachsen (siehe auch Bevölkerungsprognosen im AFP). Es finden sich auch Projekte für Wohnen im Alter (+DL), Familienwohnen, Gewerbenutzung (EG), genossenschaftliches und studentisches Wohnen.

Zusammen mit den bestehenden Wohnungen wird Kriens damit auf gegen 15'000 Woh-nungen bis 2022 anwachsen.

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c. Wohnungsbestand

Die untenstehende Tabelle zeigt die gemeldete Anzahl Wohnungen nach Z immeranzahl in der Stadt Kriens.

Prozentual betrachtet haben seit 1990 (bis 2016) die 1 bis 3 Zimmerwohnungen um 27.8 Prozent zugenommen, während die 4 und mehr Zimmerwohnungen um 43.6 Prozent zulegten.

d. Umgang mit dem Thema in umliegenden Gemeinden

Das Thema gemeinnütziger Wohnungsbau hat in den letzten Jahren, nicht zuletzt au f-grund der steigenden Preise (Immobilienboom) stark an Dynamik gewonnen. Nachfo l-gend wird aufgezeigt, wie die umliegenden Gemeinden damit umgehen. Horw Horw hat am 24. Mai 2018 ein Reglement «Preisgünstiger Wohnraum» genehmigt. Es bezweckt den Erhalt und die Schaffung eines ausgewogenen und nachhaltig ausgerichte-ten Angebots an preisgünstigem Wohnraum. Zudem beinhaltet es die Unterstützung von interessierten Wohnbauträgern durch individuelle Fördermassnahmen, die verdichtete Nutzung von Grundstücken durch interessierte Wohnbauträger im Sinne der kommunalen Boden- und Wohnpolitik und die Institutionalisierung und Verbesserung der Zusammen-arbeit mit den interessierten Wohnbauträgern und deren Organisationen.

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Meggen Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat die Gemeinde Meggen Nutzungsvorschriften definiert, um einen Anteil an erschwinglichem Wohnraum zu sichern und damit für alle Einkommensklassen attraktiv zu bleiben. Die Gemeinde verpflichtet Grundeigentümer von neu eingezonten Grundstücken mit verdichteten Bauformen vertraglich, einen Drittel der Wohnungen zu einem Mietzins von höchsten Fr. 2‘500 (netto 4.5-Zimmerwohnungen) oder entsprechend erschwinglichem Wohneigentum anzubieten. Mehrere Bauprojekte gehen in diese Richtung. Root In Root wurde im Rahmen der Teiländerung des Zonenplans und des Bau- und Zonen-reglements als Steuerungsinstrument die Zone Quartiererneuerung (W -QE) geschaffen und als erste Wohnzone das Gebiet Hagenmatt mit entsprechender Bestimmung aufge-nommen. Dabei darf das bestehende, oberirdische Bauvolumen um bis zu 20 Prozent vergrössert werden, sofern zwingende Bestimmungen (Familienfreundlichkeit, bestehen-des Gesamtkonzept für Ersatzneubauten, Parkplätze in Sammelgaragen etc.) eingehal-ten werden. Als Grundlage für die Umsetzung dient ein Gestaltungs- oder Bebauungs-plan. Das zweite Gebiet ist mit der Bahnhofstrasse Nord in Bearbeitung. Stadt Luzern Nach Annahme einer Initiative wurde ein Reglement ausgearbeitet. Dieses enthält die Zielvorgabe bis Ende 2037 über einen Anteil gemeinnützig vermieteten Wohnung von 16 Prozent zu verfügen. Massnahmenseitig sind die Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträger und ein Controlling Bericht aufgeführt. Stadt Zug Die Bauordnung (§ 37) der Stadt Zug hat als planungsrechtliches Instrument die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau festgesetzt, welche die Wohn- oder Wohn-Arbeitszone überlagert. Mindestens 50 Prozent der anzurechnenden Geschossfläche ist für den preisgünstigen Wohnungsbau reserviert. Die Festlegung des Mietzinses und die Sicher-stellung sind ebenfalls in der Bauordnung festgehalten. In der „Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau“ (vom 1. Mai 2013) werden die Rahmenbedingungen im Detail geregelt. In der Zone für preisgünstigen Wohnungsbau ist maximal ein Anteil von 30 Prozent der anrechenbaren Geschossfläche an Eigentumswohnungen zulässig. Die Obergrenzen für Mietzins- und Verkauf richten sich nach den Anlagekostenlimiten des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) plus 10 Prozent nach kantonaler Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum.

e. Massnahmen aus Werkzeugkoffer Bund

Mit dem Leitfaden „Preisgünstiger Wohnraum – ein Baukasten für Städte und Gemein-den“ stellt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) Städten und Gemeinden ein In-strument zur Verfügung, um geeignete Massnahmen für die Förderung von preisgünst i-gem Wohnraum zu planen. Der Baukasten ist eine Arbeitshilfe für jene Städte und Gemeinden, die bislang keine oder wenig Erfahrung mit der Förderung von preisgünst i-gem Wohnraum haben und aktiv werden wollen. Er informiert über die wesentlichen E i-genschaften der verschiedenen Fördermassnahmen und gibt erste Hinweise für die Um-setzung. Der Baukasten empfiehlt generell ein mehrstufiges Vorgehen zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums: 1. Wohnungsmarkt analysieren, 2. Ziele klären, 3. Mass-nahmen ergreifen, 4. Erfolg überprüfen. Laufend soll das Thema kommunikativ in die Gemeindekommunikation eingebettet werden, um zu informieren (Bevölkerung) und zu sensibilisieren (Bauherren).

Nachfolgend sind die 10 Bausteine in Bezug auf die aktuelle Situation der Stadt Kriens gesetzt.

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Baustein 1: Anteile in Nutzungsplanung

Gemeinde sieht in der Nutzungsplanung Zonen vor, in denen ein bestimmter Anteil an preisgünstigen Wohnungen vorgeschrieben ist

Sie wendet diese Zonen bei gleichzeitiger Ein-, Auf- oder Umzonung an Bei einem Bauprojekt in dieser Zone muss der Bauherr preisgünstige Wohnungen reali-

sieren Heutige Umsetzung in Kriens: Wird nicht umgesetzt. Hinweise finden sich beispielsweise im Entwicklungskonzept LuzernSüd, allerdings ohne konkrete Quoten zu nennen. Baustein 2: Nutzungsprivilegien als Anreiz

Gemeinde sieht Nutzungsprivilegien als Anreiz vor, wenn auf Grundstücken ein bestimm-ter Anteil an preisgünstigen Wohnungen realisiert wird. Beispiele: erhöhte Ausnützungszif-fer («Ausnützungsbonus») Zuschlag bei der Gebäudehöhe oder –länge, Reduktion der in-ternen Grenz- und Gebäudeabstände

Grundeigentümer nimmt Anreiz in Anspruch und realisiert preisgünstige Wohnungen

Variante 1: Gemeinde handelt im Rahmen von Sondernutzungsplanungen mit Investoren / Bauträgern individuell Nutzungsprivilegien aus, wenn sich diese zur Realisierung von preisgünstigem Wohnraum verpflichten (Festsetzung z. B. in Gestaltungsplänen oder in Verträgen)

Variante 2: Gemeinde sieht in der Bauordnung pauschal Nutzungsprivilegien als Anreiz vor, wenn auf Grundstücken ein Mindestanteil von preisgünstigem Wohnraum realisiert wird.

Heutige Umsetzung in Kriens: Denkbar, wird zurzeit nicht umgesetzt. Baustein 3: Bauverpflichtung und Kaufrecht

Neueinzonung, Umzonung oder Aufzonung werden davon abhängig gemacht, dass sich der Grundeigentümer innert einer bestimmten Frist zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum verpflichtet (z.B. mittels Vertrag, Vorschriften)

Andernfalls erhält die Gemeinde ein Kaufrecht für das Grundstück, um selbst preisgünsti-gen Wohnraum zu realisieren

Gemeinde kann das Kaufrecht auch an Dritte weitergeben, die dann den preisgünstigen Wohnungsbau realisieren

Heutige Umsetzung in Kriens: Wird nicht umgesetzt. Baustein 4: Kommunaler Wohnungsbau

Gemeinde baut auf kommunalem Land Wohnungen und vermietet diese preisgünstig Heutige Umsetzung in Kriens: Wird nicht umgesetzt, wenig kommunales Land in der Stadt Kriens vorhanden und finanziellen Ressourcen knapp. Baustein 5: Abgabe von kommunalem Land

Gemeinde gibt eigenes Land an Bauträger im Baurecht ab (langfristig) oder verkauft Land zu günstigen Konditionen unter der Bedingung, dass der Bauträger preisgünstigen Wohn-raum errichtet

Bauträger erstellt auf dem Land Wohnraum und vermietet diesen preisgünstig

Variante 1: Land wird an gemeinnützige Bauträger, z.B. Stiftungen und Genossenschaften abgegeben

Variante 2: Land wird an private Bauträger, z.B. Pensionskassen abgegeben Heutige Umsetzung in Kriens: Wenig kommunales Land in der Stadt Kriens vorhanden, wird aber fallweise geprüft, aktuell denkbar z.B. Areal Bosmatt.

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Baustein 6: Gründung eines gemeinnützigen Bauträgers

Gemeinde gründet einen gemeinnützigen Bauträger mit dem Zweck, preisgünstigen Wohnraum bereitzustellen (Beispiele für gemeinnützige Bauträger sind Stiftungen und Genossenschaften)

Gemeinde stattet gemeinnützigen Bauträger mit Land und allenfalls Kapital aus Gemeinnütziger Bauträger erstellt oder erwirbt Wohnungen und vermietet diese nach der

Kostenmiete Heutige Umsetzung in Kriens: Bei Genossenschaft Wohnen im Alter (GWAK) umgesetzt. Baustein 7: Darlehen/Beiträge an gemeinnützige Bauträger

Gemeinde vergibt zinslose / zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Bauträger (Redukti-on der Zinslast), gewährt ihnen Bürgschaften oder vergibt à-fonds-perdu Beiträge zur Ab-schreibung von Kapitalkosten

Zins- / Kapitalkosten für gemeinnützigen Bauträger werden dadurch reduziert und die Einsparungen dank Kostenmiete an die Mieter weitergegeben.

Heutige Umsetzung in Kriens: Kanton stoppte Wohnraumförderung und in Kriens sind die finanziellen Ressourcen knapp. Aufgrund tiefen Zinsniveaus derzeit generell kaum Nach-frage nach solchen Darlehen (Gelder können am Markt zinsgünstig beschafft werden). Baustein 8: Mietzinsbeiträge

Gemeinde richtet direkt Beiträge an die Mietkosten von Haushalten in bescheidenen fi-nanziellen Verhältnissen aus

Heutige Umsetzung in Kriens: Wird nicht umgesetzt. Baustein 9: Verhandlungen

Gemeinde sucht das Gespräch mit Eigentümern und Investoren, um mit diesen über die Realisierung von preisgünstigem Wohnraum zu verhandeln

Win-Win-Situation zwischen den Zielen der Gemeinde und denjenigen von Eigentümern und Investoren wird gesucht

Oft kombiniert mit anderen Massnahmen, z.B. Abgabe von kommunalem Land, Nut-zungsprivilegien als Anreiz, Anteile in der Nutzungsplanung.

Heutige Umsetzung in Kriens: Aktuell denkbar z.B. Areal Andritz Hydro. Baustein 10: Beratung

Gemeinde berät interessierte Eigentümer, Investoren oder Mietende zum Erhalt oder zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum

Heutige Umsetzung in Kriens: Denkbar, wurde bis anhin nicht nachgefragt.

f. Soziale Durchmischung

Mit sozialer Durchmischung ist gemeint, dass Menschen aus unterschiedlichen kulture l-len, ökonomischen und ethnischen Milieus nah beieinander wohnen; in neu zu errichten-den Stadtvierteln will dies die Stadt etwa durch unterschiedliche architektonische Gestal-tung und unterschiedlich hohe Mieten erreichen. Jedenfalls soll damit der sozialen Trennung begegnet und die Bildung von Ghettos vermieden werden. Empirisch lassen sich die Vorteile der sozialen Durchmischung nicht festmachen. Am wirksamsten kann die Zusammensetzung der Bevölkerung in neu entstehenden Quartieren über die Wohn-bau- und Wohnvermietungspolitik gesteuert werden. Dies ist allerdings auch nur unter der Bedingung möglich, dass die öffentliche Hand sich entweder selbst massgeblich mi t-tels gemeinnütziger Wohnbauten beteiligt oder mit entsprechenden Auflagen für private Investoren und Immobilienfirmen interveniert. Es setzt sich zunehmend die Meinung durch, dass durchmischte Quartiere keine Lösungen für Armut, Ausgrenzung und Diskr i-minierung bietet und damit auch nicht die negativen Begleiterscheinungen sozio-ökonomisch segregierter Quartiere zu beseitigen mag. Der kommunale Wohnungsbau spielt allerdings besonders für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen und für Familien eine entscheidende Rolle auf dem Wohnungsmarkt. Er bietet eine der wenigen

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effektvollen Möglichkeiten, einer Polarisierung des Wohnungsmarktes – und damit auch der räumlichen Segregation – entgegen zu wirken. Kritiker der sozialräumlichen Durchmischung bemerken, dass mit besserer sozialer Mi-schung die sozioökonomische Situation der Betroffenen nur selten verbessert wird. Vie l-mehr sind die sozial Benachteiligten oft die Verlierer in Aufwertungsprozessen, indem der Anstieg der Mieten die Armutsgefahr verstärkt und funktionierende Nachbarschafts- und soziale Netze zerstört werden. Gewinner sind eher die sozioökonomisch Bessergestel l-ten, indem ihre Wahlmöglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt durch zentrumsnahe Woh-nungen, gezeichnet durch einen hohen Wohnstandard und ein «urbanes Flair», erweitert werden. Alternativ zur «sozialen Durchmischung» wird oft gleichberechtigt die Idee der Nachhaltigkeit sowie Konzepte der Nutzungsdurchmischung angeboten. Im Gegensatz zur sozialen Durchmischung, scheint Nutzungsmischung aus Sicht der Planung, aber auch der Politik, sowohl ein erstrebenswertes Ziel (Ausdruck von Urbanität) zu sein, so-wie ein probates Mittel, diese Urbanität und die damit verbundene Lebensqualität (Wet t-bewerbsfähigkeit der Stadt) zu erreichen. Vielfältig genutzte und belebte öffentliche Räume, wo sich Menschen unterschiedlichen Geschlechts, Alters und Herkunft aufhalten, werden als angenehm und sicher empfunden. Eine kleinteilige Nutzungsmischung von Wohnen, Arbeiten und Freizeitangeboten innerhalb eines Stadtteils erhöht die Lebens-qualität. Allgemein gültige Kennzahlen zur sozialräumlichen Durchmischung gibt es bislang nicht. Oft spielen Einkommen, Alter und Nationalität eine Rolle, wenn über soziale Durchm i-schung gesprochen wird. In der Stadt Kriens wohnten 2017 27'054 Personen, der Ausländeranteil lag bei 18.5 Pro-zent und der Anteil der über 65-jährigen bei 21.5 Prozent. 1991 lebten 22'950 Personen in Kriens (Ausländeranteil 11 Prozent, über 65-jährige 13 Prozent). Die Bevölkerungs-dichte hat seit 1991 von 839.5 Pers./km2 auf 988.9 Pers./km2 zugenommen. Die zahlrei-chen bereits geschilderten Bauprojekte werden zu einem dynamischen Wachstum in den nächsten Jahren führen. Unabhängig von dieser Dynamik wird Kriens analog den übrigen Ballungsräumen der Schweiz wachsen, insbesondere die Zahl der älteren Bewohnerin-nen und Bewohner wird überdurchschnittlich zunehmen. Im kantonalen Vergleich liegt Kriens beim Ausländeranteil mit 18.5 Prozent vs. 18.4 Prozent (LU) im Durchschnitt. Der Anteil 65-jährige und älter liegt im Kanton Luzern bei 17.4 Prozent, also deutlich unter dem Wert von Kriens (21.5 Prozent). Das Reineinkommen 2014 (Median) betrug für Kri-ens 49'332 (Horw beispielsweise 53'125, Emmen 46'628, Kanton 48‘687). Das Merkblatt «Sozialräumliche Durchmischung- Mögliche Ansätze» der Stadt Luzern befasst sich mit Arbeitshilfen für die Projektentwicklung in Quartieren, die sozialräumliche Durchmischung als Ziel haben. Ansätze bieten sich in zwei unterschiedlichen Handlungs-feldern: Wohnungsangebot (Wohnungstypen, Wohnfläche, Mietpreise, Eigentumsverhält-nisse, Zugänglichkeit) sowie Wohnumfeld (Grundversorgung, Flexibilität der Gewerbe-nutzung, Möglichkeiten und Räume für Begegnungen, Zugänglichkeit). Ob diese Ansätze eher von genossenschaftlichen Bauträgern angewandt werden, ist nicht Thema des Merkblattes. In LuzernSüd wurde 2018 im Auftrag des Gebietsmanagements ein Prozess für die soz i-alräumliche Entwicklung gestartet. Betrachtet werden unter anderem die Themen öffentl i-che Nutzungen, Einbezug von Anspruchsgruppen oder soziale Einbettung von neuen Siedlungen.

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g. Objekt- versus Subjektfinanzierung

Im Zusammenhang mit Wohnraumförderung wird von Objekt- bzw. Subjektförderung gespro-chen. Statt die Mieten von Wohnobjekten herunterzusetzen, gehen die Subventionen bei der Subjektfinanzierung direkt an unterstützungsbedürftige Personen, welche sich dann am freien Markt Wohnungen suchen. Für die Mieterinnen und Mieter ist so die Wahlfreiheit grös-ser. Zudem laufen sie nicht Gefahr, ihre Wohnung verlassen zu müssen, wenn das Einkom-men steigt. Für Behörden ist die Subjektfinanzierung flexibler und einfacher zu steuern. Die Wissenschaft nimmt auch an, dass Quartiere mit Subjektfinanzierung sozial besser durch-mischt werden. Die Objektfinanzierung (z.B. Unterstützung von Genossenschaften) hingegen ist übersichtlicher und hat eine allgemein preisdämpfende Funktion auf dem Wohnungsmarkt, indem ein Segment von Liegenschaften der Mietpreisentwicklung entzogen wird. Spektakulä-re Kündigungswellen aufgrund Missbrauchsfälle (langjährige Mieter mit inzwischen gestiege-nen Einkommen erfüllen die Anspruchsberechtigung per heute nicht mehr, was jedoch zu lange nicht überprüft wurde) sind eher die Folge von falschen Kontrollmechanismen und nicht Systemfehler an sich.

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4. Beurteilung

a. Gesamtbeurteilung

Die Initiative will die Stadt verpflichten, sich für den Erhalt und die Förderung bezahlbaren Wohnraums in der Stadt Kriens aktiv einzusetzen und dies gesetzlich zu verankern. Es sollen Massnahmen bezüglich Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum, Förderung des gemeinnüt-zigen Wohnraums und Festsetzung von Anteilen des preisgünstigen Wohnungsbaus in Ent-wicklungsgebieten sowie bei grösseren Ein- und Umzonungen festgelegt werden. Das Grundanliegen der Initiative steht in Einklang mit dem Sozialziel in Artikel 41 der Bundesver-fassung. Danach setzen sich Bund und Kantone in Ergänzung zur privaten Initiative für eine angemessene Wohnungsversorgung zu tragbaren Bedingungen für alle Bevölkerungskreise ein. In der Strategie der räumlichen Entwicklung ist festgehalten, dass alle Raumplanungs- und Baumassnahmen der Stadt darauf hinzielen, die Wohnqualität in allen ihren Formen zu erhalten und gezielt weiter zu fördern. Erhalt und Förderung von bezahlbarem Wohnraum würden Vorkehrungen zur Verhinderung des Verlusts von preisgünstigen Mietwohnungen erfordern. Zum Beispiel Programme der Stadt zum Erhalt von gemeinnützigem Wohnraum, Mietzinsbegrenzungen, Subventionen, Einführung von Kündigungsverboten etc. Die Förde-rung wiederum hiesse, dass überhaupt genügend investitionswillige Bauträger vorhanden wären, bzw. die öffentliche Hand selbst als Bauherrin dafür sorgt, entsprechenden Wohn-raum zu errichten. Die Festlegung einer zu erreichenden fixen Quote würde die Stadt noch stärker unter Druck setzen als eine allgemeine Förderungsabsicht, wäre dafür andererseits fass- und messbarer. Die Stadt Kriens verfügt über einen beachtlichen Anteil an genossenschaftlich vermieteten Wohnungen, welcher in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden konnte. Mit per Ende 2019 prognostizierten 9 Prozent Genossenschaft-Anteil am Gesamtbestand der Wohneinheiten liegt er deutlich über dem Schweizer Durchschnitt (4 bis 5 Prozent). Der Durchschnitt der Nettomieten für Wohnungen in Kriens ist in den vergangenen fünf Jahren nur leicht bzw. für einzelne Wohnungsgrössen gar nicht gestiegen. Die Durchschnittsmieten in der Stadt liegen tiefer als im Agglomerationsgürtel Luzern, als in der Stadt Luzern und auch als im Schweizer Durchschnitt. Es muss allerdings in Betracht gezogen werden, dass trotz hohem Leerwohnungsstand in der Stadt nur wenige Wohnungen mit preisgünstigen Mieten am Markt effektiv verfügbar sind. In den nächsten Jahren stehen mehrere Arealentwicklungen an, welche zu einem weiteren Wachstum des Wohnungsangebots führen werden. Fallweise sind auch preisgünstige Woh-nungen, Alterswohnungen und studentisches Wohnen geplant. Mehrheitlich wird es sich aber um Wohnungen zu marktüblichen Mieten handeln. Insbesondere Projekte im Bereich Lu-zernSüd sind durch das Entwicklungskonzept LuzernSüd bereits stark reglementiert. Der Werkzeugkoffer des Bundes „Preisgünstiger Wohnraum – ein Baukasten für Städte und Gemeinden“ stellt 10 Massnahmen für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum vor. Eine Kurzbeurteilung zeigt, dass Kriens bereits Massnahmen anwendet, andere regulatorisch (z.B. aufgrund kantonaler Regelungen) oder aufgrund der angespannten Krienser Finanzlage nicht implementierbar sind. Soziale Durchmischung hält sich nicht an administrative Quartiergrenzen. Eine Stadt kann der sozialen Isolation entgegenwirken, wenn sie zwischen den Quartieren für Fuss-, Fahrrad und ÖV-Verbindungen sorgt, grosse Durchgangsstrassen vermeidet und allen den Zugang zu öffentlichen Räumen, Bildung und Kulturangeboten ermöglicht. Kriens erbringt in einigen Bereichen (Verkehr, Bildung, Kultur, Sport) viel für die sozialräumliche Durchmischung und ein lebendiges Gemeindeleben. Förderung des preiswerten Wohnens kann dazu einen Bei-trag leisten, soll aber immer in einem Kontext von Massnahmen stehen.

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b. Stossrichtungen

Der Stadtrat hat mögliche Stossrichtungen erarbeitet, wie die Stadt mit dem Initiativbegehren umgehen könnte. Die Varianten besitzen alle Vor- und Nachteile. Stossrichtung 1:

Wichtigkeit des Themas anerkennen. Reglement preisgünstiger Wohnraum „light“ schaffen (analog Horw und Bausteine Bund).

Die Erstellung eines separaten Reglements für preisgünstigen Wohnraum bietet den Vorteil, dass die Stadt relativ detailliert, verschiedene Anliegen aufnehmen und beschreiben kann. Es wäre möglich, sämtliche Initiativanliegen aufzunehmen. Es besteht aber die Gefahr, sich zu verzetteln und zu viel zu wollen. Ein detailliertes Reglement schränkt auch ein und erfordert einen grossen Aufwand zur Erstellung und Einbettung in bestehende Gemeinderegulatorien. Stossrichtung 2:

Wichtigkeit des Themas anerkennen. Kommunizieren was bereits geleistet wurde und was man zu tun gewillt ist.

Keine Quoten oder Ziele festsetzen, keine neuen Reglemente schaffen.

Neue Projekte in einzelner Betrachtungsweise prüfen und fallweise bezahlbaren Wohn-raum fördern (z.B. Bosmatt und Andritz Hydro).

Die zweite Stossrichtung zielt darauf ab, das Anliegen der Initiative sehr ernst zu nehmen und im Rahmen von bestehenden Strukturen und Prozessen umzusetzen, ohne jedoch neue Reglemente zu schaffen. Allerdings wird mit dieser Stossrichtung den drei Hauptforderungen der Initiative formal nicht entsprochen. Die Initiative müsste dem Einwohnerrat zur Ablehnung empfohlen werden. Stossrichtung 3:

Wichtigkeit des Themas anerkennen. Initiativanliegen im Rahmen einer Ergänzung des Bau- und Zonenreglements (BRZ) auf-

nehmen.

Jährlich über die Wohnungsmarktsituation, getroffene Massnahmen und Erfolge berich-ten.

Das bestehende Bau- und Zonenreglement könnte mit dem Initiativanliegen teilweise ergänzt werden. Schon heute bietet der Art. 30 BZR die Möglichkeit zur Einflussnahme. In Ziffer 6 steht: «Der Gemeinderat kann die Art der zu realisierenden Wohnungen festlegen.» Bei-spielsweise könnte also der Artikel 30 ergänzt werden, indem der Stadtrat bei der Realisie-rung von preisgünstigem Wohnungsbau einen Bonus auf die zonengemässe Überbauungs-ziffer gewähren kann. Damit wäre eine konkrete Massnahme aus dem Werkzeugkoffer des Bundes zur Förderung gemeinnützigen Wohnraums umgesetzt. Ausserdem könnte im Jah-resbericht des Stadtrats dargelegt werden, inwiefern sich die Stadt für den Erhalt und die Förderung bezahlbaren Wohnraums einsetzt und wie der Stand diesbezüglich bei anstehen-den Grossprojekten aussieht. Damit wären zwei der drei Initiativforderungen genüge getan. Die Stadt Kriens würde so lenkend (Nutzungsprivileg) und kommunikativ preisgünstigen Wohnraum unterstützen. Auf eine Festsetzung eines konkreten Anteils des preisgünstigen Wohnraums würde verzichtet.

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Stossrichtung 4:

Wichtigkeit des Themas anerkennen.

Initiativanliegen aufnehmen und an eine Arbeitsgruppe überführen

Analyse der Ist-Situation Wohnungsmarkt Kriens vertiefen (in der Arbeitsgruppe) Erarbeitung einer Haltung/Strategie und Definition von Zielen bezüglich Wohnraumpolitik

Kriens (in der Arbeitsgruppe)

Massnahmen ausarbeiten und verankern Erkenntnisse können in die Sondernutzungsplanung und/oder in die Ortsplanung in Form

einer verbindlichen Vorschrift einfliessen

Jährlich über die Marktsituation, getroffene Massnahmen und Erfolge berichten Als zielführendste Reaktion auf das Initiativbegehren wird vorgeschlagen, das Initiativbegeh-ren an eine Arbeitsgruppe zum vertieften Studium weiterzugeben. Es braucht eine ganzheitli-chere Einbettung des Anliegens in die Stadtstrategie, um langfristig und nachhaltig ge-wünschte Wirkungen zu erzielen. Im Zentrum steht die Frage, welche Ziele die Stadt mit ihrer Wohnraumpolitik erreichen will. Nach Klärung dieser Frage können griffige, konkrete Mass-nahmen festgesetzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt muss die Initiative dem Einwohnerrat zur Ablehnung empfohlen werden, da das Element der gesetzlichen Verankerung, andere denk-bare Umsetzungsoptionen ausschliesst und der Stadtrat die Förderung von preisgünstigem Wohnraum ohne vorliegende Strategie sowie vertiefte Analyse der möglichen Umsetzung, auch im Hinblick auf resultierende Kosten, nicht voreilig empfehlen will.

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Teil B: Initiative Arbeitsplätze

5. Ausgangslage

Die Volksinitiative “attraktive Arbeitsplätze für Kriens“ wurde am 28. Februar 2018 mit 861 gültigen Unterschriften eingereicht.

a. Initiativbegehren

Initiativtext Das Initiativbegehren wurde in Form einer Anregung deponiert: Stadtrat und Einwohnerrat werden aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die Schaf-fung und Erhaltung von attraktiven Gewerbe-, Handwerk- und Arbeitsflächen gesetzlich festzulegen. Diese Flächen sollen insbesondere zentrumsnah und ebenerdig in Kriens angeboten werden. Initiativkomitee Das Initiativkomitee ist zusammengesetzt aus Vertretern der Parteien der CVP und JCVP. Ergänzende Beschreibung der Initiative durch das Komitee (Begleittext Unter-schriftsbogen) Geeigneter Gewerberaum an zentraler Lage, mit guter Erschliessung sowie genügend Parkplätzen und ebenerdigen Lagermöglichkeiten ist in Kriens kaum noch zu finden. In den vergangenen Jahren sind deswegen leider verschiedene Gewerbeunternehmen aus dem Stadt von Kriens weggezogen oder haben sich hier nicht angesiedelt. Unterstützen Sie daher unsere Initiative „Attraktive Arbeitsplätze für Kriens“ und damit folgende Ziele: Arbeitsplätze im Zentrum: Ein attraktives Zentrum verfügt sowohl über Wohn- und Ge-werberaum. Mit zentrumsnahen Arbeitsplätzen bleibt Kriens attraktiv, lebendig und wird definitiv nicht zur Schlafstadt. Ausbildungsplätze sichern: Mit mehr Arbeitsplätzen in Kriens für Gewerbe- und Dienst-leistungsbetriebe können auch wieder vermehrt Ausbildungsplätze für unsere Jugendli-chen entstehen. Wohnen und Arbeiten am gleichen Ort: Wenn Wohnraum und Arbeitsplatz näher zusam-menrücken, bleibt mehr Zeit für die Familie, der Pendler-Verkehr nimmt ab und die Le-bensqualität steigt. Stärkung des Gewerbestandortes Kriens: Weil das Gewerbe Teil unserer Identität ist und wir ein Zeichen setzen wollen, damit sich Kriens auch um das Gewerbe sorgt.

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Stadt Kriens Stadtrat Schachenstrasse 6 CH-6010 Kriens kriens.ch

b. Gegenwärtige Verankerung des Themas in der Stadtpolitik

Die Stadt Kriens verfügt derzeit ausser der Strategie der räumlichen Entwicklung, dem Legislaturprogramm und dem Aufgaben- und Finanzplan über keine Reglemente oder Instrumente, die die Schaffung und Erhaltung von attraktiven Gewerbe-, Handwerk- und Arbeitsflächen fördern würden. Der Aufgaben- und Finanzplan 2019–2023 benennt unter Punkt 9.1, dass im Zeitraum 2019 bis 2023 Total rund 102’200 m2 Arbeitsflächen hinzukommen sollten. Ausserdem sollen rund 2'040 Arbeitsplätze neu entstehen. Im Aufgaben- und Finanzplan 2018–2022 wird unter Punkt 8 Volkswirtschaft Folgendes festgehalten: «Der Gemeinderat setzt – in Absprache und in Übereinstimmung mit der Wirtschaftsförderung - neben der Ansiedlungspolitik vermehrt auf die Bestandespflege der ansässigen Firmen und will gleichzeitig die sich in Planung und Bau befindenden Objekte mit möglichst nachhaltig orientierten attraktiven Firmen füllen.» Im Aufgaben- und Finanzplan 2017–2021 sind unter Punkt 8 Volkswirtschaft die folgen-den zwei Aufgaben bezüglich Arbeitsplätze genannt: 8.1: Die Standortattraktivität für Unternehmen wird erhöht. Die Gemeinde trägt mit ihrer

Wirtschaftsförderung zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung bei. Die bestehenden Massnahmen der Wirtschaftsförderung (Bestandespflege, Werbung wie u.a. tiefe Unternehmenssteuern, Standortgespräche mit Unternehmen, Zusammenar-beit mit der kantonalen Wirtschaftsförderung und LuzernPlus) werden optimal eingesetzt. Die Gemeinde unterstützt die Aktivitäten des Gewerbeverbandes für ein Handwerkerzent-rum.

8.2: Die Ansiedlung und Bestandespflege von kleinen und mittleren Betrieben wird inten-siviert. Kriens schafft die nötigen raumplanerischen Voraussetzungen (Bauflächen auf brachliegenden Arealen) für die Weiterentwicklung bestehender Gewerbebetriebe und die Neuansiedlung von kleinen und mittleren Unternehmen.

In der Strategie der räumlichen Entwicklung ist unter Raum fürs Arbeiten festgehalten, dass sich die Stadt für die Weiterentwicklung bestehender Gewerbebetriebe und die Neuansiedlung neuer Unternehmen (KMU's) mit lokaler und regionaler Ausstrahlung ein-setzt. Insbesondere sollen auch im Zentrum Nutzungen für Dienstleistungen und Klein-gewerbe gefördert werden. Kriens prüft bei grösseren Bauvorhaben einen Mindestanteil an gewerblichen Nutzungen. Namentlich genannt ist das Zeughausareal, für dessen Öff-nung (Arbeitsplätze, Kleingewerbe) und gewerbliche Zwischennutzung sich Kriens ein-setzen will. Im Legislaturprogramm 2016-2020 sind unter anderm folgende Leitlinien festgehalten:

Die Durchmischung von Wohnen und Arbeiten wird aktiv gefördert

Der Bestand an Unternehmen wird gepflegt, die Ansiedlung erfolgt gezielt. Gesellschaftliche Entwicklungen werden frühzeitig erkannt. Wirtschaft, Gewerbe und

Handel werden dabei subsidiär unterstützt.

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c. Rückblick

Im Folgenden sollen ähnliche Vorstösse und Diskussionen (z.B. Initiativen) in umliegenden Gemeinden oder auf Kantonsebene kurz geschildert werden. Kanton Appenzell Innerrhoden - Volksinitiative: «Wohnen für alle», abgelehnt am 26. Mai 2015 Boden soll, wo immer möglich, dauerhaft der Gewinnoptimierung entzogen werden, um künf-tig in Appenzell Innerrhoden bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume zu erhalten. Stadt Zürich - Volksinitiative „Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume in der Stadt Zürich“, angenommen 13. Juni 2010 mit 71 Prozent der Stimmen Unter anderem werden «Preisgünstige Gewerberäume für ertragsschwaches, förderungs-würdiges Kleingewerbe durch die Stadt Zürich gezielt zur Verfügung gestellt. Das Nähere bestimmt ein Reglement» Stadt Aarau - Volksinitiative „Raum für alle – Ja zu bezahlbarem Wohn- und Gewerbe-raum “, abgelehnt am 26. November 2017 Es wurde eine Ergänzung der Gemeindeordnung der Stadt Aarau gefordert, wonach sich die Stadt aktiv für den Erhalt und die Erhöhung des Anteils von preisgünstigen und qualitativ hochwertigen Wohnungen und Gewerberäumen einsetzt.

Gemeinde Horw - Planungsbericht Preisgünstiger Gewerberaum zur Kenntnis genom-men am 14. Dezember 2017 Es soll preisgünstiger Gewerberaum von Fr. 120.00 bis Fr. 240.00 Jahresmiete pro m2 an-geboten werden. Der Gemeinderat wurde beauftragt, folgende Massnahmen zu verfolgen:

Aktive Bemühungen, die Liegenschaft an der Altsagenstrasse 14 (Edwards Lifesciences) Gewerbetreibenden anzubieten und die Nutzung für gewerbliche Zwecke zu sichern

Verhindern, dass bestehender geeigneter Gewerberaum durch Umzonung verloren geht Einführung eines Nutzungsbonusses zur Schaffung neuer Gewerberäume

Erweiterung der Arbeitszone, der Arbeits- und Wohnzone oder der Wohn- und Arbeitszo-ne durch Aufzonung bestehender Zonen

Nutzungsvorgaben durch Bebauungsplan- oder Gestaltungsplanpflicht

Zwischennutzung leerstehender Gebäude.

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6. Fakten und Analyse

Dieses Kapitel trägt Fakten zusammen, um daraus Erkenntnisse und Haltungen abzuleiten. Wo die Quelle der Daten nicht explizit genannt ist, stammen die Zahlen von LUSTAT Daten-analysen Bau- und Wohnungswesen bzw. Wirtschaft und Arbeit, ausserdem aus einer bei LUSTAT in Auftrag gegebenen Datenanalyse vom 8. Oktober 2018.

a. Arbeitsplätze und Unternehmen in Kriens und Agglomeration

Von 2011 bis 2016 haben in der Stadt Kriens die Anzahl Arbeitsstätten (jeglicher Grösse) um 123 auf neu 1’530 zugenommen (+8.7 Prozent). Dabei haben Arbeitsstätten mit weniger als 2 Arbeitsplätzen um 16,1 Prozent zugenommen (im Agglomerationskern +13.3 Prozent). Arbeitsstätten mit 2 bis 9 Mitarbeitenden haben um 3.3 Prozent zugenommen (im Agglome-rationskern um 5.0 Prozent). Von 2011 bis 2016 haben die Anzahl an Beschäftigten in Kriens um 9.6 Prozent auf Total 12’002 zugenommen (im Agglomerationskern +8.9 Prozent).

  Arbeitsstätten

Total

Veränderung

zum Vorjahr in %

Beschäftigte

      Sektor 1 Sektor 2 Sektor 3 <2 2-9 10-49 50+  

2011 1'407 ... 52 234 1'121 601 550 221 35 10'954

2012 1'434 1.9 54 225 1'155 620 539 237 38 11'559

2013 1'473 2.7 53 234 1'186 642 556 234 41 11'788

2014 1'524 3.5 54 229 1'241 687 562 233 42 11'983

2015 1'528 0.3 54 233 1'241 698 562 228 40 12'064

2016 1'530 0.1 54 223 1'253 698 568 224 40 12'002

  Arbeitsstätten

Total

Veränderung

zum Vorjahr in %

Beschäftigte

      Sektor 1 Sektor 2 Sektor 3 <2 2-9 10-49 50+  

2011 5'912 ... 299 1'004 4'609 2'604 2'387 788 133 49'295

2012 6'044 2.2 293 988 4'763 2'702 2'402 793 147 50'788

2013 6'131 1.4 286 990 4'855 2'722 2'462 797 150 51'563

2014 6'359 3.7 285 987 5'087 2'908 2'482 822 147 52'275

2015 6'397 0.6 280 985 5'132 2'959 2'464 822 152 52'633

2016 6'439 0.7 270 965 5'204 2'950 2'506 827 156 53'346

Nach Wirtschaftssektoren Nach Grösse der Arbeitsstätte

(in Beschäftigten)

LUSTAT Statistik Luzern

Datenquelle: Bundesamt für Statistik - Statistik der Unternehmensstruktur

Arbeitsstätten nach Wirtschaftssektoren und Grösse der Arbeitsstätte seit 2011Analyseregion Agglomerationskern

Absolut

Nach Wirtschaftssektoren Nach Grösse der Arbeitsstätte

(in Beschäftigten)

LUSTAT Statistik Luzern

Datenquelle: Bundesamt für Statistik - Statistik der Unternehmensstruktur

Arbeitsstätten nach Wirtschaftssektoren und Grösse der Arbeitsstätte seit 2011

Kriens

Absolut

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Stadt Kriens Stadtrat Schachenstrasse 6 CH-6010 Kriens kriens.ch

Von 2011 bis 2016 haben die Mikrounternehmen (<10 Mitarbeitende) um 8.9 Prozent zuge-nommen (im Agglomerationskern 9.6 Prozent). Die Anzahl der Beschäftigten in Mikrounter-nehmen hat im selben Zeitraum um 13.2 Prozent (Agglomerationskern 11.2 Prozent) zuge-nommen.

  Total am

Standort tätig

Total

 

  Mikro

(<10)

Kleine

(10-49)

Mittlere

(50-249)

Grosse

(250+)

  Mikro

(<10)

Kleine

(10-49)

Mittlere

(50-249)

Grosse

(250+)

2011 1'284 992 147 63 82 9'641 2'170 2'405 2'292 2'774

2012 1'304 1'005 151 65 83 10'023 2'165 2'441 2'391 3'026

2013 1'346 1'049 150 61 86 10'199 2'303 2'384 2'416 3'096

2014 1'391 1'095 150 61 85 10'297 2'319 2'395 2'373 3'210

2015 1'398 1'116 140 57 85 10'342 2'398 2'290 1'950 3'704

2016 1'398 1'123 133 55 87 10'174 2'452 2'254 2'062 3'406

  Total am

Standort tätig

Total

    Mikro

(<10)

Kleine

(10-49)

Mittlere

(50-249)

Grosse

(250+)

  Mikro

(<10)

Kleine

(10-49)

Mittlere

(50-249)

Grosse

(250+)2011 5'339 4'414 575 191 159 43'179 9'716 9'676 8'668 15'119

2012 5'471 4'547 561 200 163 44'366 9'975 9'368 9'353 15'670

2013 5'553 4'616 563 205 169 45'194 10'227 9'470 9'583 15'914

2014 5'763 4'818 573 198 174 45'617 10'448 9'892 9'107 16'170

2015 5'803 4'855 574 196 178 45'907 10'448 9'954 8'755 16'750

2016 5'850 4'909 560 204 177 46'320 10'642 9'846 8'966 16'866

LUSTAT Statistik Luzern

Datenquelle: Bundesamt für Statistik - Statistik der Unternehmensstruktur

Marktwirtschaftliche Unternehmen nach Unternehmensgrösse seit 2011Kriens

Absolut

Unternehmen Beschäftigte

Nach Unternehmensgrösse 1 (in Beschäftigten) Nach Unternehmensgrösse 1 (in Beschäftigten)

Marktwirtschaftliche Unternehmen nach Unternehmensgrösse seit 2011Analyseregion Agglomerationskern

Absolut

Unternehmen Beschäftigte

Nach Unternehmensgrösse 1 (in Beschäftigten) Nach Unternehmensgrösse 1 (in Beschäftigten)

LUSTAT Statistik Luzern

Datenquelle: Bundesamt für Statistik - Statistik der Unternehmensstruktur

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b. Markt für Gewerberäume

Die folgende Karte zeigt die am 10. Oktober 2018 auf comparis.ch zur Miete ausge-schriebenen 15 ebenerdigen Gewerbeliegenschaften. Total waren an diesem Tag rund 70 Gewerbeliegenschaften ausgeschrieben. Davon 6 nahe oder im Zentrum Kriens. Grafische Darstellung der verfügbaren Gewerbeobjekte

8 der 15 Objekte waren zu weniger als 190 Franken pro m2 und Jahr zu mieten. Weitere drei zu Quadratmeterpreisen zwischen 190 und 210 Franken. Drei mit Preisen von über 210 Franken pro Quadratmeter und Jahr. Für ein Objekt war der Quadratmeterpreis nicht zu eruieren. Zum Vergleich bezüglich Quadratmeterpreisen sei der Planungsbericht preisgünstiger Gewerberaum der Gemeinde Horw zitiert: «Für preisgünstigen Gewerberaum sind keine einschlägigen Definitionen bekannt. Im Gespräch mit den Motionären hat sich bezogen auf die Gemeinde Horw eine Preisvorstellung von 120 bis 240 Franken Jahresmiete pro Quadratmeter ergeben.» Credit Suisse Economic Research analysierte 2016 den Büroflächenmarkt der Schweiz (die 15 grössten Märkte von Zürich bis Olten). Die Durchschnittsangebotsmiete im 4. Quartal 2016 für Büroflächen betrug dabei 267 Franken pro Quadratmeter. Angebots-mieten von Genf und Zürich ziehen diesen Durchschnittswert nach oben, andererseits fehlen kleine Städte wie Kriens in dieser Datenbasis. Eine Internetrecherche am 8. Januar 2019 auf Immoscout ergab für die Suche nach Ge-werbeobjekten im gesamten Kanton Luzern 339 Angebote. Davon sind 283 mit Preisen publiziert, 67 Objekte sind zu einem Quadratmeterpreis von 190 Franken oder weniger aufgeführt, das entspricht 24 Prozent der Angebote (mit publiziertem Preis). Davon aus-gehend, dass die Objekte ohne Preisangabe eher teurer sind, ergibt sich über alle 339 Angebote ein Prozentsatz von 19.8 Prozent, die zu einem Quadratmeterpreis von 190 Franken oder weniger zu mieten sind. Dies entspricht dem angewandten Grundsatz in der Debatte zum preisgünstigen Wohnraum, wonach als „preisgünstig“ bezeichnet wird, was 20 Prozent unter vergleichbaren Mietobjekten des freien Marktes in der näheren Umgebung angeboten wird.

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Welcher Preis für die Stadt Kriens als günstig im Hinblick auf Gewerbeflächen bezeichnet wird, sollte in der weiteren Bearbeitung des Themas vertieft betrachtet werden. Die Initia-tive fordert allerdings «attraktive» Flächen. Preisgünstigkeit wird dabei ein wesentliches, aber kaum ausschliessliches Attribut sein. Es ist im Initiativtext im Gegensatz zu den Eigenschaften zentrumsnah und ebenerdig auch nicht explizit genannt.

c. Arbeiten 4.0

Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft und in eine digitale Ökonomie wirkt sich die digitale Vernetzung immer stärker auf alle öffentlichen und privaten Lebensbereiche aus und damit auch auf die Arbeitswelt. Der Begriff Arbeiten 4.0 ist an die aktuell diskutierte vierte industrielle Revolution, die sogenannte Industrie 4.0, angelehnt. Industrie 4.0 be-zeichnet die internetgestützte, hoch automatisierte und vernetzte Produktionsweise. Ar-beiten 4.0 umfasst alle Bereiche der Arbeitswelt. Es geht um die Frage, welche Auswi r-kungen die Digitalisierung hat und wie dieser Strukturwandel gestaltet werden kann. - Netzwerke als Organisationsform für selbständige Arbeitskräfte übernehmen die Rolle von

KMU’s, Selbständigkeit als Arbeitsform wird zunehmen. - Auch Handwerker werden langfristig mehr und mehr durch Systeme ersetzt werden. Bei-

spielsweise werden in hochintelligenten, vernetzten Städten mit smarten Häusern, Woh-nungen und Strassen Systeme häufig in der Lage sein, sich selbst zu reparieren.

- Weniger qualifizierte Tätigkeiten fallen durch den Einsatz von Computern weg, sodass Qualifizierung und Weiterbildung noch wichtiger werden.

- Arbeit wird zunehmend ortsunabhängig erledigt. - Der industrielle Sektor, das produzierende Gewerbe, der Maschinenbau, aber auch Teile

des Dienstleistungssektors erleben Veränderungen besonders stark und rasch. Wie genau die Arbeitswelt der Zukunft aussehen wird, vermag niemand zu prognostizie-ren. Vor diesem Hintergrund ist es umso anspruchsvoller, die Auswirkungen dieser Transformation auf den Bedarf an Gewerberäumlichkeiten umzulegen.

7. Beurteilung

a. Gesamtbeurteilung

Die Initiative will die Stadt dazu anregen, Rahmenbedingungen für die Schaffung und Erhal-tung von attraktiven Gewerbe-, Handwerk- und Arbeitsflächen gesetzlich festlegen. Diese Flächen sollen insbesondere zentrumsnah und ebenerdig in Kriens angeboten werden. In Kriens nehmen sowohl die Anzahl Arbeitsstätten als auch die Anzahl der Beschäftigten kontinuierlich zu. In fünf Jahren (seit 2011) sind netto 123 Arbeitsstätten (jeglicher Grösse) hinzugekommen (Total 1'530). Auch die Anzahl Beschäftigte hat seit 2011 um 9.6 Prozent auf 12'002 zugenommen. Ausserdem haben die Mikrounternehmen (<10 Mitarbeitende) um 8.9 Prozent und die Angestellten in Mikrounternehmen um 13.2 Prozent zugenommen. Grossmehrheitlich steht die Stadt damit im Vergleich zu anderen Luzerner Agglomerations-gemeinden besser da. In einer Stichtagesbetrachtung konnte gezeigt werden, dass in Kriens ausreichend günstiger (<190 Franken m2/Jahr) und freier Gewerberaum verfügbar ist. Die Stadt Kriens nimmt be-reits heute bei Projektgenehmigungen Einfluss auf die künftige Nutzung von Flächen in Erd-geschossen (z.B. Entwicklungskonzept Luzern Süd). Die Bestandespflege und Neuansiedlung (auch von kleinen und mittleren) Betrieben ist aus-drückliches Ziel des Stadtrats und im Legislaturprogramm, im Aufgaben- und Finanzplan sowie in der Strategie der räumlichen Entwicklung Kriens festgehalten. Die Arbeitsformen der Zukunft sind ungewisser denn je, der technologische Wandel schreitet rasant voran. Allge-mein wird erwartet, dass ortsunabhängiges Arbeiten und Selbständigkeit (Kurzmandate,

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Stadt Kriens Stadtrat Schachenstrasse 6 CH-6010 Kriens kriens.ch

Freelance) zunehmen werden. Zusammen mit dem Rückgang des stationären Detailhandels wird ein eher sinkender Bedarf an Gewerbe- und Büroräumen vermutet. Eine Durchsicht ähnlicher politischer Vorstösse in der Schweiz hat gezeigt, dass Anliegen zum Erhalt von günstigem Gewerberaum nur selten eigenständig gefordert oder gar imple-mentiert werden. Allermeisten wird ein derartiges Anliegen in Forderungen bezüglich günsti-gen Wohnraums integriert.

b. Stossrichtungen

Der Stadtrat hat mögliche Stossrichtungen erarbeitet, wie die Stadt mit dem Initiativbegehren umgehen könnte. Die Varianten besitzen alle Vor- und Nachteile. Stossrichtung 1:

Wichtigkeit des Themas anerkennen.

Keine Quoten oder Ziele festsetzen, keine neuen Reglemente schaffen.

Neue Projekte in einzelner Betrachtungsweise prüfen und fallweise Erstellung attraktiver Gewerbeflächen fördern.

Die erste Stossrichtung zielt darauf ab, das Anliegen der Initiative sehr ernst zu nehmen und im Rahmen von bestehenden Strukturen und Prozessen umzusetzen, ohne jedoch neue Reglemente zu schaffen (z.B. Entwicklungskonzept Luzern Süd). Im Aufgaben- und Finanz-plan könnte noch stärker auf das Anliegen eingegangen werden und die Wirtschaftsförde-rung/Standortpolitik könnte mit geeigneten Kommunikationsmassnahmen das Thema einge-hender bespielen. Allerdings wird mit dieser Stossrichtung die Hauptforderung der gesetzlichen Verankerung der Initiative formal nicht entsprochen. Die Initiative müsste dem Einwohnerrat zur Ablehnung empfohlen werden. Stossrichtung 2:

Wichtigkeit des Themas anerkennen

Anliegen im Rahmen der Ergänzung des BZR Initiative Wohnen aufnehmen Jährlich über die Marktsituation, getroffene Massnahmen und Erfolge berichten

Als Reaktion auf das Initiativbegehren wird vorgeschlagen, das bestehende Bau- und Zonen-reglement mit dem Initiativanliegen zu ergänzen. In der vorgängig besprochenen Initiative «Wohnen» wird empfohlen das Bau- und Zonenreglement bezüglich einem Ausnützungsbo-nus bei der Erstellung von gemeinnützigem Wohnungsbau zu ergänzen. Diese Formulierung könnte im Sinne einer Ergänzung z.B. «Bei der Realisierung von preisgünstigem Wohnungs-bau/preisgünstigem Gewerberaum kann der Stadtrat einen Bonus auf die zonengemässe Überbauungsziffer gewähren.» erweitert werden. Ausserdem könnte im jährlichen Jahresbe-richt des Stadtrats in einer Kurzübersicht (Kontrollbericht / Massnahmenplan) dargelegt wer-den, inwiefern sich die Stadt für die Schaffung und Erhaltung von attraktiven, zentrumsnahen und ebenerdigen Gewerbe-, Handwerk- und Arbeitsflächen einsetzt. Stossrichtung 3:

Wichtigkeit des Themas anerkennen Das Anliegen im Rahmen der Umzonung mit Bebauungsplan Andritz Hydro grundeigen-

tümerverbindlich umsetzen. Das Areal Andritz Hydro soll in ein neues Zentrumsquartier mit Wohn- und Arbeitsnutzungen transformiert werden. Im Reglement des zu erstellenden Bebauungsplans und/oder in den Zonenvorschriften könnten baurechtliche Vorgaben zur Schaffung von ebenerdigen Gewer-be-, Handwerk- und Arbeitsflächen verankert werden. Die Umzonung mit Bebauungsplan soll bis Mitte 2022 rechtskräftig vollzogen sein.

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Stossrichtung 4:

Wichtigkeit des Themas anerkennen.

Initiativanliegen aufnehmen und an eine Arbeitsgruppe überführen

Analyse der Ist-Situation Arbeitsmarkt und -flächen in Kriens vertiefen (in der Arbeitsgrup-pe)

Erarbeitung einer Haltung/Strategie und Definition von Zielen bezüglich Gewerberaumpo-litik Kriens (in der Arbeitsgruppe)

Massnahmen zur Erreichung der Ziele definieren und verankern Erkenntnisse fliessen in die Sondernutzungsplanung und/oder in die Ortsplanung in Form

einer verbindlichen Vorschrift ein

Jährlich über die Marktsituation, getroffene Massnahmen und Erfolge berichten. Als zielführendste Reaktion auf das Initiativbegehren wird vorgeschlagen, das Initiativbegeh-ren an eine Arbeitsgruppe zum vertieften Studium weiterzugeben. Es braucht eine ganzheitli-chere Einbettung des Anliegens in die Stadtstrategie, um langfristig und nachhaltig eine Wir-kung zu erzielen. Im Zentrum steht die Frage, welche Ziele die Stadt mit ihrer Gewerberaumpolitik erreichen will. Nach Klärung dieser Frage können griffige, konkrete Massnahmen festgesetzt werden. Die Initiative kann aber schon jetzt zur Annahme empfoh-len werden.

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Gesamtbetrachtung

7. Umsetzung

Der Stadtrat schlägt ein gemeinsames Vorgehen bezüglich der beiden Initiativen vor, da sie thematisch dasselbe Thema (den Raum) betreffen und regulatorisch in gleichen oder ähnli-chen Reglementen, Gesetzen, Leitbildern etc. behandelt werden.

a. Fazit

Der Stadtrat möchte bei beiden Initiativen die Stossrichtung 4 weiterverfolgen. Er schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich vertieft mit dem Thema beschäftigt. Von zentraler Be-deutung scheint dem Stadtrat eine ganzheitlichere Einbettung des Anliegens in die Stadtstra-tegie. Auf folgende zentrale Fragen erwartet der Stadtrat eine Antwort von der Arbeitsgruppe:

Wie kann die Wohnraum- und Gewerberaumpolitik in das Leitbild und die Stadtstrategie von Kriens sinnvoll und effizient eingebunden werden?

Welche Ziele soll die Wohn- und Gewerberaumförderung erreichen?

Wie sehen die Umsetzung und die Massnahmen konkret aus? Welche möglichen Auswirkungen haben die Massnahmen auf die Stadt Kriens?

Welchen Lösungsansatz will die Stadt? (BZR Passus, Wohnbaureglement, Controlling Bericht, Sondernutzungspläne etc.)

Welche finanziellen Folgen (Kosten und Finanzierung) sind zu erwarten? Die Arbeitsgruppe soll zuhanden des Stadtrats die Strategie und konkrete Massnahmen vor-schlagen. Ausserdem ist der Einbezug der Initianten denkbar.

b. Vorgehen

1. Wichtigkeit der beiden Themen anerkennen und beschlossenes Vorgehen kommunizie-ren. Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den verschiedenen Departemen-ten bilden, welche die Strategie und die Massnahmen der Stadt Kriens bezüglich preis-günstigem Wohnraum/Gewerbeflächen erarbeitet.

2. Vorgeschlagene Strategie und Massnahmen der Arbeitsgruppe im Stadtrat diskutieren, Mitwirkung in geeigneten politischen Gremien.

3. Die vom Stadtrat verabschiedete Strategie und Massnahmen im Einwohnerrat beraten. 4. Anschliessend: Themenschwerpunkte im Legislaturprogramm 2021–2025 verankern,

jährliche Ziele und Massnahmen definieren, Erfolg überprüfen und gegebenenfalls Mass-nahmen anpassen.

c. Organisation

Der Projektlead innerhalb der Stadt liegt beim Bau- und Umweltdepartement. Zur Ausarbei-tung wird jedoch eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, da das Thema interdisziplinär verschiedenste Berührungspunkte hat. Die Arbeitsgruppe «Wohn- und Ge-werberaumstrategie Kriens» setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bau- und Um-weltdepartement, des Präsidialdepartements, des Finanzdepartements und des Sozialdepar-tements zusammen. Im Rahmen einer Mitwirkung zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe sollen geeignete politi-sche Gremien miteinbezogen werden. Der Stadtrat verabschiedet die resultierenden Mass-nahmen und legt diese dem Einwohnerrat vor.

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Stadt Kriens Stadtrat Schachenstrasse 6 CH-6010 Kriens kriens.ch

8. Würdigung des Stadtrates

Der Stadtrat erachtet es als äusserst wichtige, aber auch anspruchsvolle Aufgabe, eine hohe Lebensqualität für alle Bevölkerungsgruppen in Kriens zu ermöglichen. Zum Leitmotiv «Stadt-leben am Pilatus» gehört für ihn ein vielfältiges Angebot an Wohnungen und Arbeitsplätzen. Grundsätzlich ist der Bau von Wohn- und Gewerberäumen Aufgabe der Privatwirtschaft, unterschiedlichste Bedürfnisse können so grundlegend befriedigt werden. Es gibt neben rein renditeorientierten Bauträgern auch zahlreiche institutionelle und private Anleger, die insbe-sondere den Wohnungsbau verantwortungsvoll betreiben, zum Beispiel Pensionskassen, Genossenschaften oder Stiftungen. Wo der freie Markt hingegen nicht funktioniert, es zu unerwünschten Entwicklungen kommt oder er sich nicht mit den Zielen der Stadtstrategie deckt, herrscht Handlungsbedarf für die Stadt. Der Stadtrat stellt gleichzeitig fest, dass die Stadt Kriens vergleichsweise gut aufgestellt ist und bereits heute punktuell Massnahmen zu Gunsten von preisgünstigem Wohn- und Ge-werberaum umsetzt. Die Stadt verfügt über einen beachtlichen Anteil an genossenschaftlich vermieteten Wohnungen, welcher in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden konnte. Der Genossenschaft-Anteil am Gesamtbestand der Wohneinheiten von 9 Prozent liegt deutlich über dem Schweizer Durchschnitt (4 bis 5 Prozent). Auch der Durchschnitt der Nettomieten für Wohnungen in Kriens ist in den vergangenen fünf Jahren nur leicht bzw. für einzelne Wohnungsgrössen gar nicht gestiegen. Die Durchschnittsmieten in der Stadt liegen tiefer als im Agglomerationsgürtel Luzern, als in der Stadt Luzern und auch als im Schweizer Durchschnitt. Im Bereich des Gewerbes stellt der Stadtrat weiter fest, dass zahlreiche günsti-ge Flächen (<190 Franken m2/Jahr) und freier Gewerberaum verfügbar ist. Dass das Gewer-be in der Vergangenheit nicht eingeschränkt wurde, dokumentieren auch die kontinuierlichen Zunahmen bei der Anzahl Arbeitsstätten, als auch der Anzahl der Beschäftigten. In fünf Jah-ren (seit 2011) sind netto 123 Arbeitsstätten (jeglicher Grösse) hinzugekommen (Total 1'530). Auch die Anzahl Beschäftigten hat seit 2011 um 9.6 Prozent auf 12'002 zugenommen. Aus-serdem haben die Mikrounternehmen (<10 Mitarbeitende) um 8.9 Prozent zugenommen. Grossmehrheitlich steht die Stadt damit im Vergleich zu anderen Luzerner Agglomerations-gemeinden besser da. Dennoch erachtet der Stadtrat die von den Initianten der beiden Initiativen geforderten Anlie-gen als wichtig. Beide Initiativen sind als Anregung eingereicht. Es handelt sich nicht um abschliessend, formulierte Anliegen. Die Forderungen der Initianten müssen aber auch bei Initiativen, die als Anregung eingereicht wurden, umgesetzt werden. Die Anliegen der Initiati-ve können jedoch mit einer Vielzahl von denkbaren Massnahmen erreicht werden. Um dem Thema die notwendige strategische Beachtung zu schenken, erachtet es der Stadtrat als sinnvoll, in einem mehrstufigen Verfahren eine ganzheitliche Antwort auf die aufgeworfenen Fragen zu erarbeiten. Zu diesem Zweck soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, welche als oberstes Ziel die Erarbeitung einer Wohn- und Gewerberaumstrategie hat. Diese Strategie soll in die bestehende Stadtstrategie eingearbeitet werden. Die Arbeitsgruppe soll ausserdem Ziele für die Stadt festlegen und konkrete Massnahmen definieren. Nach Beratung der Stra-tegie und Massnahmen im Einwohnerrat sollen die entsprechenden regulatorischen Konse-quenzen getroffen werden. Eine Berichterstattung in der Jahresrechnung orientiert anschlies-send über den Fortschritt und die Ergebnisse. Der Stadtrat ist überzeugt, mit diesem Vorgehen Voraussetzungen für eine nachhaltige Poli-tik im Bereich von bezahlbarem Wohn- und Gewerberaum zu schaffen.

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Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat die Ablehnung der Initiative «Bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens» und die Annahme der Initiative «Attraktive Arbeitsplätze für Kriens». Berichterstattung durch Stadtrat Matthias Senn Stadtrat Kriens

Cyrill Wiget Stadtpräsident

Guido Solari Stadtschreiber

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Beschlusstext zu Bericht und Antrag

Nr. 173/2019 Der Einwohnerrat der Stadt Kriens nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag Nr. 173/2019 des Stadtrates Kriens vom 16. Januar 2019 und gestützt auf §§ 16 Abs. 4 und 31 Abs. 1 lit. f. der Gemeindeordnung der Stadt Kriens vom 13. September 2007 betreffend

Gemeindeinitiative «Bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens» und Gemeindeinitiative «Attraktive Arbeitsplätze für Kriens» beschliesst: 1. Die Gemeindeinitiative „Bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens“ ist gültig.

Der Inhalt der Initiative wird abgelehnt.

2. Die Gemeindeinitiative „Attraktive Arbeitsplätze für Kriens“ ist gültig. Der Inhalt der Initia-tive wird angenommen.

3. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem obligatorischen Referendum. 4. Ziffer 2 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum. 5. Mitteilung an den Stadtrat zur Ansetzung der Volksabstimmung. Kriens, 21. Februar 2019 Einwohnerrat Kriens

Yvette Estermann Präsidentin

Guido Solari Stadtschreiber