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Gemeinde Seefeld 13.12.2010 Niederschrift Nr. 18/2010 Gemeinderat Dienstag, den 07.12.2010 von 19:30 bis 22:25 Uhr öffentliche Sitzung Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die der Niederschrift beigefügt sind. Funktion Name Unterschrift Vorsitzender : Wolfram Gum Schriftführer : Imke Friedrich

Gemeinderatsprotokoll 10 12 07 - seefeld.de · Die Herren Klaus Voichtleitner und Volker Kling von der Projektgruppe „DigiNet“ –GVS, der Firma Telent, nehmen zu dem geplanten

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Gemeinde Seefeld 13.12.2010

Niederschrift Nr. 18/2010

Gemeinderat

Dienstag, den 07.12.2010 von 19:30 bis 22:25 Uhr

öffentliche Sitzung Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die der Niederschrift beigefügt sind. Funktion Name Unterschrift

Vorsitzender :

Wolfram Gum

Schriftführer : Imke Friedrich

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 2

Teilnehmerverzeichnis Stimmberechtigte Mitglieder Name, Vorname Anmerkung Funktion

Wolfram Gum 1. Bürgermeister

Elmar Striegl 3. Bürgermeister

Dr. Robert Benoist Gemeinderat

Dr. Stephan Burkes Gemeinderat

Ernst Deiringer Gemeinderat

Ute Dorschner Gemeinderätin

Ludwig Dosch Gemeinderat

Johann Dreyer Gemeinderat

Dr. Oswald Gasser Gemeinderat

Sebastian Haberkorn Gemeinderat

Dr. Rudolf Lindermayer Gemeinderat

Thomas Rogorsch Gemeinderat

Robert Schindlbeck ab TOP 3 öffentliche Sitzung Gemeinderat

Peter Schlecht Gemeinderat

Josef Schneider Gemeinderat

Christine Semrau Gemeinderätin

Johanna Senft Gemeinderätin

Martin Vermathen Gemeinderat

Evelyn Villing Gemeinderätin

Josef Wastian Gemeinderat

Nicht stimmberechtigte Teilnehmer Name, Vorname Anmerkung Funktion

Abwesende Teilnehmer Name, Vorname Anmerkung Funktion

Max Seidl jun. entschuldigt

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 3

Öffentliche Tagesordnungspunkte

TOP DS-Nr. Thema

Öffentlicher Teil

1 Bürgerfragestunde

2 Genehmigung des Protokolls vom 16.11.2010

3 Berichterstattung / Bekanntgaben

4 5828 Neubau eines Funkmastens in Schleuderbeton; Aufstellung einer Basisstation sowie Errichtung eines Baumfall- und Eisschutzdaches sowie eines Maschendrahtzauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 470/0, Gmkg. Hechendorf durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim

5 5808 Aufstellung des Bebauungsplans "Grube Unering"; Abwägung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 3 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (eingeschränkte Auslegung nach § 4a BauGB)

6 5818 Antrag Agenda 21 – Arbeitskreis äAlternative Energien“ zur Fortführung des äFörderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2010 mit einer Fördersumme von 100.000 €

7 5833 Antrag der Freien Wählergemeinschaft Seefeld; Ausweisung Einheimischenmodell Hechendorf

8 Sonstiges

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 4

Beratungsfolge: Gremium Datum Status TOP

Gemeinderat 07.12.2010 öffentlich 1 TOP Bürgerfragestunde Dieser TOP wurde nicht in Anspruch genommen.

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 5

Beratungsfolge: Gremium Datum Status TOP

Gemeinderat 07.12.2010 öffentlich 2 TOP Genehmigung des Protokolls vom 16.11.2010 Das Protokoll wird von den in dieser Sitzung anwesenden Gemeinderatsmitgliedern einstimmig genehmigt.

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 6

Beratungsfolge: Gremium Datum Status TOP

Gemeinderat 07.12.2010 öffentlich 3 TOP Berichterstattung / Bekanntgaben 1. Das „Kino Breitwand im Schloss Seefeld“ ist für sein Programm 2009/2010 ausgezeichnet worden. Die Urkunde wurde vom FilmFernsehFonds Bayern verliehen. 2. Die Weihnachtsfeier des Gemeinderates findet am 21.12.2010 in der „La Fattoria“ in Drößling, im Anschluss an die Gemeinderatssitzung, statt. Zu Beginn der Gemeinderatssitzung findet eine Urkundenverleihung an uns benannte Bürgerinnen und Bürger für soziales Engagement statt. Die Verleihung findet voraussichtlich am 21.12.2010, ab 18.30 Uhr im Haus Peter und Paul, statt.

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 7

Baumaßnahmen erstellt am: 30.11.2010 Helmut Weigl DS-Nr.: 5828 Beratungsfolge: Gremium Datum Status TOP

Gemeinderat 07.12.2010 öffentlich 4

TOP Neubau eines Funkmastens in Schleuderbeton;

Aufstellung einer Basisstation sowie Errichtung eines Baumfall- und Eisschutzdaches sowie eines Maschendrahtzauns auf dem Grundstück Fl.Nr. 470/0, Gmkg. Hechendorf durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim

Sach- und Rechtslage Mit Schreiben vom 21.10.2010 – hier eingegangen am 11.11.2010 – hat der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim, um Stellungnahmen zu dem im Betreff näher bezeichneten Bauvorhaben gemäß Art. 73 Abs. 1 BayBO (bauplanungsrechtlich) sowie gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO (Nachbarunterschriften) gebeten. Das vorbezeichnete Schreiben vom 21.10.2010 und die Planunterlagen (verkleinert) sind als Anlage beigefügt. Zur Sitzung werden von Seiten des Antragstellers sach- und fachkundige Vertreter anwesend sein. Der Bauplan wird im Sitzungssaal ausgelegt. Beschlussvorschlag Der Funkmast, das Schutzdach und der Maschendrahtzaun sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a und Nr. 7 a in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BayBO zustimmungspflichtig. Der geplanten Baumaßnahme wird weder Bauplanungs- bzw. Bauordnungsrechtlich als auch Nachbarrechtlich ... nicht ... zugestimmt. Sitzungsverlauf Die Herren Klaus Voichtleitner und Volker Kling von der Projektgruppe „DigiNet“ –GVS, der Firma Telent, nehmen zu dem geplanten BOS Funkmast Stellung. Von der Gemeinde wurde Herr Prof. Buchner eingeladen, als unabhängiger Sachverständiger. 945 Masten sollen bayernweit das Behördenfunknetz gewährleisten. Die gesetzlichen Grenzwerte werden eingehalten, nach Aussage der Firma Telent. Eine zusätzliche Bestückung der Masten, mit anderen Netzbetreibern, ist angeblich nicht vorgesehen.

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 8

Laut Herrn Prof. Buchner ist das 18 Jahre alte System veraltet und gesundheitsschädlich. Die von ihm vorgeschlagenen Standorte „obere Lacke“ und „Höhenrain“ sind wegen der Einflugschneise des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen nicht realisierbar. Der Gemeinderat macht deutlich, dass der vorgesehene Standort auf dem Flurstück 470/0 in Seefeld, Ortsteil Hechendorf, nicht erwünscht ist. Es wird der Standort Wasach vorgeschlagen. Dieser Standort wird vom Umweltinstitut e.V. auf Machbarkeit untersucht und nach weiteren Möglichkeiten gesucht. Die Fa. Telent wird der Gemeinde die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Einhaltung der Grenzwerte von der Bundesnetzagentur zusenden. Der Vorschlag für den Standort Wasach und Hechendorf wird von Herrn Kohler von der Bundesanstalt für Digitalfunk geprüft werden. >

Beschluss Die Beschlussfassung wird bis zur Vorlage der Ergebnisse zurückgestellt. Ja: 20 Nein: 0

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 9

Bauleitplanung erstellt am: 08.11.2010 Annett Hoffmann DS-Nr.: 5808 Beratungsfolge: Gremium Datum Status TOP

Gemeinderat 07.12.2010 öffentlich 5

TOP Aufstellung des Bebauungsplans "Grube Unering";

Abwägung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (eingeschränkte Auslegung nach § 4a BauGB)

Sach- und Rechtslage Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.07.2007 die Aufstellung des Bebauungsplans „Grube Unering“ beschlossen. Planungsziel der Gemeinde ist es, die Bauschuttverfüllung der Grube Unering zu sichern. Der Bebauungsplan setzt die Vorgaben für die Rekultivierung der Flächen fest. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 13.03.2009 bis 22.04.2009 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.03.2009 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 22.04.2009 abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat am 08.12.2009 abgewogen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 06.04.2010 bis 11.05.2010 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.03.2010 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 11.05.2010 abzugeben. Hinweis: Die Abwägung, die Planunterlagen sowie der Rekultivierungsplan werden per E-Mail versendet. Ein Mitarbeiter des Planungsbüros Dr. Blasy & Overland stellt den fortgeschriebenen Rekultivierungsplan in der heutigen Sitzung vor. I. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der öffentlichen

Auslegung gemäß § 13 a i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB keine Anregungen, Bedenken und Einwendungen von Seiten der Öffentlichkeit eingegangen sind.

II. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von folgenden Behörden und

Trägern öffentlicher Belange, trotz schriftlicher Aufforderung, keine Stellungnahmen eingegangen sind:

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 10

- Landratsamt Starnberg, Untere Verkehrsbehörde - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Regionaler Planungsverband München - Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München - Staatliches Vermessungsamt Starnberg - Abfallwirtschaftsverband Starnberg - Bund Naturschutz - Gemeinde Gauting - Gemeinde Weßling - Gemeinde Wörthsee - Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten - Landespolizei Herrsching - Kreisheimatpfleger - Stadt Starnberg - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit III. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligung der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB folgende Stellungnahmen eingegangen sind und beschließt nach erfolgter Abwägung (gemäß § 1 Abs. 7 i.V.m. § 2 Abs. 3 BauGB) zu den nachstehenden Stellungnahmen folgendes:

1. Kreisbauamt, Schreiben vom 11.05.2010 1. Die farbliche Darstellung der Retentionsmulde und Entwässerungsgräben in der Planzeichenerklärung und der Planzeichnung bitten wir anzupassen. Beschlussvorschlag: Der Anregung des Kreisbauamtes wird gefolgt. Die farbliche Darstellung der Retentionsmulde und Entwässerungsgräben in der Planzeichenerklärung und Planzeichnung wird angepasst. Beschluss: Der Anregung des Kreisbauamtes wird gefolgt. Die farbliche Darstellung der Retentionsmulde und Entwässerungsgräben in der Planzeichenerklärung und Planzeichnung wird angepasst. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 2. Bei der Darstellung der Grundstücksgrenzen, der Gemarkungsgrenze und der Umgrenzung von Flächen mit Altlastenverdacht handelt es sich um keine nachrichtlichen Übernahmen i. S. d. § 9 Abs. 6 BauGB, sondern um Hinweise. Wir bitten um Änderung. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt. Grundstücksgrenzen, Gemarkungsgrenze und die Umgrenzung der Flächen mit Altlastenverdacht werden unter Ziffer C Hinweise aufgenommen.

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Beschluss: Der Anregung wird gefolgt. Grundstücksgrenzen, Gemarkungsgrenze und die Umgrenzung der Flächen mit Altlastenverdacht werden unter Ziffer C Hinweise aufgenommen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 3. In der Planzeichnung bitten wir die Grenze des festgesetzten Sondergebietes zu überprüfen. Dieses ragt teilweise in die Fläche für die Landwirtschaft und widerspricht der festgesetzten Perlschnurlinie. Sach – und Rechtslage: Das Grundstück Fl.-Nr. 685/1 Teil ist von dem o.g. Widerspruch betroffen. In der Planzeichnung ist die Teilfläche derzeit als Fläche für die Landwirtschaft und als Sondergebiet ausgewiesen. Die Teilfläche für Landwirtschaft soll beibehalten werden und nicht als Sondergebiet ausgewiesen werden. Beschlussvorschlag: Die Teilfläche wird weiterhin als "Fläche für die Landwirtschaft" ausgewiesen, die Linie "Sondergebiet" wird dementsprechend angepasst. Beschluss: Die Teilfläche wird weiterhin als "Fläche für die Landwirtschaft" ausgewiesen, die Linie "Sondergebiet" wird dementsprechend angepasst. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Ansonsten bestehen keine Bedenken und Anregungen. 2. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 11.05.2010 1. Zu 5.2: Es wird empfohlen, das Wort "Entsorgung" durch das Wort "Verwertung" zu ersetzen, weil der Aufwuchs auch in positivem Sinne verwendet werden kann. Zudem sollte noch ein Schnittzeitpunkt angegeben werden: bei einmaliger Mahd zwischen dem 15.8. und 1.9. (in Abhängigkeit von der Entwicklung des Pflanzenbestandes) empfohlen. Beschlussvorschlag: Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wird gefolgt. Das Wort "Entsorgung" wird durch "Verwertung" ersetzt. Die Festsetzung wird um den Zeitraum zwischen 15.8. und 1.9. für die Mahd ergänzt. Beschluss: Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wird gefolgt. Das Wort "Entsorgung" wird durch "Verwertung" ersetzt. Die Festsetzung wird um den Zeitraum zwischen 15.8. und 1.9. für die Mahd ergänzt. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20

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2. Zu 5.2 und 6.4: Neophyten können leider auch in gemähten Bereichen auftreten. Aus diesem Grunde wird empfohlen, auch für 5.2 eine Neophytenregelung analog zu 6.4 vorzusehen. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt. Die Festsetzungen zu den Neophyten von Punkt 6.4 wird auch unter Punkt 5.2 aufgenommen. Beschluss: Der Anregung wird gefolgt. Die Festsetzungen zu den Neophyten von Punkt 6.4 wird auch unter Punkt 5.2 aufgenommen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 3. Zu 5.3: Der nachfolgende Hinweis sollte vor allem auch für die Festsetzung 5.3 ergänzt werden: "Rodungen und Gehölzrückschnitte bzw. auf den Stock setzen von Gehölzen sollen nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln (1.10. – 28.2.) vorgenommen werden. Andernfalls ist sicher zu stellen, dass keine brütenden Vögel oder andere geschützte Arten betroffen sind (z.B. durch ökologische Baubegleitung während der Rohdungsarbeiten)". Beschlussvorschlag: Als Zeitpunkt für die Rodungen und Gehölzrückschnitte unter Punkt 5.3 wird die Zeit zwischen dem 1.10. und dem 28.02. festgesetzt. Beschluss: Als Zeitpunkt für die Rodungen und Gehölzrückschnitte unter Punkt 5.3 wird die Zeit zwischen dem 1.10. und dem 28.02. festgesetzt. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 4. Zu 6.1: Durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werden die CEF-Maßnahmen nun in § 44 BNatSchG geregelt. Wir bitten, den Paragraphen zu ändern. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt. Der Paragraph für die CEF-Maßnahmen wird in § 44 BNatSchG geändert. Beschluss: Der Anregung wird gefolgt. Der Paragraph für die CEF-Maßnahmen wird in § 44 BNatSchG geändert. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 5.

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Zu 6.2 und 6.3: In der Artenschutzkartierung werden für die Kiesgrube in Unering 7 Amphibienarten nachgewiesen. Darunter ist auch eine seltene Pionierart. Die einmalige Anlage von temporären Tümpeln reicht sehr wahrscheinlich für die Pionierart nicht aus, weil diese vegetationsfreie Rohbodenstandorte benötigen, die von Zeit zu Zeit wieder herzustellen wären (erneutes Abschieben bzw. Verdichten). Auch bei Festsetzung 6.3 ist ggf. von Zeit zu Zeit wieder ein Rohbodenstandort herzustellen. Wir bitten, dies inhaltlich zu ergänzen. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt. Unter Festsetzung 6.2 wird ergänzt: Bei den temporären Wassertümpeln sind alle zwei Jahre neue, verdichtete Rohbodenflächen für Amphibien-Pionierarten herzustellen. Die Thematik wird in die Begründung übernommen. Beschluss: Der Anregung wird gefolgt. Unter Festsetzung 6.2 wird ergänzt: Bei den temporären Wassertümpeln sind alle zwei Jahre neue, verdichtete Rohbodenflächen für Amphibien-Pionierarten herzustellen. Die Thematik wird in die Begründung übernommen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 6. Die Gefahr einer Neophytenausbreitung besteht auch für die anderen Bereiche 6.2, 6.3, 6.5, 6.6, 6.7. Neophyten können auf Sukzessionsflächen zum alles dominierenden Pflanzenbestand werden, weil gerade diese Standorte besonders gerne befallen werden. In diesen Bereichen steht aber der zoologische Artenschutz (z.B. Amphibien) ganz besonders im Vordergrund. Es sollte also auch hier ergänzt werden, dass ein Augenmerk auf die Entwicklung der Neophyten gelegt werden soll. Hier sollte aber nicht Neophytenbekämpfung, sondern von Sukzessionslenkung gesprochen werden. Beschlussvorschlag: Die Neophytenbekämpfung auf den Flächen für Maßnahmen zur Gewährleistung der kontinuierlichen ökologischen Funktion (6.2 – 6.7) wird als eigene Festsetzung unter 6.9 aufgenommen. Im Sinne der Sukzessionslenkung werden auftretende Neophyten nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde eingedämmt. Nach dem derzeitigen Wissensstand wird ein Schnitt vor der Blüte zwischen 15.6. und 1.7. und ein Schnitt im Herbst ab dem 1.9. mit Entfernen des Mähgutes durchgeführt. Beschluss: Die Neophytenbekämpfung auf den Flächen für Maßnahmen zur Gewährleistung der kontinuierlichen ökologischen Funktion (6.2 – 6.7) wird als eigene Festsetzung unter 6.9 aufgenommen. Im Sinne der Sukzessionslenkung werden auftretende Neophyten nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde eingedämmt. Nach dem derzeitigen Wissensstand wird ein Schnitt vor der Blüte zwischen 15.6. und 1.7. und ein Schnitt im Herbst ab dem 1.9. mit Entfernen des Mähgutes durchgeführt. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20

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3. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 18.05.2010 Es wird angeregt, die Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Hinweis 2.2) auch in der Begründung bzw. dem Umweltbericht zu ergänzen. Beschlussvorschlag: Der Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde wird gefolgt. Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung werden in der Begründung bzw. dem Umweltbericht ergänzt. Beschluss: Der Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde wird gefolgt. Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung werden in der Begründung bzw. dem Umweltbericht ergänzt. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 4. Landratsamt Starnberg, Fachbereich Umweltschutz, Schreiben vom

20.05.2010 1. Altlastenverdachtsfläche Kat.Nr. 18800031: Wir haben eine historische Erkundung (Aktenrecherche) zur Altlastenverdachtsfläche Katasternummer 18800031 "Müllumladestation Unering" durchgeführt und anschließend die Fläche angepasst. Die Altlastenverdachtsfläche wurde dabei um folgende Grundstücke ergänzt: Fl.Nrn. 430/2, 430/3 (Teilfläche), 431/1, 431 (Teilfläche), 433 (Teilfläche), Gemarkung Unering. Aktuell sind nun folgende Grundstücke im Altlastenkataster unter der Kat.Nr. 18800031 erfasst (siehe Anlage): Gemarkung Oberalting-Seefeld: Fl.Nrn. 674 (Teilfläche), 676, 677, 678, 679, 684 (Teilfläche), 685/1 Teilfläche. Gemarkung Drößling: Fl.Nrn. 188 (Teilfläche), 192 (Teilfläche), 192/1, 192/2, 193/1, 194/1, 194 (Teilfläche). Gemarkung Unering: Fl.Nrn. 430/2, 430/3 (Teilfläche), 431/1, 431 (Teilfläche), 432, 433 (Teilfläche), 468 (Teilfläche). Im Bebauungsplan ist die Umgrenzung der Flächen mit Altlastenverdacht dargestellt (siehe D 4. Nachrichtliche Übernahmen). Hierzu wird festgestellt, dass sowohl die als Altlastenverdachtsfläche dargestellte Fläche im Bebauungsplan als auch die entsprechend gekennzeichnete Fläche im Flächennutzungsplan nicht mit der im Altlastenkataster erfassten, nach der bisherigen historischen Erkundung ermittelten Altlastenverdachtsfläche übereinstimmt. Die als Altlastenverdachtsfläche im Bebauungsplan gekennzeichnete Fläche sollte entsprechend der im Altlastenkataster erfassten Fläche (siehe Anlage) angepasst werden. Hinweise: Bei der ersten Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 20.04.2009 wurde irrtümlicherweise angegeben, dass das Grundstück Fl.Nr. 685, Gemarkung Oberalting-Seefeld im Altlastenkataster eingetragen ist. Es handelt sich hierbei jedoch um das Grundstück Fl.Nr. 685/1, Gemarkung Oberalting-Seefeld.

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 15

Wir weisen darauf hin, dass die historische Erkundung zur Altlastenverdachtsfläche Kat.Nr. 18800031 noch nicht abgeschlossen ist, so dass sich eventuell noch Änderungen beim Umfang der Fläche ergeben könnten. Beschlussvorschlag: Die Altlastenverdachtsfläche im Bebauungsplan wird an die im Altlastenkataster erfassten und nach der Aktenrecherche aktualisierten Flächen gemäß der Anlage des Fachbereichs Umweltschutz angepasst. Die Altlastenverdachtsfläche ist ebenfalls in der im Parallelverfahren durchgeführten 5. Flächennutzungsplanänderung anzupassen. Beschluss: Die Altlastenverdachtsfläche im Bebauungsplan wird an die im Altlastenkataster erfassten und nach der Aktenrecherche aktualisierten Flächen gemäß der Anlage des Fachbereichs Umweltschutz angepasst. Die Altlastenverdachtsfläche ist ebenfalls in der im Parallelverfahren durchgeführten 5. Flächennutzungsplanänderung anzupassen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 2. Grundwasserschutz: In der Begründung zum Bebauungsplan wird auf Seite 7, Ziffer 2.6, letzter Satz geschildert, dass das Grundwasser durch ein anerkanntes Ingenieurbüro oder durch die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes halbjährlich nach dem Standardprogramm und alle 2 Jahre nach dem Übersichtsprogramm zur Überprüfung und Ablesung der Grundwasserpegel untersucht werden muss. Der Absatz ist zu streichen, da er nicht nachvollziehbar ist. Die Immissionsschutzbehörde führt Grundwasseruntersuchungen nicht durch. Untersuchungspflichten ergeben sich ggf. aus den Abgrabungsgenehmigungen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sach- und Rechtslage: Da die Immissionsschutzbehörde keine Grundwasseruntersuchungen durchführt wird im Text die Zuständigkeit für die Wasseruntersuchungen geändert. Die Untersuchungen müssen von einem anerkannten Ingenieurbüro oder einer unabhängigen kommunalen Behörde durchgeführt werden. Beschlussvorschlag: In der Begründung auf Seite 7, Ziffer 2.6 wird die Immissionsschutzbehörde gestrichen. Es wird auf den Punkt III. 6. verwiesen. Beschluss: In der Begründung auf Seite 7, Ziffer 2.6 wird die Immissionsschutzbehörde gestrichen. Es wird auf den Punkt III. 6. verwiesen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 5. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 12.04.2010

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 16

Die Planung zur Steuerung der Rekultivierung der Grube Unering wurde bereits mit Stellungnahme vom 21.04.2009 beurteilt. Darin wurde festgestellt, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht (RP 14 B I 1.2.2.17.4; RP 14 B VI 2.8.3.1; RP 14 B VI 2.8.3.2). Da im Entwurf keine landesplanerisch relevanten Änderungen vorgenommen wurden, gilt dies weiterhin. Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird zur Kenntnis genommen. Beschluss: Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird zur Kenntnis genommen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 6. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 07.05.2010 Der Gemeinderat ist in seiner Sitzung vom 08.12.2010 weitgehend unserer Stellungnahme vom 22.04.2009 gefolgt. Zu der nun vorliegenden Fassung des Bebauungsplans bringt das Wasserwirtschaftsamt Weilheim als Träger öffentlicher Belange folgende Einwendungen vor: 1. Geländeoberfläche Bei unserer Plausibilitätsprüfung der Höhenlinien ist aufgefallen, dass das von uns geforderte Kriterium eines Gefälles von 5 % im Bereich der Fl.Nr. 676 westlich des Betriebs- bzw. Pflegeweges nicht eingehalten ist. Dieses Kriterium ist gemäß den Aussagen im Bebauungsplan unstrittig. Daher ist in diesem Bereich eine Planungsänderung erforderlich. Beschlussvorschlag: Auf der Teilfläche der Fl.Nr. 676 wird die Geländetopographie auf mindestens 5 % Gefälle verändert sowie an den Rekultivierungsplan angepasst. Beschluss: Auf der Teilfläche der Fl.Nr. 676 wird die Geländetopographie auf mindestens 5 % Gefälle verändert sowie an den Rekultivierungsplan angepasst. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Die Bezeichnung Retentionsmulde sollte zum besseren Verständnis immer als Retentions- und Versickerungsmulde bezeichnet werden. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt. Die Bezeichnung "Retentionsmulde" wird in "Retentions- und Versickerungsmulde" geändert. Beschluss: Der Anregung wird gefolgt. Die Bezeichnung "Retentionsmulde" wird in "Retentions- und Versickerungsmulde" geändert.

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 17

Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Bei der Durchsicht der Begründung sind uns Punkte aufgefallen, die aus unserer Sicht in jedem Fall einer Änderung bedürfen. Allgemein Die Frage der erforderlichen weiterführenden, koordinierten Ausführungsplanung bezüglich Entwässerung, Oberflächenabdichtung incl. Anbindung an bestehende Rekultivierung, Grundwassermessstellen und späterem Unterhalt und Überwachung ist aus unserer Sicht vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens in geeigneter Weise festzulegen. Sach- und Rechtslage: Um eine Koordinierung der konkreten Ausführungsplanung (u.a. auch Bauleitung) bezüglich Entwässerung, Oberflächenabdichtung, Aufstellen der Messpegel sowie eine ordnungsgemäße Überwachung des Grundwassers sicherzustellen, muss ein qualifiziertes Büro beauftragt werden, dass gegenüber der Gemeinde Seefeld verantwortlich ist und nicht gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen mit den betroffenen Eigentümern und Betreibern Gespräche über die Kostenverteilung zu führen. Mit den Grundstückseigentümern sind dann entsprechende Dienstbarkeiten (Erlaubnis zur Aufstellung der Pegel) und notwendige städtebauliche Verträge (Kostenübernahme) zu schließen. Beschlussvorschlag: Pegelsetzung, Ausführungsplanung, Überwachung der Ausführungsplanung (Bauleitung), Wartung und Unterhalt der Versickerungsbecken bzw. der Pegel und Überwachung der Pegel wird von einem qualifizierten Büro durchgeführt, dass gegenüber der Gemeinde Seefeld und nicht gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern verantwortlich ist. Die Verwaltung wird beauftragt Gespräche über die Kostenübernahme der Eigentümer und Betreiber zu führen sowie die entsprechenden Dienstbarkeiten und städtebaulichen Verträgen mit den Betroffenen zu schließen. Sitzungsverlauf: Der Gemeinderat stellt noch einmal die bislang unklare Rechtslage fest. Das Landratsamt Starnberg soll zukünftig die Bescheide zur Rekultivierung umsetzen und die Federführung bei den Kontrollmaßnahmen übernehmen. Beschluss: Pegelsetzung, Ausführungsplanung, Überwachung der Ausführungsplanung (Bauleitung), Wartung und Unterhalt der Versickerungsbecken bzw. der Pegel und Überwachung der Pegel wird von einem qualifizierten Büro durchgeführt, dass gegenüber der Gemeinde Seefeld und nicht gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern verantwortlich ist. Die Verwaltung wird beauftragt Gespräche über die Kostenübernahme der Eigentümer und Betreiber zu führen sowie die entsprechenden Dienstbarkeiten und städtebaulichen

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Verträgen mit den Betroffenen zu schließen. Die Ergebnisse werden in die Begründung vor Auslegung des Bebauungsplans aufgenommen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 In diesem Zusammenhang forderte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 08.12.2009 bereits eine Abstimmung bezüglich der Federführung der Überwachungsmaßnahmen vom Landratsamt ein. Hierzu ist aus der Darstellung in der Begründung keine eindeutige Aussage erkennbar. Beschlussvorschlag: Siehe vorheriger Beschluss. Beschluss: Siehe vorheriger Beschluss. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Bezüglich der geforderten Oberflächenabdichtung sollte der Klarheit wegen immer nur auf die Darstellung der S. 16 Bezug genommen werden. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt. Hinsichtlich der Oberflächenabdichtung wird auf die Zeichnung und Beschreibung auf Seite 16 der Begründung (Endabdeckung und Rekultivierung der Deponieflächen in der Grube Unering) Bezug genommen, auch in den weiter führenden Verfahren. Beschluss: Der Anregung wird gefolgt. Hinsichtlich der Oberflächenabdichtung wird auf die Zeichnung und Beschreibung auf Seite 16 der Begründung (Endabdeckung und Rekultivierung der Deponieflächen in der Grube Unering) Bezug genommen, auch in den weiter führenden Verfahren. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 S. 5 (zu Ziffer 2.3 Planerische und rechtliche Vorgaben) Die Bodenschutzgesetze enthalten Vorgaben für die Bewertung von Bodenbelastungen, die von der Gemeinde bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind (u.a. § 4 Abs. 4 BBodSchG; Nr. 2.1.3.1 und Nr. 2.1.3.2 BayBodSchVwV). Die Fl.Nrn. 431, 431/1, 430/2 und 430/3, die bisher nicht als Altlastenverdachtsflächen betrachtet wurden, wären vom Landratsamt Starnberg aus unserer Sicht einer historischen Recherche zu unterziehen. Hieraus dürften sich Konsequenzen für die weitere Gestaltung der Flächen ergeben. Bezüglich des Altlastenverdachtes und des weiteren Vorgehens sollte vom Landratsamt Starnberg eine Aussage zum weiteren Vorgehen bei den Flächen der Fl.Nrn. 431, 431/1, 430/2 und 430/3 in den Text der Begründung mit aufgenommen werden. Sach- und Rechtslage:

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Das Landratratsamt Starnberg, Fachbereich Umweltschutz, hat nach Aktenrecherche und in Rücksprache mit der Landschaftsarchitektin die beschriebenen Flurnummern in das Altlastenkataster aufgenommen. Die Flächen mit Altlastenverdacht werden sowohl im Bebauungsplanentwurf als auch im Flächennutzungsplan entsprechend angepasst (siehe Beschlussvorschlag unter Ziffer III. 4.). S. 7 (zu Ziffer 2.5 Verfahrensstand bei der Rekultivierung) Der gesamte Text zur Abdichtung kann an dieser Stelle aus unserer Sicht entfallen. Zudem steht dieser im Widerspruch zu der Darstellung auf S. 16. Beschlussvorschlag: Der Text unter Punkt 2.5 der Begründung (Verfahrensstand bei der Rekultivierung) wird an die Beschreibung der Dichtungsschichten auf Seite 16 der Begründung (Endabdeckung und Rekultivierung der Deponieflächen in der Grube Unering) angepasst. Beschluss: Der Text unter Punkt 2.5 der Begründung (Verfahrensstand bei der Rekultivierung) wird an die Beschreibung der Dichtungsschichten auf Seite 16 der Begründung (Endabdeckung und Rekultivierung der Deponieflächen in der Grube Unering) angepasst. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 S. 7 (zu Ziffer 2.6 Grundwasserschutz) Ab dem 01.03.2010 gelten die neuen Wassergesetze. Im ersten Absatz wäre der Text wie folgt neu zu formulieren: Die Oberflächengestaltung der Deponie muss der Zielsetzung von Satz 1 des § 48 Abs. 2 WHG entsprechen und zwingend umgesetzt werden: "Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist." Auch der Satz unmittelbar davor sollte geändert werden in: Eine Versickerung ist nur außerhalb von verfüllten Bereichen zulässig. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt. Der Text unter Ziffer 2.6 der Begründung wird nach der vorgeschlagenen Formulierung mit Bezug auf das neue Wassergesetz vom 01.03.2010 angepasst. Beschluss: Der Anregung wird gefolgt. Der Text unter Ziffer 2.6 der Begründung wird nach der vorgeschlagenen Formulierung mit Bezug auf das neue Wassergesetz vom 01.03.2010 angepasst. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 3. Fazit und weiteres Vorgehen Das Wasserwirtschaftsamt als Fachbehörde hat seit langem die fachlichen Anforderungen für die Rekultivierung formuliert. Auf der Grundlage des von der Gemeinde aufgestellten Bebauungsplanes mit der korrigierten Geländeoberfläche wäre eine abgestimmte Gesamt-Rekultivierungsplanung vorzulegen, die zeitgleich mit dem Bebauungsplan Rechtskraft erlangt.

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Sach- und Rechtslage: Die auf den Bebauungsplan abgestimmte Rekultivierungsplanung wurde vom Büro Dr. Blasy – Dr. Overland fortgeschrieben. Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgestellt. Durch den fortgeschriebenen Rekultivierungsplan ergeben sich Änderungen im Bebauungsplan, die eine ordnungsgemäße Rekultivierung der betroffenen Flächen sichern soll. Es ergeben sich u.a. folgende Änderungen: 1. Anpassung der Höhen (25 cm höher) auf den Grundstücken 676 sowie 685/1, jeweils

Gemarkung Oberalting – Seefeld 2. Nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt sollte auf den Graben auf der

nördlichen Deponieoberfläche verzichtet werden. Die um den Deponiekörper umlaufende Grabenmulde dient sowohl der Aufnahme und Versickerung von Oberflächenwasser, welches von außen der Deponie zufließt, sowie der Versickerung von Wasser von der Deponieoberfläche, im Extremfall auch der Ableitung von Wasser in das Versickerungsbecken. Der Grabenlauf auf der Deponie ist daher nicht notwendig, würde aber eine potenziell hohe Gefährdungsquelle der Deponieabdichtung durch Erosionsereignisse bilden. Der genannte Graben entfällt im Bebauungsplan.

3. Um den Rückstau von Niederschlagswasser in die Deponie zu verhindern, ist eine Vergrößerung der Mulde auf ca. 700 m² notwendig. Dadurch werden der Eigentümerweg sowie die Höhenlinien verschoben.

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat billigt die Fortschreibung des Rekultivierungsplanes. Der Rekultivierungsplan wird in die Begründung aufgenommen. Der Bebauungsplan wird an den Rekultivierungsplan angepasst und die entsprechenden Änderungen werden im Bebauungsplan sowie in die Begründung eingearbeitet. Beschluss: Der Gemeinderat billigt die Fortschreibung des Rekultivierungsplanes. Der Rekultivierungsplan wird in die Begründung aufgenommen. Der Bebauungsplan wird an den Rekultivierungsplan angepasst und die entsprechenden Änderungen werden im Bebauungsplan sowie in die Begründung eingearbeitet. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die erforderlichen Maßnahmen einer laufenden, koordinierenden Überwachung bedürfen, da ansonsten eine korrekte Umsetzung nicht gewährleistet ist. Für die Realisierung der Rekultivierung werden in entscheidenden Phasen auch Teilabnahmen erforderlich. Die fachliche Koordination von Ausführungsplanung und Überwachung sollte aus unserer Sicht einem qualifizierten Ing.-Büro übertragen werden, das unbedingt direkt dem Landratsamt Starnberg oder der Gemeinde Seefeld gegenüber verantwortlich ist und keinem beteiligten Grundstückseigentümer. Aus unserer Sicht könnte es zielführend sein, wenn die Gemeinde auf Kosten der Grundstückseigentümer die weiteren notwendigen Planungsaufgaben einem möglichst mit den Verhältnissen vertrauten Ingenieurbüro überträgt, um so eine in sich schlüssige Maßnahmenplanung aufzustellen, die alle Anforderungen des Bebauungsplanes umsetzbar

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aufzeigt. Es ist in jedem Fall sicher zu stellen, dass es zu keinen Widersprüchen zwischen Bebauungsplan und Maßnahmenplanung für die Rekultivierung des Gesamtareals kommt. Sach- und Rechtslage: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und es wird auf die vorherigen Beschlüsse verwiesen. Das Landratsamt Starnberg erhält einen Abdruck dieses Schreibens. 7. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 30.04.2010 Mit Schreiben vom 01.04.2010 geben Sie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der o.g. Planänderung. Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Georisiken, Flächenmanagement, Abfallwirtschaft). Wir haben im vorliegenden Verfahren keine Einwände. Von den o.g. Belangen wird jedoch die Abfallwirtschaft am Rande berührt. Dazu geben wir im vorliegenden Verfahren folgende Stellungnahme ab: Wie in den Antragsunterlagen dargelegt, befand sich auf dem Gelände eine Abfallumladestation des Zweckverbandes Starnberg. Vorhandene Gruben wurden als Bauschuttdeponien (Inertabfalldeponien) oder zur Verfüllung in Anlehnung an den Verfüllleitfaden genutzt. In beiden Fällen muss das Landratsamt Starnberg als zuständige Genehmigungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt die für den Schutz des Grundwassers notwendigen Maßnahmen an der Oberfläche in Form einer ausreichenden Abdeckung oder Abdichtung festlegen. Bei einer Bepflanzung ist eine Durchwurzelung der Oberflächenabdichtung durch eine ausreichende Stärke der Rekultivierungsschicht zu verhindern. Bei gezielten fachlichen Rückfragen zur Abfallwirtschaft wenden Sie sich bitte an Herrn Karl-Johann Drexler (Referat 36, Tel. 0821/9071-5362). Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahme des Landratsamtes Starnberg (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde) und des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim. Diesen Stellen stehen wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall beratend zur Seite. Sach- und Rechtslage: Die Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers durch eine ausreichende Form der Oberflächendichtung sowie zum Schutz vor Durchwurzelung wurden im Vorfeld mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Der vorgeschriebene Dichtungsaufbau und die Auflagen zur Pflege erfüllen die Anforderungen. Bei ggf. auftretenden Fragen greift die Gemeinde Seefeld gern auf die fachliche Kompetenz des Bayerischen Landesamtes zurück.

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 22

Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Beschluss: Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 8. Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 03.05.2010 Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ortsobmann, Herrn Franz Dellinger, möchten wir zu o.g. Bebauungsplan wie folgt Stellung nehmen: Aus landwirtschaftlicher Sicht wäre es sinnvoll, wenn der auf den Fl.Nrn. 685/1 und 684 (überplante Teilfläche) in der Gemarkung Oberalting und auf den Fl.Nrn. 431, 431/1 und 432 in der Gemarkung Unering ursprünglich ackerfähige Boden wieder hergestellt und als solcher genutzt wird. Durch das Aufkeimen unerwünschter Wildpflanzen und der daraus resultierenden Samenvermehrung und Samenflug entsteht ein hoher Unkrautdruck auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Verstärkte Bekämpfungsmaßnahmen könnten dadurch vermieden werden, dass die genannte Fläche entsprechend genutzt würde. Sach- und Rechtslage: Auf den Fl.Nrn. 685/1 und 684 Teilfläche muss zum Schutz des Grundwassers ein Oberflächengefälle von mindestens 5 % hergestellt werden. Bei einer ackerbaulichen Nutzung wären Erosionserscheinungen zu befürchten und somit eine langfristige Schädigung der Dichtungsschicht. Für die rekultivierten Flächen wird eine jährliche Mahd mit Entfernen des Mähgutes festgeschrieben. Aufkeimende Wildkräuter oder Gehölze werden durch den Schnitt in der Samenverbreitung eingedämmt. Auf den Fl.Nrn. 431/1 und 432 wurden möglicherweise nicht nur inerte Materialien abgelagert. Über die Form der Abdichtung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen zur Produktion von Futter- oder Lebensmitteln kommt aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage. Beschlussvorschlag: Der Anregung kann nicht gefolgt werden. Eine landwirtschaftliche Folgenutzung der Flächen wird nicht zugelassen. Beschluss: Der Anregung kann nicht gefolgt werden. Eine landwirtschaftliche Folgenutzung der Flächen wird nicht zugelassen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB, Bereich

Landwirtschaft, Schreiben vom 10.05.2010 Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen darf durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind von den Anwohnern zu dulden. Die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe, die nahe zum Planungsgebiet liegen, darf nicht eingeschränkt werden.

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 23

Beschlussvorschlag: Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Grundstücke wird durch die Rekultivierung nicht eingeschränkt. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Beschluss: Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Grundstücke wird durch die Rekultivierung nicht eingeschränkt. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 IV.

Beschlussvorschlag: Diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Beschluss: Diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20

V. Beschlussvorschlag: Das Planungsbüro Hesselberger Architekten GmbH, Professor-Benjamin-Allee 1, 82067 Ebenhausen, sowie das Landschaftsarchitekturbüro Treiber, Rieder Straße 70, 82211 Herrsching, werden beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Plan einzuarbeiten und einen Plan mit Fassungsdatum 07.12.2010 zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen. Beschluss: Das Planungsbüro Hesselberger Architekten GmbH, Professor-Benjamin-Allee 1, 82067 Ebenhausen, sowie das Landschaftsarchitekturbüro Treiber, Rieder Straße 70, 82211 Herrsching, werden beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Plan einzuarbeiten und einen Plan mit Fassungsdatum 07.12.2010 zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 24

VI. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf, seine Begründung sowie die zum Bebauungsplan gehörenden Unterlagen in der Fassung vom 07.12.2010 und beschließt die eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und zu einer verkürzten Auslegungsfrist von 3 Wochen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Beschluss: Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf, seine Begründung sowie die zum Bebauungsplan gehörenden Unterlagen in der Fassung vom 07.12.2010 und beschließt die eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und zu einer verkürzten Auslegungsfrist von 3 Wochen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20

VII. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan „Grube Unering“ nach dem entsprechenden Verfahren auszulegen. Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan „Grube Unering“ nach dem entsprechenden Verfahren auszulegen. Ja 20 Nein 0 Anwesend 20

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 25

erstellt am: 25.11.2010 Ingo Spengler DS-Nr.: 5818 Beratungsfolge: Gremium Datum Status TOP

Gemeinderat 07.12.2010 öffentlich 6

TOP Antrag Agenda 21 – Arbeitskreis Alternative Energien“ zur Fortführung

des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2010 mit einer Fördersumme von 100.000 €

Sach- und Rechtslage BV Antrag Agenda 21 – Arbeitskreis „Alternative Energien“ Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2011 mit einer Fördersumme von 100.000 € Sach- und Rechtslage Mit Schreiben vom November 2010 beantragte der Agenda 21 Arbeitskreis „Alternative Energien“ das „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ für das Jahr 2011 fortzuführen und 100.000,00 € aus dem Hauhalt zur Verfügung zu stellen. Sollten spätestens im Oktober 2011 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss – unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um weitere 25.000.- Euro erhöht werden. Begründung

Mit dem Programm sollen auch weiterhin die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen, unterstützt werden.

Schon mit der Förderung in den vergangenen 12 Jahren konnte ein jährliche Reduzierung des CO²-Ausstoßes um 330 Tonnen erreicht werden (siehe beiliegende Statistik). Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Treibhauseffektes.

In Absprache mit der Verwaltung wurde das Förderprogramm modifiziert. Speziell die Maßnahmen, die den größten Einspareffekt beim Energieverbrauch sowie beim Ausstoß von CO ² erbringen, wie die energetische Sanierung von Altbauten und die Umstellung der Heizung auf regenerative Energien, sollen stärker gefördert werden. Die Förderbeträge für diese Maßnahmen wurden um 10 % angehoben.

Anlagen: Schreiben vom November 2008, Statistik Förderprogramm, Förderrichtlinien 2011

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 26

Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2011 fortzuführen. Mittel in Höhe von 100.000,00 € werden in den Haushalt für das Jahr 2011 eingestellt. >

Beschluss Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2011 fortzuführen. Mittel in Höhe von 100.000,00 € werden in den Haushalt für das Jahr 2011 eingestellt. Ja: 20 Nein: 0

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 27

Bürgermeister erstellt am: 01.12.2010 Wolfram Gum DS-Nr.: 5833 Beratungsfolge: Gremium Datum Status TOP

Gemeinderat 07.12.2010 öffentlich 7

TOP Antrag der Freien Wählergemeinschaft Seefeld;

Ausweisung Einheimischenmodell Hechendorf Sach- und Rechtslage Die Gemeinde Seefeld hat 2005 in Hechendorf die Grundstücke Fl.Nrn. 395, 400, 402 und 405 für den Bau eines Einheimischenmodells erworben. Wir beantragen die Realisierung des Projekts. Anzustreben ist die Schaffung von 4 Bauabschnitten, die dann je nach Bedarf oder in festzulegenden Zeitabschnitten veräußert werden sollten. Begründung: Bekanntlich nimmt bereits die Phase der Bauleitplanung und Erschließung einen Zeitraum von 2 – 3 Jahren in Anspruch, so dass zwischen Ankauf und Marktreife ca. 8 Jahre vergangen sind. Dies ist eine durchaus angemessene Zeitspanne. Es gibt Interessenten für die der letzte Bauabschnitt im Riedfeld gerade um 1 Jahr zu früh war, bzw. die damals aufgrund ihrer familiären Situation noch nicht in den Genuss eines Einheimischenmodells kamen. Ferner sollten wir es auch aufgrund der aktuellen Verlautbarungen aus Brüssel nicht auf die lange Bank schieben. Wir brauchen bezahlbaren Baugrund für unsere einheimischen Bürger. Als einheimisch gilt, wer mindestens 10 Jahre in unserer Gemeinde wohnt, unabhängig von Herkunft und Nationalität. Auch die aktuelle Geldmarktlage ist für Bauwillige momentan sehr günstig. Alle Rahmenbedingungen sprechen für einen umgehenden Beginn der Planungen für das Einheimischenmodell. >

Beschluss Der Antrag der Freien Wählergemeinschaft wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Herr GR Dr. Lindermayer bittet darum, dass innerhalb des neuen Baugebietes ein Standort für ein neues Feuerwehrgerätehaus des Ortsteiles Hechendorf berücksichtigt werden soll. Ja: 20 Nein: 0

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Niederschrift (öffentlich) Seite : 28

Beratungsfolge: Gremium Datum Status TOP

Gemeinderat 07.12.2010 öffentlich 8 TOP Sonstiges Aufgrund der 30-jährigen Partnerschaft der Gemeinden Seefeld und Gossensass wurde ein Veranstaltungskomitee gegründet. Am 23. Januar 2011 soll ein Skirennen in Gossensass stattfinden.